8
Der Abg. Irbr. von Zedlitz und Neukirch meinte, seine Partei habe es sich zum festen Grundsatz gemacht, in den Ver⸗ handlungen dieses Hauses lediglich praktische, positive Ziele inne⸗ zuhalten. Die Freikonservativen hätten es daher abgelehnt, an Dingen mitzuwirken, die nicht sowohl positive Ziele als lediglich Zwecke verfolgten, die ganz außerhalb der Räume dieses Hauses lägen. Diesen leitenden Gesichtspunkten, von denen dieselben stets durchdrungen gewesen seien, widerspreche dieser Antrag Uhlendorff durchaus. Der Antrag sei identisch mit dem An⸗ trag Stern, der vor zwei Jahren zur Berathung gestanden habe. Damals sei der Antrag Stern abgelehnt worden auf die Erklärung der Königlichen Staatsregierung hin, daß sie nicht die Verantwortung übernehmen könne, die gegen⸗ wärtig bestehende öffentliche zu Gunsten der geheimen Stimmabgabe abzuschaffen. Schon diese positive Erklärung der Staatsregierung zeige, daß der Antrag, der heute wie damals gestellt worden sei, selbst wenn er hier Aussicht auf Annahme hätte, bei der Regierung keine Annahme finden könne, also lediglich demonstrative, aber keine praktischen po⸗ sitiven Zwecke versolge. Eine Veränderung der Stellung der Parteien zu dem Antrag habe nicht stattgesfunden, das Haus sei vielmehr noch stärker vertreten in der Richtung derjenigen Parteien, die vor 2 Jahren den Antrag abgelehnt hätten. Die Linke glaube vielleicht, daß sie die öffentliche Meinung damit beruhigen könne, deren Druck sie ja wiederholt habe nachgeben müssen, — wie z. B. bei der Frage des dritten Di⸗ rektors im Auswärtigen Amt. Bei dem geheimen direkten Wahlrecht würden alle gemeinen, eigen⸗ nützigen Motive und Instinkte wachgerufen. Redner halte den gegenwärtigen Moment nicht für geeignet zu einer Ab⸗ änderung des Wahlsystems. Selbst wenn der Antrag eine Majorität fände, würde er doch nur Papierkorbarbeit sein, und es erhöhe nicht das Ansehen der parlamentarischen Körper⸗ schaft, wenn man sie zu Beschlüssen treibe, die doch zur Seite geschoben würden. Aber die Ziele, welche mit dem Antrage verfolgt würden, lägen allerdings außerhalb des Hauses. Der Antrag bezwecke zunächst den Agitationszweck, seine Gegner als solche zu bezeichnen, die die geheime Abstimmung nicht wollten. Ein zweiter Zweck des Antrages liege sehr nahe. Die Freisinnigen hätten bei den letzten Wahlen sehr schlechte Geschäfte gemacht, sie seien aus vielen Wahlkreisen vertrieben, in anderen hätten sie sich nur mit Hülfe des Centrums und sogar der Polen behaupten können. Was sie jetzt noch hätten, sei nur ein kleiner Rest ihrer früheren Macht; das sei um so unan⸗ genehmer, als sie früher geglaubt hätten, eine große liberale Partei zu bilden, Preußen im englischen Sinne konstitutionell machen zu können und zu sagen: Hier sind wir, wählt uns. Da liege es sehr nahe, die Schuld dieses empfindlichen Nieder⸗ ganges nicht auf die innere Schwäche, sondern auf das Wahl⸗ system zu schieben. Daß man ihnen dabei helfen und der Nation Sand in die Augen streuen und sie täuschen solle über die Ursachen ihres Niederganges, das sei zu viel ver⸗ langt. Was sei der Antrag Uhlendorff anders, als ein Miß⸗ trauensvotum der schwersten Art gegen die gesammten preußi⸗ schen Wähler, denen man vorwerfe, sie hätten nicht Muth und Kraft genug, ihr Wahlrecht auszuüben. Man müsse dahin wirken, daß das Volk hier wieder eine Majorität wähle, welche positive Ziele jederzeit zu verfolgen bereit sei.
