1886 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

ddie für die Beamten günstigeren

ö6“ 1““

Meine Herren, ich kann diese

etzten die bestimmtes Sterbegeld für diese Fälle fest. zwischen diesen ohlthaten durch Landesgesetz resp. Statut den einzelstaatlichen Kommunalbeamten zugewendet werden, wird um so sein, als ja naturgemäß der Werth der Wohlthaten durch einzelstaat⸗ liche Gesetze und Statuten ebenfalls in Geld ausgedrückt, in Geld normirt sein wird, und es also lediglich auf ein Subtraktionsexempel

hinauskommt, zu dem Ende, um zu ermitteln, auf welcher Seite nun

. Vorschristen sich befinden.

Meine Herren! Wenn der Herr Vorredner gemeint hat, es gäbe eine größere Garantie, wenn die einzelstaatlichen Vorschriften und die statutarischen stsezungen der Kommunen durch den Bundesrath ge⸗ prüft werden, so kann ich ihm in gewisser Weise Recht geben, sofern dieses Gesetz dem Bundesrath die autoritative Befugniß beilegt, Wum mit entscheidender Wirkung sich darüber schlüssig zu machen, ob die einzelstaatlichen Festsetzungen den Wohl⸗ thaten dieses Gesetzes gegenüber äquivalent sind. Aber dadurch erwächst einmal dem Bundesrath eine ganz außerordentliche Belastung, wenn Sie daran denken, daß nach dem Muster dieses Ge⸗ sehes voraussichtlich eine sehr große Anzahl von Kommunen dazu über⸗ gehen wird, die Ansprüche ihrer im Dienste verletzten Beamten zu re⸗ guliren; zweitens aber wäre es ein sehr viel außerordentlicherer Schritt, der damit gethan würde, als wie der Schritt, den der Hr. Abg. Barth vorhin bemängelt hat, daß, wie er meint, Reichsgesetze durch

die Beschlüsse der einzelstaatlichen Gesetzgebungen außer Kraft gesetzt

werden sollten. Meine Herren, auf dem Gebiete der Dienstpragmatik für ihre Beamten sind die Einzelstaaten vollständig selbständig, sie unterliegen in dieser Beziehung nicht der Einwirkung der Reichs⸗ Gesetzgebung, es wäre also etwas ganz Ungeheuerliches, wenn man sie in dieser Beziehung der Kontrole des Bundesraths und weiter der Kontrole des Reichstages unterwerfen wollte. Sie können die Dinge regeln, wie sie wollen; die Anwendung etwa enhevenstcheider

Reichsgesetze wird sich lediglich danach richten, ob eben die einzelstaatlichen Verordnungen solche sind, daß sie den Beamten größere Wohlthaten erweisen. Also, meine Herren, ich kann nicht finden, daß die Berschläge des Hrn. Abg. Barth sachlich begründet und unseren staatsrechtlichen Auffassungen entsprechend sind.

Nun aber gar, wenn Sie jetzt den Paragraphen nach dem Vor⸗

schlage des Hrn. Abg. Barth streichen: was wird dann die Folge

sein? Dann bleiben also alle Ansprüche aus dem Haftpflichtgesetz

bestehen, und die Einzelstaaten und die Kommunen werden

sich hüten, überhaupt daran zu gehen, auf dem hier vorge⸗ sehenen Wege auch für ihre Beamten zu sorgen, wenn neben den Wohlthaten, die sie auf diesem Wege für ihre Beamten schaffen, noch alle anderen Ansprüche aus anderen Reichsgesetzen gegen sie offen gelassen werden. Also, meine Herren, die Folge wird die sein, daß wir gar nicht weiter kommen, daß wir für die Reichsbeamten zwar ein übereinstimmendes Recht zu schaffen haben werden, daß aber die einzelstaatlichen Beamten und die Kommunalbeamten ganz anders stehen und daß, wenn sie den Reichsbeamten gleichgestellt werden sooelen, dann nichts weiter übrig bleibt, als in jedem einzelnen Falle, in welchem durch einzelstaatliche Gesetzgebung die Frage regulirt wird, ein Reichsgesetz erlassen werden muß, welches das Hoscpflichtgesetz fär diese Beamten aufhebt. Welcher Apparat zu diesem Ende in Bewegung gefetzt werden müßte, das bedarf, wenn Sie sich die Zahl der einzelnen Staaten, die Zahl der innerhalb derselben bestehenden Kommunal⸗ verbände, die allenfalls auf diesem Gebiete mit statutarischen Fest⸗

Schwierigkeit nicht zugeben. Die Vor⸗ lage wendet den Beamten, resp. deren Hinterbliebenen in der Haupt⸗ sach eine resp. eine Rente zu, daneben gewährt sie dem Ver⸗

1 osten des Heilverfahrens, und sie setzt außerdem noch ein

Die Parallele zu ziehen

und denjenigen Wohlthaten, welche

und leichter

Also ich komme zu dem Schluß: dieser Paragraph ist nicht allein nützlich, er ist nothwendig, und ich bitte, ihn anzunehmen.

