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stärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen
termine
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1 ebenfalls dem
stock 8 8 1 ie jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 ℳ abgerundet. 1 2
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. b
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 .ab im Monat Juni jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar.
Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung eeshen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfo 8 spätestens sechs, drei, zwei und einen Mongt vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg, in einem in Königsberg erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlichen Organe der Kreisbehörde zu Osterode. 3
Sollte eines dieser letzteren Blätter eingehen, so wird von dem Kreisausschusse mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsi⸗ denten zu Königsberg ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ bekannt gemacht. “
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung e“ für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe⸗
eine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichs⸗ münze verzinst. 3 x
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihe⸗ scheines in Osterode bei der Kreis⸗Kommunalkasse und in Berlin und Königsberg bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge⸗ machten Einlösestellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Feeesheree folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des
apitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. —
Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapital⸗ beträge, welche innerhalb bbesgig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗
nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises Osterode.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 — R.⸗G.⸗Bl. S. 83 — bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — G.⸗S. S. 281. —
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten 8. der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. “ 1
Mit diesem Anleihescheine sind .. . . halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträͤume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der
insenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren
inss einreihe beigedructen Anweisung. Beim Verluste der
nweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. b 1 — 8
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Osterode mit seinem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ künftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Besser zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Osterode O.⸗Pr., den. ten .“
Der Kreisausschuß des Kreises Osterode.
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Regierungsbezirk Königsberg.
Provinz Ostpreußen. erun d —.) Zinsschein (Ilte) Serie
Erster (bis .. zu dem
des Kreises Osterode, Ausgabe, Buchstabe über . Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über Mark. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw. 1. Juli) 188 ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten bis... mit (in Buchstaben) Mark Pfennig bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Osterode und bei den bekannt gemachten Einlöse⸗ stellen in Berlin und Königsberg.
DHsterode, den.. ten. 8
Der Kreisausschuß des Kreises Osterode.
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. 8 Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Osterode,
Ausgabe, Buchstabe Nr. ... . Mark Reichswährung. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe
n dem Anleiheschein des Kreises Osterode, Buchstabe
Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom .. ten 18 bs.. ten 18 ‧.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Osterode und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Königsberg, sofern dagegen Seitens des als Ferchen legitimirten Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ist. Osterode, den. ten.. 1 1 Der Kreisausschuß des Kreises Osterode. Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ggzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Act abzudrucken:
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... ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Sehbrt und Inspektor an der Ritter⸗Akademie in Liegnitz, kommi arische reis⸗Schulinspektor Frie
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Schilling in Rosenberg W.⸗Pr. ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Gustav Brandt am Gymnasium in Gütersloh zum Oberlehrer an derselben Anstalt, und 8
des ordentlichen Lehrers vom Gymnasium in Minden, Dr. Karl Serres, zum Oberlehrer bei dem Realgymnasium in Witten a. Rhr. ist genehmigt worden. 1
Der praktische Arzt Dr. Dyrenfurth zu Spandau ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Ost⸗Havelland e nannt worden. 88
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Land⸗Bauinspektor Küster, bisher im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, und dem Wasser⸗Bauinspektor Max Volkmann, bisher im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, sind die Funktionen als technische Attaches bei den Kaiserlichen Botschaften bezw. in Rom und in St. Petersburg übertragen worden.
Dem bisher im Ministerium der öffentlichen Arbeiten be⸗ schäftigten Land⸗Bauinspektor Hermann Ditmar in Berlin ist eine technische Hülfsarbeiterstelle im Ministerium der geist⸗ licheng Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten verliehen worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nach Ballhausen; 8
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nach der Provinz Ostpreußen.
Nichtamtliches. Denutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. April. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute längere Zeit mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil⸗ mowski, und empfingen den Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall Grafen Perponcher sowie den Geheimen Hofrath Borck zum Vortrage.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗ Hospitals bei.
Bei den Kaiserlichen Majestäten fand ein kleineres Familiendiner statt.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Königsmarck und Freiherr von Ende übernommen.
— Ueber das Befinden Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen ist gestern folgendes Bulletin ausgegeben worden:
Das Befinden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen ist fort⸗ dauernd zufriedenstellend. 8 8s. Dr. Wegner.
Das heutige Bulletin lautet:
Die Genesung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen schreitet gleichmäßig fort. Dr. Wegner
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß desselben für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Entwendet Jemand ohne gewinnsüchtige Absicht Nahrungsmittel von unbedeutendem Werthe oder in ge⸗ ringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch dritter Personen, zur Beseitigung fremder Noth, so ist er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 26. Februar d. J., nicht wegen Diebstahls, sondern nur wegen Uebertretung des §. 370 Ziffer 5 Strafgesetzbuchs zu bestrafen.
— Bei Durchführung von Anlagen zur Beleuchtung von Straßen und Häusern mit elektrischem Licht ist zur Vermeidung von Störungen und Gefahren darauf zu achten, daß die betreffenden Beleuchtungsleitungen von den für den Telegraphenbetrieb bestehenden Leitungen hinreichend entfernt ecsten werden, um ein Ueber⸗ springen des elektrischen Stromes aus den ersteren in die letzteren Leitungen unmöglich zu machen. Für Bemessung der zu diesem Behufe einzuhaltenden Entfernungen kommt die rößere oder geringere Spannung der zum Betriebe der Be⸗ euchtungsanlagen erforderlichen elektrischen Ströme, die Richtung der Drahtzüge sowie auch die Beschaffenheit der Stützvorrichtungen in Betracht.
