1886 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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8 Die Nummer 13 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute

er eemerhg u dem Anfangs 5 ebrachten prinzipiell ab⸗ den Antrage der Herren B./A. zurücknehme. Se. rklärung geben Herr F. und Herr Arbeitervertreter L. Herr A. erklärt, daß mit den beute beschlossenen Abänderungen die von ihm in dem vorerwähnten Antrage B./A. erhobenen Bedenken in uptpunkten hinfällig werden. 8 8 .e. salbes sich ebenfalls der Erklärung des Herrn C. an. Vorgelesen und genehmigt.

Vorsitzender.

Verzeichniß in der Sitzung des Vorstandes der Sektion N. der N. N.⸗Berufsgenossenschaft 1886 anwesenden 8 5 I. Mitglieder des Sektionsvorstandes (beziehungsweise deren Stell⸗ vertreter) “G“

usgabe gelangt, enthält unter

8 une. Angg daß Gesetz, dihe enn den Anspruch des Statt⸗ halters in Elsaß⸗Lothringen auf Gewährung von Pension und Vom 28. April 1886; und unter

Nr. 1660 das Gesetz, betreffend die Ergänzung des §. 809 der Civilprozeßordnung. Vom 30. April 1886. ¹Berllin, den 6. Mai 188-6

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung. In der an den Tagen vom 2. bis 9. März 1886 zu Berlin abgehaltenen Firneder⸗ Präfung haben das Zeugniß dur

der Befähigung zur Leitung der Turnübungen an öffentlichen

ichtsanstalten erlangt: 1) Aust, Stuberender der Philosophie zu Breslau, 8 9 Behrendt, desgl. der Medizin zu Berlin, 3) Binting, desgl. der Mathematik ꝛc. zu Frank⸗ bEue“ 4) Brattke, früher Elementarlehrer zu Schwiebus, 9 Dr. Breßler, Kandidat des höheren Schulan 8 5 6 1u 6) Buchmann zu Halle a. d. S., 9 Cssar, Studirender der Philologie zu Apolda, Großherzogth. Sachsen, 8) Classen, desgl. der Mathematik zu Hamburg, 9) Cremer, desgl. der Philologie zu Aachen, 9 Exner, Elementarlehrer zu Breslau, 1) Fischer, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Real⸗ gymnasium zu Elbing, 1 8 2) Fischer, Kandidat des höheren Schulamts zu

a. c. 13) Franke, Studirender der Theologie und der hilologie zu Halle a. d. St, 14) Geßner, Kandidat der Philologie zu Berlin, 15) Görcke, Studirender der Mathematik zu Halle od .“ 16) Günther, ordentlicher Lehrer am Friedrich⸗ Wilhelms⸗Gymnasium zu Berlin, 17) Hempel, Studirender der Philologie zu Berlin, 18) Herrmann, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Gymnasium zu Freienwalde a. O. Herrmann, Elementarlehrer zu Magdeburg, öber, Kandidat der Mathematik zu Bockenem, Regierungsbezirk Htdechritn, 21) Holzgräfe, Studirender der neueren Sprachen zu Halle a. d. S., G 22) Kallmann, desgl. der Philologie zu Berlin, 23) Kempen, Geschäftsführer zu Mülheim a. d. Ruhr, . 24) Konzagk, Elementarlehrer zu Königsberg N.⸗M., 25) Krakau, desgl. zu Buckau bei Magdeburg, 29) Krieger, Kandidat des höheren Schulamts zu Siegen,

.27) Marquardt, Schriftsetzer zu Berlin, 28) Meinberg, Studirender der Medizin zu Kassel, 29) Dr. Mohr, Gymnasiallehrer zu Kottbus, .30) Mohr, Werkführer zu Berlin, 8 31) Dr. Neufert, ordentlicher Lehrer am Johannes⸗ Gymnasium zu Breslau, 8 32) Neumann, Turnlehrer zu Osnabrück, 33) Neye, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Real⸗ Progymnasium zu Nauen, G 34) Ostwald, Elementarlehrer zu Magdeburg, 35) Dr. Panning, Kandidat des höheren Schul⸗ amts zu Neustadt⸗Magdeburg, 36) Pech, Kandidat des höheren Schulamts zu Glatz, Pr8 hn, Elementarlehrer zu Magdeburg, ) Dr. Regel, wissenschaftlicher Hülfslehrer am 8 Gymnasium zu Gotha, 39) Reichel, Studirender der Philologie zu Breslau,

1 Der Genannte ist auch zur Ertheilung von Schwimmunter⸗ richt befähigt. I“ 1b 1 Der Genannte ist auch zur selbständigen Leitung von Schwimm⸗ unterricht befähigt. 8 , Der Genannte hat auch die Prüfung im Stoß⸗ und Hieb⸗ sechten bestanden. 1 d. r Genannte hat auch die Prüfung im Hiäebfechten be⸗

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In derselbe

und hat die Prü

56) R Berlin, den

40) Dr.

