1886 / 89 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

per April⸗Mai und per Mai⸗Juni 43,5 43,7 bez., per Juni⸗Juli —, per Juli⸗August —, per Kugust September —, per September⸗Oktober 45,4 bez., per Oktober⸗November —, per November⸗Dezbr. —.

Leinöl per 100 kg loco ℳ, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit a in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine still. ekündigt Ctr. Kündigungspreis Loco ℳ, per diesen Monat —, per April⸗ Mai —, per September⸗Oktober 22,7

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % Termine fest und höher. Gekündigt 140 000 1. Kün⸗ digungspreis 36,20 ℳ, loco mit Faß ℳ, per diesen Monat, per April⸗Mai und per Mai⸗Juni 36,3 36,2 36,3 bez., per Juni⸗Juli 37 36,9 37 bez., per Juli⸗August 37,8 37,9 bez., per August⸗ September 38,6 38,5 38,7 bez., per September⸗ Oktober 39,2 39,4 bez.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 34,8 34,7 bez.

Weizenmehl Nr. 00 22,50 20,75, Nr. 0 20,75 bis

Roggenmehl Nr. 0 20,00 18,75, Nr. 0 u. 1 18,25 17,50 pr. 100 kg br. inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Eier bleiben andauernd über⸗ wiegend angeboten und sind heute 2,50 2,55 per

Schock zu notiren.

Stettin, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen flau, loco 145,00 156,00, vdr. April⸗Mai 157,50, pr. September⸗Oktober 163,00. Roggen flau, loco 125,00 130,00, per April⸗Mai 132,00, pr. Sept.⸗Oktober 135,00. Rüböl unverändert, pr. April⸗Mai 44,00, pr. Sep⸗ rember⸗Oktober 45,70. Spiritus sich befestigend, loco 33,50, pr. April⸗Mai 34,90, pr. Juni⸗Juli 36,40, pr. August⸗Sept. 37,60. Petroleum versteuert, loco Usance 1 ½¼ % Tara 12,00.

Posen, 10. April. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 31,70, pr. April 33,00, pr. Mai 33,20, pr. Juni 34.80, pr. Juli 35,70, pr. August 36,50, pr. Sept. 37,20. Fester.

Breslau, 12. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. April⸗Mai 33,30, do. pr. Juni⸗Juli 35,00, do. pr. Aug.⸗Septbr. 37,00. Weizen —. Roggen pr. April⸗Mai 133,00, do. pr. Juni⸗Juli 136,00, do. pr. Septbr.⸗Oktober 140,50. Rüböl loco pr. April⸗Mai 44,50, do. do. vpr. September⸗Oktober Zink: ruhig. Wetter: Veränderlich.

Köln, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,50, fremder 18,00, pr. Mai 17,25, pr. Juli 17,60. Roggen loco Hiesiger 14,50, pr. Mai 13,35, pr. Juli 13,55. Hafer loco 14,75. Rüböl loco 23,40, pr. Mai 23,20, pr. Oktober 24,20.

Bremen, 10. April. (W. T. B.) Petroleum 8 ericht) ruhig. Standard white loco 5,45 Br.

Hamburg, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco flau, holsteinischer loco 160,00 bis 165,00. Roggen loco flau, mecklen⸗ burgischer loco 140,00 bis 145,00, russischer loco ruhig, 104,00 bis 108,00. Hafer flau. Gerste still. Rüböl flau, loco 41 ½3. Spiritus still, pr. April⸗Mai 23 ½ Br., pr. Mai⸗Juni 23 ½ Br., pr. Juni⸗Juli 24 Br., pr. August⸗September 26 ½ Br. Kaffee ruhig, Umsatz 2500 Sack. Petroleum loco fest, Standard white loco 6,65 Br., 6,50 Gd., pr. April 6,40 Gd., pr. August⸗Dezember 6,95 Gd.

