1886 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Eisenbahntheile) dur gültigkeit he . Ebenso ist zur Veräußerung der in Gemäßheit des §. 1 Nr. für den Staat zu erwerbenden Aktien, zeichneten Bahnen und zur Fusionirung Eisenbahnunternehmungen des . erforderlich. e

fügungen sind rechtsungültig.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19. April 1886.

(L. S. Wilhelm. von Bismarck von Puttkamer. Mavybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Scholz.

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1r. v v; Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige ordentliche Professor der klassischen Philo⸗ Prag, Dr. Eugen ist unter Belassung des Titels Professor zum berlehrer am Luisen⸗Gymnasium in Berlin ernannt worden. Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Gymnasium

logie und Archäologie an der Universität P

zu Elberfeld, Dr. Karl F an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Der ordentliche Lehrer am Gymnasium in Heiligenstadt Titular⸗Oberlehrer Dr. Mock, ist zum Oberlehder He o

selben Anstalt befördert worden. Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Fiehn am Leibniz⸗Realgymnasium in Hannover zum Oberlehrer an der⸗ selben Anstalt ist genehmigt worden. Ministerium für Handel und Gewerbe.

82 d. ö der Staatssekretär des raths un nter⸗Staatssekretär im Ministeri Handel und Gewerbe, Herr Dr. von Moeller. Der Königliche Dienst hat durch den Tod dieses ausge⸗ zeichneten Beamten einen schweren Verlust erlitten. Ausgerüstet mit reichem Wissen und begabt mit vorzüglichen Eigenschaften des Geistes und Herzens, hat der Heimgegangene seine Arbeits⸗ kraft schlicht und anspruchslos mit vorbildlicher Pflichttreue, mit praktischem Geschick und stets gleichem Erfolge dem Dienste des Königs und des Vaterlandes gewidmet. Sein Hintritt wird von seinen Vorgesetzten, Kollegen und Untergebenen schmerzlich betrauert, sein Gedächtniß in hohen Ehren gehalten werden. Berlin, den 24. April 1886. Der Präsident des Staats⸗Ministeriums und Minister für Handel und Gewerbe. von Bismarck.

Ministerium des Innernr.

Dem Landrath Delbrück ist das Landrathsamt im Kreise Tuchel übertragen worden. 6

Justiz⸗Ministerium.

8 Der Amtsrichter Janensch in Herzberg a. E. ist als Landrichter an das Landgericht in Ba Hernb; Hegfest

Der Staatsanwalt Rasch in Waldenburg ist nach Nord⸗ hausen versetzt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Pehlemann in Wollin bei dem Landgericht in Stettin, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath thor Straten in Franzburg bei dem Landgericht in Greifswald, der Rechts⸗ anwalt von Rabenau bei dem Landgericht in Görlitz, der Rechtsanwalt Plantiko bei dem Landgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath M ützel bei dem Landgericht in Posen und der Rechtsanwalt Wilke bei dem Amtsgericht in 8

n die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: de Rechtsanwalt B aier in Stralsund beil der Kenerter für Hat⸗ delssachen daselbst, der Gerichts⸗Assessor Otto Krüger bei dem Amtsgericht in Sensburg, der Gerichts⸗Assessor Bend⸗ ziulli bei dem Amtsgericht in St. Wendel und der Gerichts⸗ Assessor Schüller bei dem Landgericht in Gleiwitz.

Die nachgesuchte Dienstentlassung aus dem Amt als Notar ist ertheilt: dem Rechtsanwalt und Notar Pehlemann in Wollin und dem Notar Rhau in Breslau.

Der Amtsrichter Rohde in Christburg ist gestorben.

8 Kriegs⸗Ministerium.

Dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath und Militär⸗ Intendanten Genz ist bhe Miligär Hutadannnen⸗ des XIV. Armee⸗Corps, dem Geheimen Kriegsrath und Militär⸗ Intendanten Kreidel vom 1. Mai d. J. ab die Militär⸗ Intendantenstelle des III. Armee⸗Corps übertragen worden.

Die Nummer 13 der Gesetz⸗Sammlung, ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9121 das Gesetz, betreffend die Erweiterung und Ver⸗ vollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung

des Staats bei mehreren Privateisenbahn Vom 19. April 1886. 6 8- ““

Berlin, den 24. April 188s6. Khöhnigliches Gesetz⸗Sammlungs Didden.

welche von heute

Amt.

8 Polizei⸗Verordkung, etreffend die Regelung des Wa enverkehrs Markkhallen

Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes üb h . gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 6 8 S. 8 1 der §§. 5 ff. *8 Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 2b LA ( g. 2 - erd a⸗. Zustimmung des Ge⸗ e zur Regelung des Wagenv 8 i

olgendes verordnet: F 8 G“ „Der Verkehr mit Wagen jeder Art in den Markthallen ist

in der Zeit von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens im halbjahr (1. April bis 1. Oktober) beziehungs veise 7 Uhr Morgens im Winter⸗Halbjahr (1. Oktober bis 1. April) und nur aus⸗ nahmsweise in den Wochentagen von 1 bis 4 Uhr Nachmittags nach Einholung einer besonderen Genehmigung der Direktion der

in den

rch Veräußerung bedarf zu ihrer Re ts⸗ r Zustimmung beider Häuser des Fanzeges 1 2

sowie der daselbst be⸗ derselben mit anderen die Genehmigung beider Häuser

dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Ver⸗

von Goßler. 1““ 8 in der Lindenstraße,

Fuhr, zum etatsmäßigen Oberlehrer

Abends von 8 bis 10 Uhr für den Wagenverkehr geöffnet sein.

nach Vereinbarung mit dem Hallen und durch die Zeitungen zur ö werden.

