1886 / 63 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

an eine Central⸗Behörde gerichtet, gl tig aber an die Presse herangetreten wird und Artikel veröffentlicht werden, aus welchen her⸗ vorgeht, daß der Inhalt der Beschwerde der Presse bekannt gegeben ist, eine Antwort nicht erfolgt. Meine Herren, der Grund hierfür ist klar. Sie können sich leicht selber sagen, daß, wenn auf Grund eines solchen Artikels eine Antwort erfolzt wäre, die meines Erachtens den Herrn Geheimen Rath Krätzig wohlthuender berührt hätte, als es vielleicht meine heutigen Erklärungen thun werden, man den Eindruck hätte haben müssen, daß die Agitation in der Presse der Anlaß dazu gewesen ist. Es ist nichts schwerer, als Verfügungen treffen zu müffen unter dem Eindruck derartiger Preßerzeugnisse, und Sie werden die Beobachtung an sich machen Lanser⸗ es ist nichts ge⸗ fährlicher, als vom Standpunkt einer verantwortlichen Behörde aus Verfügungen zu crlassen, bei denen man sagt, sie sind ergangen aus Angst, aus Furcht vor Drohungen. Meine Herren, es ist hingewiesen worden auf die werde ja hier ich habe das

handlungen im Abgeordnetenhause, und ich

die Angelegenheit erörtern. Meine Herren, Konzept meiner Antwort an Hrn. Krätzig hier vor mir liegen; ich bedauere, daß ich nach allgemeinem Verwaltungsgrundsatz es nicht habe absenden können. Der Herr Vorredner hat das Schreiben, welches Hr. Krätzig an dem Tage nach der betreffenden Sitzung, am 29. Januar, an mich gerichtet hat, hier verlesen. Er hat es mit Ausnahme einzelner Worte, auf die es nicht ankommt, wörtlich gitirt; er hat aber den Eingang des Briefes nicht vorgelesen, und da wir heute hier schon so viel vorlesen gehört haben, so gestatte ich mir, den Eingang auch noch hinzuzufügen: „Ew. Erzellenz haben auf eine Bemerkung des Abg. Windt⸗

horst, daß die Auflösung der katholischen Abtheilung im Kultus⸗ Ministerium erfolgt sei, weil man sich scheute, katholische Augen in die Akten des Kultus⸗Ministeriums schauen zu lassen, erklärt: „Genau das Gegentheil ist richtig. Es fehlen uns noch sehr viele Aktenstücke, welche diese Abtheilung im Ministerium unter sich ge⸗ habt hat; auch wissen wir noch nichts über sehr viele Verhand⸗ lungen, welche die Kommissarien dieser Abtheilung persönlich mit Bischöfen geführt haben.“ Diese Aeußerung ist in einem solchen Zusammenhange gethan worden, daß der Hr. Abg. Windthorst hat annehmen müssen, daß Ew. Excellenz mich in Verdacht hätten, Aktenstücke und Verhandlungen des Kultus⸗Ministeriums beseitigt zu haben, und Ew. Excellenz haben, wenn die Zeitungsreferate, die ich gelesen, richtig sind, nichts gethan, um dieser Anschauung ent⸗ gegenzutreten, sondern im Gegentheil behauptet, daß ich disciplinariter mit Zurdispositionsstellung in sehr einschneidender Weise gemaß⸗ regelt worden sei.“

Meine Herren, das ist nun der zweite Punkt, den ich hier zu be⸗ rühren habe. Es ist ebenso eine alte Regel, daß, wenn man an einem Vendepunkte seines Lebens steht oder bei wichtigen Entschlüssen,

und man sich nicht in der Zwangslage befindet, in continenti eine

bestimmte einschneidende Erklärung abgeben zu müssen, man dies unterläßt und noch 24 Stunden wartet. Ich war in der sehr ange⸗ nehmen Lage, durch Uebersendung des stenographischen Berichts einen ganzen Theil der Irrthümer, in denen sich Hr. Krätzig nach dem Ein⸗ drucke befand, den er ich weiß nicht, aus welchen Preßorganen gewonnen hatte, zu zerstören, und ich konnte mit gutem Gewissen ihm sagen, daß seine Voraussetzung, die Zeitungsreferate seien richtig, 4 2„ 8 0 2 2 4 4 4

irrig und unzutreffend wären. Meine Herren, mir ist auch dies abge⸗ schnitten worden, was ich bedauere, weil naturgemäß infolge dessen alles etwas schärfer und bestimmter wird, als nöthig gewesen wäre.

Ich lasse mich aber, meine Herren, nicht auf diesen Weg der Zeitungsreferate drängen, welche Hr. Direktor Krätzig vor sich gehabt

hat. Ich werde für das eintreten, was ich gesagt habe. Der geehrte Herr Vorredner hat den Gegensatz auch richtig heraus⸗ gefühlt und hat im Eingang seiner Rede auf die Ausdehnung, die man meinen Worten gegeben hat, hingedeutet; er ist nur am Schluß seiner Rede etwas schärfer geworden. . G

Ich habe in der Rede, die ich ja im Momente hier hielt, zweierlei Gesichtspunkte aufgestellt. Ich habe einmal dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß meines Wissens die katholische Abtheilung sich zu einer Art Behörde entwickelt hatte, welche den Zusammenhang mit den übrigen Organen des Staates löste, oder, das ist vielleicht etwas zu stark ausgedrückt welche sich als ein selbständiges behörd⸗ liches Organ des Staates fühlte; das ist korrekter. Ich habe sodann gewissermaßen erklärend bemerkt, daß Aktenstücke fehlten über manche Verhandlungen, die mit den Herren Bischöfen gepflogen worden seien, und daß auch den Unter⸗Staatssekretären und Ministern gegen⸗ über Entziehungen eingetreten seien; man habe die Minister und Unter⸗Staatssekretäre nicht in allen den Punkten zugezogen, wo die Geschäftsinstruktionen dies vorschrieben. Auf die Person des Hrn. Direktors Krätzig bin ich nur in dem Zusammenhang eingegangen, daß ich auf einen in der That mir rein zufällig vorliegenden Bericht eines Landraths vom Jahre 1871 Bezug nahm und im Hinblick auf eine gegentheilige Aeußerung, die gefallen war, sagte, daß allerdings der damalige Leiter der Abtheilung auch mit polnischen Angelegen⸗ heiten befaßt gewesen sei, wie ich das soeben aus dem Berichte er⸗ sehen hatte. Ich werde in diesen beiden Punkten mich genau an meine Ausführungen halten, ich werde es mir nicht gefallen lassen, daß zwischen diesen beiden Ausführungen eine Brücke geschlagen oder daß irgend etwas, was die Presse mir unterstellt hat, mir gegenüber als wahr hingestellt wird.

Meine Herren, ich werde Ihnen an der Hand der Akten eine ganz kurze Schilderung der Entwickelung der katholischen Abtheilung geben und dabei auch auf die Kabinetsordre kommen, welche der Hr. Direktor Krätzig veröffentlicht zu sehen gewünscht hat.

