B1“ glauben, daß
888 I11“ 8 2
Nun will ich aber doch noch eins sagen: Ich möchte fast
Hr. von Rauchhaupt die Nachtheile, welche durch das Umherzieben
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angeführt hat,
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der inländischen Zigeuner mit Wandergewerbeschein für das öffentliche Wohl sich ergeben, etwas zu schwarz ansieht; dies wird viel⸗ leicht daher kommen, daß gerade in der Provinz Sachsen, von wo er her ist, die Kolonien sich befinden, wo diese Leute wohnen. Nun glaube ich, wird man anerkennen müssen, wir dürfen diese Leute, da sie Preußen sind, nicht anders behandeln, wie die übrigen Preußen. Wir dürfen sie nur so ansehen, daß wir die materiellen Bestimmungen der Gewerbeordnung auf sie anwenden. (Zuruf: Polen!) Meine Herren, ich höre da eben das Wort Polen. Die Polen, über die wir neulich verhandelt haben, sind ausländische Polen, diese . euner dagegen sind Unterthanen Sr. Majestät des Königs und aben das verfassungsmäßige Recht, in Bezug auf die Ertheilung und Versagung der Wandergewerbescheine genau so be⸗ handelt zu werden, wie jeder andere Unterthan, und ich habe in dieser Beziehung noch keine vollgültigen Argumente dafür vernommen, daß man ohne Weiteres von vornherein anzunehmen hätte, daß diese Leute alle unwürdig seien, den Wandergewerbeschein zu erhalten. Indessen ich wiederhole das, was mein Herr Kommissarius schon — das ist wesentlich Sache des Handels⸗ dem die letzte Instanz in der Beurtheilung Gewerbescheine ertheilt werden sollen, unter⸗ liegt. Eines kann ich nicht leugnen, ich habe auch den lebhaften Wunsch, daß die fiskalischen Gesichtspunkte bei der Ertheilung der Wandergewerhbescheine unter allen Umständen zurück⸗ treten mögen hinter die Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses, des öffentlichen Wohls, und mir wäre es sehr lieb, wenn ich die Ueber⸗ zeugung aussprechen könnte, daß diese fiskalischen Gesichtspunkte nicht in den Vordergrund gestellt werden. Aber ich wiederhole, man wird
Ministeriums, 1 darüber, ob die
unterscheiden müssen zwischen den ausländischen und inländischen, und
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sorgnissen
weder Sonne, Mond noch Sterne hineinschienen.
was die letzteren betrifft, nicht aus dem Auge verlieren dürfen, daß es sich auch um unsere Mitbürger handelt, und daß wir nicht das Recht haben, materiell andere Gesichtspunkte auf sie anzuwenden, wie auf die anderen Preußen.
Bei Kap. 91, Polizeiverwaltung von Berlin, fragte der Abg. Berger an, wie es mit der ihm bereits auf eine Anfrage im Jahre 1882 vom Minister des Innern ver⸗ heißenen vielberufenen Berliner Bauordnung stehe. Es habe war eine solche über den Häuptern der Grundbesitzer ge⸗ schwebt, aber es sei wieder Alles still geworden. Die Fronten der Bauten seien ja alle immer schöner geworden, aber die 11 seien ganz entsetzlich. Es gäbe Wohnungen, in welche, ohne daß sie im 1 lägen,
n dem sogenannten Geheimrathsviertel seien die Verhältnisse genau so schlecht, wie in den alten Stadttheilen. Die Stadtbahn habe dem Uebel abhelfen sollen; die siebzig Millionen seien hingegeben, aber gebessert hätten sich die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter nicht. Die neue strengere Baupolizei⸗Ordnung sei dringendes Bedürfniß, sonst würden unter dem Eindruck einer drohenden größeren Strenge noch schlimmere Verhältnisse entstehen. Schließlich erbat sich Redner Auskunft über die Durchlegung der Zimmerstraße nach der Königgrätzerstraße. Die Gelder für das Gewerbemuseum und das für Völkerkunde seien ausdrücklich im Hinblick auf die Vervollständigung jener Straße bewilligt worden.
Darauf entgegnete der Vize⸗Präsident des Staats⸗Mini⸗ steriums, Minister des Innern von Puttkamer:
Meine Herren! Ich erkenne vollkommen an, daß der erste Gegenstand der Ausführung des Herrn Vorredners einen überaus wunden Punkt in den öffentlichen Zuständen der Reichs⸗Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin berührt hat, und wenn ich mit einer gewissen Beschämung hier vor der Thatsache stehe, daß, nachdem ich vor vier Jahren davon gesprochen habe: ich hoffte, in Monaten würde die neue Baupolizeiordnung vollendet sein, so kann ich eben nur sagen: Thomme propose, Dieu dispose; es sind Umstände eingetreten, welche
die Verwirklichung dieser damals von mir ausgesprochenen Hoffnung
nicht haben zur Erfüllung gelangen lassen. Obgleich diese Frage nicht ausschließlich oder nicht einmal hauptsächlich zum Ressort des Ministeriums des Innern gehört, sondern vielmehr in das Ressort des Ministers der öffentlichen Arbeiten fällt, bin ich doch sehr gern bereit, Ihnen diejenige Auskunft über diesen Punkt zu ertheilen, die in meinen Kräften steht. Ich will dabei vorausbemerken, daß der Herr Vorredner in seinen Be⸗
für die hiesigen Zustände etwas zu weit gegangen
wenn er davon ausgeht, daß die jetzt geltende Bau⸗
polizeiordnung, was feuerpolizeiliche Rücksichten betrifft, in dem Maße
mangelhaft wäre, daß eine öffentliche Gefahr sich darin darstellt. Meine Herren, es sind durch Spezialverordnungen auf dem Gebiet
der Feuerpolizei im Laufe der Jahre — ich brauche sie hier nicht auf⸗
zuzählen — so wesentliche Verbesserungen, namentlich in Bezug auf die Sicherheit der Personen, eingetreten, hauptsächlich in Beziehung auf den von ihm berührten Punkt der Unverbrennlichkeit der Requi⸗ iten, daß ich glaube, zur öffentlichen Beruhigung beizutragen, wenn ich erkläre, daß in dieser Beziehung die Berliner Zustände meines Wissens nichts zu wünschen übrig lassen, und daß auch thatsächlich keine Ereignisse eingetreten sind, welche uns zu Besorgnissen Ver⸗ anlassung geben.
