entsprechende und mit der Aufschrift „Submission
anberaumten Submissions⸗Termins an die
gesehen werden.
Lagerstroh, die Knochen⸗ und Küchenabfälle und die
spätestens bis zum 6. Februar 1886, Vormit⸗ tags 9 Uhr, versiegelt im Bureau, Scharnhorst⸗ straße Nr. 11, Zimmer 68, abzugeben, um welche
.
*
1u
register nimmt an: die Königliche Expedit
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Ureußischen Staats-Anzeigern: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
* ₰½ Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ *
ffen
.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. — Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Berloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
ion
X
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
licher
H
Anzeiger.
.IçJndustrielle Etablissements, Großhandel. .Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. EEö11“ In der Börsen⸗
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttmer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Haasenstein
Annoncen⸗Bureaugx.
2 8
5
6
7
8. Theater⸗Anzeigen. 1 chrichten.
9. Familien⸗Na Beilage.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
[53840] Holzverkauf in der Königlichen Oberförsterei Pütt, Regierungsbezirk Stettin.
Am Sonnabend, den 6. Februar cr., von Vorm. 10 Uhr ab, gelangen im Gasthause zu Groß⸗Christinenberg — Bahnstation der Altdamm⸗ Kolberger Eisenbahn — aus dem Jagen 20 = 415 Stück Kiefern Bauholz IV. und V. Kl., aus dem Jagen 21 310 Stück Kiefern Bauholz II. — V. Kl., aus dem Jagen 31 = 119 Stück Kie⸗ fern Bauholz II. — V. Kl., aus dem Jagen 49 = 166 Stück Kiefern Bauholz III. —V. Kl., aus dem Jagen 50 = 86 Stück Kiefern Bauholz II. —V. Kl., aus dem Jagen 86 = 631 Stück Kiefern Bauholz V. Kl., aus dem Jagen 107 = 78 Stück Kiefern Bauholz I — V. Kl., aus dem Jagen 146 = 45 Stück Kiefern Bauholz NI. —V. Kl., Sa. 1850 Stück, sowie 130 Stück Kiefern Stangen I. Kl., 100 rm Kiefern Nutzkloben und 750 rm Kiefern Brennkloben zum Verkauf.
Pütt, den 28. Januar 1886.
8 Der Königliche Oberförster.
11“
[52134] Bekanntmachung. Die in der Königlichen Gewehr⸗ und Munitions⸗ fabrik hierselbst lagernden resp. bis zum 20. März 1886 noch entstehenden alten Materialien, und zwar pptr. 3400 kg altes Schmiedeeisen, 19 000 kg altes Gußeisen, 1500 kg alter raffinirter Stahl,
300 kg alter englischer Gußstahl, 18 000 kg alter kohlenstoffarmer Stahl, 10 kg altes Knupfer, 61 kg altes Leder, 15,6 m alter Gurt und 1597 kg Flußspath, sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Kauflustige wollen ihre genau den Bedingungen
auf den Ankauf alter Materialien“ versehene Offerte bis zum Beginn des auf Dienstag, den 16. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr,
— unter⸗ zeichnete Direktion einreichen. „Die Verkaufsbedingungen und Muster⸗Offerte liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus, können auch gegen Einsendung von 50 ₰ abschriftlich bezogen werden
Erfurt, den 20. Januar 1886.
Königliche Direktion der Gewehrfabrik.
[52817] Königliche Eisenbahn⸗Direktion Berlin. Verdingung der für das Rechnungsjahr 1886/87
erforderlichen Betriebsmaterialien, und zwar von:
A. Lampendochten, Lampenglocken, Lampen⸗ Cylindern, Elementgläsern und Glasballons, Bind⸗ faden, Plombenschnur, Bindesträngen, Signalleinen,
Uhrleinen, Piassavabesen, Weichenbesen, Haarbesen, Schrubbern, Handfegern, Putzlappen, Garnabfall, Waschschwämmen, Waschledern, Putzöl, Putzpulver, Seife, Klebestoff, kalz. Soda, Kupfervitriol, Bitter⸗
z, Morsefarbe, Morsepapier, Telegraphen⸗Leitungs⸗ draht, Isolatoren, Schraubenstützen, Abspann⸗Kon⸗
olen, Zinkringen, Kupferfahnen, Klemmschrauben, Stearinlichten, Rindertalg, Plomben, Strohdecken, Weidenkiepen, Rohrkörben, Handtüchern, Bettlaken,
Decken⸗ und Keilkissenbezügen, Packleinwand.
B. 363 000 kg Brennöl in zwei Loosen, 00 000 kg Mineral⸗Schmieröl in fünf Loosen, 4 000 kg Cylinder⸗Schmieröl, 270 000 kg veg.
Schmieröl in zwei Loosen, 901 000 kg Petroleum
in drei Loosen.
C. 822 000 kg Posten.
Angebote sind postfrei, versiegelt und mit der Aufschrift für die Materialien zu A.: „Angebot auf verschiedene Betriebs⸗Materialien“, zu B.: „Angebot auf Brennöl, Schmieröl und Petroleum“ und zu C.: „Angebot auf Gasöl“ an das Materialien⸗Bureau, Berlin W., Königgrätzerstraße 132, bis spätestens zum Eröffnungstage für die Materialien zu A. am Montag, den 22. Februar, zu B. am Freitag, den 26. Februar und zu C. am Dienstag, den 2. März 1886, Vormittags 11 Uhr, ein⸗ zureichen. Ebendaselbst sind Angebotbogen und Be⸗ dingungen gegen postfreie Einsendung von 1 ℳ zu beziehen, auch können dieselben dort, sowie beim Berliner Baumarkt hier, Wilhelmstraße 92/93, ein⸗ b „Zuschlagsfrist für die Materialien zu 4A, bis 9. März, zu B. bis 20. März und zu C. bis 24. März d. J. 8
Berlin, den 25. Januar 1886. “ Materialien⸗Büreau.
