*uunterworfen worden. Buahnhof Fürth 14 Kohlenwagen, 1 sonenwagen
3
die bedauerlichsten Folgen haben könne.
⸗ & ⸗
Darauf seien am 13. Juni 1885 im Bier⸗ und 2 Per⸗ gepfändet worden. sie würde über⸗ Gebiet Überführen
der böhmischen Westbahn Da die böhmische Westbahn erklärt habe, haupt kein Material auf bayerisches
lassen, sei die bayerische Regierung gezwungen gewesen, eine
ziemlich beträchtliche Anzahl Waggons und Maschinen zur Verfügung zu stellen, weil sonst der Betrieb von Pilsen nach Fürth nicht hätte fortgeführt werden können. Es unterliege keinem Zweifel, daß dieser Eingriff in den Betrieb einer Bahn Abgesehen von der lästigen Correspondenz der Eisenbahnen müsse der Betrieb selbst
in der bedauerlichsten Weise leiden. Diese Waggons seien
nirgends sicher: sie könnten nicht blos an der Grenzstation epfändet, sondern auch mitten im Lande aus fertigen Fügen herausgerissen werden und überfüllten dann die Bahn⸗ F Beispielsweise hätten 54 Wagen der Böhmischen West⸗ ahn, welche gepfändet gewesen seien, 939 Tage auf bayeri⸗ schem Gebiet zugebracht. Der Ostbahnhof in München sei eine Zeit lang so mit gepfändeten Wagen gefüllt gewesen, daß dieselben nach anderen Stationen hätten übergeführt wer⸗ den müssen. Daß nun in weiterer Konsequenz die Bahnen, deren Material in Gefahr sei, dahin kämen, daß sie womög⸗ lich den Verkehr nach anderen als deutschen Linien leiteten, sei natürlich. Es ständen hier die wesentlichsten Interessen auf dem Spiel.
Der Abg. von Cuny meinte: Wenn er auch den Weg eines Gelegenheitsgesetzes nicht für einen glücklichen halte, so wolle er doch dem Gesetz nicht entgegentreten, da es die Ver⸗ kehrsinteressen gegen Beeinträchtigungen Privater zu schützen bestimmt sei. Der Bundesrath habe schon einmal einen An⸗ lauf genommen, die Sache zu regeln. Indessen sei damals der Entwurf über das Pfandrecht an Eisenbahnen zu kompli⸗ zirt gewesen. Es sei auch einmal zu einer kommissarischen Berathung, leider aber nicht zu einem wirklichen Resultat ge⸗
9* kommen, und es dürfte ernstlich zu erwägen sein, ob nicht
die Reichsregierung zweckentsprechend auf diesen Weg zurück⸗ kommen sollte. Bedauerlich sei es immerhin, daß in diesem Gesetze nur eine Beschränkung für die Gläubiger aus⸗ gesprochen sei, daß aber nicht positiv gesagt werde, in welcher
Weeise die Voraussetzung, der Umfang, überhaupt positiv die Verfolgung ihres Rechtes der Zwangsvollstreckung möglich sei.
*.
8 ETonheil werden lasse.
„ö 9
Der Gesetzentwurf berge die große Gefahr, daß man einem
bestimmten Interesse eine zu weit gehende Berücksichtigung zu
Es werde daher sehr wichtig sein, für die kommissarische Vorberathung nicht nur juristische Mitglieder, sondern auch Eisenbahn⸗Sachverständige auszuwählen. Er empfehle also auch hier, die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern und zwar an diejenige, die das vorhergehende Gesetz zu berathen haben wird, zu verweisen. Der Abg. Strombeck schloß sich im Wesentlichen diesen Ausführungen an. Es werde allerdings eine gewisse Aus⸗
nahmestellung für das rollende Material der Eisenbahnen hier herbeigeführt, während sonst jeder Theil des Vermögens eines Schuldners der Beschlagnahme unterliege. Indessen sei er
der Meinung, daß sich das Eisenbahnvermögen in gewisser
Beziehung wesentlich vom Privatvermögen unterscheide, denn das erstere, besonders das rollende Material, sei dazu be⸗ stimmt, dem öffentlichen Interesse zu dienen. Er schließe sich daher auch dem Wunsche, die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen, an. 8
Der Abg. Schrader erklärte sich ebenfalls mit kommissa⸗ rischer Vorberathung einverstanden, obwohl er eine dringende Veranlassung für die vorgeschlagene Regelung nicht anerkennen könne. Namentlich würde es, wenn das rollende Material ausgenommen werde, auch nothwendig sein, gewisse andere Mittel, welche zum Betriebe erforderlich seien, z. B. Kohlen, inzubegreifen. 3 8
Der Abg. Kroeber meinte: als bayerischer Kaufmann
une er bestätigen, daß die vom bayerischen Bevollmächtigten geschilderten Zustände auch vom bayerischen Handelsstande schwer empfunden würden. Es leide darunter nicht nur der bayerische Verkehr mit Oesterreich, sondern auch der interne, da das bayerische Fahrmaterial den österreichischen Bahnen geliehen und so dem bayerischen Handel entzogen werde. Der in Ge⸗ treide und Holz sehr bedeutende Handel mit Oesterreich⸗Ungarn habe durch die neue Zollgesetzgebung ohnehin schwer gelitten, urch die Beschlagnahme der österreichischen Güterwagen werde er noch weiter benachtheiligt. Es sei für die Empfänger der Ladungen dieser Wagen durchaus nicht gleichgültig, ob ihnen diese prompt oder erst nach Wochen zu⸗ gingen, nachdem sie zuvor umgeladen, vielleicht auch beschädigt seien. Auf die Couponprozesse, die wesentliche Veranlassung zu diesen Vorlagen, gehe er nicht näher ein, er glaube, daß durch diplomatische Verhandlungen oder auch auf andere Weise die Rechte der deutschen Gläubiger gewahrt werden könnten. Er habe hier weder das Interesse der Gläubiger, noch das der österreichisch⸗ungarischen Bahnen zu wahren, wohl aber die des bayerischen Handels. Er empfehle gleichfalls die Verweisun der Vorlage an eine Kommission und erkläre gleichzeitig, ba⸗ er für das Gesetz stimmen werde.
Der Abg. Klemm erklärte sich mit dem Abg. von Cuny für Verweisung der Vorlage an die besondere Kommission, die vorhin beschlossen wurde, und in diesem Sinne entschied sich auch das Haus.
Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Sol⸗ datenstandes in Folge von Betriebsunfällen.
Der Abg. Struckmann befürwortete eine Reihe redaktioneller Anträge, welche die Beschlüsse zweiter Lesung formell in Ueber⸗ einstimmung bringen sollten mit der Terminologie des Gesetzes.
Der Abg. Schrader betonte: die in zweiter Lesung ab⸗ gelehnten Amendements seiner Partei wiederhole dieselbe
als aussichtslos nicht. Sie halte das Gesetz in seiner jetzigen Fassung für unzureichend, indem es nicht alle Beamte ein⸗ schließe, nicht alle Unfälle treffe, und eine nur ungenügende Fürsorge einführe. Gleichwohl werde sie für das Gesetz stim⸗ men, weil es immerhin den Beamten, die seiner Zeit zu Un⸗ recht vom großen Unfallversicherungsgesetz ausgeschlossen wor⸗ den seien, wichtige Vortheile gewaäsge⸗ und weil es ausdrücklich den Grundsatz aufstelle und anerkenne, daß das Reich für seine Beamten bei Betriebsunfällen sorgen müsse. Seine Partei behalte sich aber vor, bald wieder auf das Gesetz zurückzukommen und es besser zu gestalten, wozu sich die Ge⸗ legenheit hoffentlich bald bieten werde.
Darauf wurden die §§. 1 bis 11 in der Redaktion Struck⸗ manns angenommen. In §. 12 ist beschlossen worden, daß das Haftpflichtgesetz den Staats⸗ und Kommunalbeamten gegen⸗ über, für welche durch Landesgesetz oder statutarische Bestim⸗ mung „die in den Vorschriften dieses Gesetzes angeordnete
Fürsorge“ getroffen ist, außer Kraft gesetzt werden soll. 82 der ursprünglichen Vorlage war bestimmt, daß das Haftpflicht⸗ gesetz außer Kraft gesetzt werden solle, wenn für diese Beamten „eine den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes mindestens gleichkommende Fürsorge“ getroffen sei. 1b
Hierzu ergriff der Staatssekretär von Boetticher das Wort:
Meine Herren! Ich möchte mir hier die Bemerkung erlauben, daß es mit Rückficht auf die Lage der Pensionsgesetzgebungen in den einzelnen Bundesstaaten doch nützlicher wäre und den Vorzug ver⸗ diente, den §. 11 der Regierungsvorlage anzunehmen, wenigstens in⸗ soweit, als die Worte, welche in den §. 12 des Beschlusses der zwei⸗ ten Lesung aufgenommen sind: „Die in den Porschriften der §§. 1 bis 5 ves gegenwärtigen Gesetzes angeordnete Fürsorge“ ersetzt werden durch die Worte: „eine den Vorschriften der §§. 1 bis 5 des gegen⸗ wärtigen Gesetzes gleichkommende Fürsorge.“ „
Meine Herren, ich werde, um meine Auffassung zu begründen, einfach darauf hinzuweisen haben, doß einzelne Landesgesetz⸗ gebungen ihren Beamten bereits eine höhere Pension zusichern, als durch die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes ein⸗ schließlich der Kosten des Heilverfahrens vorgesehen ist, beispiels⸗ weise ist dies in Bayern der Fall. So lange die Kosten des Heilverfahrens nicht in den §. 1 des Gesetzes aufgenommen waren, konnten die Worte: „die in den §§. 1 bis 5 angeordnete Fürsorge“ zu keinem Bedenken Veranlassung geben; jetzt aber, nachdem in den §. 1 die Kosten des Heilverfahrens aufgenommen sind und Sie in dem §. 12 vorgesehen haben, daß nur dann weitergehende An⸗ sprüche ausgeschlossen sein sollen, wenn durch die Landesgesetz⸗ gebung die in den §§. 1 bis 5 angeordnete Fürsorge zugesichert wird, nöthigen Sie sämmtliche Landesgesetzgebungen, die nicht aus⸗ drücklich die Kosten des Heilverfahrens ihren Beamten zusichern, eine Aenderung in der Gesetzgebung vorzunehmen, und zu einer solchen Aenderung liegt meines Erachtens gar kein Bedürfniß vor in den⸗ jenigen Fällen und in denjenigen Ländern, in denen durch die Gesetz⸗ gebung bereits eine Fürsorge vorgesehen ist, welche auch ein entsprechen⸗ des Aequivalent für die Kosten des Verfahrens in sich schließt. Also daß die Kosten des Heilverfahrens überhaupt dem Pensionär, der sein Diensteinkommen nicht weiter bezieht, zugesichert werden, haben Sie neulich beschlossen, und die verbündeten Regierungen werden gegen diesen Ihren Beschluß an sich kein Monitum ziehen; wenn Sie jetzt aber durch den §. 12 die Berufung auf andere Reichsgesetze he⸗ züglich der Entschädigung nur dann ausschließen wollen, wenn auch in den Landesgesetzen die Kosten des Heilverfahrens zugesichert sind, so nöthigen Sie, wie gesagt, sämmtliche Landesgesetzgebungen dazu, Aenderungen in ihren gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen.
