1886 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

zusammen 825 000

13,25 17,50 pr. 100 ks inkl. Sack. Mlarken über Notiz bez. 8 Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Eier sind heute bei etwas leb⸗ hafterem Geschäft per Schock mit 2,55 zu notiren. Stettin, 17. April (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen still, loco 145,00 156,00, pr. April⸗Mai 156,50, pr. September⸗Oktober 162,50. Roggen unverändert, loco 125,00 129,00,

Feine

per April⸗Mai 129,50, pr. Sept.⸗Oktober 135,00.

Rüböl unverändert, pr. April⸗Mai 44,00, pr. Sep⸗ tember⸗Oktober 45,70. Spiritus höher, loco 33 80, pr. Axpril⸗Mai 34,80, pr. Juni⸗Juli 36,30, pr. August⸗Sept. 37,90. Petroleum versteuert, loco Usance 1 ¼ % Tara 11,70. 3 1““ BPosen, 17. April. (W. T. B.) 1 Spiritus oco ohne Faß 32,30, pr. April 33,30, pr. Mai 34,10, pr. Juni 35,00, pr. Juli 35,80, pr. August 36,60, pr. Sept. 37,40. Gekündigt 1. Fester. Breslau, 19. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. April⸗Mai 33,20, do. pr. Juni⸗Juli 35,00, do. pr Aug.⸗Septbr. 37,00. Weizen —. Roggen pr. April⸗Mai 133,00, do. pr. Juni⸗Juli 135,50, do. pr. Septbr.⸗Oktober 138,00. Rüböl loco pr. April⸗Mai 44,50, do. do. vr. September⸗Oktober —,—. Zink: ruhig. Wetter: Schön.

Magdeburg, 17. April. (W. T. B.) Zucker⸗

bericht. Kornzucker, excl. von 96 —% 22,60, Kornzucker, excl., 88 ° Rendem. 21,60, Nachprodukte excl., 75 0 Rendem. 19,30 Fest. Gem. Raffinade 88 Faß 8 900 ℳ, gem. Melis I. mit Faß 25,50. Unverändert. 8

Ain⸗ 17. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,50, fremder 18,00, Mai 17,25, pr. Juli 17,55. Roggen locc hiesiger 14,50, pr. Mai 13,30, pr. Juli 13,50.

Hafer loco Rüböl loco 23,40, pr. Mai 23,30, pr. Oktober 24,30. 8 Bremen, 17. April. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) ruhig. Standard white loco 6,50 Br.

Hamburg, 17. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen locs ruhig, holsteinischer loco 150,00 bis 165,00. Roggen loco ruhig, mecklen⸗ burgischer loco 140,00 bis 145,00, russischer loco lau, 104,00 bis 108,00. Hafer und Gerste still. Rüböl matt, loco 41 ½3. Spiritus behauptet, pr. April⸗Mai 23 ¼ Br., pr. Mai⸗Juni 23 ½ Br., Dr. Juni⸗Juli 24 Br., pr. August⸗September 26 Br. Kaffee still, Umsatz 2000 Sack. Petroleum loco matt, Standard white loco 6,65 Br., 6,55 Gd., pr. April 6,50 Gd., pr. August⸗Dezember 6,95 Gd.

Wien, 17. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,58 Gd., 8,60. Br., pr. Mai⸗Juni 8,52 Gd., 8,54 Br., pr. Herbst 8,62 Gd., 8,64 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,35 Gd., 6,37 Br., pr. Mai⸗Juni 6,35 Gd., 6,37 Br., pr. Herbst 6,83 Gd., 6,85 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,92 Gd., 5,94 Br., pr. Juni⸗Juli 5,94 Gd., 5,96 Br., pr. Juli⸗August 6,02 Gd., 6,04. Br., per September⸗Oktober —. Hafer pr. Frühjahr 6,86 Gd., 6,88 Br., pr. Mai⸗Juni 6,82 Gd., 6,84 Br., pr. Herbst 6,68 Gd., 6,73 Br.