Der Abg. Windthorst hielt es vor Allem für seine Pflicht, dem Abg. von Eynern seine Glückwünsche auszusprechen. Zum ersten Male habe derselbe heute als Führer der großen Mittel⸗ partei gesprochen. Das frenetische Beifallsrufen von allen Bänken, die zu dieser Armee gehörten, habe bezeugt, daß man seine Besitzergreifung mit ganz besonderer Befriedigung be⸗ rrüßt habe. Der nachfolgende Redner aus derselben Gruppe habe das auch anerkannt, indem er sich wiederholt auf diese Autorität bezogen habe. Was man „positive Ziele“ nenne, wisse Redner nicht. Seien es Ziele, die materiell im Geld⸗ beutel sich geltend machten, oder solche, die augenblicklich hier im Hause sofort eingeheimst werden könnten, oder solche, welche gewisse hohe Kreise befriedigten? Nach seiner ketzerischen An⸗ schauung gebe es auch andere Ziele im Volksleben, wie z. B. den Schutz der allgemeinen bürgerlichen Freiheit; das seien die ethischen Momente, die im Volke gepflegt werden müßten, wenn man nicht in krassem Egoismus und Materialismus untergehen wolle. Die durch den Antrag angeregte konstitutio⸗ nelle Frage sei für jede Volksvertretung von einer Bedeutung ersten Ranges. Woher wisse denn der Abg. von Zedlitz, daß der Antrag nicht werde angenommen werden. Es sei ja noch gar nicht abgestimmt worden. Nach den Erklärungen jener beiden maßgeben⸗ den Parteien — die Konservativen schienen ja in der Arriêregarde zu stehen — dürfe man allerdings sicher eine Ablehnung er⸗ warten. Indessen das thue nichts. Redner werde den An⸗ trag deshalb mit nicht geringerer Lebhaftigkeit befürworten. Der Antrag verfolge auch das positive Ziel, Herz und Nieren ein wenig zu prüfen. Redner habe die persönliche Meinung, daß es in der Absicht liege, in Bezug auf Wahlsystem und Wahlverfahren sehr weitgehende Aenderungen herbeizuführen. Man wolle jetzt, wie es scheine, unter keinen Umständen das allgemeine Wahl⸗ und Stimmrecht beibehalten. Daß man sich mit dieser Frage sehr ernst beschäftige, sei klar; und ein⸗ flußreiche Leute hätten bereits gesagt, bis 1890 würde die ganze Sache fertig sein. Die Tendenz gehe jetzt dahin, statt einer allgemeinen Volksvertretung eine Interessenvertretung zu begründen und dazu alle Neuschöpfungen auf dem Gebiet des Unfallwesens, die Gewerbekammern und Aehnliches zu verwenden. Deshalb müsse man alle Tage auf die Sache zurückkommen, damit endlich Klarheit geschaffen und die Nation nicht überrumpelt werde. Das seien die positiven Ziele, die Redner bei diesem Antrag verfolge. Der Abg. von Zedlitz scheine eine feine Witterung zu haben, denn er habe gesagt, die Zeit für die Erörterung dieser Frage sei noch nicht ge— kommen. Derselbe ahne also vielleicht schon, was im Werke sei. Er lebe ja auch in einer Sphäre, wo man mehr davon erfahre als in der Provinz. Redner hätte allerdings den Antrag in erweiterter Form eingebracht. Er hätte geradezu für das preußische Abgeordnetenhaus dasselbe WMäute recht verlangt wie für den Reichstag; nicht aber für die Kom⸗ munen. Diehe seien mehr vermögensrechtliche Institutionen und hätten außerdem sich besonders historisch entwickelt, worin man nicht störend eingreifen dürfe. Das direkte Wahlrecht sei in einer schweren Zeit geschaffen worden, um die Vorlagen des deut⸗ schen Bundestages unter Oesterreichs Führung zu über⸗
trumpfen. Es habe seine Zwecke erfüllt und wesentlich zu den Wandlungen beigetragen, die Deutschland durchgemacht habe. „Man wird eben an dem Gliede gestraft, mit dem man gesündigt hat.“ Jetzt aber wieder davon abzugehen, sei unmöglich; es würde die Revolution bedeuten. Sähen die Herren denn nicht die Unzufriedenheit an allen Ecken, den zu⸗ nehmenden Pauperismus? Um alle diese Fragen handele es
sich bei dem Antrage. Der Abg. Uhlendorff habe dem Hause auf den Zahn gefühlt. Das habe geschmerzt, und darum schreie man so! Die konservativen Redner träten auf und sagten: „Es ist keine Rede davon, daß wir das bestehende Recht abändern wollen.“ Es solle doch Einer hervortreten und sagen: „Wir wollen das geheime Wahlrecht vertheidigen auf Leben und Tod!“ Das Centrum habe bereits früher diesen Antrag gestellt. Damals sei er allen Ernstes diskutirt worden, und die Resultate jener Erwägungen hätten bei dem Redner die Ueberzeugung bestärkt, daß es nicht möglich sei, zwei solcher Wahlsysteme nebeneinander bestehen zu lassen; das eine müsse schließlich dem anderen weichen, und weichen müsse dasjenige für das Abgeordnetenhaus, weil dies eine untergeordnetere Insti⸗ tution sei. Der Führer der Rechten, der Abg. von Rauchhaupt, habe früher in letzterer Beziehung die gleiche Meinung gehabt, aber: tempora mutantur, Rauchhaupt et ego in illis. Redner habe persönlich große Neigung für die öffentliche Abstimmung aber seine Erfahrungen in Preußen hätten ihm bewiesen, daß das Volk noch nicht genug entwickelt sei, um die öffentliche Abstimmung zur Regel zu machen. Der ganze Regierungs⸗ apparat drücke mit aller Kraft 1 die Wahlen; das leugnen, hieße ja die Sonne am Himmel leugnen. In Preußen erst habe er gelernt, was Großgrundbesitzer und Groß⸗ industrielle ihren Arbeitern gegenüber machen könnten. Die armen Arbeiter seien, weil sie ihrer Ueber⸗ zeugung folgten, aus dem Dienst gejagt worden, auch wegen ihrer Abstimmung bei den Wahlen zum Landtag. Die Angaben des Abg. von Eynern über die Wahl in seinem Wahl⸗ kreise sprächen für die Mängel des indirekten