1886 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

—küAeamnee 3 2— 8

Berlin, 10. März 1886. Das Denkmal der Königin Luise mußte

burtstage der Hochseligen Königin, zum ersten Mal, seitdem der Er⸗ lauchten Mutter Sr. Majestät des Kaisers diese Stätte pietät⸗ voller Erinnerung geschaffen worden, des starken Frostes wegen jenes herrlichen Schmucks entbehren, der sonst stets das Entzücken Tausender Nur Guirlanden aus fahlgrünem Wachholder und 1) 2) Für Fleisch, Wild, Geflügel.. . 50

hervorgerufen. 8 i fahl⸗ braunen Mahonien umgürteten das niedrige Gitter

Wie seit Jahren, pilgerten auch diesmel schon in früher Morgen⸗ stunde Viele nach dem Denkmal hinaus. Im Laufe des Tages wurde das Gitter auch noch mit Kränzen geschmückt

II“

Ueber den Tari Bekanntmachung veröffentlicht: Nachdem der Bezirksausschuß zu Berlin die märkte, welche gegenwärtig auf dem Alexanderplatz, auf dem Neuen Markt, auf dem Dönhofsplatz,; auf dem Gendarmen Markt, auf dem Belle⸗Alliance⸗Platz, am Potsdamer Thor, 88

schriebene Genehmigung dazu ertheilt hat, daß die öffentlichen Wochen⸗

in der Karlstraße an der Ecke der Louisenstraße

am Oranienburger Thor

abgehalten werden, mit dem Beginne desjenigen Tages geschlossen

werden, an welchem die städtischen Markthallen

in der Neuen Friedrichstraße Nr. 24 bis 27 an der Ecke der Unter dieser Voraussetzung sollen folgende Rabatte bewilligt Kaiser⸗Wilhelmstraße (Markthalle Nr. I., Central⸗Markthalle), in der Lindenstraße Nr. 97 und 98 und Friedrichstraße 18 (Markt⸗

halle Nr. II),

in der Zimmerstraße Nr. 89 bis 91 und Mauerstraße 82 (Markt⸗

halle Nr. III),

in der Dorotheenstraße 28 bis 30 und Reichstags⸗Ufer (Markt⸗

halle Nr. IV),

sämmtlich dem öffentlichen Marktverkehr übergeben sein werden,

f der Berliner Markthallen wird folgende

heute, am Ge⸗ stehender

zur Erhebung gelangen wird. und Tag.) 8

ür Süßwasserfische des Denkmals. 3) Für Seefische ..

3 Grünkram Töö“*“ 8 5) Für Kartoffeln . . .

gesetzlich vorge⸗ handen ist

sowie Reinigung. auf eine Rabatts vorbehalten.

pro Tag und Quadratmeter 10

und Die Bewilligung des Rabatts ist an die Bedingung geknüpft, 8 daß der Verkäufer den Stand für alle Wochentage einschließlich des

Sonntags, wo die Markthalle bis wird, miethet.

werden:

sechsten Monat,

erlassen. 2 Die vorstehenden, den

bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß in den genannten Markthallen auf Grund der gefaßten Gemeindebeschlüsse

Tarif

14““ (Die Preise verstehen sich überall pro Quadratmeter

4) Für Obst, geräucherte Fische, Käfe, Butter, Eier, Blumen, Vorkost, Backwaaren, Heringe, frische Gemüse, 6) Für grobe Holzwaaren und ähnliche Güter, in Markt⸗ hallen, in denen zu ihrer Unterbringung genügender Raum vor⸗ Zu Position 1 bis 6 überall einschließlich Beleuchtung und Wasser Die Vermiethung der Stände erfolgt, je nach Wunsch des Miethers, auf Tage, Wochen und Monate. b Reihe von Monaten wird die Gewährung eines

Für Kellergeschoß zur Aufbewahrun

1) bei einer Miethung 8 die Dauer eines Jahres wird das Standgeld für die letzten drei Monate, wird. Er wird den „Zigeuner“ in dem gleichnamigen Lustspiel geben. 2) bei einer Miethung auf ½ Jahr wird das Standgeld für den g gleics

3) bei einer Miethung auf ½ Jahr werden 10 % des Standgeldes

ertheilen.

ͤͤ .. 60 sowie Meldungen

nannten acht Wo

.40 vier Markthallen

.

Es ist kein

Bei Miethungen easserin des einak

B Premidsre dieser i unverkaufter Waare wird berechnet. Unterstützung stattfinden, die aur

9 Uhr Vormittags geöffnet sein legenheit, der Verf

Theater bei, ind

Das Walhalla⸗T auf dem Lande“,

Rabatt betreffenden Be⸗

stimmungen haben vorläufig nur Gültigkeit für das nach⸗ erste Jahr nach Eröffnung der Markthallen.

Jede etwa gewünschte nähere Auskunft wird das Markthallen⸗ bureau Neue Friedrichstraße 35 part. rechts in den Dienst⸗ sstunden wochentäglich von 10 bis 2 Uhr und Abends 5 bis 7 Uhr

An den Hrn. Direktor Hausburg sind alle Anstellungsgesuche

zur Miethung von Ständen eꝛc. schriftlich zu richten.

Die Feststellung des Tages der Schließung der Eingangs ge⸗

chenmärkte resp. der Eröffnung der vorbezeichneten hat sich der Bezirksausschuß vorbehalten.

