1886 / 63 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

waltung hineingezogen, was ihre gegensätzliche Stellung zur Unter⸗ richtsverwaltung nicht zur freien Entwickelung gelangen lasse. Besonderes Aufsehen erregten die von Zeit zu Zeit im „Piel⸗ grzym“ erscheinenden Artikel, welche die Spekulation auf eine zwischen Preußen und Rußland erwartete Verwickelung bekunden und anschei⸗

alten Polenreichs sich vorfänden. Aus dem Ergebniß will ich einige Sätze noch vortragen. 2

Das geht ja in den Gebeten im Allgemeinen durch, ohne daß man es gerade juristisch beweisen kann, daß das Vaterland, welches Gegenstand der Verehrung ist, im Großen und Ganzen hier das alte

polnische bezw. das in Aussicht gestellte neue polnische Vaterland

Euer Herz einschneiden, und wenn Ihr unwillig werdet, so

laßt Euch um Gotteswillen niemals dadurch verleiten, irgend welchen Akt der Gewaltthat zu verüben. Das erheischt

Religion, Pflicht und Gewissen. der Polen vertreten, ihre Gewaltthaten aber nimmer billigen.

1 ht unsere Er werde immer die Rechte

1“

A8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königk. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Keichs-Anzeigers und Königlich

er

Oeffentli

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗

Anzeiger.

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. G

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

nend in einem gewissen Zusammenhang stehen zu der in der pol⸗ 8 3 2 F Das möge sich aber der Abg. Wehr und Diejenigen, welche ladungen u. dergl. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

nischen Presse anderweit erörterten Frage, auf welche Seite in diesem Falle die Polen sich stellen würden, eine Frage, deren Beantwortung dahin gegeben wird, daß sich dies danach richten werde, wo die Polen die meisten Vortheile für sich erblicken würden. 8 Ich erwähne sodann die allseitig bezeugte Polonisirung der deutschen Katholiken mit Hülfe des Religionsunterrichts. Es steht fest, daß zahlreich die deutsch⸗katholischen Kinder eingeführt worden sind in den polnisch⸗katholischen Unterricht, und daß von da aus die Polonisation der deutsch⸗katholischen Kinder einen solchen Fortschritt gemacht hat, daß die Eltern und Kinder oft gar nicht mehr ausreichend sich verständigen konnten; die Eltern sprachen noch deutsch, dagegen die Kinder zum Theil gar nicht, zum Theil nur ungenügend deutsch. Hier wird ferner erwähnt in einem enorm langen Bericht, welcher aus dem Kreise Karthaus erstattet ist, daß in der damaligen Zeit auch die Umtaufung zahlreicher deutscher Kinder in das Polnische anfing sowohl bei den Taufscheinen, als bei den Geburtslisten zu den Stammrollen und bei anderen amtlichen Attesten. Der Landrath war damals schon 20 Jahre im Amt, als er den Bericht schrieb, er sagt: daß plötzlich Hintz fortan Hinza, Krause Crusa, Voß und Fuchs Liß, Frank Frankowski u. s. w. hießen, wodurch, abgesehen von dem sonst erstrebten Zwecke, auch eine nicht geringe Verwirrung in die Familien⸗ und Personenstandsverhältnisse gebracht ist. 3

Des Weiteren wird hervorgehoben, daß die katholischen Geist⸗ lichen deutscher Abkunft, welche der Bischof Sedlag in die Provinz gezogen hatte, verfolgt worden sind, und daß alle diese Maßnahmen sich ausnahmslos auf die Pelpliner Quelle zurückführen lassen. Als ein Charakteristikum wurde hier beispielsweise erwähnt es sind ja Alles nur Beispiele, die angeführt sind —, daß als im Jahre 1867 zum ersten Mal für den Norddeutschen Reichstag gewählt verden sollte, die Parole ausgegeben wurde, daß durch den Eintritt von West⸗ preußen in den Norddeutschen Bund die katholische Kirche Gefahr laufe. Es befinden sich da die unglaublichsten Angaben in den Akten und es kehrt überall die Auffassung wieder, daß der Klerus es an der nöthigen Aufklärung in dieser Hinsicht hat fehlen lassen. Wir haben die Er⸗ scheinung gehabt, daß sich das gesteigert hat soweit, daß man bei den Wahlen zu klaren Resultaten darüber kam, als zum ersten Male im Jahre 1871 zum deutschen Reichstag gewählt wurde. Da sahen ja die deutschen Katholiken und die deutschen Evangelischen ein, daß sie dem von mir angedeuteten Zuge getrennt nicht Widerstand leisten könnten, und sie stellten gemeinsam unter Zustimmung von einigen Geistlichen einen deutsch⸗katholischen Geistlichen im Kreise Pr. Star⸗ gard, in welchem Pelplin gelegen ist, auf. Sein Gegenkandidat war ein ganz in der Nähe wohnender bekannter polnischer Herr ich weiß nicht, ob wir die Freude haben, ihn unter uns zu sehen Hr. von Kalkstein⸗Klonowken, und es war interessant, daß, obwohl ein katholischer Geistlicher, gegen den absolut nichts einzu⸗ wenden war, aufgestellt war in einem, wenn ich mich recht erinnere, von 6 oder 8 anderen katholischen Geistlichen unterzeichneten Wahlruf, in Pelplin und auf den Tafelgütern des Bischofs dieser katholische Geistliche fast gar keine Stimmen erhielt, sondern ausschließlich der polnische Gegenkandidat, Hr. von Kalkstein⸗Klonowken. Das sind ja natürlich Sachen, die uns mehr oder minder gleichgültig erscheinen, aber auf die Bevölkerung doch in der That einen sehr maßgebenden Eindruck machen.

