1886 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

* ““

einander ohne Noth versäumt sein muß, ehe eine Bestrafung eintreten kann. Nehmen Sie einen Zustand, wo es der bzwicligkeit der Eltern um des Erwerbes willen möglich ist, die Kinder auch ohne Noth 5 Tage in der Woche regelmäßig der Schule fern zu halten. Wie kann unter solchen Verhältnissen der Unterrichtsbetrieh ein regel⸗ mäßiger sein. Ist man von der Nützlichkeit der Volksschule durch⸗ drungen wie ich es bin, aus innigster Erkenntniß und Ueberzeugung, dann muß meines Erachtens auch dafür gesorgt werden, daß die Schul⸗ behörden in die Lage kommen, den Widerstand von eigennützigen oder irregeleiteten Eltern zu überwinden, sofern die Versäumniß nicht durch die Noth gerechtfertigt ist.

Das sind die Erwägungen, welche die Staatsregierung zu der Vorlage bewogen haben. Ich glaube, der Gedanke, welcher sie leitet, ist ein richtiger und drängt sich von selbst auf, wenn man sich mit den Aufgaben der Volksschule in den Landestheilen, mit welchen wir uns beschäftigen, vertraut macht.

Ostpreußen ist, wie gesagt, in den Entwurf hineingekommen, weil Westpreußen hineingekommen ist; und beide Provinzen sind hinein⸗ bezogen, weil die Schulordnung vom Jahre 1845, welche, trotz manchem Veralteten, doch noch vortrefflich und im Großen und Ganzen die beste Schulordnung in Preußen ist, gerade auf dem Gebiet der Schul⸗ versäumnisse einen erheblichen Mangel zeigt.

Zum Schluß, meine Herren, kann ich nur sagen: die Ausführungen, die der Abg. Graf von Schwerin gemacht hat, decken sich inhaltlich im Wesentlichen mit meinen eigenen Gedanken, und ich kann Sie nur bitten, in der Kommission oder im Plenum, wo Sie sich mit der Vorlage beschäftigen wollen, mit derselben Objektivität und Nüchtern⸗ heit die Frage zu prüfen, mit der ich an dieselbe herangetreten bin.

Der Abg. Gerlich meinte, wenn der Gesetzentwurf zu einer andern Zeit als gerade mit den Polenvorlagen an das Haus gekommen wäre, so glaube er, hätte derselbe keine Gegner gefunden. Die Sache sei doch fehe einfach, man komme mit einer solchen Lizenz nicht mehr durch, der zufolge Kinder so leicht längere Zeit der Schule fern bleiben könnten, deshalb müsse die Entschuldigungsbedingung und die polizeiliche Ver⸗ ordnung eintreten; letztere, weil sie, wie schon hervorgehoben, sich am besten den Lokalverhältnissen anbequemen könne. Durch die neue Selbstverwaltungsgesetzgebung, insonderheit die Kreisordnung, sei die im §. 4 der Schulordnung von 1845 dem Landrath beigelegte Befugniß, an Stelle der Geldstrafen entsprechend Haft und Gefängniß zu dekretiren, weggefallen, und deshalb sei es am besten, den §. 4 selbst durch eine andere Bestimmung zu ersetzen.

Die Diskussion wurde geschlossen und die Vorlage der⸗ selben Kommission überwiesen, wie die vorhergehende Vorlage.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Anstellung der Impfärzte in der Pro⸗ vinz Posen.

Der Abg. von Schorlemer erklärte, dieses Gesetz habe ein allgemeines Schütteln des Kopfes erregt. Er wolle es nicht lächerlich machen. Was das Gesetz eigentlich wolle, sei unklar. Deutsche Aerzte sollten unter dem Lockmittel der Remuneration für Impfärzte nach Posen geschickt werden, um die polnischen Aerzte kalt zu stellen. Dieser Zweck sei nicht zu erreichen. Denn die polnischen Eltern seien nur verpflichtet, ihre Kinder bei approbirten Aerzten impfen zu lassen. Die Remuneration sei doch auch eine sehr magere Leimruthe. Wenn die deutschen Aerzte nicht sonst eine Praxis gewinnen könnten, vom Impfen allein würden sie nicht leben können. Was werde die Folge sein? Eine Achtserklärung der deutschen Aerzte und noch mehr Haß und Erbitterung als bisher. Seien denn etwa die polnischen Aerzte nicht fähige Impfärzte? Wie solle der Arzt beim Impfen irgend polnischen Interessen dienen? Besser wäre eine allgemeine Bestimmung, daß überall gute Lymphe benutzt werde, das geschehe keineswegs immer und vermehre mit Recht die Zahl der Impfgegner. Man möge doch auf⸗ richtig sagen: Wir wollen die polnischen Aerzte vertreiben. Diese Unaufrichtigkeit müsse Redner beklagen. Die Vorlage schädige das Ansehen der Regierung.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, entgegnete:

Meine Herren! Ich werde gleich dem geehrten Herrn Vorredner antworten; ich werde dann abwarten, ob er dann die verschiedenen Behauptungen, die er aufgestellt hat, aufrecht erhält. 3

Die Basis, auf welcher sich dieses Gesetz aufbaut, ist zunächst eine rein sachliche; sie ist in zweiter Linie eine politische. Das hat

der geehrte Herr Vorredner auch ganz richtig erkannt. Die sachliche

Seite ist von eminenter Wichtigkeit und muß auf das ernsteste weiter verfolgt werden, läßt sich aber im Rahmen eines Gelegenheitsgesetzes nicht erweitern, auch nicht erledigen.

