1886 / 79 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

(Während der Auszählung erschien der Reichskanzler Fürst von Bismarck im Saal.)

Es folgte die Diskussion über die Dauer der Ver⸗ längerung des Gesetzes.

Die Regierungsvorlage schlägt die Verlängerung bis zum 30. September 1891 vor.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte die Verlängerung bis zum 30. September 1888.

Der Abg. Dr. Frhr. von Hertling beantragte, für den Fall der Ablehnung des Gesetzes in der nach den Anträgen des Abg. Windthorst geänderten Fassung, das unveränderte Gesetz bis zum 30. September 1888 zu verlängern.

Der Abg. Graf Ballestrem sprach sich gegen die fünf⸗ jährige Verlängerung des Gesetzes aus. Gerade dieses Gesetz müsse immer in kürzeren Perioden in Bezug auf seine Noth⸗ wendigkeit untersucht werden. Der Abg. Bebel habe das Centrum an dessen Wähler erinnert. Er (Redner) habe seinen Wählern bei der letzten Wahl über seine Abstimmung Rechen⸗ schaft abgelegt und habe denselben klar und offen gesagt, daß er für das Sozialistengesetz stimmen werde. Sollte er wegen seiner Abstimmung das nächste Mal nicht wieder ge⸗ wählt werden, so werde er das nicht bedauern, es würde seinem Geschäft als Familienvater keinen Eintrag thun.

Der Abg. Dr. Meyer (Jena) erklärte: Die National⸗ liberalen hielten für nothwendig, in jeder Legislaturperiode zu prüfen, ob noch ein Bedürfniß für das Gesetz vorhanden sei. Sie würden daher gegen die sünfjährige Verlängerung stimmen und sich dem Antrag des Freiherrn von Hertling S-- ze und für die Verlängerung auf zwei Jahre ein⸗ reten.

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck

Wort:

Die verbündeten Regierungen haben die Verlängerung des Ge⸗ setzes auf 5 Jahre beantragt in der Absicht, der Bevölkerung, nament⸗ lich der der großen Städte und der größeren Fabrikbezirke, diejenige Beruhigung zu gewähren, die mit der Sicherheit einer längeren Dauer der jetzt bestehenden Ausnahme⸗Einrichtungen verbunden ist. Das Ge⸗ fühl der Sicherheit wird nothwendig bei jeder Jufragestellung der jetzigen Ausnahmemaßregeln nach kurzer Frist ein geringercs sein, als es sein würde, wenn man immerhin auf Zeit, aber doch auf einen längeren Zeitraum als bisher, die Verlängerung des Gesetzes ausspräche. Ich habe auch die Ueberzeugung gewonnen, ganz abge⸗ sehen von den Ereignissen in unserem Nachbarstaate, die gestern hin⸗ reichend besprochen worden sind, insbesondere aus der gestrigen Dis⸗ kussion, daß die Möglichkeit, ein Ausnahmegesetz der Art zu entbehren, uns ferner liegt, als ich angenommen hatte.

Der Abg. Bebel ist mit der hervorragendste Führer der ganzen Bewegung, die wir bekämpfen. Ich muß ihm das Zeugniß geben, daß er bisher sich mit mehr Mäßigung über die Ziele, die er verfolgt, ausgesprochen hat als in der gestrigen so, wie ich sie

- Rede so, gelesen habe. In der gestrigen Rede hat er expressis verbis erklärt, daß er den

