Der Abg. Stöcker begründete denselben vor allen Dingen durch den kirchlichen Nothstand in Berlin, der dadurch, daß Berlin die Hauptstadt des Deutschen Reichs geworden sei und deshalb der Zuzug sich ungemein gesteigert habe, immer mehr und mehr gestiegen sei. Es liege aber im Interesse der Staatsregierung, gesunde, sittlich religiöse Verhältnisse zu be⸗ sitzen. Die Majorität der Stadtsynode, welche zwar den guten Willen habe, zu helfen, treibe Kirchenpolitik, sie hindere jede gedeihliche Entwickelung durch die Forderung patronatsfreier Gemeinden; denn auf diese Weise werde die Wahl der Geist⸗ lichen der öffentlichen Agitation anheimgegeben. Auf diese Weise werde die Freiheit der Gemeinde durch ganz fremd⸗ artige kirchenpolitische Gesichtspunkte unterdrückt, und deshalb sei die Stadtsynode der Aufgabe, dem kirchlichen Nothstand abzuhelfen, nicht gewachsen. Die Parochien seien viel zu groß, der Kirchen viel zu wenige, und jedem Geist⸗ lichen seien viel zu viel Menschen zur Seelsorge über⸗ antwortet. Redner gab auf Grund von Stadtmissionsberichten Bilder aus Vorstadthäusern, aus deren Statistik sich ein großer Mangelsittlich⸗religiöser Anschauung bei den Bewohnern ergab. Hieraus folgerte Redner die Nothwendigkeit für die Staats⸗ regierung, hier selbst einzugreifen, zumal die Stadtsynode ihrer Aufgabe sich nicht gewachsen zeige. Berlin habe zu zwei Drittheilen Einwohner aus anderen Provinzen; warum sollten denn also diese nicht mit ihren Steuern für die Bil⸗ dung neuer Parochien in Berlin herangezogen werden können? Eine Staatskirche sei ihm nicht Ideal, er wünsche die größtmögliche kirchliche Freiheit, aber so lange noch ein Stück Staatskirche bestehe, müsse der Staat auch der Kirche zu Hülfe kommen. Durch die Falksche Synodalordnung seien die desorga⸗ nisirten Massengemeinden in der Synode am stärksten vertreten; eigentlich sollte die bestorganisirte Gemeinde die meisten Vertreter haben. Da cs aber nicht so sei, so drücke die Masse mit ihrer Ansicht sehr gefahrdrohend auf die Synode. Hier müsse der Staat helfen. In einem einzigen Jahre seien für Kunst hier 4 ½ Millionen Mark gegeben worden, für die Kirche seien seit 40 Jahren nur 1 ½ Millionen abgefallen. Wo könne hier von einem gesunden Verhältniß die Rede sein? Er bitte den Minister, die Sache an sein Herz zu nehmen, von dem man ja wisse, daß es warm für die Kirche schlage.
Der Abg. Zelle stellte das Vorhandensein von Uebel⸗ ständen nicht in Abrede, aber die Schilderung derselben durch Stoͤcker leide doch stark an Uebertreibung; denn an dem Ein⸗ zelfalle eines grausig verwahrlosten Hauses lasse sich doch nichts Allgemeines nachweisen. Daß der Vorredner lieber auf eine Abstellung der Noth verzichte, als Kirchen freien Patronats annehme, sei sehr charakteristisch für seine Stellung. Zunächst werde man fragen, habe denn die Kirche in Berlin nicht selber Mittel genug? Die eigenthümliche Art des Wachsthums einer großen Stadt bringe es mit sich, daß sich alljährlich an der Peripherie eine kleine Mittelstadt ansetze; während also nach Außen zu die Bedürfnisse wüchsen, steigere sich gewissermaßen die Wohlhabenheit der inneren Kirchspiele durch Verringerung ihrer Seelenzahl. Zu erwarten sei von solchen Gemeinden nichts, denn als man einer der wohlhabendsten, der Dom⸗ gemeinde, zumuthete, etwas herzugeben, da sprach man sogar von „beabsichtigter Beraubung“. Hierbei spiele auch der pro⸗ testantische Kulturkampf mit hinein, denn es sei doch wahrlich nicht schön, wenn Einem die Gefahr vor Augen stehe, sich aus der Kirche herausgewiesen zu sehen, und es mache doch muth⸗ los, wenn Diejenigen, welche zur Leitung berufen seien, sich immer durch einen über ihnen stehenden Willen in ihren Be⸗ strebungen lahm gelegt sähen. Ein betrübender Fall sei die Nichtbestätigung des Predigers Diekmann aus Schleswig, welche deshalb ausgesprochen worden sei, weil derselbe nicht im Stande sei, in der Landeskirche ein geistliches Amt in Folge seiner Stellung zum apostolischen Bekenntniß zu führen. Ursprünglich sei doch die Union in Preußen viel weitherziger gedacht, und hier komme man und richte innerhalb Preußens einen Schlagbaum auf. Der Konsistorial⸗Präsident habe sich in der Pastoralkonferenz dahin geäußert, daß der liberalen Theologie innerhalb der evangelischen Kirche niemals eine Be⸗ rechtigung eingeräumt werden könne, und alle übrigen Herren seien dieser Ansicht beigetreten: man habe den Liberalismus einen Parasiten an der Kirche genannt, ja ein Professor sei so weit gegangen, zu sagen, man müsse, um ihn zu vernichten, erst wieder die Rachepsalmen beten lernen, ehe es besser werden könne. (Redner verlas einige Stellen aus diesen Rachepsalmen.) Der Abg. Stöcker solle nach dem Ausspruche eines anderen
Geistlichen von Gott zu seinem Kampfe legitimirt sein; er —
(Redner) verstehe dies nicht, denn der Gott des neuen Testa⸗ ments, der Gott der Liebe, könne es nicht sein, und der Gott des alten Testaments auch nicht, denn der habe doch wieder die Juden lieb gehabt. Den Minister bitte er daher, Persön⸗ lichkeiten in das Kirchenregiment zu berufen, welche dem Geiste der Milde entsprächen, von welcher Friedrich Wilhelm III. bei der Stiftung der Union ausgegangen sei.
