1886 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

1“ 8 hierdurch

Brioritäts⸗Obligation Nr. 162 h daß ihre Verzinsung mit dem

dem Bemerken aufgerufen, 1. Juli 1885 aufgehört hat. Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schrift⸗ wechsel mit den der Bbligationen über die Zahlungs⸗ eistung nicht einlassen. Formulare zu den Quittungen werden von den sämmt⸗ ichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt. v1 Berlin, den 20. April 1886. Hauptverwaltung 88 Staatsschulden. Sydow.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldverschreibungen des vormals Kurhessi⸗ schen Staatsanlehns vom 1. Juni 1863.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschrei⸗ bungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. J. ab von der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst im hiesigen Regierungsgebäude, hohes Erdvgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis 12 ½ Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten uptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen teuerkassen des diesseitigen Pezirks⸗ die Königlichen Regierungs⸗

Hauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Ver⸗ mittelung der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin und des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.

Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Serie IV) sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neven Zinsscheine ꝛc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Re⸗ gierungs⸗Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Verzeichniß nur einfach einzureichen, und haben bei dem⸗ naͤchstigem Empfang der neuen Zinsscheine ꝛc. die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich behufs Ausreichung der neuen

insscheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine ꝛc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Schuldverschreibungen an die Regierungs⸗Hauptkasse hier mittelst be⸗ sonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.

Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächftige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von zehn Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 verspricht.

Kassel, den 1. 1“ Prafid

8 Königliches Regierungs⸗Präsidium.

“““ Magdeburg.

MNichtamtliches.

Deutsches Reich.

111“

Preußen. Berlin, 22. April. Fa⸗ Beide Kaiser⸗ liche Majestäten und die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie fand heute im Königlichen Palais die heilige Abendmahlsfeier statt. ö“

8 In der am 21. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath den Gesetzentwürfen, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen und, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahn⸗Fahrbetriebsmitteln, in den vom Reichstage beschlossenen Fassungen die Zustimmung. Den zuständigen Aus⸗ schüssen wurden überwiesen: der vom Reichstage angenommene, von den Abgeordneten Ausfeld und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes, die Uebereinkunft mit Großbritannien zum gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst und die Vorlage wegen zollfreier Ablassung metallener, zum Schiffbau bestimmter Materialien. Von der Ertheilung der Decharge durch den Reichstag für die Rechnung der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das Etatsjahr 1883/84, insoweit dieselbe sich auf die Reichsverwaltung bezieht, nahm die Versammlung Kenntniß und beschloß, auf Eingaben, betreffend die Tara⸗ vergütung bei der Verzollung von Fnig in Fässern und wegen Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Braumalz, ab⸗ lehnenden Bescheid zu ertheilen, einer Eingabe, betreffend die Anstellungsverhältnisse der Militär⸗Anwärter bei der Eisenbahn⸗Verwaltung in Elsaß⸗Lothringen, wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges keine Folge zu geben. Endlich wurde auf Anträge bezüglich Feststellung des Ruhe⸗ gehalts hagge Reichsbeamten, über Ergänzung der Nr. 15 der Ausführungsvorschriften zum Reichs⸗Stempelgesetz, über die dem Kaiser wegen Besetzung einer Senats⸗Präsidenten⸗ und sechs Rathsstellen beim Reichsgericht zu machenden Vor⸗ schläge, sowie über die geschäftliche Behandlung von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die Erregung ungebührlichen, ruhestörenden Lärmens in einem Miethshause, durch welchen nicht nur die in persön⸗ licher Beziehung zu der Ruhestörung oder zu dem Ruhestörer stehenden Personen, sondern auch die übrigen Hausbewohner sestnt werden, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ erichts, I. Strafsenats, vom 22. Februar d. J., als Ruhe⸗

törung aus §. 360 Z. 11 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.

„Allerdings ist der Revision (des Angeklagten) zuzugeben, daß

nach der richtigen Auslegung der angeführten Gesetzesstelle

8 360 Z. 11) nur Derjenige sich einer Verletzung dieser trafnorm schuldig macht, welcher das ublikum als solches, im

Gegensatz zu einzelnen Personen oder individuell begrenzten

Personenkreisen gefährdet oder ungebührlich belästigt. Allein der Begriff des Publikums als eines nicht individuell begrenzten Personenkreises ist nicht nothwendig dadurch ausgeschlossen,

wiederholt und mit Raume oder Gebäude befinden. Die möglicher Weise

⸗—

zahlreichen Bewohner eines Miethshauses, die zu einem nicht im Hause wohnenden Dritten außer jeder Beziehung stehen und diesem vielleicht weder ihrer Zahl, noch ihrer Individualität nach bekannt sind, können dem Dritten gegenüber unter Um⸗ ständen auch als ein Theil des Publikums angesehen werden. Wenn, wie hier, eine Ruhestörung nicht auf den häuslichen Kreis, welchem der Thäter angehört, oder auf die Personen, welchen das vom Instanzgerichte festgestellte „Toben“ zunächst galt, beschränkt blieb, sondern „überall im Hause“ gehört wurde, also auch in andere Whnecgg⸗ drang, deren Inhaber außer aller persönlichen Beziehung zu dem Vorgange und seinen Veranlassern stehen, wenn also die Ungebühr der Thäter nicht auf den Konflikt mit bestimmten Hausbewohnern beschränkt blieb, sondern in die Allgemeinheit heraustrat: so konnte eine solche Handlungsweise ohne Rechtsirrthum als ein Angriff auf die Ruhe und den Frieden einer unbestimmten Anzahl von Personen angesehen werden.“

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich dänischen Hofe, Legations⸗Rath Stumm, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Kopenhagen fungirt der Legations⸗Sekretär Freiherr von Gärtner⸗Griebenow als interimistischer Geschäftsträger.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarzburg⸗sondershausensche Staats⸗Minister Reinhardt ist von hier wieder abgereist.

