8 .9 8 0
Kassel 34 resp. 99, Celle 89 7 92) resp. 216, Köln 113 (früher 114) resp. 175, Frankfurt a. M. 54 (früher 51) resp. 120, Hamm 102 resp. 233 (früher 232), Kiel 42 resp. 104 Marienwerder 61 resp. 132, Naumburg 79 resp. 228 (früher 230), Posen 85 (früher 84) resp. 179 (früher 180), Stettin 48 resp. 132 und Königsberg 90 (früher 8 resp. 182 (früher 185). Diese letztgedachte scheinbar erhebliche Steigerung ist darauf zurüczushren, daß Memel, welches ehedem nur ein Amtsgericht besaß, jetzt ein eigenes Land⸗ gerichk wit 8 Mitgliedem erhalten Die Gesammtzahl der Landgerichte beträgt somit 92 und die Zahl ihrer Mit⸗ lieder 1129 (gegen 1118 früher). Die Zahl der Amtsgerichte 094 hat keine Vermehrung erfahren, dagegen die der Amts⸗ richter 2525 gegen eine Reduktion um 7. Was die Bahl der Rechtsanwälte anbetrifft, so weist dieselbe ein ver⸗ hältnißmäßig erhebliches Wachsthum auf und zwar ist sie bei den Ober⸗Landesgerichten von 188 auf 203 (speziell beim Kammergericht von 29 auf 35) gestiegen, während die Ver⸗ hältnisse bei den Land⸗ und Amtsgerichten noch bei weitem markantere Resultate ergeben. Praktizirten bei ihnen nämlich im Kammergrrichtsbafd ehedem nur 344 Anwälte und Notare, so beläuft sich die vrutsge Zahl auf 438 speziell, im 11“ Berlin I und II auf 272 resp. 35 (früher
7
2DI resp. 24), im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Breslau 302
her 263), Celle 218 (früher 208), Köln 484 Feaber 468),
ankfurt a. M. 122 (früher 100), Hamm 215 (früher 201),
iel 95 (früher 91), Königsberg 134 (früher 114), Marien⸗
werder 106 (früher 8 Naumburg 180 (früher 149), Posen
144 (früher 117), und Stettin 116 (früher 107). Dagegen ist sie in Kassel um 2, von 84 auf 82 gesunken.
Rh — Dem Kommunal⸗Landtage der Kurmark lagen in seiner vierten Plenarsitzung, am 27. Januar, 20 fernere, zum Theil umfassendere Gutachten seiner Ausschüsse vor. Die Mehrzahl betraf Angelegenheiten der Land⸗Feuersozietät der Kurmark und der Niederlausitz. Der Landtag prüfte und dechargirte die umfangreiche Centralstelle pro 1884 und genehmigte die Etatsentwürfe für deren Verwal⸗ tung pro 1886/88. — Drei dem Landtage wiederholt vorgelegte Rekurse in Brandentschädigungssachen mußten zuruͤckgewiesen werden, weil die Rekurrenten schon von einem früheren Landtage in letzter Instanz definitiv beschieden worden waren. — Wie im Vorjahre wurden der General⸗Direktion wiederum 30 000 ℳ aus dem eisernen Be⸗ standsfonds zu Prämien für Umwandlung weicher in feuer⸗ sichere Bedachung zur Verfügung gestellt. Auch eine Beihülfe zur Anschaffung einer Feuerspritze wurde in dem zulässigen Maße bewilligt; es darf ein Drittel der Anschaffungskosten nicht überschritten und dieses Drittel nur in dem Verhältniß gewährt werden, in welchem die Gebäude des Ortes bei der Sozietät versichert sind. — Ein Beitrag für ein Spritzenhaus mußte abgelehnt wer⸗ den, weil das Spritzenhaus noch nicht erbaut ist. — Auf einen Rekurs der General⸗Direktion wurde die Entscheidung eines Kreistages in einer Brandentschädigungssache aufgehoben und die Petenten mit ihren Mehrforderungen abgewiesen. — Aus dem Dispositionsfonds der kurmärkischen Hülfskasse wurden drei zum Theil namhafte Bewilligungen an milde Stiftungen be⸗ scylossen, zwei andere Gesuche mußten abgelehnt werden. — Ueber die Verwaltung des kurmärkischen Kriegsschuldensteuer⸗ fonds für das Etatsjahr 1884/85 lag der betreffende Bericht vor, gegen welchen der Kandtag nichts zu erinnern fand.
In seiner fünften! Plenarsitzung, am 29. Januar c., be⸗ willigte der Landtag aus dem Dispositionsfonds der Kurmär⸗ kischen Hülfskasse 22 größere und kleinere Unterstützungen an milde Stiftungen seines Bezirks; 6 derartige Gesuche mußten mit Rücksicht auf die Beschränktheit der Fonds abgelehnt werden. Auf die Berufung des General⸗Direktors der Land⸗Feuersozietät wurde die Entscheidung eines Kreis⸗ tages in einer Brandentschädigungssache aufgehoben und die Mehrforderungen des Beschädigten abgewiesen. — Der Dis⸗ positionsfonds der Hülfskasse wurde auch in Anspruch genom⸗ men für die Einkaufsgelder und die Verwaltungskosten behufs Betheiligung der ständischen Beamten bei der Brandenburgischen Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungsanstalt. Der Landtag hatte hiermit sämmtliche ihm vorliegenden Sachen erledigt und gab der Vorsitzende in der am 30. Januar cr. abge⸗
altenen Schlußsitzung des Kommunal⸗Landtages eine Ueber⸗ t der in sechszehntägiger Session von dem Landtage
Darnach sind 81 Sachen zur Ver⸗
handlung gekommen, von denen 31 der 1., 43 der 2. und 7
der 3. Ausschuß bearbeitet haben. Das Plenum hat diese 81.
von den Ausschüssen vorberathenen Sachen in 5 Sitzungen
erledigt. — Außerdem sind 3 Vorlagen von dem ritterschaft⸗ lichen Konvent in 2 Sitzungen des letzteren zur Berathung und Beschlußfassung gelangt.
Der Vorsitzende schloß den Landtag mit einem Hoch auf
Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die
Peee hluss mit begeistertem dreimaligem Rufe einstimmte.
— Der Königlich großbritannische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Sir Edward Malet, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Hahreng seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Bot⸗ schafts⸗Sekretär Scott als interimistischer Geschäftsträger.
— Der Chef der Marinestation der Ostsee, Vize⸗Admiral von Wickede, hat Berlin wieder verlassen.