Gasöl in sechs verschiedenen
[52802] Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs pro Etatsjahr 1885/86 an Fleisch, Backwaaren, Viktualien, Kolonialwaaren, Bier, Wein, Spirituosen, Milch, Selterser⸗ und Soda⸗ wasser für das 1. Garnison⸗Lazareth Berlin und die Mannschaftsküche des hiesigen Invalidenhauses, sowie Lieferung des Bedarfs an Papierbeuteln und Pulver⸗ kapfeln für die Dispensir⸗Anstalten des Garde⸗Corps soll im Wege der Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden.
Weiterhin gelangen die Arbeiten zur Reinigung der Müll⸗ und Aschgruben des 1. Garnison⸗Lazareths für den gleichen Zeitraum zur Vergebung an den Mindestfordernden und gleichzeitig sollen das alte
Grasnutzung in den Gärten dieser Anstalt an den Meistbietenden verkauft werden.
Für das Invalidenhaus kommen noch die Knochen, der Küchenabfall und Spülich zum Verkauf.
Die desfallsigen Forderungen und Gebote sind
Zeit der Termin im Zimmer Nr. 57 abgehalten werden wird. Die Bedingungen können täglich in den Vor⸗ mittagsstunden im Büreau eingesehen werden und sind von den Submittenten händig zu unterschreiben. Berlin, den 23. Januar 1886. Königliches 1. Garnison⸗Lazareth.
[53741] Submission. Die Lieferung des Bedarfs von etwa 60 000 kg. Böhmische Braunkohlen für die unterzeichnete An⸗ stalt, pro Etatsjahr 1886/87, soll im Wege der Submission kontraktlich vergeben werden. Die Interessenten werden ersucht, ihre Offerten, welche als solche äußerlich erkennbar zu machen sind, verschlossen bis zum 15. Februar ecr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, zu welcher Stunde die Oeffnung derselben in Gegenwart etwa erschienener Sub⸗ mittenten erfolgt, an die unterzeichnete Stelle porto⸗ frei einzusenden. Jede Lieferungsofferte darf bei Vermeidung ihres Ausschlusses von der Konkurrenz keine Korrekturen oder Rasuren enthalten und muß die ausdrückliche Erklärung ausgesprochen sein, daß die allgemeinen Lieferungsbedingungen bekannt sind und angenommen werden. Die Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht aus, auch werden dieselben auf Wunsch gegen Einsendung von 0,50 ℳ verabfolgt. v11“ Ueckermünde, 28. Januar 1886. 1 Direktion der Provinzial⸗Irren⸗Anstalt.
4& [53097] Bekanntmachung. Zur Vergebung von 1 2000 chm kiefernem Klobenholz in öffentlicher Submission ist Termin im Bureau der unterzeichneten Direktion auf Montag, den 15. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, fest⸗ gesetzt. Die Bedingungen liegen in den Dienststunden im Bureau der Direktion aus. Auch können dieselben auf Wunsch gegen Erstattung der Schreibgebühren unfrankirt zugesandt werden. Spandanu, den 25. Januar 1886. Direktion der Geschütz⸗Gießerei.
[53731]
Die Lieferung des Bedarfs pro Etatsjahr 1886/87 an Fleisch, Backwaaren, Viktualien, Kolonialwaaren, Bier, Wein, Milch, Selterser und Sodawasser, englischen Bisquits, präservirten grünen Bohnen und grünen Erbsen, Fleischextrakt, präservirtem Fleisch, Cognac, Cacao, kondensirter Milch und Thee für das zweite Garnison⸗Lazareth Berlin bei Tempelhof soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden.
Weiterhin gelangen die Arbeiten zur Reinigung der Müll⸗ und Aschgruben für den gleichen Zeit⸗ raum zur Vergebung an den Mindestfordernden und gleichzeitig sollen das alte Lagerstroh, die Knochen⸗ und Küchenabfälle und die Grasnutzung auf dem Terrain dieser Anstalt an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden.
Die diesfallsigen Forderungen und Gebote sind spätestens bis zum 12. Februar 1886, Vor⸗ mittags 10 Uhr, versiegelt im Büreau des Lazareths abzugeben, um welche Zeit der Termin daselbst abgehalten werden wird.
Die Bedingungen können täglich im erwähnten Büreau eingesehen werden und sind von den Sub⸗ mittenten vor dem Termin eigenhändig zu unter⸗ schreiben.
Tempelhof, den 28. Januar 1886.
Königliches Zweites Garnison⸗Lazareth
L1 8 Berlin. b
18
2813 Submission.
Auf den Stationen unseres Amtsbezirkes von Trotha bis Langelsheim, sowie in unserem Haupt⸗ magazine zu Halberstadt lagern:
a. zu Industrie⸗Geleisen noch brauchbare Materialien:
143 500,00 kg brauchbare eiserne
113 800,00 „ 8 eiserne Stuhlschienen,
48 000,00 Laschen für vorige Vignolschienen passend, Laschen für Stuhl⸗ schienen,
33 300,00 „ Stoß⸗Schienenstühle,
3 000,00 „ Haken⸗Nägel, 3 200,00 „ 6 Stück brauchbare Herzstücke für Stuhlschienen; b. unbrauchbare Materialien: 7 600,00 kg unbrauchbare Stahlschienen Enden),
8 ceeiserne Vignolschienen, eiserne Stuhlschienen, niedrige eiserne Vignol⸗ schienen,
Radlenker⸗Schienen, Kleineisenzeug(Stühle, aaschen, Platten, Bol⸗ zen, Nägel), eiserne Schwellen, ußeiserne Herzstücke,
4 700,00 „ Guß⸗u. Schmiedeeisen,
400,00 „ 8 Metalle (Zink, Kupfer ꝛc.) welche im Wege öffentlicher Submission verkauft werden sollen.
Schriftliche Angebote sind bis zu dem auf den
5. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem
Verwaltungsgebäude, Magdeburgerstr. Nr. 11 b., hier
anberaumten Termine versiegelt, sowie mit ent⸗
sprechender Aufschrift versehen, portofrei an uns ein⸗ zusenden. Die 1“ können bei unserem
Bureau⸗Vorsteher eingesehen, auch gegen portofreie
Einsendung von 1 ℳ von demselben bezogen werden.
1
Vignolschienen,
6 000,00
(meist
359 000,00 130 500,00 5 000,00
1 400,00 44 600,00
1 100,00 4 500,00
Halberstadt, im Januar 1886.