Der Herr Regierungs⸗Präsident schildert beispielsweise in einem Bericht aus dem Jahre 1872, unter welchem Druck sich die katholische deutsche Geistlichkeit befindet. Er erwähnt unter Anderem, daß ein Pfarrer Mühl, der aus einer ganz deutschen Familie stammte und ihm noch vor kurzer Zeit eine Sammlung der von ihm verfaßten deut⸗ schen Gedichte übersendet hatte, genöthigt worden war, obwohl sich unter seinen Pfarrkindern viele Deutsche befanden, dennoch sämmtliche Predigten in polnischer Sprache zu halten, sowie auch sämmtliche übrigen gottesdienstlichen Fen aen in polnischer Sprache zu ver⸗ richten, ja derselbe als Lokal⸗Schulinspektor dem Lehrer die Ertheilung des deutschen Unterrichts hatte verbieten müssen. An solchen Bei⸗ spielen, meine Herren, fehlt es auch bis in die neueste Zeit nicht. Ich habe, glaube ich, neulich schon einmal darauf hingewiesen, wie ein Schulvorsteher in einer sehr gehässigen Art und Weise dem deutschen Unterricht in der Schule sich entgegengestellt und unter allen Umständen es zu hinter⸗ treiben gesucht hat, daß die deutsche Sprache zu ihrem Rechte komme.

Ich darf noch hinweisen auf neuere Vorgänge, beispielsweise auf die Wahlagitationen des Geistlichen, Direktors von Wollschläger, aus Jacobsdorf, und kann mich hierbei kauf Artikel der „Schlesischen Volkszeitung“ beziehen. Es war namentlich dem Hrn. von Woll⸗ schläger vorgeworfen worden, daß er mit Ausdrücken von einer Schärfe, die ich nicht wiederholen darf, diejenigen Geistlichen beschimpft habe. die nicht bei den Wahlen die polnische Sache fördern wollten; das war selbst der „Schlesischen Volkszeitung“ zu arg, so daß sie ihn dringend warnte, mit derartigen Gehässigkeiten gegen Deutsche Ein⸗ halt zu thun.

Meine Hertan, das Thema ist nicht, ob ich auch nur annähernd dem worten bin, das ich hier vor mir habe, vor allen Dingen nicht dem, was ich zu Hause besitze. Es ist, um noch einen anderen Fall zu berühren, beim Studium der Akten und anderen Sachen beispielsweise mir aufgefallen, daß man in der Diözese Kulm heute noch in Einrichtungen des Gottesdienstes alle die Erinnerungen festhält, welche das ehemalige polnische Reich betreffen. Wie weit das geht, weiß ich nicht, weil ich nicht habe Untersuchungen anstellen lassen über die Art und Weise der Kirchengebete u. s. w. Aus den Akten sehe ich, daß jedenfalls früher lange Zeit für Polen, die Repu⸗ blik Polen, gebetet worden ist; das Uebrige aber habe ich aus dem sogenannten Direktorium entnommen, also den bischöflichen An⸗ weisungen über die kirchlichen Einrichtungen der Festtage u. s. w., und ich habe da gefunden, daß die sogenannten patroni regni Poloniae heute noch in voller (Zuruf: Sueviae!). Ich bin sehr gern bereit, auch darauf zu kommen; ich kann den Wünschen gerecht werden. Der geehrte Hr. Abg. von Stablewski wirft mir ein: Sueviae. Das hängt meines Wissens so zusammen. 1

Früher hatte die katholische Kirche in Schweden eine ganze Reihe von eigentlichen Patronen und besondern Heiligen, welche in Schweden vorzugsweise verehrt wurden. Als nun in Schweden die katholische Kirche zurückging und dort die Betreffenden nicht mehr zur Verehrung gelangten, wurden diese patroni regni Sueviae der Diözese Kulm überwiesen, so daß also heute die Heiligen von Schweden in der ein⸗ gehendsten Weise hier bei uns berücksichtigt werden und aufgenommen sind in das Direktorium. Ich glaube, das wird richtig sein.

Was nun die patroni regni Poloniae betrifft, so befinden sie sich heute noch im Direktorium. Das ist mir um so auffallender gewesen, als ich beim Studium der Akten gefunden habe, daß der Bischof Sedlag auf diesem Gebiet sich bemüht hatte, starke Ein⸗ schränkungen eintreten zu lassen, und als es mir bekannt ist, daß der Bischof von Ermland diese patroni regni Poloniae ganz aus seinem Direktorium entfernt hat und zwar aus dem sehr einfachen Grunde, weil wie es hier schon von einem meiner Vorgänger hervorgehoben worden ist in einem Schreiben auf Grund der Bulle de salute animarum es staats⸗ und kirchenrechtlich unmöglich ist, daß wir es uns gefallen lassen, daß Patrone von Kirchen für Länder, die heute nicht mehr existiren oder nicht zum Bereich des preußischen Staates gehören, hier Gegenstand einer politisch gefärbten Verehrung sind.

Also ich kann wiederholen die Herren werden es ja kontroliren können: aus der Diözese Ermland, welche auch 1772 an Preußen gelangt ist, sind die patroni regni Poloniae entfernt, sie figuriren aber heute wieder und noch in Westpreußen.