Der Abg. Schrader jahrte aus: Die freisinnige Partei habe schon bei der Berathung des ersten Unfallversicherungs⸗ gesetzes darauf aufmerksam gemacht, daß das Reich und die Einzelstaaten nothwendig dazu kommen müßten, das Gesetz auf ihre Beamten aseee Damals habe man dem frei⸗ sinnigen Antrag, aus welchen Gründen, wisse er nicht, wider⸗ sprochen, und eßt suche man indirekt das damals Abgelehnte 8 die partiku aren Beamten herbeizuführen. Wenn dieser

aragraph nicht angenommen würde, so würde allerdings eine unbequeme Situation entstehen; aber daran seien nicht Die⸗ jenigen Schuld, die von vornherein auf die Nothwendigkeit, diese Materis zu regeln, hingewiesen hätten, sondern Die⸗ jenigen, welche sich dieser Aufgabe zuerst entzogen hätten und sie jetzt nur theilweise erfüllten. Wenn ein Einzelstaat die Frage für seine Beamten regeln wolle, so biete es keine großen Schwierigkeiten, wenn er mit der Bitte an den Bundes⸗ rath herantrete, für die Beamten nunmehr das Haftpflichtgesetz außer Kraft zu setzen.

Der Abg. Crsolbt meinte, die Entscheidung darüber, ob ein Partikulargesetz bezw. Kommunalstatut dieselbe Fürsorge treffe, wie das jetzige Reichsgesetz, sei doch nicht so leicht, wie es von dem Regierungsvertreter hingestellt werde. Im Hülfs⸗ kassengesetz sei die Bestimmung enthalten, daß den freien Hülfs assen die Bescheinigung ertheilt werden müsse, daß ihre

eistungen den im Krankenversicherungsgesetz geforderten voll⸗ ständig entsprächen. Diese Bescheinigung sei von einzelnen Landesbehörden ertheilt worden, andere Landesbehörden aber hätten bestritten, daß die Kassen den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. In Folge dessen hätten sich jetzt schon die Gerichte mit der Frage befassen müssen. Ebenso schwierig würde die Entscheidung in diesem Falle sein.

Seee entgegnete der Staatssekretär von Boetticher:

Was die Parallele anlangt, die der Herr Vorredner aus dem Verhältnisse des Krankenkassengesetzes gezogen hat, um mich zu wider⸗ legen, so trifft dieselbe nicht zu. Der Zweifel darüber, ob die Leistungen der freien Hee sten gleichwerthig sind mit den Leistungen der Zwangskassen, rührt daher, daß bei der einen Kasse eine Natural⸗ leistung, bei der anderen eine Geldleistung im Spiele ist. Würden die freien Hülsse sen ärztliche Hülfe und freie Arzenei ge⸗ währen wie die Zwangskassen, so würde kein Zweifel darüber sein, wenn die Entschädigungssätze verschieden bemessen sind, welcher Ent⸗ schädigungssatz den Vorschriften des Krankenkassengesetzes entspricht. Daraus originirt der Zweifel, daß die freien Vügeleßes keine Na⸗ turalleistung gewähren, also keine freie ärztliche Behandlung und freie Arznei, sondern daß sie dafür eine bestimmte Geldsumme bezahlen. Da ist der Zweifel offen, ob eine solche Geldleistung ausreichend ist, um die freie ärztliche Behandlung und die freie Arznei auszugleichen.

Wenn der Herr Vorredner weiter davon gesprochen hat, daß nach seiner Meinung es gar nicht auf den Geldwerth allein ankomme, sondern daß man bei einer Parallele zwischen zwei gesetzlichen Vor⸗ schriften darüber, welche von beiden den größten Vortheil gewährt, darauf Gewicht zu legen habe, welche die größeren Kautelen in Be⸗ zug auf die Rechts icherheit biete, so bin ich dieser Auffassung gar nicht zuwider. Ich frage aber: was soll diese Auffassung bei der Frage entscheiden, die uns beschäftigt, wo der Rechtsweg vollständig

gesetz für die Beamten erlassen hat, und der verunglückte g findet, daß dieses Gesetz ihm nicht dieselben Wohlthaten geunsn das Reichsgesetz, was uns jetzt beschäftigt, so kann er den üh betreten; er kann den Rechtsweg in Bezug auf die Rechte, wil vermeintlich nach dem Haftpflichtgesetz zastehen, beschreiten Richter wird erkennen. Diesen Weg verbietet ihm das nicht. Also ich sehe nicht ein, welches Interesse dg daran haben, außer der richterlichen Kontrole, die 8 8 in caau concreto eintreten wird, noch eine im durch Bundesrath und Reichstag zu wünschen, die eine ameh ordentliche und meines Erachtens entbehrliche Belastung un 1c gebenden Faktoren des Reiches herbeiführen würde. .