Es ist, soweit ich aus den Akten erfehen kann, ich folgere hier nur aus dem Studium der Akten und nicht etwa aus sonstigen mir zu⸗ gegangenen Instruktionen im Anschluß an die Kölner Wirren bereits unter dem Vorgänger des Ministers Eichhorn in Frage ge⸗ kommen, ob nicht statt der sehr maßgebenden Persönlichkeit des Ge⸗ heimen Raths Schmeling, von dem ja die meisten Herren etwas gelesen oder gehört haben werden, eine in Sichtbarkeit tretende Abtheilung einzusetzen wäre, und es ist nach längerer Erwägung dann von dem Hrn. Minister Eichhorn im Dezember 1840 ein Antrag an Se. Majestät gerich tet worden, im Ministerium eine Abtheilung einrichten zu lassen, in welcher katho⸗ lische Räthe dem Minister als Beirath und zur Mitwirkung bei den Angelegenheiten der katholischen Kirche zur Seite gestellt würden. Ausdrücklich ist damals gesagt worden, es.. . ich will die Stelle wörtlich verlesen:

Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, daß der Abtheilung des von Ew. Königlichen Majestät mir huldreichst anvertrauten Ministeriums für die Angelegenheiten der latholischen Kirche keine andere Stellung als den übrigen Abkheilungen des Ministeriums gegeben werde.

Dann sagt der Bericht:

Der Minister selbst aber behält freie Hand, allen Arbeiten die⸗ jenige Richtung zu geben, welche die Wahrung der landesherrlichen Gerechtsame im Zusammenhang der ganzen ihm anvertrauten Ver⸗ waltung oder die von Ew. Königlichen Majestät ihm besonders ertheilten Vorschriften nöthig machen.

Auf Grund dieses Berichts erfolgte die Ordre vom 11. Januar 1841, die ich Ihnen mittheilen möchte:

Ich genehmige nach Ihrem Antrage vom 15. v. M., daß für die Bearbeitung der auf die katholische Kirche sich beziehenden An⸗ gelegenheiten in dem Ihrer Leitung anvertrauten Ministerium eine aus einem Direktor und zwei Räthen bestehende besondere Abthei⸗ lung in dem Verhältnisse der anderen schon vorhan⸗ denen Abtheilungen gebildet werde.

Es folgen dann nur noch Dispositionen über die Mitglieder und die Gehaltsfrage; etwas anderes steht nicht in der Ordre. Auf Grund dieser Allerhöchsten Ordre wurde eine Instruktion erlassen, durch welche diese neue „katholische Abtheilung“, wie sie genannt wurde, ganz in derselben Weise, wie die anderen Abtheilungen es bestanden da⸗ mals schon eine nunmehr evangelische kirchliche Abtheilung, eine

Ver⸗

wurde ein Rundschreiben erlassen an die Provinzialbehörden und die Herren Bischöfe, in dem ausdrücklich gesagt wurde:

Des Königs Majestät haben zu bestimmen geruht, daß in dem mir Allergnädigst anvertrauten Ministerium eine besondere Abthei⸗ lung für die, zu dessen Ressort gehörigen katholischen Kirchen⸗ angelegenheiten ganz im Verhältniß der übrigen bereits bestehenden Abtheilungen errichtet werde, deren Direktor katholischer Religion sei, und deren, die eigentlich kirchlichen Angelegenheiten bearbeitenden Räthe sich ebenfalls zur katho⸗ lischen Religion bekennen. .

Es ist ja, meine Herren, ich will Sie nicht mit weiteren Ausführungen darüber behelligen in der That naturgemäß, daß eine so eigen geartete, in unserer sonstigen Organisation nicht wiederkehrende Abtheilung sich allmählich in eine etwas gesonderte Stellung begeben hat, weil sie immer den Eindruck hatte, sie habe ganz besondere Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, daß, wie auch, glaube ich, in der verlesenen Rede des Hrn. Ministers Falk angedeutet war, der Hr. Ministerial⸗ Direktor Aulike in einer Denkschrift vom Jahre 1851, in welcher er Rechenschaft legte über die zehnjährige Verwaltung der katholischen Abtheilung, sich allmählich ganz auf den Standpunkt gestellt hat, wie ein politisch verantwortlicher Chef eines besonderen Ministeriums. Eine Verlesung der Denkschrift würde zu weit führen Sie müssen mir schon glauben, daß der Grundzug der ist, daß ihm eine selbstän⸗ dige Verantwortlichkeit obliege; von diesem Standpunkt aus stellt er ganz bestimmte desiderata auch nach der Richtung des Unter⸗ richtswesens auf auf diesen Punkt komme ich vielleicht nachher noch zurück. Die Stellung der katholischen Abtheilung, soweit es an der Hand der Akten zu beurtheilen ist, wurde eine etwas, wenigstens in den Kreisen des Staats⸗Ministeriums, schwierigere, als der Hr. Ministerial⸗Direktor Aulike sich für ermächtigt erachtete, über seinen Minister eine Beschwerde bei Sr. Majestät unmittelbar zu führen, wieder von dem Standpunkte aus, daß er in einer selbständigen, verantwortlichen Stellung sich befände. Das machte in der That großes Aufsehen, das Staats⸗Ministerium trat in Berathung; die Folge davon war natürlich, daß der Antrag des Herrn Direktors abgelehnt und in sehr bestimmter und ernster Weise eine Entschließung darüber gefaßt wurde, daß die Auffassung, von welcher der Herr Direktor bei seiner Vorstellung an Se. Majestät ausgegangen war, eine absolut irrige wäre.

Der Minister Raumer, der ja sonst in sehr wohlwollender Weise dieser Frage gegenüber stand, konnte doch nicht umhin, in dem sehr ausführlichen Bericht, welchen er über diese Frage erstattete, selbst zu erkennen zu geben, daß die Richtung, welche die katholische Ab⸗ theilung eingeschlagen hatte, eine andere sei, als man sich bei Be⸗ gründung derselben gedacht hätte. Er sagt in dem Bericht:

Die eigenthümliche Stellung, welche die katholische Abtheilung in dem Organismus des Ministeriums einnimmt, wird immer zu Schwierigkeiten mannigfachen Anlaß geben. Ihrer Einsetzung und Bestimmung nach ist die Idee einer Repraͤsentation katholischer Interessen von der Abtheilung nicht zu trennen, eine Bestimmung, die ohne einen Widerspruch mit der Stellung, die sonst den Ministe⸗ rialabtheilungen zugewiesen ist, kaum scheint gedacht werden zu können. Die Bedenken, die grundsätzlich aus diesem Verhältnisse herzuleiten wären, haben sich jedoch bisher in der praktischen Ent⸗ wickelung in angemessener Weise erledigt.

Meine Herren, das ist ein sehr interessanter Fingerzeig eines der ganzen Institution wohlgeneigten Ministers, daß in der ganzen In⸗ stitution von vorn herein ein gewisser Fehler liege, der naturgemäß zu Reibungen führen werde. Diese Prophezeiung des Ministers Raumer ist dann steigernd immer mehr Wahrheit geworden. Ich kann noch erwähnen, daß in dem Falle, welchen die Beschwerde des Hetors Aulike betraf, die Allerhöchste Entscheidung gegen denselben ausfiel.