Die Bekanntmachung des Tages der Eröffnung der Markthallen

wird deshalb, nachdem der Bezirksausschuß in der vorstehend gedachten

20 Weise Beschluß gefaßt hat, ebenfalls in dieser Zeitung erfolgen. Berlin, den 6. März 1886.

Knuratorium der städtischen Markthallen.

von Forckenbeck.

undurchdringliches Geheimniß mehr, wer die Ver⸗ tigen Lustspiels „Sympathie“ ist, welche für das

Königliche Schauspielhaus zur Aufführung angenommen wurde. Die

nteressanten Novität, welche unter dem Pseudonym

F. Dunkland erscheint, wird übrigens in der Matinée für den

sfonds des Vereins „Berliner Presse“ if den nächsten Sonntag im Königlichen Opern⸗

hause angesetzt ist. Dadurch bietet sich zugleich eine willkommene Ge⸗

asserin und namentlich ihrem um Berlin hochverdienten

Gatten unmittelbar vor der Uebersiedelung nach Frankfurt eine Art von dramatischer Abschiedsfeier zu bereiten. Eine eigenartige Ueber⸗ raschung zu der Matinée steuert ferner das Friedrich⸗Wilhelmstädtische

em sich Hr. Wellhof als Charakterspieler vorstellen

heater aber spendet eine Operetten⸗Novitäͤt: „Liebe Operette in einem Akt von Crémieur, deutsch be⸗

arbeitet von Jacobson, Musik von Offenbach.

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ 8 register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

X u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

161777 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 46 Nr. 2741 auf den Namen des Kaufmanns Alerander Konski eingetragene, Neue Königstr. Nr. 23 hierselbst be⸗ legene Grundstück

am 6. Mai 1886, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part., Zimmer 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist in der Grundsteuermutterrolle nicht nachgewiesen und zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part.,

Zimmer 42, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nich von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. b

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Mai 1886, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part., Zimmer 40, verkündet werden.

Berlin, den 25. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[617811

1

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteige⸗ rung des der weiland Milchhändlerin Sophie Lange, geb. Ritter, hieselbst früher gehörigen, dem Bäcker⸗ meister Ernst Walker hieselbst verkau ten, allhier am Burgwall auf der Ostseite sub Nr. 1378 be⸗ legenen Hauses ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs⸗ plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf

Mittwoch, den 24. März d. J., 68 Morgens 11 ½ Uhr, 8 im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, hieselbst an⸗ beraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerten geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Ge⸗ richtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 6. März 18865.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

[61782] Aufgebot.

Eintragung einer Verpfändung des dem Schiffer Johann Lübben zu Karolinensiel gehörig gewesenen, von ihm an den Schiffer Johann Willms zu Friedrichsschleuse verkauften Kuffschiffes Johann, Unterscheidungssignal K. F. P. J. in das Schiffs⸗

register, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß etwaige frühere Verpfändungen dieses Schiffes spätestens in dem auf Mittwoch, den 21. April d. J., Vormittags 11 Uhr, 8 damit anberaumten Termin hier anzumelden sind:

Der Gläubiger, welcher die Anmeldung unterläßt, verliert sein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern, welche in das Schiffsregister werden eingetragen werden.

Emden, den 5. März 1886.

Königliches Amtsgericht. I. Hacke. [61772] Aufgebot.

Die Gesellschaft Vieille Montagne —Zinkhütte zu Borbeck und der Regierungsgeometer Dillenburger zu Essen als Vertreter der Gewerkschaften der Zechen Carolus Magnus, Wolfsbank und Neuwesel zu Borbeck haben das Aufgebot der Parzellen der Gemeinde Vogelheim Flur A. Nr. 1259/226 und 1260/226 genannt Balsfeld Acker 3,01 resp. 8,30 a groß, mit 0,64 resp. 1,79 Thlr. Reinertrag, im Grundbuche von Vogelheim Band 51 Blatt 137 auf den Namen des verstorbenen Heinrich Bals zu Vogelheim eingetragen, beantragt.

Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf diese Grundstücke spätestens in dem auf den 22. Mai 1886, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß derselben und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗ steller erfolgen wird.

Borbeck, den 3. März 1886.

Königliches Amtsgericht.

[61780] Aufgebot.

Der zum Pfleger des Nachlasses des am 20. Juli 1885 in Soldau verstorbenen Maurer⸗ und Zimmer⸗ meisters Paul Ornhorst bestellte Zimmermeister Fer⸗ dinand Stoehr aus Soldau hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt.

Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des obengenannten Paul Ornhorst, dessen Verzeichniß in der Gerichtsschreiberei von Jedermann eingesehen werden darf, spätestens im Aufgebotstermine

den 15. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, anzumelden.

Diejenigen Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, können dieselben gegen den Benefizialerben nur inso⸗ weit geltend machen, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller sen dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Soldau, den 4. März 1886.

Königliches Amtsgericht. I

Ö617711 Aufgebot. .

Auf den Antrag des Klempnermeisters Andreas Kresse zu Wanzleben, als Pfleger des Nachlasses des am 6. Mai 1885 zu Wanzleben verstorbenen Ziegel⸗ deckers Christian Joachim Leonhardt, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer ves Letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine

am 15. Mai 1886, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ shtsttcleng der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft

Wanzleben, den 4. März 1886.

Königliches Amtsgericht. II.

[61784] Aufgebot.

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Ritt⸗ meisters a. D. Freiherrn von Wackerbarth zu Lin⸗ derode wird der Inhaber des angeblich verloren ge⸗ gangenen 4 6prozentigen Neuen Westpreußischen Pfandbriefs II. Serie Litt. C. Nr. 1648 über 600 aufgefordert, seine Rechte auf den Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermine

den 18. September ecr., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 9)

Oeffentlicher Anzeiger.

Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büj 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und „2

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

nvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

ttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien⸗Nachrichten. Beilage.

anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird. Marienwerder, den 4. März 1886. Königliches Amtsgericht.

[61778] Die unverehelichte Maria Swars in Gr. Allga⸗ wischken und der Kürschnergeselle Michael Swars in Berlin, beide vertreten durch den Justizrath Jordan in Kaukehmen, haben das Aufgebot des auf ihren Namen ausgestellten, von dem Michael Swars an⸗ geblich verlorenen Sparkassenbuchs Nr. 209 der Sparkasse des Kreises Niederung, noch lautend über 28,25 der Maria Swars beantragt. Der In⸗ haber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine am 1. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Heinrichswalde, den 25. Februar 1886. Königliches Amtsgericht.

[61795] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 27. Februar 1886 sind die unbekannten Be⸗ rechtigten mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die im Grundbuche von Gurra Nr. 35 in Abtheilung III. unter Nr. 5 für die Auguste Bartk zu Drengfurt eingetragene Post von 32 Thlr. 13 (Sgr. = 97,30 ausgeschlossen.

Arys, den 4. März 1886. 1

Königliches Amtsgericht.

1617860° Bekanntmachung.

In der Tyrahn’'schen Aufgebotssache XI F. 16/85 hat das Königliche Amtsgericht zu Königsberg i. Pr. am 26. Februar 1886 für Recht erkannt:

Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost on 300 Thaler, eingetrager für den Gastwirth Heuer in Abtheilung III Nr. 4 des Grundbuchs des den Gastwirth Tyrahn'schen Eheleuten ge⸗ hörigen Grundstücks Königsberg i. Pr., Königs⸗ straße Nr. 100, aus der Schuldurkunde vom 25. März 1846, werden mit ihren Ansprüchen

auf die Post ausgeschlossen.

Königsberg i. Pr., den 26. Februar 1886.

Königliches Amtsgericht. XI. [61791] Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welchen Ansprüche auf die Band 8. Blatt 43 Abtheilung III. Nr. 1 b. des Grundbuchs von Billerbeck aus dem gerichtlichen Theilungsprotokoll vom 3. März 1817 für die Anna Elisabeth Thiemann eingetragene Brautschatzforderung, bestehend aus ver⸗ schiedenen Naturalien zustehen, sind mit ihren An⸗ sprüchen durch Urtheil vom 27. Februar 1886 aus⸗ geschlossen.

Koesfeld, den 27. Februar 1886. 11““

Königliches Amtsgericht.

[61788]

Auf Antrag der Schmiedemeister Johann Gottlieb Engmann'schen Erben von Schönau und des Schmiedemeisters Paul Christoph in Schönau hat das unterzeichnere Amtsgericht am 26. Februar 1886 für Recht erkannt:

I. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Erundstück Nr. 1099 Wohnhaus Schönau in Ab⸗ theilung III. unter Nummer drei haftende Post von zwanzig Thalern nebst fünf Prozent Zinsen, welche Forderung zuletzt auf den Schmiedemeister Johann Gottlieb Engmann in Schönau übergegangen ist, wird für kraftlos erklärt.

II. Die Kosten des Verfahrens werden tragstellern aufgelegt.

Schönau, den 5. März 1886.

Königliches Amtsgericht. I.

en An⸗

[61585] 1 E1u“ Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 27. Ja⸗

nuar 1886 ist zwischen den Eheleuten Bäcker

Wilhelm Streit und Maria Katharina Henriette,

geb. Bayer, beide hier wohnhaft, die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom 30. November 1885 ab ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 5. März 1886. Steinhäuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[61756] Nutzholz⸗Verkauf

in der Königlichen Oberförsterei Falken⸗

hagen bei Spandau, Kreis Ost⸗Havelland, Reg.⸗Bez, Potsdam.

Am Freitag, den 19. März c., von Vor⸗ mittags 10 Uhr ab, sollen im Frankeschen Gasthause zu Falkenhagen (10 Minuten von Seegefeld, Station der Berlin⸗Hamburger Bahn) nachstehende Nutz⸗ hölzer öffentlich meistbietend verkauft werden:

Belauf Damsbrück.

Eichen: 1 Stamm mit 0,61 fm.

Jagen 27. , Kiefern: 430

Birken: 3 Stämme mit 1,31 fm. Stämme mit ca. 519 fm. Belauf Brieselang. Jagen 54 b und 61 b. Birken: 187 Stämme mit 74,79 fm. Jagen 83 a. Kiefern: 576,04 fm.

492 Stämme mit

Belauf Neuendorf.

Jagen 136 b. Eichen: 129 Stämme mit 137,86 fm, 2 rm Klafter Nutzholz. Birken: 4 Stämme mit 1,50 fm.

Belauf Blockbrück.

Eichen: 2 Stämme mit 0,86 fm.

0,81 fm. Erlen: Kiefern: 427 Stämme

Jagen 166 a. Birken: 2 Stämme mit 9 Stämme mit 2,74 fm. mit 554,71 fm.

Zur Orientirung über die Entfernung der Schläge von den Ablagen wird auf die in diesem Blatte vom 30. Oktober 1885 bekannt gemachte Uebersicht ver⸗ wiesen. (Bl. Nr. 255.)

Falkenhagen bei Seegefeld, den 9. März 1886.

Königliche Oberförsterei. 8

[61757 Holzverkäufe der Königlichen Oberförsterei Hiesfeld.

