8 Feöner, Ser Lt. vom Inf. Nr.
Personalveränderungen.
8 Königlich Preustische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verfetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Januar. Steinbach, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, 59, in das Inf, Regt. Nr. 17, Maschke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19, in das Gren. Regt. Nr. 110, Freyer, Sec. Lk. vom uf. Regt. Nr. 61, in das Inf. Regt. Nr. 19 persetzt. — 28. Januar. Behrenz, Major aggregirt dem Gren. Regt. Nr. 3, unter Verleihung eines Patents seiner
8 rge, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 45 versetzt. Wackermann, Oberst⸗Lieut. z. D. und zweiter Stabsoffizier bei dem Bez. Com⸗ mando des Res. Landw. ts. (2. Berlin) Nr. 35, dessen Commando ur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen General⸗
8 siabes bis ult. Juni cr. verlängert. Frhr. v. Schauenburg, Sec.
Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, in das Inf. Regt. Nr. 30, Edler v. d. Planitz, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in dieses Regt., versetzt. . 8 1
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin,
23, Januar. Rudloff, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, der
Abschied bewilligt. — 28. Januar. Graf v. Zech, Sec. Lt. vom
Jäger⸗Bat. Nr. 3, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im
Civildienst der Abschied bewilligt. v. Carnap, Sec. Lt. vom Inf.
Regt. Nr. 129, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Inf. übergetreten.
G Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 26. Januar. Dr. Zim⸗ mermann, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Metz, zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. befördert. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Wolff vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, Dr. Klee, Dr.
Boer vom Res. Landw. Regt. (1. Berlin) Nr. 35, zu Stabsärzten
der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Rühl⸗ mann vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 71, Dr. Stach v. Goltz⸗ heim vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 128, Dr. Ritter vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, Dr. Benthaus vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, Dr. Reich vom Res. Landw. Regt. (1. Breslau) Nr. 38, zu Stabsärzten der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw.: Dr. Klein vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Dr. Si⸗ mon vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 10, Dr. Rotb, Dr. Zetzsche vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Klingholz vom 1. Bat.
Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Hensgen vom 2. Bat. Landw. Regts.
Nr. 68, Dr. v. Zuchowski vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 58, Dr. Barten, Dr. Beumer, Dr. Schmidt vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Witte vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Ger⸗ hartz vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Schauß, Dr. Krebs vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 21, Dr. Rose vom 2. Bat.
Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Erdner vom 2. Bat. Landw. Regts.
Nr. 18, Dr. Hoppe vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Schoetz
vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Witkowski vom Reserve⸗
Landwehr⸗Bataillon Nr. 98, Dr. Nesemann vom 2. Bataillon
Landw. Regts. Nr. 8, Custodis, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 869, Dr. Michaeli vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 12, Dr. Staub vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Bernard vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 22, Dr. Glogowski vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 59, Dr. Fahrenhorst vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Kugler vom 1. Bataillon Landwehr⸗ Regiments Nr. 114, zu Stabsärzten der Landwehr befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. v. Wilm vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Melchert vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 89, Dr. Naberschulte vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Koepe, Dr. Hellmann vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16,
Dr. Meurer vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Fischer
vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Martell vom Res. Landw. Regt.
(1. Breslau) Nr. 38, Dr. Steffann, Dr. Marr vom 1. Bat.
Landwehr⸗Regiments Nr. 76, Dr. Schütze vom 1. Bataillon
Landw. Regts. Nr. 43, Dr. Eichholz vom 1. Bat. Landw. Regts.
Nrr. 94, Dr. Witthauer vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 94, Dr. Volbehr vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 85, Dr. Siemer⸗ linge Dr. Saalfeld vom Res. Landw. Regt. (1. Berlin) Nr. 35, Dr. Schütz vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Heimann vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 112, Wagner vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, zu Afsist. Aerzten 1. Kl. der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landwehr: Dr. Rumler vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, Seidel vom Res. Landw. Bat. Nr. 99, Dr. Asch vom Res. Landw. Regt. (1. Berlin) Nr. 35, Dr. Thier⸗ felder vom Res. Landw. Bat. Nr. 98, Dr. v. Glan vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw., Dr. Doehle, Assist. Arzt 2. Kl. der Marine⸗Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 85, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Marine⸗Res., Dr. Rheder, Assist. Arzt 2. Kl. der Seewehr vom Res. Landw. Bat. Nr. 86, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Seewehr, befördert. Dr. Schweiger, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 4, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 41, Dr. Pusch, Assist. Arzt 1. gl. vom Train⸗Bat. Nr. 3, in die etatsmäß. Stelle bei dem General⸗ und Corps⸗Arzt des III. Armee⸗Corps, Dr. Korsch, Assist. Arzt 1. Kl. vom Kür. Regt. Nr. 3 in die etatsmäßige Stelle bei dem General⸗ und Corps⸗Arzt des I. Armee⸗Corps, Dr. Grawitz, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, zum 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, Dr. Friedemann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Fuß⸗Art Regt. Nr. 11, zum Füs. Regt. Nr. 34, Dr. Wegelj, Assist. Arzt 2. Kl. vom Füs. Regt. Nr. 34, zum Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, Dr. Müller, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 84, zum Ulan. Regt. Nr. 12, versetzt. Den Stabsärzten der Landw.: Dr. Rieß vom Res. Landw. Regt. (1. Berlin) Nr. 35, diesem mit seiner bisher. Uniform. Dr. Benicke von dems. Landw. Regt., Dr. Seiler vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 59, Dr. Albers vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 23, Dr. Finger vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Euteneuer vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Wrede vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, der Abschied bewilligt. Den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw.: Dr. Schröter vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Dormann vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Köhler vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 88, Dr. Esch vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, der Abschied bewilligt.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 28. Januar. Miller, Hauptm. z. D., Adjut. beim Landw. Bez. Kommando Rosenheim, zum Referenten für Landw. und Ersatzangelegenheiten bei der 3. Inf. Brig. ernannt. Abschiedsbewilligungen. E. aktiven Heere. 28. Ja⸗ nuar. eußler, Major z. D., Referent für Landw. und Ersatz⸗ angelegenheiten bei der 3. Inf. Brig., mit Pension und mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
25. Januar. Rosenthal, v. Bause, Rittm. a. D., Beide
zuletzt im Hus. Regt. Nr. 17, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments ertheilt.