Ich weiß ja sehr wohl, daß man zu der vorliegenden Fassung in der zweiten Lesung um deswillen gekommen ist, weil man nicht gewünscht hat, daß der Richter in jedem einzelnen Falle, wo es streitig ist, ob eine Fürsorge, die von Seiten der Landesbehörde einem verletzten Landesbeamten geleistet wird, nun auch äquivalent sei der Fürsorge dieses Gesetzes; deshalb hat man positiv vorgeschrieben: der Anspruch soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn die in dem vorliegenden 888 ausdrücklich vorgesehene Fürsorge auch durch das Landesgesetz vorgesehen ist. Aber, meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß auf der andern Seite es etwas viel verlangt ist, daß nun sämmtliche Landesgesetz⸗ gebungen rücksichtlich ihrer Beamten, sämmtliche Gemeinden rücksichtlich ihrer Beamten Aenderungen vornehmen sollen in ihren Dispositionen bezüglich der Fürsorge für die verletzten Beamten, ob⸗ wohl sie schon eine dem Werthe nach vollständig äquivalente Fürsorge etroffen haben. Deshalb würde ich nur empfehlen können, es rück⸗ sichtlich des von mir Eingangs erwähnten Satzes bei der Vorlage der verbündeten Regierungen zu belassen; indem ich mich im Uebrigen mit den Korrekturen, die hier in der zweiten Lesung vorgenommen worden sind, einverstanden erklären kann. 1
Der Abg. Struckmann bat um Beibehaltung der Beschlüsse weiter Lesung. Allerdings werde in Bayern den Beamten shaan ein höherer Antheil ihres Diensteinkommens an Pension bei Dienstunfällen gewährt, als nach diesem Gesetz; aber das Plenum des Reichstages habe namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Kosten des Heilverfahrens, wenn dasselbe länger als 13 Wochen dauere, oft sehr bedeutend seien und mit dem Ge⸗ halt des Beamten in gar keinem Verhältniß stehen könnten, dem Verletzten die Kosten des Heilverfahrens ausdrücklich er⸗ setzen wollen. 8 1
Der Abg. Freiherr von Söö beantragte formell die vom Staatssekretär von Boetticher gewünschte Wiederher⸗ stellung der Regierungsvorlage. 1 -
Der Abg. Schrader wies darauf hin, daß die Entschei⸗ dung, ob die Fürsorge aus der Landesgesetzgebung oder der statutarischen Festsetzung der des gegenwärtigen Gesetzes gleich⸗ komme, eine schwierige, ja unmögliche sei, da die Kosten des Heilverfahrens inkommensurabel seien und auch der Richter nicht absehen könne, wie hoch sich dieselben in jedem einzelnen Falle belaufen würden. Jedenfalls sei es unmöglich, die Kosten des Heilverfahrens einem bestimmten Prozentsatz der Pension gleichzustellen. Da die Aenderung nur gewünscht werde mit Bezug auf Bayern, dessen Pensionsgesetzgebung, so wohlthätig dieselbe für die bayerischen Beamten sein möge, sich schon öfter verhängnißvoll für die Reichsgesetzgebung er⸗ wiesen habe, so sei es nicht unbillig, zu verlangen, daß in diesem Punkte Bayern sich der Reichsgesetzgebung füge.
Nachdem noch der Abg. Struckmann sich in gleichem Sinne ausgesprochen, wurde der Antrag von Franckenstein mit den Stimmen des Centrums, der Konservativen und eines Theils der Nationalliberalen angenommen.
Das Gesetz wurde darauf mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität im Ganzen angenommen.
Um 3 ¾l Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch 1 Uhr.
Deutsches Handelsarchiv. Februarheft. — Inhalt: Erster Theil: Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsches Reich: Zollbehandlung der mit der Post eingehenden Taschenuhren ꝛc. — Ab⸗ äanderung der Bestimmungen über die Tara. — Verwendung von Terpentinöl zur Denaturirung von Branntwein zur Fabrikation von Spirituslacken. — Deutsches Reich und Spanien: Protokoll über die Souveränetät Spaniens im Karolinen⸗ und Palaos⸗Archipel. — Griechenland: Zollbehandlung von 8ghe Röhren. — Frankreich: Einfuhr von Maschinerien, Maschinen und Dampfschiffen nach
anoi und Haiphong. — Zollbehandlung von Aether und Chloroform. — sfrankreich, Griechenland, Italien, Schweiz u. Belgien: Münzvertrag zwi⸗ chen Frankreich, Griechenland, Italien und der Schweiz vom 6. November 1885 nebst Zusatzakte vom 12. Dezember 1885, betreffend den Beitritt Belgiens zu diesem Vertrage. — Egypten: Münzgesetz. — Siam: Münz⸗, Maß⸗ und Gewichtsverhältnisge — Oesterreich⸗Ungarn: Zoll⸗ behandlung von Maschinen mit Gyps. — China: Likinzölle auf Opium. —, Italien und Frankreich: Verlängerung des Schiffahrtsvertrages zwischen beiden Ländern. — Rumänien: Zolltarif für die Einfuhr. — Schweiz: Tarifentscheidungen des Eidgenössischen Zolldepartements im Monat Dezember 1885. — Schweiz und Rumänien: Schweizerisch⸗ Rumänische Handelsbeziehungen. — Niederlande: GesegeFevnche be⸗ treffend einige Zollerhöhungen. — Geseh⸗ betreffend Erhöhung des Zolls auf Spirituosen vom 31. Dezember 1885. — Portugal: Kon⸗ sulargebühren⸗Tarif. — Untersuchung des Weines bei der Ausfuhr. — Deklaration gefährlicher Gegenstände. — Spanien: Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Philippinen bei der Einfuhr von Spirituosen, Konserven und sonstigen Nahrungsmitteln. — Zollbehandlung der Schwarz⸗ wälder Gewichtuhren. — Zollbehandlung verschiedener Gegen tände. — Rußland: Zollbehandlung verschiedener Gegenstände. — Annahme
deutscher Reichsbanknoten bei Zollzahlungen. — Verzoll
orter und Bier in Flaschen. — Benachrichtigung der engi ae uln, wenn die Zollämter von gescheiterten —— geborge en⸗ tände zu weiterer Veranlassung in ihre Vexrwaltung nehmen — Pr. amtliche Behandlung der in Einschreibebriefen aus dem Auslande eingehenden Gegenstände. — Verbot des Betriebes der Goldgewinnung und des Bergbaues durch Ausländer im Küstengebiet von Bftftenamg — Gestattung der Einfuhr des unter dem Namen „Renlaique“ be⸗ kannten eisenhaltigen Mineralwassers. — Modus der Beglau⸗ bigung von Zusätzen und Korrekturen in Fruchtdokumenten über Wagaren, welche auf Dampfern mit regelmäfigen Fahrten befördert werden. — Gestattung der mündlichen Deklaration bis b einem bestimmten Zollbetrage. — Prüfung der aus dem Auslande eingehenden Kautschukstempel. — Tara für Sensen und Häckselmesser. — Gestattung der Einfuhr von Löflunde Malzextrakt mit Chinin. — Tara für gefärbte Baumwolle. — Zol⸗ behandlung von Glückwunsch⸗ ꝛc. Karten mit Aefsgeiften religiösen Inhalts. — Erhebung der Lastabgabe von Reserveschiffen. — Verbot der Einfuhr von Pichlers „resolvirender Seife“. — Einsendung von Waarenproben bei auftauchenden Zweifeln über die Klassifizirung. — Vorschriften für die Fabrikation und den Verkauf von Spirituosen — Schiffsabgaben für den Hafen von Narva. — Zollbehandlung von Waaren, welche schneller Verderbniß ausgesetzt sind. — Finnischer Eingangszoll auf Chilesalpeter. — Großbritannien: Bedingungen für die Einfuhr von Tabackfabrikaten nach Tasmanien. — Zoll auf Schwellriegel in der Kolonie Victoria. — Zolländerungen in Neufundland. — Zollerhöhung auf der Insel Tabago. — — Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltarifentscheidungen des Schat⸗ amts. — Columbien: Münzverhältnisse. — Gesetz, betreffend Patente für Erfindung, Verbesserung oder Einführung neuer Industrien. — Uruguay: Münz⸗, Maß⸗ und Gewichtsverhältnisse. — Argentinische Republik: Zollgesetz für das Jahr 1886. — Statistik. Frankreich: Die Zuckerproduktion in dem Betriebsjahr 1884/85 (1. September 1884 bis 31. August 1885), verglichen mit dem Vorjahr. — Die Branntweinproduktion in dem Betriebsjahr 1884/85 (1. Oktober 1884 bis 30. September 1885), verglichen mit dem Vorjahr. — Ergebniß der Seefischerei im Jahre 1884. — Rußland: Antheil der wichtigsten Länder an der Handelsbewegung des Jahres 1883. — Ergebniß der Getränkesteuern im Jahre 1884. — Portugal: Der auswärtige Handel im Jahre 1884, mit besonderer Berücksichtigung des dne An⸗ theils. — Vereinigte Staaten von Amerika: Antheil der hauptsäch⸗ lichsten Léänder an der Handelsbewegung des Fiskaljahres 1884/1885. — Schweden und Norwegen: Ausprägung von Gold⸗ und Silber⸗ münzen. — China: Uebersicht des Werths des im Jahre 1884 durch die fremden Seezollämter gegangenen Verkehrs in den geöffneten Häfen Chinas. — Der auswärtige Handel der dem Verkehr geöffneten chinesischen Häfen im Jahre 1884. — Der Waarenverkehr unter Tran⸗ sitpässen in China für das Jahr 1884. — Japan: Einfuhr aus Deutschland in den Jahren 1883 und 1884. — Spanien: Bergbau⸗ statistik für das Jahr 1883. — Literatur: Die geltenden Handels⸗ gesetze des Erdballs, IV. Band, von Dr. Oskar Borchardt. — Zweiter Theil. Berichte über das Ausland. — Europa. Moskau: Die Lage des Zuckermarktes. — Korsika: Vor⸗ kommen von Bergflachs (Asbest, Amianth) auf der Insel Korsika. — Rußland: Die Branntweinausfuhr im Jahre 1884. — Die Lage der Zuckerindustrie, insbesondere in Polen. — Zuckerausfuhr. — Odessa: Der Ausfuhrhandel im Jahre 1885. — Großbritannien: Die Zucker⸗ industrie in Großbritannien. — Rumänien: Absatzverhältnisse für ver⸗ schiedene Artikel. — Dänemark: Die Lage des dänischen Zucker⸗ marktes im Jahre 1885. — Italien: Die Lage der Seiden⸗ und Baumwollenindustrie. — Belgien: Die Zuckerproduktion in den Campagnen 1884/85 und 1885/86. — Norwegen: Fandels⸗ bericht für das Jahr 1884. — Asien. Bangkok: Handel und Verkehr in Bangkok bezw. Siam im Jahre 1884. — Dardanellen: Aus⸗ und Einfuhr des Sandschaks von Bigha (Dardanellen) im türkischen Rechnungs⸗ und Zolljahr vom 1./13. März 1884 bis 1./13. März 1885. — Amoy: Handelsbericht für das Jahr 1884. — Makassar: Handelsbericht für 1884. — Swatau: HKandels⸗ bericht für das Jahr 1884. — Canton: Handelsbericht für das Jahr 1884. — Saigon: Handelsbericht für 1884. — Ceylon: Handels⸗ bericht für das Jahr 1884. — Philippinen: Die er des Zucker⸗ markts. — Afrika. Kimberley: Handelsbericht. — Amerika. Ver⸗ einigte Staaten von Amerika: Absatz von Zaundraht. — San Fran⸗ cisco: Handelsbericht für das Jahr 1883 und 1884. — Cindad⸗ Bolivar: Handelsbericht für das Jahr 1884. — Callao: Handel und Schifffahrt im Jahre 1884. — Cuba: Die Lage des Zuckermarkts.
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 2. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die zweite Berathung des Etats der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung im Reichstag für das Jahr 1886/87. — Die Räder und Achsen der Straßenfuhrwerke. (Fort⸗ setzung.) — Amtliches Verfahren bei Post⸗ und Portoübertretungen in Oesterreich. — Kleine Mittheilungen: Das neue Haupt⸗Telegraphen⸗ amt zu Warschau. — Die Herstellung eines Tunnels unter der Meer⸗ enge von Messina. — Gleichmäßige Bezeichnung der verschiedenen Arten von Eisenbahnstationen. — Zur Verdrängung der Fremdwörter aus der Amtssprache. — Flaschenpost. — Vergleichende Uebersicht über den Postpäckereiverkehr während der Weihnachtszeit in den Jahren 1885 und 1884. — Zeitschriften⸗Ueberschau. Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 7. — Inhalt: Allgemeine
Verfuͤgung vom 9. Februar 1886, betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung der
ürstenthümer Waldeck und Pyrmont. — Erkenntniß des Reichsgerichts vom 5. November 1885.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 13. —
Inhalt: Ein Beitrag zur Frage der Erzielung höherer Woldpreise
Die landwirthschaftliche Krisis und der intensive Wirthschaftsbetr Von J. v. Nathusius⸗Hundisburg. — Ueber Düngungsversuche. Von C. Nerger⸗Wismar. — Elektrische Kulturversuche. — Patent⸗Schaf⸗ scheere „Merino“. (Hauptners D. R.⸗Patent.) (Mit Abbildung.) — Correspondenzen. Aus der Prignitz. — London. — New⸗Pork. 7, Personalien. — Versammlungen. — Zwangsversteigerungen. — Sprech saal. — Literatur. — Handel und Verkehr. Ge⸗
Musikalische Jugendpost. Nr. 3. — Inhalt: Der Ge burtstag der Mutter, ein Blättlein aus meinem Leben, von ba Cassau. — Aus dem Leben und Wirken Joseph Haydns, von C. Haaß (Schluß). — Die Heinzelmännchen, von Ada Linden. Cbh concert beim Sultan Abdul Meschid. — Tante Klara's 2 rief cn Gretchen, ein Kapitel ber das Ueben von L. Köhler. — Eines ler, Wunder, erzählt von Ernst Pasqué. — Liedräthsel. — Buchfta 838 räthsel. — Anzeigen. — Literatur. — Briefkasten. — Musikbeilagen, Rob. Musiol: „Der Frosch“, Lied für eine Singstimme und K 8” P. Mende: „Gestörtes Vergnügen“, Charakterstuͤck für Klavier, ü. Fr. Wohlfahrt: „Es ist bestimmt in Gottes Rath“ für Violine o Violoncello und Klavier. 1 Bär⸗
Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der N velle Nr. 20. — Inhalt: Gedenktage. — Im goldenen Horn, leton: aus dem Berliner Künstlerleben, von Hanamn Heinrich. — bnr — Nachrichten über Zietens einzigen Sohn, mitgetheilt von C. Lu vahest Joh. Christ. Gottfried Dressel, ein Blatt aus der Vergaggen er⸗ Tharlottenburgs, von H. Rücker. — Die Friedhöfe hinter der 4 is straße, von Ferdinand Meyer. — Miscellen: Der. Knapphant, e, Eine Heldin der deutschen Befreiungskriege. — Ein Säbel fnn gysn bellin. — 8 — Historischer Verein der Grafschaft rck im — Die Erbhuldigung von 1663 (mit Abb.). — ürst eae 8 Lög st te ges⸗ (mit Abb.). — Ein historischer Karpfen.
