1886 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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ihr gebühre die Initiative, und sie müsse ihr erhalten bleiben, solle anders ein ruhiges, gleichmäßiges Vorgehen möglich sein. Es sei ein Fehler gewesen, daß hier und im Reichstage aus dem Hause heraus Steuerpläne gemacht worden seien, davon sollte man wieder abkommen. (Nuf rechts: Lex Huene!) Die lex Huene enthalte keinerlei Invention neuer Steuern. Zwischen dem Redner und dem Abg. von Huene habe keinerlei Differenz be⸗ standen; Redner habe ja durch seinen Antrag auf Kom⸗

missionsberathung auch seinerseits gezeigt, daß er Erörterungen,

„die vielleicht in Zukunft verwerthet werden könnten“, keines⸗ wegs habe hindern wollen, obwohl ja eine Verwerfung des Monopols sofort im Plenum hätte erreicht werden können. Das sei in der Meinung geschehen, der Reichskanzler werde gemäß den Mittheilungen des Minister von Boetticher in der Kommission erscheinen und seine Ideen über das Monopol weiter entwickeln. Bedauerlicherweise sei er verhindert ge⸗ wesen, sein Versprechen einzulösen er komme ja vielleicht zur zweiten Lesung im Plenum und so sei es in der Kommission zu nichts weiter gekommen. Richtig sei, daß in der Kommission von nationalliberaler Seite eine Resolution vorgeschlagen worden sei, welche den Branntwein für ein angemessenes Steuerobjekt erklärt habe. Der Finanz⸗ Minister habe ihr aber keineswegs eine große Begeisterung zu Theil werden lassen und mit Recht. Ganz korrekt habe er gesagt: Wir haben hier das Monopol zu berathen; bevor das geschehen, lasse ich mich auf nichts ein. Das sei ganz korrekt gewesen; hätte er anders gesprochen, so würde er sich ja vor der Front erschossen haben, und Redner wünsche, daß der Minister noch recht lange nicht in diesen Fall komme. Mit solcher Resolution sei es nicht gethan gewesen, man hätte auch angeben müssen, wie und auf welchem Wege das Steuerobjekt zu fassen wäre. Darüber gebe es noch kein Einverständniß, einig sei man nur in der Verwerfung des Monopols, gegen das eine, wie Redner hoffe, dauernd unüberwindliche Abneigung in Deutschland bestehe. Man wolle nicht einen Staat, der

alle Privatthätigkeit aufsauge, der nothwendig zur Verwirk⸗

lichung sozialistischer Ideen führen müsse. Die vorgeschlagenen Wege seien ungeheuer verschieden. Könnte man nicht die heu⸗ tige Branntweinsteuer um 50 oder 100 Proz. erhöhen? Da⸗ neben seien die Fabrikatsteuer und eine hohe Konsumsteuer vorgeschlagen, und namentlich die letztere denke man sich in ganz verschiedener Weise konstruirt. Wolle der Abg. von Rauch⸗ haupt sie, wohl, dann bringe man dem Hause eine Vorlage, bewillige aber nicht hier der Regierung vier Millionen, die sie selbst nicht verlangt habe, die sie und das Haus früher selbst für unmoralisch erklärt hätten. Sei das konstitutionell? Wolle die Regierung diese vier Millionen aus dem Beutel der Unterthanen nehmen, so habe sie die Pflicht und Aufgabe, dies selbst beim Hause zu beantragen; so lange sie aber An⸗ stand nehme, die Verantwortung dafür zu übernehmen, daß sie mit der Spielsucht der Unterthanen ein Geschäft Hbbhvne edne es gewiß nicht. Von den Bemühungen, die Aufhebung sämmtlicher Lotterien herbei⸗ zuführen, habe der Minister von Scholz gar nichts berichtet; es heiße nur, man wolle die verbündeten Regierungen ver⸗ gewaltigen. Nun, was Braunschweig betreffe, so würde ein Schreiben des Ministers von Scholz an den Grafen Görtz genügen, um die braunschweiger Lotterie zu beseitigen. Redner bleibe aber vor Allem dabei: er offerire der Regierung nicht, was sie selbst nicht verlange.

Darauf erwiderte der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:

Zur Lotteriefrage selbst möchte ich dem geehrten Herrn Vorredner zwei Erwiderungen machen. Ich bin leider nicht so durchdrungen wie

er von der Macht, die er dem preußischen Staat in dem Reichs⸗ verhältniß vindizirt hat. Ich beschränke mich darauf zu konstatiren, daß ich ein Schreiben, welches meinerseits an einen der anderen Bundesstaaten etwa gerichtet würde mit dem Vorschlage, die dortigen Lotterien aufzuheben, für ein gänzlich verfehltes und wirkungsloses an⸗ ehen würde. Ich sehe aber ganz davon ab, daß dies ganz sicher so sein würde, wenn blos das betheiligte Ressort so verhandeln wollte; ich behaupte, selbst wenn der Staat Preußen seine berechtigte Macht und berechtigte Stellung dazu anwenden könnte und wollte, würde er dieses Ziel und das ist früher schon hier erklärt worden nicht mit Sicherheit zu erreichen in der Lage sein, und gerade der Hr. Abg. Dr. Windthorst würde meiner Auffassung nach in derselben Weise, wie ich das vorhin Hrn. Dr. Meyer geantwortet habe, sich selbst mit als einen Theil derjenigen Veranlassung betrachten dürfen, die die Macht des preußischen Staates, der deutschen Vormacht, so gegen seine, des Herrn Abgeordneten eigene Voraussetzung geschmälert hat.