Kaiserliche Marine.
Berlin, 26. Januar. v. Sperling, Kapitän⸗Lt.,
von der Stellung als Mitglied der Art. Prüf. Kommission entbunden.
ANiichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Februar. Se. Majestat der Kaiser und König empfingen heute militärische Meldungen und hörten den Vortrag des Chefs des Civil⸗ kabinets, Wirklie Geheimen Rat s von Wilmowski
0
— Se. Kaiserliche und Königliche Hohekt der Kronprinz nahm qstern Vormittag 11 ½ Uhr militärische Meldungen gitgegen 7 empfing darauf den General⸗ Lieutenant von Kleist, sowie den Staats⸗Minister von Goßler. mit Ihrer Königlichen ictoria das Deutsche Theater.
8
Abends besuchte 1- Hoheit-der Prinzessin
8 111“
— Aus Cannes ist heute Nachmittag die Frauernachricht hier eingetroffen, LIb der Erbprinz Leopold von Anhalt gestern Abend 10 ½ Uhr seinen Leiden erlegen ist. 8
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths 5 Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
— In der heutigen (88.) S des Reichs⸗ tages, welcher der Staatssekretär von Boetticher sowie andeer Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang des Protokolls vom 24. Dezember v. J. mit, betr. die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste von Afrika und in der Südsee, 5 der unter gleichem Datum ausgetauschten Noten über
as deutsch⸗afrikanische Geschäft von Fr. Colin in Hamburg und über den Häuptling Mensa in Porto Seguro.
Das Haus trat sodann in die Tagesordnung ein. zur ersten Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäf⸗ tigten Personen, bemerkte der Abg. Frhr. von und zu Franckenstein, daß er zwar gar nichts gegen die Unfall⸗ versicherung dieser Arbeiterkategorie einzuwenden habe, wohl aber gegen die einfache Uebertragung der Grund⸗ sätze des eben erst im Oktober eingeführten Unfall⸗ versicherungsgesetzes, über das noch jede Erfahrung fehle. Das Gesetz nehme wohl auf die Kommissionsarbeiten vom vorigen Jahre Rücksicht, indesse. seien dadurch seine Bedenken nicht gehoben. Dieselben lägen namentlich in einer allzugroßen Cen⸗
stralisation und dadurch erschwerter Durchführung des Gesetzes.
Man hätte sich von Reichswegen daran genügen lassen können, allgemeine Prinzipien über Person und Gegenstand der Ver⸗ sicherung, sowie den Instanzenzug aufzustellen, die Durchfüh⸗ rung und Organisation aber den Einzelstaaten zu überlassen. So wie p lagen, müßten die Kosten, sowohl im Ganzen wie im Einzelnen für die kleine Landwirthschaft viel zu hoch werden. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz nebst zahlreichen Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tages⸗ ordnung: die Fortsetzung der zweiten Berathung des Ent⸗ wurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1886/87. Es wurde zunächst der Etat der direkten Steuern, Ein⸗ nahme Kap. 4, berathen.
Bei dem Titel Klassen⸗ und Einkommensteuer regte der Abg. Wolff eine Reform der direkten Steuern an. Die Wiedereinbringung einer Vorlage, betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer, würde sich um so mehr empfehlen, als mit Ausnahme der Linken alle Parteien gegenüber einem derartigen Vorschlage eine wohlwollende Haltung einnehmen würden.
Der Abg. v. Meyer (Arnswalde) sprach sich gegen die Erlasse an der Klassensteuer aus. Die direkten Steuern bildeten das Rückgrat des Steuerwesens. Man sollte sich hüten, dasselbe ernstlich zu schädigen.
Der Abg. Rickert hob gegenüber dem Abg. Wolff hervor, daß der Widerstand gegen die Kapitalrentensteuer bis hinein in die Reihen der Konservativen gereicht habe.
Bei Schluß des Blattes sprach der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz.
— Nach einem Cirkularerlaß des Finanz⸗Ministers, vom 25. v. M., sind Obligationen der Prioritäts⸗Anleihen der Magdeburg⸗Halberstädter, der Köln⸗Mindener, der Berlin⸗ Anhalter, der Bergisch⸗Märkischen, der Rheinischen, der Rechte⸗ Oder⸗Ufer⸗ und der Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Unternehmungen, nachdem der Staat diese Anleihen mit dem Eigenthumserwerbe der gedachten Bahnen als Selbstschuldner übernommen hat, zur Bestellung von Amtskautionen nach Maßgabe es §. 5 des Gesetzes vom 25. März 1873 zuzulassen.