Meine Herren! Der Hr. Abg. Schrader, mit dem üb nur mit wenigen Worten beschäftigen möchte nn 8 immer darauf hinzuweisen, daß Schwierigkeiten bö- und daß er diese Schwierigkeiten schon lange von habe. Ja, meine Herren, das ist alles sehr schön, Schwien vorherzusagen, aber ich bin doch sehr begierig zu hören nch im Fall der Annahme dieses §. 12 für Schwierigketen können. Absolut gar keine! Wir haben die ganze Unfäl 2 rungsgesetzgebung und daran erinnere ich den Hrn. Abg 9 zu dem Zweck gemacht, um die in ihren Wirkungen und Anwendung unseligen Bestimmungen des Haftpflichtgesetes d Kraft zu setzen. Wenn wir uns jetzt uͤberlegen: was wir thun, um den Interessen derjenigen Beamten, 5. künftig nicht mehr auf die Vorschriften des Haftpflichtgesetzes be dürfen, gerecht zu werden? und wir kommen zu der Ueberzenn. das, was wir ihnen hier gewähren, ist ausreichend, dann ollt doch nicht anstehen, auch den weiteren Schritt zu thun und dien pflichtgesetz außer Kraft zu setzen. i

enn wir nun die weitere Konsequenz ziehen aus dem d ⁄½

den wir für die Reichsbeamten unternommen haben, daß dieß auf dieselbe Grundlage gestellten einzelstaatlichen und Konn beamten, welche bisher auf die Vorschriften des Haftpflichtae verwiesen sind, die Ansprüche aus dem Haftpflichtgesetze neünen ist das eine sehr berechtigte Konsequenz; es ist eine Konsenuen auf der Linie der Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung ge einer Gesetzgebung, die der Hr. Abg. Schrader ja ebenfalle de auch contre coeur, bisher mitgemacht hat. 8

Der Abg. Struckmann meinte, die landesgesetzlichen d statutarischen Festsetzungen sollten nur dann gelten, wenn die grundlegenden Bestimmungen dieses Gesetzes im Worla—⸗ enthielten. Deshalb sei §. 12 nicht bedenklich. *†

Der Abg. Schrader hob hervor, daß §. 12 für die Lme behörde kein Sporn sein werde, den Beamten die Um⸗ versicherung zu gewähren. Das Haftpflichtgesetz sei allerdin in seiner Ausführung ein schlechtes gewesen, weil nanert⸗ die Eisenbahnbehörden sich vielfach auf Prozesse mit ih Beamten eingelassen hätten. Wenn die Oberbehörden Sonh tecgen⸗ daß die Unterbehörden im Sinne der im Recch 8 geschlagenen Sozialreform verführen, so würde man auch a dem Haftpflichtgesetz auskommen können.

§. 12 wurde nach dem Vorschlage der Kommission un nommen. Auch der Schlußparagraph, nach welchem das Ges⸗ mit dem Tage der Verkündigung in Kraft treten soll, vmn genehmigt.

Um 4 ¼ Uhr vertagte sich das Haus auf Freitag 1lh

Sähr

EE“ 1 Im 8

Acctien der Dänischen ank Hypothek- und Wechselbank gen.

Emission 1886.

1““

11,600,000 Skand. Währ. = Mark 13,050,000 Deutsche Reichswähr.

(Gesammtcapital jetzt Kronen 24,000,000.— =—= Mark 27,000,000 —.)

Auf Grund der von der Generalversammlung der Actionäre vom 20. Januar 1886 ertheilten Ermächtigung emittirt die 822 is

nnnt bppoihet ans 2oecsenenr. 12,000,000.— = Mark 13,500,000.

xche Landmanns⸗

E“ 111““

neue Actien, welche vom 1. Jaunuar 1886 in derselben Weise wie die alten Actien an den Erträgnissen der Bank des

f G articipiren. n en der folgenden I e Uanien And wie die alten in Kronen Skand. Währung und Mark Deutscher Reichswährung als einfache Mark 450.—

und als fünffache, also 8

Kronen 400.— 8 1 à Kronen 2000.— Mark 2250.—

encvupons der neuen ufe Le als die der alten Emission, werden außer in Kopenhagen 8 8 2. Behrens & Söhne 1“ - Joh. Berenberg Goßler K Co. in Mark Deutscher Reichswährung zum & Bleichröder 85 Paricourse 8 Kronen = 9 Mark 2 5 2 9 2 8 2 und bei dem Bankhause F. W. Krause & Co., Bankgeschä Fcerber Fr Dividende der Däunischen Lanbinannean. gboths. und Wechselbank bes g 111“X“*“ 8 8 1881 1882 1883 und werden für 1885 ebenfalls 7 % zur Vertheilung gelangen. Dänischen Landmannsbank Hypothek⸗ und Wechselbank erzielte Agiogewinn Hesas

ie neue Actien⸗Emission von der 8 8 lte 2 zngeschwäled, Se dehsers⸗sonds zugeführt, welcher dadurch inclusive der aus dem Jahre 1885 ihm zuzuführenden Verstärkung und ein und Wechselbank nom.