Soweit die Akten weiter Kenntniß geben, ist im Jahre 1865 von sehr einflußreicher und bedeutender Stelle in ernstlicher Weise ein Anstoß gegeben worden, die gunze Abtheilung zu beseitigen. Der äußere Anlaß dazu war der Tod des Ministerial⸗Direktors Aulike und die Dienstunfähigkeit eines anderen Rathes der Abtheilung. In dieser Anregung, die ich nur zum Theil verlesen kann, findet sich eine Reihe von Ausführungen, die insofern beachtenswerth sind, als sie, wie ich anderweitig auch gefunden habe, den Eindruck, welcher damals in wohlgesinnten Kreisen in Bezug auf diese Abtheilung herrschte, wiedergab.

Es heißt dort:

Jener im Jahre 1841 dem geistlichen Ministerium künstlich eingeimpfte Dualismus hat denn auch den Charakter dieser Behörde, die denn doch an erster Stelle und vor Allem eine Königliche Behörde sein soll, geradezu verfälscht und nicht mit Unrecht hörte man das wenn auch herbe, doch leider nicht unwahre Wort fallen, „die katholische Abtheilung im geistlichen Mini⸗ sterium sei weniger eine Königlich preußische Be⸗ hörde, wie eine Art Dependenz der römischen Kurie, dazu berufen, die Interessen Noms bei der preußi⸗ schen Regierung zu vertreten.“ Mag dieser Vorwurf, so scharf hingestellt, auch sehr übertrieben sein; daß er aber nicht ohne ein gut Theil Wahrheit ist, davon legen die Konflikte Zeugniß ab, die fortwährend zwischen der katholischen Abtheilung und fast allen anderen Ministerien schweben und nur zu oft den Gegenstand der Staatsministerial⸗Berathungen bilden. Meistentheils beruhen diese Konflikte auf Ansprüchen, welche die katholische Kirche dem Staate gegenüber geltend macht, welche von den betheiligten Ressorts als ungerechtfertigte Prätensionen zurückgewiesen und verweigert werden und in denen die „katholische Abtheilung“ des Ministeriums als Trägerin und Verfechterin der angeblichen Rechte der Kirche dem Staate gegenüber auftritt.

In einem Schreiben, welches der Minister von Mühler hier zu den Akten gegeben hat, wird ausdrücklich bezeugt, daß ähnliche Auffassun⸗ gen und ähnliche Anregungen auch anderweitig bestehen resp. gegeben sind. Das Staats⸗Ministerium entschied sich damals mit einer ganz kleinen Majorität für die Aufrechterhaltung der Abtheilung; aber ausdrücklich wurde von da an, auch bei Berufung des Direktors Krätzig, immer nur gesagt: „einstweilen“, „vorübergehend“; es wurden Epitheta gebraucht, aus denen man ersehen kann, daß innerhalb des Staats⸗Ministeriums die Angelegenheit in vollem Fluß war.

Ich bin nun an der Hand der Akten nicht weiter in der Lage, Ihnen alle die Einzelheiten, die ja möglicherweise die ganze Kata⸗ strophe der Auflösung der Abtheilung herbeigeführt haben, anzuführen. Es haben sich offenbar, wie aus allen Andeutungen hervorgeht, eine Reihe außerhalb der Akten stehender Einflüsse von maßgebender Bedeutung geltend gemacht. Ich finde hier in der Ausschlag gebenden Verhandlung des Staats⸗Ministeriums vom 26. Juni 1871, daß der Kultus⸗Minister selbst die Aufhebung in Anregung gebracht hat, und der Immediatbericht, auf Grund dessen ich im Januar meinen Aus⸗ spruch gethan habe ich hatte ihn ja nicht im Wortlaut vor mir; Süehe mir in der Erinnerung gewesen giebt maßgebenden Auf⸗ schluß.

Es ist von dem Herrn Vorredner richtig darauf hingewiesen worden, daß demnächst in Zeitungen, in der Provinzial⸗Correspondenz und anderweitig, wiederholt die Gründe besprochen worden sind, welche die Aufhebung der katholischen Abtheilung als angezeigt und nothwendig hätten erscheinen lassen. Soweit ich üͦ. ersehe, kehren diese Gründe genau alle hier wieder und zwar vor allen Dingen die Auffassung, daß nach Emanation der Verfassung, nach der Stellung der katholischen Kirche auf den Boden der Verfassung, die Hunpatsettngen geschwunden wären, unter denen unter der Zeit der absoluten Monarchie man eine derartige Ab⸗ theilung hatte einrichten können. Es wurde hingewiesen auf die Schwierigkeiten, die in Folge des vatikanischen Konzils eingetreten waren; es war ein Blick auf die politische Lage geworfen, und dann kommt die Stelle, die ich damals im Gedächtniß hatte und die ich verlesen will, dieser Immediatbericht ist von dem damaligen Kultus⸗Minister unterzeichnet:

an

Unterrichtsabtheilung, eine Medizinalabtheilung organisirt wurde. Es

haben, sich als Vertreter der

während jetzt die Mitglieder der Abtheilung für die katholischen Angelegenheiten sich mehr als Vertreter der katholischen Kng. gegenüber dem Staate betrachten und diese Anschauung nicht ohne Einfluß auf die Haltung dieser Beamten in ihrer dienstli Thätigkeit bleibt. genöthigt war, vertrauliche Correspondenzen über Angelegenheiten der katholischen Kirche, namentlich die Correspondenzen mit dem Auswärtigen Amt über den diplomatischen Verkehr mit Rom, der Kenntniß der Mitglieder der katholischen Abtheilung zu entziehen

en

Meine Herren, das ist, glaube ich, noch schärfer als das, was ich gesagt habe, und Sie werden es mir in meiner verantwortlichen

ausschlaggebend. Alles, was der H hat aus Zeitungen und andern Schriftstücken, hat ja gewiß moralische und für die betreffenden Personen erhebliche Bedeutung.

aber nicht in der Lage, auf einen andern Standpunkt mich stellen zu können ich bin hier historischer Referent, ich bin nicht selbst Kritiker und selbst Acteur gewesen als auf dieses Staats⸗

mich und mein Urtheil auch das allein maßgebende sein muß. Daran knüpft sich dann unmittelbar die Bemerkung von den Disziplinar⸗ maßregeln, die so scharf gedeutet worden ist, die ich aber in der That nicht gebraucht habe und meines Erachtens auch nicht zu thun brauchte in dem Sinne, daß Disziplinarmaßregel mit Disziplinarstrafe identisch sei.

sitzenden der Abtheilung zu verwenden, wenn auch, wie ich aus diesen Akten wußte, es in der Folgezeit stets abgelehnt worden ist, seinen Wunsch, in den Staatsdienst zu treten, zu erfüllen, so werden Sie auch wohl den Eindruck haben und mir nachfühlen, wenn ich sage, daß die Zur⸗ dispositionsstellung eine sehr ernste Maßregel war, die auf dem Gebiet der Dieziplin lag.

Ich will aber, wie gesagt, das Wort nicht drücken; jedenfalls habe ich nicht die Absicht gehabt, Disziplinarmaßregel mit Disziplinar⸗ strafe zu identifiziren.