§

stimmten Thore zu benutzen. (§. 4.) §. 4. Die Einfahrtsthore befinden sich: für die (Central⸗) Markthalle am Bahnhof Alexanderplatz, für die Markthalle II: j

4

für die Markthalle III: 1 „in der Zimmerstraße, für die Markthalle IV:

in der Dorotheenstraße. §. 5

§. 5. Sobald durch Glockenzeichen der Marktverkehr in den Markt⸗ hallen eröffnet ist, werden die E’ee geschlossen.

Die Regelung des Wagenverkehrs in den Markthallen, ins⸗ besondere die Aufstellung der Wagen in denselben, erfolgt durch die hierzu angestellten Beamten der Markthallen⸗Verwaltung.

7.

Den Anordnungen der zur Regelung des Wagenverkehrs in den Markthallen angestellten Beamten der Markthallen⸗Verwaltung ist ebenso unbedingte Folge zu leisten, wie denjenigen der Exekutiv⸗ beamten der Marktpolizei.

8

Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 oder im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft. 8

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. J. in Kraft. Berlin, den 16. April 1886. Köstgeiches Hallgt Prafidium. von Richthofen.

Bei der am 10. d. M. stattgefundenen Ziehung der pro 1886/87 einzulösenden Partial⸗Obligationen des vormals Landgräflich essischen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach in Frankfurt a. M. negociirten 5 % igen Staats⸗Anlehens von 150 000 Fl. vom 1. August 1859 sind zur Rückzahlung am 1. August 1886 folgende Nummern gezogen worden: Nr. 19 48 50 57 68 82 87 93 108 130 149 173 182 187 196 = 15 Stück à 857 14 = 12 857 10 ₰, Nr. 231 241 263 277 297 5 Stück je A, B, C, D, E, zu⸗ sammen 25 à 171 43 = 4285 75 ₰. Summa 40 Stück im Werthe von 17 142 85 ₰. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermin stattfindet, bei dem genannten Bankhausfe, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse, der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Steuerkasse in Homburg v. d. Höhe gegen Rückgabe der Obligationen erhoben werden können. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause, noch bei Königlicher Regierungs⸗Hauptkasse hier, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder der König⸗ lichen Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen 14 Tage vor dem Verfalltermin bei letzterer Kasse einzureichen, von welcher die⸗ selben vor der Auszahlung dem Unterzeichneten zur Prüfung einzusen⸗

den sind. Rückständig sind noch aus der pro 1. August 1883: 280 C, 235 D. pro 1. August 1884: Nr. 65 189, Nr. pro 1. August 1885: Nr. 14 16, Nr. Nr. 300 AB C0D F. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 13. April 1886. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.

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Verloosung:

265 B, 253 D, 265 D. 220 D, Nr. 298 B C D E, zu deren

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 17 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 24. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm an der Spitze der Deputation des Garde⸗Husaren⸗ Regiments, welche sich zum Einzuge Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg nach Stuttgart begiebt. Sodann hielt der Chef des Militärkabinets, General⸗ Lieutenant von Albedyll, Sr. Majestät Vortrag.

Nachmittags 4 Uhr empfingen Se. Majestät den Unter⸗ Staatssekretär Grafen Herbert von Bismarck zum Vortrage.

Gestern fand im Königlichen Palais Gottesdienst für die Kaiserlichen Majestäten und die Königliche Familie h

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8 Auf Allerhöchsten Befehl wird sich zum 27. d. M. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Oberst und Commandeur des Garde⸗Husaren⸗Regiments, mit einer Deputation des Regiments, bestehend aus dem Rittmeister und Escadron⸗Che von Gustedt, dem Premier⸗Lieutenant von Blücher, dem Second⸗Lieutenant und Regiments⸗Adjutanten ad interim von Chelius und dem Second⸗Lieutenant von Klitzing, nach Stuttgart begeben, um Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg General⸗Lieutenant à la suite des Garde⸗Husaren⸗Regiments, anläßlich Höchstseiner Vermählung zu begrüßen.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte

in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung üen bcten, Monat Feb ruar d. J. auf deutschen Bahnen (ausschließ⸗ lich der bayerischen) beförderten Züge und deren Ver⸗ s pätungen wurden auf 39 größeren Bahnen bezw. Bahn⸗ komplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 938,76 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen: 12 892 Courier⸗ und Schnellzüge, 108 025 Personenzüge, 55 822 gemischte Züge

Markthallen⸗Verwaltung gestattet.

