1886 / 79 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Gemälde von Otto Ruprecht. Nach einer Photographie der Photographischen Union in München. Georg Varrentrapp, in der Nacht zum 16. März. Die neue Lutherkirche in Leipzig. Nach einer im Verlag von Herm. Vogel in Leipzig erschienenen Photo⸗ graphie. Schooßhündchen. 12 Abbildungen. Nach dem Leben gezeichnet von Jean Bungartz. Malteserhündchen. Rauh⸗ haariger Zwergpinscher. Blenheim⸗Spaniel. King⸗Charles. Mops. Glatthaariger Zwergpinscher. Seidenspitz. Seidenpudelchen. Südamerikanische nackte Hunderasse. Windspiel. Yorkshire⸗Terrier. Skyve⸗Terrier. Zur Naturgeschichte der Auster. 5 Fig. Von Dr. Otto Zacharias. 1) Vollwüchsige Auster geöffnet; die rechte Schalen⸗ klappe ist entfernt. 2) Senkrechter Querschnitt durch eine vollständig erwachsene Auster. 3) Das Austernnetz. 4) Verschiedene Entwicke⸗ lungsstufen des Austernkeims. 5) Junge Austern von verschiedenen Altersstufen. Schlagringe. 3 Abbildungen: 1) Antoni⸗Schlagring aus Tirol. 2) Platte des Antoni⸗Rings. 3) Schlagring aus Bayern. Der Quellenfinder Josef Beraz. Polytechnische Mittheilungen: Fisch⸗ und Pflanzenglas. Chr. Schröders Planograph. Zusammen⸗ legbare Laterne. Moden: Frühlingshut aus Schmelzgeflecht. Frühlingshut aus Roßhaargeflecht. Frühjahrskostüm für junge Mädchen. Kleid aus einfarbigem und gestreiftem Stoff.f

Ee sgesese

8 2 8

1 8 Land⸗ und Forstwirthschaft.

8 1““ 3 1““] * * welcher Wichtigkeit die Milch für ein Land werden kann, ersieht man aus den amtlichen Mittheilungen über die Ein⸗ und Ausfuhr von Milchprodukten in der Schweiz während des Jahres 1885. Es betrug in kg:

an ddie Einfuhr Werth die Ausfuhr Werth

kondensirter Milch 4 500 5 175 Fr. 11 830 400 13 590 751 Fr. Butter 1 150 700 2 705 000 2 051 589 Käse 1 124 900 2 081 065 24 512 200 39 493 923

Neben Käse hat also die Mehrausfuhr von kondensirter Milch die größte Bedeutung für die Schweiz. Diese Ausfuhr ist im letzten Jahre etwas zurückgegangen, wie folgende Zusammenstellung ausweist. Es wurden exportirt

ondensirte Milch

m Jahre 9 229 300 kg 11 591 400 11 621 500„ 12 094 300 1884 14 697 500 1885 11 830 400 Im Ganzen hat der Export in den letzten 6 Jahren zugenommen.

Zu⸗(+) bezw. Abnahme (—) 1 gegen d. Vorjahr in Prozenten. 880 1881 1882 1883

Gewerbe und Handel.

Der Cours für die hier zahlbaren österreichischen Silber⸗ coupons ist auf 162 für 100 Fl. lösterr. Silber herabgesetzt worden.

Der Verwaltungsrath der Darmstädter Bank hat nach Vorlegung des Rechnungsabschlusses die Dividende für das Jahr 1885 vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlung auf 889 normirt. Die Dividende bleibt um ½ % gegen das Jahr 1884 zurück.

Dem Geschäftsbericht der Mecklenburgischen Maschi⸗ nen⸗ und Wagenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft für 1885 ent⸗ nehmen wir Folgendes: Der Rechnungsabschluß ergiebt einen Brutto⸗ gewinn von 118 860 ℳ, wovon nach Abzug der Generalunkosten, Zinsen, Versicherungsprämie, Reparaturen und Abschreibungen noch 36 104 als Reingewinn verbleiben. Wenn nun von diesem Rein⸗ gewinn die statutenmäßigen 5 % zum Reservefonds, 10 % für den Aufsichtsrath und 10 % vertragsmäßige Tantième gekürzt sind, er⸗ übrigt noch eine Dividende von 5 %. Den schwebenden Verbindlich⸗ keiten, welche in 116 306 Buch⸗ und 20 436 Bankierschulden bestehen, stehen 385 734 Deckungsmittel an Cassa, Wechsel, Effek⸗ ten, Forderungen und realisirbaren Beständen gegenüber.

Der Aufsichtsrath der Transatlantischen Feuer⸗Ver⸗ sicherungs⸗Actiengesellschaft in Hamburg setzte pro 1885 die Dividende auf 9 % fest; auch pro 1884 wurden 9 % vertheilt.