Wien, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,52 Gd., 8,54 Br., pr. Mai⸗Juni 8,44 Gd., 8,46 Br., pr. Herbst 8,60. Gd., 8,62 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,45 Gd., 6,47 Br., pr. Mai⸗Juni 6,48 Gd., 6,50 Br., pr. Herbst 6,90 Gd., 6,92 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,93 Gd., 5,95 Br., pr. Juni⸗Juli 5,96 Gd., 5,98 Br., pr. Juli⸗August 6,03 Gd., 6,05 Br., ver September⸗Oktober —. Hafer pr. Frühjahr 6,90 Gd., 6,92 Br., pr. Mai⸗Juni 6,88 Gd., 6,90 Br., pr. Herbst 6,70 Gd., 6,72 Br.

Pest, 10. April. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, pr. Frühjahr 8,34 Gd., 8,36 Br., pr. Herbst 8,34 Gd., 8,36 Br. Hafer pr. Frühlahr 6,42 Gd., 6,44 Br., pr. Herbst 6,28 Gd., 6,30 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,50 Gd., 5,57 Br.

Amsterdam, 10. April. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 56 ¼.

Amsterdam, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. November 217. Roggen pr. Mai 132, pr. Oktbr. 136.

Antwerpen, 10. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen ruhig. Roggen unverändert. Hafer ruhig. Gerste unbelebt.

Antwerpen, 10. April. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 16 bez. u. Br., pr. Mai 16 8 bez., 16 ½ Br., pr. Juni 16 8 Br., pr. September⸗ Dezember 17 bez., 17 ¾ Br. Steigend.

London, 10. April. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 13 ½ nominell, Rüben⸗ 12 ruhig.

Liverpool, 10. April. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation u. Export 2000 B. Amerikaner fest, Surats fest, gefragter. Middl. amerikanische Lieferung stetig.

Paris, 10. April. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 33,50 à 33,75. Weißer Zucker matt, Nr. 3 pr. 100 kg pr. April 38,80, pr. Mai 39,25, pr. Mai⸗August 39,75, pr. Oktober⸗Januar 40,50.

Paris, 10. April. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. April 21,40, pr. Mai 21,60, pr. Mai⸗August 22,25, pr. Juli⸗August 22,60. Mehl 12 rques ruhig, pr. April 47,30, pr. Mai 47,75, pr. Mai⸗August 48,50, pr. Juli⸗August 48,75. Rüböl behauptet, pr. April 55,25, pr. Mai 55,75, pr. Mai⸗August 56,75, pr. September⸗ Dezember 58,50. Spiritus ruhig, pr. April 46,25, pr. Mai 46,50, pr. Mai⸗August 47,00, pr. Sevtember⸗Dezember 46,75.

New⸗York, 10. April. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York do. in New⸗Orleans 8 ¾. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6 ¼, do. Pipe line Certificates Doll. 73 ½ C. Mehl 3 Doll. 25 C. Rother Winterweizen loco Doll. 91 C., pr. April Doll. 90 C., pr. Mai Doll. 91 C., pr. Juni Doll. 92 ½ C. Mais (New) 45 ½, Zucker (Fair refining Muscovades) 4,77 ½. Kaffee (Fair Rio⸗) 8 ¾. Schmalz (Wicox) 6,55, do. Fairbanks 6,50, do. Rohe und Brothers 6,40. Speck 5 ⅛. Getreidefracht 3 ½. 1 8

vee

Die an der hiesigen Produktenbörse Schlußscheine für Weizen, Roggen und Hafer sind von einer Seitens der ständigen Deputation der Produktenbörse niedergesetzten Kommission einer Re⸗ vision unterzogen worden. Nach dem von dieser Subkommission erstatteten Bericht hat die ständige Deputation in ihrer Sitzung vom 3. d. Mts. die nachstehend bezeichneten wesentlichen Aenderungen in den gedachten Schlußscheinen beschlossen:

A. Für den neuen Weizenschlußschein (welcher neben dem bisherigen eingeführt wird):

a. in der Deklaration von jeder Farbebestimmung abzusehen, der Deklaration vielmehr folgenden Wort⸗ laut zu geben: „gut, gesund, von jeder Farbe, Rauh⸗ (rivett) Weizen ausgeschlossen und durchschnittlich mindestens 715 g per Liter wiegend ꝛc.“

b. in den Bedingungen dem §. 3 folgende Fassung zu geben:

„Der Kündigungsschein muß enthalten: Bei Lieferungen vom Kahne das Datum der Kündigung, den Namen des Schiffers, der auch in das an der hiesigen Börse ausgelegte Kahn⸗ register eingetragen sein muß, die Nummer und den Standort des Kahns, der dem Schiffer von dem Polizei⸗Schiffahrtsbureau als Auslade⸗ oder Anlegeort angewiesen ist, und an dem er zur Zeit der Besichtigung Seitens des Empfängers angekommen sein muß, den Ort der Abladung und das Quantum der Ladung ec.“

§. 4 der bisherigen Schlußschein⸗Bedingungen folgenden Nachsatz anzuhängen:

„Hat bei Lieferungen vom Kahne der Schiffer den Standort innerhalb des Weichbildes auf Anordnung der Polizeibehörde verändern müssen, so ist dies kein Grund, die Kündigung für un⸗ gültig zu erklären.“

c. Mit Rücksicht auf die niedrige Normirung des Minimalgewichts auf 715 g pro Liter wurde be⸗ schlossen, den §. 7 der bisherigen Bedingungen, nach welchem eine Lieferung doch als kontraktlich angesehen wurde, wenn sich bei der durch die Sachverständigen⸗ Kommission herbeigeführten Qualitäts⸗Gewichts⸗ Ermittelung ein Mindergewicht von 5 g pro Liter herausstellte, zu streichen, und weiter den Schlußsatz des §. 12 b. wie folgt zu ergänzen:

ꝛc. die Forderung, welche sich herausgebildet aus dem Unterschiede zwischen dem Preise des Kon⸗ trakts und dem der Zwangsregulirung, sowie die usancemäßige Courtage, außerdem Porto⸗ Auslagen und Stempel, ist derjenigen Partei, zu deren Gunsten dieselbe sich herausbildet, von Seiten des anderen Theiles sofort baar zu be⸗ zahlen. Im Uebrigen wurde beschlossen, die bis⸗ herigen Bedingungen unverändert zu lassen.

B. Für Roggen wurde das schlußscheinmäßige Minimalgewicht auf 668 g,

C. für Hafer auf 400 g pro Liter festgesetzt, auch wurden für die Bedingungen der Schlußscheine dieser beiden Produkte Aenderungen, welche dem neu fest⸗ gestellten Wortlaut des Weizenschlußscheines in §. 3, §. 4, §. 7 und 12 b. entsprechen, angenommen.

Das schlußscheinmäßige Quantum wurde für Weizen, Roggen und Hafer auf 50 t festgestellt. Es wurde jedoch weiter von der ständigen Deputation beschlossen, daß diese Abänderungen der Schlußscheine noch nicht als definitiv angenommen zu erachten seien, daß vielmehr die endgültige Beschlußfassung über die in Rede stehende Frage in einer später anzuberaumen⸗ den Sitzung erfolgen solle, damit die Interessenten

„½

etwaige Wünsche noch verlautbaren können.

Wetterbericht vom 11. April 1886, U

Uhr Morgens.

002

Wind. Wetter.

Temperatur in °Celsius

2

red. in Millim.

u. d. Meeressp.

Bar. auf 0

WSW 5 wolkig OSO 2 wolkig still heiter

83

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm

Haparanda . Moskau . ..

