1886 / 38 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

bei Erhebung von Anklagen das öffentliche nicht mit dem politischen Interesse identifizirt werden dürfe. Und darin liegt das Anerkenntniß, daß die Staatsanwaltschaft die Frage, ob ein öffentliches Interesse vor⸗ liege, unabhängig von der politischen Parteistellung des Betreffenden zu prüfen und zu beantworten hat. Uebrigens ist es mir beinahe vorgekommen, als ob ein Theil der Angriffe, die jetzt gegen mich als Justiz⸗ Minister gerichtet worden, eigentlich gar nicht an meine Adresse ge⸗ richtet waren, sondern nach einer anderen Seite hin zielten. Damit bin ich in die üble Lage versetzt, mich vertheidigen zu müssen gegen Angrifse, die virtuell, wie ich glaube, gar nicht gegen mich gerichtet sind. Ich will aber auch die erste Frage, wie nämlich meine Stellung zu den sogenannten Diätenprozessen sei, ebenso präzis beantworten, wie sie mir gestellt ist. Meine Herren; ich nehme zu diesen Cirilprozessen gar keine Stellung ein, denn ich darf als Justiz⸗ Minister überhaupt keine Stellung zu Prozessen einnehmen, und darum glaube ich, hätte der Herr Abgeordnete, wenn er mich nicht in dem Verdacht hatte und ich glaube, das hat er doch nicht daß ich in ungehöriger Weise auf die Rechtsprechung und gar auf die in Civil⸗ prozessen einwirken wolle ich sage, dann hätte er die Fragen an mich zu stellen nicht nöthig gehabt. Der Abg. Olzem bat den Minister um schleunige Einfüh⸗ rung der Grundbuchordnung in der Rheinprovinz. Der Unter⸗Staatssekretär Nebe⸗Pflugstädt erwiderte, schon im Jahre 1883 habe der Herr Minister erklärt, daß eine so⸗ fortige Einführung der Grundbuchordnung in der Rheinpro⸗ vinz nicht möglich sei. Dieses Gesetz werde erst einzuführen sein, wenn das dortige Grundsteuerkatasterwesen geregelt sei. Der Abg. Lehmann hielt den Wunsch des Abg. Olzem, nachdem erst ein halbes Jahr vorher die rheinische Hypotheken⸗ ordnung eingeführt worden sei, für verfrüht. Bis das Ka⸗ tasterwesen dort geordnet sei, könne noch gut ein Jahrzehnt vergehen. - 2. Der Abg. Trimborn plaidirte in längerer Ausführung für die Errichtung eines Landgerichts in Krefeld. 8 Der Kommissar Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Schmidt bemerkte, ddie Frage werde im Ministerium seit längerer Zeit erwogen; die Entscheidung könne aber im Augenblicke noch nicht erfolgen.

Der Abg. Bödiker lenkte die Aufmerksamkeit der Juristen und Verwaltungsbeamten des Hauses auf das den Vorberei⸗ tungsdienst der Referendarien betreffende Regulativ, das der Justiz⸗Minister 1883 erlassen habe. Abweichend von der früheren Vorschrift, daß der Referendar zunächst ein resp. anderthalb Jahre bei den Amtsgerichten zu beschäftigen sei, ordne das Regulativ vom 1. Mai 1883 bei im Ganzen sechs⸗ maligem Wechsel eine nur sechsmonatige Beschäftigung bei den Amtsgerichten an. Darin finde Redner einen besonderen Nachtheil; sechs Monate für die praktische Einführung in den Thätigkeitsbereich des Amtsgerichts sei ein entschieden zu kleiner Zeitraum; man sollte je eher desto besser zur frühern Praxis zurückkehren. Die höchst überflüssige, weil äußerst mangelhafte Beschäftigung bei den Ober⸗Landesgerichten könnte dafür ganz in Fortfall kommen. Im Weiteren regte Redner die eventuelle Einführung eines intermediären Examens an und erbat schließlich Auskunft darüber, ob die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung von Testamenten im Bereiche der Stadt Frankfurt a. M., wie er im vorigen Jahre aus dem Hause angeregt sei, im Laufe dieser Session zu erwarten sei.

Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg erklärte hierauf:

Meine Herren! Hinsichtlich der Beantwortung der letzten Frage ist die Staatsregierung allerdings der Meinung, daß mit dem Gesetz, betreffend die Errichtung von Testamenten in Frankfurt a. M., vor⸗ gegangen werden soll, und ich hoffe, daß es schon in wenigen Tagen dem hohen Hause wird vorgelegt werden können. Es ist somit von Seiten der Staatsregierung es ist somit von Seiten der Verwal⸗ tung nichts versäumt worden, dem Wunsche des hohen Hauses nach⸗ zukommen.

Was die fernere Frage der Beschäftigung der Referendarien in dem vorbereitenden Stadium des Dienstes betrifft, so ist es mir nicht neu, daß die Bestimmung des §. 23 des Regulativs, wonach die Re⸗ ferendarien zunächst 6 Monate an den Amtsgerichten beschäftigt werden ollen, von vielen Seiten für eine nicht glückliche gehalten wird. Es ind mir sogar dieselben Einwendungen, welche der Herr Vorredner zu dem Paragraphen gemacht hat, auch in den Generalberichten der Präsidenten entgegengetreten, und es ist mir dabei zur Erwä⸗ ung gestellt, ob diese Bestimmung nicht in dem Sinne abzuändern sein möchte, wie der Herr Abgeordnete es eben vorgeschlagen hat. Aber in noch weit größerem Maße bin ich von anderen Praͤsidenten davor gewarnt worden, schon jetzt mit einer solchen Aenderung vor⸗ zugehen, und zwar weil die Frage noch nicht spruchreif sei. Insbe⸗ sondere auch ist es der Präsident des Ober⸗Landesgerichts in Hannover, der diese Bestimmung sogar für eine glückliche Aenderung der früheren hannoverschen Einrichtung hält und dafür erachtet, daß kein Grund vorliege, sie aufjuheben. Für mein Urtheil das will ich von vorn⸗ herein betonen ist die Frage in der That noch nicht spruchreif.