„Bis auf Weiteres werden die Markthallen im Sommer⸗Halbjahr früh von 3 bis 6 Uhr, im Winter⸗Halbjahr früh von 4 bis 7 Uhr und

2. Etwaige von den Vorschriften der §§. 1 und 2 abweichende Be⸗ stimmungen werden von der Direktion der betreffenden Markthallen AAE durch Anschlag in den

entlichen Kenntniß gebracht

Zur Einfahrt in die Magkthallen sind nur die hierfür be⸗

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ü 1842 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und is dan und 15 660 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszuge schte nzen wurden 661 986.329 Achskilometer bewegt, von denen 188 859 605 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Feclomenbesörberung entfallen. Es verspäteten von de 176 739 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ b. gemischten Zügen im Ganzen 1067 oder 0,60 Proz. (gege 0,39 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und 0,86 Pron im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 334 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen so daß den aufgeführten Bahnen nur 733 Verspätungen 0,41 Proz.) zur Last fallen (gegen 0,55 Proz. im Vormonat) in demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 171 437 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 434 oder 0,25 Proz., mithin 0,16 Proz. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 527 Anschlüsse versäumt egen 306 in demselben Monat des Vorjahres und 690 im ormonat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugver⸗ Hhtungen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die karienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn (2 Anschlußversäumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00, die Oberhessische Eisenbahn (2 An⸗ sheseger camn auf 2 Verspätungen) mit 1,00, die Bahn⸗ sttrecken im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Frank⸗ furt a. M. (23 Anschlußversäumnisse auf 28 Verspätungen) mit 1,21; während die Württembergischen Staats⸗Eisenbahnen (4 Anschlußversäumnisse auf 27 Verspätungen) mit 6,75, die Bahnstrecken im Bezirke der Königlichen Direktion der Braun⸗ schweigischen Eisenbahn (4 Anschlußversäumnisse auf 28 Ver⸗ spätungen) mit 7,00, die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen (2 Anschlußversäumnisse auf 37 Verspätungen) mit 185. die letzte Stelle einnehmen, und auf 5 Eisenbahnen 10 Ver⸗ spätungen ohne Anschlußversäumnisse, und auf 6 Eisenbahnen weder Verspätungen noch Anschlußversäumnisse vorgekommen sind.

Das Reichs⸗Ei neuer Auflage bearbeitete

senbahnamt hat soeben die in Uebersichtskarte der Eisen⸗ bahnen Deutschlands herausgegeben. Dieselbe ist mit und ohne Gebirgsdruck zum gleichen Preise von 5 pro Exemplar (durch die Königliche Hofbuchhandlung von E. S Mittler u. Sohn hierselbst, SW. Kochstraße 69) zu be⸗ ziehen. Gegen das Vorjahr hat die Karte wieder durch Aufnahme der neueröffneten Linien und Stationen sowie der inzwischen durch Landesgesetze oder durch Konzessionen zum Ausbau genehmigten Eisenbahnprojekte eine Erweiterung erfahren. Außerdem sind die zu Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung erklärten bisherigen Hauptbahnen und die in Hauptbahnen umgewandelten bisherigen Bahnen untergeordneter Bedeutung in entsprechend veränderter Form zur Darstellung gebracht worden. Ferner haben in der Karte sämmtliche Eisenbahnstationen sowie die Entfernungen und stärksten Neigungen zwischen den einzelnen Knotenpunkten der Bahnlinien Aufnahme gefunden.

Nachdem durch den Staatshaushalts⸗Etat des laufen⸗ den Etatsjahres eine Verbesserung der Gehälter der Bau⸗ inspektoren der allgemeinen Bauverwaltung herbeigeführt worden ist, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten durch einen Cirkular⸗Erlaß vom 18. d. M. hinsichtlich der Neben⸗ arbeiten dieser Beamten, d. h. aller solcher Arbeiten, die nicht zu den eigentlichen Dienstgeschäften derselben gehören, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften das Nach⸗ stehende bestimmt: Die selbständige Uebernahme von Neben⸗ arbeiten gegen Vergütung irgend welcher Art ist den Bau⸗ inspektoren untersagt. Die Erlaubniß zu Nebenarbeiten kann indeß vorausgesetzt, daß die dem Beamten obliegenden amt⸗ lichen Geschäfte dies überhaupt zulassen ertheilt werden, so⸗ fern die Uebernahme solcher Nebenarbeiten im öffentlichen In⸗ teresse nothwendig oder zweckmäßig erscheint. Letzteres wird in der Regel anzunehmen sein bei der Aufstellung von Entwürfen, sowie der Beaufsichtigung oder Ausführung von Bauten und sonstigen Anlagen für Kirchen⸗ und Schul⸗ verbände, Deich⸗, Ent⸗ und Bewässerungs⸗Genossenschaften, sowie für andere öffentliche Verbände, für Stistungen u. s. w. u. s. w. Unter besonderen Umständen kann auch die Er⸗ theilung der Erlaubniß zur Entwerfung, Leitung und Aus⸗ führung von Privatbauten ꝛc. durch einen Staatsbaubeamten dem öffentlichen Interesse entsprechen, insbesondere, wenn andere geeignete technische Kräfte nicht zur Verfügung stehen. Die in allen Fällen nur widerruflich zu ertheilende Ge⸗ nehmigung ist bei der unmittelbar vorgesetzten Behörde zu beantragen; diese entscheidet selbständig über die Ertheilung der Erlaubniß, sofern es sich nicht um eine Nebenbeschäftigung handelt, mit welcher eine fortlaufende Remuneration ver⸗ bunden ist In Fällen dieser Art ist in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 13. Juli 1839 behufs Ein⸗ holung der Genehmigung an den Minister zu berichten.

