vorzugsweise die minder wohlhabenden Schulverbände berück⸗ sichtigt werden. Soweit es sich um Beihülfen an Ortsarmen⸗ verbände handelt, werden dieselben in der Regel nur den⸗ jenigen Verbänden zu gewähren sein, welche entweder in Folge ausnahmsweiser Verhältnisse, z. B. epidemischer Krankheiten, zu besonders hohen genöthigt werden, ohne daß gleichwohl die Voraussetzungen zu einem Eintreten des Land⸗ armenverbandes gegeben sind; oder die für die dauernde Ver⸗ besserung des Armenwesens, namentlich zur Errichtung von Armenhäusern, größere Ausgaben beschließen sollten. Die Genehmigung der gefaßten Verwendungsbeschlüsse, welche mit Rücksicht auf die schwankende Höhe der Ueberweisungen stets auf ein Jahr zu beschränken sein werden, liegt in den Kreisordnungs⸗Provinzen dem Regierungs⸗Präsidenten, in den übrigen Provinzen der Regierung ob. 3 f.
Was endlich den sonstigen Inhalt des §. 4 betrifft, so ist nur noch hervorzuheben, daß in Bezug auf die in Absatz 3 und 4 vorgesehene Untervertheilung und demnächstige Verwen⸗ dung der den Gemeinden für den Fall des Nichtzustandekom⸗ mens eines Beschlusses gemäß Absatz 2 zu überweisenden Be⸗ träge die bereits besprochenen allgemeinen Grundsätze Anwendung zu finden haben. In den Gutsbezirken werden demzufolge für die Verwendung die auf die Gutseingesessenen statutenmäßig u vertheilenden Armenbeiträge in Betracht kommen. Be⸗ gegen die Richtigkeit der Untervertheilung, welche durch die Kreisausschüsse und Kreiskommissionen zu bewirken ist, sind gemäß Absatz 4 binnen zwei Wochen von der Ausgabe des die Untervertheilung veröffentlichenden Kreisblatts ab ge⸗ rechnet, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde — Regierungs⸗ Präsident bezw. Regierung — anzubringen. b
Zusatz für den Ober⸗Präsidenten zu Potsdam, sowie den Magistrat der Stadt Berlinn.
Ew. Excellenz ersuchen wir ganz ergebenst, gefälligst nach vorstehenden Andeutungen die Landräthe und Magisträte (Ersten Bürgermeister) der Stadtkreise mit weiterer Anweisung ver⸗ sehen zu lassen, und dafür Sorge zu tragen, daß die Kreistage nach demnächst erfolgter Ueberweisung der bezüglichen Antheile ungesäumt zur Beschlußfassung über die Verwendung der über⸗ wiesenen Beträge schreiten. 1 b
Zugleich ist es uns erwünscht, behufs Ausführung des im Eingange des §. 4 gemachten Vorbehaltes über die gesetz⸗ liche Feststellung der definitiven Verwendungszwecke Ihre gut⸗ achtliche Ansicht darüber zu vernehmen, nach welchen Gesichts⸗ punkten unter entsprechender Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse der Ihrer Leitung unterstellten Provinz die Vorschriften über die Verwendung der den Kom⸗ munalverbänden überwiesenen Beträge h ceeg umzu⸗ gestalten sein möchten. Ew. Excellenz wollen uns daher hierüber nach Anhörung der Regierungs⸗Prä⸗ sidenten (beziehungsweise Regierungen) unter Beifügung der bezüglichen Berichte bis zum 1. Juli d. J. gefälligst mit einer Aeußerung versehen.
Berlin, den 12. April 1886. b
Der Der Minister der geist⸗ Minister des lichen, Unterrichts⸗ und hnern. Medizinal⸗Angelegenheiten. von Puttkamer. von Goßler.
An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten.
Finanz⸗Minister.
von Scholz. “
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die bisherigen Assistenten bei der geologischen Landes⸗ aufnahme, Dr. Laufer und Dr. Wahnschaffe hierselbst, sind zu Königlichen Landesgeologen, und “
die bisherigen Hülfsarbeiter bei der geologischen Landes⸗ aufnahme, Dr. Beyschlag und Dr. Klockmann, sind zu etatsmäßigen Assistenten bei derselben, unter Beilegung des Amtscharakters als Bezirksgeologe, ernannt.
Den Assistenten bei der geologischen Landesaufnahme, Dr. Dathe und Dr. Keilhack hierselbst, ist der Amtscharakter als Bezirksgeologe ertheilt worden.
Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirk⸗ iche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Barkhausen, nach der Provinz Hannover.
Bekanntmachung.
Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden hlu von 154 300 Thlr. = 462 900 ℳ auf das vormals kurhessische Eisenbahn⸗Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehns:
Litt. A. zu 1000 Thlr. Nr. 11 bis einschließl. 15, Nr. 568, Nr. 588 bis einschließl. 592, Nr. 628 bis einschließl. 632, Nr. 975 bis einschließl. 979, Nr. 1164 bis einschließl. 1168, Nr. 1194 bis einschließl. 1198. 1 1
Litt. B. zu 500 Thlr. Nr. 1229 bis einschließl. 1238, bis einschließl. 1352, Nr. 1634 bis einschließl. 1643, Nr. einschließl. 1913, Nr. 2397 bis einschließl. 2406, Nr. einschließl. 3589, Nr. 3657 bis einschließl. 3666, Nr. einschließl. 4127, Nr. 4785 bis einschließl. 4794, Nr. 5181 bis einschließl. 5190, Nr. 5241 bis einschließl. 5250, Nr. 5751 bis einschließl. 5760, Nr. 6391 bis einschließl. 6400, Nr. 6681 bis cinschließl. 6690, Nr. 7641 bis einschließl. 7650, Nr. 9351 bis einschließl. 9360. b
Litt. C. zu 200 Thlr. Nr. 1077 bis einschließl. 1101, Nr. 1252 und 1253, Nr. 2379 bis einschließl. 2403, Nr. 4529 bis
einschließl. 4553. Litt. D. zu 100 Thlr. Nr. 1851 bis einschließl. 1900, Nr. 5554 bis einschließl. 5603, Nr. 7905 bis einschließl. 7954, Nr. 8005 bis einschließl. 8013, Nr. 12 909 bis einschließl. 12 958, Nr. 13 709 bis einschließl. 13 758, Nr. 17 359 bis einschließl. 17 408, ausgeloost worden.
Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. No⸗ vember d. J. hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aufhört.
Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei der hiesigen Regierungs⸗ Hauptkasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u.
Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie IV Nr. 2 bis 8 und den Talons. 1
Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin und der Königlichen Kreis⸗ kasse zu Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuld⸗ verschreibungen bereits vom 15. Oktober d. J. ah bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hiesige Regierungs⸗Hauptkasse zur Festsetzung eingesandt werden müssen. “
Zugleich bringen wir zur oöffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1885 und früͤher gekündigten Obligationen des obigen
Rückzahlung
Nr. 1343 1904 bis 3586 bis 4118 bis
8
Anlehns, sowie des kurhessischen Staats⸗Anlehns vom Jahre 1834, die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung gebracht sind. 1) Von dem Anlehn vom Jahre 1863:
Litt. B. über 500 Thlr. Nr. 581 682 683 1131 1155 2694 3081 4874 7233 7235 7312 7317 7903 9016.
Litt. C. über 200 Thlr. Nr. 121 705 711 999 1122 1917 1923 3529 3532.
Litt. D. über 100 Thlr. Nr. 784 780 783 800 1201 1302 1303 1320 1332 1491 3453 3460 3478 3481 4808 4810 4825 4826 4827 4828 4830 4835 4848 5404 5405 5415 5416 5417 5418 5421 5440 5448 5449 7660 7663 7680 7681 7682 7683 7688 7690 12314 12329 12330 12333 12865 12867 12873 15268 15288 15762 15773 15783 15799 15802 16312 16313 16314 16315 16316 16317 16318 16320 16330 16331 16332 16333 16334 16345 16353 16354 16461 16469 16470 16471 16477 16484 16494 16498 16503 16506 17724 17752 17754 19720 19730 19732 19744 19747.
2) Von dem Anlehn vom Jahre 1834:
Litt. D. Nr. 413 über 100 Thlr.
Kassel, den 20. April 1886. 2 . Königliches Regierungs⸗Präsidium. . MNagdeburg.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, vom 21. Oktober 1878, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 7 vom 18. April 1886 der periodischen Druck⸗ schrift: „Münchener Abend⸗Zeitung mit Lokalb⸗ Anzeiger“, verlegt und redigirt von L. Viereck in München, owie das fernere Erscheinen dieser Druckschrift gemäß 8. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist.
München, den 22. April 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. sssberr von Pfeuffer. 18
MNichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. April. Kaiser und König hörten heute Vormittag zunächst den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten, nahmen darauf militärische Meldungen entgegen und ließen Sich sodann von dem Chef der Admiralität sowie von dem Chef des Militärkabinets Vor trag halten.
— Am ersten Osterfeiertage fand ein Gottesdienst bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais statt.
Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin und Königin dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗ Hospitals bei.
Am Ostersonntage erschienen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm und der Prinz Alexander
8
zum Diner bei den Kaiserlichen Masestäten.
o Se.
— Die testamentarische Bestimmung eines Vaters, daß das der verheiratheten Tochter aus seinem Nachlaß zufallende Vermögen, wobei es sich weder um die Zuwendung eines Grund⸗ stücks noch die eines ausstehenden Kapitals handelt, von der Gütergemeinschaft, in welcher sie mit ihrem Ehemann lebt, ausgeschlossen sein und freies Eigenthum der Tochter bilden solle, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civil⸗ senats, vom 16. Februar d. J., im Geltungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts nicht wirksam: vielmehr wird das elterliche Erbtheil der Tochter von der Güter⸗ gemeinschaft ergriffen, Besitz und Verwaltung desselben ge⸗ bühren dem Ehemann, und ohne dessen Beitritt ist die Ehe⸗ frau nicht befugt, eine zum gütergemeinschaftlichen Vermögen gehörige Forderung einzuziehen und behufs Zahlung an sie einzuklagen.
An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1885 bis zum Schlusse des Monats März 1886 einschließlich der kreditirten Beträge (und ver⸗ glichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 234 364 814 ℳ + 3 579 563 ℳ), Tabacksteuer 9 838 880 ℳ (+ 522 724 ℳ), Rübenzuckersteuer — 10 588 325 ℳ 62 925 444 ℳ), Salzsteuer 39 243 819 ℳ (+ 207 935 ℳ), Branntweinsteuer 43 896 665 ℳ (— 454 911 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 103 532 ℳ (— 24 910 ℳ), Brausteuer 19 313 338 % (+ 100 447 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 1 989 229 ℳ (+ 191 459 ℳ); Summe 338 161 952 ℳ — 58 803 137 ℳ). Spielkartenstempel 1 126 406 ℳ (+. 25 114 ℳ), Wechselstempelsteuer 6 628 063 ℳ (— 152 805 ℳ), Stempelabgabe für a. Werthpapiere 3 987395 ℳ, b. Schlußnoten und Rechnungen 708049 ℳ, c. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 4363 143 ℳ, d. Loose zu
rivatlotterien 703 131 ℳ, in Summa + 1 414 221 ℳ, Staatslotterien 5 159 429 ℳ (+ 147 649 ℳ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende März 1886: Zölle 215 442 752 ℳ (+ 7181 812 ℳ), Taback⸗ steuer 10 220 696 ℳ (+ 1 775 231 ℳ), Rübenzuckersteuer 18 184 462 ℳ (— 14 486 308 ℳ), Salzsteuer 38 662 896 ℳ (+ 148 936 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 35 931 281 ℳ (— 2 381 647 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 18 059 930 ℳ (+ 255 149 ℳ); Summe 336 502 017 ℳ (— 7506 827 ℳ). — Spielkarten⸗ stempel 1 056 041 ℳ (+ 23 407 ℳ0).
