1886 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Vom 27. April bis 2. Mai d. J. ist im langen Saale des Akademie⸗Gebäudes eine Auswahl von Studienarbeiten der Eleven aus dem Lehrjahre 1885/86 zur Besichtigung für das Publikum ausgestellt.

erlin, den 20. April 1886. A. von Werner, 8 Direktor der akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen

und Forsten.

Der Forst⸗Assessor Geltz ist zum Oberförster ernannt, und die durch Pensionirung des Oberförsters Rei erledigte Oberförsterstelle zu Nastätten im Regierungsbezir Wiesbaden übertragen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, von Ballhausen.

Die Nummer 12 der eg Se. welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .

82 9119 für die Provinz Schles⸗ wig⸗Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauen⸗ burg. Vom 2. April 1886; und unter

Nr. 9120 das Gesetz, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuldbuchs. Vom 12. April 1886. Berlin, den 21. April 1886. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden. f.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. 5

Ernennungen, Beförderungenund Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 15. April. v. 1“ vom Inf. Regt. Nr. 26, in das Inf. Regt. Nr. 17, v. Mützs e⸗ fahl, Major vom Großen Generalstabe, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 26, versetzt. Frhr. v. Manteuffel, Hauptm. aggreg, dem Generalstabe, unter Belassung bei dem Generalstabe des VII. Armee⸗Corps, in den Generalstab der Armee einrangirt. v. Wedell, Sec. Lt. von der Reserve des Inf. Regts. Nr. 78, kommandirt zur Dienstleistung bei diesem Regiment, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 78. wieder⸗ angestellt. v. Arnoldi, Hauptm. und Comp.⸗Chef vom Inf. Regt. Nr. 74 und kommandirt zur Dienstleist. als Lehrer bei der Kriegs⸗ schule in Neisse, unter Stellung à la suite des Regts., als Lehrer zu der genannten Kriegsschule versetzt. v. Erhardt, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 10, dessen Kommando zur Dienstleist. bei einer Militär⸗Intendantur bis auf Weiteres verlängert. Eckardt, Seec. Lt. a. D., zuletzt im Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, in der Armee, und zwar als außeretatsmäß. Sec. Lt. in dem genannten Regt. wieder⸗ angestellt. 8

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Berlin, 13. April. Frhr. v. Bernewitz, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 65, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ec. Berlin, 13. Avril. Tautz, Feuerwerks⸗Lt., zum Feuerwerks⸗ Pr. Lt. befördert. 17. April. Altag, Kapitän⸗Lt., mit Pension der Abschied bewilligt.

lten werde, sei, sobald olches irgend zulässig erscheinen lassen, mit den speziellen Vorarbeiten vorzugehen und die F tigung der letzteren nach Möglichkeit zu beschleunigen, während 1n d ni 8— 8 stehenden Hindernisse hin

iff 8 Baues entgegen 2 8nge . Den Ober Prüsidenten

Königlichen Regierungen hat der Minister Abschrift dieser Verftlgung zugehen lassen, um auch ihrerseits den in Betracht stehenden Verhandlungen und Prüfungen jede thunliche Förde⸗ rung angedeihen zu lassen.

Der Disziplinarhof 1 ute trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Kaiserliche Botschafter am österreichisch⸗ungarischen Hof, Prinz Reuß, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte aft wieder übernommen.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst à la suite des 2. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, hat sich auf 14 Tage nach München begeben.

Dresden,

n bisher noch

Anforderun ese Umstände

und soweit

die Erledigung der, der In⸗

werden müsse.

nichtrichterliche

kurzen Urlaub na der dortigen Bots⸗

W. T. B.) Die Königin Carola ist nach vierwöchentlichem Aufenthalt in Meran heute hierher zurückgekehrt.

Karlsruhe, 19. April. Zustand des Erbgroßherzogs

Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs ist in den letzten Tagen ein recht befriedigendes.

Sachsen. 21. April.

Das heute über den ausgegebene Bulletin

Auch die Nachmittage sind Neue rheumatische Gelenkaffektionen traten nicht mehr Der Kräftezustand allmählich Dr. Tenner.

jetzt fieberfrei. eume Schlaf und Appetit sind gut.

zunehmend.

Wien, 20. April. (Presse.) In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde das Landsturmgesetz einer fünfzehngliedrigen Spezialkommission

(Wien. Ztg.) Die Konferenz der

Oesterreich⸗Ungarn.

zugewiesen.

Pest, 19. April. siebenbürgischen Abgeordneten h Subcomité in Betreff des mit Rumänien abzuschließenden Zollvertrages ausgearbeitete M emorandum, in welchem unter Hinweis auf die durch die Zollpolitik der Weststaaten für die ungarischen Rohprodukte geschaffene Lage, deren Druck die siebenbürgischen Landestheile in erhöhtem Maße fühlen, örderung der Ausfuhr nach dem es Veterinärgesetzes und die Schaf⸗ fung von Garantien für die Ausführung des Vertrages bean⸗ tragt werden, unverändert und einstimmig angenommen. Das Memorandum wird demnächst der Regierung unterbreitet

Mittel und Wege zur Westen, die Handhabung

Belgien. Brüssel, 18. April. (Köln. Ztg.) Bisher war bloß das unbefugte Tragen von „Kriegswaffen“ mit Einer der Gesetzentwürfe, welche die Regierung am Freztag in der Kammer eingebracht hat, geht nun dahin, das Verbot ein für allemal auf Jagdgewehre und, auf besonde ren Erlaß der Regierung, auch auf Zuwiderhandlungen werden mit acht Tagen bis sechs Monaten Haft und einer Geldbuße 26 1000 Fr. geahndet.

Strafe bedroht.

Schießwaffen auszudehnen.

und Vergehen,

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. April. Se. Majestät der Kaiser und König sprachen heute den Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Bronsart von Schellendorff, hörten daräuf den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, und empfingen den Unter⸗Staatssekretär Grafen Herbert Bismarck.

Ueber das Befinden Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wird heute ge⸗ meldet:

Bei dem auch heute bestehenden Wohlbefinden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen werden keine Bulletins mehr ausgegeben.

Dr. Wegner.