Was die Theater anbetrifft, so ist da bekanntlich sehr viel ge⸗ schehen, nach Vieler Meinung zu viel. Wir haben uns der fort⸗ währenden Anträge zu erwehren auf Milderung der, wie ich anerkenne, recht strengen Vorschriften, die in dieser Beziehung erlassen sind. Mir liegen in diesem Alugenblick eine ganze Anzahl von sehr dringenden, auf die Erxistenzfrage der betreffenden Unternehmer sich zuspitzenden Eingaben vor, in denen beantragt wird, doch etwas von den rigorosen Maßregeln, namentlich in Beziehung auf die Imprägnirung aller Requisiten der Theater, nachzulassen. Ich werde mich sehr zähe in dieser Beziehung verhalten,
weil ich der Meinung bin, daß hier das Privatinteresse — es ist ja natürlich nicht ganz zu vergachlässigen — doch dem Interesse der öffent⸗
lichen Sicherheit nachstehef muß. Die Erfahrungen, die wir auf dem Gebiete der Theaterbrände gemacht haben, sind doch in der That zu trauriger, verhängnißvoller Natur, als daß nicht die Rücksicht auf das öffentliche Wohl unter allen Umständen den Vorrang haben muß Dies vorausgeschickt, will ich in Bezug auf die Baupolizeiordnung nur folgendes sagen: Es ist richtig — und das will ich hier noch ein⸗ schaltend bemerken — daß der Mangel des Zustandekommens der neuen Baupolizeiordnung, wie ich glaube, recht unliebsame Zustände in Berlin erzeugt hat. Es ist nämlich das Gleichgewicht, welches in den normalen Zu⸗ ständen liegen würde, zwischen Angebot und Nachfrage einigermaßen aus den Angeln gehoben, und es wird in diesem Augenblick unter dem Schutz
der für die Banunternehmer beguemeren und vortheilhafteren bau⸗ polizeilichen Bedingungen, wie ich glaube, mehr gebaut, als das
wird selbstverständlich später nicht ausbleiben.
kurzer
Der Rückschlag zäte Denn wir werden, venn die neue Baupolizeiordnung mit ihren kategorischeren und strengeren Vorschristen in Kraft getreten sein wird, jedenfalls erleben, daß der Andrang zu Baupolizei⸗Erlaubnißscheinen nicht so stark sein wird, und dann wird das Anwachsen der Bevölkerung, das bekanntlich ein sehr großes ist, in Mißverhältniß treten zu den künftigen Bauten. Ich wollte nur konstatiren, daß meines Erachtens gegenwärtig etwas zu viel gebaut wird, und, meine Herren, das hängt noch mit Dingen zusammen, die theils in der Vergangenheit, theils aber in einer be⸗ drohlichen Zukunft liegen, — ich meine die Arbeitseinstellungen, die damit im Zusammenhang stehen und von denen, wie ich fürchte, wir die letzte Auflage noch lange nicht erlebt haben. Aber das nur nebenbei.
„Was nun das Zustandekommen der neuen Baupolizeiordnung be⸗ trifft, so hätten ja, meine Herren, die betheiligten Ministerien die Sache, nachdem die Verhandlungen schon so lange geschwebt haben,
Hand erledigen können, sie zhätten nämlich über die Ei
öffentliche Interesse der Allgemeinheit erfordert.
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8 11“
dungen der städtischen Behörden gegen die aufgestellte Entwürfe, so⸗ weit sie sie pflichtmäßig nicht für begründet erachteten, hinweggehen und den Herrn Ober⸗Präsidenten der — Berlin anweisen können, die fehlende Zustimmung nach den bestehenden Gesetzen zu ergänzen. Meine Herren, wir, mein Herr Kollege und ich, haben uns sehr lange mit der Frage beschäftigt, ob wir eben mit Rücksicht auf die ver⸗ strichene, auch nach unserer Meinung übermäßig lange Zeit uns nicht zu diesem Schritt entschließen sollten; wir haben aber geglaubt, bei der ungemein großen Wichtigkeit, welche diese Frage für kommußzale Interessen resp. für die Berliner Bevölkerung hat, von solchen Schritten absehen und die Verhandlungen mit den städtischen Be⸗ hörden Berlins fortsetzen zu können. Ich darf, ohne mich in die Details einzulassen, die Meinungsverschiedenheiten oder vielmehr die Gruppen von Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen den Staatsbehörden und den Berliner Kommunalbehörden bestehen, ungefähr dahin charak⸗ terisiren, daß im Großen und Ganzen die Staatsbehörden einen stren⸗ geren Standpunkt einnehmen, als die Kommunalbehörden. Meine erren, ich will damit keinerlei Kritik des Standpunktes der Kom⸗ munalbehörden aussprechen. Ich will nur die Thatsache konstatiren, daß die Staatsbehörden unter dem Eindruck der Vorschläge des Po⸗ lizei⸗Präsidiums, wie sich ja von selbst versteht, geneigt sind, mehr diesen strengeren Standpunkt einzunehmen, namentlich vom Stand⸗ punkt der sanitären Vortheile, die der Herr Vorredner gestreift hat, während die Kommunalbehörden mehr die Seite der Baulust und deren Förderung im Auge gehabt haben. Nun liegt die Sache in diesem Augenblick so, daß die städtischen Behörden — ich weiß nicht, ob es ein ganzes Jahr ist oder wie lange — schlüssig geworden sind, bis zu welchem Grade von Entgegenkommen sie bei ihren Vorschlägen gehen wollten, und daß die Frage jetzt in den Ministerial⸗Instanzen geprüft wird, ob und in wel⸗ chen Punkten man sich dem Standpunkte der Kommunalbehörden anzunähern im Stande sein wird. Daß dies eine Angelegenheit ist, meine Herren, die eine sehr reifliche Erwägung erfordert, und bei welcher nun auch unter den beiden betheiligten Ministerialressovts Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der zu machenden Kon⸗ zessionen hervorgetreten sind, das, glaube ich, wird auch dem Herrn Vorredner nicht entgehen können.