Der Minister des Innern und der Minister der öffentlichen Arbeiten haben die Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. unter dem 16. v. M. beauftragt, die Polizeibehörden ihres Bezirks anzu⸗ weisen, diesem Gegesrände ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, und insbesondere die zu ober⸗ oder unterirdischer Durchfüh⸗ rung von Leitungen der bezeichneten Art durch öffentliche Straßen, Wege und Plätze erforderliche straßenbau⸗ bezw. ver⸗ kehrspolizeiliche Erlaubniß fernerhin nicht zu ertheilen, ohne wegen der den jedesmaligen Umständen nach im Interesse der Reichs⸗ Feleg ephermershabtuns zu stellenden Pch. Geen Bedingungen mit der betheiligten Kaiserlichen Ober⸗Post⸗ Direktion in Verbindung getreten zu sein.
Graf
— Der Kaiserliche Botschafter in Paris, zu Münster, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben fungirt der Erste Botschaftssekretär von Kiderlen⸗Waechter als interimistischer Geschäftsträger.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königlich bayerische Ministerial⸗Räthe von Kastner und von Herr⸗ mann und Ober⸗Regierungs⸗Rath Schmidtkonz, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Golz, Königlich württem⸗ bergischer Ober⸗Steuer⸗Rath Fischer und Großherzoglich mecklenburgischer Ober⸗Zolldirektor Oldenburg sind von Berlin abgereist.
Bayern. München, 17. April. Kammer der Reichsräthe hat in ihrer heutigen Plenar⸗ sibung, welcher die Prinzen Luitpold, Ludwig, Leopold,
Arnulph, Alphons und Herzog Ludwig anwohnten, den Rü⸗
8
(Allg. Ztg.) Die
vreneach der Kammer der Abgeordneten zum Kultus⸗Etat sowie zu der Frage wegen Umbaues des Regensburger Bahn⸗ hofs zugestimmt und die Etats der Ausgaben für Reichszwecke, der direkten Steuern, der Straßen⸗, Brücken⸗ und Wasser⸗ bauten nach den Beschlüssen der Abgeeordnetenkammer an⸗ genommen und ferner mehrere Rechnungsnachweisungen durch Anerkennung erledigt.
— (W. T. 82 Die Kammer der Abgeordneten beendete heute die Spezialdebatte über das Arrondirungs⸗ gesetz und nahm das ganze Gesetz mit unbedeutenden Modi⸗ fikationen mit 120 gegen 18 Stimmen an. Die nächste
Sitzung findet am 28. d. M. statt. Wie der
Württemberg. Stuttgart, 16. April „St.⸗A. f. W.“ aus Nizza meldet, empfingen Ihre König⸗ lichen Majestäten am letzten Dienstag den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, welcher sich vor seiner Abreise von dort von den Majestäten verabschiedete. — Am gleichen Tage empfing der König den Kaiserlich russischen Botschafter in Paris, Baron von Mohrenhe im, in Audienz.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 16. April. (Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Zur Theilnahme an den diesjährigen Frühjahrs⸗ prüfungen für den einjährig⸗freiwilligen Militär⸗ dienst hatten sich in Straßburg 29, in Kolmar 20 und in Metz 6, zusammen 55 junge Leute gemeldet. Von diesen haben 23 die Prüfung bestanden und den Berechtigungsschein erlangt (15 davon waren in Elsaß⸗Lothringen geboren), 32 haben die Prüfung nicht bestanden. Außerdem sind seit der letzten Herbstprüfung noch 209 jungen Leuten auf Grund von Schulzeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigungsscheine ertheilt worden — 48 im Ober⸗ Elsaß, 96 im Unter⸗Elsaß und 65 in Lothringen —, von denen 140 (40 im Ober⸗Elsaß, 60 im Unter⸗Elsaß und 40 in Lothringen) in Elsaß⸗Lothringen geboren sind.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. April. (Wien. Abdp.) Das Herrenhaus des Reichsraths tritt am nächsten Montag, den 19. d. M., zusammen, um den Staats⸗ voranschlag und das Finanzgesetz für das Jahr 1886 zu er⸗ ledigen. Als Berichterstatter der Budgetkommission fungirt Ritter von Miklosich.
Pest, 16. April. (Wien. Abdp.) Das Abgeordneten⸗ haus votirte heute in dritter Lesung mit überwiegender Majorität die Gesetzentwürfe über die Gemeinden und über das Disziplinarverfahren gegen Verwaltungsbeamte. Der Präsident wünschte hierauf den Abgeordneten angenehme Feiertage, was diese mit Eljen⸗Rufen auf den Präsidenten er⸗ widerten.