S. M. Kreuzer „Nautilus“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Rötger, ist am 22. April cr. von Hongkong nach Nagasaki in See gegangen.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Jaeschke, ist am 21. April d. J. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt am 25. dess. Mts. die Weiter⸗ reise fortzusetzen.

Württemberg. Stuttgart, 20. April. (St.⸗A. f. W.) Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg, welche am 16. d. M. zum Besuch Ihrer Königlichen Majestäten nach Nizza abreisten, sind, ein⸗ gegangenen Nachrichten zufolge, am letzten Sonntag Mittag wohl⸗ behalten daselbst eingetroffen. Ihre Königlichen Hoheiten wurden am Bahnhof von den Flügel⸗Adjutanten Oberst Freiherrn von Molsberg und Major Freiherrn von Reitzenstein im Auftrage des Königs empfangen und in die Villa Boutau geleitet, wo die herzlichste Begrüßung mit Ihren Königlichen Majestäten stattfand. Die Prinzlichen Herrschaften sind als Gäste des Königs in dem zur Villa Boutau gehörigen Chalet einquartiert, in dem vor Kurzem auch Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar und Staats⸗ Minister von Mittnacht wohnten.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. April. (Meckl. Anz.) In der Schloßkirche fand gestern die Feier der Einsegnung der Herzogin Elisabeth und des Herzogs Friedrich Wilhelm statt.

Oldenburg. Oldenburg, 21.April. In Uebereinstim⸗ mung mit der Landessynode ist ein Gesetz, betreffend die Emeritirung evangelischer Pfarrer, erlassen worden, nach welchem ein Pfarrer, wenn für denselben wegen körper⸗ lichen oder geistigen Unvermögens das Bedürfniß einer Hülfs⸗ leistung dauernd besteht und nicht durch Beigebung eines Hülfspredigers ohne Unzuträglichkeiten Abhülfe geschafft wer⸗ den kann, in den Ruhestand zu versetzen ist. Das Ruhegehalt eines emeritirten Pfarrers beträgt ¶⅞ des Diensteinkommens der zuletzt von ihm bekleideten Stelle, unter Abzug des etwa abzugebenden Betrages und unter Hinzurechnung einer etwaigen wohnung, jedoch soll das Ruhegehalt 4000 nicht über⸗ schreiten. Die Ruhegehalte werden aus der allgemeinen Pfarrer⸗ Pensionskasse bezahlt. Gleichzeitig ist auch das Gefetz, betreffend die Disziplinarbestrafung der Kirchen⸗ beamten, publizirt worden. ö1114“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. April. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das Finanzgesetz für das Jahr 1886 vom 20. April 1886. Die hier weilenden rumänischen Delegirten zu den Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages, Minister des Aeußern, Pherekyde und Gregoire Ghika, haben vorgestern im Verlaufe des Tages Besprechungen mit dem Minister des Aeußern, Grafen Kälnoky, und Sektionschef von Szögyéeny ge⸗ habt und wurden heute von dem Kaiser in Privat⸗ audienz empfangen. Heute um 1 Uhr Mittags be⸗ gannen im Ministerium des Aeußern die formellen Ver⸗ handlungen unter dem Vorsitz des Ersten Sektionschefs im Ministerium des Aeußern, von Szögyéeny. An denselben nahmen außer den oben genannten rumänischen Delegirten ungarischerseits Staatssekretär von Matlekovics und Sektions⸗ Rath Mihälovics, österreichischerseits Sektions⸗Rath Baron Kalchberg und Ministerial⸗Sekretär Stybral und Seitens des gemeinsamen Ministeriums des Aeußern Sektions⸗Rath Baron Glanz und Hofsekretär Baron Biegeleben, Letzterer als Schrift⸗ führer, Theil. Die Konferenz wurde hier geschlossen, und es werden die Unterhandlungen in Bukarest fortgesetzt werden.

(W. T. B.) Der General⸗Major Blazekovic ist

heute zum Statthalter für Dalmatien ernannt worden.

Großbritannien und Irland. London, 20. April. (Allg. Corr.) Im konservativen Lager herrscht große eeg darüber, daß die Führer der Partei beschlossen haben, sich einer thätigen Betheiligung an dem Osterfeldzuge gegen die irischen Reformvorschläge der Regierung zu enthalten. Sir Michael Hicks⸗Beach wird am 29. d. in Bristol sprechen, und Tags darauf wird Baron Henry de Worms eine An⸗ sprache an ein großes konservatives Meeting in Dewsbury halten, allein die eigentliche Agitation wird den Whigführern und den früheren Ministern Chamberlain und Trevelyan überlassen werden. Wie die „Preß Association“ erfährt, wurde Brands Antrag gegen die zweite Lesung der irischen Homerule⸗Vorlage auf Vezarztes ang des Marquis von Hartington so zeitig auf die Tagesordnung des 10. Mai gestellt, um derselben den ersten Platz zu sichern. Sollte keine ähnliche Resolution angemeldet werden, so wird die Verwerfung der Vorlage wahrscheinlich von Lord Hartington selber beantragt wersen. In konservativen Kreisen nimmt man an, daß 14 schot⸗ tische liberale Abgeordnete gegen die zweite Lesung der Homerule⸗Vorlage stimmen werden. Die Haltung von 8. oder 10 schottischen Liberalen wird als zaudernd bezeichnet. Die Debatte zur zweiten Lesung der irischen Ver⸗