Meine Erwiderung will ich damit schließen, daß ich sage, ich werde künftig vorsichtiger sein mit meinen Hoffnungen in Bezug auf diesen Punkt. Ich muß mich ja anklagen, daß ich damals, als ich von einer monatelang dauernden Verzögerung sprach, die Verhältnisse nicht in dem vollen Umfange übersehen habe, wie sie sich später ent⸗ wickelt haben. Aber das kann ich dem Herrn Vorredner versichern, daß die Fürsorge der Regierung auf diesem Gebiet unausgesetzt in Thätigkeit gewesen ist, und daß ich auch gar nicht annehme, daß innerhalb der städtischen Behörden ein abweichender Stand⸗ punkt vertreten wird. Ich glaube, daß sie ihrerseits die große Gefahr, die darin besteht, daß die Sache so lange in der Schwebe bleibt, vollkommen würdigen, und ich wünsche nur, daß die Kommunalbehörden auch die Konsequenzen dieses Stand⸗ bunktes vielleicht etwas mehr zögen, als dies meiner Auffassung nach in ihren materiellen Beschlüssen geschehen ist. Was nun die Durch⸗ legung der Zimmerstraße betrifft, meine Herren, so muß ich offen sagen: ich wünsche mich darüber nicht eingehend zu äußern. Erstens ehört die Sache absolut nicht zu meinem Ressort, der Minister des
unern hat mit der Durchlegung der Zimmerstraße nichts zu thun, und zweitens muß ich auch ferner sagen, daß ich durchaus nicht in der Lage bin, von mir zu behaupten, daß ich die Gründe, welche bisher gegen die Verlängerung der Zimmerstraße geltend gemacht sind, alle kenne; das ist eine Frage, die mir fern gelegen hat. Ich will nur das eine sagen: ich glaube doch, wenn der Herr Vorredner anführte, diese Durchlegung sei überaus wichtig und nothwendig, so will ich das von einem bestimmten Verkehrsstandpunkt aus nicht gerade bestreiten, aber daß sie in dem Maße wichtig und nothwendig sei, daß Gefahr im Verzuge vorläge, das, meine Herren, wird in der That Niemand behaupten können. Ich glaͤube, meine Herren, man wird diese Frage der weiteren Entwickelung ruhig überlassen können. Ich habe noch nie gehört, daß der Besuch des Gewerbemuseums oder des ethnologischen Museums irgend durch die Thatsache gelitten habe, daß die Durchlegung noch nicht geschehen ist. 1 man die Bauten in ihren Perspektiven auf Schaffung einer nach beiden Seiten durch⸗ gehenden Verbindungsstraße angelegt hat, das glaube ich auch; aber ich möchte die Meinung wiederholen, daß man füglich damit warten könne, wie die Dinge sich weiter entwickeln.
Der Abg. von Eynern bat den Minister um Einsetzung einer wissenschaftlichen Kommission zur Prüfung der vielen erfundenen Imprägnirungsflüssigkeiten gegen Inbrandsetzung, damit in Zukunft von den verschiedenen Behörden mit in ein⸗ heitlichem Sinne erlassenen Verfügungen vorgegangen werde.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von den Brincken erwiderte, die Staatsregierung habe dieser Angelegenheit seit Jahren ihre Aufmerksamkeit gewidmet und erst vor Kurzem eine generelle Verfügung erlassen, um die Be⸗ Fepnhseggen über antipyrotische Imprägnirungen einheitlich zu gestalten.
Der Abg. Berger wies darauf hin, daß das Interesse an der Durchlegung der Zimmerstraße ein viel allgemeineres sei, als ein lediglich aus dem Besuche der Museen herrührendes; vor Allem handele es sich um die erleichterte Verkehrsverbindung von Alt⸗Berlin mit den neuen westlichen Stadttheilen.
Die einzelnen Titel wurden unbeanstandet genehmigt.
Zu Kap. 92, Polizeiverwaltung in den Pro⸗ vinzen, welches im Ordinarium diesmal 3 223 722 ℳ erfordert, 78 499 ℳ mehr als im Vorjahr (das Plus ergiebt sich zum größeren Theile aus der am 1. April 1886 zur Aus⸗ füchrün gelangenden kommunalen Vereinigung von Neustadt und Magdeburg), beantragte die Budgetkommission die An⸗ nahme nachstehender Resolution:
„Die Königliche Staatsregierung wiederholt aufzufordern,
a. in Erwägung zu ziehen, ob in einzelnen Gemeinden, in
welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, diese den durch die Gemeindeordnungen dazu bestimmten Beamten übertragen werden kann; „ b. baldthunlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen für dieienigen Städte, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung durch besondere Staatsbeamte geführt wird, die Beitragspflicht zu den Kosten dieser Verwaltung unter Aufhebung des §. 3 des Gesetzes
vom 11. März 1850 für Staat und Gemeinden neu geregelt 8
Der Abg. Zelle befürwortete aufs Wärmste die Ge⸗ nehmigung der Resolution ad a im Interesse namentlich der kleineren städtischen Gemeinden mit Königlicher Polizei⸗ verwaltung, wie Göttingen, Zelle, Hanau, Marburg, Fulda, wünschte jedoch eventuell die Möglichkeit der Uebertragung einzelner Zweige der Ortspolizei an die Kommunen gesichert zu sehen, und beantragte deshalb in Litt. a des Kommissions⸗ antrages einzuschalten: „Im Ganzen oder in einzelnen Zweigen“. Noch 1876 habe das Haus der Abgeordneten und selbst das Herrenhaus die Thunlichkeit der Ueber⸗ tragung der örtlichen Polizei in allen ihren Zweigen mit Ausnahme der Kriminal⸗ und Sicherheitspolizei durch ent⸗ sprechende Beschlüsse zu der damals vorgelegten, leider gescheiterten Städteordnungsnovelle anerkannt; die abweisende Haltung des Ministers des Innern finde auch in den thatsächlichen Ver⸗ hältnissen keine Begründung. Gleichwohl habe er, um die Annahme seines Amendements zu fördern, die im vorigen Jahre beantragte Unterscheidung zwischen Sicherheitspolizei und Wohlfahrtspolizei diesmal fallen lassen. Man dürfe eine
