e Klagen erhoben worden sind, so darf ich wohl der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch in den hier in Frage kommenden Landestheilen, insbesondere in Oberschlesien die Behörden die richtige Grenze finden werden. Was in meiner Macht liegt, die Bedenken des Herrn Vorredners zu zerstreuen, wird meinerseits sehr gern geschehen. 1
Graf Frankenberg⸗Ludwigsdorf befürwortete die Vorlage, welche ja ausschließlich die unentschuldigten Schulversäumnisse bestrafen wolle.
Dann wurde das Gesetz in den einzelnen Paragraphen und im Ganzen angenommen.
Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der XIII. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errichtung und Unter⸗ haltung von Fortbildungsschulen in den Pro⸗ vinzen Westpreußen und Posen. 1
Der Bericht war erstattet von dem Grafen zu Eulen⸗ burg⸗Prassen, welcher Namens der Kommission die unver⸗ änderte Annahme des Entwurfs empfahl. b
Fürst Ferdinand Radziwill erklärte: Die Polen erblickten in diesem Gesetz ein gegen sie gerichtetes Kampfgesetz. Die Regierung suche gerade den nationalen Geßzensatz zu verschärfen. Es müsse für den einen Theil der Bevölkerung verbitternd wirken, daß Bildung und Kulturhebung nur bei einer Nationalität gepflegt werden solle. Man wolle das Polnische, eine Kultursprache, zu einer Bauernsprache, zu einer Art Kauderwelsch herabdrücken. Die Polen würden gegen das Gesetz stimmen.
Graf Zieten⸗Schwerin bedauerte, daß der Entwurf, welcher die Erlernung der deutschen Sprache zur ersten Be⸗ dingung der Schulbildung mache, nicht auch auf andere annektirte Provinzen ausgedehnt worden sei, und drückte die Hoffnung aus, daß eine solche generelle Regelung für die ganze Monarchie nicht zu lange auf sich warten lasse.
Herr von Kleist⸗Retzow kritisirte die Bestimmung des Ge⸗ setzes, wonach nicht der ganze Sonntag von der Ertheilung des Fortbildungsschulwesens frei zu lassen sein soll, sondern nur die Zeit des Hauptgottesdienstes. Die Fortbildungs⸗ schulen könnten noch so vollkommen sein, sie blieben eine menschliche Einrichtung. Die Sonntagsheiligung sei eine Gottes⸗ ordnung; das religiöse Leben des Volkes würde durch die Thätigkeit der Fortbildungsschulen nicht gepflegt, sondern ge⸗ schädigt werden. 1
Der Staatssekretär Dr. von Möller erwiderte darauf: Die Regierung sei bemüht, den Ansprüchen der Kirche immer mehr erecht zu werden. Sie erkenne das Recht des Sonntages dee Haus an. Das Ziel, welches Herr von Kleist im Auge habe, sei ein hohes; aber so ideale Ziele ließen sich nicht auf einmal erreichen. Einen Wochentag für den Unterricht anzusetzen, sei vielfach nicht thunlich: das würde unter den Deutschen Mißstimmung erregen und sie ebenfalls zu Gegnern des Gesetzes machen wie die Polen. In keiner Fortbildungsschule werde während des Hauptgottes⸗ dienstes Unterricht ertheilt. Erst wenn die Fortbildungsschulen
weitere Forschritte gemacht hätten, werde man vielleicht dazu übergehen können, den ganzen Sonntag frei zu lassen.
Herr Dr. Miquel äußerte: Als Praktiker in der Frage der Fortbildungsschulen könne er versichern, daß die jungen Leute, wenn sie sich zu dem Sonntagsunterricht reinigten und putzten und in der Fortbildungsschule zu dem Besuch des
Gottesdienstes aufgesordert würden, viel regelmäßiger dem
Gottesdienst beiwohnen, als wenn der Sonntag vollständig
vom Unterricht frei sei.
In der Spezialdiskussion beantragte Graf Zieten⸗Schwerin, den Sonntag überhaupt vom Fortbildungsschulunterricht frei zu lassen.
Graf Pfeil führte aus: Es sei ein gefährliches Präcedens,
wenn man die Sonntagsruhe nicht in vollem Umfange inne⸗
halte, und wenn man Eingriffe in die Sonntagsheiligung unternehme. Er beantrage deshalb, in §. 2 die Worte von
„Jedoch darf“ bis „ertheilt werden“ zu streichen und statt
dessen zu setzen: „Der Besuch des Unterrichts an den Sonn⸗
tagen darf nicht erzwungen und der Unterricht während der nicht ertheilt
te gar ke
Staatssekretär Dr. von Möller erklärte sich gegen beide Anträge; ebenso Herr Bötticher (Magdeburg). b Schließlich wurden die beiden Anträge abgelehnt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Kommission angenommen. Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (64.) Sitzu ng des Hauses der Abgeordneten erklärte bei Fortsetzung der Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Fest⸗ tellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr vom 1. April 1886/87, und be⸗ treffend die Deckung der Ausgaben dieses Nach⸗
rags⸗Etats, der Abg. Dr. Meyer (Breslau), seine Freunde hätten von Anfang an keinen Zweifel gelassen, daß sie den Kampf⸗ gesetzen gegen die Polen nicht zustimmen koͤnnten. Das könne sie aber nicht abhalten, solchen Maßregeln zuzustimmen, die sie früher
elbst als loyale Mittel zur Förderung des Deutschthums in
enen Landestheilen befürwortet hätten, wenn sie auch mit Kampfgesetzen verquickt seien. Alle seine Freunde hielten daran fest, daß das deutsche Element ausgebreitet und befestigt werden müsse. Zu diesem Zwecke wollten sie die erforderlichen Mittel bewilligen. Es sei keine Feindseligkeit, wenn man die Polen anhalte, ihre Kinder Deutsch lernen zu lassen. Das
ei eine Wohlthat. Man sei deshalb zu einer unbefangenen, aber auch eingehenden Prüfung der Vorlage bereit und nehme auch an der Form des Nachtrags⸗Etats keinen Anstoß. Schwerer wiege das Bedenken des Abg. Windthorst, daß der Staat hier in die Rechte der Kommune eingreife. Allein man müsse erwägen, daß die Lasten der Kommune dort viel größer seien als anderwärts. Dem Abg. Dr. Wehr könne man freilich nicht folgen; das Geldfordern müsse der Regierung überlassen bleiben. Redner habe sich überhaupt aus den Reden des Abg. Dr. Wehr die Lehre abstrahirt: daß der wahre Lokalpatriotismus immer bereit sei, Geld zu nehmen. Redner und seine Freunde ständen den in dem Nachtrags⸗Etat enthaltenen Positionen sympathisch gegen⸗ über, deren Einzelheiten die Kommission zu prüfen haben werde. .
