90 2 272
2
2811 3002 3092 =
“
2) zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1886. 19 Stück Litt. C. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 Nr. 132 199
225
270 304 312 491 529 562 579 722 725 739 763 778 974 993 1049 1088 = 32 571 ℳ 51 4. 20 Stück Litt. C. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1174 1213 1215 1228 1326 1330 1331 1534 1559 1660 1732 1700 1764 1781 1798 1828 1840 1841 2051 2096 = 17 142 ℳ 80 ₰. 177 Stück Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2128 2201 2204 2210 2257 2465 2497 2564 2596 2701 2702 2728 2770 2810 742 ℳ 93 ₰. 19 Stück Litt. C. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3130 3204 3223 3340 3390 3402 3449 3519 3637 3654 3736 3813 3832 3858 3885 3931 3939 3963 4015 = 4885 ℳ 66 ₰. 12 Stück Litt. C. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4159 4174 8*0 4295 4379 4401 4600 4629 4766 4813 4827 4834 = 2057 ℳ ₰. 87 Stück über 65 400 ℳ 06 ₰.
— Pazuf Rückzahlung auf den 1. Oktober 1886. 20
tück Litt. D. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 2 15 279 320 326 331 352 423 505 543 611 612 657 667 773 795 937 977 991 1066 = 34 285 ℳ 80 ₰.
19 Stück Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1175 1202 1223 1249 1271 1325 1334 1376 1397 1505 1513 1531 1579 1757 1795 1875 1935 1967 2091 = 16 285 ℳ 66 ₰.
Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2190 2233 2571 2596 2623 2657 2747 2755
17 Stück Litt. D. à 300 2257 2318 2347 2374 2457 2460 2755 2764 2962 2993 = 8742 ℳ 93 ₰.
17 Stück Litt. D. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3121 3166 3191 3339 3360 3407 3453 3507 3508 3597 3718 3769 3785 3870 3980 4046 4055 = 4371 ℳ 38 ₰.
10 Stück Litt. D. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4154 4180
4607 = 1714 ℳ 30 ₰. ℳ 07 ₰.
J. 4293 4311 4346 4394 4455 4485 4587 83 Stück über 65 400 — 4) zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1887.
19 Stück Litt. A. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 7 32 39 158 347 422 561 579 609 673 677 824 907 914 945 955 1015 1073 1093 = 32 571 ℳ 51 ₰.
19 Stück Litt. A. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1126 1169 1220 1306 1315 1370 1438 1465 1505 1640 1706 1727 1763 1844 2005 2009 2010 2090 2092 = 16 285 ℳ 66 ₰.
18 Stück Litt. A. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2227 2274 2290 2300 2319 2376 2424 2585 2651 2770 2794 2815 2816 2911 2949 2962 2964 3083 = 9257 ℳ 22 ₰.
18 Stück Litt. A. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3104 3110 3140 3152 3170 3288 3358 3392 3395 3622 3715 3740 3742 3805 3867 3883 4062 4076 = 4628 ℳ 52 ₰.
16 Stück Litt. A. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4116 4180 4182 4206 4252 4259 4279 4284 4320 4480 4501 4550 4602 4693 4747 4839 = 2742 ℳ 88 ₰.
90 Stück über 65 485 ℳ 79 ₰.
Hierzu: 83 Stück Litt. D. über 65 400 ℳ 07 ₰ 87 65 400 „ 06 „
“ 65 400 ⸗ 07
349 Stück in Summa über 261 685 ℳ 99 ₰. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine 88 bei folgenden Stellen erhoben werden können: 856 bei der Königlichen a.. Min.
bei der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse
in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse. Die Auszahlung erfolgt bei Pgs 1, 2 und 3 gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 2—8 und Zinsschein⸗ Anweisung, bei Pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 3—8 und Zinsschein⸗Anweisung.
Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, 82 fehlenden Zinsscheine wird am Kapitalbetrage der Obligationen zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der
Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rück⸗ zahlungstermin eingereicht werden können.
Zurück stehen noch aus der: 36. SGeegsang; C. 3248, A. 1711. 37. Verloosung: C. 1608, A. 636. 38. Versoosung; C. 2787, D. 647 3857. 39. Verloosung: D. 3852. 40. Verloosung: B. 4016, C. 1362 1792 4281, D. 488 688 855 4079 4084 4142, A. 1958 3720. D. 1720 2567 2873
41. Verloosung: B. 1890, C. 871 3371, 2885 3116 3908, A. 3133.
42. Verloosung: B. 2687 4025 4428, C. 3005, D. 1803 3334 3941, A. 1059 2365 3825 4098 4199.
43. Verloosung: B. 2415 2477, C. 4563, D. 2445 3107 4312, A. 2200 4429.
44. Verloosung: C. 3251 3626 4285 4605, D. 2394 2938 3007 3021, A. 99 132 267 375 395 417 451 470 658 692 714 748 762 776 798 832 883 954 1109 1129 1156 1393 1412 1429 1481 1514 1530 1535 1639 1754 1768 1861 1883 1894 1930 1970 2040 2140 2168 2170 2191 2282 2293 2370 2551 2555 2560 2603 2677 2720 2743 2763 2827 3040 3077 3172 3243 3255 3292 3316 3384 3404 3463 3596 3612 3653 3704 3733 3751 3792 3956 4117 4191 4222 gegs 4430 4437 4450 4516 4521 4588 4611 4658 4667 4676 4771