In der heutigen Sitzung des Bundesraths wurde beschlossen, die Verlängerung der Frist für die Ent⸗ richtung kreditirter, im laufenden Monat fälliger Rüben⸗ zuckersteuer um drei Monate zu gestatten.

Vom 15. bis 19. April fand hier die alljährliche Plenarversammlung der Kaiserlich deutschen archäologischen Institute statt, zu welcher von den aus⸗ vörtigen Mitgliedern die Herren Brunn, Kekulsé und Michaelis, aus München, Bonn und Straßburg, sich eingefunden hatten.

Die in Unfall⸗Versicherungsverträgen ent⸗ haltene Policebestimmung, daß spätestens binnen einer bestimmten Frist 1b binnen 8 Tagen) nach dem Unfall der Gesellschaft eine schriftliche Anzeige über den Unfall zu machen, und daß unverzüglich ein Arzt herbei⸗ zuziehen sei, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 12. Januar d. J., dahin aufzufassen, daß in Fällen, wo der Vorfall, welcher später nachtheilige Folgen nach sich zieht, zur Zeit, wo er sich ereignete, noch garnicht als Unfall erscheint, also der Betroffene nicht den mindesten

8 8 Anlaß hat, anzunehmen, es liege ein Fall, für den Versicherung

beansprucht werden könne, vor, die besagte Frist erst von dem v an laufen und die Pflicht zur Beiziehung eines

rztes erst von dem Zeitpunkte an entstehen soll, da der Beschädigte Kenntniß von dem Unfall erlangt.

Der Minister der Arbeiten hat unterm 7. d. M. die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen angewiesen, die zeitige Lage der Preis⸗ und Arbeitsverhältnisse dazu zu benutzen, die Ausführung namentlich der durch besondere Kreditgesetze genehmigten Neubauten und Umbauten von Eisenbahnen kräftigst zu betreiben. Soweit die zu diesen Bauten erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen seien und 11“ die Ausführung bereits in Angriff genommen bezw. eingeleitet werden könne, sei für die energische; örderung der Arbeiten alsbald noch besondere Anordnung zu treffen und die Befolgung derselben sorgfältig zu überwachen. Rück⸗ sichtlich derjenigen Bauten, deren Inangriffnahme durch die Seitens der Interessenten zu erfüllenden Vorbedingungen bezw. durch die von den Landes⸗Polizeibehörden gestellten

Aufreizung zu Verbrechen auch wenn b Tagen bis drei Jahren Haft und Geldstrafe von 50 300 Fr. bestraft werden. Das Gesetz vom 15. Oktober 1881, betreffend Sprengstoffe, soll dahin erweitert werden, daß die stellung, der Vertrieb und der Gebrauch von solchen Stoffen zum Zweck der mittelbaren oder unmittelbaren Verbrechen an Personen oder Gütern mit Gefängniß nach dem Ermessen des Richters und einer Geldstrafe von 200 4000 Fr. bestraft die Entschädigung der Besitzer der ver⸗ wüsteten Anstalten betrifft, so geht die Regierung von dem Gesichtspunkt aus,

Klassen liegt, die zerstörten Werke schleunigst wieder her⸗ stellen zu lassen; da aber die aftpflichtigen Gemeinden dazu nicht in der Lage sind, so will die Regierung den Betroffenen selbst die Gelder vorstrecken, und zwar gegen 31 ½ prozentige Zinsen und Verpfändung der Grundstücke und der Gebäulich⸗ keiten. Dann bleibt aber noch die Haftpflichtfrage zu lösen; wahrscheinlich wird dies durch ein besonderes Gesetz geschehen. g eine Art von Volkswirt eingesetzt, der sich mit der Prüfung der Zustände werblichen Arbeit zu befassen und Vorschläge zu deren Auf⸗ besserung zu stellen hat.

Großbritannien und Irland. Einem parlamentarischen Ausweise zu⸗ olge betrug im Jahre 1885 die Zahl der Agrarver⸗ brechen in Irland, die zur Kenntniß der Polizei gebracht wurden, 944. In 846 Fällen wurden die Verüber weder be⸗ straft noch zur Verantwortung gezogen; in nur 50 Fällen wurden die Verüber verhaftet, aber nicht verurtheilt, und in 16 Fällen sehen die Angeschuldigten ihrem Prozesse entgegen. Von der Gesammtzahl der Vergehen waren 438 Einschüch⸗ terungen durch Drohbriefe, und in nur drei Fällen wurden die Schreiber derselben zur Verantwortung gezogen. (W. T. B.)

im Interesse arbeitenden

hschaftsrath

Ferner hat die Regierun in der ge⸗

London, 19. April. Allg. Corr.)

elegramm der zTimes“ aus Mandalay, vom 15. d, besagt: Die große Feuersbrunst, von welcher an diesem Tage, dem birma⸗ nischen Neujahrstage, die Stadt Mandalay heimgesucht wor⸗ den sei, solle durch den Thronprätendenten, Myin Zaing, veranlaßt worden sein. chiedenen Stellen dur

Die Stadt sei an 6 ver⸗ eine Schaar Freibeuter in Brand ge⸗ teckt worden; die Zahl der niedergebrannten Häuser betrage gliche Palast sei zwar gerettet, as Schatzamt und mehrere andere Ge⸗ bäude innerhalb der den Palast einschließenden Umzäunung seien vom Feuer verzehrt.