Ministerium der öffentliche

Auf Grund des im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ vom 10. April 1886 (Nt. 1) veröffentlichten Allerhöchsten Erlasses vom 30. März 1886 übertrage ich die mir nach der Aller⸗ höchsten Ordre vom 21. Februar 1845 („Justiz⸗Minist.⸗Bl. S. 70) gegenwärtig unbeweglicher Sachen für den Staat auf ; Eisenbahn⸗Direktionen, Eisenbahn⸗Betriebsämter und Eisenbahn⸗ Baukommissionen innerhalb ihrer durch die Organisation be⸗ grenzten Zuständigkeit mit der eeg daß diese Behörden Dritten gegenüber zum selbständigen Abschluß ig Verträge und zur Entgegennahme der Auflassungs⸗Erklärung allgemein ermächtigt sind, ohne daß es hierzu meiner besonde⸗ ren Genehmigung bedarf. 8 Berlin, den 5. Mai 1886.. 8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten.

der Musterschule zu Frankfurt a. M.,

41) Riewald, Elementarlehrer zu Greifswald, 42) Rosenberg, Buchhalter zu Berlin,

43 Elementarlehrer zu Magdeburg, kosgan lf, Kandidat des höheren Schulamts zu

rlin,

45) Rupin, Elementarlehrer am Real⸗Progymnasium

Limburg a. L.,

46) Schlüte.r, Elementarlehrer zu Magdeburg, 47) Schoubye,

Berlin, 48) Schreiber, desgl. der Philologie zu Gotha,

Studirender der Philologie

chultz, Elementarlehrer zu Magdeburg,

50) Szymauski, Studirender der Philologie zu Thorn, 1 51) Thlsz aler zu Berlin, 52) Vollert, Gymnasiallehrer zu Schleiz, Fürsten⸗ thum Reuß, 53) Weber I., Elementarlehrer zu Magdeburg, und 54) Wittmann, Lehrer zu Jena. 8 haben die Befähigung zur selbst⸗ ständigen Leitung des Schwimmunterrichtes erlangt: 55) Hoffmann, Schwimmlehrer zu Berlin, ung im Stoß⸗ und Hiebfechten bestanden:

n Prüfun

itter, Turn⸗ und Schreiblehrer z2 Berlin

1. Mai 1886. Der Minister

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten

Im Auftrage: de la Croix.

n Arbeiten.

Befugniß zum

ustehende die Königl

Maybach.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath. Der in die Cberpfarrstelle zu Drossen berufene bisherige Superintendent der Diözese Krossen I1I, Oberpfarrer Petri in Bobersberg, ist zum Superintendenten der Diözese Stern⸗ berg I, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., bestellt worden.

3 G 111m”“ 8 8n Reinhardt, wissenschaftlicher Hülfslehrer

Erwerbe

hluß der bezüglichen

e

zu

1.

ichen

Staatssekretär

Angekommen: Se.

des Innern, von Boetticher, aus

Provinz Sachsen.

Excellenz der Staats⸗Minister,

der

S. 357) sind be

Schuldverschreib den 27. März 1

1886; 4) das A

15. April 1886 die Ent⸗ und

emeinde Ottw den 16. April 9. Juli 1889,

Liegni

bauverwaltung Ueberführun

den 30. April

Tosi⸗Gleiwitz Oppeln Nr.

nden.

Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 15 S. 73,

7) der Allerhöchste Erlaß vom

22. April 1886; 10) der Allerhöchste Erla

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

kannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Februar 1886, betreffend die

erabsetzung des Zinsfußes der von neb öthense Perebsechung,⸗ Deichverband auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 7. März 1859, 28. Mai 1862 und 15. März 1876 ausgegebenen

ungen von 4 ½ auf 4 %, durch das Amtsbla

Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 13 S. 135, ausgegeben

886;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 22. Februar 1886 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Königs⸗ berg i. 8 im Betrage von 2 134 600 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 14 S. 82, ausgegeben en 8. April 1886; b h 3) hs unterm 24. Februar 1886 Allerhöchst vollzogene Ste tut für die Genossenschaft zur Regulirung des Marusch⸗Tursnitzer Mühlen⸗ fließes im Kreise Graudenz durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Marienwerder Nr. 12 S. 67, ausgegeben den 25. März

llerhöchste Frtos eföüh vom 8. März 1886

Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Burtscheid im Betrage von 600 000 durch das Amtsblatt der ausgegeben den