— Verfügungen des Ehemanns über die zu dem Eingebrachten seiner Ehefrau gehörigen und bei einem
Bankier deponirten, auf den Inhaber lautenden Werth⸗
papiere sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 18. November v. J., im Geltungsbereich des preuß. Allgemeinen Landrechts und insbesondere auch des kurmärkischen Eherechts, in Bezug auf das Rechtsverhältniß der Ehefrau zu dem gutgläubigen Bankier, rechtswirksam, selbst wenn vom Gatten die Papiere ohne Bewilligung der Frau realisirt und verbracht werden. Die Ehefrau kann in diesem Falle von dem Bankier weder die Papiere noch deren Erlös verlangen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich badische Präsident des Finanz⸗Ministeriums, Wirkliche Geheime Rath Ellstätter ist hier angekommen.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Stlev a (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dert S. M. Kreuzer „Albatroß“ 25./12. 85 Apia 4./1. (Poststation: Sydney.) S. M. S. „Bayern“ 24,/10. 85 Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Blücher“ 6./9. 85 Kiel. (Post⸗ station: Kiel.) .M. Knbt. „Cyclop“ 4./12. 85 Kamerun. (Poststalion: Kamerun.) S. M. S. „Elisabeth“ 16./1. Monte⸗ video 21./1. (Poststation: bis 12./2. St. Vincent [Kap Verdes)], vom 12./2. ab Plymouth.) S. M. S. „Friedrich Carl“ 28./9. 85 Wilhelmshaven 31./1. (Poststation: bis 5./2. nach Gibraltar.) S. M. Kreuzer „Habicht“ 21./11. 85 Saë Thomé 21./11. 85 — 23./11. 85 Bata⸗Bucht 24./11. 85 — 24./11. 85 Groß⸗Batanga 26./11. 85 — 27./11. Kamerun — 29./11. 85 Bonny. (Poststation: Kamerun.) S. M. S. „Hansa“ 10./1. Kiel 21./1. — 27./1. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Iltis“ 7/10.85 Hongkong 19./12. 85 — 20./12. 85 Canton. (Poststation:
ngkong.) S. M. Av. „Loreley“ 3./10. 85 Konstantinopel. — tzte Nachricht von dort 26./1. 86. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. S. „Louise“ 10./1. La Guayra 19./1. (Poststation: Havana.) S. M. S. „Marie“ 24./1. Gibraltar 27./1. v-2àꝓv—2 ne; S. M. Brigg „Musquito“ 22./1. t. 5 11. (Poststation: Havana.) S. M. Pnzrfhrzg. Mücke“ 15/6. Wil Imshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.)
S. M. Kreuzer „Nautilus“ Letzte Nachricht aus Yokohan L 1 .29 8. Ler ana n⸗eg) Schuneihzene
n“ P./9. el. (Poststation: Kiel. ulgese S. M. Schiffe „Stein“, „Moltke“, „Sophie“, „Ariadne⸗ 11./1. St. Vincent [Antillen] 16./1. (Poststation: Kreuzergeschwader: S. M. Schiffe „Bismarck“, „Gneisenau⸗ „Olga“ Zanzibar 9./1. (Poststation: Sydney.)
Sachsen. Dresden, 2. Februar. (Dr. J.) Do Zweite Kammer erledigte heute den Gesetzentwurf, betre fend die Befugniß der Polizeibehörden zum Erlaß von Aufenthaltsverboten gegenüber bestraften Personen Die Sesen tation hatte sich mit dem rin 68 des Gesetzes vollständig einverstanden erklärt, jedoc 1 bemüht, möglichst feste Schranken für das Aus weisungsrecht zu ziehen. Die Redner der Sozialdemokraten erklärten sich entschieden gegen den Gesetzentwurf, weil de Landesgesetzgebung dazu nicht kompetent sei, obwohl da Staats⸗Minister von Nostitz⸗Wallwitz nachwies, daß dieselben im Jahre 1885 selbst die Vorlegung eines solchen Geser entwurfs beantragt hätten. Die Kammer ertheilte gegen de Stimmen der Sozialdemokraten dem Gesetzentwurf nach der Anträgen der Deputation ihre Zustimmung.
Tachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Februmx
W. T. B.) Der Landtag hat zu dem Bau einer Eisen. ahn von hier nach Bad Berka und Blankenhain seim Zustimmung ertheilt. Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 1. Februar. Dis Ansprache, welche der Kaiserliche Statthalter, Fürst von
eg. am Sonnabend Abend an die Mitglieder des
andesausschusses gehalten hat, hatte nach der „Lds⸗Ztg. Els.⸗Lothr.“ folgenden Wortlaut:
„Meine Herren! Fast wäre ich versucht gewesen. Sie mit „mein geehrten Kollegen“ anzureden. So groß ist die Macht der Erinnerum an eine alte Genossenschaft, daß ich, wenn ich eine Anzahl Abgecrt⸗ neter um mich versammelt sehe, mich leicht der Täuschung hingebe als gehöre ich selbst noch dazu. Was aber keine Täuschung ist, na ich als einen reellen Gewinn aus der Erfahrung meines parlo⸗ mentarischen Lebens bewahre, das ist die gute Meinung, die ich in Allgemeinen von Mitgliedern parlamentarischer Körperschaften habe Weiß ich doch, was dazu gehört, wie ein gutes Theil der Arbeit eins Menschenlebens dazu gehört, das Vertrauen der Mitbürger z erwerben und zu erhalten in dem Maße, daß sie uns die Vertretmg ihrer Gesammtinteressen übertragen.
Diese gute Meinung bringe ich auch Ihnen, meine Herren de Landesausschusses, entgegen; und weil ich dies thue, weil ich Vertraug habe zu Ihrem gesunden Sinn und zu Ihrer politischen Erfahrun⸗ darum unterlasse ich es heute, Ihnen eine politische Rede zu haltm Ihnen ein Programm vorzutragen.
Der jüngere Baron Zorn von Bulach bemerkte neulich mit Nect es sei eine gefährliche Sache um Versprechungen. Ja, selbst der Staatsmann, der die Macht hat, seine Versprechungen zu erfüle wird wohl daran thun, damit sparsam zu sein, da er nicht wei ob ihm die Verhältnisse erlauben werden, sein Programm durchz⸗ führen. Wer aber, wie ich, mit Faktoren zu rechnen kha⸗ die über und außerhalb der S Häre seiner Einwirkung stehen, der muß doppelt vorsichtig sein. Einer Landsleute, ein hervorragender Politiker dieses Landes, mit den ich kürzlich über das hie und da auftretende Verlangen nach cinen Regierungsprogramm sprach, sagte mir: „Was Programm! Das bei Pragremim ist eine gute Verwaltung.⸗ Ja, meine Herren, darin a
licke ich zunächst meine Aufgabe. Ich werde sie zu erfüllen trachter mit Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue und in dem Gefühl aufrä
—— . —.
tigen Dankes für das Vertrauen, mit dem man mir in diesem Lante⸗
entgegengekommen ist.