Ich bemerke aber dann, daß der Herr Abgeordnete meine Rede vom 24. Januar v. J., welche ich vorhin in Bezug genommen habe, doch nicht ganz in dem Sinne auffaßt, in dem ich sie natürlich nur habe halten können. Ich habe nicht die Erklärung abgegeben oder nur

geringsten Anlaß zu der Annahme gegeben, daß die Regierung die Fortsetzung der Lotterie, wie wir sie haben, und die Vermehrung derselben für etwas Unmoralisches halte, daß sie deshalb den Antrag ihrerseits nicht stelle und daß sie deshalb erwarten wolle, was das Haus beschließe.

Meine Herren, wenn die Regierung die Ueberzeugung hätte, die ihr der Hr. Abg. Dr. Windthorst in dieser Weise imputirt hat, wenn sie insbesondere die Ueberzeugung theilte, daß das, was jetzt beantragt st, für unmoralisch zu halten sei, dann gebe ich Ihnen die Versiche⸗ rung: möchten Sie auch mit Majorität es beschließen, wir würden s nicht ausführen! Indem die Regierung sich aber bereit erklärt, einen solchen Beschluß auszuführen, hat sie ihrerseits implicite aber⸗ nals deutlich die Erklärung gegeben, daß sie es ihrerseits nicht für twas Unmoralisches hält.

Dem Herrn Abgeordneten scheint es dabei nicht möglich zu sein, u unterscheiden zwischen der blos delikaten, behutsamen Art⸗ die die Regierung in dieser Frage sich anzueignen Anlaß hat, und zwischen der eigenen, aber von der Regierung in dieser Beziehung nicht für ge⸗ nügend erachteten Beurtheilung der Sache; sie will nicht auf ihr igenes, alleiniges Urtheil hin diese Sache in Gang bringen, sie will estärkt sein durch das Urtheil, wenn ich so sagen darf, durch das Un⸗ chädlichkeitsattest, was ihr von der Volksvertretung ertheilt wird.

Wollen Sie dies Attest nicht ertheilen, so wird die Sache unter⸗ bleiben, ertheilen Sie es, so wird die Lotterie vermehrt.

Ich möchte dann aber noch mit ein paar Worten mich zu den llgemeinen Ausführungen wenden, die der verehrte Herr Vorredner emacht hat. Er hat gesagt, es wundere ihn sehr, wie von Seiten er Regierung sowohl, wie von Seiten der der Regierung näher stehenden

Parteien fortgesetzt die Angriffe auf den Reichstag sich vermehrten; s seien diese Angriffe namentlich dadurch veranlaßt, daß der Reichstag nicht alles das Geld hergeben wolle, das man von ihm verlange. Der Herr Abgeordnete hatte in diesem Zusammenhange ausgeführt, s sei eben die Art eines guten Hausvaters, Ausgaben dann nicht zu machen, wenn er das Geld nicht dazu habe, sich aber nicht darüber iel zu beklagen und nach der Bewilligung des Geldes von anderer Seite sich umzusehen. In diesem Zusammenhang hat erenatürlich als vohl vermeidliche Ausgaben die „100 Millionen“ geltend gemacht, ie 200 000 für die Fortbildungsschulen und das, was noch kommen wird, für den Elementarunterricht in den Landestheilen, wo wir das Deutschthum gefährdet sehen.

Nun, meine Herren, ich glaube, bei der Frage, die der Hr. Abg. von Rauchhaupt angeregt hatte, bei der Frage nach der Aufnahme der

Reichstagsvorlagen zur Beschaffung neuer Einnahmen, sind diese Summen, elche zum Zwecke der Verwendung in den polnischen

Landestheilen bewilligt werden bdes, heder zur Begründung des Be⸗ dürfnisses berangezogen worden, noch überhaupt zur Sprache ge⸗ kommen. Das ist ja ein Späteres, ein novum, was seit der Zeit erst herangetreten ist. Man kann also schon aus diesen formellen

Gründen nicht mit der Abneigung gegen diese besonderen Ausgaben sich entschuldigen für die Haltung, die man gegenüber den Einnahme⸗ plänen der Regierung im Allgemeinen an den Tag legt.

Ich meine aber, auch ohne auf die Frage näher eingehen zu wollen, Zeugniß ablegen zu müssen für die Auffassung der Königlichen Staatsregierung, daß das nicht Ausgaben sind, die ein guter Haus⸗ vater beliebig unterlassen dürfe, wenn er kein Geld dazu hätte, Aus⸗ gaben, die wir uns nur gestatten würden, wenn wir einen bereiten Reservefonds dazu vorliegend hätten. Das, meine Herren, hält die Königliche Staatsregierung für Ausgaben, welche so dringend und brennend nothwendig sind, daß sie unter allen Umständen geleistet werden müssen. Sie (links) werden diese Auffassung nicht theilen, 9 Sie werden nicht bestreiten können, daß die Regierung von Anfang an dafür ihrer Auffassung hier deutlichen Ausdruck gegeben hat. Ich sage auch, meine Ferren wenn wir uns vergegenwärtigen, daß nach der Auffassung der Regierung, wenn dort nichts geschieht, die Gefahr entsteht, daß wir später vielleicht mit Blut und Eisen einschreiten müßten, daß wir später vielleicht sehr viele Millionen mehr als jetzt aufwenden müßten, dann ist das sogar eine überaus haushälterische Maßregel, welche das mit wenigen Millionen abzuwenden sucht. Es ist also von einer Be⸗ zugnahme auf die preußischen Polenvorlagen zur Begründung der auf Einnahmevermehrung gerichteten Reichstagsvorlagen nicht die Rede ge⸗ wesen; aber die Ausfuhrungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst knüpften sich mit Vorliebe an diese verhältnißmäßig unbedeutende finanzielle Frage an. Sie gingen indessen dann viel weiter im Allgemeinen; er deutete an, es sei möglich, Ersparnisse zu machen im Reich sowohl wie im Staat Preußen, welche uns über alle diese Dinge, über alle Nothwendigkeit größerer neuer Einnahmen hinwegsetzen würden.