8

3 sehr V

Alterszulage sowie eines Beitrages von 250 für die Dienst⸗

daß diese Personen sich in einem besonderen, abgegrenzten waltungsvorlage wi d voraussichtlich drei Wochen dauern.

Die Abstimmung dürfte am 25. Mai erfolgen. Es heißt, daß, wenn die zweite Lesung nur mit einer kleinen Mehrheit ge⸗ nehmigt wird, Mr. Gladstone die Vorlage zurückziehen und im nächsten Jahre einen neuen Plan vorlegen werde. Im Hause der Gemeinen herrscht die Annahme vor, daß der Premier nach Ostern vorbereitet sein werde, die Vorlage weiter umzuändern, um die radikalen Gegner derselben zu versöhnen. In diesem Falle würde das Reichs⸗Parlament wahrscheinlich die Befugniß behalten, alle Akte des irischen Parlaments zu revidiren, während das Landankaufsgesetz beträchtlich ein⸗ geschränkt werden wird. Man glaubt, daß ohne derartige durchgreifende Aenderungen keine Aussicht auf Genehmigung der Vorlagen Seitens des Unterhauses vorhanden sei.

21. April. (W. T. B.) Der ehemalige Vizekönig von Irland, Spencer, hielt bei einem Meeting in New⸗Castle eine Rede, in welcher er nachdrücklich für die Politik des Premiers Gladstone bezüglich Irlands eintrat und erklärte: das einzige Mittel, den Frieden wiederherzustellen, sei eine Ver⸗ söhnungspolitik zu acceptiren und Zwangsmaßregeln ganz fallen zu lassen. Er sei überzeugt, daß die Deputirten Irlands in keiner Weise für die schimpflichen Verbrechen in Irland verantwortlich gemacht werden könnten, und glaube: die Deputirten des irischen Parlaments würden ihre Pflichten treu erfüllen.

b Chamberlain erklärte sich in Birmingham ent⸗ schieden gegen die Landankaufs⸗Bill, hob aber gleich⸗ zeitig hervor, daß seine Opposition gegen die irische Ver⸗ waltungs-⸗Bill nur eine bedingte sei. Wenn die Regierung sich dazu verstehe, die Amendements anzunehmen, denen zufolge irische Vertreter dem englischen Parlament angehören müssen, und für die Provinz Ulster eine besondere Versammlung zu⸗ zulassen sei, so werde er erfreut sein, die Bill unterstützen zu können; andernfalls werde er sie offen bekämpfen.

Bradford, 21. April. (W. T. B.) Bei der Neu⸗ wahl eines Deputirten an Stelle des verstorbenen Forster wurde Lefévre (liberal) mit 4407 St. gewählt; der konservative Gegenkandidat Hoare erhielt 3627 St.

Frankreich. Paris, 21. April. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte heute den Anleihe⸗ Gesetzentwurf mit den vom Senat beschlossenen Ab⸗ änderungen. Bei der Spezialberathung der Vorlage, betreffend die Ausstellung im Jahre 1889, wurden die Anträge, wonach die Aussteller für ihren Ausstelungsraum zahlen und fremdes Baumaterial sowie fremde Arbeiter von den Ausstellungsbauten ausgeschlossen werden sollten, abgelehnt und die Vorlage in der Schlußabstimmung unverändert mit 350 gegen 151 Stimmen angenommen.

Der Senat hat sich bis zum 25. Mai vertagt.

Dem „Temps“ zufolge soll der französisch⸗chinesische Vertrag am 25. d. M. unterzeichnet werden.

Italien. Rom, 21. April. (W. T. B.) Heute wurde ein Ministerrath abgehalten. Die Zeitungen melden übereinstimmend: das Dekret, betreffend die Außlösung der Kammer, werde am Montag erscheinen.

Griechenland. Athen, 21. April. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht die in der letzten Session der Deputirtenkammer votirten Gesetze, betreffend die Vermehrung der Cadres, die Aufnahme einer Anleihe und die Einführung des Zwangscourfes.

Türkei. Konstantinopel, 21. April. (W. T. B.) Der russische Botschafter von Nelidoff hierselbst und der russische Gesandte in Athen sind heute nach Livadia abgereist. Server Pascha wird sich am Freitag ebendorthin begeben. Schakir Pascha ist nach Sofia abgereist und überbringt dem Fürsten Alexander den Ferman über Ernennung desselben zum General⸗Gouverneur von Ost⸗Rume lien.