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iläumsadressen. — Borsigs Maschinenbauanstalt in der Chaussce⸗
straße (Abb.). — Brief⸗ und Fragekasten. — Inserate.
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Preuhischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
sInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
.Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
.Verloosung, Kraftlloserklärung, Zinszahlung
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u. s. w. von öffentlichen Papieren.
b D effe n ich er A nzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, NRudolf Mosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 1.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. E1
8. In der Börsen⸗
9. Familien⸗Nachrichten.) Beilage. *
Annoncen⸗Bureaux.
4 2
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—
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
56994 8 2. am Freitag, den 19. Februar er.,
g. M. 10 Uhr, im Bischoff'schen Gasthause hier⸗ selbst anstehenden Holzverkaufstermin kommen u. A. um Ausgebot: . . Ganzes Revier: b 2 Lang⸗Eichen (ca. 4 fm), 300 rm Eichen Knüppel, 120 rm Buchen Kloben, 1 130 rm Erlen Knüppel, 8 500 Stück Kiefern Bauholz (500 fm), 600 rm Kiefern Kloben, “ 200 rm Kiefern Knüppel. “ Warnow, den 11. Februar 1886. Der Oberförster.
569900 Brennholz⸗Verkauf.
Am Mittwoch, den 3. März cr., von Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr ab, soll auf Bahnhof Brand nachstehendes Brennholz aus den Schlägen der Oberförsterei Staakow öffentlich meistbietend in großen und kleinen Loosen versteigert werden:
B Schutzbezirk Meierei:
Jagen 1 A: 10 rm Birken Kloben, 10 rm Birken Krüppel, 541 rm Erlen Kloben, 307 rm Erlen Kundknüppel, 64 rm Erlen Reisig I., 1 rm Kiefern Floben; Jagen 8C: 6 xm Eichen Kloben, 2 rm Eichen Knüppel, 1 xm Eichen Reisig I., 38 rm Birken Kloben, 38 rm Birken Knüppel, 150 1m Erlen Kloben, 90 rxm Erlen Knüppel, 14 rm Erlen Keisig I., 8 rm Aspen Kloben, 4 rm Aspen Knüppel, um Weiden Kloben, 2 rxm Weiden Knüppel, 3 rm Kiefern Kloben, 16 rm Kiefern Knüppel, 4 rm Kie⸗ fern Reisig I.; Jagen 13 B: 83 rm Kiefern Kloben, Im Kiefern Knüppel, 29 rm Kiefern Reisig I., 6Im Kiefern Reisig III.; Jagen 5 A: 90 rm Kie⸗ fern Kloben, 80 rm Kiefern Knüppel.
Schutzbezirk Brand:
Jagen 28 A: 133 rm Kiefern Kloben, 52 rm Kie⸗ fern Knüppel, 47 rm Kiefern Reisig I.; Jagen 32 A: 144 rm Kiefern Kloben, 55 rm Kiefern Reisig I.
Schutzbezirk Staakow:
Jagen 12: 184 rm Nadelholz Kloben, 170 rm Nadelholz Knüppel, 28 rm Nadelholz Reisig I., 419 rm Nadelholz Stockholz.
Schutzbezirk Freidorf: 1
Jagen 21: 236 rm Kiefern Kloben, 22 rm Kiefern Knüppel, 70 rm Kiefern Reisig I., 490 rm Kiefern Lnahotz; Jagen 24: 232 rm Kiefern Kloben, 95 :m Kiefern Knüppel, 166 rm Kiefern Reisig I, 361 rm Kiefern Stockholz; Jagen 38: 59 rm Erlen Kloben, 45 rxrm Erlen Knüppel, 63 rm Birken Klo⸗ ben, 1905 rm Birken Knüppel, 105 rm Birken Reisig I., 178 rm. Kiefern Kloben, 93 rm Kiefern Knüppel, 52 rm Kiefern Reisig I.; Jagen 40: 5 rm Erlen Kloben, 3 rm Erlen Knüppel, 335 rm Kie⸗ fen Kloben, 36 rm Kiefern Knüppel, 164 rm Kie⸗ fern Reisig I., 367 rm Kiefern Stockholz.
Schutzbezirk Massow: Jagen 63: 234 rm Kiefern Kloben, 124 rm Kie⸗ fern Knüppel, 330 xm Kiefern Stockholz; Jagen 70: N6 rm Kiefern Kloben, 86 rm Kiefern Knüppel, 309 rm Kiefern Stockholz.
Schutzbezirk Semmley: Jagen 64: 294 rm Kiefern Kloben, 260 rm Kie⸗ fern Knüppel, 74 rm Kiefern Reisig I., 465 rm Kie⸗ fern Stockholz.
Als äußerster Zahlungstermin wird der 1. Dezem⸗ rer cr. festgesetzt, ein Angeld von 1/¹0 des Kauf⸗ preises ist unbedingt im Termine zu erlegen.