Wiesbaden, den 13. 1 sc
Deer Regierungs⸗Präside
8 In Vertretung: 1 de la Croix.
Kreiskasse in Frankfurt
Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 30. Januar. v. Zastrow, Fepahn aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 4, dessen Kommando zur deaethe bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes bis zum 15. Oktober d. J. verlängert. v. Homeyer, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 22, als Adjut. zur Kav. Div. des XV. Armee⸗Corps kommandirt. Erdmann, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 22, zum Escadr. Chef ernannt. v. Chelius, Rittm. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 22, in die erste Pr. Lts. Stelle dieses Regts. einrang. v. Berger, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 2, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando als Adjut. bei der Insp. des Milit. Veterinärwesens und unter Beförderung zum Rittm., 5erghs ohne atent, definitiv zur Dienstleistung bei dem Erbprinzen von Sachsen⸗ Meiningen Hoheit kommandirt. Frhr. v. Hollen, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur Insp. des Milit. Veterinärwesens kommandirt. Graf v. d. Schulenburg⸗Angern, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 15, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das Ulan. Regt. Nr. 15 versetzt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 29. Januar. Frhr. v. Lupin, Oberst à la suite des Inf. Regts. Nr. 121, beauftragt mit der Führung der 51. Inf. Brig., zum Commandeur dieser Brig., v. Gleich, Oberst à la suite des Drag. Regts. Nr. 26, zum Commandeur der 26. Kav.
Heas ebr Capler von Oedheim gen. Bautz, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 26, kommandirt zum
Ulanen⸗Regiment Nr. 19 behufs Wahrnehmung der — des Regiments⸗Commandeurs, zum Commandeur dieses Regiments, v. Borcke, Major und Escadron⸗Chef im Dragoner⸗ Regt. Nr. 26, zum etatsmäß. Stabsoffizier ernannt. Schöttle, 2 und Bez. Commandeur im Landjäger⸗Corps, zum überzähl. Major befördert. Ziegler, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 122, zum überzähl. Major befördert. Hahn, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 121 —2 Tezerclas v. Tilly, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, zum Pr. Lt. befördert. Zindel, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, ein Patent seiner Charge verliehen. Mittnacht, Sec. Kt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt.
4 1
Miichtamtliches. 8 Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. Februar. Der Ausschuß des wu für Handel und Verkehr hielt heute eine itzung.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (40.) Sitzung des Reichstages folgte die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung des §. 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der durch nachstehende Vorschrift ersetzt werden soll.
„Will in einer Rechtsfrage ein Civilsenat von der Entscheidung eines anderen Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Strafsenat von der Entscheidung eines anderen Strafsenats oder der vereinigten Strafsenate abweichen, so ist über die streitige Rechtsfrage im ersteren Fall eine Entscheidung der vereinigten Civilsenate, im letzteren Fall eine solche der vereinigten Strafsenate einzuholen.
Einer Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum bedarf es, wenn ein Civilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats oder der vereinigten Strafsenate, oder ein Strafsenat von der Ent⸗ scheidung eines Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Senat von der früher eingeholten Entscheidung des Plenums abweichen will.
Die Entscheidung der Rechtsfrage durch die vereinigten Senate oder das Plenum ist in der zu entscheidenden Sache bindend. Sie erfolgt in allen d ohne vorgängige mündliche Verhandlung.
Soweit die Entscheidung der Sache eine vorgängige mündliche Verhandlung erfordert, erfolgt dieselbe durch den erkennenden Senat auf Grund einer erneuten mündlichen Verhandlung, zu welcher die Prozeßbetheiligten von Amtswegen unter Mittheilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu laden sind.“
Der Abg. Klemm war der Ansicht, die Vorlage stelle einen
entschiedenen Fortschritt in der Rechtsprechung dar. Die Ungleichartigkeit der Judikatur in den unteren Instanzen, gleich mißlich für die Interessen des Publikums wie für die Entwickelung einer allgemeinen Rechtsanschauung, finde ihr Korrektiv in den höheren Instanzen. Anders liege die Sache bei differirenden Rechtsentscheidungen der obersten Instanz, des Reichs⸗ gerichts, wo die Bearbeitung der Fälle in mehreren Civil⸗ und Strafsenaten unabweisbar fei. Zur Verhütung einer differirenden Rechtsprechung habe der §. 137 Vorsorge getroffen für dje Fälle, in denen ein Civilsenat von der Entscheidung eines anderen oder der vereinigten Civil⸗ senate, oder ein Strafsenat von der früheren Entscheidung eines anderen oder der vereinigten Strafsenate abweichen wolle, dagegen nicht für den Fall, daß eine Verschieden⸗ heit in der Rechtsprechung der Civilsenate gegenüber den⸗ jenigen der Strafsenate stattfinde. Die Annahme, daß solche Widersprüche voraussichtlich selten oder gar nicht vorkommen würden, habe die Praxis widerlegt. Die Vorlage statuire deshalb für den letzteren Fal eine Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum des Reichsgerichts, als die autoritative Einheit für die gesammte Judikatur des Reichs⸗ gerichts. Die Entscheidung über den Thatbestand bleibe füg⸗ lich den einzelnen Senaten überlassen, diese aber blieben in ihren Entscheidungen gebunden an die Entscheidungen des Plenums. Eine kommissarische Behandlung der Vorlage er⸗ ihm (dem Redner) bei ihrer Einfachheit und Klarheit überflüssig. Der Abg. von Cuny empfahl Vorberathung in einer freien Kommission unter Theilnahme von Vertretern der Reichs⸗ regierung. Die Sonderung der Rechtsfrage von der Gesammt⸗ heit des Falles sei eine etwas künstliche und vielleicht auch für die Entwickelung des Rechtslebens nachtheilige Einrichtung. Man habe im Gebiete des französischen Rechts die Erfahrun gemacht, daß häufig die Entscheidung der Rechtsfrage hh die Lage des Einzelfalles durchaus bedingt sei.