Rumänien. Bukarest, 22. April. (W. T. B.) Der hiesige russische Gesandte Urusoff ist gestern nach Li⸗ vadia abgereist. Der Kriegs⸗Minister Angeleseu geht am Sonnabend dahin ab.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Aus Kairo wird dem Reuterschen Bureau unterm 20. d. gemeldet: Die britische Regierung hat den Vorschlag der egyptischen Regierung angenommen, daß nänlich ein Delegirter nach Wady Halfa gesandt werde, der als Vertreter des Khedive mit den Rebellen unterhandeln soll. Der Delegirte ist indeß noch nicht ernannt worden. Dagegen wird von anderer Seite aus Alexandria unterm 20. d. berichtet: Die Eingeborenen zwischen Wady Halfa und Assiut behaupten, daß die Rebellen sich zum Vormarsch beim Steigen des Nils, im August, vorbereiten. Sie erwarten, der Feind werde geradeswegs auf der Wasser⸗ straße nach Wady Halfa kommen. Die theilweise Zurück⸗ ziehung der Truppen hat die früher bemerkten friedlichen Neigungen ins Stocken gebracht.

Zeitungsstimmen.

Die „Berliner Zeitungs⸗Correspondenz“ bemerkt über die Industrie in Deutschland und Oesterreich:

Von Seiten derjenigen, die nicht müde werden, die Politik des Fürsten Bismarck, namentlich auch auf wirthschaftlichem Gebiet zu verdammen, wird zwar geflissentlich jedes Vorkommniß registrirt, das die deutsche Industrie in ungünstigem Lichte, in bedrängter Lage erscheinen läßt, aber die Thatsachen, aus denen hervorgeht, daß die Industrie des Auslandes mit derselben, wenn nicht einer noch schwereren Noth⸗ lage zu kämpfen hat, werden ebenso geflissentlich todtgeschwiegen. Es ist das ein altes bekanntes Manöver, welches aber gewiß nicht zu Gunsten derjenigen spricht, die sich nicht scheuen, es anzuwenden. Es wird nun auch den Freunden der heutigen Wirthschaftspolitik nicht in den Sinn kommen, zu behaupten, daß die deutsche Industrie sich einer glänzenden Prosperität erfreue; solche Behauptung wäre grundfalsch, da leider auch unsere Industrie unter höchst mißlichen Verhältnissen zu leiden hat, sind wir der Ansicht, daß es unseren Produzenten immer noch besser geht als denen der anderen Länder. Als Beweise dafür können zahlreiche Fälle und Klagen vorgeführt werden, die im Auslande erhoben worden sind, und die von einer Art sind, wie sie in Deutschland doch bisher glücklicherweise noch nicht laut wurden. So wird neuerdings, um eines der vielen Bei⸗ spiele zu citiren, aus Oesterreich berichtet, daß die hervorragendsten Firmen auf dem Gebiete der Waggon⸗ und Maschinenbau⸗Industrie zur Kenntniß des Handels⸗Ministeriums gebracht haben, daß sie wegen Mangels an Bestellungen genöthigt seien, einen großen Theil ihrer Arbeiter zu entlassen. Um nun dieser drohenden Kalamität rechtzeitig vorzubeugen, wurde die Vermittelung des Ministeriums angerufen, insbesondere in der Richtung, daß jene Fahrbetriebsmittel, welche im Laufe der nächsten Jahre benöthigt werden, schon jetzt zur Bestellung gelangen, so da den Fabriken die Möglichkeit geboten werde, die Beschäftigung einer

bestimmten Zahl von geschulten Arbeitern mit Sicherheit für längere Zeit in Aussicht zu nehmen. Der Handels⸗Minister hat in Folge dessen eine Enquete einberufen, an welcher sowohl Delegirte der Eisenbahnen, als auch der betheiligten Fabriketablissements theilnehmen sollen, und die Mittel und Wege finden soll, um der Kalamität vorzubeugen.

Wir sehen also hier eine ganze große Industrie in einer solchen Nothlage, daß sie den direkten Schutz der Regierung anrufen muß, und wir sehen, daß der Regierung nichts anderes übrig bleibt, als die Mittel zu suchen, die geeignet sind, der Nothlage jener Industrie⸗ branche, die damit in ihrem ganzen Umfange als erwiesen zu be⸗ trachten ist, zu begegnen.

Derartiges ist in Deutschland doch noch nicht vorgekommen. Die Industrie und selbst diejenigen Branchen, die am meisten zu klagen haben, haben sich bisher noch nicht in der Lage befunden, in der sich beispielsweise die österreichische Maschinenindustrie befindet. Der Schritt, den dieselbe mit ihrer Mittheilung an die Regierung unternommen hat, charakterisirt sich als ein Schritt der Ver⸗ zweiflung, da daraus hervorgeht, daß die Fabrikanten alle und jede Aussicht auf Besserung, ja nur auf Fortbestehen des gegenwärtigen Umfanges ihres Geschäftes verloren haben. So weit sind wir in Deutschland denn doch nicht, so schlecht geht es unserer Industrie nicht. Deshalb ist es ganz gut, solche Beispiele in Deutschland bekannt zu machen, da daraus evident hervorgeht, daß die deutsche Wirthschaftspolitik zum Niedergang der Industrie doch gewiß nicht beigetragen hat.

Die „Berliner schreiben:

Die Gegner der Schutzzollpolitik suchen immer neue Objekte hervor, um mittelst derselben beweisen zu können, daß die wirthschaft⸗ liche Richtung, welche in Deutschland herrscht, eine verderbliche sei. Diesmal soll es die chemische Industrie sein, deren Untergang die Freihändler voraussagen. In dem Handelsberichte eines großen und angesehenen Handelshauses der chemischen Branche wird wenigstens behauptet, daß diese Industrie einem langsamen Dahinsiechen geweiht sei und daß das Schutzzollsystem die Schuld daran trage.