. 2

5) das unterm 10. März 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für

Bewässerungsgenossenschaft Lückenbach⸗Inf

1886;

durch

der Saarmunderstraße zu Potsdam,

1886;

durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 17 S. 117, ausgegeben den 23. April 1886. .

dem Magdeburg⸗Rothensee⸗

tt der

wegen

ul im

Kreise Adenau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 15 S. 85, ausgegeben den 8. April 1886: 8

6) das Allerhöchste Privilegium vom 15. März 1886 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt⸗ eiler bis zum Betrage von 90000 durch das Amts⸗ latt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 15 S. 127, ausgegeben

17. März 1886, betreffend die Verlängerung der Frist für die Herstellung der Eisenbahn von Altona nach Kaltenkirchen nebst Zweigbahn nach dem Himmelmoor bis zum das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 26 S. 587, ausgegeben den 17. April 1886;

8) das Allerhöchste Privilegium vom 17. März 1886 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt zum Betrage von 1 000 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 17 S. 129, ausgegeben den 24. April 1886; 3 8

9) das Allerhöchste Privilegium vom 19. März 1886 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Graudenz bis zum Betrage von 125 000 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Marienwerder Nr. 16 S. 113, ausgegeben den

vom 2. April 1886, betreffend die Anwendung des Enteignungsrechts für die Zwecke des von der Staats⸗ auszuführenden Neubaues der Langen Brücke und der

durch das Amtsblatt

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 18 S. 187, ausgegeben

11) das unterm 2. April 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Ostroppa mit Kolonie Zedlitz im Kreise

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags von dem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall, Grafen Perponcher, sowie von dem Kriegs⸗Minister und dem Chef des Militärkabinets Vortrag halten. 8

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, sowie die vereingten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. 8 8

8 11“n““ Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der See befindet sich in der Ersten Beilage. In der heutigen (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des Antrags der Abgg. Bachem, Fritzen und Dr. Mosler auf Annahme eines Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873. Der⸗ 5 des §. 9 b des Gesetzes vom 25. Mai 1873 wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Ein⸗ führung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, treten de Bestimmungen: 2 8

““ ün bestehenden Bestimmungen in Stadt⸗ und Landgemeinden das Bürgerrecht bezw. das Stimm⸗ und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Klassensteuerbetrages von 3 resp. 4 Thalern geknüpft ist, tritt bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Gemeindewahlrechts an die Stelle der genannten Sätze der Stufensatz von 2 Thalern K welche das Wahlrecht an einen höheren Klassen⸗ steuersatz knüpfen, verlieren mit dem 1. Januar 1887 ihre Gültigkeit. . 6 1

Der Abg. Janssen trat für die Verweisung des Antrags an eine Kommission ein. Derselbe sei durchaus berechtigt; denn in Trier sei eine große Anzahl von kleineren Handwerkern und Gewerbetreibenden in Folhge fhn hohen Wahlcensus von den ädtischen Wahlen ausgeschlossen. 1 Abg. Seyffardt (Magdeburg) bat, den Antrag Bachem abzulehnen. . . Der Abg. Bachem wies zur Begründung desselben auf die Zustände in Köln hin, wo gegen 7000 Bürger vom städtischen Wahlrecht ausgeschlossen seien. Man begünstige damit eine plutokratische Herrschaft in den städtischen Verwaltungen. Der Abg. von Oertzen (Jüterbog) sprach sich gegen den Antrag sowie gegen eine kommissarische Berathung des⸗ selben aus. Der Abg. Zelle hielt die in dem Antrage ausgesprochene Forderung für berechtigt und erklärte: seine Partei werde demselben zustimmen. 1 Der Abg. von Eynern glaubte, daß es nicht angezeigt sei, Beschwerden, die man gegen irgend welche Mißstände in städtischen Verwaltungen habe, sofort auf gesetzgeberischem Wege beseitigen zu wollen. 8 Der Abg. Cremer trat für den Antrag ein, ebenso die Abgg. Pleß und Trimborn. 89b;c güog. Dr. Windthorst meinte, daß dieser Antrag immer wiederkehren werde, und daß es besser gewesen wäre, denselben wohlwollender zu behandeln. Er begreife nicht, wie die Regierung Beschlüsse, wie sie in Köln und Trier in Betreff des Wahlcensus gefaßt worden seien, habe gut heißen können. Man begünstige damit den Ausschluß der kleinen konservativen Handwerker von den städtischen Wahlen und befördere die Agitation zu Gunsten der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für die städtischen Wahlen. Debatte wurde hierauf geschlossen, und der Antrag auf kommissarische Berathung mit 138 gegen 137 Stimmen abgelehnt. Hierauf wurde auch der Antrag Bachem mit 147 gegen 132 Stimmen abgelehnt. Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung von Petitionen über.

