1886 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

gebrachten Toast, sein politisches Programm dar und erklärte: dasselbe basire auf der Rückkehr zu den Ideen des Concordats von 1830. Redner sprach die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, diese Politik in den Gesetzen zum Ausdruck zu bringen, und sagte: die konservative Partei, die von der Freiheit lebe, wisse die Freiheit Aller zu gewährleisten.

Großbritannien und Irland. London, 4. Februar. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, hat die Königin folgende Ernennungen für das neue Ka⸗ binet genehmißt: Gladstone: erster Lord des Schatzes, Sir Farrer Herschell: Lordkanzler, Lord Spencer: Präsident des Geheimen Raths, Childers: Inneres, Rosebery: Auswärtiges, Kimberley: Staatssekretär für Indien, Bannerman: Kriegs⸗ Minister, Harcourt: Schatzkanzler, Ripon: Marine⸗Minister, Chamberlain: Präsident des Local Government Board, Trevelyan: Staatssekretär für Schottland, Mundella: Präsi⸗ dent des Handelsamts, John Morley: Staatssekretär für Ir⸗ land, und Charles Russel: Staatsanwalt. , Die E1— des neuen Kabinets wird von den Morgenblättern im Allgemeinen beifällig beurtheilt; nur die „Times“ fürchtet: die Regierung könne nicht als stark bezeichnet werden. Der „Standard“ meint, die ammensetzung sei so, wie man sie unter den obwaltenden erhältnissen erwarten konnte. Die größte Hefridign erregt die Ernennung Rosebery's zum Staatssekretär

des Auswärtigen; dieselbe wird als Bürgschaft dafür a

sehen, daß die 11325 Beziehungen zu Deutschland ufrechterhalten werden würden. Bei dem Prinzen von Wales fand gestern Abend ein großes Diner statt, zu welchem u. A. die Botschafter Graf 8* feldt und Waddington sowie die Herren Gladstone, Lord alisbury, Lord Hartington, Lord Rosebery, Lord Granville, Lord Spencer, Lord Iddesleigh, Lord Churchill Einladungen rhalten hatten.

4 Frankreich. Paris, 3. Februar. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister hat heute weitere Garnisons⸗ wechsel von Kavallerie⸗Regimentern angeordnet.

8 Patrimonio ist zum Minister⸗Residenten Frank⸗ reichs in Cettinje ernannt worden. 8 * Der Plan für die diig. Ausstellung im 1889 ist auf der Grundlage der Mitwirkung einer Garantiegesellschaft festgestellt worden. Von dem auf 40 Mil⸗ lionen Franken bemessenen Garantiekapital werden 20 Millionen von dieser Gesellschaft, 12 Millionen vom Staat und 8 Millionen von der Stadt Paris beigesteuert.

ZItalien. Rom, 4. Februar. (W. T. B.) Der König und die Königin wohnten gestern Abend d.m Ball in der deutschen Botschaft bei. Die Königin tanzte mit dem Botschafter von Keudell die Ehren⸗Quadrille. Das Ballfest war äußerst glänzend und währte bis 4 Uhr Morgens.

Griechenland. Athen, 3. Februar. (W. T. B.) Ueber die Antwort Griechenlands auf die Kollektivnote der Mächte wird noch Folgendes bekannt: Die Regie⸗ rung hält es für überfl , ihren Standpunkt, welcher

ereits früher den Großmächten zur Kenntniß gebracht worden sei, von Neuem darzulegen; sie lehnt die Verantwor⸗ ung für die Folgen eines eventuellen Konflikts ab und weist ferner darauf hin, daß sie jedes Hinderniß, welches der freien Verwendung ihrer Seestreitkräfte in den Weg gelegt werden würde, als unvereinbar mit der Unabhängigkeit des Staats, mit den Rechten der Krone und den politischen In⸗ teressen des Landes werde ansehen müssen. 8 3. Februar, Abends. (W. T. B.) Die Antwort der griechischen Regierung auf die Kolletivnote der Mächte ist heute übergeben worden.

Rumänien. Bukarest, 3. Februar. (W. T. B.) Der önig empfing heute die zu den serbisch⸗bulgarischen I116“A“ hier eingetroffenen Delegir⸗ ten in Audienz. Morgen findet die erste Sitzung derselben im Hause des Finanz⸗Ministeriums statt, in welchem mehrere Säle für diesen Zweck besonders eingerichtet worden sind.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Februar. (W. T. B.) Der Fürst von Montenegro ist heute Abend hier eingetroffen. Derselbe wurde am Bahnhofe von dem Kaiser, den Großfürsten und den höheren Würdenträgern empfangen. 4. Februar. (W. T. B.) Der Fürst von Monte negro nahm gestern Abend an der Familientafel bei den Kaiserlichen Majestäten im Anitschkow⸗Palais Theil. Mit dem Fürsten sind gestern Abend zugleich der russische Minister⸗Resident Argyropulo in Cettinje und der montenegrinische Finanz⸗Direktor Matanowitsch

jer eingetroffen.

8 Der durch seine Forschungsreisen in Central⸗Asien be⸗ annte Oberst im Generalstabe, Prszewalski, ist für Aus⸗ eichnung im Dienst zum General⸗Major befördert worden.

Das „Journal de St. Péêtersbourg“ erklärt gegen⸗ über den in Pariser Blättern vom 30. Januar erpcfent ichten Mittheilungen über eine angeblich nihilistische Ver⸗ schwörung, welche in St. Petersburg entdeckt worden sein

e, daß auch diese Mittheilungen reine Erfindung seien.

8 Warschau, 3. Februgr. (W. T. B.) Nach Fler aus

Lublin eingegangenen Nachrichten haben dort anläßlich des

Eindringens der Polizei in ein Dominikaner⸗Kloster,

um dort Verhaftungen vorzunehmen, Exzesse der Be⸗

völkerung stattgefunden, wobei zur Wiederherstellung der

Ordnung Militär requirirt werden mußte.

Dänemark. Kopenhagen, 4. Februar. (W. T. B.) Das Höchstegericht sprach den Vize⸗Präsidenten des Folkethings, Hörup, welcher der Majestäts⸗Beleidigung

n e war, frei, legte ihm jedoch die Kosten des Pro⸗ esses auf.

Zeitungsstimmen.

Die „Kölnische Zeitung“ sagt am Schluß eines ängeren Artikels über die Marine⸗Etats⸗Debatte im Reichstage: Für unsere ganze Stellung im Rathe der Völker, für die Entwicke⸗ ung unseres Handels und unserer Industrie in ihren auswärtigen Be⸗ iehungen. halten wir die gegenwärtige ablehnende Brv. des eichstages in dieser Frage ü gefährlich und verderblich. Wir echnen darauf, daß der Reichstag das unuberlegte und vorschnelle Wort, das er gesprochen hat, nach reiflicher Beurtheilung aller Neben⸗ umstände bei der dritten Lesung zurücknehmen wird.

