1886 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

An Zoll⸗ Inhaltserklärungen sind beizufügen

Sprache, in der Stück dieselben auszu⸗ sittellen sind:

An Zoll⸗ Inhaltserklärungen sind beizufügen

Sprache, in der Stück dieselben auszu⸗ stellen sind:

Gewicht

von

zulässig nach Mittel⸗ und

6) Postpackete sind ü 3 1 deutsch, 2 franz.] allen Orten Unter⸗, über Oestr.⸗Ung. 8 Ober⸗Egy tens bis Wadi⸗Halfa und Italien . 8 4 2 deutsch, 2 f einschl., sowie nach Suakim. ůber Schweiz u. Werthangabe bis 400 u. Nach⸗ „Italien [3 kg 24 3 1 deutsch,: nahme bis 400 nach Alexan⸗ füber Triest... ag 282 3 1 deutsch 2 franz.] drien sowohl wie nach den übri⸗ über Oestr.⸗Ung. gen Orten zulässig. und Italien. 2 deutsch, 2 franz. 7 a) In der Taxe von 80 ist die über Schweiz und besondere französische Staatsabgabe Italien .... 1 deutsch, (impôt) von 10 Centimen nicht mit einbegriffen. 8 S Hafenorte: Ajaccio, Bastia, 3 Bonifacio, Calvi, Ile Rousse (Isola Rossa), Propriano. 8 a) Hafenorte: Alger (Algier), Boͤne (Bona), Bougie (Boud⸗ jeiah), Collo (Kollo), Dellys (Dellis), Djidjelly (Dschidschelli), la Calle, Nemours, Oran und Philippeville. 8f) Es ist Sache des Adressaten, die Sendungen für Annam an 25) den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane), für Tonkin am Hafenort Harphong in Em⸗ pfang nehmen und nach dem Be⸗ stimmungsorte weiter befördern zu lassen. 9) Nur nach Argostoli, Calamate, Cerigo, Corfu, Paxo, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante. 10) Hauptweg für Packete nach London über Hamburg od. Bremen. 11) Für den sogenannten Grenz⸗ verkehr besondere Taxe. Werth⸗ angabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 zulässig. Für Sperr⸗ gut 50 % Portozuschlag. 12) Hauptwege über Oesterreich⸗Un⸗ garn und Schweiz. Werthangabe und Nachnahme bis 400 auf den Wegen über Oesterreich⸗Un⸗ garn und die Schweiz zulässig (nicht nach S. Marino u. Assab). 13) Für den sogen. Bethshe

15) Werthangabe bis 800 f— nahme bis 400 zulsffig 16) Werthangabe unbegrenzt, Nach⸗ nahme bis 400 zulässig. Für Sperrgut (nur zulässig über u.c] 50 % Portozuschlag 8 16 a) Hauptweg. 16 b) u. c) Auf Verlangen des Ab⸗ senders. 8 17) Für den Grenzverkehr 25

über Triest.. 5 1g 80 3 deutsch, holländ.

oder französisch 3 1gC 1660 .

1 1

15) Niederland (direct) 16) Norwegen a. über Dänemark u. Schweden b. über Dänemark (über Frede⸗ rikshavn) 5 c. über Hamburg 5 kg 17) Oesterreich⸗Ungarne TarifE I.) 18) Portugal a. Festland,

Alexan⸗ drien

deutsch

deutsch

b. alle übr. 1— Orte ..

über Hamburg direct oder über Elsaß⸗Lothringen Rumänien (üb. Oestr.⸗Ung.) Schweden: über Dänemark über Stralsund oder Lübeck (nur im Sommer) Schweiz (direkt) Serbien (über Oestr.⸗Ung.) Spanien (über Els.⸗Lothr.) ? 1 (italien. Postamt) üb Oestr.⸗ . 8 e nrnng. du. Italien Türkei: a. Constantinopel: über Myslowitz und Varna . 3 kg 2 20 2 über Triest 3 kg 2 3 b. Hafenorte: über Triest 3 kg 2 1 2. über Varna 3 k c. Orte im Innern: 1) Adrianopel, Philippopel: über Triest über Varna 2) Janina, Jerusalem: über Triest über Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien): über Italien über Frankreich . .. 26) Tunis

b. Madeira, 2

c. Azoren 5 I 19) 1 20)