solche Maßregel übrigens nicht blos vom finanziellen Stand⸗ punkt betrachten, weshalb auch bei der Resolution ad b nicht
s
11“ an
serauskommen verde; es handele sich um die in und b Kommunalwohl wirklich entsprechend vdercsbeühdm Thatig 2* der — 3 ühranbe er Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regi won den Brincken entgegnete, die Angelegenhrit befingecda Stadium der Erwägung innerhalb des betheiligten Ress m zu einer Vorlage an den Landtag bezüglich der Neure dn der Kostenvertheilung werde es voraussichtlich erst im nschin Jahre kommen können. Die Aufhebung der Polizei⸗Direktignes in den kleineren Orten Göttingen, Celle, Fulda und Marbmn (in Hanau erscheine bei der Nähe Frankfurts eine Aenderu nicht zulässig )sei gleichfalls in Erwägung genommen worden I Erhebungen darüber seien abgeschlossen, die Regierung 1 sich aber vorbehalten, ihre etwaigen Vorschläge im Zusammen hang mit den bezüglich der Beitragspflicht beabsichtigten gleite zeitig zu machen. Den Antrag Zelle bitte die Regierung abg lehnen; er sei unnöthig, insofern es einer Anregung ir Uebertragung einzelner Zweige der Polizeiverwaltung an in Kommunen dort, wo es mit dem Gesammtinteresse des Sta 8 und der Kommunen vereinbar erscheine, nicht mehr bedürfe er sei aber nachtheilig, sofern er eine Generalisirung der Maße regel N.Se 8.21 laß der Abg. von Eynern war bezüglich der Beurthei des Amendements Zelle mit dem Kommissar einer Iihelln sah aber die Aufnahme des Amendements in die Resolutio, mit dem Kommissionsreferenten Dr. Wehr für unschädlich 8 Erfreulich sei, daß endlich die brennende Frage der ander weiten Kostenvertheilung Gegenstand der Erwägung im Min sterium geworden sei; er hoffe, daß in der nächsten Sessinn endlich nach 17 Jahren des Wartens ein Resultat erji werden möge. S Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte sich der Aba Cremer gegen beide Resolutionen. Die Abstimmung erach die Annahme beider Resolutionen mit dem Amendement zele. Kap. 92 wurde nach dem Etatsanschlag bewilligt. Bei Kap. 93, „Polizei⸗Distriktskommissarien;: der Provinz Posen“, 8 der Abg. von Pn die Ueberlastung dieser Beamtenkategorie, mit deren Arbeite⸗ last die in gar keinem Verhältniß stehe Wenigstens sei eine Abstusfung im Gehalt einzuführen statt der bisherigen ausnahmslos gleich hohen Tot⸗ rung sämmtlicher 138 Kommissarien mit je 2400 ” welche den jungen, eben in den Dienst eintretenden Beamten dem in demselben Dienst ergrauten gegenüber un⸗ leugbar bevorzuge. Die 8 dieser Beamtenklasse in Ge⸗ halt und Rang würde ein wirksames Mittel zur Erreichung der auf intensiveren Schutz des deutschen Elements in den Ostseeprovinzen gerichteten Intentionen der Regierung sein. Der Abg. Czwalina empfahl ebenfalls statt des Einheits⸗ gehalts Einfuͤhrung einer Skala. Unter den Distriktskommig⸗ sarien hätten einige 30, ja 40 Jahre lang dieses Amt bekleidet Vielleicht ließe sich auch auf dem Wege einer Fiktivskala eine Verbesserung der Pensionsverhältnisse der älteren Beamten erzielen.
Der Abg. von Jazdzewski meinte, die Ueberbürdung der Distriktskommissarien resultire aus der Erledigung zahlreicher Arbeiten, namentlich auf dem Gebiete des kommunalen Lebenz, die eigentlich die Landräthe zu besorgen verpflichtet wären. Der Landrath sei in Posen mehr und mehr eine politicche Person geworden, in kommunalen Angelegenheiten bekomme man ihn meist gar nicht mehr zu sehen. Die Gemeinden litten unter dieser Arbeitstheilung um so mehr, als die Kon⸗ missarien ihrerseits, obwohl ihnen nur eine ganz untergeordnete
2
Autorität innewohne, alle ihre Geschäfte an ihrem Amtssite
viel
8 39
oder von diesem aus erledigten, wodurch den Gemeinden Kosten, Zeitverlust u. s. w. erwüchsen.
Demgegenüber erklärte der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer: „Meine Herren! Ich möchte den Bemerkungen, welche ich m diese Diskussion vom Etatsstandpunkt aus zu knüpfen habe, einige allgemeine Betrachtungen vorausschicken, und die kann ich ja garz füglich an die Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. von Jazdzewski an⸗ E“ Ich glaube doch, in den Vordergrund stellen zu müssen, daß die Distriktskommissarien nach der ganzen Konstruktion in erster Lünte Polizeibeamte sind. Die Institution ist eingeführt zu dem Zwecke um die Insufficienz der Gutsbesitzer und der im Uebrigen zu polizei⸗ lichen Organen berufenen Persönlichkeiten zu ergänzen. In zweiten Linie sind sie Organe des Bauraths für die laufende Mitwirkung und Hülfeleistung bei der ländlichen Kommunalverwaltung.
Meine Herren, ich glaube, der Hr. Abg. von Jazdzewski widd nicht in Abrede stellen, daß es einer solchen, durch staatliche Organt ausgeübten Polizeiverwaltung, ganz abgesehen von politischen oder nationalen Gesichtspunkten, in der Provinz Posen im Allgemeinen durchaus bedarf. Die Ortsvorstände sind in der That noch lange nicht auf der Stufe der allgemeinen Bildung angelangt, daß man von ihnen verlangen oder erwarten könnte, daß sie die Gemeindeangelegen⸗ heiten und Alles, was damit an staatlichen Funktionen zusammen⸗ hängt, selbständig zu erledigen in der Lage wären.