Es gab mir dies Veranlassung, einmal die in der Diözese Kulm sehrncsichen kirchengottesdienstlichen Bücher ansehen zu lassen, zumal

eehauptet worden war, 9. auch in diesen Büchern immer noch An⸗ klänge an das frühere Polenreich und an die Wiederauferstehung des

unerschöpflich, ich weiß Material gerecht ge⸗

ist, und namentlich finde ich das in einem von dem Bischof von der Mar⸗ witz 1879 imprimirten Gebetbuch: Der Schutzengel. Klarer kommt dies zum Ausdruck in einer im Jahre 1877 von dem Bischof impri⸗ mirten Auswahl von Kirchengesängen. Da befindet sich ein Gebet für die in Polen unterdrückten Katholiken:

Gott möge die ketzerischen und schismatischen Völker, die ihrer Wildheit und Grausamkeit vertrauen, durch seine mächtige Hand zermalmen, auf daß sie die rechtgläubigen Kinder der Kirche nicht ferner verfolgen und bedrücken können.

Meine. Herren, das ist ja im Stil der Makkabäer sehr schön, aber ich glaube, in den Händen von Preußen, die polnischer Natio⸗ nalität sind, ist es doch etwas Aufregendes, wenn man in dieser Weise für die in Polen unterdrückten Katholiken bittet, daß Gott mit mäch⸗ tiger Hand die Unterdrücker, die ketzerischen und schismatischen Völker zermalmen möge.

In einem anderen Buch, welches 1881 von dem Bischof impri⸗ mirt und von dem Regens Dr. Ruchniewicz in Pelplin heraus⸗ gegeben ist, einem viel verbreiteten Andachtsbuch, findet sich u. a. ein Lied vom heiligen Stanislaus, Bischof und Märtyrer:

Stanislaus, unser Patron Polens, behalte Deine Landsleute in sorgsamem Schutz, darum bitten wir Alle Dich; Dich bitten wir, Gott, bleib' auf unserer Seite.

Stanislaus, Bischof von Krakau, blicke vom Himmel auf Dein Polenvolk! siehe seine Bedrängniß, siehe die Verwüstung der Kirchen, Gottes Ehre wird ausgelöscht.

Stanislaus, berühmter Märtyrer, erneuere die alte Liebe zum Vaterlande! Es ist ganz verwüstet; die Ehre Gottes hat in ihm aufgehört; die Krone geht verloren.

Sctanislaus, wachsamer Hirte, Deine Schafställe zerreißt ein brüllender Löwe; die Ketzer und Heiden haben sich gegen sie verschworen; nieder läßt sich der fliegende Adler.

tanislaus, Erlöser Deines Volks, pflege das Herz des muthigen Königs, leite den Senat und das Heer, mache nieder die Hei⸗ den mitsammt der Ketzerei durch die Macht des All⸗ mächtigen.

Meine Herren, das geschieht in Preußen, nachdem die Provinz Westpreußen über 100 Jahre der Krone Preußens ceinverleibt ist. Dieses Buch befindet sich in den Händen auch der deutschen Katho⸗ liken: auch die deutschen Katholiken müssen sich derartiger Bücher in dem sich polnisch vollziehenden gottesdienstlichen Leben bedienen.

Meine Herren! Sie werden es verstehen, wenn Sie diese That⸗ sachen überblicken mögen der Herr Vorredner und seine Freunde sagen, was sie wollen, sie sind gewiß optima fide aber Sie werden es verstehen, wenn die, die die Verhältnisse von anderer Seite kennen, nicht daran glauben, daß die deutschen Katholiken dort ihr Recht erhalten, vielmehr überzeugt sind, daß die deutschen Katholiken Gefahr laufen, ihre deutsche Na⸗ tionalität zu verlieren.

Der Abg. Gerlich machte darauf aufmerksam, wie aus dieser Debatte wieder hervorgehe, daß Katholizismus und Polonismus im Osten identische Begriffe seien. Frage man einen Einwohner, ob er katholisch oder evangelisch sei, so erhalte man zur Antwort: ich bin polnisch! Jetzt höre man dort: wir sollen aus dem Lande getrieben wer⸗ den, man will uns unsere Religion nehmen. Woher komme eine solche Anschauung? doch von der Presse, den Geistlichen oder den Großgrundbesitzern. In Schwetz werde jetzt gar keine deutsche Predigt gehalten; geschehe es aber wirklich einmal, so entstehe ein Scharren in der Kirche, und der Geistliche sage, er wolle lieber polnische Andacht halten. Die deutschen Kinder erhielten keinen deutschen Religions⸗ unterricht. Bischof Sedlag habe polnischen Unterricht ertheilen lassen. Warum thäten die Geistlichen nicht das Umgekehrte? Ja, Neubauer, das ist etwas anderes.

Der Abg. Neubauer betonte, daß das, was der Kultus⸗ Minister über die Verfolgungen des Bischofs Sedlag vorge⸗ tragen habe, aus der politisch aufgeregten Zeit von 1846 bis 1848 herrühre. Was der Minister mit den nationalen Schutz⸗ patronen habe sagen wollen, sei ihm nicht erfindlich, oder sollten etwa auch diese expatriirt werden?

