—a8.
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--5 2 vI. NK eietaenb. 5
a vI„ Anschreibung gelangt: Zölle 201 862 283 ℳ + 8139 682 ℳ), Tabacksteuer 7 162 618 ℳ (+ 590136 ℳ), übenzuckersteuer — 9 600 919 ℳ (— 33 984 561 49 Salzsteuer 33 278 255 ℳ (+ 89 380 ℳ), Branntweinsteuer
31 389 946 ℳ (— 1 367 370 ℳ), Uebergangsabgaben von
87 775 ℳ (— 19 426 ℳ), Brausteuer 295 540 ℳ), Uebergangsabgaben von
Branntwein 16 316 221 ℳ (+
8 Bier 1 632 430 ℳ (+ 156 383 ℳ); Summe 282 128 609 ℳ
— 26 100 236 ℳ). — Spielkartenstempel 917 343 ℳ + 15 . Wechselstempelsteuer 5 574 433 ℳ (s—107 850 ℳ), Stempelabgabe für a. Werthpapiere 3133 449 ℳ, b. Schlußnoten und Rechnungen 707 575 ℳ, c. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 2668 826 ℳ, d. Loose zu Privatlotterien 505 888 ℳ, in Summa + 14 927 ℳ, Staatslotterien 4 283 619 ℳ (— 83 839 ℳ). Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Januar 1886: Zölle 182 572 104 ℳ (+ 11 782 321 ℳ), Taback⸗ steuer 9 304 459 ℳ (+ 1 503 507 ℳ), Rübenzuckersteuer 18 862 285 ℳ (— 3 579 298 ℳ), Salzsteuer 30 676 554 ℳ (+ 34 749 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 29 587 593 ℳ (— 2 911 243 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 15 216 380 ℳ (+ 394 120 ℳ); Summe 286 219 375 ℳ (+ 7 224 156 ℳ). — Spielkarten⸗ stempel 828 997 ℳ (+ 13 255 ℳ).
— Der Finanz⸗Minister bringt den Beschluß des Bundes⸗ raths vom 28. v. M., nach welchem als Ausnahme von dem im §. 27 des Gesetzes über die Besteuerung des Tabacks vom 16. Juli 1879 enthaltenen Verbote der Verwendung von Tabacksurrogaten die Verwendung von Veilchenwurzel⸗ pulver bei der Herstellung von Tabackfabrikaten von den Zolldirektivbehörden widerruflich gestattet werden kann (s.
keichs⸗Anz. Nr 39) in einer Bekanntmachung vom 16. d. M. zur allgemeinen Kenntniß. Aus der Bekanntmachung geht hervor, daß die für das genannte Tabacksurrogat zu entrichtende Abgabe von dem Bundesrath auf 65 ℳ für 100 kg nach Maßgabe seines Gewichts in fabrikationsreifem Zustande fest⸗ gesetzt worden ist.
— Um mehrfach vorgekommenen Verzögerungen bei der Entmündigung von geisteskrank gewordenen Ge⸗ fangenen für die Zukunft vorzubeugen, macht der Minister
es Innern in einem Cirkular⸗Erlaß vom 31. v. M. die Regierungen darauf aufmerksam, daß es seiner Genehmigung zur Stellung des Antrages auf Entmündigung geisteskranker Sträflinge nicht bedarf, und daß der die Entmündigung aus⸗ sprechende Beschluß des betreffenden Amtsgerichts nach §. 603 der Civilprozeßordnung mit dem Zeitpunkte seiner Mit⸗ theilung an die Vormundschaftsbehörde in Wirksamkeit tritt. Es
bedarf hiernach nicht der Bescheinigung der Rechtskraft des
Entmündigungsbeschlusses, vielmehr ist derselbe dem Minister
in jedem Falle sofort nach der Mittheilung an die Behörden ines Ressorts, mit dem Antrage auf Entlassung des Ent⸗
mündigten aus der Haft in der Strafanstalt einzureichen.
— Ein General⸗Erlaß des Ministers der öffentlichen
Arbeiten, vom 22. Dezember 1882, hat den Landes⸗Polizei⸗,
behörden resp. Orts⸗Polizeibehörden die Aufsicht über alle
Privatanschlußgeleise, also auch über solche Anschluß⸗
geleise gesichert, welche von der Staats⸗ oder Privatverwaltung der anstoßenden Hauptbahn betrieben werden.
Nach einem Cirkularerlaß desselben Ministers vom 9. d. M. hat dieser Erlaß im Wesentlichen nur bezweckt, die bis dahin bestandene Uebung, wonach Privatgeleise, welche an eine dem öffentlichen Verkehr dienende Eisenbahn anschließen, mit dem Betriebsmater al der anschließenden Bahn befahren werden sollen und in gewisser Beziehung der Aufsicht der Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde unterstanden, als in den Gesetzen nicht begründet aufzuheben. Den Landes⸗Polizeibehörden eine besondere, fortgesetzte Aufsicht über solche E“ zu übertragen, lag nicht in der Absicht jenes General⸗Erlasses. Den Landes⸗Polizeibehörden steht über Privatgeleise der vor⸗ gedachten Art, wie über die übrigen Privatgeleise ein Auf⸗ schtsrecht nur insoweit zu, als dasselbe in den einschlagenden Gesetzen eine Begründung findet.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Schlief in Tirschtiegel, Dr. Hager in Buk, Dr. Herm. Müller in Wallhausen, Dr. Greiff, Assistenz⸗Arzt der Provinzial⸗ Irren⸗Anstalt in Lengerich, Dr. Schmidt in Frankenau.
1 — S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Elisabeth“, Kommandant Kapitän zur See Schering, ist am 19. Februar d. J. in
Freetown (West⸗Afrika) eingetroffen und hat am 20. dess. M.
die Reise fortgesetzt. 1 . M. Kreuzer⸗Korvette „Luise“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Graf von Haugwitz, ist am 22. Februar d. J. in Havanna eingetroffen und beabsichtigt, am 4. März d. J. wieder in See zu gehen.