[53753] Submission.
Der Bedarf des Montirungs⸗Depots zu Straß⸗ burg an leinenen und baumwollenen Stoffen für die Truppen pro 1886/87 und zwar:
7460 Meter Drillich,
1300 „ Segelleinwand zu Hosen,
1975 „ Kaliko zu Hemden,
2870 „ Köper zu Unterhosen,
1615 „ graue Futterleinwand, 3 800 „ Futter⸗Kaliko, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, zu welchem Behufe Termin auf den 10. Februar d. Is., Vormittags 10 Uhr, in unserem Amtslokal, Kleberstaden Nr. 7, anbe⸗ raumt worden ist.
Die Lieferungs⸗Bedingungen sind in Registratur, sowie bei dem hiesigen Montirungs⸗ Depot ausgelegt, können auch von der Ersteren gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden.
Die der Submission zu Grunde liegenden Nor⸗ malproben können bei dem Montirungs⸗Depot hier⸗ selbst in Augenschein genommen werden.
Lieferungslustige haben ihre Offerten und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Bekleidungs⸗ Materialien für die Truppen“ , versehen, bis spätestens zum bezeichneten Termin an die unterzeichnete Intendantur portofrei einzusenden. In den Offerten ist anzugeben, daß Submittent von
den Bedingungen Kenntniß genommen hat.
Straßburg, den 26. Januar 1886.
Intendantur 15. Armee⸗Corps.
unserer
versiegelt
[53096] Bekanntmachung.
Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Magdeburg.
Umban Bahnhof Halle.
Die Anlieferung von 80 Tausend Klinkern zur Erweiterung des Berlin⸗Anhalter Lokomotivschuppens auf Bahnhof Halle a./S. ist zu vergeben.
Preisverzeichniß und Bedingungen sind gegen Ein⸗ zahlung von 0,5 ℳ, von der unterzeichneten Bau⸗ Inspektion zu beziehen.
Angebote sind unter Benutzung des Preisverzeich⸗ nisses und Beifügung der anerkannten Bedingungen portofrei und mit der Aufschrift:
„Angebot auf Klinkersteine zum Berlin⸗An⸗ 88 halter Lokomotioschuppen“ bis zum 10. Februar, Vormittags 11 Uhr, an den Regierungs⸗Baumeister Königer hierselbst ein⸗ zusenden.
Halle, den 22. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektion Cöthen⸗Leipzig. — “
[52576]
Zur Lieferung
Termin auf
den 10. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr,
im Bureau — Hohenzollernstraße 7 — angesetzt,
wozu Offerten mit der Aufschrift „Submission auf
Haardecke“ einzureichen sind. 1
Bedingungen liegen im Bureau aus. “ Artillerie⸗Depot Magdeburg.
Submission.
von Haardecke pro 1886/87
[53291] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Elberfeld. Die Lieferung des für das Etatsjahr 1886/87 er⸗ forderlichen Bedarfes von 400 000 kg⸗ Mineral⸗ Schmieröl soll im Wege des öffentlichen Verdings unter den in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 176 vom 30. Juli 1885 bekannt gemachten Bedingungen vergeben wer⸗ den. Hierauf bezügliche Anerbieten, welche sich auf eine beliebige Menge beziehen können, nebst Proben, sind versiegelt, porkofrei und mit der Aufschrift: „Verding von Mineral⸗Schmieröl“
bis zum 11. Febrnar d. J. an das Materialien⸗ Büreau hier einzureichen. Die Eröffnung der Angebote findet am folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude hier in Gegenwart der er⸗
—
Verschiedene Bekanntma chungen.
[53742] Bekauntmachung. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft S Leipzig die Schließung der hier domizilirten Weib. lichen Krankenkasse“, eingeschriebene Hülfskasse 8 Grund von §. 29,2 des Hülfskassengesetzes v 8— 7. April 1876, verbunden mit Gesetz vom ] Jun 1884 verfügt hat, so wird dies nach §. 30 erwähoni en dem bekannt gemacht F. ie Abwickelung der Geschäfte d Weiblz Krankenkasse“ 8 “ ⸗Weiblichen 3 Herrn Rathsregistrator Uhlmann hier übertragen worden ist. Leipzig, am 26. Januar 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. (Krankenversicherungsamt.) Dr. Schmid.
F
56 53749 3 ,35 % 85 8 183749] Preußische Central⸗ 2 8 “ Bodencredit⸗Actiengesellschaft Status am 31. Dezember 1885. Activa. Cassa⸗Bestand (incl. Giro⸗Gut⸗ haben bei der Reichs⸗Haupt⸗ 11131516“ Wechsel⸗Bestand . 11““ Anlage in Lombard⸗Darlehns⸗ ““ Laufende Rechnung mit Bank⸗ häusern gemäß Art. 2 sub 8. des Statuts. u“ Anlage in Hypotheken⸗Dar⸗ lehnsgeschäftn. Anlage in Communal⸗Dar⸗ lehnsgeschäften . Anlage in Werthpapieren ge⸗ mäß Art. 2 sub 8 des Statuts . Grundstücks⸗Conto a. Geschäftslokal (U. d. E “ b. Sonstiger Grundbesitz (Art. 3 Al. 1 des Statuts) Central⸗Pfandbrief⸗ und Com⸗ munal⸗Obligationen⸗Zinsen⸗ Conto. ℳ 8 236 649. 33. noch nicht ab⸗ gehoben „ 3 374 149. 33. Verschiedene Nerioa... . Passiva. Eingezahltes Actien⸗Capital . ℳ Emittirte kündbare Central⸗ Pfandbriefe 6““ Emittirte 5 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe . . . Emittirte 4 ½ % unkündbare Central⸗Pfandbriefe Emittirte 4 % unkündbare Central⸗Pfandbriefe Emittirte 4 % Communal⸗ Obligationen “ Depots gemäß Art. 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluß des Check⸗Verkehrs) Reservefonds⸗Conto Hypotheken⸗ und Communal⸗ Darlehnszinsen⸗und Verwal⸗ tungsgebühren⸗Conto. . . „ Verschiedene Passiva. „ ℳ. Dezember 1885.
ie Direction.