— S. M. Panzerschiff „Friedrich Carl“, Komman⸗ dant Kapitän zur See, Stempel, ist am 31. Januar cr. von Wilhelmshaven in See gegangen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 30. Januar. (W. T. B.) Bei dem Statthalter, Fürsten Hohenlohe, fand heute ein Diner statt, welchem die Mitglieder des Landes⸗Ausschusses und die Spitzen der Behörden beiwohnten. In einer bei dieser Gelegenheit gehaltenen An⸗ sprache erinnerte der Statthalter daran, daß er selbst einer parlamentarischen Körperschaft angehört habe. Er vertraue auf den gesunden Sinn und die politische Erfahrung des Landes⸗ Ausschusses. Er wolle kein politisches Programm ent⸗ wickeln, denn selbst der Staatsmann, der die Macht 22 seine Versprechungen zu erfüllen, n. nicht, ob die
erhältnisse die Durchführung gestatteten. Wer aber, wie er der Statthalter, mit Faktoren zu rechnen habe, die außerhalb der Sphäre 99 Einwirkung sanden, müsse doppelt vorsichtig sein. Das beste Programm sei eine gute Verwaltung. Darin erblicke er zunächst seine Aufgabe. Er werde sie zu erfüllen suchen mit Gewissenhaftigkeit und Pflichtgefüh⸗l und mit dem Gefühl des Dankes für das Vertrauen, das das Land ihm
erledigten Geschäfte.
“ “ 1 8⁸ 1.“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Januar. (Mer. alhne. Der Budget⸗Ausschuß des Abgeordneten auses hielt heute eine Sitzung, in welcher nach erfolgter Zuweisung faht reicher Petitionen die Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die weiteren Unterstützungen für die Ueberschwemmten in Galizien, ferner betreffend den Staatsbeitrag zu den Mehr⸗ kosten der Etsch⸗ und Eisackregulirung, nach kurzer Debatte veir end zur Kenntniß genommen wurden. 3 es⸗ 30. Januar. (Presse.) Die „B. C.“ meldet: Die Minister Tisza, Szapary und Szechenyi, ferner Staats⸗ sekretär Matlekopics, Ministerial⸗Rat Lundmigh die Sektions⸗ Räthe Wekerle und Andreanszky sind heute Nachmittag zur Fortsetzung der Ausgleichsverhandlungen, beziehungs⸗ weise der Berathungen in Betreff der Instruktionen für die Vertragsverhandlungen mit Rumänien, nach Wien gereist. Schweiz. Bern, 30. Januar. (Bund.) Der Bundes⸗ rath hat in Vollziehung der internationalen Phylloxera⸗ Konvention vom 3. November 1881 und des Bundes⸗ beschlusses vom 27. Juni 1884 ein neues Vollziehungs⸗ 1 betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus, erlassen. Der „Bund“ schreibt: „Laut Genfer Blättern soll der rus⸗ sische Fürst Krapotkin nächster Tage in Genf eintreffen, um hiesige Freunde zu besuchen und für einige Se. in dieser Skadt zu verweilen. In Folge dessen hat sich Staats⸗ rath Dunant an das eidgenössische Justizdepartement ge⸗ wendet um Auskunft darüber, ob der bundesräthliche Ausweisungsbeschluß vom 23. August 1881 noch in Kraft bestehe. Wie wir nun vernehmen, kann darüber kein Zweifel walten. Sollte daher Krapotkin wirklich die Kühnheit haben, den Genfer Boden zu betreten, so würde ihn das dortige Polizeidepartement ohne Weiteres verhaften lassen, und zwar gestützt auf Art. 63 des Bundesstrafrechts, wonach ausgewiesene Landesfremde, welche ohne Erlaubniß der zu⸗ stündi en Landesbehörden zurückkehren, mit einer Geldbuße und mit Gefängniß bis auf zwei Jahre bestraft werden können. Krapotkin ist nämlich 1881 wegen anarchistischer Umtriebe aus der Schweiz weggewiesen worden.“
Großbritannien und Irland. London, 30. Januar. (W. T. B.) Mr. Gladstone, welcher sich am Montag nach Osborne begiebt, hielt heute Nachmittag eine Berathung mit den Führern der liberalen Partei ab. Wie verlautet, hat Gladstone eingewilligt, in das Kabinet zu treten.
— 1. Februar, früh. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach hat Lord Hartington den Eintritt in das neue Ka⸗ binet abgelehnt, weil er der irischen Politik Gladstone's nicht zustimmen könne. — Das neue Kabinet wird, wie versichert wird, die Feriahtang. einer legislativen Versammlung in Dublin zur Regelung rein irländischer Fragen unter der Bedingung zugestehen, daß für die Aufrecht⸗Erhaltung der Integrität des Gesammtreichs und der Rechte der Krone ausreichende Sicherheiten geboten werden. Die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die irische Landfrage soll vertagt werden.
— Die „Times“ erfährt, daß James sich aus denselben Gründen wie Lord Hartington weigere, in das neu zu bildende Kobinet einzutreten. Auch Lord Selborne und Lord Derby hätten abgelehnt. Die übrigen Pairs jedoch, welche unter Gladstone dienten, würden wiederum Mitglieder des Kabinets Gladstone sein. Dikke dürfte aber vorläufig kein Ministeramt annehmen.
— 1. Februar. (W. T. B.) Gladstone hat sich heute H 9 ½ Uhr nach Osborne zu der Königin be⸗ geben.
Malta, 31. Januar. (W. T. B.) Die englischen Panzerschiffe „Téméraire“, „Superb“ und „Neptune“ so⸗ wie der Aviso „Irish“, sind gestern nach der Sudabai ab⸗ gegangen. An Bord des ersteren befindet sich der Admiral. — Die österreichische Fregatte „Radetzky“ und mehrere italienische Panzerschiffe sind in der Sudabai bereits angekommen.