Nun komme ich, wenn ich das thema probandum nun einmal berührt habe das Urtheil überlasse ich Ihnen, ich glaube, Sie werden nicht finden, daß meine Worte über das hinausgehen, was ich Ihnen vorgelesen habe noch auf eine Reihe von Details, die mir das Recht gaben, aus der Erinnerung die Worte zu sagen, die ich gebraucht habe. Als ich damals sprach über die Stellung der katholischen Abtheilung zu den anderen Abtheilungen, hatte ich nur das verlesene Schriftstück im Gedächtniß. Alles Uebrige, was ich sagte, war Ergebniß der Tradition, welche ja innerhalb des Mini⸗ steriums lebendig ist. Ich habe aber aus dem Studium der General⸗ akten, die ich hier vor mir habe, gefunden, daß die Tradition, die im Ministerium besteht, keine irrige ist. Ich finde schon im Jahre 1852 eine Generalverfügung des Ministers von Raumer, welche die Stellung der Abtheilungen zu einander beleuchtet. Er hat an sämmt⸗ liche Direktoren eine Verfügung erlassen, die damit beginnt:

Es ist in neuerer Zeit öfters der Fall vorgekommen, daß mir aus

der Abtheilung für die katholischen Kirchen⸗Angelegenheiten Angaben

vorgelegt sind, in Beziehung auf Sachen, bei deren Erledigung ihrem Gegenstande nach die Mitwirkung der Abtheilung für die äußeren evangelischen Kirchen⸗Angelegenheiten resp. der Unterrichts⸗ asebeithng hätte eintreten sollen. Dann besteht ferner noch eine ganz gleichartige Verfügung aus der Zeit des Hrn. Ministers von Mühler. Dieselbe ist deswegen inter⸗ essant, weil sie von ihm mit eigener Hand geschrieben ist, mithin auf Wahrnehmungen beruht, die er offenbar selbst gemacht hat. Er schreibt an den damaligen Unter⸗Staatssekretär:

Nach Ausweis der beiliegenden Aktenstücke sind im vorigen Jahre durch Verfügung der Abtheilung für die katholischen Kirchen⸗ Angelegenheiten im Bezirke der Regierung zu Danzig folgende Bauten

nun werden sie aufgeführt

ohne Mitwirkung des ordentlichen Referenten in den Angelegen⸗

heiten des Patronatbaufonds angeordnet, was der bestehenden

Geschäftsordnung widerspricht. Auch ist die Verfügung für nun kommt der Name des Orts

nachdem der Gegenstand unter der und der Nummer, von mir mit

dem Doppelkreuz versehen war, nicht zu meiner Vollziehung vor⸗

gelegt worden.

Das trifft also gleichzeitig den Fall, daß verfügt war ohne Mitwirkung des Ministers, obwohl die Sache mit dem in der Instruktion vorgeschriebenen Doppelkreuz versehen war, welches die Wirkung haben sollte, daß der Minister allein zu zeichnen befugt ist; es betrifft auch die Stellung der Abtheilungen zu einander und die Stellung zum Minister.

Dann komme ich zu der Stellung des Unter⸗Staatssekretärs. Der Herr Vorredner hatte darin Recht, daß ein Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen Angelegenheiten erst unter dem Minister von Bethmann⸗Hollweg eingesetzt worden ist, und er hat auch, soweit ich habe folgen können, ohne die Instruktion vor Augen zu haben, die Grundzüge der Instruktion richtig vorge⸗ tragen. Aber er wird doch dabei auch gefühlt haben und er wird es jetzt anerkennen, daß zwei sehr wichtige Punkte in der Instruktion mangeln: einmal, daß der Unter⸗Staatssekretär damals nur auf Einladu ng an den Sitzungen der katholischen Abtheilung Theil nehmen sollte, nicht, wie aus der Natur seiner Stellung hervorging, auf Grund eigenen Rechts, und sodann, daß ihm nicht die Vertretung des Ministers übertragen war. Es geht aus den damaligen Er⸗ örterungen hervor, daß hierfür eine persönliche Rücksicht auf den Leiter der katholischen Abtheilung maßgebend war. Die Stellung des Unter⸗Staatssekretärs hat aber nur einen Sinn, wenn er in Wirklichkeit der verantwortliche Vertreter des Ministers in jeder Beziehung ist.

Als der Ministerial⸗Direktor Aulike gestorben war, wurde die Stellung des Unter⸗Staatssekretärs anderweitig geregelt, und zwar im Wesentlichen so, wie sie heute ist, d. h. er bekam also auch die Vertretung in Abwesenheit des Ministers und das Recht der Theilnahme an den Sitzungen der katholischen Abthei⸗ lung. Es heißt in der betreffenden, an den Unter⸗Staatssekretär ge⸗ richteten Verfügung vom 16. Januar 1866 unter Nummer 3 und 4:

Während einer Abwesenheit oder sonstigen Behinderung des Herrn Abtheilungs⸗Dirigenten übernehmen Ew. ꝛc. dessen Vertretung in der Direktion.

Es ist mein Wunsch, daß Ew. ꝛc., soweit es Ihre anderweitigen Geschäfte gestatten, den Sitzungen der Abtheilung, unbeschadet der dem Herrn Dirigenten in meiner Abwesenheit zustehenden Leitung

beiwohnen. 1 ich muß mich jetzt selbst verbessern; die volle Vertretung des Ministers ist dem Unter⸗Staatssekretär erst später übertragen worden. Hier war nur angeordnet, daß der Unter⸗Staatssekretär den Abthei⸗ lungs⸗Direktor vertreten soll, wenn der letztere verhindert war; d. h. es sollte nicht mehr der älteste Rath die Ver⸗ tretung des Direktors haben, sondern der Unter⸗Staatssekretär.

egen diese Verfügung, die meines Erachtens doch wirklich das Bescheidenste war, was es gab, protestirte damals der älteste Rath der Abtheilung; er gebrauchte hier den sehr charakteristischen Ausdruck:

Von viel größerer prinzipieller Bedeutung scheint mir die unter Nr. 3 getroffene Bestimmung zu sein, welche unzweifelhaft als eine Gefübrdung des stiftungsmäßigen Charakters der ursprünglichen Institution aufgefaßt werden kann.

Da finden Sie mit klaren Worten den Ausdruck der Ueberzeu⸗ ganh. von der im Jahre 1866 die Mitglieder der katholischen Ab⸗ theilung beseelt waren, dahin gehend, daß sie die Repräsentanten einer ganz eigenartigen, besonderen Institution wären, während ich Ihnen vorgetragen habe, daß die Abtheilung nichts Anderes fein sollte als eine Ministerial⸗Abtheilung wie alle übrigen.

Die katholischen Räthe werden sich wieder daran zu gewöhnen

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Wort.

Nun komme ich auf die Untekrichtssachen noch mit einem kurzen Ich habe meines Erachtens davon nicht ges .