Die für die betreffende Arbeit ꝛc. zu leistende Vergütung wird Seitens der Behörde, welche zu deren Uebernahme die Erlaubniß ertheilt, festgesetzt und zur Staatskasse vereinnahmt. Letzteres findet in Zukunft gleichfalls statt hinsichtlich der Ge⸗ bühren für Dampfkessel⸗Revisionen und für die Abgabe von gerichtlichen Gutachten. Dem betreffenden Beamten wird für seine Mühewaltung eine Remuneration gewährt, welche fa von besonderen Ausnahmefällen abgesehen mit der an die Staatskasse entrichteten Vergütung deckt. Die Verrechnung erfolgt bis dahin, daß ein betreffender Einnahme⸗ bezw. Aus⸗ gabetitel in den Staatshaushalts⸗Etat aufgenommen sein wird, außeretatsmäßig extraordinär. Behufs Bemessung der letzteren süf den nächsten Staatshaushalts⸗Etat sind die für die Monate b kai, Juni und Juli d. J. vereinnahmten bezw. verausgabten Beträge bis zum 1. September d. J. dem Minister anzuzeigen. Für die Folge sind die den Baubeamten zugebilligten Einzelbeträge in die nach den Cirkular⸗Erlassen vom 26. No⸗ vember 1877 bezw. 3. Februar 1880 alljährlich und zwar nunmehr bis zum 15. Mai jeden Jahres einzureichenden Nachweisungen der Nebeneinnahmen und Emolumente sämmt⸗ licher Beamten der allgemeinen Bauverwaltung aufzunehmen. Diese Nachweisungen müssen alles dasjenige enthalten, was die betreffenden Baubeamten während des bezüglichen Rechnungsjahres an Nebeneinnahmen thatsächlich bezogen haben. Dabei ist gegebenen Falles bemerklich zu machen, von wem die entsprechenden Beträge der Staatskasse zugeflossen sind, ob solche zum Beispiel vom Reich, von Schulverbänden, Deichverbänden oder sonstigen Korporationen, Privaten ec. herrühren. b

Rücksichtlich derienigen N.⸗ verearbeiten, welche den Bau⸗ beamten mit Genehmigung des wmisters zur Zeit übertragen sind, bedarf es einer wiederholten Einholung der letzteren

und 104 304 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen

nicht. Die vorstehenden Bestimmungen über die Vereinnahmung

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der von den betreffenden Interessenten zu zahlenden Ver⸗ gütungen zur Staatskasse u. s. w. finden indeß auch hier aus⸗ nahmslos Anwendung.

Am 15. d. M. hat hier die Plenarversammlung der Central⸗Direktion des Kaiserl. Deutschen Archäolo⸗ ischen Instituts (nicht, wie in Nr. 96 des „R.⸗A.“ mit⸗ getheilt war, der Institute) stattgefunden.

Der Königliche Gesandte in Weimar, von Thielau, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Marschall, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten kurzen Urlaub an⸗ getreten.

Der General⸗Lieutenant von Massow, bisher Com⸗ mandeur der 18. Division, welcher in gleicher Eigenschaft zur 30. Division versetzt worden, ist aus diesem Anlaß zur Ab⸗ stattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 24. April. (W. T. B.) Wie der „Staats⸗Anzeiger für Württemberg“ meldet, ist der General⸗Adjutant Freiherr von Spitzemberg in Ge⸗ nehmigung seines wegen leidender Gesundheit eingereichten Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disposition gestellt und der Flügel⸗Adjutant Oberst Molsberg mit der Wahrnehmung der Funktionen des General⸗Adjutanten beauftragt worden. Frei⸗ herr von Spitzemberg, welcher in seinem Verhältniß als General⸗ Adjutant belassen wird, wird, einer besonderen Bestimmung des Königs zufolge, in Anerkennung seiner langjährigen, treuen und ausgezeichneten Dienste, fortan à la suite der Armee geführt werden. Gleichzeitig ist Freiherr von Spitzem⸗ berg auf seine Bitte seiner Funktionen als Oberst⸗Kammerherr enthoben und an seiner Stelle Oberst⸗Hofmeister Freiherr von Thumb⸗Neuburg, unter Belassung seiner übrigen Funktionen, zum Oberst⸗Kammerherrn ernannt worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. April. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ erfährt, daß bei näherer Erörterung aller für den Abschluß des neuen österreichisch⸗rumäni⸗ schen Handelsvertrags prinzipiell wichtigen Punkte, auf welche sich die Wiener Berathungen ausdrücklich be⸗ schränkten, zwischen den Delegirten Oesterreich⸗Ungarns und Rumäniens sich nirgends solche Differenzen ergaben, welche die Fortsetzung der Verhandlungen in Frage stellen würden. Die Delemrten beschlossen daher, diese Vorberathungen zu schließen und weitere E1“ schleunigst, womöglich noch im Laufe der kommenden Woche, in Bukarest aufzunehmen, weshalb sich die österreichisch⸗ungarischen Kommissäre schon zum Beginn der nächsten Woche nach Bukarest begeben dürften.

(Wien. Abdp.) Der mährische Landesausschuß hat bereits eine Reihe von Vorlagen für die nächste Session des mährischen Landtages festgestellt, darunter die Rechnungs⸗ abschlüsse der Hypothekenbank der Markgrafschaft Mähren und des mährischen Leihfonds für das Jahr 1885. 8

24. April. (W. T. B.) Dem ,‚Fremdenblatt“ zufolge ist dem Unterrichts⸗Minister Dr. Gautsch von Franken⸗ thurn die Geheimraths⸗Würde verliehen worden.

