8 een! 2 “ —xe
lLoco ohne Faß 34,10, pr. März 34,60, pr. April⸗ Sept. 38.80. Höber.
do. pr. Aprif⸗Mai 35,40, do. pr. Juli⸗Aug 38,00. do. pr. April⸗Mai 131,00. do. pr. Septbr.⸗Oktober
8 .
markt. Weizen loco hiesiger 17,50, fremder 18,00,
20. März.
Rüböl loco 24,20, pr.2 24,10, pr. 24.390. pr. Mai 24,10, pr. Oktober
* . E
Posen, 10. März. (M. T. B.) Spiritus
Mai 35,90, pr. Juni 37,00, pr. Juli 37,70, pr.
Breslau, 11. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % vr. März 34,20,
Weizen pr. März —. Roggen pr. März 127,00,
8 „, loco e.nnd500. do. pr. pril⸗Mai 45,00, do. pr. ptbr.⸗Oktober —. Zink fest. — Wetter: kalt. 3 Magdeburg, 10. März. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, excl. von 96 % 23,00, Kornzucher, excl., 88 ° Rendem. 21,50, Nachprodukte excl., 75°b Rendem. 19,00 ℳ Ruhig. — Gem. Raf⸗ finade mit Faß 27,25 ℳ, gem. Melis I. mit Faß Köln, 19. März. (W. T. B.) Getreide⸗ pr. März 17,05, pr. Mai 17,30, pr. Juli 17,70. Rosgen loco hiesiger 14,50, pr. März 13,60, pr. Mci 13,70, pr. Juli 13,85. Hafer loco 14,50.
Wien, 10. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,46 Gd., 8,50 Br., pr. Mai⸗Juni 8,60 Gd., 8,65 Br., pr. Herbst 8,78 Gd., 8,83 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,55 Gd., 6,60 Br., pr. Mai⸗Juni 6,70 Gd., 6,75 Br., pr. Herbst 7,10 Gd., 7,15 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 25,99 Gd., 6,03 Br., pr. Juni⸗Juli 6,06 Gd., 610 Br., pr. Juli⸗August 6,11 Gd., 6,15 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,82 Gd., 6,87 Br., pr. Mai⸗ Juni 6,98 Gd., 7,03 Br., pr. Herbst 6,83 Gd., 6,88 Br.
Pest, 10. März. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 8,31 Gd.,
,33 Br., pr. Herbst 8,50 Gd., 8,51 Br. Hafer pr.
g
Frühjahr 6,49 Gd., 6,50 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,58 Gd., 5,59 Br. (W. T. B.) Banca⸗
Amsterdam, 10. März. binn 56 ½.
London, 10. März. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 14 nominell, Rüben⸗Rohzucker 13 flau. — An der Küste angeboten 2 Weizen⸗ Aadungen.
Liverpool, 10. März. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: März⸗April 455 ⁄64 Verkäuferpreis, April⸗Mai 4 ½⅞ Käuferpreis, Mai⸗ Juni 4² ⁄¶ ꝙdo., Juni⸗Juli 46 64 Verkäuferpreis, Juli⸗August 5 do., August⸗September 5 ⁄2 d. Käuferpreis.
Leith, 10. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen höher gehalten, Mehl 1 sh. theurer, andere Artikel matt.
Glasgow, 10. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 38 fh. bis 38 sh. 2 ½ d.
Paris, 10. März. (W. T. B.) Rohzucker 88 0 fest, loco 34,50. „Weißer Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. März 40,00, pr. April 40,30, pr. Mai⸗August 41,30, pr. Oktober⸗Januar —
Paris, 10. März. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen fest, pr. März 21,90, pr. April 22,10, pr. Mai⸗Juni 22,50, pr. Juli⸗August 23,10. Mehl 12 Maraques fest, pr. März 47,40, pr. April 47,80, pr. Mai⸗Juni 48,75, pr. Juli⸗August 49,80. Rüböl fest, pr. März 55,50, pr. April 56,00, pr. Mai⸗August 57,50, pr. September⸗Dezember 59,25. Spiritus ruhig, pr. März 48,75, vpr. April 49,00, pr. Mai⸗August 49,50, pr. September⸗ Dezember 48,50.