Der Abg. Dr. Windthorst meinte, nach Allem, was im Laufe der Debatte vorgebracht worden sei, schienen die früheren Regie⸗ rungen geschlafen, oder, was er glaube, richtiger geurtheilt zu haben. Wenn in dieser Weise weiter germanisirt werde, dann müßten sich die Polen mit Gewalt zusammenthun, um da⸗ gegen Widerstand zu leisten. Wenn man den Deutschen die Muttersprache nehmen wollte, so würden diese dasselbe thun. Wenn der Minister gegen einen abwesenden Prälaten, den Bischof von Kulm, der sich hier nicht vertheidigen könne, vor dem ganzen Lande so schwere Anklagen erhoben habe, so sei das etwas durchaus Ungehöriges. (Vize⸗Präsident von Benda bat den Redner, beleidigende Ausdrücke gegen die Regierung zu vermeiden.) Könne der Bischof nicht ein guter Preuße und ein guter Pole zugleich sein? An höchster Stelle denke man so! Man habe ausspionirt, daß im Hause des Bischofs dessen Muttersprache gesprochen werde. In seinem Hause könne Jeder sprechen, was er wolle. In vielen vornehmen Häusern werde französisch gesprochen, um den Kindern den . der Sprache zu erleichtern. Sei darüber im Ministerium noch nicht gesprochen? Redner wiederhole, es sei nicht richtig, einen abwesenden Bischof in dieser Weise anzugreifen. Das sei nicht deutsch und hoffentlich auch nicht preußisch.

Der Abg. Dr. Wehr (Dt.⸗Krone) konstatirte, daß die Polendebatte aus der polnischen Fraktion heraus angeregt sei. Der Vorredner habe gesagt, daß sich die Polen mit Gewalt gegen die gegen sie gerichteten Maßregeln zusammenthun müßten. Wenn die Worte so gefallen seien, so müsse man zugeben, daß es ein starkes Stück sei, wenn ein preußischer Abgeordneter hier öffentlich so etwas sage. Der Abg. Windt⸗ horst habe auch von Spionage gesprochen. Redner be⸗ greife nicht, wie man da von Spionage reden könne; in West⸗ preußen wisse jeder Katholik, daß im Hause des Bischofs von der Marwitz polnisch gesprüchen werde. Was die weiteren Aeußerungen gegen den Bischof betreffe, so hätten die Polen sc gerade provozirt, sie hätten also kein Recht, sich zu be⸗

weren!

Der Abg. Kantak wendete sich gegen die Angaben des Ministers und führte aus, daß dieselben meist auf falschen Berichten, die dem Minister von seinen Beamten gemacht wären, basirten.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Minister habe gestern schon die Verwaltung des Bischofs von der Marwitz angegriffen. Der Abg. Neubauer habe blos replizirt. Von dem Abg. Wehr sei es nicht loyal, dem Redner etwas unter⸗ zuschieben, was er nicht gesagt habe. Er habe allerdings gesagt, die Polen müßten sich mit Gewalt zusammenthun, d. h. sie seien gezwungen, das liege in der Natur der Sache. Redner habe die Polen immer vor Gewaltthaten gewarnt, und er benutze diese Gelegenheit, den polnischen Landsleuten zu sagen: Wenn die neuen Vorlagen tief in Eure Seele und in

die Gewalt hätten, gesagt sein lassen, man solle den Bogen nicht zu straff anziehen. die Alle vermeiden wollten.

Der Abg. Spahn glaubte, daß die Regierung selbst die Schuld trage, wenn die Polen kein Vertrauen zu ihr hätten und nationale Tendenzen verfolgten.

Der Abg. Dr. Wehr meinte, die von ihm citirten Worte

des Abg. Windthorst seien unglücklich gewählt, sie müßten

überall den Eindruck hervorbringen, den er davon empfangen habe. Er freue sich, daß der Abg. Windthorst das Miß⸗ verständniß aufgeklärt und seinen Worten eine andere Deutung gegeben habe. Vorwurf des Mangels an Loyalität erledigt. ferner der Abg. Windthorst sage, daß an den bedenk⸗ lichen Zuständen in Polen Diejenigen die Schuld trügen, welche die Polen jetzt beschimpften, so müsse Redner dies zurückweisen. Von Beschimpfen der Polen sei gar keine Rede. In seinen (Redners) Bemerkungen sei von einer Be⸗

schimpfung nichts zu finden, und er weise diesen Vorwurf

zurück.

Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, was er gesagt habe, bleibe gesagt. Der Abg. Wehr hätte nur weiter lesen sollen, da kämen die Erklärungen, welche jede falsche Deutung aus⸗ schlössen. 8

Der Titel wurde genehmigt.

Beim Titel „Bisthum Gnesen⸗Posen“ nahm der Abg. Ostrowicz Veranlassung, die vom Kultus⸗Minister gegen den Propst Dambeck bei Gelegenheit der Polendebatte erhobene Beschuldigung, polonisirend zu agitiren und die deutsche

Sprache zu vernachlässigen bezw. zu unterdrücken, unter Hin⸗

weis auf die ihm von dem Beschuldigten selbst an die Hand gegebenen Daten zurückzuweisen. Der Minister solle doch mit solchen Inkriminationen etwas vorsichtiger sein.

Hierauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren! Der Fall des Propstes Dambeck ist mir um so mehr in Erinnerung, als es, soweit ich mich entsinnen kann, das