ießli 1 dere⸗Fonds auf mindestens Kr. 2,000,000.— sich belaufen wird. 3 schließzlich Z 1a. 12,000,000. = 13,500,000.— Actien behält die Dänische Landmannsbank Hypot ek⸗ d B een . , ).— zur Lieferung gegen die noch ausstehenden Gründerrechte, deren Inhaber sich des Rechtes, die neuen Actien al pari

8* 8 8

Kronen 400,000.— = 450,000 Kronen 11,600,000. = Mark 13,050,000.—

u beziehen, nicht entäußert haben. Der Restbetrag von Fonsortium fest übernommen worden. 1 6 5 6 1 1 8 Cen Gethume fest, auf den vorbezeichneten Betrag der Actien der Dänischen Landmannsbank Hypothek⸗ und Wechselbank findet 8

ausgestellt ie

Dividen 1

in Hamburg bei dem Bankhause 8 und bei dem Bankhause

in Berlin bei dem Bankhause

111“

ist von einem

[55086]1 Tönnin

19. Februar 1886, Rickert's Hôtel zu Tönning.

1560211ü .

85 2„ 9

nger Darlehnsbank, Tönning. der Actionaire am

achmittags 2 Uhr, in

Generalversammlun

ee 4 1) Vorlegung des Geschäftsberichts und der Schluß⸗ bilanz p. 1885. 2 2) Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths (§. 7 der Statuten). 1 . 1 3) Neuwahl der Revisions⸗Commission (§. 8 der Statuten). 4 4) Abänderung der Statuten nach dem Gesetz vom 18. Juli 1884 betreffend die Actien⸗Gesell⸗

schaften. Die Direction.

Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden.

Die diesjährige

ordentliche Generalversammlung

soll Sonnabend, den 20. März a. c., 4 Uhr Nachmittags, Börse, Waisenhausstraße Nr. 11, abgehalten werden.

im kleinen Saale der Dresdner Die Anmeldung und Legitimation der Aktionäre findet von 3 ½ Uhr an statt. Tagesordnung: 8 Geschäftsbericht, Bilanz, Vertheilung des Rein⸗

gewinnes und Entlastung des Direktoriums.

Druckexemplare des Geschäftsberichtes mit Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung liegen vom 5. März a. c. an sowohl im Contor der Brauerei, als bei der Dresdner Bank zu Dresden zur Einsicht und zum Empfang für die Aktionäre bereit.

Plauen bei Dresden, den 4. Februar 1886. Das Directorinm der Brauerei zum Felsen⸗ keller bei Dresden. b Carl Krimpe. Dr. E. Wolf. E. Kittler A. Bürger.

100931] Danziger Oelmühle Petter Patzig & Co. Danzig.

Die Kommanditisten obiger Gesellschaft werden hiermit zu einer am 1 24. Februar cr., Nachmittags 4 Uhr, hier, im Hause, Langenmarkt Nr. 15, 8 stattfindenden 1 außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. 1 Gegenstände der Verhandlung werden sein: 1) Aenderung des Statuts. 2) Erhöhung des Grundkapitals. 3) Ersatzwahl für ein ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrathes. . 3 Stimmberechtigt sind die Kommanditisten nur mit denjenigen Aktien, als deren Eigenthümer sie bereits acht Tage vor der Generalversammlung Aktien⸗

d.

seetzungen vorgehen könnten, vergegenwärtigen, keiner Ausführung. b buche verzeichnet sind.

offen ist? Wenn ein Einzelstaat oder eine Kommune ein Fürsorge⸗

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Ureußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

R

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung AM. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [54887] Bau⸗ und Breunholzverkanfstermin Oberförsterei Neu⸗Thymen, 2 Reg.⸗Bez. Potsdam, am Dienstag, den 16. Februar ecr., Vorm. 9 Uhr, in Wegerts Hotel zu Fürstenberg i. M. Außer den bereits früher publicirten Schlägen werden noch zum Werkauf gestellt werden: Belauf Regelsdorf, Schlag Jagen 16: 19 Fern mit 456 fm, 13 rm Klafternutzholz Kiefern: 250 rm Kloben, 29 rm Knüppel 265 rm Stockholz, 27 rm Reiser I. Kl. 8 Belauf Neu⸗Thymen, Schlag Jagen 45. Kiefern 340 Stämme mit 350 fm. 8 Im Ganzen werden demnach zum Verkauf kommen: 5 A Bauholz: 4143 Kiefern mit 3605,41 fm. B. Brennholz. Eichen: 50 rm Kloben. Bluchen: 201 rm Kloben, 77 rm Knüppel, 145 rm Stockholz. Kiefern: 2500 rm Kloben, 500 rm Knüppel, 300 rm Reiser I. Kl., 3000 rm Stockholz. Auszüge aus dem Lizitations⸗Protokoll sind im Bureau der Oberförsterei schleunigst zu bestellen, dieselben nicht bestimmt zugesichert werden önnen. Neu⸗Thymen, Post Fürstenberg i. Meckl., den 2. Februar 1886. Der Oberförster: Kühn.