Ich gebe diesem Dank Ausdruck, indem ich dies Glas erhebe auf tseeotbeingen und ich bitte Sie, mit mir einzustimmen u den Ruf:
Elsaß⸗Lothringen und seine Vertreter im Landesausschusse, se leben hoch!“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 1. Februar. (Wien. Abdr⸗ In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden Seitens der Regierung neuerlich mehrere umfangreiche Gesetz vorlagen, darunter das Sozialistengesetz und der Entwur betreffend die Arbeiter⸗Krankenkassen, eingebracht. Dre Tagesordnung selbst umfaßte lediglich erste Lesungen.
Agram, 1. Februar. (Wien. Abdp.) In der heutiger Sitzung des Landtages theilte der Präsident zunächst de erfolgte Pensionirung des Obergespans Utjesenovic sowie die Ernennung Rubido Zichy's an dessen Stelle mit, Mittheilung mit lebhaften Zivio⸗Rufen aufgenommen wurde Hierauf brachte der Präsident ein Schreiben des Abg Derencin zur Verlesung, in welchem dieser sein Be nehmen in der letzten Sitzung mit einem Mißverständnise welches er bedauere, entschuldigte. Der Präsident erklärte i Folge dessen, den Antrag auf Ausschließung Derencins zurückzuziehen, womit der Zwischenfall als erledigt zu be⸗ trachten ist. — Hierauf wurde die Wahl des Vize⸗Präsidenten vorgenommen und Heinrich Francisci als solcher gewählt.
Großbritannien und Irland. London, 3. Februcr (W. T. B.) Das Kabinet ist noch nicht definitiv konstitun Die amtliche Mittheilung der Ministerliste soll spätestens morgen erfolgen.
Frankreich. Paris, 2. Februar. (W. T. B.) der Deputirtenkammer wurde heute die Wahl des sir Belfort gewählten Deputirten Keller mit 227 gegen 2. Stimmen für gültig erklärt, nachdem Keller selbst für dre
Gültigerklärung seiner Wahl eingetreten war und es als emn
Beleidigung seiner Wähler bezeichnet hatte, wenn seine Wahl für ungültig erklärt werden sollte. b Es ist beschlossen worden, dem Commandeur des IX. Armee⸗Corps, Divisions⸗General Schmitz, fen Kommando zu entziehen, weil er die Verlegung der beiden in Tours stehenden Kavallerie⸗Regimenter nat Nantes und Pontivy indirekt getadelt habe. bi Das heute zur Vertheilung gelangte Gelbbuch * Madagaskar enthält ein Rundschreiben des Hrn. 1e Freycinet, vom 27. Dezember, in welchem es heißt: — Vertrag ändere Nichts an den zwischen der Regierunge Hovas und denjenigen der andern Staaten bestehenden Be⸗ trägen. Frankreich habe niemals daran gedach durch 8 etroffenen Arrangements der freien Entwicklung der priba 8 Interessen in adagaskar, gleichviel welcher Nation, angehören, ein Hinderniß zu bereiten. — Eine Depe⸗ Patrimonio’s meldet, das in der Umgegend der bie von Diego Suarez an Frankreich abgetretene —— erstrecke sic 1 ½ Meilen nach Süden und Westen und 4 Ma⸗ nach Nordosten. Es enthalte eine schöne Rhede, deren iu tegische Lage für den Fall einer Unterbrechung des auf dem Suezkanal sehr wichtig sei.
Plymouth
1l wünschen müssen.
welcher ru
mit 137 628 chm mehr.
1 ca. 138 9
nahme Nubar vbeschn jedoch ablehnte.
jechenland. Athen, 3. Februar. (W. T. B.) Die e-eehnes Griechenlands auf die Kollektivnote ni eg de rie Febinderung der freien Ver⸗ fügung über die mititarischen Streitkräfte Griechenlands als unvereinbar mit der Unabhängigkeit Griechenlands erscheine, und daß die griechische Regierung jede Verantwortlichkeit für einen eventuellen Konflikt ablehnen müsse.
Türkei. Konstantinopel, 2. Februar. (W. T. B.) Ein Kaiserliches Irade ist heute veröffentlicht worden, welches das zwischen der Pforte und Bulgarien getroffene Abkommen zur Heleßng der zwischen beiden Theilen entstandenen Schwierigkeiten genehmigt. Die auf die Angelegenheit bezüglichen biplomatischen Schriftstücke sind von Kiamil Pascha und dem bulgarischen Minister Zanoff unter⸗ zeichnet. Die Mächte sind durch ein Rundschreiben der Pforte von dem Abschluß des Abkommens benachrichtigt worden.
In dem Rundschreiben, mit welchem die Pforte den Mächten das türkisch⸗bulgarische Uebereinkommen mittheilt, wird Kleichfeitig die Einberufung einer Kon⸗ ferenz behufs Rati ikation desselben angeregt.
Rumänien. Bukarest, 2. Februar. (W. T. B.) Auch Madjid Pascha und Geschoff sind nunmehr für die Friedensverhandlungen hier eingetroffen.
Serbien. Belgrad, 2. Februar. (W. T. B.) Der König ist zu mehrtägigem Aufenthalt aus Nisch hier ein⸗
getroffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Februar. W. T. B.) Der Fürst von Montenegro, welcher heute (end hier erwartet wird und dessen Aufenthalt hierselbst etwa acht Tage währen dürfte, nimmt im Winterpalais Absteigequartier, General à la suite Fürst T reist em Fürsten bis Wirballen entgegen und bleibt demselben während seines hiesigen Aufenthalts beigegeben.
Mittel⸗Amerika. (Allg. Corr.) Der Kongreß in Honduras, welcher zusammentrat, um die durch die Pläne des Generals Barrios entzweiten centralamerikanischen Repu⸗ bliken wieder zu vereinigen, hat die Eintracht wieder gänzlich hergestellt und wurde am Mittwoch geschlossen. San Salva⸗
dor, Honduras, Nicaragua, Guatemala und Costa Rica waren
vertreten.
