1886 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Ratibor.

8 11) Inwohner Gottfried Namokel in Trachenberg,

Kreis Militsch.

12) Auszügler Mathes Kolodziej in Leng, Kreis

13) Gärtner Auszügler Franz Zoche in Mittel⸗Steine, Kreis Neurode i. Schl.

Diese Geldgeschenke werden den Betheiligten, dem Wunsche des Stifters gemäß, zum Geburtstage Sr. Majestät

3 des Kaisers und Königs (22. März) durch die Militär⸗ Pensionskasse hierselbst portofrei übersandt werden.

Berlin, den 10. März 1886.

Kriegs Ministerium.

Departement für das Invalidenwesen. von Grolman. Wischhusen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 1 und Forsten. Diejenigen Herren Forstbeflissenen, welche das erste forst⸗ liche Examen in diesem Frühjahre abzulegen beabsichtigen,

haben die vorschriftsmäßige Meldung,

falls sie an der in Münden am Donnerstag, den 1. April cr., beginnenden Prüfung Theil nehmen wollen, bis spätestens zum 24. März cr., falls sie sich der Prüfung in Eberswalde unterziehen wollen, woselbst das Examen am Montag, den 3. Mai cr., beginnt, bis spätestens zumm 8 18. April cr. hier einzureichen. Berlin, den 12. März 1886. 8 Der Ober⸗Landforstmeister. Donner.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, nach San Remo.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ b Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ er 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nichtperiodische Druckschrift: „Sozialdemokra⸗ tische Bibliothek. V. Unsere Ziele. Von A. Bebel. Eine Streitschriftgegen die„Demokratische Correspondenz.“ Hottingen⸗ Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung, 1886“, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizei⸗ wegen verboten worden ist. Berlin, den 11. März 1886. Derr Königliche Polizei⸗Präsident. von Richthofen.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. „Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin,, 6. März. Weber II., Sec. Lk. vom Inf. Regt. Nr. 26, mit Pension der Abschied bewilligt.

MNichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den kommandirenden General des XI. Armee⸗Corps, General der Kavallerie, Frei⸗ errn von Schlotheim, nahmen den Vortrag des Chefs des

Nilitärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, entgegen, empfingen den Fürsten von Hohenlohe⸗Langenburg, und hörten Nachmittags den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittags 12 Uhr den Fürsten zu Isenburg⸗Birstein.

Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin dem Concert der Sing⸗Akademie bei. 1

Auf Grund des §. 51 des Reichs⸗Beamtengesetzes vom

31. März 1873 hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom

21. Januar d. J. beschlossen, daß den besoldeten, mit konsu⸗ larischen Befugnissen angestellten Kaiserlichen Beamten, welche in außereuropäischen Ländern eine längere als ein⸗ jährige Verwendung gefunden haben, die daselbst zugebrachte Dienstzeit bei Verwendung in den unter deutschem Schutz stehenden Gebieten von Togo, Kamerun und Südwest⸗ afrika sowie in 1.“ bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung gebracht werde.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Die Schlußberichte über die gestrige Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Ab⸗ geordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heuti gen (66.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär von Schelling beiwohnte, wurde die zweite Berathung des von dem Abg. Lenzmann eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Ent⸗ schädigung für unschuldigerlittene Untersuchungs⸗ und Strafhaft, auf Grund des Kommissionsberichts fort⸗ gesetzt. §. 4 lautet: 1

8 Zum Schadenersatz verpflichtet ist die Staatskasse des Bundes⸗ taats, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil gesprochen hatte, und, wenn das Reichsgericht in erster und letzter Instanz erkannt hatte, die Reichskasse. Die Staats⸗ bezw. Reichskasse hat den Rückgriff

an die Schuldigen. 9

Der entsprechende §. 12 des Antrages Hartmann lautet:

Ddie Entschädigung ist in dem Falle des §. 10 aus der Reichs⸗ kasse, sonst aus der Kasse desjenigen Bundesstaats zu bezahlen, welchem das Untersuchungsgericht angehört.

8

Der Abg. Rintelen konstatirte, daß gestern die Kom⸗ missionsanträge überall, selbst bei denjenigen Mitgliedern, welche ursprünglich eigene Anträge gestellt hätten, Annahme gefunden hätten; nur ein einziges Mitglied habe sich bei der Abstimmung nicht erhoben. Darin sei das Rechtsbewußtsein des Volkes zum Ausdruck gekommen, und er spreche daher die Hoffnung aus, daß nunmehr auch die verbündeten Regierungen den Beschlüssen des Hauses zustimmen würden. Der §. 4 wurde hierauf mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Bei Schluß des Blattes fand die Berathung der §§. 5 und 6 statt.

In der heutigen (40.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Be⸗ rathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats r 1886/87, und zwar wurde vom Etat des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten dauernde Ausgaben Kap. 121 (Elementar-Unterrichtswesen) berathen.

Der Abg. Dr. von Stablewski verwahrte den polnischen Klerus gegen die Beschuldigung, daß er auf eine mechanische Ertheilung des deutschen Unterrichts hinwirke.