Am Dienstag, den 16. März cr., Vormittags von pünktlich 9 Uhr ab, kommen bei Gastwirth Bernh. Eickhoff zu Hiesfeld zur Versteigerung:

I. Die folgenden in den Schutzbezirken Hiesfeld und Bruckhausen, Kreis Mülheim a. d. R. auf⸗ gearbeiteten Hölzer ““

Eichen 261 Nutzstämme und Abschnitte mit 192 fm,

67 rm Reckenpfähle; 160 Buchen⸗Nutzstämme mit

115 fm,

77 Weichholz⸗Nutzstämme mit 33 fm; 132 Nadel⸗ holz⸗Nutzstämme mit 89 fm.

II. Die in den Jagen la, 37a, 64 b, 98 Ba und 135a (Loos 1, 10, 18, 20 und 34) zum Hiebe stehenden Bestände 40/100 jährige Kiefern mit einzelnen Laubhölzern, zusammen etwa 2200 fm und zwar vor dem Hiebe. Die Gebote sind pro Raummeter abzugeben.

Die Aufarbeitung erfolgt durch die Forstverwaltung in den vom Käufer anzugebenden Maßen. Auf Wunsch der Käufer würde auch eine Theilung der einzelnen, je einen Bestand umfassenden Loose erfolgen können.

Nähere Auskunft und ausführliche Bekannt machungen bei dem Unterzeichneten. Die betr. Belaufsbeamten weisen auf Verlangen das Holz an. Maßverzeichnisse gegen Schreibgebühren.

Hiesfeld bei Dinslaken, Regierungsbezirk Düsseldorf, den 3. März 1886.

Der Königliche Oberförster. Witzell.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen

bn.

Aicchtamtliches.

1

Preußen. Berlin, 10. März. Im weiteren Verlauf der gestrigen (36.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten empfahl bei Fortsetzung der zweiten Be⸗ rathung des Etats des Mniseriumi der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Me dizinal⸗Angelegen⸗ heiten bei Kap. 115 „Bisthümer ꝛc.“, Tit. 1, Bisthum Ermland, der Abg. Spahn die Beseitigung der weltlichen Lokal⸗Schulinspektoren und deren Ersetzung durch die Geist⸗ lichen, deren wissenschaftliche Qualifikation zu diesem Amt außer allem Zweifel stehe.

Bei Tit. 2 „Bisthum Kulm“ verwahrte der Abg. Neubauer die frühere und die gegenwärtige geistliche Leitung der Diözese gegen die von den Ministern des Innern und des Kultus wiederholt ausgesprochenen Vorwürfe, polonisirende Tendenzen gepflegt zu haben. Wie er den Generalvikar Klingenberg in Schutz nehme, müsse er auch den Bischof Sedlag gegen die Insinuationen des Ministers von Puttkamer ver⸗ wahren, ihm eine Ehrenrettung zu Theil werden lassen. Bischof Sedlag habe auch durch die Gründung des Kulmer Gymnasiums 8” Interesse für die Diözesanen polnischer Zunge an den Tag gelegt. 3

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte:

Wenn ich die jetzt eben gehörten Ausführungen richtig verstehe, so gehen sie im Wesentlichen dahin, dem hohen Hause und den draußen stehenden Interessenten klar zu machen, daß die deutschen Katholiken keinen Anlaß hätten, von der Richtung, welche gegen⸗ wärtig in der Kulmer Diszese herrscht, sich irgendwie beeintraͤchtigt zu fühlen, daß vielmehr seit alter Zeit für alle Diözesanverwaltungen Grundsatz gewesen sei, daß der Deutsche das zu erhalten hat, was ihm gebührt, und der Pole in den Verhältnissen zu bleiben hat, die ihm von Hause aus angewiesen sind. Der Herr Vorredner ist weitergegangen, indem er, wie er sich ausdrückte, die Ehrenrettung des Bischofs Sedlag meinen gestrigen Ausführungen und den Aus⸗ des Hrn. Ministers von Puttkamer gegenüber durchführen wollte.

Ich knüpfe an an den Hirtenbrief vom Jahre 1832, von dem ich im Moment allerdings nicht weiß, ob der Bischof Sedlag ihn bei Fn Amtsantritt erlassen hat oder der Bischof von Matthy am

chlusse seines Lebens. Diesen Vorbehalt muß ich machen, denn ich bin nicht in der Lage, für die Sachen, die hier vorkommen, da mir darüber eine vorherige Mittheilung nicht gemacht wird, das ganze Arsenal meiner Notizen mitzubringen. Also dieser Hirtenbrief oder dieses bischöfliche Rundschreiben, wie es in der mir vorliegenden Drucksache heißt, lautet folgendermaßen:

Es ist nun zwar nicht anzunehmen, aber doch möglich, daß wenig unterrichtete Eltern mancher Schulkinder gegen das Erlernen der deutschen Sprache Bedenklichkeiten haben und vielleicht glauben könnten, daß die deutsche Sprache der katholischen Religion, zu der nach ihrer Ansicht die polnische Sprache ein wesentliches Erforderniß ist, Gefahr bringen dürfte. Solchen Leuten, die aus Mangel des Unterrichts nicht wissen, daß es in der Welt viele Millionen und dazu recht eifrige Katholiken giebt, die nicht ein Wort polnisch und vielmehr, wie z. B. in Deutschland, nur deutsch sprechen, ist dieser irrige Wahn und ihre irrige Ansicht von der deutschen Sprache in Bezug auf die Religion durch geeignete Vorstellungen zu benehmen, ihnen dagegen der Nutzen der deutschen Sprache in den vorhin aufgeführten Beziehungen begreiflich und eindringlich zu machen.