Nun muß ich den Hrn. Abg. Windthorst bitten, sich zu vergegen⸗ wärtigen, daß bei der Berathung des Reichtages über die wichtige Vorlage, welche bestimmt war, dem Reich erhebliche neue Mittel zu⸗ zuführen, nothwendig die erste Frage war: ist ein Bedürfniß da, neue Einnahmen zu haben? Und ich habe mir pflichtgemäß angelegen sein lassen, in den ersten Vortrag, mit dem ich in die Diskussion einzu⸗ treten die Ehre hatte, auf diese Bedürfnisse des Breiteren einzugehen und sie sogar ziffermäßig, wie sie nach unserer, der Regierung, Auf⸗ fassung sich darstellen, zu bezeichnen. Ich frage Hrn. Abg. Dr. Windt⸗ horst, ob auf diese Seite der Sache Jemand im Reichstage näher eingegangen ist, mit der Wirkung, das Bedürfniß, welches die verbündeten Regierungen ihrerseits behauptet und begründet hatten, zu bestreiten. Ich behaupte, der Eindruck der dreitägigen Debatte über diese Vorlage ist gewesen, daß von der großen Majorität des Reichstages das Bedürfniß in vollem Umfang anerkannt worden ist, in dem es von Seiten der ver⸗ bündeten Regierungen geltend gemacht ist. Es ist deshalb verfehlt, hier an diesem Ort mit der Behauptung zu operiren, daß Ersparnisse im Reich und in Preußen es möglich machten, über dergleichen finanzielle Vorlagen zur Tagesordnung überzugehen.

„Ich hätte gewünscht, der Herr Abgeordnete hätte im Reichstage diese Behauptung aufgestellt und hätte dort spezifizirt, was für Erspar⸗ nisse denn zu machen wären. Es ist mir ja bekannt, daß ein Theil der Abgeordneten dort diese Vorstellung hat und ihr folgt, aber ich habe bis jetzt angenommen, der Hr. Abg. Windthorst gehöre nicht zu denen. Es ist bekanntlich die Auffassung einiger weniger Herren, daß namhafte Ersparnisse am Reichs⸗Militär⸗Etat zu machen wären, und daß die Sicherheit Deutschlands die Rüstung nicht be⸗ dinge, die wir uns angelegt haben. Eine verschwindende Minorität ist es, die das ausspricht, und die es wagt, zu behaupten, es sei möglich, nach dieser Seite hin unsere Finanzlage im Reich wesentlich zu verbessern. Hier kann die Frage natürlich nicht approfondirt werden; ich konstatire nur, daß da, wo der Ein⸗ wand von den möglichen großen Ersparnissen zu erheben gewesen wäre, er nicht erhoben worden ist. 1 Ich erinnere den Herrn Abgeordhehen auch an die Ausführungen seines eigenen Parteifreundes, den er zu meiner Freude nicht im Stiche gelassen hat, dessen Ausführungen er vielmehr, als mit seinen eigenen Ausführungen sich vollständig deckend erklärt hat wie der Hr. Abg. Freiherr von Huene bei der ersten Etatsberathung im Reich die Dar⸗ stellung des Herrn Schatzsekretärs eine zu rosige nannte und mit überzeugenden Worten ausführte, daß man die Finanzlage im Reich erst dann würde als günstig bezeichnen können, wenn es im Reich gelungen wäre, die sämmtlichen der Einzelstaaten zu be⸗ friedigen; erst dann, sagte Hr. von Huene, werden wir auf einem grünen Zweig sein. Das war die Auffassung, die dort wohl wesent⸗ lich anders sich anhörte, als das, was der Hr. Abg. Dr. Windthorst heute hier vorzutragen für nothwendig hielt.

Der Herr Abgeordnete hat dann nun aber, in den Krieg gegen die verbündeten Regierungen weiter eintretend, behauptek, der Monopolgedanke in Bezug auf den Branntwein sei ein unglücklicher gewesen; man hätte sich von vornherein von seiner Undurchfuüͤhrbarkeit überzeugen müssen! es ist das ja eine sehr bestimmte Auffassung. Ich kann dem Herrn Abgeordneten dagegen die Versicherung geben, daß, obwohl ich mit Aufmerksamkeit die Verhandlungen, die seitdem in der Oeffentlichkeit und im Reichstage insbesondere geführt sind, verfolgt habe, ich heute noch die Ueberzeugung habe, daß dieses Branntwein⸗Monopol nicht nur nicht undurchführbar, nicht nur nicht unglücklich ist, sondern daß ich hoffe, er selber lebt noch so lange, um dessen Durchführbarkeit zu erkennen, und dessen Einführung in Deutschland mitzuerleben.

Meine Herren, ich überzeuge mich täglich durch neue Erfahrungen davon; täglich mehrt sich die Zahl Derer, die erst das erkennen, was wir in diesem Gesetzentwurf dem Lande geboten haben, täglich mehrt sich die Zahl der objektiven Urtheiler, und ich hoffe, die Zeit bis zur Einführung wird so sehr fern nicht mehr sein. (Hört! hört! links.) Ja, das ist meine feste Ueberzeugung.