Großbritannien und Irland. London, 16. Avpril. (Allg. Corr.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses legte der neue Schatzkanzler, Sir William Harcourt, das Budget für das Fiskaljahr 1886/87 vor und knüpfte daran eine längere Auseinandersetzung, der Folgendes entnommen ist: Im verflossenen Finanzjahre blieben die Staatseinnahmen hinter dem Voranschlage um 1 208 699 Pfd. Sterl. zurück und beliefen sich auf 80 571 000 Pfd. Sterl. Die Ausgaben bewegten sich um 1 393 337 Pfd. Sterl. unter dem Voranschlage und betrugen 92 223 844 Pfd. Sterl. Es verbleibt sonach ein Defizit von 2 642 844 Pfd. Sterl., welches hinter dem Voranschlage um 184 628 Pfd. Sterl. zurückblieb. Das Defizit pro 1884/85 betrug 1 050 000 Pfd. Sterl. Das Gesammtdefizit für die zwei verflossenen Fiskaljahre beläuft sich demnach auf 3 692 316 Pfd. Sterl. Im Verlaufe eines interessanten Ver⸗ gleichs der Staatseinkünfte während der letzten zehn Jahre hebt der Schatzkanzler hervor, daß die Einnahmen aus dem Verschleiß alkoholischer Getränke sich während dieses Zeitraums um nicht weniger als 4 500 000 Pfd. Sterl. vermindert hätten, woraus gefolgert werden könne, welch mächtiger Umschwung sich in den Lebensgewohnheiten der Nation vollzogen habe. Dieser bedeutende Verlust wurde indeß durch größere Einnahmen aus dem Konsum von Thee, Taback, Obst u. s. w. etwa zur Hälfte gedeckt. Der Konsum des Landes ist befriedigend geblieben und es ist keine wesentliche Schmälerung der Hülfsquellen zu verzeichnen, wenn von dem geringeren Alkoholkonsum abgesehen wird. Das Volk trinkt nicht nur weniger Spirituosen und konsumirt nicht nur viele andere empfehlenswerthere Artikel, sondern spart auch mehr Geld. Die Einlagen in den Postsparbanken haben sich im vorigen Jahr wesentlich vermehrt und betrugen 2 Pfd. Sterl. 13 sh. 6 d. per Kopf der Bevölkerung gegen 2 Pfd. Sterl. 1 sh. 9 d.
er Kopf in den zwei vorhergehenden Jahren. Das durch die Ein⸗ ührung der Packetpost entstandene Defizit verringertsich allmählich. Die Ausgaben in dem Finanzjahr 1886/87 sind auf 90 428599 Pͤfd. Sterl., die Einnahmen auf 89885000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Es entsteht mithin ein Defizit von 543 599 Pfd. Sterl., zu dessen Deckung der Schatzkanzler keine Steuererhöhungen in Vorschlag bringt. Das Desizit soll vielmehr ausschließlich durch eine Reduktion des Tilgungsfonds der Staatsschuld gedeckt werden. Während der letzten elf Jahre hat sich die Staatsschuld um 50 000 000 Pfd. Sterl. vermindert, von welcher Summe 30 000 000 Pfd. Sterl. auf die letztverflossenen fünf 1 kommen. Der für die Tilgung der Schuld im laufenden Jahre bestimmte Betrag von 6750000 Pfd. Sterl. soll um 800000 Pfd. Sterl. gekürzt werden, so daß sich das Defizit von 543 000 Pfd. Sterl. in einen Ueberschuß von 274 000 verwandeln würde. Wäh⸗ rend des neuen Finanzjahres würde die Staatsschuld um etwa 6 000 000 Pfd. Sterl. auf 705 800 000 Pfd. Sterl. reduzirt werden, so daß, ungeachtet der begrenzbaren Leibrenten vom vorigen Jahr und der Emission von Schatzwechseln in 1885 die Schuld seit 1885 eine Herabminderung von 5 000 000 Pfd. Sterl. erfahren haben würde. Der Ueberschuß von 274000 Pfd. Sterl. gestattet allerdings keine wesent⸗ licht Stenecenmäßigunee doch empfiehlt der Schatzkanzler, die Brausteuer, welche Privatleute, die Bier in der eigenen Behausung brauen, zu zahlen haben, in gewissen Fällen, wo die Hausmiethe unter 8 Pfd. Sterl p. a. beträgt, aufzuheben. Dieser Steuererlaß würde einen Verlust von 16 000 Pfd. Sterl. p. a. für den Staatsschatz in sich schließen und den ver⸗ anschlagten Ueberschuß auf 258 721 Pfd. Sterl. herabmindern. Der Schatzkanzler schloß mit einer Mahnung an das Haus zu Gunsten einer strikten Sparsamkeitspolitik. — An die Aus⸗ einandersetzungen des Schatzkanzlers knüpfte sich eine mehr⸗ stündige kritisirende Debatte, die mit der förmlichen Annahme der Resolutionen für die Erneuerung der Thee⸗ und Ein⸗ kommensteuer ihren Abschluß fand.
Frankreich. Paris, 15. April. In dem
(Fr. Corr.)
heutigen Kabinetsrath theilte der Kriegs⸗Minister mit,
Arbeiterführer
ß nach der Besetzung von Lao⸗Kai die Pacificirung von Tongking gesichert erscheine. mittelte dem General Warnet im Namen der Regierung feine “ zu der Art, wie er seine Vollmachten durch⸗ eeführt habe. eed 16. April. (Köln. Ztg.) Der Ausschuß der De⸗ utirtenkammer für Zollangelegenheiten beschloß ie Eechang des Eingangszolles von Getreide auf 5 Fr., wenn das Getreide den Preis von 25 Fr. erreicht hat, da⸗ gegen Ansetzung des Eingangszolles auf 3 Fr., wenn der Preis von 25 auf 28 Fr. gestiegen ist, und Aufhebung des Eingangszolles, wenn der Preis 28 Fr. überstiegen hat.