9

NO 3 bedeckt

8 2 bedeckt

/

bedeckt

G

SSrSo

222ö2Nö2ö2E2

SU8SAR

5 Cork, Queens⸗ V

5 heiter 6 halb bed.

town.. 22.,118338. 1 wolkig Sylt 5 Regen

Peneng 8 NV 2 Schneel) winemünde 4 bedeckt Neufahrwasser S 2 wolkenlos Memel ... 1 5 wolkenlos 50 NNW 2 Regen Münster .. 752 V 1 bedeckt Karlsruhe .. 2 bedeckt Wiesbaden 1 bedeckt2) München 4 bedeckt Chemnitz 1 bedeckts) Berlin.... 2bedeckt Wien... 2 1 wolkig Breslau . .. 2 SS 3 bedeckt⁴) Ile d'Aix.. 8 6 wolkig Niszza 1 heiter 1 Teiest... 2 bedeckt 10

¹) Früh Schnee. ²) Regen. ³) Nachts starker Schrfüh. 4) Ge. 8 1eh Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen heüse 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = 1.. 4 = mäͤßig, 5 = frisch, 6 stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

Orkan. - Uebersicht der Witterung.

Eine totale Umzgestaltung der Luftdruckverhältnisse hat sich vollzogen. Der hohe Luftdruck hat sich nordwestwärts ausgedehnt bis über Nord⸗Skandina⸗ vien hinaus. Das Minimum im Nordgwesten ist verschwunden, dagegen ist eine andere Depression, von der Adria kommend, an der Odermündung erschienen, in weiterer Umgebung trübes Wetter mit Nieder⸗ schlägen hervorrufend; nur an der ostdeutschen Küste herrscht trockenes heiteres Wetter. In Deutschland

ist die Temperatur im Westen gefallen und im

1.

Osten gestiegen, in der Westhälfte von Deutschland liegt dieselbe erheblich unter der normalen, im Nordosten erheblich über derselben.

11“ 1 8 Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ aus. 95. Vorstellung. Violetta (La Traviata).

per in 4 Akten von Verdi. Ballet von P. Taglioni. In italienischer Sprache. (Violetta Valerie: Frl. Pattini, als Gast, Frl. Hoffmanu, Hr. Kalisch, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 100. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 96. Vorstellung. Sieg⸗ fried. Musik⸗Drama in 3 Akten von Richard Wag⸗ ner. Anfang 6 ½ Uhr. 8

Schauspielhaus. 101. Vorstellung. Zum ersten Male: Timandra. Trauerspiel in 5 Akten von Adolf Friedrich Grafen von Schack. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Dienstag: Das Urbild des Tartüffe. 8

Mittwoch: Romeo und Inlia. 8

Donnerstag: Das Urbild des Tartüffe.

Wallner-Theater. Dienstag: Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Zum 4. Male: Die Spiel⸗ kasse. Posse in 5 Bildern nach dem Französischen des Labiche von Dr. A. Gerstmann.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Dienstag: Der Müller und sein Kind. Volksdrama von Raupach. Halbe Preise. In Vorbereitung: Amor von Margzotti.

Triedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 26.

Dienstag: Unter persönlicher Leitung des Kompo⸗ nisten Johann Strauß. Zum 68. Male: Der Zigeunerbaron. Operette in 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die Dekorationen sind von den K. K. Hoftheatermalern Burghardt, Brioschi Kautsky in Wien.

Mittwoch: Unter persönlicher Leitung des Komp⸗ nisten Johann Strauß. Z. 69. M.: Der Zigeuner⸗ baron.

Residenz-Theater. Direktion: Anton Anno. Dienstag: Zum 25, Male: Fran Doktor. Schwank in 3 Akten von P. Ferrier u. H. Bocage. Vorher, auf vielseitiges Verlangen: Die Schul⸗ reiterin. 1

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Donnerstag, 15. April: Eröffnung der Gemälde⸗Ausstellung von Wassili Wereschagin.

Velle-Alliance-Theater. Dienstag: Operetten⸗ Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theaters. Zum 336. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von Millöcker. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Zum 337. Male: Der Bettelstudent.