Sachsen. Dresden, 22. Februar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer ermäüchtigte in ihrer heutigen Sitzung die Staatsregierung nach kurzer Debatte, die Gaschwitz⸗ Meuselwitzer Eisenbahn für den Staat an⸗ zukaufen, dafern auf der von der Staatsregierung der Gesellschaft neuerdings vorgeschlagenen Grundlage bis längstens den 1. Juni d. J. ein Abkommen erzielt wird, bewilligte auch u diesem Behufe ein Berechnungsgeld von 5 176 800 ℳ; für en Fall aber, daß die Erwerbung der Eisenbahn Gaschwitz⸗ Meuselwitz bis zum 1. Juni d. J. nicht erfolgt ist, ertheilte die Kammer der Staatsregierung die Ermächtigung, eine Eisenbahn von Meuselwitz nach Kieritzsch zu erbauen und zu diesem Zweck von dem obigen Berechnungsgelde den Betrag von 2 100 000 ℳ zu verwenden.
Württemberg. Stuttgart, 18. Februar. (Allg. Ztg.)
8 der Kammer der Abgeordneten ist in dreitägiger ebatte die Frage der Verfassungsrevision behandelt worden. Der Minister⸗Präsident von Mittnacht gab in der gestrigen Sitzung die mit großem Beifall aufgenommene Er⸗ lärung ab, daß die Regierung dem Drängen nach dieser Reform nachgeben und noch vor den nächsten Wahlen, also innerhalb der nächsten drei Jahre, mit einem Entwurf, betreffend die Zusammensetzung der Ständeversammlung, hervor⸗ treten werde. In Fluß gekommen ist, wie bekannt, die Revisions⸗ frage durch eine Regierungsvorlage, welche die Vermehrung der erblichen und lebenslänglichen Mitglieder der Ersten Kammer zum Zweck hatte. Diese Vorlage gab den Fraktionen der Linken und der deutschen Partei Anlaß, mit ihren Wünschen auf Ausscheidung der ritterschaftlichen Abgeordneten, der Geistlichkeit beider Konfessionen und des Universitätskanzlers aus der Zweiten
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Kammer hervorzutreten. Die Debatten verliefen übrigens sanfter, als man erwartet hatte. Auch diejenigen Ab⸗ 58 welche auf eine Revision der Verfassung drängten, ießen den Verdiensten der Privilegirten volle Gerechtigkeit widerfahren und schlugen durchweg einen versöhnlichen Ton an. Schließlich lehnte man mit 53 gegen 31 Stimmen auf Grund der von dem Minister in Aussicht gestellten allgemeinen Verfassungsrevision die obenerwähnte Vorlage ab, und zwar gegen die Stimmen der Privilegirten und 10 konservativer Abgeordneten, üunter denen sich auch der Minister von Mittnacht befand. — Die Regierung hat 30 000 ℳ für Vorarbeiten des Projekts einer Bahnlinie Tuttlingen — Sigmaringen gefordert.
— 20. Februar. (Allg. Ztg.) Die Regierung hat in der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach den Beamten, welche Abgeordnete sind, die Kosten ihrer Stellvertretung im Amt, die bisher die Staatskasse bestritten hatte, selbst auferlegt werden. Sie hat dabei den Weg gewählt, diese Kosten durch Abzug von 2 ℳ 43 ₰ an den Abgeordneten⸗Diäten, die 9 ℳ 43 ₰ (1 württ. Dukaten) betragen, aufzubringen. Ueber das Wie der Auf⸗ bringung der Kosten waren die Ansichten in der Kammer getheilt; schließlich nahm jedoch die Kammer den Entwurf mit 65 gegen 18 Stimmen an. Ein weiterer Artikel des Gesetzes bestimmt, daß Universitätsprofessoren, Volksschullehrer u. s. w. die wirklichen Kosten ihrer Stellvertretung zu tragen haben. Das Gesetz soll erst nach den nächsten Neuwahlen in Kraft treten, bis wohin übrigens in Verbindung mit der Verfassungs⸗ revision eine Revision der Diätenfrage überhaupt in Aus⸗ sicht steht.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 22. Februar. Die einzige noch lebende Schwester Sr. Majestät des Kaisers, Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin⸗ Mutter, geborene Prinzessin Alexandrine von Preußen, vollendet morgen in großer körperlicher Frische und geistiger Regsamkeit das 83. Lebensjahr. Auf dem Hofball, welcher am Freitag, den 19. d. M., im Palais Ihrer Königlichen Hoheit stattfand, erregte das gute Aussehen Höchstderselben in der aus etwa 240 Personen bestehenden Gesellschaft, in welcher sich etwa 70 fremde, und zwar meistens Herrschaften von ritterschaftlichen Gütern, befanden, allgemeine Freude. In den Tanzpausen machte Ihre Königliche Hoheit Cercle und unterhielt Sich auf das Huldvollste bis zum Souper, das um 11 ½ Uhr begann. Die greise Fürstin hat erst vor wenigen Tagen abermals in milder Barmherzigkeit der Armen in der Residenz gedacht und dem Erßen Bürgermeister, wie alljährlich, eine namhafte Summe Geld z zur Vertheilung an Höchstihrem Geburtstage übergeben. Leind wer zählt alle die reichen Spenden Ghvristlicher Liebe welche die erhabene Frau seit ihrem Eintritt in Has mecklenburger Land vor nunmehr bald 63 Jahjen den Nothleidenden zuge⸗ wendet hat? Viele Thräͤnen hat die edle Tochter der unvergeßlichen Königin Luise getrocknet, vielen Kummer ge⸗ stillt und durch unermüdliche Förderung alles Guten und Edelen stets ein glänzenden, zeispiel dem Volke Ihres Landes gegeben, das Ihr deshalb. Zulch seit länger als 6 Jahrzehnten in aufrichtiger Wankbärkeit zugethen ist, eingedenk alles dessen, was die Frau Großherzogin Alexandrine stets Höchstihrem Kaiserlichen Bruder, dem Hochseligen Gemahl, den Fürstlichen Kindern und Enkeln gewesen, bezugsweise noch ist Möge der ehrwürdigen Königstochter aus Hohenzollernschem Stamme noch ein langer und ungetrübter Lebensabend in der preußischen und mecklenburgischen Fürstenfamilie durch Gottes Gnade beschieden sein! “
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 22. Februar. (Th. C.) Die Prinzessin Elisabeth befindet sich zur Zeit in Bordighera an der Riviera. Die Nachrichten über den
esundheitszustand Ihrer Hoheit lauten stetig günstig.