Ich habe diesen Anlaß wahrgenommen, um einmal zu konstatiren, daß solche Wahnvorstellungen existiren. Ich brauche dieses Rund⸗ schreiben, um Sie bei einer späteren Ausfübrung, die ich voraussicht⸗ lich machen werde, daran zu erinnern.

Was den Bischof Sedlag betrifft, so ist es wohl notorisch, daß derselbe, was seine Katholizität und die Treue seiner Kirche gegenüber anbetrifft, niemals in seinem Leben von irgend einer Seite mit Recht einen Vorwurf erfahren konnte. Die Trübung seines Verhältnisses zu seinen Diözesanen trat erst ein in der Mitte der vierziger Jahre, als die polnische Na⸗ tionalbewegung in Westpreußen begann. Aus der Fülle von Mate⸗ rial, welches aus seinen eigenen Aufzeichnungen mir vorliegt, werde ich mir gestatten, ein paar kurze Bemerkungen zu verlesen, damit die Herren im Stande sind, zu beurtheilen, in welcher Lage sich ein zter karholischer Bischof befand seinen polnischen Diözesanen gegen⸗ ber, die nach dem Eindruck, den man bei der historischen Betrach⸗ tung dieser Angelegenheiten gewinnt, von dem Wahne beseelt waren, daß ein Bischof der Diözese Kulm, um katholisch zu sein, den polni⸗ schen Agitationen Vorschub leisten müßte.

2 hier zunächst aufgeschlagen vor mir einen Drohbrief, welchen der Bischof Sedlag im Jahre 1847 bekam. Gs wurde, als der Schutz des Ministers des Innern angerufen wurde, von dem Kultus⸗Minister darauf hingewiesen, daß der Bischof Sedlag ver⸗ möge seiner treuen deutschen Gesinnung bei seinem polnischen Diö⸗ zesanklerus sehr unbeliebt sei. Die politische Unruhe, die Mitte der vierziger Jahre eingetreten war, erfuhr durch die Bewegung des Jahres 1848 noch eine erbhebliche Steigerung. Ich finde in dem mir vorliegenden Aktenstück Etwas, was sich auf die gestern hier gepflogenen Unterhaltungen bezieht. Ich werde mir gestatten, einige Aeußerungen vorzutragen, welche ergeben, wie der Bischof die Angelegenheiten, die ich gestern berührt habe, seinerseits beurtheilt hat. Er schreibt am 10. Januar 1849 unter dem Rubrum „Wegen des unwürdigen Verhaltens der Geistlichen aus der Diözese von Kulm bei der preußischen National⸗Versammlung im vorigen

Jahre“:

Der dem hiesigen Domkapitel angehörige Domherr Richter, so⸗ wie der Dechant und Pfarrer Klingenberg aus Löbau und der Pfarrer Skiba aus Rhamel meiner unterhabenden Diözese haben sich, dem äußeren Vernehmen nach, in der Eigenschaft als Ab⸗ geordnete der preußischen Nationalversammlung nach erfolgter Auflösung dieser noch bei dem öffentlich bekannt gewordenen Steuer⸗Verweigerungsbeschluß, dessen Datum ich nicht weiß, und auch bei dem durch Zeitungen veröffentlichten Aufruf vom 21. No⸗ vember vorigen Jahres betheiligt und dadurch unter Anderm des Bruches des dem Könige geschwornen Eides schuldig gemacht. Auch ist mir schon vom Landrath des Kreises Loebau⸗Neumark der Antrag zugekommen, den Klingenberg zur Strafe wegen dieses Ver⸗ brechens von seiner Pfarrstelle zu entsetzen, welches ich bekanntlich nur im formellen Rechtswege zu bewirken vermögen könnte.

Dann geht er weiter auf andere Angelegenheiten ein und kommt zu folgenden Bemerkungen:

Außer den genannten drei Geistlichen, wovon ich den ersteren für den Hauptagitator auch bei ähnlichen in der gedachten Ver⸗ sammlung stattgefundenen Dingen halte, ist auch der hiesige Syn⸗ dikus von Pokrzywniecki, Mitglied der Linken, zur Zeit jenes ver⸗ brecherischen Beschlusses nur zufällig auf Urlaub zu Hause gewefen; jedoch, wie mir scheint, ein gleicher Gesinnungsgenosse, deren demo⸗ kratische Grundsätze in ihnen lebendig sind u. s. w.“

Nun kommt etwas, was die polnische Agitation unmittelbar an⸗ geht. Er fagt:

Es ist in der Provinz eine politische Gesellschaft unter dem Namen liga polska fast allgemein organisirt mit dem ostensiblen Zwecke für's Volk, um die Nationalität zu schützen und zu fördern, wodurch das Volk geködert und verwirrt gemacht ist; der geheime Zweck ist nicht bekannt gemacht, aber mit Händen zu greifen. An der Spitze dieser Gesellschaft stehen unter anderen Richter und von Pokrzywnicki, obgleich beide Deutsche, und haben sich schon dadurch und durch die früheren Anträge bei der Nationalversammlung einen Heiligenschein, den höchsten irdischen Ruhm in der hiesigen Provinz und im Herzogthum Posen erworben, welchen nur zu berühren das höchste Verbrechen an der angeblichen Majestät des souveränen Volkes sein würde. Bei einer andern Gelegenheit schreibt der Herr Bischof unterm 13. Januar 1849: Hierbei darf Ew. Excellenz ich nicht vorenthalten, daß ich

über den Erfolg meiner diesfälligen Mühe sehr zweifelhaft bin, weil ich den Boden ungemein durchwühlt wahrnehmen zu müssen glaube. Was mich aber vorzüglich auf das Tiefste nieverbeugt, ist die trost⸗ lose Wahrnehmung, daß mein Einfluß und der Erfolg der Wirk⸗ samkeit meiner Stellung nach außen großentheils nicht allein ver⸗ nichtet, sondern gerade in das Gegentheil umgekehrt sind. Der bitterste Haß verfolgt mich von allen Seiten. Ich befinde mich in der peinlichsten Lage u. s. w.

