1886 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Holzversteigerung in der Oberförsterei Doberschütz,

Regierungsbezirk Merseburg.

Der auf den 13. d. Mts. angesetzte Nutzholz⸗ Verkauf in Jagen 83 des Schutzbezirk Torfhaus wird auf Mittwoch, den 14. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, verlegt.

Doberschütz, 2. April 1886. Der Königliche Oberförster.

Holzverkauf [1091]

3 im Wege der Submission.

Königliche Oberförsterei Junkerhof, Poststat. Louisen⸗ thal, Bez. Bromberg in Westpreußen.

Auf nachstehend verzeichnete Kiefern⸗Bau⸗ und

Schneidehölzer werden versiegelte, mit der Aufschrift

„Holzsubmission“ versehene, ohne Vorbehalt abge⸗

gebene Offerten bis Sonntag, 18. April cr., von

dem unterzeichneten Oberförster entgegengenommen.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt

Montag, 19. April cr., Nachmittags 2 Uhr, [1084] Bekanntmachung.

im Bechler'schen Kruge zu Golombek bei Tuchel. Im Wege der schriftlichen Ausbietung sollen die Die Hölzer liegen geröthet, auf Schwamm unter⸗ nachstehend aufgeführten Gegenstände verkauft werden.

sucht und geputzt mit dem dazu erforderlichen Ver⸗ circa 146 kg Antimonabfälle, 3

bandholze zum Verflößen bereit auf der Ablage an circa 2113 kg Gußeisendrehspähne,

der Brahe bei Golombek, 5 km von Tuchel entfernt. circa 33695 kg Schmiedeeisenabfälle,

8* 510 rm Kiefernreiser,

19 Loose unaufgearbeitete Reiser. Panten, den 2. April 1886. . 1 Der Oberförster.

Roelen.

1““ ö.“ bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Ceeee sesen Tage der Klagezustellung für auf⸗

gelöst zu erklären.

kanzler diese Ordres kontrasigniren soll, nach Ansicht auch des R nungshofes, wegen ihrer Bedeutung, die auf dem reichsfinanzi 22 Gebiet liegt, so kann ich versichern, daß von den ren Hundert Ordres, die Se. Majestät der Föninehre⸗ Preußen im Laufe eines Etatsjahres erläßt und die ich dis Eben habe zu kontrasigniren, kaum eine einzige sein wird, von 8 Chre nicht irgend eine Wirkung auf das reichsfinanzielle Gebiet wird E leiten können. Es müßte also dann der Herr Reichskanzler alle Orders kontrasigniren auf dem Gebiete der preußischen Militärverwaltung Mes heißt denn das? Dann muß er auch die preußische Militärverwaltung d as ständig und im Detail führen, und ob der Herr Reichskanzler l⸗ beabsichtigt oder auch nur im Stande ist neben seinen anderen n 5 gehenden Geschäften, das ist doch die große Frage. veit⸗ Nun ist ja das Stellvertretungsgesetz gegeben. Dadurch ist es

225

8 8 2 Friedenspräsenzstärke hlr. dem Kaiser zur Verfügung gestellt würden. Thatsächlich ständen auch alle Militäraus⸗ gaben auf dem Reichshaushalts⸗Etat, für den der Reichs⸗ kanzler die Verantwortlichkeit trage. Der preußische Kriegs⸗ Minister sei dem Reichstage nicht verantwortlich. Er (Redner) berufe sich für diese Auffassung auf den Reichskanzler selbst, der als Bundeskanzler 1867 ausdrücklich konstatirt habe, daß er nach der Bundesverfassung auch die Verantwortlichkeit trage für die gesammte Heeres⸗ und Marineverwaltung, die Bundesverfassung aber sei die jetzige Verfassung des Deutschen Reichs.

Hierauf bemerkte der Bundeskommissar: Jedenfalls sei

„Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Meyer äußerte: Es gebe keine Reichs⸗Militärverwaltung, sondern nur Militärverwaltungen der einzelnen Bundesstaaten. Der Rech⸗ nungshof führe seine Kontrole über die Rechnungen nach der preußischen Vorschrift vom Jahre 1824. Diese Vorschrift

erfordere, daß solche Justifikations⸗Ordres, die vom König von Preußen ausgingen, vom Kriegs⸗Minister gegengezeichnet würden. Da die preußische Armee auch heute noch in der Verfassung bestehe, müßten Niederschlagungen, gegengezeichnet vom Kriegs⸗Minister, auch heute noch als justifizirend ange⸗ sehen werden. Daß die vom Ober⸗Rechnungshof geltend ge⸗ machten Bedenken ernsteste Beachtung verdienten, sei richtig;

ündlichen Verhandlung ist Termin auf den zut mindlicha. Vormittags 9 Uhr, im 29. 1 zjaale der II. Civilkammer des Königlichen 2 Sitzung ot⸗ zu Elberfeld anberaumt. [1092] Lang⸗Nutzholzverkauf Bndgeriches Der Landgerichts⸗Sekretär: Oberförsterei Regenthin, Kreis Arnswalde. Schmidt. 8 Die in der letzten Licitation am 15. März 1886 1 nicht verkauften Kiefern Langhölzer III. bis IV. Klasse geringerer Beschaffenheit aus der Totalität sämmt⸗ licher Beläufe, ca. 160 Stück mit ca. 135 fm, sollen am 16. April öffentlich meistbietend verkauft wer⸗ den. Es werden auch freihändig abgegebene Gebote, sofern dieselben annehmbar sind, entgegengenommen.