Der Abg. Stöcker bemerkte, das einzig Wahre und Brauch⸗ bare in der Rede des Abg. Zelle sei die Anerkennung des Nothstandes in Berlin. Sonst sei nichts Sachliches darin ge⸗ wesen. Wie könne derselbe ihm und seinen Freunden Intoleranz vorwerfen? Der Liberalismus sei seiner Natur nach intolerant. Das zeige auch seine Kampfesart, wie aus den „Briefen mo⸗ derner Dunkelmänner“, welche unwidersprochenen Zeitungs⸗ mittheilungen zufolge von Pastor Schramm in Bremen her⸗ rührten, hervorgehe. Im Uebrigen trat Redner einzelnen Aeuße⸗ rungen des Vorredners entgegen. Er begreife nicht, wie man von Seiten der Linken empfehlen könne, die reichen Gemeinden sollten Geld für die nicht begüterten hergeben, während man sonst doch jeden Sozialismus und Kommunismus perhorreszire. Nicht seine Richtung bekämpfe einen solchen Antrag, vielmehr habe sein Freund Diestelkamp ihn gestellt und sei von der inken Seite gerade deshalb angegriffen worden.
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, die Ausführungen der Vorredner stimmten darin überein, daß für die kirchlichen Be⸗ dürfnisse Berlins nicht genügend gesorgt sei; es fehle sowohl an Kirchen wie an Geistlichen. Diesem Nothstande abzuhelfen, müsse jedem preußischen Staatsbürger am Herzen liegen. Aus dem Streite der beiden Vorredner gehe mit voller Deutlichkeit hervor, weshalb die Mittel zur Abhülfe nicht aus den Ge⸗ meinden selbst heraus gewonnen werden könnten; bei einem solchen Zwiespalt der Anschauungen, bei solchen inneren Zer⸗ würfnissen müsse zunächst vor jeder Bewilligung die Vorfrage entschieden werden: solle die neue Kirche und ihre Pastoren für die Anhänger des Abg. Zelle oder des Abg. Stöcker be⸗ stimmt sein? Nach den geltenden Bestimmungen sei die Auf⸗ bringung der Kirchenbaulast Sache der Gemeinde; hier werde ohne Weiteres der Staat angerufen, um die Mittel zur Be⸗ seitigung des Nothstandes durch Erbauung neuer Kirchen zu gewähren. Das führe zu einer höchst bedenklichen und gefährlichen Verstaatlichung kirchlicher Verhältnisse, wie sie auch in der Hundert⸗ Millionen⸗Vorlage angestrebt werde, während eine Vorlage noch in Aussicht stehe, wonach auch die Schule in den polni⸗ schen Landestheilen verstaatlicht werden solle; ein horrender Gedanke, der hoffentlich an dem gesunden Sinn der Mehrheit dieses Hauses scheitern werde. Redner könne demnach für den Antrag in der vorliegenden Form nicht stimmen, zumal ähn⸗ liche Nothstände auch in anderen Städten und erst recht auf dem Lande vorhanden seien. Zu einer Verstaatlichung aller dieser Verhältnisse, die schließlich den Staat bankerott machen müßten, biete er seine Hand nicht. Den Wunsch des Abg. Stöcker nach Befreiung der Kirche von staatlicher Bevormun⸗ dung theile er; aber in innere Fragen, wie die der Anstellung der Pfarrer, sich einzumischen, werde das Centrum sich wohl hüten. Die beklagten Uebelstände rührten einfach daher, daß der Staat vermessen genug gewesen sei, zu glauben, er könne auch die Kirche regieren, aber das koͤnne nur die Kirche, und Redner reklamire mit dem Abg. Stöcker diese Freiheit der Kirche, der evangelischen wie der katholischen. Den An⸗ trag Stöcker bitte er der Budgetkommission zu überweisen. Der Abg. Stöcker wiederholte, daß, nachdem das staat⸗ liche Patronat in alter Weise zu funktioniren aufgehört habe, die Berufung auf die Verpflichtung der Gemeinden nichts mehr bedeute. Viel lieber als der Ausdruck allgemeiner Sympathie würde ihm die Unterstützung seines Antrags durch den Abg. Windthorst sein. .