Darüber sind alle, welche die Entwickelung des Impf⸗ wesens seit Erlaß der Gesetze vom 8. April 1874 und 12. April 1875 beobachtet haben, nur einer Meinung, daß der Schritt, welchen Preußen im Jahre 1875 gethan hat, indem der preußische Staat die Anstellung der Impfärzte aus den Händen verwaltender Behörden herausnahm, ein falscher war. Kein einziger deutscher Staat hat diesen Weg betreten. Vielmehr sind in der klaren Er⸗ kenntniß, daß in eminentem Maße Gesundheit, Entwicklung und Leben der Einwohner des Staats von der richtigen Impftechnik und Impfpflege abhängen, die beamteten Aerzte, soweit es irgend geht, die Träger des Impfwesens geworden. Ja, man ist so weit gegangen, daß man, entgegen der Auffassung des Herrenhauses, dem wir das Gesetz vom 12. April 1875 in seiner gegenwärtigen Fassung verdanken, sogar die Kosten der Impfung, also die Remunerationen der Impfärzte, kommunalen Verbänden auferlegt hat, obwohl die Anstellung der Impfärzte durchaus in den Händen der Staatsbehörden liegt.

Herr von Schorlemer hat Recht, aber auch Unrecht, wenn er sagt, die Technik des Impfens sei eine leichte. Ich könnte ihm mit wenig Mühe Beispiele und Gutachten anführen, die ihn in dieser Auffassung vielleicht erschüttern würden. Die Art des Schnittes, die Art des Eindringens der schneidenden Instrumente ist in der That auch von rechter Erheblichkeit. Das führt jedoch hier zu weit; wir diskutiren hier nicht so sehr ein medizinal⸗technisches Gesetz, als ein politisches. Aber darauf hat er richtig hingewiesen, daß die Beschaffung der ge⸗ eigneten Lymphe von eminenter Bedeutung ist; daß auch namentlich darin in Preußen gefehlt worden ist, deß eine richtige Kon⸗ trole der Lymphe den Privatärzten gegenüber nicht besteht. Es hat bei der Reichs⸗Impfkommission, die bekanntlich zu⸗ sammengetreten ist auf Initiative des Reichstages, nie ein Bedenken darüber bestanden, daß das preußische Impfwesen, trotz aller Aufmerksamkeit, die die Behörden darauf verwenden, nicht allermaßen den nothwendigen Ansprüchen gerecht wird; es wird Hrn. von Schor⸗ lemer in gewisser Hinsicht interessiren, vielleicht auch beruhigen, daß insbesondere nach der Richtung der Beschaffung geeigneter animalischer Lymphe ich bemüht bin, soweit es in meinen Kräften steht, Wandel in den bestehenden Verhältnissen zu schaffen.

Aber es kommt noch ferner hinzu, meine Herren: es kommt nicht blos in Betracht die sogenannte Technik und die Lymphe, sondern vor allen Dingen ist nothwendig die Erkenntniß der sanitären Ver⸗ hältnisse, in welchen sich die Impflinge befinden. Wir haben schmerz⸗ licher Weise wiederholt Fälle konstatiren müssen, wo die durch die Kreise bestellten Aerzte, gegen deren Technik und Lymphebeschaffung nichts zu sagen war, um deswillen einen großen Schaden für die Bevölkerung heraufbeschworen haben, weil sie mit den sanitären Ver⸗ hältnissen des Kreises unzureichend vertraut waren Der beamtete Arzt muß es wissen, sei es durch den Landrath und ihm gleichstehende Organe, sei es durch die Ortspolizeibehörde; er hat die sich mit den Ortspolizeibehörden in Verbindung zu setzen dahin, ob irgend welche sanitären Verhältnisse existiren, wir wollen ein Beispiel gebrauchen, das Vorhandensein ansteckender Krankheiten, Diphtheritis, Masern u. s. w. welche nach gesunden impftechnischen Grundsätzen die An⸗ wendung des Impfens ausschließen. Auf diesem Gebiete ist gefehlt; und die Reichs⸗Impfkommission hat sich, soweit ich es aus den Protokollen ersehen kann, entweder einstimmig, oder mit überwältigen⸗ der Majorität auf den Standpunkt gestellt, daß unter allen Umständen die Auswahl der Impfärzte eine Pflicht und Aufgabe des Staates sei, und daß vorzugsweise die beamteten Impf⸗ ärzte damit zu betrauen seien, erstens wegen des Maßes von Verant⸗ wortung, welches ihre amtliche Stellung mit sich bringt für den Fall, daß sie ihre amtlichen Pflichten verletzen, dann aber, weil sie nach der ganzen Organisation unseres Medizinalwesens allein in der Lage sind, alle in Betracht zu ziehenden sanitären Verhältnisse zu kennen. Also, meine Herren, Sie werden erkennen, daß diese sachliche Seite der Angelegenheit von hoher Bedeutung ist, und ich hoffe auch, daß einmal unsere ganze Organisation hierin eine Aenderung erfahren wird, nicht um die Kommunalverbände in ihren Rechten zu schädigen, son⸗ dern, um das viel höher stehende Interesse der Wahrung der Gesund⸗ heit des Landes zu sichern. 8