Der Abg. von Grävenitz meinte, daß sich bei den einzelnen Senaten des Reichsgerichts eine selbständige Rechtsübung herausbilde, sei an sich kein Unglück, sondern eine einfache Konsequenz der richterlichen Freiheit und Unabhängigkeit; es müsse aber ein Mittel gefunden werden, um völlige Ueber⸗ einstimmung in der Rechtsprechung herbeizuführen, wissenschaft⸗ liche und praktische. Der Entwurf schließe sich überall dem Gut⸗ achten des Reichsgerichts an. Das sei ein erfreulicher Vorgang, der auch in anderen wichtigen Angelegenheiten der Rechtspflege Nach⸗ ahmung verdiente. Er (Redner) sei erfreut darüber, daß die Entscheidung der Rechtsfrage im Plenum ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen solle. Eine eingehende Dis⸗ kussion in einem solchen Kollegium von etwa 80 Mitgliedern wäre unmöglich oder doch erfolglos. Auch dürfe ein solches Kollegium nicht mit Rechtsfragen des einzelnen Falles befaßt werden, die in der Judikatur gar nicht streitig seien. Es handele sich hier auch gar nicht um Urtheile, sondern um Gutachten und insofern um ein Internum des Kollegiums. Diese Gutachten seien doch wesentlicher als der mündliche Vortrag des Referenten und Korreferenten, die doch außer Stande sein würden, die wissenschaftliche Seite der Frage vollständig zu erschöpfen. Nur in einem Punkte wünsche er eine Aenderung der Vorlage: daß die Entscheidung der Rechtsfrage im Plenum erfolge „nach schriftlicher Anhörung der Staatsanwaltschaft.“ Ein etwaiger politischer Einfluß sei von dieser Mitwirkung nicht zu befürchten, wohl aber eine materielle Förderung der Entscheidung zu erhoffen. Er sei für Berathung der Vorlage im Plenum.
Der Abg. Rintelen empfahl kommissarische Vorberathung
in der Kommission, welche die Anträge auf Wiedereinführung
der Berufung bearbeiten solle. Denn reiflichster Ueberlegung be⸗
dürfe die Trennung der Rechts⸗ von der Thatfrage, die Mit⸗
wirkung der Staatsanwaltschaft für die im Gesetz vorgesehenen
Fälle und die Entscheidung bezw. Prüfung von Beschwerden.
Die nmtsͤesich Vorberathung wurde abgelehnt; die
zweite Berathung wird also im Plenum stattfinden.
Es folgten Wahlprüfungen. Die Wahlen der Abgg.
Dr. Virchow, Prinz Handjery, Noppel, Dr. Delbrück, Klemm
letzteren wurde der —2 ersucht, die eidliche
nehmung von Zeugen zu veranlassen, sowie ermitteln zu la wo und durch wen die Verschlüsse der versiegelten ahlzette verletzt worden seien. i Betreff der Wahl des Abg. Ebert wurde die An⸗ stellung weiterer Ermittelungen durch die Mandatsniederlegu des Abg. Ebert für erledigt erklärt. 1
Es folgte die Prüfung der Wahl des Abg. Richter.
„In einem Proteste von Reichstagswählern des Wahl
kreises Hagen wurde behauptet, daß eine Wählerversammlu in Haspe, sowie Versammlungen eines Arbeiter⸗Wahlkomiten widerrechtlich verboten seien.
„Die Kommission beantragte, den Beschluß über die Gültig keit oder Ungültigkeit der Wahl auszusetzen und den Reiche kanzler um einen amtlichen Bericht darüber zu ersuchen, an welchen Gründen die im Wahlprotest bezeichneten Verbot⸗ von Wahlversammlungen ergangen seien.
Der Abg. Hasenclever trat für diesen Antrag ein. Das Hauptgewicht werde auf die Klarstellung des zweiten Punktes des Wahlprotestes zu legen sein. Verbote von Versammlungen sozialdemokratischer Wahlcomités müßten viel einschneidenden wirken, als Verbote öffentlicher Wählerversammlungen. 9 werde damit im Volke der Glaube erweckt, daß den Sozial⸗ demokraten nicht einmal erlaubt sein solle, Vorbereitungen 82 die Wahlen durch die Errichtung von Wahlcomités zn reffen.
Der Abg. von Köller äußerte: Die Bemerkungen deß Abg. Hasenclever paßten nicht recht auf den vorliegenden Fal Um Verbote von Wahlcomités handle es sich hier nicht. Es würden Wählerversammlungen gewesen sein, die vom Wahlcomits ein⸗ berufen worden seien. Die Bildung von Wahlcomités verhinder zu wollen, wäre ein böser Eingriff in die Wahlfreiheit. In Bezu auf den Antrag der Kommission sei seine Partei der Ansicht daß der Beschluß über die Gültigkeit der Wahl nicht weiter aus⸗ gesetzt zu werden brauche. Der Ermittelungen, um welche der Reichskanzler ersucht werde, bedürfe es nicht; sie seien, wie der Bericht ergebe, vom Landrathsamt in Hagen und der Regie⸗ rung in Arnsberg angestellt worden. Bei der Wahl des Abg. Gottburgsen hätten die Abgg. Rickert und Windthorst erklän, daß eine Wahl für gültig zu erklären sei, wenn die Majorität des Gewählten durch die Zahl der Wähler, welche bei der Wahl nicht erschienen, nicht alterirt werden könne. Er (Redner) würde die Aufstellung eines solchen Grund⸗ satzes bedauern, aber immerhin würde ihm das noch lieber sein, als wenn, wie bisher, von Fall zu fal entschieden werden sollte. Der Abg. Richter sei ge⸗ wählt mit einer absoluten Majorität von 435 Stimmen. Nich gewählt hätten im Ganzen 1374. Nach dem liberalen Prinziy müßte die Wahl Richters ebenso gut kassirt werden, wie 8 von Gottburgsen. Aber die Konservativen hielten dieses Prin⸗ zip für falsch und fänden in dieser Auffassung bereits Unter⸗ stützung auf liberaler Seite, wie ein Artikel der „Freisinnigen Zeitung“ beweise, in dem Stimmung für die Gültigkeitz⸗ erklärung der Wahl gemacht werde. Die Konservativen seien bereit, schon heute für die Gültigkeit zu stimmen.
„Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er werde für den Kom⸗ missionsbeschluß stimmen. Der Abg. von Köller habe zwar theoretisch für die Gültigkeit der Wahl plaidirt, praktisch aber Stimmung für die Ungültigkeitserklärung gemacht, namentlic dadurch, daß er keinen Antrag auf Gültigkeit gestellt habe⸗ Der Abg. von Köller habe die Anerkennung des Prinzips ge⸗ wünscht, daß eine Wahl stets für ungültig erklärt werden müsse, wenn die Zahl Derjenigen, die bei stattgehabten Ver⸗ sammlungsverboten an der Wahl nicht theilgenommen hätten, und zwar unter Berücksichtigung aller an dem betreffenden Orte vorhandenen Wähler, geeignet sei, das Ergebniß zu alteriren. Dies Prinzip sei aber nicht absolut anzuerkennen, 1 es sei stets auf die Gesammtsituation Rücksicht zu nehmen.
Der Abg. von Köller drückte seine Freude darüber aus, daß auch der Abg. Hänel dies Prinzip nicht anerkennen wolle.; ein anderes Mitglied der liberalen Partei habe sich im ent⸗ gegengesetzten Sinne ausgesprochen. Er (Redner) sei bereit, sofort für die Gültigkeit zu stimmen, sofern sie von der Majorität beantragt werde.
Der Abg. Singer meinte: das Verbot der Sitzungen des Arbeiter⸗Wahlcomités sei um so ungerechter’ gewesen, als sie aus Vorsicht angemeldet gewesen wären, wozu man gesetzlic gar nicht verpflichtet gewesen sei. Prinzipiell richtig würde e ja sein, wenn der Reichstag ein für allemal Wahlen, bei denen Versammlungen verboten worden, kassirte, für jetzt werde Redner dem Kommissionsantrag zustimmen.
Der Abg. Rickert wollte sich nicht auf einen allgemeinen Katechismus einschwören lassen, sondern wie bisher die Ent⸗ scheidung von Fall zu Fall treffen. Wenn die Sache so liege, wie im Gottburgsenschen Fall, so würden er und seine Freunde auch zur Ungültigkeitserklärung kommen. Eine Gefahr liege in der strengen Aufrechterhaltung des Prinzips allerdings, aber nur dann, wenn man annehmen könnte, daß die höheren Behörden in bewußt pflichtwidriger Weise Versamm⸗ lungen verbieten würden, um dadurch den Reichstag zur Kassirung von Wahlen mißliebiger Abgeordneten zl zwingen. Es handle sich hier nicht nur um verbotene Wahlversammlungen, sondern um verbotene Sitzungen eines Wahlcomités. Von einem Wahlcomité scheine der Abg. von Köller allerdings keine rechte Vorstellung zu haben; auf dem Boden, wo er gewachsen sei, in Pommern, habe man ja bit jetzt auch keine Comités gebraucht, Landräthe und Gendarmen hätten dort alles allein gemacht. In nächster Zukunft werde man aber auch dort vielleicht Comités brauchen.
Der Abg. Francke erklärte, in der Kommission mit dem Abg. von Köller für die Gültigkeit der Wahl gestimmt zu haben, weil er die Relevanz der qu. Versammlungsverbote nicht habe anerkennen können. .
Der Abg. Freiherr von Heereman stellte sich auf die Seite der Kommissionsmajorität und pflichtete den Ausfüͤhrunge. Hänels bei; in jedem Falle müsse die Gesammtsituation der Wahlvorbereitungen und des Wahlaktes sorgfältig in Betracht gezogen werden. Ueber die Gründe, aus welchen die Verbote erfolgt seien, wisse der Reichstag immer noch nichts Genaues, Erhebungen darüber seien auch deshalb um so nothwendiger, als man nur auf diesem Wege, wie das Beispiel der sächsischen Regierung zeige, die Regierungen und Behörden zu einer sorgfältigeren Beachtung der bestehenden Vorschriften veran⸗ lassen könne.
Der Kommissionsantrag gelangte hierauf mit der von dem Abg. Hasenclever vorgeschlagenen Modifikation zur An⸗ nahme, daß statt „Wahlversammlungen“ gesetzt wurde: „Ver⸗
und Kropatscheck wurden für gültig erklärt. Bezüglich der
8
sammlungen“. Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 1 Uhr.
mmilitär, stehe.