das

politischen Mord und in specie den Fürstenmord doch nur innerhalb einer gewissen Grenze der Ein⸗ richtungen einer Grenze, deren Ausdehnung er natürlich seiner eigenen Beurtheilung vorbehält für unzulässig halte Er hat, so wie ich gelesen habe, gesagt: wenn unsere Zustände den russi⸗ schen ähnlich würden, dann würde er glauben, daß auch ähnliche Gegenwirkungen, wie die der Nihilisten, ich glaube, er hat den Ausdruck „Gewaltthat“ angewendet, eintreten würden, und er selbst würde der Erste sein, der dazu riethe oder dazu griffe. Auf den Wort⸗ laut kommt es so genau nicht an, ich glaube, daß ich seinen Gedanken⸗ gang richtig wiedergegeben habe. Der Herr Abgeordnete billigt also die Mordthaten der Nihilisten in Rußland. Die schändliche Ermor⸗ dung des Kaisers Alexander II. hat ihn in seinen Ueberzeugungen nicht erschüttert, die Ermordung einzelner pflichttreuer Beamten der russischen Regierung, deren Gegenstuück wir in Frankfurt erlebt haben, hat ihn in seiner Ueberzeugung nicht irre gemacht, daß der Einzelne berechtigt sei, wenn die Regierung nach Grundsätzen betrieben wird, die er seiner⸗ seits nicht billigt und für unerträglich hält, zum Meuchelmord zu greifen. Zu dieser Theorie hat sich der Abg. Bebel, der Führer dieser Bewegung, bekannt; wir können also nicht daran zweifeln, daß seine Anhänger und die mit ihm gehen, derselben Meinung sind, und daß sie auch es für erlaubt halten, bei uns in Deutschland zum Fürstenmord und zum Meuchelmorde überhaupt zu greifen, wenn unsere Einrichtungen an einer gewissen Grenze angekommen sind, die ihrer Meinung nach das Ver⸗ brechen rechtfertigt. Zu beurtheilen, wo diese Grenze liegt, werden sie sich natürlich selbst vorbehalten. Sie werden nicht mich, den Kanzler oder den Bundesrath fragen: Ist jetzt wohl die Grenze ein⸗ getreten, wo wir morden dürfen? Sondern sie werden selbst es be⸗ rtheilen und werden nachher ebenso wie die russischen Nihilisten vor em Richter sagen: wir haben gefunden, die Grenze war da, wo man um Meuchelmord und zum Dolch zu greifen die Berechtigung hat. Der Mord gehört zu den allgemeinen Menschenrechten. (Heiterkeit echts.) Ja, meine Herren, der Abg. Bebel hat dieses gesagt, und nachdem er so lange jetzt diese Richtung vertreten hat und der hervor⸗ ragendste Führer seiner Partei gewesen ist, ist es nicht wahrscheinlich, daß dies ein augenblicklicher Einfall von ihm gewesen ist: ich glaube, er hat seinen nnersten Herzensgedanken mit einer Offenheit bekannt, die ja in sei⸗ iem Charakter im Allgemeinen liegen mag; aber wir müssen auch daraus schließen, welches die letzten Ziele dieser Herren sind. Wollen wir nun diese eventuellen Mordgelüste, die sich nur so lange, wie sie die Einrichtungen für vernünftig halten, den Fürstenmord versagt haben, auf 5 Jahre oder auf 3 Jahre oder auf 2 Jahre binden? So liegt die Frage, nachdem der Hr. Abg. Bebel den Meuchelmord zum der Partei unter gewissen Umständen ausdrücklich erklärt at, was er früher immer geleugnet hat. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten; sehr richtig! rechts) Ich berufe mich auf den Wortlaut, und ich glaube, daß wir in der Unmöglichkeit sein werden, nach einem Ablauf von 2 Jahren den erventuellen Meuchelmord in unsere politischen Theorien aufzunehmen. Es liegt in dieser Aeußerung des Hrn. Abg. Bebel eine Aufforderung für die gesetzgebenden Versammlungen, sich die Frage vorzulegen, ob nicht solchen Theorien gegenüber das Ausnahmegesetz in ein definitives ver⸗ wandelt werden sollte. 3 Aber, meine Herren, natürlich kann die Regierung, wenn Sie ihr dasjenige, was sie auf 5 Jahre verlangt, nur für 3 Jahre oder gar nur für 2 Jahre bewilligen wollen, ihrerseits daraus keine Frage auf Tod und Leben für dieses Gesetz machen; sie wird mit Bedauern das Minus annehmen müssen, aber sie wird das Gesetz nicht fallen lassen oder zurückziehen, wenn Sie bis auf 2 Jahre zurückgehen. Sollte aber der Termin noch kürzer, auf 1 Jahr, egriffen werden, ja, meine Herren, dann finde ich es wirklich der Mühe werth; denn wenn wir heute übers Jahr schon wieder dieselbe Diskussion erneuern sollen, dann möchte ich sagen ist die Ueberzeugung, daß dieses Gesetz zur Erhaltung unserer innern Sicherheit und zur Sicherstellung unserer künftigen Entwickelung ein nothwendiges sei, noch nicht tief genug in unsere Bevölkerung, in unsere Wähler eingedrungen, dann leben wir lieber noch ein Jahr ohne dieses Gesetz, und dann wollen wir es wieder bringen. Der Abg. Bebel meinte: Wenn das richtig wäre, was der Reichskanzler von seiner (des Redners) gestrigen Aeußerung sage, so könnte es sich für ihn (den Redner) gar nicht um die Frrage handeln, ob das Gesetz auf 5 oder 2 oder 1 Jahr ver⸗ längert werden solle, dann müßte er das Gesetz noch ver⸗ schärfen. Die Ausführungen des Reichskanzlers über seine (des Redners) gestrige Rede seien aber unzutreffend gewesen, der stenographische Bericht liege ja noch nicht vor. Er (Redner) habe gestern gesagt, daß er die Auffassung des „Sozialdemokrat“, welche derselbe 1881 über das

