1886 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Abschrift erhält das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium

zur Nachricht und gleichmäßigen weiteren Veranlassung.

.Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß für höhere Unter⸗ richtsanstalten und für Schullehrer⸗Seminare, an welchen z. Z. befähigte Turnlehrer fehlen, für den nächsten Kursus geeignete

Lehrer vorgeschlagen werden. Berlin, den 22. März 1886. 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts ““ 5 Angelegenheiten.

Im Auftrage: An das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu

und Medizinal⸗

G

de la Croix.

selbe Medaille in Bronze verliehen worden.

8

AISI„ustiz⸗Ministerinmn. Der Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Krebs ist

seines Wohnsitzes in Rheindahlen, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Thierarzt Wilhelm Brietzmann

Kreises Belgard übertragen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die von dem Wasser⸗Bauinspektor Stengel in Fürsten⸗ walde a. d. Spree verwaltete Wasser⸗Bauinspektion ist, vom 1. April d. J. ab, in ihrem gesammten Umfange einschließlich auch der auf den Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanal be⸗ züglichen Dienstgeschäfte dem Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Potsdam unterstellt worden. . Der Regierungs⸗ und Baurath Weber zu Marienwerder ist in gleicher Amtseigenschaft an das Königliche Polizei⸗ Präsidium in Berlin versetzt worden. Der Regierungs⸗ und Baurath Freund in Gumbinnen

ist an die Königliche Regierung in Marienwerder versetzt worden.

Arngekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und der öffentlichen Arbeiten, Maybach, von San Remo.

Die Nummer 7 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9110 die Verordnung, betreffend die Regelung der Verhältnisse in Folge der Einverleibung des bisherigen Stadt⸗ treises Frankfurt a. M. in den Kommunalverband des Regie⸗ ecga ger Wiesbaden und der Vereinigung dieser beiden Verbände zu einem Landarmenverbande. Vom 10. März 886; und unter Nr. 9111 die Verordnung, betreffend die Auseinander⸗ setzung zwischen dem kommunalständischen Verbande im Regie⸗ rungsbezirk Kassel und dem kommunalständischen Verbande im Regierungsbezirk Wiesbaden wegen der dem Landkreise Fehfir furt a. M. zugetheilten Gemeinden des bisherigen Kreises Hanau. Vom 15. März 1886. Berlin, den 26. März 1886. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗An

Topographische Spezialkarte (Reymann) von Mittel⸗ Europa im Maßstabe 1: 200 000.

. Die Sektionen der Topographischen Spezialkarte von Mittel⸗ Europa im Maßstabe 1:200 000 sind einer Umnumerirung unter⸗ z0hen worden. Ein bezügliches neues Uebersichts⸗Tableau ist an⸗ gefertigt und kann von der Amelangschen Sortiments⸗Buchhandlung hierselbst (Leipzigerstraße 133), durch welche die Expedition der Karte erfolgt, kostenfrei bezogen werden.

Berlin, den 19. März 1886.

Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abtheilung. „Steinhausen,

Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Ewald Overhoff aus Holzen, Kreis Dortmund, ist von uns heute die Konzession zur Verrichtung von

Markscheiderarbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Klausthal, den 19. März 1886. Königliches Ober⸗Bergamt Achenbach.

„In der heutigen E111 e wird Nr. 13 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldungen der Generale von Stiehle und von Alvensleben sowie des Flügel⸗ Adjutanten Grafen von Wedel e egen und hörten danach den Vortrag des Chefs des Civiltavinets. Später empfingen Se. Majestät den Erbgroßherzog und die Erbgrof herzogin von Sachsen, Königliche Hoheiten, vor

er zu Krone a. B. ist, unter Anweisung des Amtswohnsitzes in Belgard, ie kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Zahntechniker Hermann Claaß und dem Orgel⸗ bauer Max Derletzki, Beide zu Königsberg i. Pr., ist die Medaille für gewerbliche Leistungen in Silber, dem Großböttchermeister Lebrecht Koppisch und dem Buch⸗ bindermeister Julius Heidemann, Beide ebendaselbst, die⸗

1 zum N r den Bezirk des Landgerichts zu Düsseldorf, mit Anweisung

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üse

deren Einsegnung Charlottenburg bei.

Ernst, Fischer und Posse mitwirkten.

Kronprinz empfing gestern Vormittags 10 Uhr Staatssekretär von Moeller zum Vortrage, nahm um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und ertheilte sodann dem Major von Düring und Nachmittags 4 Uhr dem Statthalter in Elsaß⸗Lothringen, Fürsten Hohenlohe, sowie um 6 Uhr dem Konsistorial⸗Rath 955. Audienzen. Um 5 Uhr erschien Te. Kaiserliche Hoheit zum Diner bei Ihren Majestäten. Ahbends 8 Uhr begleitete Höchstderselbe die Kronprinzlich schwedischen Herrschaften, Königliche Hoheiten, bei Höchst⸗

deren Abreise nach dem Anhalter Bahnhof und erschien darauf um 9 Uhr zur Soirée bei Ihren Majestäten.