— Die General⸗Lieutenants von Seeckt, Commandeur der 10. Division, und von Reibnitz, Commandeur der 18. Division, sind zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
— Der hiesige mexikanische Minister⸗Resident, General Francisco Z. Mena, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der mexikanischen Mission wieder über⸗ nommen.
Potsdam, 26. April. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist heute Abend 8 ¼ Uhr mit der Offizier-Deputation des Garde⸗Husaren⸗ Regiments zur Beglückwünschung des Prinzen Wilhelm
Majestät der
von Württemberg und seiner Gemahlin nach Stuttgart abgereist.
Bayern. München, 26. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich traf heute früh, von Homburg kommend, hier ein und hat am Abend, in Begleitung des Prinzen Leopold von Bayern und seiner Gemahlin, der Erz⸗ herzogin Gisela sowie der drei ältesten Kinder derselben, die Reise nach Wien fortgesetzt.
Württemberg. Stuttgart, 23. April. Wie der „St.⸗A. f. W.“ aus sicherer Quelle erfährt, wird die evan⸗ gelische Landes⸗Synode auf den 18. Mai einberufen werden. Derselben wird eine Vorlage über die Kirchen⸗ verfassungsfrage nicht zugehen; sie wird sich vielmehr nur mit einigen anderen Gegenständen von geringerem Um⸗ fang zu beschäftigen haben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. April. Die „Wiener Abendpost“ schreibt: Eingelangten Berichten zufolge macht sich unter der Bauernbevölkerung einiger galizischer Bezirke — hauptsächlich in den Bezirken Bochnia und Gorlice — eine Beunruhigung geltend. Es kursiren dort abenteuer⸗ liche Gerüchte, daß das Jahr 1886 für die Bauern sich besonders unheilvoll gestalten soll. Der Grund dieser Beunruhigung dürfte in Folgendem gefunden werden: Seit langer Zeit hat sich unter der galizischen Bauernbevölkerung der Aberglaube festgesezt, daß im Jahre 1886 das Ende der Welt bevorstehe. Sonderbar genug bemächtigte sich deshalb des Landvolks eine gewisse Beklemmung. Dazu kam, daß in der letzten Zeit unter den Bauern einige Petillonen in Umlauf gesetzt worden sind, insbesondere eine Petition wegen Heiligung des Sonntags. Die genannte Petition, welche den vorwiegend jüdischen Gewerbetreibenden nachtheilig zu werden drohte, wurde von Agitatoren in der Weise bekämpft, daß die den zumeist des Lesens unkundigen Bauern als eine von den „Herrenleuten“ ausgehende Bitte an den Kaiser um Wieder⸗ einführung der Robot dargestellt wurde, was eine feind selige Stimmung gegen den Adel erzeugte. Ferner hat das Zuströmen von Einwanderern aus den Nachbar ländern die Bauern auf die Vermuthung gebracht, daß die „Herren“ etwas im Schilde führen. In diese Zeit fielen einige größere, von dem Adel veranstaltete Jagden. Letztere gaben einzelnen Individuen den Anlaß, das Gerücht zu verbreiten, die „Herrenleute“ planten einen „Aufstand.“ Mehrere der bezeichneten Agitatoren wurden von den kompe⸗ tenten Behörden verhaftet. Nirgends läßt sich jedoch die Spur einer vom Auslande genährten Agitation entdecken. Der Statthalter entsendete einen Delegirten in die betreffenden Bezirke mit der Befugniß, nöthigenfalls Militär zu requiriren, und bieten die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen volle Garantie, daß das Landvolk alsbald zur gewohnten Ruhe zurückkehren werde. ““
Der mährische Landes⸗Ausschuß beschloß, in An⸗ gelegenheit der Reform des Wasserrechts in Mähren und wegen mehrerer das Drainagewesen betreffenden Fragen eine Enquete einzuberufen, an welcher nebst Mitgliedern des mährischen Landtages und der mährischen Ackerbaugesellschaft je ein Vertreter des Ackerbau⸗Ministeriums und der mährischen Statthalterei Theil nehmen werden.
Großbritannien und Irland. London, 23. April. (Allg. Corr.) In der Maria⸗Magdalenenkirche in Sand⸗ ringham wurde gestern die Prinzessin Victoria von Wales, zweite Tochter des englischen Thronfolgerpaars, von dem Erzbischof von Canterbury konfirmirt. Der feierlichen Handlung wohnten der Prinz und die Prinzessin von Wales mit ihrer Familie sowie der Herzog und die Herzogin von Teck mit ihren Töchtern bei. —
— 27. April. (W. T. B.) Lord Hartington gab seinen auf einem Meeting in Rawstenstall versammelten Wählern Aufschluß über seine Haltung gegenüber den irischen Vorschlägen des Premiers Gladstone und er⸗ klärte: er habe keineswegs die Absicht, sich mit einer konservativen Coalition zu verbinden. In einem bei dem Meeting ver⸗ lesenen Schreiben bezeichnet Bright die Spaltung in der liberalen Partei als das natürliche Resultat der ministeriellen Gesetzvorlagen und stimmt dem Verhalten Har⸗ tingtons vollkommen zu. .