Wir haben bei Aufstellung des Regulativs die Bestimmung in §. 23 getroffen aus folgenden Erwägungen. Wenn ein junger Mann, der von der Universität in das praktische Justizleben eintritt, zunächst einem Amtsrichter überwiesen wird, unter dessen persönlicher Leitung er in die praktischen Geschäfte während eines halben Jahres vorläufig eingeführt wird, dann mit besserem Erfolge bei dem Landgericht dem⸗ nächst würde arbeiten können, und endlich nun in der Rückkehr an das Amtsgericht dann eine erfolgreichere Ausbildung bekommen würde, 1 er alsbald von Anfang an ein Jahr lang beim Amtsgerichte arbeite.

Zu dieser Bestimmung sind wir auch namentlich mit Rücksicht auf diejenigen Referendarien gekommen, welche demnächst den Justiz⸗ dienst verlassen, wohl aber ihr Vorbereitungsstadium im Justizdienst durchmachen müssen, um demnächst zur Verwaltung überzugehen. Und gerade die Verwaltungsbehörden sind es, mit welchen diese vor⸗ läufige sechsmonatliche Beschäftigung der demnächst zu ihnen übertretenden Referendarien vereinbart ist. Ich könnte Ihnen die Ober⸗ die sich mit dieser Einrichtung einverstanden erklärt haben, anführen: Breslau, Frankfurt, Hamm, Königsberg, Naumburg, Posen warnen davor, das jetzt schon zu ändern, sondern meinen, es sei zuträglicher, wenn noch reichere Er⸗ fahrungen gesammelt werden könnten.

Wenn ich solche Aeußerungen der Provinzialbehörden, die ja immer für den Departements⸗Chef von der allergrößten Bedeutung sein müssen, erwäge, und durch dieselben davor gewarnt werde, nachdem die im Regulativ getroffene Einrichtung noch nicht drei Jahre alt geworden ist, nachdem noch kein Referendar, der auf Grund des Regulativs sein Studium durchgemacht hat, zur zweiten Prüfung hat elangen können, diese jetzt schon wieder zu ändern, so glaube ich, abe ich als Justiz⸗Minister doppelt und dreifach Ursache, mit der befürworteten Aenderung nicht allzurasch vorzugehen.

Meine Herren! Ich darf hieran die allgemeine Bemerkung knüpfen, daß ja auf keinem Gebiet unseres Staatslebens so tief greifende Aenderungen stattgefunden haben als auf dem Gebiet der Rechtspflege. Wir haben eine neue Civilprozeß⸗, eine neue Straf⸗ prozeßordnung, eine neue Justizorganisation bekommen! Diese Neuerungen sind noch kaum 7 Jahre alt, und jetzt schon an diesen Dingen wieder zu bröckeln, würde ich für einen großen legislativen und noch größeren politischen Mißgriff halten. Ich will natürlich nicht, daß das, was durch jene Gesetzgebung geschaffen ist, für alle Zukunft gewissermaßen in Erstarrung aufrecht erhalten wird; ich wünsche aber nicht, daß man, wo sich irgendwo ein Mißbehagen über diese Einrichtung geltend macht, gleich mit einer Novelle an Sie herantrete und eine Abände⸗ rung dieses Gesetzes beantrage. In diesem Sinne haben auf dem Justizgebiet alle Parteien doppelt und dreifach Ursache, möglichst

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konservativ in der Gesetzgebung zu sein, und darum moöchte 8 auch dem Herrn Abgeordneten nicht versprechen, daß i durch seine Argumente, von denen ich viele theile, mich werde be⸗ stimmen lassen, auf eine Aenderung des Regulativs hinzuwirken.

Was die dritte Frage betreffs des sogenannten Intermediär⸗ examens anlangt, so habe ich schon im vergangenen Jahre bei einer ähnlichen Gelegenheit mich dahin ausgesprochen, daß ich meiner Ueberzeugung nach es für richtiger gehalten hätte, wenn wir unsere alten drei preußischen Examina behalten hätten. Die Reichsgesetzgebung aber hat dies geändert, die Partikulargesetzgebung mußte ihr folgen, und wir haben nun auf Grund der Rei ggesetz⸗ gebung auch in Preußen nur zwei Justizeramina. Nun ist es mir sehr zweifelhaft, ob, wenn wir ein solches Intermediärexamen einführen wollten, nicht damit auf einem Umweg gegen die positive Vorschrift der Reichsgesetzgebung und die Absicht der Reichsgesetzgebung verstoßen würden. Angenommen aber, selbst ein solches Intermediärexamen, gegen das ich übrigens manches sachliche Bedenken habe, könnte ohne Verletzung der Reichsgesetzgebung eingeführt werden, so ist es jedenfalls eine Frage, die nicht auf dem Gebiete des Justiz⸗Etats, sondern dem des Kultus⸗Etats zu erörtern sein würde; denn es ist mehr eine Einrichtung des Universitätsstudiums als die praktische Ausbildung der Referendarien im Justizdienst. Diese drei Fragen waren es ja wohl, die der Herr Abgeordnete an mich gerichtet hat, und ich darf deshalb wohl auch hier mit meiner Antwort schließen.