Wahlrechts. Die Nationalliberalen wären vielleicht nicht hier, wenn die Abstimmung geheim gewesen wäre. Ueber den Einfluß der Frauen bemerke Redner nur, daß, wenn es sich so verhalten sollte, wie der Abg. von Zedlitz gesagt habe, er nur bedauern würde, dies nicht früher gewußt zu haben; er hätte dann den Damen seinen besonderen Dank abgestattet. Die Frauen hätten allerdings auf die öffentliche und die Privat⸗ thätigkeit des Mannes großen Einfluß, und den halte er für sehr nützlich, denn sie machten ihn dann besonders geltend, wenn das allgemeine Rechts⸗ und Menschengefühl verletzt sei. Er sei überzeugt, daß generell auch bei den Herren auf der Rechten die Frauen einen viel erheblicheren Einfluß auf die öffentlichen Dinge ausübten, als sie sich selbst klar gemacht hätten. Wenn die Frauen eingegriffen hätten in katholischen Bezirken, so sei dies nicht in Folge der Einwir⸗ kung der Kapläne geschehen, sondern in Folge dessen, was sie gesehen und gehört hätten in den Versammlungen, die man ihnen möglichst nahe zu bringen gesucht habe. Redner fürchte allerdings, daß die Nationalliberalen, die in Folge der strikten An⸗ weisung der Regierung an ihre Unterorgane sich der Unterstützung eben dieser Regierung bei den Wahlen erfreuten, heute einen Tribut der Dankbarkeit darbrächten, wenn sie jetzt blos von positiven und nationalen Zielen sprächen und alles bewilligten, was ihnen der Reichskanzler ansinne. Meine man denn, es wäre nicht bekannt, in welchen Nöthen man sich jetzt gegen⸗ über dem Branntweinmonopol befinde? Alle Tage bekomme Redner aus den Wahlbezirken der Nationalliberalen Briefe von Männern, die ihn bäten, gegen das Monopol einzutreten und jedem Nationalliberalen recht deutlich ins Ohr zu rufen: „Wenn Du nicht gegen das Monopol stimmst, wirst Du nicht wiedergewählt.“ Die Reden über die Wahltaktik des Centrums seien recht müßig gewesen. Es sei allgemein bekannt, wie dasselbe entscheide, wenn es keine Parteigenossen durchbringen könne. Nationalliberale und Freikonservative würden deshalb nicht gewählt, weil sie nach ihrem Programm außer Stande seien, kirchen⸗ politische Garantien zu geben. Ihr Metier sei, Kulturkampf u treiben. Vielleicht werde ihnen dies Metier jetzt gelegt! edner sage seinen Mitunterthanen in den preußischen Landen: „Laßt Euch nichts weismachen! Wie die Dinge stehen, wie die Regierung sich bei den Wahlen benimmt, wie Großgrund⸗ besitz und Großindustrie ihre Machtstellung ausnutzen, habt Ihr nur dann Freiheit der Wahl, wenn sie eine geheime ist; und es ist keine Beleidigung, wenn dieser Antrag gestellt wird, sondern das ernste Streben, Euch diese Wahlfreiheit zu erringen resp. zu erhalten; viel habt Ihr doch nicht mehr zu verlieren!“
Darauf erklärte der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer:
Meine Herren! Meine wenigen Aeußerungen, die ich zu machen habe, werden die Zeit des hohen Hauses außerordentlich wenig in Anspruch nehmen. Ich habe nur aus einem ganz bestimmten Gesichts⸗ punkte, den ich aus der Rede des Hrn. Abg. Dr. Windthorst entnahm das Bedürfniß gefühlt, hier überhaupt das Wort zu ergreifen. Im Uebrigen muß ich bekennen, daß mir dieser Antrag und die Verhand⸗ lungen, die über ihn schweben, nur ein sehr mäßiges Interesse ein⸗ flößen. Die Regierung hat vor zwei Jahren durch meinen Mund, wie ich glaube, in aller wünschenswerthen Ausführlichkeit die Gründe auseinandergesetzt, aus welchen sie glaubte, an der öffentlichen Stimm⸗ abgabe für das preußische Abgeordnetenhaus und für die preußischen Kommunalwahlen festhalten zu müssen, und sie hat inzwischen keinerlei Erfahrung gemacht, welche diesen Standpunkt zu verlassen ihr Gelegenheit gegeben hätte. 8
Die Akten über die Frage an sich — das wird der Hr. Abg. Dr. Windthorst mir zugeben sind in der Gesammtheit der europäischen Staatswesen noch lange nicht geschlossen. Er selbst hat sich ja als prinzipieller Anhänger der öffentlichen Stimmabgabe er⸗ klärt und hat gesagt: wir sind nur noch nicht reif genug, wir sind noch nicht entwickelt genug dazu es heute anzunehmen, das heißt also: unsere heutigen Zustände sind noch nicht von der Vollkommen⸗ heit, daß man die öffentliche Stimmabgabe in die Hände der Nation legen könnte. Ich will aber darüber nicht mit Ihnen polemisieren ich will nur daran erinnern, daß es große Kulturstaaten giebt, von denen man sagen kann, daß sie seit Einführung der Ballotte auf dem Wege der gesunden Entwickelung keine Fortschritte gemacht haben; das mag der Hr. Abg. Dr. Windthorst doch einigermaßen erwägen, wenn er in diesen Dingen zu entscheiden berufen ist. 8
Ich will mich nur dagegen verwahren, daß in der Rede, die ich vor zwei Jahren die Ehre gehabt habe, vor diesem Hause zu halten irgend eine Andeutung darüber gemacht wäre, daß die preußische Regierung beabsichtige, das allgemeine direkte Wahlrecht anzutasten. Aus den Aeußerungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst muß ich solche Absicht entnehmen; er sagte, ein einflußreicher Mann, den ich, wie ich offen gestehe, nicht kenne, habe die aufgestellt, im Jahre 1890 würde das alles zu Ende sein. Wer dieser einflußreiche Mann ist, weiß ich nicht, in meiner Gesichtssphäre hat er sich niemals gezeigt und ich kann wohl sagen, daß ich alles das, was der Hr. Aübg. Dr. Windthorst in dieser Beziehung sagte, in das Gebiet einer sehr lebhaften Einhildungskraft verweisen muß.