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die von den hiesigen Stadtverordneten Allerhöchstdenselben überreichte Glückwunsch⸗Adresse folgende Antwort ertheilt:

Ich habe die Adresse, mit welcher Mich die Stadtverordneten zu Meinem Geburtstage begrüßt haben, mit Wohlgefallen empfangen. Es gewährt Mir ein Gefühl hoher Befriedigung, Mich in Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt, an deren Aufblühen und Gedeihen Ich stets den regsten Antheil nehme, von einer Bürgerschaft umgeben zu wissen, welche Mir in allen Klassen und Ständen eine so große Ver⸗ ehrung und Liebe entgegenbringt, wie sie in der Adresse zum Ausdruck gekommen ist. Diese Stimmung ist Mir nicht nur durch die frohe Bewegung, welche während des ganzen Tages in der Stadt geherrscht hat, sondern auch durch jubelnde Zurufe von Tausenden, wie durch die Ausschmückung der Straßen zu Meiner Freude sichtbar bestätigt worden. Ich nehme daher gern Veranlassung, den Bewohnern für diese freundlichen Huldigungen, wie insbesondere ihren Vertretern für ihre herzlichen Glückwünsche Meinen wärmsten Dank auszusprechen. Berlin, den 24. März 1886. 8

Wilhelm. An die Stadtverordneten zu Berlin.

Der Bundesrath hielt am gestrigen Tage unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern von Boetticher, eine Plenarsitzung ab. In derselben legte der Vorsitzende Mittheilungsschreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tages über die durch den Reichstag bewirkte Annahme nach⸗ stehender Gesetzentwürfe vors betreffend die Ausprägung einer Nickelmünze zu zwanzig Pfennig, betreffend die Erhehüng einer Schiffahrtsabgabe auf der Unterweser, betreffend die Fest⸗ stellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1886/87 und betreffend die Heran⸗ ziehung der Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben. Die Gesetze werden zur Allerhöchsten Vollziehung vorgelegt werden. Ferner übergab der Vorsitzende zwei Schreiben des Reichstags⸗Präsidenten, mittels deren die vom Reichstage be⸗ schlossenen Gesetzentwürfe, betreffend Abänderungen und Er⸗ gänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 sowie der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877, be⸗ treffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen und betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschrif⸗ ten der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Ver⸗ fahrens, übersandt worden sind. Es wurde beschlossen, mit der Berichterstattung über die bezeichneten drei Gesetzentwürfe den Ausschuß für Justizwesen zu beauftragen. Die Resolu⸗ tionen des Reichstages wegen Vermehrung der Zahl der mit der Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten und über die Zulassung des Rechtsweges in Zollstreitsachen wurden, erstere dem Ausschuß für Handel und Verkehr, 95 den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die Vorlage, ven Hald die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, den Ausschüssen für Handel und Ver⸗ kehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen zur Vorberathung überwiesen. Von Seiten des Ausschusses für Handel und Verkehr wurde über Eingaben wegen Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über inrichtung der Anlagen zur Anfertigung von Zündhölzern Bericht erstattet. Dem Entwurf eines Gesetzes über die Be⸗ gründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, dem Gesetzentwurf, betreffend den Anspruch des Statthalters in Elsaß⸗Lothringen auf Gewährung von Pension und Wartegeld, und dem Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit dem Sultan von Zanzibar wurde die Zustimmung ertheilt. Endlich wurde über den dem Kaiser wegen Wiederbesetzung der Stelle des Ober⸗Reichsanwalts zu machenden Vorschlag und über Anträge auf Ertheilung der Erlaubniß zur Ausgabe von Aktien auf Namen unter dem gesetzlichen Minimalbetrage Beschluß gefaßt.

In der heutigen (74.) Sitzung des Reichstages welcher der Reichskanzler, Fürst von Bismarck, der Minister Dr. von Scholz, der Staatssekretär des Innern, von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts von Burchard, sowie zahlreiche andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, erklärte zunächst vor Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Heine, daß er trotz der Ableugnung des Staatsanwalts Schöne in Halberstadt seine Behauptung aufrechterhalten müsse, daß dieser Beamte von ihm ein Geständniß durch Zwangsmittel habe erpressen wollen. Er berief sich, indem er die einzelnen Punkte der Ausführungen des Staatsanwalts zu widerlegen suchte, mehr⸗ fach auf die über ihn geführten Personalakten.

Ohne Debatte genehmigte das Haus sodann in dritter Berathung den Entwurf bn einem Gesetz, betreffend einen Zusaß zum §. 5 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 879/22. Mai 1885, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurss

Ihrer Rückkehr nach Weimar, und machten sod Ausfahrt. b s 7c eine

eines Gesetzes, betreffend das Branntwein⸗Monopol,

Ihre Majestät die Kaiserin und Köͤnigin wohnte gestern der Prüfung der Konfirmandinnen und heute in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung zu

Gestern fand im Königlichen Palais eine musikalische Abendunterhaltung unter Leitung des Ober-Kapellmeisters Taubert statt, bei welcher die Künstler Frau Artôt de Padilla, Frl. Arnoldson, Frl. von v. vn , die Herren de Padilla, Betz,

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der den

Die Kommission beantragte:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Branntwein⸗Monopol abzulehnen;

2) die zu demselben eingegangenen Petitionen durch die zu

fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären.