erste Mal war, daß ich in der Stellung als Minister in die Lage

kam, einem Geistlichen die Schulaufsicht zu entziehen. Die Protokolle, die in der Angelegenheit damals aufgenommen waren, habe ich, wie ich glaube, alle vollständig durchgelesen. Ich weiß ganz genau, daß im Jahre 1882 die Entziehung der Schulaufsicht eintrat auf Grund der Verhandlungen aus dem Jahre 1881, weil es mir als jungem Minister schwer war, in dieser Angelegenheit einen so festen Entschluß zu fassen, als es meines Erachtens sachlich geboten war. Ich habe die Angelegen⸗ heit damals öfter hin⸗ und hergehen lassen, bis ich die Regierung ermächtigte, die Entziehung der Ortsschulaufsicht auszusprechen. Ich entsinne mich, daß damals der Vorwurf gegen den Propst Dambeck erhoben war, daß deutsche katholische Kinder auf seine Ver⸗ anlassung in der Religion polnisch unterrichtet wurden. Das führte zu einer Untersuchung. Bei derselben wurde durch Zeugenvernehmung, nicht blos durch zufällige Denunziationen, festgestellt, daß er einem Lehrer Anweisung ertheilt hatte, die deutsche Sprache nur mechanisch zu lehren. Der als Zeuge vernommene Lehrer war seiner Aufsicht, so weit ich mich erinnere, damals nicht mehr unterstellt, hatte auch sonst keinen Anlaß, soweit ich die Verhältnisse im Gedächtnisse habe, gegen den Propst Dambeck voreingenommen zu sein. Der Lehrer war inzwischen an einen andern Ort versetzt worden. Das ist die ganz objektive Lage des Falles.

Nun will ich gegen die sehr schöne Biographie, welche der geehrte

hat, nichts ein⸗

Herr Vorredner von dem Hrn. Dambeck gegeben haben, ohne

wenden. Konflikte kann ja jeder im Leben um deswillen sich einen Vorwurf Seitens seiner Freunde zuzuziehen. Vervollständigen will ich dies Bild nur durch die Thatsache, daß der betreffende Herr im Jahre 1883 zu 500 Geld⸗ strafe verurtheilt worden ist, weil mit seinem Wissen in seiner Kirche zu Schwersenz eine Altardecke aufgelegt worden ist, in welche der Endreim des Liedes Boze ços Polske eingestickt war. Die thatsäch⸗ liche Feststellung des Landgerichts Posen in dem Erkenntniß vom 22. Oktober 1883 ging dahin, daß das Lied zweifellos ein revolutio⸗ näres sei, und daß bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen eine Ge⸗ fährdung des öffentlichen Friedens durch die Handlung stattgefunden habe. Bei dem Urtheil hat sich der Propst beruhigt. Das ist Thatsache.

Die Position sowie der Rest des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso das Kapitel 116, Katholische Geistliche und Kirchen.

Kapitel 116a fordert 48 000 Bedürfnißzuschüsse für einen (altkatholischen) Bischof.

Der Abg. Theissing schilderte in längerer Ausführung die Verhältnisse in Neisse, welche sich dadurch herausgebildet hätten daß staatlicherseits den Altkatholiken s. Z. die Kreuzkirche zur Benutzung übergeben worden sei. Jetzt nach 10 Jahren sei die altkatholische Gemeinde durch Rücktritt zur katholischen Kirche, Tod und Verzug auf ein kleines Häuflein zusammen⸗ geschrumpft, so daß die schöne große Kreuzkirche leerstehe. Da⸗ gegen sei der Nothstand in der katholischen Pfarrkirche ein ganz ungeheurer. Er bitte den Minister dringend um Abhülfe.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte:

Meine Herren! ich kann mich auf eine kurze thatsächliche Be⸗ merkung beschränken.

Ich habe, anknüpfend an die Beschlüsse dieses hohen Hauses und des Herrenhauses im vorigen Jahre, gefaßt aus Anlaß der Petition aus Wiesbaden, vor einiger Zeit Anweisung auch nach Schlesien hin ertheilt, von neuem die Verhandlungen zwischen der römisch⸗katholischen und alt⸗katholischen Gemeinde aufzunehmen. Die Staatsregierung hat ja gar kein anderes Interesse, als das Gesetz, was da ist, auszu⸗ führen, und zwar in der Weise auszuführen, wie es möglichst dem allgemeinen Interesse entspricht. Der Grundsatz, den ich immer ver⸗ treten habe, ist der: wo eine Theilung zwischen den beiden Religions⸗ gemeinschaften möglich ist, muß die Theikung eintreten; wo eine Theilung nicht möglich ist, habe ich allermaßen dahin gestrebt, daß er eine Theil eine Abfindung gewährt und der andere sie erhält.

Daß meine Bemühungen auf diesem Gebiete nicht mit reicher Frucht gesegnet worden sind, das hat ja verschiedene Gründe. Ich will das nicht näher ausführen, weil das heute vielleicht die Stimmung trüben könnte. Aber das hohe Haus hat im vorigen Jahre die Auf⸗ fassung, von der ich mich leiten lasse, gebilligt. Ich bin der gute Vermittler; es wird den Herrn Vorredner interessiren, wenn ich wiederhole, daß mir versichert worden ist aus seiner Gegend von einem Katholiken, daß die Zeit jetzt CE wo man durch eine ge⸗ schickte und freundliche Verhandlung in Neisse die bestehende Schwie⸗ rigkeit lösen könnte. Ich höre zu meiner Freude, daß der Herr Vor⸗ redner der orsihenbe es römisch katholischen Kirchenvorstandes ist, also eine sehr einflußreiche und maßgebende Stellung bekleidet, und wenn er der Intention meiner Person und des Hauses, die hier im vorigen Jahre zum Ausdruck gekommen ist, irgendwie Rechnung trägt, se 88 ich ihn nur aufrichtig bitten, meine Bemühungen zu unter⸗

ützen. „Darauf wurde um 4 ½ Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr vertagt.

Durch diese Erklärung sei der Wenn

8

Es könnte das sonst Folgen haben, 8

7

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung AX u. s. w. von öffentlichen Papieren.

.Literarische Anzeigen. 1 In der Börsen⸗

Annoncen⸗Bureaux.

Theater⸗Anzeigen. Beilage. f.