Wenn bei Erledigung dieses Theiles ihrer Obliegenheiten die Distriktskommissarien etwa, wie der Hr. Abg. von Jazdzewski anin⸗ nehmen scheint und wie das auch in einzelnen Fällen vorkommen mag, die Gemeinden mit zu wenig Rücksicht behandeln, wenn sie all Termine an ihrem eigenen Sitze anberaumen, so würde es, glaube ich, nur der Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde bedürfen, um darn Abhülfe zu schaffen. Daß eine solche Lässigkeit — lassen Sie es mich so bezeichnen — nicht im Sinne der Staatsverwaltung liegen kann, das, glaube ich, brauche ich hier nicht erst weiter auszuführen, das versteht sich ganz von selbst. Ich bin der Meinung, daß einem Bean⸗ ten, der durch seine ganze amtliche Stellung darauf angewiesen iste in fortwährendem unmittelbaren Kontakt mit den unteren örtlichen Or⸗ ganen zu sein, die Pflicht obliegt, sich ihnen örtlich zu nähern, un daß das nur in der Weise ersprießlich geschehen kann, daß er zu ihnen kommt und nicht von ihnen verlangt, zu ihm zu kommen. S Sollten solche Beschwerden — sie haben mich jetzt unvorbereitet getroffen — an meine Instanz gelangen, so würde ich sofort Remedur eintreten lassen. Ich bin aber der Auffassung, daß das nicht nöthig sein witd, denn die Chefs der Provinzialverwaltung werden bei berechtigten Be⸗ schwerden sofort Abhülfe schaffen. 8
Nun glaube ich, darauf aufmerksam machen zu sollen, dald eine Reihe von Jahren — ich glaube, es sind Jahrzehnte gewesen — vergangen sind, bevor man sich entschloß, die Distriktskommissarim als wirklich organische Theile unseres Behördenorganismus in Posen anzuerkennen. Die obersten Staatsbehörden und, ich glaube auch dee Landesvertretung, haben sich eine Reihe von Jahren mit der Hof⸗ nung getragen, daß es im Laufe der Zeit möglich sein würde, eine Organisation der ländlichen Polizeiverwaltung zu schaffen, welche den in den anderen Provinzen mehr konform wäre; mit anderen Worten: man wollte verzichten auf eine besoldete untere Distriktsstelle. Aber ich glaube, die Erfahrung hat gelehrt — und das hat auch dadurch Ausdruck gefunden, daß seit einer Reihe von Jahren die Distrikte⸗ kommissarien als etatsmäßige und fest angestellte Beamte mit Wohnungsgeldzuschuß im Etat erscheinen — die Erfahrung hat ge⸗ lehrt, daß man an dieser Hoffnung nicht mehr festhalten darf; man kann diesen Zustand beklagen, aber man steht vor der Nothwendigkeit,
zuerk ie ländliche Polizeiverwaltung in der Provins
8 —
8 5 1 osen nicht ander werden kann, als durch
render Weise geführt neamte, die ein — „Mter möchte ich von Dziembowski hi — Abg. er Hr. Abg. Czwalina gesagt bei früherer Gele dem Hause hier anzuerkem ich allerdin die Besoldung der Distriktskommissarien ist nicht von
hat.
wenn bish sind, so hat das eint Voraussetzung ausgegange Rahmens der allgemeinen,
her Beamtengehälter für eine einzelne, wenn auch Kategorie von, Beamten ich
eine Aufbesserung . und glaube, afsen; wird
einfach daran gelegen, d ler n ist, daß es nicht rathsam sei,
in ersprießlicher und die Staatsinteressen garan⸗ besondere staatliche einen entsprechenden amtlichen Charakter haben.
auf einen Punkt kommen, der von dem Hrn. hier angeregt ist, in Verbindung mit dem, Meine Herren, ich habe enheit die Ehre gehabt, auf Anregungen aus eennen, daß ich allerdings der Meinung bin:
due ie Stellung gewährleistet, welche sie nach der Wichtigkeit sie ünen sichen Funktionen auch äußerlich einzunehmen haben, und 1 er die Konsequenzen dieses Satzes im Etat nicht gezogen
daß man allerdings von der hoffentlich in Aussicht stehenden Aufbesserung allgemeinen
eine welche die
kategorie im Etat als erfolgt, dann auch der Minister verpfl zu gewähren, welches ausgeworfen ist. solcher Ausweg
Aber das würde nicht dasjenige sein,
der Art, daß
rücksichtigen sind, ein geringeres Geha außerhalb des er Kreissekretäre ziehen
und man ist, auch
die Parallele Etat erscheinen, nicht rationell Provinz Posen
sehr wichtige eintreten zu Stand⸗ einzelne ge⸗
die
Mehrzahl der Fälle die neu anzustelle
mit einem bestimmten Gehalt zeichnet ist und innerhalb des Rahmens des Etats eine Anstellung
wie er von dem Abg. Czwalina befürwortet wird, auch formell ohne eine Aenderung des Etats nicht möglich sein wird.
Ich muß doch sagen, daß sein Auskunftsmittel auch sachlich in keiner Weise ausreicht, um das vorhandene Bedürfniß zu befriedigen; denn die nothwendige Konsequenz — er hat dies selbst anerkannt — würde doch jedenfalls die sein müssen, daß die in der unteren Skala rangiren⸗ den Distrikts⸗Kommissare, also die bei der ersten Anstellung zu be⸗
jenige, was jetzt als Einheitsgehalt ausgeworfen ist. könnte
mit diesem Minimalgehalt anfangen zu indem man vielleicht von der Voraussetzung ausgeht, daß in der
ausgestattet be⸗
ichtet ist, ihm dasjenige Gehalt Ich glaube daher, daß ein
gehalt von 2400 ℳ stattfindet, mit Ich werde mich nicht ohne
was hier ausschlaggebend wäre.
lt bekommen müssen, wie das⸗ Man könnte ja „die allerdings mit 1800 ℳ im
vielleicht fragen, ob es Distriktskommissare in der lassen,
Niveau auch des äu
will, noch weiter zu
Der Abg.
nden Beamten jung und unver⸗
abe mich dazu entschlossen und ich glaube, daß inverständnisses des Herrn F — bin, daß diese Distriktskommissarien ihrer Stellung nach auf * Stufe zu stellen sind wie die Beamten, deren Verhältnisse Sie unter Kap. 90 Tit. 2 aufgeführt
Erfolg 1 solche grundsätzliche Aenderung herbeizuführen, verständnisses der Landesvertretung dann nicht zu handelt sich in der That um ein richtiges Staatsinteresse, när darum, eine bestimmte durchaus unentbehrliche und in ihrer politischen Wichtigkeit nicht zu unterschätzende Beamtenkategorie über dasjenige
augenblicklich befindet. 1 eifle : † 1 wird, die Qualifikation, die persönliche und amtliche, dieser Beamten, die ich übrigens keineswegs hier mit irgend einem Vorwurf behaften
ich des levahes inanz⸗Ministers auf dem Gebiete sicher 4 nach auf dieselbe
wonach also ein Anfangs-⸗ Aufsteigen bis zu 4500 ℳ
von 3450 ℳ glaube, es wird Etatsaufstellung eine und ich hoffe des Ein⸗ zu entbehren. Es nämlich
finden, normirt wird und ein dem Durchschnittsgehalt bemühen, und ich sein, für die nächste
ßeren Ansehens herauszuheben, auf welchem sie sich Ich zweifle nicht, daß es auch dazu dienen
heben.