Frankreich. Paris, 20. April. 1 Senat genehmigte heute den Anleihe⸗Entwurf mit zwei Abänderungen: die erste hebt die den Einlegern in die Sparkasse in Bezug auf die Anlei weite beseitigt die Be

mehrere hunderte; der Köni aber das Postamt, d

(W. T. B.) Der

e zugebilligten Vor⸗ rechte auf, die timmung der obliga⸗ torischen Amortisirung.

der Deputirtenkammer Regierung über die g. eit zu interpelliren beabsichtigt un fordern wollen, ein Schiedsgericht vorz

Angelegen⸗ dieselbe dazu auf⸗ uschlagen.

heute Vormittag gesagt, daß die Abgabe eines Vo

tums in Betreff Griechenlands zu Inkonvenienzen führen könnte. Gleichwohl halte er sich im Hinblich darauf, daß die Wünsche des französischen Parlaments, wie diejenigen der anderen Parlamente mehr unz mehr darauf gerichtet seien, internationale Differenzen auf freundschaftlichem Wege zu regeln, dazu verpflichtet, ein Prinzip zu bekräftigen, welches dasjenige der ganzen civili⸗ sirten Welt werden müsse. Der Minister⸗Präsident er⸗ widerte: er sei mit Passy in Bezug auf das Prinzip einver⸗ standen; in der griechischen Frage halte er aber die Initiative Frankreichs für unmöglich, denn für alle orientalischen An⸗ elegenheiten sei ein vollständig dazu designirter Schiedsrichter berelts vorhanden, und dies sei das Concert der europäischen Mächte. Ein besonderes Schiedsgericht vorschlagen, würde heißen, die Angelegenheit dem europäischen Concert aus der Hand nehmen; überdies existire das von Passy gewünschte Schiedz⸗ gericht in voller Wirklichkeit, weil die Mächte bemüht seien, die türkisch⸗griechische Frage in freundschaftlicher Weise zu regeln. Frankreich sei im friedlichsten Sinne thätig, um eine für die Betheiligten befriedigende Lösung herbeizuführen. Der Zwischenfall war damit geschlossen. Sodann erklärte die Kammer die Wahlen im Departement Tarn et Garonne für gültig und genehmigte die für den Minister⸗Residenten in Madagaskar und für den Bau einer Torpedowerk⸗ statt in Toulon geforderten Kredite. Hierauf wurde die Berathung der Vorlage, betreffend die Ausstellu ng im Jahre 1889, begonnen und mit 331 gegen 214 Stimmen beschlossen, zur Berathung der einzelnen Artikel überzugehen. Der Finanz⸗Minister legte schließlich den Anleihe⸗ Entwurf in der vom Senat beschlossenen Fassung vor.

(Fr. Corr.) Das Gesetz gegen die Spionage lautet nach dem „Journal officiel“ wie folgt:

Art. 1. Mit Gefängniß von zwei bis fünf Jahren und einer Geldbuße von 1000 bis 5000 Fr. wird bestraft

1) Jeder öffentliche Beamte, Agent oder Angestellte der Regie⸗ rung, welcher einer nicht hierfür qualifizirten Person ganz oder theil⸗ weise Pläne, Schriften oder geheime Dokumente mitgetheilt hat, die auf die Vertheidigung des Landesgebiets oder die äußere Sicherheit des Staates Bezug haben und die ihm anvertraut oder auf Grund seines Amts bekannt waren. Die Absetzung erfolgt von Rechts wegen. 2) Jedes Individuum, das einer nicht hierfür qualifizirten Person

zur Kenntnißnahme ganz oder theilweise die oben angedeuteten Pläne,

Schriften oder Dokumente ausgeliefert oder mitgetheilt hat, die ihm

anvertraut worden waren oder ihm, sei es offtziell, sei es in Folge

seines Berufs, seines Gewerbes oder einer ihm übertragenen Sen⸗

dung, bekannt waren.

3) Jede Person, welche sich in einem der in den vorangehenden

Paragraphen angedeuteten Fälle befindet und Auskünfte mittheilt oder

verbreitet, welche den besagten Plänen, Schriften oder Dokumenten

entnommen sind.

Art. 2. Jede Person, welche nicht den in dem voranstehenden

Artikel angedeuteten Kategorien angehört, welche sich die erwähnten

Pläne, Schriften oder Dokumente verschafft, sie ganz oder theilweise

anderen Personen ausgeliefert oder mitgetheilt, oder aber daraus ent⸗

nommene Auskünfte verbreitet hat, ist mit Gefängniß von einem Jahr

bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von 500 bis 3000 Fr. bedroht.

Dieselben Strafen sind über die Veröffentlichung oder Reproduktion

besagter Pläne, Schriften oder Dokumente verhängt.

Art. 3. Eine Gefängnißstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren und eine Geldstrafe von 300 bis 3000 Fr. ist anwendbar auf jede Person, welche sich unbefugt besagte Pläne, Schriften oder Dokumente verschafft hat.

schaff 4. Wer aus Nachlässigkeit oder aus Versäumniß gegen die Vorschriften die ihm auf Grund seines Berufs oder seines Gewerbes anvertrauten geheimen Pläne, Schriften oder Dokumente hat ent⸗ wenden oder zerstören lassen, verfallt in eine Gefängnißstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren und eine Geldbuße von 100 bis 2000 Fr.

Art. 5. Mit Gefängniß von einem Jahr bis fünf Jahren und einer Geldbuße von 1000 bis 5000 Fr. wird bestraft: 1

1) jede Person, welche mit Hülfe einer Verkleidung oder eines falschen Namens oder durch Verheimlichung ihres Standes, ihres Berufs oder ihrer Nationalität sich in einen festen Platz, einen Posten, ein Staatsschiff oder eine militärische oder Marine⸗Anstalt eingeschlichen hat; 8

2) jede Person, welche, verkleidet oder unter einem falschen Namen oder mit Verheimlichung ihrer Nationalität, ihres Standes oder ihres Berufs Pläne entworfen, Verkehrswege rekognoscirt oder Auskünfte gesammelt hat, welche die Vertheidigung des Landesgebiets oder die auswärtige Sicherheit des Staates angehen. 1b

Art. 6. Wer ohne Ermächtigung der Militär⸗ oder Marine⸗ behörden im Umkreise eines festen Platzes, eines Postens oder einer militärischen oder Marine⸗Anstalt in einer Entfernung von einem Myriameter, von den Vorwerken an gerechnet, topographische Pläne oder Abrisse entworfen hat, ist mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 100 bis 1000 Fr. bedroht.

Art. 7. Die Gefängnißstrafe von 6 Tagen bis 6 Monaten und eine Geldstrafe von 16—100 Fr. ist anwendbar auf Den, welcher, um ein Vertheidigungswerk auszukundschaften, Schranken, Umpfäh⸗ lungen oder irgend andere Einzäunungen militärischen Terrains über⸗ steigt oder die Böschungen und das Mauerwerk der Festungen erklettert.