8 ie „Magdeburger Zeitung“ äußert über den Schluß der Polendebatte:

Die Minorität des preußischen Abgeordnetenhauses hat dafür Sorge getragen, daß die langen Debatten über die Polenfrage, die das Haus und die Tribüne bereits ersichtlich zu ermüden begannen, in wirkungsvoller Weise zum Abschluß gebracht worden sind. Es war ja gewiß ein recht seltsames Schauspiel, als nach siebenstündiger Bebathung die Centrumsfraktion, sowie die Freisinnigen und die Polen in langen Zügen den Sitzungssaal verließen, weil die Vergewaltigung der Geschäftsordnung ihnen die weitere Theilnahme an den Berathungen nicht mehr gestatte.

Ob die Behauptung des Abg. Richter, daß der Antrag Achen⸗ bach nach §. 27 der Geschäftsordnung an die Budgetkommission verwiesen werden müsse, zutreffend war, muß auch nach ruhigerer Prüfung, als sie am Schlusse einer langen, anstrengenden Sitzung möglich, etwas zweifelhaft erscheinen. Niemand ist wohl bis zum vorigen Sonnabend zu der Annahme gekommen, daß ein Antrag, der ganz allgemein die Zustimmung zu einem Theil der in der Thronrede angekündigten Maßregeln ausdrückt, das Haus in Bezug auf eine Geld⸗ bewilligung jetzt oder in der Zukunft fest verpflichte. Es ist weiter allen gegentheiligen Behauptungen zum Trotz eine Thatsache, daß bei etwaigen Zweifeln über die Bestimmungen der Geschäftsordnung die Entscheidung des Hauses vom Präsidenten schon in verschiedenen Fällen herbeigeführt worden ist.

Ueberblickt man jetzt am Schlusse der Verhandlungen noch einmal den Verlauf derselben, so ergiebt sich wenigstens die eine erfreuliche Thatsache, daß die Regierung fest entschlossen ist, gegen die polnische Agitation, deren bedrohlicher Charakter für unser Staatsleben klar zu Tage liegt, einen sicheren festen Damm aufzuführen. . . .

Der „Straßburger Post“ schreibt man aus Paris:

.. In jedem Jahre sind die Einnahmen hinter den Vorauschlägen zurückgeblieben, während die Ausgaben höher anschwollen, als man es vorher angenommen hatte. Wohin soll das schließlich führen, wenn man keine Abhülfe schaffen wollte? Eine solche liegt theils in einer weisen Einschränkung des überwuchernden Beamtenthums, theils in einer Veränderung des Steuersystems in Bezug auf den Alkohol. Ich meine das Branntweinmonopol, welches gegenwärtig den Gegenstand der ernstesten Studien bildet. Wenn auch keine 800 Millionen, wie Jules Roche berechnet, so wird das Monopol doch soviel einbringen, um unser Budget ins Gleichgewicht zu setzen, das ihm so nöthig ist. Daher die freundliche Aufnahme, die das Branntwein⸗Monopolprojekt hier in breiten Kreisen findet. Ah, Hr. von Bismarck würde zufrie⸗ den sein, wenn er seinen Monopolplan vor unserer französischen Kammer entwickeln könnte! Wie begeisterte Zustimmung würde er hier finden! Wir haben viele Fehler, und Sie müssen mir das Zeugniß geben, daß ich nicht davor zurückschrecke, sie frank und frei aufzudecken. Aber im Grunde genommen sind wir doch überaus praktische Leute, mit einem sicheren Blick für die Erfordernisse des realen Lebens, während Ihre deutschen Landsleute Angesichts solcher Fragen vielfach merkwürdig stark „von des Gedankens Blässe angekränkelt“ erscheinen, wie der große Brite so bezeichnend sagt. „Der Staat soll nicht in die freie Erwerbsthätigkeit eingreifen“, „der Staat soll nicht Kaufmann spielen“ sagt man in Deutschland, und gerade die freisinnigsten und in liberalem Sinne fortgeschrittensten Ihrer Reichstags⸗Abgeordneten (d. h. diejenigen, die sich dafür halten! Die Redaktion.) betonen dies am nachdrücklichsten. Wir Franzosen sind darin ganz anders; wir legen auf dergleichen theoretisirende freisinnige Erwägungen keinen Werth, oder doch nur einen sehr nebensächlichen, während wir die Frage in erster Linie vom prak⸗ tischen Gesichtspunkte beschauen. Ist der Staat in einer übeln Geld⸗ lage? Ja! Bietet das Branntwein⸗Monopol ein Mittel zur Ab⸗ hülfe? Ja! . . . Eh bien, prenons le monopole! Dieser Gedanken⸗ gang ist für uns so einfach, daß wir gar nicht darauf verfallen, uns dieserhalb die bekannten „angoisses patriotiques“ zu machen, die in Deutschland in solchen Fällen an der Tagesordnung sind. Und wenn die Branntweinbrenner und ander direkt betheiligte Industrielle sich wehren und uns lange Vorträge halten, so sagen wir sehr kurz: „Vous ôtes oörfévre, Monsieur Josse!“

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ berichtet:

Hinsichtlich des Leistungsvermögens der Berliner Industrie be⸗ gegnen wir in einem englischen Blatt sehr anerkennenden Urtheilen eines Sachverständigen, den in den hiesigen industriellen und gewerb⸗ lichen Kreisen Umschau g Alten hat und nun das Ergebniß seiner Berliner Studien den englischen Industriellen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mittheilt. Ganz besonders rühmender Er⸗ wähnung findet der englische Kritiker den kräftigen Aufschwung unseres Kunstgewerbes würdig, wofür er das Verdienst nicht zum wenigsten auch der verständnißvollen Pflege und Förderung zuschreibt, welche Seitens hoher und höchster Kreise diesem Zweige nationaler Arbeit sich zuwendet. Die Schöpfungen der Königlichen Porzellan⸗ manufaktur dünken dem Engländer sowohl ihrer künstlerischen Konzeption als technischen Ensgrung nach auf dem Gipfel der Vollendung zu stehen. Die Fortschritte der Berliner Glasmalerei entgehen ihm ebenfalls nicht, er prophezeit diesem Industriezweig, der schon jetzt eine hervorragende Rolle in dem Gesammtbilde des Berliner Gewerbslebens spielte, noch eine bedeutendere Zukunft. Der Berliner Möbelindustrie rühmt er Gediegenheit, Solidität und Reellität des Preises nach, tadelt aber und zwar giebt er diesem Tadel freilich eine allgemeinere Aus⸗ dehnung in Bezug auf deutsche Industrie⸗Erzeugnisse überhaupt das Streben, dem dekorativen Moment ein ungerechtfertigtes Uebergewicht über das Moment praktischer Brauchbarkeit zu vellien. In Phantasie⸗Artikeln räumt unser Kritiker dem Berliner Geschäft jeht bedingungslos die Führung ein. Das Heenumt. ergebniß seiner Berliner Studien resumirt der Engländer in Folgen⸗ dem: „Der Platz ist daher wohl eines Besuches werth und liefert einen Beitrag für den rapiden Aufschwung, den Deutschlands Gewerb⸗ thätigkeit nimmt, wenngleich die Produktion noch zu sehr dem Gesichtspunkte der Quantität den Vorrang vor dem der Qualität einräumt.“

Landtags⸗Angelegenheiten.