Pest, 17. April. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fester, vr. Frühjahr 8,52 Sd., 8,ł54 Br., pr. Herbst 8,37 Gd., 8,39 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,49 Gd., 6,51 Br., pr. Herbst 6,25 Gd., 6,27 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,51 Gd., 5,53 Br. Kohlraps pr. August⸗September 11 ¼½ à 11 8.

Amsterdam, 17. April. (W. T. B.) zinn 55 ⅞. 8 . 3 Amsterdam, 17. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. November 217, Roggen pr. Mai 131, pr. Oktober 136.

Antwerpen, 17. April. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 16 ¾ bez., 16 ½ Br., pr. Mai 16 ½ bez. u.

PHr db.

Banca⸗

Br.,, pr. Juni 16 ¾ Br., pr. September⸗Dezember

17 ¼¾ Br. Ruhig. 1 8 Antwerpen, 17. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen fest. Roggen schwach. Hafer träge. Gerste unverändert. vondon, 17. April. [. T. P.) Nr. 12 14 nominell, Rüben⸗ 3 ruhig, Centrifugal Cuba 14 ½. An angeboten 2 Weizenladungen. b Liverpool, 17. April. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation u. Exrport 1000 B. Amerikaner ruhig, Surats stetig. Middl. amerikanische Lie⸗ ferung: Juli⸗August 5 ⁄16 Käuferpreis, August⸗Sep⸗ tember 57⁄64ꝗ ꝑVerkäuferpreis, September⸗Oktober 6 ⁄18 d. Käuferpreis 8 Paris, 17. April. (W. T. B.) Rohzucker 880 fest, loco 34,75 à 35,00. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr. April 39,80, pr. Mai 40,25, pr. Mai⸗August 40,75, vr. Oktober⸗Januar 41,30. Paris, 17. April. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. April 21,30, pr. Mai 21,30, pr. Mai⸗August 22,40, pr. Juli⸗August 22,80. Mehl 12 Margues ruhig, pr. April 47,75, pr. Mai 48,10, pr. Mai⸗August 48,75, pr. Juli⸗Auguft 49,10. Rüböl ruhig, pr. April 55,25, pr. Mai 55,50, pr. Mai⸗August 56,50, pr. September⸗

Dezember 58,50. Spiritus fest, pr. April 45 5 S

Havanna⸗ Rohzucker der Küste

50, pr. Mai 46,00, pr. Mai⸗August 46,75, pr. eptember⸗Dezember 47,00. New⸗York, 17. April. (W. T. B.) Waaren⸗ ericht. Baumwolle in New⸗York 9 ¼, do. in Raff. Petroleum 70 % Abel in New⸗York 7 ¾ Gd., do. in Philadelphia 7r Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6 ¼, do. ive line Certificates Doll. 77 ½ C. Mehl 3 Doll. 28 Rother Winterweizen loco Doll. 93 ½ C., pr. April Dyoll. nominell, pr. Mai Doll. C., pr. Juni Doll. 94 C. Mais (New) 8 Zucker (Fair refining Muscovades) 4,y95. Kaffee (Fair Rio⸗) 8¼. Schmalz (Wilcox) 6,50, do. Fairbanks 6,55, do. Rohe und Brothers 6,50. Speck 5 ½. Getreidefracht 3 ¼.