Der Abg. von Eynern betonte, daß der Abg. Stöcker jetzt bereits zum dritten Male für seinen Antrag gesprochen habe, es müsse sich also aus seiner Fraktion Niemand außer ihm zum Worte gemeldet haben. Damit sei erwiesen, daß auch die Konservativen die ganze Sache für eine lediglich lokale Angelegenheit hielten. Im Westen der Monarchie seien solche Nothstände unbekannt, weil die Gemeinden opfer⸗ williger seien und den Staat um Unterstützung überhaupt nicht angingen. In Berlin werde sich sicherlich dieselbe Opfer⸗ willigkeit zeigen, wenn erst einmal das derzeit über Berlin waltende Kirchenregiment der Hauptstadt gegenüber eine ver⸗ änderte Haltung angenommen habe. Der Ueberweisung des Antrags an die Kommission würden die Nationalliberalen zu⸗
stimmen, falls die konservative Fraktion es wünsche.
Der Abg von Rauchhaupt erklärte, daß auch die konser⸗
vative Fraktion den Antrag für der Erwägung werth und die Kommissionsberathung desselben für angezeigt halte.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, nach dem Abg. Stöcker müßte man glauben, daß der kirchliche Nothstand Berlins erst durch die seit 1873 eingetretenen Vernachlässigungen verschuldet sei. Dieser Nothstand habe sich bereits viel früher unter der Herr⸗ schaft des Patronats entwickelt. Und habe nicht die Berliner Stadtsynode ganz bestimmte, klare Vorschriften formulirt, um diesen Uebelständen abzuhelfen? Auf dem Gebiet des städti schen Patronats sei die Abhülfe eingetreten; das Hinderniß liege nur noch an den Parochien landesherrlichen Patronats. Der Antrag Stöcker bezwecke lediglich die Auslieferung der Gemeinden an das Kirchenregiment; habe doch das Konsistorium es schroff abgelehnt, auf den Boden jener von der Stadtsynode vereinbarten Grundsätze zu treten! Unmöglich könne doch die Gemeinde neue Stellen und Pa⸗ rochien gründen und mit ihren Mitteln dotiren, um das landes⸗ herrliche Patronat zu erweitern. Die Kommission werde den objektiven Thatbestand festzustellen haben; die Zahlen des Abg. Stöcker genügten dazu in keiner Weise. Um dem Li⸗ beralismus Intoleranz vorwerfen zu können, citire der Abg. Stöcker die „Briefe moderner Dunkelmänner“; in demselben Augenblick, wo derselbe die Methode dieses Buches tadele, be⸗ folge er ganz dieselbe von ihm getadelte Methode selbst, indem er die liberalen Theologen mit den schärfsten Angriffen wegen ihres Standpunktes zum Bekenntnisse überhäufe!
Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer sah den Antrag Stöcker als durch die bisherige Debatte bereits todt geredet an. Ein Antrag wie dieser müsse konsequenterweise gleich mäßig auf alle Bekenntnisse, auch auf die Juden Ausdehnung finden; diesmal habe der Abg. Stöcker die Katholiken gewisser⸗ maßen als Schlepper benutzen wollen. Von der jetzigen Re⸗ gierung sei für die Katholiken paritätische Behandlung auch in dieser Beziehung nicht zu erwarten; im Uebrigen sei die Finanzlage nicht darnach angethan, um eine Bewilligung der Forderung räthlich erscheinen zu lassen.
Die Debatte wurde geschlossen.
Der Abg. Dr. Möllmann konstatirte, daß der Schluß der Debatte ihn verhindert habe, seinen Freund Schramm gegen die heute erhobenen, gänzlich ungerechtfertigten Angriffe in Schutz zu nehmen.
Der Antrag Stöcker ging an Tit. 4 wurde genehmigt. 1
Bei Titel 5: „Zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse 3 255 600 ℳ“, enthält der Etat folgenden Vermerk:
Von diesem Fonds sind zwei Millionen Mark dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der bereits 5 Jahre im Amte befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren auf 2400 ℳ und in katholischen Pfarren auf 1800 ℳ zu erhöhen. Der etwaige Ueberrest dieser zwei Millionen Mark ist zu Zulagen für Geistliche mit einem Ein⸗ kommen unter 3000 ℳ zu verwenden.