In dem Etat des Finanz⸗Ministeriums sind bei den Einnahmen aus den Wittwen⸗ und Waisengeldern (385 880 ℳ) dem Durchschnitt entsprechend 26 670 weniger als im laufenden Etat angesetzt, während sich die verschiedenen Einnahmen (1 794 428 ℳ) um 179 653 (30 000 bei den Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen der Wartegeldempfänger, 49 980 bei den herrenlosen Erbschaften und 99 673 bei den Wohnungsmiethen u. dgl.) erhöhen, wogegen bei anderen Posten 16 209 Ermäßigungen eintreten, so daß sich eine Gesammteinnahme von 2 180 308 (+ 136 774 ℳ) ergiebt.

Bei den dauernden Ausgaben (45 915 362 ℳ) tritt eine Erhöhung von 1 549 836 ein. Bei dem Ministerium ist die Anstellung eines ständigen Hülfsarbeiters für die Katasterangelegenheiten mit 6000 und eines Hausnachtwächters mit 1350 vorgesehen. In Folge der Errichtung von sechs neuen Nebierxvaaen in der Provinz Hannover erhöht sich Kap. 58 der Titel „Besoldungen“ „Ober⸗ Präsidenten“ ꝛc. um 57 300 ℳ, „Sekretäre“ um 31 898 ℳ, „Kanzlisten“ um 10 050 u. s. w., im Ganzen die Titel „Besoldungen“ um 103 725 ℳ. und 9800 Wohnungsgeldzuschüsse. Ebenso die anderen persönlichen Ausgaben um 19 600 ℳ, die sächlichen Ausgaben um 56 700 und die sonstigen um 192 400 ℳ, das ganze Kapitel 58 um 192 400 ℳ. Bei den Rentenbanken ist ein Mehr von 3900 ℳ, bei den Wittwen⸗ und Weaisenverpflegungsanstalten eine Ersparniß von 103 575 eingetreten. Die Wartegelder, Pensionen und Unterstützungen erhöhen sich um 1 454 761 ℳ, wobei die Wittwen⸗ und Waisengelder mit 382 200 und die Civilpensionen mit 1 300 000 in Betracht kommen.

Zu einmaligen außerordentlichen Ausgaben sind

stattung von Ablöfungskapitalien ꝛc. in der Provinz Schlezwi Feicee und 2200 zu Bauten im Königl. Schaufpfälhlesvi erlin.

Statistische Nachrichten. 8 8

Das Dezemberheft der „Monatshefte zur S atisti des Deutschen Reichs“ enthält: 1) eine Statistik der Ehik schließungen, Geburten und Sterbefälle für das Iab⸗ 1884; 2) die Nachweisung der Einfuhr und Ausfuhr dr wichtigeren Waarenartikel für das Jahr 1885, nebst dem Nachwet für den Monat Dezember; 3) eine Uebersicht der Preise wichti 6 Waaren im Großhandel für die einzelnen Monate und das Jager 4) eine vorläufige Mittheilung über die Stärke der überseeischen Auswanderung im Jahre 1885; 5) eine Uebersicht, betreffend die Zuckerproduktion im Dezember. 8

Bildung und Versorgung der Blinden in de einzelnen Ländern. Die von Carl Graesers Verlag in Win herausgegebene verdienstvolle „Sammlung pädagogischer Schriften bringt in ihrem XIV. Hefte (Wien 1886) eine treffliche Abhandlun des Lehrers an der niederösterreichischen Landes⸗Blindenschule a8 Purkersdorf, Josef Libansky, über „die Ausbildung der Blinden in der österreichisch⸗ungarischen Monarchie.“ Der in Fachkreisen wohlbekannte Verfasser giebt darin auch einen historischen Abriß über den Begim und die bisherigen Resultate der Blindenbildung auf Grund onrtlich welchem wir die nachstehenden interessanten Angaben entnehmen. 9