Stellung nachfühlen, wenn ich sage: dieser Bericht ist für mich

Interessen des Staates zu fühlen. Die Folge davon war bisher, daß der Minister

und solche Sachen ausschließlich im Centralbureau zu bearbeiten. 8

8

8

err Redner richtig angeführt Ich bin

dokument, welches ich bis dahin allein gekannt habe und welches für

Aber, wenn Sie sich die verlesene Stelle vergegenwärti⸗ 8 gen und von mir hören, daß es durch Staats⸗Ministerialbeschluß ab-⸗ gelehnt worden war, sich für eine anderweitige Staatsanstellung des Vor⸗

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dessen ist ein gewisser Werth darauf gelegt worden, und ich kann hier an der Hand der Akten noch Einiges feseffgen. Sie haben aus meinem Vortrage gehört, daß die katholischen Räthe der Abtheilung nur die rein katholischen kirchlichen Angelegenheiten bearbeiten sollten. Was die Unterrichts Angelegenheiten anbetrifft, so lag die Sache so, daß der Unterrichts⸗Abtheilung ein katholischer Rath angehörte, welcher dort die spezifisch katholischen Sachen bearbeitete. Aber aus der Denkschrift des Hrn. Aulike aus dem Jahre 1851, welche ich vorhin erwähnt habe, geht bereits hervor, daß schon damals in sehr weit gehender Weise die katholische Abtheilung sich mit dem Erziehungswesen beschäftigte. Er sagte hier:

Die katholische Abtheilung ist weiterhin vielfach thätig ge⸗ wesen, wo es sich um Erledigung schwieriger oder kontestirter Fragen in Beziehung auf den Einfluß der Bischöfe über Schul⸗ und Erziehungswesen gehandelt hat.

Er erwähnt den großen Münsterschen Schulstreit und die Differenzen wegen des von Staatsbeamten, die zugleich katholische Geistliche sind, zu leistenden Verfassungseides. Er führt noch Weiteres in dieser Richtung an, indem er der Ueberzeugung Ausdruck giebt, daß das ganze katholische Schulwesen doch im Wesentlichen Dependenz der ka⸗ tholischen Bischöfe sei, und von dieser Auffassung aus stellt er ein weitgehendes überamm auf, auf Grund dessen er wünscht, daß in einer ganzen Reihe von Punkten das Schulwesen einer Mitberathung der katholischen Abtheilung unterstellt werde. Er erwähnt z. B. die Fragen, wo es sich um Rechte der Bischöfe auf dem Gebiet des Schul⸗ und Erziehungswesens im Allgemeinen oder im besonderen Falle handelt, die Auseinandersetzungen wegen der Stiftungen und Fonds, die Verhandlungen über den Unterricht der Kinder aus ge⸗ mischten Ehen; dann auch die katholisch⸗ theologischen Fakultäten, die Anstellung der Schulräthe und dergl. mehr. b Von Interesse ist eine Denkschrift, welche im Jahre 1865 im Ministerium ausgearbeitet worden ist, welche eine Andeutung darüber giebt, daß über das Verhältniß der katholischen Abtheilung zu dem Schulwesen die Verwirrung allmählich noch eine größere geworden ist. Das erklärt sich in folgender Weise: Das sogenannte katholisch⸗ kirchliche Schul⸗ und Erziehungswefen à wird der „Aus⸗ druck wohl richtig sein wurde eigentlich von einem katholischen Rath in der Unterrichtsabtheilung bearbeitet. Dieser Rath ohne daß sich aus den Akten zu erkennen giebt, auf welche Weise nahm seit 1842 an den Berathungen der katholischen Abtheilung Theil und ist sögar allmählich im Staatshandbuch seit 1854 als Mitglied derselben aufgeführt worden, obwohl, wie kgesaßt, sich eine Zuweisung desselben an die katholische Abtheilung nicht hat er⸗ mitteln lassen. Auf diese Weise ist es allmählich gelungen, mehr Unterrichtssachen nach der katholischen Abtheilung hinüberzuwenden, als ursprünglich ihr zugewiesen waren, und man gewinnt den Eindruck, daß da eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, welche die volle Auf⸗ merksamkeit des Ministers erforderte. Es geht in einer sehr be⸗ stimmten Weise aus der Denkschrift hervor, daß hier Etwas nicht in Ordnung war. 8 ““ Ich gehe nun auf den zweiten Theil meiner Bemerkungen vom 28. Januar über und diese allein beschäftigten sich mit der Person des Hrn. Dr. Krätzig. Ich hatte darauf hingewiesen, daß derselbe Theil genommen hätte an der Einsetzung eines Dompropstes, welcher nach der Lage der Akten als ein polenfreundlicher zu betrachten sei, und besonderen Werth gelegt darauf, daß es sich um einen Dompropst handelte, also um einen Beamten aus Königlicher Ernennung. Aus dem vorgetragenen Schreiben des Hrn. Dr. Krätzig ersehen Sie, daß er sich der Sache nicht entsinnt und namentlich die Worte gebraucht:

Ich kann mich, offen gestanden, nicht erinnern, ob ich nach dem Tode des Dompropstes Herzog mit dem Bischof von Kulm über die Besetzung der Dompropststelle verhandelt habe. Sollte es geschehen sein, was ja die Akten und der Bericht über die Wiederbesetzung der Stelle an Se. Majestät den König ergeben müssen, so ist es in ganz objektiver Weise ohne jede Bezugnahme auf die Nationalität des betreffenden Kandidaten geschehen.

Ich bitte Sie, diese Worte genau im Gedächtniß zu behalten.

Das, was ich damals gesagt habe, werde ich in extenso vorlesen, damit Sie wenigstens von meiner subjektiven Unbefangenheit über⸗ ugt sind. 8 1 eigs handelt sich hier um einen Bericht vom Jahre 1871, der vom Minister erfordert war das war damals der Minister von Mühler weil ein Landrath behauptet hatte, daß unter dem Schutze des Domkapitels in Pelplin der Polonismus starke Fortschritte mache, und diese Behauptung auf einzelne bestimmte Thatsachen zurückgeführt hatte. Es stand am Schlusse dieses Berichtes: 8

Die Gunst des Bischofs hat es vermocht, daß auf Kosten staat⸗ licher Interessen dem bisherigen Domdechanten Jeschke die Dom⸗ propstei verliehen und die eee erledigte Homdechente dem extrem polnisch gesinnten Domherrn von Pradczinski gewã rt werden konnte. Worin nun die Verdienste um König und Vaterland be⸗ stehen, welche dem Herrn Bischof von Kulm eine so viel vermögende Geltung bei der Königlichen Staatsregierung erworben haben? Ich kenne, wenn ich von seiner Betheiligung an den Ferls it ger ab⸗ sehe, seine preußischen Ruhmesthaten nicht; ich kenne nur loyal ge⸗ haltene, meines Erinnerns allerdings auch in die Kreuzzeitung über⸗ gegangene Hirtenbriefe aus Veranlassung „bevorstehender Wahlen; den Werth dieser bischöflichen Erlasse müßte man aber nicht nach den Worten, sondern nach dem Wirken abwägen; und nach dem Wirken sind solche Bischofsworte in der Diözese Kulm noch jedes Mal an taube Ohren gerichtet worden! Welches staatliche Organ die erfolgreiche Vermittelung der Wünsche des Herrn Bischofs ge⸗ führt hat, dürfte höchsten Ortes unschwer festzustellen sein; die un⸗ erwünschte letzte Besetzung der beiden Pelpliner Präbenden wird von der öffentlichen Meinung mit der Anwesenheit des Herrn Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Dr. Krätzig in Pelplin in Verbindung gebracht. Ew. Hochwohlgeboren bitte ich schließlich, diesem ver⸗ traulichen Vortrage eine Verwendung zu sichern, die ihn vor baldiger abschriftlicher Mittheilung nach Pelplin bewahrt. 1 Es befindet sich in diesen Akten noch von einem anderen Landrath ein Bericht, worin dieser ganz derselben Ansicht Ausdruck giebt, daß Alles, was über die polnischen Tendenzen des Domkapitels berichtet werde, sofort wieder demselben mitgetheilt würde. 1 Etwas Präziseres findet sich noch über die indiskrete Ve⸗ handlung der Sache in einem Regierungs⸗Präsidial⸗Berichte. Der Kegierungs⸗Präsident hatte den von mir erwähnten und noch andere Berichte der Landräthe überreicht, mit seinem Gutachten versehen, ihre Behauptungen unterstützt und war dann aufgefordert worden, sich noch näher über gewisse Thatsachen zu äußern. Das war nach Lage der Akten nicht geschehen, und als der Ministerwechsel eintrat, wurde eer monirt. Da sagte er, er habe dieser Verfügung bereits entsprochen, aber nicht in schriftlicher Weise, sondern in mündlicher, denn es sei ganz unmöglich gewesen, derartige Angelegenheiten schriftlich zu er⸗ 8 Er sagt, es habe sich um zwei Anträge gehandelt, und wiederholt sie hier: 8 8 erstens 18 whifaüdlichmachung und möglichste Aufhebung der katho⸗ lischen Abtheilung im Kultus⸗Ministerium, zweitens um die ander⸗ weitige Regelung der Kreis⸗ und Lokalschulinspektion wie auch der Leitung des Schulwesens von Seiten der Bezirksregierung. Nun fährt er fort: 8 1