8

Attentat auf den Czaren Alexander II. in St. Peters⸗ burg geäußert habe, vollständig acceptire. Das sei nicht eine neue Auffassung, sie sei bereits 1881 in diesem Hause geäußert worden. Er sei erstaunt, daß die einfache Wiederholung einer solchen Aeußerung eine so große Erregung bei den Herren am Ministertische habe hervorrufen können. Er habe erklärt, daß in Rußland, wo der nackteste Des⸗ potismus seine Orgien feiere, sich Parteien wie der Nihi⸗ lismus bilden müßten, und daß es natürlich sei, wenn solche Gewaltthaten von den Nihilisten begangen würden. Er habe gestern ferner erklärt, daß, wenn man in Deutschland ähnliche Zustände vor sich sehen würde, man“ zu ganz ähnlichen Thaten kommen würde, und daß er sich selbst dann jeder Rücksicht gegen das bestehende System enthalten würde. Er (Redner) habe heute nicht um eines Haares Breite seine Aeußerungen von gestern abgeschwächt. Sache der Sozialdemokraten sei es nicht, zu entscheiden, wann das Reich zu russischen Zuständen gekommen sein werde; solche Zustände zu schaffen, stehe auf Seiten des Reichskanzlers und der verbündeten Regierungen. Das hänge davon ab, welches Maß von Despotismus in Deutschland eingesührt werde. Vorläufig habe Deutsch⸗ land diesen Despotismus noch nicht, es sei im Gegen⸗ satz zu Rußland ein konstitutioneller Staat, in dem die arbeitenden Klassen immer noch durch die Wahlen und durch ihre Vertretung im Reichstage zum Worte kämen und ihren Beschwerden Ausdruck geben könnten. So lange dieser Zustand existire, sei kein Grund für eine solche Parteibildung wie in Rußland vorhanden. Er (Redner) glaube hiermit klar und nett seine Ansicht festgestellt zu haben. Man habe gestern und heute seiner Person mehr Bedeutung beigelegt, als sie habe und haben könne. Auch an die Existenz weit größerer Männer sei das Bestehen der Sozialdemokratie nicht geknüpft gewesen. Als Lassalle gestorben gewesen sei, habe man das Ende der Sozialdemokratie gekommen geglaubt; das sei nicht der Fall ge⸗ wesen, die Anhänger hoöͤtten sich gemehrt. Gestern habe seine (des Redners) Rede in jener Versammlung der Grundsein sollen, warum er nicht wieder in Preußen reden sollte. Jetzt solle seine gestrige Rede der Grund zur Weiterdauer des Gesetzes sein. Das seien wahrhaft haarsträubende Zustände. (Ruf: „russische“.) Nein, russische zunächst noch nicht, aber es könne wohl dahin kommen! Wo stehe im Programm der Sozialdemokraten die Ab⸗ schaffung der Ehe, von der Graf Ballestrem spreche. Er (Redner) habe nur behauptet, daß die jetzt bestehende Art der Ehe nicht eine ewige Institution sei, das Reich habe ja unter der Aegide Bismarck die Civilehe einge⸗ führt! Was den sozialdemokratischen Gottesbegriff an⸗ belange, der als Hauptgrund für die Verlänge⸗ rung angeführt werde, so habe dieser Begriff absolut mit dem Gesetz nichts zu thun. Allerdings schlage dieses Mo⸗ ment bei den Centrumswählern am meisten ein. Sollten denn freie religiöse Auffassungen ganz verboten sein? Das Centrum würde am liebsten auch dem Protestantismus den Scheiter⸗ haufen erbauen. Das sei dessen religiöse Auffassung. Alles was man heute für die Verlängerung anführe, habe au schon im Jahre 1878 bestanden, sorge man also lieber, daß das Gesetz hier eine nothwendige Institution an sich sein solle. Der Abg. Freiherr von Hertling solle bedenken, daß man seine Partei einst ebenso behandelt habe, wie die So ialdemokraten jetzt. Kultur⸗ und Vaterlandsfeinde habe man auch jene genannt. Was er (Redner) hier sage, sei nicht für die Mitglieder des Hauses, die ihre Ueberzeugung vorgefaßt hätten, sondern auf das außenstehende Publikum berechnet. Was die Angriffe des Abg. Stöcker betreffe, so habe er Folgendes zu erwidern: Wer sich unter dem Hosprediger Stöcker einen sanften, humanen Mann vorstelle, der würde gerade das Gegentheil hier im Hause er⸗ kennen, er (Redner) habe kaum je einen haßerfüllteren Zeloten gesehen. (Der Präsident rief den Redner für diese Aeußerung zur Ordnung.) Derselbe treibe Klassen⸗ und Rassenhaß. Wenn man sage, daß bei den Juden alles Kapital sei, so erinnere er (Redner) daran, daß es unter den großen Grundbesitzern viel reichere Leute gebe. Der „Staatssozialist“, der unter Aufsicht der Regierung erschienen sei, habe den sozialdemokra⸗ tischen Blättern zum Muster gedient. Der Abg. Stöcker habe sich einen zweiten Luther genannt, weil er sich schmeichle, den Antichrist der Sozialdemokratie zu⸗ bekämpfen, aber ohne das Sozialistengesetz wäre seine Agitation unmöglich. Allerdings habe es einige ausgestoßene Sozialdemokraten in seiner Partei gegeben aber die Sorte sei danach gewesen. (Ruf: Hödel!) Hödel, Nobiling und Grünberg seien Mitglieder der christlich⸗sozialen Partei gewesen. Das seien die Elemente mit denen im Gefolge der Abg. Stöcker seine Mission zu voll⸗ enden hoffe. Er (Redner) glaube aber, der Berliner Boden sei jenem doch schon recht heiß geworden! Nach der gestrigen Rede werde dessen Stern noch weiter sinken, seine alte Höhe er— reiche er nicht mehr! Dagegen werde die deutsche Sozial⸗ demokratie auch unter dem Sozialistengesetz blühen und nicht nur in Industriebezirken, sondern, wie in Flensburg, auch in ländlichen Kreisen. Die Sozialdemokratie werde die Gesell⸗ schaft zwingen, ihre Forderungen anzuerkennen, bis die sozia⸗ listische Gesellschaft errichtet sei. Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort: Ich könnte mich einfach auf den Anfan R Abg. Bebel h rnnch das zu lestätigen, 8 cge ge Uech sprach, behauptet habe, und sagen: habemus reum confitentem. Aber hinter dem, was der Abg. Bebel in Bezug auf meine Anschuldigung ihm gegenüber gesagt hat, kam so viel Anderes, daß es darüber ver⸗ gessen werden könnte. „Ich halte es deshalb für erforderlich, zum Beweise, daß ich nicht ein Wort zu viel gesagt habe in meiner ersten Aeußerung, den mir jetzt vorliegenden stenographischen Bericht von gestern zu verlesen: Hr. Bebel hat danach gesagt: Hr. von Puttkamer glaubte hier insbesondere wieder auf eine Rede aufmerksam machen zu müssen, die ich einmal vor Jahren wenn ich nicht irre, bei Berathung des Sozialistengesetzes im Jahre 1881, wenige Tage nach der Ermordung des Czaren in Petersburg in diesem Hause gehalten habe. Nun, das beweist zum mindesten, daß, wo die Gelegenheit sich bietet, Niemand von uns sich scheut, seinen Standpunkt, was immer für einer Frage gegenüber auszu⸗ sprechen. Habe ich aber damals, wie Hr. von Puttkamer mir unterstellt, den Fürstenmord verherrlicht? (Zuruf des Staats⸗ Ministers von Puttkamer.) So!? Da wäre mir sehr inter⸗ essant, wenn Sie die Stelle wörtlich genau zitiren könnten. Ich habe damals und der Angriff des Herrn von Puttkamer richtete sich auch gegen einen Artikel des „Sozialdemokraten“, ganz wie das heute ähnlich bei einer anderen Gelegenheit geschah, in dem ausgeführt ward, daß das System, das in Rußland herrsche, mit Nothwendigkeit den Nihilismus geboren habe, mit Noth⸗ wendigkeit zu Gewaltmitteln führe, wie sie in dem Gzarenmord ihren Ausdruck gefunden hätten. Ich habe damals die Aus⸗ führungen des „Sozialdemokraten“ acceptirt, indem ich erklärt habe:

.

das Svystem, wie es in Rußland herrscht, muß mit? bi

zu solchen Mitteln führen. 3 Nothwendigkät

Nun, meine Herren, das ist noch nicht das Schlimmste; ich b schon von einer anderen, konservativeren Seite in Bezug auf abe Attentat von Kullmann auf mich, in Bezug auf die polnische 2u⸗ wegung ziemlich analoge Aeußerungen gehört, ich glaube 85 üe9 vom Hrn. Abg Windthorst, daß eine solche Politik solche Thner wohl zu erzeugen geeignet sei; also das will ich noch nicht so saar angreifen; es kommt noch besser. Io Igarf