Seer stimmte den Ausführungen des
auc, vom. 1 aus es bedenkli erscheinen, 27 bei einer Maßregel
utegorie herauszugreifen, 1 2 7 Staatsbeamtenschaft treffen soll. Aber ich stehe nicht sanmte erkennen, daß die Staatsregierung sich neuerdings mit der 8 eugung durchdrungen hat, daß auf diesem Gebiete bald etwas nebengreifendes geschehen müsse, und zwar aus politisch⸗nationalen Gründen. Wir sind allerdings der Meinung, daß es nothwendig ist, die staatlichen Organe in der Provinz Posen — ich will gleich eine Beschränkung hinzufügen, von der ich dabei ausgehe — auch äußerlich zu stellen, daß sie nach jeder Richtung hin im Stande sind, die bnen obliegenden Funktionen ersprießlich und erfolgreich wahrzunehmen. Meine Herren, damit Sie sich nicht erschrecken, ich nehme die Land⸗ rthe davon ohne weiteres aus. Das landräthliche Amt ist ein solches, daß man mit ihm auf diesem Gebiete meiner Meinung nach nicht experimentiren darf, die Landräthe müssen, wenn auch eine Frhötung der Besoldung für sie wünschenswerth ist, so lange warten, bis sie allgemein erfolgen kann, und ich kann die Landräthe in der Proving Posen in dieser Beziehung nicht unter einem anderen Gesichtspunkt betrachten, wie die Landräthe in anderen Pro⸗
.“ bei dieser Kategorie von Staatsbeamten, bei denen es schon seit langer Zeit anerkannt ist, daß sie sich in einer Nothlage in Bezug auf ihre pekuniäre Stellung befinden, glauben wir allerdings, daß an der Hand der anesaa Vorgänge nicht länger mit der Aufbesserung
vartet werden darf. b benceen der Abg. Czwalina uns zu diesem Zweck an die Hand gab, halte ich nicht für ausreichend. Er schlägt also vor, ohne Mehr⸗ belastung des Etats, statt des bis jetzt bestehenden Einheitssatzes von 2400 ℳ eine Skala anzunehmen, die er noch nicht näher bezeichnet hat, ich glaube, daß er ein Maximum von 3000 ℳ eingeführt sehen mächte, und die Frage einer grundsätzlichen Aufbesserung der Zukunft überlassen. Meine Herren, erstens glaube ich, daß dies nach dem vorliegenden Etat nicht ausführbar ist; ohne eine Aenderung des Tenors des Etats würde ich gar nicht das Recht haben, so zu verfahren, wie der Abg. Czwalina das andeutet, d. h. einem jungen Beamten, der im Laufe des nächsten Etatsjahres angestellt wird, nicht das normal⸗ üßige Gehalt zu gewähren, ich müßte ihn nur kommissarisch anstellen
8 ihm Diäten geben; aber ich glaube, daß, wenn eine Beamten⸗
un
heirathet sein werden, eine Familie nicht zu versorgen haben. möchte aber doch zunächst bemerken, es hat in meinen Augen etwas überaus Mißliches, eine Etatsoperation zu machen, die in der Konse⸗ quenz jedenfalls dahin führt, gewisse Beamte — ich will nicht sagen, Kategorien, aber Theile von Beamtenkategorien schlechter zu stellen, als sie bisher nach dem Etat gestellt waren; ich glaube, man kann sehr sparsam sein und doch zu der Ueberzeugung kommen, daß das nicht zulässig ist.
daß man die Distriktskommissarien unter einem etwas anderen Gesichts⸗
sind nicht unter demselben Gesichtspunkt zu betrachten, wie die Kreis⸗
Dann aber, meine Herren, auch sachlich betrachtet, glaube ich doch,
punkt zu betrachten hat als die Kreissekretäre. Diese letzteren haben übrigens ein höheres Durchschnittsgehalt, meines Erachtens bilden die Kreissekretäre eine Beamtenkategorie, bei der man das von dem Hrn. Abg. Czwalina befürwortete — Experiment will ich nicht sagen, aber Mittel eher durchführen könnte, weil die in der That doch nicht so mit ihrer ganzen Stellung auf das Außenleben angewiesen sind, wie die Distriktskommissarien, welchen — und das wird ja gerade von Hrn. Abg. von Jazdzewski verlangt — die Verpflichtung obliegt, sich häufig in ihrem Bezirk zu bewegen. Sie bekommen geringe Dienstauswandsentschädigung, und ich kann wohl sagen, daß sie in der Lage sind, einen Theil ihres Gehalts mit zu verwenden auf die — ich will es nicht Repräsentation nennen aber — Aufrechterhaltung des Ansehens in ihrer äußeren Stellung bei den Dienstreisen im Distrikte. Also diese Distriktskommissarien
sekretäre. Ich glaube demnach aussprechen zu dürfen, daß, wenn eine Besserung eintreten soll, und das ist nach der Meinung der Staats⸗ regierung nothwendig, von vornherein ins Auge gefaßt werden muß, daß der jetzige Einheitsatz als solcher aufgegeben, vielmehr als das Minimalgehalt künftig angesehen und das Gehalt von diesem Minimalaufsteigen bis zu einer höheren Summe, die ich mir gleich
nachher erlauben werde, zu bezeichnen — nicht in diesem Etat, davon kann keine Rede sein, wir werden es jetzt als Nachtrags⸗ Etat nicht vorlegen, sondern ich behalte mir vor, das für den nächsten Etat vorzubereiten. Es ist ja für die betreffenden Beamtenkategorien
die Hauptsache, daß sie in die Zukunft sicher blicken können. Ich
bowski bestritten die chtigung bg. von; zu den Beschwerden über die Distriktskommissarien in der von ihm behaupteten Allgemeinheit.
Ministers zu.
Die Abgg. von Tiedemann (Bomst) und von Dziem⸗ te Berechtigung des Abg. von Jazdzewski Die polizeiliche Thätigkeit dieser Beamten sei allerdings dem Hrn. von Jazdzewski und seinen Freunden besonders unangenehm. Der gegen die Land⸗ räthe erhobene Vorwurf könne gleichfalls nur durch vereinzelte Ausnahmefälle gestützt werden.