Wenn in der Begründung des vorliegenden Gesetzes auf politische Verhältnisse zurückgegriffen ist, die in der Provinz Posen sich geltend gemacht haben, so ist der Ausgangspunkt hierfür die Erfahrung gewesen, daß es seit einer Reihe von Jahren bewußt bezeugt seit mindestens 3 Jahren das Bestreben der den polnischen Einflüssen unterliegen⸗ den Kreise gewesen ist, das Impfwesen den beamteten Aerzten zu entziehen und an ihre Stelle Aerzte zu setzen, welche auf einem ein⸗ seitig nationalpolnischen Standpunkt stehen. Es ist das bezeugt bei⸗ spielsweise zunächst für den Kreis Kosten schon im Jahre 1882. Es heißt da:

Die polnische Kreistagsmajorität überträgt welche auf Kosten des Marcinkowski'schen

diesen Aerzten,

Vereins ausgebildet auf Freitag 11 Uhr.

werden, zur Befestigung ihrer Stellung und Erweiterung ihres Wirkungskreises amtliche Funktionen, indem sie die impfärztlichen Geschäfte in die Hände derselben legt. Sie nimmt beispielsweise im hiesigen Kreise dem Königlichen Kreis⸗Physikus die von ihm bisher verwalteten drei Distrikte, darunter den um die Kreisstadt belegenen, und schickt diesen deutschen Beamten in einen sicheren polnischen Distrikt.

Aus dem Kreise Schrimm wird Aehnliches gemeldet; man hat da

4 Impfärzte angestellt, darunter 3 Polen. Gleiche Beschwerden kom-

men aus den Kreisen Gnesen und Kröben. Wir haben jetzt eine Reihe von Kreisen, wo die beamteten Aerzte aus dem Impfgeschäft fast ganz herausgedrängt und bis zu 3 und 4 Impfärzte polnischer Nationalität angestellt sind. Schon jetzt, obwohl die Agitation erst vor einigen Jahren begonnen hat, sind in 12 Kreisen der Provinz Posen gegen⸗ über 17 deutschen 20 polnische Aerzte, und zwar diese meist erst in den letzten Jahren, als Impfärzte angestellt.

Nun hat Hr. von Schorlemer darin ganz Recht, es kann keinem Menschen verwehrt werden, seine Kinder impfen zu lassen, wo er will, vorausgesetzt, daß der betreffende Impfarzt alle die Bedingungen erfüllt, die man an einen Impfarzt stellen kann. Darum handelt es sich nicht. Es ist möglich, daß, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte, unter Umständen kein einziges polnisches Kind zu einem beam⸗ teten deutschen Impfarzt wobei es auf das Wort „deutsch“ gar nich ankommt, sondern auf das Wort „beamtet“ gebracht wird Das ist unter Umständen auch gleichgültig; das, was politisch schäd⸗ lich ist, ist, daß nach einseitigen, national⸗polnischen Gesichtspunkten eingesetzte und berufene Aerzte mit einem amtlichen Nimbus bekleidet werden. Es mag dies den Herren, die unbekannt in der Provinz Posen sind, wie dem Herrn Vorredner, komisch erscheinen; es ist aber in der Provinz Posen so. Die breite Masse des Volkes hat noch einen großen Respekt und große Achtung vor denjenigen Persönlichkeiten, die mit den amtlichen Funktionen bekleidet sind, und es ist ein schiefes und falsches Bild, wenn nun Aerzte, über deren nationalpolnische Provenienz gar kein Zweifel ist, sich mit dem amtlichen Nimbus umgeben und als Beamte in die Bevölkerung treten. Die paar hundert Mark oder Thaler sind übrigens auch durchaus nich außer Acht zu lassen. Es ist von mehreren Rednern dieses Hauses auch von mir schon seit Jahren hingewiesen worden als auf eine der Maßregeln der polnischen Propaganda, welche ergriffen ist, nachdem der polnische Mittelstand seit ungefähr 20 Jahren auf unsern deutschen Bildungsanstalten gebildet ist und dahin geht, die Hauptrepräsentanten dieses Mittelstandes, also die Aerzte und die Rechtsanwälte, in die kleinen Städte hineinzusetzen. Sie können ja die Herren aus den ver⸗ schiedenen polnischen Provinzen fragen, sie werden Ihnen alle bezeugen, daß heute in den kleinen Städten entweder der Arzt ode der Rechtsanwalt den Mittelpunkt bildet, um den sich die polnische Agitation schaart. Dieser einzelne Agitator meine Herren, ist sofort Vorsitzender des Volksbibliotheken vereins, der Spezialagent des Marcinkowski'schen Vereins oder des Vereins zur Bildung der polnischen Jugend in Westpreußen, er trit baldigst als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung ein, und wir haben das bedauerliche Bild, daß schon mehrere kleine Städte Westpreußens nach der Pfeife eines polnischen Arztes oder Rechts⸗ anwalts tanzen. Das ist keine Uebertreibung, Namen stehen mir auch zur Verfügung.