Wenn gesagt wird, daß die Zahl der Blindenanstalten ein Kultur⸗ Gradmesser der Staaten sei, dann steht das Deutsche Reich obenan. Es besitzt für seine 37 672 Blinden 3 Blindenvorschulen 29 Bildungs⸗ und 3 Beschäftigungsanstalten, sowie viele Vereine und Gesellschaften für junge und ältere Blinde. Großbritannien hat auf 34 278 Blinde 28 Bildungsanstalten, mit welchen in vielen Fällen auch Werkstätten für erwachsene Blinde verbunden sind; hie und da trifft man auch Asyle, meist für weibliche Blinde, endlich mehrere große Gesellschaften und viele Stiftuggen. In Frankreich zäͤhlte man 1881 über 30 000 Blinde, darunter wenigstens 3000 Kinder, für welche man 13 Bildungs⸗ und 2 Versorgungsanstalten, mehren von Dr. Blanchet ins Leben gerufene Kleinkinderschulen, sowie einige auf Staatskosten erhaltene Anstalten für blinde und taubstumme Kinder, endlich viele Stiftungen hat. In Italien giebt es für ca. 28 100 Blinde 7 Bildungs⸗ und 2 Beschäftigungs⸗ anstalten; außerdem besteht in Palermo noch ein Verein für er⸗ wachsene Blinde. Vor kurzer Zeit vermachte ein Genueser Kauf⸗ herr, Cesaro Corallo, dem Blindeninstitut seiner Paterstadt 1 ½ Millionen Lire, ein hochherziges Beispiel von Meenschen⸗ freundlichkeit, das allenthalben Nachahmung verdiente. Spanien hat für seine 17,379 Blinden leider nur 3 Erziehungsanstalten: dagegen macht die Sache der Lichtlosen in Rußland erfreu⸗ liche Fortschritte. Während es vor kurzer Zeit in diesem Lande mur 4 Blindenanstalten gab, zählt man deren jetzt 14, darunter 7 Schulen, 4 Beschäftigungsanstalten und 3 Asyle für alte Blinde für zusammen 67 500, nach anderen Schätzungen ca. 150 000 blinde Personen. Die österreichisch⸗ungarische Monarchie hat auf 40 933 Blinde 9 Bildungs⸗ und 3 Versorgungs⸗ und Be⸗ schäftigungsanstalten, ferner einen Kindergarten für blinde Kinder und eine Tagesschule (eine Klasse). Von den kleineren Staaten Eurobas besitzen die Niederlande bei 3330 Blinden 1 Vorschule, 1 Bildungs⸗ und 5 Versorgungs⸗ und Beschäftigungsanstalten; Belgien hat auf 4043 blinde Personen 9 Bildungsanstalten und 1 Asyl für alte Blinde. Die Schweiz hat bei einem Blindenbestande von 2097 Köpfen 3 Bildungsanstalten; mit den Blindenerziehungsanstalten in Bern und Lausanne ist je eine Arbeitsanstalt für er⸗ wachsene Blinde verbunden. Ferner besteht in Schaffhausen ein Blindenfonds zur Unterstützung der Blinden der genannte Stadt. Dänemark besitzt für seine 1400 blinden Ein⸗ wohner 1 Vorschule, 1 Unterrichts⸗ und 1 Beschäftigungsanstalt, während in Schweden und Norwegen für 4800 Blinde 2 Blinden⸗ Bildungsanstalten, 1 Vorschule und 4 Beschäftigungsanstalten vor⸗ handen sind. In der Türkei und den angrenzenden Staaten: Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Serbien und Montenegro ist die Zahl der Blinden gewiß sehr groß, aber bis jetzt ist uns von einer staatlichen oder öffentlichen Fürsorge für diese K. noch nichts bekannt geworden. Vorzüglich ist dagegen die Aus⸗ bildung und Pflege der Blinden in den Vereinigten Staaten von Amerika entwickelt. Für mehr als 47 000 Blinde giebt es 33 zum Theil großartig eingerichtete Blindeninstitute, die sämmtlich musterhaft organisirt sind und eine außerordentlich segens reiche Wirksamkeit entfalten. Aber auch in anderen Staaten dieses Welttheils wird für die armen Lichtlosen gesorgt; so hat Mexiko ³, Canada 2 und Brastlien eine Bildungsanstalt. Wo ein Staat kein eigenes Institut hat, schickt er seine blinden Kinder nach einem Nachbarstaate und zahlt für dieselben. In den meisten süd⸗ und centralamerikanischen Staaten liegt die Erziehung der Blinden in den Händen der Klosterbrüder oder Missionare und beschränkt sich fast ausschließlich auf Ernährung und Pflege. 2 Afrika, der eigentlichen Heimath der Blinden, wo beispiels weise in Egypten ein Verhältniß von 1:100, ja nach der Angabe des Gründers des Blindeninstitutes zu Kairo von 1873 das von 1: 20 offenbar übertrieben angenommen wurde, hat man ein einziges Blindeninstitut in Kairo, und in Australien ebenfalls eines zu Melbourne. Was nun Asien, die „Wiege der Menschheit“, betrifft, so sind Blindenanstalten in China seit Jabr⸗ tausenden vorhanden, und die Blinden werden in diesem Lande, weil sie geistig über dem Niveau der großen Massen stehen, als Sehen betrachtet. Ist der Name eines Sehers berühmt geworden, so wählt er sich einen festen Wohnsitz, bestimmt die Preise für die Ausübung seiner Kunst und sammelt oft großes Vermögen. Andere ziehen durch die Straßen und machen sich durch die melancholischen Töne einer Art Guitarre bemerklich, um zur Ausübung ihrer Kunst in dieses oder jenes Haus gelockt zu werden. Auch die Blinden Japans haben es seit uralten Zeiten verstanden, sich Renten zu erwerben, indem sie die Vorliebe ihrer Landsleute für das Kneten und die Nadelpunktirung des Körpers ausbeuteten. Die Blinden bsseßen diesem Lande früher große Privilegien und manche unter ihnen zeichneten sich durch große Gelehrsamkeit aus. In neuerer Zeit nahm man ihnen diese Privilegien; dafür errichtete die Regierung eine Anzahl Ver⸗ sorgungsanstalten, Erziehungsinstitute sollen denserben folgen In Syrien wurden mehrere kleine Blindenschulen, meistens Externatr. errichtet. So errichtete eine reiche Engländerin in Beyrut tim Blindenschule; ferner findet man in Damaskus, Tyrus und Jerusalem kleine Blindenschulen, von denen manche mit einem Waisenhause in Verbindung stehen.

Aus dieser kurzen Uebersicht ergiebt sic, daß die Zahl der Blindenanstalten im Verhältniß zu der Zahl der bildungsbedürftigen Blinden noch sehr gering ist.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Lehrbuch des deutschen Staatsrechts von Dr. Herman⸗ Schulze, Großherzoglich badischem Geheimen Rath und Königig⸗ preußischem Geheimen Justizrath, ordentlichem Profeffor des Stual. rechts an der Universität Heidelberg. I. Bu r. 8. S. . und 690. II. Buch, gr. 8. S. X und 417. Leipzig, Verlag 8 Breitkopf u. Fürhal 1881/86. Nachdem sich für das am 1. Famae 1871 ins Leben getretene deutsche Reich während der nachfolgen 4 Jahre bereits die neuen Grundlagen einer deutschen Gesammtverfaszn 8 ausgebildet haben, war das lebhaft empfundene Bedürfniß nce . befriedigen, das Werden und Wachsen, sowie die gesammte gesetin Organisation unseres gegenwärtigen Rechtszustandes in einem Fafgad wie wissenschaftlichen Aufbau dargestellt zu erhalten. Dieser ü hat sich in den vorstehenden beiden Theilen der als Autoritä 3 Staats⸗ und Völkerrechte rühmlichst bekannte Geheime Rath, ris⸗

7200 (— 144 400 ℳ) ausgeworfen, und zwar 5000 zur Er⸗

fessor Dr. H. Schulze in Heidelberg mit seiner vielseitigen ju

rechtliche Verkörperung des nationalen Einheitsgedankens, der ganze

die in der Armee seit Jahren über die Einquartierungsverhältnisse bei

esentlichen vollendet ist, so läßt sich erwarten, daß das Lexikon mit

Ra . 5 5 Mlahmen der gewöhnlichen Kochbücher insofern hinaus, als es auf alle

en Gelehrsamkeit und umfassenden Kenntniß der Rechtsliteratur wiederum in durchaus befriedigender Weise unterzogen. Das Werk beruht auf gründ ichen und gewissenhaften Studien der Original⸗ auellen, auf umsichtiger Benutzung der gesammten einschlagenden Literatur, die Ausführung ist wohl durchdacht, das politische ÜUrtheil sicher. Das erste, schon 1880/81 ausgegebene Buch behandelt das Landesstaatsrecht nach einem einleitenden vorbereitenden Theile über die Grundbegriffe des allgemeinen Staat srechts und über die tliche Entwickelung des staatlichen Rechtszustandes in Deutsch⸗