Der Abg. Knörcke führte Beschwerde darüber, daß ein akademischer Lehrer in Berlin, Professor von Treitschke, nach Angabe einer pädagogischen Zeitung sich dahin ausgelassen habe, daß es wünschenswerth sei, daß die Volksschullehrer⸗ stellen wieder wie zur Zeit Friedrich Wilhelms I. mit aus⸗ gedienten Korporalen besetzt würden. Wer ein solches Urtheil aussprechen könne, der beweise, daß an ihm die Entwickelung der Volksschule spurlos vorübergegangen sei.

Der Abg. Lassen begründete folgenden Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern:

a. das Schullehrer⸗Seminar in Hadersleben bis zum 1. April 1887 nach Tondern zurückzuverlegen und alsdann das Seminar da⸗ selbst in seiner früheren Gestalt mit einer deutschen und einer dänischen Abtheilung wieder herzustellen; b. anstatt des Seminars in Hadersleben daselbst eine auf die weitere Fortbildung der Schul⸗ jugend berechnete Realschule mit dänischer Unterrichtssprache zu gründen und zu unterhalten und c. die dazu erforderlichen Mittel in den Etat pro 1887/‚88 einzustellen.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte, daß die Rückverlegung des Schullehrer⸗ Seminars von Hadersleben nach Tondern nicht angängig sei. Für die Errichtung einer Realschule in Hadersleben sei kein Bedürfniß vorhanden. In den Streit des Abg. Knörcke mit dem Professor von Treitschke habe er nicht Anlaß, sich ein⸗ zumischen. Er könne nur die Versicherung geben, daß die Schulverwaltung dem Volksschulwesen und den Volksschul⸗ lehrern eine besondere Aufmerksamkeit widme.

Der Abg. Schröder (Memel) trat für den Anschauungs⸗ unterricht in den Volksschulen ein.

Der Abg. Dr. Mithoff meinte, daß die Angriffe des Abg. Knörcke auf den Professor von Treitschke ein unberechtigter Eingriff in die akademische Lehrfreiheit seien. Wer denselben kenne, brauche ihn nicht erst gegen den Vorwurf zu ver⸗ theidigen, daß er für die Volksschule keinen Sinn habe. Der heutige Angriff werde das utsche Volk in seiner Liebe zu diesem MannsE nicht erschüttenn.

Der Abg. Dr. Scheffer vermochte ebenfalls den Angriff hen Abg. Knörcke auf den Professor von Treitschke nicht zu

illigen.

Die Abgg. Hansen und Graf Baudissin traten dem An⸗ trage des Abg. Lassen entgegen.

Der Abg. Knörcke erklärte, daß es ihm fern gelegen habe, die akademische Lehrfreiheit anzutasten. Er habe sich nur der Volksschullehrer annehmen wollen, nachdem Professor von Treitschke es abgelehnt habe, sich über seine Auslassungen über das Volksschullehrerthum zu erklären.

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Szmula.

Für eine von einem Prokuristen oder einem Vor⸗ standsmitglied einer Aktiengesellschaft bei Aussiellung eines reichsstempelpflichtigen Schriftstücks begangene Stempel⸗ kontravention sind nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 12. Januar d. J., auch die that⸗ sächlich an der Ausstellung jenes Schriftstückes gänzlich unbe⸗ theiligt gewesenen Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft, oo⸗

leich sie die tarifwidrige Ausstellung weder gewollt noch gewußt e strafrechtlich verantwortlich. Dieser Satz findet sowohl auf den Geltungsbereich des älteren Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881, nach welchem jedes der Vorstandsmitglieder die volle Stempelstrafe zu entrichten hat, als auch auf den Geltungsbereich des neuen Gesetzes vom 29. Mai (3. Juni) 1885 Anwendung, nach welchem die Vorstandsmitglieder soli⸗ darisch für den einmaligen Betrag der Strafe haften. „Die Verpflichtung, der gesetzlichen Stempelpflicht zu genügen und die Verantwortung für die Unterlassung der gesetzlichen Pflicht hat, wie bei einer offenen Handelsgesellschaft grundsätzlich jeder persönlich haftende Gesellschafter, so bei der Aktiengesellschaft der Vorstand und jedes Vorstandsmitglied. Der subjektiven Verschuldung trägt der §. 23 des Gesetzes vom 1. Juli 1881 nur insofern Rücksicht, als er nicht die Strafe der Steuer⸗ hinterziehung, sondern nur eine Ordnungsstrafe eintreten läßt, wenn nachgewiesen wird, daß eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt worden sei. Der Mangel des Nachweises, daß der Angeklagte H., welchen der Vorderrichter selbst als ein Mitglied des Vorstandes der Bank bezeichnet, den Prokuristen D. zur Ausstellung der Schlußnote in nicht tarifmäßiger Versteckerung beauftragt hat oder daß diese Ausstellung mit Wissen und Willen des Angeklagten H. geschehen ist, befreit den letzteren nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortung für die ge⸗ schehene Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des Stempel⸗ steuvergesetzes. Ist die Bank Ausstellerin der Schlußnote und hat sie diese vor Erfüllung der tarifmäßigen Stempelpflicht aus den Händen gegeben, so trifft den Angeklagten H. als Vorstandsmitglied die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung gegen das Stempelgesetz ohne Rücksicht dar⸗ auf, daß er die Note nicht selbst unterzeichnet oder an dem betr. Geschäft für seine Person Befassung nicht genommen hat.“