Afrika. Egypten. Kairo
30. Januar. (Allg. Corr.) Mukhtar Pascha hat die Bilbung
einer 16 000 Mann
starken egyptischen Armee in Vorschlag gebracht, wodurch
seinem Ermessen nach eine hinlängliche Lösung der Sudan⸗ frage erzielt werden würde. Er empfiehlt, daß die Kosten der neuen Armee von England bestritten werden sollten, indem es auf das Geld für den Unterhalt der Okkupationsarmee ver⸗
zichtet. Der Vorschlag ist der britischen Regierung unter⸗ breitet worden. — Der Richter West hat der egyptischen
Regierung einen Plan für die vollkommene Umformung der Eingeborenen⸗Tribunale unterbreitet, dessen An⸗ Die britische Regie⸗ auf der Adoptirung des Planes, der ein
rung besteht inde Pfd. Sterl. an Gehältern
jährliches Ersparniß von 25 ermöglichen würde.
Zeitungsstimmen.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ öffentlicht Folgendes:
ver⸗
Berlin, den 2. Februar 1886.
„ Aus Anlaß der Debatte im Abgeordnetenhause sind mir so zahl⸗ reiche Zustimmungs⸗Adressen und Telegramme zugegangen, daß ich außer Stande bin, auch ferner eine jede dieser Kundgebungen besonders zu beantworten.
Alle Diejenigen, welche mich durch den Ausdruck ihres Ein⸗ verständnisses mit den nationalen Zielen unserer Politik erfreut haben, bitte ich, meinen verbindlichsten Dank auf diesem Wege entgegennehmen zu wollen. von Bismarck.
— Die „Magdeburger Zeitung“ äußert:
Den polnischen Intriguen gegenüͤber sind wir im Kriegszustande und in die Nothwendigkeit versetzt, uns zu wehren. Im Großen und Ganzen wird man die Maßregeln der Regierung vom politischen Standpunkt aus nur durchans billigen und ihnen den erstrebten Erfolg Die freisinnige Partei beweist immer von eine Partei leidenschaftlichen Temparements ist, c hige Erwägung und weite politische Gesichtspunkte völlig mangeln Die Einsicht kommt immer zu spät, und die Lehren der begangenen Fehler gehen an dieser stets spurloz vorüber; bei der näͤchsten Gelegenheit wird sie, übel berathen und leidenschaftlich wie sie ist, ganz gewiß wieder auf einem Felde zufmarschiren, auf welchem sie sich nothwendiger Weise schwere Nieder⸗ eben holen muß. Wir beklagen dies aufs Tiefste; denn wir sehen ein vHeil für unsere innere Entwickelung, wenn diese Partei beständig auf Abwegen wandelt und den Liberalismus kompromittirt.
— Das größte Rhedereigeschäft in Königsberg, Rob.
Neuem, ü. sie
Kleyenstüber u. Co., versendet eine Nachweisung des Schiffs⸗
verkehrs im Jahre 1885, dem die „Preußisch⸗Littauische Zeitung. die Thatsache entnimmt, daß sich der Seehandels⸗ beschr Königsbergs in der Berichtszeit nicht unmerklich gegen ie Vorjahre gehoben hat. Schis. Königsberg und Pillau kamen im Jahre 1885 ein: 2018 Schiffe mit 1 559 251 cbm, gegen 1973 Schiffe mit 1 436 059 cbm im Jahre 1884, alsb 1885 45 Schiffe mit 113 192 chm mehr. Aus⸗ angen sind im Jahre 1885 2007 Schiffe mit 1 561 231 chm, gegen 919 Schiffe mit 1 423 603 chm im Jahre 1884, alsv 88 Schiffe Cbee,9.92. Von den Schiffen gingen in Ballast, leer fahr mit geingebrachten Ladungen wieder aus 134 gegen 237 des Vor⸗
ves. Die Hauptausfuhr bestand in Getreide, besonders Weizen und Roggen und zwar:
1885 1884
b ca. 224 248 t 124 452 t D gern .. . .„ 1390 053 t 92 615 t er Import von Rußland stellte sich wie folgt: 1885 1884
Weizen 6 195 371 t 117 107 t Gerste 18 183 t 22 263 16.“ 2 545 Heringe wurden eingebracht: 1885 1884
Von Norwegen und Schweden 56 538 53 921 t Von Gro britannien . 187 241 t 186 326 di on den Niederlanden . ... 10 747 t 2 394 t.
ie Pauptausfuhr der Heringe geschah nach Rußland, nämlich t gegen 135 395 t des Vorjahres.
Weizen.
werde
.
Marineverordnungsblatt. Nr. 2. — Inhalt: Revier⸗
krankenstuben. — Garnisonort. — Friedens⸗Geldverpflegungs⸗Regle⸗
ment. — Inspizirungen. — Schiffsbuͤcherkisten. — Werft⸗Dienstord⸗ nung. — Personalveränderungen. — Benachrichkigungen.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist die Abschrift eines Protokolls vom 24. Dezember v. J., betreffend die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste von Afrika und in der Südsee, sowie die Abschrift der unter dem 1ve. Datum ausge⸗ tauschten Noten über das deutsch⸗afrikanische Geschäft von Fr. Colin in Hamburg und über den Häuptling Mensa in Porto Seguro, vom Reichskanzler zugegangen. Das Protokoll lautet im deutschen Texk: Nachdem die Regierung Sr. Mrß sist des Deutschen Kaisers und die Regierung der Französischen Republik beschlossen haben, die Be⸗ ziehungen, welche sich aus einer Erweiterung ihrer Souveränetäts⸗ oder Protektoratsrechte über Gebiete an der Westküste von Afrika und in der Südsee ergeben, im Sinne eines gegenseitigen guten Ein⸗ vernehmens zu regeln, haben die mit gehörigen Vollmachten versehenen Unterzeichneten: der Graf von Bismarck⸗Schönhausen, Unter⸗Staats⸗ sekretär im Auswärtigen Amt, und der Baron de Courcel, außerordentlicher und bevollmäch⸗ tigter Botschafter der Französischen Republik bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, ““ sich über folgende Bestimmungen geeinigt: .