Der Abg. Dr. Wehr (Deutsch⸗Krone) schloß sich bezüglich der letzteren Ansicht dem Justiz⸗Minister an und bat dann um eine Meinungsäußerung desselben über die bereits von ihm angeregte Frage der Beseitigung der ganz überflüssigen und nur kostspieligen gerichtlichen Haft, die der Korrigenden⸗ haft vorangehe. Redner bemängelte ferner den Umstand, daß die Landgerichte vielfach in zu kleine Städte gelegt seien; in der⸗ artigen kleinen Nestern entbehre der Richter fast jeder geistigen Anregung und auf die Dauer leide darunter seine geistige Elastizitäat. Sodann wünschte Redner Auskunft darüber, ob in der That die Besetzung der richterlichen Stellen beim Ober⸗ Landesgericht zu Marienwerder die mehrfach behaupteten großen Schwierigkeiten mache. Die Tendenz, das Richter⸗ personal durch den ganzen Staat wechseln zu lassen, sei eine durchaus richtige und verdiene von allen Seiten möglichste ö Rodnor 3 FealiaSl sci Förderung. Redner wandte sich schließlich entschieden gegen den von polnischer Seite erhobenen Vorwurf, als verfahre der Minister bei Besetzung der Notariatsstellen in der Provinz Posen parteiisch. Der Minister habe gerade bei dieser Ge⸗ legenheit den Polen gegenüber ein beinahe zu großes Wohl⸗ wollen bewiesen.

8 Dem gegenüber erwiderte der Justiz⸗Minister Dr. Fried⸗ erg:

Ich bedauere, daß ich die letzten Fragen, namentlich die über eine Aenderung der Armengesetzgebung, nicht mit dem wünschens⸗ werthen Detail beantworten kann, da mir nicht vorher bekannt war, daß diese Frage an mich gerichtet werden würde. So viel erinnere ich mich allerdings, daß zwischen den Kommissarien des Ministeriums des Innern und der Justiz über die Frage Berathungen stattge⸗ funden haben, und daß die Berathung der Sache im Gange ist. Wenn der Herr Abgeordnete ferner den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Gerichte möglichst in große Städte verlegt werden möchten, so könnte ich diesen Wunsch persönlich vollständig theilen; denn ich glaube allerdings, daß es ein Vortheil für Richter ist, wenn sie in lebendigeren geistigen Strömungen sich bewegen, als die kleinen Städte ihnen bieten, daß mir aber solche größeren Orte nicht zu Gebote stehen, wird der Herr Ab⸗ geordnete selbst zugestehen, und es wird also wohl bei den Gerichts⸗ sitzen, wie sie jetzt sind, in Summe bleiben müssen.

Wenn der Herr Abgeordnete meint, es würde mir schwer, Richter zu finden, die sich gern als Ober⸗Landesgerichts⸗Räthe nach Marien⸗ werder befördern lassen, so kann ich diese Annahme nicht bestätigen. Es finden sich sogar immer sehr reichlich Mitglieder von Landgerichten, welche es als eine Bevorzugunz betrachten, von Sr. Majestät an das Ober⸗Landesgericht nach Marienwerder als Mit⸗ glieder jenes Gerichtshofes befördert zu werden. Zugeben will ich freilich, daß sie allerdings ab und zu nach einigen Jahren des Aufenthalts sich wieder fortwünschen und dann gern nach anderen Ober⸗Landesgerichten versetzt sein wollen. Das ist aber nicht blos bei Marienwerder der Fall, sondern geschieht auch an anderen Orten. Vor allen Dingen weise ich aber den Gedanken zurück, als ob irgend ein preußischer Richter nach Marienwerder als Ober⸗Landesgerichts⸗Rath befördert würde, der nicht vollauf diese Beförderung verdiente. Das Ober⸗Landesgericht in Marienwerder steht in Beziehung der Tüchtigkeit und Qualität seiner Mitglieder ganz gleich den anderen Ober⸗Landesgerichten, und steht jedenfalls gegen kein anderes zurück.

Der Abg. Günther polemisirte gegen das Institut der Gerichtsvollzieher, das in vielen Beziehungen für das Publi⸗

kum eine wahre Geißel sei, auch viel zu theuer und zu kom⸗

plizirt arbeite.

Der Abg. Mooren wandte sich gegen die Etablirung eines Landgerichts in Krefeld; dieselben Gründe wie für diesen Ort träfen auch für Kleve und ebenso für Gladbach zu.

Der Abg. Seyffardt (Magdeburg) trat dagegen für Kre⸗ feld ein, dessen Anspruch früher auch bereits von der Regie⸗ rung anerkannt worden sei.

Der Abg. von Jazdzewski wünschte, daß die Versicherung des Justiz⸗Ministers, die Staatsanwälte dürften nicht ohne Weiteres das öffentliche mit dem politischen Interesse identi⸗ fiziren, auch für die Staatsanwälte in der Stadt Posen gelten möge, welche für diese Beamten ein klassisches Versuchsfeld tendenzpolitischer Wirksamkeit bilde. Ebenso parteiisch wie die Staatsanwälte seien in Posen auch vielfach die Richter. Daß man übrigens sich auf das Hartnäckigste dagegen sträube, den Polen auch nur dasselbe Recht wie den übrigen Staatsbürgern zu gewähren, das habe sich in dem Verhalten des Geheimen Raths Schmidt in der Reichstagskommission, welche die Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes berathe, gezeigt. Daß der Abg. Wehr auch hier wieder die polnische Frage hereingezogen habe, könne Niemand mehr Wunder nehmen.

Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg entgegnete:

Die Aeußerung des Hrn. Abg. Dr. Wehr, es sei zweckmäßig, daß die Richter nicht zu sehr am Provinzialismus hängen, sondern sich möglichst im ganzen Lande als Richter umthun möchten, habe ich keineswegs so verstanden, als ob er mich aufgefordert hätte, in specie polnische Richter in deutsche Provinzen zu versetzen. Ich glaube daher auch kaum, daß der Hr. Abg. von Jazdzewski aus den Aeußerungen des Hrn. Abg. Dr. Wehr einen Anlaß ent⸗ nehmen sollte, die polnische Frage auch beim Justiz⸗Etat wieder aufs Tapet zu bringen.

Wenn er dabei meinte, daß die Aeußerung, welche der Hr Abg. Dr. Wehr aus einer früheren Verhandlung, stenographisch getreu, wiedergegeben hat, nicht richtig sein könne, da ja der be⸗ treffende Anwalt von mir das Notariat verliehen bekommen habe, so bedaure ich, daß dieser sein Schluß ein falscher ist. Der Hr. Abg. Wehr hat nur wörtlich dasjenige mitgetheilt, was mir in dem Bericht der Provinzialbehörde über jenen Anwalt mitgetheilt worden war. Es bestand dies allerdings darin, daß er als Vertheidiger in einer Beleidigungssache die Erklärung abgegeben habe, er könne es für keine Beleidigung halten, wenn man einem Polen nachsage, daß er an Revolutionen gegen Preußen theilgenommen habe, ja er könne nicht einmal darin eine Beleidigung finden, wenn von einem Polen geäußert würde, er habe in dieser Revolution als Hängegendarm

fungirt. Richtig ist, daß ich diesem Manne das Notariat hieraufhin p

weigert habe, aber ebenso richtig ist es, daß er demnächst das Notariat * ten hat. Ich erinnere mich nämlich, daß einige Zeit, nachdem dl vorigen Jahre die Verhandlungen in diesem Hause stattgehabt hatten jener Herr zu mir kam und ich in der Unterredung mit ihm 8 Ueberzeugung gewann, daß jene sträflichen Worte von ihm nur in 8 Heftigkeit und Erregung der Vertheidigung gesprochen wo 8 daß der Mann aber sonst nach seinen mir gegenüber aba⸗ gebenen Erklärungen wohl des Vertrauens würdig sei, das Nota ge⸗ zu bekommen. Als ich diese Ueberzeugung in persönlicher Unterreduat mit ihm geschöpft hatte, da wollte ich ihm den Fehler, den er als Vertheidiger gemacht hatte, nicht sein ganzes Leben nachtranal und 8 9 e. das gen

Ich glaube, der Hr. Abg. von Jazdzewski erweist seinen 8 keinen Dienst, wenn er mich zwingt, diese Dinge hier deandsleuta Parlament zu behandeln. Ueberhaupt meine ich, daß das Woblwollen welches die Regierung gegen Jeden, also auch den polnischen⸗ Jurifta gegenüber a priori üben muß, außerordentlich erschwert in wenn hier derartige Ausführungen im Hause gemacht werd ůt. Wie soll ich beispielsweise es nennen, wenn der Hr. Abg. von Jazdzewet hier im preußischen Abgeordnetenhause über Aeußerungen eines Kom missars, der von der Reichsregierung als Kommissar für Verha 8 lungen im Reichstage vom Justiz⸗Minister Preußens erbeten 8 gewissermaßen das Abgeordnetenhaus zum Richter auffordert? Dor sind diejenigen Erklärungen gegeben, die im Interesse der Reicht regierung und im Interesse derjenigen Anschauungen, welche dir Reichsregierung dem dort verhandelten Gesetzentwurf gegenüber vertrat, gegeben werden mußten, und ich glaube, es ist rich wohl gethan, daß man eine solche Vermischung der beiden Körper⸗ schaften verfucht, um hier gewissermaßen als Ankläger gegen Beamte die beim Reichstage fungirten, aufzutreten. 8 Wenn der Herr Abgeordnete ferner Klage führt darüber, daß ein Staatsanwalt erklärt habe, er müsse diese Presse unnachsichtlich ver⸗ folgen, dann antworte ich ihm: das mache ich dem Staatsanwalt nicht zum Vorwurf. Denn welche Presse ist das, die er verfolgt? Es ist diejenige polnische Presse, die sich strafbarer Uebertretungen nicht nur nach der Anschauung des Staatsanwalts, sondern auch der Gerichte schuldig gemacht hat, und daß diese von dem Staatsanwalt un⸗ nachsichtlich verfolgt wird, das ist seine Pflicht und Schuldigkeit

Schon früher habe ich Gelegenheit gehabt, über die Redaktions⸗ verhältnisse gewisser polnischer Blätter mich hier zu äußern. Ich will es unterlassen obgleich die Versuchung dazu sehr nahe läge —, das zu wiederholen, was ich damals gesagt, weil ich den unerfreulichen Gegensatz, der augenblicklich hier in dieser Frage herrscht, nicht durch meine Aeußerungen verschärfen möchte.

Der Abg. Trimborn bekämpfte mit großer Lebhaftigkeit die von dem Abg. Mooren zu Gunsten von Kleve resp. Glad⸗ bach vorgeführten Momente als nicht zutreffend.

Der Abg. Dr. Wehr (Dt. Krone) erklärte, die Qualifika⸗ tion der Richter am Ober⸗Landesgericht zu Marienwerder mit keinem Worte bemängelt zu haben. Auch habe nicht er, son⸗ dern erst der Abg. von Jazdzewski die Polendebatte wieder auf⸗ leben lassen.