Der Abg. von Strombeck beantragte, diesen Vermerk dahin zu ändern, daß 1) anstatt der Worte „im Amte“ gesetzt wird „im Pfarramte“, und daß 2) hinter dem Worte „Geist⸗ lichen“ eingeschaltet wird:
„einschließlich derer in staatlich anerkannten Missionspfarren, sowie einschließlich der Stellvertreter im Sinne des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1883“. 8
Der Antragsteller begründete unter großer Unaufmerksam⸗ keit des nur noch spärlich besetzten Hauses in eingehender Darlegung seinen Antrag und bat aus Rücksichten der Gerechtigkeit um Annahme desselben.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler bat um Ablehnung des An⸗ trages. Eine verschiedene Behandlung zwischen den evan⸗ gelischen und katholischen Geistlichen finde nicht statt. Wenn man die Missionspfarrer ebenso behandele wie die fest an⸗ gestellten Geistlichen, so werde jede Kirche dahin streben, möglichst viele Geistliche für die Mission heranzuziehen, da der Staat die Kosten tragen würde, und dadurch könne man leicht zu unleidlichen Zuständen kommen.
Nachdem sich noch die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Graf zu Limburg⸗Stirum gegen den Antrag ausgesprochen hatten, wurde derselbe schließlich gegen die Stimmen des Centrums abgelehnt und Titel 5 unverändert genehmigt, ebenso der Rest des Kapitels.
Um 4 ½ Uhr wurde die Berathung abgebrochen. Sitzung Dienstag 11 Uhr.
die Budgetkommission,
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
Preußischen Stnats-Anzeigerg: 8 Verlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, ladungen u. dergl. 6. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung 8. Theater⸗Anzeigen. 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8
⁴ 32 (☛᷑ 4 v“ 8 5 1 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Känrigl.. N heffentlis her nmgzeiger.† 7 ; 11“ de Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
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Vor⸗
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“
1 zum Kostenersatze,
die Beklagte in den von Gr. Amtsgerichte hier zur
sprechen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung
des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf
Landgericht wolle verordnen, daß durch den Notar
treten durch Rechtsanwalt Dourt, kla gen Johann Lafontaine, früher Müller auf der Hollinger
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [62807] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Maria Catharina Margaretha Ehmcke, geb. Elwers, zu Niendorf bei Mölln in Lauenburg, früher in Ottensen, vertreten durch den Rechtsanwalt Marx Schmidt in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Heinrich Friedrich Ehincke, zuletzt in Ottensen wohnhaft, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet dern Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf
den 5. Juni 1886, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zuge! ssenen Anwalt zu bestellen.
Zem Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altona, den 11. März 1886. . C. Stahl, 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. .
62816] Oeffentliche Zustellung 8
Die Frau Gieseke, Louise Wilhelmine, geb. Rouvel, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Wolffgram hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Heinrich Conrad Gottlieb Gieseke, zu⸗
letzt hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
— ———
—— —— -— ——
böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗
scheidung: 1 das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erachten,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 16. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. 1b Berlin, den 27. Februar 1886. “ Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht . Civilkammer 13.
v Oeffentliche Zustellung.
iterfrau Caroline Herrmann, geborene Karwatzka, zu Klein Heide bei Radomno, Westpr., vertreten durch den Justizrath Heinrich zu Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Herrmann aus Klein Heide, Kreis Rosenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilnng des Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandle z des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 22. Inni 1886, Vormittags 10 Uhr,
— -—— —— —y—
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Elbing, den 11. März 1886. ““ Baecker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62804]
Der Tischler August Bernstein in Gröden klagt gegen den Bildhauer Hermann Krätzschmar, früher hier, jetzt in unbekannter Abwesenheik, wegen 48 ℳ 39 ₰ Arbeitslohn für August und September 1885, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 48 ℳ 39 ₰ an Kläger und Tragung sämmtlicher Kosten, sowie vorläufige Voll⸗ streckbarkeit des Urtels, und ladet den Veklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht II. zu Elsterwerda auf Dienstag, den 18. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Elsterwerda, den 10. März 1886.
““ Kampe,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.
—
162809] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Maurer Sieske, Auguste, geb. Leutloff, zu Liegnitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Eriedmann zu Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer, späteren Ziegelarbeiter Her⸗
— —- — — — ——
mann Sieske, früher in Beichau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklä⸗ ren, ihm auch die Kosten des Prozesses zur Last 8“ legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 29. Juni 1886, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. L“ Schmerder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62798] Oeffentliche Zustellung.