I. Biafra⸗Bai.
Die Regierung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers verzichtet zu Gunsten Frankreichs auf alle Souveränetäts⸗ oder Protektoratsrechte über die südlich vom Campofluß gelegenen Gebiete, welche von deutschen Reichsangehörigen erworben und unter das Protektorat Sr. Majestät des Kaisers gestellt worden sind. Dieselbe übernimmt die Verpflichtung, sich einer jeden politischen Einwirkung südlich von einer Linie zu enthalten, welche dem genannten Fluß von seiner Mündung bis zu dem zehnten Grad östlicher Länge von Greenwich (sieben Grad vierzig Minuten östlicher Länge von Paris) und von diesem Punkte ab dessen Breitenparallel bis zu dem Schneidepunkt des letzteren mit dem fünfzehnten Grad östlicher Länge von Greenwich (zwölf Grad vierzig Minuten östlicher Länge von Paris) folgt.
die Regierung der Französischen Republik verzichtet auf alle Rechte und alle Ansprüche, welche sie bezüglich der nördlich von der⸗ selben Linie gelegenen Gebiete geltend machen könnte, und übernimmt die Verpflichtung, sich einer jeden politischen Einwirkung nördlich von dieser Linie zu enthalten.
Keine der beiden Regierungen wird Maßregeln ergreifen, welche die Freiheit der Schiffahrt und des Handels der Angehörigen der anderen Regierung in dem Theil des Campoflusses, welcher die Grenze bilden und von den Angehörigen beider Länder gemeinsam benutzt ird, beeinträchtigen könnten.
8 II. Sklavenküste. 1“ Regierung der Französischen Republik erkennt das deutsche Protektorat über das Togo⸗Gebiet an und verzichtet auf die Rechte, welche sie in Folge ihrer Beziehungen zu dem König Mensa hin⸗ sichtlich des Gebietes von Porto Seguro geltend machen könnte. „In gleicher Weise verzichtet die Regierung der Französischen Repu⸗ blik auf ihre Rechte bezüglich Klein⸗Popo und erkennt das deutsche Protektorat über dieses Land an.
Den französischen Kaufleuten in Porto Seguro und Klein⸗Popo verbleibt für ihre Person und für ihr Eigenthum sowie für ihre Handelsunternehmungen bis zum Abschluß der unten vorgesehenen Zollabmachung die Vergünstigung der “ Behandlung, welche sie gegenwärtig genießen. Alle Vortheile oder Freiheiten, welche etwa den deutschen Staatsangehörigen gewährt werden sollten, werden ihnen in gleicher Weise zufallen. Namentlich behalten sie die Befugniß, ihre Waaren zwischen ihren Faktoreien und Magazinen in Porto Seguro und Klein⸗Popo und dem angrenzenden französischen Gebiet frei hin⸗ und herzubefördern und auszutauschen, ohne zur Zahlung irgend welcher Abgabe genöthigt zu sein. Die gleiche Befugniß wird auf Grund der Gegenseitigkeit den deutschen Kaufleuten zugesichert.
Die deutsche und französische Regierung behalten sich vor, nach vorheriger Untersuchung an Ort und Stelle, über den Erlaß gemein⸗ samer Zollbestimmungen für ihre beiderseitigen Gebiete zwischen den Belischen Besitzungen an der Goldküste im Westen und Dahomey im Osten sich zu verständigen.
Die Grenze zwischen dem deutschen und dem französischen Gebiet an der Sklavenküste soll an Ort und Stelle durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden. Die Grenzlinie wird von einem an der Küste zu bestimmenden Penkt zwischen dem Gebiet von Klein⸗ Popo und Agoué ausgehen. Bezüglich des Laufes dieser Linie nach Norden wird auf die Grenzen der einheimischen Stämme Rücksicht genommen werden.
Die deulsche Regierung übernimmt die Verpflichtung, sich einer jeden politischen Einwirkung östlich von der so bestimmten Linie zu enthalten. Die französische Regierung übernimmt die Verpflichtung, sich einer jeden politischen Einwirkung westlich von derselben Linie zu enthalten.
III.
Küste von Senegambien; Flußgebiet im Süden.
Die Fühierung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers verzichtet auf alle Rechte oder Ansprüche, welche sie bezüglich der zwischen dem Rio Nunez und dem Mellacorée gelegenen Gebiete, namentlich bezüg⸗ lich Koba und Kabitar geltend machen könnte, und erkennt die Souveränetät Frankreichs über diese Gebiete an.
IV. 8
Die Regierung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers verpflichtet sich, gegenüber der Regierung der Französischen Republik nichts zu unternehmen, was eine eventuelle Besitzergreifung der Inseln und Riffe, welche die Gruppe der „Inseln unter dem bilden und an den Tahiti⸗ oder Gesellschafts⸗Archipel anschließen, durch Frankreich hindern könnte. Sie übernimmt dieselbe Verpflichtung be⸗ züglich des Archipels der Neu⸗Hebriden, welcher in der Nähe von Neu⸗ Kaledonien liegt. —
Die Regierung der Französischen Republik übernimmt für den Fall, daß Frankreich von einer der oben erwähnten Inselgruppen Besitz ergreift, die Verpflichtung, die von deutschen Staatsangehörigen er⸗ worbenen Rechte zu achten, namentlich bezüglich der Anwerbung von eingeborenen Arbeitern, und sich zu diesem Zweck mit der Kaiserlich deutschen Regierung ins Einvernehmen zu setzen.