Herr Bebel sagt weiter:

Die Monarchie würde freilich getroffen werden, wenn Sie di

Mittel anwendeten, die jetzt in Rußland üblich sind. (Große nie

ruhe rechts.) Ganz gewiß, mit Nothwendigkeit. es Die „Monarchie“, das ist bei uns doch der „Monarch“ und in u

2 1 5 1. 8 7 2 Un⸗ mittelbarem Anschluß an die vorher geschehene Erwähnung der E mordung des Kaisers Alexander doch die direkte Drohung mit ·3 Ermordung des deutschen Monarchen! (Oho!) Ich höre da rufen von der demokratischen Seite: Oho! Ich brauche nicht . plaidiren. Es ist die direkte Drohung mit der Ermordung der Kaisers, mit der Wiederholung des Hödelschen und des Nobilind scher Attentats, das Sie von sich abzuwälzen suchen. Es hängt nur den Ihrer theoretischen Beurtheilung ab, ob unsere Einrichtungen bimn reichend russisch genug sind, um einen Kaisermord zu be gründen. Sie setzen es in das individuelle Urtheil des Einzelnen über den Staat, über die Monarchie, üb das Herkommen und über unsere gesammten Einrichtungen über unsere Gesetze. Sie halten den Einzelnen unter Umständen für b. rechtigt zum Mord. Das ist der ungeheure Unterschied, der Sie 104 der übrigen Menschheit trennt und der Sie als Obiekt der Aus⸗ nahmegesetze qualificirt. Niemand außer Ihnen hält den Mord für erlaubt; Sie halten ihn für erlaubt unter gewissen Umständen. Ob diese Umstände da sind, das wollen Sie Ihrer eigenen persönlichen Beurtheilung, auch der Beurtheilung der jüngsten und unreifsten Mit⸗ glieder Ihrer Partei vorbehalten, und Sie ermuntern durch solche Reden, wie die des Abg. Bebel, in der derselbe mit seiner Autorität in der Partei den Fürstenmord unter Umständen als erlaubt hinge⸗ stellt hat dadurch ermuntern Sie geradeaus dazu. Ich glaube nicht daß der Abg. Bebel, wenn er das nicht hier im Reichstage geäußert hätte, sich dem Staatsanwalt gegenüber hinreichend würde salviren können wegen eventueller Aufforderung zum Verbrechen, indem er den Fürstenmord als erlaubt erklärt durch die Umstände.

Er sagt:

Ganz gewiß, mit Nothwendigkeit! und ich stehe nicht an, daß

ich in diesem Falle einer der Ersten wäre, der dazu die Hand böte,

wenn die Zustände hier so wären 8 b Es brauchten hier also die Zustände nicht absolut so zu sein sondern nur nach dem Urtheil, nach den Ansichten des Hrn. Abg. Bebel Wir haben ja vorhin schon gehört, daß er sagte, so „Janz russisch“ wären die Zustände noch nicht; aber er schien doch anzu⸗ deuten, daß sie die Grenze streiften. Sobald also die Grenze über⸗ schritten ist, ist der Fürstenmord, der Kaisermord nach der An⸗ sicht Bebels erlaubt und geboten. Da ist gar kein Zweifel nach seiner Aeußerung. Er sagt:

Daß ich in diesem Falle einer der Ersten wäre, der die

Hand dazu böte, wenn die Zustände hier so wären (Hört, hört!),

ich wiederhole, wenn die Zustände hier so wären.

Dann kommt ein hartes Urtheil über die russische Regierung, das ich nicht wiederholen will; er nennt sie eine gewaltthätige das itt das mildeste Epitheton; er behauptet von dem System, das in Rußland existirt: „ein schlimmeres könne in keinem anderen Lande gedacht werden“. 8 Und einem solchen System gegenüber kenne ich keine Rücksicht, demgegenüber sind alle Mittel berechtigt, wie dieses System uns gegenüber alle Mittel für erlaubt hält. Ich denke, was ich Ihnen sage, ist so klar wie möglich, Ja, das glaube ich auch.

„da hätten Sie keine Ursache, zu glauben, daß wir unsere wahre

Meinung versteckten.“ t

Nun, ich glaube, das genügt, um die Berechtigung meiner ersten

Aeußerung vollständig nachzuweisen. 8 Ich wende mich noch gegen einige andere Bemerkungen des Hrn. Abg. Bebel, obschon ich an und für sich das Bedürfniß, in diese Debatte einzugreifen, nicht hatte, da ich vermuthe, daß die Abstimmung eines Jeden doch schon in den Fraktionsbeschlüssen festliegt, und meine Stimmmittel nicht mehr so sind, daß ich sie unnütz verwenden dürfte, aber es sind gewisse Andeutungen, die mich persönlich betreffen und die ich nicht unwiderlegt lassen kann.

„Der Herr Abgeordnete hat mir Schuld gegeben, ich hätte die Civilehe cingebracht, wie er sich ausdrückte. Dies ist eine thatsächliche Unwahrheit. Ich habe sie nicht eingebracht; als sie beschlossen wurde im Ministerium, bin ich gar nicht hier anwesend gewesen, sondern war krank und beurlaubt; das habe ich schon öfter wiederholt .... (Dho! links). Meine Herren, aus den unartikulirten Tönen kan ich nichts anderes entnehmen, als daß Sie nicht meiner Meinung sind; das weiß ich ohnehin. Sie brauchen diese ungewöhnliche Kund⸗ gebung deshalb gar nicht in Szene zu setzen. Ich habe schließlich lieber der Civilgesetzgebung zugestimmt, als mich, krank und abwesend, wie ich war, der Möglichkeit auszusetzen, daß 4 neue Minsster⸗ portefeuilles vakant werden würden; ich war nicht im Stande, Sr. Majestät im damaligen Zustande Nachfolger zu verschaffen. An und für sich erachte ich die Sache nicht für so schlimm, wie sie in unserer öffentlichen Meinung gehalten wird; ich halte die Ehe⸗ schließung mit Luther, den ich, glaube ich, auf meiner Seite habe, für eine bürgerliche Institution, von der allerdings zu wünschen ist, daß sie auch des kirchlichen Segens nicht entbehre. Daß ich aber hierdurch Thür und Thor geöffnet hätte zur sozialdemokratischen Ehe, zur Ehe auf Kündigung, ist doch gewiß eine ungerechte Beschuldigung, die der Hr. Abg. Bebel gegen mich ausgesprochen hat. Die Abschaf⸗ fung der Ehe ist ja in einem bestimmten Programm der Sozial⸗ demokraten, so viel ich gelesen habe, nicht ausgesprochen. Wir haben ja überhaupt kein bestimmtes Programm der Sozialdemokratie; außer dem Fürstenmord kenne ich kein so genau accentuirtes.