8, bet ere sgrtwe senheit in Berlin konnte ich Ew. Excellenz Herrn Amtsvorgänger bei seiner damaligen langen und schweren Krankheit nicht Vortrag halten, dagegen habe ich damals wieder⸗ holt dem Hrn. Unter⸗Staatssekretär Lehnert bei genauester Be⸗ sprechung der obigen drei Anträge dargelegt, 18 ich Anstand nehmen müsse, einen amtlichen Bericht chriftlich zu erstatten, so lange die „katholische Abtheilung“ be⸗ stände. Es hatten mich nämlich die verschiedensten Wahrnehmun⸗ gen, ja sogar ausdrückliche, glaubwürdige Mittheilungen davon ü;ber⸗ jeugt, daß die katholisch⸗polnisch⸗antideutsche Geistlichkeit den Inhalt sekreter, amtlicher Berichte kannte, zu deren Kenntniß sie nur von Berlin her gelangt sein konnte. Hr. Lehnert trug mir damals auf, diese ihn übrigens nicht überraschende Wahrnehmung doch

Ich trage dies svor mit Bezug auf die Kritik, welche der Herr Vorredner an die Aeußerung des Landraths knüpfte, und gehe jetzt auf den Fall selbst über. 1

Der Anstoß zur Besetzung dieser Dompropstei wurde von dem Herrn Bischof gegeben. Der Bischof hatte den Wunsch ausgesprochen, diese Prälatur dem Weihbischof Jeschke zuzuwenden, wobei er erwähnte, er würde dann die Stelle des Dechanten dem Herrn von Pradczinski übertragen. 8 8

Den hierüber erstatteten Bericht des Herrn Ober⸗Präsidenten werde ich mir erlauben, ganz wortgetreu vorzulesen, damit die Herren den Sachverhalt kennen Hernen. mache darauf aufmerksam, daß auch die Akten, welche diesen Bericht enthalten, aus der katholischen Abtheilung herrühren. Also es sagt der Ober⸗Präsident in seinem Bericht:

ö scheint es mir nicht unzweifelhaft zu sein, ob nicht aus der politischen Haltung des Jeschke Bedenken gegen die ge⸗ wünschte Ernennung herzuleiten sein möchten.

Bei dem großen Einflusse, welchen das Domkapitel in Pelplin auf die katholische und zesp. polnische Bevölkerung Westpreußens ausübt, hat der Staat Werth darauf zu legen, daß die Mitglieder des Kapitels Männer von erprobter Loyalität sind, die polnischen Wühlereien nöthigenfalls mit Energie entgegenzutreten wissen. Dies gilt natürlich vorzugsweise von den Inhabern der Prälaturen, die den Vorsitz im Kapitel zu führen berufen sind, und die den jün⸗ geren Geistlichen in jeder Hinsicht ein Vorbild sein sollen. Der verstorbene Dompropst Dr. hasse und dessen Vorgänger Herzog waren Geistliche, ihrem Wirken bei aller Hingebung an

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die in i die Ziele der katholischen Kirche doch auch das Interesse des Staates nicht aus dem Auge verloren, und daher mit Recht das volle Ver⸗ trauen der Königlichen Staatsregierung genossen. Zwar auch Jeschke alt früher, als der Dompropst Herzog, unter dessen Einflusse er sünd noch lebte, für einen Mann von deutscher Gesinnung. Seit dem Tode Herzogs ist jedoch, wie ich nach den von mir eingezogenen Erkundigungen annehmen muß, in der Richtung Jeschke’s cine er⸗ hebliche Aenderung eingetreten. Ich erlaube mir in dieser Beziehung namentlich den einen Umstand hervorzuheben, daß Jeschke der Stifter und Leiter des St. Josephstiftes zu Pelplin ist, in welches polnische Tendenzen in dem Maße Pilpein gefunden haben, daß die Klosterschwestern mit der ihnen anvertrauten Schuljugend im Festschmucke an der im Sommer dieses Jahres zum Gedächtniß des Polenkönigs Kasimir in Pelplin veranstalteten nationalen Todtenfeier Theil zu nehmen sich nicht scheuten. Zu einem Manne, der dies auch nur dulden konnte, kann die Königliche Staatsregierung unmöglich das Ver⸗ trauen hegen, daß er das ihm zu übertragende Amt im Geiste der bewährten Vorgänger verwalten werde. Die Bedenken gegen die Beförderung Jeschke's zum Dompropst dürften sich noch durch den Umstand steigern, daß, wie ich in Erfahrung gebracht habe, die Ab⸗ sicht vorliegt, den Domherrn Hildebrandt zu Pelplin zum Dom⸗ dechanten zu befördern, falls diese Stelle durch die Ernennung Jeschke’s zum Dompropst zur Erledigung kemmen sollte. Hildebrandt war bis vor etwa 1 ½ Jahren Direktor des Pelpliner Priester⸗Alumnats; seine Leitung war jedoch, wie ich höre, so wenig geeignet, dem Einflusse des jüngeren, polnischen Tendenzen huldigenden Professorenpersonals gegenüber ein Gegengewicht zu bilden, daß bei dem Wachsen der polnischen Sympathien unter der jüngeren Geistlichkeit der bischöfliche Stuhl nicht umhin konnte, die Direktion des Seminars dem Hildebrandt wieder zu entziehen und dieselbe dem Professor Martens zu übertragen. Die in Frage stehenden Ernennungen würden daher durch Besetzung beider Prälaturen mit Männern von mehr oder weniger hervorgetretener Konnivenz gegen national⸗polnische Bestrebungen eine entschiedene Schwächung der staatlichen Autorität zur Folge haben, während meines unmaßgeblichsten Erachtens die obwaltenden, Ew. Excellenz bekannten Verhältnisse darauf hinweisen, dem antipolnischen Element unter der Pelpliner Geistlichkeit für den durch den Tod des Dr. asse verursachten Verlust einen geeigneten Ersatz zuzuführen. So ehr ich meinerseits daher an und für sich den Wünschen des Hrn. Bischofs von der Marwitz entgegenzukommen geneigt bin, so glaube ich doch, unter den vorgetragenen Umständen nach meiner pflicht⸗ mäßigen Ueberzeugung die Ernennung des ꝛc. Jeschke zum Dom⸗ propft nicht befürworten zu können. 1“ 1