Anhalt. Dessau, 20. Februar. Mit dem heutigen „Staats⸗Anzeiger“ sind ausgegeben worden: Gesetz⸗Samm⸗ lung für das Herzogthum Anhalt Nr. 714, 715, 716 und 717, enthaltend: Nr. 714. Verordnung, die Beaufsichtigung der jüdischen Kultusgemeinden, insbesondere die Anstellung eines Landes⸗Rabbiners betreffend. — Nr. 715. Kirchengesetz, die Dienstvergehen der Geistlichen und der weltlichen Kirchen⸗ beamten betreffend. — Nr. 716. Kirchengesetz, betreffend Ab⸗ änderung des §. 14 der Kirchengemeinde⸗Ordnung für das Herzogthum Anhalt vom 6. Februar 1875. — Nr. 717. Kirchengesetz, die Erhaltung der kirchlichen Ordnung in Bezug auf Taufe, Konfirmation und Trauung betreffend. 8
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 20. Februar. Das „Ges.⸗Bl.“ veröffentlicht einen Erlaß des Kaiserlichen Statt⸗ halters vom 8. d. M., durch welchen auf Grund des §. 483 Absatz 3 der Strafprozeßordnung für die Strafsachen, in welchen das Schöffen⸗ oder Amtsgericht in erster Instanz er⸗ kannt hat, die Vollstreckung der Freiheitsstrafen und der Verweise den Amtsrichtern übertragen wird. Für ein⸗ zelne Amtsgerichte kann jedoch durch das Ministerium die Vollstreckung der Staatsanwaltschaft des Landgerichts belassen werden. Die Anordnung vom 21. September 1879 wird auf⸗ gehoben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. Februar. (W. T. B.) An dem heutigen Galadiner bei dem Kaiser zu Chren des Fürsten von Montenegro nahmen der Erzherzog Johann, die gemeinsamen Minister, Baron Rodics und andere hervorragende Persönlichkeiten Theil. Der Fürst von Monte⸗ negro beabsichtigt, morgen seine Reise fortzusetzen.
Pest, 22. Februar. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus berieth heute das Budgetgesetz pro 1886. Der Minister⸗Präsident Tisza verwahrte sich auf das Ent⸗ schiedenste gegen die Behauptung, daß in Bezug auf den Orient eine Politik befolgt werde, deren Zweck die Annekti⸗ rung des westlichen Balkangebiets durch Oesterreich⸗Ungarn und des östlichen Balkangebiets durch Rußland sei. Oesterreich⸗Ungarn verfolge keine Annektionsziele und beabsichtige keinerlei Uebereinkommen, mit irgend Je⸗ mandem behufs Feeststellung einer Interessensphäre. Sowohl er (Tisza) als auch die Leiter der usawärtigen Politik Oesterreich⸗Ungarns seien bemüht, den Frieden zu erhalten. Es könne die Erhaltung des Friedens umföüehr erhofft werden, als auch die europäischen Mächte dieselbe wünschten. Das Budgetgesetz wurde sodann mit überwiegender Majorität angenommen. X“ “
1 Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. (W. T. B.
die Expedition nach Birma tragen solle. Im Laufe der Debatte erklärte der Staatssekretär für Indien, Kimberley, daß auch das jetzige Kabinet für die Annexion von Birma sei. Das Unterhaus nahm in seiner heutigen Sitzung ohne besondere Abstimmung den Antrag an: die Vorlage wege Abänderung der Geschäftsordnung einem besonde⸗ ren Ausschuß zu überweisen. die Kosten für die Expedition nach Birma Indien aufzulegen, wurde mit 297 gegen 82 Stimmen genehmigt. — Auf eine bezügliche Anfrage erklärte der Staats sekretär des Krieges, daß den Lieferanten, mi welchen die Regierung Verträge wegen Waffenlieferung geschlossen habe, gestattet worden sei, deutschen Stahl zur Kompletirung der ihnen ertheilten Aufträge auf Säbel zu verwenden. Auswärtigen Firmen werde jedoch kein Auftrag gegeben, wenn das erforderliche Material im Inlande zu haben sei. — Der Unterstaats⸗Sekretär des Auswärtigen, Bryce, erwiderte auf eine betreffende Anfrage: das Abkommen zwischen Englan und Frankreich bezüglich der Neuen Hebriden und der Insel Raiatea bestehe fort; was die bezügliche Konvention zwischen Deutschland und Frank⸗ reich angehe, so sei ihm nur bekannt, daß nach derselben Deutschland versprochen habe, nichts zu thun, um Frankreich an der eventuellen Erlangung jener Inseln zu verhindern; deshalb habe auch die englische Regierung eine Ankündigung über diese Konvention weder erhalten, noch eine solche er wartet, auch sei sie eben deshalb nicht aufgefordert worden, an der Konvention theilzunehmen. Die australischen Kolonien hätten sich gegen die Aufhebung des Abkommens mit Frankreich wegen der Neuen Hebriden ausgesprochen. — Der Unter⸗Staats sekretär für Indien, Kay⸗Schuttleworth, erklärte die genauen Grenzen des annektirten Gebiets von Birma seien noch nicht festgestellt. — Der Staatssekretä des Innern, Childers, legte den Bericht der Kom⸗ mission, welche wegen der jüngsten Ruhestörungen ein⸗ gesetzt worden war, vor, und theilte mit: der Chef der Polizei, Henderson, habe seitdem seine Entlassung erbeten und erhalten. 1 23. Februar. (W. T. B.) Die „Times“ veröffent⸗ licht ein Schreiben Lord Yarboroughs, in welchem der selbe seinen Austritt aus der liberalen Partei an zeigt, weil in der gegenwärtigen Krisis seine politischen An⸗ schauungen mehr mit denjenigen der Tory⸗Partei als mit denen der jetzigen Regierung übereinstimmten. 8 Belfast, 22. Februar. (W. T. B.) Lord Churchill ist heute in Larne, in der Nähe von Belfast, eingetroffer und enthusiastisch empfangen worden. Derselbe hielt eine Rede, in welcher er die Politik der Regierung bezüglich Irlands bekämpfte. Hier nahm Lord Churchill heute Abend an einer ihm zu Ehren ver⸗ anstalteten Versammlung Theil, erinnerte dabei an den Aufstand in Irland vom Jahre 1798 und sprach die Erwartung aus, daß die loyalen Irländer von heute in der Sache der bürgerlichen und religiösen Freiheit nicht hinte ihren Vorfahren zurückstehen würden. Er hoffe, der Kampf un
Aufrechterhaltung der legislativen Union zwischen England
innerhalb der verfassungsmäßigen
und Irland werde sich 1 a müsse man
Grenzen bewegen; immerhin Schlimmste vorbereitet sein.