Der Abg. Dr. Windthorst verwahrte sich gegen den Vor⸗ wurf des Ministers, daß er die Polen nur als Unterthanen sub conditione ansehe. Er halte dieselben für unbeschränkte Unterthanen wie alle anderen auch. Aber er wolle die Rechte schützen, welche die Polen erworben hätten. In nicht miß⸗ zuverstehender Absicht habe ihm der Abg. Dr. Wehr imputirt, er hätte einen neuen Schulkampf insceniren wollen. Redner habe
nur die verfassungsmäßige Stellung, wie f jetzt die
Schule 1* —
sthalten wollen und verwahre sich gegen etwaige Ver⸗ dächtigungen, welche gewisse Preßorgane sich zur Aufgabe machen könnten. Der Minister habe gesagt, daß auch die pro⸗ testantische Kirche der Unterstützung bedürfe; die katholische Kirche besinde sich aber auch in schwerer Lage. Redner könne der Vorlage nicht zustimmen; die Ziele sollten mit ungerechten erreicht werden; der Zweck heilige aber nicht die Mittel.
Der Abg. Dr. Sattler meinte: seine Freunde und er stän⸗ den der Vorlage durchaus wohlwollend gegenüber und sähen in derselben nur eine Förderung der dortigen Gegend, auch der Interessen der Polen. Sie würden in Konsequenz ihrer früheren Beschlüsse auch diese Mittel bewilligen, um das Vor⸗ dringen des Polenthums zurückzustauen. Das Gebiet der Schule sei hierzu das geeignetste. Den deutschen Beamten werde daneben ebenfalls eine wichtige Aufgabe zufallen. Zu einer anderen Position des Nachtrags⸗Etats übergehend, möchte der Redner die Forderung von 700 000 ℳ für die Hafenanlage in Geestemünde noch als dringend nothwendig empfehlen.
Hierauf wurde ein Schlußantrag angenommen.
In einer persönlichen Bemerkung wies der Abg. Dr. Wehr die Behauptung des Abg. Dr. Windthorst zurück, daß er dessen Gegner wäre und ihn verdächtige. Er sei nur essen sachlicher Gegner; sachliche Angriffe seien aber doch keine Verdächtigungen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Vorredner dehne seine sachlichen Angriffe dann zu weit aus. Verdächtigt habe ihn der Abg. Dr. Wehr aber doch, wenn derselbe ihm in Bezug auf die Schule Absichten unterlegte, die Redner nicht ausgesprochen habe. Er habe die Schule vertheidigt, wie sie in den Gesetzen stehe; danach hätten die Kirche, die Gemeinde und die Eltern einen Einfluß auf die Schule, und den wolle er nicht verkümmert sehen.
Die Vorlage wurde hierauf der Budgetkommission über⸗ wiesen. 1 2 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, den 4. Mai, 12 Uhr.
— Zur Vervollständigung unseres Anfangsberichtes über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten lassen wir nachstehend die Rede des Ministers der geistlichen, E1u“ „ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Goßler, im Wortlaut folgen:
Meine Herren! Die allgemeinen politischen Motive sind in der heutigen Diskussion bisher nur wenig gestreift worden, und ich glaube auch, daß das Thema im Großen und Ganzen durch die fruüheren Verhandlungen erschöpft ist. Nur der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat erneut Veranlassung genommen, seine Auffassung über die staatsrecht⸗ liche Stellung der ehemals polnischen Landestheile zur preußischen Krone darzulegen, und hat ernent dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Polen gewissermaßen nur sub conditione Unterthanen des preußischen Staates seien. Es ist diese Auffassung oftmals widerlegt worden, und ich habe deshalb hier im Wesentlichen nur zu konstatiren, daß die gegentheilige Auffassung der König⸗ lichen Staatsregierung, die sowohl in diesem wie in früheren Jahren unter Anführung zahlreicher Dokumente begründet worden ist, unentwegt dieselbe bleibt.
Ich habe im März 1883 in vollständiger Uebersichtlichkeit die⸗ jenigen maßgebenden Enunziationen der Krone vorgetragen, aus denen ganz klar hervorgeht, unter welchem Gesichtspunkte im Jahre 1815 und in späteren Zeiten die Einverleibung ehemals polnischer Landes⸗ theile bezw. die Wiebervereinigung polnischer Landestheile mit der preußischen Krone betrachtet worden ist. Es wird aber, da ich es damals vergessen habe und überhaupt dieser Punkt noch nicht berührt worden ist, nicht ohne Interesse sein, wenn ich nachhole, daß derselbe Monarch, welcher im Jahre 1815 die Einverleibung der polnischen Landestheile mit Preußen verfügt hat, bereits im Jahre 1832 ganz ähnlichen Auf⸗ fassungen gegenüber, wie diejenigen, zu deren Vertreter der Hr. Abg. Dr. Windthorst sich heute macht, seine staatsrechtliche Stellung ge⸗ nommen hat. In dem Landtagsabschied vom 14. Februar 1832 wurde von ihm ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei der Einverleibung gar keine anderen Gedanken obgewaltet haben, als daß die polnischen Landestheile „einen Bestandtheil Unseres Reiches“ bilden sollten, und es wurden die Stände aus⸗ drücklich gemahnt, „sich ferner jeder willkürlichen Deutung Unseres Königlichen Wortes gemessen zu enthalten.“ Was im Jahre 1832 ausgesprochen ist, hat auch heute noch volle Berechtigung. In allen diesen Fragen ist allerdings die Thatsache zu verzeichnen, daß, möge von Seiten der Staatsregierung oder von dem Träger der Krone das staatsrechtliche Verhältniß den Polen gegenüber klargestellt sein, dieselben nach 10, 20 oder mehr Jahren genau dasselbe behaupten, was früher widerlegt ist. Darauf läßt ich nur erwidern, daß es bei dem, was die Könige Preußens ver⸗ kündet, was die Vertretungen Preußens und des Deutschen Reiches beschlossen haben, sein Bewenden behält und sein Bewenden behalten wird, auch über alle Zweifel und Verdächtigungen hinaus.