In der Generalversammlung der Aktiengesellschaft für Fabrikation technischer Gummiwaaren C. Schwanitz & Co. wurde einstimmig Decharge ertheilt und die Dividende pro 1885 auf 11 % festgesetzt. Die Mitgliederzahl des Aufsichtsraths wurde auf drei festgesetzt.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der As⸗ cania, chemischen Fabrik zu Leopoldshall, wurde nach Er⸗ stattung des Revisionsbefundes die Bilanz sowie die Vertheilung der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von 14 % einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 31. März. In der heute hier stattgehabten General⸗ versammlung der Spinnerei und Weberei Erlangen, in welcher 16 Aktionäre mit 741 Aktien, somit mehr als die Hälfte der Aktien vertreten waren, wurden die sämmtlichen bereits bekannten Anträge des Aufsichtsraths unter Anerkennung der ersprießlichen Thätigkeit der Direktion einstimmig genehmigt. Es wird somit für das Geschäftsjahr 1885 eine Dividende von 6 % = 60 zur Ver⸗ theilung gelangen. Für das aus dem Aufsichtsrath ausscheidende Mitglied wurde einstimmig der Kommerzien⸗Rath Falk in Dutzend⸗ deich gewählt. Dresden, 31. März. (W. T. B.) In der heute stattgehabten Generalversammlung der Dresdener Bank waren 22 Aktionäre anwesend, welche 5197 Stimmen vertraten. Die vorgelegte Bilanz wurde genehmigt, ebenso die Vorschläge der Verwaltung bezüglich der Gewinnvertheilung. Die Dividende von 7 ½ % gelangt sofort zur Auszahlung. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wur⸗

den wiedergewählt. 8 8

Amste rdam, 31. März. (W. T. B.) Bei der von der Niederländis ch en Handelsges ellschaft abgehaltenen Zinnauktion über 23 180 Blöcke Bancazinn wurden 56 à 56 ½,

durchschnittlich 56 ¼ gezahlt. 8 1 (W. T. B.) Wollauktion. Tendenz

London, 31. März. ruhig, Preise unverändert.

St. Petersburg, 1. April. (W. T. B.) Ein gestern vom Finanz⸗Minister an die Börsencomités von Kiew, Charkow und Warschau erlassenes Cirkular setzt die Zuckerfabrikanten davon in Kenntniß, daß, nachdem der Export des in der Pro⸗ duktionsperiode 1885/86 fabrizirten Zuckers behufs Befreiung des inneren Marktes vom Ueberschuß prämiirt worden, eine weitere Prämiirung des auf den eurspäischen Markt zu bringenden Zuckers nicht zu gewärtigen sei; dagegen würden demnächst Beschlüsse gefaßt werden über die vom Finanz⸗Ministerium betonte Nothwendig⸗ eeiit der Sicherstellung des Absatzes des russischen Zuckers auf den Orientmärkten und über die Steuerung der spekulativen Er⸗ höhung der Zuckerpreise durch die Herabsetzung des Einfuhr⸗ zolles auf Zucker.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Italien. 8 Quarantäne⸗Verordnung Nr. 5. 1 Durch Erlaß des Königlich italienischen Ministeriums des In⸗ nern vom 22. März 1886 ist die Quarantäne gegen Schiffe, welche von den Häfen und Küstenplätzen der fmeichen Küste zwischen Gibraltar und der französischen Grenze und der anliegenden Inseln kommen, von demselben Tage ab aufgehoben worden. iese Schiffe, einschließlich der bereits in Beobachtung befindlichen, werden nach vor⸗ gängiger ärztlicher Untersuchung zum freien Verkehr zugelassen, vor⸗ ausgesetzt, daß sie mit reinem Gesundheitspasse versehen und daß während der ahrt verdächtige Erkrankungen an Bord nicht vorge⸗

kommen sind.

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Verkehrs⸗Anstalten.

Stettin, 1. April. (W. T. B.) Der Stettiner Lloyd⸗ dampfer „Martha“ ist, von New⸗York kommend, auf dem Wege nach Stettin gestern wohlbehalten in Gothenburg eingetroffen.

remen, 1. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Ems“ ist heute Vormittag 8 Uhr in Southampton eingetroffen.

Berlin, 1. April 1886.

Die Ausstellung der Central⸗Verkaufsstelle der Vaterländischen Frauen⸗Vereine wurde durch den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten der Priänzessin Wilhelm und der Prinzessin Albrecht ausgezeichnet.