alage Anszug. Mhan⸗ 8. Armenrechte belassene gewerblose Marla e zailhelmine Schlüter, Ehefrau Wilhelm gefe boen, zu Aachen wohnend, vertreten durch Poggen walt Justizrath Rüttgers 1., klagt gegen

1180

aber ebenso richtig, daß sie nicht maßgebend seien für die Entschließungen des Hauses. 8 Der Abg. Dr. Hänel sprach sich dahin aus, es sei richtig, daß auch heute noch die Heeresverfassung eine Kontingentsverfassung ;dagegen habe er nichts einzuwenden. Aber er wolle doch auch die andere Seite betonen, daß gleichfalls verfassungs⸗ mäßig die deutsche Armee eine einheitliche sei. Es sei ihm deshalb unklar, was die Deduktionen des Bundeskommissars nach dieser Seite hin bedeuten sollten. Für die Ober⸗Rech⸗ nungskammer gelte auch heute noch die Instruktion von 1824, aber doch nur insoweit, als aus der Reichsverfassung nicht ein anderer Rechtszustand folge. Die verfassungsmäßige Rechnungsablegung auch über die Heeresverwaltung habe vor dem Reichstage zu geschehen. Sei das der Fall, so müsse der Reichstag sich an den Reichskanzler halten können, der ihm gegenüber allein die Verpflichtung trage. Nach der preußischen Verfassung habe der Kriegs⸗Minister die Ver⸗ antwortlichkeit für die Finanzangelegenheiten der Armee getragen, aber jetzt, wo das Finanzwesen inkl. des Militär⸗ wesens auf das Reich übergegangen sei, müsse nothwendig die Verantwortlichkeit für dasselbe der Reichskanzler tragen.

Der Bundeskommissar erwiderte, daß die von der Militär⸗ verwaltung geltend gemachte Auffassung auch von dem Staats⸗ rechtslehrer Laband vertreten werde.

Der Abg. Dr. Meyer (Jena) war der Ansicht: die Ansicht eines einzelnen Schriftstellers beweise nichts, übrigens sei gegen dieselbe lebhafter Widerspruch laut geworden. Er sei der Meinung, daß man allerdings eine Reichs⸗Militärverwaltung habe, weil es eine ganze Reihe von Militärbefugnissen gebe, die dem König von Preußen als Kaiser zuständen. Die Befugnisse der Kontingentsheere seien in der Ver⸗ fassung ganz genau festgestellt; daß die Finanzverwaltung der Armee eine Reichsverwaltung sei, ergebe sich ganz klar aus dem Eingange des Artikels 62 der Verfassung,

es nicht der Kaiser, sondern der König von Preußen, welche die Ordres erlasse; daraus folge, daß nicht der Reichskanzler, sondern irgend ein anderes Organ zur Gegenzeichnung be⸗ rufen sei.

Der Abg. von Maltzahn⸗Gültz erwiderte dem Abg. Meyer, daß der Eingang des Art. 62 inzwischen aufgehoben sei da⸗ durch, daß jetzt der Reichs⸗Militäretat durch das Etatsgesetz festgestellt werde. Die Ueberzeugung des Abg. Hänel sei nicht die des ganzen Hauses. Er (Redner) habe schon am 7. Februar 1885 Namens der Konservativen erklärt: Der Reichskanzler könne nicht sanktioniren, was der Kaiser nicht als Kaiser zu thun in der Lage sei. Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung des Gegenstandes, die er (Redner) mit dem Abg. von Benda dringend wünsche, habe der Kaiser seiner⸗ seits die Befugniß, diese Ordres zu geben, aber der Gegen⸗ zeichnung durch den Reichskanzler seien diese Ordres nicht fähig. Hierauf ergriff der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:

Meine Herren! Es ist heute ja auch wieder viel von Stellung des preußischen Kriegs⸗Ministers die Rede gewesen. veranlaßt mich, den Ausführungen, die sonst schon von dieser Stelle gefallen sind, noch einige Worte hinzuzufügen.

Es unterliegt absolut keinem Zweifel, daß wir eine gesonderte preußische Militärrerwaltung haben. Diejenigen Herren, welche haupten, wir hätten sie nicht, sondern sagen, es wäre eine Reichs⸗ verwaltung, sind meiner Meinung nach im Irrthum. Wenn man nun sagt, diese Königlichen Ordres, die hier zur Erörterung stehen, deren Rechtsverbindlichkeit, wenn man bloß von der Ausübung des Kronrechts spricht, unabhängig davon, ob der Kaiser oder der König es übt, ja heute zu meiner Freude nicht angefochten ist, wenn man sagt, diese Ordres müßten also kontrasig⸗ nirt werden vom Hrn. Reichskanzler: so glaube ich, dann ergiebt sich mit unerbittlicher Konsequenz daraus, daß jede im Gebiet der preußi⸗ schen Militärverwaltung ergehende Allerhöchste Ordre nicht vom preußischen Kriegs⸗Minister, sondern von dem Herrn Reichskanzler zu kontrasigniren wäre; also mit einem Wort, wenn der Herr Reichs⸗

der

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be⸗

dem Herrn Reichskanzler leicht, verschiedene Gebiete der wirkliche Reichsverwaltung zu führen, bezw. unter seiner Verantwortung dr dn den Stellvertreter führen zu lassen, und erst mit dem Momente 8* der preußische Kriegs⸗Minister zu seinen Stellvertretern gehörte, also erklärt wäre, das Militärwesen ist auch in der Ausübung der B0 waltung Reichssache, würde diese Forderung zu erheben sein. Dier Forderung kann aber nicht erhoben werden, weil alle 1 lichen Grundlagen meiner Meinung nach fehlen.

