2 April⸗Mai 157,00, pr. Sept.⸗Oktober 166,00. Roggen unverändert, loco 122,00 — 130,00, per April⸗ Mai 133,00, pr. Sept⸗Dktbr. 138,50. Rüböl höher. pr. April⸗Mai 43,50, pr. September⸗Oktober 46,50. Sptritus unverändert, loco 34,80. pr. April⸗ Mai 36,00, pr. Juni⸗Juli 37,60, pr. Juli⸗Auguft 38,40. Petroleum verstenert, loco Usance 1 ¼ % Tara 12,10.
Posen, 24. März. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 32,00, pr. März 33,70, pr. April⸗ Mai 35,00, pr Juni 36,40, pr. Juli 37,20, pr. Sept. 38,50. Flau.
Breslau, 25. März. (W. T. B.) Getreide⸗
markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. März 33,80,
do. pr. April⸗Mai 34,70, do. pr. Juli⸗Aug. 37,20.
Weizen pr. März —. Roggen pr. März 129,00, do. pr. April⸗Mai 130,00. do. pr. Septbr.⸗Oktober 141,00. Rüböl loco pr. März 45,00, do. pr. April⸗Mai 45,00, do. pr. Septbr.⸗Oktober —. Zink unverändert. — Wetter: Schön.
Köln, 24. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,80, fremder 18,25, pr. März 17,25, pr. Mai 17,40, pr. Juli 17,85, Roggen loco hiesiger 14,75, pr. März —,—, pr. Mai 13,70, pr. Juli 13,85. Hafer loco 14,75. vv9 loco 24,30, pr. Mai 24,10, pr. Oktober 25,00.
Bremen, 24. März. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) schwach. Standard white loco 6,65 bez. u. Br.
Hamburg, 24. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco fest, holsteinischer loco 160,00 bis 165,00. Roggen loco fest, mecklen⸗ burgischer loco 140,00 bis 146,00, russischer loco fest, 104,00 bis 108,00. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl leblos, loco 43 ½ Spiritus ruhig, pr. März 26 ¾ Br., pr. April⸗Mai 26 ¼ Br., pr. Mai⸗ Juni 26 ½ Br., pr. August⸗September 28 ½ Br. Kaffee ruhiger, Umsatz 2500 Sack. Petroleum flau, Standard white loco 7,60 Br., 7,30 Gd., pr. Ipril 6,65 Gd., pr. August⸗Dezember 7,00 Gd.
Wien, 24. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,67 Gd., 8,72 Br.,
pr. Mai⸗Juni 8,67 Gd., 8,72 Br., pr. Herbst 8,80 Gd., 8,85 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,55 Gd., 6,60 Br., pr. Mai⸗Juni 6,63 Gd., 6,68 Br., pr. Herbst 7,05 Gd., 7,10 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,05 Gd., 6,10 Br., pr. Juni⸗Juli 6,07 Gd., 6,12 Br., pr. Juli⸗Alugust 8,15 Gd., 6,28 Br⸗ 3 Hafer pr. Frühjahr 6,97 Gd., 7,03 Br., pr. Mai⸗ 1 Fum 37,8 Gd., 7,13 Br., pr. Herbst 6,87 Gd.,
Pest, 24. März. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco unverändert, pr. Frühjahr 8,52 Gd., 8,54 Br., pr. Herbst 8,55 Gd., 8,57 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,58 Gd., 6,60 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,66 Gd., 5,68 Br.
Amsterdam, 24. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Weizen auf Termine niedriger, pr. März 208, per Mai 212. Roggen loco unverändert, auf Termine unverändert, pr. März 134, pr. Mai 134, pr. Oktober 140. Rüböl loco 24 ½, pr. Mai 24 ¼, pr. Herbst 25 ½. 8
Amsterdam, 24. März. (W. T. B.) Banca⸗
zinn 56 ½. Antwerpen, 24. März. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 16 ⅛ bez. u. Br., pr. April 16 ¼ Br., pr. Mai 16 ¾ Br., pr. September⸗Dezember 17 ½ bz., 175 Br. Weichend. 8
London, 24. März. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 13 ⅛ nominell, Rüben⸗Rohzuͤcker 12 ½ schwach. — An der Küste angeboten 11 Weizen⸗ ladungen.
London, 24. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 13 240, Gerste —, Hafer 11 460 Qrts.
Getreide ruhig, Weizen nominell, unverändert, amerikanischer Mais eher williger.