Der, zum Massenverwalter im Konkurse der Gläubiger des Spediteurs A. Elster in Lüneburg bestellte Rechtsanwalt Fressel daselbst, klagt, nach⸗ dem er das durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des ꝛc. Elster unterbrochene Verfahren wieder aufgenommen hat, gegen den Oekonomen und Ziegeleibesitzer v. d. Oelsnitz, früher in Hasenwinkel, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen dem ꝛc. Elster aus einer laufenden Geschäftsverbin⸗ dung mit dem Beklagten gegen den Letzteren er⸗ wachsenen Forderungen mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 7213,56 ℳ
nebst 5 % Zinsen seit 1. September 1885, sowie
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf den 20. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. v. Schüching, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62801] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 4390. In Sachen der Salomea Maier, Wittwe in Ettlingen, Klägerin, gegen die Elisabetha Renz, Wittwe in Untergrombach, Beklagte, wegen Ferdenag legt die Klägerin gegen das am 25. Fe⸗
ruar 1886 gegen sie erlassene, ihr am 4. März 1886 zugestellte Versäumnißurtheil Einspruch ein und ladet
mündlichen Verhandlung über die Hauptsache und über den Einspruch auf Samstag, den 1. Mai 1886, Vormittags 10 ¼ Uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht. Bruchsal, den 13. März 1886. Der Gerichtsschreiber des Großh Bad. Amtsgerichts. Rissel.
8 e 2 “ “ [62820 Oeffentliche Zustellung.
Der Hotelbesitzer Freyberg in Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Fischer II. in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Hermann Davis, früher in Hanno⸗ ver, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einer am 19. April 1876 stattgehabten Abrechnung und einem auf Grund derselben abgegebenen Anerkenntnisse und Zinsver⸗
der libellirten 1151,50 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 19. April 1876 schuldig zu verurtheilen; ref. exp. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I.
den 21. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser luszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 11. März 1886. —
Henning.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62827] Oeffentliche Zustellung.
1) Der Johann Eugen Martigny, Hauptmann im ersten Algierschen Tirailleur⸗Regiment, in Expedition in Tonkin, 2) Prosper Martigny, Holzsäger in Epernay, 3) Clotilde Martigny, ohne Gewerbe, zu Paris, 4) Eugen Narcissus Martigny, Beamter bei der Ostbahn in Gray, 5) Maria Martigny, Ehe⸗ frau von Joseph Martin, Beamter bei der Ostbahn in Pont⸗à⸗Mousson, 6) Maria Justine Martigny, Ehefrau von Peter Balzert, Bäcker in St. Johann
Rohrbach, vertreten durch Rechtsanwalt Küntzler zu Metz, klagen gegen 1) Felixr Martigny, Beamter an der Nordbahn in Haumont (Nord), 2) Adolf Mar⸗ tigny, Bäckergeselle, früher bei Tellier in Vigneux, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, 3) Peter Martigny, ohne Stand, zu Kurzel, wegen
Lizitation und Theilung, mit dem Antrage: Kaiserl.
Henry in Kurzel zur Auseinandersetzung 1) der zwischen Peter Martigny und dessen verlebten Chefrau Ma⸗ ria Anna Lerond bestandenen Gütergemeinschaft und 2) des Nachlasses der genannten Verlebten geschrit⸗ ten werde; ferner verordnen, daß vorher durch den nämlichen Notar zum Lizitationsverkaufe des zum Nachlasse der verlebten Maria Anna Lerond gehöri⸗ gen, zu Kurzel gelegenen Hauses, zum Schätzungs⸗ preise von 200 ℳ, unter den in der Klage angege⸗ benen Bedingungen geschritten werde, die Kosten der Masse zur Last legen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf
den 10. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
wird
62828] Oeffentliche Zustellung. Die Anna König, geschiedene Ehefrau von Johann Lafontaine, ohne Gewerbe zu Bolchen wohnend, ver⸗ klagt gegen den
Mühle, Gemeinde Freisdorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen der Ersatzansprüche der Klägerin aus der zwischen den Parteien bestan⸗ denen Gütergemeinschaft, mit dem Antrage, Kais. Landgericht wolle den durch Notar Grandidier zu Bolchen, unterm 11. Dezember 1885, in Verfol⸗ Urtheils des K. Landgerichts zu Metz vom 18. Juni 1885 errichteten Liquidationsrezeß, wodurch die Ersatz⸗ nsprüche der Klägerin festgestellt worden sind, be⸗ stätigen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 10. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt Fürn t Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