Eisenbahn⸗Einnahmen. Elsaß⸗Lothringer Eisenbahn. Im März ecr. 3 161 100 (— 120 564 ℳ), bis ult. März cr. 39 229 100 (— 1430 796 ℳ) 8 Wilhelm⸗Luxemburger Bahn. Im März cr. 482 200 (— 11 947 ℳ), bis ult. März cr. 6 025 900 (— 43 890 ℳ) Warschau⸗Terespoler Eisenbahn. Im Febr. 137 720 Rbl., bis ult. Febr. cr. 276 816 Rbl. 27 315 Rbl.) 1 Gotthardbahn. Im März cr. für den Per⸗ sonenverkehr 286 000 (im Febr. 159 000 Fr.), für den Güterverkehr 539 000 (im Febr. 471 000 Fr.), (im Febr. 630 000 Fr.). Die

Betriebs⸗Ausgaben betrugen im März cr. 380 000 (im Febr. 378 000 Fr.), demnach Ueberschuß 445 000 (im Fetr. 252 000 Fr.). Der Betriebs⸗Ueberschuß im März 1885 betrug 529 509 Fr. 1 Pfälzische Eisenbahn. Im Märzer. 1 201 275 (— 97 024 ℳ), bis ult. März cr. 3 352 980 (— 291 454 ℳ) Geueralversammlungen. Graz⸗Köflacher Eisenbahn⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Wien. 4 Mechanische Weberei zu Linden. Ord. Gen.⸗Vers. zu Hannover. Sächsische Nähfadenfabrik (vorm. R. Heydenreich) in Witzschdorf. Ord. Gen.⸗Vers. zu Dresden. Bergisch⸗Märkische Industrie⸗ Gesellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Barmen. Oesterreichische Südbahn⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Wien. Leipziger Rückversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Leipzig.

3. Mai.

cht vom 18. April 1886. hr Morgens.

N0 —₰2

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp.

red. in Millim. Temperatur

NS NNSO S SS S

10‿

heiter Regen wolkenlos heiter bedeckt heiter wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen Stockholm Haparanda St. Petersbg. Cork, Queens⸗ town Brest Helder.. Sylt.. Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel Paris Münster. Karlsruhe .. Wiesbaden München Chemnitz Berlin Wien Breslau . .. Ile d Air.. Nizza

Triest ....

——

222ö22öI2ög

1=22öNSSISS

EECcSSSESSNSER . 10 2 b0

V

NO O ONO

20,0

wolkig halb bed. wolkenlos 9SO ZRegen NO 1 bedeckt ¹) NNO 3 halb bed. ²) NNO 2wolkig ONO A bedeckts) SO 2 wolkenlos 1 wolkig 3 bedeckt still wolkenlos 1 Dunst 2heiter 1 heiter4) 1 wolkenlos 2 wolkenlos Zsheiter 5halb bed. still⸗halb bed.

—Ad

12222ö22

2S8S 282==2b

ρͥ 8O00 S 00 o⸗.

U O O00obdooIE œ 00o—

9699Gb 8 5

A

O

12

1¹) Abends Gewitter mit wegt. ³) See mit Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen eordnet: 1) Nord⸗Euroya, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Eunropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = ftisch 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

Orkan. Uebersicht der Witterung:

Unter dem Einflusse des hohen Luftdruckes im Norden dauert über Centraleuropa die schwache öst⸗ liche Luftströmung fort. Ueber Deutschland ist das Wetter vorwiegend heiter, meist wärmer ohne erheb⸗ liche Niederschläge. Am Nachmittage fanden im cen⸗ tralen, am Abend im nordwestlichen Deutschland Ge⸗ wittererscheinungen statt. Die oberen Wolken ziehen über Norddeutschland meist aus Südost.

Deutsche Seewarte.

Regen. ²) See leicht be⸗ leicht bewegt. ⁴) Abends Gewitter

Wetterbericht vom 19. April 1886, 8 Uhr Morgens.

8

Stationen.

d. Meeressp red. in Millim

Temperatur

Bar. auf 0 Gr.

S su.

4 bedeckt

4 Regen

3 bedeckti) 3 wolkig

4 heiter 6Gheiter still wolkenlos ONO 1 wol

1 ONO 64 ONO 768 WSW 766 ONO 772 SO

Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda 6 St. Petersbg. 1 Moskau . .. 7 Cork, Queens⸗ town. Brest 1 22“ Hamburg.. V Swinemünde Neufahrwasser Memtelk ...

Münster.. . 75 Karlsruhe ..