Wenn man die Sache in diesem Lichte betrachtet, so ist es imme noch leicht, zu scherzen und seine witzigen Bemerkungen darüber zu machen. Solche Maßregeln müssen beurtheilt werden aus den Ver hältnissen, für die sie bestimmt sind. Fragen Sie Ihre Kollegen aus den ehemals polnischen Landestheilen, ob sie die An⸗ stellung polnischer Aerzte und die Niederlassung polnischer Rechts⸗ anwälte als eine gleichgültige Sache betrachten. Es liegt ja die Aufforde⸗ rung aus dem „Dziennik poznanski“ und anderen polnischen Preßorgan mannigfach vor, welche ausdrücklich immer dahin drängen, in jede Stadt einen polnischen Arzt hineinzubringen. Es wird in den Zeitungen die Stelle als eine „polnische“ ausgeschrieben,

Das ist die Thatsache.

Meine Herren! Wir haben weiter die Erfahrungen gemacht, daß die polnischen Aerzte besonders zahlreich auf Kosten der polnischen Vereine ausgebildet sind, und alle diese Stipendiaten sind verpflichtet, in derselben Weise für die Zukunft zu sorgen wie für die Vergangen⸗ heit. Meine Herren! Das sind ja objektive Thatsachen. Wenn man die Agitation unserer polnischen Mitbürger kennt, so weiß man sehr wohl, daß dieselbe aus einer Fülle von einzelnen Maßregeln zusammengesetzt ist; und es ist meines Erachtens die Pflicht einer verständigen Staatsregierung, den einzelnen Maß⸗ regeln dieser Agitation nachzzugehen. Wenn die Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnt, daß dafür gesorgt werden muß, daß diese polnischen Aerzte und Agitatoren nicht mit dem amtlichen Nimbus bekleidet werden, so muß sie meines Erachtens auch den Muth und die Kraft haben, Maßregeln zur Abhülfe vor dem Lande zu vertreten.

Hierauf vertagte das Haus die Fortsetzung der Berathung

Arzt gefördert.

eahens ,— ☚—

ECnnn

8

8 seIn erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stuats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Kommanditgesellschaften auf Aktien glied. und Aktiengesellschaften.

Marienburger Ziegelei & Tbhonwaarenfabrik Actien⸗Gesellschaft.

Die Herren Aectionaire unserer Gesellschaft werden

1 vierzehnten ordentlichen

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

.Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

statutengemäß ausscheidendes Mit⸗ 4) Wahl von drei Revisoren pro 1886.

Die Bilanz und der Geschäftsbericht liegen vom 3. März a. c. ab im Geschäftslokale der Gesellschaft zu Kalthof zur Einsicht der Actionaire aus.

Marienburg, den 23.

Der Aufsichtsrath: Bauer. D. Martens. Julius Kohn. H. Weiße.

”992761 Mülheimer Volksbank.

Zur fünften ordentlichen Generalversamm⸗

Defß entlich er A nz eiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Vor⸗ Großhandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater⸗Anzeigen. 4

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen⸗

„Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien⸗Nachrichten.]

[59279]

Februar 1886. Die Direktion:

Mieeingewinns. 4) Neuwahlen.

Beilage. 2 AR

Tagesordnung:

Schif sosss V Antrag des Aufsichtsraths: Heilbronner Schisffahrtsgesellschaft Aktien bis 60 000. Nominal⸗Betrag am Freitag, den 12. März 1886, Nachmittags 2 Uhr, 8 im Locale der Württemb. Transportversicherungs⸗ Gesellschaft, hier. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstandes über das Betriebsjahr 1885 und Rechnungsablage 8 8 2) Bericht der Revisions⸗Commission. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des

in Submission zum Course nicht über 75 % zurückzukaufen, dieselben zu amortisiren und die Differenz zwischen dem Anschaffungswerthe und dem Nominal⸗Betrage dem Reservefond zu übertragen, sowie den Aufsichtsrath zu be⸗ vollmächtigen, die weiteren Modalitäten eines solchen Rückkaufs auszuführen.

Unter Bezugnahme auf §§. 243 und 248 des Ge⸗ setzes vom 18. Juli 1884 über Aktiengesellschaften, ist es erforderlich, daß bei einer theilweisen Rück⸗ zahlung des Grundkapitals durch die vorliegende Be⸗ kanntmachung zugleich die Gläubiger aufgefordert

als eine 9 und es wird in jeder Weise die Praxis für den deutschen Arzt untergraben und der polnische

Generalversammlung Donnerstag, den 18. März a. c., Nachmittags

3 Uhr, in den Büttner'schen Gasthof „Zum PvS. Hause“ in Marienburg ergebenst ein⸗ geladen. 8 Diejenigen Actionaire, welche sich bei der General⸗ versammlung betheiligen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben nach §§. 21 und 22 des Statuts ihre Actien vorher entweder bei der Gesellschafts⸗ Kasse zu Kalthof, oder bei der Marienburger Privat⸗Bank D. Martens in Marienburg, oder bei Herrn Herrmann Pape in Danzig, oder bei Herren Baum & Liepmann in Danzig⸗ zu deponiren und dagegen einen Depositenschein nebst Stimmkarte in Empfang zu nehmen. - Tagesordnung: 1) CecG pro 1885 und Vorlegung der Bilanz. 2) Bericht der Revisoren über Prüfung der Bilanz und event. Ertheilung der Decharge.