Der Herr Abgeordnete hat dann aber gegenüber dem Hrn. von Rauchhaupt das Verhalten der Centrumsfraktion besonders zu rechtfertigen gesucht, daß auch ihrerseits nicht ein anderer Weg positiv bezeichnet worden ist, auf dem zu einer Befriedigung der Bedürfnisse im Reich und Staat zu gelangen sei, besonders auch nicht zu einer höheren Besteuerung des Branntweins. Er hat sich hinter allgemeine konstitutionelle Bedenken zurückgezogen; nur auf einen Antrag der Regierung habe das Parlament zu antworten. Nun, meine Herren, frage ich Sie: wie soll das gedacht werden? Ich sehe davon ganz ab, daß es historisch mit unserer eigenen Vergangenheit absolut nicht vereinbar ist; ich will blos erinnern an die Börsensteuer. Hat denn da seine eigene Fraktion irgendwie Bedenken gehabt, positiv der Regierung zu Leibe zu gehen und zu sagen: hier liegt alles Heil; ehe nicht die Börsen⸗ steuer gemacht ist, kann nichts anderes gemacht werden, die Börsen⸗ steuer ist das A und O; und nachdem sie von der Regierung in be⸗ friedigender Gestalt nicht vorgelegt war, haben Sie sie selbst in die Hand genommen, sie fertig gemacht, und heute besteht sie im Reich. Also von dieser konstitutionellen Maxime ist sonst gar nicht die Rede gewesen; es scheint, daß man die nur dann vorbringt, wenn es in den Kram paßt.

Meine Herren! So können wir aber natürlich nicht die Geschäfte des Landes fördern. Nach der Meinung des Herrn Abgeordneten dürfte also die Regierung auch nicht vorher, weder vom Landtage noch vom Reichstage, erwarten, über Branntweinbesteuerung irgend ein Wort zu hören; nun hat sie das Monopol gebracht, sie ist seiner Meinung nach so thöricht gewesen, ein so offenbar von Anfang an für undurch⸗ führbar zu erachtendes Ding einzubringen; da erntet sie nun, was sie gesäet hat: sie bekommt die Ablehnung. Nun soll das nach der Meinung des Herrn Abgeordneten zum Besten des Vaterlandes so weiter gehen, daß die Regierung immer wieder neue Gedanken aus⸗ brütet, dann die hohe Kritik empfängt, daß das ganz unausführbar sei, daß die konstitutionelle Maxime aber nicht gestatte, ihr irgend ein positives Wort zu sagen. Meine Herren, das ist ja eine Karrikatur auf unser öffentliches Leben, wenn Sie das als die richtigen Zustände bezeichnen. So können wir es nicht auffassen, und so hat es auch ein praktischer Politiker bisher nicht aufgefaßt.

Es würde auch dem Herrn Abgeordneten keineswegs schwer wer⸗

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den, wenn er und seine Freunde positive und glückliche Gedanken in

diefer Richtung parat hätten, sie mit Nachdruck den verbündeten Re⸗

gierungen gegenüber geltend zu machen und den ganzen Ruhm dafür

in Anspruch zu nehmen, daß die Sache nach ihrem Rezept gemacht

worden sei. Aber ich theile die Auffassung, die schon von anderer Seite vorher ausgesprochen ist, und halte die auch für die aller⸗ wohlwollendste, allerachtungsvollste, daß man denen, die nichts wissen, imputirt: sie haben zur Zeit auch noch nichts, was sie beibringen könnten, und das ist kein Vorwurf; Niemand giebt mehr als er hat.

Der Herr Abgeordnete hat deshalb meiner Ansicht nach gewiß auch mit vollem Recht gesagt, es besteht heutzutage noch kein Ein⸗ verständniß darüber, in welcher Weise denn der Branntwein zu einer höheren Besteuerung heranzuziehen sei. Ich gebe ihm das vollkommen zu; aber das entschuldigt nach meiner Meinung nicht, daß man sich nun auch keine Mühe giebt und die Verhandlungen in einer Kom⸗ mission nicht darauf richtet, sich gegenseitig aufzuklären. Daß die Resolution, die in der Reichstagskommission eingebracht worden ist, nicht eine Lösung der Sache wäre, das sollte keinem Menschen zweifel⸗ haft sein. Der Herr Abgeordnete ist aber nicht vollständig unter⸗ richtet, wenn er gesagt hat, ich hätte diesem Resolutions⸗ vorschlage gegenüber eine ablehnende Haltung eingenommen. Meine Herren, ich habe gegenüber dieser Resolutidn, nach⸗ dem sie zur Verhandlung gebracht war, nachdem das Monopol in der Kommission definitiv abgelehnt war, eine durchaus entgegenkommende Haltung eingenommen, habe die Worte gebraucht: ich begrüße diese Resolution, und ich habe dieses erklärt, weil ich voraussetzte, daß nun an der Hand dieser Resolution noch eine vielleicht fruchtbringende Unterhaltung über die Mittel und Wege stattfinden werde, auf welchen man dennoch zu einer höheren Besteuerung des Branntweins kommen und das Bedürfniß in Reich und Staat befrie⸗ digen könnte. Das ist aber nicht beliebt worden; die Mitglieder aus der Partei, der der Herr Vorredner angehört hat, haben ihrerseits auch eine durchaus ablehnende Haltung gegenüber einer solchen Be⸗ sprechung eingehalten.