Die allgemeinen Bemerkungen, welche die Freunde und die Gegner der Vorlage gemacht haben, lassen sich nicht leicht gruppiren. Die Freunde der Vorlage haben wiederholt den Vorwurf erhoben, daß einmal gewisse Zwecke durch den Nachtrags⸗Etat nicht erfüllt worden seien, und zweitens, daß diejenigen Zwecke, die in dem Nachtrags⸗Etat eine Erfüllung finden sollen, nicht in ausreichender Weise bedacht worden sind.
Was den ersteren Gesichtspunkt anbetrifft, so haben die Herren Abgg. Freiherr von Minnigerode und Dr. Gerlich darauf hingewiesen, daß die Berücksichtigung der kirchlichen Bedürfnisse hätte erwartet werden können, aber im Etat nicht eingetreten sei. Meine Herren, Sie können es wohl der Staatsregierung glauben, wenn sie versichert, daß dieser Punkt sehr eingehend in den vorbereitenden Stadien erwogen worden ist. Es ist ja ganz zweifellos, daß, wie Hr. Dr. Gerlich mit Recht hervorhebt, namentlich die Belastung der evangelischen Ge⸗ meinden — wie das ja auch in der Diaspora gar nicht anders sein kann — mit Kirchensteuern eine ganz kolossale ist. Durch sehr genaue Ermittelungen, die ich im Frühjahr vorigen Jahres habe anstellen lassen, ist konstatirt worden, daß es in den Ostprovinzen eine ganze Reihe von evangelischen Kirchen⸗ gemeinden giebt, die über 100 % der Staatssteuer allein für ihre kirchlichen Zwecke aufbringen müssen. Das ist im Verhältniß zu anderen Landestheilen ganz unerhört. Es hat daher nahe gelegen, bei der Bedeutung, welche das deutsche Element in den Provinzen mit polnisch redender Bevölkerung für den Staat hat, zu fragen: ist es zulässig, in dem Rahmen einer Vorlage, wie sie gegenwärtig hier Ihnen gebracht ist, kirchliche Interessen zu berücksichtigen?
Die Frage ist verneint worden, und zwar aus Gründen, die der Hr. Abg. Kantak allerdings auch der Vorlage in der jetzigen Fassung entgegentrug. Man wollte die nationale Aufgabe, welche der Staat im Osten zu erfüllen hat, nicht durch das Wachrufen kirchlicher Gegen⸗ sätze verdunkeln. Obwohl man die politische Bedeutung des deutschen kirchlichen Lebens, sei es der Evangelischen, sei es der deutschen Katholiken, vollkommen anerkannte und man von Herzen wünschen müßte, daß sowohl die kirchlichen Verhältnisse der Evange⸗ lischen aufgebessert werden möchten, als diejenigen der deutschen, in der polnischen Diaspora lebenden Katholiken, die ja nun seit Jahr⸗ zehnten ihren Nothschrei erheben wegen einer ungenügenden Seelsorge, ich sage, obwohl das Alles klar den Augen der Regie⸗
vorlag, trug man doch Bedenken, Maßregeln vorzu⸗ die — es hätte ja kaum anders sein können — von der Vorlage unter den Gesichtspunkt einer
rung schlagen, d Gegnern
Protestantisirung oder eines Hineintragens religiöser kirchlicher Fra in die vorliegenden nationalen Aufgaben hätten gebracht werden — Allein diese Rücksicht, die auf den Abg. Kantak allerdings den umgekehrten Eindruck gemacht hat, ist es gewesen, welche dahin ge⸗ führt hat, diese ganze Materie unerörtert zu lassen; wir haben 8 deshalb hier einfach lediglich mit dem Schulinteresse zu thun. .
Auf diesem Gebiet haben die Freunde der Vorlage darauf hin⸗ gewiesen, die Mittel seien in der Vorlage zu gering bemessen; es würden für große Zwecke zu geringe Summen verlangt. Indessen hierin hat sich die Regierung, wie ich schon in der Kommission gesag habe, nach der finanziellen Decke strecken müssen.