— 17. April. (W. T. B.) Im Senat richtete heute Audiffret Pasquier in Betreff der Vorgänge in Lacombe eine Interpellation an die Regierung. Der Kultus⸗Minister Goblet hielt in seiner Erwiderung das Recht des Staats, die Kapelle zu schließen, aufrecht und er⸗ klärte: die Regierung werde von diesem Recht Gebrauch machen, wann und wo es nöthig sei. Die Rechte brachte sodann eine Tagesordnung ein, in welcher die mit Gewalt verbundene Anwendung eines außer Gebrauch gekommenen Gesetzes getadelt wird, während die Linke die einsache Tagesordnung, welche die Regierung acceptirt hatte, beantragte. Letztere wurde in der Abstimmung mit 191 gegen 89 Stimmen angenommen. — Der Gesetzentwurf gegen die Spionage wurde ohne Debatte genehmigt.
Die Deputirtenkammer genehmigte heute nach kurzer Debatte die deutsch⸗französische Konvention, betreffend die Grenzabsteckung in den west⸗-⸗afrikanischen Ge⸗ bieten.
— 18. April. (W. T. B.) Der Gerichtshof von Villefranchte (Departement Avpeyron) hat die Redac⸗ teure des „Intransigeant“, Duc⸗Quercy und Roche, welche zu der Einstellung der Arbeit in Décazeville aufgereizt hatten, zu je 15 Monaten Gefängniß verurtheilt.
— 19. April. (W. T. B.) Bei den gestrigen Ersatz⸗
wahlen sind zu Deputirten Hannotaux im Aisne⸗ und Du Guyot (radikal) im Monne⸗Departement gewählt worden. vm Departement Seine et Oise ist Journault (gemäßigter Republikaner) zum Senator gewählt worden.
Türkei. Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Ein ärie betreffend den Firman über die Einsetzung des
ürsten Alexander zum Gouverneur von Ost⸗ zumelien, ist heute erlassen worden; die Pforte wird den Firman in nächster Zeit nach Sofia senden und die beiden Kommissare für die Abänderung des organischen Statuts von Ost⸗Rumelien ernennen. — Auf die letzte Cirkularnote der Pforte, betreffend die in Athen zu thuenden Schritte, liegen jetzt de Antworten sämmtlicher Mächte vor. Nach denselben herrscht vollständige Uebereinstimmung über die Nothwendig⸗ keit, eine Abrüstung Griechenlands herbeizuführen. —.19. April. (W. T. B.) Die von Athen verbreitete Nachricht, daß griechische Truppen Tripo an der türkischen Grenze besetzt hätten, wird hier als unbe⸗ gründet bezeichnet, mit dem Bemerken, daß eine Ortschaft dieses Namens nicht existirt.
Rumänien. Bukgarest, 17. April. (W. T. B.) Gemäß den Ausführungen Kogolniceano’s und Bratiano's beschloß die Kammer mit großer Majorität, den Gesetzentwurf über den autonomen Zolltarif in Erwägung zu ziehen. Hierauf vertagte sich dieselbe bis zum 1. Juni.
Serbien. Belgrad, 19. Aprit. (W. T. B.) Im Beisein des Königlichen Hofes fand gestern die Weihe neuer Fahnen für die Armee in feierlicher Weise statt.
Der unter dem Vorsitz Ristics abgehaltene Parteitag der Liberalen bestätigte das mit den Radikalen be⸗ schlossene Wahlbündniß. ““
Zeitungsstimmen.
Die „St. Petersburger Zeitung“ schreibt: Während der Verhandlungen des Deutschen Reichstages ůber das Sozialistengesetz hat einer der preußischen Minister lebhaft über die großen Schwierigkeiten geklagt, welche der deutschen, an Belgien grenzenden Industrie durch die dortige, die Produktionskosten. unterbietende Konkurrenz bereitet würden; der Konkurrenz auch wurde die Demolirung der bedeutendsten Glasfabrik, deren Besitzer selbst ist, zugeschrieben, mit der Konkurrenz ent⸗ Inhaber der belgischen Industrie⸗Etablissements nicht blos die ans Thierische streifenden Zustände ihrer Arbeiter, sondern auch die eigene miserable Lage und die geringe, seit Jahren kaum 1 % übersteigende Verzinsung des in ihren Etablissements steckenden Aktienkapitals. Ja, ist denn diese unorganisirte, absolut freie Konkurrenz nicht wirklich ein Feind, der auch dem internationalen Denken mehr Stoff zu bieten geeignet wäre als alle sozialistischen und selbst anarchistischen Volksführer und Volksverführer zusammen, die doch weiter nichts vermögen, als die von der freien Konkurrenz angehäuften Giftstoffe immer und immer umzuwühlen, um schließlich doch nur dort, wo dieselben in unbeachte⸗ tem Fortwirken den sozialen Körper durch und durch infizirt hatten, die ekelhaften Eitergeschwüre zum Platzen und zum Offen⸗ baren der tief im “ wüthenden Krankheit bringen zu können? Aber Belgien gehört zu den Idealstaaten der freien Konkur⸗ renz; ob Liberalismus oder Ultramontanismus an der Spitze steht, an as Dogma von dem freien, unfehlbar wirkenden Gesetz von Angebot und Nachfrage, an die Ideale des möglichst unbeschränkten Manchester⸗ ums hat man hier nicht zu tasten gewagt. Dort steht auch noch die Schule unter demselben Gesetz; die Eltern haben die Freiheit, ihre Kinder verdummen zu lassen, und an die Wirksamkeit des Ge⸗ etzes, welches verbietet, die Kinder bis zum 12. Jahre in die Schulen er Verwilderung, in die Kohlengruben ꝛc., zu schicken, glaubt man bei der sonst herrschenden absoluten Freiheit nicht, haben sich doch auch ort, wo solche Freiheit nicht herrscht, ähnliche Gesetze dem Zwange zer freien Konkurrenz, das heißt, dem Zwange der durch die freie
onkurrenz großgezogenen Noth gegenüber als machtlos erwiesen.