54880] Holzverkauf.

Mittwoch, den 17. Februar d. J., von Vormittags 9 Uhr ab, sollen auf Spiegelslust aus der Königlichen Oberförsterei Marburg und zwar saus den Schutzbezirken:

I. Bauerbach (Distr. 116 Nonnhausen) ca. 270 rm

Bluchen Scheite,

II. Marburg⸗Nord (Distr. 121 Brudershäuschen) 6 Eichen Nutzenden = 4,44 fm, 20 rm Buchen Nutzholz und 514 rm dergl. Scheite, III. Ginseldorf (Distr. 137 Steinackersrain, 143 u. 147 Mühlenberg u. S. 26 Eichen Mutzenden = 14,47 fm, 20 rm Buchen Nutzholz, 256 rm Buchen und Eichen Scheite und Knuüͤppel, 105 rm dergl. Reiser, 4 rm Birken Nutzholz, 20 Fichten Nutzenden = 5,61 fm, 690 dergl. Stangen I. u. II. Cl. und 48 rm Kiefern Nutzholtz; öffentlich meistbietend verkauft werden. ie Fichten Stangen lagern unmittelbar am Forsthaus Ginsel⸗ dorf und sind von vorzüglicher Qualität. Marburg, den 29. Lercuct 1886. (Reg.⸗Bez. Kassel).

Der Königliche Oberförster: 82 Hertel.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater⸗Anzeigen.

Fabrikan und

In der Börsen⸗ Beilage. 2₰

;—+

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen 4 „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseusten & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlott, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größern

Annoncen⸗Bureaux. 1

9. Familien⸗Nachrichten.

[54879] Die Lieferung der für das Etatsjahr 1886/87 er⸗ forderlichen Betriebsmaterialien, als: Bindfaden, Bremsknüppel, Chlorkalk, Des⸗ infektionspulver, Hektographendinte und Hekto⸗ graphenmasse, Dochte, Eisenvitriol, Fensterleder, Fruchtgummi, Hanf, Kreide, Lampengläser, Packleinen, Mineral⸗Schmieröl, Pauspapier, Pechfackeln, Hretrsleun; veinsahabesene Plombir⸗ schnur, Putzöl, Putztücher, Putzwolle, Reiser⸗ wellen, rohes und raffinirtes Rüböl, Schmirgel⸗ leinen, Schwämme, Seife, Soda, Stearinlichte, Stempelfarbe, Stopfbüchsenpackung, Talg, Wasserstandsgläser, Zündhölzer, Morsepapier, Telegraphendinte, Isolatoren, Kupferrollen, Leitungsdraht, gegossene und gewalzte Zink⸗ cylinder,

soll im Wege öffentlicher

werden.

Die für die Bewerbung um Arbeiten und Liefe⸗ rungen gültigen Bedingungen sind im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 176 vom 30. Juli 1885 bekannt gemacht.

Das Massenverzeichniß und die besonderen Liefe⸗ rungsbedingungen liegen auf unserem Materialien⸗ Bureau hierselbst zur Einsicht auf und können auch gegen Einsendung von 70 von da bezogen werden.

Angebote sind postfrei, verschlossen und mit der Aufschrift:

„Verding von Betriebsmaterialien“

Verdingung vergeben

bis

Mittwoch, den 17. Februar d. Js., Vor⸗ mittags 9 Uhr, an das Materialien⸗Bureau einzusenden, wo dieselben in Gegenwart der er⸗ ISne. Anbieter geöffnet und die Namen der

nbieter aufgerufen werden.

Die Anbieter bleiben vom Tage der Eröffnung ihrer Angebote ab an diese noch 3 Wochen gebunden.

Fraukfurt a. M.⸗Sachsenhausen, den 1. Fe⸗ bruar 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[54886] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Hannover. Nenbau: Münster⸗Rheda⸗Lippstadt. Abtheilung I.

Die Ausführung der Erd⸗, Ramm⸗ und Maurer⸗ arbeiten, einschließlich Lieferung des olzes und der Steine zum Bau der Pfeiler einer Brücke über die Werse in Stat. 51, soll in einem Loose in öffent⸗ licher Verdingung vergeben werden.