2 369 154. 89 1 718 927. 78.
„ 2 955 627. 5
1 638 570. 197 055 952.
3 487 282. 4 204 072.
1 400 000. 424 510.
4 862 500. 3 971 829. 224 088 427.
14 400 000.
849 300.
23 789 650.
55 075 100. 112 864 900. 3 257 000.
220 822.
1 059 298.
38. 49.
9 195 706. 29. 3 376 650. 59. 224 088 427. 75.
[53972]
scheinenden Anbieter statt. Lieferungsbedingungen sind
Peltz hier zu beziehen. Die Anbieter bleiben vom Tage der Eröffnung ihrer Angebote ab, an diese noch vier Wochen gebunden. Elberfeld, den 22. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[52572] Submissiontermin. Donnerstag, den 11. Febrnar 1886, Vor⸗ mittags 10 Ühr, zum Verding der Lieferung des pro 1886/87 erforderlichen Bedarfs von 16 400 Stck. Lohkuchen, 1800 kg Zündstroh, 2420 Schanzen, 4900 kg Petroleum, 7 kg Stearinlichte, 48 Stck. Haarbesen, 162 Stck. Piassavabesen, 50 Sick. Besenstielen, 52 hl grauen und 10 hl weißen Streu⸗ sande, 30 kg weißer und 1450 kg grüner Seife sowie 3100 kg Soda im diesseitigen Geschäftszimmer nach den dafelbst ausliegenden, vorher einzusehenden Bedingungen. Düsseldorf, den 20. Januar 1886. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[52133 Bekauutmachung. Die im Etatsjahre 1886/87 entstehenden ” 1g. 40 000 kg Dreh⸗ resp. Bohrspähne (trockene)
un w 80 000 kg Fraisspähne (mit Oel getränkte) aus Eisen resp. kohlenstoffarmem Gußstahl sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten, postmäßig verschlossen und mit der Auf⸗ schrift „Submission auf den Ankauf von Dreh⸗ resp. Bohr⸗ und Fraisspähnen“ versehen, sind bis zum Beginn des auf Mittwoch, den 17. Februar cr., Vormittags 11 ½ Uhr, im diesseitigen Büreau anberaumten Submissionstermins franko hierher ein⸗ zusenden. Verkaufsbedingungen und Musterofferten liegen im Büreau der Direktion aus, können auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden. Erfurt, den 20. Januar 1886.
Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt.
Königliche Direktion der Gewehrfabrik.
gegen Einsendung von 50 ₰ vom Kanzlet⸗Vorsteher
Leipziger Bank. Geschäfts⸗Uebersicht ultimo Dezember 1885.
8 Activa. Casse⸗ und Giro⸗Guthaben . ℳ Be6“ Lombardbestände. Debitoren .. Effectenbestand 1““ I I4“ Passiva.
. ℳ
269 000,
8 078 000. 1 494 000. 21 848 000. „ 3 509 000. 180 000.
18 000 000. 1 800 000.
Actien⸗Capital.
Reservefonds 111u“
Baar⸗Einlagen gegen Rechnungs⸗ bücher.
Creditoren
Aeccepte
„
3 864 000, 6 466 000. 6 248 000.
[22372)
—,— ASDE erlandsche-Siqr— 19 graanseiferen,
Diensten. ue sue nz zuexsno0824
lPreiscourant zu
EEHEIDHANDE Diese bellebte Marke hossünd. Gigarren, Cigacrillos und Kauchtabake Ist en gros für Deutschland allein zu be- ziehen durch Fr. Meininghaus & Co., Düsseldort
15379708 Berichterstatter (über Aktien⸗Gesellschaften und sonstige Unternehmungen), 8
welche die betr. Details genau kennen und ebenso
rasch als zuverlässig berichten, werden, unter Dis⸗ cretions⸗Zusicherung, bei hohem Heeeef gesucht. Süddeutsches Bank⸗ u. Handelsblatt München.
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Inzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Sonnabend, den 30. Jannaar
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(Schluß aus der Ersten Beilage.) erklärte der Präsident des Staats⸗Ministeriums, lanaler Fürst Bismarck: eichskanzler Fürst von Bismarck: Reichsk bin gestern in der Unmöglichkeit gewesen, dem Herrn Abg. Windthorst, der nach mir⸗ sprach, zu antworten, weil der geehrte err in der Richtung von mir abgewandt sprach; in Folge dessen
fa wie ich schon früher öfter bemerkt habe, auf dem Ministersitz
Hierauf
ier mehr als die Hälfte dessen, was dorthin gesprochen wird, ver⸗ Es war mir unmöglich, ihm zu folgen, und ich bitte ihn, zigen Grund zu sehen, warum ich ihn nicht bis zu Ende angehört habe. Ich habe mich auf das unvollkommene Stenogramm beschränken müssen, das ich seitdem über seine Rede habe erhalten können. Dasselbe giebt mir in einigen Punkten Anlaß zu einer Er⸗ widerung, auf die ich indessen verzichtet haben würde, wenn nicht auch solche Punkte darin wären, die mich in meiner Stellung als Minister zu einer Berichtigung nothwendig zwingen. “ Zu den ersteren rechne ich die Thatsache, daß der Herr Abgeordnete, als er zu sprechen begann, ein gewisses Gefühl der Ueberraschung und der Neuheit kundgab, indem er sagte, daß er sich heute hier in der Defensive befinde. Ich bitte, daraus zu entnehmen, wie sehr er an die Aggressive gewöhnt ist, daß das sein eigentlich natürliches, gewöhn⸗ liches Fahrwasser ist. 8 1 Mit der Erwägung wird er auch zugleich eine Antwort auf die Frage finden, die im Laufe seiner Erörterungen vorkommt, womit er eigentlich meinen Zorn auf sich gezogen habe. Er hat den garnicht auf sich gezogen; aber man wird doch von Jedermann verlangen, daß er, wenn er angegriffen wird, sich einigermaßen wehre; und wenn ich die Angriffe, mit denen er mich seit einigen Jahren beehrt, mit Still⸗ schweigen strafen wollte, so würde das eine Unterschätzung seiner Person und ihrer Bedeutung sein. 8 “ 22
Also der Herr Abgeordnete ist gewohnheitsmäßig in der Aggressive begriffen, natürlich gegen mich. Was ihn augenblicklich davon abhält, auch hier den Vorstof seinerseits mit dem Angriff zu pariren, hat er einigermaßen angedeutet durch die Erwähnung des Herrn von Schlözer, unseres Gesandten bei der päpstlichen Kurie, dessen Verhandlungen er nicht stören wolle. Vielleicht ist also die Enthaltsamkeit von dem ganz unprovozirten Angriff noch obenein eine nicht ganz freiwillige.