Die Zwecke, welche bei den Vorlagen in Frage kommen können gehen, wie ich bei der Berathung des Febreranstellungegesehes und anderweit, namentlich im Jahre 1883 hier schon entwickelt habe naturgemäß nach zwei Richtungen: einmal der Schutz des Deutschthums und zweitens die Aufgabe, die Kinder polnischer Zunge in das deutsch⸗ Sprachgebiet hineinzuführen. Will man bei der gegenwärtigen Ge⸗ legenheit beide Zwecke verfolgen, — und an entsprechenden Er⸗ wägungen hat es innerhalb der Staatsregierung in wochenlanger Arbeit nicht gefehlt — so gelangt man zur vollen Dotation der Schulen in den Landestheilen, mit denen wir uns beschäftigen. Man kommt dann an der Hand der Statistik, die im Jahre 1882 aufgenommen ist, — und es liegen auch aus neuerer Zeit wieder Nachrichten vor — in der That zu ganz kolossalen Summen. Ich will Sie hier nicht mit Details behelligen aber auch wenn nur ein normaler Frequenz⸗Zustand, wie er für rein deutsche Schulen allgemein vorgesehen ist, geschaffen werden soll, so fehlt es an wenigstens 1500 Klassen und mehr als 1800 Lehrern. Schon daraus werden Sie erkennen, daß man, da die Leistungsfähig⸗ keit der Gemeinden fast durchweg erschöpft ist, zu Bewilligungen aus Staatsfonds kommen würde, die weit über das hinausgingen, was die Staatskasse heute leisten kann. Die Steaatsregierung hat sich selbstverständlich die Frage vorgelegt: was kann nach der gegenwärtigen Finanzlage aufgewendet werden? und, nachdem ungefähr die Beträge festgestellt waren, hat man die erforderliche Beschränkung in den Zielen eintreten lassen. Dabei trat naturgemäß in den Vorder⸗ grund der Gesichtspunkt, das Deutschthum zu schützen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den gegenwärtigen Nachtragsetat, der nicht die Bedeutung eines Dotationsgesetzes hat, in dem Um⸗ fange eingestellt, wie sie nach unserem Ermessen vielleicht im Laufe dieses Jahres verwendet werden können; ich bitte, das festzuhalten.
Nach welchen Rücksichten die einzelnen Positionen bemessen worden sind, wird in der Kommission näher dargelegt werden. Ich beschränke mich deshalb darauf, hier in Kürze anzudeuten, was etwa auf dem Gebiet der Volksschule mit den eingestellten Nummern von 2 000 000 ℳ im Extraordinarium und 400 000 ℳ im Ordinarium geschaffen werden kann.
Ich gehe dabei davon aus, daß aus dem Extraordinarium an Schulbauten vielleicht 100 ganz neue Schulen, wobei der Schulbau zu 12 000 ℳ zu rechnen ist, und 200 Erweiterungsbauten zu je 4000 ℳ ausgeführt werden können, und daß dementsprechend etwa 300 neue Lehrerstellen zu gründen wären. Die Ziffern, von denen ich für die Bemessung der Baukosten ausgehe, beruhen nicht etwa in der Phantasie, es liegen vielmehr Nachweisungen der Bezirksregierungen über die Kosten vor, welche derartige Bauten im Durchschnitt verursachen, und wir haben vor Allem einen ganz hübschen Anhalt in der Verwendung der un⸗ gefähr 550 000 ℳ, die wir auf Grund des oberschlesischen Nothstands gesetzes für Schulen in den sogenannten sieben Nothstandskreisen in Oberschlesien verwandt haben. Das sind ungefähr dieselben Ziffern. Ich kann indessen hier wohl einschalten, daß die Ziffern sich vielleicht etwas verschieben können und, wie ich hoffe, auch verschieben werden, namentlich unter dem Gesichtspunkte, daß man meines Erachtens versuchen muß, — das wird ja natürlich eine sorgfältige lokale Prüfung erfordern, — statt in jedem Falle neue Schulgebäude nach einem gewissen festen Schema aufzuführen, vor⸗ handene Gehöfte und Häuser anzukaufen und zu aptiren, um auf diese Weise mit geringeren Mitteln eine den vorläufigen Verhältnissen ent⸗ sprechende, geeignete Einrichtung zu treffen, aber auch auf der anderen Seite dafür zu sorgen, daß in rascher Weise die Segnungen des Nachtrags⸗Etats dort zur Geltung kommen.
Ich habe mich ganz unabhängig hiervon schon früher mit dem Gedanken eines sogenannten Normal⸗Schulhauses beschäftigt; aber nicht in dem Sinne, daß man für die ganze Monarchie nun ein Schema habe, sondern immer in der Tendenz, durch eine zweckmäßige Ausnutzung eines erfahrungsmäßig gegebenen Raumes die erforderlichen Schulbedürf⸗ nisse, sowie auch die Lehrerwohnungsbedürfnisse in möglichst voll kommener Weise zu befriedigen. Die Frage ist übrigens nicht leicht zu lösen, namentlich weil sie von lokalen Gewohnheiten beeinflußt ist.
In den östlichen Landestheilen, das werden mir ja die Herren aus den gedachten Gegenden bestätigen, hat man z. B. im Allgemeinen auf dem Lande das Bedürfniß, nicht zu hoch zu bauen, sondern die ganze Wohnung mehr in horizontaler Gliederung sich erstrecken zu lassen, wodurch er⸗ hebliche Mehrerfordernisse, namentlich in Bezug auf die Dachlegung entstehen, während in den westlichen Landestheilen der zweistöckige Bau die Regel bildet. Namentlich überall da, wo die Konfiguration des Terrains und der theure Preis des Grundes und Bodens eine stärkere Ausnutzung des Terrains verlangt, ist dies der Fall. Doch das nur gewissermaßen in Parenthese. Ich will damit nur andeuten, daß ich nicht von der Anschauung ausgehe, als wenn alles nach einem ge⸗ wissen Schema gehen müßte, und als wenn ich sagen wollte: jede neue Schule kostet 12 000 ℳ; der Satz ist nur ein allgemeiner Anhalt. Mit der Schaffung neuer Schuletablissements korrespondirt die Gründung neuer Lehrerstellen. Wenn man dabei von der, in den Verhältnissen nur allzusehr begründeten Auffassung ausgeht, daß die Gemeinden zum großen Theil gar keine Moehrleistung werden übernehmen können, und daß deshalb nicht nur die laufenden persön⸗ lichen, sondern auch die sachlichen Kosten und die Einrichtungskosten der Schulen aus Staatsfonds werden bezahlt werden müssen: so ge⸗ langt man schon zu der Auffassung, daß sich mit den geforderten 400 000 ℳ kaum 300 Cehrerslellen werden gründen lassen, und da⸗ neben bleibt das Bedürfniß bestehen, für eine ganze Anzahl von be⸗ reits vorhandenen Stellen Gehaltszulagen zu gewähren, um hierdurch eine anderweite Besetzung zu ermöglichen.