Die diesjährigen Frühjahrs⸗Kontrol⸗Versammlungeu der in Berlin wohnhaften und von dem Bezirks⸗Kommando des Re⸗ serve⸗Landwehr⸗Regiments (2. Berlin) Nr. 35 kontrolir⸗ ten Mannschaften des Beurlaubtenstandes werden auf dem

Kasernenhofe des Kaifer Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2, in der Blücher⸗Straße 47/48, an folgenden Tagen und Stunden abgehalten:

I. Für die Mannschaften der Provinzial⸗Infanterie

(F.⸗M.⸗A. 10, 11, 12, 14, 15 und 16), jahrgangsweise wie folgt:

Jahrgang 1885 8 8 1884 ½ am Montag, den 5. April cr., Vorm. 7 Uhr, 5. April cr.,

1883 1882 1881 6. April cr., 1880 .April cr., 1879 .Avril cr., 1878 . April er., 1877 .April cr., 1876 8. April cr., 1875 .April cr., 19799 2 9 Agle 8 * Ausschließlich der in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1874 eingetretenen Mannschaften, welche zur Frühjahrs⸗Kontrol⸗Versammlung nicht zu erscheinen brauchen. 8 1873 am Sonnabend, den 10. April er., Vorm. 7 Uhr. II. Für die Offizier⸗Aspiranten der Provinzial⸗ Infanterie aller Jahrgänge: am Sonnabend, den 10. April cr., Vormittags 9 Uhr.

III. Für die zur Disposition der Ersatzbehörden (wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit zc.) entlassenen Mannschaften aller Waffen mit den Namens⸗Anfangsbuchstaben L bis Z ebenfalls

am Sonnabend, den 10. April cr., Vormittags 9 Uhr.

Die Jahresklasse, zu der ein Jeder gehört, ist auf dem Deckel des Militärpasses angegeben.

Ddie vorbezeichneten Mannschaften werden aufgefordert, zu den festgesetzten Stunden pünktlich zu erscheinen, wobei bemertt wird, daß besondere Gestellungs⸗Ordres nicht erlassen werden.

Wer die Control⸗Versammlung versäumt, wird mit Arrest und event. auf Grund des §. 67 Reichs⸗Militär⸗Gesetzes mit Versetzung in die nächstjüngere Jahresklasse, woraus Verlängerung der Gesammt⸗ dienstpflicht um ein Jahr folgt, bestraft.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag,

Freitag,

00 00 2 0 1 00 221 900

Der Berliner Zweigverein des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke hielt am Dienstag unter dem Vorsitz des Geheimen Regierungs⸗Raths Spinola im Bürger⸗ saal des Rathhauses seine Jahresversammlung ab. Der von dem Vorsitzen⸗ den erstattete Jahresbericht konstatirte, daß man mit den bisher erzielten Resultaten in Anbetracht der großen Schwierigkeit der Aufgabe wohl zufrieden sein könne. Der Deutsche Verein umfaßt jetzt 30 Bezirks⸗ vereine und ca. 80 Vertreterschaften mit zusammen 9000 Mitgliedern, gegen das Vorjahr ist er um 10 Bezirksvereine und 3000 Mitglieder gewachsen. In den Tagen des 16. und 17. Juni wird er in Ham⸗ burg seine Generalversammlung abhalten. Der Berliner Zweigverein im Speziellen, der u. A. auch durch einen Beitrag Ihrer Majestät der Kaiserin ausgezeichnet wurde, ist in seinem Mitgliederbestande von 194 auf 217 gestiegen. Die Gesammteinnahme, einschließlich 435 Bestand, betrug 1888 800 wurden an den Deutschen Verein abgeführt, 1047 Bestand verblieben. Seiner Aufgabe hat er durch Wort und Schrift gerecht zu werden versucht. An 160 Armen⸗ und Bezirksärzte und an 2500 Berliner Fabrikanten sind Anschreiben erlassen, in denen ersucht wird, die Ver⸗ einsbestrebungen zu unterstützen. In einzelnen Fabriken plant man denn auch bereits die Einrichtung von Kaffeeschänken. Der Verein hat ferner dahin zu wirken gesucht, daß sich in jeder Markthalle wenigstens ein Ausschank nichtspirituöser Getränke befindet. Wegen Einführung ambulanter Kaffeewagen sind Verhandlungen eingeleitet und endlich ist von Seiten des Vereins auch die Bildung der Gesell⸗ schaft zur Errichtung von Volkskaffeehäusfern gefördert worden. Zur Frage des Branntwein⸗Monopols Stellung zu nehmen, hat der Vorstand abgelehnt, ist aber der Reichsregierung dankbar, daß auf diesem Gebiete neue gesetzgeberische Akte vorgenommen werden sollen. Es ist in der That nach Ansicht des Vorstandes der Branntwein viel zu billig, die Zahl der Schankstätten zu groß, die Qualität des Schnapses zu mangelhaft. Dabei wächst die Zahl der Gewohnheits⸗ trinker unglanblich. Die Charité hat 1831 300, 1885 aber 671 Deliranten behandelt. Der Jahresbericht fand leb⸗ haften Beifall. Nach der dann vorgenommenen Vorstandswahl berichtete Stadtbaurath a. D. Rospatt über das im Januar in der Brückenstraße errichtete Volkskaffeehaus. Der Besuch war zuerst ein ganz enormer. Jetzt wird das Haus durchschnittlich von 7 1100 Personen täglich besucht. Der lange Winter hat zwar keine Abnahme des Verkehrs, wohl aber eine solche des Konsums bewirkt. Die täg⸗ liche Einnahme schwankt zwischen 110 und 200 Der Konsum an bayerischem Bier hat abgenommen, der an Milch und Weißbier sich ge⸗ steigert. Der Theekonsum ist nur sehr gering, etwa 20 Tassen pro Tag; an Kasfee sind dagegen bis 600 Tassen ausgeschenkt. Auf eine Anfrage des Dr. von Bunsen theilte der Vertreter des Hauptvereins, Dr. Lammers, mit, daß zur Zeit schon in 30 bis 40 deutschen Orten die Errichtung derartiger Volkskaffeehäuser angeregt ist, in Hamburg hat sich die Sache bereits praktisch bewährt. Auf eine andere Anfrage konstatirte der Vorsitzende, daß in England, wo zur Zeit 3000 Volkskaffeehäuser von etwa 200 Gesellschaften unterhalten werden, die Ausgaben für Spiri⸗ tuosen von 147 Millionen Pfd. Sterl. in 1876 auf 127 Millionen Pfd. Sterl. in 1881, die Einnahmen aus Zöllen auf Spirituosen aber in gleichem Zeitraum von 33 auf 27 Millionen Pfd. Sterl. herabgegangen seien, während, wie Sanitäts⸗Rath Bär hinzufügte, die Einnahmen aus den Kaffee⸗ und Theezöllen gestiegen sind. Auch in Norwegen ist mit der Hebung des Kaffeekonsums eine Abnahme des Schnapsgenusses verbunden gewesen. Superintendent Merensky theilte sodann noch mit, daß eine Kom⸗ mission mit der Einführung von Kaffeewagen vorgegangen sei, einen derartigen Wagen auch bereits aus London habe kommen lassen, bisher jedoch die Konzession noch nicht habe erlangen können. Es folgte