Walhalla-Pperetten-Theater. Zum 61. Male: Das lachende Berlin.

Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“

Dienstag:

berzoglich weimarischen Concertmeisters Carl

Halir und Kruse).

8 5 3. Theil.

Ulrich. reisgekrönt von der Königl. Akademi ZWI11““ hr ,, 282. 8 Akademie

schönen Künste zu Brüssel.) ademie der

werden an der Theaterkasse für acht Tage vorh ausgegeben. 88 5 Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Philharmonie. Dienstag: Sinfonie⸗Concert des Philharmonischen Orchesters. Dirigent: Mannstädt, unter gefälliger Mitwirkung des Groß Concert D-moll für 2 Violinen von Bach

Concert Nr. 2 A-moll von R d Hr. Halir). Sinfonie Nr. 8 von Bach. bb

Concert-Haus. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗

Kapelle). Schluß der Concerte am 30. April er Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr. Solisten⸗ und Sinfonie⸗Concert (unter Mitwirkung der Dame Fräulein Fiedler und Fräulein Morgenstern) des Königlichen Musikdirektors Hrn. H. Mannsfelde 1. Theil. Ouverture zu Ibsens Trauerspiel „Ein⸗ nordische Heerfahrt“ von Em. Hartmann. Marche festival von Gounod. Scherzo aus Op. 16 . Mendelssohn, für Orchester eingerichtet von Heim Hofmann. Recitativ und Arie von Ant. Rubi stein, gesungen von Fräulein Eugenie Fiedler 8 2. Theil. Vollständige Musik zu Goethe's „Egmont⸗ von L. v. Beethoven. Mit verbindendem Tert vo Michel Bernays, gesprochen von Fräulein Morgen⸗ stern. Die Lieder gesungen von Fräulein Eugenie Sinfonie triomphale von H

a. Allo. mode energico. b. Scherzo. Vivace. c. n nale. Allo molto. Rauchen ist nur in den Nebensälen, Rang und im Tunnel gestattet. Die Abonnements⸗Billets verlieren 30. April cr. unbedingt ihre Gültigkeit.

im zweiten

mit dem

Circus Nenz. Markthallen. Dienstag, Abends 7 Uhr. Wiederholung der am Sonn⸗ abend mit großem Beifall stattgehabten Parade⸗Gala⸗ Vorstellung zum Benefiz für Herrn Franz Renz und dessen Sohn Oscar. „Agat“, arabischer Voll⸗ bluthengst, in 2 Monaten in Freiheit dressirt von Herrn Franz Renz. Die Fahrschule, geritten von Herrn Oscar Renz. Prinz Carneval und sein Gefolge, komisch⸗equestrische Vorführung von 10 arabischen Hengsten, dressirt und vorgeführt durch Hrn. Franz Renz. Die Konkurrenz der großartigen Springpferde „Lady Lyon“ und „Atropos“ mit dem arab. Schimmelhengst „Harras“. Der Batalllen⸗ Sprung. Quadrille à la Cour. Zarina und Atala, equestrisch⸗choreographische Ausstattungs⸗ Pantomime. Auftreten der hervorragendsten Reit⸗ künstlerinnen und Reitkünstler. . 8

Mittwoch: Vorstellung.

E. Renz, Direktor.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Helene Feder mit Hrn. Dr. Kurt „Heinicke (Coburg). 1 Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Heinrich von Pritwitz und Gaffron mit Frl. Brunhild von Puttkamer. . Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann à la suite Frhrn. von Canitz und Dallwitz (Potsdam) Hrn. Königlichen Oberf. Roeder (Elbingerode i. H.). Hrn. Landesbaumeister Rautenberg (Stendal). Eine Tochter: Hrn. Berg⸗Insp C. Schwand (Nicolai). b Gestorben: Hr. Königlicher Major u. Bataillons⸗ Commandeur im 4. Westfälischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 17, Carl Sebaldt (Saarbrücken). Hr. Rittmeister a. D. Paul Schmidt (Kösen). Hr. Königl. Hof⸗Maurermeister Friedr. Wilh. Niendorff (Storkow.) Hr. Dr. Karl Gillmeister (Potsdam). 8