Großbritannien und Irland. London, 23. April. (W. T. B.) Ein gestern in der Saint James Hall unter dem Vorsitz Labouchdre’'s stattgehabtes Meeting, welches sehr zahlreich besucht war, nahm eine Resolution an, welche sich mit der irischen Politik des Premiers Gladstone einverstanden erklärt. An der Diskussion be⸗ theiligten sich Labouchére, Bradlaugh, Hoel, Leicester und mehrere radikale Deputirte.

Die „Times“ schreibt: die englische Regierung setze volles Vertrauen in die Aufrichtigkeit Rußlands bezüglich der griechischen Frage, sowie in sein treues Festhalten an⸗ dem europäischen Concert. Das Gerücht, Delyannis sei von Petersburg aus heimlich ermuntert worden, entbehre jeder Begründung. ,

(Allg. Corr.) Aus Mandalay (Birmaz) wird der „Times“ unterm 18. d. M. gemeldet, daß das englische De⸗ tachement von 200 Mann, welches unter dem Befehl des Kapitäns Wace abgesandt worden war, um das von dem rebellischen Stamm der Kachyens bewohnte Gebirgsdorf, 30 Meilen von Bhamo, anzugreifen, nach mehreren Gefechten von den Insurgenten zurückgeschla⸗ gen und genöthigt wurde, sich nach Bhamo zurück⸗ zuziehen. Kapitän Wace, ein anderer Offizier und sieben Gemeine wurden verwundet. Von Mandalay sind Ver⸗ stärkungen nach Bhamo dirigirt worden. Unter den In⸗ surgenten herrscht große Thätigkeit. Ein starkes Rebellencorps steht in der Nähe von Ava, dessen Garnison ansehnlich ver⸗ stärkt worden ist. Kyuksai wird von dem Prinzen Myinzaing bedroht, und es sind Truppen dahin abgesandt worden.

Kapstadt, 16. April. (Allg. Corr.) Der Finanz⸗ Minister Sprigg hielt in der Legislatur gestern seine Budget⸗Rede. Die Einkünfte in dem am 30. Juni cr. endenden Finanzjahr dürften 3 170 000 Pfd. Sterl, die Ausgaben 3 370 000 Pfd. Sterl. betragen. Es verbleibt sonach ein Defizit von 200 000 Pfd. Sterl.

Durban (Süd⸗Afrika), 21. April. (Allg. Corr.) Die Regierung hat im Kap⸗Parlament eine Bill eingebracht, welche die Annexion des Nesibe⸗Landes zum Zweck hat. und eine andere, welche die Ministergehälter erabsetzt.

Frankreich. Paris, 22. April. (W. T. B.) Die

„Agence Havas“ erklärt die Petersburger Nachricht eines Londoner Blatts für völlig unbegründet, nach welcher zwischen der Abberufung des diesseitigen Botschafters in St. Petersburg, Generals Appert, und der von der fran⸗ bfeisehen Regierung dem Fürsten Krapotkin gewährten Zegnadigung ein Zusammenhang bestehe; ebenso un⸗ begründet seien alle Nachrichten von einem angeblichen Austausch von Mittheilungen, der über diesen Gegenstand zwischen dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet und dem General Appert einerseits und dem russischen Botschafter Baron Mohrenheim andererseits stattgefunden habe.

Der Marine⸗Minister hat heute das Dekret unter⸗ zeichnet, durch welches Graf de Brazza zum Kommissar des General⸗Gouvernements für das französische Kongo⸗ gebiet mit Einschluß von Gabun ernannt wird. Dr. Ballay gilt als für den Posten des Stellvertreters des Gouverneurs designirt. Die französischen Niederlassungen an der Goldküste sollen mit den französischen Besitzungen am Senegal verbunden werden.

24. April. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ meldet: die französische Regierung habe gestern die riechische Regierung in freundschaftlicher, aber sehr be⸗ timmter Weise aufgefordert, der Kundgebung des Wunsches der Mächte bezüglich der Abrüstung zuvorzukommen. Marseille, 22. April. (W. T. B.) Der neue Gesandte Japans in Berlin, Shinowaga, ist heute auf dem Packetboot „Saghalien“ mit zahlreichem, aus Beamten und Offizieren bestehenden Gefolge hier eingetroffen.

Griechenland. Athen, 22. April. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht entspann sich zwischen den griechischen und den türkischen Vorposten in der Nähe von St. Clias ein etwa halbstündiges Gewehrfeuer, bei dem aber Niemand verletzt wurde. Die türkischen Vor⸗ posten gingen zurück, wurden jedoch von dem Befehlshaber der griechischen Vorposten aufgefordert, ihre frühere Stellung, die sich auf türkischem Gebiete befand, ruhig wieder einzunehmen. Zwischen den Vorposten ist hiernach wieder vollständige Ruhe eingetreten. 1 23. April. (W. T. B.) Eine Depesche des Be⸗ fehlshabers der griechischen Truppen an die Regierung be⸗ züglich der Vorgänge an der Grenze in der Nacht vom 21. d. M. meldet, daß die türkischen Vorposten am 21. d. M. um Mitternacht zu schießen begannen, worauf die griechischen Truppen das Feuer erwiderten. Die Türken räumten sodann ihre Stellungen, welche von den griechischen Truppen besetzt wurden. Am anderen Morgen ließ der Befehlshaber der tür⸗ kischen Truppen dem Befehlshaber der Griechen sein Bedauern aussprechen; Letzterer forderte hierauf die Türken auf, ihre früheren Stellungen wieder einzunehmen. Die Ruhe ist wie⸗ derhergestellt. Ein türkischer Sergeant und ein griechischer Korporal wurden verwundet.