Die Arbeit enthält:

483 qam Spundwände,

60 Fläche des Pfahlrostes mit 88 Pfählen 8 von 6,5 m Länge, 407 chm Mauerwerk.

Angebote sind unterschrieben, versiegelt und mit der Aufschrift W1“ 88

„Ausführung der Pfeiler der Wersebrücke“ bis zum Verdingungstermine Montag, den 22. Februar 1886, 1 Vormittags 11 Uhr, kostenfrei an den Unterzeichneten einzusenden, von welchem auch die Bedingungen zum Preise von 1,50 bezogen werden können. „Die Zeichnungen liegen während der Dienststunden im Amtszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht aus. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Warendorf, den 2. Februar 1886. Der Abtheilungs⸗Baumeister: Doeémanget.

[54884] Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Breslau.

Die Lieferung der im Jahre 1886/87 für die Bureaus des unterzeichneten Betriebsamtes aus der Eisenbahn⸗Bauinspektion zu Glatz erforderlichen Schreibmaterialien als: Schreib⸗ und Packpapier Tinte, Bleistifte, Stahlfedern, Heftzwirn, Brief⸗ umschläge ꝛc. soll öffentlich verdungen werden. Ter⸗ min zur Eröffnung der Angebote am 23. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ bureau, Zimmer Nr. 24.

Die Angebote sind mit der Aufschrift: „Angebot auf Schreibmaterialien“ versehen, versiegelt und fran⸗ kirt bis zu obigem Termin einzureichen.

Lieferungsbedingungen können hier eingesehen bezw. gegen Einsendung von 60 in baar oder Brief⸗ marken à 10 unfrankirt entnommen werden.

uschlagsfrist 3 Wochen nach obigem Termin. Reisse, den 1. Februar 1886. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

1548811 Bekanntmachung.

In der hiesigen Anstalt sind 25 geübte Schuhmacher disponibel, welche sogleich ander⸗ weit verdungen werden sollen. Da es ge⸗

lernte Handwerker und kräftige Leute sind,

so wäre es erwünscht, dieselben mit dieser Arbeit weiter zu beschäftigen.

Die Bedingungen sind im Sekretariat der Anstalt einzusehen, können auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien in Abschrift be ogen werden. Die Kaution beträgt 600 Mark. Unternehmer wollen ihre Offerten bis 16. Fe⸗ bruar cr., Vormittags 10 Uhr, einsenden, können auch in dem alsdann abzuhaltenden Submissionstermine anwesend sein.

Rawitsch, den 3. Februar 1886⸗

Königliche Strafanstalts⸗Direktion.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion Berlin. Verdingung von 2300 Tafeln Haarfilz, 1200 m Behaut⸗Leinwand, 3800 m grauer Leinwand, 1100 m

Plüsch, roth, 2500 m Plüsch, grau, 3200 m Brh twill, 3000 m Segeltuch zu Wagenvlänen

1200 m Leinwand zu Wagendecken in je einem?

Angebote sind postfrei, versiegelt und mit der K. schrift „Angebot auf Filz, Leinwand, Plüsch n’n das Materialien⸗Büreau, Berlin W., Königgri Str. 132, bis spätestens zum Eröffnungstage

Mittwoch, den 24. Februar 1886, v mittags 11 Uhr, einzureichen. Ebendaselhtt Angebotbogen und Bedingungen gegen postfret⸗

sendung von 70 zu beziehen, auch können die

dort, sowir beim Berliner Baumarkt, hier,

helmstr. 92/93 eingesehen werden. Zuschlagefti

20. März 1886. Berlin, den 30. Januar!

Materialien⸗Büreau.

[55045] Submission. 1

Für die Werft soll der für das Etatsjahr 8 vorliegende Bedarf an Schmirgelleinewand, gm papier, Chamotterde, Formsand, Chamottftim Putzsteinen, Schmirgel, Kernsand zꝛc. beschaft ne den. Geschlossene Offerten mit der Aufsc „Submission auf Schmirgelleinewand“ sind dem am 15. Februar 1886, Mitag 12 Uhr, im diesseitigen Bureau anstehenden e mine einzureichen. Bedingungen liegen in 2 Registratur der unterzeichneten Behörde aus 8. sind für 0,75 zu beziehen.

Kiel, den 29. Januar 1886. lmg Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheimg

[55046] Submission. ltec

Für die Kaiserlichen Werften Danzig, We deng haven und Kiel soll der für das Etatsjahr br vorliegende Bedarf an Zinkblech, Wei blec, g Blei in Platten beschafft werden. Rescha Offerten mit der Aufschrift: „Submission anig blech“ sind zu dem am 1. März 1886, mittags 3 Uhr, im diee Büreau anf i Termine einzureichen. Bedingungen liegen Ff Registratur der unterzeichneten Behörde aus und für 0,75 zu beziehen.