In doppelter Ausfertigung vollzogen zu Berlin, den vierund⸗ zwanzigsten Dezember Ein Tausend Achthundert fünf und achtzig.
Graf Bismarck. 88 Alph. de Courcel
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Vormundschaftsrecht der preußischen Mon⸗ archie nach der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 von Dr. Heinrich Dernburg, Geheimer Justizrath und Professor der Rechte an der Universität Berlin ꝛc.; dritte, wesentlich veränderte Auf⸗ lage, bearbeitet von Max Schultzenstein, Landrichter. Berlin und Leipzig. Verlag von J. Guttentag (D. Collin) 1886. Preis 10 ℳ — Da Dr. Dernburg verbindert war, die 3. Auflage seines Werkes über das Vormundschaftsrecht der preußischen Monarchie selbst zu besorgen, so hat auf dessen Aufforderung Hr. Schultzenstein die Bearbeitung des⸗ selben übernommen. Bei dem seit dem Erscheinen der 2. Auflage (Dezember 1875) v .; Zeitraum und der Erheblichkeit sowohl des von der Gesetzgebung als von der Theorie und Praxis inzwischen
Wind“ in der Südsee
gelieferten neuen Materials konnte der Verfasser dieser 3. Auflage sich natürlich nicht auf eine bloße Nachtragung und Exgänzung beschränken, sondern mußte nothwendigerweise eine vollständige Purcharbeikung viel⸗ fach sogar eine Umarbeikung vornehmen. Ueberall hat er jedoch dabei an den bei den beiden früheren Auflagen befolgten Grundsätzen fest⸗ gehalten, ganz besonderes Gewicht aber auf die rhaltung und Ver⸗ mehrung der praktischen Brauchbarkeit des Werkes gelegt. Wie be⸗ deutend und zahlreich übrigens die Ergänzungen und Zusätze in der vor⸗ liegenden 3. Auflage sind, ergiebt sich schon daraus, daß trotz mancher, zum Theil nicht unerheblichen Kürzungen und trotz engeren Drucks die Seitenzahl dieser 3, Auflage his auf 504 Seiten gegen 339 der 2. Auflage angewachsen ist. — Das Werk, für das nicht die Form des Kommentans gewählt ist, welche heutzutage bei der Einführung in neue 45— die gewöhnliche geworden, sondern das, wie bereits bei den früheren Auflagen, eine systematische Darstellung des be⸗ handelten Gegenstandes enthält, zerfällt in 5 Abschnitte: I. Allgemeine Lehren (die historischen Grundlagen der Vormundschaftsordnung, die Vormundschaftsordnung und ihre Grundzüge), II. Die Organe der vormundschaftlichen Verwaltung, III. Die Vormundschaft über Minder⸗ jährige (die Minderjährigen und ihre Rechtsstellung, die Begründung der Vormundschaft, Sorge für die Person des Mündels, die Ver⸗ mögensverwaltung, Beendigung der Vormundschaft), IV. die Vormund⸗ schaft über Großjährige, V. Die Pflegschaft. Ein Anhang enthält: I. Die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875, II. Gesetz, betr. die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ꝛc., vom 12. Juli 1875, III. Die Kosten in Vormundschaftssachen, IV. Die geschäftliche Behandlung der Vormundschaftssachen. Den Schluß bildet ein Sachregister.
— Die Entscheidungen des vormaligen ber⸗ Tribunals, bearbeitet und herausgegeben von H. Rehbein, Reichsgerichts⸗Rath. 6 Lieferung. Verlag von H. W. Müller in Berlin. — Diese neueste Lieferung beweist recht klar die mühevolle Arbeit. Hunderte von Entscheidungen mußten herangezogen und be⸗ arbeitet werden, um, wie hier geschehen, den 13. Titel, Theil I des Preuß. Landrechts in systematischer Darstellung bieten zu können. Mit praktischem Blick hat der Verfasser das Brauchbare von dem Un⸗ brauchbaren gesondert, das erstere in seinem Werke zusammengestellt und hierdurch unzweifelhaft seinen Berufsgenossen einen nicht zu unter⸗ schätzenden Dienst geleistet, gleichzeitig aber zur Förderung des Stud iums der einzelnen Entscheidungen 88 wesentlich beigetragen.
— Das Preußische Gesinderecht, gemeinfaßlich dargestellt, an Beispielen erläutert und durch eine Darstellung über die neue Ver⸗ waltungs⸗ und Gerichtsorganisation ergänzt von H. Posseldt, Amts⸗ gerichts⸗Rath in Berlin. Zweite Auflage, bearbeitet vom Amtsrichter Lindenberg. Berlin, Verlag von H. W. Müller. (Kart. 1,50 ℳ) — Mit umfassender Sachkenntniß und verständnißvollem Eingehen auf die Vorkommnisse des täglichen Lebens abgefaßt und kommentirt, ist diese Darstellung des Gesinderechts zum Allgemeingehrauch noch ganz besonders um deswillen geeignet, weil sie die neue Verwaltungs⸗ und Gerichtsorganisation in ihren Bereich gezogen hat.