Liverpool, 24. März. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: Mai⸗Juni 415/16 Werth, Juni⸗Juli 463⁄64 d. do.
Glasgow, 24. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 38 sh. 2 ½ d. bis 38 sh. 5 d.
Leith, 24. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. und Weizen eher niedriger, alle anderen Artikel rage.
Paris, 24. März. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. März 21,30, pr. April 21,40, pr. Mai⸗Juni —,—, pr. Juli⸗August —,—. Mehl 12 Marques behauptet, pr. März 47,00, pr. April 47,50, pr. Mai⸗Juni 48,00, pr. Juli⸗August 49,00. Rüböl fest, pr. März 54,75. pr. April 55,00 pr. Mai⸗August 55,75, pr. September⸗Dezember 888 5. ruhig, pr. März 47,25, pr. April
,25, pr. Mai⸗August 47,75 r. September⸗ Dezember 47,50.
Paris, 24. März. (W. T. B.). Rohzucker 880 ruhig, loco 33,50 à 33,75. Weißer Zucker matt, Nr. 3 pr. 100 kg pr. März 39,25, pr. April 39,30, pr. Mai⸗August 40,25, vr. Oktober⸗Januar 40,60.
New⸗York, 25. März. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 ⁄16, do. in New⸗Orleans 811⁄16.. Raff. Petroleum 70 % Abel Lest in New⸗York 7 ¼ Gd., do. in Philadelphia ½ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6 ¼, do. Pipe line Certificates — Doll. 74 C. Mehl 3 Doll. 30 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 92 ¼ C., pr. März — Doll. 91 ⅞ C., pr. April — Doll. 92 C, pr. Mai — Doll. 93 C. Mais (New) 46 ½. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,75. Kaffee (Fair Rio⸗) 8,75. Schmalz (Wilcox) 6,65, do. Fairbanks 6,55, do. Rohe und Brothers 6,55. Speck 5 ¼. Getreidefracht 3 ½.
Beneralversammlungen. April. Rheinische Credit⸗Bank. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Mannheim. „Nordstern“, Lebens⸗Versicherungs⸗ A“ Ord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. „Nordstern“, Arbeiter⸗Versiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. Potsdamer Straßenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Potsdam. Berliner Produkten⸗ & Handels⸗ Außerord. Gen.⸗Vers. zu
Meiningen.
Gen.⸗Vers. zu Berlin.
Gen.⸗Vers. zu Leipzig.
Petersburg.
Deutsche Hypotheken⸗Bank in Meiningen. Ord. Gen.⸗Vers. zu
Dentsche Bau⸗Gesellschaft. Ord.
Leipzig⸗Gaschwitz⸗Meuselwitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Außerord.
Ceutral⸗Bank des Nussischen Boden⸗ Credits. Ord. Gen.⸗Vers. zu St.
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t vom 25. März 1886. Korgens.
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8
r .8 1
sp red. in Millim.
8 9
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres
Stationen.
o Celsius
5°C. = 40°R.
Temperatur
in
Mullaghmore 751 Aberdeen 754 Christiansund 760 Kopenhagen. 768. Stockholm . 767 Haparanda . 755 still balb bed. St. Petersbg. 765 3 bedeckt Cork, Queens⸗ 71755 4 Dunst Brest 760 3 Dunst Helder 760 1 heiter Sylt 7764 3 wolkenl. ¹) Hamburg 765 3Z wolkenlos Swinemünde 770. 5 wolkenlos Neufahrwasser 773. 1 heiter²) bb7784 3 heiterz) “ 763 SW 2wolkig Münster. 763 1 heiter Karlsruhe.. 765 1 wolkig Wiesbaden. 76 1shalb bed. München 76 V 1 wolkenlos Chemnitz 758 3 wolkenlos ilin 4168 heiter) Wien.. 774 Ss 1 wolkenlos Breslau... b 4 wolkenlos — 1
4 wolkig 3 bedeckt 2 wolkig 2 wolkenlos 2 wolkenlos
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1“ 4 wolkenlos 9 11) Reif. 2²) Nachts Reif, Dunst. ³) See leicht bewegt. ⁴) Reif.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen S 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =
Orkan. Uebersicht der Witterung: Dem höchsten Luftdruck, von etwa 779 mm, über dem südwestlichen Rußland liegt eine Depression unter 748 mm westlich von Scottkand gegenüber, so daß über Deutschland die schwache östliche Luft⸗ strömung fortdauert. Ueber Centraleuropa ist das Wetter heiter und trocken, im Osten kalt, im Westen ziemlich warm. Die Frostgrenze verläuft von Wisby über Stettin nach Hermannstadt. Ueber Rügen⸗ waldermünde ziehen die oberen Wolken aus Ost⸗ nordost, über Breslau aus Nord. Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus 78. Vorstellung: Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Fricke, Hr. Rothmühl, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 83. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. (Carl: Hr. Sauer vom deutschen Königl. Landestheater in Prag als Gast). Anfang 6 ½ Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. Keine Vorstellung.