New⸗York, 10. März. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 %⅛, do. in New⸗Orleans 81⁄⁄6. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ⅜ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6 ½, do. Pipe line Certificates — Doll. 80 C. Mehl 3 Doll. 25 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 94 ¼ C., pr. März — Doll. 94 ½ C., pr. April — Doll. 94 ¼ (C., pr. Mai — Doll. 95 ¾ C. Mais (New) 48. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,97 ⅛. Kaffee (Fair Rio⸗) 8,55. Schmalz (Wilcox) 6,70, do. Fairbanks 6,50, do. Rohe und Brothers 6,60. Speck ⸗6. Getreidefracht 2 ½.
Berlin, den 11. März. Die Marktpreise des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 % sge des (100 Liter à. 100 %), frei hier ins Haus geliefert,
aren auf hiesigem Platze
am 5. März 1886 ℳ 36,5 2 86 9. 10. :11. * 82 87 „ Die Aectesten der Kaufenannschaft von Berlin.
— ohne Faß.
2
Eisenbahn⸗Einnahmen. Mecklenburgische Friedrich Franz⸗Eisenbahn. Im Februar cr. 350 683 ℳ dür⸗ 10862 . hh nult. Febzwar cr. 722 286 ℳ (—. 64 872 ℳ) Gencralversammlungen.
Norddeutsche Bank in Hamburg. “ 7 Hnnbesg 8 Norddeutsche Grundkrebdit⸗Bank Ord. veutsche zu Berlin. TCredit⸗Bank von Donimirski, Kalkstein, Lyskowski & Co. Ord. Gen.⸗Vers. zu Thorn.
Tuchfabrik Langensalza (vorm. Graeser Gebrüder & Co.) Ord. Gen.⸗Vers. zu Langensalza.
Union, e eerghaft für See⸗ un uß⸗Versicherungen. Ord. Gen.⸗Vers. zu Srerfich 88 Frankfurter Nückversicherungs⸗Ge⸗ sellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Frank⸗ furt a. M.
Preußisches Leihhaus. Ord. Gen.⸗ Aerse 8212
Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers, 15,s⸗
& 82 2
Wetterbe
5.
t vom 11. März 1886.
*
Meilhac und Halevv. Musik von J. Offenbach. (Frls. Helene Meinhardt und Koch, Herren: Binder,
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres
sp. im
7
r Morgens.
1 Wind. Wetter.
Guthery, Swoboda und Hambrock.) Anfang 7 Uhr.
8 Vorläufige Anzeige!
Sonnabend: Erstes Gastspiel des Herrn Felix Schweighofer. Zum 1. Male: 's Nullerl. Volks⸗ stück mit Gesang in 5 Akten von Carl Morré. Musik nach steyerischen Motiven von Vincenz Pertl.
Billets zu den ersten drei Vorstellungen sind
sius
Temperatur 0 Cel
in
Mullaghmore Aberdeen Christiansfund Kopenhagen. Stockholm Haparanda Cork, Queens- town Brest siber .. Sylt.. amburg Swinemünde Neufahrwasser Memel Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden München Chemnitz 1“ Breslau.. V Ile d'Aix .. EETEö“
—22-222 —=2ö=1h1ög
1
d0 bUISASnSSN
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“ -ö-ö2ööIöe
— ρ2 —
—2=2
6
223332
8 PS
1) Nebel. ²) Ra
bis Ostpreußen, Zone, 2 = leicht, 3 = s
10 = starker Stur Orkan.
so daß über Deuts eine mehr nördlich
im Norden
erheblich gesunken.
182219. SSU”—E G
—y2= d8—9S
Anmerkung: Die Stati geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland
— red. in Mill
— tbe S0-n0—
NW NW NW SNS
uhfrost.
3) Mittel⸗Europa südlich dieser Renz. — Großort stis
Jone, 4) Sldetzuroxg.. Benerhonb “ Renz. Großartige gymnastische Luftproduktionen ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Jug, —
chwach, 4
6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm,
ö
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Maximum hat sich etwas nord⸗ westwärts nach dem norwegischen Meere verschoben, chland die schwache Luftströmung i e Richtung erhalten hat. Centraleuropa ist das Wetter trübe, im Süden heiter. ratur ist im Nordosten gestiegen,
Allgemeinen wenig verändert, in zwischen Hamburg, Triest und Hermannstadt ziemlich
haus. speare's gleichnamig Frl. Leisinger, Hr. Oberhauser.)
fang 7 Uhr. Sonnabend: Op Seeräuber.
von P. Hertel. Schauspielhaus. Trauerspiel in
Reichen.