Frankreich. Paris, 20. Februar. (Fr. Corr.) Der Ministerrath beschäftigte sich heute mit dem ihm von dem Handels⸗Minister Lockroy unterbreiteten Ausstellungsplan für 1889. Es wurde beschlossen, an den Bestimmungen des Dekrets vom 14. November 1884 festzuhalten, nach welchen die Ausstellung den Erzeugnissen aller Nationen zugänglich sein soll. Der Handels⸗Minister wird am nächsten Dienstag den Gesetzentwurf vorlegen, der in der Kammer eingebracht werden soll, um die zur Vor⸗ bereitung der Ausstellung erforderlichen Mittel zu erhalten. Ferner setzte der Ministerrath die Erörterung des Budgete für 1887 sort. Voraussichtlich dürfte die endgültige Fest setzung des Voranschlags bis gegen die Mitte des nächsten Monats verschoben bleiben, um an dem Ertrage der indirekten Steuern im Februar einen sicheren Anhaltspunkt für die Ge⸗ staltung der Finanzlage zu gewinnen. Wie man sich erinnert, war ver Ertrag im Januar erheblich hinter dem Voranschlage zurückgeblieben; sollte sich diese Erscheinung für den laufendern Monat wiederholen, so müßte in das Budget für 1887 einerseits eine Deckung für den auf dieses Jahr zu erwarten den Fehlbetrag eingeschrieben werden, und andererseits müßte man auch den Voranschlag der Einnahmen des künftigen Jahres entsprechend vermindert ansetzen. Alle zuständigen Finanzpolitiker sind dafür, daß das Budget mittelst eines Zuschlags auf die Alkoholabgaben ausgeglichen werde, und je nachdem die Februar⸗Einnahme der indirekten Steuern eine Besserung der Finanzlage erkennen läßt oder nicht, wird dieser Zuschlag niedriger oder höher zu bemessen sein. 1
Der Marine⸗Minister hat angeordnet, daß eine An⸗ zahl von Panzerschiffen, die nicht aktiven Dienst thun, zwar gerüstet, aber mit vermindertem Stabe und Mannschafts⸗ stande in den Häfen bleiben sollen, um nöthigenfalls binnen 48 Stunden mobilgemacht werden zu können. Die Schiff dieser Kategorie heißen „in Hafenstellung befindlich“ (en posi tion de rade) und werden ein Reserve⸗Geschwader bilden. An den Frühjahrsübungen, die von Anfang April bis Ende Juni dauern sollen, werden möglichst viele große und kleine Schiffe des aktiven Dienstes wie der Reserve theilnehmen, u. a. auch die drei Torpedoboote von 27 M., die soeben von Rochefort nach Toulon gefahren sind, und deren Aufgabe bei den Uebungen darin bestehen wird, die großen Seni gegen die Angriffe der Torpedos zu bewachen; sie führen die Bezeichnung „Gegentorpedoboote“. Der die Torpedo⸗Flotte befehligende Admiral wird entweder den Aviso „Milan“ oder den Kreuzer „L'Aréthuse“ als Faggen schiff erhalten. Beide Schiffe haben sehr schnellen
ang.
Per Gesetzentwurf des Deputirten Rivet betresß 8 der Ausweisung der Prätendenten, den der bezügliche Kammerausschuß mit 2 gegen 6 Stimmen in Betracht zu ziehen beschlossen, hak nebst der Begründung folgenden Wortlaut:
Um die Republik gegen die Umtriebe der monarchischen Par teien zu schützen und den Versuchen der Prätendenten Einhalt zu thun, halten wir es für nützlich, die allgemeinen Vollmachten, mit
aber auf da
denen sich die Regierung zu verschiedenen Malen bekleidet erklärte,
Das Oberhaus nahm heute den von dem Kabinet gestellten Antrag an, daß Indien die Kosten für
Der Antrag der Regierung, 8
üͤber jeden Zweifel zu erheben. Wir haben die Ehre, der Kammer einen Gesetzeutwurf zu unterbreiten, der nichts anderes ist, als ein Amendement, welches im Jahre 1873 von der Deputirtenkammer ange⸗ nommen wurde und von dem Senat beinahe angenommen worden wäre. Dieser Text hat unseres Erachtens den Vortheil, daß er Jedem seine Verantwortung und der vollstreckenden Gewalt die Initiative läßt welche ihr in solchen Dingen zusteht. 8 8
Art. 1. Ein Dekret des Präsidenten der Republik, das im Ministerrath beschlossen wurde, kann jedem Mitgliede sfeiner der ehemaligen Herrs scherfamilien in Frankreich, dessen Kundgebungen oder Handlungen die Sicherheit des Staats zu gefährden geeignet wären befehlen, alsobald das Gebiet der Republik zu räumen.
Art. 2. Jede in dem vorstehenden Artikel angedeutete Person, welche, nachdem sie an die Grenze geführt worden ist und Frankreich in Folge oben besagter Maßregeln verlassen hat, ohne die Erlaubniß der Regierung wieder zurückkehrt, wird vor das Zuchtpolizeigericht ge⸗ stellt und zu ein⸗ bis fünfjährigem Gefängniß verurtheilt.
Nach Ablauf der Strafe wird sie wieder an die Grenze geführt.
— 22. Februar. (W. T. B.) Der Prinz von Wales ist auf seiner Reise nach Cannes heute früh hier eingetroffen.
Die Gräfin von Paris ist nach Madrid abgereist, um der Hochzeit der Infantin Eulalia, welche am N. d. M. stattfindet, beizuwohnen.
— 23. Februar. (W. T. B.) Prinz Jérome Napoleon hat ein Schreiben an Senat und Deputirtenkammer gerichtet, in welchem er das Gesetz über die Ausweisung der Prinzen als ein Gesetz gegen Verdächtige bezeichnet, das die Angehörigen der Familie Napoleon, die Soldaten der Revolution, mit deren Feinden, den Bourbons, vermenge. Er sei französischer Bürger und erkenne die Republik an, weil sie ein Ergebniß des allgemeinen Stimmrechts sei. Die egenwärtige Republik sei indeß einfach eine Oligarchie; dieselbe müsse reformirt, nicht umgestürzt
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werden; das Volk müsse sein Oberhaupt wählen.