Januar. (Fr. Corr.) Der Minister des Auswärtigen, de Freyeceinet, und der Justiz⸗ Minister Demoble erschienen heute vor der Amnestie⸗ Kommission. Der Letztere gab die nöthigen Aufklärungen über die bisher von der Regierung vorgenommenen Begnadi⸗ gungen: Zehn wegen Theilnahme an der „Internationale“ Verurtheilte, denen im August 1885 die Strafen herab⸗ gemindert wurden, sowie sieben weitere Individuen sind mit Dekret vom 14. Januar 1886 begnadigt; ein wegen Preßvergehens Verurtheilter wird demnächst aus der Haft entlassen werden. Von den Verurtheilten aus Montceau⸗les⸗Mines wurde zweien die Zwangsarbeit in Gefängniß umgewandelt, fünf ihre Strafzeit auf die Hälfte herabgesetzt und nur dreien die ganze Strafe erlassen. Nourrit, der Mörder des Generals Bréa, Berezowski und der wegen eines Mordversuchs an einem E11“ im vorigen Fahge verurtheilte Millet büßen noch ihre Haft ab. Bezüglich der
ahlvergehen konnte Hr. Demöle für seinen erkrankten Kollegen vom Innern keine Aufklärungen geben. Von den 77 nach Cale⸗ donien verbannten Arabern haben bisher 29 ihre Strafzeit ab⸗ gebüßt. Bischof Freppel wünschte Aufklärungen über die be⸗ straften Geistlichen, die jedoch, wie Hr. de Freycinet erwiderte, mit der Amnestie nichts zu thun hätten, da diesen durch eine rein administrative Verordnung ihr Gehalt gesperrt wergen Die Amnestie dürfe nicht auf die begnadigten Individuen aus⸗ edehnt werden, da die öffentliche Meinung sich beunruhigen önnte. Amnestirungen sollten nicht regelmäßig wiederkehren, sondern müßten hn die Umstände bedingt werden und Aus⸗ nahmen bleiben. Auch die Regierung hege, wie die Begnadi⸗ gungen bewiesen, Gefühle der Milde, trage aber die Verant⸗ wortung. Durch den letzten Strike in Decazeville sei die Ver⸗ schiebung der Begnadigungen nothwendig geworden.
30. Januar. (W. T. B.) Im Senat brachte Ravignau heute einen Artikel des „Républicain landais“ zur Sprache, welcher den Konservativen die Ermordnng des Präfekten Bareme zuschreibt, und for⸗ derte die Republikaner zur Widerlegung auf. Der Justiz⸗ Minister Demoble tadelte den Artikel, fügte jedoch hinzu, daß die Leidenschaftlichkeit der Sprache bis zu einem gewissen Grade in der provozirenden Haltung des royalistischen Journals von Landes ihre Erklärung finde. Ravignau erwiderte: er erhebe gegen die Regierung den Vorwurf, daß sie sich zum Mitschuldigen des Artikels des See Blattes mache, indem sie den Druck desselben zugelassen habe.
Frankreich. Paris, 29.
entgegengebracht habe.
(Lebhafte Protestation auf der
e 8
1 8 S S. 8
Senat mit 197 gegen 66 Stimmen eine Tagegordnung
an, welche die Erklärungen des Justiz⸗Ministers billigt.
Die französischen Kardinäle Guibert, Caverot und Desprez haben an den Präsidenten Grévy ein Schreiben gerichtet, in welchem sie gegen die Anschuldi⸗ gungen protestiren, die in der ministeriellen Deklara⸗ tion wider den französischen Klerus erhoben werden. Tas Schreiben konstatirt den Ernst der Lage vom religiösen ge⸗ sichtspunkt aus, tadelt die vereinzelten Handlungen einiger Geistlichen, welche in dem Wahlkampf die ihnen durch ihr Amt gezogene Grenze vergessen konnten, und weist des Weitere darauf hin, daß der Papst erst vor Kurzem daran erinnen wie die Kirche keine Regierungsform an sich ablehne
as Schreiben schließt: Dies wird stets die Regel für unsere Haltung gegenüber dem Staate sein, und wir können nich gestatten, daß man unsere Liebe zum Vaterlande und unsen⸗ Hingebung an dasselbe verdächtige.
— 1. Februar. (W. T. B.) Das „Journal officiel⸗ veröffentlicht heute die Ernennung Paul Berts zum General⸗Residenten in Annam, sowie Dillons und Vials zu Residenten in Hué bezw. Hanoi.
— 1. Februar. (W. T. B.) Der Fürst von Monte⸗ negro ist gestern Abend von hier nach St. Petersburg abgereist.
Spanien. Madrid, 31. Januar. (W. T. B.) Der Ministerrath hat beschlossen, im Jahre 1888 in Madrihd eine Weltausstellung zu veranstalten.
Italien. Rom, 30. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte in Beantwortung einer Anfrage Maurigi's der Minister des Auswärtigen, Graf Robilant: Italien werde in Massauah auf dem von ihm betretenen Wege sortschreiten Die Organisation daselbst werde sich allmählich vollziehen; es bedürfe Zeit, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Besitzstandes zu regeln. Gegenwärtig sei man im Begriff, nach Maßgabe der gewonnenen Erfahrungen die Justizverhältnisse zu ordnen. Der Minister deutete an, was in dieser Richtung bereits ge⸗ schehen sei, und erklärte: die Regierung habe nicht die Absicht die Aktion auszudehnen oder deren Charakter zu ändern; man werde sogar, sobald dies immer möglich sei, die Garnison verringern, und dies werde ein Beweis für das erlangte An⸗ sehen sein. Die Mission des Generals Pezzolini sei nur dee Erfüllung eines vom Könige dem Negus von Abessinien ge⸗ gebenen Versprechens, als ihm die Besetzung Massauahs angezeigt worden sei. Die Mission habe einen politischen Charakter, nämlich den, die freundnachbarlichen Beziehungen mit Abessinien enger zu knüpfen und dem Negus begreiflich zu machen, daß Italien mit ihm in guter Eintracht zu leben wünsche und nicht dulden würde, wenn er seinerseits anders vorginge. Der Umstand, daß ein General an den Negus abgesandt worden, habe nichts Erstaunliches; sei doch von Seiten Englands ein Admiral an ihn abgeschickt worden. Was die Konsular⸗ Jurisdiktion in Massauah angehe, so werde man sich, wenn⸗ es nöthig werde, zu ihrer Regelung mit den Mächten zu ver⸗ ständigen suchen. — Der Interpellant Maurigi dankte dem Minister für die gegebenen Aufklärungen.
Türkei. Konstantinopel, 31. Januar. (W. T. B) Das zwischen dem bulgarischen Minister Janoff und dem Groß⸗ vezier Kiamyl Pascha vereinbarte Arrangement bezüglich Ostrumeliens ist heute von dem Ministerrath diskutirt und dem Sultan zur Ratifikation unterbreitet worden.
Rumänien. Bukarest, 30. Januar. (W. T. B.) Der König unterzeichnete heute ein Dekret, durch welches der bisherige Kriegs⸗Minister, General Falcojanu, zum Chef des Generalstabes ernannt wird. Zu den bestehenden 18 Genie⸗Compagnien sollen noch zwei neue errichtet werden.
— 1. Februar. (W. T. B.) Der serbische Friedens⸗ bevollmächtigte Mijatovic ist hier eingetroffen.
Serbien. Belgrad, 31. Januar. (W. T. B.) Die Kollektivnote der Mächte ist der hiesigen Regierung eute überreicht worden. Dieselbe führt aus, daß die Mächte, indem sie die ablehnende Antwort auf die erste Kollektivnote ur Kenntniß nehmen, übereingekommen sind, zu erklären, daß se etwaige, von wem immer unternommene, kriegerische Schritte nicht gutheißen, den Angegriffenen schützen und, wie immer der Ausgang sei, territoriale Modifikationen nicht ge⸗ statten würden.