Art. 8. Jeder Versuch zu einem in den Artt. 1, 2, 3 und 5 spezifizirten Vergehen wird dem Vergehen gleich erachtet.

Art. 9. Als Mitschuldiger wird bestraft ein Jeder, welcher, die Absichten der Urheber der angedeuteten Vergehen kennend, ihnen eine Wohnung, einen Zufluchts⸗ oder Versammlungsort geliefert oder wissentlich die Gegenstände oder Werkzeuge verhehlt hat, die ihnen bei der Verübung ihrer Vergehen gedient haben, oder dienen sollten.

Art. 10. Die Strafe wird Demjenigen erlassen, welcher noch vor der Verübung eines der angedeuteten Vergehen oder vor jeder ein⸗

eleiteten Verfolgung die Verwaltung oder die fobliei davon in Kenntniß gesetzt hat oder sogar, nachdem die Verfolgung schon ein⸗ geleitet ist, zur Verhaftung der Schuldigen oder einiger derselben bei⸗ getragen hat. 1

Art. 11. Die Bestrafung der in dem vorliegenden Gesetze spezi⸗ fizirten Vergehen ist dem Zuchtpolizeigericht übertragen und erfolgt nach den Regeln des Strafverfahrens. Die Soldaten aber, die An⸗

ehörigen der Marine und die ihnen Gleichgestellten bleiben unter ihrer besonderen Gerichtsbarkeit in Gemäßheit des Strafgesetzes für das Land⸗ und Seeheer. 1 die

Art. 12. Außer den oben angeführten Strafen kann das Geri t noch für eine Dauer von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren die Einstellung in den bürgerlichen, staatsbürgerlichen und Familien⸗ rechten, sowie die Untersagung des Aufenthaltes (s. Art. 19 des

Gesetzes vom 28. Mai 1885) verfügen. 5 Art. 13. Der Art. 464 des Strafgesetzbuches ist anwendbar auf die in dem vorliegenden Gesetz erwähnten Vergehen.

Portugal. Lissabon, 17. April. (A. C.) Das „Büureau Reuter“ meldet: Die portugiesische Regierung erklärt, daß der Abbruch der diplomatischen 88 ziehungen zu dem Sultan von Sansibar und bi⸗ Streichung der portugiesischen Flagge von ihrem Ver⸗

gelangt sei. Die Regierung forderte den Konsul telegraphi auf, 1 Gouverneur von

Minister⸗Präsident de Freyecinet habe ihm jedoch

Angelegenheit einzuleiten.

18. April. tar Pascha erw Vorschlag Sa es, für die

Afrika. Egypten. Kairo, Sir H. D. Wolff und Mukh Zusammenkunft den Scheichs des Kababisch⸗Stamm haltung der Ordnung im dafür, den Frieden von Wady⸗Halfa bie zuhalten, unter der Bedingung, Dongola ernannt werde, 50 000 P sofort und später eine Jahres hat sich aus London Instrukt

(Allg. Corr.) ogen in ihrer

nftige Aufrecht⸗ Saleh verbürgt sich s Dongola aufrecht⸗ im Gouverneur von Pfd. Sterl. in baarem Gelde subsidie erhalte. Sir H. D. Wolff ionen erbeten.

Zeitungsstimmen.

Die „Deutsche volkswirths schreibt über die Entwickelun

Die Entwickelun Zeit genommen haben, sch und mehr der Mittelstand, Stütze des Staates ansieht, man diese Meinung hört, derselben die Zunahme der industriellen Th

chaftliche Correspon⸗ g des Mittelstandes:

erhältnisse in der letzten euten, daß immer mehr Recht als die eigentliche und dezimirt wird.

g, die die gewerblichen V eint darauf hinzud

zurückgedrängt ätigkeit anführen hören, Vermehrung

standes herbeig nach diese Ersch

ärmeren Klassen eführt habe. 3 einung sich am n sich vermehrten und am gewiß in Sachsen der tigkeit im Vergleich zu den größte ist. Es geht nun aber aus sächsischen statistischen Bureaus zur sowie die Ansicht, Begründung entbeh erden. Im Interesse d as gewiß sehr erfreulich, die moderne Entw einem Umsturz der sondern daß diese sehr ätigkeit vereinbar sei. muß umsomehr ins Ge⸗ e Grund widerlegt wird, Anschein der Berechtigung

und eine Verminderung des Mitt Konsequenz dieser Ansicht müßte dem meisten da zeigen, wo die zahlreichsten vorhanden sind. Fall, da in diesem Lande die i anderen deutschen Staaten sicher die grö den Veröffentlichungen des Königlich Evidenz hervor, daß diese Meinun Mittelstand immer mehr zurückgehe, jeder sie sogar durch die Thatsachen widerlegt w und der gegenwärtigen sozialen Ordnung ist d da dadurch die Garantie gegeben wird, d der gewerblichen Thäti gegenwärtigen Gesellsch

Fabriken ar Das ist nun ga ndustrielle Thäti

gkeit nicht nothwendig zu aftsordnung führen muß, wohl mit der Entwickelung der industriellen Th Die Beruhigung, die dadurch geboten wird, wicht fallen, als durch sie der einzige wirklich der den Lehren der Sozialdemokraten einen geben könnte.

Der oben erwähnten Quelle entnehmen mw reich Sachsen die im Folgenden enthaltenen zur Steuer Eingeschätzten, wirklich Steuerpflichtigen einem Einkommen bis zu 800 ℳ, kommen von über 800 bis 3300 über 3300 bis Einkommen von über 9600 ℳ), so ergieb hörigen der unbemittelten 828 686 auf 906 244, die der mittleren 267 975, die der wohlhabenden §. der reichen Klasse von 4921 au

Das bedeutet für die 8

unbemittelte Klasse eine Zunahme von

ir nun für das König⸗

Theilt man die gr als die Zahl der tklassen (unbemittelte Klasse mit mittlere Klasse mit einem Ein⸗ ℳ, wohlhabende Klasse mit einem reiche Klasse mit einem t sich Folgendes: Di von 1877 bis 1884 von Klasse von 227 072 auf 24 072 auf 27 484 und die

deren Zahl größer ist, , in 4 Haup

Einkommen Klasse stiegen

Klasse von

wohlhabende

Die Zunahme

der eingeschätzten Personen überhaupt beträgt.