Ich erinnere daran, daß ich schon bei früheren Gelegenheiten ge⸗ tadelt habe, daß Sie sich vor einer Offenbarung der letzten Konse⸗ quenzen Ihres Systems so fürchten, daß Sie sich nicht getrauen, Ihr Programm vollständig vor der Oeffentlichkeit darzulegen. Ich erlau te mir, Sie nach einem Gedicht von Thomas Moore mit dem bver⸗ schleierten Propheten zu vergleichen, dessen Macht darauf beruhte, daß er die Häßlichkeit seines Gesichts durch einen Schleier verbarg und im übrigen einen mächtigen geistigen Einfluß auf die Völkerschaften übte, die er führte. Diese Unschönheit, dieses Unsympathische der Ziele⸗ die Sie erstreben, verbergen Sie sorgfältig. Ich kann diese Ziele un— gefähr ausgesprochen finden in Goethe's Faust, in alledem, was Faust in seinem Zorn verflucht; er flucht dem, was als Weib und Kind und als Besitz uns schmeichelt; er flucht der Hoffnung und dem Glauben und vor Allem der Geduld. Wenn Jemand die Stelle ich weiß sie nicht ganz auswendig nachlesen will, so wird er in dem Fluche, den Goethe dem Faust in den Mund legt, ziemlich genau das sozialdemokratische Programm finden, das heißt die Negation von Allem, was das Leben überhaupt werthvoll macht. Der Hr. Abg. Bebel warf hier mit einem gewissen drohenden Tone die Worte hin: „wenn dies und das geschähe, dann würde die Mordfreiheit ein⸗ treten“; Sie wollen also selbst ermessen, ob es zweckmäßig ist, russische Zustände bei uns vah aeühehn Solche Drohungen schrecken uns nicht⸗ denn wenn Ihre Zustände eingeführt würden, ist das Leben so wenig werth, daß ich Dem danken würde, der es mir abnimmt; dann würde der Selbstmord epidemisch werden, zu einer grassirenden Krankheit⸗ So scheußlich würde in dem Zuchthause, das Ihnen als letztes Staatsideal vorschwebt, die Eristenz für Jedermann sein, also: ehe Sie dahin kommen, schießen Sie mich ab und alle Leute, die es mit uns wohl meinen.

Hr. Bebel hat ferner Lassalle aufger ufen für seine Vertheidigung, vielleicht in Anknüpfung an die persönlich en Beziehungen, in denen zu Lassalle gestanden habe. Ich glaube, 8el hat noch Niemand beschuldigt, daß er Mörder wäre und den Mord gevpredigt hätte, und

ich glaube, ich g.

11.““

des Gesetzes aus,

er würde die Herren, die sich dett auf ihn berufen, auf irfste verurtheilen. Ich habe das schon vor Jahren gesa +₰ Er hat sich auch auf Marxr berufen. stun, ob Marr nicht in That Mörder züchtete, das weiß ich nicht; denn so viel ich gehört habe, war der Mann, von dessen Schüssen ich die Narben noch an mir trage, Blind, doch ein Zögling von Marx. (Abg. Bebel: Gott bewahre! Nein!) Nicht? Nun, Sie werden das besser kennen; ich bin darin wenig bewandert. Ich habe die Verbrecherstatistik so mau nicht studirt; die Herren werden genauer damit vertraut sein. gen Der Hr. Abg. Bebel hat selbst gesagt, wenn das richtig wäre, was ich gesagt habe und ich glaube, die Richtigkeit davon ist durch die Verlesung des stenographischen Berichtes vollständig bestätigt, dann begreife er nicht, warum ich nicht eine längere, eine immer⸗ währende Dauer dieses Gesetzes und nicht sehr viele Verschärfungen dazu beantragt hätte. Ja, ganz einfach deshalb, weil ich dafür nach den bisberigen Erfahrungen die Majorität nicht bekommen würde. Für dasjenige Maß von Schutz der staatlichen Gesellschaft, das ich für nothwendig halte, habe ich keine Hoffnung hier die Majorität in diesem Hause zu bekommen, und deshalb bin ich froh, wenn wir den mäßigen Schutz, den wir der Sicherheit der Bürger nach diesem Gesetze gewähren können, von Ihnen bewilligt erhalten auf 5 Jahre, wenn es sein kann. Wollen Sie ihn uns nur auf 2 Jahre geben, so sind wir nicht berechtigt, den Bürger, der über 2 Jahre wieder möglicherweise schutzlos sein würde, schon heute der S utzlosigkeit, den Umtrieben preiszugeben. (Der Reichskanzler verließ den Saal.) Der Abg. Winterer sprach sich gegen die Verlängerung da dasselbe nicht nur den Bestrebungen der Sozialdemokratie nicht geschadet, sondern vielmehr derselben sogar Vorschub geleistet habe. 8 Der Abg. Dr. Windthorst meinte: Der Angriff, den der Reichskanzler gegen ihn gerichtet habe, könne sich nur auf das Attentat Kullmann beziehen. Er (Redner) habe damals seinen tiefen Abscheu gegen den Meuchelmord kund gegeben und gesagt, daß bei dem Siedepunkte der religiösen Verhältnisse unglückliche Menschen zu wahnsinnigen Unternehmungen bear⸗ beitet werden könnten. Er begreife nicht, wie man daran eine Kritik knüpfen könne. Der Abg. Bebel betonte gegenüber den Bemerkungen des Reichskanzlers abermals, daß seine (des Redners) Worte über den Fürstenmord nicht entfernt die Deutung hätten, die der Reichskanzler ihnen beilege. Die Fürstenmorde seien gerade in der Gegenwart seltener als früher. Er erinnere an die Ermordungen Gustavs des III., Pauls des I., die durch Edelleute, und Heinrichs IV., der durch Priesterhand ge⸗ fallen seien. Er erinnere ferner an das Schauspiel „Tell“ und an die Erzählungen aus der griechischen Geschichte, in denen der Tyrannenmord verherrlicht werde. Wenn die Sozial⸗ demokraten ihr Antlitz verschleiert hielten und es nicht zeigen könnten, so sei gerade die Gesetzgebung daran schuld. Der Reichskanzler und der Minister von Puttkamer hinderten die Sozialdemokratie daran. Die Aenderungen der Regierungsvorlage im Art. 1 nach dem Antrage Windthorst wurden abgelehnt. 1 Ueber die vom Abg. Freiherrn von Hertling beantragte Aenderung, welche dahin ging, die Gültigkeitsdauer nur auf zwei Jahre auszudehnen, mußte die Auszählung vorgenommen werden. Das Amendement von 146 Stimmen angenommen. konservative Parteien, die Nationalliberalen des Centrums. Der Abg. Dr. Windthorst zog seine Resolutionen zurück. 1 6 ÜUhr vertagte sich das Haus auf Donnnerstag 92 b