des Aufsichtsraths

lung, welche Mittwoch, den 24. März dieses Jahres, Abends 6 Uhr, im kleinen Casino⸗Saale hier Statt findet, laden wir hierdurch ergebenst ein. Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht für 1885, Genehmigung der Bilanz, Gewinnvertheilung und Ertheilung der Entlastung. 2) Ersatzwahl für zwei nach dem Turnus aus⸗ scheidende Mitglieder des Aufsichtsrathes. 3) Neuwahl für ein verstorbenes Mitglied des Aufsichtsrathes.

Actionaire, welche in dieser Gesehalvecamälung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Actien bis spätestens den 20. März c. bei der Gesellschaft zu hinterlegen und dagegen die Eintrittskarten in Empfang zu nehmen.

Mülheim a. Rhein, 23. Februar 1886.

1 Der Aufsichtsrath. Ludw. Nöll, Vorsitzender.

1

Heilbronn, 24. Februar 1886. Der Aufsichtsrath ö“

Marienburger Ziegelei & Thon⸗ waarenfabrik Actien⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer außterordentlichen General⸗ versammlung zu Donnerstag, den 18. März er., Nachmittags 4 Uhr, in den Buettner'schen Gasthof zum Deutschen Hause in Marienburg er⸗ gebenst eingeladen.

Diejenigen Aktionäre, welche sich bei der General⸗ versammlung betheiligen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben nach §§. 21 und 22 des Statuts ihre Aktien vorher entweder bei der Gesellschaftskasse zu Kalthof oder bei der Marienburger Privat⸗Bank, D. Martens in Marienburg oder bei Herrn Hermann Pape in Danzig oder bei Herren Baum u. Liepmann in Danzig zu deponiren und dagegen einen Depo⸗

ssitenschein nebst Stimmkarte in Empfang zu nehmen.

werden, sich bei der Gesellschaft zu melden; diese Aufforderung geschieht hiermit. Marienburg, den 23. Februar 1886. Der Aufsichtsrath. Die Direktion. Bauer. D. Martens. Julius Kohn. H. Weiße

[59012 2) Stolp'er 8 Stallbau⸗Actien⸗Gesellschaft

5* Entgegennahme des Geschäftsberichts, zur Feststellung der Bilanz und der Dividende pro 1885 und zur Wahl des Vorstandes haben wir eine Generalversammlung auf den 18. März d. J., Vormittags 11 Uhr, im Kasino⸗Lokale vor dem Neuenthore hieselbst an⸗ gesetzt, zu welcher die Herren Aktionäre hierdurch eingeladen werden. Stolp, den 16. Februar 1885. Die Direction. von Gottberg.

Serien

Am Samstag, den 20. März d. J.,

[59268] H 2

potheken⸗Bank in

. Convertirung der 4 ½ % Hypothekenbrief⸗ Emissionen,

8 2*

Serie 6—15 inclusive.

zur Rückzahlung zu bringen.

ir bieten den Inhabern dieser 4 ½ % Hypothekenbriefe, welche Hypothekenbriefe vorziehen, die Umwandlung unter folgenden Bedingungen an: *emn .“ Die Abstempelung der 4 ½ % Hypotherkenbriefe erfolgt von heute ab bis 18. März cr. inelusive. Den Besitzern der 4 ½ % Hypothekenbriefe bleibt der Zinsgenuß von 4 ½ % bis zum 1. Oktober

A 2) ddieses Jahres.

Auf Grund Vereinbarung mit unseren Darlehnsnehmern beabsichti ir di ü 1 r ns gen wir die oben angeführte 6.—15 unserer 4 ½ % Hypothekenbriefe gemäß des uns obligationsmäßig 2 Führten

die Convertirung in 4 % ige

Die Stüͤcke sind nebst doppeltem, arithmetisch und nach Serien geordnetem

Nummern⸗Verzeichnisse und mit Talons und sämmtlichen nach

dem 1. Oktober

1886 fälligen Coupons in unserem Bureau

Hamburg, Große Bleichen 28 I., . Vormittagsstunden von 9—12 Uhr, wo auch Formulare dazu ausgegeben werden, einzureichen.

Die Ruͤckgabe der Stücke und Talons, mit Convertirungsvermerk,

in den

erfolgt einige Tage nach

Einlieferung; wegen der Ausgabe der neuen Couponsbogen erfolgt Bekanntmachung vor dem

1. Oktober dieses Jahres. Die

rg, den 26. Februar 1886.

Porti für Hin⸗ und Rücksendung tragen wir.

Hypotheken⸗Bank in Hamburg.

[59271]

S. 8; ;5 2 Fabrik chemischer Producte Actien⸗Gesellschaft.

Unter Bezugnahme auf die §§. 26 und 27 unseres Statuts laden Gesellschaft zur ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf 1—

Dienstag, den 23. März d. Js., Nachmittags 1 Uhr, nach unserem Geschäftslokal, Behrenstraße 43/44, hierdurch ein. Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz und des Berichts Direction über das Geschäftsjahr 1885,

2) Wahlen zum Verwaltungsrath. Berlin, den 26. Februar 1886.