Siebente Symphonie⸗Soirée der Königl. Kapelle. „Schauspielhaus. Auf Allerhöchsten Befehl: Zum Besten der hiesigen Armen: Lebende Bilder mit ö.“ aus: Die heilige Elisabeth, von Franz Liszt. Sämmtliche Darsteller gehören den Kreisen der Hof⸗Gesellschaft an. — Die Billets tragen die Be⸗ zeichnung „Reservesatz“. Anfang 8 Uhr.
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Deutsches Theater. Freitag: Der Königs⸗ lieutenanut. 6 Sonnabend: Der Weg zum Herzen. Sonntag: Romeo und Julia. Montag: Das Käthchen von Heilbronn.
Wallner-Theater. Freitag: Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Hasema Tüj 28 Volksstück in 3 Akten von A. 1u““
Sonnabend: Dieselbe Vorstellunß. 8
Victoria-Theater. Freitag: Zum 162. Male: Messalina. Großes Ausstattungsstück mit Ballet von Luigi Danesi. Musik von Giaquinto. Ouver⸗ ture von C. A. Raida. Mit gänzlich neuer Aus⸗ stattung an Dekorationen, Kostumen und Requisiten. I. Ballerina assoluta: Signora Sozo. Messalina: Frl. Werra. 8
Halbe Preise.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26.
Freitag: Zum 50. Male: Der Zigennerbaron. Operette in 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die Dekorationen sind von den Hoftheatermalern Burghardt, Brioschi und Kautsky in Wien.
Sonnabend: Der Zigeunerbaron.
Freitag: Zum 7. Male: Fran Doktor. Schwant in 3 Akten von P. Ferrier u. H. Bocage. Regie: Anton Anno. “
Fenerversicherungs⸗Ge⸗ Gen.⸗Vers. zu Lübeck.
Ile d'Air. . 761 SSO l1 wolkig u10
Z“ 1“ G111““
Belle-Alliance-The 14. Gast⸗ spiel des Herrn Felix Schweighofer mit den Mit⸗ gliedern des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters. Zum 4. Male: Sein Spezi. Posse mit Gesang in 4 Akten von Findeisen und Zappert. Musik von F. Roth. (Novität.) Wilhelm Schiefrig, —
9
samentier: Hr. Felix Schweighofer, als Gast. An⸗ fang 7 Uhr. 3 2 Sonnabend: Sein Spezi. 1 Walhalla-Bperetten-Theater. Freitag und folgende Tage: Das lachende Berlin. 8 Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Philharmonie. Freitag: Extra⸗Populair⸗ Concert. Gedenkfeier für Ludwig van Beethoven des Philharmonischen Orchesters. Dirigent: Prof. Mannstaedt, und unter gütiger Mitwirkung von Frl. Pia von Sicherer, Frl. Clara Nittschalk, Hrn. Franz Schwarz, Hrn. G. Bloch und des Siegfried Dchs schen Gesangvereins.
(Sinf. Nr. 5 GC-moll, Trauercantate, Ouverture Leonore III., Meeresstille und glückliche Fahrt, für Chor und Orchester ꝛc.)
Anfang 7 ½ Uhr. Entrée 75 ₰.
Concert-Haus. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗ Kapelle.) Freitag: Manusfeldt⸗Conrert. VI. Nationalitäten⸗Abend.
Circus Renz. Markthallen. — Carlsstraße. Freitag, Abends 7 Uhr. Große Extra⸗Vorstellung. Zum 60. Male: Die Touristen (gesetzlich ge⸗
sschützt!), oder: Ein Sommertag am Tegernsee.
Große Original⸗Pantomime. — 8 arabische Schimmel⸗ hengste, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. — Große Voltige⸗Sprünge. — Die 4fache Fahrschule. — Auftreten der Schulreiterin Miß Mary. — Auftreten der Parforce⸗Reiterin Mlle. Adble. — 4 Karrikaturen, Reitscene von Herrn Gassion. — Auftreten der Künstler⸗Familie Mariani.