Der Referent, Abg. Dr. Freiherr von Hertling, rekapitu⸗ lirte die Verhandlungen der Kommission und legte die Gründe dar, welche die Kommission zur völligen Abweisung des Monopolgedankens veranlaßt hätten. Die Kommission habe im übrigen die Vorlage eingehend geprüft; ihrerseits ander⸗ weitige Initiativvorschläge zu machen, habe sie, obwohl man 8 dahin zu wirken versucht habe, sich nicht bewogen gefunden.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Reichskanzler, Fü⸗ von Bismarck, das Wort. nhn e

Die heutige (10.) Plenarsitzung des Herren⸗ hauses wurde von dem Präsidenten, Herzog von Ratibor um 1 ½ Uhr eröffnet. b

Eingegangen war der Gesetzentwurf, betreffend den Bau ie ee

uf der Tagesordnung stand zunächst die einmali

Schlußberathung über den Gesetzentwurf zur Au8⸗ des Gesetzes vom 3. März 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke (Gesetz⸗ Samml. S. 145) und der §§. 2 bis 6 des Gesetzes vom 27. Juni 1860, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 13. April 1841 über den erleichterten Austausch ein⸗ zelner Parzellen von Grundstücken (Gesetz⸗Samml. S. 384), auf die Provinz Schleswig⸗Holstein.

Der Berichterstatter Herr Adickes befürwortete den Antrag: das Herrenhaus wolle beschließen: den vorbenannten Gesetz⸗ entwürfen in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben.

Das Haus beschloß demgemäß ohne weitere Debatte.

„Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten über den Bericht, betreffend die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des preu⸗ ßischen Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebsjahr 1884/85.

Der Berichterstatter Herr Boie beantragte Namens der Kommission, den vorbezeichneten Bericht durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären. Frreiherr von Mirbach dankte der Staatsbahnverwaltung für ihr musterhaftes Wirken. Man möge es also nicht übel deuten, wenn er sich noch einige Bemerkungen gestatte. Es handle sich um den Courierzug Königsberg-— Insterburg, der in seiner nördlichen Route eingegangen sei. Er bitte recht dringend um besseren Anschluß von nach Berlin.

Der Antrag der Kommission wurde sodann ohne weitere Debatte genehmigt. (Schluß des Blattes.)

In der Heriger (49.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß vom Herrenhause an Vorlagen eingegangen sei: ein Gesetzentwurf für die Provinz Hessen⸗Nassau mit Aus⸗ schluß der ehemals bayerischen Gebietstheile, betreffend die Verletzung der Dienstpflichten des Gesindes; sowie ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Einführung der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 im Regierungsbezirk Wiesbaden.

Das Haus trat sodann in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuld⸗ buchs, war.

Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte angenommen.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Schiffahrtsstraßen. Der Abg. Imwalle meinte, daß die Vorlage den wirk⸗ lichen Bedürfnissen nicht entgegenkomme. Von der Haupt⸗ aufgabe, eine große, Deutschland durchziehende Wasserstraße herzustellen, solle nur ein Theil gelöst werden. Er bitte, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen. Der Abg. von Haugwitz hob hervor, daß das Haupt⸗ bedenken gegen die Vorlage darin bestehe, daß nicht völlig klar gestellt sei, ob es bei der kritischen Lage der Landwirthschaft ich wohl empfehle, der Industrie mit einer so hohen Summe zu Hülfe zu kommen. Seine politischen Freunde seien zwar geneigt, für den Oder⸗Spree⸗Kanal, nicht aber für den westlichen Kanal zu stimmen. Zunächst empfehle es sich, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen.

„Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Schultz erklärte, daß finanzielle Rücksichten die Staatsregierung be⸗ stimmt hätten, nur mit einem Theilprojekt an das Haus heranzutreten. Das westliche Kanalprojekt verspreche Vortheile nicht nur für die Industrie, sondern auch für die land⸗ und forstwirthschaftlichen Interessen. Was die allgemeine Frage betreffe, ob den Eisenbahnen oder den Kanälen ein höherer Werth beizumessen sei, so habe sich der Minister der öffentlichen Arbeiten stets von der Auffassung leiten lassen, daß beide Verkehrswege einander ergänzen müßten. An der Rentabilität der vorgeschlagenen Wasserstrecken hege die Staatsregierung nicht den mindesten Zweifel.

Der Abg. Eickenscheidt sprach sich gegen die Vorlage unter Hervorhebung einer Reihe von Bedenken gegen die Ausführ⸗ barkeit des westlichen Kanalprojekts aus. Der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Baurath Wiebe trat diesen Ausführungen entgegen. Die Ausführbarkeit des Kanalprojekts sei auf das Sorgfältigste geprüft worden. In der Kommission würden weitere Aufschlüsse in dieser Beziehung gegeben werden können. Der Abg. Dr. Natorp erklärte sich mit der Vorlage ein⸗ verstanden, wenn schon es zu bedauern sei, daß die Regierung nicht ein großes System von Kanälen entworfen und dann aus demselben die Theile bezeichnet habe, deren Ausbau zu⸗ nächst in Angriff zu nehmen sei. (Schluß des Blattes.)