Türkei. Konstantinopel, 24. April. (W. T. B.) Server Pascha begiebt sich erst am Sonntag nach Livadia. 202

Serbien. Belgrad, 23. April. (W. T. B.) Die ‚„Polit. Corresp.“ meldet: Der Minister des Auswärtigen, Fra⸗ nassovic, erhielt das Großkreuz des italienischen Kronen⸗Ordens; derselbe begiebt sich am Montag von Rom direkt nach Belgrad. Seit einer Woche finden täglich Sitzungen des Ministerraths unter dem Vorsitz des Königs, behufs Berathung des Budgets und anderer der Skupschtina zu unterbreitenden Vorlagen statt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. April. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ glaubt, daß alle Kabinete einig seien, sich der Aufforderung Englands bezüglich eines sehr dringlichen Kollektiv⸗ schrittes in Athen behufs Herbeiführung der Abrüstung anzuschließen. Das Journal meint: wenn Griechenland jetzt den auf Erhaltung des Friedens gerichteten Wünschen der Mächte entgegenkomme, so würde Griechenland sich in Zukunft ein weiteres Anrecht auf die Fürsorge derselben erwerben. Es sei zu hoffen, daß die Bemühungen der Mächte von Erfolg gekrönt sein würden.

Amerika. Washington, 21. April. (Allg. Corr.) Der Repräsentantenhaus⸗Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat zu Gunsten einer Bill berichtet, welche China eine Schadloshaltungssumme von 147 748 Doll. für die gegen die Chinesen in Rock Springs, Wyoming, verübten Ausschreitungen zuspricht. Die Bill wird zweifellos vom Kongreß angenommen werden. Ferner hat der Ausschuß über eine Bill berichtet, welche den Zeit⸗ raum auf 10 Jahre ausdehnt, während dessen einwandernde chinesische Arbeiter „suspendirt“ sind, und die Strafen für Fahrzeuge erhöht, welche Chinesen bringen. Es ist zweifelhaft, ob diese Bill angenommen werden wird, da die Republikaner sie im Ausschuß bekämpften.

22. April. (W. T. B.) Der Präsident Cleveland richtete heute eine Botschaft an den Kongreß, in welchem er eine Gesetzgebung über das schwierige Problem der Arbeiterfrage empfiehlt und hervorhebt: jede Gesetzgebung über diesen Gegenstand müsse eine ruhige, wohl überlegte, unparteiische sein. Das gegenwärtige Verhältniß zwischen Kapital und Arbeit sei ein wenig befriedigendes; die Unzu⸗ friedenheit der Arbeiter sei zum großen Theil durch die unüberlegten Forderungen der Arbeitgeber hervorgerufen; es müsse indessen auch konstatirt werden, daß die Arbeiter es sich nicht immer angelegen sein ließen, Störungen der Ruhe und Ordnung zu vermeiden, die nicht zu rechtfertigen seien. Cleveland ist nicht gegen ein freiwilliges Schiedsgericht, schlägt aber vor, eine Arbeitskommission aus 3 Mitgliedern zu bilden, welche Regierungsbeamte sein sollen. Diese Kommission soll beauftragt sein, die Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu re geln.

Zeitungsstimmen.

In der „Staatsbürger⸗Zeitung“ lesen wir:

Die Statistik ist, wie man sagt, eine sehr trockene Wissenschast; man kommt da in ein Labyrinth von Zahlen hinein, aus dem man sich nur schwer wieder herausfinden kann. Das mag an und für sich richtig sein, dagegen wird man aber auch zugeben müssen, daß diese also angefeindeten Zahlen in ihrer richtigen Nutzanwendung Leben und Gestalt gewinnen, daß sie in Folge der ihnen innewohnenden Beweis⸗ kraft ein ganzes Heer falscher Behauptungen umzustürzen und zweifel⸗ hafte Auffassungen klarzustellen vermögen.

Einen eklatanten Beweis für die Richtigkeit dieser finden wir in einer statistischen Aufzeichnung in der Nr. 93 dieser Zeitung vom 20. d. M. In dieser Aufzeichnung ist nämlich durch Zahlen festgestellt worden, daß in dem ersten Ouartal dieses Jahres der Export aus Norddeutschland nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika von 8 878 077 Doll auf 11 248 318 Doll., also um 2 570 240 Doll., das heißt mehr als 10 ½ Millionen Mark, ge⸗ stiegen ist.

Nun wird aber Jedermann wissen, daß in den Parlamenten, in Volksversammlungen, in Zeitungen, kurz von jeder Stelle aus, welche auf die öffentliche Meinung Einfluß hat, fort und fort von dem Niedergange unserer Industrie durch Verminderung des Exports, namentlich des Exports nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerikg die Rede gewesen ist. Alle diese Behauptungen erweisen sich heut als vollständig falsch; wir haben keinen Niedergang der Industrie zu bedauern, sondern uns eines Aufschwunges derselben zu erfreuen gehabt, das ist die Wahrheit, die unumstößliche Wahrheit, vor welcher das ganze Lügengewebe manchesterlichen Parteitreibens in Nichts zerfällt.