Rußland und Polen. Gatschina, 30. Januar. (W. T. B.) Die Leiche des Prinzen Nicolaus von Oldenburgist heute hierein getroffen und nach dem Sergins Kloster weiterbefördert worden. Daselbst findet morgen Mittag, im Familien⸗Grabgewölbe, die feierliche Beisetzung statt. Als Vertreter des Großherzogs von Oldenburg wird dessen erster Kammerherr, von Bülow, bei der Feier an⸗
wesend sein. .
— 1. Februar. (W. T. B.) Der gestrigen Heisehagt der Leiche des Prinzen Nikolaus von. Oldenburg wohnten der Kaiser und die Kaiserin, sowie die übrigen hier anwesenden Mitglieder des Kaiserlichen Hauses bei.
Zeitungsstimmen.
Der „Reichsbote“ schreibt: “
Der Reichstag hat richtig die Summe für den Bau eines Avisoe mit 105 gegen 100 Stimmen abgelehnt. Herr von Caprivi bat in der überzeugendsten Weise nachgewiesen, daß der Bau 98 Schiffes absolut nothwendig ist — aber die demokratisch⸗ultra⸗ montan⸗polnische Majorität hatte ihren Kopf aufgesetzt — allen Mahnungen, Nachweisen und Bitten des Marine⸗ Chefs 64 sie ihr kaltes Nein gegenüber. „Wir wollen nicht!“ das ersetzt alle Gründe. Angesichts solcher Vorkommnisse, wie wir sie jetzt im Reichstage fast Woche für Woche erleben, drängt sich die Frage auf: Ist das wirklich ein deutscher Reichstag, eine Vertretung der deutschen Nation? Dort tritt sie gegen die preußische Regierug und für das Polenthum mit einer Heftigkeit auf, in der sie ein va⸗ nischer Reichstag kaum hätte übertreffen können; und hier hört sie m 1 einer eiskalten Gleichgültigkeit den überzeugendsten Nachweis von 28 dringenden Nothwendigkeit eines Avisos für unsere Flo f an, als sei ihr das Schicksal dieser Flotte völlig glei gültig! Ist das wirklich der Ausdruck der Gesinnung in des Willens des deutschen Volkes? Die Regierung giebt fr⸗ die erdenklichste Mühe, mit den geringsten Mitteln für unsere Marig⸗ das Größte zu leisten, das muß Jeder anerkennen, auch diese dem⸗ kratische Majorität kann es nicht leugnen; aber was soll die Resi⸗ rung machen, wenn ihrem besten Willen, der unwidersprechlichen 18. ründung ihrer Forderung ein kaltes Nein dumpf als Echo entgfcge hallt, wo sie von den Vertretern der Nation ein freudiges patrioti a Ja erwartete? Muß anem solchen Widerstande gegenüber nicht 8. G
Linken.) Schließlich nahm der
der treueste Eifer der Regierung erlahmen? Für wen schafft, denn de Regierung die Flotte? Doch wahrlich nicht zu ihrem persönlichen”
gnügen, sondern zum Schutz der deutschen Küsten, des deutschen Han⸗ dels, der Deutschen im fernen Auslande, der Erhöhung des Ansehens der dentschen Nation und des Deutschen Reichs! Wird die Nation diesem Gebahren einer solchen Mehrheit des Reichstages leichgultig zusehen? Der Beschluß vom 14. Dezember 1884, wo dieselbe Mehr⸗ heit dem Reichskanzler die nothwendige Vermehrung seiner Hülfs⸗ kräfte verweigerte, der Polenbeschluß und die Aviso⸗Abstimmung bil⸗ den Etappen auf einem Wege, der sicherlich nicht zur Stärkung des Reichs führt, einem Wege, auf welchem die Nation ihrer Vertretung ein energisches Halt zurufen sollte!
— Dem ‚Deutschen Leinenindustxriellen“ wird zur “ Lage aus dem Kreise seiner Leser ge⸗ rieben: c In den letzten Verhandlungen des preußischen Landtages ließ sich die Partei der prinzipiellen Freihändler die Gelegenheit nicht entgehen, um bei der Berathung des Etats die augenblickliche wirthschaftliche Depression zu einem Angriff auf die gegenwärtige Wirthschaftspolitik überhaupt zu 85 und dieselbe für jene verantwortlich zu machen. Ob⸗ wohl dieser Versuch nach der trefflichen Rede des Finanz⸗Ministers schwer⸗ lich als ein gelungener bezeichnet werden kann, so mahnen doch diese bei jeder Gelegenheit zu Tage tretenden Bestrebungen der Manchesterleute die betheiligten Industriekreise, auf ihrer Hut und stets zur Abwehr gerüstet zu sein. Daß die gegenwärtigen Wirthschaftsverhältnisse nicht gerade ermuthigend sind, ist unzweifelhaft, aber ebenso unzweifel⸗ haft ist es, daß das gerühmte Land des absoluten Freihandels, Eng⸗ land, am allermeisten unter dieser Depression zu leiden hat. Die erade unsere Industrien besonders interessirende Thatsache, daß das große arshallsche Etablissement von England nach Amerika verlegt wird, um unter dem Schutze der dortigen Zölle derjenigen Prosperität theilhaftig zu werden, die es in dem freihändlerischen England nicht fand, ist vielleicht eins der schlagendsten Argumente, die sich in dieser Richtung anführen lassen. Und auch in England wird demgemäß die Partei täglich größer, welche auf die Einführung von Schutzzöllen ernstlich hinarbeitet. Was speziell die deutsche Leinen⸗Industrie an⸗ geht, so befindet sich dieselbe heute zwar nicht in einer glänzenden, seit dem Jahre 1879 jedoch, und zwar lediglich Dank der immerhin nur mäßigen Zölle zum Schutze der nationalen Arbeit, wenigstens in einer relativ günstigen Lage, aus welcher allerdings sie bei einer etwaigen Rückkehr zu einer freihändlerischen Politik . wieder verdrangt werden würde. Die belgischen Spinnereien namentlich haben kolossale Vorräthe von Garnen aufgehäuft, mit welchen sie, sobald sie der Zoll nicht mehr hinderte, sofort den deutschen Markt überschwemmen würden. Von einer Ueberproduktion kann hingegen in der deutschen Leinenindustrie kanm die Rede sein. Dabei ist wohl zu beherzigen (und wir denken, daß das auch die prinzipiellen Freihändler mit der gegenwärtigen Wirthschaftspolitik versöhnen sollte), daß der Auf⸗ schwung, dessen sich unsere Industrien seit dem Jahre 1879 erfreuen, nicht zuletzt auch unseren Arbeitern zu gute gekommen ist. Die Löhne derselben sind durchweg aufgebessert (einzelne Etablisse⸗ ments zahlen im Verhältniß 60 000 ℳ jährlich mehr an Löhnen als vor 1879), und was noch wesentlicher ist, ihre Beschäftigung ist eine stetige und gesicherte geworden. Das sind Momente, welche gerade in unserer von sozialen Fragen vbhast bewegten Zeit von bedeuten⸗ dem Gewicht sein müssen.