1627651 Oeffentliche Zustellung
Der Emanuel Picard, Pferdehändler in Nieder⸗ sulzbach, vertreten durch Rechtsanwalt Dümmler, klagt gegen . 1) Martin Bourgart, Fuhrmann in Altthann, 8 igenen Namens der Gütergemeinschaft wegen, welche zwischen ihm und seiner verlebten Ehefrau Veronika Erbland bestanden hat, sowie als gesetzlicher Vor⸗ mund seines aus genannter Ehe entsprossenen noch
2) Karl Bourgart, Fuhrmann, früher in Altthann, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesend; 3) Martin Bourgart, Sohn, Fuhrmann in Alt⸗ thann; 4) Alois Erbland, Ackerer, in Oberaspach, als Nebenvormund des genannten Minderjährigen Alphons Bourgart, auf Theilung, mit dem Antrage: Die Theilung der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem “ Martin Bourgart und seiner verlebten Ehefrau Veronika Erbland bestanden hat, in Hälften, sowie des Nachlasses der Letzteren in der Weise zu verordnen, daß jedem Kinde †¼ zugetheilt werde; ferner die Versteigerung der nachbezeichneten Liegenschaften zu den beigesetzten Schätzungspreisen und unter den gewöhnlichen und ortsüblichen Be⸗ dingungen zu verordnen, Notar Bauer in Thann mit der Versteigerung und Theilung zu beauf⸗ tragen, zugleich zu verfügen, daß aus dem dem Beklagten Karl Bourgart zufallenden An⸗ theil dem Kläger bis zur Höhe seiner For⸗ derung mit ℳ 1537,56 nebst 5 % Zinsen seit dem 8. September 1885 und Kosten Anweisung ertheilt werde, endlich den Beklagten die Prozeß⸗ kosten, einschließlich derjenigen eines Theilungsein⸗ spruches mit ℳ 6,75, zur Last zu legen. Beschreibung der Liegenschaften: 1) Ein zu Altthann in der Schulgasse gelegenes Wohnhaus mit An⸗ und Zubehörungen, Sektion A. Nr. 990 mit Bodenfläche 4,06 a, grenzend vorn und einerseits an die Straße, andererseits an Karl Mautter, hinten Mertzdorff, geschätzt zu ℳ 4800,00. 2) Sektion B. Nr. 115, 116, 117 186 Acker, im Banne Altthann, Kanton „Im Meyer“ oder Reininger Weg, einerseits Kestner, andererseits Kestner wieder, geschätzt zu.... . ℳ 160,00. 3) Sektion B. Nr. 482, 511, 13,40 a Acker, näm⸗ lichen Bann und Kanton, einerseits Kestner, anderer⸗ seits derselbe, an einem Ende Weg, geschätzt zu ℳ 40,00. 4) Sektion B. Nr. 319, 20,60 a Acker, nämlichen Bann, Kanton Büttenhaeg, einerseits Emil Mayer, andererseits Sondergut Bourgard, geschätzt zu ℳ 100,00. 5) Sektion A Nr. 786, 13,80 a Wiese, nämlichen Bann, Kanton Ochsenfeld, neben dem Waisenhaus von Thann und Wittwe Kohler, unten Weg, auch Hasacker genannt, geschätzt zu... .. ℳ 80,00. 6) Sektion A. Nr. 160, 15,02 a Acker, im Bann Oberaspach, Kanton Pogelsang, auch Ochsenfeld ge⸗ nannt, neben Unbekannten, geschätzt zu. ℳ 60,00. 7) Sektion A. Nr. 13, 18,20 a Acker im Bann Oberaspach, Kanton Thannerstraßfeld oder Galgen, einerseits Gängler, andererseits Weg, geschätzt zu 8) Sektion B. Nr. 1042, 1042 ½, 1043, 1044, 1044 bis, 1045, 56,65 a Acker im Bann Thann, Kanton Blosen, neben Josef Keck und Thiebaut Bruckert, unten und oben Weg, geschätzt zu ℳ. 600,00. 9) Section B. Nr. 784, 11,55 a Acker, im Bann Thann, Kanton Huebacker, neben Frl. Kuenemann und Georg Fallecker, unten Weg, geschätzt zu ℳ 150,00. 10) Circa 18 a Reben im Bann Steinbach, Kanton Weingarten, neben Joseph Luttringer, oben Weg, unten Sennheimerstraße, geschätzt zu ℳ 240,00 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhaufen i. Els. auf Dienstag, den 25. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen, den 12. März 1889. Stahl, Secretair, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Philipp Schirmeier von Müllheim, als Prozeßvormund des Karl Wilh. Schirmeier von da, klagt gegen den Schlosser Georg Karl Sütterlin von Laufen, z. Zt. an unbekannten Orten, nach dem Ge⸗ setz vom 21. Februar 1851 auf Leistung eines Er⸗ nährungsbeitrags, mit dem Antrage auf Verurtheilung
[62825]
Nr. 2753.
des Beklagten zur Zahlung eines Beitrags von wöchentlich 1 ℳ 71 Pf. zur Ernährung des Karl Wilhelm Schirmeier vom Tage dessen Geburt, d. i. 17. August 1885 bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Müllheim auf Freitag, den 21. Mai 1886, Vormittags 8 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Müllheim, den 12. März 1886.
Adler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. [62857] Königliches Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen.