Der Abg. Dr. Hänel erkannte die vom Kriegs⸗Minister gezogenen Konsequenzen vollkommen an; die heutige Frage aber bestehe darin, ob es auch nur denkbar sei, bei dem klaren Wortlaut der Verfassung, daß man die Finanzverwaltung des preußischen Kontingents als Bestandtheil dieser Kontingents⸗ verwaltung betrachten könne, oder ob man sie nicht vielmehr als eine Finanzverwaltung des Reichs betrachten müsse. Die Militärausgaben ständen auf dem Reichs⸗Etat und würden vom Reichstage bewilligt; die Einnahmen, aus welchen die Aufwendun⸗ gen für das Heer bestritten würden, seien Reichseinnahmen welche der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt werden; endlich sage Art. 72: Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reiches sei durch den Reichskanzler zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. So lange dieser Art. 72 bestehe, müßten alle diese Dinge unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers geordnet werden, und es sei ihm unerfindlich, wie man sich dem gegenüber aus irgend welchen ihm unbekannten Gründen hinter Deduktionen der kleinlichsten Art verstecke. Herr Laband habe allerdings sehr scharf die Kontingentsnatur der Armee betont, aber in keinem Punkte die Einheitlichkeit der Finanz⸗ verwaltung auf dem Gebiete der Militärverwaltung geleugnet eine Berufung auf ihn sei also ganz unberechtigt. 8

Nachdem noch der Abg. Meyer (Jena) sich diesen Aus⸗ führungen angeschlossen, wurde der beantragte Vorbehalt mit großer Mehrheit ausgesprochen und mit diesem Vorbehalt die Decharge ertheilt.

Um 4 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 1 Uhr.

Djoso 8 Diese dazu erforder⸗

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wonach während der Pauschquantumszeit für jeden Kopf der

27 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels. register nimmt an: die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

IüUaf wraarrrr Een.

9 8 1 9 Deffentlicher Anzeiger. - b' 6 82 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. 2. Zwangsvollstreckungen, 1

ladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

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mnTIRYEARorTawea nUeUAhnx rvUaxanunamasrmaeawnete.

Industrielle Etablissem

Aufgebote, Vor Großhandel.

7. Literarische Anzeigen.

Verschiedene Bekanntmachungen.

ents, Fabriken und

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Kechtsanwalt; den Zimmermeisten mit dem Antrage:

Werlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. AR.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [1078] 1 Steckbrief. Gegen die Wehrpflichtigen:

1) Heinrich Haase, geboren zu Küllstedt 4. August 1862, 9 5„Q p ;I; 7 2) Christoph Fütterer, geboren zu Heiligenstadt am 19. April 1859, 1 3) Franz Kaufhold, geboren zu Bischhagen am 15. Juli 1859, 4) Philipp August Dobert, geboren städt 8 86 März 1861, 5) Heinrich Fischer, geboren zu Lengenfeld am 3. Mäͤrz 1861, 5 .1“ 6) Karl Joseph Weißenstein, geboren zu Dingel⸗ städt am 3. August 1861, 8 7) Heinrich Freund, geboren zu 21. Dezember 1861, 8) Karl Adler, geboren zu Schönhagen am 26. November 1862, 9) Karl Pbilipp Eirund, geboren zu Dingelstädt am 28. September 1862, 10) Georg Rheinländer, geboren zu Birkenfelde Ne 4. Februar 1862, 1) Franz Joseph Meinhardt, geboren zu Dingel⸗ städt am 4. Sktober 1862 12) Franz Nolte, geboren zu Freienhagen „August 1862, 13) Andreas Hollenbach, geboren zu Günterode am 24. April 1862, 14) Andreas Karl Schinkel, geboren zu Heiligen⸗ stadt am 16. September 1862, 15) Johann Hugo Gloße, stadt am 12. Juli 1862, 16) Wilhelm Volkmar, geboren zu Kella 1 Juni 1862, 17) Ludwig Thon, 11 September 1862, 18) Nicolaus Kuhn, 12. Oktober 1862, 19) Georg Hille, geboren zu Pfaffschwende am Januar 1862, 8 Heinrich Köhler, geboren zu Uder am 21. Mai 21) August Knieriem, am 15. Januar 1862, 22) Andreas Franz Semm, geboren zu Ershausen am 10. Juli 1862, ,23) Heinrich Stücking, geboren zu Bebendorf am 3. August 1862, 24) Albert Seeboth, geboren zu Breitenbach am 4. Januar 1862, 25) Hans Jost Christoph v. Hagen, geboren zu Deuna am 26. Juli 1862, 26) Andreas Kirchhof, geboren zu Niederorschel am 1. 1862, 27) Karl Morick, geboren zu Riederorschel am 23. September 1862, 28) Ignaz Körner, geboren zu Niederorschel am 8. Juli 1863, 29) Moses Compart, geboren zu Rüdigershagen am 16. Dezember 1863, 30) Christian Reupert, geboren zu Hundeshagen am 18g. 31) Johannes Wagner, geboren zu Worbis am 25. Mai 1863, 32) Clemens Vetter, geboren zu Bischofferode am 2 Oftober 1864, 4 scoff welche sich verborgen halten, soll eine durch voll⸗ streckbares Urtheil der Strafkammer bei dem König⸗

am

zu Dingel⸗

Kreuzeber am

am

geboren zu Heiligen⸗ am geboren zu Kreuzeber am

geboren zu Lutter am

geboren zu Wahlhausen

R. u. s. w. von öffentlichen Papieren. lichen Amtsgerichte zu Heiligenstadt vom 20. No⸗ vember 1885 erkannte Gefängnißstrafe von zwei und dreißig Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächstgelegene Gerichtsgefängniß abzuliefern.