Wir betonen dies Wort denen gegenüber, welche diese Lügen an⸗ gezettelt haben, um die Wirthschaftspolitik der deutschen Reichsregie⸗ rung in Mißkredit zu bringen. Wir betonen es umsomehr, als die

Ausführungen

zugeben müssen, daß keine einzige dieser Behauptungen sich auf eine beweiskräftige Unterlage gestützt hat, daß also diejenigen, von denen sie ausgegangen sind, sich einer Frivolität schuldig gemacht haben, die

bei Männern, welche dazu berufen sind. das Interesse des Vaterland

zu fördern, ganz unerhört erscheinen muß.

Das Schlimmste an der Sache ist, daß die Gegner der manchester lichen Theorie nur in den allerseltensten Fällen in der Lage sind, die unwahren Behauptungen zu entkräften; dies ist erst dann der Fall wenn die Statistik ihre Aufzeichnungen veröffentlicht hat; aber dann ist es gewöhnlich zu spät. Denn von diesem Augenblick an vermeiden es die Manchesterleute, noch einmal auf den Gegenstand zurü zukommen. Mit derselben Keckheit, mit welcher sie die erste Lüge aufgetischt haben, schreiten sie zu einer anderen, demselben Zweck „Diskreditirung der Wirthschaftspolitik der Reichsregierung“, folgend Aber sollte man im Volke nicht einmal zu der Ansicht gelangen, die in jenem Sprichwort ausgeprägt ist: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“? Wir glauben diese Frage in diesem Falle verneinen zu müssen. Das Stöhnen und Klagen über schlechte Zeitverhältnisse ist den meisten Menschen einmal angeboren, und da bedarf es nur der geringsten Ein⸗ wirkung, sie darin zu bestärken. Der Landmann, welcher zugeben muß, daß er eine reiche Ernte gehabt, und dennoch darüber klagt, daß ihm nun die kleineren Kartoffeln zur Schweinemast fehlen, ist keine einzeln dastehende Person; er findet seinesgleichen an allen Orten und in allen Ständen. Destomehr aber sollte man sich davor hüten, von einer Stelle aus, von der man Ueberzeugungstreue voraussetzt, Klagelieder erschallen zu lassen, die im Volke ein allgemeines Echo finden.

Wir sind der Meinung, daß es den Manchestermännern, welche in der Wirthschaftspolitik der Reichsregierung einen Ruin der Indu⸗ strie erblicken, auf diesem Gebiet genau ebenso ergehen wird, wie es ihnen auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs ergangen ist. Von all den schlimmen Prophezeiungen, welche man an die Verstaatlichung der Eisenbahnen knüpfte, ist auch nicht eine einzige in Erfüllung gegangen, vielmehr hat die staatliche Eisenbahnverwaltung weit mehr als jemals eine Privatgesellschaft gezeigt, daß sie den Wünschen des Publikums auf Verkehrserleichterungen ꝛc., soweit es überhaupt möglich, Rechnung zu tragen gewillt ist.

Wir wollen auf die ebenso schlimmen Prophezeiungen, welche die Manchesterpartei bei Bekämpfung des Krankenkassen⸗ und Unfall⸗ gesetzes aufstellte, gar nicht erst eingehen; erscheinen dieselben doch schon heute derart lächerlich, daß Niemand mehr Notiz davon nehmen mag. Etappe auf Etappe wird die Manchestertheorie zurückgedrängt trotz aller Lügen, mit welchen sich die Vertreter derselben festzuklam⸗ mern suchen.

Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ sagt in einem „Ausländischer und deutscher Liberalismus gegenüber der Sozialreform“ überschriebenen Artikel:

w.... Vor einigen Monaten ließ ein politischer Gesinnungsgenosse unserer „Deutschfreisinnigen“, der österreichische Nationalökonom Dr. Theodor Hertzka, ein Buch über die „Gesetze der sozialen Entwicke⸗ lung“ erscheinen, welches dem wirthschaftlichen Liberalismus der Gruppe Richter⸗Bamberger den letzten wissenschaftlichen und volksfreund⸗ lichen Nimbus nimmt, den er sich durch die Künste der Verheim⸗ lichung und Rechthaberei bis jetzt noch zu retten verstand. Dr. Hertzka ist nicht nur politisch liberal, sondern war seither auch in wirthschaft⸗ lichen und sozialpolitischen Fragen ein Gesinnungsgenosse der deutschen Manchesterpartei. Vor fünf Jahren begann er mit einem groß angelegten Werke über die „Gesetze der Handels⸗ und Sozialpolitik“, um in demselben die praktische Haltung der liberalen Partei auch wissenschaftlich zu begründen und zu verherrlichen. Bei Ausarbeitung der Schlußkapitel für das zweite Buch über Sozialpolitik ging aber nach den wörtlichen Gestaͤndnissen dieses Schriftstellers eine vollständige wissenschaftliche Umwandlung mit ihm vor. Wie ein zweiter Saulus erlebte er seinen Tag von Damaskus. Ein Strahl der Wahrheit machte ihn hinsichtlich des innern Widerspruchs des wirthschaftlichen Liberalismus schen, und er bekannte in seinem neuen, oben genannten Buche offenherzig, daß die liberale Partei volkswirthschaftlich und sozialpolitisch auf falschen Wegen wandelt. „Der Zwiespalt der herrschenden Freihandelstheorie mit der thatsächlich bestehenden Unfreiheit der Arbeit“, sagt er, „raubt der modernen Gesellschaft den moralischen Rückhalt und selbst den Besitzenden die Möglichkeit befriedigten Genusses.“ Im äußersten Gegensatz zur Partei Richter⸗Bamberger gesteht Dr. Hertzka ein, daß die Nichtbesitzenden mit der liberalen Gleichheit vor dem Ge⸗ setze im wirthschaftlichen Kampfe ums Dasein nicht auskommen. Er gesteht ausdrücklich ein und stellt sich damit kritisch auf denselben Boden wie die Anhänger der Kaiserlichen Wirthschafts⸗ und Sozialresorm, daß in der heutigen Gesellschaft Freiheit und Gleichheit ein leerer Schall für denjenigen sind, der von allem Besitz ausgeschlossen wurde. Unsere deutschfreisinnige Partei jedoch hält bekanntlich an dem Trug⸗ schluß fest, daß bei vorhandener Gleichheit vor dem Gesetz im Kampfe ums Dasein die „Selbsthülfe“ vollkommen ausreiche, und alle Staats⸗ bülfe deshalb überflüssig und verderblich sei.

Von den Darlegungen Hertzka's verräth die deutschfreisinnige Presse ihren Lesern nichts. Weder die „Freisinnige Zeitung“ noch die „Nation“ haben das Hertzka'sche Buch besprochen, ja nicht einmal ein Referat darüber geliefert. Das große Publikum darf durchaus nicht auf andere Gedanken gebracht, namentlich darf ihm das große Ce⸗ heimniß nicht enthüllt werden, daß der wirthschaftliche Liberalismus ein großartiger Irrthum ist, sowie daß es in Wirklichkeit die von der deutschfreisinnigen Partei bekämpfte Regierung ist, welche den noth⸗ leidenden Volksklassen gegenüber wahrhaft menschenfreundliche Politik handhabt.. ..

In der „Magdeburgischen Zeitung“ lesen wir:

In der fortschrittlichen Presse wird viel Aufhebens davon ge⸗ macht, daß die Berliner Landwehr⸗Inspektion, welche vom Reichstage abgelehnt war, vom Kriegs⸗Ministerium provisorisch eingeführt wor⸗ den ist. Wir glauben, daß die Zeiten nicht dazu angethan sind, um kleinliche Budgetstreitigkeiten anzuregen, zumal wir das feste Ver⸗ trauen zu der Gewissenhaftigkeit der Armeeverwaltung haben, daß sie nichts unternehmen wird, wozu sie nicht durch die Gebote einer umsichtigen Landesvertheidigung genöthigt ist. Es muß ihr der erforderliche Spielraum gelassen werden, um den großen und ernsten Pflichten, welche sie zu erfüllen hat, voll und ganz genügen zu können, und wir zweifeln nicht, daß der Reichstag diesen selben Standpunkt vertreten und aus der Doktorfrage, ob aus dem Dispositionsfonds die Gelder für solche provisorischen Einrichtungen genommen werden dürfen oder nicht, gewiß keine Staatsaktion machen wird.

Dem Wochenbericht der Leipziger Monatsschrift für Textilindustrie wird aus Berlin, 19. April, be⸗ richtet:

Mit der nun abgelaufenen Woche, die wiederum recht lebhaft war, hat das Konfektionsgeschäft, soweit Engros⸗ und Exportverkehr in Betracht kommt, sein Ende erreicht. Die letzten Wochen haben reichlich das wieder gut gemacht, was die talten Tage des vorigen Monats verdorben hatten. Man zeigt sich im Allgemeinen recht befrie⸗ digt von dem Geschäftsgang und hieran hat das inländische Geschäft seinen besonderen Antheil, welches diesmal einen überaus großen Konsum zeigte; auch in den letzten Tagen waren wiederum Einkäufer in großer Zahl anwesend und gingen wiederum Bestellungen flott ein.

In der Konfektionsbranche richtet man sich nunmehr für den Winter ein, man becilt sich, die Kollektionen für das englische Geschäft herzustellen, auch an Amerika muß gedacht werden; denn schon weilen amerikanische Käufer in unserer Stadt, die gekommen sind, um für den Winter Ordres zu ertheilen. . . ..

Ferner aus Chemnitz, 18. April:

Das Strumpfgeschäft bewahrt dauernd seinen gesunden Stand⸗ punkt, und wenn auch die letzte Woche nur vereinzelt neue Käufer brachte, so ist doch durch reichliche Nachbestellungen dafür gesorgt, daß die Faktoreien für die nächste Zeit genügend beschäftigt sind, und das

meisten dieser Herren sehr wohl in der Lage waren, sich von der Nich⸗

tigkeit ihrer Behauptungen zu überzeugen. Das Eine aber wird 88 8

ist in gegenwärtiger Zeit eine gewiß befriedigende Lage. In den letzten Jahren fing im April schon die bedenklich stille Zeit a lange