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar d. J. auf deutschen Bahnen (ausschließ⸗ lich der bayerischen) beförderten Züge und deren Ver⸗ spätungen wurden auf 39 größeren Bahnen bezw. Bahn⸗ komplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 931,50 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen: 14 272 Courier⸗ und Schnellzüge, 119 621 Personenzüge, 62 073 gemischte Züge und 114 187 Güterzüge; an bnesfagepla in s. en 2201 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 16 599 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im

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Ganzen wurden 696 775 126 Achskilometer bewegt, von denen 207 903 058 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 195 966 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1691 oder 0,86 Proz. (gegen 0,77 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und 1,33 Proz. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 618 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1073 Verspätungen (= 0,55 Proz.) zur Last fallen (gegen 0,73 Proz. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 189 634 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 698, oder 0,48 Proz., mithin 0,07 Proz. weniger. n Folge der Verspätungen wurden 690 Anschlüsse versäumt gegen 602 in demselben Monat des Vorjahres und 1015 im Vormonat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugver⸗ spätungen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die Oberhessischen Bahnen (3 Anschlußversäumnisse auf 2 Ver⸗ spätungen) mit 0,67, die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn (2 Anschlußversäumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00, die Mecklenburgische Friedrich⸗Franz⸗Eisenbahn (2 Anschlußver⸗

säumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00; während die General⸗

Direktion Straßburg (14 Anschlußversäumnisse auf 101 Ver⸗ spätungen) mit 7,21, die General⸗Direktion Dresden (3 An⸗ schlußversäumnisse auf 27 Verspätungen) mit 9,00, die General⸗Direktion Stuttgart (3 Anschlußversäumnisse auf 54 Verspätungen) mit 18,00 die letzten Stellen einnehmen, und auf 5 Eisenbahnen 25 Verspätungen ohne Anschlußversäumnisse, und auf 8 Cisenbahnen weder Verspätungen noch Anschluß⸗ versäumnisse vorgekommen sind.

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Januar d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 6 Entgleisungen und 4 Zusammenstöße auf freier Bahn, 18 Entgleisungen und 13 Zusammenstöße in Stationen und 137 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhr⸗ werken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Betriebs⸗ ereignisse, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt wor⸗ den sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 158 Personen ver⸗ unglückt, sowie 33 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 73 uner⸗ heblich beschädigt. Es wurden von den 16 394 698 überhaupt beförderten Reisenden 3 getödtet, 2 verletzt hkeeh ent⸗ fallen eine Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungs⸗ bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Elberfeld, zwei Tödtungen auf die Württembergischen Staatseisenbahnen und je eine Verletzung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Berlin und Breslau), von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 38 getödtet und 77 verletzt und bei Neben⸗ beschäftigungen 1 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten 1 getödtet, 2 verletzt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 11 getödtet und 11 verletzt; sowie bei Selbstmordversuchen 12 Personen getödtet. Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf: AK. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 28 813,20 km Betriebslänge und 671 112 645 geförderten Achskilometern) 139 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion Berlin (21), Breslau (17) und Erfurt (14); verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geför

derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen,

sind jedoch auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn und auf den Bahn strechen im Verwaltungsbezirk der Königlichen Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn und der Königlichen Eisenbahn Direktion Erfurt die meisten Verunglückungen vorgekommen B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1648,21 km Betriebslänge und 17 511 777 geförderten Achskilometern) 4 Fälle, und zwar auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn 3 Fälle und auf die Werra⸗Eisenbahn 1 Fall. C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1447,51 km Betriebslänge und 8 150 704 geförderten Achs⸗ kilometern) 3 Fälle, und zwar auf die Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn 2 Fälle und auf die Krefelder Eisenbahn 1 Fall.

Mit Allerhöchster Genehmigung haben die Unter⸗ offiziere des Garde⸗Sch Bven⸗VBargillon⸗ die Bezeichnung „Oberjäger“ zu erhalten.

Se. Majestät der Kaiser haben hinsichtlich der größeren Truppenübungen im Jahre 1886 u. A. Folgendes bestimmt:

1) Für das Garde⸗Corps hat das General⸗Kommando desselben Vorschläge einzureichen. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin nimmt an den Uebungen des VIII. Armee⸗ Corps Theil.

2) Das XV. Armee⸗Corps soll große Herbstübungen: Parade, Corpsmanöver gegen einen markirten Feind und drei⸗ tägige Feldmanöver der Divisionen gegen einander unter Zu⸗ theilung von zwei Kavallerie⸗Divisionen (siehe Ziffer 3, †) vor Sr. Majestät abhalten. Das genannte Armee⸗Corps hat aus dem Beurlaubtenstande soviel Mannschaften einzuberufen, daß die betreffenden Truppentheile mit der in den Friedens⸗Ver⸗ pflegungs⸗Etats vorgesehenen Mannschaftsstärke zu den Uebungen abrücken können.