Durch Zahlung von Einhundert und sechzig Mark wird die Vollstreckung der bezeichneten Freiheitsstrafe abgewandt. 1“

Nordhausen, den 1. April 1886. Königliche Staatsanwaltschaft.

ö. Offene Strafvollstreckungs⸗Nequisition.

Die nachbenannten Personen:

Stellmachersohn Gustav Adolf Prodehl, zu⸗ letzt in Schönfließ, Kreis Königsberg N.⸗M., am 25. Oktober 1863 zu Zanzhausen, Kreis Lands⸗ berg a. W., geboren,

2) Tagelöhnersohn Johann August Firgens (Vir⸗ gens), am 29. September 1864 zu Blumberg, Kreis Landsberg a. W., geboren,

3) Knecht Carl August Kiele, am 20. Oktober 1861 in Zechin, Kreis Lebus, geboren, zuletzt in Genschmar, 1

4) Arbeiter Christian Friedrich Schoppe, am 18. Juni 1861 zu Baiersberg, Kreis Lebus, geboren zuletzt in Quartschen, 1

5) Schlosser Friedrich Wilhelm Blühdorn, am 15. September 1862 zu Letschin, Kreis Lebus, ge⸗ boren, zuletzt in Küstrin,

6) Schmied Gustav Adolf Theodor Hoffmann, am 20. März 1862 in Genschmar, Kreis Lebus, ge⸗ boren, zuletzt in Gorgast,

7) Zimmermann Ernst Carl Theodor Nade⸗ macher, am 28. April 1862 in Genschmar, Kreis Lebus, geboren,

sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer beim Königlichen Amtsgericht zu Küstrin vom 4. Fe⸗ bruar 1886 wegen Vergehens gegen §. 140, Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetz⸗Buchs, je zu einer Geldstrafe von 180 ℳ, im Unvermögensfalle je zu 30 Tagen Ge⸗

fängniß verurtheilt worden. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht 9 99 * 8 7 u den Akten M2 32/85 ersucht. Landsberg a. W., den 30. März 1888. Der Erste Staatsanwalt.

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Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Aufgebot.

In dem Gewerkenbuche der Gewerkschaft ver. Westphalia ist Seite 42 die Wittwe des Buchhänd⸗ lers Eduard Jansen, Antoinette, geb. Coppenrath zu Münster als Eigenthümerin von 2 Kure ein⸗ getragen.

Die über diese Kuxbetheiligung unter Nr. 417 und 418 ausgefertigten Kuxscheine sind angeblich verloren gegangen und werden hiermit aufgeboten.

Demgemäß ergeht an die Inhaber derselben hier⸗ durch die Aufforderung, spätestens in dem zum 18. Oktober 1886, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 21, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und demselben die Kurscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der letzteren erfolgen wird. 1—

Dortmund, den 29. Januar 1886.

Königliches Amtsgericht.

[55644]

sen⸗

8. Theater⸗Anzeigen. (

Annoncen⸗Bureaux. 8

8X

Familien⸗Nachrichten. Beilage.

162832] Aufgebot.

Der Arbeitsmann Johann Hinrich Hermann Blö⸗ dorn aus Sophienhof hat bezüglich folgender Conto⸗ bücher der Ploener Spar⸗ und Leihkasse das Aufge⸗ bot beantragt:

1) des Contobuchs Nr. 1126 1045,23 lautend,

2) des Contobuchs Nr. 7035 für seinen Sohn Her⸗ mann Friedrich Christian Blödorn auf 103,39 lautend

3) des Contobuchs Nr. Fritz Johann Hinrich Blödorn lautend,

4) des Contobuchs Nr. 7335 für seinen Ludwig Johannes Hermann Blödorn auf lautend,

5) des Contobuchs Nr. 9273 für seinen Hftrc Friedrich Hermann Blödorn auf autend.

Der Inhaber der Sparkassenbücher wird fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls eine Kraftloserklä der letzteren erfolgen wird. Ploen, den 5. März 1886. Kosönigliches Amtsgericht. In Vertretung: (gez.) von Hantelmann. Veröffentlicht: NIeee 8— Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

für ihn selbst auf

5792

7334 für seinen Sohn auf 253,13

Sohn 95,84

Sohn 48,76

aufge⸗

[60807] Aufgebot. 1u“ Die Erben des im Jahre 1873 verstorbenen Hach⸗ meisters Hans Heinrich Dühlmeier zu Niedernholz vertreten durch den Amtsboten Christoph Dühlmeier zu Stadthagen, haben das Aufgebot der ihnen ab⸗ handen gekommenen, auf den Verstorbenen als Gläubiger lautenden Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 18. bezw. 24. Juni 1847 über 200 Thlr. Crt laut welcher für die Schuldhypothek an dem Bauer⸗ hofe Nr. 6 in Nienbrügge bestellt und im Hypo⸗ thekenbuche des unterzeichneten Gerichts eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. September 1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗

kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Ftadthagen, 27. Februar 1886. Fürstliches Amtsgericht. I. Langerfeldt.