Kiel, den 4. Februar 1886. 3Abtheilos Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abthernn

Verschiedene Bekanntmachungen. [54895] Die Phyfirats⸗Stelle des Kreises Torgu 2 dem Wohnsitze in Torgau ist erledigt.

b 1 Geeignete Bewerber wollen sich unter

ihrer Feugniss und eines kurz gefaßten L

innerhalb vier Wochen bei mir melden. Merseburg, den 25. Januar 1886, dn.

Der Königliche Regierungs⸗Präst

von Diest.

8

28 ““

Dienstag, den 9. Februar d. J. bis incl. Sonnabend, den 13. Februar Iin Hamtburg bei dem Bankhause L. Behrens & Söhne, 1 und bei dem aeücsttg Vh. .“ Goßler & Co. in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, und bei dem Bankhause F. 8 Krause & Co., Bankgeschäft, in Kopenhagen bei der Dänischen Landmannsbank Hypothek⸗ und Wechselbank

zb 0 i jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden statt. 1 8 8 ¹ 4 —.,e ae Fabere wicher Actien ist bei der Subseription das Vorrecht eingeräumt, zum Subseriptionspreise auf je

Kronen 2000. = Mark 2250. alte Actien: Kronen 1200. Mark 1350. neue Aetien,

8 een en 1000. =— Mark 1800. alte Aetien: Kronen 800. Mark 900. neue Aetien, Kronen 1200. = Mark 1350. alte Aetien: Kronen 400. = Mark 450. neue Aetien, Mark 900. alte Aetien: Kronen 400. Mark 450. neue Aetien.

Keonen lten Actie à K 400 steht kein Bezugsrecht zu IS ir einer alten Actie à Kronen eht kein Bezugsrecht zu. 1 1 1

Her asenssaas auf die alten Actien wird die erfolgte Ausübung des Bezugsrechtes constatirt, und unterliegen die auf Grund der alten Actien nach obigem Verhältniß subseribirten Beträge keiner Reduction.

Für die deutschen Subscriptions⸗Stellen gelten im Uebrigen folgende Bedingungen: 8

1) Die Subscription erfolgt auf Grund der zu diesem Prospectus gehörigen Anmeldungs⸗Formulare, 8 bezogen werden können. Einer jeden Anmeldungs⸗Stelle ist die Befugniß vorbehalten, nach ihrem Ermessen die Höhe des bestimmen, insofern es sich nicht um Ausübung des vorstehend erwähnten Bezugsrechts handelt.

2) Der Subscriptionspreis ist festgesetzt auf 112 Mark für 100 Mark nominal der Actien zuzüglich Stückzinsen à 4 % p. a. bis zum Tage Dieselbe ist entweder in Baar, oder in

u““ 3) Bei der Subscription muß eine Caution von fünf Procent des Nominalbetrages hinterlegt werden.

Ffo interrege 8 2Subsecriptions⸗S ässig erachten wird. ol ei Tages⸗Course zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die betreffende Subscriptions⸗Stelle als zulässig era b. dh auf welche nicht auf Grund des erwähnten Bezugsrechts gemacht worden sind, wird sobald wie n Egegeb Schluß der Subscriptton erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution eee. zurückgegeben. 5) Die Abnahme der zugetheilten Actien kann vom 23. Febr. d. J. ab gegen Zahlung des Betrages (2) geschehen. Der Subs

verpflichtet:

½ des Nominalbetrages der Actien sürstens bis einschließlich 31. März 1886, des Nominalbetrages der Actien spätestens bis einschließlich 30. April 1886,

½ des 1 der Fasen e sre. 28 haselieAhig⸗ 31. Feen 8 ““ abzunel 8 llständiger Abnahme wird die auf den zugetheilten Betrag hinterlegte Caution verrechnet, bezw. zurückge 8 unter-1,20 Nac. heah ist beine successive Abnahme gestattet, und sind solche bis zum 31. März 1886 ungetrennt zu reguliren.

) h rdefiniti Stü en die Suͤbseriptions⸗ : v ei enfrei ie vo änischen 6) Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke geben die Subseriptions⸗Stellen Interimsscheine aus, welche kostenfrei gegen hg ven des Hgsshen

Landmannsbank Hypothek⸗ und Wechselbank ausgefertigten Actien in H weiterer Bekanntmachung umgetauscht werden. Fubserivtions⸗Stellen ausushändigenden Interimsscheine und Actien sind mit deutschem Reichsstempel versehen.

Hamburg, Berlin, Kopenhagen, Februar 1886. 8 S. Bleichröder.

L. Behrens & Söhne. Joh. Berenberg Goßler & Co. F. W. Krause & Co., Bankgesch

Dänische Landmannsbank Hypothek⸗ und Wechselbank.

Bank des Berliner K

am 1. Februar 1886. Activa. 1) Metall⸗ und Papiergeld, Gut⸗ haben bei der Reichsbank ꝛc.. 2 Sechselbeftinde 3) Lombardbestände.. 4) Grundstück

Giro⸗Guthaben ꝛc.