1 Der Band zeichnet sich aus durch vollständige Beherrschung und organische Verarbeitung des mannigfachen in den verschiedenen deutschen Landesgesetzgebungen vorhandenen Materials. Die jedem Abschnitte eingefügten geschichtlichen Erörterungen werden mit vollem Rechte als das nothwendige Fundament bezeichnet, auf welchem allein eine solide juristische Konstruktion des Staatsrechts der Gegenwart möglich ist. In der That, die gegebenen historischen Mittheilungen sind in der übersichtlichen Anordnung besonders werthvoll wie reich⸗ haltig. Die staatlichen Rechtszustände in Deutschland werden somit für die Zeiten des älteren deutschen Reichs, wie des deutschen Bundes und der Einzelstaaten von 1815 1848, wie für die Krisis des Jahres 1848 bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes und des neuen Deutschen Reichs sehr vollständig erörtert; im Lichte der Vergangenheit lernen wir die Gegenwart in ihrer vor⸗ bereiteten Nothwendigkeit recht schätzen. Das Landesstaatsrecht behandelt in zwei Abtheilungen die Gliederung des Staats⸗ organismus, Verfassungsrecht, und die Funktionen des Staats⸗ organismus, Regierungsrechte. Die erste Abtheilung gliedert sich in fünf Kapitel: von dem Staatsoberhaupte oder dem Monarchen, von den Staatsämtern, von den Staatsangehörigen, von den Körpern der Selbstverwaltung, besonders von den Gemeinden und von der Volksver⸗ tretung oder demLandtage. Die im vierten Kapitel gegebene Uebersicht von den Körpern der Selbstverwaltung, besonders von den Gemeinden, ist genügend und der gegenwärtigen Auffassung angepaßt, weil Schulze die Gemeinden keineswegs als bloße Staats⸗ anstalten, sondern als selbstständige Korporationen des öffentlichen Rechts hinstellt, welche auch ebenso gut wie der Staat ihre eigen⸗ thümliche öffentliche Rechtspflege haben, denen der Staat also auch umfassende staatliche Hoheitsrechte überträgt. An die im fünften Kapitel über die Volksvertretung oder den Landtag knapp gegebene geschichtliche Entwickelung knüpft der Vertreter seine Grundgedanken über den juristischen Charakter der heutigen Volksvertretung, die Beziehungen derselben ins Auge fassend: die zum vertretenen Volke, zum Monarchen und zum Staate. Ein Anhang behandelt die Verfassung der drei freien Städte. Die zweite Abtheilung stellt die Funktionen des Staatsorganismus, die Regierungsrechte in vier Ka⸗ viteln dar: von der Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung und von dem Rechtsverhältniß des Staates zur Kirche. Im Schlußkapitel wird das Rechtsverhältniß des Staates zum Reiche besprochen. Im zweiten Bande ist das deutsche Reichsstaatsrecht abgehandelt, allgemeiner Theil: vom Deutschen Reiche überhaupt, spezieller Theil, in zwei Abtheilungen, von den einzelnen Organen und Funktionen des Deutschen Reichs. Dieser Theil ist gerade durch die historische Begründung sowie durch die monarchische Auffassung des Kaiserthums von erheblicher Bedeutung. Die Zusammensetzung und Befugniß des Reichstages sind im Anschlusse an die einzelnen Paragraphen der Reichsverfassung genau, theilweise mit Erläute⸗ rungen angegeben. Der deutsche Reichstag ist die staats⸗

Behördenorganismus des Reiches gipfelt im Reichskanzler. Ein mnbang behandelt Elsaß⸗Lothringen, welches nach des Verfassers Deduktion zein Reichsland“, „aber kein Staat“ ist. Zum Begriffe eines Staates gehört eine, wenn auch nicht sou⸗ veräne, jedenfalls aber selbstständige, auf ihrem eigenen Rechte ruhende, im Organismus des Staates selbst begründete Staatsgewalt, wie sie die deutschen Einzelstaaten jedenfalls besitzen. Eine solche fehlt dem Reichslande, über welches die Staatsgewalt allein dem Reiche zu⸗ steht. Bei der Darstellung des Reichsstaatsrechts ist gleichfalls die durchgehende Objektivität zu loben, der Verfasser ist überall bemüht, das Wahre in richtigem Zusammenhange und einfacher, klarer Sprache wiederzugeben, sein recht sorgsam ausgearbeitetes Register erleichtert das Werk auch zum Nachschlagen bezüglich zur Belehrung für Reichs⸗ angehörige, welche nicht durch Beruf zum Studium des deutschen

Staatsrechts verpflichtet sind.

Einquartierungslast und Flurentschädigung. Ma⸗ növergedanken von einem hohen Offizier. (ℳ 0,60. E. S. Mittler n. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin, Kochstraße 68/70). Die Verhandlungen im Reichstage über Erhöhung der Kommando⸗ zulage für Offiziere gaben einem hohen Offizier Anlaß, Gedanken,

Manövern rege sind, niederzuschreiben. Er schlägt vor, die zu er⸗ hoffende Kommandozulage zur Erleichterung der Einquartierungslast zu verwenden; Gastfreundschaft zu üben, bleibe immer noch Spielraum, wo persönliches „Bedürfniß dazu dränge. Die Schrift wendet sich nicht allein an die Armee, sondern vornehmlich auch an alle Stände, die von dem heutigen Einquartierungsmodus betroffen werden. Ebenso dringt die Schrift auf Ersparnisse in der Flurentschädigung und giebt den militärischen Kommandobehörden Rathschläge, wie die Flurbe⸗ schädigung mehr als bisher eingeschränkt werden sollte.

Meyers Konversations⸗Lexikon. Vierte, vollständig umgearbeitete Auflage. In 16 Bänden gebunden zu je 10 = 256 Seerungen zu je 50 ℳ. Leipzig, Bibliographisches Institut, 1886. vxgn ist von der im Erscheinen begriffenen vierten Auflage der ritte Band, von „Blattkäfer“ bis „Chimbote“ reichend, zur Ausgabe Pangt. in dem wir die Daten und Ereignisse bis auf die allerjüngste 88 herab registrirt finden. Auch dieser Band zeigt die Pöante, gediegene Ausstattung wie die vorhergehenden beiden schande Der Einband ist dauerhaft und geschmackvoll, der Druck 8” das Papier fest und holzfrei, und die zahlreichen Abbildungen 5 Lext (245) sowie die Karten, Tafeln und Pläne (25) zeigen eine

miss sorgfc tige und geschickte Auswahl wie musterhafte Ausführung.