Leichte Streiche. Laufs. Zum Schluß,
Haber. Musik von
17., 18, 19. März
Messalina. G. von Luigi Danesi.
Signora Sozo. albe Preise.
Freitag: Zum 36. Operette in 3 Akten
von den Hoftheaterm
Kautsky in Wien.
Freitag:
Freitag: Zum
Leben.
Komische
auf dem Comptoir.
Musik von Johann Strauß.
——
Königliche Schauspiele. hau 64. Vorstellung. Zähmung. Komische Op
Anfang 7
Schauspielhaus. 70. Vorstellung. Lustspiel in 3 Akten von Wilh. Jordan. Kleine Mißverständnisse. nach dem Englischen von Alexander Bergen. An⸗
ernhaus.
Großes Ballet in 3 Abtheil
nach dem Gedicht des Lord Byron: ö von P. Taglioni. Musik von Gährich, mit Einlagen Anfang 7 Uhr. 71. Vorstellung. 5 Akten von Goethe. L. van Beethoven. (Graf H deutschen Königlichen Gast.) Anfang 6 ½ Uhr.
Beutsches Theater.
Sonnabend: Ein Tropfen Gift.
Sonntag: Der Königslieutenant. Wallner-Theater. Freitag: Zum 7. Male: Schwank in 3 Akten von Carl neu einstudirt: Ein Stündchen Posse in 1 Akt von S. b In H. Bossenberger.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Voranzeige! Mittwoch⸗ Donnerstag, Freitag, den c.: Dreimaliges Gastspiel des Herrn Ernesto Rossi: Der K Victoria-Theater. Freitag: Zum 148. Male: Geoßes, Ansstattungestäc mit Ballet Musik von Giaquinto. ture von C. A. Raida. 1 stattung an Dekorationen, Messalina: Frl. Werra, I.
Parquet 2 ℳ Sonnabend: Messalina.
Friedrich-Wilhelm Direktion: Julius Fritzsche.
Nole:
Sonnabend: 3. 37. M: Der Zigeunerbaron. Residenz-Theater. Direktion: Anton Anno.
1 Zum 51. Male: in 4 Akten von Alexan Sonnabend: Dieselb
letzten Operette
WNW SO 2 Nebel
SNO bwolkenlos
onen sind in 4 Gruppen
Der Widerspänstigen Per in 4 Akten, nach Shake⸗ veare's gleich, em Lustspiele frei bearbeitet von J. V. Widmann. Musik von H. Götz. (Frl. Renard, Hr. Fricke, Hr. Salomon, Hr. Ernst,
Egmont: Hr. Sauer, vom Landestheater in Prag
Mit gänzlich neuer Aus⸗ Kostumen und Requisiten.
städtisches Theater.
Chausseestraße 25 — 26. Der Zigeunerbaron. von M. Jokai und J. Schnitzer. Die Dekorationen sind alern Burghardt, Brioschi und
der Dumas (Sohn). e Vorstellung.
Velle-Alliance-Theater. Operetten⸗Ensemble⸗
Gastspiel der Mitglieder des 7 städꝛischen Theaters (Offenbach⸗Cyklus, II. Serie).
4 heiter
2 heiter still wolkenlos
1 bedeckt
2 Schnee still wolkenlos
schon jetzt an der Theaterkasse — Orchester⸗ und Prosceninms⸗Logen 5 ℳ, Parquct⸗ u. Balkon⸗Logen 4 ℳ, I. Parquet 3 ℳ, II. Parquet 2 ℳ, Mittel u. Seiten⸗Balkon 1,50 ℳ, II. Parquet (hintere Reihen) 1 ℳ — Vormittags von 10—1 Uhr zu haben.
Walhalla-Bperetten-Theater. Freitag:
Zum 29. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in 1 Vorspiele und 3 Akten (7 Bildern) von Jacobson und Wilken. Musik komponirt und arran⸗ girt von C. Grau.
Sonnabend und folgende Tage: Das lachende Berlin. 8
Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
2eο,—g 59 C. = 40R.