[55099] Baumwoll⸗Feinspinnerei in Augsburg.

Lebenslaufs und ihrer Personalpapiere binnen vier Wochen bei mir melden. Oppeln, den 25. Januar 1886. 1 Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Hüpeden.

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.

36,091,321. 18,236,911. 5,443,400. 345,000.

verehrlichen Aktionäre hiermit eingeladen werden.

[55087]

Neußer Leihanstalt im Oberthor.

ver] den 22. Februar a. c., Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Lokale des Herrn Langebeck⸗ mann, Markt. Generalversammlung. Tagesordnung: Liquidation und Ausführung des

§. 14 der Statuten.

durch Aktienvorweis statt. Feseoresrec 1) Berichterstattung der Gese Gleceee

Passiva. 49,675,557.

—..” ——

jahre und Beschlußfassung darüber.

[54215] Bekanutmachung. 1 Die bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗

wundarztstelle des Kreises Lublinitz, mit welcher

ein etatsmäßiges Gehalt von jährlich 600 ver⸗- Neußß, den 4. Februar 1886. 1

bunden ist, soll definitiv besetzt werden. Der Präsident des Verwaltungsausschusses.

tionen. Augsburg, den 1. Februar 1886. Der Aufsichtsrath der Baumwoll⸗Feinspinnerei. Der Vorsitzende:

welche auch von den vorgenannten Stellen Betrages jeder einzelnen Zutheilung zu

möglich nach cribent ist jedoch

Für zugetheilte Beträge

Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung findet am Mittwoch, den 17. März, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Fabriklokale statt, wozu die

Die Legitimation zur Stimmberechtigung findet vor Beginn der Generalversammlung von 9 ½ Uhr an

2) Rechnungsvorlage vom abgelaufenen Geschäfts⸗ 3) Verloosung von 20 Stück Prioritäts⸗Obliga⸗

Danzig, 3. Februar 1886.

Der Aufsichtsrath.

Damme. Berger. Steffens

Müller. Petschow.

55092]

Euskirchener Volksbank. Sonntag, den 21. Februar 1886, Nach⸗ mittags 4 Uhr, findet in dem Lokale Gast⸗ wirthes Herrn Ferd. Brinkmann hierselbst ordentliche Generalversammlung statt, wozu die Aktionäre hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

a. Mittheilung der Jahresrechnung und der Geschäftsbilanz, Genehmigung derselben, bezw. Ertheilung der Decharge, Beschlußfassung über die Gewinnverwendung. 9

„Wahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes. . z. Aenderung des §. 5 Al. 2 sowie des §. 34 des Statuts. 8 C“ .Modifikation des Gesellschaftsbeschlusses vom 30. August 1885 dahin, daß die neu aus⸗ zugebenden Aktien im Betrage von 150 000 nicht auf Namen, sondern auf Inhaber lauten.

Zutritt zur Versammlung haben diejenigen

Aktionäre, welche ihre Aktien gemäß §. 33 des

revidirten Statuts innerhalb einer zweiwöchentlichen

Frist nach dem Tage der im Geschäfts⸗

lokale der Volksbank hinterlegt haben, woselbst

ihnen die Legitimation zum Eintritt nebst Auszug aus der Jahresrechnung ausgehändigt wird.

Euskirchen, 5. Februar 1886.

Der Aufsichtsrath: Selbach, Vorsitzender.

[55100"0 Bekanntmachung.

Die ordentliche Generalversammlung der

Aktienmahlmühle der Bäcker und Melber in Ansbach findet am

Donnerstag, den 25. Februar, Nachmittags 2 Uhr, im Versammlungslokale der Aktienmühle statt, wozu die Herren Aktionäre höflichst eingeladen werden. Die Jahresrechnung liegt zur Einsicht der Aktio⸗ näre von Mittwoch, den 10. Februar ab, 14 Tage lang im Bureau der Gesellschaft auf. Zweck der Generalversammlung ist: a. Vorlage der Jahresrechnung; b. Berichterstattung der zur Prüfung der Bilanz aufgestellten Kommissäre; 8 c. Ertheilung der Decharge, sowie Feststellung des Reservefonds und der Jahresdividende nach der Bilanz und dem Reinertrag des Jahres 1885; d. Abänderung der Statuten nach dem Aktien⸗ Reichsgesetz; e. Wahl des Aufsichtsrathes; f. Wahl der Pruͤfungskommission für die Bilanz des Jahres 1886; g. Anträge des Aufsichtsraths und der Mitglieder. Ansbach, am 3. Februar 1886. Aktien⸗Mahlmühle der Bäcker und Melber Ansbach. Der Vorstand:

Qualifizirte Bewerber, welche die Physikatsprüfung B. Joste

bestanden haben, wollen sich unter Einreichung ihres Th. Aurnhammer.

L. Biehringer, Vorsitzender.