Wie gewöhnlich beruht dieses Urtheil wieder auf einer einseitigen Schlußfolgerung. Nach den Feststellungen des „Vereins zur Wah⸗ rung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands“ ist näm⸗ lich die durchschnittliche Dividende der chemischen Aktienfabriken, die 1882 12,82 %, 1883 noch 10,02 % betragen hatte, im Jahre 1884 auf 7,96 % zurückgegangen. Dieses Zurückgehen der Rentabilität ist aber da⸗ durch hervorgerufen worden, daß die Zahl der Fabriken gewachsen ist, daß die darin angelegten Kapitalien vergrößert worden sind und daß die so gesteigerte Konkurrenz die Preise gedrückt hat. Wenn, wie 1884 kon⸗ statirt wurde, die Anzahl der beschäftigten Arbeiter im vorausgegan⸗ genen Jahre um 9,2 % zugenommen hat, so kann man nicht von einem Dahinsiechen der betreffenden Industrie sprechen. Wenn es ge⸗ lungen ist, die fremden Importe heimischer Produkte auf dem heimi⸗ schen Markte mehr und mehr zurückzudrängen, wenn man auch im Aus⸗ lande der Konkurrenz erfolgreich die Spitze bieten konnte, so sind das Er⸗ folge, die auf das Gegentheil der freihändlerischen Behauptungen schließen lassen. Hochinteressant ist aus dem 1885er Berichte des genannten Vereins über die Geschäftsthätigkeit aber folgende Bemerkung: „Der außer⸗ ordentlichen Steigerung der Produktion stand außer der Zunahme des Erxports auch eine beträchtliche Zunahme des inländischen Konsums gegenüber, und da die Fabrikate der chemischen Industrie fast aus⸗ schließlich als Hülfsprodukte anderer Industriezweige ihre Verwerthung finden, so darf man hieraus auf eine allgemeine Steigerung der ge⸗ werblichen Thätigkeit im Inlande überhaupt schließen.“

Die chemische Industrie hat überhaupt fast gar keine Zölle. Im Wesentlichen hat 1879 nur die Soda⸗Industrie einen größeren Schutz erhalten. Nun giebt es aber kaum ein Beispiel, das so schlagend für die Zollpolitik von 1879 spricht, wie die Erhöhung des Sodazolls. Mit Hülfe dieses Zolls ist es nämlich gelungen, die englische Soda fast ganz vom deutschen Markt zu verdrängen. Die dadurch gesteigerte broduktion gestattete den erstarkten inländischen Fabrikanten niedrigere Verkaufspreise und die Konsumenten beziehen ihre Soda heute nicht theurer, sondern billiger als vor der Zollerhöhung.

An dem Rückgang der Rentabilität in der rheinischen Industrie partizipiren übrigens vorzugsweise die Anilin⸗ und Alizarinfarben⸗ Fabriken sowie die Superphosphat⸗Fabriken. Auf beide Zweige hat der Zolltarif von 1879 gar keinen Einfluß gehabt.

Die „Mecklenburgischen Anzeigen“ äußern in der Politischen Wochenübersicht über die Lage der Land⸗ wirthschaft:

Im preußischen Abgeordnetenhause hat eine Interpellation der deutschkonservativen Fraktion Anlaß zu langen Erörterungen über die Nothlage der Landwirthschaft und die Mittel, dieselbe zu heben, ge⸗ geben. Die Nothlage beschränkt sich nicht auf die Landwirthschaft, sie ist eine allgemeine. Industrie und Gewerbe leiden auch. Wir sind aber in einem Stadium der wirthschaftlichen Depression, die sich in anderen Ländern noch fühlbarer macht wie in Deutschland, die aber für uns einfach unerträglich sein würde, wenn wir nicht rechtzeitig zu einem Wirthschaftssystem übergegangen wären, welches den inländischen Konsum in erster Linie auf die inländis che Produktion verweist. Es sind verschiedene Mittel in Vorschlag gebracht worden, der Landwirth⸗ schaft zu helfen. Zunächst Uebergang zur Doppelwährung. Das Experiment ist schwierig, es ist gefährlich und es garantirt doch noch keinen sicheren Erfolg 1