Nach Nr. 18 (1886) des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“ bezifferte sich am 30. April 1874 der Betrag des aus⸗ gegebenen Landespapiergeldes auf 184 298 529 Da⸗ von sind bis Ende März 1886 eingezogen und vernichtet 183 145 110 ℳ, so daß noch 1 153 419 Landespapiergeld im Umlaufe sind. Der definitive Antheil der einzelnen Staaten an Reichskassenscheinen beträgt 120 000 000 ℳ, von denen 119 999 930 in Reichskassenscheinen auf die Königlich preußische Kontrole der Staatspapiere in Berlin, 70 zur baaren Zahlung auf die Reichshauptkasse für Rechnung der Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere in Berlin angewiesen sind. Der Betrag des Maximalbetrages der den einzelnen Staaten zu gewährenden Vorschüsse in Reichskassenscheinen be⸗ läuft sich auf 54 889 941,72 Davon sind auf die Reichs⸗ hauptkasse 54 120 995,71 angewiesen. Auf die gewährten Vorschüsse sind bis Ende März 1886 36 593 200 zurück⸗ gezahlt, so daß die Vorschüsse noch 17 527 795,71 betragen. Von den gegenwärtig im Verkehr befindlichen 137 527 795 Reichskassenscheinen sind 2000 013 Abschnitte zu 5 ℳ, 1 000 039 Abschnitte zu 20 und 2 150 529 Abschnitte zu

Der Widerspruch eines nachfolgenden Gläu⸗ bigers gegen das Liquidat einer voreingetragenen, an sich gültigen Realforderung im Kaufgelderbelegungstermin eines subhastirten Grundstücks kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. ECivilsenats, vom 7. Januar d. J.,, lediglich auf den bloßen Legitimationsmangel des Liquidanten nicht gestützt werden.

Sachsen. Dresden, 5. Mai. Das heutige „Dresdner Journal“ veröffentlicht das Gesetz, die Aufnahme einer drei⸗ prozentigen Rentenanleihe betreffend, vom 22. April d. J.

Württemberg. Ludwigsburg, 4. Mai. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg sind heut in die festlich geschmückte Stadt eingezogen und haben in Schloß „Marienwahl“ Wohnung genommen. ““

1“]

n Reichsrath sind die 8 uU

das Privilegium Zeit vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember 1897 unter Ab⸗

8 fectgesebt.

Wien, 5. Mai. (W. T. B.)

österreichisch⸗ungarischen Die erste derselben, die umfaßt einen Gesetzentwurf, mit welchem der österreichisch⸗ungarischen Bank für die

Oesterreich⸗Ungarn.

. sgleichsvorlagen eingebracht. Bankvorlage,

änderung einzelner Bestimmungen der Statuten verlängert

wird, ferner zwei Gesetzentwürfe, welche die Prolongation

der Schuld des Staats an die Bank von ursprünglich 80 Mil⸗ lionen Fl. zum Gegenstande haben.

Die einen integrirenden Bestandtheil des ersten Gesetz⸗ entwurfs bildenden Abänderungen einzelner Bestimmungen des allgemeinen Bankstatuts und des Statuts der Hypothekar⸗ Kreditabtheilung sind zum größeren Theile mehr formeller resp. rein stylistischer Natur. Von besonderer Bedeutung stellt sich die Abänderung des Art. 84 dar, der im Wesentlichen besagt: Der Generalrath hat für ein solches Verhältniß des Metallschatzes zum Banknotenumlauf Sorge zu tragen, welches geeignet ist, die vollständige Erfüllung der im Art. 83 aus⸗ gesprochenen Verpflichtung zu sichern.

Es muß jedoch jedenfalls der Gesammtbetrag der um⸗ laufenden Banknoten mindestens zu zwei Fünfteln durch den Bagrvorrath in Silber oder Gold, gemünzt oder in Barren, der Rest des Notenumlaufes, zuzüglich der sofort zur Rück⸗ zahlung fälligen, gegen Verbriefung oder in laufender Rech⸗ nung übernommenen fremden Gelder, bankmäßig bedeckt sein.

Zur bankmäßigen Bedeckung dürfen dienen: a. statuten⸗ mäßig eskomptirte Wechsel und Effekten; b. statutenmäßig be⸗ liehene Edelmetalle, Werthpapiere und Wechsel; c. statuten⸗ mäßig eingelöste verfallene Effekten und Coupons; d. Wechsel auf auswärtige Plätze.

8 Wenn der Betrag der umlaufenden Banknoten den Baar⸗ vorrath um mehr als zweihundert Millionen Gulden über⸗

steigt, so hat die Bank von dem Ueberschusse eine Steuer von

jährlich fünf vom Hundert an die beiden Staatsverwaltungen und zwar in der Weise zu entrichten, daß davon 70 Proz. der Kaiserlich österreichischen und 30 Proz. der Königlich un⸗ garischen Staatsverwaltung zu Gute kommen.