Ein ander Mal sagt der Herr Bischof wieder, wie durch Nichts⸗ nutzigkeit ein gefälschter Hirtenbrief von ihm in die Zeitung gekommen fei, woran sich dann in der Presse die heftigsten Angriffe gegen seine Person knüpften, so schwere und aufreizende Angriffe, daß schließlich der Divisions⸗Commandeur angewiesen wurde, auf Requisition der Lokalbehörden ihm sofort Schutz zu Theil werden zu lassen. Ich habe hier ein anderes Aktenstück aus derselben Zeit. Am 10. April 1849 schreibt der Herr Bischos:

Leider muß ich bekennen, daß ich wegen der obgewalteten Verwirrung und der täglich befürchteten Ueberfälle im Unmuth alle diese Schriftstücke

der Minister hatte ihn nämlich um die Zusendung von Papieren

gebeten, die von der größten Wichtigkeit waren gegen Ende des vorigen Jahres verbrannt habe und jetzt durchaus nicht im Stande bin, sie aufs Neue zu verfassen; denn mein Leben ist eine fürchterliche Qual; erst neulich erhielt ich einen anonymen Brief, der mir das Erstürmen meiner Wohnung, mein Aufhängen auf einen Baum androht, sowie das Todtschießen mir mehr⸗ seitig zugedacht wird unter den abscheulichsten Beschuldigungen, Alles, wie man schreibt und spricht, um deshalb, daß ich nicht Demokrat sein wolle, ohwohl ich über gar nichts Polttisches rede und eigentlich seit drei Monaten an Leib und Seele kranke.

An einer andern Stelle schreibt der Bischof im August 1849:

Hierauf habe ich die Ehre ganz ergebenst vorzutragen, daß

auch ich bei Beförderungen jederzeit, besonders aber nach eingetretener

Zeit, in welcher die Herzen so Vieler offenbar geworden, auf dem Könige treu ergebene, Gesetz und Ordnung liebende und fördernde Geistliche vorzugsweise allein Rücksicht genommen habe und, so lange es dem Allmächtigen gefallen wird, mich auf der hiesigen Stelle zu erhalten, aashmen werde. Dieser einzige Umstand ist aber auch der alleinige Grund, das kann ich vor Gott und Jedermann betheuern, weshalb leider ein sehr großer Theil meines Klerus und meine, mir sonst so anhängig gewesenen, größtentheils der arbeitenden Klasse angehörigen Diözesanen mich auf das Bitterste hassen, unaufhörlich kränken und schmähen, sowie mir das fernere Verbleiben und Wirken auf hiesiger Stelle zur unerträglichen Pein machen.

„Meine Herren, ich lese Stellen vor, auf die mein Auge zufällig

beim Durchbläͤttern der Akten fällt. Z. B., weiter:

6 Während ich im Oktober und November vorigen Jahres zur Konferenz in Wuͤrzburg gewesen, wurde am hiesigen Orte durch den oben genannten Richter und den Syndikus von Pokrzywnicki, sowie einige vom Adel und der Umgegend, denen sich ein bejahrter Domherr anschloß, alles Widerstrebens Seitens meines General⸗ Vikars ungeachtet, fasr mit Gewalt die Liga polska organisirt und fortgesetzt unter Anwendung der schlechtesten Elemente mit ellerlei Volk, im Winter in einem zur bischöflichen Anstalt gehörigen Lokale, im Sommer in den Wirthshäusern abgehalten und außerdem fast täglich von hiesigen Arbeitern, Mann, Weib, Kind, Knecht, Magd, Lesezirkel polnischer aufregender Schriften gehalten, und alles Volk hier und in der Umgegend dergestalt aufgeregt, daß Tag und Nacht Ausbrüche zu befürchten waren. 8

Meine Herren, es ist noch viel Material in diesen Zuschriften enthalten; Sie werden aber nach dem Gehörten schon den Eindruck haben, daß die Verhältnisse damals etwas ernster lagen, als der geehrte Herr Vorredner es weiß, oder wie es ihm mitgetheilt ist, er war ja damals wohl noch nicht selbst Zeuge dieser Ereignisse. Sie werden die Empfindung haben, daß die Schwierigkeit, in der sich damals ein gut katholischer Bischof einer erregten polnischen Agitation gegenüber efand, eine Erscheinung ist, die auch heut, wo uns von dieser Ver⸗ gangenbeit nur wenige Dezennien trennen, ernster Beachtung bedarf. „Deer geehrte Herr Vorredner hat speziell auf das Kulmer Gymnasium hingewiesen und des Verdienstes des verstorbenen Bischofs Sedlag gedacht, der zur Gründung dieses Gymnasiums bei⸗ trug. Es war daran, wenn ich recht verstanden habe, die Bemerkung geknüpft, daß es zumeist Schuld der Regierung gewesen sei, daß nicht die genügende Zahl von Geistlichen aus dieser Schule hervorgegan⸗ gen sei.