eqhn 5. ang

7) Frankreich a. Festland (nach Paris und den üͤbrigen Stationen der fran⸗ zösischen Nordbahn) direkt über Belgien b. Festland (andere Orte) direkt (über Elsaß⸗Lothr.) Corsika (über Elsaß⸗Lothr.) Hafenorte 8) Französ. Kolonien üb. El⸗ saß⸗Lothringen a. Algerien: Hafenorte Eisenbahnstationen b. Senegal

c. Guadeloupe, Frz. Guyana, Mar⸗ tinique, Pondichery, Karikal, v1A*

d. Mayotte, Nossi⸗Bé, St. Marie de Madagascar

e. Cochinchina, Neu⸗Caledonien

f. Annam, Tonkin

9) Griechenland (über Triest) 10) Großbritannien u. Irland a. über Hamburg oder Bremen: Packete bis 1 kg über 1 kg bis 3 kg b. über ackete bis 1 k 1“ 1 . bis 3 kg 3 deutsch od. franz.

11) Helgoland (direkt) 5 kg 75 2 deutsch

12) Italien m. S. Marino u. Assab (über Oesterr.⸗Ungarn) . . .. (über Schweiz)

(über Frankreich)

13) Luxemburg (direkt)

59 og⸗ 19

9

8.

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; suͤr Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗- dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

20) Werthangabe unbegrenzt 8 nahme bis 400 58 Tgte Nac 8

Zas Abonnement beträgt 4 50 für das Nierteljahr.

französisch französisch

g 80 g 1 40 g 1 40

21) 22) 23)

24)

21) Werthangabe unbegrenzt, . nahme bis 400 z fe hac Sperrgut 1,20.

französisch

französisch

den

kg V 1,60

Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ beträgen. Der Stadt Ottweiler blei t jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom undert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparte Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 abgerundet. 2 Die Felgeordnang 31 Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. 1 8 d,da Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 ‧ab im Monat Juni jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Januar. 8 8 Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung

8 aben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an lbrfh Buchstahe öffentlich bekannt gemach

welchem die Rückzahlung erfolgen soll, 1— . Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei un einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzei

dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der K Regierung zu Trier oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, 8 je einem in Ottweiler und in Köln erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingehen, 1 wird von der Stadt Ott⸗ weiler mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Trier e anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. 3 1 111u“ Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen dies

Se. Majestät der König haben kapitals jährlich, unter ostrath Fischer zu Frankfurt a. O. den Rothen

strath Fällche mit der Schleife; dem Garnison⸗ Verwaltungs⸗Inspektor Friese zu Hildburghausen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen O er⸗Regierungs⸗ Rath Dr. theol. und Dr. phil. Bonitz, vortragenden „Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, den Königlichen Kronen⸗Orden Klasse mit dem Stern; dem Professor der Maschinenkunde an der Technischen Hochschule zu Hannover, Geheimen Regierungs⸗ Rath Dr. Rühlmann, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Fortifikations⸗Sekretär, Rechnungs⸗Rath Winkler zu Neisse, und dem Ersten Revisionsbeamten bei der Gewehr⸗ fabrik zu Erfurt, Fabriken⸗Kommissarius Spitzmüller, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem evangelischen Ersten Lehrer, Kantor, Organisten und Küster Döhrmann zu Blasheim im Kreise Lübbecke, dem katholischen Hauptlehrer und Organisten Beyer zu Petersdorf im Kreise Gleiwitz und dem evangelischen Ersten Lehrer Baars zu Grabow a. O den Adler der Inhaber des Königlichen aus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem evangelischen Ersten Lehrer und Küster Höpfner zu Ricklingen im Kreise Linden und dem katho⸗ lischen Kirchschullehrer und Organisten Weßler zu Kalkstein im Kreise Heilsberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

französisch nellen,

französisch

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts⸗Direktor Dr. Beseler in Saarbrücken

in gleicher PüerrhterFäaf an das Landgericht in Düsseldorf

zu versetzen; sowie 1

den Landgerichts⸗Rath IJung8 hierselbst zum Land⸗ ericht I,

erichts⸗Direktor bei dem Land

6 b Gerichts⸗Assessor Buchholtz zum Staatsanwalt, die Gerichts⸗Assessoren Lang⸗Heinrich, Kübler, Clostermann und Ludewig zu Amtsrichtern zu er⸗ nennen; ferner