Der Abg. von Schorlemer bemerkte, man möge doch mit der Gehaltsaufbesserung einzelner Kategorien recht vorsichtig sein, zumal nicht in Zeiten politischer Erregung mit Erhöhun⸗ gen vorgehen, für welche sich in Zeiten ruhiger Ueberlegung ein Bedürfniß nicht finden würde. Viele Beamtenklassen, z. B. sogar die Oberförster, ständen schlechter als diese Kom⸗ missarien. Am besten wäre es, wenn diese ganze Ausnahme⸗ klasse von Polizeibeamten verschwände.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode entgegnete, die Distriktskommissarien seien nicht etwa Polizisten nach dem Muster eines Berliner Schutzmanns, es seien Verwaltungs⸗ beamte. Die Konservativen begrüßten die Ankündigung des Ministers, diese wichtige Beamtenklasse zu fördern, mit Befriedigung.
Der Abg. von Tiedemann (Labischin) gab den Polizei⸗ Distriktskommissarien, die etwa den Amtmännern und länd⸗ lichen Bürgermeistern im Westen gleich zu stellen seien, das beste Zeugniß und sprach ebenfalls seine Freude über die ihnen zugedachte Aufbesserung aus.
Das Kapitel wurde bewilligt und um 3 ¾ Uhr die weitere Etatsberathung auf Dienstag 11 Uhr vertagt.
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— In
5 serate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels register nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
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.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. .Zwangsvollstreckungen,
Aufgebote, Vor⸗ Großhandel. 8 dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
cher Anzeiger.
Industrielle Etablissements, Fabriken und
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
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Ferst i. L.
Preußischen Stants-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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ladungen u. S 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
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Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[55616] Aufgebot. 18 Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu
a. Nr. 3953 über 123 ℳ 18 ₰, ausgefertigt für die Gemeinde zu Jocksdorf bei Forst und b. Nr. 11 617 über 100 ℳ, ausgefertigt für Emil Jäkel in Jocksdorf bei Forst, 1 sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich 8 zu a. des Vertreters der Eigenthümerin, Ge⸗ meindevorstehers Bahlo, und zu b. des Fabrikarbeiters Emil Jäkel, zum Zwecke der neuen Ausfertigung werden. 3 Es werden daher die Inhaber der Bücher aufge⸗ hct spätestens im Aufgebotstermine en 26. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte anzumelden und die Bucher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben esr gen wird. Forst, den 30. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.
amortisirt
[556400) Aufgebot. G“ „Die Wittwe Anna Christine Bodenhagen, geb. Jensen, zu Oldenswort hat das Aufgebot der Obli⸗ gation vom 24. November 1859, aus welcher im Grundbuche von Oldenswort Band II. Nr. 55 Ar⸗ tikel 55 Abtheilung III. lfd. Nr. 1 720 ℳ für Gutsbesitzer P. C. Schmidt zu Windebye eingetragen sehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird
aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ nde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
der Urkunde erfolgen wird. 8 önning, den 3. Februar 188858. Königliches Amtsgericht.
155650] Aufgebot. — Der Anstreichergehülfe Friedrich Theodor Ernst Jacoby zu Krefeld, Oberstraße Nr. 83 wohnhaft, hat das Aufgebot eines ihm angeblich im April 1885 gekohlenen Sparkassenbuches der Krefelder städtischen parkasse Nr. 16 877, lautend auf den Namen riedrich Jacoby und zur Zeit des Verlustes über apitalseinlagen und Zinsen im Gesammtbetrage von 0 ℳ 30 ₰, während bis zum Verluste 50 ℳ echoben waren und nach demselben im April 1885 8 375 ℳ erhoben sind, beantragt. Der Inhaber er Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 29. September 1886, 6 Vormittags 11 Uhr, S br dem unterzeichneten Gerichte, im Geschäftslokale, rabenstr. 97 hierselbst anberaumten Aufgebots⸗ 88 seine Rechte anzumelden und die Urkunde orzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der rkunde erfolgen wird.
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
7. Literarische Anzeigen.
In der Börsen⸗
Annoncen⸗Bureaux.
8. Theater⸗Anzeigen.
9. Familien⸗Nachrichten. Beilage.
[55648] Das kgl. bayer. Amtsgericht München I., Abtheilung B. für Civilsachen, hat mit Beschluß vom 26. Januar l. J. nachstehen⸗ des Aufgebot erlassen: Auf Antrag der Kaufmannseheleute Kaspar und Anna Hoeck dahier ergeht hiemit an alle Diejenigen, welche auf die im Hypothekenbuche für die Vorstadt Au Bd. XV. S. 627 auf deren Anwesen Hs.⸗Nr. 59 an der Lilienstraße eingetragenen Hypothekforderun⸗ gen zu 8 685 ℳ 71 ₰ des Assessorsohnes Anton Scheuchen⸗ pflug in München und 8* 342 ℳ 86 ₰ der drei Grundner'schen Kinder Su⸗ sanna Viktoria, Johann Baptist und Kreszenz b ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche auf diese Hypothekforderungen innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf Dienstag, den 28. Dezember 1886, Nachmittags 5 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 19 (Mariahilfplatz Nr. 17/II., Vorstadt Au) anberaumten Aufgebotstermine anzu⸗ melden, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden. München, am 5. Februar 1886. 8 Der kgl. Gerichtsschreiber: Maggauer, Sekretär. 8
(L. S.)
[55678] Oeffentliche Zustellung. In der beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte anhängigen Prozeßsache des Kommissionärs Franz Ender, gebürtig aus Steingrund, unbekannten Auf⸗ enthalts, gegen den Stellenbesitzer Franz Raschper zu Alt⸗Batzdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Koch zu Glatz, — I. C. 763/85 — wegen eines Honorars von 211 ℳ 50 ₰ nebst 5. Prozent Zinsen seit dem 7. Dezember 1885 für die Vermittelung eines Kaufgeschäfts um ein dem Beklagten gehörig gewesenes, zu Woelfelsdorf belegenes Bauergut, hat Beklagter gegen das ihn zur Zahlung obigen Be⸗ trages verpflichtende Versäumnißurtheil vom 12. Ja⸗ nuar 1886 Einspruch erhoben mit dem Antrage:
den Kläger mit seiner Klage vom 7. Dezember
1885 abzuweisen, das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, sowie zu erkennen, daß die von dem Beklagten bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse, Hinterlegungskasse, zu Breslau unter H. J. 4884, K. B. 4603, 219,1. deponirte Sicherheitsleistung von 250 ℳ an den Be⸗ klagten zurückzuzahlen ist. A Veklagter ladet den Kläger zur mündlichen Ver⸗ handlung über den Einspruch die Hauptsache, sowie über obigen Antrag vor das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt auf den 6. April 1886, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Habelschwerdt, den 30. Januar 1886. Stisser, Aktuar, G als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[55673] Oeffentliche Zustellung.