— Ein von Otto Wenzel und Leopold Hirschberg neu heraus⸗ gegebenes periodisches Blatt, betitelt „Die Berufsgenofsen⸗ schaft“ (Berlin, Verlag von Fr. Kortkampf), ist dazu bestimmt, die Interessen der deutschen Berufsgenossenschaften zu vertreten. Dasselbe wird folgende Materien in den Bereich seiner Erörterungen ziehen: 1) Amtliche Bekanntmachungen der Centralbehörden des Reichs und der Einzelstaaten. 2) Aus der Verwaltungspraris der Berufsgenossen⸗ schaften, namentlich: Erörterungen von Verwaltungs⸗ und Rechts⸗ fragen; Austausch gewonnener Erfahrungen, Besprechungen hierüber; Vorschläge zu Einrichtungen der einen oder der anderen Art in Bezug auf den Verwaltungsdienst; Berichte über bemerkenswerthe Unfälle und die Ergebnisse der Untersuchung solcher, und ähnliches mehr. 3) Gerichtliche Entscheidungen, soweit solche auf Grund des Unfall⸗, des Krankenversicherungs⸗ und des Haftpflichtgesetzes vom Reichs⸗ gericht, dem Reichs⸗Versicherungsamt und sonstigen Gerichten ergangen sind. 4) Mittheilungen aus den Berufsgenossenschaften und ihren Organen, besonders: Beschlüsse von Generalversammlungen von allgemeinerem Interesse; Unfallverhütungs⸗Vorschriften; Feststellung der Gefahren⸗Klassen und Tarife; Unfall⸗Statistik und sonstige statistische Mittheilungen; Rechnungs⸗Abschlüsse und dergl. mehr. — „Die Berufsgenossenschaft“ erscheint an jedem Freitag; der Abonnements⸗ preis beträgt jährlich 6 ℳ
— Von der vierten, vollständig umgearbeiteten und mit
zahlreichen Abbildungen und Karten ausgestatteten Auflage des Brockhausschen Kleinen Conversations⸗Lerikons, das in 2 Bänden oder 60 Heften zu je 25 Pf. im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien erscheint, sind wiederum 6 Hefte (Hft. 37 — 42) zur Ausgabe gelangt. Dieselben führen den Tert von „Knagge“ bis zu „Maurogeni’ fort, enthalten eine Menge zwar meist kurzer, aber doch zugleich präcis belehrender Artikel aus den ver⸗ schiedensten Wissensgebieten und sind außerdem mit 5 Bildertafeln (Plastische Bildwerke. I, 1I: Altertbien; III: Renaissance und neuere Zeit; IV: Neueste Zeit, V: eßbare Pilze) und 3 illuminirten hübschen Karten (Italien, Oesterreich⸗Ungarn, Uebersichtskarte der Kolonien europäischer Staaten) versehen. Schule des Lebens. Drei Novellen von Victor von Strauß. Heidelberg, Carl Winters Universitäts⸗Buchhand⸗ lung, 1885, gr. 80, 400 S. — Der als gewandter Erzähler und feiner Sittenmaler bereits aus früheren Leistungen wohl bekannte Verfasser veröffentlicht in diesen drei selbständigen Novellen wiederum Bilder, Konflikte und Zustände des täglichen Lebens, welche zum einsten Nachdenken über ethische und soziale Fragen anregen. Die Charakter⸗ und Sittenschilderungen der modernen Welt sind fein an⸗ gelegt und verwebt mit geistvollen, unverkennbar aus einer reichen Lebenserfahrung hervorgegangenen Bemerkungen. Die Form der Darstellung ist elegant, klar und kunstvoll, durch das gefällige Erzählungstalent wird der Leser gefesselt. Die erste Novelle: „Eine Schuld“, schildert die nachtheiligen Folgen, welche aus einer auch nur einmaligen Verbindung mit einem verbrecherischen Menschen hervorgehen können; in das sonnige Liebesglück zweier Ver⸗ lobten wirft die Romantik ihr geheimnißvolles Dunkel. Die zweite Novelle, „Renata“, erzählt die Geschichte eines armen adeligen Fräu⸗ leins, welches unter einem angenommenen bürgerlichen Namen Becker eine Stelle als Erzieherin angenommen, um einer Tante nicht ferner zur Last zu sein. Der Bruder des Zöglings verliebt sich in die hobe, schlanke Gestalt mit den reinen, charaktervollen und geistreichen Gesichts⸗ zügen der Mademoiselle Becker und verlobt sich nach überwundener Abneigung der Mutter mit ihr, nachdem die standesmäßige Geburt festgestellt ist. In der ganzen Novelle wird das Recht der Liebe auf Beseitigung aller entgegenstehenden Hindernisse und Bedenken kräftig vertreten. Die dritte Novelle, „Das Glück“, handelt von einem Ar⸗ beiter, welcher sich vergebens nach Geld sehnt, die Reichen beneidet, bis er selbst das große Loos gewinnt und den nun jüdische Wucherer und gesinnungslose Agenten so lange ausplündern, bis er nichts mehr besißt und zur Armuth, Arbeit und der treu gebliebenen Braut zurück⸗ kehrt, an deren Seite er das Glück findet, welches das Geld ihm nicht verschaffen konnte. Die Farben in diesem Zeitbild sind freilich scharf aufgetragen, aber doch wahr wie treffend fuͤr unsere Tage.
— Der Ablaßstreit. Dogmengeschichtlich dargestellt von D. A. W. Dieckhoff, Konsistorial⸗Rath und Professor der Theologie zu Rostock. Gotha, Friedr. Andr. Perthes, 1886. Preis 6 ℳ — In dieser gründlichen Abhandlung des Verfassers, welche ursprünglich de⸗ reits im Jahre des Luther⸗Jubiläums 1883 als Programm der theolo⸗ lchen Fakultät zu Rostock hatte erscheinen sollen, hebt der Verfasser
rvor, daß der Ablaßstreit gerade zu denienigen Partien der Re⸗ formationsgeschichte gehöre, welche von der neueren protestantischen Geschichtsforschung am meisten vernachlässigt worden seien, und daraus erkläre es sich, daß man römischerseits über die an den Ablaß und den Ablaßstreit sich knüpfenden Fragen besonders leicht binweggehen zu können meine. Der Verfasser weist dann die Grundlofigkeit der römischen Vertheidigung des Ablasses in aller Bestimmtheit nach. Die Mißbräuche bei der Handhabung des Ablaßwesens seien bei Beurtheilung des Vorgehens Luthers von untergeordneter Bedeutung, vielmehr liege in der Ablaßtheorie selbst der Grund des Verderbens, welches in jenen Einzelerscheinungen sich manifestire. Es sei nämlich die große Frage worin nach römischer Lehre die Reue, welche die Voraussetzung des
— Die