Wunderbar, heute hört man den belgischen Unruhen und den durch se aufgedeckten Mißständen gegenüber auch aus dem manchesterlichen ager in Deutschland die Organisationen rühmen, welche die deutsche esetzzebbung zur Eindämmung des regellos und anarchistisch dahin⸗ uthenden sozialen und wirthschaftlichen Lebens geschaffen hat. Höhnend ält man es den Belgiern vor, daß sie weder allgemeine Schul⸗ noch 9 gemeine Wehrpflicht haben, daß die Fabrikgesetzgebung und e Beaufsichtigung der Fabriken bei ihnen ganz im Argen liegt, aß von Unfallversicherung, von Krankheitsversicherung ꝛc. bei
schuldigen die
ihnen noch gar keine Rede sei. Ja, das ist ja doch das Ideal der
vmher noch herrschenden Wirthschafts⸗ und Sozialdoktrin. Dadurch hird es ja gerade Belgien möglich, die erdrückende Konkurrenz auf die Nachbarstaaten auszuüben. Durch keine Altersgrenze, durch keinen Fabrikinspektor, überhaupt durch keinen modernen Feind der Manchester⸗ doktrin beeinträchtigt, schleppt dort der Mensch für den möglichst ge⸗ ungen Lohn von dem Augenblicke an, wo er kriechen kann, Kohlen aus en Bergwerken; durchschnittlich freilich schleppt der belgische Mensch
General Boulanger über⸗
kommt ja auch viel weniger und ruinirt sich viel rascher, wo ihn dann die freie Konkurrenz unbesorgt als unbrauchbare Waare abstößt. Jetzt, wo sich die Frucht dieses edlen Prinzips einmal recht deutlich offenbart hat, da ruft auch die freisinnige Presse Deutschlands: „Ja, warum laßt Ihr es so weit kommen, seht, wir haben vorgesorgt.“ Wir?! Ja, das ist eben das Schlimme, daß man bei diesem Vorsorgen, zu dem auch wohl sonst wo, vornehmlich aber in Deutschland die ersten Schritte energisch gethan sind, nicht sagen kann: „Wir!“ Wir, das heißt das Volk und seine freien Vertreter, haben uns unter dem Zauber des Stichworts „Freiheit“ gegen alle diese Maßnahmen gesträubt. ..
Wenn heute bereits in Deutschland ein kranker oder ein verunglückter Arbeiter nicht mehr einfach als unbrauchbare Waare von der freien Konkurrenz bei Seite geschoben werden kann, sondern als Mensch ver⸗ sorgt werden muß, so würde Aehnliches wohl auch schon für die Altersinvaliden der Arbeit geschehen sein und das Reich wohl auch schon in weiteren Versuchen eine gerechtere Vertheilung der Resultate der nationalen Arbeit, als es die freie Konkurrenz vermag, angestrebt haben, wenn nicht die „Wir“, die sich jetzt des Errungenen rühmen, beim Erringen so gar schwerfällig der voranschreitenden Regierung nachfolgen würden. Es soll Alles geschehen, aber nur auf dem Wege freier Vereinigung. Nun, warum ist es denn auf diesem Wege in Belgien nicht geschehen?
— Die „Wiesbadener Press merkung:
„Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in den letzten Sitzungen mit einer überaus brennenden Tagesfrage, welche das materielle Er⸗ werbsleben der Nation auf das Inniafte berührt, nämlich mit der Nothlage der Landwirthschaft. Prinzipiell geleugnet wird dieselbe nur von den Freisinnigen, weil diese Leute wissen, daß sie andernfalls auch en der Abhülfe der Nothlage schon anstandshalber und ihres Renommses vor den Wählern wegen mitarbeiten müßten, was der Freisinn aber eben nicht will. Die Regierung thut, was sie kann, be⸗ rechtigte Klagen zu hören, zu prüfen und, wo möglich, abzustellen. Ist doch erst im vorigen Jahre eine Erhöhung der Getreidezölle um das Dreifache erfolgt. Aber dem einseitigen Andrängen der landwirth⸗ schaftlichen Abgeordneten, in dieser Richtung noch weiter zu gehen, trat Finanz⸗Minister von Scholz mit dem sehr begründeten Einwande entgegen, daß man mit dem Verlangen nach höheren Getreidezöllen der Landwirthschaft keine rasche Hülfe bringe. Rasche Hülfe ist es aber rrade, was den Landwirthen noththut, und solche bringt ihnen am sichersten und nachhaltigsten das Regierungsprogramm, welches durch Aufschließung der Reichssteuerquellen zu Gunsten des Staats, die Gemeinden und Privaten Preußens von drückenden Auflagen befreien will, die jetzt wie ein Alp auf der wirthschaftlichen Entwickelung lasten. „Helfen Sie uns,“ wandte sich der Finanz⸗ Minister an die Klageführenden, „Mittel zu gewinnen, um die Hälfte der Schullasten auf den Staat zu übernehmen, die Grund⸗ und Gebäudesteuer den Kommunen zu überweisen, und die Zuschläge in Wegfall zu bringen, so repräsentiren diese Entlastungen zusammen mit dem Herabgehen des Zinsfußes um 1 % auch eine beträchtliche Ver⸗ minderung der Produktionskosten, eine Erleichterung der Landwirth⸗ schaft.“ Es handelt sich, mit einem Wort, um praktische Polilik, nicht um Prinzipienreiterei, und auch die bimetallistischen Liebhabereien, die ja im Abgeordnetenhause stark vertreten sind, werden den land⸗ wirthschaftlichen Karren nicht aus dem Sumpf ziehen, in den er aller⸗ dings gerathen und stecken geblieben ist.