Zufällig habe ich die Akten nachgesehen, aus dem Grunde, weil in den eben erwähnten Akten ein Schreiben der Regierung oder des Provinzial⸗Schulkollegiums ich weiß es nicht auswendig an den Bischof sich findet, welches sich über die unglaublichen Zustände aus⸗ spricht, die an der Kulmer Anstalt herrschten. Das ist um so wich⸗ tiger, weil der mehrgenannte Hr. Richter, ein Geistlicher, da⸗ mals Direktor war und von da aus als Domherr nach Pelplin überging. Der Rektoratswechsel, der Mitte der 40er, also in bewegter Zeit, eintrat, gab Anlaß, der ganzen Frage näher zu treten. Es ergiebt sich denn nun aus diesen Darlegungen, daß ein heut völlig unbegreiflicher Zustand auf dieser wesentlich polnischen Bildungsanstalt herrschte. Es war durch den Direktor dahin ge⸗ kommen, daß ein Verein polnischer Schüler sich gebildet harte wie ich hier bemerke, im bewußten Gegensatz zu den deutschen Katholiken welche zusammenkamen und allmählich ganz zu einer revolutionären Thätigkeit übergingen, nicht allein, daß sie äußerlich so erschienen durch die viereckigen Mützen in polnischen Nationalfarben u. s. w. das wären ja noch Kleinigkeiten gewesen sondern sie sind nachher wirklich in Aktion getreten. .

Was den Direktor der Anstalt betrifft, so heißt es hier in einem größeren Bericht:

Richter hat sogar die polnische Nationalität mit Vorliebe ge⸗ pflegt, theils weil er durch sie kirchliche Zwecke, wie er sie aufge⸗ faßt, gefördert sah, theils weil er gerade in dieser Weise Raum für die freilich nur äußerlich bewirkte Germanisirung der polnischen Schüler gewann. Es scheint, als habe er seine wichtige Stellung zunächst als Mission für seine Kirche und zwar auch für die Stär⸗ kung und Belebung derselben im benachbarten Polen aufgefaßt, während im südlichen Theile des Bisthums Kulm sein entschiedenes Auftreten für seine Kirche und seine, ungeachtet aller Vielseitigkeit und anscheinenden Milde feindselige Stellung gegen die evangelische

seinem Wirken steigerte. Es wird in dem Bericht dann mitgetheilt, daß Richter, nachdem

Landeskirche unmittelbar für ihn gewann imd das Vertranen

seine Anträge, dem Unterricht eine breitere polnische Basis zu

geben, von dem Provinzial⸗Schulkollegium den polnischen Schülern gestattet hat, sich zu einer, die Pflege des Polnischen bezweckenden Verbindung „Polonia- genannt zusammen zu schließen, während er einen Verein „Germania“, der kurze Zeit unter den deutschen cvangelischen und katholischen Schülern sich gebildet hatte, auflöste, weil, wie er sagte,

abgelehnt wanen,

in diesem Verein irreligiöse Tendenzen zum Vorschein gekommen

waren. Der Erfolg blieb auch nicht aus. Der Bericht sagt darüber: Seit dem August v. J. pss es ist das Jahr 1845 gemeint 86 haben die Primaner Graf Lubienski, von Kobylinsti und von Jezewski verdächtige Reisen, theils nach Thorn, theils nach Grau⸗ denz gemacht. Lubienski war während der Sommerferien mit seiner Mutter in Paris gewesen und dort mit dem, nachmals in Gnesen verhafteten Mieroslawski zusammengetroffen. Der Primaner

Casimir Schulz hatte sich, mit Geldmitteln unterstützt, auf das

Gymnasium in Lyock begeben und auf seiner Reise versucht, in

Ermland für polnisch⸗katholische Zwecke zu wirken, wofür sich ihm

auch in den südöstlichen Kreisen der Provinz, in dem sogenannten

Masuren und im benachbarten russisch⸗polnischen Gouvernement

Augustowo Gelegenheit darzubieten schien. Der Primaner von To⸗

micki hat in Graudenz, wie im Schwetzer und Bromberger Kreise

aufzuregen versucht, und der ehemalige Sekundaner von Klesz⸗ czinski sich an dem bei Pr. Stargardt versuchten Auf⸗ stande stark betheiligt. Für diese Jünglinge ist die Theil⸗ nahme an dem früheren Verein der fogenannten „Polonia“ nach⸗ gewiesen, aber auch die Einwirkung polnischer Emissäre und Flücht⸗ linge, die mit ihnen zum Theil in verwandtschaftlichem Verhältnisse standen, und die Begünstigung ihrer Unternehmungen durch Geist⸗ liche und Edelleute polnischer Abkunft.

„So geht das nun weiter. Es wird daran mit Recht der Vor⸗ wurf geknüpft, daß die Bande der Disziplin so gelockert waren, daß⸗ der T irektor diese Schüler vollkommen frei reisen ließ und ohne Weiteres sie wieder aufnahm, nachdem sie ihre Agitationsreisen be⸗ endet hatten. Ich will das nur anführen, meine Herren, um doch un⸗ gefähr die Situation auch von dem Standpunkt aus zu schildern, in welcher der Herr Bischof seinen Diözesanen gegenüber war. Der Hirtenbrief, welchen der geehrte Herr vorgelesen hat, der eine sehr umfangreiche Druckschrift enthält, ist mir bekannt, ich habe das Aktenstück gelesen, im Moment nicht hier. Es ist zwar damals meines Wissens im Jahre 1849, wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht eine groß⸗ artige Agitation gegen den Bischof in Szene gesetzt, namentlich von den Geistlichen genährt. Er war genöthigt, gegen den ungerecht⸗ fertigten Vorwurf sich zu schützen, daß er planmäßig das polnische Elemeut in seinem Diszesanklerus unterdrückt habe. Die Tendenz dieses Schriftstücks ist eine wesentlich andere, als der geehrte Herr uns vorher deduzirt hat 8