Hat ein Erblasser in Beziehung auf die Nachlaß⸗ grundstücke die Veräußerung und die Verschuldung seinen Erben auf deren Lebenszeit ausdrücklich untersagt, mit der Maßgabe, daß erst ihrer Descendenz die Veräußerung resp. Verschuldung gestattet sein solle, so haben nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 4. November v. J., die Nacherben auch bereits vor dem Eintritt ihrer Sub⸗ stitution (also noch bei Lebzeiten der Fiduciare) die Befugniß,

unverändert

auf Grund mündlichen Berichts der XIX. Kommission

zur Sicherung ihres Anrechts die Beseitigung der gleichwohl erfolgten widerrechtlichen Verpfändung nicht nur gegen die

sondern auch gegen den Pfandnehmer. klagend durch⸗ zuführen, falls dieser zur Zeit der Eintragung seiner Forderung in das Grundbuch Kenntniß von der Beschränkung der Eigen⸗ thumsrechte der Fiduciare gehabt hat.

Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten Beilager veröffentlichte Uebersicht der Betriebs⸗ ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. ergiebt für die 62 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gesogen werden konnten, mit einer Gesammt⸗Betriebslänge von 32 216,87 kni, nach⸗ stehende Daten: Eröffnet wurde am 1. Februar d. J. die Strecke Aprath —Wülfrath 4,80 km (Königliche Eisenbahn⸗ Direktion Elberfeld). Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Februard. J. auf ein Kilometer Betriebslänge bei 25 Bahnen mit zusammen 1230,99 km höher und bei 37 Bahnen mit zusammen 30 985,88 km (darunter 7 Bahnen mit ver⸗ mehrter Betriebslänge) niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Verkehrs⸗ zweigen war vom 1. April 1885 bezw. 1. Ja⸗ nuar 1886 bis Ende Februar d. J. auf ein Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 23 Bahnen mit zusammen 2600,40 km höher und bei 39 Bahnen mit zusammen 29 616,47 km (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Betriebs⸗ länge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene hehnan verwalteten Bahnen, betrug Ende Februar d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 81 449 900 (31 965 000 Stammaktien, 20 544 900 grioritäts⸗Stammaktien und 28 940 000 Priori⸗ täts⸗Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 298,04 km, so daß auf je 1 km 273 285 entfallen. Bei den unter Privat⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Februar d. J. das gesammte konzessionirte Anlage⸗ kapital 573 315 829 (297 339 550 Stammaktien, 84 146 150 Prioritäts⸗Stammaktien und 191 830 129 zrioritäts⸗Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 3635,35 km, so daß auf je 1 km 157 706 entfallen.

Der Chef der Admiralität, General⸗ Lieutenant von Caprivi, hat sich behufs Inspizirungen nach Wilhelms⸗ haven begeben.

Der General⸗Lieutenant von Alvensleben, bisher Commandeur der 10. Division, ist aus Anlaß seiner Ernen⸗ nung zum kommandirenden General des V. Armee⸗Corps zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 25. März. (Dr. J.) Die Erste Kammer ertheilte in ihrer gestrigen Abendsitzung den Ver⸗ einigungsvorschlägen bezüglich der Gesetzentwürfe, betreffend die Befugniß der Polizeibehörden zum Erlaß von Aufenthalts⸗ verboten gegenüber von bestraften Personen, und betreffend die Bildung von Zuchtgenossenschaften und die Körung von Zuchtbullen, ihre Genehmigung.

In den heutigen Sitzungen beider Kammern gelangten zwei Königliche Dekrete zur Verlesung, nach welchen der Schluß der Sitzungen in beiden Kammern nunmehr auf Sonnabend, den 27., die feierliche Verabschiedung des Land⸗ tags auf Sonntag, den 28., festgesetzt ist.

In der Zweiten Kammer wurde heute über die Er⸗ gebnisse stattgehabter Vereinigungsverfahren Mittheilung gemacht. Bezüglich des Gesetzentwurfs über Maßnahmen gegen das Ueberhandnehmen der Feldtauben konnte die Kammer mit dem Beschlusse der Ersten Kammer, daß gemäß der Re⸗ gierungsvorlage die während der angeordneten Sperrzeit frei umherfliegenden Tauben für jagdbar zu erklären soien, sich nicht befreunden, weshalb nur bezüglich des die Aufhebung der Schonzeit der Wildtauben betreffenden Theils des Gesetzes eine Uebereinstimmung zwischen beiden Häusern vorliegt. Die Kammer ertheilte auch der Regierung die Ermächtigung, die Aufschrift des Gesetzes, dafern sie den letzten Theil desselben zu veröffentlichen geneigt sein sollte, entsprechend abzuändern. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat heute die Aufnahme einer 3prozentigen Renten⸗An⸗ leihe im Betrage von 24 Millionen genehmigt und für den Bau der Eisenbahn Annaberg—Schwarzenberg 5721 000 sowie für den Bau der Sekundärbahnen Tannenberg —Geyer und Schwarzenberg —Hammer Rittersgrün 1 903 090 bewilligt. Ferner wurde der Bauplan für das ehemalige militärfiskalische Areal in Neustadt⸗Dresden genehmigt und zum Bau einer vierten Elbbrücke in Dresden ein Beitrag von einer

Million Mark bewilligt.