— In der ‚„Post“ lesen wir:
Die „Rheinisch⸗Westfälische“ Zeitung vom 7. d. M. sieht sich ver⸗ anlaßt, den Ausführungen eines benachbarten rheinischen Blattes „voll⸗ ständig beizustimmen“, „welches gelegentlich der Besprechung des Ge⸗ schäfts von 250 000 t Kohlen mit dem Bremer Lloyd bemerkt, daß dieser Fall. — Weigerung der Transportverwaltung, niedrigere Tarife zu gewähren — niemals vorgekommen sein würde, wenn die betreffenden Eisenbahn⸗ linien, unter der früheren, mehr kaufmännischen Privatverwaltung geblieben wären.“ Wir waren in der angenehmen Lage, neulich dem „benach⸗ barten rheinischen Blatt“ nachzuweisen, wie es mit dieser Vermuthung bestellt ist. Jene „mehr kaufmännische Privatverwaltung“ hat für Kohlen nach den Nordseehäfen aus eigenem Antriebe — gar keine Er⸗ mäßigungen gewährt. Erst nach dringender Einwirkung der Staats⸗ behörde verstand sie sich im Jahre 1875 dazu, die ersten — nicht genügenden — Frachtherabsetzungen für Steinkohlen nach der Nordsee zu bewilligen und lehnte weitere Fracht⸗ ermäßigungen beharrlich ab. Die Staatseisenbahn⸗Verwaltung aber war es, die im Jahre 1880 sofort nach Erwerb der Bahn für den Staat eine wirksame Frachtermäßigung herbeiführte, unter deren Einfluß der Absatz der Ruhrkohle in Hamburg fast auf das Doppelte gestiegen ist. Diese Thatsachen, welche doch wahrlich jene Vermuthung vollständig widerlegen, sind dem Leserkreise der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ sicherlich nicht unbekannt und es würde uns Wunder nehmen, wenn ihre Mitarbeiter über dieselben nicht auch unterrichtet wären. Was soll man also dazu sagen, daß das Blatt sich gleichwohl derartige den Thatsachen direkt widersprechende Ver⸗ muthungen aneignet und zu ihrer weiteren Verbreitung beiträgt?!
e“ macht folgende Be⸗
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 6. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Entwickelung des Seepostdienstes zwischen Europa und Australien. — Der Vielfach⸗Typendruck⸗Apparat von Baudot. — Die britische Post⸗ und Telegraphenverwaltung im Jahre 1883/84. — Das Königreich Siam. — Kleine Mittheilungen: Die neuen Dampfer für die deutschen subventionirten Postdampfer⸗ linien. — Neue Postdampfschiffslinie Brindisi —Korinth. — Elek⸗ trische Boote. — Schriftreform in Japan. — Seehafen bei Rom. — Manchester als Seehafen. — Die Messung der Fahrgeschwindigkeit eines Schiffes mittels der Logleine. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 16. — Inhalt: Allge⸗ meine Verfügung des Justiz⸗Ministers und des Finanz⸗Ministers vom 13. April 1886, betreffend die bei den einmaligen und außerordent⸗
(lichen Ausgaben der Justizverwaltung verbliebenen Ausgabereste —
Erkenntniß des Reichsgerichts vom 27. November 1885. Centralblatt der Abgaben ⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 8. — Inhalt:! Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Vorschriften der Ober⸗Rechnungskammer, betreffend die Bescheinigung der Quit⸗ tungen ühber Pensionen, Wartegelder, Wittwen⸗ und Waisengelder und Erziehungsbeihülfen — Geldablieferungen der Steuerstellen für Rechnung der Reichs⸗Hauptkasse an die Reichsbankstellen. — Indirekte Steuern: Zulassung von Privattransitlägern ohne amtlichen Mit⸗ verschluß für Sago, Sagomehl und Tapioka. — Bestimmungen über den Druck von Spielkartenbogen außerhalb der Splelbarben betgen. — Personalnachrichten. 8 8 8
Gewerbe und Handel.
„Die Firma Hermann Gerson feierte am gestrigen Sonntag ihr 50 jähriges Bestehen.