Lveseld, den 2. Februar 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. von Schuckmann.
Die ledige Christine Foerstner von Birkhof, Ge⸗ meinde Gschwend, O.⸗A. Gaildorf, und der Pfleger
ihres außerehelichen Kindes „Gottlieb“ — Georg Höfer, Holzmacher in Gschwend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Steck in Kirchheim, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika abwesenden Weber Johannes Authaler von Jesingen, aus mehr⸗ maligen zwischen der Christine Foerstner und dem Beklagten im Jahre 1875, namentlich nach Johannis 1875 stattgehabtem Geschlechtsumgang, welcher am 28. März 1876 die Geburt eines Kindes — Gott⸗ lieb — zur Folge hatte, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Bezahlung von jährlich 70 ℳ Alimenten vom 28. März 1882 an und vor⸗ auszahlbar in vierteljährlichen Raten, bis das Kind sich selbst ernähren kann, zum Mindesten bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und laden den B. klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kirchheim auf Mittwoch, den 31. März 1886, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 6. Februar 1886. Koch, Gerichtsschreiber des Königlich Württ. Amtsgerichts Kirchheim.
Be⸗
wird
*
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
[655850 Nutzholz⸗Verkauf.
Die Fürstlich hohenzollernschen Forstverwaltungen Neustall, Neucunerdorf, Sternberg und Kuttel des Rentamtsbezirks Beutnitz, im Kreise Krossen a. O. und Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O. gelegen, verkaufen öffentlich meistbietend:
Dienstag, den 16. Februar 1886, früh von 10 Uhr ab, im Gesche'schen Gasthofe zu Neucunersdorf (an der Märk.⸗Pof. Bahn gelegen), aus dem Einschlage 1885/86 zusammen folgende
Hölzer: “ 2255 Stück eichen Nutzholz I. — VI. Cl. mit 1526 fm, 42 rm dergl. Werkholz; 157 Stück roth⸗ und weißbuchen Nutzenden I. u. II. Cl. mit 76 fm, 26 rm dergl. Werkholz; 20 Stück rotherlen Nutzholz mit 8 fm; 179 Stück birken Nutzenden I u. II. Cl. mit 30 fm; 27 Stück dergl. Nutzholzstangen, 138 Stück dergl. Derb⸗ stangen II. u. III. Cl., 6151 Stück kiefern 88 holz I. — VI. Cl. mit 3775 fm; 29 rm dergl. Sgypließenholz, 17 Stück dergl. Derbstangen I. Cl. und 150 Stück dergl. Derbstangen II. u. III. CI. “ Die Verkaufsbedingungen können bei dem Fürstl. Rentamte zu Beutnitz und den oben genannten Forst⸗ verwaltungen jederzeit eingesehen werden. Das Schutzpersonal ist zur Vorzeigung der Hölzer an den drei Tagen vor dem Verkaufe bereit. Forsthaus Theerofen, Neucunersdorf, Sternberg und Kuttel, den 5. Februar 1886. Die Fürstl. Hohenzollernsche Fgporstverwaltungen.
[55595] Oberförsterei Himmelpforten. Bekauntmachung. Der öffentliche Verkauf folgender Hölzer: 1) 320 Stück Eichen Nutzholz, 2) 120 8 3) 6 „ Weeichholz „ 4) 300 R.⸗M. Buchen Kloben und Knüppel, 5) 3000 6 und Eichen Reiser aus dem Forstdistrikte Kuckard des S. B. Himmel⸗ pforten findet am Dienstag und Mittwoch, den 16. und 17. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, statt, wozu Kauflustige eingeladen werden. Die Zusammenkunft ist im Schlage in der Nähe der Möhnestraße. Am 16. kommt das Nutzholz, am 17. das Brenn⸗ holz zum Verkauf. 6. keheim, den 6. Februar 1886. Der Königliche Oberförster. Schiller.
[55594] 8 Rindenverkauf am 18. Februar 1886 in der Kgl. Oberförsterei Uetze.
1) Schutzbezirk Böckelse, Forstort Harsebruch = 50 rm Rinde,
2) Schutzbezirk Bröckel, Forstort Bohlenbruch = 15 rm Rinde und
3) Schutzbezirk Dannhorst, 110 rm Rinde.
Anfang Vormittags 112 Mentzendorf in Uetze.
Forstort Brand
Uhr
beim Gastwirth
[55383] Bekanntmachung.
Es soll den 20. Februar cr. im Gasthofe zu Friedrichsthal nachstehendes Holz aus der Königlichen Oberförsterei Grünhaus, Regierungsbezirk Frank⸗ furt a. O., Kreis Kalau:
Neuer Einschlag, Schutzbezirk Zschornegosda:
Schlag Jagen 15 = 131 Stück Kiefern und Fichten Nutzholz, Schlag Jagen 24 ca. 850 Stück Kiefern Nutzholz, Wegeaufhieb Jagen 16/17 das erfolgte Nutzholz,
ca. 20 Stück,
Totalität 1 Stück Kiefern Nutzholz;
Schutzbezirk Costebrau: “
Schlag Jagen 63 = 296 Stück Kiefern und Fichten
Nutzholz, 88 Wegeaufhieb Jagen 49/50 ca. 60 Stück Kiefern und Fichten Nutzholz; Alter Einschlag, Schutzbezirk Costrebrau: Totalität 170 Rmtr. Kiefern Scheit und Ast I., sowie das in obigen Schutzbezirken vorhandene Kiefern Reis III. alten und Kiefern Stockholz I. neuen Einschlags, 8 im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden.
Grünhans, den 5. Februar 1886.
Deer Oberförster. von Beulwitz.