Baden. Karlsruhe, 26. März. (W. T. B.) Der Erbgroßherzog hatte in der Nacht genügenden Schlaf. Die Gelenk⸗Affektion ist noch immer wechselnd, aber gering. Die Pleura⸗Ergüsse auf der rechten Seite sind unverändert, die auf der linken Seite sind nahezu vollständig zurückgegangen; das Fieber ist mäßig. 1 1

Der Kronprinz und die Kronprinzessin Schweden find heute Vormittag hier eingetroffen.

Braunschweig. Wie bereits telegraphisch gemeldet, hat der braunschweigische Landtag die zwischen Preußen und Braunschweig abgeschlossene Militärkonvention einstimmig und ohne Deokufsion genehmigt. Dem „Hann. Cour.“ zufolge hat diese Konvention folgenden Wortlaut: 11““

Artikel 1. Braunschweig verzichtet auf die Stellung eines selbst⸗ ständigen Militärkontingents. Die gegenwärtig dasselbe bildenden Truppentheile bleiben als solche erhalten, werden aber unmittelbare Bestandtheile des Königlich preußischen Heeres dergestalt, daß Se. Majestät der König von Preußen die Ausübung der Militärhoheits⸗ rechte ü ernimmt. In allen dienstlichen Beziehungen unterstehen diese Ffüppen fortan lediglich den betreffenden preußischen Kommando⸗ ehörden. 8 8

1 Artikel 2. Die nach Artikel 1 in das Königlich preußische Heer ein⸗ zwreihenden Truppentheile führen die Bezeichnung: Braunschweigisches Infanterie⸗Regiment Nr. 92, Braunschweigisches Husaren⸗Regiment Nr. 17, 5. (Braunschweigische) Batterie 1. Hannoverischen Fel Artillerie⸗Regiments Nr. 10. Die Regimenter behalten die bisher geführten Fahnen bezw. die bisherige Standarte. Die Offiziere ꝛc. tragen Schärpe und Porteépée ꝛc. in den Landesfarben und behalten ihre bis⸗ herige Bewaffnung. Ausgenommen hiervon sind jedoch die Offiziere ꝛc. der Batterie, für welche die bezüglichen preußischen Normen unverändert zur Anwendung kommen. Zur Annahme und Anlegung Herzoglich braunschweigi cher Dekorationen Seitens der Offiziere ꝛc. der vor⸗ genannten Truppentheile bedarf es der vorgängigen Erlaubniß Sr. Majestät des Königs von Preußen nicht, jedoch wird Allerhöchst⸗ demselben von einer jeden derartigen Dekorirung durch den Hohen

Fiduciare,

von

vorgenannten bezw. anderen iglich preußischen Truppenthem ihrer Dienstpflicht genügenden braunschweigischen Staatsangehörigen tragen neben der preußischen Kokarde die Landeskokarde. Artikel 3. Die der gegenwärtigen braunschweigischen Militär⸗ formation angehörenden Offiziere, Porteépée⸗Fähnriche, Aerzte im Offizierrang und Beamten werden, sofern sie es wünschen und soweit sie preußischerseits geeignet befunden werden, unter Belassung ihres Ranges und Dienstalters in die Königlich preußische Armee über⸗ nommen, jedoch mit der Maßgabe, daß sie hierdurch nicht besser zu stehen kommen dürfen, als wenn sie von Anfang an in der preußischen Armee gedient hätten. Offiziere ꝛc. der gegenwärtigen braunschwei⸗ gischen Militärformation, welche nicht geeignet sind, in die Königlich preußische Armee überzutreten oder preußischerseits nicht übernommen werden, erhalten, wenn sie nicht mehr dienstpflichti sind, den Abschied, und zwar im Falle der Pensionsberechtigung mit Pension. Die noch dienst⸗ pflichtigen Offiziere ꝛc. dieser Kategorie, von denen diejenigen des Friedensstandes zunächst in den Beurlaubtenstand überzutreten haben, werden von dem Landwehr⸗Bezirkskommando 1 Braunschweig listlich geführt und durch Vermittelung desselben auf Verfügung des Königlich preußischen General⸗Kommandos X. Armee⸗Corps nach Maßgabe der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen zum Dienst herangezogen. Die milikärischen Gesuche ꝛc. solcher Offiziere ꝛc. gehen durch das bezeich⸗ nete Landwehr⸗Bezirkskommando, dessen Commandeur ihr nächster militärischer Vorgesetzter ist, auf dem Instanzenwege an das gleichfalls bereits bezeichnete General⸗Kommando und werden von letzterem Falls dem Hohen Landesregenten zur Entscheidung unter⸗ reitet.