Der Herr Abgeordnete hat mit Emphase gesagt: Ich will den Staat nicht hinstellen als etwas, was alle anderen Institutionen auf⸗ saugt und nothwendig zum soziaälistischen Staate führt. Ich freue mich, in dieser Beziehung unser absolutes Einverständniß konstatiren zu können, auch wir wollen das ganz gewiß nicht. Aber, wenn der Herr Abgeordnete dann sagt: außerhalb des Hauses wolle er mit Hrn. von Rauchhaupt die Frage diskutiren, von außerhalb des Hauses wolle er auch der Regierung gewisse Finger zeige zukommen lassen, wie die Sache zu machen sei, aber ja nicht aus dem Parlament, so muß ich doch bekennen, an Fingerzeigen von außerhalb fehlt es der Regierung schon jetzt gar nicht, wir haben deren zu Hunderten bekommen, sie bilden dicke Aktenstücke. Woran es aber der Regierung fehlt, das ist die Information darüber, zu welchem Schritte sie eine Zustimmung des Parlaments zu erwarten hat. Es ist das das einzige interessante Moment, die besten und schönsten Dinge wissen wir schließlich auch noch zu gestalten und können wir uns in unserer Phantasie noch mehrfach ausdenken; aber das Geheimniß, wo wird denn nun mal endlich der Punkt sein, wo das Parlament sagt: das gefällt uns, darauf gehen wir ein, das ist uns nicht einmal möglich gewesen, aus den großen Parteien angedeutet zu sehen, nein, wir haben es noch viel weniger aus der Gesammtheit des Parlaments erreichen können, und das wäre gerade der einzige etwas förderliche Weg, daß man endlich sagte: siehe, das hat Aussicht! Ich gebe dem Herrn Abgeordneten zu: es ist noch sehr wenig, was damit erreicht wäre. Sie erinnern sich Alle, mit welcher ca. ½ Majorität damals hier im Abgeordnetenhause eine vielsagende Resolution beschlossen worden ist, wie die direkten Steuern zu reformiren wären, wie die Regierung auf diesen Seitenweg bereitwillig eingegangen ist, diese sämmtlichen Punkte, die Sie beschlossen hatten, geglaubt hat, in Paragraphen so gut wie möglich Ihnen vorlegen zu können und wie dann aus der ganzen Sache nichts geworden ist. Das verkenne ich auch keineswegs, daß, selbst wenn im Reichstage eine positive Mei⸗ nungsäußerung für den einen oder anderen Weg gewonnen wäre, immer noch sehr wenig gewonnen wäre, aber wenigstens doch etwas. Da⸗ gegen, wenn man vor dem reinen Achselzucken und reinen Negationen stehen bleibt, dann haben Sie es sich selbst zuzuschreiben, wenn wieder Projekte an Sie herantreten, von denen Sie von vornherein sagen: undurchführbar, hätte gar nicht vorgelegt werden müssen! Das ist die billigste Kritik, die allerdings sich jeder erlauben kann, wenn er auch berufen wäre, zu etwas Besserem mitzuwirken.

Ein Schlußantrag wurde hierauf angenommen.

Der Abg. von Eynern konstatirte zur Geschäftsordnung, daß ihm durch den Schluß der Debatte die Gelegenheit ge⸗ nommen sei, auf die Ausführungen des Abg. Gneist zu er⸗ widern. Er begreife allerdings die Ungeduld des Hauses, mit einer Debatte zu Ende zu kommen, welche nur durch einige langathmige Reden, die sich mit ganz anderen Gegenständen beschäftigt hätten, zu solcher Länge gediehen wäre. (Unruhe rechts; Vize⸗Präsident von Heereman erklärte die in den letzten Worten liegende Kritik für parlamentarisch nicht zulässig.)

Der Antrag der Kommission auf Verdoppelung der Lotterieloose wurde in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 131 Stimmen angenommen; 2 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung. Mit Ja stimmten geschlossen die Frei⸗ konservativen; von den Konservativen und Nationalliberalen die große Mehrheit; ferner vom Centrum die Abgg. Janssen Aachen), v. Kehler, Graf Nayhauß⸗Cormons, Peters und zBraf Strachwitz; von den Freisinnigen Schmidt und Kieschke; endlich von den keiner Fraktion angehörenden Abgeordneten Berger (Witten), Lucius, Lotichius und Sommer. Mit Nein stimmten geschlossen die Polen; von dem Centrum und den Freisinnigen die große Mehrheit; von den Fthereite die Abgg. Gardemin, von Hammerstein, Kropat⸗ scheck, Sack, Stöcker, Südmeyer und von Busse (Bitterfeld); von den Nationalliberalen die Abgg. Hobrecht, Jürgensen, Loewe (Bochum), Mackensen, Natorp, Plincke, Rumpff, Schlä⸗ ger, Seyffardt (Magdeburg), Tannen, Bostelmann, Enneccerus und von Cuny.

Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution wurde unter Ablehnung des vom Abg. von der Reck beantragten Zu⸗ satzes gleichfalls angenommen.

Der Rest des Lotterie⸗Etats gelangte mit den dem Be⸗ schluß zu Tit. 1 entsprechenden Modifikationen zur Annahme.

Es folgte die Berathung einer Reihe einzelner Titel aus verschiedenen Etats, die zur nochmaligen Prüfung an die Budgetkommission verwiesen worden waren.

Im Extraordinarium des Etats der Bauverwaltung werden zum Neubau der Brücke über den Vorgraben bei Kosel 280 000 als erste Rate gefordert. Die Position würde nach dem Vorschlage der Kom ülflion bewilligt.

Zur Erweiterungdes Archiv⸗ und Bibliothekgebäudes in Hannover sind als erste Rate 150 000 in das Extra⸗ ordinarium des Etats der Archivverwaltung eingestellt.

Die Kommission B die Forderung zu streichen. Der Referent Abg. Francke 9 hervor, daß die Bibliothek in Len he e. ns der welfischen Familie sei.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Tepper⸗Laski führte zur Begründung der Regierungs⸗ forderung aus, daß die bisherigen Räumlichkeiten zur Unter bringung der Archivalien und Bücher ungenügend Schon jetzt hätten Archivalien in Treppenräumen untergebracht werden müssen und die Bücher der Bibliothek seien in Mansarden

i

und Fachwerk aufgestellt.

Holz

aus

Aurich nach Hannover verlegt sein werde.

egangen. - Beamten benutzt worden und von Seiten eines

lichen Forschers zum letzten Male im Jahre 18

doch würde sie nichts

noch einmal in der Kommission geprüft würde;

bereits von genommen und ihr gegenüber bewiesen. 1 der Bestände der beiden Archive nach Hannover wür

schlag für den Erweiterungsbau eine Ermäßigung erfahren. 86 g- Nothwendigkeit des Baues selbst halte die Regie⸗

rung fest.