Sonnabend: Gala⸗Vorstellung. Zum 1. Male: Ein Fest in Caleutta. Großes Spektakel⸗Stück.
Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags (ein Kind frei): Große Extra⸗Vorstellung. Auftreten der neu engagirten Mitglieder Gebr. Mariani. Auf Verlangen: Die lustigen Heidel⸗ berger. — Um 7 ½ Uhr Abends: Ein Fest in Calcutta.
Der Cireus ist geheizt! E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emma van Nießen mit Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Osc. Frhrn. v. Maltzahn (Jena). — Frl. Catharine Wettler mit Hrn. Pred.⸗Kand. Gottl. Uhle (Bornstädt, Kr. Querfurt—Seeburg).
Verehelicht: Hr. Prof. Dr. Lüdemann mit Frl.
Magdalene Coler.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberförster v. Wedelstädt (Klötze i. d. Altm.).
Gestorben: Hr. Königl. Oberförster a. D. Ed. Göhren. Hr. Königl. Kammerherr Degen v. Buggenhagen (Dambeck). — Hr. Frhr. Gust. v. Gagern auf Frankenthal. — Hr. Königl. Amts⸗ rath Julius Pelet (Pierkunowen b. Lötzen). — Hr. Eisenbahn⸗Betriebsinspekt. Alb. Melzenbach (Berlin). — Hr. Oberstlieut. z. D. Ferd. Rib⸗ bentrop (Blankenburg a. H.). — Hr. Hofbuch⸗ drucker Fritz Mitzlaff (Rudolstadt). — Fr. Medi⸗ zinalrath Schmidt, geb. Kolbenach (Sangerhausen). — Hr. Polizei⸗Präsident a. D. Aug. Albrecht (Hofgeismar).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [64829] Steckbrief
hinter Kasimir (Kaspar) Ziegler, Taglöhner von Hausen, 25 Jahr, schlank, dunkel von Haar, Defekt am rechten Zeigefinger — wegen Diebstahls im Rückfall.
Hanau, den 23. März 1886.
Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht.
[64830) Steckbriefs⸗Ernenerung.
Der unterm 28. August 1885 hinter den Bäcker Gustav Buschendorf aus Kaschwitz bei Gera er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 22. März 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft. [64832] Steckbriefs⸗Ernenerung. 8 Der gegen den Reisenden Eugen Barrenstein wegen wiederholter Unterschlagung und schwerer Ur⸗ kundenfälschung in den Akten U. R. I. 293/85 unter dem 9. Juni 1885 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12., NW., den
19. März 1886. Königliches Landgericht I. Untersuchungsrichter. Johl.
[64831] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen die separirte Marie Adelheid Habeck, geb. Klapper, verwittwete Pest, in den Akten J. IIa. 121. 85 am 19. Januar 1886 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 13. März 1886. 8
Sctaatsanwaltschaft 92 beim Königlichen Landgericht IJ. [64833] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kaufmann Louis Stroetzel wegen unbefugter Veranstaltung von Lotterien unter dem 18. März 1885 erlassene Steckbrief wird zurück⸗ Bencfäften. v 8
gerlin, Alt⸗Moabit Nr. /12 2 19. März 1886. 11“ Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
8 Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Nesidenz-Theater. Direktion: Anton Anno. . 8
[64856] Anfgebot.
Vorladungen u. dergl.
Der Vorstand der katholischen Kirchengemeinde zu Duisburg hat das Aufgebot des Band XII. Blatt 46
des Grundbuches von Feldmark Duisburg für die
“ “ 1
leute Schneidermeister Heinrich Isermann und Wilh mine, geb. Koch, eingetragenen Grundstückes Flur I Nr. 3097/481 behufs Berichtigung des Besitztitel auf den Namen der katholischen Kirchengemeinde Duisburg beantragt. Die unbekannten Eigenthums⸗
prätendenten werden aufgefordert, spätestens in dem
auf den 10. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte und An⸗ sprüche auf das Grundstück anzumelden, widrige⸗ falls sie mit denselben werden ausgeschlossen werden Duisburg, den 19. März 1886. ““ Königliches Amtsgericht. ——— “ 184868 Königl. A Das Königl. Amtsgericht München II. hat 20 d. Mts. nachstehendes Aufgebot ere Ueber Leben und Aufenthalt des Bauersohnez Johann Nep. Huber von Allach, geboren am 13. November 1818, sind seit dem Jahre 1854 keine Nachrichten vorhanden. Bezüglich seines Vermögens besteht hiergerichtz Kuratel. 3 Auf Antrag des gerichtlich bestellten Kurators des Gütlers Josef Hurst von Allach ergeht sonach die öffentliche Aufforderung: 1) an den verschollenen Johann Nep. Huber im Aufgebotstermine am Montag, den 14. März 1887, Vorm. 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gerichte Sitzungszimmer 2/0, sich anzumelden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt werde, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Jene, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. München, am 23. März 1886. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber (L. S) Rid. [64857
20. d. Mts. nachstehendes Aufgebot erlassen:
Ueber Leben und Aufenthalt des Wagnerssohnes Mathias Leserer von Fürth, geboren am 11. März 1822, sind seit dem Jahre 1866 keine Nachrichten vorhanden.