Meine Herren! Wenn ich nun auf den Wechsel der Diözesan⸗

verwaltung übergehe, so kann ich nach dem reichen Material, das mir darüber zu Gesicht gekommen ist, nur versichern: Vom Jahre 1856. ab bis in die neuere Zeit geht ein gleichmäßiger Zug, das ist die volle Anerkennung der Loyalität des Bischofs von der Marwit, aber durchweg das Urtheil bis auf den heutigen Tag, volle 30 Jahre hin⸗ durch schon im Jahre 1856 wurde es prophezeit daß seine Ver⸗ waltung daran zu Grunde gehen würde, daß er die Eigenschaften eines guten Preußen mit denen eines guten Polen verbinden wollte. Trotz der Warnungen aller Beamten, welche der Verwaltung in West⸗ preußen nahe standen, hat die damalige Staatsregierung sich ent⸗ schlossen, die Wahl des genannten Herrn auf den bischöflichen Stuhl gut zu heißen, ja auch zu fördern. Wenn ich daran gehe, einzelne Sachen zu erschöpfen ist das Thema ja nicht, denn es kommt schließlich auf die Beurtheilung an anzuführen, aus denen man Schlüsse ziehen kann, so darf ich mit einer gewissen Kürze die einzelnen Thatsachen berühren. Es sind nicht Be⸗ richte aus neuerer Zeit, denen ich sie entnehme, sie stammen alle aus alter Zeit her. Also 1856 war die erste Maßnahme, daß mit dem Eintritt des neuen Bischofs die deutsche Sprache aus der bischöflichen Kurie in Pelplin verschwand. Früher, unter den Bischöfen von Matthy und Sedlag namentlich, wurde noch überwiegend deutsch ge⸗ sprochen. Nun wurde die polnische Sprache Haus⸗ und Umgangssprache; jeder Geistliche, der nach Pelplin kam, wurde von vornherein polnisch angeredet, und, wie natürlich, wirkte diese Sprachveränderung im bischöf⸗ lichen Hause hinaus auf das Land, auf die Umgangssprache des Klerus und der Diözesanen. In dem „Collegium Marianum“, dem Progymnasium zu Pelplin, in den klösterlichen Erziehungsanstalten für die weibliche Jugend zu Pelplin und zu Berent war durchweg polnisches Wesen vorherrschend.

Der Syndikus, den der frühere Bischof hatte, nicht derjenige, von dem ich erzählte, sondern der andere, Namens Riewe, ein Mann von deutscher Gesinnung, wurde entlassen und an seine Stelle kam ein wegen seiner polnischen Agitationen bekannter Reforendarius, aller⸗ dings deutschen Namens. Von den Veränderungen, die allmählich im Domkapitel vor sich gingen, habe ich gestern schon gesprochen.

Dem General⸗Vikar und späteren Dompropst Hasse wurden Domherren zur Seite gestellt, welche der polnischen Partei angehörten und ihn in seiner Wirksamkeit vollständig lähmten. Von Hrn. Klin⸗ genberg habe ich gestern schon gesprochen.

Ich wende mich noch näher zu den Erziehungsanstalten, demn „Collegium Marianum“, welches ein Progymnasium zu Pelplin bildet, und den Erziehungsanstalten für die weibliche Jugend, von denen die⸗ jenige in Pelplin jetzt nicht mehr besteht, aber wohl diejenige im Berent. Auch für diese Anstalten wird bezeugt durch das ganze Zeitalter, daß die kirchliche Erziehung sich wesentlich mit der spezifisch polnischen Katholizität deckt, daß also z. B. die polnisch⸗nationalen Kirchenfeste vorzugsweise gefeiert und als besonders wichtig hingestellt⸗ wurden. . 8

Auch das möchte ich hervorheben, daß ein großer Umschmung eintrat in der ganzen Art und Weise, wie die Lokalschulinspektion aus⸗ geübt wurde, das wird bezeugt von allen Landräthen, die damals gehört worden sind diese Erfahrung war mät bestimmend für die Unter⸗ suchungen, die nachher eintzaten und die Wandlung in der Schul⸗ aufsicht herbeiführten. 8öööu 8 1

Von erheblicher Bedeutung war, daß, sobald das Syndäkat einem polnischen Agitator anvertraut war, dessen Freund sofort in Pelplin eine polnische Buchhandlung eröffnete, auch eine polnische Buchdruckerei errichtete. In dieser Buchdruckerei erscheint der bekannte „Pielgrzym“, welcher früher ostensibel von kathollschen Geistlichen redigirt wurde; aus den Akten ergiebt sich, daß diesseits schon viele Konflikte mit den Herren eingetreten waren. Es ist be⸗ kannt, daß, wenn auch beute nicht in estensibler Weise die Verant⸗ wortlichkeit von Geistlichen getragen wird, sie doch die eigentlichen

Urheber und Korrespondenten des Blattes sind. Daß der „Pielgrzym“

sehr nachtheilig auf die öffentliche Stimmung, auf das Verhältniß der Konfessionen und Nationalitäten wirkt, vas ist, glaube ich, in Westpreußen allbekannt. Ich darf hier mit Beziehung auf eine heut Zefallene Bemerkung, welche die Schulaufsecht betraf, erwähnen, daß der „Pielgrzyvm“ davor warnt, daß die katholischen Geistlichen die Schulaufsicht übernähmen; denn dann würden sie in die Schulver⸗