In Sachen S. Fries, I. Wiener⸗Herren⸗Kleider⸗ magazin in München, vertreten durch Rechtsanwalt Fefe hier, Klagetheil gegen Koloman Hellner, K. K. österr. Reservelieutenant, zuletzt in München, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten wird letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 259 ℳ für in der Zeit vom 16. November 1884 bis 10. Februar 1882 käuflich geliefert erhaltene Kleidungsstücke, dann für Instandsetzung eines Wintermantels nebst 5 % Zinsen hieraus seit 10. Februar 1885 in die öffentliche Sitzung des vorgenannten Gerichts vom
Freitag, den 14. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 16/I., nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung
geladen.
Münuchen, den 13. März 1886.
Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer.
[62811] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Hoffmann, Anna, geb. Hahn, zu Voigtstedt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wollmer zu Nordhausen, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Fbemann, Schuhmacher Richard Hoffmann, wegen böslicher
minderjährigen Sohnes, Namens Alphons Bourgart, bei seinem Vater in Altthann wohnhaft;
Cce. das Urtheil gegen Sicherheitsbestellung für
Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Nord⸗ hausen auf
den 7. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Nordhausen, den 9. März 1886.
Dietzschke,
i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62812] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Ernestine Wolf, geb. Huth, in Nordhausen, Altendorf Nr. 8, vertreten durch die Rechtsanwälte Traͤeger und Slawyk, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Wolf aus Nordhausen, z. Zt. in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf
den 7. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Nordhausen, den 8. März 1886.
Dietzschke, i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62796] Oeffentliche Zustellung.
Der Güterexpedient a. D. E. W. Nebe und die verehelichte Minna Fiedler, geborene Rebe, zu Bern⸗ burg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Dächsel zu Sangerhausen, klagen gegen die Erben der Wittwe Juliane Nebe, geborene Tettenborn, in Wallhausen, insbesondere den Maurer Heinrich Wilhelm Barthel, zuletzt in Chicago in Nordamerika, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebend, wegen 3512 ℳ 50 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 27. Januar 1883 mit dem Antrage:
1) daß in Ansehung der Mitbeklagten zu 2a. b. c. d. im Falle ihres Ausbleibens im Termine ihrer⸗ seits für zugestanden anzunehmen, daß sie die alleinigen Intestaterben des verstorbenen Maurers August Barthel zu Hamburg geworden und sie die Erbschaft angetreten haben, daß auch das Verfahren des gegenwärtigen Prozesses von ihnen als aufgenommen auszusprechen, eben diese Mitbeklagten zu verurtheilen, ihre Erblegitimation als Erben des Maurers August Barthel zu führen und die Erbbescheinigung den Klägern zuzustellen, in der Hauptsache wird gegen alle Beklagte der Antrag dahin wiederholt bezüglich ergänzt werden: a. die Beklagten zu verurtheilen, als Erben be⸗
züglich Erbeserben der Wittwe Juliane Nebe, geborenen Tettenborn, an die Kläger 3512,50 ℳ mit 5 % Zinsen seit dem 27. Januar 1883 aus dem noch ungetheilten, im Erbschafts⸗ forum befindlichen Nachlasse zu zahlen,
außer den Prozeßkosten insonderheit auch die Kosten des Verfahrens betreffend Erlaß der einstweiligen Verfügung nach Beschluß vom 11. Juli 1884 zu tragen,
vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden die Kläger den Mitbeklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nord⸗ hausen auf
den 4. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nordhansen, den 1. März 1886.
Dietzschke, i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62810] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Arbeiterfrau Mathilde Honig, geb. Rothenberg, in Schweidnitz, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Villnow in Posen, wider ihren Ehemann, den Arbeiter Philipp Honig, früher in Lissa, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, beantragt die Berufungsklägerin: unter Abänderung des Erkenntnisses des König⸗ lichen Landgerichts zu Lissäa vom 23. März 1885 die zwischen Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten die Berufung Ober⸗
und zur mündlichen Verhandlung über vor den ersten Civilsenat des Königlichen Landesgerichts zu Posen auf den 7. Mai 1886, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Posen, den 13. März 1886. Storz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.
[62808] Oeffentliche Zustellung.
Der frühere Maurergeselle, jetzige Arbeiter Fried⸗ rich August Pottin zu Neu⸗Ruppin, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenthal zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen seine Ehefrau Sophie Johanna, geb. Wegner, unbekannten Aufenthalts, aus böslicher Verlassung,
erklären, und ladet
kammer des Landgerichts zu Ruppin auf . den 22. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr,
Königlichen
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Auszug der Klage bekannt gemacht. Krämer,
Oeffentliche Zustellang.