— Nach dem Rechnungsabschluß der Berlinischen Lebens⸗ Versicherungsgesellschaft pro 1885 gestalteten sich die Ge⸗ schäftsergebnisse folgendermaßen: Es gingen im Jahre 1885 ein: 2768 Anträge über 12 971 500 ℳ Kapital und 25 976 Rente, von denen 2087 Versicherungen mit 9 322 000 ℳ Kapital und 25 916 ℳ Rente zum Abschluß gelangten. Wegen Ablaufs der Versicherungszeit und aus anderen Gründen schieden aus: 796 Versicherungen mit 3 961 422 ℳ Kapital und 45 ℳ Rente. Als verstorben wurden angemeldet 409 Per⸗
sonen, welche zusammen mit 1 770 580 ℳ Kapital und 4598 ℳ Rente
viel weniger als der benachbarte preußische; aber was thut das, er i.
versichert waren. Die Kapitalseinlagen betrugen 301 781 ℳ, die Prämien⸗Einnahme belief sich auf 4 005 678 ℳ, die Zinsen⸗Einnahme auf 1 493 952 ℳ, der Garantie⸗ und Reservefonds wuchs um rund 2 125 190 ℳ und der Reingewinn stellt sich auf 880 722 ℳ Von dem in diesem Jahre zur Vertheilung gelangenden Gewinn pro 1881 erhalten die Versicherten 32 % ihrer Prämie. Für die Aktionäre stellt sich der Gesammtertrag der Aktie einschließlich der bereits am 1. Januar cr. gezahlten 30 ℳ Zinsen auf 174 ℳ
— Nach dem Jahresbericht der Preußischen Central⸗ Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft soll, wie in dem letzten Vor⸗ jahre, eine Dividende von 8 ¼ % zur Vertheilung kommen. Nach statutmäßiger Erhöhung des Reservesonds auf 1 128 772 ℳ und nach Erhöhung des Pensionsfonds auf 150 000 ℳ verbleibt noch ein Reserve⸗Vortrag von 500 923 ℳ. Die im Jahre 1884 begonnenen Konvertirungsgeschäfte haben im Jahre 1885 einen größeren Umfang und eine erhöhte Bedeutung gewonnen Vor Ausführung der hierauf bezüglichen Maßregeln ist die Gesellschaft mit den betheiligten Grund⸗ besitzern in Verbindung getreten und hat denselben eine Herabsetzung des ihrerseits zu zahlenden Zinsfußes unter genau formulirten Be⸗ dingungen angeboten. Auf diese Weise gehen die Konvertirungen der Pfandbriefe und der Hypothekenschulden Hand in Hand. Mit dem 1. Juli 1886 werden sämmtliche 5 und 4 ½ % ige zum Nenn⸗ werthe rückzahlbaren Pfandbriefe beseitigt sein, während von den mit 10 % über den Nennwerth rückzahlbaren Pfandbriefen noch ein erheblicher Theil im Verkehr ist. Auch diese Zuschlagspfandbriefe sollen jedoch verstärkt ausgeloost bez. konvertirt werden, wozu die Einleitungen bereits getroffen sind. Zur Erleichterung der Durch⸗ führung der Konvertirang auf Seiten der Hypothekenschuldner dienen die angesammelten Amortisationsfonds. Durch die gestellten Be⸗ dingungen sucht die Gesellschaft für die Schuldner die Vortheile kündbarer und unkündbarer Darlehne zu vereinigen. Die Gesammt⸗ Hypothekensumme betrug — nach Abzug der amortisirten Beträge — Ende 1885: 197 055 212 ℳ im ursprünglichen Nominalbetrage von 202 557 000 ℳ, von welchen rund 110 967 000 ℳ auf Beleihung von Liegenschaften, 91 590 000 ℳ auf Beleihung von Gebäuden entfallen. Das Verhältniß der kündbaren zu den unkündbaren Dar⸗ lehnen stellt sich ungefähr wie 1 zu 14. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr bei 33 Subhastationen betheiligt. Zweimal mußte die Gesellschaft die zur Subhastation gestellten Grundstücke erstehen, das eine derselben — ein größeres Gut — ist in Administration genommen, das andere — ein städtisches Grundstück — ist in kürzester Frist ohne Verlust wieder veräußert. Zur Erwähnung bringt der Geschäftsbericht, daß in Folge des Herab⸗ gangs des Zinfußes die Gesellschaft im Laufe des jetzigen Jahres zur Ausgabe 3 ½ % Pfandbriefe übergegangen ist. Die Geschäftsthätigkeit soll auch auf die Rheinprovinz, die Provinz Westfalen und Hessen⸗ Nassau ausgedehnt werden. Die Anlage in Kommunal⸗Darlehns⸗ geschäften ist auf 3 487 282 ℳ gestiegen. Der bevorstehenden General⸗ versammlung soll auch ein Statutnachtrag zur Beschlußnahme vor⸗ gelegt werden, welcher hauptsächlich durch das Aktiengesetz vom 18. Juli 1884 veranlaßt ist. 1
— Die Dividende der Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahn pro 1885 ist vom Aufsichtsrath auf 2 ½ % festgesetzt worden.
Königsberg i. P., 17. April. (W T. B.) Die General⸗ versammlung der Ostpreußischen Südbahn nahm den Antrag des Aktionärs Hagen auf Auszahlung einer Dividende von 5 % für die Stammaktien einstimmig an.
Aachen, 17. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aachen⸗Münchener Feuer⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft genehmigte die Vertheilung eines Gewinnes von 1 260 000 ℳ gleich einer Dividende von 420 ℳ per Metie; die Generalversammlung der Aachener Rückversicherungs⸗Gesellschaft beschloß die Vertheilung von 324 000 ℳ Reingewinn oder 108 ℳ pro Aktie.