Spanien. Madrid, 22. Februar. (W. T. B.) Die Vermählung der Prinzessin Eulalia mit dem Prinzen Anton von Montpensier ist wegen der Er⸗ krankung der Prinzessin aufgeschoben worden. „9 92
Portugal. (Köln. Ztg.) Das Ministerium Fontes hat die beim König nachgesuchte Entlassung erhalten. der Minister⸗Präsident de Fontes Pereiro de Mello hatte dem König vorgeschlagen, angesichts der wachsenden Erbitte⸗ rung, die sich gegen die Pläne des Finanz⸗Ministers Hintz Ribeiro im Lande sowohl wie im Parlament geltend machte, die Kammern für zwei Monate zu vertagen und während dieser Zeit eine Art Belagerungszustand im Lande zu verhängen. Als der König sich weigerte, darauf ein⸗ zugehen, legte das Kabinet sein Amt nieder, und der Pro⸗ gressistenführer Lucianno y Castro wurde mit der Neu⸗ bildung des Ministeriums beauftragt. Das neue pro⸗ gressistische Kabinet setzt sich nunmehr folgendermaßen zu⸗ sammen: Lucianno y Castro, Conseils⸗Präsident und Minister des Innern; Beirao, Justiz⸗Minister; Navarro, Minister der üöffentlichen Bauten; Marianno de Carvalho, Finanz⸗Minister; Henri Macedo, Marine⸗Minister; Barros Gomes, Minister des Auswärtigen; Vicomte San Januario, Kriegs⸗Minister.
Italien. Rom, 22. Februar. (W. T. B.) Zum türkischen Botschafter am hiesigen Hofe ist Photiades Pascha ernannt worden.
Griechenland. Athen, 22. Februar.
Si e der „Age „F 1 Ein Telegramm er „Agence Havas“ meldet:
In Folge der hier umlaufenden
(Gerüchte, daß in der bisherigen Politik der Regierung eine
Aenderung eingetreten sei, berief die Nationalliga eine Volksversammlung, welche vor der Mairie stattfand. Die Versammlung nahm eine Resolution an, durch welche die Regierung ermuthigt werden soll, bei der bis⸗ herigen nationalen Politik zu verharren. Der Minister⸗ Präsident Delyannis empfing die Delegirten der Versammlung, welche die Resolution überbrachten. In seiner Erwiderung auf die Ansprache derselben betonte der Minister die Nothwendigkeit, daß die Bevölkerung verartige übelwollende und wenig patriotische Gerüchte mit großer Vorsicht aufnehmen müsse, und erklärte: die Regierung habe keine Maßregel ergriffen, welche das Gerücht von einer Lenderung der bisherigen Politik der Regierung rechtfertigen könnte. Die Bevölkerung müsse Vertrauen zur Regierung haben, eine würdige Haltung bewahren und Anträge ver⸗ meiden, welche ein bedenkliches Präjudiz für die nationalen Inter⸗ issen schaffen könnten. — Nach den bis jetzt hier vorliegenden Nachrichten findet das Gerücht, daß die griechische Flotte Salamis verlassen habe, keine Bestätigung.
Rumänien. Bukarest, 22. Februar. (W. T. B.) Die delegirten zur Friedenskonferenz hielten heute eine Sitzung ab. Der serbische Delegirte Mijatowic theilte die serbischen Vorschläge mit; Madjid Pascha und Geschoff ver⸗ angten, dieselben behufs Feststellung desinitiver Anträge ihren Regierungen zu übermitteln.
„Serbien. Belgrad, 22. Februar. (W. T. B.) Das Ninisterium erklärte seine Bereitwilligkeit, zur Demobilmachung zu schreiten, sobald die Friedens⸗ verhandlungen soweit fortgeschritten seien, daß der Ab⸗ chluß des Friedensvertrages als völlig gesichert erscheine. die Koalitions⸗Verhandlungen zwischen der Fort⸗ chrittspartei und den Radikalen haben zu keinem Er⸗ gebniß geführt.
— 23. Februar. (W. T. B.) Der Minister des Aeußern, 8 araschanin, bevollmächtigte Mijatowic, auf der Friedens⸗ onferenz ein Projekt vorzulegen, wonach die Friedens⸗ ürkunde einen einzigen Artikel enthalten soll, nämlich die Wiederherstellung des Zustandes vor der Kriegserklärung am 14. November 1885.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Februar. (W. T. B.) Der Großherzog von Hessen und die brinzef sin Irene sind heute Nachmittag hier eingetroffen und am Bahnhof, auf welchem eine Ehren⸗Compagnie auf⸗ gestelt war, von dem Kaiser und den Großfürsten eimpfangen worden. “ „Warschau, 22. Februar. (W. T. B.) Se. König⸗ lice Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen traf auf der Rückreise aus Nieswish heute Nachmittag hier ein und vurde vor Seiner Weiterfahrt auf dem Warschau⸗Wiener Bahn⸗ gefe von dem stellvertretenden kommandirenden General, Baron Krüdener, den Spitzen der Behörden sowie einer Deputation *8 St. Petersburger Grenadier⸗Regiments begrüßt.
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Landes⸗Zei⸗
Die „Allgemeine Lauenburgische tung“ veröffentlicht folgendes Schreiben:
„Berlin, den 6. Februar 1886. Sr. Wohlgeboren dem Mitgliede des Vereins der Gastwirthe , Hrn. Stapelfeldt⸗Ratzeburg.