Wiesbaden

22

07 *

Z wolkig 2 dunstig ²) 1 wolkenl.z) 4 wolkig Z wolkig 5 halb bed.

NSO N.S O 8

758 753 758 763 % 761 NO 763 ONO hal 765 S 4halb bed. O 4 wolkenl.4) NNO 1 wolkenlos NO 2 ·wolkenlos NO 3 worlkig

S 1 wolkenl. 9) 10 München . NO 4 wolkig 7 Chemnitz. 757 SO 2 wolkenl. 6) 12 qq1111I1“ 5 wolkig? 11 Wien. 1 still wolkenlos 9 Breslau.. 4 halb bed.²) 11 Ile d'Aix..

2Regens) 10 Nizza O

2bedeckt ¹⁰) 11 1) See ruhig. ²) Seegang schwach. ³) See

ruhig. ¹⁴) See sehr ruhig. ⁵) Thau. 6) Thau.

7) Gestern Nachm. Gewitter, Abends Wetterleuchten.

8) Gestern Abend Regen. ⁹) See sehr

10) See ruhig.

SSW

38

8

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen eordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Curopa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1. = leiser Zug, leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

2 =

Uebersicht der Witterung. Der Luftdruck hat sowohl in Nordskandinavien als im Südwesten Europas bedeutend abgenommen; das Maximum liegt jetzt bei St. Petersburg, die nordöstliche Luftströmung über den mittleren Breiten von Europa dauert mit wechselnder Bewölkung fort; im Norden aber ist der Wind und über Süd⸗ deutschland der Wolkenzug südwestlich geworden. In ganz Nordwest⸗ und Central⸗Deutschland haben gestern mehrfach Gewitter stattgefunden. Deutsche Seewarte.

FMEEREENISASRENEERReExHʒAMEEIEIEREENNN Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 101. Vorstellung. Zum 1. Male wiederholt: Johann von Lothringen. Oper in 4 Akten. Dichtung von Louis Gallet und Eduard Blau. Deutsch von Ferdinand Gumbert. Musik von Victorin Joncières. Ballet von Ch. Gutlllemin. In Secne gesetzt vom Direktor von Strantz. An⸗ fang 7 Uhr. 8

Schauspielhaus. 107. Vorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗ fang 6 ½ Uhr.

Mittwoch. Opernhaus. Mit aufgehobenem Abon⸗ nement und unter Fortfall der permanent⸗reservirten Plätze. Zum Besten der Pensions⸗Anstalt der Ge⸗ nossenschaft deutscher Bühnen⸗Angehöriger: Der Ver⸗ schwender. Original⸗Zaubermärchen in 3 Akten von F. Raimund. Musik von C. Kreutzer. Ballet von Ch. Guillemin. (Rosa: Fr. Mallinger, als Gast, Valentin: Hr. Girardi, vom Kaiserl. Königl. priv. Theater an der Wien, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Sämmtliche freien Entrées sind ungültig; dagegen werden den Besitzern von Dienst⸗, Abonnements⸗ und Freiplätzen ihre Billets gegen Zahlung bis 12 Uhr Mittags reservirt.

Die Billets tragen

die Bezeichnung „Reserve⸗ Satz.“

Schauspielhaus. 108. Vorstellung. Der Wider⸗ spänstigen Zähmung. Komische Oper in 4 Akten, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiele frei be⸗ arbeitet von J. V. Widmann. Musik von H. Götz. (Frl. Renard, Frl. Leisinger, Hr. Fricke, Hr. Salo⸗ mon, Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 Uhr.

Heutsches Theater. Dienstag: Ein Tropfen Gift. 8 Mittwoch: Die Liebes⸗Botschuft. Donnerstag: Nathan der Weise.

Q—V 8

Wallner-Theater. Dienstag: Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Neu einstudirt: Ein ge⸗ machter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Eduard Jacobson. Musik von G. Michaelis. .