Der Herr Abgeordnete hat dann — und das habe ich das Be⸗ dürfniß richtig zu stellen von stillen Versuchern, die ihm häufig nahe getreten wären, gesprochen. Wenn ihm die nahe getreten sind, so bitte ich ihn, überzeugt zu sein, daß ich in keinem Kausalnexus mit dieser Operation irgendwie gestanden habe. Ich habe viel zu viel zu thun, um mich auf solche unfruchtbare Bemühungen, wie die Be⸗ kehrung des Herrn Abgeordneten zu meinen Ansichten, jemals ein⸗ zulassen. Ich halte ihn für absolut intransigent, gepanzert durch das dreifache Erz des Welfen (Ruf: Polen!) — 29 die Weise wären es viere, so lange waren es drei — ich wollte sagen des Welfen, des Führers im Kulturkampf und seiner fortschrittlichen Sympathien. Der Herr Abgeordnete würde meines Erachtens, wenn er nicht im Centrum säße, keineswegs der konservativen Partei, sondern der fort⸗ schrittlichen angehören. Ich erinnere mich, daß er schon, als er hannoverscher Minister war, von seinen Kollegen als das liberale Mitglied des Ministeriums bezeichnet wurde. Ich beabsichtige nicht, ihm daraus einen Vorwurf zu machen; ich sage nur, dies Alles hält mich ab, einen so aussichtslosen Versuch, wie er ihn hier mit den stillen Versuchern“ andeutet, ihm gegenüber zu machen. Daran bin ich vollständig unschuldig, ich habe ihn aufgegeben.
Der Herr Abgeordnete hat ferner im Verlaufe seiner Rede gesagt: „Wollten die Polen die Erfüllung ihrer Herzenswünsche durch Gesetz⸗ losigkeiten erreichen, so würde ich das zu allererst verurtheilen und be⸗ kämpfen.“ Also ganz so, wie die Welfen, die ja auch von sich sagen, sie wollten die Selbständigkeit des Königreichs Hannover nur auf ge⸗ setzlihem Wege erstreben. Nun, der Herr Abgeordnete bekennt sich dadurch theils direkt, theils indirekt doch immer als einen unbetheiligten, wenn nicht wohlwollenden Zuschauer bei dem Bestreben einer starken Fraktion, die legale Zersetzung unserer Verfassungszustände herbei⸗ zuführen: die legale Zersetzung entweder auf der einen Seite oder auf der anderen, die wird geduldet. Man sagt: wir werden mit legalen Mitteln unsere Zwecke durchsetzen: die Losreißung von Provinzen im Osten und im Centrum des Reichs; aber gewiß werden wir keine Ge⸗ walt brauchen, wir werden uns legal bemühen. Meine Herren, die Möglichkeit, da zu scheiden, sich der Verurtheilung eines Strebens nach legaler Zersetzung des Reichs und des eigenen Vaterlandes voll⸗ ständig zu enthalten und dennoch zu behaupten, daß man die Tendenzen nicht begünstige, — die Moͤglichteit leuchtet mir nicht ein. Jedenfalls bin ich in der Nothwendigkeit, diese legale Zersetzung ebenso wie die Gewaltthätigkeit nachdrücklich zu bekämpfen.
Der Herr Abgeordnete sagt ferner:
Die Polen sind vollberechtigte preußische Unterthanen. Das bestreite ich ja gar nicht; das si Sozi
loren. darin den ein
sind die Sozialdemokraten auch; die Polen sind aber unsichere preußische Unterthanen, und inwieweit Einer, der sich selbst dazu bekennt, ein unsicherer Unterthan, wie ich es gestern nannte, auf tägliche Kündigung preußischer Unterthan zu sein, vollberechtigt ist und den Anspruch darauf hat, das ist ja eine Er⸗ wägung der Regierung Sie sehen, wir leben nicht in einem Staat von richterlicher Regierung, sondern in einem Staat, der monarchisch und vernünftig regiert wird, so regiert wird, wie es nöthig ist, ihm die Ruhe und den Frieden seiner Bürger zu erhalten, ihn gegen innere und äußere Gefahren zu schützen. Und da können wir nicht immer die volle Gleichberechtigung eines jeden Anderen zum Ausdruck bringen.
Der Herr Abgeordnete sagt weiter: 1
„Wenn sie in ihren Rechten beeinträchtigt werden, so ver⸗ theidigen wir dieselben so energisch, wie unsere eigenen.
Was nennt der Redner seine eigenen Rechte? Doch wohl die der Deutschen. Nun, ich behaupte, er vertheidigt die Rechte der Polen energischer wie die der Deutschen. Ich habe nicht gefunden, daß er die deutsche Nationalität mit derselben Energie und derselben Be⸗ geisterung hier vertreten, wie die polnische und ihre dem Lande schäd⸗ lichen Ansprüche mit derselben... (Ruf: Zur Sache!) — Ich glaube, da rief mich einer der Herren zur Sache. Ich weiß nicht, wer es war. Ich will dem Herrn bemerken, daß er gar kein Recht hat, mich zur Sache zu rufen, ich spreche hier, was ich will, ich spreche kraft meines verfassungsmäßigen Rechts, hier zu reden, und ob ich bei der
ache bin oder nicht, das kann der Herr, der das ausrief, von seinem tandpunkte aus gar nicht beurtheilen. Es wäre mir lieb, wenn der verr sich nennte; hier über 10 Köpfe weg mich auf dieser Stelle in dieser Weise anzurufen, das kann ich mit den gewöhnlichen Gebräuchen der Höflichkeit nicht in Uebereinstimmung bringen. I
Ich vermisse an dem Herrn das Maß von landesüblicher Schüchternheit, das wir bei den Leuten, mit denen wir zu verkehren aben, doch nur ungern vermissen.