Aber der Herr Imeferdne meinte nun: ja, die geheime Wahl brauchen wir, um das Volk zu schützen, erstens gegen die ungebührlichen Regierungseinflüsse bei den öffentlichen Wahlen, zweitens gegen die Einflüsse der Arbeitgeber deren Interessen ich nicht zu ver⸗ treten habe.
Meine Herren! Was die Regierungseinflüsse anbetrifft, so ist da⸗ von oft die Rede gewesen; ich will daher in extenso auf diesen Punkt nicht zurückkommen, ich will nur abwarten, welches Ergebniß in dieser Beziehung
die Berichte Ihrer diesmaligen Wahlprüfungskommission haben h
So viel ich weiß, sind nur äußerst wenige Proteste gegen die der
keit von Wahlen eingelaufen, und die sonst so sehr reiche Z. unh diesmal gölies zwar sehr vid
ausbeute auf diesem Gebiete hat meines Wissens Stiche gelassen. Es ist in öffentlichen Blättern allgemeinen Andeutungen in dieser Beziehung kund irgend einer Thatsache nichts, und ich bin der guten Zuversi auch die Verhandlungen Ihrer Wahlprüfungskommission ic Beziehung kein anderes Bild ergeben werden. b n Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat nun allerdings noch p auf eine meiner Aeußerungen in meiner Rede vom 5. Dezembe die für ihn ein ganz hesonderes Interesse gehabt haben muß der 18 damals allerdings, indem ich ausführte, daß meiner Auffass die geheime Stimmabgabe eines freien und Kulturvoflun würdig sei, provozirt auf Erfahrungen, die wir geglaubt habe „ zu haben bei dem geheimen Wahlrecht für den Reichstag 8 hinzugefügt, daß die Beobachtungen, die wir nach diesen Erzal gemacht hätten, der Regierung in Preußen allerdings die Pflicht 8 würden, zu erwägen, ob sie Initiativanträge zur Aenderun⸗ Beziehung stellen wollte. Diese Aeußerung hat jä damals de durch ganz Deutschland gemacht, man hat sie sehr lebhaft * Nun, ich denke, die Thatsache, daß in den inzwischen verflossen Jahren auf dem Gebiete nichts geschehen ist, sollte Sie 88 Beziehung ganz beruhigen. Erwägung, die die 8.S Regierung angestellt hat, muß doch der Art gewesen sein deß einem Entschluß, für den Reichstag die Abschaffung des ah Wahlrechts zu beantragen, nicht gelangt ist. fs Das, meine Herren, ist das, was ich, um späteren Mißden zu entgehen und um aus meinem Schweigen für die Stellum Regierung keine unangenehmen Folgen herleiten zu lassen . mir erlauben wollte, um das ausdrücklich zu konstatiren d preußische Regierung keine Schritte gethan hat und auch ’ um im Reich die geheime Stimmabgabe abzuschaffen. Der Abg. von Hammerstein meinte, nach den Erkläru die die Konservativen am 5. Dezember 1883 zum A Stern abgegeben hätten, daß sie bis dahin, wo ihr eines auf korporativen Organismen basirten erreicht sein werde, an dem bestehenden Wahlsy nicht rütteln wollten, könnten sie auf weitere führungen heute verzichten, wenn nicht auf die griffe des Abg. Windthorst eine Entgegnung n geworden wäre. Der Abg. Windthorst habe auf die Vor⸗ im Reichstag hingewiesen; der ganze Ton seiner Rede. nehme Redner in dessen Interesse an — sei ein solche wesen, daß er an vielen Punkten mehr Scherz als Ern trieben haben müsse. Er (Redner) sage, er nehme dies im Int des Abg. Windthorst an, sonst müßte er zu sein Bedauern behaupten, daß di besseres Wissen gesprochen habe. (Stürmische U. brechungen und Rufe „zur Ordnung!“ im Centrum. Präf von Köller erklärte, er habe keine Veranlassung, den R.
zur Ordnung zu rufen, denn dieser habe die Supposition,
der Abg. Windthorst wider besseres Wissen gesprochen vorher ausdrücklich negirt.) Der Abg. Windthorst habe
Die
zu thung
der Abg. Windthorst witd
Wahlrecht
einer Rede des Abg, von Helldorff gefolgert, daß die deutsc⸗
konservative Partei in bewußt geheime Wahlrecht sich befinde.
8
aggressiver Stellung gegen das Der Abg. Windthorst müfßt
wissen, daß er sich mit dieser Schlußfolgerung mit den Thut
sachen in Widerspruch setze. Der Abg. von Helldorff habe aus drücklich konstatirt, daß seine Meinung lediglich eine persönlich
sei, daß die Frage der nicht erörtert worden sei.
durch diese Aeußerung des gegen das allgemeine Wahlrecht engagirt. horst habe sich als Hort 1
Die deutschkonservative Partei
G rt der allgemeinen bürgerlichen Freih hier gerirt und wolle das allgemeine Wahlrecht auf Tod u Leben vertheidigen.- Im Reichstage aber habe er noch e
Opportunität überhaupt in der Fraktion
soj
Abg. von Helldorff in keiner Weis Der Abg. Wind
10. Dezember 1885 erklärt, er sei ein Freund der öffentliche Abstimmung, halte aber unser Volk dafür für noch nicht reif
An dieser Auffassung und
unserer Erklärung könne Redner
also einen greifbaren Unterschied nicht entdecken, der Abg.
Windthorst wäre also nicht berechtigt gewesen, derartige An
1
griffe zu machen.