Meine Herren, auch heute wieder ist das Bedürfniß bestritten worden, dem Deutschthum in den polnischen Landestheilen einen be⸗ sonderen Schutz zu gewähren. Es ist der Ausspruch des Hrn. Abg. Gerlich, daß sich das Deutschthum in der De⸗ fensive befinde, bezweifelt worden. Ja, meine Herren, das ist eine Frage, bei welcher im Großen und Ganzen weniger auf die Statistik Werth gelegt werden muß, als auf das Ürtheil der⸗ jenigen Herren, die seit Jahrzehnten, sei es amtlich, sei es vermöge ihrer gewerblichen Thätigkeit, den betreffenden Landestheilen angehören. Von diesen Herren werden Sie wirklich einmüthig die Auffassung hören, daß das Deutschthum im Rückgange ist. Es mag ja für einen Deutschen traurig sein, dies auszusprechen, aber es ist so. Wenn der Hr. Abg. Dr. Windthorst die Güte hätte, dem Urtheil seiner Kollegen mehr zu vertrauen, dann würden wir uns auch darin vereinigen, wenn ich sage, es ist ein richtiges konservatives Bemühen der gegenwärtigen Staatsregierung, die staatserhaltenden Kräfte, die deutschen E. zeute in den polnischen Landestheilen zu schützen. Denn diese deutschen Elemente sind nicht künstlich hereingerufen, sondern sie haben zum Theil den Boden erst gewonnen. Es ist schmerzlich zu erfahren, daß die Deutschen, welche 100 Jahre dort wohnen, also vorzugsweise auch deutsche Katholiken, im Laufe der Jahrzehnte immer mehr polonisirt worden sind; es ist schmerzlich, die gegenwärtigen Verhältnisse z. B. des Netzedistrikts im weiteren Umfange zu vergleichen mit den Ver⸗ hältnissen im Ausgange des vorigen Jahrhunderts. Heute müssen wir erleben, daß in den dortigen Kreisen, wie in Kolmar u. s. w., polnische Inseln sich bilden, von denen aus sich wie Lavaströme nach allen Seiten hin das polnische Element ver⸗ breitet, und daß dort mit Hülfe leider auch der Konfession der deutsche Katholik anfängt, in seiner nationalen Gesinnung zu schwanken.
Ich bin aber auch sonst im Stande, fuͤr den Rückgang des Deutschthums Zahlen anzugeben. Ich habe mich ja selbstverständli
8 bemüht, Klarheit darüber
zu gewinnen, mit welchen Ziffern wir hier⸗
bei in der Schulverwaltung u. s. w. zu rechnen haben.
Als ich im vorigen Jahre klarstellen ließ, wie die sogenannten polnischen Ueberläufer auf die Schulverhältnisse einwirkten, ergab sich, den Kreisen Strasburg, Löbau
daß noch im August vorigen Jahres in
und Thorn in den Schulen bis zu 19 % Kinder p
; 4. 8. Lautenburg, 20 %
vorfanden, also fast Thorn 86 Ueberläuferkinder, in Stadt, 114, das waren über kinder, in Gollub im Frühjahr 80, auch über 20 %. Ostrowitt fanden sich 33 ½ % bez. 40 %
läufer sich
werden mußte und an die Gemeinden die zweite Klassen einzurichten.
Aber wenn Sie guch von dieser Einwanderung absehen und die sehr interessante Statistik, die sich in den bekannten Konfessionskarten
der Schulen im Regierungsbezirk Marienwerder ich 1882 habe aufstellen lassen Hause zugegangen sind, mit den Feststellungen ich im Februar d. J. veranlaßt habe,
sehr weitgehende Veränderung zu Ungunst kennen. Ich nenne Orte, die Nationalität deckt,
daß innerhalb
328 auf 428, also um 100. Zahl der evangelischen polnisch⸗katholischen Kinder ist von 258 auf 387, wachsen. In der Schule zu Lemberg sind gelische Kinder — etwa ½¼ weniger und polnische Kinder, gleichfalls etwa † mehr In Leibitsch im Kreise Thorn werden 24 weniger und 7 polnische mehr gezählt, und fort. Von einer kleinen Stadt, Strasburg — weilen, daß wenigstens halten haben, 8
sicht erhalten
In der Stadt
Familie polnisch sprechen, und nur 80,
0
in der
sämmtlicher Schul⸗ im Herbst noch 58, das waren In einzelnen Ortschaften wie Gorczenitza und 3 polnische, ausländische Kinder, so daß die ganze Organisation des Unterrichts vollkommen verändert Nothwendigkeit herantrat,
und die ja auch dem hohen vergleichen, so werden Sie auch eine ten des Deutschthums er⸗ in denen sich die Konfession und in denen die Katholiken fast ausnahmslos Polen sind. Die kleine Stadt Löbau, die aus verschiedenen Gründen heute Gefahr läuft, dem Polonismus gänzlich in die Hände zu fallen, weist nach, der 5 Jahre von Ende 1881 bis Anfang 1886 die Zahl der evangelischen, also deutschen Schulkinder von 90 auf 93, also nur um 3 gewachsen ist, die der katholischen, also polnischen Kinder von Neuenburg ist die Schulkinder die gleiche geblieben, die Zahl der ja, wenn man sie vertheilt, den mithin um 129 ge⸗ jetzt 27 katholische deutsche so geht
1
die Städte sich in ihrem Deutschthum er⸗ nenne deshalb dieses Beispiel — habe ich eine Ueber⸗ über die Nationalität der Katholiken. Wir haben in der Stadt selbst unter den Katholiken 2766 Personen, die in der die sich
Nationalität rechnen. ungefähr 1000 deutsch, Nationalitätenstatistik aus
aber
man stutzig werden muß. Das ist Reihe von Jahren die Deutschen ni Gotteshauses sind und naturgemäß nischen Religionsunterrichts Seitens Einrichtungen der Kirche ganz Meine Herren! Zwecke im Großen und Ganzen nicht das Bedürfniß, die Sache zweiten Lesung zu behandeln. eine Bemerkung anknüpfen über d die Stipendien u. s. w., die gemacht worden sind.