Bezüglich seines Vermögens besteht hiergerichts
Kuratel.
Auf Antrag des gerichtlich bestellten Kurators des Bauers Franz Hager von Höhenkirchen ergeht sonach die öffentliche Aufforderung:
1) an den Verschollenen Mathias Leserer im Aufgebotstermin am
Montag, den 14. März 1887, Vorm. 9 Uhr,
persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gerichte, Sitzungszimmer Nr. 20 sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Jene, welche über das Leben des Ver⸗
schollenen Kunde geben können, Mittheilung
hierüber bei Gericht zu machen. München, am 23. März 1886. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Rid.
Inegn 8 [648522 Bekanntmachung. „Nr. 11108. Nach Erlaß des Großh. Ministe⸗ riums der Justiz, des Kultus und Unterrichts in Karlsruhe vom 16. März 1886 Nr. 4951 hat Rechtsanwalt Karl Ludwig Klingel in Heidelberg die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgegeben, weshalb derselbe gemäß §. 24 der Deutschen Rechts⸗ anwaltsordnung in der Anwaltsliste gestrichen wurde. Heidelberg, den 20. März 1886. “ Großherzoglich Bad. Amtsgericht. Kah.
Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[648433 Bekanntmachung. “ „Der Kreistag hat in seiner Sitzung
30. März c. beschlossen, die auf Grund des Aller⸗ höchsten Privilegiums vom 14. Januar 1880 emittirten 4 ½ % Obligationen II. Emifsion des Kreises Heydekrng durch Umstempelung auf 4 % zu con⸗ vertiren.
Mit Rücksicht auf die bereits hiezu unterm 13. Juli c. durch Allerhöchste Kabinetsordre ertheilte Genehmigung, kündigen wir hiemit den Inhabern sämmtliche 4 ½ % Obligationen II. Emission zum 1. Juli 1886. Die Einlösung derselben wird von dem gedachten Tage ab bei der Ostpr.
landschaftlichen Darlehns⸗Kasse zu Königs⸗ 8
berg i. Pr. erfolgen.
Von den Obligationen müssen die Zins⸗Coupons Nr. 4— 20 beigefügt sein; für fehlende Coupons wird der betreffende Betrag in Abzug gebracht.
Mit dem 1. Juli 1886 hört die Verzinsung der alten Schuldverschreibungen auf.
Heydekrug, 25. November 1885.
Der Kreis⸗Ansschuß des Kreises Heydekrug.
F [64842]21 Bekanntmachung.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 30. Märze. beschlossen, die auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 9. Juni 1875 emittirten 4 ½ % Obli⸗ gationen I. Emission des Kreises Heydekrug durch Umstempelung auf 4 % zu convertiren.
Mit Rücksicht auf die bereits hiezu unterm 13. Juli cr. durch Allerhöchste Kabinetsordre er⸗ theilte Genehmigung kündigen wir hiemit den In⸗ habern sämmtliche 4 ½ % Obligationen I. Emission zum 1. Jnli 1886.
reiherr von Lyncker, Landrath.
Die Einlösung derselben wird von dem gedachten
Tage ab bei der Kreiskommunalkasse zu Heyde⸗ krug erfolgen.
Von den Obligationen müssen die Zinscovvond beigefügt sein; für fehlende Coupons wird der be⸗ treffende Betrag in Abzug gebracht.
Mit dem 1. Juli 1886 hört die Verzinsung der alten Schuldverschreibungen auf.
Heydekrug, den 2. Dezember 1885.
Der Kreis⸗Ausscheuß des Kreises Heydekrug. Freiherr von Lyncker, Landrath
Dhas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Anstalten
far Uertin auher den Host⸗Anstalten auch die Expe⸗
duton: 8W. Wilhelmstraßße Nr. 322.