Und wie der Herr Geheime Rath Krätzig ganz richtig andeutete: sein Gedächtniß ist nicht mehr ganz sicher; es liegt noch die Ver⸗ handlung vor, die er mit dem Hrn. Bischof von der Marwitz über die Frage, welche der Herr Ober⸗Präsident angeregt hatte, auf⸗ nommen hat. Es ist das eine von seiner eigenen Hand geschrie⸗ bene Registratur: „Pelplin, den 4. November 1869. Als „anwesend“ steht an der Seite: „Bischof v. d. Marwitz und Ministerial⸗Direktor Krätzig.“ Die Einleitung lautet, wie folgt: Derr unterzeichnete Ministerial⸗Direktor hatte sich im Auftrage

Sr. Excellenz, des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten, hierher verfügt, um mit dem Hrn. Bischof von Kulm eine Verstän⸗ digung über die Wiederbesetzung der durch den Tod des Dom⸗ propstes Dr. Hasse erledigten Dompropstei und die eventuell sich daran knüpfenden weiteren Besetzungen herbeizuführen.

Es wird nun zunächst über andere Domherren verhandelt; sodann trägt der Ministerial⸗Direktor Krätzig genaun vor, was der Ober⸗ Praäsident geschrieben hat, und der Bischof wendet sich dagegen, indem er sagt, Jeschke sei ein in jeder Beziehung würdiger, tadelloser und frommer Prälat, Deutscher von Geburt, Sr. Majestät dem Könige treu ergeben, er neige auch nicht zum Polonis⸗ mus. Der Bischof giebt der Todtenfeier auch eine harmlosere Wen⸗ dung, indem er sagt, es sei von einem Privatmanne ein Requiem bestellt worden, zu welchem, wie zu jeder gesungenen Messe, die Kinder aus dem Stift hingegangen wären. Er habe von der Sache nichts gewußt, und Jeschke auch nicht, da derselbe in diesen Tagen verreist gewesen sei. 16 Mit diesen Erklärungen reiste Direktor Krätzig nach Hause, und auf Grund seiner Registratur wurde fin, gens objektiver Bericht an Se. Majestät erstattet, worin die Ausführungen des Herrn Ober⸗ Präsidenten und die Gegenerklärungen des Herrn Bischofs genau an⸗

eführt waren. Es wurde schließlich die Ernennung des Jeschke be⸗ fürmvortet die dann auch erfolgt ist.

Eine Stelle will ich aber nochmals verlesen, um doch auch die Anschauung der katholischen Abtheilung über die Tendenzen des Pelpliner Domkapitels zu kennzeichnen. In dem Immediatbericht

eißt es ausdrücklich: .“ 8 Dem Ober⸗Präsidenten von Horn muß ich aber darin aller⸗ dings beitreten, daß die Regierung auf eine G des staat⸗ lichen Einflusses im Kulmer Domkapitel Bedacht nehmen muß, um den darin theilweise vertretenen polnischen Ten⸗ denzen gebührend entgegenzuwirken. 1 und in dem Benachrichtigungsschreiben an den Regierungs⸗Präsidenten über die Ernennung des Jeschke das Schreiben rührt auch von der Hand des Direktors Krätzig her heißt es: - Euer ꝛc. haben in Ihrem Bericht vom 31. Oktober er., wie auch bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, daß es, um den polnischen Tendenzen gebührend entgegenzuwirken, wünschenswerth sei, für die erledigte propsteiliche Dignität beim Domkapitel in Pelplin eine Persönlichkeit zu wählen, welche für deutsches Wesen kräftig einstehe. Ich habe diese Nageesenben in sorg⸗ fältige Erwägung gezogen und mich gleich Ihnen der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, auf bng. Sha i des .ee Einflusses im gedachten Kapitel Bedacht zu nehmen, um venig verschließen können, als das letztere durch den Tod des Dompropstes

lust erlitten hat. 8 8 Meine Herren, Sie werden aus diesem ganz einfachen, wort⸗ getreuen Referat entnehmen, daß diese Ernennung des Domprop⸗ stes Jeschke mit pohnischen E1““ in Verbindung steht und daß die katholische Abthei vee e namentlich auch deren Vorsitzender in einer sehr bestimmten Weise mit der Sache befaßt gewesen ist. (Widerspruch und Oho! im

zustellen, Dompropstes (Zurufe Ich wiederhole eigenen was ich gesagt haben könnte und was vielleicht manche wünschen, daß ich es gesagt hätte. . Erklärung anzusehen, ich habe hier gesagt:

ja gewiß, meine Herren, ich sage ja auch: der Bischof hat den Antrag gestellt, daß die Dompropstei mit Hrn. Nach der Auffassung der höchsten Behörde der ein der polnischen Partei zugeneigter Geistlicher.

Hasse einen auch für das staatliche Interesse schwer wiegenden Ver⸗

ob überhaupt die polnische Jeschke im Centrum.) aber: Erklärung und

Frage mit der Ernennung des zusammenhängt; das ist bestritten worden. Meine Herren, ich höre Ihre Worte. ich stehe auf dem Boden meiner lasse mir absolut nichts unterschieben,

Ich bitte, doch einfach den Wortlaut meiner

Nach dem Tode des verdienten Bischofs Sedlag war es das planmäßige Bestreben der später eingetretenen Kirchenregierung, die deutsche Geistlichkeit, die unter den früheren Bischöfen nach Westpreußen gekommen war, zu unterdrücken und der polnischen e in Schule, Kirche und Familie Förderung angedeihen zu assen.

Kirchenregierung, meine Herren, das ist etwas anderes, als was Sie mir zurufen. ausgeführt, und vielleicht sprechen wir noch einmal darüber. fuhr dann fort:

Diesen Gedanken habe ich auch anderweitig Ich

Eine der hervorragendsten Maßregeln war die Besetzung der Dom⸗ propstei und der Domdechanci mit ausgesprochen polnischen Mit⸗ gliedern des Domkapitels. 8 Jeschke besetzt werde. Provinz war derselbe

Ich erwähne die Dompropstei umsomehr, als sie bekanntlich ein

Amt ist, welches in den alten Landestheilen von der Verleihung Sr. Majestät abhängt. glieder war so auffallend, daß die Erklärung allein darin gefunden werden konnte, daß der damalige Leiter der katholischen Abtheilung in Pelplin gewesen war und die nothwendigen Herrn

Diese Verleihung an ausgesprochen polnische Mit

Abmachungen mit dem Bischof getroffen hatte. Der Bericht schließt mit der signifikanten Bitte an die vorgedachte Behörde, diesen Bericht so zu erwähnen, daß nicht, wie in anderen Fällen, sofort die bischöfliche Behörde in Pelplin Kenntniß von dem Inhalt desselben erhalte. Meine Herren, ich habe den Bericht heute wörtlich vorgelefen und habe auch verlesen, wie der Landrath dazu gekommen ist, das zu berichten. Es fällt mir ja gar nicht ein, zu behaupten, daß der Hr. Krätzig wissentlich für einen polnischen Priester die Stelle eines Dompropstes (Zuruf: ist ja deutsch!) meine Herren, bleiben Sie doch objektiv in dieser Frage. Wenn es Sie aber interessirt, ich kann natürlich auch noch anderes Material geben.