Die Direction.

der

Fabrik chemischer Producte 3 Actien⸗Gesellschaft.

Unter Bezugnahme auf den §. 28 unseres Statuts

laden wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft

zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung auf

Dienstag, den 23. März d. Js.,

. Nauchmittags 1 ½ Uhr, nach unserem Geschäftslokal, Behrenstraße 43/44, hierdurch ein.

Tagesordnung:

Antrag des Verwaltungsrathes dation der Gesellschaft,] Beschlußfassung über die Art und Weise der

Liquidation; Genehmigung eines Vertrages über die Abwicklung der schwebenden Ge⸗ schäfte.

Berlin, den 26. Februar 1886.

Die Direction.

auf Liqui⸗

8

ee.“ 8 8 1 8 az Deutsche Nationalbank in Bremen. Vierzehnte ordentliche Generalversammlung

Sonnabend, den 27. März 1886, Vormittags 11 Uhr, in Bremen im Lokale der Bank. Tagesordnung: 1 1) Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß pro 1885 nebst Bericht des Aufsichtsraths.

2) Wahlen für den Aufsichtsrath.

Die Herren Aktionäre, welche an dieser General⸗ versammlung Theil zu nehmen wünschen, haben ihre Aktien, versehen mit einem Nummern⸗Verzeichniß in zweifacher Ausfertigung, spätestens am 13. März

e. entweder

in Bremen an unserer Kasse oder in Berlin bei der Direktion Gesellschaft 1 zu hinterlegen und gleichzeitig ihre Legitimations⸗ karten zur Generalversammlung in Empfang zu nehmen.

Die Rückgabe der deponirten Aktien erfolgt nach abgehaltener Generalversammlung. .

An den obengenannten Stellen kann vom 13. März er. an der Jahresbericht in Empfang genommen werden.

Bremen, den 22. Februar 1886.

Der Aufsichtsrath. C. H. Wätjen, Vorsitzender.

der Diskonto⸗

1eg8n Kölnische Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Vormittags 10 Uhr, wird die gewöhnliche Generalversammlung

im Geschäftslokale der Feuerversicherungs⸗Gesellschaft Colonia, Unter⸗Sachsenhausen Nr. 10 hierselbst, stattfinden, wozu die Herren Actionaire hiermit ein⸗ geladen werden. 3

Sie besteht aus denjenigen Personen, welche zur Zeit der Versammlung länger als zwei Monate Figenthümer von wenigstens fünf Actien und als fülc im Actien⸗Register der Gesellschaft verzeichnet ind.

Gegenstano der Tagesordnung wird sein:

1) Berichterstattung über das Geschäftsjahr 1885. 2) Vorlage des Rechnungs⸗Abschlusses und der

Bilanz. 8 Ertheilung der Decharge. 4) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsraths 1 statutenmäßig ausscheidenden

an Stelle der

Miitglieder sowie eines durch Tod abgegangenen

8

Mitgliedes desselben. 5) Wahl von Rechnungs⸗Revisoren für das Ge⸗ schäftsjahr 1886.

Die Jahresrechnung nebst Bilanz sowie der Geschäftsbericht liegen vom 5. März cr. ab im Geschäftslokale der Gesellschaft zur Einsicht der Herren Actionaire offen.

Köln, den 25. Februar 1886. 8 Der Verwaltungsrath.

1“ 8

mb 1 An Cassa⸗Conto wir die Herren Aktionäre unferer

Bilanz⸗Conto per 30. September 1885.

Activa. Baarer Bestand 1“ 9 803/85 Grunderwerbs⸗Conto Kosten der erworbenen Grundstücke 9 078 522 37 Bau⸗Conto Kosten für Pläne, Bauprojekte, Bauarbeiten, Materialien ꝛc. 50 191 21 Conto⸗Corrent⸗Conto Guthaben bei I Banquiers . 574 471,50 Diverse Debitoren 62 238,65 Effeeten⸗Conto Werth der vorhandenen Effecten Bureau⸗AUtensilien⸗Conto Anschaffungswerth der Mobilien . 10 % Abschreibung

636 710

2 544,20 254,40

Passiva. Per Actien⸗Capital⸗Conto Actien⸗Capital 12 000 Stück à 50O 1 Hyppotheken⸗Conto Auf den Grundstücken lastende Hypotheken 111“ Cautions⸗Conto Gezahlte Cautionen der Unter⸗ nehmern Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto Gewinn⸗Saldo, auf Grund⸗ eerwerbs⸗Conto zu reserviren .

6 000 000 3 711 987,60 1 055

69 790 48 9 782 833 08 Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto per 30. September 1885.

Debet. Zinsen⸗Conto gezahlte 5 % Zinsen des Aectien⸗ Capitals nach Maßgabe der fortschreitenden Einzahlungen vom 1. Oktober 1884 bis 1 30. September 1885 226 998,70 8

185 436,30

Hypotheken⸗ dc. Zinsen—

Abgaben⸗Conto

Saldo zum Ausgleich.

Stempel⸗Conto

Saldo zum Ausgleich

Vertrags⸗Spesen⸗Conto

Saldo zum Ausgleich.