sodann ein Vortrag des Sanitätsraths Dr. Bär über Trinkerasyle. Böhme theilte dann noch mit, daß ein Comité in der

Pastor Märkischen Schweiz ein derartiges Asyl für 8 bis 10 Personen er⸗ richten wolle, dazu aber noch materieller Unterstützung bedürfe.

Der Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanalschiffahrt hielt gestern im großen Fraktionssaal des Reichstagsgebäudes seine 17. Generalversammlung ab. Der von dem Vorsitzenden, Professor Schlichting, erstattete Jahresbericht konstatirte, daß dem Perein zur Zeit 39. Magistrate, 38 Handelskammern, 35 Vereine und 445 Einzelmitglieder angehören. Außerdem stehen

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ihm 12 Zweigvereine zur Seite, von denen der Westdeutsche 3000 der Schlesische 150, der Rostocker 120 und der Lübecker 115 Mit⸗ glieder zählt. Die Gesammtzahl der Mitglieder beläuft sich auf 4200 Der Verein ist auch im 25 Jahre bemüht gewesen, den Gedanken. die Wasserstraßen zu vervollkommnen und den Wasserverkehr neu zu beleben, in die weitesten Schichten des Volks⸗ und Staatslebens zu tragen Der alsdann von Hrn. Zaller erstattete Kassenbericht konstatirte eine Einnahme von 9204 und eine Ausgabe von 7117 Der Verein verfügt zur Zeit über 11087 Vermögen. Nachdem endlich noch der bisherige Ausschuß, der aus 53 Berliner Herren und 96 Vertretern der Provinzen besteht, einstimmig wiedergewählt war, und Hr. Dr Rentzsch eine Einladung zur Beschickung des 2. Internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongresses, der unter dem Protektorat des Erz⸗ herzogs Rudolf in der Pfingstwoche in Wien stattfinden soll, zur Kenntniß gebracht hatte, trat die Generalversammlung in eine Besprechung der beiden, dem preußischen Landtag zugegangenen Kanalvorlagen ein,

Der Berliner Fröbelverein hielt gestern seine Jahres⸗ versammlung ab. Der Verein unterhält zur Zeit sieben Kinder⸗ gärten, die eine sehr wechselnde Frequenz aufzuweisen hatten. Ein erster Kindergarten ist im Laufe des Jahres eingegangen. Nur einer der Gärten hat einen kleinen Ueberschuß von 33 gebracht, alle übrigen erforderten Zuschüsse. Das Seminar konnte 17 junge Mädchen, die Kinderpflegerinnenschule 16 in die 8 ent⸗ lassen. Für den neuen Kursus haben sich bereits 35 Mädchen ge⸗ meldet. Das Seminar hatte 2365 Einnahme und 2930 Ausgabe, die Kinderpflegerinnenschule 2131 Einnahme und 2551 Ausgabe, beide Anstalten bedurften somit der Zuschüsse. Der Verein selbst nahm 7137 ein, darunter 2461 an Beiträgen. Die Ausgaben erreichten eine Höhe von 5624 ℳ. Das Vermögen hat sich, da Effekten im Werthe von 2000 verkauft wurden, von 27 162 auf 25 162 verringert. Nach Erledigung der Geschäfte hielt Professor Pappenheim einen Vortrag über des Amos Comenius die Kindererziehung betreffende Schrift aus dem Jahre 1633.