5 wolkig
3 wolkenlos
2 wolkenlos still Dunst still bedeckt¹)
1 Nebel²)
1 bedeckt
3 wolkenlos wolkenlos 3 wolkenlos 3 wolkenlos 2 wolkenlos 2 Schnee 2 bedeckt3) 5 wolkenlos 2 Schnee
Concert-Haus. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗ Kapelle.) Freitag: X. Concert unter Mitwirkung der Signora Rafaëla Pattini. Anfang 7 Uhr. „Rauchen ist nur in den Nebensälen, im zweiten Rang und im Tunnel gestattet.
Circus Nenz. Markthallen. — Carlsstraße. Freitag, Abends 7 Uhr: Große Extra⸗Vorstellung Zum 57. Male: Die Touristen (gesetzlich ge⸗ schützt!), oder: Ein Sommertag am Tegernsee. Gr. Original⸗Pantomime. 12 arabische Schimmel⸗ hengste, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz
6 heiter
3) Nebel, Reif.
von den Geschwistern Thora und Thekla. — Mlle. Anna Ducos in ihren graziösen Sprüngen zu Pferde. Auftreten der Schulreiterin Miß Mary. — Das Schulpferd „Khedive“, geritten von Herrn Oscar Renz. — Mr. Pierre als Jockey. — Der Clown Godlewsky auf einer Künstlerreise. — Mr. Charlton mit seinen zwei dressirten Rigolos (Esel). Seh musikalischen Clowns Gebrüder Dianta.
Sonnabend: Gala⸗Vorstellung. Zum 1. Male: Diamantine. 8
Sonntag: 2 Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags ( Kind frei): Komiker⸗Vorstellung. Ein Carneval auf dem Eise. — Abends 2 ½ Uhr: Diamantine. “
= mäßig, 5 = frisch,
heftiger Sturm, 12 =
Ueber andauernd kalt trocken, r. Die Tempe⸗ im Westen im
dem Gebiete
8
Der Circus ist geheizt! E. Renz, Direktor.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[61964] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Maurer Wilhelm 1e be cher süchtig 1 8 die Untersuchungshaft e rkundenfälschung und Betruges in den 2 v. R. II. 156. 86 verhangt. W“ Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 8. März 1886. „Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. 1 8 Johl. 8 Beschreibung: Alter 21 Jahre, geb. 27. 11. 64 zu Annaburg, Größe 1,70 m, Statur untersetzt, Haare hellblond, Stirn hoch, Bart: Anflug v. bl Schnurr⸗ bart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn spitz, Gesicht spitz, Gesichtsfarbe roth, Sprache deutsch.
Freitag: Opern⸗
“
Uhr.
Durch’s Ohr. Hierauf: Schwank in 1 Akt,
65. Vorstellung. Der
The Corsair, [61966] Bekanntmachung. Der gegen den Geschirrführer August Förster aus Wethau unterm 3. Mär, 1884 erzassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert. .“ Naumburg a. S., den 3. März 1886. Königliches Amtsgericht. [61967] teckbriefs⸗Erledigung.ʒ Der gegen den Weißgerber Hermann Klotz am 24. September 1855 in Kienitz, Kreis Soldin ge⸗ boren, wegen einfachen Diebstahls bezw. Unter⸗ schlagung am 8. Februar 1886 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlinchen, den 9. März 1886. Königliches Amtsgericht.
Egmont. Musik von
Freitag:
b 8 Bekaunntmachung. 86 Der am 12. Februar cr. gegen den Zeegeldecker Johann Moritz Mittag aus Sahnas e Steckbrief ist erledigt. Naumburg g. S., den 6. März 1886. Königliches Amtsgericht.
[61522] Oeffentliche Ladung. Pe; litärpfitchtige Heinrich Ioe Grothaus,
tzt in Huckarde, geboren am 5. 862 8 Hteaeg nis beschldene⸗ September 1863 als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden “ der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiek ver⸗ lassen oder nach erreichtem militär flichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 St. G. B. “ 11- auf
en 6. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr vor die Strafkammer des Königlichen d Upejchts zu Dorrmund zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landraths⸗Amte zu Recklinghausen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. (M. 41 de 86.) Dortmund, den 1. März 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
önigslieutenant.
Ouver⸗
Ballerina assoluta:
Denise. Schauspiel Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durc) Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung
riedrich⸗Wilhelm⸗ Male : Pariser
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Donnerstag, den 19. August 1886, Vormittags 11 Uhr, 1 2) zum Ueberbot am 8 Donnerstag, den 23. September 1886, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 19. August 1886, — b Vormittags 10 Uhr, statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 4. August 1886 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Herrn Rechtsanwalt Bürger⸗ meister Calsow zu Dömitz.