Der Abg. Dr. Achenbach bemerkte, die romantische Ge⸗ schichte des Abg. Traeger von den Fensterpromenaden eines Studenten bei schönen Verkäuferinnen u. s. w. sei leider nur ein Roman gewesen. Die ganze Sache drehe sich darum, daß ein ruhiger Passant vor einem Schaufenster einige Augenblicke stehen geblieben und plötzlich von dem Eigenthümer des Ge⸗ schäfts mit Schimpfworten überschüttet worden sei. Daß in diesem Falle die Verfolgung, als im öffentlichen Interesse liegend, von einem Staatsanwalt eingeleitet worden sei, darin finde Redner so etwas Ungeheuerliches nicht, es müßte denn das sein, daß der Beleidigte das Unglück habe, der Sohn eines Ober⸗Präsidenten zu sein. Die Sache an sich sei eigentlich sehr harmlos, und wäre es wohl kaum werth gewesen, in der ge⸗ wählten Form hier vorgebracht zu werden.

Der Abg. Traeger betonte, daß er mit dem Vortrage der Geschichte Niemanden habe verletzen wollen. Er habe das Thatsächliche aus der Darstellung der Gerichtsverhandlung in angesehenen Berliner Zeitungen. Die Richtigstellung der Sache durch den Abg. Dr. Achenbach erkenne er natürlich durchaus an.

Das Ministergehalt wurde darauf bewilligt, ebenso der Rest des Kapitels „Ministerium“ nach unerheblicher Debatte, desgleichen die Kapitel: Justiz⸗Prüfungskommission, Ober⸗ Landesgerichte, Land⸗ und Amtsgerichte, Gefängnisse, Warte⸗ gelder u. s. w. und der Rest des Ordinariums, sowie das Extraordinarium.

Schluß der Sitzung 4 ¼ Uhr. abend 11 Uhr.

Nächste Sitzung Sonn⸗

Statistische Nachrichten.

Legitimirung unehelicheri Kinder. In der Januar⸗ sitzung der österreichischen statistischen Centralkommission legte ein früher eingesetztes Spezialcomité, welches die Frage der Erhebung und Nachweisung der Legitimationen unehelicher Kinder in Berathung zu ziehen gehabt hatte, den Entwurf eines Formulars vor, nach welchem diese Nachweisung erfolgen soll, und beantragte in Erwägung des Umstandes, daß die Zahl der unehelich Geborenen in Oesterreich eine weit höhere als in anderen Staaten ist, und daß in einigen der letzteren bereits die Legitimirungen der unehelich Geborenen sorgfältig registrirt werden, an die betheiligten Ministerien das Ersuchen zu richten, die regelmäßige Nachweisung der Legitimation der unehelich Geborenen verfügen zu wollen. Der Berichterstatter konstatirte zur Begründung der Anträge, daß in Oesterreich im Allgemeinen 14 pSCt. der ge⸗ borenen Kinder auf die unehelichen entfallen und daß diese Verhältniß⸗ zahl in den Alpenländern eine namhaft höhere sei, in Kärnten sogar sich auf 46 pCt. erhebe. Er führte weiter aus, daß in Belgien 44,8 pCt. und in Frankreich 24,4 pCt. der unehelich Geborenen legitimirt würden, während in den englischen Städten und speziell in London diese Legitimationen 17,5 bezw. 20 pCt. erreichten. Die Anträge der Spezialkommission wurden mit einigen unwesent⸗ lichen Abänderungen angenommen.

Auch in Preußen wurden statistische Nachrichten über die vor⸗ gekommenen Legitimirungen unehelicher Kinder staatlicherfeits bisher nicht erhoben. Dagegen sind die Königlichen Standesbeamten in der Landeshauptstadt Berlin durch Magistratsverfügung vom 16. Februar 1882 angewiesen worden, die legitimirten Kinder nach Geburtsjahr, gängen zu unterscheiden. Das Ergebniß der während des Jahres 18e, in Berlin vorgekommenen Legitimirungen ist vom statistischen Amte der Stadt zusammengestellt und veröffentlicht worden. Es sind danach in die Geburtsregister der Berliner Standesämter während des Jahres 1882 überhaupt 1292 Legitimirungen eingetragen worden, davon betrafen 661 Knaben und 631 Mädchen. Im Jahre 1883 wurden 1282 Legitimirungen registrirt, wovon 621 Knaben und 661 Mädchen betrafen. Man kann ö“ die Zahl der in Berlin erfolgenden nachträglichen Legitimirungen auf nahezu 20 pCt. der lebendgeborenen unehelichen Kinder schätzen, und etwas mehr als die Hälfte. dieser Legitimirungen (11 pEt. der Knaben und 10,2 pCt. der Mädchen) finden noch während des ersten Lebensjahres, nahezu ein Viertel der. selben (4,1 pCt. der Knaben und 4,8 pCt. der Mädchen) bis zum A 8 laufe des zweiten Lebensjahres statt. Das Geschlecht der schetgt nese auf die Legitimirung selbst noch auf deren Zeit bemerken wer en. 8

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zum Deutsche

n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

0.

age

den 12. Februar

Berlin, Freitag,

1886.