Büast dem Artikel „Buchdruckerkunst“ beigegebene Faecsimile eines hüntsss der 4 2zeiligen Gutenberg⸗Bibel von 1455, des schönsten je uche ken wverfes, it.⸗ B. von einer Vollendung, an welche die Ver⸗ luc 48 eicher Art in ähnlichen Werken nicht heranreichen. Auch alle öü ben in Buntdruck ausgeführten Tafeln sind äußerst sauber gedruckt. die rges ist aber schließlich immer der innere Gehalt der Encyklopädie, die ube 8 Bearbeitung des Textes durch die 160 Mitarbeiter und nämli 9 elen stehenden 6 Fachredaktionen. Jedes einzelne Fach ist dit in 8. gerundet und eben damit auch die vollkommene Gleichmäßig⸗ Vortie er Organisation des ganzen Werkes erzielt. Es bringt jedes nd dren rechten Ort, aber nicht nur in lexikalischer Nüchternheit diararo enheit, sondern da, wo es sich um die Schilderung großer hee pon nationaler Bedeutung handelt, mit einer wohl⸗

ponisten S L und Begeisterung, z. B. in den Artikeln der Kom⸗ . bistian Bach, Beethoven und Anderer. Da das Manuskript, ie Verlagshandlung mittheilt, für das ganze Werk im

1 9 ggn 2 7 3 18s Ausführlichkeit bis zum Schlusse wird durchgeführt werden rsparꝛ nicht auf Kosten der letzten Buchstaben verschwendeter Raum part Werden muß. —₰ Daz Universal⸗Lexikon der K *(Leipzi J - rxikon der Kochkunst“ (Leipzig, J. J. eber) erscheint bereits in 3. Auflage. Das Werk greift über den ngen der Geschichte der K. 8 ochkunst Antwort ertheilt, auf die Ge⸗ scicte Naturgeschichte der verwendeten Stoffe und der Wirkung Speisen i gesundheitlicher Hinsicht eingeht und die Zubereitung der Uegetariann anderen Ländern mittheilt. Ebenso sind die Kranken⸗, die säheren 8— und die israelitische Küche, selbstverständlich auch die erücschti geringeren Ansprüche, die an das Menn gestellt werden, alphabiht; Das praktische Buch enthält mehr als 10 000 Rezepte 2 Monofti er Ordnung; es ist sauber ausgestattet und erscheint in scfern Nlieferungen zu je 1,20 ℳ. Die erste, 10 Bogen starke ng liegt bereits vor. er Vorstand der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft in Berlin

Durch dasselbe soll in einfacher Weise eine fortlaufende Verbindung zwischen der Verwaltung und den Mitgliedern der Genossenschaft her⸗ gestellt werden. Es liegt dabei in der Absicht, nicht blos die Proto⸗ kolle der Genossenschaftsversammlungen und der Vorstandssitzungen, so weit die letzteren allgemeines Interesse beanspruchen können, sowie die Bekanntmachungen des Genossenschaftsvorstandes und der Sektions⸗ vorstände, sondern auch alles dasjenige, was speziell für die Mitglieder der Genossenschaft wichtig ist, in dieses Blatt aufzunehmen. Hier⸗ durch wird es leicht werden, allen Organen der Genossenschaft und allen zu derselben gehörenden Betriebsunternehmern das für sie Wissens⸗ werthe rasch und in übersichtlicher Form zu bringen. An diesen gleich⸗ sam amtlichen Theil schließt sich eine zweite Abtheilung an, in welche solche Mittheilungen aufgenommen werden sollen, von denen anzunehmen ist, daß sie allseitiges Interesse finden werden; in dieser Abtheilung des Blattes unter Theilnahme der Genossenschaftsorgane und Betriebs⸗ unternehmer ist eine recht allseitige Erörterung der Fragen sehr erwünscht, welche für die sachgemäße Durchführung und die ersprießliche Fort⸗ entwickelung der so wichtigen Institution sich ergeben. Der Abonne⸗ mentspreis bei Bezug durch den Buchhandel und durch die Post (Post⸗ Zeitungspreisliste III. Nachtrag Nr. 1338 a) beträgt pro Jahr 3 Bei Franko⸗Einsendung von 3 an die Expedition zu Berlin SW., Königgrätzerstraße 85a, erfolgt Franko⸗Zusendung unter Kreuzband. *2

Die in Leipzig und Berlin am 6. d. M. erscheinende Nr. 2223 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Ab⸗ bildungen: Ein Geheimniß. Gemälde von W. Löwith. Kach einer Photographie der Photographischen Union in München. Vom Galareitfest des Karlsruher Bicycleklubs. 9 Abbildungen. Original⸗ zeichnungen von Fritz Reiß. 1) In Kamerun: King Bell empfängt seinen Sohn Prinzen Bellino. 2) Das fahrende Reck. 3) Das Springpferd. 4) Blumendivertissement. 5) Mademoiselle Zephyre auf dem Stahlroß. 6) Ulanen⸗Manöver. 7) Das erste Velociped. 8) Kunstfahrer. 9) Römische Fahrschule. Don Manuel Ruiz Zorilla. Charles Stuart Parnell. Amerikanische Skizzen: Das Eisschloß in St. Paul (Minnesota). Nach einer Zeich⸗ nung von C Upham. Vom Mainzer Karneval: Der Neujahrs⸗ umzug. Originalzeichnung von G. Franz. Georg I., König von Griechenland. König Thibo von Birma mit seinen beiden Frauen. Nach einer im Palast zu Mandalay im vorigen Jahre aufgenommenen Photographie der London Stereoseopic Company. Bilder von den Samoa⸗Inseln. 6 Abbildungen. Nach photograph. Aufnahmen. 1) Die am 23. Januar 1885 aufgehißte deutsche Flagge. 2) Junger samoanischer Häuptling. 3) Zwei Samoaner von der Insel Tutuila, zum Fischen ausgerüstet. 4) Kokospalmbaum mit Früchten. 5) Samoanischer Häuptling mit seiner Tochter. 6) Ein Samoahaus bei Apia (vor dem Hause ein Brotfruchtbaum). Kaäpitän a. D. Sarauw. Wappen des Staatssekretärs Dr. von Stephan. Schach: Der Schachwettkampf zwischen Zuckertort und Steinitz. Nach einer photographischen Aufnahme. Moden: Die neue Uniformirung der russischen Studenten. 4 Figuren. Polytechnische Mittheilungen: Das Bland'sche Walfischgewehr. Fall⸗ maschine von Dr. Mönnich, 2 Figuren. Patentirter Kerzenhalter und Sparer. von Roms patentirter Preservator.

Gewerbe und Handel.