Die im Lichthof des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums gegenwärtig stattfindende Sonder⸗Ausstellung, die neben den von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen überwiesenen Abgüssen von Waffen, Rüstungen und anderen Kunstarbeiten spanischen Besitzes insbesondere die neueren Arbeiten der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur umfaßt, wird noch bis zum 10. April dem Besuch des Publikums geöffnet bleiben.

Morgen trifft der bekannte russische Maler Wereschtschagin hier ein, um in den Krollschen Sälen die Vorbereitungen zu seiner neuen 13““ zu treffen. Ein Theil der sensationellen Bilder ist schon aus Pest hier angekommen, die anderen kommen direkt aus dem Atelier des Malers in Paris. Die Edisonsche Gesellschaft übernimmt, da für die bevorstehende Ausstellung ein aus⸗

edehnterer Gebrauch des elektrischen Lichts nothwendig wird, die ierfür nöthigen technischen Einrichtungen.

Tournai, 31. März, Nachmittags. (W. T. B.) In Antoing ist zwischen den Arbeitgebern und Axbeitern ein Vergleich zu Stande gekommen. Der Strike ist somit hier beendet.

St. Petersburg, 31. März. (W. T. B.) Auf der Rhede von Bakuexplodirte ein mit Petroleum und Benzin beladenes Schiff, wobei ein Schiffer und 12 Matrosen umgekommen sind.

New⸗York, 31. März. (W. T. B.) Der Hamburger Dampfer „Europa“, Kapitän Kessal, am 14. d. von Hamburg abgegangen, ist während Nebels bei Long⸗Island gestrandet. Sämmtliche auf dem Schiff befindlichen Personen sind in Sicherheit. Die Wiederabbringung des Dampfers ist wahrscheinlich.

Im Walhalla⸗Theater findet morgen, Freitag, die 50. Auf⸗ führung des Zugstücks „Das lachende Berlin“ statt. In dieser Vorstellung tritt auch Hr. Herrmann, der von seinem Unwohlsein genesen, wieder auf.

Der junge Pianist und Komponist Hr. Eugenio Pirani, Sohn des bekannten hier verweilenden italienischen Sorachlehrers, gab gestern im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert, in welchem er nur eigene Kompositionen zum Vortrag brachte. Am her⸗ vorragendsten waren eine klar und melodiös gehaltene, leicht ausführ⸗ bare Klavier⸗Fantasie (op. 16) und ein Trio für Piano, Violine und Cello. In letzterem zeigte sich überall das nationale Element des Komponisten. Der erste Satz enthält Tanzrythmen, die nicht durch Gegensätze gehoben, sondern mit aneinander gereihten Zwischensätzen verbunden werden. Das melodiös gehaltene Andante läßt die Streich⸗ instrumente wirksam hervortreten. Das Scherzo ist weiter nichts als Tanz, und der im letzten Satz versuchte Anlauf zu einer Fuge ist auch nicht geeignet, für die dem ganzen Werke fehlende tiefere Durchführung der Sonaten⸗ form zu entschädigen. Die Herren Fernandez⸗Arbõés und Heinrich Grünfeld unterstützten Hrn. P. in der Ausführung sehr wirksam. Das eigent⸗ liche Fekö-des Komponisten ist der leichte Salonstyl und die Liedform. Zwei anmuthige, auf einfache harmonische Grundlagen gestützte vier⸗ händige Stücke: Polonaise und Balletscenen wurden von Hrn. Pirani und dem für Frl. Jeanne Becker eingetretenen Frl. Tuczek sehr fertig und elegant ausgeführt. Unter den folgenden zweihändigen Stücken Etüde, Tarantella, Thräne und Gavotte, die wenig Neues darboten, war die Gavotte am meisten von fesselndem Inhalte. In einem hübschen und dankbaren Cellosolo hatte Hr. Grünfeld noch besondere Gelegenheit, sein vortreffliches Spiel zur Geltung zu bringen. Die beliebte Concertsängerin, Frl. Zerbst, trug mehrere Lieder des Concertgebers vor, von denen „Du rothe Ros'“ „riso di bella donna“ und „die Heimkehr“ mit ganz besonderem Beifall aufgenommen wurden. Zwei Lieder „Elegie und Liebesahnen“ betitelt, von der Altistin Frau Pietsch⸗Lankow mit sehr wohlklingender Stimme vor⸗ getragen, sowie ein Trinklied und eine Ballade „Schelm von Bergen“ von dem Barytonisten Hrn. Friedländer ausgeführt, erfreuten sich ebenfalls der günstigsten Aufnahme. Schließlich möchten wir die Leistung des Concertgebers als Pianist lobend hervorheben, die sich durch besonders zarten Anschlag und sichere Beherrschung des In⸗ struments auszeichnet. Das zahlreich versammelte Publikum ließ allen Vorträgen reiche Beifallsspenden zu Theil werden.