Deutsches Reich.
en Konsul in
88 Königlich großbritannisch h. 7. an hard Gold
ernannten Kaufmann Bern
8 ns des Reichs ertheilt worden.
das Exequatur Name
Der Kaiserliche Konsul Tettenborn in Beirut ist ge⸗
örchingen ist die nachgesuchte
Dem Notar Ancel in Lörchi des Reichslandes ertheilt
Entlassung aus dem Justizdienst
Der Gerichts⸗A r daselbst,
Das Königl. Amtsgericht München II. hat unterm Busendorf ist zum
ssessor Scheuffgen in 1 Assessor Fe
und der Gerichts⸗ Amtsrichter in Hirsingen ernannt worden. er Notar Lestage in Mutzig ist gestorben.
Amtsrichte
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗Direktor Korn hierselbst zum Präsi⸗ denten des Landgerichts in Ess dden Amtsgerichts⸗Rath Lan richts⸗Rath, und 1 dden Landgerichts⸗Rath Coing andesgerichts⸗Rath in dem Kau rankfurt a.
ger hierselbst zum Kammer⸗
in Hannover zum Ober⸗ Eelle zu ernennen; sowie Philipp Passavant zu
mann Hermann B den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu ver⸗
VPerordnung, betreffend die Regelung der Verhältn der Einverleibung Frankfurt ungsbezirks Wiesbaden dieser beiden Verbände zu einem Land⸗
armenverbande.
Vom 10. März 1886.
Wir Wilhelm, Preußen ꝛc.
verordnen zur Regelung der Verhältnisse in Folge der Ein⸗ verleibung des bisherigen Stadtkreises Frankfurt a. M. in den Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden und der Vereinigung dieser beiden Verbände zu einem Landarmen⸗ verbande, nachdem hierüber ein Uebereinkommen zwischen den genannten Verbänden bis zum 1. Januar d. J. nicht zu Stande gekommen ist, auf Grund des Artikels VIII des Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung vom Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗Nassau vom 8. Juni 1885 aller Privatrechte
isse in Folge des bisherigen Stadtkreises in den Kommunalverband des
und der Vereini⸗
König von
(Gesetz⸗Samml. Dritter, was folgt:
S. 242), unbeschadet
1 Alle Vermögensrechte und Ansprüche (Eigenthums⸗ und sonstige dingliche Rechte, Renten und sonstige Einkünfte, Ka⸗ pitalien und Forderungen) des bisherigen kommunalständischen Verbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden einerseits und Frankfurt a. M. in seiner Eigen⸗ ommunalständischer Verband an⸗ n oder Privatrechten be⸗
des bisherigen Stadtkreises andarmen⸗ dererseits, sowie alle auf öffentliche ruhenden Verpflichtungen der beiden genannten Verbände gehen mit dem 1. April 1886 auf den in dem Gesetz über die Ei rovinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der
führung der Juni 1885 (Gesetz⸗Samml.
Provinz Hessen⸗Nassau vom 8. S. 242) bezeichneten erweiterten Kommunalverband (2 verband) des Regierungsbezirfs Wiesbaden als künftigen alleinigen Inhaber dieser Rechte und Träger der Verbindlich⸗ keiten über.
„Der Landes⸗Direktor des Bezirksverbandes ist ermächtigt, die Ueberschreibung aller Immobiliarre Verbände, insbesondere ihres Eigenthum auf den Namen des Bezirksverbandes in de Büchern zu erwirken.
chte der beiden bisherigen s an Grundstücken ꝛc., n öffentlichen
Nassauischen Landesbank und it dieselben nicht zur Ver⸗ des sonstigen Vermögens nommen werden, soll ine Summe bis er kommunalen bei welchen der ses Frankfurt a. M. nicht be⸗
Aus den Erträgnissen der der Nassauischen Sparkasse, sowe stärkung des Reservefonds dieser beiden Anstalten in Anspruch ge während der nächsten 20 Jahre alljährlich e auf Höhe von 225 000 ℳ zu solchen Zwecken d Bezirksverwaltung voraus ve Bezirk des bisherigen Stadtkrei theiligt ist.