Nach dieser Rede wurde die Diskussion geschlossen; es
folgte eine sehr lange Reihe persönlicher Bemerkungen.
Abgg. von Eynern, von Zedlitz und von Rauchhaupt p Windthorst gegen sie gerichteten
testirten gegen die vom Abg. Angriffe. Der Abg. Windthorst wurde vom Präsidenten von Kö
82
„
Ueen
zur Ordnung gerufen, weil er in seiner persönlichen Entgeg⸗
nung auf die Ausführungen des Abg. von Hammerstein L
Let⸗
terem den Vorwurf machte, er habe wider besseres Wissen g
Fwrocheaa Zur Geschäftsordnung fragte der Abg. Cremer, ob
die
Antragsteller darin willigen würden, daß die Worte: „im Laufe der gegenwärtigen Session“ geändert würden in die Worke:
„im Laufe der Legislaturperiode.“
Präsident von Köller bemerkte, daß nach dem Schlusse der
Debatte solche Aenderungen nicht mehr zulässig seien. Der Abg. Hänel erklärte,
trag für durchaus opportun hielten.
daß die Antragsteller den An Wenn es noch eines
Beweises bedurft hätte, so liege derselbe in dem Eingreifen
des Ministers von Puttkamer und des Abg. von Hammerstein die Debatte. Es handele sich nicht monstration, die Frage habe ein aktuelles Parteien das geheime Wahlrecht zum Gegenstande, sei es
in
um eine bloße Dde Interesse, da alle
Angriffs, sei es der Vertheidigung machten. Der Abg. von Ham
merstein habe es
ins Dunkle zu stellen, indem er gleichgültige
versucht die Stellungnahme der Konservativen Dinge hervor⸗
gezogen habe. Es sei vollkommen Nebensache, ob der Abg.
von Helldorff ohne Instruktion und nur für seine Person ge⸗
sprochen habe; es vative Partei des Rede genommen habe; des Abg. von mangelhaft sei, und seine Partei zum Ziel habe, an Stelle des geheimen direkten Wahlrechts Wahlrecht auf korporativen Organen beruhend, zu setzen. der Abg. von Hammerstein ein Politiker, Partei eine politische, dann nichts Anderes, als Zeit und
Reichstages
Hammerstein halten, daß
sei gleichgültig, welche Deckung die konser⸗ gegen diese kompromittirende man müsse sich an die Aeußerung das Wahlrecht und Ideal
ein
Sei ’ sei die konservative hieße „Ideal und Ziel haben Stunde abwarten, wo man mit
einem entsprechenden Nachdruck für sein politisches Ideal ein⸗
; Daß bei der des Reichstages die konservative zurückstelle, brauche der Abg. u versichern, es frage sich
artei dann, wenn sie die das Wahlrecht zu beseitigen. habe sich den Anschein gegeben, als wenn er in Bezug seine Erklärung von 1883 sich etwas
treten könne. Partei ihre Absi⸗ von Hammerstein nur, ob die
gegenwärtigen Zusammensetien -
nicht konservative Macht hätte, gewillt sein würde, Der Minister des Innern.
anf
zurückziehen wollte, zn
einem Beschluß sei das Staats⸗Ministerium noch nicht gelangt.
Dazu gelange man doch erst, haben glaube, oder wenn man durch einen 8 “ 16“ “
wenn man die Majorität zu olchen Entschluß 39
G 1u“ Bildung ein bonne Eige Verwahrun emacht, die aber absolut keinen sich nur um die Aenderung der hei nicht um das direkte und allgemeine Val direktes Wahlrecht ohne eine geheime Wahl sei Die Nationalliberalen Redner instruirt, d Redner sollte sie angreifen und w macht; die Sache sei durchsichtig gewesen. We⸗ Frage, wie das Wahlrecht zu gestalten sei, eine Humoristen zum ristiscch. Man ernsthaf eime W der A .a-- doch nicht ernsthaft nehmen. ernst genommen gewesen. schwung, Partei
Werth geheimen
wisse nicht, ob man den Abg.
Wo der Abg.
müßten gegend habe jedes persön
igehen aller Liberalen zu ermöglichen.
8 4 6 Zusammern b ¹ she Die Nationalliberalen hätten sich mit
schehen? G vativen verbündet, um
Sie hätten das Wort „liberal“ zweideutig gemacht.
regierungsfreundlichen Majorität hinwirken habe der Minister von Puttkamer habe, Wahl handle, Wahlrecht.
hätten vor ein paar Sitzungen den ersten ie Freisinnigen nicht anzugreifen, der zweite angreifen und dann würde der Schluß ge⸗ Wenn bei einer
Parteiredner mache, so sei das s
ft nehmen solle oder nicht. Die Bedenken gegen die ge⸗ zahl, welche der Abg. von Eynern vorgetragen habe, könne
werden könnte, da sei er sehr bescheiden Er habe nicht von einem nationalliberalen Auf⸗ sondern von der Genugthuung der nationalliberalen über den Ausfall der Wahlen gesprochen. Bescheidenheit müsse Redner ausdrücklich anerkennen. 8 Nationalliberalen hätten sich nicht blos mit den Freikonserva⸗ tiven, sondern mit den extremsten Konservativen verbunden zu einer Zeit, wo alle Liberalen im alten Sinne zusammenstehen 1 n die Konservativen ohne Ausnahme. Redner selbst liche Opfer gebracht, er habe selbst den Bruch mit seinen nächsten und besten Freunden nicht gescheut, um ein
die freisinnige Partei zu bekämpfen.
diese Verletzung der alten sie keinerlei Zuwachs lamentarischen Einfluß mit der Regierung —
Wünsche.
daß es Ein ein Unsinn. . dv Regierung ihnen zustimme. von Eynern sei nichts als
dulden. eventuell Wenn
artei ihren ehr charakte⸗ 5 von Eynern trotz dieser überhaupt? von Eynern tralisirt. ein Konglomerat von mit den Konservativen
springe den Erfahrungen Stimmung sei allgemein öffentlichen Wahlrecht Wahl herbeizuführen;
Solche Die
Meinung sei. der Antrag nicht.