8

Hertling wurde mit 173 gegen Für dasselbe stimmten beide und ein Theil

weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte, bei Berathung des Etats des Ministeriums des Innern, Herr Struckmann die bisher von den Gemeinden geforderte vierteljährliche Ueber⸗ sicht über die Zwangsvollstreckungen für eine unnöthige Be⸗ lästigung der Kommunen. Ein Steuererlaß werde jetzt nicht beabsichtigt. Die aus einer solchen Uebersicht gezogenen Schlüsse seien aber ohnehin nicht immer zutreffend, da viele Personen sich die Steuern nur aus Bequemlichkeit oder Nach⸗ lässigkeit aus dem Hause abholen ließen.

Im

statistischen

Tabellen.

auch die I

werden.

drastischen Bei

eine solche

bringe.

Pfeil:

lichen mit Herr

hier

also ca.

Landtag Initiative

Rath Haase erwiderte: Berichte, die übrigens mit werde die Stadt andere Städte. Herr von Woyrsch beklagte die vielen und umfassenden bürn ferner über

gemacht, theils Der Regierungs⸗Kom Haase bemerkte darauf, d im Auftrage des Reiches angefertig Freiherr von Manteuffe die Ueberbürdung der Ge⸗ mit Arbeiten für die Statistik. die Leute meist von richtigen Angaben ab; namentlich werde agdstatistik ein ganz falsches Resultat zeigen. Außer den Statistiken, die von den TE gefordert würden, und denen, welche man über Kinder mit blonden oder oder blauen Augen, würden noch Umlauf gesetzt und müßten vom Gemeindevorsteher besorgt

handelt würden und was auf zu legen sei. dem Etat der

zusprechen, maliger Prüfun lichen Superintendenten eine ihren persönlichen Dienstleistungen und dem durch ihre Stellung bedingten Dienstaufwande entsprechende Entschädigung erhalten.

Diese Resolution wurde ohne Debatte angenommen.

Zu dem Kapitel 124 des Etats beantragte

Nothstande Berlins, Aufmerksamkeit und Fürsorge zuzuwenden zuständigen kirchlichen Reihe von Jahren in den den verpflichteten Faktoren zu beseitigen; dieses Zweckes geeignete Aenderung

Der Antragsteller begründete

Zeit im anderen Hause geth

einen Geistlichen. sei, so werde der Minister selbst mit einer das Herrenhaus könne Er möchte also in dem Antrage die Worte gestrichen wissen, daß der Minister schon jetzt Mittel bereit stellen solle. könnten ganz gut die Kirchen im Centrum besuchen; auch die Landbevölkerung Wenn man noch mehr Kirchen in Berlin baue, so werde man noch mehr Arbeiter vom Lande in die Hauptstadt treiben.

Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ die Mühen und Kosten für diese

großer

Aufnahmen über die

Ernteerträge, Jagdergebnisse u. s. w. und

Die Angaben würden aus Unverständniß,

Fürst Blücher von Wahlstatt suchte ebenfalls an einem Beispiel nachzuweisen, wie derartige Statistiken be⸗ ihre Ergebnisse für ein Werth

Zum Etat des Kultus hatte die Kommission folgende Resolution beantragt: der Königlichen Staatsregierung das dringende Ersuchen aus⸗

in den nächsten Etat des Staatshaushalts nach noch⸗ ig eine Summe einzustellen, aus welcher die König⸗

Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, d rchlie der für das ganze Land eine Gefahr ist, ihre

Behörden die

den Not

denselben Motiven, wie

von Schöning erkannte

Berlin an, setzte jedoch hinzu: e wendig ansehen, einzutreten Kirchen mit 150 bis 160 Geistl.

auf eine Kirche und 10 000 dac Wenn Geld für diese Fmece⸗ erforderli

der 1 Es s

daß habe.

30 000 Seelen

herantreten; dazu ergreifen.

müsse große

von Pfeil bemerkte: e

Gra auf die Lahl der vorhandenen Kirchen in Berlin

Hildesheim ebenso gut tragen können wie

missar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath die betreffenden Statistiken zumeist

lI beschwerte sich ebenfalls über

meindebeamten und der Landräthe Die Furcht vor Steuern halte

rn. Virchow zu danken habe, braunen Haaren und schwarzen

Landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung äußerte Herr von Woyrsch Bedenken gegen die für Regulirung von kleinen Nebenflüss Regulirung wohl oft den am Oberlauf Wohnenden Nutzen, den am Unterlauf Wohnenden dagegen häufig Schaden

Etat einzustellen, um in Verbindung mit

ferner, soweit es erforderlich ist, ur Errei— der Gesetzgebung herbeizuführen.

an hatte.