Ueber⸗ Stadt kleinen
Inischer
einer
vorfindet, die auch gewisse Ziele werden durch eine die ere Zweck: diejenigen deutschen Elemente,
lich, ihre Töchter oder ihre Bedürfnissen entsprechenden und 100 000 ℳ, die dafür von Be wir haben es ja z. allein von höheren Lehranstalten Erwägung finden, daß es sich bei die in sehr dankenswerther Weise v
28 evan⸗
vorhanden. Kinder das nan glaubt zu⸗
genau ansehen, was Sie f sicherlich nicht zum Vorwurf zu ma
Wir müssen festhalten, 1 seit zwei Jahrzehnten daran gesetzt stärken. Die Zeiten sind in der Th
zur deutschen
Allerdings
v er 1s der Mitte dieses Jahrhunderts ergeben sich zu Ungunsten des Deutschthums Verschiebungen so erheblicher Art, daß
dem Deutschthum verloren gehen. Ich habe in diesem allgemeinen Ueberblick meine
zum Gegenstand eines versteckten Zweifels Meine Herren! Ein Bougquet besteht aus einzelnen Blumen, und
Aber alle diese Vorschläge auf dem Gebiet des höheren Töchterschulwesens, des höheren Unterrichtswesens u. s. w., äß
polnischen Landestheilen mit Recht kräftigen. Dazu sollen die Erleichterungen dienen, welche in dem Etat auf dem Gebiete des höheren Unterrichts vorgesehen sind. ungünstigen Erwerbsverhältnissen und äußeren es in den polnischen Bezirken den mittleren Klassen der Beypölkerung, namentlich den kleineren deutschen bkaah . in der That kaum mög⸗ Söhne
Weise zu B. zu thun mit jährlich über 500 Abiturienten diesen Plänen um Summen handelt, wirklich durch ihre Höhe nicht erschrecken. Wenn Sie sich das einmal nau wa ür diese Summen leisten können, so werden Sie finden, daß eine Verschwendung auf diesem Gebiete der Regierung
8 8 1 daß die polnische Agitation in richtiger Erkenntniß der Umwälzung der sozialen Verhältnisse ihre ganze Kraft
verstehen
vers von den Polen bei einem
Vergleich mit der
ebenso schmerzlich, daß seit einer cht mehr im Besitz eines deutschen mit Hülfe der Ertheilung des pol⸗ der Geistlichen und der polnischen
besten Familien Weise die Kluft Das ist ihnen „Vereins für d erfüllt. Das Haus hat wohl Interessen“ u. s.
so eingehend wie in einer Ich möchte nur noch an ie weiteren Positionen des Etats, Privatstipendien ebildet, sei es a
Mehrheit von Maßregeln erreicht. Plätze zu flusses von kommen ist, anwälte, Aerzte,
sind, die
haben naturgemäß nur einen auf deren Schutz die Regierung in den Werth legt, zu erhalten und zu Bei den sich befindet. Lebensbeziehungen ist Centrum) — ja das kommt aber in einer, ihren deutschen erziehen. Diese 50 000 Ihnen verlangt werden, sind dürfnissen gegenüber nicht groß — Kreiseintheilung
und Sie werden bei näherer in der That das
erwendet werden können, die aber
chen ist. glauben machen sondern vor allen hat, den polnischen Mittelstand zu at längst vorbei, wo in der polni⸗
schen Bevölkerung eine obere Schicht und denen eine große Differenz sich befand, dank der sehr guten flher Schuleinrichtung, überwunden. Dieser Dank wird natürlich in seh
Vereine, die nichts anderes thun, als die Kinder auch aus den sogenannten
Volksbildungsvereins“, des
Rechtsanwälte; kurzum, auf jedem Gebiet, von einem Polen, erwerben, welche für die Ausbeutun
Erheblichkeit sind.
si Stipendiaten sind, so kann man sagen, daß die polnische Agitation im besten Fluß Nach den Stipendiaten später Mitglieder der Vereine werden (Widerspruch im
sich einmal frei gekauft, sonst kenne ich teinen Vereinen ihre Thätigkeit widmen, Agenten für den „Marcinkowski'schen Verein“, welcher sich an die politische
gischsten politischen Agitatoren sind.
eine untere Schicht, zwische allein bestanden. Das ist,
r schlechter Weise uns abgestattet. Wir haben
einer erwerbenden Thätigkeit zuzuführen und auf diese zwischen den beiden sozialen Schichten auszugleichen. mit Hülfe des „Mareinkowski'schen Vereins“, des ie lernende Jugend in Westpreußen“, des frühere „Vereins zur Förderung der moralische
w. auch in hohem Maße gelungen. Es werden
einer planmäßigen Weise — abgesehen von dem geistlichen Stande — Kräfte mit Hülfe von
Vereinsstipendien, denen natürlich auch viele Seitens der vornehmen Adeligen hinzutreten, heran⸗ ls Architekten, als Pharmazeuten, als Aerzte und das ausgefüllt werden kam wird keine Anstrengung gescheut, um diejenigen des politischen Ein Wenn es heutzutage dahin jedem Kreise polnische Baumeister u. s. w. „Marcinkowski'schen
daß fast in Pharmazeuten, des
angesessen Vereins“
Grundsätzen dieser Vereine müssen diese
wohl! sie müssen sonst die Stipendien zurückzahlen kaum vor; — einen Geistlichen kenne ich, der ha — sie müssen der und die Erfahrung liegt vor, daß dies des preußischen Staats anschließt, zugleich die ener
Also auf diesem Gebiete hat sich 8 Deutschthum in der Defensive zu fühlen. Wir sind
in jenen Bezirken heute auf dem Gebiete des Aerztewesens, des Apo⸗ thekerwesens, des Baumeisterwesens kaum noch in der Lage, unseren deutschen Mitbürgern diejenigen Stellen zu sichern, unangefochten Jahrzehnte lang gehabt haben Meine Herren, ich kann damit schließen. eine sehr ernste Frage; es handelt sich nicht, wie
die sie bis dahin
Es ist in der That b Hr. Kantak Sie will, um Ueberwältigung des polnischen Elements, n Dingen darum, der deutschen Bevölkerung den er⸗
forderlichen Schutz zu gewähren.