Artikel 4. Aenderungen in der bestehenden Eintheilung des Herzog⸗ thums in Land⸗ und Aushebungsbezirke sind nur unter Mitwirkung der Herzoglichen Regierung zulässig. Die innerhalb des Herzogthums domizilirenden Offiziere, Aerzte und Mannschaften des Beurlaubten⸗ standes finden für die Königlich preußische Armee ihre bestimmungs⸗ mäßige Verwendung. 8 Fige der 5. Me zum aktiven Dienst herangezogenen braun⸗ chweigischen Staatsangehörigen leisten dem Hohen Landesregenten den Fehe ens unter verfassungsmäßiger Einschaltung der Gehorsamsver⸗ pflichtung gegen Se. Majestät den Kaiser. Die Offiziere, Portespée⸗ Fähnriche, Aerzte im Offizierrange und Beamten leisten den Fahnen⸗ bezw. Beamteneid Sr. Majestät dem König von Preußen und ver⸗ pflichten sich zugleich mittelst Handgelöbnisses, das Wohl und Beste des Landesregenten zu fördern, Schaden und Nachtheil von ihm, seinem Hause und dem Lande abzuwenden. Die in die Königlich preußische Armee übertretenden Offiziere ꝛc., welche Sr. Majestät dem Kaiser eidlich Gehorsam gelobt haben, werden so angesehen, als ob sie den bezw. Beamteneid geleistet und das 1 elöbniß abgegeben hätten. 1 1 bandgelige 6 Per Hohe Landesregent und dessen Familie erhalten von den im Herzogthum garnisonirenden Truppen die dem Landes⸗ herrn und dessen Angehörigen zukommenden Ehrenbezeugungen. Der Hohe Landesregent steht zu den Truppen in dem Verhältniß eines kommandirenden Generals, übt auch als solcher neben den bezüglichen Ehrenrechten die entsprechende Disziplinarstrafgewalt aus. Höchst⸗ demselben steht die freie Verfügung über die im Herzogthum dislozirten Truppen zu polizeilichen Zwecken und zu solchen des inneren Dienstes zu, und haben in dieser Beziehung die Truppencommandeure Höchstdessen Befehlen ohne Weiteres Folge zu geben. Im Uebrigen steht die Handhabung der Disziplin den „Truppenbefehlshabern zu. Die Militärgerichtsbarkeit wird von den Militärgerichten nach Maß⸗ gabe der Militärstrafgesetze ausgeübt, und erfolgt nach deren Vor⸗ schriften die Bestätigung der militärgerichtlichen Erkenntnisse von den militärischen Instanzen. Das Begnadigungsrecht übt Se. Majestät der König von Preußen aus; etwaige Wuͤnsche des Hohen Landes⸗ regenten hinsichtlich braunschweiger Unterthanen in dieser Beziehung werden möglichste Berücksichtigung finden. ““

Artikel 7. Se. Majestät der König von Preußen werden den Wünschen des Hohen Landesregenten bezüglich der als Adjutanten zu ihm zu kommandirenden Offiziere bereitwilligst Folge geben, soweit dem dienstliche Rücksichten nicht entgegenstehen. Die Besoldung dieser Offiziere erfolgt aus Reichsmitteln. Die Bestimmung der Uniform der Adjutanten ist dem Belieben des Hohen Landesregenten

rlassen. überlafseg., 8. Die von den Garnisonen benutzten Lokalitäten (Kasernen, Wachen, Schilderhäuser ꝛc. behalten äͤußerlich in Wappen und Farbe die bisherigen Hoheitszeichen. In Betreff der Truppen⸗ verwendung zu polizeilichen Zwecken, sowie der Fälle und Formen, in welchen das Militär gegen Civilpersonen einschreiten und von seinen Waffen Gebrauch machen darf, finden die bezüglichen preußischen Bestimmungen Anwendung. 1u

eftinnng9. Die bärgerkichen Rechtsverhältnisse der dem Herzog⸗ thum nicht angehörenden Personen, welche bei den im Herzogthum garnisonirenden Truppen dienen, sammt deren Familien, werden durch diese Konvention nicht berührt. Offiziere ꝛc. der im Artikel 2 bezeich⸗ neten Truppentheile, gleichviel ob sie dem Friedens⸗ oder Beurlaubten⸗ stande angehören, erhalten auf Grund des ihnen verliehenen Patents bezw. der ihnen ertheilten Bestellung neben ihrer bisherigen Staatsangehörig⸗ keit die preußische Staatsangehörigkeit. Den Offizieren ꝛc., welche Mitglieder der Herzoglich braunschweigischen Beamten⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungsanstalt sind, bleibt das Recht der Mitgliedschaft gewahrt, insofern sie nicht ihr Ausscheiden aus derselben selbst wün⸗ schen. Neue Wittwen⸗Pensionsversicherungen dürfen nur bei der Königlich preußischen Militär⸗Wittwenkasse nach deren Statuten er⸗ folgen und sind hierzu diejenigen verheiratheten Offiziere ꝛc. verpflichtet, welche nicht Mitglieder der Herzoglich braunschweigischen Beamten⸗ Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungsanstalt verbleiben.