Das Mißliche der Situation werde noch erhöht werden, wenn das Archiv von Zwar seien aus

Ostfriesland Gesuche um Belassung des Archivs in Aurich ein⸗ Aber dasselbe sei 1882 zum letzten Male von einem

79. Die Re⸗ jerung müsse also prinzipaliter auf ihrer Forderung bestehen, dagegen einzuwenden haben, wenn die rage der Verlegung des Archivs von Aurich nach Hannover

der Uebersiedelung des Osnabrücker Archivs Abstand Entgegenkommen berechtigten Wünschen Durch den Verzicht auf die Ueberführung

Novum sei; er habe ü⸗

wissenschaft⸗ 1 Mansarden, in denen ein Theil seien nicht ohne Feuersgefahr. willigung Ausdrücklich wolle Osnabrück nicht daß man auch den werde. Der Gedanke,

er fest

sie habe ja werd

de der Kosten⸗ deren geschichtliche 1u“ das Archiv in Aurich auf die Geistes eingewirkt habe, beweise

schichtsschreiber, die ostfriesischen

Der Abg. Freiherr von e , ob hervor, daß die

Angabe über die Fseeseeech t

rigens angenommen, daß auch von

der Uebersiedelung des Auricher Archivs Abstand “] sei. Der Abg. Dr. Windthorst erkannte die

einer Erweiterung des Archivgebäudes in Hannover an.

der Summe heue tstellen,

friesen ihr Archiv nicht nehmen die Archive zu konzentriren, se nicht glücklich. Sie sollten bleiben in den Gegenden, für

nisse der Bibliothek ein⸗ mission ein.

othwendigkeit Die der Bücher untergebracht sei, Trotzdem könne er die Be⸗ noch nicht aussprechen. daß das Archiv von en solle. Er hoffe aber,

nover nur bedin

welfischen

sei

mission unter A genommen.

sie Zeugniß ablegten. Daß Förderung wissenschaftlichen die lange Reihe großer Ge⸗

Ursprungs seien. 11 Uhr vertagt.

Der Regierungskommissar, Gehe Rath von Tepper⸗Laski erklärte, daß die Regierung das Eigen⸗ thumsrecht der welfischen Familie an der Bibliothek zu Han⸗

Lieber trat für den Vorschlag der Kom⸗

Geheime Ober⸗Regierungs⸗

gungsweise anerkannt habe für den Fall, daß

sich die Errichtung der Bibliothek aus Privatmitteln der amilie nachweisen ließe. weiterungsbau nicht mit Rücksicht auf die Bibliothek in Vor⸗ schlag gebracht worden, sondern es gelte in erster Linie, Raum für die Archivalien zu schaffen. 1

Der Abg. Freiherr von Minnigerode beantragte, an Stelle der Worte „150 000 ℳ“ zu setzen „120 000 ℳ“

Die Debatte wurde geschlossen und der Antrag der Kom⸗

Uebrigens sei der Er⸗

blehnung des Antrags von Minnigerode an⸗

Um 4 ¾ Uhr wurde die weitere Berathung bis Donnerstag

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

X . 2 2

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Konigf. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

2

wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. derl. [632141 DOeffentliche Zustellung. Die Ehefrauen b 1) Selma Bertha Langer, geb. Vorwerk, in Oederan, 2) Ida Lina Gleditzsch, geb. Meier, in Groß⸗ rückerswalde, 3) Amalie Auguste Fuhrmann, geb. Spiegelhauer, in Freiberg, 4) Auguste Wilhelmine Baumgarten, geb. Uhlig, in Niederneuschönberg, 8 5) Laura Emilie Wegerdt, geb. Rockstroh, in Döbeln, 6) Franziska Laura Penzel, geb. Hermsdorf, 7) Ernestine Emilie Zschorn, geb. Schubert, in Kreißa, 8) Christiane Marie Bohn, geb. Hegemann, Freiberg, 1 9) Johanne Wilhelmine Kunath, geb. König, Dresden, 3 klagen gegen ihre Ehemänner: 1 zu 1) Hausirhändler Karl Louis Langer, vormals in Oederan, G“ zu 2) Kistenbauer Hermann Moritz Gleditzsch, vorm. in Großrückerswalde, zu 3) Maurer Traugott Friedrich Fuhrmann, vorm. in Freiberg, zu 4) Kistenbauer Anton Clemens Baumgarten, vorm. in Niederneuschönberg, zu 5) Kaufmann Ernst Hugo Wegerdt, vorm. in Roßwein, zu 6) Handarbeiter Franz Penzel, vorm. in Herms⸗ dorf, 8 zu vrf efstreicher Karl Heinrich Zschorn, vorm. in Kreißa, zu 8) Glasermeister Johann Adolf August Bohn, vorm. in Freiberg, zu 9) Maurer Karl Hermann Kunath, vorm. in Kleindorfhain, sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 1) 5) auf Herstellung des ehelichen Lebens event. Trennung der Ehe vom Bande wegen böslicher Verlassung, zu 3) 4) und 9) auf Trennung der Ehe vom Bande wegen böslicher Verlassung, zu 2) 6) 7) 8) auf Trennung der Ehe vom Bande wegen böslicher Verlassung event. auf Her⸗ stellung des ehelichen Lebens, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die 2. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Freiberg auf den 7. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. b Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiberg, am 3. März 1886. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts daselbst: Hammer, Akt.