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
82
8 * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Bentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
.Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
AR. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [3269] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schneidermeister Nepomuk Szymanski von hier, am 21. Januar 1859 zu Czarnikau geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wissentlichen Meineides, wiederholten strafbaren Eigennutzes und Vergehens gegen die öffentliche Ordnung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern.
Potsdam, den 13. April 1886.
Der Untersuchungsrichter b bei dem Königlichen Landgerichte.
Beschreibung: Alter 27 Jahre, Statur schlank
über mittelgroß, Haare dunkelblond, Bart ohne Bart, Gesicht schmal, Gesichtsfarbe blaß. Kleidung blauer Ueberzieher, dunkler Anzug, schwarzer runder
Hut.
[3¹93] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der unter dem 9. Dezember 1884 gegen den Landwirth Friedrich Wilhelm Adolf Storbeck, ge⸗ boren am 11. September 1842 zu Arneburg, wegen Betruges und wiederholter Unterschlagung in den Akten J. IV. C. 631. 83 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Berlin, den 13. April 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
[3494] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kellner Robert Heise, geboren am 13. Juli 1856 zu Kyritz, unter dem 13. März 1884, in den Akten J. II. B. 689. 81 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 13. April 1886.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I. [3492] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der hinter den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Maaß aus Justin und Genossen Seitens des Königl. Kreisgerichts zu Greifenberg i. Pom. unter dem
15. Juli 1879 erlassene, in Nr. 177 dieses Anzeigers
pro 1879 veröffentlichte Steckbrief ist erledigt. Stargard i. Pom., den 12. April 1886. Der Erste Staatsanwalt.
[3495] Offene Strafvollstreckungsrequisition.
Der Handlungsgehilfe Samuel Leiser Hartmann aus Kobylagora, Kreis Schildberg, daselbst am 19. Februar 1862 geboren, zuletzt in Waldenburg wohnhaft, ist durch vollstreckbares Urtheil der Straf⸗ kammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Walden⸗ burg i. Schl. vom 2. März 1886 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe’ von zweihundert Mark, im Unvermögensfalle zu 40 Tagen Gefängniß verurtheilt. Die Polizeibehörden werden um Mit⸗ theilung des Aufenthaltsortes des Verurtheilten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften aber ersucht, im Betretungsfalle die Strafe zu vollstrecken und hier⸗ von zu den Akten M. II. 49/85 Nachricht zu geben.
Waldenburg, den 29. März 1886.
Der Staatsanwalt.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Oeffentliche Ladung.
Auszug. 1““
Das Kgl. Amtsgericht Landau a. J. hat auf An⸗ trag der Klagspartei in Sachen: Höcherl, Maria, minderjährige Dienstmagd von Muͤnster, und der Kuratel über deren außereheliches Kind „Maria Aloisiä“, Beide vertreten durch den Vormund, den Soeldner Josef Geia von Münster, Gts. Strau⸗ bing, gegen Kugler, Erhard, led., großj., Färber⸗ gesellen von Uffenheim, zuletzt wohnhaft in Eichen⸗
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dorf, nun unbekannten Aufenthalts, mi vom 8. April 1886, die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt.
urtheilen:
streckbar zu erklären, und wolle der Beklagte zur seinerzeitigen Verhandlung öffentlich geladen werden.
mündlichen Verhandlung der Sache
anberaumt, was dem Beklagten hiemit wegen un⸗ bekannten Aufenthalts öffentlich zugestellt wird.
[3393 Georg Wilhelm Schulde, Küfer, Beide zu Lisdorf Johann, klagt gegen den genannten Georg Schulde,
Küfer, zu Lisdorf wohnend, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage:
lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf
mit. der Aufforderung, Gerichte zugelas
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
gegen den Nikolaus Strentz, ohne Stand und be⸗ 48,00 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zinsen
streits vor das Kaiserliche Amtsgericht
Auszug der Klage bekannt gemacht.
mit Beschluß
Der Klagsantrag lautet, den Beklagten zu ver⸗
1) die Vaterschaft zu dem obenbezeichneten Kinde anzuerkennen,
2) einen monatlichen Ernährungsbeitrag von 8 ℳ während der ersten 13 Lebensjahre des Kindes, einen jährl. Kleidungsbeitrag von 10 ℳ wah⸗ rend der gleichen Zeitdauer, die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, die Hälfte der allenfallsigen Kur⸗ und Leichen⸗ kosten, falls das Kind innerhalb der Ali⸗ mentationsperiode erkranken oder sterben sollte, eine Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung von 15 ℳ zu zahlen und
sämmtliche Kosten des tragen, ferner das seinerzeitige Urtheil für vorläufig voll⸗
.J. wurde zur
Termin auf
Freitag, den 21. Mai 1886, Vormittags 8 Uhr,
Vom Kgl. Amtsgerichte Landau g.
Landau a. J., den 9. April 1886. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. . Der Kgl. Sekretär: (IL; S) Drechsler. Oeffentliche Zustellung. Die Catharina Kneip, ohne Stand, Ehefrau von
wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St.
die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dieselben zur Massebildung und Auseinander⸗ setzung vor Notar zu verweisen, sowie diesen zu ernennen,
ind ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
den 30. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten ssenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Saarbrücken, den 12. April 1886. Cüppers, Assist., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3387] Oeffentliche Zustellung.