3) Die übrigen Armee⸗Corps haben die im Abschnitt 1 des Anhangs III der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen, jedoch mit folgenden Modifikationen, abzuhalten: a. Die Regiments⸗Uebungen der Infanterie sind um zwei Tage zu verkürzen; dafür sind die für die Periode a der Divisions⸗Uebungen vorgeschriebenen Feld⸗ und Vorposten⸗ dienst⸗Uebungen in gemischten Detachements um zwei Uebungs⸗ tage zu verlängern. b. Die Regiments⸗Uebungen derjenigen Kavallerie⸗Regimenter, welche koncentrirt stehen und deren Exerzierplätze zu beregtem Zweck einer Vergrößerung nicht bedürfen, haben versuchsweise in diesem Jahre im Anschluß

an die Escadrons⸗Besichtigungen, also im Allgemeinen bereits in der zweiten Hälfte des Monats Juni, stattzufinden.

c. Außer Artillerie kann den Infanterie⸗Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen auch ein entsprechendes Kavallerie⸗ Detachement zugetheilt werden. Von der Zutheilung von Artillerie an die Kavallerie⸗Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen ist hingegen abzusehen. d. Die Festsetzungen unter a bis c gelten auch für das Garde⸗Corps und das XV. Armee⸗Corps. Dem Ermessen der General⸗Kommandos

Jeinschließlich desjenigen des Garde⸗Corps bleibt es über⸗ lassen, die Periode c auf nur einen Tag zu bemessen und dafür die Periode b auf fünf Uebungstage zu ver⸗ längern. e. Ob und inwieweit während der Herbst⸗ übungen des XV. Armee⸗Corps Truppen des VIII. be⸗ ziehungsweise XIV. Armee⸗Corps zur Ausübung des Wacht⸗ dienstes in den Festungen Diedenhofen, Metz und Straßburg heranzuziehen sind, bleibt weiterer Bestimmung vorbehalten. f. Beim XV. Armee⸗Corps sind zu Uebungen im Brigade⸗ und Divisions⸗Verbande während zehn Tagen zusammen⸗ zuziehen: a. bei Metz: die 30. Kavallerie⸗Brigade; die Stäbe der 15. und 16. Kavallerie⸗Brigade, das Rheinische Kürassier⸗ Regiment Nr. 8 und das 2. Rheinische Husaren⸗Regiment Nr. 9; 75. bei Straßburg: 2 Regimenter der 31. Kavallerie⸗ Brigade mit dem Stabe der 29. Kavallerie⸗Brigade; eine Königlich Württembergische Kavallerie⸗Brigade zu 2 Regi⸗ mentern; das 1. Badische Leib⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 20 und das 2. Badische Dragoner⸗Regiment Nr. 21 mit dem Stabe der 28. Kavallerie⸗Brigade. Zu den Kavallerie⸗Divi⸗ sionen treten vom vierten Uebungstage an hinzu und zwar: zu «: der Stab und 2 Batterien der Reitenden Abtheilung des 1. Rheinischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 8; zu 5: die reitenden Batterien des 1. Badischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 14 und des Großherzoglich Hessischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie⸗Corps) mit dem Stabe der II. Abtheilung letzteren Regiments. An diesen Uebungen nehmen die sämmtlichen in Frage kommenden Kavallerie⸗Regimenter deren Regimentsübungen, sofern sie im Herbste stattfinden, um je zwei Tage zu verkürzen sind mit je fünf Escadrons Theil. Nach Beendigung der zehn⸗ tägigen Uebungen in sich, sind die beiden Kavallerie⸗Divisionen zu den großen Herbstübungen des XV. Armee⸗Corps vor Sr. Majestät mit heranzuziehen.

4) Bei allen Uebungen auch bei der Auswahl des Terrains für die unter 3, d erwähnten Manöver ist auf möglichste Verringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen⸗

5) Bei dem II., VIII., IX., X., IX., XIV. und X Armee⸗Corps haben Kavrvallerie⸗Uebungsreisen nach der In⸗ struktion vom 23. Januar 1879 stattzufinden.

6) Im Monat August findet bei der Festung Königsberg eine größere Armirungs⸗Uebung auf die Dauer von 15 Tagen statt, zu welcher das Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment, sowie die Fuß⸗Artillerie⸗Regimenter Nr. 1, 5 und 11 heranzuziehen sind.

7) In den Monaten Juli und August kommen bei den Festungen Thorn und Posen Belagerungs⸗-Uebungen in der Dauer von je 35 Wochen zur Ausführung, an welchen die Pionier⸗Bataillone Nr. 1 und 2 (bei Thorn) beziehungsweise die Pionier⸗Bataillone Nr. 5 und 6, sowie 2 Compagnien des Königlich Sächsischen Pionier⸗Bataillons Nr. 12 (bei Posen) Theil nehmen.

8) Von den unter 1 und 3 bezeichneten Uebungen müssen sämmtliche Truppen vor dem 30. September 1886 in die Garnisonorte zurückgekehrt sein.