Im Raubthierhause des EEI11“ Gartens sind an die Stelle der alten Löwen, welche anderthalb Jahrzehnte lang dem Be⸗ sucher des Gartens bekannt waren, junge frische Exemplare eingeführt. Bereits vor einiger Zeit erwarb die Hirektion zwei prächtige junge Löwinnen, wie sie in solcher Munterkeit und Spiellust wohl selten in der Gefangenschaft gesehen worden sind, und jetzt ist wieder ein neues Löwenpaar eingeführt, nachdem ältere und nutzlos gewordene Exemplare beseitigt worden sind. Diese Neuerwerbungen sind um so vortheilhafter, als die Thiere nicht in der Gefangenschaft geboren, sondern direkt aus Afrika eingeführt sind. Auch an anderen Thier⸗ gattungen hat der Garten interessante Neuheiten erhalten, namentlich sind verschiedene Arten von Wiederkäuern, die bisher nur in einzelnen Exemplaren vertreten waren, wie Kameel, Dromedar ꝛc., durch ent⸗

sprechende Anschaffungen zu Paaren ergänzt worden.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

8 Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und das Postblatt Nr.

Berlin, Donnerstag, den 1. April

ö““ 1886.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Zülz bis zum Betrage von 75 000 Reichswährung.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von der Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Zülz unterm 22. Dezember 1885 beschlossen worden ist,

behufs Tilgung der Schuld an die Provinzial⸗Hülfskasse und zur Instandsetzung insbesondere zur massiven Umdeckung städtischer Gebäude, namentlich des Schlosses, ein Darlehn von 75 000 Reichsmark aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In⸗ ßaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger, als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Anleihe⸗ scheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 75 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stelung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 75 000 ℳ, in Buchstaben „fünf und siebenzigtausend Mark⸗ Reichswährung, welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 nach der Bestimmung des Darleihers bezw. dessen Rechts⸗ nachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Zwei und einem halben und höchstens Sieben und einem halben vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihe⸗ scheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver⸗ pflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 24. Februar 1886.

L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. eiheschein Stadt Zülz

.. te Ausgabe

Buchstabe .... Nummer. über

1“ 8 . Mark Reichswährung. .“ Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums

vom 24. Februar 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu

vom . . ten 18. Nr. ..... und Gesetz⸗ Sammlung für 18. . Nr.. .. Seite . ).

Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 22. Dezember 1885 wegen Aufnahme einer Schuld von 75 000 aus dem Reichs⸗Invalidenfonds bekennt sich der Magistrat Namens der Stadtgemeinde Zülz durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .... Mark Reichswährung, welche an die Stadt Zülz baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von fünf undisiebenzigtausend Mark erfolgt vom Jahre 1886 ab aus einem zu diesem Behuf ge⸗ bildeten Tilgungsstock von zwei und einem halben Prozent des Nenn⸗

*werths des ůursprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Der Stadt Zülz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Aus⸗ loosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ur⸗ sprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch 29 1.“ Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs⸗

ock zu.

. Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise

200 abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.

1 Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . ab im Monat Juni

jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke

an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Januar

8 Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer

Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem

die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und

einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem „Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Oppeln“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ und in je einem in Zülz und in Breslau erscheinenden öffentlichen Blatte.

Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Stadt. Zülz mit

Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Oppeln

ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen

Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen

diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be⸗

zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten

Anleihescheine.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten

ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am

1. Juli von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichs⸗

münze verzinst.

1“ Zinsenlauf der ausgeloosten Anleihescheine endigt an dem

für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße ückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihe⸗ eins in Zülz bei der Stadthauptkasse und in Berlin

und in Breslau bei den in den vorbezeichneten Blättern

vefannt gemachten Einlösestellen und zwar auch in der nach dem Ein⸗ ritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ eitstermine zurückzuliefern. Für die eöe Zinsscheine wird

der Betrag Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung

vom

zur Rückzahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit aa gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Zülz.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 R.⸗G.⸗Bl. S. 83 bezw. nach §. 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. Seite 281).

rsscheine können weder aufgeboten, noch kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinssche nen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistat der Stadt Zülz anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel⸗ deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des ... .... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim erluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeiti g geschehen ist. 8

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Zülz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 8

Zülz, den. 8

Der Magistrat.

Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unter⸗

zeichnen.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk O

Erster (bis ...) Zinsschein (1te) Serie

zu dem 1

Anleiheschein der Stadt Zülz, 1

.. Ausgabe, Buchstabe .. Nr. .. über Mark Reichs⸗ währung zu . . . Prozent Zinsen über ... Mark . .. Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe

am . . ten und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ leihescheines für das Halbjahr vom . ten bis

mit (in Buchstaben) Mark . Pfennig bei der Stadtkasse zu Zülz

und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Breslau.