Verwaltungskosten⸗Conto

Saldo zum Ausgleich

Provisions⸗Conto

Saldo zum Ausgleich .

Bureau⸗AUtensilien⸗Conto

—10 % Abschreibung.

Bilanz⸗Conto

Gewinnsaldo, auf Grunderwerbs⸗ Conto zu reserviren

412 435

7 780/ 58 29 981— 4 287 66 33 681 41 20 944 74

69 790 48 579 155 27 Credit.

Per Zinsen⸗Conto Eingenommene Bankzinsen .. 27 019/05

Miethe⸗Conto V Eingenommene Miethen. 52 136/ 22

Subventions⸗Conto Gezahlte Subvention der Stadt Berlin 500 000,—

Berlin, den 1. Oktober 1885. EEIEG Kaiser Wilhelm⸗Straße. euhaus. L. Kuchenmüller.

[59262] Bekanntmachung. Die Actionaire des Vorschuß⸗ & Disconto⸗ Vereins zu Döbeln werden hiemit geladen resp. ersucht, zu der den 17. März ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, abzuhaltenden außerordentlichen eneralver⸗ sammlung behufs anderweiter Beschlußfassung über die Statutenänderung in der Wohnung des Unter⸗ zeichneten zu erscheinen und sich durch Vorlegung der Aktiendokumente zu legitimiren.

Können oder wollen Aktionäre nicht erscheinen, dennoch aber vertreten sein, so haben dieselben ein Vereinsmitglied mit schriftlicher Vertretungsvollmacht zu versehen und ihre Aktien zum Zwecke der Vor⸗ legung dem Beauftragten zu behändigen.

Ein gültiger Beschluß ist jedoch dadurch bedingt, daß mindestens 2 Drittheile der Aktien in der Ver⸗ sammlung vertreten sind.

Döbeln, am 24. Februar 1886. 8

Der Verwaltungsrath b

des Vorschuß⸗ & Disconto⸗Vereins zu Döbeln.

Rechtsanwalt G. Schulze, Vors.

. 1u1

Activa.

Eiskeller

Bilanz per 10. November 1885.

Frankenthal.

Cassa⸗Gonto 1 36

Immobilien⸗Conto. .... 8 2 4307 69 huttltütttmsth . . . 54 15 Effecten⸗Conto 8 4843 10 Debitoren. 4316 82

13558 02 Gewinn⸗ und

26

Soll.

V Actien⸗Conto .. Reservefonds⸗Conto . .. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto

5 % Abschreibung.

Immobilien und Mobilien . . .. 229 55 Reingewinn pro 1884/85 . 1658 02

2665 54 Frranbenthal, 21. Dezember 1885. .. Der Vorstand:

Jacob Gamber. Rud. Karcher.

DMtuttutützaltztithch 8 Uebertrag aus 1883/84

Gewinn an Eis. 3 Vereinnahmte Zinsen.. Coursgewinn an Effecten

ZII 8 Ph. Karcher,

Vorsitzender des Aufsichtsraths.

1990421 Bilanz der Bank des

b Activa. am 31. Dez

Berliner Kassen⸗Vereins

ember 1885. Passiva.

3 8,211,712 71 2,928,748 ,11

15,352 50

46,820 33 8,512,800,

Wechsel auf Berlin . . ... Wechsel, auf Reichsbankplätze. Diskontirte Effekten . Effekten⸗Bestand . Lombard⸗Bestände . . . . ... Rückständige Zinsen und Erträge pro 1. ..ö1 .e Debitoren zur Verrechnung auf Giro⸗ Conto

““ Kassenbestände einschl. Giro⸗Guthaben

9,858,248 49

bei der Reichsbank

Grundstück 1u1“ 345,000 e Ieepndchsep atac hns

Berlin, den 24. Februar 1886.

Indem wir vorstehend die in der heutigen

im Lombard⸗Verkehr 72,417,300 dargeliehen. und Rechnungen ꝛc. betrugen 7,450,278,800. ℳ. 5,801,442,600 geordnet. liefen sich auf 19,187,323,100. Die Einnahmen betrugen: FFZÜZauus dem Disconto⸗Wechselgeschäft:

für Inkasso⸗Gebühren auf

Liquidations⸗Bureau,

Hiervon gehen ab:

dem Beamten⸗Unterstützungs⸗Fonds an Reserve ꝛc. b1“

zu Tentismen, und die verbleibenden . ... zur Vertheilung auf die 3000 Aktien bestimmt. oder 160 für jede Aktie und kann gegen

8

Hoppenstedt. ppr. Me

pro 1885 zur öffentlichen Kenntniß bringen, geben wir in des vergangenen Geschäftsjahres: Es wurden überhaupt Die zum 1— Durch Seontrirung wurden von den Inkasso⸗Summen Die durch den Giro⸗Inkass

aus dem Lombard⸗Geschäft, zuzüglich verschiedener anderer Zinfen die Ultimo⸗Einlieferungen, auf die Einziehung . der Courtagen⸗Rechnungen, bei dem Depotschein⸗Geschäft, beim Lig Bu an Aktien⸗Umschreibungs⸗Gebühren, an Reserve, abzüglich der Kosten für das Giro⸗Effekten⸗Depot

an Verwaltungs⸗Unkosten, an Hausunkosten ꝛc.