Nüͤrnberg, 17. April. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Der Markt zeigt bei unveränderten Preisen fortgesetzt dasselbe Bild. Die Tagesumsätze schwanken zwischen 150 — 300 Ballen aller Sorten — zur größeren Hälfte aber unter 20 ℳ kostende Hopfen. Am Einkauf ist Kundschaftshandel, Export und Spekulation in gleicher Weise betheiligt. Die Zufuhren sind klein, da die Markthändler bei der gegenwärtigen Preislage nichts verdienen können. Der Lagerbestand am Markte hat sich reduzirt, doch sind alle Qualitäten noch in ausreichendem Maße anzu⸗ treffen. Die Notirungen lauten: Bayerische Hopfen: Markthopfen prima 30 — 35 ℳ, mittel 20 — 25 ℳ, gering 10 — 14 ℳ; Gebirgs⸗ hopfen prima 35 — 45 ℳ; Aischgründer prima 35 — 40 ℳ, mittel 20 — 25 ℳ, gering 10 —14 ℳ; Hallertauer prima 60 — 75 ℳ, mittel 20 — 35 ℳ, gering 10 — 18 ℳ: Hallertauer Siegelgut prima 70 —80 ℳ; Spalter, je nach Lage und Qualität, 18 — 70 ℳ; Württemberger prima 60 — 75 ℳ, mittel 20 — 35 ℳ, gering 10 — 18 ℳ; Badische mittel 20 — 25 ℳ, gering 10 — 14 ℳ; Elsässer 10 — 35 ℳ; Posener prima 60 —75 ℳ, mittel 25 — 35 ℳ, gering 10 — 18 ℳ; Saazer Kreis und Bezirk, je nach Qualität, 60 — 100 ℳ
Wien, 17. April. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Oesterreichischen Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn pro 18 ergiebt nach Abrechnung der bereits gezahlten 5 % Zinsen einen Er⸗ tragsüberschuß von 6 292 302 Fl. Der Verwaltungsrath wird die Auszahlung einer Superdividende von 83 ¾ Fl. per Aktie beantragen, so daß die Gesammtdividende pro 1885 136 ¼ Fl., gegen 152 ½ Fl. im Vorjahre, beträgt. Der am 1. Juli fällige Aktiencoupon würde sonach
(W. T. B.)
mit 110 Fl. eingelöst werden. 8 3 8 Die Nationalbank auf 3 % erhöht.
Brüssel, 17. April. hat den Diskont von 2
wvondon, 17. April. (Allg. Corr.) Im Westminster Palace Hotel wurde gestern eine zahlreich besuchte Versammlung von b Vertretern der meisten britischen Roheisen⸗Fabrikanten abge⸗ halten, um einen Vorschlag für eine allgemeine Einschränkung der Roheisen⸗Produktion im Vereinigten Königreich um 25 pCt. in Erwägung zu ziehen. Nach erschöpfender Er⸗ örterung der allgemeinen Lage der Eisen⸗Industrie wurde 8 der Beschluß gefaßt, daß es höchst wünschenswerth sei, diesen Versuch zu machen, ferner, daß Schritte gethan werden sollten, um die unverzügliche Cooperation von Clepeland, Schottland, West⸗Cumberland, Lancashire und anderen Distrikten zu sichern und, behufs Erleichterung der beabsichtigten Unterhandlungen, von jeder Firma, welche Hochöfen im Betriebe hat, das Versprechen zu erlangen, ihre Produktion für die nächsten drei Monate nicht zu vergrößern.
Glasgow, 17. April. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 731 251 Tons gegen 593 908 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 97 gegen 90 im vorigen Jahre.
St. Petersburg, 17. April. (W. T. B.) In Betreff der Gütertarife im direkten Eisenbahnverkehr von den russischen Häfen des Baltischen, des Schwarzen und des Asowschen Meeres sowie von der westlichen Landesgrenze in das Innere des Reichs hat der Oberste Eisenbahnrath eine Resolution an⸗ genommen, wonach diese Tarife sämmtlich nach dem Lokaltarif der Nikolai⸗Bahn St. Petersburg — Moskau zu reguliren sind, und bei Strecken, welche diejenige der Nikolai⸗Bahn (600 Werst) übersteigen, ein sechsprozentiger Zuschlag fuür je weitere hundert Werst eintreten soll. Die Tarife sollen überdies, wie für russische, so auch für aus⸗ ländische Produkte und für sämmtliche in russische Häfen einlaufende Schiffe dieselben sein.
— 19. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung der St. Petersburger Diskontobank setzte die Dividende pro 1885 dem Vorschlage des Aufsichtsrathes gemaß auf 51 Rubel 36 Ko⸗ peken per Aktie fest und wählte die austretenden Direktionsmitglieder Baron Günzburg und Sack wieder.
Washington, 17. April. (W. T. B.) In der nächsten Woche soll die Amortisirung von weiteren 10 Millionen Dollars drei⸗ prozentiger Obligationen erfolgen. New⸗York, 17. April. (W. T. B.) Der Werth der Waaren⸗Einfuhr in der vergangenen Woche betrug 7 209 939 Doll.,
davon 1 583 034 Doll. für Stoffe. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 10 126 097 Doll., davon 2 344 591 Doll. für Stoffe.