Der Aufsichtsrath des „Aktienbauvereins Passage“ hat auf Vorschlag der Direktion beschlossen, der ordentlichen General⸗ versammlung die Vertheilung einer Dividende von 3 % für das Jahr 1685 z emdfegle. 1eg soll die eeragpersamnaluns über die Ge⸗ nehmigung zur Konvertirung der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligati 4 %;ge Beschluß fassen. 3 11

„— Ueber die Generalversammlung der Aktionäre der Oester⸗ reichisch⸗ungarischen Bank berichtet „W. T. B.“: Der vor⸗ getragene Rechenschaftsbericht konstatirt, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse der Monarchie in dem Vorjahre eine wenig befriedigende Gestaltung genommen haben. Der Niedergang der Preise für Cerealien und Rohstoffe, die wiederholten internationalen Trübungen und die ungewisse Zukunft des Edelmetalls, auf welchem die österr. Währung beruht, haben in Folge des fühlbaren Sinkens der Kon⸗ sumtionskraft eine Einschränkung der Umsätze und ein Erschlaffen des Unternehmungsgeistes bewirkt, welche in einzelnen Theilen der Monarchie zeitweise den Schein eines völligen Stillstandes im Bereiche der wirthschaftlichen Thätigkeit hervorgebracht haben. Der Bericht theilt sodann die Bewegung in den einzelnen Branchen der Bank mit und beziffert die zur Vertheilung gelangende Jahresdividende auf 387⁄10 Fl., von welchen für das zweite Semester 1885 eine Restquote von 20710 Fl. entfällt. Da die Dividende weniger als 7 Proz. beträgt, so partizipiren die Staatsverwaltungen an dem Reinerträgniß nicht. Ueber die zur Erneuerung des Privilegiums und zur Aenderung der Statuten unternommenen Schritte, bei welchen im Großen und Wesentlichen das bestehende Privilegium zum Ausgangspunkte ge⸗ nommen und an den organischen Einrichtungen der Bank festgehalten ist, bezüglich der Geschäftszweige und Betriebsmittel jedoch Erleich⸗ terungen angestrebt worden sind, sagt der Bericht, daß die Verhand⸗ lungen mit den Regierungen noch im Gange seien. Der Generalrath hofft, der Generalversammlung von den unternommenen Schritten bald umfassende Kenntniß geben zu können. Die Generalversamm⸗ lung genehmigte den Rechenschaftsbericht und nahm sodann Wahlen vor. Londvon, 2. Februar. (A. C.) Die meisten Eisenfabriken in Süd⸗Staffordshire und Ost⸗Worcestershire haben ihren Arbeitern eine Lohnherabsetzung von 5 bis 10 % angekündigt. Als Grund für diese Maßregel geben die Fabrikanten an, daß sie zu den gegenwärtigen Preisen außer Stande seien, mit dem Auslande zu konkurriren. Die Arbeiter sind größtentheils geneigt, sich den Abzug gefallen zu lassen.

„London, 3. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Tendenz stetig, Preise unverändert.

Submissionen im Auslande.

Sferza⸗ Niederlande. 8 1) 8. Februar 1886, Mittags 12 Uhr. Technisches Bureau, im Haag. Lieferung von Deuzeegrv nuerunfs an Ort und Stelle.

2) 8. Februar 1886, Mittags 12 Uhr, im 8 se . * deehcaes g hr, im Rathhause zu Amster a. verschiedenen Sorten Holz, gefägt und ungesägt, T 2

Schmedeefsen, Holz, gef 8 ngesägt, Theerpech und „bd. Zink⸗, Kupfer⸗ und Eisenwert für stedeisch Sisee Bedingungen käuflich bei der „Stads⸗Drukery“ zu Amsterdam. 3 16. Februar 1886, Nachmittags 1 Uhr. Kolonial⸗Ministerium im Haag; Keefeding von

1) eisernen Telegraphenstangen (Modell Henley), 2) eisernen hakenförmigen solator⸗Trägern, 5 3) Zinkdraht, 8 9 Fehnseas

uskunft an Ort und Stelle. 8 4) 17. Februar 1886, Na 1 im Rathhause zu Roneden. 3 chmittags Uhr, im Rathhause zu Lieferung von hydraulischen Krähnen, Leitungsröhren, Schiebe Verbindungs⸗ und Verschlußstücken, Laternenarmen, eisernen Heberg, schaße⸗ hn fig di W u“ 8 unft im Stads⸗Timmerhuis zu Rotterdam Bedi 7 für 2. 50 Gld. käuflich bei den Buchdruckern Wed. P. eee berge & Zonen, Houttuin Nr. 73 in Rotterdam.

1) Nächstens, Wartes enxgiße der S

ns, Wartesaal 1. Klasse der Statio i. Pflasterungs⸗ und Wasserleitungs⸗Arbeiten Renaix bei der Station Renaix. Voranschlag 25 847 Fr. Vor⸗ läufige Kaution 1200 Fr. Preis der Pläne 3 Fr. 45 Ets. Auskunft beim Ingenieur en chef, Betriebs⸗Chef Ghilain zu Station Tournai. 4 1,2) Nächstens, Wartesaal 1. Klasse der Station Lüttich⸗Guillemins. Errichtung eines gedeckten Quais zu Station Welkenraedt. Vor⸗ anschlag 12 044 Fr. Vorläufige Kaution 600 Fr. Preis der Pläne 2 Fr. Auskunft beim Ingenieur en chef Betriebs⸗Chef Lambert,

8 8 8 Kolonial⸗Ministerium, Bureau⸗AUtensilien und

5

9 Erd⸗ am Wege von Ath nach

setzt ein periodisches Organ erscheinen, betitelt: „Der Kompaß“.

Rue de Guillemins 99 zu Lüttich.

3) Nächstens, Börse zu Brüssel. Bau des zweiten Theiles des Waarenschuppens Zzu Skation Brüssel (Chartreux). Voranschlag 32 791 Fr. Vorläufige Kaution 1500 Fr. Preis der Pläne 5 Fr. Auskunft beim Ingenieur en chef, Direktor Goffin, Rue Latérale Nr. 2 zu Brüssel und beim Architekten Paul Fouquet zu Station Brüssel (Quartier⸗Léopold).

.4) 24. Februar, 11 Uhr Vormittags. Börse zu Brüssel. Kon⸗ zession und Betrieb von Telephon⸗Verbindungen in Termonde und mit den umliegenden Städten und Dörfern. Kaution 10 000 Fr. Avis Nr. 15 in der Expedition des „Reichs⸗Anzeigers“. 2

5) 3. März, 11 Uhr Vormittags. Börse zu Brüssel. Konzession und Betrieb von Telephon⸗Verbindungen in Malines (Mecheln) und mit den umliegenden Städten und Dörfern. Kaution 10 000 Fr. Avis Nr. 14 wie ad 4. 1A1““

Verkehrs⸗Anstalten.

Riga, 4. Februar. (W. T. B.) Der Kapitän eines gestern in Bolderaa eingelaufenen englischen Dampfers berichtet, daß er bei Domesnees nur wenig Eis angetroffen habe.