Nach §. 65 des Statuts sind hiervon 6 % mit

ut. Die Dividende beträgt daher 5 ½ % des

oder 16 1 igen Einreichung der Dividendenscheine Ser. IV. Nr.

Speecifikation derselben von heute ab bei unserer Kasse Oberwall⸗Straße Nr. 3

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Die Direktion.

Aktien⸗Kapital 9 50.9 Reserve⸗Fonds ö1“ 1,350,000 d8. im Giro⸗ und Bankver⸗ * Beamten⸗Unterstützungs⸗Fonds. ... 32,17989 Noch zu berichtigende Unkosten pro W5 5 5¶..... Statutenmäßige Tantieme. ... 330,638 34 Einnahmen abz. der Ausgaben, für

1886 zu verrechnen

1 35,314 60 Dividende pro 1885

480,000

8 8 .““ 31,153,073

Generglversammlung der Aktionäre genehmigte Bilanz Folgendem noch eine Uebersicht der Ergebnisse 55,047,777 39 in Wechseln angelegt und Inkasso übernommenen Wechsel, Effektenposten

und Bank⸗Verkehr bewirkten Transactionen be⸗ 0

297,520. 01

340,073. 01

1 -2

* C. .

8 706,281.

9

tugewendet 5,000. 16“ 8,284. 28

Reingewinn verbleibt

. ℳ. 195,643. 33 so daß als

ℳ. 510,638. 34

30,638. 34 Nℳ 80,000. Aktienkapitals 5, sowie einer erhoben werden.

ngert. ppr. Harprecht.

Bil

Activa. abgeschlossen am 3

Actien Gesellschaft „Eiswerke Hamburg“.

an z

für das dritte Geschäftsjahr,

Cassa und Guthaben bei der Commerz⸗ und Disconto⸗Bank. 59 923 05 L1514“* 32 729 06 ve“ 4 500 Grundstück⸗ und Gebäude⸗Conto 222 913 29 Conto pro Diverse 5 931 75 5 207 65

Bestände 331 204 80

Debet. Gewinn⸗ und

Verlust⸗Conto.

1. Dezember 1885. Passiva.

250 000— 75 940— 2 914 73

1 06308

1 165/ 39 121/ 60

331 204/ 80 Credit.

Actien⸗Capital⸗Conto Hypotheken⸗Conto

Diverse Creditoren. Zinsen⸗Conto. . Unkosten⸗Conto. Gewinn⸗Uebertrag auf 1886

18 397 74 10 275/21 48 304 51

2 578 63

Verlust⸗Saldo von 1884 Abschreibungen 8 General⸗Unkosten Zinsen⸗Conto

4₰ 120,— 78 296 79 243 40

Nachträglicher Eingang einer weg⸗

Fsotebenen Forderung Eis⸗Conto Anderweitiger Gewinn

Gewinn⸗Uebertrag auf 1886, nicht vertheilbar. 121 60

79 677 ,69

Otto Adloff J. G. E. Meyer. H. C. Nathan. C. H. W.

8 Die Uebereinstimmung der vorstehenden Bi

Büchern der Gesellschaft bescheinigt:

Hamburg, 3. Februar 1886. Der Auf

A. Kuhnert.

August Koöhn.

Miethe⸗Erträgnisse 1 017 50

79 677ʃ69

Der Vorstand:

N. Heldt. . 1

mann.

H. M. Mangels. i p lanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗Berechnung mit den

sichtsrath: A. M. David.

6

[590377 1 1 Act.⸗Ges. „Eiswerke Hamburg“.

In der am 22. ds. Mts. stattgefundenen ordent⸗ lichen Generalversammlung wurde die Bilanz für das Geschäftsjahr 1885 einstimmig genehmigt. In Gemäßheit der §§. 7 und 11 der Statuten wurden in obiger Generalversammlung wieder⸗ erwählt bez. neuerwählt: a. für den Aufsichtsrath: Herr A. Kuhnert mit 264 Stimmen, August Köhn mit 264 8 A. M. David mit 259 b. als Ersatzmänner: Herr C. Heitmann mit 259 Stimmen, F. H. Schumacher mit 264 R8 c. für den Vorstand: Herr C. H. W. Haase mit 263 Stimmen, F. E. Klinge mit 228 Hamburg, 24. Februar 1886. Der Vorstand:

Otto Adloff Veorsitzender.

[59285]

Actien⸗Commandit⸗Gesellschaft Peters & Cie. in Krefeld.

Zu der auf Freitag, den 5. März c., Abends 7 Uhr, im oberen Saale der Restauration Brueren hier anberaumten ordentlichen Generalversamm⸗ lung werden die nach §. 20 des Statuts zur Theil⸗ nahme berechtigten Kommanditisten ergebenst ein⸗ geladen.

Tagesordnung: 1) Rechenschaftsbericht und Vorlage der Bilanz. 2) Entlastung der persönlich haftenden Gesell⸗ schafter. 3) Beschluß über die Verwendung des Gewinns von 1885. 4) Wahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes.

Krefeld, 24. Februar 1886. 8

Der Aufsichtsrath.