Staat

Die Berliner aus

Wege

Vorsicht benutzt würden,

die komplizirten zum größten Theil falsch theils aus Eigennutz.

t würden.

jährlich 21 Statistiken in

en vorgesehenen Mittel, da

Graf von

dem kirchlichen

den und nach Anhörung der erforderlichen Mittel für eine

hstand in möglichst kurzer Zeit die zur Erreichung

seinen Antrag im Wesent⸗ der Abg. Stöcker es seiner

die kirchlichen Nothstände in r könne es nicht als noth⸗ mit seinen Mitteln eien in Berlin fünfzig ichen vorhanden, es kämen

Forderung an den

nicht

die

den Vorstädten

zur Kirche machen.

s komme hier nicht allein an und für

sich an, sondern hauptsächlich darauf, daß nach Vermehrun der Kirchen auch die Hahl der Geistlichen größer und dadur eine eingehendere Seelsorge ermöglicht werde. Wenn sich die Baulust in Berlin auch auf die 4. erstrecke, so begrüße er sie mit Freuden. Im Uebrigen betonte Redner seine An⸗ sicht, daß der Staat der evangelischen Kirche solche schuldig sei. 8

Ferr Dr. Forchhammer erklärte sich gegen den Antrag.

ährend der Rede desselben erschien der Reichskanzler,

Präsident des Staats⸗Ministeriums, Fürst von Bismarck, von den Mitgliedern begrüßt, am Ministertische.

Freiherr von Maltzahn sprach für den Antrag. Der kirchliche Nothstand sei in Berlin in der That groß. Ihm sei es erst nach mehrfachen Bemühungen gelungen, eine Predigt des Hofpredigers Stöcker im Dom zu hören, so stark sei fort⸗ gesetzt der Zudrang gewesen.

Herr von Schöning erklärte dagegen: Auch er habe den kirchlichen Nothstand anerkannt, aber er behaupte, es sei nicht der richtige Weg, den Minister dazu zu drängen, für Berlin besondere Ausgaben zu machen. Sei denn Berlin ein armes Dorf? Möge doch die Stadt aus eigenen Mitteln für ihre kirchlichen Bedürfnisse sorgen.

Der Antrag Graf Pfeil wurde hierauf angenommen.

Den Rest des Etats genehmigte das Haus ohne weitere Debatte; ebenso wurde der ganze Etat in der vom Abgeord⸗ netenhause beschlossenen Fassung sowie das Etatsgesetz und das Anleihegesetz angenommen. 8111“

Schluß 3 ¾ Uhr.

Nächste Sitzung unbestimmt.

Ausgaben

Im weiteren Verlauf der gestrigen 53.) Sitz des auses der Abgeordneten stand zunächst die B“ des Gutsbesitzers Limbourg zu Helenenberg und

enossen zur Berathung. In derselben wird beantragt, die Frist zur Anbringung der Reklamation gegen die Klassensteuer erst mit dem Tage der Zustellung des be⸗ treffenden Steuerzettels beginnen zu lassen.

Die Kommission schlug vor, über die Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen, da ein Bedürfniß zur Aenderung der

esetzlichen Bestimmungen nicht als vorhanden angesehen werden önne.

Der Antrag der Kommission wurde ohne Debatte an⸗ genommen.

Die Petition des Schulvorstandes von Klein⸗Heringen, Kreis Naumburg, um Einschulung dieses Ortes in die Schule zu Unterneusulza, Herzogthum Meiningen, wurde nach dem Antrage der Kommission der Königlichen Staatsregierung zu thunlichster Berücksichtigung überwiesen.

Die Petition des Kolonen Prasuhn zu Selliendorf bei Kleinbremen, Regierungsbezirk Minden, betreffend den Anbau einer zweiten Schule in Kleinbremen bezw. die Errichtung einer neuen Schule in Selliendorf wurde nach dem Antrage der Kommission der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überwiesen.

Ebenso wurde die Petition des Magistrats zu Posen betreffkend die Aufnahme von Kindern außerhal Posen wohnender Militärpersonen in die städti⸗ schen Elementarschulen daselbst der Königlichen Staats⸗ regierung zur Erwägung überwiesen.

Ueber die Petition von Volksschullehrern in St. Johann und Saarbrücken um A nyechnung der aus⸗ wärtigen Dienstzeit bei 8.ehCe de ecnas z ging das Haus nach dem Antrage der Kommission zur Tages⸗ ordnung über.

Zu der Petition des Magistrats zu Königsberg i. Pr., betreffend die Festsetzung der Fluchtlinise für eine projektirte Verbindungsstraße, beantragte die Kommission, dieselbe der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Abg. Eberty beantragte, die Petition der Staats⸗ regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Das Haus beschloß dem Antrage des Abg. Eberty gemäß. 1 nön 2 %³¾ Uhr vertagte sich das Haus bis Donnerstag

t.

rwramanns

emE

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: 3 16 Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1 4

ladungen u. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Deffe

1. Steckbriefe und Fctt 1ease gcbeg .Zwangsvollstreckungen,

dergl.

V 5. Aufgebote, Vor⸗

utlicher Anzeiger.

Industrielle Etablissements, Fabriken und

Großhandel.

.Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. Theater⸗Anzeigen. - In der .Familien⸗Nachrichten.

Beilage.

2

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen d

Börsen⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 187] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen russischen Studenten Georges Krott, welcher flüchtis ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Diebstahls und Betruges in den Akten J. IIE. 141. 86 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das y11“ zu Berlin, Alt⸗Moa⸗ bit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 26. März 1886.

Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I.

Beschreibung: Alter ca. 30 Jahre, Statur unter⸗ s t, Haare dunkelblond oder schwarz, Bart: dunkel⸗

londer Schnurrbart, Sprache deutsch, auch angeb⸗ lich englisch und französisch. Kleidung: brauner Ueberzieher, schwarzer Cylinderhut und englisch Schuhe. 8

Der unterm 3. September 1885 hinter den Knecht Heinrich Hoppe aus Semmelwitz in Schlesien er⸗ lassene Steckbrief (Stück Nr. 26 967 de 1885) wird hierdurch erneuert.