Die Morgenblätter melden: Chamberlain werde die Ablehnung der Landankaufs⸗-Bill beantragen. Ueber die Wendung der Dinge in Griechenland äußern sich die Morgenblätter im Allgemeinen befriedigt. Die „Times“ hält jedoch die Schwierigkeit für so lange nicht für gehoben, als nicht Griechenland seine Einwilligung abzurüsten sämmt⸗ lichen Mächten formell notifizirt und die Befehle zur Demobili⸗ sirung erlassen habe. 1
— (A. C.) Aus Kapstadt wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 23. d. telegraphirt: Das Repräsentanten⸗ haus hat ohne Abstimmung eine Resolution angenommen, welche die Annexion des Tesibe⸗Landes Seitens der Kap⸗Kolonie begünstigt.
Paris,
22 Man
Frankreich. 22. April. (Fr. Corr.) liest im „Temps“: 8” „Hr. de Brazza hatte gestern früh eine Unterredung mit Hrn. de Laporte Unter⸗Staatssekretär der Kolonien, nach der er die Stellung eines General⸗Kommissärs der Regierung am französi⸗ schen Congo, d. h. die Leitung des Gabon und Congo annahm. Um 6 Uhr Abends begaben sich die Herren de Laporte und de Brazza nach dem Kabinet des Marine⸗Ministers, der seine Unterschrift sogleich auf das Detret setzte, welches den hervorragenden Forschungsreisenden zu den von ihm angenommenen hohen Funktionen ernennt. Ein Gouverneur⸗Lieutenant wird besonders unter den Befehlen des General⸗Kommissärs mit der Verwaltung des Congo betraut werden, welch Letzterer ihm im Falle seiner Abwesenheit seine Gewalten übertragen kann. Durch diese Kombination wird Hr. de Brazza nicht auf das Küstengebiet beschränkt sein, alle Freiheit haben, sich nach dem Innern der Gegend zu be⸗ geben, die er entdeckt hat, und die Quellen unserer Kolonie zur r⸗ höhung des Werthes des Congogebiets ausnützen konnen. Wir wollen hinzufügen, daß man die Stelle eines Gouverneur⸗Lieutenants Hrn. Dr. Ballay, dem ergebenen Mitarbeiter Hrn. de Brazza's, anzubieten gedenkt. Nach unseren Informationen werden die dem General⸗ Kommissär zu ertheilenden Instruktionen sehr weitgehende sein; das Unter⸗Staatssekretariat ist in der Lage, sie auf Grund ausgezeichneter Basen auszuarbeiten; denn einerseits erhielt es mit der letzten Post einen vortrefflichen Bericht des Fregatten⸗Kapitäns5 bredier, Kommandirender der französischen Niederlassungen im Golf von Guinea, welcher ürr genaue Details über jede einzelne Faktorei am Congo, die 65 der Versorgung mit Lebensmitteln u. s. w. enthält; andrerseite werden die Auskünfte der Mission Rouviet, die demnächst in Frank⸗ reich erwartet werden, dazu dienen, die Instruktionen, an denen augen⸗ blicklich gearbeitet wird, zu vervollständigen. Schließlich wollen
noch erwähnen, daß die Leitung des französischen Congo, welcher alle unsere Besitzungen im äquatorialen Afrika umfaßt, sich nicht mehr mit unseren Niederlassungen an der Goldküste, Grand⸗Bassam und Assinie, noch mit denen an der Sklavenküste, Groß⸗Popo, Kotonau und Porto⸗Novo, zu beschäftigen haben wird, welche der von der Regierung des Senegal abhängenden Leitung der Flüsse des Südens übertragen werden. Diese Maßregel wurde dringend von den französi⸗ süe Handlungshäusern verlangt, die in jenen Gegenden Faktoreien haben.“
Die Deputirten Michelin und Planteau, welche das Zustandekommen eines Einvernehmens zwischen den Grubenleuten und der Bergwerks⸗Gesellschaft von Decazeville eifrig betreiben, wurden heute früh von dem Minister der öffentlichen Bauten, Barhaut, em⸗ pfangen. Derselbe zeigte ihnen an, daß der Ministerrath sich heute mit der Strike⸗Frage beschäftigt und beschlossen habe, Hrn. Léon Say, Präsidenten des Verwaltungsraths der Gesellschaft, einzuladen, im Auswärtigen Amt mit den Hrrn. de Freycinet und Barhaut zur Herstellung eines Ein⸗ vernehmens zu konferiren.
Kriegs⸗Minister hat nunmehr endgültig die Zusammensetzung der militärischen Streitkräfte in Tune sien festgestellt; dieselben werden umfassen: 3 In fanterie⸗Regimenter, 2 Kavallerie⸗Regimenter, 6 Batterien Artillerie und 1 Compagnie Genie sammt den Nebendienst⸗ zweigen. Diese Truppen werden unter den Befehlen des Generals Gillon stehen, der bisher dem Befestigungs Comité angehörte. In Folge dieser Anordnung kehren im Juni acht der Division von Tunesien zugetheilte Infanterie⸗ Vataillone nach Frankreich zurück.
26. April. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ meldet: Der griechische Minister⸗Präsident Delyannis theilte gestern, dem französischen Gesandten in Athen, Grafen Mouy, mit, daß Griechenland einwillige, abzurüsten, und erklärte: er wolle den ihm ertheilten Rathschlägen folgen und um eine Regelung der schwebenden Frage auf diplomatischem Wege nachsuchen.