Dömitz, den 9. März 1886.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. 8 Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: (Unterschrift), A.⸗Gerichts⸗Actuar.
[61998] * Aufgebot. 2.Johann Philipp Hinke (oder Henkel), geboren zu Lich am 31. Oktober 1809, wird hiermit aufgefor⸗ dert, im Termin, Dienstag, den 11. Mai l. IJs., Vormittags 9 Uhr, so gewiß seine Rechte an dem Nachlasse seiner Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Schneider, welche laut Testament die Johann Fried⸗ rich Schöne’'s Ehefrau Dorothea, geb. Wolf, zu Lich, zu ihrer alleinigen Erbin eingesetzt und bestimmt hat, daß ihrem genannten Ehemann kein Nießbrauchs⸗ recht an ihrem Nachlasse zustehen solle, — geltend zu machen, als sonst Verzicht unterstellt, und der Nach⸗ laß der Erbin überwiesen werden würde. Lich, den 6. März 1886. Großh. Hess. Amtsgericht Lich Langermann.
8 16““ [62009] 1 Aufgebot.
Auf Antrag des Kaufmanns Eduard Constein Neuenburgerstraße 2a, als Pflegers über den Nach⸗ laß des am 11. Januar 1885 zu Berlin verstorbenen Handschuhmachers Johann Carl Friedrich Ferdinand Seidel, werden sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des ꝛc. Seidel hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf 1
den 18. Juni 1886, Mittags 12 ¼ Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße Nr. 13, Hof parterre Sacl 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigen⸗ falls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschiuß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Berlin, den 4. März 1886.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 49.
Aufgebot. Die unbekannten Erben der vor mehreren Jahren Uin Buin verstorbenen unverehelichten Theophila Ambrosius, deren Erben oder nächste Verwandte werden auf den Antrag des ihrem Nachlasse bestellten Fflhess hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht auf den
achlaß spätestens im Aufgebotstermine
den 22. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls der Nach⸗ laß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt wird und der sich später meldende Erbe alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen fordern kann.
Schrimm, den 6. März 1886.
Koönigliches Amtsgericht
[61997
Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag der Eheleute: 8 des Capitains Claus Hauschild, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Schlüter und Predöhl eb Hauschild, geb. Eggers ertreten durch die Rechtsanwä Joseph und Heymann, 8 wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche der Aufhebung der zwi ch durch Urtheil des hiesigen Landgerichts, Civil Kammer II., vom 19. Januar 1886 von Tisch und Belt geschiedenen antragstellenden Eheleuten Capitain Claus Hauschild und Johanna Ottild ne Hauschild, geb. Eggers, bestandenen lichen Gütergemeinschaft widersprechen . „FFingleichen Alle, welche an die Antrag⸗ steller Ansprüche. und Forderungen zu vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens n dem auf Freitag, 7. Mai 1886, 3 tet A n5 89 V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich Alnmntsgericht, Dammthorstraße 10, 11“ * anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗ sstellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 5. März 1886. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung III. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[61989]
11’“
[61797]7 Oeffentliche Zustellung.
Der Jakob Huber, Küfer, und dessen Ehefrau, Anna Maria, geb. Cüster, beisammen zu Wettols⸗
gegen die Eheleute Joseph Stichle, Maler, und Salomea Cüster ohne bekannten Wohnort, mit 1 Antrage auf Versteigerung des Nachlasses der Cäcilia Cüster durch Notar Schaeffer in Ober⸗ ehnheim, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 31. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
„Hörkens, Landg. Secretair, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
in 4 Akten von
des Erbpachthofes Schlesin mit Zubehör Termine:
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. 2 I
3
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Zost⸗Anstalten auch die Expr⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