X₰☛

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

161564] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justizrath Wielisch zu Brieg, werden die unbekannten Erben:

1) der am 11. April 1884 zu Brieg im Alter von

57 Jahren verstorbenen, angeblich in Briegisch⸗ dorf, Kreis Brieg, geborenen Arbeiterwittwe Johanne Scholz, Tochter der zu Briegischdorf wohnhaft gewesenen verstorbenen Arbeiter Herr⸗ mann'schen Eheleute, der am 6. Februar 1885 zu Brieg im Alter von 69 Jahren verstorbenen verwittweten Han⸗ delsmann Vertun, Amalie, geborene Schweizer, 3) der am 8. November 1884 zu Brieg im Alter von 85 Jahren verstorbenen verwittweten Haupt⸗ mann Theophile Gerber, geborene von Kegler, aufgefordert,

spätestens im Aufgebotstermine

den 11. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht (Lindenstraße Nr. 40) anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig, von demselben weder Rechnungs⸗ legung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.

Der Scholz'sche Nachlaß beträgt etwa 50 ℳ, der Vertun'sche etwa 100 ℳ, der Gerber'sche etwa 700

Brieg, den 22. Februar 1886.

Das Königliche Amtsgericht. II. Neukirchner. 161051] Anfgebot.

Auf Antrag des Erbpächters Fritz Klarfcke hie⸗ selbst, welcher den betr. Hypothekenschein vorgelegt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Fol. 4 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Erb⸗ pachtstelle Nr. 14 hieselbst am 9. Januar 1858 für den Knecht Johann Hagen hieselbst eingetragenen 400 Thlr. Crt. zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem auf

den 1. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen An⸗ sprüchen werden ausgeschlossen und das Intabulat im Hypothekenbuche wird getilgt werden.

Lübtheen, 3. März 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: Hirsch, G.⸗Anw., int. Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 5. März 1886. Dreishoff, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Auktions⸗Kommissars Wilhelm Kleffmann zu Pr. Oldendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amts⸗

richter Schulte b V ““ füi Macht Die Gläubiger beziehungsweise die Rechtsnach⸗

folger der Gläubiger folgender im Grundbuche von Börninghausen Bd. 4 Blatt 15 eingetragener For⸗

161572]

derungen:

1) Abth. III. Nr. 1 211 Thaler 10 Pf. für

Anne Marie Elisabeth Brinkmeier, verehelichte Erb⸗

pächter Ernst Brökelmeier, zu Balkenkamp und Margarethe Charlotte Brinkmeier auf Grund der unterm 30. April 1836 bestätigten Schichtungs⸗ urkunde vom 6. November 1835, von welchen Ab⸗ findungen die für die Margarethe Charlotte Brink⸗ meier eingetragenen 105 Thaler 15 Sgr. 6 Pf. be⸗ zahlt und zur mehreren Sicherheit der in Abth. III. Nr. 3 eingetragenen Forderung der Anne Marie Louise Brinkmeier laut Urkunde vom 24. Oktober 1844 verpfändet sind,

2) Abth. III. Nr. 3 74 Thlr. 6 Sgr. 5 ½ Pf. Abfindung für Anne Marie Louise Brinkmeier auf Nr. 56 Börninghausen aus der Urkunde vom 16. Juli 1841, welche Abfindung auf die Wittwe Margarethe Elisabeth Brinkmeier, geborene Schuh⸗ macher, Nr. 56 Börninghausen vererbt und laut Ur⸗ kunde vom 11. Mai 1850 dem Ernst Heinrich Brökelmeier Nr. 56 Limberg verpfändet sind,

3) Abth. III. Nr. 5 25 Thaler nebst 5 % Zinsen seit Weihnachten 1848 und 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. Kosten auf Grund des Mandats vom 26. No⸗ vember 1849 für den Kaufmann Werfel zu Pr. Oldendorf u“

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

[61575] Im Namen des Königs! Verkündet: Riesenburg, den 20 Februar 1886. Landmesser, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbekann⸗

ten Erben:

a. der zu Riesenburg am 15. Februar 1876 ver⸗ storbenen Schuhmacherfrau Wilhelmine (auch Minna genannt) Meiffert, geb. Rosenbaum F. 2/84

b. des am 9. Mai 1879 ebendaselbst verstorbenen Gefreiten Friedrich August Ernst F. 1/85

erkennt auf Antrag des Nachlaßpflegere⸗ Rechts⸗ anwalt Nauen in Rosenberg Wpr., bezw. des Nach⸗ laßpflegers, Kaufmann Kirstein zu Riesenburg, das Königliche Amtsgericht zu Riesenburg durch den Amtsrichter Paucke, auf Grund des §. 481. I. 9., §§. 24. 16. 27. II. 16., §§. 847 ff. II. 18. A. L. R. §. 829 C. P. O. für Recht: Die unbekannten Erben der Eingangs bezeichneten

Erblasser werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den bezüglichen Nachlaß dergestalt ausgeschlossen,

daß der Nachlaß beider Erblasser dem Fiskus zu

verabfolgen, und die sich später meldenden Erben alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen. Von Rechts Wegen. 8 Paucke, Amtsrichter.

[615741 Bekanntmachung.

Durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die etwaigen Be⸗ rechtigten der im Grundbuche von Mittel⸗Alt⸗ Driebitz Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 1 für die Ge⸗ schwister Anna Dorothea, Johann Gottfried, Johann Ernst und Anna Rosina Bothe eingetragenen Vater⸗ erbtheilspost von 61 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen, auch ist das darüber gebildete Hypotheken⸗Dokument, bestehend aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 8./17. Juni 1836 dem Hypothekenschein vom 9. Januar 1837 aus dem Eintragungsvermerke vom 10. ejd. mensis für kraftlos erklärt worden.