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Bictoria-Theater. Bis ge⸗ schlossen. -

Sonnabend, 24. April. Zum 1. Male: Mit gänzlich neuer Ausstattung, einstudirt von Signor Ettore Coppini. Amor. Tanz⸗Poëm in 5 Akten und 14 Bildern von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Amor: Signorina Adelina Sozo.

Der Vorverkauf beginnt Donnerstag, 22. April.

zum Freitag

Friedrich -Wilhelmstädlisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 26.

Dienstag: Zum 75. Male: Der Zigeuner⸗ baron. Operette in 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die Dekorationen sind von den K. K. Hoftheatermalern Burghardt, Brioschi Kautsky in Wien.

Mittwoch: Z. 76. M.: Der Zigennerbaron.

Residenz-Theater. Direktion: Anton Anno. Dienstag: Zum 31. Male: Frau Doctor. Schwank in 3 Akten von Paul Ferrier und Henri Bocage. Hierauf, zum 4. Male: Zimmer Nr. 18. Schwank in 1 Akt von Paul v. Schönthan.

Krolls Theater. Täglich: Gemälde⸗Aus⸗ stellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von 12 Uhr bis Abends 8 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Operetten⸗ Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theaters. Zum 343. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von Millöcker. Frl. Recoschewitz, Frl. Meinhardt, Frau Victorin, Herren Binder, Weidmann, Swoboda, Hambrock und Guthery. An⸗ fang 7 Uhr. 8 8

Mittwoch: Zum 344. M.: Der Bettelstudent.

Walhalla-Pperetten-Theater. Dienstag: Zum 68. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz. Mit neuen Bildern und Gesangseinlagen.

Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben. 1“ 8

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Philharmanie. Dienstag: Sinfonie Concert des Philharmonischen Orchesters. Dirigent: Prof. Maunstädt. u““

Gr. Septett von Beethoven; D-dur⸗Sinfonie von Haydn.

Concert-Haus. Leixrzigerstraße 48 (früher Bilse⸗

Kapelle.) Dienstag: Manusfeldt⸗Concert. Virtuosen⸗Abc..

Rauchen ist nur in den Nebensälen, im zweiten

Rang und im Tunnel gestattet.

Schluß der Concerte am 30. April cr.

Die Abonnements⸗Billets verlieren mit dem

30. April cr. unbedingt ihre Gültigkeit.

Circus Nenz. Markthallen. Carlostraße. Dienstag, Abend 7 Uhr. Die eisernen Ritter des Mittelalters. Die großartigen Tremplinsprünge. Auftreten der Schulreiterin Miß Mary. „Horaz“ und „Merkur“, Fuchshengste, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. Auftreten der Reitkünst⸗ lerinnen Madame Bradbury und Frl. Adzdle, sowie der Reitkünstler Mr. Cooke, Mr. Gassion und Mr. Pierre. Großartige gymnastische Produktionen am dreifachen Reck von den Geschwistern Thora und Thekla. Die lustigen Heidelberger, oder: Ein Studenten⸗Ausflug mit Hindernissen. (Ge⸗ setzlich geschützt!) Große Original⸗Pantomime. Mittwoch: Wiederholung der am Sonnabend, den 17. d. M. stattgehabten Parade⸗Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für die Familie Hager.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Auguste Dassel mit Hrn. Pastor

Richard Hasse (Stendal). Frl. Emma Calame

mit Hrn. Dr. phil. Arthur Sartori (Wehlau—

Krotoschin). Frl. Lucie Kost mit Hrn. Ger.⸗

Ass. Carl Kade (Blankenfelde b. Mahlow).

Verehelicht: Hr. Gymnas.⸗Lehrer Karl Spamer mit Frl. Agnes Börner (Wiesbaden). Fr. Reg.⸗Ass. Hans Frhr. von Teubern mit Frl. Ella Gräfin Luckner (Bautzen). Hr. Sec. Lieut. Carl Arthur von Loebell mit Frl. Maria Rolle (Hannover). Hr. Stadtrath Gustav Doniges mit Frl. Helene Walter (Görlitz). .