Ew. Wohlgeboren haben dem am 29. v. M. an mich gerichte⸗ ten Schreiben des Ratzeburger Gastwirthvereins eine gedruckte Ein⸗ gabe an den Reichstag beigefügt, deren Inhalt mir bereits bekannt war, da dieselbe von hier aus durch die Gegner der Regierung in vielen Druckexemplaren in alle Theile des Reichs versandt worden ist, um Unterschriften zu gewinnen. In welcher Weise diese Agitation betrieben wird, wollen Sie aus dem in Abschrift vorliegenden Cirkular der Kommission entnehmen, welche sich behufs Agitation gegen die Vorlage gebildet hat: dasselbe ist vielfach mit dem von Ihnen be⸗ nutzten Petitionsentwurf an den Reichstag versandt worden; ich kann mir aber nicht denken, daß man sich erlaubt haben sollte, eine solche an „jeden schreibkundigen Erwachsenen“ appellirende Zumuthung direkt an eine so achtbare Korporation, wie die der Ratzeburger Gastwirthe zu richten, und mache es Ihnen deshalb zur Kennzeichnung der damit verfolgten Tendenz zugänglich. Da die von Ihnen und Ihren Herren Mandanten unterzeichnete Eingabe entworfen ist, bevor der Inhalt der von den Regierungen beabsichtigten Vorlage bekannt war, so erlaube ich mir, Ihnen den seitdem veröffentlichten Inhalt derselben in der Anlage zu über⸗ senden. Ich bin weit entfernt, zu bestreiten, daß die Einführung des Monopols, gleich allen Maßregeln zur Beschaffung des Bedarfs der Finanzen in Staat und Reich, Unbequemlichkeiten und selbst schwere Lasten für Gewerbtreibende und andere Steuerzahler im Gefolge hat. Da die Nothwendigkeit aber einmal vorliegt, den Geldbedarf zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben aufzubringen, so fragt es sich nur, welche Gegenstände die geeigneten sind, um von ihrem Ver⸗ brauch die nothwendigen Einnahmen zu erheben. Daß Brannt⸗ wein, Taback und Bier dabei in erster Linie in Frage kommen, darüber besteht kein Zweifel mehr; die Nothwendig⸗ keit, die Einnahmen des Reichs zu erhöhen, liegt ebenfalls vor und wird verstärkt durch das Bedürfniß, die Matrikularumlagen und das Defizit im Staatshaushalt zu beseitigen und drückende Steuern, sowie Kreis⸗ und Kommunallasten abzuschaffen, indem sie durch Staatszuschüsse ersetzt werden. Der Versuch, die Mittel dazu durch das Taback⸗Monopol zu gewinnen, ist, wie Sie wissen, mißlungen. Wenn es dem Branntwein⸗Monopol ebenso geht, so wird die preußische Regierung nicht darauf verzichten können, die für sie nöthigen Geldmittel durch eine andere, im preußischen Landtage zu beantragende Form der Besteuerung der Genußmittel und namentlich der Getränke, zu beschaffen. Der Weg, welcher dann voraussichtlich betreten werden dürfte, ist der der Erhöhung der Gewerbesteuer für den Ausschank geistiger Getränke bis zur Höhe des Bedarfs. Diese Höhe würde eine so bedeutende sein müssen, daß der Verkehr mit Branntwein mit ähnlichen strengen Kontrolen und hohen Strafen umgeben werden würde, wie dies in den meisten anderen Ländern, wie England, Frankreich, Amerika, bereits der Fall ist. Diese Maßregeln werden eine Verminderung des Verbrauchs zur Folge haben, weil sie den Preis der davon betroffenen Genußmittel in sehr viel höherem Maße vertheuern werden, als es durch das Monopol geschehen würde; dann aber auch werden sie die Folge haben, daß das Gewerbe der Gast⸗ wirthschaft größere Mittel und größere Anstrengungen unter schärferer Kontrole der Steuerbehörde erforderlich machen wird. Sollte sich die Zahl der Schankwirthe dadurch vermindern, so würden die Uebrig⸗ bleibenden nothwendig denselben Gesammtsteuerbetrag aufbringen müssen, welchen der Staat von dem Gesammtverbrauch geistiger Ge⸗ tränke beansprucht: erst dann wird die volle Last der Steuer die Ge⸗ werbegruppe treffen, welche, wie die gedruckte Petition vom 29 v. M. sich ausdrückt, den Stand der Gast⸗ und Schank⸗ wirthe bildet. Ich halte nach diesen Erwägungen für die Herren Gastwirthe von Ratzeburg das Branntwein⸗Monopol immer noch für die erträglichere Form, um den Verbrauch geistiger Getränke in der für die Reichsfinanzen unentbehrlichen Höhe zur Beisteuer heranzuziehen; wenn ich auch nicht bestreiten kann, daß jedes Monopol und jede Steuer an sich eine unerwünschte, aber leider unvermeidliche Zugabe zu den Vortheilen eines geordneten Staatswesens bildet. Ich glaube deshalb das Interesse nicht nur des Reichs, sondern auch speziell das der Gemeinde Ratzeburg und der Herren Gastwirthe daselbst zu vertreten, wenn ich die Einführung des Branntwein⸗ Monopols befürworte, ohne gerade an jeder einzelnen Bestimmung des im Bundesrath eingebrachten Entwurfs festzuhalten. Genehmigen Ew. Wohlgeboren die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung.
Graf von Bismarck.“
Im „Frankfurter Journal“ wird ein, Arbeit und Politik⸗ überschriebener Artikel, der sich mit den Zuständen und jüngsten Vorkommnissen in England beschäftigt, folgender⸗ maßen geschlossen: 8
„Wir dürfen an diesen Erscheinungen nicht vorübergehen, ohne einige Lehren daraus entnommen zu haben. Schon um der bedroh⸗ lichen Rückwirkung der sozialen Gährung in England auf unsere eigenen sozialen Verhältnisse vorzubeugen, wird es zuvörderst Pflicht sein, mit allem Ernst auf die Erhaltung einer starken Regierung und unserer, die äußere Ordnung schützenden Behörden und gesetzlichen Institutionen bedacht zu sein. Aber auch das sei im Auge behalten, daß die Sozialpolitik des Kanzlers vorwärts kommt und an der Zollgesetz⸗ gebung jetzt nicht um reiner Schulmeinung willen gerüttelt wird, und andererseits, daß das Parteiwesen aus dem Kreise der staatsfreund⸗ lichen Wählerschaft heraus immer neuen, kräftigeren Antrieb zu einer nach den naturgemäßen Bedürfnissen sich richtenden Vereinfachung empfängt. Ersteres erhält dem Volke die Arbeit, letzteres sichert die Grundlagen einer guten Politik.“
Zu den bemerkt die
Presse“:
Es geschieht nur widerwillig, daß wir dieses alte abgedroschene Thema vonZeit zu Zeit wieder berühren, und nur zur Abwehr. So lange von der Manchesterpartei trotz der eklatantesten und unumstöß⸗ lichsten Beweise immer und immer wieder mit einer, einer besseren Sache würdigen Beharrlichkeit die Behauptung aufgestellt wird, daß die Zölle das Rohmaterial und die daraus hergestellten Produkte ver⸗ theuern, sind wir genöthigt, die Beweise für das Gegentheil anzu⸗ führen, schon aus dem Grunde, damit bei der bekannten Kampfesweise der Gegner nicht etwa die Schlußfolgerung gezogen wird: qui tacet, consentire videtur.