Linem guten Resultate geführt hätten.
ziehung unterlassen hat, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗
3 11“ . 1“ 1“ dDdie „Uebersicht der Geschäftsthätigkeit nihen Reichslages in der I. Session der 1 ug,gislaturperiode vom 20. November 1884 bis 1. 508. 1885“ ist soeben im Verlage der Norddeutschen
. Mhanstalt hierselbst erschienen.
eutigen (14.) Sitzung des Hauses der 8 heutiügr der Vize⸗Präsident des Staats⸗ mniseriums, Minister des Innern von Puttkamer, und der 1 ine Minister Dr. Friedberg, nebst mehreren Kommissarien ünten theilte der Präsident mit, daß an Vorlagen ein⸗ 8 gen seien: ein Ge ruas betreffend die Aufhebung des gasgerichts zu Beß t⸗Magdeburg, die Nachweisung über „ ingestellten Leistungen aus Staatsmitteln für römisch⸗ g lische Bisthümer und Geistliche und ein Antrag des Abg. ffend die Ausdehnung der Bestimmungen über den lachterten Abverkauf kleinerer Grundstücke auf die Provinz üleswig⸗Holstein. 8 . 1 d Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren aleiniger Gegenstand die zweite Berathung des Staats⸗ aushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1886/87 war. Es wurde zunächst — der Etat des Ministe⸗ sir nnern, Einnahme. tune dem N Strafanstaltsverwaltung bat der Abg. Dr. Sattler um Auskunft darüber, wie es mit den Erwägun⸗ hen, betreffend die Benutzung der Gefängnißarbeit für das
—
Abglordneten,
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister bes Innern von Puttkamer erwiderte, daß die Erwägungen zu
je Abgg. Pleß und Frhr. von Minnigerode sprachen hre n 8 diese Erklärung aus und wünschten, daß zur Zenutzung der Arbeitskräfte auch die Innungen zugelassen werden möchten. .
Der Titel wurde bewilligt. “
Bei den Ausgaben, und zwarz beim Titel Minister⸗ gehalt, trug der Abg. Uüeheir Dr. von Schorlemer⸗Alst Klagen der Gemeinde Metelen vor, der aus der Anlage einer Kolonie große Nachtheile erwachsen seien. 1
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer erwiderte, daß die Angelegenheit n der Schwebe sei, aber demnächst ihre Erledigung finden werde. Der Abg. Dirichlet führte Beschwerde über die Nicht⸗ bestätigung der Bürgermeister in Tilsit, Insterburg und Posen.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister es Innern von Puttkamer erklärte, daß man der Regierung
is formale Recht, eine erfolgte Wahl nicht zu bestätigen, gicht abstreiten könne. Er gebe auch zu, daß politische Ver⸗ hältnisse bei der Entscheidung über die Bestätigung einer Wahl sehr wohl in Betracht kommen könnten. Insbesondere werde dies der Fall sein können gegenüber von Wahlen, die sich als agitatorische Demonstrationen gegen die Staatsregierung bekundeten. Rechenschaft darüber zu geben, aus welchen Gründen die Regierung in jedem einzelnen Falle ihr ver⸗ fassungsmäßiges Recht ausgeübt habe, müsse er ablehnen. Das könne er sagen, daß von der Regierung nichts geschehen sei, um eine Einwirkung auf die freie Wahl der städtischen Körperschaften auszuüben. 1
Der Abg. Dr. Wehr (Dt.Krone) bestritt, daß von einer (Vergewaltigung des freien Wahlrechts Angesichts solcher That⸗ sachen gesprochen werden könnte, und trug sodann eine Reihe von Wünschen in Bezug auf das Korrigendenwesen vor.
Der Vize Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern 5 11ö daß das Korrigenden⸗ wesen Sache der Reichsgesetzgebung sei.
Der Fö⸗ Dr. Lrel hob hervor, daß der Minister mit dem Zugeständniß, daß für Nichtbestätigungen politische Gründe maßgebend sein könnten, offen konstatirt habe, daß die gegen⸗ wärtige Regierung ein reines Parteiregiment sei. Der Minister habe sich offen als den Chef der konservativen Partei bekundet. Gegen eine solche Anschauung lege er Protest ein.
Bei Schluß des Blattes hatte der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, das Wort.
— Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Breslau
Persucht uns, die Besitzer von 4 ½ proz. Prioritäts⸗Obli⸗ gationen der Stargard⸗Posener Eisenbahn wieder⸗ 7. darauf hinzuweisen, daß die gedachten Obligationen ehufs Konvertirung und eventueller baarer Rückzahlung zum 1. April d. J. gekündigt sind, und daß die Anmeldung der Obligationen zur Konvertirung bis spätestens zum 15. Fe⸗ bruar cr. zu geschehen hat. In Bezug auf die nicht zur Kon⸗ vertirung angemeldeten Obligationen wird angenommen, daß die Besitzer die baare Rückzahlung wünschen. Die Verzinsung solcher Obligationen erlischt demnach mit dem 1. April d. J.
— Ein Kaufmann, welcher in Folge andauernder Krankheit und Schwäche die ihm handelsgesetzlich vorgeschrie⸗ bene Buchfuhrung mangelhaft vorgenommen und die Bilanz⸗
gerichts, II. Strafsenats, vom 11. Dezember v. J., trotzdem im Falle der Zahlungseinstellung oder des Konkurses wegen ankerutts zu bestrafen.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Staats⸗Minister Dr. von Riedel und Fürstlich schaumburg⸗lippischer Regierungs⸗Präsident Spring, sind von hier wieder abgereist.