[2684] 8

Gestern Nachmittag verschied nach kurzem Leiden im Alter von beinahe 75 Jahre

der Königliche Landrath a. D.,

Kammerherr Sr. Majestät des Königs und

Commandator der Westfälischen Genossenschaft des Johanniter⸗Ordens,

Herr Arnold Ludwig von Holtzbrinck,

Ritter des Königlichen Kronen⸗Ordens II. Klasse,

des Königlichen Rothen

Adler⸗Ordens III. Klasse, des Königlichen Kreuzes der Ritter v

2 8 des König 8 om Hausorden

von Hohenzollern und des Ritterlichen Ordens St. Johannis San. zu 8 2 5 Jerusalem ꝛc.

Durchdrungen von den christlichen Heilswal

war er das Muster eines westfälischen Edelmannes.

grheiten, beseelt von unbegrenzter Liebe zu Sr. Majestät 1 rung gristlie heiten, von unbegrenzter Liebe zu Sr. Majestät dem Kaiser und König und dem Königlichen Hause der Hohenzollern, ausgezeichnet unerschütterlichen Rechtssinn, offenen Charakter, unermüdliche

FeI., durch klaren Verstand, Thätigkeit und wahrhaft ritterliches Wesen

Beinahe 24 Jahre stand er als Landrath an der Spitze unseres Kreises und förderte dessen Bestes in jeder Richtung und auf allen Wegen, wie er vorher lange Jahre als Landrath des Kreises Siegen gewirkt hatte, auch nachdem er als Staatsbeamter des wohlverdienten Ruhestandes genoß, war er als Mitglied des Kreistags, als Kreis⸗Deputirter und hochgeschätztes Mitglied des Provinzial⸗Landtags,

des provinzialständischen Ausschusses, als Vorsitzender der

die Interessen seiner weiteren Heimath und Die Liebe und Dankbarkeit der

Altena, den 10. April 1886.

Provinzialwegekommission unausgesetzt thätig,

des Kreises nach allen Seiten hin erfolgreich zu vertreten. ind 2 Kreiseingesessenen werden folgen und ein unvergängliches Ehrendenkmal seines Lebens bilden.

ihm darum über das Grab hinaus

Die Kreisstände des Kreises Altena In deren Namen: Dr. Kruse, Königlicher Landrath.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [2429]) SDeffentliche Zustellung.

Nr. 1989. F. J. Springer, Kaufmann dahier klagt gegen Gabriel Debatie, Schuhmacher von hier, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Lederkauf v. J. 1885/86, mit dem Antrage auf Zahlung von 44 48 und 6 20 Arrestkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ das Großherzogliche ö da⸗

Dienstag, den 25. Mai 1886, Vormittags 9 ¾ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ettlingen, 6. April 1886. 8 1 Matt, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. [2434]. Oeffentliche Zustellung.

9 Die Preußische Bodenkredit⸗ Metjenbank zu Berlin W, hinter der katholischen Kirche, vertreten

durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Fellmann, hier, klagt gegen den Schuhmacher Leopold Ferdinand Witzke, unbekannten Aufenthalts, und Genossen, wegen rückständiger Zinsen mit dem An⸗ trage, den Beklagten Schuhmacher Leopold Ferdinand Witzke zu verurtheilen, gemeinschaftlich mit den übrigen Beklagten der Klägerin 63 rückständige Zinsen nebst 5 % Judikatszinsen davon seit dem Tage der Rechtskraft des zu erwartenden Urtels zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grund⸗ stück Palsch Nr. 3 zu bezahlen, das Urtel auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Bromberg auf

den 22. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Warminski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Carlsstraße.