Altona, den 24. März 1886. 8—

Der Erste Staatsanwalt.

denburg,

unbekannt,

Kreis Teltow,

dutscher, 7) Eduard Potsdam am

1863 zu

(86] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Knecht Franz Krüger aus Bern⸗ stein unterm 16. November 1885 erlassene Steckbrief ist erledigt. (Stück 272. Nr. 39870.)

Berlinchen, den 29. März 1886.

Königliches Amtsgericht. [57397] Oeffentliche Ladung.

Nachstehende Personen: 9

1) Oskar Christian Wilhelm Kindel, geboren am 8 1862 zu Fohrde, zuletzt wohnhaft in

n,

Flotte

zu haben,

EI1““

Schielke, geboren hausen, zuletzt wohnhaft zu Neue⸗Mühle

2) der Müller Eugen Cuno Friedrich Ernst am 14. September 1862 zu Nenn⸗

3) der Töpfer Friedrich Hermann Hoyer, geboren am 3. Februar 1862 zu Sandberg,

4) der Zeichner Josef Max Bruno Wazlawezyk, am 29. Januar 1861 zu Trockenberg, Kreis Tarno⸗ witz, ehelich geboren, zuletzt wohnhaft zu Nudow,

5) Otto Albert Emil Charpied, zu Potsdam am 7. März 1863 ehelich geboren, Vergolder,

6) Arthur Karl Alfons Eduard Dittmar, zu ee am 13. August 1863.

ermann Ernst Gurtho Dittrich, zu 1 2. Januar 1863 ehelich geboren, 8) Adolf Himmelsbach, zu Potsdam am 24. De⸗ zember 1863 ehelich geboren, 9) Karl Albert Hermann Schrödter, am 9. Januar 1863 zu Potsdam ehelich geboren, 5 10) Karl Adolf Wartenberg, am otsdam ehelich geboren, So 11) Friedrich Wilhelm Max Werner, mit unbe dam am 20. Mai 1863 ehelich geboren, ste werden beschuldigt, als Wehrpflichtige i tritte in den Dienst des stehenden zu entziehen, ohne Erlaubni gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten an s thumsrecht oder ein 1t Vergehen gegen §. 140 Abs. 1. Nr. 1. Str.⸗G.⸗B. auf einem heseteetaicZen Titel Dieselben werden auf den 18. Juni 1886, Bormittags 9 Uhr, in vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam zur Hauptverhandlung geladen.

bei Bran⸗

letzter Wohnort vo

Bei unentschuldigtem Ausbleiben

auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civilvorsitzenden der Ersatz⸗Kommission des Kreises Westhavelland vom 7. A Königlichen L 1885, des König

m 1. Mai 1885

Potsdam, den 11. Februar 188

Königliche Staatsanwaltschaft

andraths zu Belzig vom 2 lichen Landraths⸗Amts zu Tarnowitz und des Civilvorsitzenden der Ersatz⸗Kommission der Stadt Hegtamn vom 14. De⸗ zember 1885, über die der Ankla

den Thatsachen ausgestellten Erklärungen werden.

ge zu Grunde liegen⸗

verlustig werden, und einen Anspruch nur noch au die Kaufgelder bis zu deren Vertheilung geltend machen können. 8 Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kauf geldern Befriedigung suchen, haben sich bei Ver meidung der Ausschließung mit ihrem Anspruche bei dem Subhastations⸗Gericht zu melden. Termin zur Publikation der Adjudikatora steht am 4. Juni cr., Vorm. 10 Uhr, Zimmer 7 an hies. Gerichtsstelle an Gemeinde Roßbach 6. Flur 2 Nr. 110. Flur 3 Nr. 159. 405/165 403/164, 695/163, 696/163 mit aufstehenden Gebäuden. 8

werden dieselben

1885, des

pril 7. Februar

verurtheilt

ehelich geboren,

2

19. Januar

zu Pots⸗

eeres oder der das Bundes⸗ zu

[128]

Rösgen zu Bendorf,

Kösgen,

3 im Zimmer 12 hies. Amtsgerichts n der Absicht, sich dem Ein⸗ auf 827 abgeschätzt sind, sollen 1886, Vormittags 9 Uhr, Waldbreitbach nothwendig subhastirt werden.

Alle diejenigen unbekannten Interessenten, welche den zu subhastirenden Gegenständen ein Eigen⸗

liches Recht

spätestens in dem Lizit widrigenfalls sie ihrer Rea

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent. 1) der Ehefrau Wilhelm Rösgen zu Roßbach,

dem Johann Rösgen zu Frorath, 3) dem Caspar 4) dem Anton Rösgen das., 8. am finden zur Zwangsversteigerung der zur

Die,

der Ehefrau Wilhelm Dipper, u Oberzissen, 6) der

chüller, Anna geb. Rösgen, aus

hend verzeichneten Immobilien, auf

Vorkaufsrecht

mit Ausnahme von Anspruch nehmen, haben ihre

ations⸗Termine anzumelden, lrechte auf das Immobile

Neuwied, den 26. März 1886. Kvönigliches Amtsgericht.

138] 8 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach 88 Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachten

onkursmasse des Erbpächters Kleinkam gehörenden

.V. zu Gr. Wockern mit Zubehör Termin um Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu

Margaretha geb. Ehefrau Johann Vettelschoß, jetzt

kanntem Aufenthaltsorte, zugehörigen, nach⸗ irung der Verkaufsbedingungen am welche zufolge der einzusehenden Taxe

Mittwoch, den 9. Juni 1886, 2) zum Ueberbot am am 26. Mai Mittwoch, den 30. Inni 1886, dem Gerichtstag eeee Vormittags 10 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an da Grundstück und an die zur Immobiliarmass desselben gehörenden Gegenstände am Mittwoch, den 9. Inui 1886, Vormittags 9 Uhr, im Schöffensaale des hiesigen Amtsgerichts gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 26. Mai 1886 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem

oder ein anderes, beruhendes ding⸗ Real⸗Servituten, Rechte vor oder