den Gerichtsschreibern,

deutsch

8 F.Haferorte: a. über Frankreich ¹) ranzösis b. über die Schweiz und Italien nzösisch (Messina) ¹) . 2 französisch c. über die Schweiz und Italien 1 deutsch (Palermo)) 12 französisch d. über Oestr.⸗Ung. u. Italien2) †3 k 2 deutsch ) e. über Oestr.⸗Ung. u. Italiens) 2 französisch „Eisenbahnstationen: 3 b Fraqtreich über die weiz und Italien (Messina V lfveutich

c. über Oestr.⸗Ung. und Italien 1 vaffchrsgfich

deutsch, 1 franz. deutsch, 1 franz.

französisch deutsch oder franz. 2 deutsch, französisch u. Varna. des Absenders. 3 1 gerichteten Wünschen der Genossenschaftsmitglieder in möglichst Dede⸗Agatsch, Durazzo, 8 ödiker. Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ 6 Scio (Chios), Smyrna, Tenedos, (Dscherba), Gabès (Gabes), la Sfax (Sfaks), Soussa (Susa). Bizerte (Bisert), deutsch, 2 franz. (Gabes,

deutsch, 1 franz. deutsch deutsch französisch 3 französisch V 25 a) Hauptweg über Myslowitz 25 b) u. c) Hauptweg über Triest. 8 französisch Ueber Varna nur auf Verlangen 8 . aäftsi 95 8 wenn die Vorstände den auf den Schutz ihrer Geschäftsinteressen 25 b) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ weitem Maße entgegenkommen. 8 Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ 8⸗Versicherungsa sunde, Lagos, Leros, Mitilene, lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Trapezunt, Valona, Vathi. Zu 26 ¹) Bizerte (Bisert), Djerba Goulette (la Goletta), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir), 2) la Goulette (la Goletta), Soussa (Susa) u. Tunis. Djerba (Dscherba), Gabéès Madhia (Mediah), Monastir

besondere Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 zulässig. Sperrgut 1,05. 14) Werthangabe bis 800 zulässig. Sperrgut 2,10.

V 2

französisch (Mistir) und Sfax (Sfaks).

üs Sekretären Freese in Hannover, b Stober in Medzibor und Lanzerath in Rheinbach bei ihrer Versetzung in den Ruhestand, sowie

den Gerichtsschreibern, Sekretären Burmeister hierselbst, Gennert in Kaukehmen uͤht Schmidt in Hörter den Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung

Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuld⸗

övü 2* ü ““ 88 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entricht Privilegium am 1. Januar und am

ist, wird es in halbjährlichen Terminen, Januar . 8 vge evend eller Ausfertigung auf den. Inhaber 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reich lautender Anleihescheine der Stadtgemeinde Ott⸗

münze verzinst. b weiler bis zum Betrage von 90 000 Reichswährung Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an L9 18 . . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

dem für die Einlösung bestimmten Tage. Die Auszahlung der Zinsen und .““ 8 gezen . der Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt⸗ bloße Rückgabe der ausgegebenen insscheine bezw. ieser Uünsa unterm 27. Oktober 1885 beschlossen worden S huldverschreibung in Ottweiler bei der Stadtkasse und ist, zur Bestreitung der au erordentlichen Ausgaben für das Etats⸗ jahr 1885/86 und zur Deckung eines Defizits aus dem Etatsjahre

in Berlin und Köln bei den in den vorbezeichne⸗ ten Blättern bekannt gemachten Einlösestellen, und zwar auch 1884/85 ein Darlehn von 90 000 Reichsmark aus dem Reichs⸗ Invalidenfonds zu entnehmen,

in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, 8 zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗

verschreibung sind auch die dazu gehörigen insscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird

Invalidenfonds, bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In⸗

haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der

der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rück⸗ zahlung beti een Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach Gläubiger als auch des Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht ge⸗

dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjaͤhres der Fälligkeit an gerechnet, nicht tilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Ottweiler. Betrage von 90 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schnddgersebreihunen 1e nach Versbrct de 88 388 chuldners etwas zu erinnern gefunden hat und ff. der Civil⸗Prozeßordnung für das Deutsche e in Gemäßben 8— H. 2 des Gesetzes vom n. Juni 1833 zur Aus⸗ vom 30. Fanuar, 1877 R.⸗ G. S Ft stellung von Anleihescheinen zum e Fn 1en 8.e ℳ, n §. 8 8 114““ 83 8 Snl en Bei brc jeß⸗ js —: „Neunzig Tausend Mark“ Reichswährung, welche in ordnung v März „S. S. 281. i. Huchfiaben⸗ Möen g,Se 18 und 200 ℳ. nach der Bestimmung können weder aufgeboten, noch kraftlos erklärt werden. Doch des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuld⸗ nach dem anliegenden Muster aus⸗ vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch

14) Montenegro (ü. Oestr.⸗Ung.)

5 kg

1

deutsch

2 franz.

1 II. Telegraphengebühren⸗Tarif.

8 g 1“ . emerkungen. Die Telegraphengebühren sind im Voraus zu entricht Soweit i lande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze inigs Eöö eee E14 andere Wege 18 bei 87 Telegraphenanstalten 18 erfragen. v111“ sedes zur Berechnung kommende Wort Taxwort darf im Verkehr innerhalb Euro as it I i 1 . kede . henn gncas r.. v. . . Rv 5* asiat. Türkei nicht mehr als 1 Buchstaben lr merzet nnce den öenen 8 ehr als aben enthalten. ei mehrstelligen Zahlen gelten je 5 bz. 3 Ziffern als ein T rt. Unter⸗ scheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern und d t fuüͤr den Absch . nic gezäl B Fü⸗ Kommata und zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als 8 ““ ““ Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei de b ri ö haben, kommt 59 dreifache Gebühr eines demö olcheen uA“ Für das vorauszu ezahlende Antworts⸗Telegramm (Antwort bezahlt) (R P) wird die Gebühr eines öhnli EE“ von 10 Worten berechnet. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders . * Vnlzen orte). Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts⸗Telegramms ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutschlands und im Ver⸗ kehr mit ““ Ss sier Verkehr 85 nicht mehr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden. 8 i ergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (T C) ist die Hälfte der Gebühr für d öhnli 11“ 1 1 Verg 1 H zebühr für das gewöhnliche Telegramm t6 e. 6 . für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige) (C R) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von

Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) ( S) innerhalb Europas zulässig wird die volle Gebühr

vaz geae niregehaeanah vusssg vmencen desnmungsarenene b“ Empfänger zu tragen. Für WMexeenle nüt 8 E1 8 über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung EA“ ““

Der Absender eines Telegramms hat die vorstehend in Klammern besindlichen Zeichen für die

der Aufschrift voranzusetzen und zwar ebenfalls in Klammern. e ort.

Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Reichs⸗Telegraphenanstalt befindet.

oder dringende Telegramme (D) zulässig sind, ist im 8

1 Deutsches Reichh. Dem zum französischen Konsul mit dem Sitz in Bremen ernannten Herrn Louis Dupuy ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 1

Rundschreiben an die Genossenschaftsvorstände, betreffend das Verfahren bei der Uiahe ch ee der Lohnnachwei⸗ sungen Seitens der Genossenschaftsmitglieder.

Vom 10. März 1886. R. V. A. Nr. 4151.

Bei dem Reichs⸗Versicherungsamt sind in letzter Zeit mehrfach Mitglieder einzelner Berufsgenossenschaften dagegen vorstellig geworden, daß Seitens der Genossenschaftsvorstände für die gemäß §. 71 des Unfallversicherungsgesetzes einzu⸗ reichenden Lohnnachweisungen zu weit ins Einzelne gehende Angaben gefordert würden. Die Unternehmer erblicken hierin, sowie ferner namentlich in dem Umstande, daß die Einreichung der fraglichen Nachweisung an den örtlichen Vertrauensmann gefordert war, welcher nicht selten zur „geschäftlichen Kon⸗ des Betreffenden zähle, eine Schädigung ihrer Interessen. Darl

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat, da dasselbe von der scheine jeder dieser Gattungen

je 100 Worte oder einen Theil derselben

besonderen Arten von Die verabredeten Zeichen (D) (R P) (T C) u. s. w. zählen als

Für jedes Telegramm, welches einem Telegra henboten oder L. V ö 8 5 amt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlagsgebühr 88 10029 zur e“ vE. Fest Eir et6