Was sei ge⸗ den Konser⸗
wenn man den Säckel voll
Für
liberalen
erhalten, gewonnen das seien denn Die Deutschfreisinnigen brächten ihre Anträge ein, unbekümmert ob sie die Majorität dafür hätten und ob die Die eine Verhöhnung des geheimen Wahlrechts gewesen; wer so davon denke, wie dieser, der dürfe den „Unsinn“ auch für andere Wahlkörperschaften nicht mehr Der Abg. Enneccerus selbst habe angedeutet, daß er für die geheime Wahl zum Landtage sein würde. Meinung die 9 Eynern vorschicke, wo bleibe dann die Partei als eine politische Sie habe sich in sich selbst bei den wichtigsten Fragen im Reichstage durch ihre Abstimmung gegenseitig neu⸗ Sie sei keine politische Partei mehr, sondern nur Männern, stimmten. bei gewesen, es unmöglich dem Hause zurf erspart werden, daß es kein Repräsentant der öffentlichen Ein Mißtrauensvotum für die Wähler bedeute Vor allen Dingen möchte Redner sagen, man solle solche Schlagworte nicht mißbrauchen, welche nur vom Standpunkt des Geldsacks, des Barons und Bureaukraten aus begreiflich seien. Es sei recht schön, von Muth zu sprechen, und habe, wenn man Andere beeinflusste und nicht die Beeinflussung
Anderer zu
Prinzipien hätten Stellung könne
größeren par⸗ ihre Fühlung nur fromme
keinen und auch
ganze Rede des Abg.
von sei nicht blicke nehme Stellung dem
netenhaus
Partei den Abg.
eintretenden Falls Der Antrag ent⸗ letzten Wahlen; die daß mit diesem sei, eine unverfälschte önne der Vorwurf nicht
die den
stehen könne.
Schluß
eine gesicherte Stellung
1
scheuen
man von den ärmeren Klassen nicht verlangen, welchen man nicht zumuthen könne, für ihre Ueberzeugung auch noch materielle Opfer zu bringen. Das geheime Wahlrecht
sei nicht die Appellation an die Muthlosigkeit, sondern an die
Gleichheit des Rechtes. hätte die Beseitigung des Dreiklassensystems fordern können; aber man habe diesen Punkt herausgegriffen, um die Gleich⸗ heit des Rechtes in den Vordergrund zu stellen. Abänderung des indirekten Wahlsystems nothwendig sei, dar⸗ über sei kein politisch denkender Mensch im Zweifel. Verschiedenheit des Wahlrechtes im Reiche und in Preußen mehr
gegen ein Parteischachzug sein. gegen den Reichstag hetzen wolle, dann werde man es noch weiter in der Meinung des Volkes degradiren. liche Wahl in Preußen, die geheime Wahl im Reich — ein solches System sei ein politischer Widerspruch, der nicht be⸗
Reichstage
brauche. Diesen Muth in gedeckter
Der Antrag sei unvollständig, man
Daß eine Eine
Augen⸗
gegenwärtigen Aug inferiore
möglich. Im das Abgeordnetenhaus eine gegenüber ein. Das Abgeord⸗ den Reichstag ausspielen, könne Wenn man das Haus aber ernsthaft 8
Die öffent⸗
Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen, in welchen die Abgg. Schütt und Enneccerus die nationalliberale Partei gegen die Angriffe des Abg. Hänel in Schutz zu nehmen suchten, was der Präsident jedoch nicht zuließ.
Die Abstimmung ergab die Ablehnung des Antrages mit 241 gegen 148 Stimmen.
4 ¼ Uhr.
Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
5
.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 1 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung Papior Papieren.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 53492 1 heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Kaufmann C. A. Jahnke zu Hamburg, Eims⸗ büttel, gehörigen Wohnhauses Nr. 111 zu Grabow, mit Zubehör Termine Statt: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 12. April 1886, Vormittags 11 Uhr, G 2) zum Ueberbot am “ Montag, den 3. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 12. April 1886, Vormittags 10 Uhr. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 27. März 1886 an auf der Gerichtsschreiberei. Grabow, den 27. Januar 1886. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Schroeder.
18351loCo Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Friedrich Göller in Bamberg hat Namens des Handelsmannes Moritz Benedict von Wilhermsdorf bei Markt⸗Erlbach unter Erfül⸗ lung der gesetzlichen Vorschriften mit Gesuch vom 19. praes. 22. I. Mts. den Antrag gestellt, in einem Ausschlußurtheile den ihm von der Königl. Filial⸗ bank Würzburg ausgestellten Bankschein vom 2. No⸗ vember 1885 über ein Darlehn von 900 ℳ — mit 3 % verzinslich und nach vierteljähriger Kündigung heimzahlbar für kraftlos zu erklären und wird dem⸗ zufolge Aufgebotstermin auf
Montag, den 4. Oktober l. Is. 1“ Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen Nr. 15 angesetzt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen unter Androhung des Rechtsnachtheiles, daß die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen werde.