2. März, Abends.
haben
heim, vertreten durch Rechtsanwalt Traut, klagen
nm
dem Geheimen Medizinal⸗Rath und Professor Dr. Liman an der Universität zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem evangelischen Pfarrer Büttner zu Wormditt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Rechnungs⸗Rath und Kalkulatur⸗Vorsteher Fischer im Ministerium der öffentlichen Arbeiten den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Geheimen Kanzlei⸗Rath und Geheimen Kanzlei⸗Direktor Peglow im Kriegs⸗Mini⸗ sterium das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Mitglied der Feuerwehr zu Gebweiler, Josef Schrepf, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kellner Berthold Hoppinz zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren des Allerhöchstihren Namen führenden 6. Infanterie⸗Regiments folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse 5* in Brillanten: dem Commandeur dieses Regiments, Obersten Harrach;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Nürmberger; sowie
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann Gack, und den Premier⸗Lieutenants
Schlink und Hölzle. 88
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Direktor der Schloß⸗Baukommission, Ober⸗Hofbaurath Persius zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten sowie zum Konservator der Kunst⸗ denkmäler, 1 den Landgerichts⸗Nath Schroetter in Königsberg i. Pr. zum Landgerichts⸗Direktor in Landsberg a. W.,
den Staatsanwalt Dr. jur. Hupertz in Köln zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Elberfeld, 8
den Staatsanwalt Hübschmann in Posen, sowie die Gerichts⸗Assessoren Zürn, Ziemann, Wagner, Krause, Max Schmidt und Schroeder zu Amtsrichtern zu er⸗ nennen; ferner
die Versetzung des Ober⸗ und Corps⸗Auditeurs des III. Armee⸗Corps, Solms, als Gouvernements⸗Auditeur an das Gouvernements⸗Gericht in Berlin und des Ober⸗ und Corps⸗Auditeurs des VI. Armee⸗Corps, Plantier, in gleicher Eigenschaft zum III. Armee⸗Corps zu genehmigen.
Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Zschipkau nach Finsterwalde durch die Zschipkau⸗
Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Comités, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma 5. chipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Zschipkau nach Finsterwalde zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
I.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Zschipkau⸗ insterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den itz ihrer Verwaltung in Finsterwalde oder unter Genehmigung des
Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. 2
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
II..
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforberliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1 000 000 ℳ festgesetzt. 8
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über⸗ steigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theile der aus⸗ zugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsicht⸗ lich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsicht⸗ lich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII Nr. 3 fgstgeseßte aufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden. 8
III. 8
Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebs⸗Verwaltung ist
einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der stööt ichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort⸗ ich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der kfcbnischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗Dirigenten Anwendung. Ir
Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. ““
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Der Regierung ist von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlaze einer die vollständige Angabe der Be⸗ rathungsgegenstände enthaltent Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebun⸗ denes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen zur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihr Statut betreffenden Generalversammlungs⸗Beschlüsse, bevor sie dieselben beim Handelsgericht behufs Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der Regierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und sodann der Anmeldung beim Handels⸗ gericht die Entscheidung der Regierung beizufügen. Insbesondere be⸗ dürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung. 1
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
8 den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
VIII.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte,
ddie Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und
Haltestellen,
die Feststellung der aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fest⸗ stellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach M habe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor⸗
ehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels⸗ register in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Frtfäprug die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 1 000 000 ℳ festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Elas heicung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 50 000 ℳ, in Worten: Fünfzig Tausend Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerth, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gericht⸗ licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu be⸗ ftelln daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zu⸗ steht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der ver⸗ pfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Straf⸗ beträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem ezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maß⸗ gebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der BFenklichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht var Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen. —
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Der Korzessionar ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per⸗ sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend ein⸗
zurichten. 1
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans 8,8. durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres, soll der Konzessionar nur dann angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu befördern, wenn die Brutto⸗Einnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 8000 ℳ pro Kilometer betragen hat oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzustellenden Züge von den Inter⸗ essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.
2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Ab⸗ änderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unternehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichtsrechts) überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landesgesetzlichen Vor⸗ schriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar har mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem gesetzlichen Reservefonds (Artikel 185 b des Handelsgesetzbuchs) noch einen Spezial⸗ Reservefonds nach den für Eisenbahnen bestehenden Normativbestim⸗ mungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der enreFen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Dieser Erneuerungs⸗ und Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von Ss t als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel⸗ mafig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs⸗
mittel. In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses e
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage. “
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprechen⸗ den Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen: 1 ““ 8
3. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öͤffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden
ollte; 8 b b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
c. die Zinsen des Reservefonds; “ G
d. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 100 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist. 1
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗
nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen
alljährlich zu entnehmende
sind, werden durch das Regulativ bestimmt