[1175] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Rentner Isaac 2 se zu Polmar klagt gegen den Rebmann Aloys Klufts, früher zu Kolmar, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Nichtzahlung eines Kaufpreises, mit dem An⸗ trage auf Auflösung des vor Notar Bollenbeck früher in Kolmar, am 17. November 1884 errich⸗ teten Kaufvertrages, vermöge dessen der Beklagte von der zum Konkurse des Holzhändlers Anton Gentner in Kolmar gehörenden Masse, einen 18,10 a

großen Acker, gelegen im Banne Kolmar, Kanton Hochgericht, Sekt. K. Nr. 2009, um den Preis von 145,42 erworben hat, sowie auf Verurtheilung in die Prozeßkosten und auf vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Be⸗ klagten zur muündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Kolmar im Elsaß auf

den 5. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

4 Schönbrod,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [1173 Oeffentliche Ladung.

Bei dem Kgl. Landgerichte Fürth, Kammer für Civilsachen, wurde vom Herrn Rechtsanwalt Gunzen⸗ häuser dahier unterm 16. pr. 29. vor. Mts. Namens der ledigen großjährigen Müllerstochter Maria Reichel von Simmersdorf, z. Zt. in Fürth, als der Klägerin gegen den ledigen großjährigen Wirth Georg Ebersberger von Eltersdorf, zuletzt dahier wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, eine Klage wegen Eheverlöbnißbruches bezw. Entschädigung ein⸗ gereicht, in welcher beantragt ist, Urtheil dahin zu erlassen:

1) der Beklagte Georg Ebersberger, zuletzt da⸗ hier, nunmehr unbekannten Aufenthaltes,

werde verurtheilt, die Ehe mit der Klägerin binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Urtheils zu vollziehen, oder bei Weigerung innerhalb dieser Frist die stipulirte Entschädigung von 1000 an die Klägerin zu bezahlen, der Beklagte habe die sämmtlichen erwachsenen Kosten zu tragen bezw. zu erstatten.

Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage wurde vom Herrn Vorsitzenden der Civilkammer Termin auf 1

Freitag, den 18. Juni 1886, 8

Vormittags 9 Uhr, anberaumt und wird Beklagter, zu diesem Termine durch einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu erscheinen, hiermit öffentlich ge⸗ laden.

Fürth, den 2. April 1886.

Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts (L. Ss.) Kellermann, Kgl. Obersekretär.

[1155] Bekanntmachung. „Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 25. Februar 1886 ist die zwischen den Eheleuten Schleifer Otto Nusch zu Oehlmühle bei Remscheid und der geschaftslosen Wittwe Albert Schmidt, Maria, geb. Wyand, da⸗ felbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 31. Dezember 1885 für aufgelöst erklärt ie- 8 6 Der Landgerichts⸗Sekretär: Sch midt. 1

4“

111661 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt van Werden vertretene zum Armenrechte zugelassene gewerblose Caroline Buchner, zu Barmen, Ehefrau des Bäckermeisters Ernst Hoter daselbst, hat gegen diesen beim König⸗ lichen L dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannte

Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit

ermeister Wilhelm Poggenhorn in Aachen, ches Landgericht wolle die zwischen Par⸗ her bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung ver⸗ vednen, die Parteien zur Auseinandersetzung vor einen Notar verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. 8 Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer zes Königlichen Landgerichts zu Aachen auf * %ꝙMittwoch, den 16. Juni 1886,

„Königli teien bis

[11

en, den 1. April 1886. 899 Bernards, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

11158 Beschluß.

Der Beschluß vom 3. Januar 1883 Bl. 24 ff. wird, insoweit er die Beschlagnahme des im Deutschen Keiche befindlichen Vermögens des Friedrich Heinrich Rudolf Tietmeyer in Höhe von 400 anordnet,

f eho ven 9„ anss cise, ꝛc. Tietmeyer die im gewärtigen Ver⸗

fahren erkannte Strafe bezahlt hat.

Osnabrück, den 25. März 1886.

Königliches Landgericht, Strafkammer. (gez.) Brandt. C. Hüpeden. Hanow.

sor

[1150] Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staa wird gegen den nitd ggerflchtigen Wilhelm Bothe, geboren zu Breslau am 14. Mai 1860, heimathsberechtigt zu Osnabrück, zuletzt aufhaltsam in Berlin, welcher hinreichend verdächtig erscheint: in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst s1. des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundes⸗ gebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, 1 Vergehen gegen §. 1401 R. St. G. Bs., das Hauptverfahren vor der Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten in Gemäßheit der §§. 326 und 480 Str. Pr. O. mit Beschlag belegt. 8 Osnabrück, den 25. März 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer Brandt. C. Hüpeden. Hanow.

[1151] Oeffentliche Ladung. Nachdem die beantragte Verkoppelung der nicht eingefriedigten Ackerländereien und Wiesen der Oster⸗ gaste und Westergaste in der Gemarkung Strakholt, Kreis Aurich, Provinz Hannover, von Königlicher General⸗Kommission zu Hannover für stattnehmig erkannt worden, ist zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte, sowie der Eigenthumsverhältnisse, Termin auf

Dienstag, den 25. Mai d. Js., Morgens 10 Uhr, 8 im Bruns'schen Wirthshause zu Strakholt anberaumt. Hierzu werden außer den bekannten Interessenten alle unbekannten Theilnehmer, namentlich die etwa unbekannt gebliebenen Landeigenthümer zur Anmeldang und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche, unter der Verwarnung geladen, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstiger Beziehung als zustimmend angesehen werden sollen. „Auch wird den aus irgend einem Grunde bethei⸗ ligten dritten Personen insbesondere den Zehntherren, l Hutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nachgelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es

für noͤthig halten zu beachten.

Lingen, den 2. April 1886. Der Spezial⸗Kommissar. C. Ludewig.

Oekonomie⸗Kommissionsrath.