„ Sachsen. Dresden, 5. Februar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer erklärte sich in ihrer heutigen Sitzung mit den in den Jahren 1883 und 1884 vorgenommenen Ver⸗ änderungen am Staatsgute einverstanden und ertheilte den⸗ selben, soweit solches verfassungsmäßig nöthig, ihre Genehmigung. Die Kapitel des Staatshaushalts⸗ Etats, betreffend Landespfleg⸗, Straf⸗ und Besserungs⸗ anstalten, Statistisches Bureau und allgemeine Ausgaben beim Ninisterium des Innern, wurden nach kurzer Debatte unver⸗ kürzt bewilligt. Zum Schluß beschloß die Kammer, Petitionen zahlreicher Innungen und Gewerbevereine um Beseitigung bez. Verringerung des Gewerbebetriebes in den Strafanstalten auf sich beruhen zu lassen. Ein Antrag der Beschwerde⸗ und Petitionsdeputation, dieselben der Staatsregierung zur Kenntniß⸗ nahme zu überweisen, wurde gegen 30 Stimmen abgelehnt.
Baden. Karlsruhe, 4. Februar. Die Kammer der Abgeordneten hat die Gesetzentwürfe, heßrs hene das erfahren vor den Gemeindegerichten, und betreffend die estelung von Vergleichsbehörden in streitigen Rechts⸗ angelegenheiten, angenommen. . — 6. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung
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auf Antrag Sallentiens die Berathung der Vorlage ausgesetzt.
“ 8 “ 7 1 . 1“ Turban die an die — gerichteten Anfragen über ihre Haltung gegenüber dem Branntwein⸗Monopol⸗Entwurf dahin: Eine Aenderung der norddeutschen Branntwein⸗Besteue⸗ rung würde für Baden bei längerétr Absonderung schwere Nachtheile herbeiführen. Er hoffe, der Bundesrath werde den Entwurf der⸗ artig gestalten, daß angesichts der überwiegenden Vortheile desselben Baden die Zustimmung möglich sei. Die Regierung werde übrigens diese Zustimmung erst aussprechen, wenn beide Kammern mit dem Aufgeben des bezüglichen Reservatrechts sich einverstanden erklärt hätten.
Braunschweig. Braunschweig, 5. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Landtages stand die Vor⸗ lage über den während der Dauer der Regentschaft zu leistenden Eid auf der Tagesordnung. Der Abg. Sallentien ersuchte das Staats⸗Ministerium, vorher erklären zu wollen: daß von denjenigen, welche die alte Erbhuldigung bereits ge⸗ leistet haben, der neue Huldigungseid nur gefordert werden solle unter Vorbehalt der Verpflichtungen, welche ihnen durch Ableistung des Erbhuldigungseides auferlegt worden. Da der Staats⸗Minister Graf Görtz⸗Wrisberg erklärte, heute eine bestimmte Antwort hierauf nicht geben zu können, wurde
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Februar. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht nunmehr auch den Wort⸗ laut des türkischen Rundschreibens an die Mächte, durch welches die Pforte von dem Uebereinkommen zwischen der Türkei und Bulgarien Mittheilung macht. Das Rund⸗ schreiben entspricht den bereits bekannten Angaben und bestimmt außerdem noch, daß die Abgrenzung für die an die Türkei über⸗ gehenden Dörfer im Rhodope⸗Gebirge durch eine vom Sultan und dem Fürsten von Bulgarien zu ernennende technische Kommission erfolgen soll in einer Weise, welche den strategischen Bedingungen Rechnung trägt, die zum Besten der Interessen der Pforte nothwendig erscheinen. Das Schreiben schließt mit dem Aus⸗ druck der Hoffnung auf eine einmüthige Zustimmung der Mächte zu einem Programm, welches die weitgehendsten Be⸗ dingungen für die Stabilität der Wohlfahrt der Provinz biete und die äußerste Grenze der Privilegien und Freiheiten bilde, welche der Sultan in der Sorge für seine rumeliotischen Unterthanen und zur Erhaltung des von ihm und von Europa gleichmäßig ersehnten Friedens einräume.
Pest, 4. Februar. (Prag. Ztg.) Im Abgeordneten⸗ hause beantragte Iranyi heute, daß die Regierung Gesetz⸗ entwürfe betreffs der Religionsfreiheit vorlege. Der Kultus⸗Minister bekämpfte den Antrag. Er bekannte sich als Freund der Gewissensfreiheit, setzte aber hinzu: er werde niemals Religionsfreiheit im Sinne Iranyi's, welcher Baptisten, Shaker und andere Sekten im Auge habe, gewähren, sowohl aus über⸗ wiegend politischen Rücksichten, als aus Gründen des praktischen Lebens. — Szabovljevic erklärte: in der serbischen Bevölkerung fasse eine friedliebende Strömung feste Wurzel, was durch das Kikindaer Programm zum Ausdruck gelangt sei. Redner be⸗ leuchtete eingehend dieses Programm, welches mit der unga⸗ rischen Staatsidee nicht kollidire, und verlangte die baldige Ein⸗ berufung des Kirchenkongresses. Der Kultus⸗Minister Tréfort begrüßte freudig die Annäherung der Serben an die Re⸗ gierung: er wünsche gleichfalls einen Ausgleich der Differenzen.
Schweiz. Bern, 4. Februar. (Bund.) Nachdem die Ratifikationen des zwischen der Schweiz und dem Fürstenthum Monaco abgeschlossenen Auslieferungsvertrages am 25. Januar in Paris ausgewechselt worden sind, ist derselbe mit dem 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. — Der Bundesrath hat das Finanzdepartement ermächtigt, die Frage der Konversion resp. der antizipirten Rückzah⸗ lung des eidgenössischen Anlehens im restlichen Betrage von 31 848 000 Fr. zu prüfen und in dieser oder jener Richtung die erforderlichen Unterhandlungen und Maßnahmen vorzubereiten.