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmstr. Herm. von Tresckow (Potsdam). Hrn. Postdir. und Hauptm. a. D. von Wienskowski (Neidenburg). Eine Tochter: Hrn. Oberförster Grüninger (Mergentheim).

Gestorben: Hr. Justiz⸗Rath Moritz Warburg (Altona). Hr. Maurermstr. August Schlümmer (Zinten). Fr. Marie von Below⸗Salchow, geb. von Quistorp (Anklam). Fr. verw. Baronin Ulrike von Arenstorff, geb. Hubert (Drebkau).

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[4120] Aufgebot. Von dem Kaufmann Eduard Constein zu Berlin, Neuenburgerstraße 2 a., als Abwesenheitsvormund des Kaufmanns Friedrich Moritz Steg, dem Fleischer⸗ gesellen Eduard Steg zu Breslau, Antonienstraße 9, und dem Schlossermeister Albert Steg zu Breslau, Hermannstraße 30, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt V. A. Hoffmann zu Berlin, Lands⸗ bergerstraße 32 I., ist der Antrag gestellt worden, den am 2. Mai 1830 zu Breslau als Sohn des Bürgers und Tapezierers Friedrich Eduard Steg und seiner Ehefrau Rosine Eleonore, geb. Hübner, geborenen, angeblich seit dem Monat August des Jahres 1874 verschollenen Kauf⸗ mann Friedrich Moritz Steg

für todt zu erklären.

Der ꝛc. Steg und die von ihm etwa zurückge⸗ lassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem

am 9. März 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Neue Fried⸗ richstraße 13, Hof part., Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der ꝛc. Steg für todt erklärt werde

wird. Berlin, den 12. April 1886. Amtsgericht I.

Königliches Abtheilung 49. [4121] Erbvorladung.

Philipp Tröndle, 56 Jahre alt, von Unter⸗ alpfen, vor Jahren nach Amerika ausgewandert und nun vermißt, wird hierdurch zu den Erbtheilungs⸗ verhandlungen auf Ableben seines Bruders Peter Tröndle von da mit Frist von

vrei Monaten 1 unter dem Beifügen anher vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens die Erbschaft gesetzlichen Erben zugetheilt wird.

Görwihl (Baden), den 16. April 1886.

TTTqD1W II1 8

4113] V Nachdem der Rechtsanwalt Schmidtmann zu Frankenberg in Rücksicht seines vorgerückten Lebens⸗ alters die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf⸗ gegeben und um Löschung in der Liste der beim hiesigen Königlichen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalte gebeten hat, ist diese Löschung am heutigen Tage erfolgt. 8 Marburg, den 16. April 1886. Königliches Landgericht Schultheiß.

n

[4111]1 8 Bekanntmachung. Der Rechtsanwalt, Justizrath Mützel in Posen ist nach Aufgabe seiner Zulassung in der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte gelöscht. April 1886.

Posen, den 16. Der Präsident

des Königlichen Landgerichts. Gisevius.

111100 Bekanntmachung. Die Eintragung des Rechtsanwalts, Kgl. Advokate⸗ Ernst Guth in der Liste des Kgl. vayr. Landgeribhen Hof ist heute wegen erfolgten Ablebens dessel gelöscht worder Hof, 17. April 1886. Der Präsident des Kgl. bayr. Landgerichts Hof. Wimmer.

ruhig.

den übrigen

8

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

*

Susertionapreis für den Raum einer Druckzeile 30 8

20. April,

Alle Nost⸗Austalten nehmen Bestellung an;

e. Berlin außer den Post-Anstalten auc) die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddeen nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Königlich bayerischen Maximilian⸗Ordens 8 für Wissenschaft und Kunst:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath und ordentlichen Professor

in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn, Dr.