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

.Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

& u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Tteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

166179] Steckbriekf. ;

*Gegen den am 5. Oktober 1855 in Berlin gebo⸗ men Literaten Emil Hngo Siegfried, ottomani⸗ ster Staatsbürger, zuletzt hier Redacteur des Mecklenburger Sonntagsblatt“, evangelisch, unver⸗ feirathet, welcher sich verborgen hält, ist di Unter⸗ schungshaft wegen Vergehens gegen die §§. 185 und 187 des St.⸗G.⸗Bchs., resp. Vergehens gegen § 20 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai be4 verhängt. 8

(s wird ersucht, denselben zu verhaften und in de nächste Amtsgerichts⸗Gefängniß abzuliefern, auch iber die geschehene Einlieferung beschleunigt hierher Mittheilung machen zu wollen.

Kostock, den 9. Februar 1886. Froöherzogl. Mecklenb. Schwerinsches Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen.

gez. Bunsen. 3 Der Gerichtsschreiber: J. Bernitt, Actuariatsgehülfe.

Beglaubigt:

84

(L. S.)

5994 88 Schreiner Heinrich Mohr, geboren am Januar 1859 zu Wallenrod, Kreis Lauterbach, aleztin Demern bei Schönberg i. M., wird beschul⸗ eit, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sin, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Mlitärbehörde Anzeige erstattet zu haben. lebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ Derselbe wird auf Freitag, den 16. April 1886, Vormittags 10 Uhr, vor das Großherzogl. Schöffengericht zu Schönberg zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe zf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung zon dem Großherzogl. Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando u Schwerin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Schönberg, den 8. Februar 1886. Der Großherzogl. Amtsanwalt. (gez.) Müller. Beglaubigt: Schnell, Prot.

6249] K. W. Amtsgericht Laupheim.

Oeffentliche Ladung. Der am 16. Dezember 1861 geborene Dienstknecht Srlvester Spielmann von Hiltenfingen, zuletzt wohnhaft in Hüttisheim, wird beschuldigt er sei als kurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert. Uebertretung §. 360 Z. 3 Str. G. B. Derselbe wird auf Anordnung des K. Amtsgerichts dahier auf

Mittwoch, den 7. April 1886,

Vormittags 9 Uhr, ur Hauptverhandlung vor das K. Schöffengericht eupheim geladen, und wird bei unentschuldigtem Kableiben auf Grund der nach §. 472 St. P. O. um K. Landwehr⸗Bezirkskommando Ehingen aus⸗ retellten Erklärung verurtheilt werden Den 8. Februar 1886.

Gerichtsschreiber: Weiß.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

8a970- das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, dat unterm 5. Oktober 1885 nachstehendes 8 Aufgebot alcfen: 1em Stadtgrundbuche für das Angerviertel, kheil I. Seite 737, sind auf dem Folium für das lnwesen des Konditors Franz Seraph Kraus an ir Eendlingerstraße Nr. 89 dahier folgende Ein⸗ nige enthalten: vUebergetragen am 10. Juni 1849: e1g. ein Gulden Gilt, südenc zahlbar zu t Gallus, um 20 Fl. Kapital an Maria Wid⸗ mnn und ihren Erben, laut Hauptbrief vom Oktober 1530 und Ulbergetragen am 10. Juni 1849: sIII. fünf Gulden Gilt, jährlich zahlbar zu 8 6 um 100 Fl. Kapital an den Handelsmann sehann Scaguler laut Hauptbrief vom 19. April Feund Transportbrief vom 18. September 1703“. denle beiden Ewiggeldkapitalien sollen schon rie tzahlt sein, ohne daß deren Löschung bisher lgen konnte, weil die Gläubiger und beziehungs⸗ neerderen Erben trotz aller Nachforschungen nicht Femitteln sind. 8* Antrag des Konditors Franz Seraph Kraus 9 mnun an Diejenigen, welche auf die bezeichneten glilten ein Recht zu haben glauben, die öffent⸗ giti ufforderung, ihre Ansprüche und Rechte estens im Aufgebotstermine 1 den 21. a 1886, n ezrn⸗VormittagsL r, üicgerichtlichen Sitzungszimmer Nr. 18/I. anzu⸗ nlln’ widrigenfalls die Forderungen für erloschen Gnnd und Gilten nebst Ewiggeldkapitalien im nn uche gelöscht würden. dachen, am 7. Oktober 1885 d ggeschäftsleitende Kgl. Gerichts 1, 8.) Hagenauer.

1

die Geschwister Emilie und Rahel Auguste Leszinski

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

.Verschiedene Bekanntmachungen.

.Literarische Anzeigen.

In der Börsen⸗

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

.Theater⸗Anzeigen. - 9. Familien⸗Nachrichten.

Beilage. R

ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Emilie Leszinski und des Vormundes der Rahel Auguste Leszinski, Einwohner Michael Fisch, zum Zwecke der Neuausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es werden daher die Inhaber des Buches aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermin den 20. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte anzumelden und dasselbe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Grandenz, den 7. Oktober 1885.

Königliches Amtsgericht.

[33267] Aufgebot. Der Kaufmann Anton Schlüter zu Hannover hat das Aufgebot des von der Sparkasse der Kapital⸗ Versicherungs⸗Anstalt zu Hannover für Joseph Dodt in Warburg ausgestellten und später auf den Namen des Antragstellers umgeschriebenen Sparkassenbuchs Nr. 24 850 über jetzt noch 124 08 nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, denu 29. April 1886,

Mittags 12 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermine an hiesiger Gerichts⸗ stelle (Zimmer 84) seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ salls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8

Hannover, den 3. Oktober 1885. —⸗ Khönigliches Amtsgericht. Abtheilung IVb.

u gez. Jordan.

1G Ausgefertigt:

(L. S.) Thiele, Gerichtsschreiber. [31744] Aufgebot.