Der Abgeordnete, der mich genöthigt hat, hier heute zu erscheinen und das Wort zu ergreifen, hat gesagt: “
heuts haben wir freilich gehört, daß die Proklamation eines vrnßt chen Königs keinen Pfifferling werth sei.“ 1 eine Herren, das habe ich nicht gesagt, ich habe gesagt, daß die 8 Herren auf die geotte e e eines preußischen Königs lemen Pfifferling werth sei. Nun, ist dies Wort nicht sehr wesent⸗ i Hat der Herr Abgeordnete mit seinem scharfen Indizium diesen wesentlichen Unterschied nicht aufgefaßt oder liegt hier etwas 8 was e. die bekannte Redensart aus dem Wallensteinschen Gastmahl chillers erinnert: „Vor Tische las man es anders.“ Durch diese
Berufung jener
kleine Wendung sieht es ganz so aus und kann namentlich im Lande — bezüglich Sr. Majestät des Königs habe ich keine Besorgniß, der kennt mich zu lange aber es könnte ja im Lande den Eindruck machen, als hätte ich mich unehrerbietig über die Monarchie und die Vorfahren des Monarchen ausgedrückt. Hat der Abgeordnete die Absicht gehabt, dies zu erreichen, ja, so wird er bei den Leuten, an denen mir etwas liegt, wahrhaftig wenig Glauben finden. Ich bin aber nichtsdestoweniger der Pflicht nicht überhoben, dies richtig zu stellen. Ich habe gesagt: die Berufung darauf ist keinen Pfifferling werth. Und um Ihnen dies noch näher zu doku⸗ mentiren, habe ich die Proklamation von damals mitgebracht. Die meisten Leute sprechen davon, ohne sie zu kennen. Ich habe gestern gesagt, dieses Aktenstück enthält weiter nichts als ein Programm, nach welchem Se. Majestät, der damalige König, zu regieren beabsichtigte; er that seinen wiedererworbenen Unterthanen kund, daß er diese Ab⸗ sichten habe. Ich habe aber hinzugefügt, daß damit keineswegs eine Verpflichtung ausgesprochen war, an diesen Absichten unentwegt und unter allen Umständen, wie auch die Polen sich benehmen möchten, festzuhalten. Es ergiebt sich dies schon daraus, daß diese Proklamation kein zweiseitiges Aktenstück irgend welcher Art ist. Sie enthält keinen Vertrag, sie ist durchaus keine magna charta für Verschwörungen jeder Art, und wenn der Abg. Windthorst das Wort Verträge ge⸗ brauchte, indem er von der Proklamation sprach, so kann ich zu seiner Entschuldigung nur annehmen, daß er selbst das Aktenstück nicht ge⸗ lesen hat. Von einem Vertrage zwischen dem König Friedrich Wil⸗ helm III. und den Polen — es waren damals, wie wir aus dem Grolmanschen Votum ersehen, ca. 450 000 in der Provinz Posen vor⸗ handen — ist gar nicht die Rede; es wäre auch gar nicht möglich gewesen. Der König hat damals für jede neu⸗ oder wiedererworbene Stadt oder Provinz ein ähnliches Besitzergreifungspatent erlassen, — er würde dann durch 15 bis 20 verschiedene Verträge nach verschiedenen Richtungen hin gebunden gewesen sein und hätte dem einen und dem anderen gerecht werden müssen. Gleich hinter dieser Prokla⸗ mation an die Einwohner des Großherzogthums Posen folgt die Proklamation an die Einwohner der Stadt und des Gebiets von
Des Danzig, des Kulmschen und des Michelauschen Kreises und an die Einwohner der Stadt und des Gebiets von Thorn, ebenfalls vom 15. Mai. Hat denn die Stadt Danzig darum ein Sonderrecht gegen⸗ über anderen im preußischen Lande, worauf sie sich berufen könnte, wenn die Gesetzgebung geändert werden sollte? Auf diesen Unsinn wird wohl kein Mensch kommen.
Um den ewigen Berufungen auf die Rechte, die aus dem Patent in der Proklamation hergeleitet werden sollen, ein Ende zu machen, erlaube ich mir, beide hier zu verlesen. Das Patent wegen der Be⸗ sitznahme des an Preußen zurückfallenden Theiles des Herzogthums Warschau vom 15. Mai 1815 lautet:
Vermöge der mit den am Kongresse zu Wien Theil nehmenden Mächten geschlossenen Uebereinkunft sind mehrere Unserer früheren polnischen Besitzungen zu Unseren Staaten zurückgekehrt. Diese Besitzungen bestehen in dem zum Herzogthum Warschau gekomme⸗ nen Theile der preußischen Erwerbungen vom Jahre 1772, der Stadt Thorn mit einem für dieselbe neu bestimmten Gebiete, in dem jetzigen Departement Posen, mit Ausnahme eines Theiles des Powitzschen und des Peyserschen Kreises; und in dem bis an den Fluß rbssn⸗ belegenen Theile des Kalischer Departements, mit Ausschluß der Stadt und des Kreises dieses Namens. 1
Von diesen Landschaften kehrt der Kulm- und Michelausche Kreis in den Grenzen von 1772, ferner die Stadt Thorn nebst ihrem neu bestimmten Gebiete zu Unserer Provinz Westpreußen zurück, zu welcher auch, wegen des Strombaues, das linke Weichsel⸗ ufer, jedoch blos mit den unmittelbar an den Strom grenzenden oder in dessen Niederungen befindlichen Ortschaften gelegt wird.