Staakow bei Brand, den 12. Februar 1886.
Der Königliche Oberförster. Lorenz.
155406]
Bekanntmachung.
„Verpachtung des Königl. Domänen⸗Vorwerkes Saal h e Franzburg von Johannis 1887 bis dahin
— Gesammtfläche 616,696 ha, darunter 4118 ha Gärten, 471,237 ha Acker, 85,733 ha Wiesen, 6,902 ha Rohrplan, 16,778 ha Weide — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 17 363 ℳ Bietungstermin am 1. März d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten Regierung. ““ Pachtgelder⸗Minimum 18 000 ℳ 8 Erforderliches Vermögen 136 000 ℳ 8 Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗Departe⸗ wents⸗Rath, Regierungs⸗Rath von Woedtke nachzu⸗ en. Pachtbedingungen in unserer Registratur während de Dienststunden einzusehen. 8 Stralsund, den 4. Februar 1886. Königliche Regierung.
155407 1
1 Bekanntmachung. „Verpachtung des Königlichen Domänen⸗Vorwerkes voddow im Kreise Greifswald von Johannis 1887 is dahin 1905 — Gesammtfläche 348,193 ha, dar⸗ mter 1,662 ha Gärten, 270,775 ha Acker, 62,872 ha csen — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von
„ietungstermin am 8. März d. J., Vor⸗ nnaßs 11 Uhr, in den Räumen der unterzeich⸗ neten Regierung.
dachtgelder⸗Minimum 9400 ℳ
Erforderliches Vermögen 80 000 ℳ
vnekeres vor dem Termin dem Domänen⸗Depar⸗ nweits Rath, Regierungs⸗Rath von Woedtke nach⸗
Pachtbedingun 1 i
9 gungen in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen. tralsund, den 4. Februar 1886.
Königliche Regierung.
9., Bekanntmahchung. Kaerpa tung des Königlichen Domänen⸗Vorwerkes nemmen hagen im Kreise Franzburg von Johannis
is dahin 1905 — Gesammtfläche 289,461 ha,
darunter 3,189 ha Gärten, 178,374 ha Acker, 96,960 ha Wiesen, 0,384 ha Rohrplan — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 5166 ℳ
Bietungstermim am 1. März d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in den Räumen der unter⸗ zeichneten Regierung.
Pachtgelder⸗Minimum 6000 ℳ
Erforderliches Vermögen 50 000 ℳ
Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗Depar⸗ tements⸗Rath, Regierungs⸗Rath von Woedtke nach⸗ zuweisen. 8
Pachtbedingungen in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen.
Stralsund, den 4. 12v. 1886.
Königliche Regiernng.
[56468] Bekanntmachung.
Mittwoch, den 3. März 1886, Mittags 12 Uhr, wird bei unterzeichnetem Artillerie⸗Depot, Kruppstraße 1, in öffentlicher Submission die Liefe⸗ rung des Jahresbedarfs an Schreib⸗ und Bureau⸗ Materialien für 8 Artillerie⸗Depots vergeben.
Bedingungen und Probestücke sind bei den Artillerie⸗Depots Berlin und Breslau zur Einsicht ausgelegt.
Offerten mit vorgeschriebener Aufschrift (ohne Proben) sind bis zum Termin dem Artillerie⸗Depot Berlin einzureichen. 1“
Berlin, den 10. Februar 1886.
Artillerie⸗Depot. E11“ 8 [56252] Bekauutmachung. Die Lieferung von pptr.: 1b 1) 14 700 kg Maschinenöl (Baumöl), 8 2) 117 500 kg rohem Rüböl, 3) 290 kg grüner Seife, 4 1 100 kg weißer Seife, 5 1 100 kg Elain⸗Seife, 6) 28 500 kg Soda, 7) 13 500 kg Schwefelsäure, 8) 5 200 m Packleinewand, 9) 6 700 m Nessel pro 1886/87 soll in öffentlicher Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierzu ist Termin auf Dienstag, den 2. März cr., Vormittag 10 ½ Uhr, im diesseitigen Burcau anberaumt.
Proben der Materialien ad 1 und 2 (je 5 kg), ad 4 eine kleinere, sind bis 25. Februar cr. Fietber einzusenden.
Bedingungen sind im diesseitigen Bureau und der Expedition des Deutschen Submissions⸗Anzeigers einzusehen, können auch gegen je 1 ℳ für 1—2, 3 — 5, 6—7 und 75 ₰ für 8—9 abschriftlich bezogen werden. ,
Proben von 8—9 liegen im diesseitigen Bureau ebenfalls aus, werden auch unfrankirt übersandt.
Spandau, den 6. Februar 1886.
Königliche Direktion der Gewehrfabrik.
Circa 8000 kg Bleiasche
am 26. Februar ecr., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Büreau verkauft werden.
Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Bleiasche“ sind franko bis dahin einzureichen.
Die Bedingungen können im diesseitigen Büreau eingesehen, auch gegen Einsendung von 50 ₰ ab⸗ schriftlich bezogen werden.
Spandau, den 11. Februar 1886.
Königliche Direktion der Munitionsfabrik.
[56983]
Die Lieferung der für das Etatsjahr 1886/87 erforder⸗ lichen Werkstattsmaterialien, und zwar:
Gruppe B. Metalle und Metallwaaren.
305 500 kg Band⸗, Flach⸗, Quadrat⸗ und Rund⸗ eisen, 60 000 kg Hammer und Qualitätseisen, 51 700 kg Mutter⸗, Niet⸗, Sprengring⸗, Winkel⸗ und U⸗Eisen, 111 000 kg Eisenguß, 17 000 kg Lehmguß, 50 000 kg Roheisen, 35 000 kg Federstahl, 5600 kg Gußstahl, 9500 kg Flußstahlstücke, 2100 1.Sewreih. stahl, 4000 Stück Bremsklötze und 7500 Stück Rost⸗ stäbe von Stahlguß, 140 000 kg Eisenblech, 9000 kg Kupferblech, 7000 kg Kupfer in Stangen, 2400 kg Kupferrohr, 5000 kg Kupferguß, 4000 kg Antimon reg., 14 400 kg Blei in Blöcken, 4500 kg Phosphor⸗ bronze, 27 000 kg Bancazinn, 5050 Stück Siede⸗ rohre, 4000 kg Siederohrabschnitte, 700 Stück Bufferhülsen, 200 Stück Bufferstangen, 700 Stück Spiralfedern für Buffer, 174 Stück Spiralfedern für Zugapparate, 850 Stück Schraubenkuppelungen, 400 Stück Sicherheitskuppelungen, 350 Stück Zug⸗ haken, 200 Stück Bremsspindeln, sowie: Stahl⸗, Eisen⸗, Messing⸗ und Kupferdraht, Stahl⸗, Messing⸗, Fen. und Weißblech, Feilen, Gasrohr, Drahtstifte,
isen⸗ und Messing⸗Drahtgewebe, Muttern, Niete, eiserne Unterlagsscheiben, Vorhängeschlösser, Holz⸗ schrauben, eiserne Splinte, Lampenbrenner, Feil⸗ kloben, engl. Schraubenschlüssel, Kohlenschaufeln Schraubstöcke, Zangen, Zirkel, Schmelztiegel, Schmier⸗ kannen, Metalleimer, Neusilber, Sprungfedern, Maaäß⸗ stäbe, Bohrknarren und Bohrwinden.