Man sagt allerdings, die Preissteigerung sei die nothwendige Folge, wenn mehr Geld ausgeprägt werde. Aber fehlt es denn an sich an Geld? Man frage einmal bei den Banken nach. Es fehlt nicht an Geld, es roulirt nur nicht; es stockt in den Adern, anstatt zu zirkuliren, und so ist der ganze Wirthschaftskörper wie gelähmt. Höhere Zölle auf Getreide und Vieh! Aber die Zölle sind erst im vorigen Jahre erhöht worden; wird es nicht angezeigt sein, ab⸗ zuwarten, welche Erfahrungen damit gemacht werden? Jetzt kann man von solchen doch kaum sprechen. Es ist ganz richtig, was vom Regierungstische aus gesagt wurde: vor der Einführung der höheren Zölle wurden die Läger von spekulativen Leuten angefüllt, die mit der Zollersparniß ein gutes Geschäft zu machen glaubten. Dazu kam eine gute Ernte. Daß auf diese Weise die Möglichkeit des Absatzes für den Produzenten in bedauerlichem Maße ein⸗ geschränkt wurde, ist klar. Aber das ist doch kein Zustand, der Dauer hat. Uebergang von der Kapitalsverschuldung der Land⸗ güter zur unkündbaren Rentenschuld. Sehr erwägenswerth; der praktis e Versuch wird damit auch in Posen gemacht. Wir sind über⸗ zeugt, daß er sich bewähren und dann auch weiter ausgedehnt wird. Aber wenn die gegenwärtige Krisis in der Schwierigkeit des Absatzes liegt, so hilft dagegen das System der unkündbaren Rentenschuld doch sicher nicht. Wir halten die Krisis, namentlich die, in der sich die Landwirthschaft augenblicklich befindet, für eine vorübergehende; Alles, was zur Besänftigung derselben gethan werden kann, ist zu thun; aber man sollte keine Vorwürfe erheben, wenn nicht Hals über Kopf zu den weitgehendsten Maßnahmen, die nur als dauernde angestrebt werden können, übergegangen wird.

Politischen Nachrichten“

Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗Ver⸗ waltung in Preußen. März⸗April⸗Heft. Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 27. Juli 1885, betreffend die Ressortverhältnisse der Pro⸗ vinzialbehörden in Sd der Schulaufsicht über die Taubstummen⸗ und Blindenanstalten. Verzeichniß der den Militäranwärtern im preußischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. Abstandnahme von der Superrevision der Projekte zu Orgelbauten für den Fall, daß die Staatskasse einen Beitrag nicht zu leisten hat; Bericht über die Beitragspflicht des Fiskus. Beschränkung der Superrevision der Projekte zu Orgelbauten auf Kostenanschläge von mehr als 500 2ℳ; Zuzichung eines musikalischen Sachverständigen bei Revision des Pro⸗ jektes und Abnahme des Werkes. Anderweite Regelung des Ver⸗ dingungswesens. Einführung eines möglichst gleichartigen und zweckmäßigen Verfahrens bei der Vorbereitung, Ausführung und Ab⸗ rechnung der aus Staatsmitteln ganz oder theilweise zu errichtenden

Hochbauten. Der §. 47 des Disziplinargesetzes für nicht richterliche Beamte vom 21. Juli 1852 findet auf solche Beamte keine Anwen⸗ dung, welche nur einen vom Könige verliehenen Titel führen. Uebernahme von Porto auf die Staatskasse. Der Beitritt zu der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt ist den zur Entrichtung von Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten nicht gestattet. Grundsätze für Feststellung des Werthbetrages bei Schenkungen an juristische Personen. Nachgrabungen nach Alterthümern. Zahlung von Miethe für innerhalb eines Etatsjahres neu eingerichtete Dienstwohnungen der Staatsbeamten. Bestimmungen über das nach §. 52 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 zu führende Unfallverzeichniß. Zulassung der Prioritäts⸗Obligationen der Magde⸗ burg⸗Halberstädter, der Köln⸗Mindener, der Berlin⸗Anhalter, der Ber⸗ gisch⸗Märkischen, der Rheinischen, der Rechte⸗Oder⸗Ufer und der Oels⸗ Gnesener Eisenbahnen zur Bestellung von Amtskautionen. Beschäftigung von Civil⸗Pensionären und Wartegeldempfängern als Lohnschreiber. Statut der Königlichen Kunst⸗Akademie zu Kassel. Statut für die Königliche Bibliothek zu Berlin. Verleihung der Mendelssohn⸗ Bartholdy⸗Stipendien für Musiker im Jahre 1885. Stipendien⸗ Verleihung bei der Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung für Maler und Bild⸗ hauer. Bestätigung der Prorektor⸗Wahl bei der Universität zu Königsberg. Erhebung von Auditoriengeldern. Zulassung von Studirenden der Medizin zur vorläufigen Annahme von Vorlesungen ohne Vorlage der Anmeldungsbücher. Verwendung der hei den ärztlichen Vorprüfungen verfallenden Gebühren. Nachtrags⸗Ver⸗ zeichniß höherer Unterrichtsanstalten. Benutzung der Aulen höherer Lehranstalten zu anderen als Anstaltszwecken. Einrichtung der Wechselcöten bei den höheren Unterrichtsanstalten. Erlöschen der Berechtigung zur Ausstellung von wissenschaftlichen Befähigungs⸗ zeugnissen für den Militärdienst beim Wechsel in der Leitung der Privatan⸗ stalten. Nachrichten über die in den Jahren 1884 und 1885 abgehaltenen vierwöchentlichen Turnkurse für im Amte stehende Volksschullehrer. Befähigungszeugnisse aus der Turnlehrerinnen⸗Prüfung im Herbste 1885. Aufnahme neuer Zöglinge in die Anstalten zu Droyßig. Nachrichten über die Luisen⸗Stiftung zu Berlin. Auslegung der Prüfungsordnung für Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten. Nach⸗ richten über den an dem pomologischen Institute zu Proskau im Sommer 1885 abgehaltenen Obstbaukursus für Elementar⸗ und Seminarlehrer. Unterrichtskurse für Volksschullehrer im Regierungsbezirke Köslin im Obstbau und in der Bienenzucht. Gutachten über die von Sering herausgegebene Gesangschule für Präparanden⸗Anstalten und die mit dieser Gesangschule in Verbindung stehenden Volkslieder und Chorgesänge. Abhaltung eines Fortbildungs⸗Kursus für Hand⸗ arbeitslehrerinnen bei dem Seminar zu Augustenburg. Gehalts⸗ regulirung der Lehrer⸗ bezw. Lehrerinnenstellen an mehrklassigen Schulen auf der Grundlage der Festsetzung eines Durchschnittssatzes der Besoldung für eine Lehrer⸗ bezw. Lehrerinstelle. Eventualität der Einführung supplementärer Dienstalterszulagen. Einheitlichkeit des Stelleneinkommens bei dauernder Verbindung von Schul⸗ und Kirchen⸗ amt. Lehrplan für die Taubstummen⸗Anstalten der Rheinprovinz. Pflicht der Schulaufsichtsbehörde, gemäß §. 47 Abs. 1 des Zuständig⸗ keitsgesetzes vom 1. August 1883 auch dann zu beschließen, wenn über die Nothwendigkeit eines Schulbaues und die Vertheilung der Kosten erst nach Fertigstellung des Baues Streit entsteht. Heranziehung städtischer Lehrer zur Ertheilung des konfessionellen Religionsunterrichts in benachbarten Landschulen. Nicht amtlicher Theil. Ausbildung von Volksschullehrern für den Unterricht an ländlichen Fortbildungs⸗ schulen. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. Personal⸗ chronik. Berichtigung.