Alles in allem: ist es auch nicht wahrscheinlich, daß wir wieder einer neuen Zollbewegung entgegengehen, so ist es doch sehr möglich. Jedenfalls besteht aber speziell für unsern Verband die Nothwendig⸗ keit, alle diesbezüglichen Vorgänge mit Aufmerksamkeit zu verfolgen, um eventuell zuc rechten Zeit und in der rechten Weise eingreifen zu können.
— Die (Wiener) „Presse“ äußert über die von dem Fürsten von Bismarck am Donnerstag, den 28. v. M., ge⸗ haltene
1 Mit ihrer offenen Aussprache, mit der gewaltbewußter
und gewaltbereiten Deutlichkeit in einer Frage, EE lücten nur mit Umschreibungen, Vorbehalten und Vorsichten behandelt worden ist, erscheint die gestrige Rede des preußischen Minister⸗ Präsidenten und deutschen Reichskanzlers als eine jener grund⸗ legenden politischen Enunciationen, welche auf Jahre hinaus die Diskussion beherrschen und den Leitfaden geben für die Politik dieses im wahren Sinne des Wortes „gewaltigen“ Staatsmannes. Fragen ähnlicher Art haben zu oft schon die öffent⸗ liche Meinung beschäftigt, als daß ihre prinzipielle Bedeutung noch ein neues Ergebniß fruchtbringender Gedanken erwarten ließe. Frei⸗ heitliche Prinzipien in ihrer doktrinären Prätension und Staats⸗ nothwendigkeit, in ihrer praktischen Anwendung haben wiederholt schon Konflikte erzeugt, welche durch die Macht entschieden wurden, und die Voraussetzung des Streites zwischen den Polen in den östlichen Pro⸗ vinzen Preußens und dem Ministerium Bismarcks ist obendrein keine Freiheitsfrage, sie ist nach den Erklärungen des leitenden Ministers weit mehr: sie ist eine Frage der Loyalität. „Unterthanen auf Kün⸗ digung“, also nannte Fürst Bismarck gestern die Preußen polnischer Nationalität, und es hieße den Ernst und die vielfach erprobte poli⸗ tische Bedachtsamkeit des Redners bezweifeln, wollte man annehmen, daß diese Worte nicht in dem vollen Ernste ihrer Bedeutung ge⸗ meint waren. Mit jener wort⸗ und formgewandten Noblesse, welche immer den Kavalier in dem Redner erkennen läßt, warf Fürst Bismarck die Frage auf, ob einer der Ab⸗ eordneten auf den Polenbänken ihm das Ehrenwort geben önne, daß dem nicht so sei. Die besonderen Verhält⸗ nisse in Preußen lassen es begreiflich erscheinen, daß dieser Appell des Ministers ebenso ohne Antwort blieb, wie ein gleicher Appell, den in Wien etwa ein oppositioneller Redner an die polnische Fraktion gerichtet hätte, sofort mit einer einmüthigen lovalen Kund⸗ gebung aller Fraktionsmitglieder beantwortet worden wäre. Hierin aber liegt so sehr der wesentliche Unterschied zwischen den Verhält⸗ nisfen in Oesterreich und denen in Preußen, daß man hier diese An⸗ gelegenheit ruhigen Bluts, ohne Bezeisterung und ohne Rancune, würdigen kann als eine bedeutsame Entwickelungsepoche im Innern 1u““ bechbarten 2
Muß eine gewissenhafte Regierung in Preußen sich sagen, daß sie nur die Wahl habe, eine stets fortschreitende senr sich. in ihren östlichen Provinzen und mit derselben eine stets wachsende Gefahr für den nationalen und politischen Bestand des Reiches zu kufcen⸗ oder mit einer rücksichtslosen Germanisirung mit den Ursachen
es Uebels dieses selbst zu beseitigen, dann wird jede Maßregel der Noth⸗ wehr, welche sie ergreift, nur mit der Ableugnung des Kothstandes, nie aber mit der Verweigerung des Nothrechkes bestritten werden können. :9 Wir würdigen die Theilnahme, welche die Polen in Oester⸗ reich ihren preußischen Stammesgenossen widmen mögen, aber wir zweifeln nicht, daß jeder unbefangene Politiker das souveräne Recht eines nationalen Staates respektiren wird. Wie die Bedingungen, sind auch die Mittel staatlicher Selbsterhaltung verschieden. haft 88 kann übrigens kaum bezweifelt werden, daß die durchaus krank⸗ 88 Parteiverhältnisse im Deutschen Reichstage wesentlich beigetragen gi l zur Verschärfung der nationalen Abwehr Seitens des Fürsten Niümarck und zur Verschärfung seiner Erklärungen, welche Hr. Eugen 8 Uhet. um mit einem abgebrauchten Schlagworte den Reichskanzler 88 5 rumpfen, schleunigst die Androhung des Staatsstreiches nannte. Forts vr Wersumpfung des Kulturkampfes und den Niederlagen der Beutscüttspartei hat sich die barocke Allianz zwischen Centrum und seecler gebildet, die unter Preisgebung der nationalen Idee ihre efüftiösen Opposition gegen den Begründer des Deutschen Reiches räasl enzberechtigung erblickt. Dieser unwahren und nur in der Sesgen geeinigten Oppositionsmajorität hat das Heidelberger Pro⸗ und Un te Ueberordnung des nationalen Gedankens über alle konservativen
e Parteivelleitäten. entgegengestellt. Und die vereinigten 885 nn dine e n Richter mit ihren Leuten haben im Deutschen Reichs⸗ urch M. ißbilligungs⸗Resolution gegen die Ausweisungen von Polen abengesetzt. Man kann alle Sympathien für die polnische Nation häaben und doch die anti⸗nationale Haltung einer solchen Majorität
1
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 4. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 26. Januar 1886, betr. Anrechnung von Kriegsjahren. — Vom 26. Januar 1886 betr. Uebereinkommen über die Behandlung der Reklamationen aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr, sowie über die Regelung ¼ erschleppungen aus dem Gepäck⸗ und Güterverkehr. — Nach⸗
Inhalt:
Statistische Nachrichten.