Sie sehen schon aus der Natur dieser Details, daß von der Kundgebung irgend einer Verpflichtung, namentlich von einem ver⸗ fit sce Verhältniß in diesem Patent keine Rede ist. Dann eißt es: 8 Dagegen vereinigen Wir die übrigen Landschaften, welchen Wir
von Westpreußen den jetzigen Cronschen und den Kaminschen Kreis als ehemalige Theile des Netzedistrikts hinzufügen, zu einer besonde⸗ ren Provinz, und werden dieselbe unter dem Namen des Groß⸗ herzogthums Posen besitzen, nehmen auch den Titel eines Groß⸗ herzogs von Posen in Unseren Königlichen Titel und das Wappen der Provinz in das Wappen Unseres Königreichs auf. Indem Wir Unserem General⸗Lieutenant von Thümen den Befehl ge⸗ geben haben, den an Uns zurückgefallenen Theil Unserer früheren polnischen “ mit Unseren Truppen zu besetzen, haben Wir ihm zugleich aufgetragen, denselben in Ee zunicheßt mit Unserem zum Ober⸗Präsidenten des Großherzogthums Posen ernannten Wirk⸗ lichen Geheimen Rath von Zerboni di Sposetti förmlich in Besitz zu nehmen.
Da die Zeitumstände es nicht gestatten, daß Wir die Erb⸗ huldigung persönlich empfangen,
— es ist also nicht mal ein Huldigungsrevers oder etwas der Art
vorgekommen — so haben Wir zur Annahme derselben den zu Unserm Statthalter im Großherzogthum Posen ernannten Hrn. Fürsten Anton Radziwill Liebden ausersehen und ihn bevollmächtigt, in Unserm Namen die deshalb nöthigen Verfügungen zu treffen. Das zu Urkund ꝛc. ꝛc. 58 hier nichts von einem Vertrag drin steht, werden Sie mir zugeben.
Vom gleichen Tage ist ohne Bezeichnung als Besitzergreifungs⸗ patent, lediglich als eine Aussprache des Wohlwollens des Königs in Bezug auf seine Provinz Posen an die Einwohner des Groß⸗ herzogthums Posen das Folgende bekannt gegeben mit der Unter⸗ schrift: „Friedrich Wilhelm“.
Indem Ich durch Mein Besitznahme⸗Patent vom heutigen Tage denjenigen Theil der ursprünglich zu Preußen gehörigen, an Meine Staaten zurückgefallenen Distrikte des bisherigen Herzogthums Warschau in ihre uralten Verhältnisse zurückgeführt habe, bin Ich bedacht gewesen, auch Eure Verhältnisse festzusetzen; auch Ihr habt ein Vaterland und mit ihm einen Beweis Meiner Achtung für Eure Anhänglichkeit an dasselbe erhalten.
Ihr werdet Meiner Monarchie einverleibt, ohne Eure Natio⸗ nalität verleugnen zu dürfen. Ihr werdet an der Konstitution Theil nehmen, welche Ich Meinen getreuen Unterthanen zu gewähren beabsichtige,
das ist geschehen —
und Ihr werdet wie die übrigen Provinzen Meines Reiches eine provinzielle Verfassung erhalten.
Eure Religion soll aufrecht erhalten und zu einer sleemnasigen Dotirung ihrer Diener gewirkt werden. Eure persönlichen Rechte und Euer G kehren wieder unter den Schutz der Gesetze zurück, zu deren Berathung Ihr künftig zugezogen werden ssollt
Eure Sprache soll neben der deutschen in allen öffentlichen Verhandlungen gebraucht werden, und Jedem unter Euch soll nach
Maßgabe seiner Fähigkeit der Zutritt zu den öffentlichen Aemtern
des Vr herzogthums, soemwte zu allen Aemtern, Ehren und Würden Meines Reiches offen stehen. süd Mein unter Euch geborner Statthalter wird bei Euch re⸗ iren.
— Ist das auch etwa eine ewige Einrichtung? —
Er wird Mich mit Euren Wünschen und Bedürfnissen, und
— Dazu ist die Einleitung, die ich schon verlas Euer Mitbürger, Mein Ober⸗Präsident
— das war Herr von Zerboni — wird das Großherzogthum nach den von Mir erhaltenen Anwei⸗ sungen organisiren
— also auch keine bestimmte Organisation ist versprochen worden — und bis zur vollendeten Organisation in allen Zweigen verwalten. Er wird bei dieser Gelegenheit von den sich unter Euch gebildeten Geschäftsmännern den Gebrauch machen, zu dem sie ihre Kenntnisse und Euer Vertrauen eignen. Nach vollendeter Organisation werden die allgemein vorgeschriebenen Rechtsverhältnisse eintreten.
Es ist Mein ernstlicher Wille, daß das Vergangene einer pölli⸗ gen Vergessenheit übergeben werde. das ist wohl nicht der Fall gewesen.
Meine ausschließliche Sorgfalt gehört der Zukunft; in ihr hoffe Ich die Mittel zu finden, das über seine Kräfte angestrengte, tieferschöpfte Land noch einmal auf den Weg zu seinem Wohlstande zurückzuführen. vüds
Wichtige Erfahrungen haben Euch gereift. Ich hoffe, auf Eure Anerkenntniß rechnen zu dürfen.
Nun, in dieser Hoffnung hat der König sich vollständig getäuscht. Das ist nichts weiter, als der Ausdruck eines für seine Unterthanen wohlwollenden Königlichen Herzens über die Art und Weise, wie er seine Polen regieren wollte. Wie Sie mir aber ein juristisches Titelchen zur Unterlage irgend eines Anspruchs daraus herleiten können, das möchte ich noch erst mal erleben. Ich habe mir absicht⸗ lich, so sauer es mir wird, die Mühe gegeben, den Wortlaut zu ver⸗ lesen, damit dieses in dunklen Nimbus gehüllte Aktenstück, „Besitz⸗ ergreifungspatent“, wie es immer genannt wird, mehr als bisher be⸗ kannt werde. Also ich wiederhole, daß die Berufung, von der ich gestern sprach, auf die Behauptung sich bezieht, die Polen könnten aus der Proklamation Rechte herleiten. Vor der Proklamation habe ich alle Ehrerbietung, die ich meinem Monarchen schuldig bin; darüber wird kein Zweifel sein.