der Bevölkerung beträgt .. Die unbemittelte Klasse hat sona Von 1879 zu 1880 vermehrte sich die von 1880 zu 1882 um 25 160, von 1882 24 493 Personen. Das bedeutet eine Zunahme von 1 3,37 %, von 1880 zu 1882 um 2,94 %, Hieraus geht hervor, daß die Zunahme der fallende Tendenz zeigt. Die nahme) und die wohlhabende (16 % Zun nahme der eingeschätzten Personen überhaup Daraus geht zur Evidenz Rückgange des Mittelstandes g eine Zunahme desselben stattgefunden hat, somit auch für die meisten Industriebezi schwung der Bevölkerung, ist, aus der hervorgeht, daß der standard of life,

nenden Ausdruck zu gebrauchen, sich erhöht hat. dem obigen Resultat gelangt man auch noch und es ist sicher für die Schlüsse ein Beweis, daß man auch auf der ärmsten und Zunahme der mittleren Die gesammte eingeschätzte Be⸗ n, die unbemittelte Klasse die wohlhabende Klasse Personen zugenommen. Be⸗ die einzelnen

wenigsten zugenommen. unbemittelte Klasse um 27 708

877 zu 1880 um von 1882 zu 1884 ärmsten Klasse mittlere Klasse (18 % Zu⸗ ahme) stehen über der Zu⸗ t (11,13 %). hervor, daß nicht nur nicht von einem werden kann, sondern daß wie denn für Sachsen und rke Deutschlands ein Auf⸗ eine Zunahme des Besitzes zu verzeichnen um einen bezeich⸗ Zu demselben, wie Wege als dem angegebenen, Wichtigkeit der mitgetheilten anderem Wege auf Abnahme und reichen Klassen schließen völkerung hat nämlich um 124 283 P um 77 561, die mittlere Klasse um 40 903, um 3912 und die reiche Klasse um 1967 wie viel Prozent der Zunahme auf sprechenden Verhältnißzahlen der auf Jahren 1879 und 1884 Eingeschätzten

Im Jahre 1884 entfielen von sämmtlichen

1 209 434 Ein⸗ geschätzten auf die einzelnen

auf anderem

rechnet man nun, Klassen entfällt und die einzelnen Klassen in den gegenüber, so ergiebt sich Fol Im Jahre 1879

entfielen von

sämmtlichen

stellt die ent

Die Zunahme von 1879/84

Personen) ver⸗ theilt sich auf die einzelnen Klassen mit

geschätzten auf die einzelnen

unbemittelte. wohlhabende. Hier zeigt sich a Bestand an Eingeschä

gegen den Bestand 187. mittleren und ob

daß sich die Zunahme anders vertheilt als tzten des Jahres 1879. ahm 9 eine bedeutende Verschiebung zu Gunsten der eren Klassen. 3 Dieses Ergebniß ist darum auch noch sehr bemerkenswerth, weil gerade die Zeit von 1879 umfassen, also jene in der die gegenwärtige Wirthschaftspolitik schon herrschte. enn in dieser Zeit nicht nur nicht ein Rückgang des Mittel eine konstante Abnahme der ärmsten Klasse in dem nseres Staates eingetreten ist, so⸗ einung der Freihändler, die die deutsche chaftspolitik verdammen, sondern für diejenigen, die in ihr das sehen, die wirthschaftliche Kalamität zu bekämpfen.

In demñ „Süddeutschen Bank⸗ und Handels⸗ att“ lesen wir: 8 1“

Wie Deutschland bereits seit geraumer Zeit sich der unbestrittenen erfreut, seinen sämmtlichen ehemaligen Vorbildern und ohl in politischer als in finanzieller Beziehung den Vor⸗ nen zu haben, so wird von heute an die Welt im Großen sich bequemen müssen, auch die kommerzielle und land⸗ Ueberlegenheit des Deutschen Reiches einzurä ia nichi, daß sich diese Behauptun blos auf die individuelle es Londoner Korrespondenten, schreibt man Schönbergers d daß es leicht und einfach sein wird, dieselbe Der Correspondent führt ommons“, also eine Autorität

Die Zunahme zeigt

Ermittelungen

Kittelstandes, sondern auch

industriereichster nicht für die

so spricht das

rang abgewon

virthschaftliche einzuräumen. Ansicht ihr

ochenbericht, stützt un r zu verschreien. Behauptung das „House of (-

treter in Sansibar, Major Serpa Pinto, ohne ihr Wissen er⸗ folgt und erst nach vollendeter Thatsache zu ihrer Kenntniß

als parador Weit gefehlt!