[63209] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Fouragehändlers Siegmann zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Katen⸗ hausen in Hannover, klagt gegen die Ehefrau des Produktenhändlers Hitzmann aus Hannover, jetzt un⸗ bekannten Aufenthakts, aus einem zwischen den Par⸗ teien am 12. September 1835 oder um diese Zeit abgeschlossenen Kaufvertrage, und beantragt, die Be⸗ klagte schuldig zu verurtheilen, das in Hannover an der Striehlstraße unter Nr. 1 belegene Grundstück ihr, der Klägerin, zu öG abzutreten und ge⸗ richtlich aufzulassen, auch ihr allen durch die ver⸗ zögerte Abtretung bezw. Auflassung entstandenen und noch entstehenden Schaden salva liq. zu ersetzen. Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 11. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der fffentlichen Sustellung wir dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 11. März 1886. 8 Henning, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1682161 Oeffentliche Zustellung.

Katharina Deprez, in Billigheim wohnhaft, Ehe⸗ frau des daselbst wohnhaft gewesenen, jetzt unbekamtt wo abwesenden Ackerers Heinrich Vosselmann, durch Rechtsanwalt Sieben in Landau vertreten, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: „Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen wegen böslichen Verlassens und schwerer Beleidigungen Seitens des Beklagten und letzterem

&

8

Mühsinger, in

Friedrich

2A. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Seffendicher rge⸗

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. b

8. Theater⸗Anzeigen. 1 In der Börsen⸗

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Züttn

& Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureang. 1

9. Familien⸗Nachrichten. Beilage.

1— 8

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Beklagten zur mündlichen Verhandlung in die Sitzung der Civilkammer des Königlichen Landgerichtes Landau auf Donnerstag, den 20. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich einen bei dem genannten Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird dieser Klageauszug be⸗ kannt gemacht. Landau, 15. März 1886. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Teutsch, Kgl. Ober⸗Sekretär. [63210] Oeffentliche Zustellung. Der Bäcker Nircolaus Panon⸗Royer zu Metz klagt gegen den Heinrich Endries, ohne Stand, früher in Vallieres, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus gelieferten Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 233,04 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage sowie in die Kosten des Rechtsstreites einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf den 5. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen stellüeng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 12. März 1886. GC Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

163215] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Schlossers Fritz Schafstein, Bertha, geb. Pohl, zu Ahlen, vertreten durch den Rechts⸗

Schlosser Fritz Schafstein, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidun dem Antrage: das Band der Ehe zwischen ihr und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf

den 8. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Münster, den 12. März 1886.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

Pgenwärtiger 1

[63208] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Privatierswittwe F 1 Borger in Hof gegen den Kranzbinder Johann Hof⸗ mann von Naila, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

termin auf 1 Freitag, den 7. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, vertagt. b 6 Zu diesem Termine wird der Beklagte Johann Hofmann im Wege öffentlicher Zustellung hiemit ge⸗ laden. 86 Naila, den 13. März 1886. Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts allda. (I. 8.) Braun, Sekretär.

[63218] 1.“ Die Ehefrau des zu Köln, Friesenstraße Nr. 46, wohnenden Schuhhändlers Heinrich Peter Niessen, Christine, geborene Gather, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hendrichs, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung ist Termin auf den 28. April 1886, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln anberaumt. Köln, den 13. März 1886. Hendrichs, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 16. März 1886. 1 Pulvermacher, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, I. Civilkammer.

63219] Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bähie der⸗ vom 17. Februar 1886 ist zwischen den Eheleuten, Rei⸗ senden Fritz Wolters und Maria Josepha, geborene Derichs, ohne Geschäft, Beide zu Rheindahlen wohnhaft, die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom 31. Dezember 1885, an ausgesprochen worden. 8 Düsseldorf, den 13. März 1886. Vater,

anwalt Stratmann zu Münster, klagt gegen den

seidung mit

wurde der auf 12. d. M. anberaumte Verhandlungs⸗

[63224] Beschluß. u“ In der Strafsache gegen den fahnenflüchtigen Rekruten Franz Stephan Eilerich, gt. Niggenaber, früher zu Verlar, wird auf Grund der Bestimmungen des §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1850, des §. 246 der Militär⸗Strafprozeßordnung, der §. 326 und 480 der Reichs⸗Strafprozeßordnung in Folge Ersuchens des Königlichen Gerichts der XIV. Division zu Düsseldorf vom 9. Dezember 1885 resp. 6. Februar 1886 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten in Höhe von 3000 (in Worten Dreitausend Mark) mit Beschlag belegt. Salzkotten, den 5. März 1886. Königliches Amtsgericht.

63223 1 In 18 Strafsache gegen den Rekruten August Dreyer, vom Bezirkskommando Altkirch, geboren am 4. November 1864 zu Altkirch, Kreis Altkirch, zuletzt daselbst wohnhaft, kathslisch, Vergolder, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte des Ver⸗ gehens gegen §. 69 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeß⸗ ordnung und §. 246 Militärstrafgerichtsordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise tref⸗ fenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver⸗ fahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffent⸗ lichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗An⸗ zeiger in dem Altkircher Kreisblatt angeordnet. Mülhausen, den 25. Februar 1886. Kaiserliches Landgericht, Strafkfammer. (L. S.) gez. Gebhard. von Alten. Kieffer. Zur Beglaubigung: Der Landgerichtssekretär: Heckelmann.

[63222] 2 In der Strafsache gegen den Rekruten Franz Anton Schmitt vom Bezirks⸗Kommando Altkirch, eboren den 9. Februar 1865 zu Bettendorf, Kreis ltkirch, katholisch, Schuster, zuletzt in Bettendorf wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Ange⸗ schuldigte des Vergehens gegen §. 69 des Militär⸗ Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 Militär⸗Strafgerichtsordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗Anzeiger in dem Altkircher Kreisblatte verordnet.