Auf dem der Karoline Louise, verehel. Blöthner, geb. Würker, in Dürrenebersdorf gehörigen Grund⸗ besitzthum, Fol. 1 des Gr.⸗ u. Hyp.⸗Buchs von Dürrenebersdorf, haften folgende veraltete Hypo⸗ theken:

1./I. 29. Dezember 1851, Dreiundvierzig Thaler 26 Sgr. 5 Pfg. = 131 64 Pfg. gerichtl. fest⸗

estelltes Liquidum s. Zinsen in S. der Marie Wilh.

ürker „a. Marie Rosine Würker, geb. Kämpfe, lt. Hilfsscheins d. d. 29. XII. 1851;

2./II. 20. Februar 1852, Achtzehn Thaler 24 Sgr. 3 Pfg., festgestelltes Liquidum s. Zinsen in S. der Marie Wilh. Würker ⁄. Marie Rosine Würker, geb. Kämpfe lt. Hilfsscheins d. d. 20. II. 1852.

Auf Antrag der ꝛc. Blöthner, welche behauptet, daß die Forderungen getilgt seien, werden Diejenigen, welche Rechte auf solche zu haben glauben, aufge⸗ fordert, solche spätestens in dem auf

Montag, den 3. Mai 1886, - Vorm. 11 Uhr, 8 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, w falls die Hypotheken für erloschen werden

werden. Gera, am 2. Oktober 1885. . 1 Das Fürstl. Amtsgericht. Münch.

rigen⸗ erklärt

Regensburg, den 14. Januar 1886 Amortisation eines Bankscheines betr.

Aufgebot.

Dem Söldner Georg Götzfried in Zeitlarn ist im September 1884 ein auf ihn lautender 2 % iger Bank⸗ schein der K. Filialbank Regensburg über 900 Nr. 36416/6116 d. d. 12. September 1883 abhan⸗ den gekommen.

Auf Antrag des genannten Georg Götzfried wird hiermit der Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 27. September d. J., Vormittags 10 Uhr, bei diesseitigem Gerichte angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte schriftlich oder mündlich zu Protokoll des K. Gerichtsschreibers anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen würde. K. Amtsgericht Regensburg I. Der K. Amtsrichter: gez. Tischler. Zur Beglaubigung: Regensburg, 19. Januar 1886. Der geschäftsl. K. Sekretär: S.) Henckvy. 8

[56296] Oeffentliche Zustellung. Die Gemeinde Limbach, Amt Wehen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Koch zu Wiesbaden, klagt gegen die Wittwe des Jacob Ehrenfeld von Dais⸗ ach, dermalen mit unbekanntem Aufenthalte ab⸗ wesend, wegen 60 Zinsen eines ihrem verstorbenen Ehemanne gegebenen Darlehens von 1200 für die Zeit vom 1. Juli 1884 bis 1885 und wegen 80 Kosten mit dem Antrage, sie als Leibzüchterin des Nachlasses desselben zur Zahlung obiger Beträge zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Langenschwalbach auf Dienstag, den 6. April 1886, Vormittags 10 Uhr. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

[51972]

(L. S.)

41.

9 8.

dase. Aufgebot. nSparke senbuch der Kreissparkasse zu Grau⸗ Nr. 5893 über noch 22,26 ℳ, ausgefertigt für

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (L. S.) Herrmann, Assistent,

——

[56293] Oeffentliche Zustellung. Der Schlossermeister L. Zeibig in Plagwitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Burckas II. in Leipzig, klagt gegen Otto Reißmann, früher in Plag⸗ witz und Mylau wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen einer Forderung aus Bürgschaft mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 553 30 nebst 5 % Zinsen davon vom 15. Juli 1885 ab kostenpflichtig zu verurtheilen und das Ur⸗ theil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 11. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 8. Februar 1886.

Starke, 1. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [56295] Oeffentliche Zustellung. Der Architekt und Maurermeister F. W. Heine in Plagwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Burckas II. in Leipzig, klagt gegen den Otto Reiß⸗ mann, früher in Plagwitz und Mylau wohnhaft,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselst auf 4 den 6. Juli 1886, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 2 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Mitbeklagten Franz Symalla wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b Oppeln, den 5. Februar 1886. . Beyer, ,. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[56297] Kgl. Württ. Amtsgericht Marbach. Oeffentliche Zustellung.

Friedrike Bezner, ledig, von Höphigheim und deren

Vater Gottlob Bezner, Bauer von da, als gesetzlicher

gegen den Bauern Karl Steng von Ottmarsheim, in Amerika, aus unehelicher Vaterschaft eines von der Mitklägerin am 23. Februar 1884 geborenen Kindes männlichen Geschlechts, mit dem Antrage auf kosten⸗ von 20 für das Kränzchen, 20 Tauf⸗ und Kindbettkosten, jährlich 80 Alimente vom Ge⸗ burtstag des Kindes an bis es sich selbst ernähren kann, jedenfalls aber bis zu dessen 14. Lebensjahr,

Vertreter des unehelichen Kindes der Ersteren, klagen

fällige Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung

2*

jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Bürgschaft, mit dem Antrage, den Beklagten in Be⸗ zahlung von 797 56 sammt Zinsen zu 5 % vom 1. Oktober 1884 kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zur erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 29. April 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 8. Februar 1886.

Starke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[56294] Oeffentliche Zustellung.