Zas Abonnement beträgt 4 50 für dus Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30

4.

Alle Post-Austalten nehmen Bestellung an;

für Bertin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Direktor des städtischen Gymnasiums zu Frankfurt a. M., Dr. Mommsen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Rentmeister a. D., Rech⸗ nungs⸗Rath Reichmann zu Hofgeismar, und dem Gerichts⸗ kassen⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗Rath Bleul zu Breslau, bisher zu Oels, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Hauptlehrer Kösler zu Liegnitz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem e chen Hauptlehrer Kache zu Ober⸗Peterswaldau im Kreise Reichenbach den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Gräflichen Revierförster Liepe zu Damme im Kreise Lübben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlichen Konsuxl Pelldram zu Canton ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts⸗ bezirk des Kaiserlichen Konsulats zu Canton die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs⸗ angehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutz stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Dem Kaiserlichen Konsul Dr. Gabriel zu Amoy ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amts⸗ bezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der un deutschem Schutz stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. vA““

Auf den Bericht vom 12. März d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 700 000 ℳ, zu deren Aufnahme die Stadt Hom⸗ burg v. d. Höhe, Regierungsbezirks Wiesbaden, durch das Privilegium vom 31. Dezember 1879 ermächtigt worden ist, von vier und ein halb Prozent auf vier Prozent herabgesetzt werde mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten Anleihe⸗ scheine den Inhabern derselben unter Innehaltung der in den Anleihescheinen vorgesehenen dreimonatlichen Frist für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürger⸗ meister Amt der Stadt Homburg v. d. Höhe nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf vier Prozent eingereicht werden.

Beerrlin, den 26. März 1886. Wilhelm.

von Puttkamer. von Scholz. An die Minister des Innern und der Finanzen

Privyvilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber

lautender Anleihescheine des Kreises Braunsberg bis zum Betrage von 150 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Kreistage des Kreises Braunsberg Ostpr. unterm 13. Januar 1886 Beschloßfen worden ist, zum Zwecke des Grunderwerbes für die Eisenbahnlinien Allenstein Mehlsack Kobbelbude und Mehlsack —Braunsberg ein weiteres Darlehn von 150 000 Reichsmark aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung,

u diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds, bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In⸗ haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihe⸗ cheine in einem Seseenee.eeanse Fmgr. welcher dem noch nicht ge⸗ 8 tilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Beetrage von 150 000 ausstellen zu dürfen, da sich hier⸗

gegen weder im Interesse der Gläubiger, noch des Schuldners

1 etwas zu erinnern gefunden hat in Gemäßheit des 8 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stelung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 150 000 ℳ, in Buchstaben: „Einhundertfünfzigtausend Mark“ Reichswährung, welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 nach der Bestimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die ahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden uster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach ver durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der lusgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Einem und böchstens Sechs vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen apitalsschuld, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ eträgen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte

geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗ tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1 Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird sür die Berg ge der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen . Gegeben Berlin, den 26. März 1886. 6 (L. 8.) Wilhelm. Für den Minister de: öffentlichen Arbeiten: Lucius. von Scholz.

Regierungsbezirk Königsberg. Anleiheschein des Kreises Braunsberg,

.. te Ausgabe, Buchstabe

von Puttkamer.

Provinz Ostpreußen.

Nummer über 11“ ..Mark Reichswähztzßt

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 26. März 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu vom . ten 18. Nr.. Seite .und Gesetz⸗Sammlung für 18. Nr. SGeit )

Auf Grund des von dem Bezirksausschusse des Regierungs⸗ bezirks Königsberg unterm 12. Februar 1886 genehmigten Beschlusses des Kreistages des Kreises Braunsberg vom 13. Januar 1886 wegen Aufnahme einer Schuld von 150 000 aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds, bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Braunsberg Namens des Kreises Braunsberg durch diesen für jeden Inhaber gültigen, sowohl Seitens des Gläubigers als 8 Seitens des Schuldners un⸗ kündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von. Mark Reichswährung, welche an den Kreis Braunsberg banr gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50 000 erfolgt vom Jahre 1886 ab aus einem zu diesem Bohuf gebildeten Tilgungs⸗ stock von wenigstens Einem Mhn des Nennwerths des ursprüng⸗ lichen Schuldkapitals jährlich, unter der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Dem Kreise Braunsberg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die ver⸗ ftacft Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs⸗

ock zu.

Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt. 8

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . ab im Monat Juni jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar.

Die 1üee Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr., in je einem in Braunsberg und in Königsberg i. Pr. erscheinenden öffent⸗ lichen Blatte und in dem amtlichen Organ der Kreisbehörde zu Brauns⸗ berg. Sollte eines dieser letzteren Blätter eingehen, so wird von dem Kreisausschusse des Kreises Braunsberg mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr. ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht.

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe⸗

eine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichs⸗ münze verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihescheines in Braunsberg bei der Kreis⸗Kommunalkasse und in Berlin und Königsberg i. Pr. bei den in den vorbezeichne⸗ ten Blättern bekannt gemachten Einlösestellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rück⸗ zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises Braunsberg.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine rerfolgt nach Vorschrift der §§. 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 R.⸗G.⸗Bl. S. 83 bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G.⸗S. S. 8

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für krafttos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Kreisausschusse des Kreises Braunsberg anmeldef und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubtatte Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind .. . . halbjährliche Zins⸗ scheine bis zum Schlusse des Jahres .. .. ausgegeben; die ferneren

Nnss eine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. jie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den. Fnhagfr des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Braunsberg mit seinem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ künftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. raunsberg, den. . ten 1 Der Kreisausschuß des Kreises Braunsberg.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen. Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg.

Erster (bis zehnter) P (1te) Serie zu dem Anleiheschein des Kreises Braunsberg, Ausgabe, Buchstabe 1 über.. .. Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über Mark. Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw. 1. Juli) 18 .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten bis .. mit (in Buchstaben) Mark. Pfennig bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Braunsberg und bei den bekannt gemachten Em in Berlin und Königsberg i. Pr.

raunsberg, den.. ten.. Der Kreisausschuß des Kreises Braunsberg

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der e vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkun 8 Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses könn

unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Braunsberg, Ausgabe, Buchstabe . . . . .Nr. 1 28 Mark Reichswährung.

u dem Anleiheschein des Kreises Braunsberg, Buchstabe... Rhr. .. über . . . .Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die ... te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom en 18 db6 .. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Braunsberg und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Königsberg i. Pr., sofern dagegen Seitens

spruch erhoben ist. den . en

Der Kreisausschuß des Kreises Braunsberg. Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des

werden, do Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden

Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

... ter Zinsschein. V . .. ter Zinsschein.

Anweisung.

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Finanz⸗Ministerium.

Bei der Se en Seehandlung sind ernannt: der Kassen⸗Se t der Bureau⸗Diätar Schneider zum Kassen⸗Sekretär, der Bureau⸗Diätar Glienicke zum Geheimen Registratur⸗ Assistenten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angeregenheiten.

Dem Oberlehrer am Askamschen Gymnasium zu Berlin, Dr. Johannes Hermann, ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Engel am Realgymnasium zu Stralsund ist, unter gleichzeitiger Berufung an das Real⸗ gymnasium zu Ma⸗ um Oberlehrer an dieser Anstalt befördert worden.

8 chtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Kaiser und Kbnig ließen Sich heute von dem Polizei⸗ Präsidenten Freiherrn von Richthofen Vortrag halten, nahmen militärische Meldungen entgegen und hörten demnächst die

Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Chefs der Admiralität. u“ 8

en mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

etär Bobbe zum Geheimen Registrator,

Berlin, 13. April. Se. Majestät der

des als solchen legitimirten Inhabers des Anleihescheins kein Wider⸗ 8

Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗

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