Wort⸗ taxe ℳ. 0,05 0,02 1,80 5,10 0,28 0,10 0,15 0,20 1,00 0,10 0,16 0,35

Grund⸗ taxe

3 Ziffern.

Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch Amerika und St. Pierre⸗Miquelon: 1) New⸗Foundland, St. Pierre⸗Miquelon. 2) Canada (Ost und West). Cape Breton, Connecticut, Maine, Massachusetts, Neu⸗ Brunswick, New⸗Hampfhire, New⸗York Stadt, u. d. Anst. in New⸗York⸗City, Nova Scotia, Prince Eduards Island, Rhode Island, Vermont . . . .. . .. Columbia (District of), Delaware, Mary⸗ land, New⸗Jersey, New⸗York Staat ausschl. Stadt New⸗York u. d. Anst. in New⸗York⸗City, Pennsylvania

Wort⸗ taxe [B. ℳb. 4,75 3,60 3,10 8,85

Wort. Wort. taxe

A. 1 Wort = 15 Buchst. oder 5 Ziff. B. 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern. 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern. B. 1 Wort = 10 Buchstaben oder

Annam (via Bushire, Tavoy) Arabien (RO): Aden und Insel Perim .. Westl. Prov.: Hedjas, Asir, Vemen Argentinische Republik Australien (via Bushire): Port Darwin, Süd⸗, West⸗Australien, Victoria, Tasmanien Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland Neu⸗Seeland (RO) Balutschistan (via Bushire) Birma: Mandalay (via Bushire) Bolivien: La Paz Antofagasta, Cotagaita, Huanchaca, Potosi,

Costarika Ecuador Egypten: I. Zone sübr. Anst. Nieder⸗Egyptens II. Zone (bis Wadi Halfa in Nubien) Guatemala und Honduras Guyana (Britisch⸗): Berbice 1 Demerara Indien (via Bushire): den Anst. westl. v. Chittagong ausschl. Ceylons den Anst. östl. v. Chittagong u. auf Ceylon. Isthmus von Panama: Colon u. Panama Japan (D) (RO): Insel Tsushima

9,00

9,00 Alexandrien

10,60 10,80 11,80 4,60 5,00 15,05

Verlust von Zinsscheinen vor Ablau der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung z

soll Demjenigen, welcher den Ottweiler anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch

Griechenland (D) (RO):

a. Festland und Insel Poros ... zufertigen, mit

b. den übrigen Inseln seinschließ⸗ lich Corfu] b Großbritannien und Irland... Helgoland (D) (RO) Italien (D) (RO) Luxemburg (D) Malta Montenegro Niederland (D) (RO) Norwegen (D) (RO) Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO). .. Portugal (D) (RO) Rumänien (D) (RO Rußland: a. europäisches (D) . .. b. kaukasisches (D) . .. Schweden (D) Schweiz (RO) Serbien Spanien (D) (RO) Tripolis (D): Tripolis * . Anstalten ürkei: a. europäisches Festland (D b. asiatisches Fest “] 8 1) Hafenanstalten . . . . . .. 2) Anstalten im Innern ... c. Inseln: Chios, Lemnos, Tenedos (D) Metelin, Rhodus, Samos .. Cypern (D) Candia (Creta) (D)

B. 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern.

Afghanistan (via Bushire)

Afrika (Ost⸗ und Süd⸗): Zanzibar Mozambique und Lorenzo⸗Marquez . . .. Durban in Natal

d. übr. Anst. Natals, Capcol., O Frst Transvaal S . 8

—— —— ——

Sucre (oder Chuquisaca), Tupiza Brasilien (via IIb den übrigen Anstalten: a. nördl. u. mittl. Region b. südliche Region Cap⸗Verdische Inseln (RO): F Vincent 1 . an Jago.. Chile: Cobija, Huanillos, Pabellon de Pica, Pisagua, Tacna, Tocopilla den übrigen Anstalten China (RO) (via Bushire): Hongkong, Amoy, Foochow, Saddle Is⸗ land, Shanghai Canton und Macao Chining, Kiukiang und Puching . . ... Chinkiang, LeneSor huching Ningpo und Swatow Chinkiangpoo, Lanchee, Nganking u. Wuhu Faltschan 1 Füng⸗Hwang⸗Ting ankow, Kinning und Tsinanfoo Hweichow, Shaoking, Soochow u. Woochow Kaiping und Paoting⸗Foo Newchwang h Feohuchor eking, Hoihow, Kiu 5 ancbn on ngchow, Tungschow u. ientsin, Chefoo, Kaiping, Li 9 Pakhoi und Tatu Cochiuchina, franz. (RO) (via Bushire, Tavoy) Columbien: Buenaventura den übrigen Anstalten Corea: via Rußl. Amur Fusan (PD)... via Bushire:

anking, Nanning,

13,20

8,95 9,75 0,60 4,00 4,90

13,70 10,55

1

8,20

18 1eggen W 8 2 uid Sumatra via Bushire). Madeira (R0) 2 Malacca (RO) (via Bushire, Tavoy) ... Mexico: Goatzacoalcos

Matamoras

Mexico City und Veracruz

1 8

en Anst. der mexikan. Bundesregierung.

den Anst. d. Einzelstaaten u. Privatges ells 882 Nicaragna: San Juan del Sur den übrigen Anstalten Paraguay Penang (R0) (via Bushire) Persien, Knsschl. der Anstalten am Pers. Golf (via Persien, den übrigen Anstalten Peru: Arica Callao, Lima Iquique Mollendo

am Pers. Golf Bushire): Bushire

Chancay, Chicla 89. Huacho, Matu⸗ cana, San Bartolome, San Mateo, Santa Clara, Supe, Surco

den übrigen Anstalten

Philippinen⸗Inseln (Ro):

Bushire)

Rußland, asiatisches (D):

I. Reg,, westl. v. Merid. Werkhne⸗Udinsk

II. Region, östlich von demselben

Bokhara

Luzon (via

Singapore (R0) (via Bushire, Tavoy) .. Tonking (via; zushire, Tavoy)

Urugnay (via Lissabon)

Venezuela

9,60 13,00

10,05

1,45 1,70 4,90 5,10 3,85 5,65 5,15 11,00 6,70

Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwaukee in Wisconsin, Ohio, St. Louis i Missouri, Virginia (Ost⸗) West⸗Virginia Alabama, Arkansas, Carolina (North⸗ u. South⸗), Denver u. Leadville in Colorado, Dakotah, Florida und zwar: Jacksonville, Lake⸗City, Pensacola u. Talahassee, Geor⸗ gia, Indian (Territ.), Jowa, Kansas, Louisiana, Manitoba (Territ.), Minne⸗ sota, F Missouri (ausschl. St. Louis), Nebraska, Tennessee, Texas, Wisconsin ausschl. Milwaukee Arizona (Territ.), California, Colorado (Territ.) ausschl. Denver u. Leadville, Idaho (Territ.), Montana (Cerrit.), Nevada, New⸗Mexico (Territ.), Oregon, Utah (Territ.), Washington (ECerrit.), Wyoming (Cerrit.) Columbia (Britisch), North⸗Western⸗ Territory, Vancouver Island Florida, ausschl. der unter 5 genannten Anstalten Florida's Westindien: Antigua Barbados Cuba, und zwar: Havana

Cienfuegos u

Santiago de Cuba

Bayama, Guantanamo u. Manzanillo

den übrigen Anstalten Dominica (kleine Antillen⸗Insel) . . .. Grenada Gouadeloupe Jamaica

7) 8)

Auffassung ausgeht, daß die Regelung und Einrichtung der Grundlagen für das Umlageverfahren zunächst Sache der Berufsgenossenschaftsvorstände ist, den Antragstellern anheim⸗ gegeben, ihre Bedenken und Wünsche dem zuständigen Ge⸗ nossenschaftsvorstande vorzutragen.

ur gefälligen Beachtung bei der Behandlung konkreter Fälle bemerkt das Reichs⸗Versicherungsamt jedoch, daß keine Bestimmung des Gesetzes (§. 71 a. a. O.) die Sektions⸗ beziehungsweise Genossenschaftsvorstände hindert, die Lohn⸗ nachweisungen von den Mitgliedern, sofern die letzteren darauf Werth legen sollten, unmittelbar entgegenzunehmen; auch die hier genehmigten Statuten enthalten regelmäßig eine entgegen⸗ stehende Bestimmung nicht. Wenn demgemäß verfahren wird, so werden schon hierdurch die erhobenen Bedenken sich im Wesentlichen beseitigen lassen. b