Die Zimmermeister G. Schurig und C. A. E. Hoffmann, Beide in Plagwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Burckas II in Leipzig, klagen gegen Otto Reißmann, früher in Plagwitz und Mylau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Bürgschaft, mit dem Antrage, den Beklagten in Bezahlung von 514 40 nebst 5 % Zinsen vom 1. Oktober 1885 ab kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 29. April 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

und zwar jährlich vorauszahlbar, und laden den Be⸗-⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu Mar bach auf Mittwoch, den 31. März 1886, Nachmittags 2 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 9. Februar 1886. 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

156290] Oeffentliche Zustellung. Der Maurer Karl Sperling zu Sitzenroda, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Steltzer zu Torgau, klagt gegen die Erben der verehelichten Hausbesitze Hache, Rosine, geb. Jaehnigen, nämlich: 8

1) ihren Ehemann, den Handarbeiter Wilhelm Hache in Guck bei Kleve, beim Grenz⸗Auf⸗ seher Giese wohnhaft, ihre Kinder:

.die verehelichte Grenz⸗Aufseher Giese, Therese geb. Hache, zu Guck bei Kleve,

den Reserve⸗Wcichensteller Karl Hache Dresden, Lindenauerstraße 38,

c. den Arbeiter Wilhelm Hache in unbekannte Abwesenheit,

den Arbeiter Friedrich Hache in unbekannte Abwesenheit,

.den minderjährigen Gärtner Gustav Hache zu Dresden, Sedanstraße Nr. 9 IV. bei Wunder⸗ lich, vertreten durch seinen Vater Wilhelm Hache, 86 eggerhn zu 1), ee

. 3 ; 2 3 wegen einer arlehnsforderung, mit dem Antrage, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung die Beklagten als Solidarschuldner zur Zahlung von dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 150 nebst Zinsen davon für die Zeit vom

Leipzig, am 8. G“ G 1. Oktober 1880 ab bis zum 1. Januar 1886 zu Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 888 8 mieh Mütes Dett. 2* varsu. Ffruktheilen

56072 8 ; klären und ladet die Mitbeklagten Wilhelm und [56075]. Oeffentliche Zustellung. u geimig Friedrich Hache zur mündlichen Verhandlung des Die Firma Ad. Kramer & Mever zu Leipzig, Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Drucker da⸗ F orgau auf . 8 selbst, klagt gegen den Kaufmann Gustav Hermann 2 18 3 Mai 1886. Vormittags 9 Uhr Haunhorst, früher zu Reudnitz, jetzt unbekannten Auf⸗ Zum öffentlichen zustellung wird dieser enthalts, im Urkundenprozesse aus einem Schuldscheine Auszu 8 Krage belannt vee9 8 d. d. Reudnitz⸗Leipzig, den 24. Inli 1885, über * Dos 958 ’den0 1886. 2409 ℳ, mit dem den Beklagten 88 85. gan, . Werner, 1 zahlung von 2409 nebst 6 % Zinsen vom 1. Juli zchtsschreiher des Czniali ; 1885 an gerechnet zu verurtheilen und das Urtheil für als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ vX“ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts zu Lei

wird

K. Amtsgericht Urach. [56291] Oeffentliche Zustellung. G Karl Friedrich Kurz, Briefträger, und Thomas Laib, Wirth, Beide in Mezingen, klagen gegen Gott⸗ lieb Schwarzmann, Schneider von Mezingen, mi unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus einer an di Gewerbebank Mezingen bezahlten Bürgschaft, mit dem Antrag, den Beklagten zur kostenfälligen Be⸗ zahlung von a. 256 38 ₰, b 15 50 ₰, Kostenbetreff für einen vorausgegangenen Arrestbefehll zu verurtheilen und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Urach auf Dienstag, den 13. April 1886, Vormittags 9 ½ Uhr. 3 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 9. Februar 1886. stv. Gerichtsschreiber Kretschmer

[56292 K. Amtsgericht Urach. Oeffentliche Zustellung. Albrecht Hagmayer, Buchbinder in Blaubeuren,

vertreten durch C. F. Kurz, Briefträger in Mezingen,

kagt gegen den Schneider Gottlieb Schwarzmann von Mezingen, mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, wegen Darlehen, mit dem Antrag, den

Beklagten zur kostenfälligen Bezahlung von 200

nebst 10 % Kostenantheil für ein vorausgegangenes

Arrestverfahren zu verurtheilen, und ladet den

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor das K. Amtsgericht Mrach auf

Dienstag, den 13. April 1886

eipzig auf Freitag, den 16. April 1886, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 8. Februar 1886.

Steuer, Gerichtsschreiber des

56299 ;4 . 186298] Oeffentliche Zustellung. Die verwittwete Halbbauer Marie Symalla, geb. Lexy, zu Lugnian, vertreten durch den Rechtsanwalt Cohn zu Oppeln, klagt gegen 1) den Stellenbesitzer Franz Symalla, früher zu Lugnian, jetzt in Amerika, unbekannten Aufent⸗ haltsorts, 28 2) den Stellenbesitzer Jacob Grochollik und dessen Ehefrau Franziska Grochollik, geborene Symalla, früher in Lugnian, jetzt in Saint⸗Clou in Nord⸗ Amerika, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage: b die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, die Löschung ihres Antheils an der für sie auf den Grundstücken Nr. 11 Lugnian Abtheilung III. Nr. 1 und Nr. 596, 599, 598, 600, 601, 593, 603, 592, 594, 595, 597, 602 und 604 Lugnian Abtheilung III. Nr. 1 zu 1 eingetragenen Post von noch 200 Thalern rückständige zu 5 % seit 31. Oktober 1872 verzinsliche Kaufgelder mit je

Königlichen Landgerichts.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

100 Thaler gleich 300 zu bewilligen, Vorm. 9 ½ Uhr.