Würzburg, am 22. Januar 1886.
Königliches Amtsgericht I. Der Kgl. Ober⸗Amtsrichter: .“ (gez.) Schum. 6
Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §S§. 842, 847 der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung öffentlich bekannt gemacht.
Vürzburg, am 26. Januar 1886. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts I (L. S.) Baumüller, Secr.
153490] Aufgebot.
Der Maurer Hermann Wildenhues zu Ahaus hat das Aufgebot der zum Grundbuche noch nicht über⸗ nommenen Parzelle Flur 4 Nr. 5&b der Ka⸗
tastralgemeinde Ammeln, Beckerskamp, Acker, groß Sf 68 Qu.⸗Meter, beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das rundstück spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗ stell, Zimmer Nr. 2, auf den 1. Mai 1886, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumel⸗ en, und zwar unter der Verwarnung, daß im Falle er unterbleibenden Anmeldung sie mit ihren An⸗ prüchen und Rechten auf das Grundstück aus⸗ geschlossen werden. Ahaus, den 23. Januar 1886. 1 Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. len Michael Lanninger — im Jahre 1825 da⸗ ier geboren — ist vor längerer Zeit nach Amerika ausgewandert und seit mehr als 10 Jahren ver⸗
[53489]
* u. s. w. von öffentlichen
gestellt hat, den Verschollenen durch Richterspruch für todt zu erklären.
Antrag entsprechend wird Aufgebots⸗
Diesem
termin auf
Mittwoch, den 22. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr,
im Sitzungssaale für Civilsachen bestimmt.
Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung:
1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird; 1 an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Würzburg, am 22. Januar 1886.
Königliches Amtsgericht. I. Der Königliche Amtsrichter. (gez.) Leykam.
Vorstehendes Aufgebot wird gemäß Art. 111 des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung öffentlich bekannt gemacht.
Würzburg, am 26. Januar 1886.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts I.
(L. S.) Baumüller, Sekretär.
[53491] Aufgebot.
Die Wittwe Bernard Messing, Franziska, geborene Brüning, in Ammeln, hat das Aufgebot der zum Grundbuche noch nicht übernommenen Parzellen 366 1 8
Flur 4 Nr. (0) 234 der Katastralgemeinde Ammeln Beckers Kamp Hofraum, groß 6 Ar 74 Qudr.⸗Meter und Flur 4 Nr. (0) 24der Katastralgemeinde Ammeln
Beckers Kamp Hausgarten groß 4 Ar 75 Qudr.⸗ Meter beantragt. Alle unbekannten Eigenthums⸗ rätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 2 den 1. Mai 1886, Morgens 9 Uhr, raumten Termin anzumelden und zwar Verwarnung, daß im Falle der unterbleibenden An⸗ meldung sie mit ihren Ansprüchen und Rech die Grundstücke ausgeschlossen werden. Ahaus, den 23. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.
anbe⸗
[53500]
Amtsgerichts zu Loetzen durch den
Schrage,
bezeichneten Post 11 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf.
dorthin aus dem geschlossenen gebotsantrage glaubhaft gemacht hat,
da das Aufgebot nach §. 824 Abs. 2 C. P. O zulässig ist,
Abs. 4 Ausf.⸗Ges. zur C. P. O. eingehalten ist, für Recht:
werden mit ihren Ansprüchen auf die Eingangs be
zeichnete Post ausgeschlossen. Loetzen, den 16. Januar 188656. Königliches Amtsgericht.
[53520] Oeffentliche Zustellung.
zu Schrimm, klagt gegen Neumann aus Schrimm,
Zeit
zur
auf unter der
auf
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 15. Januar 1886 erkennt das Königliche Amtsrichter
da der Antragsteller die Tilgung der nachstehend
1 — Erbtheil des Johann Dunitza aus dem Erbtheilungsvergleiche vom 21. Sep⸗ tember 1810, eingetragen in dem Grundbuch id⸗ minnen Nr. 103 Abtheilung III. Nr. 2 übertragen Grundbuchfolium Widminnen Nr. 18 und die Berechtigung zum Auf⸗
da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel vom 7. Oktober 1885 bis zum 15. Januar 1886, durch Einrückung in den öffentlichen Regierungs⸗ nzeiger Gumbinnen vom 14. Oktober 1885 bekannt gemacht ist, auch die Aufgebotsfrist gemäß §. 20.
Der Johann Dunitza sowie dessen Rechtsnachfolger
2
Der Färbereibesitzer Theodor Seimert zu Frau⸗ stadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Klossowski den Schiffer Wilhelm unbekannten
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
(
Abtheilung III. unter Nr. 3 kaufgelderforderung von 1350 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1885 CC und das Urtheil für vorläufig vollstreck⸗ bar mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schrimm auf
Großhandel. .Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen.
. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗
R
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
12
Annoncen⸗Bureaux.
. Familien⸗Nachrichten. Beilage.
Grundstücke des Letzteren, Schrimm Blatt 47 in eingetragenen Rest⸗
kostenpflichtig zu
zu erklären, und ladet den Beklagten
den 24. März 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften. b
8* Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Actionaire obiger Gesellschaft werden hiermit
oder ℳ 200 pro Actie abzüglich 4 % p. a. Zinsen auf die früheren Einzahlungen von ℳ 8,15 mit ℳ 191,85 pro Actie am 1. März cr. bei einer der folgenden Einzahlungsstellen gegen Aushändigung der definitiven Aetien zu leisten: in Braunschweig bei der Braunschweigischen Credit⸗Anstalt, Bockenem bei dem Vorschuß⸗Verein, E. G.. Frankfurt a. M. bei den Herren v. Erlan⸗ ger & Söhne oder bei den Herren Gebrüder Sulzbach. Braunschweig, 26. Januar 1886. Der Aufsichtsrath Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Gravenhorst.
in in
der
“
aufgefordert die Vollzahlung der Actien mit 40 %
[53452]
Credit⸗Verein von Thorwest, Nägler & Co. in Könnern.