Gruppe C.
Leinöl, Terpentinöl, Droguen, Farben, Lacke, Glas und Glaswaaren, Leder, Gummi⸗, Polster⸗ und Seilerwaaren, Teppiche, Gardinenzeug, Cocosmatten, Wagendecken, Posamente, Filz, Papier zum Dichten von Maschinentheilen, Glas⸗ und Sandpapier, Roß⸗ haare, Waldwolle, Emailleplatten, Borsten⸗ und Seee Watte, Nähseide, Chamottesteine, Feil⸗ ürsten, Holzeimer, Bleifedern, Schiefertafeln, Schleif⸗ steine und Asbest.
Gruppe D.
1432 Stück Radreifen, 274 Stück Radgestelle für Wagen und 100 Stück Wagenachsen ohne Räder soll unter den im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 176 vom 30. Juli 1885 bekannt gemachten Bedingungen vergeben werden.
Hierauf bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: 8 „Angebot von Werkstattsmaterialien der Gruppe B.
bezw. C. oder D.“
bis zum 27. Februar I. J., Vormittags 10 Uhr, an unser Materialien⸗Büreau hier einzu⸗ reichen, woselbst die Oeffnung der Angebote, die Ver⸗ lesung der Anbieter und der angebotenen Gegenstände in Gegeanghut der erscheinenden Anbieter stattfinden wird.
Lieferungsbedingungen, Zeichnungen und Massen⸗ verzeichnisse sind im Materialien⸗Büreau zur Ein⸗ sicht aufgelegt, können aber auch gegen kostenfreie Einsendung
von 1 ℳ 20 ₰ für Gruppe B. 8
8 1öö „ C. und
„ uu 70 „ 2 „ D. von da bezogen werden.
Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Wochen, von Verdingungstage an gerechnet.
Frankfurt a. M., den 12. Februar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [567844 Bekanutmachung. Die Lieferung des Bedarfs von
600 Meter grauer Futterleinwand,
500 Meter blauem Futterkallikot,
2500 Meter grauem Futterkallikot,
1600 Meter Drillich, .
3100 Meter Segelleinwand, 8
20 Meter Krageneinlage,
600 Meter grauem Reithosenband,
400 Stück Reithosenschnallen, “
400 Stück Tuchhosenschnallen,
210 Paar geknüpften wollenen schuhen,
1100 Paar gewirkten Unterhosen, 1270 Stück Halsbinden, 160 Stück Unteroffizier⸗Schirmmützen, 330 Paar Lederhandschuhen, 8 300 Stück weißen Unteroffizier⸗Hemden, 1200 Stück blaugestreiften Mannschafts⸗Hemden, 144 Stück kompleten Helmen, 1 80 Paar Schuppenketten mit Befestigung, 20 Stück Bandolieren, 20 Stück Kartuschen, für das Etatsjahr 1886/87 soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 3. März, Morgens 9 Uhr, anbe⸗ raumt wird.
Bezügliche Offerten, auf Stempelpapier der Reichs⸗ lande geschrieben und mit der Bezeichnung „Sub⸗ missions⸗Angelegenheit“ werden bis zum 2. März, Proben dagegen nur bis zum 25. Februar entgegen⸗ genommen. Die Proben sind nur mit einer vom Fabrikanten zu wählenden und aus der Offerte später ersichtlichen Chiffre zu bezeichnen.
Nicht berücksichtigte Submittenten erhalten keine weitere Nachricht, Materialienproben werden nicht zurückgesandt.
Die Lieferungsbedingungen, mit den vorjährigen gleichlautend, sind im Bureau „Artillerie⸗Kasferne“ einzusehen, können aber auch gegen Einsendung von 1 ℳ Copialiengebühren bezogen werden.
Straßburg, den 11. Februar 1886. Bekleidungs⸗Kommission des Feld⸗Artillerie⸗
Negiments Nr. 15.
82
Fingerhand⸗
[56985] Eisioc. 1 Die Lieferung der für den Zeitraum vom 1. April 1886 bis ultimo März 1887 für die Gefangenanstalt zu Herford erforderlichen Wirthschaftsbedürfnisse, als:
80 000 kg Noggenmehl,
1 500 kg Gerstenmehl,
1 200 kg Weizenmehl,
1 600 kg Buchweizenmehl,
2 500 kg Hafergrütze,
2 500 kg Buchweizengrütze,
2 500 kg Gerstengrütze,
1 200 kg Asiatischer Hartgries,
7 000 kg Erbsen,
5 000 kg Bohnen,
5 000 kg
4 000 kg Reis,
3 000 kg grobe Graupen,
100 kg feine Graupen, 50 kg Fadennudeln, 7 500 kg Salz, 50 kg Pfefser⸗ 25 kg Kümmel, 1 000 kg Kaffee, 150 000 kg Kartoffeln, 20 000 1 Milch, 1 400 1 Essig, 250 kg Syrup, 1 200 kg Butter, 700 kg Nierentalg,
1 200 kg Speck,
5 500 kg Rindfleisch,
1 500 kg Schweinefleisch
500 kg Hammelfleisch, nach Bedarf kg Kalbfleisch, 8 nach Bedarf kg gehacktes Rindfleisch, nach Bedarf kg roher Schinken, 8 nach Bedarf kg Schweineschmalz, nach Bedarf kg Rinderwurst, nach Bedarf kg Blutwurst, nach Bedarf kg Leberwurst, nach Bedarf kg Cervelatwurst,
2 000 kg Semmel,
5 000 1 Bier, nach Bedarf 1 Wein,
200 1 Rüböl, 800 1 Petroleum, 75 1 Fischthran, 800 kg Kernseife, 1 800 kg Elainfeife, 1 000 kg krystalisirte Soda, 50 Stück Lagerdecken, 20 Ries Strohpapier, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Portofreie Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
Submission auf Wirthschaftsbedürfnisse versehen, bis zum 3. März d. J., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzusenden. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt
am 3. März Bureau des Oekonomie⸗Inspektors der Gefangen⸗ anstalt zu Herfonrd. „Submissions⸗ und Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Sekretariat der genannten Anstalt zur Einsicht aus und können auch gegen Einsendung von 1 ℳ Schreibgebühren in Abschrift mitgetheilt werden.