Statistische Nachrichten.

Die Bevölkerung Londons im Jahre 1885. Dem „Annual Summary of births, deaths, and causes of death in London, and other great towns, 1885“ entnehmen wir die folgenden neuesten Angaben über die Riesenstadt London und ihre Bewohner.

Der städtische und Armen⸗Verwaltungsbezirk London, der sich im Wesentlichen auch mit dem Zählbezirke deckt, umfaßt einen Flächen⸗ raum von 315,85 qkm; er würde einem Quadrate gleichkommen, dessen Seite 17,75 km oder mehr als 2 ½ deutsche Meilen lang wäre. Die Straßen der Stadt haben eine Länge von 2574,90 km. Nach der Zählung von 1881 standen auf dieser Fläche 486 186 bewohnte Gebäude, so daß durchschnittlich auf ein Haus 7,8 Bewohner entfielen. Da die mittlere Bevölkerung der Stadt sich im Jahre 1885 auf 4 083 928 Einwohner belief (darunter 1 923 447 oder 47,1 % männlichen Geschlechts), so wohnten auf dem Hektar 134 Personen gegen 209 in Berlin nach der Zählung vom 1. Dezember 1885.

In Bezug auf die Bewegung der Bevölkerung werden folgende Mittheilungen gemacht. Es wurden im Berichtsjahre 132 506 lebende Kinder geboren, darunter 67 848 Knaben; die Zahl der Eheschließungen belief sich auf 34 573, die der Sterbefälle auf 80 000. Die natürliche Bevoöͤlkerungszunahme betrug 52 506 Köpfe; durch Ueberschuß der Zuziehenden über die Abziehenden kamen noch weitere 12 580 Personen hinzu, so daß die Bevölkerung Londons um 65 086 Personen zugenommen hat.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Der Inhalt des Berichts der Realschule zu Kassel über das Schuljahr 1885/86 ist folgender: 1) Die pädagogische Literatur für unseren Regierungsbezirk, von Oberlehrer Dr. Carl Acher⸗ mann. 2) Schulnachrichten von dem Direktor. Die Frequenz betrug am 1. Februar 1886 568 (gegen das Vorjahr + 15), von denen 495 evangelisch, 26 katholisch und 47 jüdisch, 463 Einheimische, 102 Aus⸗ wärtige und 3 Ausländer waren. Bei der letzten Abiturientenprüfun erhielten das Zeugniß der Reife 12, von denen als gewählten Beru 3 den Staatsdienst, 5 den Eisenbahndienst, 3 das Bankfach und 1 die Maschinentechnik angaben.

Der Bericht über das Schuljahr 1885/86 der Gewerbe⸗ schule (Höhere Bürgerschule und gewerbliche Fachschule für Ma⸗ schinentechnik) zu Hagen i. W. hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeines über die Gewerbeschule und die Industrie der Umgebung. 2) Schul⸗ nachrichten vom Direktor Dr. Holzmüller. Die Feershe ere ist in 7 Jahren von 80 auf 401 Schüler gestiegen, von denen 243 aus der Stadt Hagen, 94 aus dem übrigen Kreise Hagen, 35 aus dem übrigen Westfalen, 18 aus dem Rheinland, die übrigen aus den Provinzen Sachsen, Hannover, Brandenburg und Schlesien und aus den Staaten Olden⸗ burg, Waldeck, Bremen, Holland, Rußland und Frankreich sind, so daß die Zahl der Auswärtigen 158 beträgt. Die höhere Bürger⸗ schule (356 Schüler) entließ bei der letzten Prüfung 21 Abiturienten, die maschinentechnische Fachschule (45 Schüler) 12. Die Fachschule nimmt im Allgemeinen nur junge Leute auf, die das einjährige Dienst⸗ recht erworben haben. Dieser Bedingung hatten im laufenden Jahre 35 genügt. Die Zahl der Lehrkräfte betrug im letzten Jahre 21.