Großbritannien und Irland. (W. T. B.) Earl Aberdeen ist Irland, Earl Kenmare zum Lord⸗Kammerherrn, Lord Wolverton zum General⸗Postmeister, Earl Morley zum Minister der öffentlichen Arbeiten und Sir Playfair zum Unterrichts⸗Minister ernannt wor⸗ den. Dem Botschafter Malet in Berlin und dem bisherigen Staatssekretär der Kolonien, St hat die Königin das Großkreuz des Bath⸗Ordens, dem Botschafter Morier in St. Petersburg das Großkreuz des Michaͤel⸗ und Georgs⸗ Ordens verliehen. 8
— 6. Februar. (W. T. B.) James Bryce ist zum Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Wode⸗ house zum Unter⸗Staatssekretär der Kolonien, Collings zum Sekretär des Lokalregierungs⸗Amts und Heneage zum Kanzler des Herzogthums Lancaster ernannt worden.
Hobarttown (Tasmanien), 5. Februar. (W. T. B.) Der Bundesrath von Süd⸗Australien beschloß eine Adresse an den Gouverneur, in welcher um Mittheilung der auf Neu⸗Guinea bezüglichen Depeschen und diplo⸗ matischen Aktenstücke erucht wird, sowie eine Adresse an die Königin in Betreff der zwischen Deutschland und Frankreich über die Besitzungen in der Suͤdsee getroffenen Vereinbarung. Die Adresse an die Königin befürwortet die Aufrechterhaltung des Feic. zwischen England und Frankreich, welches die Unabhängigkeit der Neuen Hebriden sichere.
Frankreich. Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Die Mehrzahl der Zeitungen spricht sich gegen den Antrag auf Ausweisung der Prinzen aus. Die radikalen Blätter erklären denselben für ein gegen das Kabinet gerich⸗ tetes Manöver der Opportunisten. Der „Temps“ sagt: der Antrag sei eine Ungeschicklichkeit, die eine gefahrvolle Dis⸗ kussion herbeiführen würde. Die konservativen Blätter scheinen wegen des Antrages in keiner Weise besorgt.
Die Grundlagen für das neue Budget sind von dem Ministerrath noch gar nicht beschlossen; es entbehren des⸗ halb auch die umlaufenden Gerüchte über Finanzkombinationen, die Seitens des Staatsschatzes vorbereitet wären, der that⸗ sächlichen Begründung. b 8
— 6. Februar. (W. T. B.) General Bellemare ist an Stelle des Generals Schmitz zum kommandirenden General des IX. Armee⸗Corps ernannt worden.
Italien. Rom, 5. Februar. (W. T. B.) Dem Ver⸗
London, 5. Februar. Sr Vize⸗König von 2
Italieners Cerutti entstandenen bruch der diplomatischen Beziehungen führten, Spanien als Schiedsrichter acceptirt, jedoch die Bedingung gestellt, daß das Verhalten des Kommandanten des italienischen Kriegs⸗ schiffs „Flavio Gioja“ in Buenaventura von der Erörterung und Entscheidung ausgeschlossen bleibe.
Differenzen, die zum Ab⸗
Die Deputirtenkammer hat den Gesetzentwurf, be⸗
treffend die gleichmäßige Vertheilung der Grundsteuer, in geheimer Abstimmung mit 290 gegen 91 Stimmen ange⸗ nommen.
Serbien. Belgrad, 5.
Antwort der serbischen Regierung auf die Kollektiv⸗ note der Mächte ist den Vertretern der Letzteren heute über⸗
eben worden. In derselben wird lediglich erklärt, daß die
erbische Regierung den Inhalt der Kollektivnote zur Kenntniß
nehme; sie glaube, daß es ihr nicht zustehe, sich in eine Dis⸗
kussion der Note einzulassen, da die Beschlüsse der Mächte
einen definitiven Charakter trügen.
Heute fand ein Ministerrath unter dem Vorsitz des
Lage
Königs statt, der sich mit der Erörterung der äußeren Serbiens beschäftigt haben soll. B Die auswärts verbreiteten Nachrichten von einem Ver⸗ trage zwischen Serbien und Griechenland und von einem hier bevorstehenden Kabinetswechsel werden von kom⸗ petenter Seite für gänzlich unbegründet erklärt. — Die Verhandlungen in Bukarest über den Frieden mit Bul⸗ garien werden, wie verlautet, noch einigen Aufschub erleiden, da 85 W Madschid Pascha’'s noch nicht eingegangen sein soll.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. (W. T. B.) Der ‚„Russische Invalide“ meldet: Durch einen Kaiserlichen Ukas werden der Schooner „Aleut“, der Torpedokreuzer „Kapitän Sacken“ und sechs Kanonenboote in die Kriegsflotten⸗Liste aufgenommen. Der „Aleut“ wird in Norwegen, der „Kapitän Sacken“ in Nijolajeff gebaut. Die ebenfalls noch im Bau befindlichen Kanonenboote sind für die Flotte im Schwarzen Meere bestimmt.
Der Fürst von Montenegro hat nicht, wie gemeldet, dem vorgestrigen Hofball beigewohnt, sondern ist demselben wegen Familientrauer ferngeblieben.
Amerika. Washington, 3. Februar. (Allg. Corr.) Der Staatssekretär Bayard hat auf dringendes Ersuchen seine Absicht, zurückzutreten, aufgegeben, und wird im Kabinet verbleiben.