Herford, den 13. Februar 1886.
Königliche Direktion der Gefangenanstalt.
[569862 Bekanntmachung.
Die Lieferung von Lebensmitteln für den Zeitraum vom 1. April 1886 bis ultimo März 1887 zu dem muthmaßlichen Bedarfsquantum von:
I. Gegenstände, zu denen Proben einzureichen nicht erforderlich ist. 2 200 kg Butter, 60 kg frische Eßbutter, 3 000 kg Rinder⸗Nierentalg, 750 kg koscheres Talg, 3 200 kg Schweineschmalz, 5 800 kg Rindfleisch, 400 kg Schweinefleisch, 200 kg Hammelfleisch, 70 kg Kalbfleisch, 3 600 kg geräucherten Speck, 1) 1 200 kg Semmel,
12) 120 kg gerösteter Zwieback,
13) 8000 1 einfaches Bier,
14) 1 400 1 Doppel⸗Bier,
15) 4000 1 Essigsprit,
16) 340 kg Mazzes,
17) 20 kg Mazzesmehl,
18) 240 000 kg Speisekartoffeln,
II. Gegenstände, bei welchen den Offerten
Proben beizufügen sind.
1) 17 400 kg Kocherbsen, 2) 11 800 kg weiße Bohnen, 3) 9 100 kg Linsen, 4) 3 600 kg Hafergrütze, V 120 kg asiatischer Hartgries,
5 600 kg Reis,
120 kg Kochhirse,
8) 3 200 kg roher Kaffee,
9) 160 kg Fadennudeln,
10) 600 kg Zuckersyrup,
11) 12 000 kg Salz,
12) — kg diverse Gewürze,
13) 54 100 Stück Heringe,
14) 4 900 kg Käse, soll im Wege der Submission vergeben werden.
Die Bedingungen liegen im Strafanstalts⸗Sekre⸗ tariat zur Einsicht aus und können gegen Erstattung von 1 ℳ bezogen werden.
Am 27. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, findet die Eröffnung der eingegangenen Offerten, welche unter Benutzung des im Sekretariat zu em⸗ pfangenden Formulars hierher einzureichen sind, in Gegenwart etwa erschienener Submittenten statt.
Die Zuschlagsertheilung wird auf eine Frist von vier Wochen vorbehalten.
Rawitsch, den 14. Februar 1886. 8
Der Königliche Strafanstalts⸗Direktor.
[56987] SOeffentliches Ausgebot. Der Bedarf an Verpflegungs⸗ und Wirthschafts⸗ Gegenständen, sowie der Schreibbedürfnisse der Königl. Strafanstalt zu Brieg für das Rechnungs⸗ jahr 1886/87 und zwar ohngefähr: 1 220 000 kg Roggen, 18 000 kg Gerste, 8000 kg weiße Bohnen, 18 000 kg Erbsen, 5000 kg Linsen, 1000 kg Hirse, 2000 kg Butter, 1500 kg Schmalz, 1800 kg geschmolzenes Rindsnierentalg, 10 000 kg Reis, 3000 kg asiatischer Hartgries, 5000 kg SEe. 1000 kg Hafergrütze, 500 kg Fadennudeln, 1400 kg roher Kaffee, 60 000 1 Milch, 1800 kg Semmel, 9000 kg Rindfleisch, 38000 kg Schweine⸗ fleisch, 500 kg Hammelfleisch, 1200 kg Speck, 100 kg gebackene Pflaumen, 12 000 kg Salz, 10 000 kg. Sauerkohl, 350 000 kg Kartoffeln, 11 500 1 Faßbier, 1000 1 Weißbier, 2000 1 Essig, 90 kg Pfeffer, 30 kg Gewürz, 70 k Karbe, 160 Ries Schrenzpapier, 10 Scho Stroh, 30 rm kiefern Brennholz, 1800 kg Harzstegseife, 25 kg Bearbier⸗(Talg⸗Seife, 1000 kg Elainseife, 1500 kg Soda, 5000 1 Petroleum, 100 kg Rüböl, 50 St. Citronen, 5 kg Schinken, 144 kg Putzstein, 2 kg Stearin⸗ kerzen, 150 Schachteln schwedische Reibhölzer und 35 Ries à 1000 Bogen diverses Schreib⸗ papier und diverse Schreibmaterialien
soll im Wege des öffentlichen Ausgebots vergeben
werden.
Die Lieferungs⸗Angebote, auf 100 kg, 1fPl und 1 Ries lautend, sind bis spätestens 8
Mittwoch, den 24. Februar er.,“ 2₰ Vormittags 10 Uhr,j AMce . zu welcher Zeit die Oeffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Anbietenden stattfinden wird, brieflich mit der Bezeichnung: von Wirthschafts⸗
„Angebot auf Lieferung Bedürfnissen“ 1 unter Beifügung von Proben auf eigene Kosten ein⸗ zusenden. — Auch muß in denselben ausdrücklich erklärt sein, daß die Abgabe auf Grund der be⸗ kannten und angenommenen Lieferungsbedingungen erfolgt, welche in dem hiesigen Geschäftszimmer zur Einsicht ausliegen und auch gegen Erstattung der Schreibgebühren von 70 ₰ frei zugefertigt werden. Brieg, den 13. Februar 1886. Die Direktion der Königlichen Strafanstalt.
[56469] Submission auf Lieferung von: 430 kg Paraffin, 2200 kg Hammeltalg, wozu Termin auf den 12. März cr., 10 Uhr, anberaumt ist. Offerten schriftlich einzusenden. Bedingungen im diesseitigen Bureau einzuschen Abschrift derselben 1 ℳ Artillerie⸗Depot Erfurt.
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