Zuwendungen an Kreise ode eise erfolgen, daß
rwendet werden,
r Gemeinden dürfen jedoch — aus denselben die Mittel streitung von Bezirksabgaben nicht entnommen we⸗
nur in der
Unbeschadet der ea. des Kommunal⸗Landtages, von der im 8 2 vorgesehenen Vorausverwendung ganz oder theil⸗ weise Abstand zu nehmen und die betreffenden Beträge gleich den übrigen Ueberschüssen der Nassauischen Landesbank und der Nassauischen Sparkasse zu gemeinsamen Ausgaben des Bezirksverbandes zu bestimmen, füült die Vorausverwendung fort, insoweit es der Erhebung pon Bezirksabgaben bedarf.
Urkundlich unter Unserer steigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Iisiegel. BEE11““
Gegeben Berlin, den 10. März 1885.. “
.“ von Puttkamer.
8
betreffend die Auseinandersetzung zwischen dem kommunalständischen Verbande im Regierungs⸗ bezirk Kassel und dem kommunalständischen Ver⸗ bande im Regierungsbezirk Wiesbaden wegen der dem Landkreise Frankfurt a. M. zugetheilten Ge⸗ meinden des bisherigen Kreises Hanau.
Vom 15. März 1886.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen zum Zwecke der Auseinandersetzung zwischen dem kommunalständischen Nerbante inm Regierungsbezirk Kassel und dem kanmunalstättd he rbaände im Regierungsbezirk Wiesbaden wegen der dem Landkreise Frankfurt a. M. zuge⸗ theilten Gemeinden des bisherigen Kreises Hanau, nachdem hierüber ein Uebereinkommen zwischen den genannten Ver⸗ bänden bis zum 1. Januar d. J. nicht zu Stande gekommen ist, auf Grund der §§. 110 und 113 der Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau vom 7. Juni 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 193), unbeschadet aller Privatrechte Dritter, was folgt:
Die durch §. 1 der Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗ Nassau vom 7. Juni 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 193) und Artikel I des Gesetzes über die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗Nassau vom 8. Juni 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 242) von dem bis⸗ herigen Kreise Hanau, sowie dem Kommunalverbande des Re⸗ gierungsbezirks Kassel abgetrennten und, mit Ausschluß des Praunheimer Gemeindewaldes, dem neugebildeten Landkreise Frankfurt a. M., sowie dem Kommunalverbande des Regie⸗ rungsbezirks Wiesbaden zugetheilten Gemeinden: Stadt Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim, Berkersheim und Seckbach, beziehungsweise deren Angehörige scheiden aus allen Rechten und Plichten, welche ihnen gegenüber dem Kommunalverbande des Regie⸗ rungsbezirks Kassel und dessen Anstalten zustanden, beziehungs⸗ weise oblagen, am 1. April 1886 aus, und treten gleichzeitig in den Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen An⸗ gehörigen dieses Verbandes ein.
§. 2.
Der Geschäftsbezirk der Landeskreditkasse und der Hes⸗ sischen Brandversicherungsanstalt zu Kassel, sowie der Leihbank zu Hanau und des Leih⸗ und Pfandhauses zu Fulda bleibt in bisheriger Weise so lange bestehen, bis die Gleichstellung desselben mit dem künftigen Bezirk des Kommunal⸗ verbandes im gesetzlichen Wege erfolgt. oweit bei dieser gesetzlichen Regelung nicht anderweitige Bestimmungen ge⸗ troffen werden, übernimmt der Kommunalverband des Regie⸗ rungsbezirks Kassel die Verpflichtung zur Vertretung be⸗ ziehungsweise Schadloshaltung der vorbezeichneten acht Ge⸗ meinden in Betreff aller Ansprüche, welche gegen dieselben aus der Garantie für die Verbindlichkeiten der genannten Anstalten, sowie d sein könnten. 8
8* 8 8 “ Der Kommunalverband des Regierungsbezirks giebt von dem am 1. April 1886 E Reservefonds des ihm zugehörigen Viehseuchefonds denjenigen Theil an den Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden heraus, welcher nach dem Verhältnisse der Zahl der Pferde beziehungs⸗ weise des Rindviehs, die bei der dem 1. April 1886 zunächst vorhergehenden Viehzählung ermittelt ist, auf die vorbezei neten acht Gemeinden entfällt. 8 ee=
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n,en 2 baae-
Der Betrag, welcher gemäß §. 110 der Kreisordnung von der dem Kommunalverbande des Regierungsbezirks Kassel gemäß §. 26 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 aus den Einnahmen des Staatshaushalts überwiesenen Jahresrente an den kommunalständischen Verband des Regierungsbezirks Wiesbaden abzutreten ist, wird in der Art berechnet, daß der auf die acht Gemeinden entfallende Antheil an der gesammten Jahresrente von 91 428 ℳ zur einen Hälfte nach dem Maß⸗ stabe des Flächeninhalts, zur anderen Hälfte nach dem Ma
folgt dur
Leihhauses zu Kassel etwa herzuleiten
stabe der durch die Zählung vom 1. Dezember 1885 fest⸗ gestellten der s. ermittelt wird. i
estsetzung der hiernach sich ergebenden Summe er⸗ die beiderseitigen Verwaltungsausschüsse.