Gulz, in . im Der Magistrat.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

Regierungsbezirk Oppeln. ANnweisunmng. zum Anleiheschein der Stadt Zülz, .. Ausgabe, Nuchstabe Nr. .. über .. .. Mark Reichswährung. b Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Stadt Zülz, Buchstabe ... JL 1 Mark Reichswährung zu .. Prozent Zinsen die .. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . ten 18 . bis ten 18.. bei der Stadtkasse zu Zülz und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Breslau, sofern da⸗ gegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers des Anleihe⸗ scheins kein Widerspruch erhoben ist. 8

Zülz, den .. ten Der Magistrat. 8 Anmerkung. 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen sein. 88s 2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: v“

Provinz Schlesien.

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.. ter Zinsschein.

. . . ter Zinsschein.

Anweisung.

Preußen. Berlin, 1. April. Im weiteren Verlauf gestrigen (78.) Sitzung des Reichstages meinte bei fortgesetzter zweiter Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Verlängerung des Sozialistengesetzes der Abg. Dr. Marquardsen: Die Stellung des Abg. Hänel und seiner Freunde zu den Anträgen Windthorst sei ja verständ⸗ lich, erreicht werde dadurch aber nichts; von praktischer Be⸗ deutung sei es nicht, wenn die Deutschfreisinnigen für die An⸗ träge Windthorst und gegen das ganze Gesetz stimmten. Mit der Zurückweisung der Angriffe des Abg. Stöcker auf die katholische Kirche durch den Abg. von Hertling sei er ganz einverstanden. Auch die Nationalliberalen wollten das Sozialisten⸗ gesetz nicht zu einer dauernden Institution werden lassen und deshalb müsse die Frage der Verlängerung öfter vom Reichstage geprüft werden, und sie würden daher für den Antrag von Hertling auf Verlängerung auf zwei Jahre stimmen. Dagegen könnten sie den Anträgen Windthorst nicht zustimmen. Durch diese Anträge werde die Waffe der Regierung nicht nur stumpf gemacht, sondern in gewissem Sinne gegen die, die unter dem Gesetz ständen, geschärft. Wenn der Abg. Windthorst ein vorheriges Verbot von Versammlungen nicht mehr zulassen wolle, so wirke dies um so unangenehmer für die sozialdemokratische Partei, die Auflösung einer Versammlung sei weit fühlbarer als das vorherige Verbot einer solchen. Der Abg. Windthorst sage, in Oesterreich komme man mit viel milderen Be⸗ stimmungen aus. Das sei für die bestehenden Verhältnisse garnicht maßgebend. Redner ging des Näheren auf die Motive des neuen österreichischen Sozialistengesetzes ein. Was die

Vorgänge in Belgien betreffe, so wolle er allerdings nicht be⸗ haupten, daß damit die deutsche Sozialdemokratie in einem organischen Zusammenhange stehe, aber mit solcher Ruhe wie der Abg. Hänel könne er doch nicht diese Dinge mit ansehen. Auch in Deutschland sei die Unzufriedenheit sehr groß. So lange man ohne Gewalt mit gesetzlichen Mitteln diese Un⸗ zufriedenheit bekämpfen könne, wolle man dies thun, daher nehme seine Partei das Gesetz an. 8

Die Diskussion wurde geschlossen.

Es folgten persönliche Bemerkungen. 88

Der Abg. Bebel warf dem Abg. Stöcker auf seine An⸗ griffe vor, daß er unter dem Eide die Unwahrheit gesagt habe.

Der Abg. Stöcker entgegnete: Wenn der Abg. Hänel ihn (Redner) den Bebel der Intoleranz nenne, so nenne er (Redner) ihn bei seinem Pathos den Sabor des Fortschritts.

Der Abg. Sabor bemerkte: Der Abg. Stöcker habe un⸗ motivirter Weise seinen (des Redners) Namen genannt. Er begreife das bei der christlichen Gesinnung des Herrn Hof⸗ predigers, sage ihm aber, daß er der unchristlichste Mann und die verächtlichste Erscheinung für ihn (den Redner) sei. (Gelächter rechts. Rufe: Wie gehört das hierher? Präsident von Wedell⸗Piesdorf rief den Abg. Sabor wegen des Aus⸗ drucks „verächtliche Erscheinung“ zur Ordnung.)

Der Antrag Windthorst zu §. 9 wurde durch Auszählung mit 146 gegen 135 Stimmen angenommen. Danach ist das vorherige Verbot von Versammlungen nicht mehr zulässig. Die Amendements des Abg. Dr. Windthorst zu den §§. 10, 17 und 18 wurden gleichfalls angenommen.