Mit dem heutigen Tage sind die Berathungen über das Exerzier⸗Reglement der Kavallerie Seitens der auf Allerhöchsten Befehl am 24. v. M. hier zusammen⸗ getretenen Kommission von Kavallerie⸗Offizieren beendet worden. Die von auswärts hier eingetroffenen Mitglieder der Kom⸗ mission werden sich demnächst in ihre Garnisonen zurückbegeben.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg, General der Kavallerie à la suite der Armee, ist hier angekommen.

Königsberg i. Pr., 12. März. (W. T. B.) Der Provinzial⸗Landtag ist heute Nachmittag 1 Uhr durch den Ober⸗Präsidenten von Schlieckmann eröffnet worden.

Stettin, 12. März. (N. A. Ztg.) Der Provinzial⸗ Landtag beschloß, an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen folgende Adresse zu richten:

„Durchlauchtigster Kronprinz! Gnädigster Kronprinz und Herr!

Auf den Ruf Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Kaisers und Königs in Pommerns alter Hauptstadt versammelt, richten die Mit⸗ glieder des Provinzial⸗Landtages einmüthig in treuer Ergebenheit ihre Blicke auf den ruhmreichen Prinzen des Erlauchten Hohenzollern⸗ hauses, dessen besonderem Schutze Se. Majestät die Gnade hatten, ihre theure Heimathsprovinz anzuvertrauen. Wie derzeit alle treuen Pommern den Tag als einen Glück und Segen verheißenden priesen, an welchem Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit die Würde eines Statthalters von Pommern übernahmen, so bewegt sie heute bei dem Rückblick auf das entschwundene Vierteljahrhundert die lebhafteste Dankbarkeit sowohl für die mannig⸗ fachen Beweise theilnahmvoller Fürsorge und gnädiger Zuneigung ihres erhabenen Statthalters als auch für den reichen Segen, dessen unter Höchstdero starker Obhut die Provinz sich zu erfreuen hatte. Mögen Enere Kaiserliche und Königliche Hoheit gnädigst gestatten, daß wir in der festlich⸗freudigen Erinnerung an den Jubelfeiertag des 27. Januar Höchstderselben unseren ehrerbietigsten Glückwunsch dar⸗ bringen. Wir bitten zu Gott, daß Er auch in dem begonnenen neuen Vierteljahrhundert seine allmächtige Hand schützend über Höchstdero erhabener Person und dem gesammten Erlauchten Hohenzollernhause halten wolle. G Euer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit ehrerbietigst unterthänige

Mitglieder des Provinzial⸗Landtages von Pommern.“

Bayern. München, 12. März. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten nahm heute ohne Debatte und einstimmig den Antrag des Ausschusses an: den König

zu ersuchen, die Aufstellung des Standbildes König

Ludwigs I. anläßlich der Centennarfeier in der Walhalla bei Regensburg zu genehmigen, und bewilligte zu diesem Zweck 30 000 Der Minister⸗Präsident von Lutz hatte die Genugthuung der Staatsregierung über diesen Beschluß aus⸗ gesprochen.

Württemberg. Stuttgart, 12. März. (St.⸗A. f. W.) Der zweite Landtag der Wahlperiode 1882/88 ist heute im Auftrage des Königs von dem Prinzen Wilhelm von Württemberg mit nachstehender Thronrede eröffnet worden: Hohe Versammlung! Se. Majestät der König haben Mich digst zu beauftragen geruht, an Höchstihrer Stelle den zweiten ordentlichen Landtag der Wahlperiode zu eröffnen. 8 Indem Ich dem Bedauern Seiner Königlichen Majestät darüber Ausdruck gebe, daß Höchstdenselben die zur Kräftigung Ibrer Gesundheit

gehotene Abwesenheit nicht gestattet, Selbst in Ihre Mitte zu treten,

heiße Ich Sie im Namen Sr. Majestät des Königs zum Beginn des neuen Abschnitts Ihrer Thätigkeit freundlich willkommen. Mit Befriedigung dürfen Sie auf die Ergebnisse des vor wenigen

Tagen geschlossenen Landtags zurückblicken.

Bei der Verabschiedung zweier Haupt⸗Finanz⸗Etats konnte mit Ihrer Unterstützung das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Einnahmen des Staats den Grundsätzen einer geordneten Etats⸗ wirthschaft entsprechend hergestellt werden. Auf verschiedenen Gebieten des Staatslebens ist unter Ihrer .

Mitwirkung eine Reihe von Gesetzen erlassen worden, von welchen

namentlich das Gesetz über die Notariatssporteln, das Branntwein⸗ steuer⸗Gesetz, die Landes⸗Feuerlöschordnung und das Gesetz über die Gemeindeangehörigkeit zu erwähnen sind. Die Frage * Stell⸗ vertretungskosten der Beamten, welche Mitglieder der Abgeordneten⸗ kammer sind, ist durch Annahme der Ihnen zugegangenen Vorlage erledigt. Durch Ihre Zustimmung zu dem Entwurfe des Feld⸗ bereinigungsgesetzes wird ein tief empfundenes Bedürfniß der Land⸗ wirthschaft Befriedigung erhalten.