Zu dem Gesetzentwurf gehören als integrirende Bestand⸗ theile zwei Uebereinkommen mit der Königlich ungarischen Regierung und der Bank, deren eines die Ausdehnung des Bankprivilegiums auf Bosnien und die Herzegowina, das andere die Dotirung der ungarischen Bankplätze und die Frist für die eventuelle Einbringung des Ansuchens um die weitere Privilegiums⸗Verlängerung zum Gegenstande hat; die Doti⸗ rung der ungarischen Bankplätze wird hiernach in ganz gleicher Weise normirt, wie dies bei Kreirung der österreichisch⸗unga⸗ rischen Bank geschehen ist.

Ferner wurde die Vorlage, betr. die Zuckersteuer, ein⸗ gebracht. Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetz⸗ entwurfes sind folgende: Im §. 1 wird die Verbrauchsabgabe für Rübenzucker und allen Zucker von gleicher Art (Rohrzucker) mit 10 Fl. und für Zucker anderer Art (Krümelzucker) im festen Zustande mit 4 Fl. und im flüssigen Zustande mit 1 Fl. 50 Kr. pro 100 kg netto festgesetzt. Im §. 2 wird die Exportbonifikation für Zucker von mindestens 99 ½ pCt. Pola⸗ risation auf 1 Fl. 55 Kr. festgesetzt. Im §. 3 wird eine Maximalsumme von 4 000 000 Fl. festgesetzt, über welche hinaus die Bonifikation für den in je einer Betriebsperiode zum Export gelangenden Zucker nur gegen die die Zucker⸗ industrie treffende Verpflichtung des Rückersatzes gezahlt werden soll.

Der 2. Abschnitt enthält Bestimmungen in Betreff des Abschlusses der Zuckererzeugungsstätten nach Außen, sowie be⸗ züglich des Verkehrs der Erzeugungsstätte und betreffend die Buchführung. Von diesen Bestimmungen können erleichternde Ausnahmen für jene Unternehmungen gewährt werde i, welche Zucker aus anderen Stoffen als aus Rübe erzeugen.

Der §. 40 läßt eine 4monatliche Borgung der Ver⸗ brauchssteuer zu Gunsten der Zuckerfabrikanten, sowie die Ge⸗ währung eines Sconto von 1 Proz. im Falle der Nicht⸗ benutzung der Borgung zu.

Die im §. 46 enthaltene Regelung der Steueransprüche der beiden Reichshälften und der Länder Bosnien und Herze⸗ gowina hinsichtlich des unversteuert aus einem Ländergebiete in das andere übergehenden Zuckers beruht auf dem dermalen bei sämmtlichen, mit der Produktion in unmittelbarem Zu⸗ sammenhange stehenden, Verbrauchssteuern geltenden Prinzipe, daß die Verbrauchssteuer von dem steuerbaren Gegenstande demjenigen Ländergebiete zuzufließen hat, in welchem derselbe erzeugt wird.

Die neue Zollvorlage, welche als dritte der öster⸗ reichisch⸗-ungarischen Ausgleichsvorlagen eingebracht wurde, umfaßt mehr als 460 Seiten und enthält neben einer ver⸗ gleichenden Zusammenstellung der neuen Zollsätze und Tarif⸗ texte mit den bestehenden auch die Gutachten der Handels⸗ und Gewerbekammern über die vorjährige Zollnovelle.

Nach derselben stellen sich die Getreidezölle wie folgt: Mais pr. 100 kg bisher 25 Kr., beantragt 50 Kr., Gerste und Hafer bisher 25 Kr., beantragt 75 Kr., Roggen bisher 25 Kr., beantragt 1 Fl. 50 Kr., Weizen bisher 50 Kr., bean⸗ tragt 1 Fl. 50 Kr., Mehl und Brod bisher 1 Fl. 50 Kr., be⸗ antragt 3 Fl. 75 Kr. Die Viehzölle folgendermaßen: Ochsen pro Stück bisher 10, beantragt 15 Fl., Jungvieh bisher 2, beantragt 3 Fl., Kälber bisher 1 Fl., beantragt 1 Fl. 50 Kr.