In Tientsin ist gestern der Handelsvertrag zwischen Frankreich und China unterzeichnet worden.
26. April, Abends. Das „Journal des Débats“ erfährt: der Ministerpräsident de Freyeinet habe die Mächte von der Entschließung der griechischen Re⸗ gierung auf die Vorstellung des französischen Gesandten verständigt und dieselben ersucht, von der Uebergabe der Kollektivnote abzusehen, da dieselbe gegenstandslos ge⸗ worden sei.
Italien. Rom, 26. April. (W. T. B.) In Folge eines gestern Abend stattgehabten Ministerraths begab sich der Minister Präsident Depretis heute Vormittag zum Vortrage zu dem König nach dem Quirinal. Bei dieser Konferenz wurde das Dekret über die Auflösung der Deputirtenkammer vom Könige unterzeichnet. Die Neu wahlen sollen am 23. Mai, die Stichwahlen am 30. Mai⸗ stattfinden.
27. April. (W. T. B.) Gestern fand wegen der aus Aden eingetroffenen Nachrichten von der Ermordung der Europäer in Harrar, insbesondere der Mitglieder der italienischen wissenschaftlichen Expedition unter Führung des Grafen Porro, ein Ministerrath statt; es wurde ein Telegramm an die englische Regierung gerichtet, um zu erfahren, welche Schritte dieselbe, soweit sie mitbetroffen sei, zu thun beabsichtige.
Spanien. Madrid, 27. April. (W. T. B.) Die Senatorenwahlen ergaben folgendes Resultat: 136 Mi nisterielle, 26 Konservative, 4 Republikaner, 4 von der Partei Romero Robledo, 2 von der dynastischen Linken und 8 Un⸗ abhängige.
Griechenland. Athen, Arrti s( TZ. .) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Vier englische Panzerschiffe sowie ein deutsches, ein öster reichisches und ein italienisches Panzerschiff sind von der Sudabai in der Bucht von Phalerun angekommen. Heute Abend findet eine Zusammenkunft der auswärtigen Ver⸗ treter beim englischen Gesandten statt.
— 26. April. (W. T. B.) In der am Abend statt⸗ gehabten Zusammenkunft der Vertreter der Mächte soll man sich übereinstimmend dahin ausgesprochen haben, daß Seitens der griechischen Regierung noch eine Er⸗ klörung an alle Mächte erforderlich sei, durch welche eine Abrüstung Griechenlands sichergestellt werde.
— 27. April. (W. T. B.) Die Vertreter der Mächte haben ungeachtet der Notifizirung der von Delyannis dem Grafen Mouy ertheilten Antwort gestern Abend ein Ultimatum überreicht, in welchem Griechenland zur Ab⸗ rüstung binnen 8 Tagen aufgefordert und gleichzeitig im Falle einer Weigerung für die Folgen verantwortlich gemacht wird.
Bulgarien. Sofia, 25. April. (W. T. B.) Der Fürst empfing heute in feierlicher Audienz, umgeben von seinem Hofstaat und den Ministern, den türkischen Abgesandten Schakir Pascha, welcher dem Fürsten den Ferman über dessen Ernennung zum General⸗Gouverneur von Ost⸗ Rumelien überreichte.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. April. (W. T. B.) Der Reichsmarschall, Graf Sparre, ist gestern hierselbst gestorben.
Afrika. Egypten. Kairo, 25. April. (W. T. B.) Die Antwort der englischen Regierung auf den von Mukhtar Pascha vorgelegten Entwurf über die Reorga⸗ nisation der egyptischen Armee hält den Entwurf für zu ausgedehnt und meint: derselbe scheine auf der Idee der Wiedereroberung des Sudan zu beruhen, eine solche sei der englischen Politik aber gänzlich fremd. Die Antwort erörtert sodann die einzelnen Punkte des Entwurfs und spricht sich gegen alle wesentlichen Bestimmungen desselben aus.
— 26. April. (W. T. B.) Ueber die Antwort der englischen Regierung auf den Entwurf Mukhtar Paschas ver⸗ lautet weiter, daß dieselbe, wenn schon alle wesentlichen Punkte des Entwurss abgelehnt werden, doch die Aufforderung an Mukhtar. Pascha enthält: er möge seine Vorschläge auf der Basis modifiziren, daß das egyptische Heer an der Grenze bei Wady⸗ Halfa bie Zahl von 12 000 Mann nicht übersteigen solle, und daß auch ferner wie bisher die englischen Offiziere im egyptischen Heere verbleiben. Auf den Beitrag Egyptens zur Unterhaltung der englischen Okkupationsarmee erklärt England nicht ver⸗ zichten zu können. Mukhtar Pascha hat nach Eingang der englischen Antwort vom Sultan weitere Instruktionen erbeten.
Dor⸗ Der
25.