Daß trotz des Kornzolls die Weizen⸗ und Roggenpreise konstant zurückgehen, weiß nachgerade Jeder und daß an sehr vielen Orten (leider nicht in Wiesbaden) die Brodpreise erheblich gewichen sind, ist auch längst kein Geheimniß mehr.
Heute wollen wir nur einen kurzen Rückblick werfen auf die Zeit, als die Eisenzölle eingeführt werden sollten. Da wußten unsere frei⸗ sinnigen Blätter ganz genau auszurechnen, um wie viel Marr der Pflug und die Egge des im Schweiße seines Angesichts arbeitenden Bauern und um wie viel die Schaufel oder der Spaten des armen Arbeiters theurer werden würde. — Und wie stellt es sich in Wirklichkeit? Wir führen als Beispiel aus der „Frankfurter Zeitung“, gewiß einem in dieser Beziehung unverdächtigen Blatte, den Bericht der deutschen Heu⸗ und Dünger⸗Gabeln⸗Industrie an. Da⸗ nach sind die Preise seit dem Jahre 1881 um 60, sage und schreibe: sechzig Prozent gefallen. Dabei ist die amerikanische Konkurrenz — Dank dem Schutzzoll — vollständig aus dem Felde geschlagen und die deutsche Industrie beherrscht unbestritten den europäischen Markt. So zu lesen in Nr. 46 des genannten Blattes; jeder Kommentar dazu ist überflüssig.
Zöllen „Wiesbadener
v“ .
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 8. — In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Abänderung des Verzeichnisses der Reichsbeamten zur Verordnung, betr. die Tagegelder ꝛc. — Finanz⸗Wesen: Nachweisung von Einnahmen des Reichs vom 1. April 1885 bis Ende Januar 1886. — Militär⸗Wesen: Aenderungen der Landwehr⸗Bezirkseintheilung. — Polizei⸗Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 6. — Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 7. Februar 1886, betr. Bestellung von Amtskautionen, — vom 9. Februar 1886, betr. Ergänzungen der Anlage D zum §. 48 des Betriebs⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, — vom 9. Februar 1886, betr. Auf⸗ sicht über Privatanschlußgeleise. — Nachrichen.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsamts sind in der Zeit vom 7. bis 13. Februar cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,1, in Breslau 27,0, in Königsberg 30,3, in Köln
31,3, in Frankfurt a. M. 16,8, in Wiesbaden 14,1, in Hannover 21,3, in
Kassel 29,2, in Magdeburg 21,0, in Stettin 20,4, in Altona 28,7, in Straßburg 24,1, in Metz 23,7, in München 27,6, in Nürnberg 20 in Augsburg 27,6, in Dresden 22,5, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 21,9, in Karlsruhe 26,4, in Braunschweig 24,4, in Hamburg 29,3, in Wi 32,9, in Budapest 30,0, in Prag 34,4, in Triest 27,0, in Krakau 27 in Basel 18,5, in Brüssel 22,8, in Amsterdam 25,8, in Paris 26,3, in London 24,9, in Glasgow 29,8, in Liverpool 24,4, in Dublin 38,6, in Edinburg 18,7, in Kopenhagen 19,3, in Stockholm 21,3, Christiania 19,5, in St. Petersburg 35,0, in Warschau 28,2, Odessa 36,1, in Rom 35,1, in Turin —, in Venedig 31,5, in Bukarest
in Alexandria —. Ferner in der Zeit vom 17. bis 23. Januar
in New⸗York 25,1,
in Philadelphia 24,3, in Baltimore 18,1, in San Francisco 23,9, in Kalkutta 25,7, in Bombay 24,6, in Madras 38,1.
Die Sterblichkeit hat auch in dieser Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas wieder etwas zugenommen, nur aus einigen süd⸗ und mitteldeutschen Städten (Wiesbaden, Frankfurt a. M., Mannheim, Hannover, Magdeburg, Leipzig) werden Sterblich⸗ keitsziffern als aus der Vorwoche gemeldet. Bei vorwiegend östlichen, in Süddeutschland auch vielfach nordwestlichen, von strengem Frost⸗ wetter begleiteten Windrichtungen, die während der Woche herrschten, traten akute Entzündungen der Athmungsorgane fast allgemein in größerer Zahl als Erkrankungsursachen auf und führten namentlich in Altona, Berlin, Breslau, Dresden Elberfeld, Essen, Köln, Leipzig, Stettin, Wien, London u a. in zahl⸗ reichen Fällen zum Tode. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder kamen dagegen in deutschen Städten seltener zum Vorschein; guch war die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammt⸗ sterblichkeit eine geringere, so daß von 10 000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, in Berlin 65, in München 83 Säuglinge starben. — Von den Infektionskrankheiten wurden nur Sterbefälle an Pocken zahlreicher,