Dank der Vorsehung durfte im verflossenen Jahre das Land sich einer gesegneten Ernte erfreuen; durch das bei den meisten Boden⸗ erzeugnissen eingetretene Sinken der Preise wurde jedoch der Ertrag der Landwirthschaft vielfach in empfindlicher Weise geschmälert.

Die Lage des Handels und der Gewerbe ist, wiewohl manche Wünsche nach einem besseren Gange der Geschäfte sich geltend machen, im Allgemeinen nicht unbefriedigend.

In dem neuen Abschnitt Ihrer Thätigkeit wird eine Ihrer ersten Aufgaben die Berathung des Haupt⸗Finanz⸗Etats für die nächste Finanzperiode sein. Ein Ueberschuß aus dem Etatsjahr 1884/85 wird, wenn nicht unvorhergesehene Verhältnisse eintreten, eine er⸗ wünschte Beihülfe für die kommende Finanzperiode gewähren. Im Zusammenhang mit dem Etat ist die Fortdauer der Wirksamkeit des ee vom 24. März 1881 Ihrer Beschlußfassung zu unter⸗ stellen.

Die Zulassung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben zur Deckung der Gemeindebedürfnisse geht mit dem 31. März 1887 zu Ende. Aus diesem Anlaß wird eine Gesetzesvorlage über Besteue⸗ rungsrechte der Gemeinden an Sie gelangen.

Unter thunlichster Berücksichtigung der in den Berathungen des letzten Landtages zum Ausdruck gelangten Bitten und Wünsche soll Ihrer Prüfung eine neue zur Regelung der Verhältnisse der evangeli⸗

schen Kirchengemeinden bestimmte Vorlage unterstellt werden.

Ein weiterer Gesetzentwurf ist zu gleichzeitiger Regelung der Ver⸗ ssich gar nicht um eine Geldbewilligung handele, sondern

hältnisse der katholischen Pfarrgemeinden bestimmt.

Die Einbringung eines Gesetzentwurfs über Zwangsenteignung wird eine frühere Bitte der Kammer der Abgeordneten erfüllen.

Der in Aussicht gestellte Entwurf eines Gesetzes über landwirth⸗ schaftliches Nachbarrechr wird Ihnen gleichfalls zugehen.

Auch ist der Entwurf eines Gesetzes über Bewässerungs⸗ und Entwässerungs⸗Anlagen im Zusammenhang mit anderen Theilen des Wasserrechts soweit gefördert, daß Sie den betreffenden Vorlagen noch in dieser Landtagsperiode entgegensehen dürfen.

Die Vorarbeiten für Gesetze, durch welche unter Festhaltung der bewährten Grundlagen der Organisatieon der Gemeinden und Amts⸗ körperschaften die Selbscverwaltung derselben weiter entwickelt, den besonderen Bedürfnissen der größeren Gemeinden Berücksichtigung ge⸗ schenkt und die Aufsichtführung der höheren Behörden im Sinne der Vereinfachung neu bestimmt werden soll, sind bis zur Ausarbeitung vollständiger Entwürfe vorgeschritten.

Einen besonders wichtigen Gegenstand Ihrer Thätigkeit wird der Entwurf eines umfassenderen Verfassungsgesetzes bilden, mit dessen Vorlegung die Königliche Regierung im Vertrauen auf allseitiges Entgegenkommen den erneuten Versuch machen will, zu einer Ver⸗ ständigung über eine veränderte Zusammensetzung beider Kammern der Ständeversammlung zu gelangen.

Die vielen Beweise treuer Anhänglichkeit, welche Sr. Majestät dem König, Meinem vielgeliebten Oheim, aus Veranlassung Meiner Verlobung mit der Durchlauchtigen Prinzessin Charlotte von Schaum⸗ burg⸗Lippe aus allen Theilen des Landes dargebracht worden sind, haben Se. Königliche Majestät erfreut und gerührt. Für diese Zeichen der Theilnahme spreche auch Ich Meinen wärmsten Dank aus.

Zahlreich und umfassend sind die Aufgaben, welche auf dem neuen Landtag Ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen werden. Se. Majestät der König wünschen und hoffen, daß es dem Eifer und der Hingebung der Stände für das Wohl des Landes gelingen möge, die Verhandlungen dieses Landtags einem segensreichen Verlauf und Aus⸗ gang zuzuführen.

Im Namen Sr. Majestät des Königs erkläre Ich den Landtag

für eröffnet! b“ Nach der Eröffnungsfeierlichkeit theilte in der Ersten Kammer der Fürst von Waldburg⸗Zeil seine Ernennung zum Präsidenten mit. Bei der Bahl des Vize⸗Präsidenten erhielt Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg 25 Stimmen.

In der Zweiten Kammer bestimmte der Alters⸗ Präsident Moritz Mohl die nächste Sitzung auf Sonnabend. (Tagesordnung: Wahl des Präsidenten.)

Baden. Karlsruhe, 12. März. (Karlsr. Ztg.) Heute Vormittag 10 Uhr ist folgendes Bulletin über das Be⸗ finden des Erbgroßherzogs erschienen:

Der gestrige Tag verlief befriedigend, und folgte demselben eine gute Nacht. Auch heute zeigt das Fieber den gleichen mäßigen Grad und Charakter der beiden vorhergehenden Tage. In den übrigen Krankheitserscheinungen keine wesentliche Veränderung.