In dem dem Reichsrath ebenfalls heute zugegangenen Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Zoll⸗ und Handelsbündnisses zwischen Oesterreich und Ungarn, wird die Verlängerung bis zum 31. Dezember 1897 In dem Gesetzentwurf wird u. A. bestimmt, daß

ie Einbeziehung der Freihafengebiete von Triest und Fiume in das allgemeine österreichisch⸗ungarische Zollgebiet spatestens mit dem 31. Dezember 1889 stattzufinden hat. Eine weitere Bestimmung der Vorlage lautet: „Die beiderseitigen Regierungen verpflichten sich, unmittelbar nach Abschluß des Zoll⸗ und Handelsbündnisses eine Kommission einzusetzen zum Zweck der Berathung jener vorbereitenden Maßregeln, welche nothwendig sind, um beim Vorhandensein einer günstigen finanziellen Lage die Herstellung der Baarzahlungen in der Monarchie zu ermöglichen. Die sodarn mit der Her⸗ stellung der Valuta neu einzuführende Währung hat den Namen „österreichisch⸗ungarische Währung“ zu führen. Aus der Zollvorlage sind noch folgende Zollerhöhungen (für je 100 kg) hervorzuheben: Schmieröle von 1 Fl. 90 Kr. auf 5 Fl., baumwollene und leinene Spitzen und Stickereien von 200 auf 300 Fl., Seide, gefärbt, von 22 Fl. auf 50 Fl., konfektionirte Besatzartikel aus seidenen oder halbseidenen Posamenten von 200 und 400 Fl. auf 500 Fl., Ganzseiden⸗ waaren von 400 Fl. auf 500 Fl., halbseidene Sammete von

200 Fl. auf 400 Fl., Kunstblumen und Schmuckfedern von

170 Fl. auf 450 Fl., grobe Steinmetzarbeiten von 25 Kr. auf 1 Fl. 50 Kr., gesch iffene Steinwaaren aus Marmor, Granit, Porphyr ꝛc. von 1 Fl. 50 Kr. auf 7 Fl. 50 Kr., feine Eisen⸗ waaren von 15 Fl. auf 25 Fl. und 50 Fl., echtes Blattsilber von 50 Fl. auf 200 Fl.

(W. T. B.) Die Regierung brachte heute im Abgeord⸗ netenhause einen Nachtragskredit von 10 000 Fl. ein für die korporative Betheiligung der Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens an der akademischen Jubiläums⸗Ausstellung in Berlin, mit der Moti⸗ virung, es müsse großes Gewicht darauf gelegt werden, daß die vaterländische Kunst besonders zum ersten Male in Berlin, korporativ und würdig vertreten werde.

Niederlande. Haag, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Abendsitzung der Ersten Kammer gab der Minister des Innern Dr. Heemskerk Az die Erklä⸗ rung ab, daß das Kabinet sein Entlassungsgesuch zurückgezogen habe, nachdem die Bildung eines neuen Kabinets von einem Mitgliede der Rechten abgelehnt worden sei. Das Ministerium werde versuchen, die Verfassungs⸗ Revision zu Ende zu führen.

Belgien. Brüssel, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gab der Finanz⸗ Minister ein ausführliches Exposé der Finanzlage. Der Minister theilte mit, daß das Defizit 700 000 Fr. nicht über⸗ schreiten werde, und erklärte: die Regierung beabsichtige, eine Anleihevorlage über 43 Millionen Franks für öffent— liche Arbeiten pro 1886 einzubringen, um so zahlreichen Arbeitern Beschäftigung zu geben. Man dürfe indeß die Situation nicht in einem zu trüͤben Lichte ansehen. Der Deputirte Frore von der Linken beglückwünschte die Regierung zu der von ihr ergriffenen Initiative für die En quèbte über die soziale Lage und sprach sich gegen die wirthschaftlichen und sozialen Theorien der progressistischen Partei aus. Derselbe beantragte eine parlamentarische Enquôte zur Prüfung der Lage von Arbeitern und Industrie und fügte hinzu: er reiche der Regierung die Hand, um gemeinsam mit ihr eine Ver⸗ besserung der Lage der arbeitenden Klassen herbeizuführen, damit auf diese Weise die großen Störungen, welche sich an— zukündigen schienen, vermieden würden.

Großbritannien und Irland. London, 5. Mai. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm heute ohne Abstimmung in zweiter Lesung die Bill an, durch welche die irischen Munizipal⸗ wahlen ähnlich wie die englischen eingerichtet werden sollen. Im Laufe der Debatte sprach Morley seine Billigung zu dem Gesetz aus und wies den ihm von Lewis gemachten Vor⸗ wurf, daß er in Vorurtheilen gegen die irischen Loyalisten befangen sei, entschieden zurück. 8

6. Mai, Morgens. (W. T. B.) Der Ausschuß der liberalen Föderation hielt gestern hier eine Ver⸗ sammlung zur Erörterung der ministeriellen Vorlagen bezüglich Irlands. Es wurde eine Resolution bean⸗ tragt, in welcher die Nothwendigkeit der Lösung der irischen Frage betont und Mr. Gladstone ersucht wird, durch Beibehaltung der irischen Vertreter im englischen Parlament eine Amendirung der irischen Verwaltungsbill vorzunehmen, welche die Vereinigung aller Liberalen er⸗ möglichen würde. Diese Resolution wurde nach lebhafter Debatte abgelehnt und mit überwiegender Majorität ein Gegenantrag angenommen, welcher die Regierungs⸗ vorlage als ein Mittel zur wirksamen Lösung der irischen Frage bezeichnet und ungeschwächtes Vertrauen zu der Regierung ausspricht.