Uebersicht der Geschäfte bei der Justiz⸗Prüfun 3 mission im Jahre 1885. Der Umfang der Geracr be! Faf nggnom⸗ kommission gestaltete sich im Jahre 1885 wie folgt: Die Zahl der neuen Prüfungsaufträge betrug 818, während im Jahre 1884 814 1883 674, 1882 709, 1881. 805, 1880 597, 1879 545. 1878 176 Aufträge eingingen. Beim Schlusse des Jahres 1884 war ein Be⸗ stand von 602 Kandidaten verblieben, von denen 1 im Jahre 1881, prin adhe 17 8 Jahre 82 581 im Jahre 1884 der
sbehörde überwiesen waren. Die Gesammtze Kandi⸗ daten 1 elief sich im Jahre 1885 auf 1420. “ Von den Geprüften hatten 109 die Prüfung zu wiederholen. Vor Ablegung der Prüfung sind vorweg zurückgewiesen 3, auf eigenen Antrag ausgeschieden 7, gestorben 3, wegen unterlassener Ab⸗ lieferung der Arbeit von der zu wiederholenden Prüfung ausgeschlossen 1, zusammen 14, mithin verblieben 1406 (gegen 1322 im Vorja re). Die Prüfung haben bestanden: mit dem Prädikat „gut“ 81, mit dem Fevenig⸗nsgzichend⸗ 541, zusammen 622, nicht bestanden haben 141, 163. Es bleiben als Bestand 643, wovon überwiesen sind: 1 im Jahr 1883, 27 im Jahre 1884, 615 im Jahre 1885. “ . Nach Nr. 34 der „Mittheilungen des Herzoglich Anhaltischen Statistischen Bureaus“ (herausgegeben von Dr. H. Duncker, Regierungs⸗ Assessor) ergiebt die vorläufige Zusammenstellung der Ergebnisse der Volkszählung am 1. Dezember 1885 für das Herzogthum An⸗ halt eine ortsangesessene Bevölkerung von 247 603 Seelen. Die Bevölkerungszunahme beziffert sich auf 6,45 % gegen 8,91 % nach der Zählung im Jahre 1880 (1875: 213 565, 1880: 232 595 Bewohner). Auf die 5 Kreise entfallen: auf den Kreis Dessau 58 072 (gegen 1880 + 5070), auf den Kreis Cöthen 47 274 (+ 1491), auf den Kreis Zerbst 44 514 (+ 2580), auf den Kreis Bernburg 70 286 (+ 6183) und auf den Kreis Ballenstedt 27 427 (— 313). Von den Städten zählt Dessau 27 584 (gegen 1880 + 4318), Bernburg 21 464 (4 2871) Cöthen 17 469 (+ 1314), Zerbst 15 072 (+ 871), Roßlau 6561 (+ 1177), Coswig 5736 (+ 283), Ballenstedt 4852 (+ 88), Nien⸗ burg 4673 (— 1), Jeßnitz 4110 (+ 50), Güsten 3969 4◻ 502) Sandersleben 3410 (+ 367), Harzgerode 3233 (— 117), Hoym 2989 (+ 71), Gernrode 2548 (+ 104), Oranienbaum 2227 (— 46) Gröbzig 2153 (— 130), Raguhn 2040 (— 84), Wörlitz 1963 (— 133), Großalsleben 1559 (— 372), Lindau 988 (— 69), Radegast 986 (+ 15), Guntersberge 840 (+ 20) Einwohner.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Jeahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen, herausgegeben von Reinh. Johow, Geh. Ober⸗Justizrath c. , und Osk. Küntzel, Geh. Justizrath ꝛc. 5. Bd. (VIII, 443 S.). Berlin 1885. Verlag von Franz Vahlen. — Dieser 5. Band zerfällt in 2 Abtheilungen: I. Sachen der nicht⸗ streitigen Gerichtsbarkeit (S. 1 — 227) und II. Strafsachen (S. 231 bis 443). Die 1. Abtheilung beschäftigt sich in 6 Abschnitten: 1) mit den allgemeinen Grundsätzen über die Rechtsmittel der Beschwerde und der weiteren Beschwerde (Nr. 1— 6); 2) mit dem Handels⸗ und Genossenschafts⸗Register (Nr. 7— 17); 3) mit Erbbescheinigungs⸗ und Nachlaßsachen (Nr. 18 — 23); 4) mit Vormundschaftssachen (Nr. 24 bis 33); 5) mit Grundbuch⸗ und Landgüterrollen⸗Sachen (Nr. 34 — 82); 6) mit Kosten⸗ und Stempelsachen (Nr. 83— 94). Die 2. Ab⸗ theilung (Strafsachen) handelt in 9 Abschnitten: 1) vom Verfahren (Nr. 95); 2) von gewerbepolizeilichen Vorschriften (Nr. 96 — 99); 3) von Stempel⸗ und Steuergesetzen (Nr. 100 — 108); 4) vom Preß⸗ und Vereins⸗ gesetz (Nr. 109 — 116); 5) von Kirchengesetzen (Nr. 117); 6) von Sanitäts⸗ und Zeterinärpolizeigesetzen u. s. w. (Nr. 118); 7) von Jagd⸗, Forst⸗, Fischerei⸗ und Vorfluth⸗Gesetzen (Nr. 119. -127); 8) von sonstigen landesrechtlichen Vorschriften (Nr. 128 — 141); 9) vom Strafgesetzbuch (Nr. 142 — 144). Ein Anhang enthält den Beschluß des Amtsgerichts zu Jauer v. 26. Febr. 1885, betreffend die Zu⸗ schreibung und Uebertragung von Grundstücken auf das Blatt eines anderen Grundstücks, und Bemerkungen zu dem Beschluß v. 24. No⸗ bember 1884 über die weitere Beschwerde in Angelegenheiten, betreffend die Dispensation von dem Eheverbot der Wartezeit. Den Schluß des Bandes bilden ein alphabetisches Register und ein Verzeichniß der in den fünf ersten Bänden in Bezug genommenen Gesetze, Verordnungen Instruktionen u. s. w. Die Entscheidungen, die das Kammergericht in den verschiedenen Rechtsfällen gefällt hat und die hier mitgetheilt werden, sind interessant und für den Juristen mehr oder weniger wichtig. — Die Grundbuchberichtigungen nach Ersuchen der Auseinandersetzungs⸗Behörden. Von Stöckel, Regierungs⸗ Rath. Berlin, Verlag von H. W. Müller. 1,50 ℳ — Die Auseinander⸗ setzungs⸗Behörden stoßen bei der ihnen obliegenden Pflicht, die Ord⸗ nung des Grundbuchs gemäß der von ihnen ausgeführten Geschäfte herbeizuführen, so vielfach auf Schwierigkeiten und Bedenken der Ge⸗ richte, daß es beiden Theilen nicht unerwünscht sein wird, wenn es gelingt, zur Verminderung der entstehenden Correspondenzen, Beschwerden u. s. w. beizutragen und dem Gesichtspunkte Geltung zu verschaffen, daß ein einträchtiges, auf klare Ziele hinstrebendes Wirken der nebeneinander arbeitenden Behörden beiden die Ge⸗ schäfte erleichtert und insbesondere der Richtigstellung und eer⸗ haltung des Grundbuches wesentlichen Nutzen 1g. muß. Das Schriftchen entstammt der Praxis, wendet sich an diese und macht nicht den Anspruch, die zum Theil recht feinen und vielen Zweifeln ausgesetzten Fragen des dinglichen Rechts in juristisch wissenschaft⸗ licher Weise zur Besprechung zu bringen. Es überläßt dies Be⸗ rufeneren und begnügt sich, die leitenden Grundsätze, auf welche die Si ihr Augenmerk zu richten hat, anschaulich zu machen. Die Besprechung beschränkt sich auf dasjenige Gebiet, in welchem die Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 Geltung hat, wird aber auch für andere Gebiete vielfach zutreffend sein und eine nMefeh Anwendung erleichtern. Sie beschränkt sich ferner darauf, dem Grundbuchrichter die maßgebenden Grundsätze darzulegen und Se e hfc ict nicht, Anleitungen für Bearbeitung von Auseinandersetzungen zu geben. — Allgemeine Deutsche Wechselordnung, mit Kom⸗ mentar in Anmerkungen, und der Wechselprozeß nach den Reichs⸗Justiz⸗ gesetzen. Von H. Rehbein, Reichsgerichts⸗Rath. 3. Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. (Kart. 3,50 ℳ) — Das nur 173 Seiten umfassende Buch ist zum Gebrauch der Geschäftstreibenden wie der Juristen bestimmt; es stellt die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze kurz und leicht verständlich dar und liefert durch stete Quellenangabe die Möglichkeit, die einzelnen Entscheidungen, deren Quintessenz hier mit öö Präzision mitgetheilt ist, voll⸗ ständig nachzuschlagen. Der den Prozeß behandelnde Exkurs giebt aus⸗ führlich den Gang des neuen Wechselprozesses; ein Abdruck des Wechselstempelgesetzes und ein Sachregister bilden den Schluß des empfehlenswerthen Handbuchs. Gegenüber den früheren Auflagen ist hervorzuheben, daß die neuesten Urtheile des höchsten Gerichtshofs, dessen Mitglied der Verfasser inzwischen geworden ist, ebenso wie das neueste ausländische Recht in der jetzt vorliegenden Bearbeitung vollauf berücksichtigt sind. — Geschichte der römischen Republik von Karl Wil⸗ helm Nitzsch. Nach dessen hinterlassenen Papieren und Vorlesungen herausgegeben von Dr. Georg Thouret. Zweiter Band; bis zur Schlacht bei Actium. Leipzig. Verlag von Duncker und Hum⸗ blot. 1885. gr. 8. S. XIII und 298. Pr. 6 ℳ — Dem seiner
in einem „Deutschen Reichstage“ unbegreiflich finden..
„. *
storbenen genialen Historiker hinterlassenen Werkes ist jetzt der Band vnchoefolgt. Wir finden auch hier L-e. eine durchaus eigenartige, selbständige Auffassung der römischen Geschichte im Anschluß an Niebuhrs bahnbrechende Forschungen, und im Gegensatz zu Mommsens neuen Untersuchungen. Ein Gelehrter von
lichen Auffassung gelangt wohl nur deshalb mit dem streng logi durchdachten Verfahren zu neuen überraschenden Er vemest 8.Enc ersten Male die materiellen Kräfte, die wirthschaft
welche das Volksleben bedingen, die Kultur⸗ und Wirthschaftsgeschichte, der 8 ampf der bäuerlichen und nichtbäuerlichen Interessen wesentlich in den Vordergrund der Darstellung treten. Der vorliegende Band behandelt in drei Perioden die Zeit vom Ende des zweiten punischen Krieges bis zur Schlacht bei Actium (201 — 31 v. Chr.), also das Drama des so⸗ zialen Kampfes von den punischen Kriegen bis zur Begründung der Alleinherrschaft des Octavianus Augustus, die letzte Abendröthe der alten Geschichte, worauf sich eine neue Periode vorbereitet. Hervor⸗ gehoben wird in der Einleitung die Eigenthümlichkeit des Verhält⸗ nisses der Bauernschaft im alten Rom zur Aristokratie, welches in den modernen Staaten fehlt. Die Politik, welche der Senat am Ende des zweiten punischen Krieges den auswärtigen Verhältnissen helenüber einsc=8hlug und einschlagen mußte, stand im Mißver⸗ ältniß zu der Lage der römischen Bürgerschaft. Für die serge römische Geschichte ist aber die Thatsache von durch⸗ chlagender Bedeutung, daß der Zusammenbruch Roms trotz der Niederlage am Trasimenischen See und bei Cannä nicht ein derartiger war wie die Katastrophe Athens im Jahre 404. Man führte den Krieg aus eigenen Mitteln zu Ende, ohne zu Söldner⸗ heeren seine Zuflucht nehmen zu müssen. Wiederholt wird betont daß der eigentliche Kern der römischen Bürgerschaft ein Mittelschlag von Grundbesitzern war, eine Bevölkerung bäuerlichen und sparsamen aber zugleich aristokratischen Charakters. Der Ausspruch, daß in Rom Leute mit kleinem oder mäßig großem Grundbesitz die besten Infan⸗ teristen geben, das Grundelement der Linie⸗Infanterie⸗Regimenter bil⸗ deten, ist noch heute wenigstens in Preußen eine Wahrheit, weil auch hier die bäuerliche Bevölkerung die Grundla e der Kriegsverfassung bildet. Für den Römischen Staat bedeutete das Verschwinden des bäuerlichen Mittelstandes zugleich den Ruin der Kriegsverfassung für die Kultur⸗ und Wirthschaftsgeschichte. In Bezug auf die Lebensgesetze und Kulturverhältnisse des römischen Volks bethätigt der Verfasser eine klare und scharfe Beobachtungsgabe; die Ereignisse selbst stellt er auf Grund des umsichtig ausgenutzten Quellenmaterials mit überzeugender Klarheit dar und schildert in prägnanter Kürze die entscheidenden Persönlichkeiten je nach dem Maß ihrer Leistungen. Für die Geschichte der gracchischen Bewegung konnte Nitzsch in allen Punkten auf die eigene, erste vortreffliche Arbeit („Die Graecc gen und ihre nächsten Vorgaänger“, Berlin, 1847) sich stützen. Der Verherrlichung Cäsars durch Mommsen tritt Nitzsch sehr ent⸗ schieden entgegen: er wird als gewandt, ausharrend, unerschöplich in Mitteln und rastlos wie Cato, aber ohne jede sittliche Größe bezeichnet während seine Wahl zum Konsul nur das Werk einer geglückten Intrigue gewesen sei. Mit der Entwickelung der Thatsachen aus dem cäsarischen System wird die von Mommsen behauptete Abneigung Cäsars vor der Militärmonarchie widerlegt ebenso wie dessen Gering⸗ schätzung von Pompejus' Thätigkeit, welcher nach großen militärischen Erfolgen und eine unumschränkte Gewalt handhabend dennoch zu wiederholten Malen das Diadem zu seinen Füßen nicht annahm. Octavian wird für eine der unsympathischsten Erscheinungen der römischen Geschichte erklärt. Wohl trete eine unverkennhare Be⸗ gabung in seiner Jugend hervor, aber er halte sich doch nur durch eine Reihe der furchtbarsten Entschlüsse aufrecht. Sein Charakter habe ihn in Italien höchst unpopulär machen müssen. Als ein besonderer, recht fesselnder Vorzug muß noch geltend gemacht werden, da der Verfasser unter Bekundung einer umfassenden, Gelehrsamkeit vielfach eine Vergleichung mit modernen Verhältnissen anstellt und treffende Analogien geschichtlicher Ereignisse zieht. Auch diesen zweiten Band wird schwerlich Jemand aus der Hand legen ohne Belehrung und fördernde Anregung gewonnen zu ha en.