Dr. Tenner.

Vorgestern Mittag ist die Prinzessin Charlotte zu Schaumburg⸗Lippe, Cousine der Erbgroßherzogin, zum Besuch hier Prinz Ludwig Wilhelm empfing die Prinzessin am Bahnhof und geleitete dieselbe nach dem Groß⸗ herzoglichen Schlosse, wo Ihre Durchlaucht abgestiegen ist.

13. März. (W. T. B.) Ueber das Befinden des Erbgroßherzogs wird heute bekannt gegeben:

Nach einer geringen Steigerung des Fiebers am gestrigen Nach⸗ mittag zeigen heute die Gelenke der rechten Hand frische rheumatische Schwellungen. Die Nacht verlief ruhig. Der Schlaf war erquickend. Die Fieberwärme ist heute Morgen wieder gefallen. Die inneren Veränderungen beharren in einem langsamen theilweisen Rückgang. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 12. März. Sicherem Vernehmen der „Meckl. Anz.“ zufolge hat der Staatsrath Dr. Wetzell wegen seiner vorgerückten Jahre um seine Ver⸗ setzung in den Ruhestand gebeten und dieselbe von dem Groß⸗ herzog zum 1. Oktober d. J. zugesichert erhalten.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. März. (Lds.⸗Ztg.

f. Els.⸗Lothr.) Die gestrige (22.) Plenarsitzung des Landes⸗ ausschusses wurde ausgefüllt durch die Debatte über den ersten auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand: Bericht der Spezialkommission uͤber Verwendung des Bauquadrats 57 auf dem Kaiserplatze. In dem Bericht wird gesagt: 1) daß sich die betreffende Baustelle zum Neubau eines definitiven Landesausschuß⸗Gebäudes eignet und zu diesem Zwecke ver⸗ wendet werden soll; 2) daß der Frage der Errichtung eines Neubaues sofort näher getreten und daß die Regierung ersucht werden soll, bis zur nächsten Session des Landesausschusses Pläne auszuarbeiten und mit einem Kostenanschlag der Versammlung vorzulegen; 3) daß die Spezialkommission ermächtigt werden soll, während der vor⸗ bereitenden Periode mit der Regierung Fühlung zu behalten, um ihren Ansichten, Bemerkungen und eventuellen Einwendungen Ausdruck geben zu können. Die Diskussion wurde von dem Abg. Baron Zorn von Bulach (Vater) eröffnet, welcher erklärte, daß er sein Votum reserviren würde, bis die Erläuterungen der Re⸗ gierung die Hoffnung als berechtigt erscheinen ließen, daß die politische Lage des Landesausschusses eine bessere werden würde. Der Abg. Krafft führte aus, daß politische und finanzielle Gründe ihn veranlaßten, gegen die Vorschläge der Kommission u stimmen. In demselben Sinne sprach sich auch der Abg. interer aus, der Landesausschuß solle sich ein Parlaments⸗

gebäude erst dann geben, wenn er die Rechte besitze, welche

die übrigen Parlamente haben. Der Abg. Baron von Schauenburg erklärte ebenfalls, daß er gegen die Anträge der Kommission votiren würde, während der Abg. Dr. Raeis als Berichterstatter für dieselben eintrat. Der Staats⸗Minister von Hofmann betonte, daß die vorliegende Frage eine häusliche Angelegenheit des Landesausschusses sei; die Nothwendigkeit eines angemessenen Unterkommens sei allseitig anerkannt und seit Jahren durch weeder⸗ holte Beschlüsse der Versammlung bestätigt. Anstatt nun in das provisorische Gebäude unverhältnißmäßig große Summen zu stecken, sei es auch vom Standpunkte der Sparsamkeit rich⸗ tiger, zu einem Neubau zu schreiten. Was die in die Debatte gezogene politische Frage, die Rechte des Landesausschusses, anlange, so komme es vor Allem darauf an, die vorhandenen verfassungsmäßigen Rechte festzuhalten und zum Nutzen des Landes und in einem Sinne auszuüben, daß auch das Reich die Ueberzeugung gewinne, man könne Elsaß⸗Lothringen mehr Rechte geben. Der richtige Weg dazu sei aber nicht, den gegenwärtigen Besitzstand als prekär und unbedeutend hinzu⸗ stellen, sondern es sollte im Gegentheil der verfassungsmäßige Bestand des Landesausschusses auch durch ein angemessenes Gebäude für denselben zum Ausdruck gebracht werden. Der Abg. Baron Zorn von Bulach (Sohn) führte aus, es sei nicht angängig, daß nach einer fruchtlosen Session der Landes⸗ ausschuß für sich selbst eine große Ausgabe bewillige; er bestreite die Nothwendigkeit eines Neubaues nicht, halte aber die Vertagung der Sache auf die nächste Session für angezeigt. Abg. Dr. Gunzert wies darauf hin, daß es

nur um eine Aufforderung an die Regierung, Pläne und Kostenanschläge vorzulegen. Was die politische Seite anlange, so sei es durchaus unberechtigt, den Landesausschuß als eine Kammer mit geringeren Rechten hinzustellen als die übrigen deutschen Landtage, er besitze ganz dieselben Prärogative; hieraus könne also ein Einwand gegen den Neubau nicht her⸗ geleitet werden. Diesen Ausführungen schloß sich auch der folgende Redner, Abg. Schneegans, an. Nach einer längeren Debatte wurden bei der darauf folgenden Abstimmung die oben mitgetheilten Vorschläge der Kommission angenommen.