7 2 L1096.] Bekanntmachung. In der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Bustizrath Paul Müller zu Wohlau gelöscht worden.

reslau, den 2. April 1886. Königliches Landgericht. Anton.

sanwaltschaft

mnemn

.“

Bekanntmachung. „Der Rechtsanwalt Heinrich Allendorff hierselbst it in die Liste der bei dem unterzeichneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen.

Witten, den 1. April 1886. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 11ge. Holzverkauf 8 in der Königlichen Oberförsterei Fauten. Am 16. dss. Mts., Morgens 10 Uhr, in Alpen bei der Wirthin Wittwe Heix. Schutzbezirk Alpen, 69 d., 73 d., 74 a. 75 b., 8 92 b. und Totalität: 22 Eichstämme mit 52 fm, 24 rm Eichen⸗Nutzholz II., IV. u. V. Kl., 21 rm Eichenkloben und Knüppel, 3 rm Buchen⸗ und Weichholz⸗Knüppel, 100 rm Laubholzreiser, 20 Kiefernstämme mit 13 fm, 210 Kiefernstangen I. Kl., 40 11. 5 45 8 ö“ 27 rm Kiefernnutzholz I. Kl. 806 rm Kiefernkloben und Knüppel,

(1097]

eeeeee

—. 58 . Jagen 67 c., 84 a., 90,

2

In sollen folgende Hölzer:

Oppelhain (Totalität):

und werden auf

Ingleichen soll der aus dem Vorjahre im Bestande verbliebene Posten Buchen Ast I. von 270 rm, um damit zu räumen, billig verkauft werden.

Regenthin, den 4. April 1886.

Der Oberförster.

Ritz.

60]

der Königlichen

Döllingen, Jagen 36 (Schlaa): 98 Stück Nadelholz Bauholz;

Vormittags 9 Uhr. b Hohenleipisch, Jagen 84 (Schlag):

424 Stück Nadelholz Bauholz; 32 rm Nadelholz Kloben,

12 rm Nadelholz Reis; Gorden (Totalität):

40 rm Nadelholz Kloben und Kni

100 rm Nadelholz Reis, vie folgende Durchforstungen: Hohenleipisch, Jagen 68:

261 rm Kiefern und Birken Rei Gorden, Jagen 62:

90 rm Kiefern Reis; Jagen 63:

132 rm Kiefern Reis

am Sonnabend, den 17. April cr.,

früh 9 Uhr,

im Pinkertschen Gasthofe zn Krauschütz öffentlich bei freier Konkurrenz an den Meistbietenden

versteigert werden. 1 Mit den Durchforstungen wird begonnen.

Elsterwerda, den 27. März Der Oberförster. Loew.

1886

089] Nutzholzverkauf

in der Königlichen Oberförsterei Neu⸗Glienicke, Kreis Ruppin, Reg. Bez. Potsdam. Dienstag, den 20. April 1886, von Vor⸗ mittags 10 Uhr ab sollen in dem Gasthofe zu Gühlen⸗Glienicke die nachstehenden Bau⸗ und Nutz⸗ hölzer in größeren und kleineren Loosen gegen so⸗ fortige Anzahlung von ⅛³ des Meistgebots öffentlich meistbietend versteigert werden. Schutzbezirk Gühlen⸗Glienicke: 1 St. Buchen⸗Nutzholz mit 2,50 fm,

Jag. 10a.: 8 Nut 1 13 rm Buchen⸗Schichtn

223 St. Kiefern⸗Nutzholz mit 225,97 fm, 18 rm Kiefern⸗Schichtnutzholz I. Klasse.

Totalität: 37 St. Eichen⸗Nutzholz

4 rm en⸗ II. Klasse,

386 St. Kiefern⸗Nutzholz mit 513,02 fm, Schutzbezirk Frankendorf:

Gestell⸗Aufhieb, Jag. 77, 78: 150 Nutzholz mit 185,89 fm. Schutzbezirk

6 rm II. Klasse. Schutzbezirk Neu⸗Glien Totalität u. Gestell⸗Aufhieb: Nutzholz mit 509,13 fm. Neun⸗Glienicke bei Gühlen⸗ 3. April 1886.

82

v. Gustedt.

1093] .“ Königliche Oberfö

Auf nachstehend verzeichnete Kiefernlanghölzer werden versiegelte, mit der A mission“ versehene Offerten bis zum 18. d. Mts. vom U 1 w

Die Eröffnung der Offerten erfolgt offentlich am 19. d. Mts., Vormittags Eilers'schen Hotel zu Tuchel. 88

Die Hölzer liegen geröthet und geputzt auf folgenden Ablagen an der I. im Belauf Kohli der Oberförsterei Grünfelde, im Jagen 58 und 85 zwischen Pilla und Sommersin, in Rudabrück und an der Brahebrücke bei Schwiedt, an obengenannter Brücke, im Jagen 270 und 280 im Belauf Plaskau Wunsch von den Forstbeamten vorgezeigt. 8 Die Gebote sind, auf volle Mark abgerundet, auf jedes einzelne Loos oder auf das ganze Quantum

zusammen abzugeben 8“ des Gebotes ist spätestens im Termin als Kaution, der

Loos Loos II. Loos III. Loos IV. Loos V.

Holz⸗Versteigerung. Oberförsterei

9 rm Eichen⸗Schichtnutzholz II. Klasse, 12 St. Buchen⸗Nutzholz mit 10,39 fm, Buchen⸗Schichtnutzholz I. u.

Rheinsberg⸗Glienicke:

Totalität: 1 St. Eichen⸗Nutzholz mit 0,37 fco, 412 St. Kiefern⸗Nutzholz mit 567,38 fm,

Kiefern⸗Schichtnutzholz I. u.