Der Lehrer Johann Roemer zu Dürrenbach klagt annten Wohnort, wegen baaren Darlehns von Zahlung von 48,00 ℳ nebst 5 % vom 4. Juli 1885 ab und ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ zu Wörth
auf Donnerstag, den 20. Mai 1886,
Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
1I“ Lorang, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
3390] Bekanntmachung.
Zwischen den Eheleuten Heinrich Schroeder, Wirth, nd Elise Heselmann zu Devant⸗les⸗Ponts wurde urch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiserl. Land⸗
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Oeffentlicher Anzeiger.
ür aufgelöst erklärt worden. Rechtsstreits zu-
5. Industrielle Etablissements, Großhandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
7. Literarische Anzeigen. 8
8 Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗
Fabrik Fa ki en und 8
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalideudank“, Rudolf Mosse, Haaseunstein
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux.
Familien⸗Nachrichten. Beilage. R gerichts zu Metz vom 6. April 1 mit Wirkung vom 27. Februar 1886 ausgesprochen. Notar Martzloff in Metz ist mit Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögensansprüche der Parteien beauftragt. Publizirt gemäß des Ausf.⸗Ges. v. 8./7. 79. 8 Metz, den 10. April 1886. Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
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[3389] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 16. März 1886 ist die zwischen den Eheleuten Handelsmann Max Simson zu Elberfeld und der Rosalie, geb. Strauß, zu Düsseldorf bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung vom 11. Januar 1886
Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster.
Bekanntmachung. (Armenrechtssache.)
Die Ehefrau des Zimmermanns Wilhelm Neu⸗ mann, Lina, geborene Ziege, zu Metz wohnhaft, klagt auf Auflösung der zwischen ihr und ihrem Ehemann bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar zur Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögensansprüche. Zur Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die Sitzung der I. Civilkammer des K. Landgerichts zu Metz vom 9. Juni 1886, Vorm. 9 Uhr, bestimmt.
Metz, den 13. April 1886.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
[3391]
Die Ehefrau des Schreiners Heinrich Joseph Heck, Elisabeth, geb. Wilden, ohne besonderes Ge⸗ schäft, zu Horrem wohnhaft,
vertreten durch Rechtsanwalt Resch zu Köln,
klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf Dienstag, den 8. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln anberaumt
Köln, den 9. April 1886. .
Resch, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 13. April 1886. Pulvermacher, Aktuar,
auf
[3396] Urtheils⸗Auszug. In Sachen der gewerblosen Clementine Fritz, Ehe⸗ frau des Kaufmanns Ludwig Grosjean, zu Aachen wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Kaeuffer, gegen den Kaufmann Ludwig Grosjean in Aachen, Beklagten, hat die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen durch rechts⸗ kräftiges Urtheil vom 16. März 1886 für zRecht erkannt: 1
„Es wird die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ehemanne bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ver⸗ ordnet, Parteien werden zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor den Notar Groten in Aachen verwiesen und hat der Beklagte die Kosten des Rechts streits zu tragen.“ 3
Aachen, den 9. April 1886.
Bernards, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[3397]
Nr. 6512. Die mit diesseitiger Verfügung vom 16. Februar d. J. Nr. 2590 erkannte Beschlagnahme des Vermögens des Johann August Fettig von Steinmauern wird aufgehoben.
Rastatt, den 11. April 1886.
Großherzogliches Amtsgericht. Farenschon.
Verkäufe, Verpachtungen, “ Verdingungen ꝛc.
Holz⸗Verkauf in der Oberförsterei Limmritz.
Am Donnerstag, den 29. April cr., von Vormittag 10 Uhr ab, sollen im Lange'schen Gasthause zu Limmritz die im Jagen 77 des Schutz⸗ bezirks Trebow lagernden
679 Stück Kiefern Bauholz Inhalt im Ganzen oder in großen Loosen öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden.
Die Abfuhr zum flößbaren Wasser ist bequem und nah.
Limmritz, den 14. April 1886.
Der Oberförster. Danz.
[3277]
mit 1044 fm
[3405]
Die sich voraussichtlich in dem Zeitraume vom 1. April 1886 bis 31. März 1887 ergebenden Materialienabgänge auf den Königlichen Steinkohlengruben bei Saar⸗ brücken, als:
Bekanntmachung.
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33055 Urtheils⸗Auszug.
In Sachen der zu Blatzheim bei Kerpen wohnenden Ebefrau des Ackerers und Wirthen Jakob Schoenen, Elisabeth, geborene Hoch, ohne Geschäft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Resch, gegen den zu Blatzheim bei Kerpen wohnenden Ackerer und Wirth Jakob Schoenen, Beklagten,
hat das Königliche Landgericht, II. Civilkammer, zu Köln durch Urtheil vom 18. März 1886 die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle vollständige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien behufs Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Remy zu Köln verwiesen.
Köln, den 10. April 1886.
W. Resch, 1 Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht: Kölu, den 18 Poril 1886. Pulvermacher, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
35 000 kg verbranntes Gußeisen
114 000 „ altes Gußeisen,
729 000 „ Schmiedeeisenabfälle,
17 000 „ altes Kesselblech,
96 000 „ altes Eisenblech dünncrer Dim
sionen,
alte Drahtseile,
gebrauchte Aloeseile,
5 Hanfseile,
Stahlabfälle, 1
Tempergußabfälle, .
altes Zink und Zinkblech,
Drehspäne von Schmiedeeisen
8 „ Gußeisen, Gummiabfälle, Lederabfälle,
„ Oeltrübe, sollen, soweit sie nicht zu eigenen Zwecken verwendet werden, im Wege der öffentlichen Ausschreibung an den Meistbietenden verkauft werden. d
Die Bedingungen können bei der Unterzeichneten eingesehen, oder auch auf porto⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 0,20 ℳ von derselben bezogen
157 000 1 300
2 000
6 700 69 000
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werden 68 G“ 8 88