Die Herren Kommanditisten werden zu der am 1 Mittwoch, den 17. Februar ecr., Nachmittags 1 Uhr,
im Hotel zur Preußischen Krone hier tattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und
Verlustrechnung für 1885 und des Berichts
der persönlich haftenden Gesellschafter und des
Aufsichtsraths.
Beschlußfassung über Genehmigung der
Bilanz und über Vertheilung des Gewinnes. 3) Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge. Könnern, den 28. Januar 1886. ““
Der Aufsichtsrath des Credit⸗Vereins von Thorwest, Nügler & Co.
g*
Rittweger, Vorsitzender
53279]% Bremische Hypothekenbank. Außerordentliche Generalversammlung Geschäftslokale der Bank, Neue Börse Nr. 10, am Sonnabend, den 27. Februnar 1886, Nachmittags 4 Uhr, Tagesordnung: „Statutenänderung.“ Einlaßkarten und Stimmzettel werden gegen Vor⸗ zeigung der Aktien⸗Interimsscheine am 27. Februar, Vormittags von 10—12 Uhr, an unserem Comptoir ausgegeben, woselbst der Entwurf der neuen Statuten ausgelegt ist. Bremen, 27. Januar 1886. Der Verwaltungsrath. Bernhd. Loose.
im
[53454]
auf Namen lautenden
1a Eintragung gelangt.
rechte genießen: a.
betrages vertheilt werden sollen. b.
unter Zwanzigtausend Mark bewirkt werden.
fügung gestellt: 1)
8
1000 ℳ Tage der Abnahme der Stücke. Bei der Zeichnung sind 25 % des zugeben sind.
Aktien zu erfolgen.
1 öffentlich bekannt zu machen. Die Zeichnung findet:
Breslau, den 25. Januar 1886.
s allen, weshalb dessen Schwägerin, die Kaufmanns⸗ itt ora Lanninger von New⸗York den Antrag
Aufenthalts, wegen eines Theilbetrages der auf dem g9
Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien (400 ividendenscheinen vom 1. Oktober 1885) zu erhöhen und ist der
Von den erwähnten 400 000 ℳ Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien werden gemäß versammlungsbeschlusses 200 000 ℳ den Herren Aktionären unter nachstehenden Bedingungen zur
Bei der Zeichnung sind die Aktien behufs Eintragung in das Aktienbuch vorzulegen. Besitz von 6 Stammaktien berechtigt zur Zeichnung einer Prioritäts⸗Stamm⸗Aktie von
Abnahme der Stücke 5 % gutgerechnet werden, 1 werden Interims⸗Quittungen ausgestellt, welche bei der Einlösung der Vollaktien zurück⸗ Soweit Aktien nicht zugetheilt werden können, wird die geleistete Baar⸗ einzahlung ohne Zinsvergütung zurückgewährt. .“
Die Zahlung des Restbetrages hat gegen Aushändigung der vollgezahlten Prioritäts⸗Stamm⸗
8 0 A* g 2 A 8 5 Breslauer Aetien⸗Bierbraunerei Breslau. Die Generalversammlung vom 29. Dezember 1885 hat beschlossen, das Grundkapital (wel bisher aus 3600 Stück Aktien à 150 ℳ besteht) unserer Gesellschaft durch Ausgabe von 400 000 ℳ voll⸗
Stück à 1000 ℳ mit laufenden Beschluß in das Handelsregister zur
Diese Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien sollen vor den bisherigen Stamm⸗Aktien folgende Vor⸗
Von dem statutenmäßig vertheilungsfähigen Reingewinn der Gesellschaft sollen zunächst auf die ausgegebenen Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien bis zu fünf Prozent Dividende vertheilt werden, worauf erst die Stamm⸗Aktien bis zu fünf Prozent Dividende erhalten und der alsdann noch verbleibende Ueberrest des vertheilungsfähigen Reingewinns gleichmäßig auf die ausgegebenen “ und die bisherigen Stamm⸗Aktien nach Verhältniß ihres Nominal
Jede Prioritäts⸗Stamm⸗Aktie soll sechs Stimmen haben. 8 8 Die Erhöhung dieses Grundkapitals soll innerhalb fünf Jahren vom Tage der Eintragung dieses Beschlusses ab, nach dem Ermessen des Aufsichtsraths auch ratenweise, jedoch in Raten von nicht
General⸗ Ver⸗
Der
des
Die Zeichnung erfolgt mit 100 % zuzüglich 5 % Zinsen p. a. vom 1. Oktober 1885 bis zum
gezeichneten Nominalbetrages, worauf bis zum Tage der
baar einzuzahlen; über diese Theilzahlungen
Die Bekanntmachung über die Ausgabezeit der Stücke wird ehestens erfolgen. Bei einer Ueberzeichnung hat der Aufsichtsrath den Modus der Zutheilung festzustellen und
in Breslau an der Gesellschaftskasse, Nicolaistraße oo“ A 2* 0 . . + in Berlin bei Herr Julius Samelson, unter den Linden 33, in den üblichen Geschäftsstunden statt und zwar in der Zeit 1““ vom 29. Januar bis zum 5. Februar a.
Die Direktion.