Mit dieser Frage hängt zufällig zusammen (Zuruf des Abg. Kantak) Hr. Abg. Kantak, ich bin sehr gern bereit zu hören. Sie müssen aber schon die Güte haben, ein klein wenig Rücksicht zu nehmen mit Interjektionen. Ich bin wirklich so überlastet, daß ich wohl etwas Räücksicht glaube in Anspruch nehmen zu können, um in größter Ruhe objektiv die Sache

machen. In dem Bericht an Se. Majestät war damals darauf hingewiesen worden, es käme auch nicht so sehr auf die Dompropstei an, denn die wichtigste Persönlichkeit innerhalb einer bischöf⸗ lichen Verwaltung sei der Generalvikar, und zu diesem Generalvikar habe der Bischof den jüngsten Domherrn, den Hrn. Klingenberg, ernannt. Der Herr lebt noch, er ist gegenwärtig noch Generalvikar. Nun will ich nur wiederholen, ich will meine eigene Meinung zurückhalten, er gilt bei den Behörden der Provinz als ein ganz entschlossener Polonisator, obwohl er von deutscher Abkunft ist und aus einer gemischten Ehe stammt. In den Akten findet sich die Notiz, daß derselbe Mitglied der Liga Polska gewesen sei, und daß derselbe als Mitglied der Nationalversammlung die Steuern verweigert habe.

hätte einnehmen können. Ich habe in Folge dessen der Sache nachgeforscht und gestatte mir nun, auch aus den Akten der Abtheilung für katho⸗

lische kirchliche Angelegenheiten etwas darüber mitzutheilen.

Als ein Domherr, für welchen die Königliche Ernennung eintreten mußte, gestorben war, nahm Hr. Bischof von der Marwitz die Ini⸗

Dekanat Löbau sich bewährt habe, aufmerksam und empfehle ihn als einen sehr tüchtigen Arbeiter, den er sehr gut gebrauchen könne. Im Uebrigen heißt es in dem Schreiben wörtlich 1 ist derselbe von unbescholtenem Wandel und untadelhafter Füh⸗ rung, und haben ihn seine maßvollen politischen Grund⸗ sätze der gewissenhaftesten Loyalität stets in den Stand gesetzt, auch in dieser Beziehung einen heilsamen Einfluß auszuüben, meine Herren, ich wiederhole: durch seine maßvollen politischen Grundsätze der gewissenhaftesten Loyalität stets in den Stand gesetzt, auch in dieser Beziehung einen heilsamen Einfluß auszuüben. Ich will, um nun die Steuerverweigerungsreminiscenz zu Ende zu bringen, nur bemerken, daß, wie ich aus anderweitigen Akten er⸗

aus der westpreußischen Diözese Kulm Mitglied der Na⸗ tionalversammlung war. Alle vier betheiligten sich an dem Steuer⸗ verweigerungsbeschluß, der bekanntlich in Mielentz; Lokal statt⸗ fand, und um ganz sicher zu sein, daß auch die Bedeutung ihres Schrittes bekannt würde, unterschrieben sie den bekannten Au ruf vom 27. November 1848; darunter stehen ihre Unterschriften und sie haben das auch nie geleugnet. Ich darf im Zusammenhange be⸗ merken, daß auch Hr. Schaffraneck, von dem neulich die Rede war, sich darnnter befindet. 1

Ueber den erwähnten Antrag des Bischofs wurde der Ober⸗Prä⸗ sident zum Bericht aufgefordert, derselbe machte darauf aufmerksam,

lichen

zu erinnern, daß früher Hr. Klingenberg in politischer Beziehung Anstoß gegeben habe. Die katholische Abtheilung entwarf den Im⸗ mediatbericht, worin über diese Bemerkungen hinweggegangen war; der Minister nahm aber die Sache selbst in die Hand, ließ sich die stenographischen Berichte vorlegen und konstatirte nun wörtlich Fol⸗ endes: b 8 8 6 Der Dekan Klingenberg ist in den Jahren 1849 bis 1861 Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewesen. Bis 1858 hat er auf der Seite der Ovpposition gestanden; von 1858 bis 1861 ging er mit dem liberalen Ministerium. In dieser ganzen Periode hat er sich der Interessen des Landestheils Westpreußen, insbesondere auch in Betreff der polnischen Sprache lebhaft angenommen. Jedoch enthält dieser Abschnitt seines politischen Wirkens keine Momente, welche ihm besonders gravirend zur Last fielen. Anders steht es mit seinem Verhalten als Abgeordneter der Nationalversammlung 1848. In dieser Versammlung hat er von Anfang an auf der äußersten Linken gestanden, und hat er die radikalsten Beschlüsse mit fassen helfen; namentlich hat er gestimmt für An⸗ erkennung der Revolution, für Unterwerfung der preußischen Regie⸗ rung unter den Reichsverweser, für Abschaffung der Todesstrafe, für Aufhebung des Belagerungszustandes in Köln, für Streichung des Titels „von Gottes Gnaden“, für das Prinzip der

den Waldeckschen Antrag vom 31. Oktober über das Einschreiten des Ministeriums mit allen Mitteln und Kräften zum Schutze der bedrohten Volksfreiheit in Wien, für die Bildung eines Wohl⸗ fahrts⸗ und Sicherheitsausschusses. Endlich ist er ohne Angabe einer Entschuldigung von Brandenburg weggeblieben.

Meine Herren! Dieser Bericht gab natürlich Veranlassung zu einer Rückfrage; der Hr. Bischof blieb aber dabei, daß ein Wandel in der Gesinnung des Herrn Klingenberg eingetreten wäͤre, und es ent⸗ schloß sich nun der Minister, einen Bericht an Se. Majestät zu machen, worin er die Vorgänge erwähnte. Se. Majestät nahm Anstand, einen solchen Priester zum Domherrn zu ernennen, und es fand eine Be⸗ sprechung zwischen dem Herrn Minister und dem Herrn Bischof statt, über welche es heißt:

jedenfalls dem Hrn. Minister von Mühler direkt zu machen, was denn auch meinerseits später geschehen ist.

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Centrum.) Meine Herren, es handelt sich ja einfach nur darum, fest⸗

f von der

Marwitz vor etwa zwei Monaten auf

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Als der Bischo

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geistig 1

zu behandeln. Ich bitte, mir wirklich die Sache nicht so schwer zu 8

tiative und sagte, er mache auf den Hrn. Klingenberg, welcher in dem 8

Das war mir in der That auffällig, weil ich nicht wußte, wie ein Geistlicher im Jahre 1848 diese Stellung

mittelt habe, der Hr. Klingenberg mit drei anderen katholischen Geist⸗

es schiene der Vorschlag ihm doch etwas zweifelhaft; er glaube sich

Volkssouveränetät, für Abschaffung des Adels und der Orden, für

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