Das Repräsentantenhaus nahm heute auf den Antrag des Führers der Silber⸗Partei, Mr. Bland, eine Reso⸗ lution an, die von dem Münz⸗Ausschuß ausgeht, und worin der Sekretär des Schatzamts um Auskunft über seinen Plan ersucht wird, die Silberzahlungen des Schatz⸗ amts einzuschränken, die bisher im Einklange mit einem Abkommen mit dem New⸗ Hupker Charinghouse geleistet wurden; und ferner, ob die elbe Beschränkungs⸗ politik in Silberzahlungen auch in der Zukunft befolgt werden wird. Die Herren Hewitt aus New⸗York, Randall aus Penn⸗ sylvanien, und Andere versuchten die Zurücküberweisung der Resolution an den Ausschuß, aber dieser Versuch unterlag mit 168 gegen 88 Stimmen, worauf die Resolution ohne Ab⸗ stimmung angenommen wurde. Dieses Votum ist bedeutungs⸗ voll, da es die Stärke der Silberpartei im Hause andeutet.
Der Häuptling der feindseligen Apache⸗Indianer, Geronimo, hat sich den Truppen ergeben. Hiermit endet der Indianerkrieg in Arizona, da die wenigen zerstreuten Indianerbanden sich bald unterwerfen werden.
Zeitungsstimmen.
In der wirthschafts⸗politischen Rundschau der „Landes⸗ Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ heißt es: b .. Wenn wir die Industrieberichte der manchesterlichen Länder, England obenan, lesen, was tritt uns da entgegen? Ueberall „fauler Geschäftsgang“. Auf den Bau von Kriegsschiffen, vor Allem aber auf die Neubelebung des Eisenbahnbaues in den Vereinigten Staaten hatte die englische Eisenindustrie für das neue Jahr ihre Hoffnung gesetzt. Allein während doch wenigstens in den letzten Wochen der deutsche Roheisenmarkt eine bessere Stimmung zeigte, wissen die englischen Berichte davon nur wenig zu melden, trotz⸗ dem kürzlich eine große Bestellung von Eisenbahnmaterial für Süd⸗Australien an die englischen Werke gekommen ist. Immer noch droht die allgemeine Lohnherabsetzung, da der amerikanischen Eisenindustrie ohne schärfste Verbilligung guf ihrem Markte nicht beizukommen ist. Nur Roheisen hat sich auch auf dem amerikanischen Markte fester gehalten, dagegen ist Spiegeleisen sehr gedrückt. Der englische Markt mit seinen ungeheuer gestiegenen Vorräthen, durch welche in England selbst die Eisenpreise den niedrigsten Stand seit 30 Jahren haben, drückt allenthalben; und zunächst nehmen die Lager immer noch zu. . “ Wie auf dem Eisengebiet, sind auch auf dem Textilgebiet die amerikanischen Verhältnisse vielfach ausschlaggebend, und es ist hier für die letzte Zeit eine günstigere Markthaltung, besonders für seidene Stoffe bemerklich gewesen; desgleichen waren halbseidene und Strumpfwaaren gesuchter. Auch für Modeartikel hatte sich das Ge⸗ schäft belebt, wogegen die Nachfrage für Tuch wenig Bedeutung hatte. Auch der Markt für rohe Baumwolle hatte an Belebtheit gewonnen und die Preise waren durchweg fester geworden; später ließ indeß die Beliebtheit sehr merklich nach, da das Festland seine Einkäufe beschränkte. Der Wollmarkt hat sich besonders für ge⸗ wöhnliche Sorten mehr belebt. Auch die Londoner Auktion ist leb⸗ hafter geworden. Dagegen hat die Berliner Januar⸗Auktion austra⸗ lischer Wolle keinen sonderlichen Erfolg gehabt. Auf dem Leinen⸗ markte wirken die durch die Preissteigerung des Flachses bedingten hohen Preise hemmend auf den Geschäftsgang. Der Bedarf hielt sich daher sehr zurück und beschränkte sich auf das Nothwendigste beim Einkauf. Vom Seidenmarkt meldet man sehr feste Preise, ob⸗ gleich die vor einiger Zeit aufgetretene scharfe Spekulation nicht mehr sonderlich bemerklich ist. Im Ganzen kann man daher wohl sagen, daß die für uns wich⸗ tigsten Industrien im Augenblick in einer wenn nicht im Allgemeinen befriedigenden, so doch weniger drückenden Geschäftslage sich befinden, als dies während eines erheblichen Zeitraums des vorigen Jahres der Fall gewesen ist. In Sachen des Branntwein⸗Monopols veröffentlicht das „Elsä sser Journal“ folgendes Schreiben: „Straßburg, den 2. Februar 1886. Herr Redacteur! Als Antwort auf den Brief des unterelsässischen Rebmannes, welcher seine Genossen auffordert, die Petition der Herren Weill, Jacobi ꝛc. nicht zu unterzeichnen, sage ich: Dieser Winzer hat vollkommen Recht, sich zu weigern, die Interessen der Sprit⸗ und Branntwein⸗ (Todtenwasser⸗) Fabrikanten und Verkäufer in die Hand zu nehmen. Er hat vollkommen Recht, die Interessen einer Industrie nicht vertheidigen zu wollen, welche die Ursache des materiellen und moralischen Ruins des Weinlandes ist. Er hat vollkommen Recht, wenn er erklärt, bisher sei nur das Produkt dieser Industrien an die
nehmen nach hat die italienische Regierung in den mit
der Zweiten Kammer beantwortete Staats⸗Minister
der Republik Columbia wegen Vergewaltigung des
Stelle der Obstliqueure der Eigenbrenner getreten. Nur zu sehr hat