12. März. (W. T. B.) Die Session des Landes⸗ ausschusses ist heute nach Erledigung sämmtlicher Geschäfte und Verlesung des Allerhöchsten Erlasses, welcher den Schluß

anordnet, geschlossen worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. März. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus berieth heute in erster Lesung den Antrag Scharschmid, betreffend die Regelung der Staatssprache. Nach eingehender Begründung des An⸗ trages durch den Antragsteller und nachdem ferner Czartoryski er⸗ klärt hatte: die Polen würden, ohne Präjudiz für die weitere Behandlung des Antrags, für die Verweisung an einen Aus⸗ schuß stimmen, erklärte der Minister⸗Präsident Graf Taaffe: Obwohl in der Regel die Regierung bei der ersten Lesung sich nicht an der Debatte zu betheiligen pflege, so veranlasse ihn doch die große Wichtigkeit des Gegenstandes, eine Erklä⸗ rung abzugeben. Die Regierung sei bereit, an den Arbeiten des Ausschusses theilzunehmen, und werde nach Möglichkeit bestrebt sein, eine Klärung in die verschiedenen Ansichten zu bringen und eventuell eine Verständigung herbeizuführen. Aber bei auch nur flüchtigem Ueberblick finde er in dem Ent⸗ wurf Bestimmungen, welche in das Recht der Exekutive ein⸗ griffen. Selbstverständlich sei es Pflicht der Regierung, die Interessen des Staates zu wahren und solche Formen zu suchen, welche nicht gegen berechtigte Ansprüche der Nationa⸗ litäten verstießen. Bei dieser Gelegenheit müsse er gegen die Bemerkung des Abg. Heilsberg protestiren, daß die Regierung die wichtigsten Interessen des Staats preisgebe, denn die Re⸗ gierung sei sich bewußt, immer nur nach Recht und Gesetz vorgegangen zu sein. Hierauf wurde der Antrag mit 208 gegen 68 Stimmen an einen besonderen Ausschuß verwiesen. Die Czechen, die Trentiner und einige Dalmatiner hatten gegen, Fürst Schwarzenberg für die Ausschußverweisung gestimmt.

Großbritannien und Irland. London, 12. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantragte Dawson angesichts des unter der Arbeiterklasse herrschenden Nothstandes die Ausführung von öffent⸗ lichen Bauten, insbesondere die Anlage von Nothhäfen. Der Präsident des Local⸗Government, Chamberlain, sprach sich gegen diesen Antrag aus und bezeichnete die über den Noth⸗ stand unter den gewöhnlichen Arbeitern aufgestellten Behaup⸗

(tungen als übertrieben. Unter den besseren Arbeiterklassen

herrsche allerdings großer Nothstand, der, wenner fortdauernsollte, Staatshülfe erheischen würde. Was den Bau von Nothhäfen anbelange, so werde der Verlust von Menschenleben durch Seeunfälle dadurch nicht vermindert werden; der Bau von Nothhäfen bringe eher kommerzielle Vortheile und werde manchen Gewerben, wie z. B. der Fischerei, zu Gute kommen, der Bau solcher Nothhäfen sei daher auch Sache der lokalen Behörden. Nach fünfstündiger Debatte zog Dapson schließ⸗ lich seinen Antrag zurück.

12. März. (W. T. B.) Sir Charles Warrer ist an Stelle Hendersons zum Chef der Londoner Polizei ernannt worden.

Frankreich. Paris, 12. März. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Decazeville ist das Gerücht: der Ar⸗ beiterstrike habe sich auch auf die benachbarten Gruben von Firmy ausgedehnt, unbegründet; in Firmy werde fortgearbeitet, und es würden dort täglich 150 Tonnen ge⸗ fördert. Madrider Telegramme melden ron abermaligen inneren Zwistigkeiten in der Republik Andorra. Eine Depesche des General⸗Kapitäns von Katalonien bestätigt, daß zwischen dem französischen Landvogt und dem vom Bischof von Urgel eingesetzten Landvogt von Andorra ein Konflikt ausgebrochen ist.

Türkei. Konstantinopel, 12. März. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Der Sultan sanktionirte dus Arrangement mit der Banque ottomane, worin unter Anderem der an die Regierung zu leistende Vorschuß mit 750 000 Pfund stipulirt erscheint.

Serbien. Belgrad, 12. März. (W. T. B.) Sämmt⸗ liche Minister sind heute Nachmittag nach Nisch abgereist, wo morgen unter dem Vorsitz des Königs ein Minister⸗ rath stattfinden wird.