Die Diskussion wurde nunmehr über die §§. 11, 13 und 24 eröffnet. Dieselben beziehen sich auf das Verbot von Druckschriften. Bei periodischen Druckschriften kann das fernere Erscheinen nach dem bestehenden Gesetz verboten wer⸗ den, wenn das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt ist.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, dies nur stattfinden zu lassen, wenn das Verbot einer einzelnen Nummer zum zweiten Male erfolgt sei, und ferner, daß das Verbot durch Angabe der betreffenden Stellen der Druckschrift, die das Verbot veranlaßt hätten, motivirt werde. Einige andere Bestim⸗ mungen der genannten Paragraphen sollten gleichfalls gemil⸗ dert werden.

Nach kurzer Debatte zwischen den Abgg. Dr. Windthorst und Dr. Marquardsen wurden diese Amendements zu den §§. 11, 13 und 24 angenommen.

Ohne Debatte wurden ferner die Amendements des Abg. Dr. Windthorst zu den §§. 26 und 27 angenommen.

Der §. 28 enthält die Bestimmungen über die Ver⸗ hängung des sog. kleinen Belagerungszustandes. Nach dem Amendement des Abg. Dr. Windthorst soll derselbe in Zukunft nur noch über die Stadt Berlin und einen Umkreis dis zu 30 km um dieselbe verhängt werden dürfen.

Der Abg. Dr. Windthorst motivirte seinen Antrag damit, daß er überhaupt nicht für den kleinen Belagerungszustand sei; nur für die Residenz wolle er eine Ausnahme machen, damit alle nur möglichen Schutzmaßregeln für die Person Sr. Majestät des Kaisers zur Anwendung gelangen. In der offiziösen Presse seien ihm wegen seines Amendements zu §. 28 die heftigsten Vorwürfe gemacht worden, nach der Begründung desselben werde man diese Angriffe hoffentlich zurücknehmen.

Der Abg. von Vollmar bemerkte: Seine Partei könne sich auch mit diesem Amendement nicht einverstanden erklären. Wenn sie hier nicht mehr reden dürfe, so könne ihr nur noch die That helfen. Die ganze Einbringung der Anträge, die Verhandlungen, die Art und Weise, wie man den ozial⸗ demokraten das Wort abschneide, mache auf sie nur den Ein⸗ druck einer Komödie. (Unruhe. Präsident von Wedell⸗Pies⸗ dorf rief den Redner zur Ordnung.)

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete: Seine Anträge seien keine Komödie, es sei ihm sehr ernst damit. Die ganze Nation sei darüber einig, daß man die gewaltsamen Regungen der Sozialdemokratie bekämpfen müsse. Wenn die Herren sich beschwerten, daß sie nicht zum Worte kämen, so sage er ihnen, es handele sich für sie gar nicht mehr um eine Diskussion, sondern um Angriffe auf die Grundlage des Staatslebens.

Der Abg. Lenzmann kam auf die allgemeinen Gesichts⸗ punkte der Debatte zurück, wurde aber vom Präsidenten zur Sache gerufen und ermahnt, sich lediglich auf den §. 28 zu beschränken. Redner führte dann eingehend aus, wie durch den kleinen Belagerungszustand die Unsufriedenheit unter den breiten Massen gefördert werde, und ging auf eine Beleuchtung der Revolten in Belgien ein, deren Ursachen noch nicht sicher festgestellt seien. Der Redner wurde vom Präsidenten zum zweiten Mal zur Sache gerufen und auf die geschäftlichen Folgen dieser zweiten Ermahnung aufmerksam gemacht. Der⸗ selbe behielt sich darauf vor, bei Gelegenheit des Amende⸗ ments des Abg. Dr. Freiherr von Hertling nochmals das Wort zu ergreifen. 8 .

Der Abg. von Vollmar äußerte: Die Anträge Windthorst seien gar nicht ernst gemeint. Wie ernst sie gemeint seien, das werde sich bei der Abstimmung in der dritten Lesung zeigen, wo das Centrum für die Annahme des unveränderten Gesetzes eintreten werde. Er konstatire das ausdrücklich, da⸗ mit nen sich im Volke über den Werth dieser Amendements klar sei.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete: Die Angriffe des Vorredners seien durchaus unbegründet. Er (Redner) habe die Amendements eingebracht, um die härtesten Bestimmungen abzumildern. Es sein. den Sozialdemokraten gar nichts daran zu liegen. Das Centrum werde für seine Abstimmung die Verantwortung tragen, es fürchte sich nicht vor derselben. Die Sozialdemokraten hätten durch ihre Reden bewiesen, daß sie die in diesen Amendements liegende Tendenz nicht unter⸗ stützen wollten.

Die Amendements Windthorst zu §. 28 des Gesetzes wurden angenommen. Es erfolgte nunmehr die Generalabstimmung über die gesammten nach den Amendements Windthorst ge⸗ stalteten Abänderungen. Die Abstimmung blieb zweifelhaft und es mußte zur Auszählung geschritten werden. Die Ge⸗ sammtheit der Windthorstschen Anträge wurde mit 164 gegen 8 142 Stimmen angenommen.