558 St. Kiefern⸗

Der Königliche Oberförster.

816

8 9

8 8

2.

utzholz I. Klasse,

g

mit 15,99 fm,

) Stück Kiefern⸗

icke:

Glienicke, den

Tarxklasse Stück Inhalt fm 603

15 415,30

Die Tarxe beträgt 24 5 494,48

Anfuhrkosten, Röthen ꝛc..

Verbandholz incl. Anfuhre 299,80 G

Sa. Anforderungspreis r. 30 210 Die Gebote sind für das ganze Verkaufsloos inkl. Anfuhre ꝛc. und Verbandholz ꝛc. abzugeben. Die besonderen Submissionsbedingungen, sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen für den Holzverkauf koöͤnnen in hiesiger Registratur ein⸗ gesehen und Aufmaß⸗Register gegen vorherige Ein⸗ sendung von 8 ℳ. abschriftlich von hier bezogen werden. Ein Viertel des Gebotes ist spätestens im Ter⸗ mine am 19. April als Kaution, der Rest 6 Wochen nach Ertheilung des Zuschlages event. vor Beginn der Flößerei an die Forstkasse in Tuchel zu zahlen. Auskunft über Verflößen des Holzes bez. Flöß⸗ meister wird auf Verlangen von hier ertheilt werden. Junkerhof, 31. März 1886.

Der Königliche Oberförster:

[10 90] Nutzholz⸗Verkauf 8 im Königlichen Forstrevier Alt⸗Nuppin. Donnerstag, den 15. April cr., von Vor⸗ mittags 11 Uhr ab, werden im Gasthause des Herrn Gödecke zu Alt⸗Ruppin folgende Lang⸗ und Schichtnutzhölzer zum Verkauf gestellt: I. Schutzbezirk Klausheide. Jagen 7 b: 5 rm Kiefern⸗Schichtnutzh. II. Kl. II. Schutzbezirk Fristow. Schlag, Jagen 44: 400 Stück Kiefern⸗Langnutzh. mit 411 fm. 25 rm Kiefern⸗Schichtnutzh. II. Kl. Schlag, Jagen 47: 135 Stück Kiefern⸗Langnutzh. mit 224 fm. 10 rm Kiefern⸗Schichtnutzh. II. Kl. III. Schutzbezirk Stendenitz. 8 Schlag, Jagen 64: 20 Stück Kiefern⸗Langnutzh. mit 13 fm. IV. Schutzbezirk Rottstiel. Schlag, Jagen 66: 9 Stück Eichen⸗Langnutzh. mit 6 fm. 1208 Stück Kiefern⸗Langnutzh., gutes Schneideh., mit 1703 fm. 49 rm Kiefern⸗Schichtnutzh. II. Kl. Gestellaufhieb, Jagen 79: 12 Stück Buchen⸗Lang⸗ nutzh. mit 6 fm. V. Schutzbezirk Pfefferteich. Schlag, Jagen 84: 5 Stück Eichen⸗Langnutzh. mit 3,06 fm. Schlag, Jagen 96: 6 Stück Eichen⸗Langnutzh. mit 19,13 fm. 3 1 15 rm Eichen⸗Schichtnutzh. II. Kl. 39 Stück Birken⸗Langnutzh. mit 18,60 fm. Windbruch und Trockniß. Jagen 94, 95, 96, 97, 104: 8 31 Stück Kiefern⸗Langnutzh. mit 56 fm. 66G(assche 8 22 2 rm Kiefern⸗Schichtnutzh. II. Kl. Forsth. Alt⸗Ruppin, den 1. April 1886. Der Oberförster:

ur

3 b Holzverkauf im Wege der Suhmission. . rsterei Schwiedt bei Tuchel (Bahnstation) Westpreußten.

des Zuschlages vor dem Verflößen an die Königliche Forstkasse Die erforderlichen Verbandhölzer werden auf Wunsch zur Tare abgegeben.

Fickert.

ufschrift „Holzsub⸗ nterzeichneten entgegengenommen.

Brahe:

Rest binnen 6 Wochen nach Ertheilung se in Tuchel zu zahlen.

aus Belauf und en ZJagen 13

—q—

Kiefern 11

Taxpreis pro Festmeter.

fm St. fm

Langholz

Röther⸗ und Fuhr⸗ löhne

ℳ.

Anforde⸗ rungs⸗ preis

Taxe für das ganze Loos

E111615“

km

11

St

Fuchswinkel . . . Jagen 16 a. u. 19a. Doebelsheide. Jagen 41 u. 60 b. Schwiedt. Jagen 159 a. u. 166 VBirkwaldd Jagen 146 a. Eichberg 1“ 992 Jagen 290b. u. 291b. Plaskau b322 Jagen 270c. u. 280b.

V V

62 1

61 142 20

11 24 60

107 /180,95 60 71011977 45 63 192 325 57

62 26 72 123/44

s 73 19 69 115 38

95/76

9155 21

5074 06 9

419 86 95] 12191 54 1608,33

97 122 31 28 77 6466 231 y552 03 122 149 75 60 38 4466 32261 04

Summa

aus den Schlägen. Schwiedt, den 1. Apri

265 647 88 Die besonderen Submissionsbedingungen, 1. da für den Holzverkauf aus fiskalischen Forsten können, wie auch die 1 eingesehen oder gegen Erstattung der Kopialien von hier bezogen werden.

Nach Schluß der Submission erfolgt der meistbietende Verkauf von geringeren Kiefernlanghölzern

511 865,11

1 1886. Der

Oberförster.