Die Kölnische Zeitung“ schreibt: Die wichtigfte Arbeit, die der Reichstag nach Ostern zu er⸗ weitiger Besteuerung des Branntweins.
ihre die nur wiederholt
Erträge wird die
noch keine Aeußerung über den Deutschfreisinnigen, haben alle Parteien Branntwein höoöhere müssen, und so
verschiedenen Parteien vor. Abgesehen von zu sagen verstehen, klärt, daß aus dem werden können und
erzielt neue
Aufnahme zu rechnen haben. gelegentlich der Berathung des Branntwein⸗Monopols von der Fort⸗ schrittspartei ausgegebene Losung: „Keinerlei Erhöhung der Brannt⸗ weinsteuer“, in der Bevölkerung nicht verfangen hat. Eine stärkere Heranziehung gerade dieses für die Volksgesundheit unter Umständen so gefährlichen Genußmittels zu den Reichseinnahmen hat zweifellos die Mehrheit des deutschen Volkes für sich. Um aber der Durch⸗ führung dieses Gedankens die Wege zu ebnen, muß man vorweg volle Klarheit über die Opfer schaffen, welche dadurch auferlegt werden. Bei den Angriffen auf den Monopolentwurf ist ein Hauptgewicht auf die Vernichtung des Privatgewerbes gelegt worden. Man darf sich aber darüber nicht täuschen, daß eine hohe Branntwein⸗ steuer und um eine solche allein kann es sich handeln
eine gewisse zerstörende Wirkung in dieser Richtung auch nicht vermeiden kann, und vollauf ist zugegeben, was seinerzeit die Vertheidiger des Monopols behaupteten, daß nämlich für sehr viele bei der Bearbeitung und dem Verkauf des Branntweins beschäftigte Personen die Einführung des Monopols mit seinen Entschädigungen weit günstiger sein würde als die Einführung einer hohen Steuer. Die wirklich durchschlagenden Gründe gegen den Monopol⸗ entwurf Unsicherheit der Rentabilität und Schaffung eines Heeres abhängiger Leute fallen für diese Pripatinteressenten gar nicht ins Gewicht. Sie haben natürlich bei ihrer eifrigen Theil⸗ nahme an der Agitation gegen das Monopol lediglich im Auge gehabt, sich gegen eine Schmälerung oder gar Vernichtung ihres Erwerbs⸗ einkommens zu schützen. Darum werden sich Diejenigen, welche zwar das Monopol bekämpft haben, eine höhere Besteuerung des Branntweins aber befürworten, bei Zeiten darüber klar werden müssen, daß sie von diesem Theil ihrer Kundschaft dafür keinen Dank ernten werden. Auf der anderen Seite werden sich auch die Spirituserzeuger an den Gedanken gewöhnen müssen, daß eine wirkliche Resorm der Branntweinsteuer nicht dazu berufen sein kann, ihnen für alle Zeit einen lohnenden Preis ihrer Waare zu sichern. Gewiß, wir befinden uns in dieser Beziehung in Deutsch⸗ land in einer ganz eigenthümlichen Lage. Die Spiritusbrennerei ist für unsere östlichen Provinzen, wie die Dinge heute liegen, eine Lebensfrage. Darum ist es sicherlich Pflicht der Gesetzgebung, die Branntweinsteuer nicht in einer Weise zu gestalten, welche die Land⸗ wirthschaft dieser Provinzen zu Grunde richten müßte. Das Aeußerste aber, was nach unserer Meinung zu ihren Gunsten geschehen könnte, wäre, daß ihr durch die neue Steuer das Leben nicht schwerer gemacht würde, als bisher. Irgendwelche Sicherung eines Preises sst nicht möglich. In England haben sich, wie die Regierung kürzlich mit⸗ theilte, die Staatseinnahmen aus dem Verschleiß alkoholischer Ge⸗ tränke in den letzten zehn Jahren um 4 500 000 Pfd., also 90 Mil⸗ lionen Mark vermindert, ohne daß an der Steuer etwas verändert wäre.
— Die „Kieler Zeitung“ hatte sich unter der Voraus setzung mit einer höheren Besteuerung des Branntweins ein⸗ verstanden erklärt, daß gleichzeitig die Getreidezölle aufgehoben würden. Diesen Standpunkt beleuchtet nun die „Straß burger Post“ mit folgenden Worten:
„Abgesehen davon, daß durchaus kein Zusammenhang abzusehen ist zwischen der auf den Branntwein gelegten Steuer und dem Zoll von dem aus dem Auslande eingeführten Getreide, so ist noch viel weniger einzusehen, warum auf einmal, weil der jnländische Brannt⸗ wein vertheuert und durch die Steuer der Leutsche Landwirth vielleicht sogar noch mehr bedrückt wird, als das gegenwärtig schon der Fall ist, auch noch die Einfuhr ausländischen Getreides gänzlich freigegeben und den ausländischen Getreidebauern und den Getreibe⸗ händlern der im Ganzen nicht unerhebliche Betrag der Zölle ge⸗ schenkt werden soll. Denn das glaubt doch wohl Niemand, daß das Brot durch Aufhebung der Getreidezölle auch nur um einen Pfennig billiger oder die Wecken um ein Gramm schwerer werden würden? Unsere wirthschaftliche Lage ist derart, daß wir alle Ursache haben, die harte und schwere produktive Arbeit zu schützen und zu fördern, nicht aber die Interessen des Geldsacks. Eine plötzliche Aufhebung der Getreidezölle zu Gunsten des Auslandes aber in Verbindung mit einer Neubelastung der deutschen Landwirthschaft durch die Branntweinsteuer wäre nichts Anderes, als eine gesetzgeberische Subventionirung der Spekulation und eine neue und u“ Bedrückung der inländischen Arbeit.“
— In der „France“ beschäftigt sich ein Aufsatz von L. Simonin, der seinerzeit Vertreter der französischen Regie⸗ rung bei der Weltausstellung in Philadelphia war, mit dem Handel und der Industrie in Deutschland.
Zunächst wird das schwimmende Musterlager, welches in portu⸗ giesischen, spanischen und verschiedenen Häfen des Mittelmeers den Absatz deutscher Erzeugnisse anbahnen soll, den Franzosen Nachahmung dringend empfohlen.