Sanitätswesen und Quarantänewesen. u“

1 1. Niederlande.

Zufolge einer im „Nederlandsche Staats⸗Courant“ veröffentlichte Verfügung vom 29. Januar 1886 hat der Königlich niederländische Minister des Innern die unter dem 8. September 1885 erlassene Verfügung („R.⸗A.“ Nr. 216 vom 15. September v. J.), durch welche die Häfen von Algerien für von Cholera verseucht erklärt worden sind, wieder aufgehoben.

8 1“

8 1 Portugal.

Zufolge Erlasses der Königlich portugiesischen Regierung vom 21. Januar 1886 ist die Beobachtungs⸗Quarantäne im Lazareth von Valenca auf vierundzwanzig Stunden für diejenigen Passagiere herab⸗ gesetzt worden, welche durch Bescheinigung einer portugiesischen Konsulatsbehörde nachweisen, daß sie aus einem von der Cholera freien Orte kommen, an welchem sie sich mindestens fünf Tage auf⸗ gehalten haben. Diese Bescheinigung muß ein Signalement des Inhabers, wie es bei Pässen gebräuchlich ist, enthalten; zwischen dem Tage der Aufstellung derselben und der Ankunft des Reisenden im Lazareth darf nicht 'mehr als die zur Reise billigerweise erforderliche Zeit verstrichen sein. b

Auf Personen, die sich nur drei Tage an dem Orte aufgehalten haben, auf welchen die Bescheinigung sich bezieht, findet diese Be⸗ stimmung nur dann Anwendung, wenn ihre Reise einen Zeitraum von mindestens vier Tagen unumgänglich in Anspruch genommen hat. Da⸗ gegen erleiden die obigen Vorschriften auf solche Personen nicht An⸗ wendung, welche auf der Reise eine von der Cholera befallene Ort⸗ schaft berührt haben.

Das Reisegepäck wird immer innerhalb der gedachten Frist von vierundzwanzig Stunden desinfizirt. Schweden.

Laut Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz⸗ Kollegiums vom 22. Januar 1886 ist Singapore als von der Cholera befallen erklärt worden.

- Hiogo⸗Osaka (Japan).

Amtlicher Mittheilung zufolge ist die Cholera in den Bezirken von Hiogo und Osaka erloschen. Die seiner Zeit angeordneten Quarantaäaͤne⸗Maßregeln sind in Folge dessen aufgehoben worden.

Egypten.

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths zu Alexandria vom 18. Januar 1886 werden die Ankünfte aus der Pro⸗ vinz Venedig und dem Hafen von Triest von dem gedachten Tage ab zum freien Verkehr in egyptischen Häfen wieder zugelassen.

8 Beerlin, 4. Februar 1886.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) „Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 173. Königlich preußischer Klassenlotterie sielen:

1 Gewinn von 150 000 auf Nr. 24 689.

8 3 Gewinne von 15 000 auf Nr. 53 271. 73 773

6 Gewinne von 6000 auf Nr. 2966. 60 563. 66 359. 83 328. 86 060. 90 360.

39 Gewinne von 3000 auf 3632. 4324. 5803. 21 841. 24 591. 37 168. 38 061.

68 038.

Nr. 1306. 2283. 2942. 12 032. 15 124. 15 655. 17 010. 18 120. 29 674. 29 946. 30 913. 32 828. 34 834. 40 547. 41 448. 50 331. 53 856. 56 610. 57 045. 59 032. 59 484. 60 109. 61 414. 65 675. 72 213. 75 128. 78 275. 78 305. 88 484. 93 226. 94 264. 94 384. 53 Gewinne von 1500 auf Nr. 1806. 8785. 10 097. 11 053. 11 811. 14 928. 18 664. 18 850. 19 402. 20 432. 22 512. 24 637. 25 176. 29 553. 29 580. 29 750. 30 325. 31 909. 32 527. 32 643. 35 563. 35 862. 44 545. 46 818. 47 357. 49 782. 55 518. 56 263. 59 214. 60 008. 60 537. 65 421. 65 867. 65 326. 73 583. 73 856. 74 428. 75 494. 76 440. 76 492. 77 990. 80 011. 81 287. 82 363. 83 774 84 439. 84 742. 88 981. 89 078. 89 573. 91 156. 92 792 94 488. 8 . 79 Gewinne von 550 auf Nr. 164. 385. 1045. 2170. 2215. 2463. 2813. 2867. 4977. 6554. 6594. 7584. 7918. 9726. 10 751. 12 484. 13 017. 14 125. 15 711. 16 804. 17 652. 22 608. 25 036. 25 808. 30 672. 31 301. 32 235. 32 819. 33 562. 34 295. 36 465. 37 110. 37 394. 38 016. 38 365. 38 608. 39 104. 39 739. 40 395. 45 151. 46 045. 47 269 47 389. 48 391. 48 689. 49 010. 50 322. 50 503. 51 87 52 261. 52 697. 58 258. 61 078. 62 957. 63 132. d 65 387. 67 919. 68 609. 71 177. 71 485. 72 489. 73 081. 74 401. 74 476. 74 621. 76 113. 76 635. 77 025. 77 650. 80 723. 81 118. 81 152. 83 278. 87 785. 92 809. 93 009. 1“ 1“ 8 8 Se. Königliche Hoheit der Prin⸗ e Herzo Sachsen General⸗Commandeur 2. 15ng 1ch „Sgchsihcker &n Armee⸗Corps, hat die Widmung eines Festmarsches Original⸗- Komposition für Militärmusik, von Friedri Spitz in in, angenommen.ß 8 v eimar, 3. Februar. (Th. C.) Se. Königliche Hoheit de Großherzo g besitzt auf der h.88.) eine aus Le. Büchern, Handschriften und bildlichen Darstellungen reiche Bibliothek die sich namentlich werthvoll für die Geschichte der Minnesänger un der Reformation erweist. Diese etwa 1500 Bände umfassende Bibliothek hat anläßlich des Luther⸗Jubiläums sowie durch eine neuerdings gemachte Stiftung einen weiteren Zuwachs erhalten und bietet insbesondere in ihren Druckwerken und Flugschriften aus der Reformation für Geschichtsforscher des Wichtigen und Anziehenden viel. Um diese der Forschung leichter zugänglich zu machen, soll, nach einer an den Landtag gelangten Vorlage, der östliche Theil der um 1233 erbauten Predigerkirche in Eisenach für diese Zwecke ein⸗ gerichtet werden. 8

r. Amalie Joachim wird im Laufe dieses Monats im Profffchen Etablissement ein Lieder⸗Concert geben, wahr⸗ scheinlich nur eins, im günstigsten Falle zwei, da die ünstlerin durch

1““

Engagements allseitig in Anspruch genommen ist.