Die in Leipzig und Berlin den 24. d. M. erscheinende Nr. 2234 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Ostern. Originalzeichnung von H. Plinke. Kreuztragender Christus. Nach dem neuaufgefundenen Gemälde von Leonardo da Vinci. Die Grablegung Christi. Nach dem im Palast Pitti zu Florenz befind⸗ lichen Gemälde von Fra Bartolommeo. Frühlingsmärchen. Gemälde von H. Knöchl. Nach einer Photographie von Franz Hanf⸗ stängl in München. R. Siemerings Entwurf zu dem Wasvindton⸗ Denkmal für Philadelphia (Reiterstatue und Sockel). Dr. Joh. Baptist Orbin, Erzbischof von Freiburg, am 8. April. Di Arbeiterunruhen in Mailand am Abend des 23. April. Originalzeichuung von unserm Spoezialzeichner U. Ferrari. Der Arbeiteraufruhr in Belgien. 2 Abbildungen. Nach Skizzen unseres Spezialzeichners L. von Clliot. 1) Plünderung eines Schirm⸗ geschäfts in Lüttich. 2) Plünderung der Abtei Soleilmont bei Charleroi. Die Weichselüberschwemmung bei Danzig. 2 Ab⸗ bildungen. Nach der Natur gezeichnet von H. Penner. 1) Die Eis⸗ stopfung bei Neufähr am Ausfluß des künstlichen Armes der Weichsel in die See. 2) Die Ueberschwemmung und der Dammbruch bei dem Dorfe Bohnsack. Ein gefrorener Springbrunnen. Moden: Runder Spitzenhut. Runder Strohhut.

3 eterinärwesen. 1 r Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.

8 Rußland. In den Deutschland zunächst gelegenen und in den sonst haupt⸗ sächlich in Betracht kommenden Gouvernements und Gebieten. Vom 1. Februat bis 1. März 1886. Rinderpest. Gouvernements: der neu erkrankten der überhau fallenen

Rinder Astrachan Bessarabien. Charkow . Jenisseisk Jekaterinoslaw. Kursk. . Moskau . Orenburg Poltawa. Ssaratow Taurien. Tobolsk. Tomsk.. Wolhynien . Woronesh . . Gebiete. Donische Kosaken .. . 16167 1XX“ 405 Sibirische Pest

er neu erkrankten der überhaupt gefallenen Rinder.

Zahl

Gouvernements.

Bonesha. Minsk Poltawa. ““ Tambow J 16 Oesterreich. Laut am 21. März 1886 vor⸗ liegender Meldungen. Lungenseuche. Land: Zahl der infizirten Orte: Mähren 44X“ öa848“* Nieder⸗Oesterreich 1 8 und VII. und VIII. Bezirk von Wien. Oesterreichisch⸗Schlesien Maulseuche. Mähren v 11X1X“ Maul⸗ und Klauenseuche. 6*“ 8 8 Nieder⸗Oesterreich u. IV. Bezirk von Wien Schafräude. 1ergg“ Laut am 31. März 1886 vor⸗ liegender Meldungen. Lungenseuche. Mähren. 3 Veö Nieder⸗Oesterreich 9 und VII. und VIII. Bezirk von Wien. Oesterreichisch⸗Schlesien

Tirol. v“ Meulseuche.

b 1161*“”

Steiermark. ö“ Maul⸗ und Klauenseuche.

Böhmen

Nieder⸗Oesterreich

Tirol

Tirol Kärnten. ö Laut am 7. April 1886 vor⸗ liegender Meldungen. Lungenseuche.

Schafr äude.

Mähren v 111e“ Nieder⸗Oesterreich 8 und VII. Be⸗

zirk von Wien. Oesterreichisch Schlesien 1“ Maul⸗ und Klauenseuche. 8 öc4X4“ Be⸗ irk von Wien. Tirol. 2* b Maulseuche. Steiermark. Schafräude. Kärnten . .“ ngarn. Vom 2. bis 9. März 1886.

Milzbrand der Rinder in 12 Komitaten, 20 Gemeinden,

11111.“ 8 26

Maul⸗ und Klauenseuche 6 8 13 6

Vom 9. bis 16. März 1886.

Milzbrand der Rinder . in 13 Komitaten, 22 Gemeinden

1148* 5 12

Maul⸗ und Klauenseuche.„ 5 5 1.

Vom 16. bis 23. März 1886.

Milzbrand der Rinder in 9 Komitaten, 13 Gemeinden,

Lungenseuche ö Gö“ 5

Maul⸗ und Klauenseuche. .„ 5 8 10

Vom 23. bis 30. März 1886.

Milzbrand der Rinder . . ..in 13 Komitaten, 21 Gemeinden,

1X“ 8 11

Maul⸗ und Klauenseuche 4 8

8 Schweiz.

Vom 1. bis 15. März 1886. Maul⸗ und Klauenseuche. Infizirt in: 7 Ställe mit 8 Rindern,

6 2*u. Schwein, 21 4 Ziegen u. 1 Schwein,

4 Gemeinden

10,——

Freiburg .. Appenzell a. Rh. St. Gallen Graubünden. Thurgau Waadt. Wallis.

u. 9 Ziegen, u. 1 Schwein,

—10 l *9—

W“ u. ZSchweinen. Insgesammt 41 St 2 Stück Vieh.

11““