Fraustadt, den 3. März 1886.

Königliches Amtsgericht.

[615688 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Mübl⸗ hofers in Weiden, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Chemnitz durch den Amtsrichter Nohr für Recht:

Der abhanden gekommene, von Otto Kleinert in Hartmannsdorf unterm 23. April 1885 an eigene Ordre ausgestellte, von ihm acceptirte, bei Ernst Petasch in Chemnitz am 15. Juli 1885 zahlbare und mit dem Giro Friedrich Mühlhofers in Weiden ver⸗ sehene Wechsel über 1050 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt Friedrich Mühlhofer in Weiden als Antragsteller.

Verkündet am 6. März 1886.

Urtheil.

1) Nach fruchtlosem Ablaufe des anberaumten Anmeldetermins wird auf Antrag des hiesigen Rechts⸗ anwalts Dr. Oswalt, als Vormundes des mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesenden, am 17. März 1812 dahier geborenen Georg Wilhelm Adam Schrambach, Sohn des Seribenten Peter Joseph Schrambach und dessen verstorbenen Ehefrau Catha⸗ rine Dorothea, geb. Hofmann, angedrohter Maßen für todt und ohne Leibeserben verstorben erklärt.

2) Gleichzeitig wird auf weiteren Antrag erkannt, daß der Vater des Verschollenen, der Scribent Peter Joseph Schrambach, eventuell dessen Leibes⸗ erben dem angedrohten Rechtsnachtheile gemäß bei der Eröffnung und Vertheilung der Erbschaft des für ohne Leibeserben verstorben erklärten Georg Wilhelm Adam Schrambach unberücksichtigt bleiben.

Frankfurt a. M., den 23. Februar 1886.

Königliches Amtsgericht. II. 3.

Im Namen des Königs! Verkündet am 3. März 1886. Kinzel, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber. Auf den G

[61576]

Antrag der verehelichten Komtoirbote

Lewerenz, Bertha Dorothea, geb. Simon, in Stettin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arus⸗ walde durch den Amtsrichter Ilberg

für Recht:

Der Schlosser Karl Johann Simon, geboren zu Arnswalde am 1. November 1848, Sohn des Zim⸗ mermanns Johann David Simon und seiner Ehe⸗ frau Johanne Louise, geb. wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag⸗ stellerin.

[61579]-¼ Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schuhmachers Johannes Jacob hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum hier, gegen seine Ehefrau Hanna Charlotte Jacob, separirte Schröder, geb. Rennert, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund bös⸗ licher Verlassung und Ehebruchs wird die Beklagte zur mündlichen Verhandlung über die ihr bereits zugestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 16. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. 3 G

Verlin, den 4. März 1886.

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

Civilkammer 13.

8

[61067]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung.

Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Katharina Denger, zur Zeit Dienst⸗ magd in Marxdorf, Ehefrau von Martin Burre, Fuhrmann in Mardorf wohnhaft gewesen, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Klägerin zum Armenrechte zugelassen, durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Joseph Lehr in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, Beklagten, Klage auf Ehescheidung erhoben und beantragt, die Ehescheidung zwischen den Par⸗ teien auszusprechen und dem Beklagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die Sitzung des K. Landgerichts zu Frankenthal, Kammer für Civilsachen, vom 27. Mai nächsthin, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte zu⸗ leich vorgeladen wird mit der Aufforderung, einen ber diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung aufzustellen.

Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird Vor⸗ stehendes bekannt gegeben. 1““

Frankenthal, den 3. März 1886.

Kgl. Landgerichtsschreiberei: Denig, Kgl. Obersekretär

8. 9. Familien⸗Nachrichten. 0 2 661619] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3446. Der Wagner Jakob Kempf in Mann⸗ heim. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld, zu Mannheim, klagt gegen Friedrich Kaltreuther in Mannheim, z. Zt. unbekannten Aufenhalts, aus Werkverding, mit dem Antrage:

1) Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 572 nebst 5 % Zins bieraus seit dem Klagzustellungs⸗ tage zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

2) das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des

Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf Mittwoch, den 2. Juni 1886,

1 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 5. März 1886.

1“ Bauer,

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

661583] Oeffentliche Zustellung.

Die Elisabeth Steffen zu Wiesweiler und Anna Steffen, daselbst wohnend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Karl, klagen gegen den Paul Steffen, Eisen⸗ bahnbeamter, und dessen Ehefrau Maria Haag, Beide früher zu Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Theilung, mit dem An⸗ trage:

Wolle Kaiserl. Landgericht den durch Notar Schneider zu Saargemünd am 24. Januar 1885 errichteten Liquidationsverhandlungen die Genehmigung ertheilen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd auf

den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemäünd, den 6. März 1886.

Der Obersekretär: Erren.

[61577 Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Catharina Ekwinska zu Nakel und des unehelichen Kindes derselben, Leonore Ek⸗ winska, vertreten durch den Arbeiter Andreas Ek⸗ winski zu Nakel, klagen gegen den Knecht Ludwig Steidinger, unbekannten Aufenthaltsortes, wegen An⸗ sprüche aus außerehelicher Schwängerung,

mit dem Antrage: 1) den Beklagten für den Vater des von der Klägerin Catharina Ekwinska am 28. No⸗ vember 1884 geborenen Kindes Namens Leonore zu erklären, 2) ihn zu verurtheilen:

a. der Klägerin an Tauf⸗, Entbindungs⸗,

wochenkosten 100 ℳ,

b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 9 monatliche Alimente und zwar die rückständigen sofort, die laufenden in vierteljährlichen Raten pränumerando zu zahlen,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Krone a. Br. auf

den 7. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krone a. Br., den 5. März 1886.

Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Sechs⸗

[61581]1 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. 1“

Die Ehefrau Dorothea Christine Catharine Marie Freimuth, geb. Boguhn, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jacobson, welche gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Carl Heinrich Wilhelm Christian Freimuth, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung geklagt hat, ladet den Beklagten zur Beiwohnung der Ableistung des der Klägerin durch Urtheil vom 19. Dezember 1885 auferlegten Eides sowie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Ham⸗ burg (Rathhaus) auf

den 8. Mai 1886, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 6. März 1886.

W. Clauss,

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

2157 ₰+ 9 8 1 1615781 Oeffentliche Zustellung. 1) Die Agnes Ida Fülle, geb. Uhlein⸗Köhler, in Hamburg, 2) die Anna Minna Hartmann, geb. Geißler, in Reichenbach, 8 3) die Clara Emilie Köllner, geb. Krauß, in Morgenröthe, jede derselben vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kreissyndikus Adler in Planen. 4) die Ottilie Louise Schädlich, geb. Zschau, in Döben, vertreten durch den Rechtsanwalt Hähnel in Plauen, klagen gegen b zu 1) den Kaufmann Wilhelm Richard Fülle, früher in Plauen 1““ zu 2) den Dachdecker Karl Heinrich Julius Hart⸗ mann, früher in Reichenbach, zu 3) den Dienstknecht Johann Christoph Köllner, früher in Rautenkranz,

—y—

zu 4) den Kutscher Karl Reinhard Schädli früher in Brunndöbra, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, zu 2 und 3 mit dem eventuellen An⸗ trage: den Beklagten zur Herstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, und laden die zu 1 bis 4 genannten Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste des Königlichen Landgerichts Plauen au den 7. Juni 1886, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 In Ehesachen 5) der Christiane Matthes, geb. Grünewald, in Stöcken, .6) der Christiane Friedericke Fügmann, geb. Geipel, in Plauen, J9) der Ernestine Emilie Meinel, geb. Pöhland, in Gottesberg, .8) der Johanne Albine Spengler, geb. Gerstner in Adorf, 8 8 y) der Fabrikarbeiterin Anna Marie Jubel, geb. Hufenhäuser, in Netzschkau, 8 jede derselben vertreten durch den Rechts⸗ Hanwalt Kreissyndikus Adler in Plauen, .109) der Auguste Wilhelmine Stier, geb. Gerisch, in Eich, 11) der Julie Marie Weber, geb. Pickert, in Plauen, 12) der Christiane Caroline Weidenmüller, geb. Heyne, in Treuen, 13) des Maurers Johann Martin Korndörfer in Plauen, diese vertreten durch den Rechtsanwalt Hähne in Plauen, 114) der Anna Auguste Ernst, geb. Hartenstein, in Mühltroff, vertreten durch die Rechtsanwälte Stim⸗ mel und Peltasohn in Plauen, 15) der Anna Marie Hager, geb. Mädler, in Oelsnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Oscar Schanz daselbst,

gegen

zu 5) den Dienstknecht Johann Gottlieb Matthes, früher in Plauen,

zu 6) den Handarbeiter Carl Friedrich Fügmann, früher in Plauen,

zu 7) den Harmonikamacher Franz Gustav Meinel, früher in Zwota,

zu 8) den Geigenmacher Carl Wilhelm Spengler, früher in Adorf,

zu 9) den vormaligen Polizeidiener Franz Ludwig Jubel in Reichenbach i. VB.,

zu 10) den Handarbeiter Franz Ludwig Stier aus Helmsgrün,

zu 11) den Zinngießer Ernst Bruno Weber, früher in Plauen,

zu 12) den Handarbeiter Christian Gottlieb Weidenmüller, früher in Eich,

zu 13) die Marie Barbara Korndörfer, geb. Stark.

zu 14) den Bäcker Franz Otto Ernst, früher in Mühltroff,

zu 15) den Handarbeiter Georg Oscar Hager, früher in Oelsnitz,

sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, zu 13) zugleich wegen Ehe⸗ bruchs,

ist zur Ableistung des den zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten Klägerinnen je zuerkannten Eides bez. der dem zu 13 genannten Kläger wahlweise zu⸗ erkannten Eide und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der ersten Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts Plauen Termin auf den 7. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Die zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten Be⸗ klagten, sowie die zu 13 genannte Beklagte werden zu diesem Termine hiermit geladen, mit der Auf⸗ forderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.

Die Klägerinnen bez. der Kläger haben Eheschei⸗ dung, die Klägerinnen unter 5, 7 bis 12 und 14 und 8 Kläger unter 13 eventuell Ehefortstellung bean⸗ ragt.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Plauen, am 5. März 1886.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Meichsner.

[61557“2 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗ anwalt Benno Katschke, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.

Berlin, den 3. März 1886.

iglich Der Präsident:

Bardeleben.

v1

[61556]3 Bekanntmachungg.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗ anwalt Hans Leopold Ullstein, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.

Berlin, den 3. März 1886.

Königliches Landgericht Berlin I. 8 Der Präsident:

Bardeleben.

[61555] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Emil Gustav Marimilian von Mücke ist am heutigen Tage in die Liste der bei dem Königl. Amtsgerichte hier zugelassenen Rechts⸗ anwälte mit dem Wohnsitze Bernstadt eingetragen worden.

Bernstadt i. Sachsen, am 2. März 1886.

Königliches Amtsgericht. Gaudlitz.