Sodann werden die Antragsteller darauf hinzuweisen sein, daß einer Schädigung ihrer Interessen insofern vorgebeugt ist, als gemäß §§. 83, 84, 107 und 108 des Unfallversicherungs⸗ peseßes Verletzungen von Betriebsgeheimnissen Seitens der

orstandsmitglieder und der Beauftragten bestraft werden. Den letzteren stehen die Vertrauensmänner gleich, insofern dieselben nach Maßgabe einzelner Genossenschaftsstatuten mit den nach §. 82 a. a. O. dun Beauftragte auszuübenden Ueberwachungsbefugnissen betraut sind. Was insbesondere noch die Geheimhaltung der Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Beamten, der Betriebsart, sowie der verdienten Löhne und Gehälter betrifft, so hat das Reichs⸗Versicherungsamt bereits in seinem Rundschreiben vom 14. August 1885 R. V. A. Nr. 12 712 ausdrücklich darau 8 Büre personal der Genossenschaften und ihrer Sektionen in dieser Beziehung mit strenger Weisung zu versehen ist. Das Reichs⸗Versicherungsamt wird in Zukunft alle hier eingehenden Anträge in Betreff der Lohnnachweisungen an den zuständigen Genossenschaftsvorstand zur weiteren Veranlassung abgeben, und bleibt es zunächst seiner Entschließung überlassen, inwieweit er den im Einzelfall vorgetragenen Wünschen Folge

hingewiesen, daß auch das Büreau⸗

das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Ualeibescheine ab mit jährlich mindestens Einem und höchstens Sechs vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt isri ece g dem Nachweise der Uebertragung des igenthums verpflichtet zu sein. 1 . Cßs nühun vorftähendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ en. 4 9„ . * nomtmrkandlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. März 1886. (L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. von

Scholz. Regierungsbezirk Trier.

Anleiheschein der Stadtgemeinde Ottweiler

.. zte Ausgabe. Buchstabe über

Nummer j .. . Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrli en Privilegiums vom 15. März 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier vom . ten 18. Nr. .. . Seite . . und Gesetz⸗Sammlung für 46 sh. 9. 8 1 Auf Grund des unterm 23. November 1885 genehmigten Be⸗ schlussts der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Ottweiler vom 27. Oktober 1885, wegen Aufnahme einer Schuld von 90000 aus dem Reichs⸗Invalidenfonds, bekennt sich die unterzeichnete Finanz⸗ Kommission Namens der Stadtgemeinde Ottweiler durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an die Stadtgemeinde Ottweiler baar gezahlt worden und mit Vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. . 8 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 90,000 erfolgt vom Jahre 1886 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungs⸗

Rheinprovinz.

8

geben will. Im Interesse einer gecsecl Fen Entwickelung des korporativen Lebens in der Genossenschaft wird es liegen,

stock von

Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in laubhafter Weise darthut, 8.8 Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und 8 I nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen uittung ausgezahlt werden. 8 „. 8 Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗ scheine bis zum Schlusse des. . .. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen sehe Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Fahae der⸗ Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ eitig geschehen ist. I“ . gges heben isih der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Ottweiler mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ künftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Ürkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Ottweiler, den .. ten. ö“ 88 8ö“ 8 n ; Die gewählte Finanz⸗Kommissio Der Bürgermeister. der Stadtgemeinde Ottweiler.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. Erster (bis ..) Zin A che in (Ite) Serie zu dem Stadtgemeinde Ottweiler . Ausgabe, V über .. .. Mark Reichswährung zu vier Zinsen über. .Mark. Pfennig. 1 Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückge am .. 9ten . . . und speteen die des u1“ Anlei eines für das Halbjahr vom . ten b is . mit 8. beansrer) 8 Mark .. Pfennig bei der Sütase zu Ottweiler und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Köln. Ottweiler, den . ten Der Bürgermeister. N.

8 Dieser Zinsschein ist ungültig, G nneroi vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffender

der

Die gewählte Finanz⸗Kommission für die U“ Ottweiler. N

N. N. b wenn dessen Geldbetrag nicht

8

inem Prozent des Nennwerths des ursprünglichen Schuld⸗

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.