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zeichnet wird. Kein Angehöriger des deutschen Vaterlands sollte es unterlassen, insofern er auch nur noch den geringsten Zweifel in den seit dem deutsch⸗französischen Kriege über Deutschland aufgegangenen Glücksstern begt, den Sitzungsbericht des englischen Unterhauses vom 2. d. einer aufmerksamen Durchsicht zu unterziehen. Er wird finden, daß eine ganze Reihe von hervorragenden Par⸗ lamentsmitgliedern, die sich auf den verschiedenartigsten Gebieten menschlicher Gemeinthätigkeit in England Namen und Einfluß erworben haben, in dem anerkennenswerthen Bestreben, das Loblied der Deutschen in allen Tonarten zu singen, sich gegenseitig zu über⸗ bieten trachteten. Den Vorwand für diesen allgemeinen Panegyrikus, den man von dieser Seite am allerletzten erwartet hätte, bot das Votiren der für den britischen Konsulardienst im Auslande erforder⸗ lichen Geldsummen. Man zeigte, wie verschwindend klein gegenwärtig die Vortheile sind, welche der englischen Handelswelt aus der kostspie⸗ ligen Konsularvertretung Englands im Auslande erwachsen, und wie dagegen Deutschland in Folge der thätigen und unermüdlichen Bemühungen seines diplomatischen Corps sowohl wie seiner Konsular⸗ agenten im Auslande von Tag zu Tag immer mächtiger und erfolg⸗ reicher auf dem Weltmarkte aufzutreten im Stande ist. Von Fürst Bismarck herab bis zum jüngsten deutschen Konsulareleven arbeitet Alles im Interesse der kommerziellen und industriellen Bevölkerungs⸗ schichten des deutschen Reiches Der Marasmus und die Ge⸗ schäftsstagnation und Handelsdepression, die mit einer kurzen Unter⸗ brechung seit dem Jahre 1874 auf der Erwerbsthätigkeit von ganz Europa und Amerika lasten, haben auf den deutschen Unternehmungsgeist einen überaus stimulirenden Einfluß ausgeübt. Die deutsche Regie⸗ rung ergriff die Initiative zur Erwerbung von überseeischen Kolonien und Märkten für den direkten Absatz deutscher Industrie⸗Erzeugnisse; regelmäßige Dampferlinien wurden subventionirt, die Begründung von Kommissionshäusern zur Anknüpfung neuer Handelsbeziehungen in Ostasien, Australien und der Südsee wurde angeregt und unter⸗ stützt, deutsche Banken für die Vermittelung des E eldumsatzes wur⸗ den gegründet, Handelsmuseen zur Belebung und Ausdehnung des deutschen Exporthandels ins Leben gerufen ꝛc. ꝛc. Der ganze weit⸗ verzweigte und mächtige diplomatische Axpparat wurde in aller Stille von Bismarck der deutschen Kaufmannswelt zur Verfügung gestellt, und dem Einflusse desselben ist es hauptsächlich zu verdanken, daß der deutsche Außenhandel gegenwärtig bei einer Bedentung und Ausdehnung angelangt ist, die vor zwanzig Jahren noch als unglaub⸗ lich, wenn nicht gar unmöglich erschienen wäre. Ganze Industrie⸗ zweige existiren gegenwärtig in Deutschland, die ohne den wunder⸗ baren und in der letzten Zeit besonders stark gewachsenen Abfluß nach auswärtigen, überseeischen Märkten gewiß nothleidend geworden, ja verfallen wären, wie dies vielfach in England und in anderen Export⸗ ländern geschehen ist. In allen Richtungen der Windrose machte sich der Einfluß des Berliner Auswärtigen Amts fühlbar.. Als Resultat dieser weisen und fürsorglichen auswärtigen Politik Deutsch⸗ lands ergiebt sich das heutige wirthschaftliche Befinden des deutschen Reichs als gefünder als dasjenige irgend eines anderen gewerb⸗ und industriereichen Landes Europas. Und selbst England, der mächtigste Exportstaat der Welt, welches mit über 64 Milliarden Francs an dem Gesammterportgeschäft der europäischen Länder in der Höhe von nahezu 20 Milliarden partizipirt, muß bereits jetzt anfangen, Vor⸗ kehrungen zu treffen, wenn es nicht von Deutschland ins Schlepptau genommen zu werden wünscht.

Im Geiste der vorstehenden allgemeinen Ausführungen wurde das House of Commons am 2. d. mit dem Ruhme Deutschlands, resp. der deutschen Konsularvertretungen im Auslande erfüllt und die Ver⸗ sammlungen der englischen Handels⸗ und Gewerbekammern hallen seitdem vom Lobe des Fürsten Bismarck wider. In ihm, als der Verkörperung alles dessen, was zur Größe und Machtentfaltung Deutschlands gehört, erblickt nun die englische Kaufmannswelt den Begründer des Aufschwunges, den die deutsche Exportfähigkeit in den letzten Jahren genommen, und sie verlangt peremptorisch, daß das englische Foreign Office dessen Beispiel nachahme und den weit⸗ verzweigten diplomatischen Agentenapparat Englands den kommerziellen und industriellen Interessenten dienstbar mache. . ..

Ueber Subhastationen ländlicher Grundstücke im Regie⸗ rungsbezirk Gumbinnen wird in der „Hartungschen Zei⸗ tung“ mitgetheilt:

Im Regierungsbezirk Gumbinnen sind im verflossenen Jahre 394 Subhastationen ländlicher Grundstücke vorgekommen, insbesondere sind es kleinere Besitzungen von 1—5 ha, welche davon betroffen worden sind und deren Zahl allein auf 215 steigt. Ferner kamen 73 Sub⸗ hastationen bei einer Größe von 5 10 ha, 38 bei 10 20 ha, 24 bei 20 30 ha, 11 bei 30 40 ha, 9 bei 40 50 ha und 24 bei größeren Grundstücken über 50 ha vor.

Die „Norddeutsche Allgemeine: Zeitung“ be⸗ merkt dazu:

Diese Angaben zeigen deutlich, wie die landwirthschaftliche Noth⸗ lage zuerst und am schärfsten sich in den Besitzverhältnissen des kleinen resp. kleinsten Grundbesitzes geltend macht, eine Beobachtung, auf welche das Königsberger demokratisch⸗manchesterliche Organ seine Leser allerdings nicht aufmerksam gemacht hat.

Statistische Nachrichten.

Der Verein deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗

industrieller. In der am 23. Januar 1886 in Berlin abge⸗

haltenen Generalversammlung des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗ industrieller erstattete der Geschäftsführer eingehenden Bericht über die Thätigkeit des Vereins. Wir entnehmen jenen Mittheilungen die nachstehenden interessanten Angaben.