[62826]
mit dem Antrage auf Ehbescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗
Neu⸗
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Der Wirth Gottfried Fink zu Aumenau. vertreten
82 “ 8 4 1 8 — 8 1 11n den Georg Rittger zu Rennerod, ;. Z. unbekannt wo? abwesend, aus in den Jahren 1884 und 1885 käuflich erhaltenen Speisen und Getränke, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 29 ℳ 97 ₰ nebst 5 % Zinsen vom 25. Junt 1885 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Runkel auf
Donnerstag, den 29. April 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Runkel, den 12. März 1886. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I.
[62795] Oeffentliche Zustellung.
Der Joseph Mevyer, in der Nähe von Volga City in Clayton, County Jova (Amerika) wohnend, und Gen., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagen gegen 1) Adaline Meyer, 2) Margarethe Louise Mever, 3) Margaretha Meyer, 4) Nikolas Meyer, 5) Maria Anna Katharina Mever, sämmtlich ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika, wegen Theilung mit dem Antrage:
Es wolle dem Kais. Landgerichte gefallen, die Theilung und Auseinandersetzung der Nachlassen⸗ chaften der Magdalena Meyer und der Maria Anna Meyer zu verordnen, die zu den Nach⸗ lassenschaften gehörigen Immobilien für in natura untheilbar erklären und deren Lizitation verfügen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd auf den 1. Junni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 13. März 188.
Der Obersekretär:
Erren.
b
[62805] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Samson Waldmann in Scheinfeld klagt gegen die ledige Buhla Loew von Schnodsen⸗ bach, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Beklagte für schuldig zu erkennen, so⸗ wohl in die Löschung des auf dem Anwesen des ꝛc. Waldmann, Hs. Nr. 3 b. in Scheinfeld für ꝛc. Loew eingetragenen Kapitals zu 69 Fl. 50 Kr. = 119,71 ℳ, nachdem dieses längst bezahlt ist, als auch in die Aushändigung des im gerichtlichen De⸗ positorium befindlichen Schuldscheins der Kasse, Castell v. 26. Februar 1875 Nr. 10074/1704 über 72 ℳ 49 ₰ an ꝛc. Waldmann zu willigen und sämmtliche Kosten zu tragen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Scheinfeld auf Dienstag, den 18. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr. 3 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Scheinfeld, am 6. März 1886. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts allda. Der geschäftsleitende Sekretär:
(L. 8S.) Otto. [62797] Oeffentliche Zustellung. Der Gutsarme Heinrich Schultz zu Sommers⸗ dorf bei Waren, klagt gegen den Eisenbahnarbeiter Carl Korn aus Eickstädt, Kreis Magdeburg, aus Abschluß eines Vertrags über Lieferung von Kost Logis und Wäsche, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 48 ℳ an den Kläger unter vorläufiger Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Waren auf den 10. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Waren, den 13. März 1886.
Schutte. Actuar⸗Geh. Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der Gerichtsvollzieher Joseph Mandra in Schirmeck, in seiner Eigenschaft als Kurator der Vakantnachlassenschaft des Johann Constant Clauss aus Labroque, gestorben am 8
[62803]
8 La 11. Februar 1882 in Maubeuge (Frankreich), vertreten durch Rechtsanwalt Schaller, klagt gegen den Joseph Claufs, Mechaniker, ohne bekannten Wohn⸗ Aufenthaltsort, und ein Genossen mit dem Antrage: Die öffentliche Ver⸗ steigerung der zum Nachlasse des Joham Constant Clauss gehörigen Immobilien auf die angegebenen Zuschlagspreise und unter den üblichen Bedingungen. sowie unter der Spezialbedingung, daß der Preis unter den Parteien nach Maßgabe ibrer Rechte ver⸗ theilt werde, sowie die Versteigerung der Güter⸗ gemeinschaft Franz Michael Clauss und Viktorine Milot und der Nachlassenschaften dieser Eheleute zu verordnen; den K. Notar Glasser in Schirmeck mit den erforderlichen Handlungen zu beauftragen; die Versteigerungskosten der Masse zur Last zu legen. sowie die Kosten der Liqucdation den Parteien nach Maßgabe ihrer Rechte aufzuerlegen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkanemer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern auf
den 7. Inni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Auforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bdestellen.
Zum Zrvecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hörkens, Landg.⸗Sekretär,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
und
[62851] Urtheilsauszug.
In Sachen der Anna Maria Hubdertina, geb. Dautzenberg, Ehefrau Martin Burgewinkel, ohne Gewerbe, in Aachen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Büttgendach, gegen den Polsterer und Dekorateur Martin Burgwinkel in Aachen, Be⸗ klagten,
Eat die I. Civilkammer des Königlichen Landgericht zu Aachen durch rechtskräftiges Urtheil vom 26. J nuar 1886 für Recht erkannt;
dahin be⸗
Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parte : Ehe zu men und den
ch Rechtskonsulent Bund zu Runkel, klagt gegen Es wird die
zwischen Parteien b 8 8
.