Gewerbe und Handel.
„In der vorgestrigen ordentlichen Generalversammlu Aktionäre der Prgeftrigert erdehtlichg Ge 1I1 Bileenz 8 1885 genehmigt, der Verwaltung Decharge ertheilt und die Ver⸗ theilung einer Dividende pro 1885 mit 7 % beschlossen. In der darauf folgenden außerordentlichen Generalversammlung wurde die beantragte Liquidation einstimmig per Akklamation beschlossen, die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden zu Liquidatoren gewählt.
— Der Aufsichtsrath des Dortmunder Bankvereins hat beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung von sechs Prozent Dividende für das Jahr 1885 vorzuschlagen und dem Reservefonds außer den vorgeschriebenen 10 % des Reingewinnes, außerordentlich 12 86 ℳ zu ““
uUrnberg, 30. Januar. (Hopfenmarktbericht vo Leopold Held.) Das Geschäft war in dieser Woche als in der vorhergehenden, da die Exporteure nur wenig kauften. Umgesetzt wurden im Ganzen ca. 1200 Ballen bei vollständig unveränderten Preisen. Die Kundschaftshändler suchen vornehmlich grüne Mittel⸗ hopfen in der Preislage von 380 —45 ℳ Den Favorit⸗Artikel des Marktes bilden gegenwärtig Posener und ostpreußische Hopfen, welche in größeren Mengen als sonst um diese Zeit an den Markt kommen und billig abgegeben werden. Die Notirungen lauten: Bayerische Hopfen: Markthopfen prima 30 — 35 ℳ, mittel 20 — 25 ℳ, gering 12 — 18 ℳ; Gebirgshopfen prima 40 — 50 ℳ; Aischgründer prima 40 — 50 ℳ, mittel 20 — 25 ℳ, gering 12 — 18 ℳ; Hallertauer primg 70 — 85 ℳ, mittel 25 — 45 ℳ, gering 12 —18 ℳ: Hallertauer Siegelgut Ja. 70 — 90 ℳ; Spalter Land, je nach Lage und Qualität, 20 — 90 ℳ; Württemberger prima 70 — 85 ℳ, mittel 25 — 45 ℳ, gering 12— 18 ℳ; Badische mittel 20 — 30 ℳ, gering 12 —18 ℳ Elsässer 12— 35 ℳ; Posener prima 70 — 85 ℳ, mittel 25 — 45 ℳ, gering 12— 18 ℳ; Saazer Kreis und Bezirk, je nach Qualität, 60 — 150 ℳ Tiflis, 30. Januar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Transkaukasischen Eisenbahn⸗Gesell-⸗ schaft genehmigte das Budget der Gesellschaft pro 1886 und gab der Direktion anheim, eine Anleihe bis zur Höhe von 1 Mill. Rubeln aufzunehmen und mit der Naphtha⸗Produktionsgesellschaft Gebrüder Nobel in St. Petersburg einen Vertrag abzuschließen, nach welchem⸗ diese Gesellschaft 12 Jahre hindurch Waggon⸗Cisternen für die Bahn liefern soll. Ferner wurde die Direktion ermächtigt, einstweilen das Reservekapital zur Deckung der auf Verlangen des Verkehrs⸗Ministers bereits gemachten Ausgaben für Waggon⸗Cisternen anzuwenden. New⸗York, 30. Januar. (W. T. B.) Der Waareneinfuhr in der vergangenen Woche betrug 7 934 000 Doll., davon 2 801,000 Doll, für Manufakturwaaren. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 6 497 000 Doll., davon 1 988 000 Doll. für Stoffe. 8 9 2
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Verkehrs⸗Anstalten.
Von dem Reichs⸗Kursbuch, Uebersicht der Eisenbahn⸗, Post⸗ und Dampfschiffverbindungen in Deutschland, Süenbahnz Holt. Schweiz, sowie der bedeutenderen Verbindungen der übrigen Theile Europas und der Dampfschiffverbindungen mit außereuropäischen Ländern (bearbeitet im Kursbureau des Reichs⸗Postamts. Mit einer Karte von Deutschland und Skizzen fremder Länder, Berlin, Verlag von Julius Springer, Monbijouplatz 3. Preis 2 ℳ) ist Ausgabe Nr. 1 — Winterfahrdienst 1886 — erschienen.
Hamburg, 31. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Lessing“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, gestern Abend Lizard passirt, und der DampferBavaria“ derselben Gesell.⸗ schaft ist, von Hamburg kommend, gestern in Vera⸗Cruz eingetroffen. „Triest, 1. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“' ist mit der ostindischen Post gestern Nachmittag aus
Zeit angezeigten ersten Bande des von dem zu früh ver⸗
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Alexandria hier eingetroffen
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Werth der
eminent historischer Begabung und seltener Allgemeinheit der geschicht⸗
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ichen Beziehungen,