Im 11. Vereinsjahr vom 1 Juli 1884 bis 30. Juni 1885 ist wiederum ein erfreuliches Wachsthum des Verbandes durch den Ein⸗ tritt neuer Mitglieder zu verzeichnen gewesen. Die Zahl der Gruppen wurde durch den Anschluß des Vereins deutscher Schiffswerften auf 8 erhöht, die Zahl der Mitglieder stieg von 312 auf 331, das im Verein vertretene Anlage⸗ und Betriebskapital dürfte auf etwa 1 150 000 000 zu schätzen sein. Vertreten sind im Verein (nach den Unterabtheilungen der amtlichen Berufsstatistik geordnet): 66 Werke für Eisenerz⸗Bergbau mit ca. 22 000 Arbeitern, 224 Hoch⸗ ofenwerke, Stahlhütten, Eisen⸗ und Stahl⸗, Frisch⸗ und Streckwerke, sowie 56 Schwarz⸗ und Weißblechwerke mit zusammen ca. 88 000 Ar⸗ beitern, 235 Eisengießereien mit rund 28 000 Arbeitern, 32 Etablisse⸗ ments für Stifte, Nägel, Schrauben, Ketten, Drahtseile mit etwa 6000 Arbeitern, 138 Maschinen⸗Bauanstalten mit ca. 46 000 Arbeitern (darunter ca. 8000 Arbeiter für Gießerei, die schon weiter oben mit eingerechnet sind), 24 Waggon⸗Bauanstalten mit ca. 14 000 Arbeitern, 21 Schiffs⸗Bauanstalten mit rund 12 000 Arbeitern, 1 Telegraphen⸗ Bauanstalt mit 10 Arbeitern, 4 Kupferwerke mit rund 10000 und 36 Kohlenwerke und Kokereien mit etwa 15 000 Arbeitern, zusammen 837 Werke und Anstalten mit ca. 233 000 Arbeitern.

Die Zahl von 331 Vereinsmitgliedern wird auf den ersten Blick den vielen Firmen der deutschen Eisenindustrie und des Maschinen⸗ baues gegenüber als eine besonders imponirende nicht anßesehen werden können. Die Bedeutung dieser 331 Firmen tritt aber so⸗ fort hervor, wenn man die von denselben beschäftigten Arbeits⸗ kräfte in Betracht zieht. Nach den Veröffentlichungen der amtlichen Montanstatistik waren im Eisenerz⸗Bergbau, im Hochofenbetrieh, bei der weiteren Eisenverarbeitung der Gießereien, Walz⸗ und Stahlwerke im Jahre 1884 überhaupt 194 222 Arbeitskräfte beschäftigt; bei der Fabrikation der Maschinen, Werkzeuge und Apparate nach der Berufsstatisti? vom 5. Juni 1882 wurden 93 440 Arbeiter ermittelt. Nach der oben angegebenen Zusammenstellung be⸗ schäftigen die dem Vereine angehörenden Firmen der Großeisenindustrie (Erzbergbau, Hochöfen, Eisengießereien, Walzww, „Stahlhütten u. s. w.) ca. 138 000, also etwa 71 % der überhaupt vorhandenen Arbeiter, im Maschinenban mit Einschluß des Waggon⸗ und Schiffbaues ca. 66 000 oder 70 % der betreffenden Arbeiler. Nach der Anzahl

ch sofort Ebö zu begeben, und wies den Generar⸗ 1 ozambique an, eine Untersuchung de gegen die sich absolut nichts einwenden läßt, und die von

osen so treffend mit „c'est la loi et les prophètes“ be⸗

der beschäftigten Arbeiter und ohne Zweifel auch nach der Höhe der

in den Vereinswerken vorhandenen Anla repräsentirt der Verein nahezu drei Vierte Eisenindustrie und des Maschinenbaues.

und Betriebskapitalien der gesammten deutschen

8 Kunst, Wissenschaft und Literatur

Helwingschen Verlagsbuchhandlung en eine Abhandlung über Anwendung der ehrengerichtlich die Offiziere des preußischen

Grafen von Schwerin, Maj⸗ Regiment Nr. 79. über den Zweck der Ehrengerichte an an, welche die einleitenden Worte

Ehrengerichte

Instituts dahin:

Ehre gewahrt sich, wie in der Gesammtheit, auf jede Weise dies hüten; die Ehrengerichte bieten ihnen nur die wesentlichst bei Erfüllung dieser heiligsten Pflicht.“

dieser Aufgabe und der Bedeutung der ehr stellt der Verfasser zunä sie von uns?

(Th. Mierzinsky) „Zweck, Bedeutung und en Einrichtungen für von Leonh ard 1 Infant rie⸗ pft in seinen Betrachtungen die Allerhöchste Bestimmung der „Verordnung über preußischen

Hannover erschi

jor im 3. hannoverischen Der Verfasser knü

Bedeutung Ehrengerichte

höchste Kleinod te Unterstützung Zum leichteren Verständniß engerichtlichen Entscheidungen chst die Frage: Was ist Ehre und was en über den Ursprung und er das Wesen der Ehre an. der deutschen und preußischen Geschichte, Vergleiche des ffizier⸗Corps mit dem mittelalterlichen Ritterstande und die der preußischen Könige über diese r genaueren Moti welcher der Verfasser schließ die eigene Gesinnung und unserer persönlichen Würde gründeten Anspruch auf die2 tritt so die Ehre, bildet, doch in zwei Erscheinun innere Würdigkeit und als äußer

Er stellt hiezu Untersuchun Entwickelung des Ehrbegriffs, sowie ü Beispiele aus

Angelegenheit dienen haupt⸗ virung der Definition des Begriffs „Ehre“, zu lich gelangt, indem er sagt: „Ehre ist das durch das eigene Handeln berechtigte Bewußtsein erbunden mit dem dadurch be⸗ nerkennung und Achtung Anderer.“ an sich ein untheilbares Ganzes formen auf, welche der Verfasser als e Anerkennung unterscheidet. Die wahre zunächst hauptsächlich innere Würdigkeit. und diese muß wieder folge Wort und Handlung. er ausgesponnen, faßt er seine Ansicht darin, daß nicht jeder für sich er Träger der Ehre sein soll, ammtheit und für diese daß also der hre gelegt und zugleich ausgesprochen ist, aft und daß die Ver⸗ n Standes und aller e gerade darin liege auch die Bedeutung en Einrichtungen, und in diesem Geiste müssen sie verstanden werden. Im dritten Kaxitel wird rengerichtlichen Einrichtungen besprochen. Dieselben irksam sein: nämlich die Ehre Der Verfasser erläutert die zur engerichte bestehenden Organe, welche in erster ortlichkeit der Gesammtheit tragen und in deren Als solche werden genannt die Die Aufgaben und rgane unterzieht der Verfasser nun einer ; dies Kapitel enthält alles,