Artikel 10. Die Verwaltung und Unterhaltung der unter 2 be⸗ zeichneten Truppentheile erfolgt Seitens Preußens auf Grund und innerhalb des Reichs⸗Militär⸗Etats. Nach diesem Etat regeln sich auch die finanziellen Leistungen Braunschweigs für das Landheer. Jedoch verbleiben die braunschweigischerseits überwiesenen Garnison⸗ einrichtungen, soweit hierüber nicht schon durch Reichsgesetz Bestim⸗ mung getroffen ist, auch für die Dauer dieser Konvention unter den seitherigen Bedingungen im Besitze der Garnison und können derselben ohne entsprechende Ersatzleistung nicht entzogen werden.

¹*Artikel 11. Die vorstehende Konvention tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft und gilt so lange, als sie nicht von Seiten Sr. Majestät des Königs von Preußen oder von dem Hohen Landesregenten ge⸗ kündigt wird. Eine solche Kündigung muß mindestens zwei Jahre vor der beabsichtigten 8. der Konvention und darf nicht vor dem 31. März 1896 erfolgen. 8 8 Artikel 12. Die soll alsbald der betheiligten Aller⸗ höchsten und Höchsten Regierung zur Genehmigung vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikationen in kürzester Frist in Berlin bewirkt werden.

Berlin, 18. März 1886.

(L. S.) von Hänisch. (L. S.) von Goßler.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. März. Das „Gefes sal für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht das Gesetz vom 19. d. M., die Feststellung des La ndes haus⸗ halts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1886—87 betreffend. Der Etat balancirt mit 40 540 240 in Einnahme und Ausgabe.

Braunschweig, 9. März 1886. (L. S.) Graf Görtz⸗ Wrisberg.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. März. Die „Wiener Abendpost“ bringtfolgendes Bulletin: „Der Erzherzog Karl Ludwig hatte während der Nacht wenig Schlaf und fühlte sich matt. Die Fieberbewegung ist mäßig, der Husten geringer.“ 8 88 des Herrenhauses ist auf Sonn⸗

Chambord, die Herzfehler litt, ü Vormittag 10 ½ Uhr an Herzlähmung gestorben. Verstorbene hatte bis zum letzten Augenblick das volle Bewußt⸗ sein. jo der Tag der Beisetzung ist noch nicht bestimmt.

über die Jurisdictionsreform bekämpfte Apponyi fünfviertelstündigen ik der welche der Minister⸗Präsident Tisza unter Zustimmung der Majorität in einer wirksamen

beoen ih. de efinden sich: die; erhebung der Steuern und Abgaben, dann die Bestreitung des Staatsaufwandes während der h u 1. 1886; ferner die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Betriebsübernahme und eventuelle Einlösung der Prag⸗Duxer und der Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn durch den Staat.

die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Fort⸗ Monate April und Mai

Görtz, 25. März. (W. T. B.) Die Graäfin von schon seit Jahren an einem organischen ist nach nur eintägigem Krankenlager heute Die

Die Einbalsamirung der Leiche erfolgt am Sonnabend;

gest, 24. März. (Prag. Ztg.) In derheutigen Spezialdebatte f im Abgeordnetenhause unter dem Beifall der Opposition in einer Rede abermals die Politik der Regierung,

Polemik vertheidigte.

Niederlande. Haag, 25. März. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat die Anträge, wonach in Nieder⸗ kändisch⸗Indien Differential⸗Ausgangszölle ein-⸗ geführt und die bestehenden Ausgangszölle aufgehoben werden sollten, abgelehnt und die Regierungsvorlage, nach welcher die Ausgangszölle in Niederländisch⸗Indien herab⸗ gesetzt und die Eingangszölle vermehrt werden, mit 42 gegen 34 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 24. März. (Allg. Corr.) Die Unterhandlungen, welche während der letzten Tage zwischen den Ministern gepflogen wurden, um eine Verständigung über den Plan des Premiers Glad⸗ stone zur Lösung der irischen Frage zu erzielen, haben, wie es heißt, nur das Ergebniß gehabt, daß Cham⸗ berlain und Trevelyan sich verpflichteten, im Amte zu bleiben, bis der Plan des Premiers dem Unterhause unterbreitet worden, worauf es ihnen freistehen wird, eine Erklärung über ihr Verhalten abzugeben, die sie etwa als nothwendig oder wünschenswerth er⸗ achten. Jede Hoffnung auf das Zustandekommen eines Ausgleichs ist geschwunden. Der zwischen Mr. Gladstone und der Minorität des Kabinets entstandene Bruch erwies sich als unheilbar, und es handelt sich jetzt um die Frage: welche Haltung die verschiedenen Abzweigungen der liberalen Partei in der irischen Frage einnehmen werden. Chamberlains Freunde glauben, daß die Regierung eine Niederlage erleiden werde, während die wallisi⸗ schen und schottischen Liberalen, sowie auch die Abgeordneten von Lancashire in ihrer Meinung dar⸗ über getheilt sind. Die englischen Liberalen dürften mit Ausnahme der Mitglieder der Birminghamer Schule und Jener deren politische Anschauungen mit denen Lord Harting⸗ tons übereinstimmen, die Regierung unterstützen. Lord Spencer, John Morley, Childers, Lord Kimberley und Campbell⸗Bannerman billigen angeblich Gladstone’s Plan. Einige von den übrigen Ministern betrachten ihn nicht mit völliger Befriedigung, aber sie werden dem⸗ selben wahrscheinlich keine Opposition bereiten. Par⸗ nell und sein Anhang begnügen sich damit, ihre abwartende Haltung zu behaupten. Sie geben⸗. sich sanguinischen Hoffnungen betreffs des Erfolges der irischen Politik Gladstone's hin und behaupten, daß, falls der Premier es für nothwendig finden sollte, an das Land zu appelliren, sie Kraft ihres Einflusses auf die irischen Wähler im Stande sein werden, ihm 58 Sitze zu geben, die jetzt in Händen von Tories oder Whigs sind. 8