Gewerbe⸗ und Fortbildungsschulen sowie
Deutschlands erwähnt und die glücklich geleiteten 8 unternehmungen der deutschen Regierung sowie ihr Bestreben
gehoben, in allen Ländern Handelskonsuln zu unterhalten, die deutschen Handel überall neue Absatzwege verschaffen. Aus nachfolgenden Vergleichungen zwischen der Erzeugung und Ausfuh Deutschlands und Frankreichs seien folgende Angaben ähnt: Deutschland förderte im Jahre 1885 mehr als 73 Millionen T Steinkohlen, Frankreich nicht ganz 20 Millionen; in Deu wurden 3 653 000 t Rohguß zur Eisen⸗
geliefert, in Frankreich kaum 162 900
Deutschlands an Zink betrug 114 000 t,
an Kupfer 20000 t; Frankreich hat von je einige Tausend Tonnen, diese aber no ländischen Erzen erzeugt. Die Eisenb Länge von 37 000 km, diejenigen F Jahre 1884 wurden aus Deutschland 449 Millionen Francs ausgeführt, in 8 8 eingeführt für nur 330 Millionen. Nachdem in dem Aufsatze noch das Bestreben der deutschen Regierung, den K. verkehr durch den Ausbau der nöthigen Wasserstraßen zu anerkennend besprochen worden, heißt es weiter: „Möge uns Franzosen) dies alles zur Lehre dienen. Behalten wir das that⸗ kräftige Vorgehen unserer Nachbarn im Auge; aber zugleich müssen wir von unserer Regierung verlan daß sie uns in ähnlicher Weise unterstützt, wie Bismarck zur Hebung Handel und Gewerbe in Deutschland in jeder Weise thätig ist. Unser Unterrichts⸗Minister hat kürzlich einen Bevollmächtigten nach Deutschland der die Gewerbe⸗Museen dieses Landes studiren soll; ebenso hat der Minister des Aeußeren einen solchen gerwählt, der gewissermaßen als reisender Konsul andere Länder besuchen wird. Moögen die Berichte dieser beiden nicht todte Buchstaden bleiden und moren msere Kauf⸗ leute und Gewerbetreibenden sich ihre Mittteilungen .᷑—dt zu nuße machen. Im Jahre 1876 auf der Ausstellung vder Philadelphia hat der deutsche Regierungsvertreter selbst die deutschen Erzengnisse als „billig und schlecht“ bezeichnet; seit daeser Zeit ader ist Deutsch⸗ land mit Riesenschritten vorwärts gecilt; seine gewerdlichen Erzeng⸗ nisse sind, bei fortwährend dilligen Preisen, sehr verdelkommnet wor⸗ den und seine Ausfuhr wäöchst stetig, besonders ader diezemnd
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ledigen haben wird, ist der zu erwartende Gesetzentwurf wegen ander⸗ Da über den Inhalt der neuen Vorlage noch nichts bekannt geworden ist, liegt auch von den Haltung nein er⸗
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noͤthig ist, um auch bei schwung zu schaffen.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesrathsbeschlußt, betreffend Verlän⸗ gerung der Rübenzuckersteuer⸗Kredite. Bestellungen von Stations⸗ Controleuren. Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 1. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 1886. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Berussgenossenschaften. Konsulatwesen: Ernennung. Todesfall. Exequatur⸗Ertheilungen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete
Nr. 17. — Inhalt:
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Festpredigt bei Wiebdereröffnung der Drei⸗ faltigkeitskirche, gehalten am 18. April d. J. von dem Super⸗ intendenten Dryander, ist in Friedr. Schulze’s Verlag (Perlin, Wilhelmstraße 1 a) im Druck erschienen, was die zahlreichen Verehrer des Festredners, welche an jenem Tage Eintritt in die Kirche nicht er⸗ langen konnten, mit Freuden begrüßen werden. Allen Denjenigen aber, denen es vergönnt war, der Feier beizuwohnen, wird die bebeutungs⸗ volle Rede als Erinnerung an letztere willkommen sein. Der Ertrag ist zum Besten des Umbaues der Dreifaltigkeitskirche bestimmt, (Preis 30 ₰.)
Nach dem Jahresbericht des Königlichen Wilhelms⸗ Gymnasiums zu Berlinüber das (Schuljahr 1885 ——660, erstattet vom Direktor Prof. Dr. Kübler, besteht die Anstalt aus einem Gymnasium it 9 Klassen (Ober⸗ und Unter⸗Prima, Ober⸗ und Unter⸗Sekunba, Ober⸗ und Unter⸗Tertia, Duarta, Duinta, Sexta) und einer Vorschule mit 3 Klassen; an derselben unterrichten im Ganzen 34 Lehrer (außer dem Direktor 9 Oberlehrer, 11 orbentliche Lehrer, 4 wissenschaftliche Fülfslehrer, 1 Zeichenlehrer, 3 Turnlehrer, 5 Elementarlehrer), Die Anzahl der Schüler betrug am 1. Februar 1885: im Gymnasium 720 und in der Vorschule 244; am I. Februar 1286: im Gymnasium 758 und in der Vorschule 252. Das Abiturienteneramen bestanben 1885 zu Ostern 18, und zu Michacelis 15 Schüler. Das Zeugniß für den einjährigen Militärbienst erhielten 18835 Ostern 37, Michaelis 30 Schüler. Davon sind zu einem praktischen Veruf abgegangen: 1885 zu Ostern 7, Michaelis 5 Schüler, Den Schulnachri hten gehen in dem diesjährigen Osterprogramm vorauf: 1) Die 2 Königlichen Stiftungsurkunden des Gymnasiums vom 8. Juni 1868 und vom 24. Oktober 1865; 2) die Abhandlung des ordentlichen Lehrers Dr. Theoet, Harmuth „Texrtgleichungen geometrischen Inhalts“.