an Scharlach, Diphtherie, Typhus und Kindbettfieber seltener, an Masern und Keuchhusten in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche gemeldet. — Masern zeigten sich in Berlin, Dresden, Hamburg, Amsterdam, Wien, Budapest in größerer Verbreitung, auch in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Hildesheim, Königsberg sind Masern⸗ erkrankungen zahlreich, während in London, Paris, Lyon, St. Peters⸗ burg, Rom die Zahl der Masernfälle kleiner wurde. — Das Schar⸗ lachfieber wurde in Berlin, Essen, Paris etwas häufiger, in Hamburg, Christiania und St. Petersburg seltener Todesveranlaffung. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup hat in Berlin, Breslau, Dresden, Kassel, Leipzig, Magdeburg, Christiania, Rom, Wien, Warschau abgenommen; sie war dagegen in Barmen, Danzig, Halle, Hamburg, Hannover, München, Potsdam, Amsterdam, London, Paris, Triest, St. Petersburg eine gesteigerte. Auch in Nürn- berg und im Regierungsbezirk Schleswig waren Erkrankungen an Diphtherie zahlreich. — Das Vorkommen typhöser Fieber blieb in deutschen Städten ein beschränktes, nur aus Hamburg werden mehr (7) Sterbefälle gemeldet; in Paris nahmen Sterbefälle an Typhus gleichfalls ab, in London, St. Petersburg, Warschau zu. — An Flecktyphus wurden aus Prag 1, aus Triest 2 Todesfälle, aus den Regierungsbezirken Münster und Aachen 1 bezw. 2, aus St. Petersburg 3 Erkrankungsfälle gemeldet. — Rückfallsfieber wurden in St. Petersburg etwas seltener; es wurden 5 Todes⸗ und 24 Er⸗ krankungsfälle, zudem auch aus dem Regierungsbezirk Stettin 2, aus Stockholm 9 Erkrankungen daran mitgetheilt. — In Berlin zeigten sich einzelne Erkrankungen an epidemischer Genickstarre. — Am Kindbettfieber werden aus deutschen Städten 12 Todesfälle, wovon 6 auf Berlin entfallen, gemeldet, auch in Wien und Paris war die Zahl der Todes⸗ fälle an Kindbettfieber eine größere. — Der Keuchhusten hat in London, Glasgow, Berlin mehr, in Dublin und Liverpool weniger Opfer gefordert. In Hamburg, Kopenhagen, Stockholm rief der Keuchhusten ebenfalls viel Erkrankungen hervor. Pocken waren in Wien, Prag, Pest, Rom (Anfang Januar) zahlreich. Aus Paris wer⸗ den 6, aus Venedig 5, aus Liverpool 3, aus Zürich, St. Petersburg, Warschau, Odessa je 2, aus Leipzig 1 Todesfall berichtet. Erkran⸗ kungen kamen aus London, Edinburg, St. Petersburg cinzelne, aus Breslau 4, aus Müllrose (Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O.) 5, aus Wien und Pest in größerer Zahl zur Kenntniß. — Im Hafen Tarifa (Pro⸗ vinz Kadir) hat die Cholera weitere Verbreitung gefunden und in der Zeit vom 27. Januar bis 7. Februar 218 Erkrankungen und 69 Todes⸗ fälle hervorgerufen. In Douarnenez (Departement Finistere) sind vom 30. Januar bis 8. Februar 43 Erkrankungen und 6 Todesfälle amtlich gemeldet worden. In Kalkutta stieg die Zahl der Cholera⸗ todesfällg in der ersten Januarwoche auf 59.
— Aus den „Verhandlungen des achten Provinzial⸗ Landtages der Provinz Ostpreußen vom 11. bis 19. März 1885“ entnehmen wir, daß der Provinzial⸗Haushalts⸗Etat der Provinz Ostpreußen pro 1. April 1885—86 eine Einnahme von 3 820 000 ℳ aufweist, welche Summe sich folgendermaßen zusammensetzt: A. Dau⸗ ernde Einnahmen. I. Allgemeine Verwaltung 1 661 681 ℳ II. Wegebau⸗ Verwaltung 1 460 993,24 ℳ III. Hebeammenwesen 6 657 ℳ IV. Land⸗ wirthschaftliche Lehranstalten 16 500 ℳ V. Landarmen⸗ und Wohl⸗ thätigkeitsanstalten 45 100 ℳ VI. Schulden⸗Verwaltung 37 029,70 ℳ VII. Provinzial⸗Abgaben⸗Verwaltung 470 000 ℳ (Provinzial⸗Abgaben von den Kreisen 7 pCt. der direkten Staatssteuern.) VIII. Beihülfen an die Kreise 600 ℳ (Die den Kreisen Niederung und Ragnit zu machenden Abzüge von den Beihülfen zur Durchführung der Kreisordnung wegen Verweigerung der unentgeltlichen Besorgung der Kassengeschäfte für die Provinzial⸗ Chausseeverwaltung je 300 ℳ) IX. Insgemein 1439,06 ℳ Summe A. Dauernde Einnahmen 3 700 000 ℳ B. Außerordentliche Einnahmen. Von der Provinzial⸗Hülfskasse aus dem Bestande der Chaussee⸗Anleihe zur theilweisen Deckung der Baukosten für die Kurmeßerisbrücke 120 000 ℳ Gesammteinnahme 3 820 000 ℳ Die Ausgabe pro 1885 — 86 ist auf 3 820 000 ℳ veranschlagt, und zwar: A. Dauernde Ausgaben. I. Allgemeine Verwaltung 308 925 ℳ II. Wegebau⸗ Verwaltung 2 210 278,11 ℳ III. Hebammenwesen 10 728 ℳ IV. Landwirthschaftliche Lehranstalten 26 700 ℳ V. Landarmen und Wohlthätigkeitsanstalten 657 566,05 ℳ VI. Schuldenverwaltung 111 900 ℳ. VII. Provinzial⸗Abgabenverwaltung 1000 ℳ VIII. Bei⸗ hülfen an die Kreise zur Durchführung der Kreisordnung 240 000 ℳ IX. Insgemein 14 402,84 ℳ Summa A. Dauernde Ausgaben 3 581 500 ℳ. B. Außerordentliche Ausgaben. I. Zur inneren Aus⸗ schmückung des Landhauses, IV. Rate 3500 ℳ. II. Zum Fonds der Vermögenssubstanz, die seit Uebertragung der Chausseeverwaltung auf die Provinz von dieser für den Verkauf von Chausseehäusern und Landparzellen erzielten Einnahmen, welche bei den laufenden Ein⸗ nahmen gebucht sind, 10 000 ℳ III. Zum Neubau der Kurmeßeris⸗ brücke bei Tilsit II. Rate 200 000 ℳ. IV. Beihülfe an die Stadt Schippenbeil zum Bau der Allebrücke I. Rate 15 000 ℳ. V. Sub⸗ vention an den Provinzialverein zur Bekämpfung der Wanderbettelei 10 000 ℳ Summa B. Außerordentliche Ausgaben 238 500 ℳ Gesammtausgabe 3 820 000 ℳ Einnahme und Ausgabe balancirt. —