Ebenso hat der Herr Abgeordnete meine ehrerbietige und dank⸗ bare Gesinnung für den König Friedrich Wilhelm IV. in Zweifel zu ziehen gesucht, indem er sagte: nennt man doch jetzt schon die ganze Regierung Friedrich Wilhelms IV. einen Mißgriff. Nun, meine Herren, wo habe ich das gesagt? Ich habe gesagt: der Glaube, der 1840 den Hochseligen König bewog, das Flottwellsche System zu unterbrechen und ein anderes, der polnischen Aristokratie wohlge⸗ fälligeres einzuführen, war der Irrthum eines edlen Herzens — so ungefähr habe ich mich ausgedrückt. Aber wie weit davon ist der Sprung bis zu der Behauptung, es würde jetzt — also doch wohl von mir — die ganze Regierung Friedrich Wilhelms IV. als ein Mißgriff bezeichnet! Das erinnert mich wieder an das: „Vor Tisch las man es anders.“ Aber vielleicht semper haeret aliquid.
Wir haben — der Hr. Abg. Windthorst und ich — immer in so großen und bedeutsamen Verhältnissen mit einander zu kämpfen, wir sind beide alte Leute und kennen uns lange; ich sollte meinen, wir könnten uns gegenüber auf solche kleine Kniffe und Pfiffe, dem Anderen eins anzuhängen, doch wohl verzichten. Ich möchte wenigstens mich dagegen verwahren, daß ich meinerseits die perfönlichen Eigenschaften meines Gegners jemals in einer ähnlichen Weise verdächtigt habe. Ich habe immer nur seine politische Richtung bekämpft; ich habe nicht einmal die Gesinnung, mit der er auf seinen jetzigen Monarchen sieht, einer Kritik zu irgend einer Zeit zu unterziehen versucht.
Der Herr Vorredner sagt ferner:
In der Verfassung steht: die Preußen, also auch die polnischen Preußen, sind vor dem Gesetze gleich. Es ist hier ein mit der Verfassung unvereinbarer Ausnahmezustand proklamirt worden.
Nun, meine Herren, diese Gleichheit vor dem Gesetz erleidet doch manche Unterschiede. Man könnte mit demselben Recht sie auch in dem Falle anwenden, daß wegen einer Eisenbahn ein preußischer Unter⸗ than expropriirt wird; derselbe könnte nun verlangen, daß alle Preu⸗ ßen, die ja vor dem Gesetze gleich sind, auch expropriirt werden sollen. Ganz genau stimmt das mit dieser Logik. Ich habe von der Möglichkeit gesprochen, den polnischen Adel zu expropriiren — und ich glaube, darauf bezieht sich das „vor dem Gesc gleich“. Auch die Sozialdemokraten haben ganz gewiß vollen Anspru auf die Gleichheit vor dem Gesetze; man könnte nun umgekehrt schließen, daß die Polen auch den Anspruch auf ein ähnliches Verfahren der Gesetze, wie es den Sozialdemokraten gegenüber besteht, deduciren können. So weit sind wir nun gar nicht gegangen. Aber das ist doch wohl nur eine ornamentale Phrase und kein durchschlagendes Argument.
Dann sagte der Herr Abgeordnete weiter in Bezug auf die Mög⸗ lichkeit der Expropriation des gesammten polnischen Adels, über die ich mich aussprach: 1
Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit in Deutschland und in Preußen? 8
Die ist ja noch in keiner Weise beeinträchtigt. Ja, wenn wir einfach konfisciren wollten, wie man das in anderen Ländern wohl thut, wenn man die Güter unentgeltlich einzöge! Das ist ja viel, viel wohlfeiler. Ich sehe nicht ein, wie er darauf kommt. Es ist dies ein Akt der Nothwendigkeit, in dem der preußische Staat sich befindet dem polnischen Adel gegenüber. Im Krieg geschieht auch manches, wobei man die Gleichheit vor dem Gesetz vollständig aus den Augen verliert. Ein Staat, der um seine Existenz kämpft, ist schließlich im Krieg und im Frieden nicht immer in der Lage, sich in den gewohnten Geleisen zu halten, und darin, daß er das nicht ist, besteht gerade die Rechtssicherheii. Wenn wir das anders auf⸗ fassen wollten, dann würden wir in die Lage kommen, wie sie ein fran⸗ zösischer Staatsmann vor etwa 20 Jahren mit den Worten schildert: C'est la légalité qui nous tue — Wir halten an dem Gefetz fest, und wenn wir darüber zu Grunde gehen. Dieses „la légalité nous tue“ hat eben sein Gegengewicht in dem Nothwehrrecht des Staats, sobald seine Existenz gefährdet ist und in Zweifel geräth.
Der Herr Abgeordnete hat gesagt, er wünsche durchaus nicht, daß in irgend einem Landestheil das deutsche Element zurückginge. Ja, er wünscht eine Menge Sachen nicht, er wünscht auch Attentate auf meine Person nicht; er wünscht nicht, daß die deutsche Nationalität irgendwie zurückgehe, aber er läßt es zu und er thut thatsächlich alles, was dieses Zurückdrängen des deutschen Elementes zu erleichtern und möglich zu machen geeignet ist. Also ich finde da doch keine voll⸗ ständige Entschuldigung seines Verhaltens.
Manche Leute sagen schon: Thut nach meinen Worten und nicht nach meinen Werken; der Abgeordnete aber verlangt sogar: beurtheilt mich nach meinen Worten, aber sehet meine Werke gar nicht an. Ich kann mich damit nicht begnügen; ich bin gewohnt, dem Gegner auf die Finger zu sehen.
Nur beiläufig will ich bemerken, daß der Redner mich doch bei Damen nicht in Verdacht bringen möge, als hätte i ihre
iebenswürdigkeit bezweifelt; im Gegentheil, es giebt keine höhere Anerkennung dieser Eigenschaft als die, daß ich von der Bedeutung ihres politischen Einflusses spreche und von den gefährlichen Wir⸗ kungen ihrer Liebenswürdigkeit. Diese Bewunderung der polnischen Damen theile ich vollkommen, aber an der Regierung des preußischen Staates möchte ich ihnen doch so wenig wie möglich Antheil gönnen.
Dann hat der Herr Vorredner wieder, wie * oft, die An⸗ deutung gemacht, die Polen, das 18. Regiment, habe sich bei Düppel, und das V. Armee⸗Corps in Frankreich tapfer geschlagen, habe man
Euch mit den Absichten Meiner Regierung bekannt machen.
das vergessen? Nein, meine Herren, das hat man gewiß nicht vergessen.