Clausius, und

dem Professor von Gebhardt, Lehrer der Malerei an

der Königlichen Akademie der Künste zu Düsseldorf;

es Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens:

dem Rittmeister von Gundlach, Flügel⸗Adjutanten

Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗

Schwerin;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem praktischen Arzt, Ober⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt a. D. Dr. Nuesse zu Potsdam;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität zu Berlin, Dr. Martin;

des Herzoglich sachsen-⸗meiningischen Verdienst⸗ kreuzes für Kunst und Wissenschaft: 8

der Oberin in der Privatklinik des Privatdozenten Dr. Martin zu Berlin, Wittwe Horn, gebornen Samp;

der Commandeur⸗Insignien zweiter Kg.h des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Geheimen Medizinal⸗Rath und ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Berlin, Dr. Leyden; des Herzoglich anhaltischen Denkzeichens 8 für fünfzigjährige Diensttreue: ddem evangelischen Pfarrer Dreyer zu Walternienburg im Kreise Jerichow I; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Seegacler Dr. Fischer zu Bückeburg, bis vor einiger Zeit Rektor der höheren Stadtschule und Lokal⸗Schul⸗ inspektor zu Ottweiler;

Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Professor Joachim, Lehrer an der akademischen Hochschule für Musik und Kapellmeister der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem praktischen Arzt Dr. Rosenthal zu Berlin; sowie des Ordens der Königlich rumänischen Krone dritter Klasse: dem Medizinal⸗Rath Dr. Pingler zu Königstein, Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden.

des

Deutsches Reich.

Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete.

Vom 17. April 1886.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1 Die Schutzgewalt in den deutschen Schutzgebieten übt der Kaiser im Namen des Reichs aus. 8 Das bürgerliche Recht, 1 Strafrecht, das gerichtliche Verfahren einschließlich der Gerichtsverfassung bestimmen sich für die Schutzgebiete nach den Vorschriften des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 197 —, welches, soweit nicht nachstehend ein Anderes vorgeschrieben ist, mit der Maßgabe Anwendung

Stelle des Konsulargerichts das g. Maßgabe der Bestim⸗ mungen über das letztere zusammengesetzte Gericht des Schutz⸗

gebietes tritt. 1 Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wir durch Kaiserliche §. 3.

Verordnung festgesetzt. 1— . 85 Durch Kaiserliche Verordnung kan

1) bestimmt werden, daß in den Schutzgebieten auch andere als die im §. 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Konsular⸗ gerichtsbarkeit bezeichneten Personen der Gerichtsbarkeit unter⸗ iegen; 2) dem 82 Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten die Befugniß ertheilt werden, bei Erlaß polizeilicher Vorschriften (§. 4 des Gesetzes über die Konsulargerichts⸗ barkeit) gegen die Nichtbefolgung derselben Gefängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände anzudrohen; . 3) die Gerichtsbarkeit in den zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehörenden Sachen (§. 31 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit) den Gerichten der Schutzgebiete in der Weise übertragen werden, daß 1 a. eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft stattfindet und der Staatsanwalt von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten aus der Zahl der in den Schutzgebieten befindlichen Kaiserlichen

Beamten oder der zur Ausübung der Rechtsanwalt⸗

schaft zugelassenen Jer oder der sonstigen acht⸗ baren Gerichtseingesessenen zu bestellen ist,

b. soweit es die Verhältnisse gestatten, eine Vorunter⸗ suchung geführt wird, deren Regelung besonderer Kaiserlicher Verordnung vorbehalten bleibt,

c. an der Hauptverhandlung außer dem zur Ausübung

der Gerichtsbarkeit ertäbgten Beamten vier Bei⸗ sitzer Theil zu nehmen 9 Den,

d. im Uebrigen die Vorschriften Anwendung finden,

welche für die im §. 28 des Gesetzes über die Kon⸗

1. sulargerichtsbarkeit bezeichneten Strafsachen gelten;