Die Nr. 17 von „Schorerz Familienblatt“ (revigir! von Dr. Franz Hirsch) hat folgenden Inhalt: Ulanenliebe. YNon H. Schobert. (6. Fortsetzung.) Eine fesselnde Dichtung. — PBrxiefe über Samariterschulen. Bon Dr. Fr. Gesmarch. IV. (Schlaß) Aus dem Reiche des Lichtstrahls. Von Otto Neumann⸗Hofer. Mit 4 Illustrationen: Pater Secchi’s Phototeleskop. Karte bes Mondet nach Mädler. Photographie eines elektrischen Funkens beim Aufschlagen auf die Platte. Menschlicher Arm vom Blitz fättowirt. — Der Guünst⸗ ling der Präsidentin. Von Hermann Subermann. 716. Fortsetzung.) — Frühlingslust. Von Hermann von Bequignolles Mit einer Original⸗ zeichnung von Chr. Kröner. — Der Lieblingsdichter des neuen Deutschland. Ein Nachruf von Konrad Alberti. Mit dem Autograph Scheffelt. — Plauderecke: Die Genußmittel und der Magen. — Eine geist⸗ volle Bemerkung. Niedrige Temperaturen. — Eine Darstellung der Jeanne d'Arc. — Im Caft. — Geistesgegenwart. — Scherzsrage. — Telephon⸗Erfinder. Ein neues Element. — Schiller und Kotzebue.
Kunstblätter: Eine fesselnde Dichtung Von O. Ertmann. Frühlingsbild, Von Chr. Kröner. — Beilage: Wöchentliches Rendez⸗ vous der Berliner Sportswelt im Tattersall. Originalzeichn von H. Albrecht. Im Tattersall. Von Signor Domino. — teꝛ Frauenwelt: Gute Gedanken. — Drdnung im Haushalt. Von El Gregor. — Damensprechsaal. — Damenbriefkasten. — Für Haus Herd: Serviettenring mit Halter. Mit Abbildung. — Denkübungen.
Humoristisches: Unausfuhrbar. Mit einer Originalzeichn H. Albrecht. — Berühmte Zeitgenossen. Joseph V Mit Bildniß. — Briefkasten.
Gewerbe und Handel.
Der amtliche „Russische Regierungsanzeiger“ Nr. 76 vom 20. ½. M. (neuen Styls) publizirt olgende, am Tage der Publikation in Kraf tretende Erhöhungen der russischen Einfuhrzölle und A⸗* änderungen der bisherigen jollamtlichen Waarenklast fikationen
Art. 14. 1) jeder Art und der nachste
ze und erzhaltige Steine: mit Ausnahme der Kupfererze (Art. 98) d benannten Zinkerze, Graphit oder Neiß⸗ blei in Stücken pulverisirtes Eisen ““ Art. 98. Kupfer, rotbes und grünek, zusammengesetzte Metalle: Tombak, Prinzmetall. Argemtan (Nenfilber ge⸗ nannt), Britischmetall u. dergl., somie anch Mäckel, Krhalt, Bismuth, Kadmium, Almminmm und deren Leginungen⸗ 1) in Blöcken, Stücken, Hobel⸗ und Freil pucmen, sowir pulverisirtes Kupfer, Kupfer in Halbprodukten und Schlucken sowie Kupfererz 8 ““ gene, welche eine Düicke und Breite oder kinen Durch⸗ er K8 weniger haben, merden Iunt H. 167
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AnsE wmr, Natmmem Silber
9 rikate ans Bronzt und anderen Kupferlegirungen ssing ansgenommen), mit oder ohne Lacküberzug, zu⸗ eftellt oder anscinandergenommen 1“ 2) † ate ank Bronze nd underen Kupferlegirungen, mit Patina überzogen, vergoldet und verfilbert, somimr Fahri⸗ kate jeder Art ans unedlen Metallen, vergoldet und ver⸗
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3) Fabrikate ans Bronzt und anderen Kupferlegirungen sowie Fabrikatt uns uncdlen Merallen, vergpldet und ver⸗ filbert, wem sie weniger uls cin Pfund im Stück wiegen. Art. 161. Fabrikate uns Kupfer und Mefsing, mit Ansnahme der besonders genannten, desgleichen Hansgerötbe jeder Art ans Kupfer und Messing in Verbindung mit Salsz 1 Leder und anderen Materialien.
Art. 167. Draht.
2) Kupferdraht, Mefsingdraht und Demt us Mril- legirungen jeder Art, bei ciner Breitr dder Iinmem Dacch⸗ messer von ½¾ Zoll und weniger, frmm Fermm. üim ür verzinnter, mit Zink und andernen maümlichoen Mtutallen überzogener Draht, mit Amsnrüm der um Mrt. UIns ge⸗ nannten, und submarine Kmelnmr. ööö Art 168. Dratciebrrmm suamm Dmwrn, ve mitt Baumr⸗
filbert, mwemn sie meir als ein Pfund im Stück miegen.
wolle, Se de, Scirangeem umnd Knutkfüntt übersponnen ist, Cardassen rür Sehmm und Wegüvrne ii Döer: 2) ans Kurfern und Kunfarlamimungen öu“ Art 275. Mrschtmen und Mweamtte (mit Ausnahme der landmärtshmetinthen nim eren Mudehe: 1) Mrschirmm aund Memerute seder Art für Fabriken uine, aue emter umd dessen Legirungen, vder
Felche, ien dee ete iem eewichte nach das Haupt⸗
Wahrnehmung FKigen, was n hhüee keeee üüe, mir Theile vieter Maschinen und Apraurate