Bezug hat, und i

, zugleich v

wenn sie auch

Ehre erfordert begründet sein in der Gesinnung, äußerlich sich kund thun in

Verfasser diese Ausführung weit dahin zusammen, daß er sagt: g allein steht, nicht nur für sich selber d sondern zugleich mit der Ges Schwerpunkt in die Stan Standesehre Gemeingut der Genossens letzung der Ehre des Einzelnen die des ganze Genossen desselben gefährd der ehrengerichtlich nach Ansicht des die Anwendung der eh zwei Richtungen hin w wiederherzustellen. Handhabung der Eh Reihe die Verantw zu handeln berufen sind Regiments⸗Commandeure Funktionen dieser beiden O eingehenden Erörterun und Thätigkeit der Eh

schiedenheit

Nachdem der

und die Ehrenräthe.

was auf die Form st daher besonders Beleidigungen mannigfachen namentlich Entstehung hin beherzigenswerthe Text. Auch auf die Art des Duells wird eingeg tzungen und Gebräuche finden ihre Besprechung. uter Offizieren im Auge, so aus sachlicher Weise zum Schluß auch die rderungen zwischen einem Offizier einer⸗ s einer Betrachtung Fall aus, wo der Ni ier in großen Zügen nach Abhandlung zeugt von

angen, die verschie⸗ denen Forderungen, Sa Hatte der Verfasser hie unterzieht er in durch Streitigkeiten und Fo einer Civilperson andererseit namentlich über den ist. Die h inhaltlich besprochene und gesundem Urtheil und wird in Interesse gelesen und gewürdigt werden.

Das Programm des Königlich Konitz für das Schuljahr 1885, schichte des Königlichen Gymnasi dung im Jahre 1815, demselben. Die Anstalt hat 13 Klassen und es Die Frequenz betrug am 1. Februar 188 „von denen 144 evangelisch, jüdisch waren. Die einheimischen Gymnasiaste 132, die auswärtigen auf 211. zu Michaelis 1885 15 (5 ev., 4 kath., 1 Bergfach studiren, 1 dem zu Ostern 1886 17 (9 ev., 6 kath., chts⸗ und Staatswissenschaften, Landwirthschaft studiren, 1 dem nen wollten.

rbei die Duelle u

und spricht sich chtoffizier satisfaktionsunfähig den wichtigsten Abschnitten großer Sachkenntni betheiligten Kreisen mit große Der Preis beträgt 1,25 en Gymnasiums

86 hat folgenden Inhalt: ums zu Konitz seit seiner 2) Schulnachrichten von wirken an ihr 22 Lehrer. Schüler (gegen das 155 katholisch und 44 zifferten sich auf Zeugniß der Reife elchen 4 Theologie, Postfach und 2 dem Militär

. Neubegrün⸗ von dem Direktor.

Vorjahr 22

Es erhielten das 6 jüd.), von w 7 Medizin, sich widmen wollten; welchen 4 Theologie, 4 Medizin, 1 Ch Postfach und 1 dem Militär sich widr Das Programm des Dom⸗Gymnasiums a. S. für das verflossene Schuljahr hat fol stionum Sophoclearum nachrichten vom Direktor 9 Klassen, an denen 15 Leh 1. Februar 1886 241 Schü 247 evangelisch, 3 katholis wärtige und 11 Ausländer waren. 11 Ober⸗Primaner das 1 Jura, 1 Jura und C Naturwissenschaften studiren wollt Das Programm des Gymnasiums zu Rostock 1) Des Mag. Nicolaus Ratze Inkunabel der Rosto Dr. K. Nerger.

2 jüd.), von emie, 1 Bergfach

zu Naumburg genden Inhalt: 1) Quae- it B. Kneisel. as Gymnasium umfaßt Die Frequenz betrug am orjahr + 2), von denen Jude; 150 Einheimische, 80 Aus⸗

Zu Michaelis Zeugniß der Reife, von denen 6 Theologie, 2 Medizin und 1 Mathematik und

particula I. Scrips Dr. H. Anton.

rer thätig sind. ler (gegen das V

und Realgym⸗ folgenden Inhalt: „Bökeken van deme Répe“. cker Universitäts⸗Bibliothek herausgegeben von 2) Schulnachrichten, vom Direktor. bestand betrug Michaelis 1885 750 (gegen Michae gegen Michaelis 1880 168). Reife zu Michaelis 1885 das Gymnasiu 1 Theologie und Philologie, 1 The 4 Medizin, 1 Medizin und Naturw studiren wollten; logie, 1 Baufach und 1 höheres Fo 1886 das Gymnasium 16, 4 Medizin, 1 Philo! studiren wollten; Naturwissenschaften studiren wollte.

Der Schüler⸗

rließen mit dem Zeugniß der m 10, von denen 1 Theologie, ologie und Geschichte, 1 die Rechte, issenschaften und 1 neuere Sprachen das Realgymnasium 3, von denen 1 neuere rstfach studiren wollten; zu von denen 6 Theologie, 4 die Rechte, ematik und Naturwissenschaften

gie und 1 Math welcher Mathematik und

das Realgymnasium 1,

Gewerbe und Handel.

Büchener⸗Eisenbahn⸗ de auf die Aktien für das mnehmigung der Bilanz durch rozent festzusetzen. Aktiengesellschaft wir folgende nen Geschäftsjahre doch wurde durch den mitten in kaurerstrike nicht nur die Ausführun er kalkulirte Nutzen ist nicht unwesentli erreicht der auf dem General⸗Bau⸗ orjahres annähernd. Die Erträgnisse as günstiger gestaltet und da sowohl Tischlerei angemessene8 ch auf dem Spezial⸗Geschäfts

Gesellschaft hat beschlossen, die 85, vorbehaltlich der Genehm die Generalversammlung, auf 7 P Dem Geschäfts

Betriebsjahr 18.

e ericht der hiesigen Ausführungen pro 1885

Der Gesellschaft sind im verflosse ufträge zugegang

für Bau⸗ Mittheilungen:

zwar reichliche A der Bausaison ausbrechenden N behindert, sondern auch d beeinträchtigt worden. conto erzielte Gewinn den der Schneidemühle haben sich etw in der Zimmerei wie in der Tis handen war, so ist au zu verzeichnen.

eschäftigung vor⸗ Geschäftsconto ein höherer Ziegelei in Schmergow wurden