4) als Berufungs⸗ und Beschwerdegericht in bürgerlichen

Rechtsstreitigkeiten, in Konkurssachen und in den zur streitigen

Gerichtsbarkeit nicht gehörigen Angelegenheiten das anseatische

Ober⸗Landesgericht oder ein deutsches Konsulargericht, und in

Rechtssachen, bei welchen Eingeborene als Beklagte oder An⸗

geschuldigte betheiligt sind, ein Gerichtshof im Schutzgebiet

bestimmt und in dem Verfahren vor dem Berufungs⸗ oder

Beschwerdegericht der Anwaltszwang ausgeschlossen werden; 5) für die Zustellungen, die Zwangsvollstreckung und das

Kostenwesen einfachere Bestimmungen vorgeschrieben werden.

Das Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkun⸗ dung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 599), findet für die Schutzgebiete mit der Maßgabe Anwendung, daß dasselbe durch Kaiserliche Verordnung auch auf andere Personen, als auf Reichsangehörige ausgedehnt werden kann und an Stelle des Bundeskonsuls der von dem Reichskanzler zur Eheschließung und zur Beurkundung des Personenstandes ermächtigte Beamte tritt. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt. 8

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 17. April 1886.

(.Bäö Wilhelm. von Bismarck.

Dem Kaufmann Josef Kopp in

als Konsul des Freistaates Costa⸗Rica in Frankfurt a. M

A. Exequatur Namens des Reichs ertheilt wordeen.

Die Nummer 9 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1646 die Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben⸗ und Bleizuckerfabriken. Vom 12. April 1886. Berlin, den 20. April 1886. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Die Nummer 10 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute

Privilegium

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber

lautender Anleihescheine der Stadt Insterburg bis zum Betrage von 450 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

24. November 1885/21. Januar 1886 beschlossen worden ist, zum einer Turnhalle und eines Schulhauses, sowie

u anderen gemein⸗ nützigen Anlagen ein Darlehn von 450 000

eichsmark aus dem

der gedachten Stadtvertretung,

Invalidenfonds, bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In⸗ haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Anleihe⸗ scheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht ge⸗ tilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im

Betrage von 450 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch

der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat,

in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 450 000 ℳ, in Buchstaben: „vierhunder nfzigtausfend Mark“ Reichswährung, welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 nach der Be⸗ stimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Fehh der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden duster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Einem und höchstens Sechs vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗

herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗ tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des 82 nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 2. April 1886.

(L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

8 8.

Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Anleiheschein

..b te Ausgabe, Buchstabe Nummer B .. Mark Reichswährung. Alnusgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 2. April 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu . ... Fh ten 18. Nr. .. . Seite .. und Gesetz⸗Sammlung SIIIe 8“ Auf Grund des Beschlusses der städtischen Behörden zu Inster⸗ burg vom 24. November 1885/21. Januar 1886 wegen Aufnahme einer Schuld von 450 000 aus dem Reichs⸗Invalidenfonds bekennt sich der Magistrat der Stadt Insterburg Namens der letzteren durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ schuld von Mark Reichswährung, welche an die Stadt Insterburg baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 450 000 erfolgt vom Jahre 1886/87 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von Einem Prozent des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Der Stadt Insterburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu. Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 abgerundet.

Die der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . ab im Monat September jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. April.

Die rnngfdcges Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden

ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 8 Nr. 1647 das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der dentes Schutzgebiete. Vom 17. April 1886. Berlin, den 20. April 1886. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Pidhden.

111“

findet, daß an Stelle des Konsuls der vom Reichskanzler zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigte Beamt

Organ, in je einem in Insterburg und in Königsberg i. Pr. erscheinenden öffentlichen Blatte.

Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Stadt Insterburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Gumbinnen ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ bekannt gemacht.

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese A ileihe t den Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung

zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗

Nachdem von den Behörden der Stadt Insterburg unterm

Bau eines Schlachthauses, zur Eindeichung der Angerapp, zum Bau

Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag 28

beträgen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der 1

aats nicht über⸗