Die
5.
Im Uebrigen zahlt der Kommunalverband des Regierungs⸗ bezirks Kassel an den Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden am 1. April 1886 ein⸗ für allemal eine Abfin⸗ dungssumme von 250 000 ℳ, durch welche alle Ansprüche des letzteren Verbandes gegen den ersteren aus der gegenwärtigen Auseinandersetzung, wegen der Eingangs aufgeführten acht unter Ausschluß jeder Nachforderung beglichen werden.
Von dieser Abfindungssumme sind jedoch 25 000 ℳ zurückzuzahlen, wenn ein Anspruch der bezeichneten Gemeinden auf fernere unentgeltliche Mitbenutzung der Landeshospitäler zu Haina und Merrhausen in der bisherigen Weise im Rechts⸗ wege erstritten werden sollte.
§. 6.
Die Kosten für die Unterbringung derjenigen Personen, welche am 1. April 1886 aus den vorbezeichneten acht Ge⸗ meinden in den kommunalständischen Anstalten des Regierungs⸗ bezirks Kassel untergebracht sind, wobei von den Landkranken⸗ häusern nur das in Hanau in Betracht kommt, fallen, soweit dieselben nicht bisher von Gemeinden oder Privaten getragen worden und ferner zu tragen sind, und so lange der für die Unterbringung maßgebende Grund fortbesteht, dem Kommunal⸗ verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden zur Last. Auf Korrigenden findet diese Bestimmung nur insoweit Anwendung,
als deren Verurtheilung wegen einer innerhalb des Bezirks .
jener Gemcinden verübten Gesetzesüte rtretung erfolgt ist!
Dem Kommunalverbande des Regierungsbezirks Wies baden wird das Recht eingeräumt, den ferneren Verbleib jener Personen in den kommunalständischen Anstalten des Re⸗ gierungsbezirks Kassel zu den Verpflegungssätzen zu verlangen, welche für dieselben jeweilig zu entrichten sein würden, wenn die vorbezeichneten acht Gemeinden dem Regierungsbezirke Kassel weiter ö Die gleichen Sätze kommen auch für diejenigen Personen in Anrechnung, welche sich am 1. April 1886 in dem Genusse von Freistellen befinden; das Aufrücken in Freistellen findet ferner nicht statt.
Im Falle anderweitiger Unterbringung hat der Kom⸗ munalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden auch die Kosten des Transports in die Heimath beziehungsweise in die von ihm zu bezeichnende Anstalt zu tragen.
§. 7.
Soweit eine Unterbringuͤng verwahrloster Kinder aus den gedachten acht Gemeinden auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 132) Seitens des kommunalständischen Verbandes des Regierungsbezirks Kassel stattgefunden hat, liegt vom 1. April 1886 ab die Ver⸗ pflichtung zur ferneren Unterbringung, sowie zur Tragung der Kosten eines dieserhalb etwa erforderlichen Transports dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden ob. 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö11
Gegeben Berlin, den 15. März 1886.
Wilhelm. von Puttkamer.
Berlin, den 26. März 1886.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗ Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern Nach⸗ mittag,
Fhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden sind gestern Abend,
Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern heute Vormittag, und
Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen heute Nach⸗ mittag abgereist.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
In der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt hierselbst wird Anfang Oktober d. J. wiederum ein sechsmonatlicher Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden.
Für den Eintritt in die Anstalt sind die Bestimmungen vom 6. Juni 1884 maßgebend.
Die Königliche Regierung veranlasse ich, diese Anordnung in ihrem Verwaltungsbezirk in geeigneter Weise bekannt zu
jmachen und über die dort eingehenden Meldungen bis spä
testens zum 1. August d. J. zu berichten. Sofern Anmel⸗ dungen nicht zu machen sind, erwarte ich gleichfalls Anzeige. (Unterschrift.)
An sämmtliche Köni‚ liche Regierungen und das König liche Provinzial⸗Schulkollegium hier.