Mülhausen, den 25. Februar 1886. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Gebhard. von Alten. Kieffer. 1 Zur Beglaubigung:

Deer Landgerichts⸗Sekretär:

Heckelmann.

8

L. S.

[6886 8 In der Strafsache gegen den Rekruten Ludwig Tschora, vom Bezirkskommando Mülhausen, geboren am 21. August 1856 in Dornach, Sohn der zu Pfastatt wohnenden Eheleute Johann Tschora, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte des Ver⸗ eehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs be⸗ sculdig ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Straf⸗ rozeß⸗Ordnung und §. 246 Militär⸗Strafgerichts⸗ Proiesnc zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des An⸗ geschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗Anzeiger in der Neuen Mülhauser Zeitung angeordnet. 8 Mülhausen, den 27. Februar 1885. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. von Alten. Der obenstehende Helchluß wird dabin berichtigt, daß der Vorname des Fahnenflüchtigen nicht „Ludwig“, sondern „Lorenz“ zu lauten hat. Mülhausen, den 25. Februar 1886. aiserliches Landgericht, Strafkammer. Gebhard. von Alten. Kieffer. Oeffentliche Ladung.I In der Sache, betreffend die Abstellung der Brennholzberechtigungen der Realgemeinden Frenke und Brockensen, Kreis Hameln, im fiskalischen Forst⸗ orte Eichberg, ist Termin zur förmlichen Eröffnung des Planrezesses auf Sonnabend, den 15. Mai 1886, Morgens 10 ½ Uhr, im Reeseschen Wirths⸗ hause zu Frenke anberaumt.

[63220]

fahrensgesetzes vom 30. Juni 1842 werden die unbe⸗ kannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Per⸗ sonen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideicommißfolgern oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Ausführung dieser Abstellungssache zusteht, zum Erscheinen im obigen Termine und zur Angabe ihrer Rechte unter Freistellung einer vorgängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Planrezesses und unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß sie im Falle des Ausbleibens mit ihren etfwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung ausgeschlossen sein sollen. Hamelu, den 16. März 1886.

Der Königliche Spezial⸗Kommissar

Schmiedeck, Regierungs⸗Assessor.

63178

esaehtzanwalt Bischofswerder hierselbst ist

heute in der Liste der beim hiesigen Gericht zu⸗

gelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden.

Schwerin a. W., 15. März 1886. Königliches Amtsgericht.

[63179] Auf Grund der Bestimmung in §. 20 Abs. 4 der Rechtsanwaltordnung für das Deutsche Reich wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Rudolf Guido Helbig in Schirgiswalde als Rechtsanwalt bei der unterzeichneten Kammer für Handelssachen zugelassen und demgemäß in die Anwaltsliste eingetragen wor⸗ den ist. M Zittau, den 13. März 1886. Kammer für Handelssachen. Heinichen.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. [631677 Holz⸗Versteigerung) 1 in der Königlichen Oberförsterei Falkenberg, Kreis Torgau, Reg.⸗Bez. Merseburg.

Am Freitag, den 26. März cr., von Vor⸗ mittags 10 ÜUhr ab, sollen an Ort und Stelle öffentlich meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden: Schutzbezirk Authausen, Jagen 133a.

ca. 297 Sltück Kiefern⸗Langnutzhölzer mit Falkenberg, den 15. März 1885. Der Oberförster.

351 fm.

8

[63114] 1 ““ 1 Holzverkauf i. d. Königl. Oberförsterei Harsefeld, Sonnabend, 27. März 1886. Schutzbezirk Rüstje, Jagen 102 a. etwa: Kiefern: Langnutzholz 13 St. IV. Cl. = 7,47 fm u. 1513 St. V. Cl. = 350 fm, 615 St. Derbstang. I. —III. Cl., 141 rm Scheit, 134 1m Stammknüpp. u. 750 rm Reiser III Cl., letztere unaufgearbeitet. Anfang Morgs. 10 Uhr, beim Gastw. Klintworth im Sandkrug.

163117 Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Gummischlauch zur Verhinderung des Tönens der Leitungen in der hiesigen Stadt⸗Fernsprechanlage soll für das Rech⸗ nungsjahr 1886/87 im Wege des öffentlichen An⸗ gebots vergeben werden.

Die Bedingungen sind bei der Ober⸗Postdirection, Spandauerstraße 19—22, Registratur Abth. F. Zimmer 112, einzusehen, werden auch auf Antrag gegen Erstattung von 0,50 Schreibgebühren schriftlich mitgetheilt. Der Bedarf beziffert sich auf etwa 1000 1500 kg.

Unternehmungslustige wollen ihre Angebote ver⸗ siegelt mit der Aufschrift: 6

Angebot auf Lieferung von Gummischlauch für die Stadt⸗Fernsprechanlage in Berlin versehen, bis zum 5. April, Vorm. 11 Uhr,

an die hiesige Ober⸗Postdirection einsenden.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Angebote bleiben unberücksichtigt.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu der an⸗ gegebenen Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Anbieter. Die Auswahl unter den Anbietern, welche 14 Tage nach jenem Termin an ihre Angebote ge⸗ bunden bleiben, wird vorbehalten. 8

Berlin, C., 15. März 18è866..

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector, Geheime Postrath.

18 Schiffmann.

[63111] Oeffentliche Verdingung. ““ Zur Beschaffung von 448 Tonnen Cement ist bei dem unterzeichneten Betriebs⸗Amte ein Bietungstag auf den 8 2. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem Bewerber bezügliche Angebote verfiegelt und mit der Aufschrift: „Verdingung von Cementlieferung“ versehen rechtzeitig einsenden wollen.

Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

die Prozeßkosten zur Last zu legen“, und ladet den 8g. 8 G

Nach Vorschrift des §. 110 des Theilungsver⸗

8 8 1““

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen bei unserem

8