1072 1316— [607 509 20 37353 36 4386 39

„Offerte auf Abfälle ꝛc.“ gungen 12. April d. J., Mittags 1 Uhr, an zeichnete Verwaltungs⸗Abtheilung portofrei und post mäßig verschlossen einzusenden.

an Augenschein genommen werden.

59 Uhr, im

10525

5670,—

13800,—

7019— 4728 41742—

sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen Aufmaßregister, in hiesiger Registratur

circa 12211 kg Schmiedeeisendrehspähne, circa 801 kg Schmiedeeisenabfälle verzinkt, circa 45 kg Gummiabfälle (ca. 39 kg ohn Leinwandeinlage), circa 1637 kg Messingabfälle, circa 6148 kg Messingdrehspähne, circa 2375 kg Stahlabfälle, circa 268 kg Stahlspähne, 1. circa 41 kg Yellowmetallabfälle, circa 270 kg Zinkabfälle, circa 500 kg Zinkasche, circa 473 kg Feilen und Raspeln, 1 Laufkrahn, v“ 18 Manometer, 8 4 Salinometer, 3 Vacuummeter. Offerten auf die Gegenstände, welche tragen und den müssen, sind bis

8† die

ie Aufschrift 4 Bedin⸗ zun unter

genau entsprechen

Die Bedingungen liegen im Bureau der Ver

waltungs⸗Abtheilung aus und können gegen vorherige Entrichtung von 0,50 in baar verabfolgt werden

Die zum Verkauf gelangenden Gegenstände können den Werktagen von 9—11 Uhr Vormittags in

Danzig, den 28. März 1886. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.

[1083]

Die Anfertigung und Lieferung von: 1

373 Stück Patronentaschen für Bahnwärter,

373 Leibriemen mit Koppelschloß und

227 Futteralen für Signalfahnen soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung ver⸗ geben werden. Die Proben, nach welchen die Anfertigung zu er⸗ folgen hat, liegen in unserem Dienstgebäude hier, Louisenstraße 8, Zimmer 22, zur Ansicht aus; eben⸗ daselbst werden die näheren Bedingungen kostenfrei verabfolgt. Das Postporto für Uebersendung der Letzteren nach auswärts beträgt 10 ₰.

Bezügliche Offerten sind portofrei und versiegelt unter unserer Adresse mit der Aufschrift: „Lieferung von Patronentaschen ꝛc.“ bis zum 17. April cr., Vorm. 10 Uhr, einzureichen. Posen, den 31. März 1886. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt

(Direktions⸗Bezirk Breslan).

Ausschreibung von Oberbau⸗Materialien. Gruppe A. Gußstahlherzstücke, 8 Stück Radlenker in Winkelprofil aus Fluß⸗ stahl.

[1088] der Lieferung

150 660

Gruppe B. kg verschiedene Schrauben, Stück Klemmplatten, Unterlagsplättchen ꝛc., Stück Gleitstühle, Stück Zungenkloben. 1 Ausschreibung werden die Be dingungen für die Bewerbung um Arbeiten Lieferungen vom 17. Juli 1885 zu Grunde gelegt Eröffnung der Angebote am 16. April 1886 Vormittags 10 Uhr. Ende der Zuschlagsfrist am 30. April 1886, Nachmittags 6 Uhr. 3 Die Ausschreibungs⸗Unterlagen liegen im Mate⸗ rialien⸗Bureau zur Einsicht offen und werden daselbit einschließlich des bei der Einreichung des Gebotes zu benutzenden Gebotbogens für Gruppe A. gegen 60 und für Gruppe B. gegen 1 in Baar oder in deutschen Reichspost⸗Briefmarken verabfolgt. 8 Köln, den 1. April 1886. Materialien⸗Burean der Königlichen Eisenbahn⸗Di Cinksrheinischen).

53 000 73 000 4 500 850 Der vorstehenden

““

[1087] Verding von Eisenbahnarbeiten. Die Ausführung des Bahn⸗Unterbaues der Neu⸗ baustrecke Weismes —St. Vith, Strecke Weismes Born, einschließlich des Amel⸗Viadukts, umfassend 196 000 cbm Bodenbewegung 8 1 700 cbm Mauerwerk, 5 000 qm Chaussirung, 8 soll einschließlich Lieferung der Materialien verdungen werden. Bedingungen und Zeichnungen liegen Trank⸗ gasse 23, Zimmer 18, hierselbst, vom 6. d. M. ab zur Einsicht offen. Abdrucke der Bedingungen können gegen porto⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 3 durch den Bureauvorsteher Schumacher II., Trankgasse Nr. 23 hierselbst, bezogen werden. 8 Die Aushändigung der Bedingungen erfolgt nur an solche Unternehmer, welche sich über ihre Leistungs⸗ fähigkeit durch vorherige Vorlage von Zeugnissen aus neuerer Zeit genügend ausweisen. Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift: „Angebot auf Ausführung des Bahnkörpers der Neubaustrecke Weismes —St. Vith“

ö“

Vith. bis zum 21. April d. J., an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben er⸗ folgen wird, an uns, Trankgasse 23 hierselbst, porto⸗ und bestellgeldfrei einzureichen. . Angebote, welchen die vorgeschriebenen, mit Na⸗ mensunterschrift und Siegel versehenen Materialien⸗ Proben nicht beigefügt sind, werden nicht zugelassen. Die Zuschlagsertheilung erfolgt innerhalb der dem Verdingungstermine folgenden zehn Tage. 8 Köln, den 2. April 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direction (linksrh.).

Abtheilung IV. N