jeber die Arbeiten der Afghanischen Grenzkom⸗ mission meldet der Spezial⸗Korrespondent des „Standard aus Teheran vom 20. d.: 1

Die gemeinschaftliche Kommission zur Feststellung der russisch⸗ afghanischen Grenze geht unverzüglich mit der Grenzabsteckung auf der Sektion von Merutschak nach dem Oxus vor. Die Beziehungen zwischen den englischen und russischen Kommissären sind äußerst freund⸗ licher und herzlicher Natur, aber ungeachtet des Wohlwollens auf beiden Seiten werden Hindernisse erwartet. Die Grenze soll auf den im englisch⸗russischen Einvernehmen vom Jahre 1873 angedeuteten Linien gezogen werden. Aber die Beschreibung der angenommenen Grenze, die in den damals ausgetauschten Mittheilungen gegeben wurde, war so vag. daß sie Punkte von der größten Bedeutung, soweit es thatsächliche Besetzung und die Rechte der Unterthanen des Zaaren resp. des Emirs anbelangt, dem Streite offen läßt. Aus Rangun wird unter dem 23. März berichtet: Bis ist keine förmliche Grenze für das Territorium aber dasselbe wird vorläufig das sich schließen. In welchem Bestandtheil der neuen

jetzt Bhamo definirt worden, ganze erhe in Umfange die Shan⸗Staaten einen

Uesenigt bilden werden, ist ebenfalls noch nicht festgestellt. Die indische Regierung ist auf dem Punkte, diese Grenzen ab⸗ stecken zu lassen. Die Arbeiten dürften geraume Zeit in An⸗ spruch nehmen, da über die Grenzregionen wenig bekannt ist; nach ihrer Beendigung jedoch wird die britische Interpretirung der Grenzen zur Kenntniß der chinesischen Regierung gebracht werden.

25. März. (W.

ist in Folge einer Erkältung

T. B.) Der Premier Gladstone leidend und muß auf ärztliche Anordnung das Zimmer heee. 8 daher der igen Sitzung des Unterhauses nicht beiwohnen. Segr; Abends. 8 T. B.) 8 Abwesenheit Mr. Gladstone's erklärte in der heutigen Sttzung des Unter⸗ hauses der Schatzkanzler Harcourt: der Premier werde die Ansichten der Regierung über die iris che Frage dem Hause am 8. April mittheilen, und fügte hinzu: das Budget hoffe er dem Hause in der ersten Hälfte des April vorlegen zu können. Der Unter-⸗Staatssekretär Bryce erklärte auf eine bezügliche Anfrage: die Pforte sei nicht gewillt, die Frage einer Gebietsabtre⸗ tung an Griechenland wieder zu eroöffnen, weil sie dieselbe als durch die Konvention vom Mai 1881 ge⸗ schlossen betrachte. Die Pforte habe gewünscht, gewisse Fragen, die durch die iechische Gesetzgebung in Betreff der Kirchen⸗ güter in den an Griechenland abgetretenen Distrikten entstanden seien, den Mächten unterbreitet zu sehen; Griechenland aber behaupte, daß sein desfallsiges Vorgehen nach der Kon⸗ vention mit der Türkei durchaus gerechtfertigt sei. Die Ver⸗ handlungen hierüber seien seit einigen Monaten unterbrochen. Bei der Einzelberathung des Kriegsbudgets wurde der Unterantrag Campbells auf Herabsetzung der für die Okkupationstruppen in Egypten geforderten Be⸗ kleidungskosten 4 G die Hälfte, behufs Beschleunigung der Räumung Egypf 1s, mit 290 gegen 66 Stimmen ab⸗

Landesregenten alsbald Mittheilung gemacht werden. Die in den

Die nächste Sitzung 7. d. M

n 27 anberaumt. Auf der Tagesordnung

gelehnt.