Dem Vernehmen nach hat der Ober⸗Kämmerer Lord Kenmate seine Entlassung genommen. „Daily News“ erfahren: Chamberlain habe dem Kabinet zu verstehen gegeben: er werde in der zweiten Lesung die Homerule-⸗Bill unterstützen, falls die Regierung die Vertretung Irlands im Reichsparlament im Prinzip zugestehe. Morgen findet behufs Erörterung dieser Frage ein Kabinetsrath statt.

Italien. Rom, 5. Mai. (W. T. B.) Dem „Moniteur de Rome“ zufolge wird der Papst in dem nächsten, für die erste Hälfte des Juni anberaumten Konsistorium einen römischen Prälaten und fünf Erzbischöfe anderer Länder zu Kardinälen ernennen.

Afrika. Egypten. (W. T. B.) Die „Times“ meldet aus Kairo, vom 5. Mai: Die Aufständischen besetzten Akasheh und zerstörten eine Strecke von einer Meile der Eisenbahn zwischen Akasheh und Ambigol.

Zeitungsstimmen.

„Zu den Erörterungen zwischen dem Reichstagsabgeordneten Simonis und dem landwirthschaftlichen Kreisverein Rappolts⸗ weiler in Sachen des Branntwein⸗Monopols hat das „Rap⸗ poltsweiler Kreisblatt“ folgende Zuschrift erhalten:

1 „Geehrter Herr Redacteur!

Gestatten Sie einem ganz unbetheiligten Dritten ein ganz un⸗ parteiisches Wort in der Streitsache zwischen dem landwirthschaftlichen Kreisverein Rappoltsweiler und dem Hrn. Abg. Simonis.

Daß der Letztere im Reichstage gegen das Branntwein⸗Monopol auftrat, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen, denn jeder Ab⸗ geordnete hat das Recht, nach seiner eigenen Ueberzeugung zu sprechen und zu stimmen, auch wenn er sich dadurch in Widerspruch mit der Mehrzahl seiner Wähler setzt.

In Wirklichkeit wird auch der Hr. Abg. Simonis nicht deshalb angegriffen, weil er sich überhaupt gegen das Monopol ausgesprochen hat, sondern deshalb, weil er es im Namen aller seiner Wähler gethan habe, während eine von 1400 Einwohnern des Kreises unter⸗ zeichnete Petition sich im Prinzip für das Monopol erklärt hatte. hs Simonis bestreitet, im Namen aller seiner Waͤhler gesprochen zu haben. Um zu entscheiden, welcher von den beiden streitenden Theilen in diesem Punkte Recht hat, muß geordneten etwas näher betrachten.

Im Verlauf seiner Rede spricht Herr Simonis öfters von der großen Erregung, welche die Monopolvorlage im ganzen Lande hervor⸗ gerufen habe. Als letzten Grund dieser Erregung führt er an:

„Die Inquisition, welche durch das ganze Geschäft geschaffen wird, diese ungeheure Berechtigung der Monopolverwaltung, überall aus⸗ zuschnüffeln, wo irgendwo ein Tropfen Branntwein könnte verkostet oder aufbewahrt werden dieses Durchförscheln wollen wir um keinen Preis haben. Hierin sind wir einstimmig Alle, die wir hier aus Elsaß⸗ Lothringen sind, um keinen Preis! Wir haben in Elsaß⸗Lothringen etwas von einer solchen Hausuntersuchung früher gekannt.“

Der Redner erzählt dann von den sogenannten „Weingarden“ nder „Kellerratten“, die man „vor etlichen 50 Jahren“ in Elsaß⸗ Lothringen gehabt habe und „welche beauftragt waren, in jedem Keller nachzusehen, wie viel Wein hineinkam und wie viel noch im Fasse war.“

man die Rede des Herrn Ab⸗

Die Ratten der Monopolverwaltung, meint er dann, würden noch viel

[um so sicherer hervorgebracht werden,

schlimmer sein: „Es wären dieses nicht nur Kellerratten, es wären Speicher⸗ ratten, Stubenratten, Kommoderatten, Schrankratten, Coffre⸗fort⸗ Ratten. Sie würden kommen, in unserem Bette nachzusehen, ob sich nicht irgendwie eine Flasche dort eingeschlichen hätte, welche man so verbergen könnte.“ Nachdem der Redner durch diese ganz übertrie⸗ bene, in der Monopolporlage selbst nicht begründete Schilderung des Eindringens der Monopolverwaltung in die innersten häuslichen Ge⸗ heimnisse die Heiterkeit der rechten Seite des Reichstages hervor⸗ gerufen hat, stellt er die Frage:

. Ist es denn wirklich möglich, daß Sie, um Ihren Finanzen zu Hülfe zu kommen, deren Hunger stets wächst, wie wenn der Band⸗ wurm da wäre, deren Durst zunimmt wie bei einem Wasserfüchtigen ist es möglich, daß Sie zur Befriedigung dieses Hungers und Durstes uns derartiges auferlegen wollen? Ist es möͤglich, meine Herren, daß Sie sich das Recht anmaßen, ein solches Recht für alle Ihre Landsleute zu verkaufen? Ich protestire dagegen mit aller Kraft und Energie für mich, für meine Landsleute und für den aller⸗ letzten meiner Wähler; ich protestire dagegen für den allerletzten auch der jenigen, die mich nie gewählt haben, auch für diejenigen, welche gegen mich gearbeitet haben.“

Hier hat also Hr. Simonis gegen die mit dem Monopol seiner Ansicht nach nothwendig verbundene Verletzung des Hausrechts und somit auch gegen das Monopol selbst protestirt für alle seine Wähler und selbst für diejenigen, die ihn nicht gewählt haben. Nun legt Hr. Simonis diese Stelle seiner Rede in dem Schreiben an Hrn. Hommell vom 3. April I. J. dahin aus, daß er nicht „im Namen“ sondern „zu Gunsten“ Aller protestirt habe. Möglich ist diese Auslegung. Aber auf den Reichstag mußte die Rede doch den Eindruck machen, daß die gesammte Wählerschaft des Hrn. Simonis bei diesem Protest hinter ihm stehe und daß die ganze Bevölkerung Elsaß⸗Lothringens von dem Branntwein⸗Monopol wegen der damit verbundenen Kontrolmaßregeln absolut nichts wissen wolle. Dieser Eindruck mußte als Hr. Simonis im Eingang seiner Rede auf das in der früheren Session des Landesausschusses einstimmig beschlossene Begehren des Austritts aus der norddeutschen Branntweinsteuergemeinschaft hingewiesen und daraus die „nothwen⸗ dige“ Pflicht der elsaß⸗lothringischen Reichstagsabgeordneten her⸗ geleitet hatte, „uns hier auf alle Arten gegen diese Monopolvorlage zu wehren“. „Ich komme“, so fuhr er fort, „im Namen aller meiner so zahlreich hier anwesenden Kollegen, mich auf das Entschiedenste gegen die Monopolvorlage auszusprechen.“

Hr. Simonis hat mithin dies muß anerkannt werden nicht ausdrücklich erklärt, daß er im Namen aller seiner Wähler das Monopol bekämpfe; aber er hat den Schein erweckt, als ob er bei seiner unbedingten Bekämpfung des Monopols die Meinung nicht blos seiner Wähler, sondern des ganzen Landes und insbesondere auch des Landesausschusses vertrete. Und dieser Schein war falsch! Denn die Stellung, welche die öffentliche Meinung des Landes dem Monopol⸗ gedanken gegenüber eingenommen hatte, war eine andere, als der Reichstag nach der Rede des Hrn. Simonis annehmen mußte Es liegt mir fern, dem Herrn Abgeordneten die Absicht einer Täuschung des Reichstages zuzuschreiben. Entweder hat er in seinem Eifer sich selbst getäuscht oder er war wirklich nicht gut unterrichtet. Für letztere Annahme spricht der Umstand, daß Hr. Simonis in seiner Rede behauptet, außer dem landwirthschaftlichen Verein Rappoltsweiler habe sich keine Stimme im Elsaß für das Monopol erhoben. Das ist eine offenkundige Unwahrheit! Denn es lagen außer der Rappoltsweiler Petition noch eine ganze Reihe von Kundgebungen vor, welche sich bedingungsweise, d. h. unter der Bedingung eines ausgiebigeren Schutzes der Kleinbrennerei, für das Monopol aussprachen. Dies war auch die entschiedene Meinung der Mehrheit des Landesausschusses. Da Herr Simonis im Namen aller damals erschienenen Abgeordneten Elsaß⸗Lothringens sprach, hätte er um so mehr dem Reichstage klaren Wein über die Stimmung des Landes einschenken sollen; er hätte nicht verschweigen dürfen, daß sehr Viele für die Einführung des Branntwein⸗Monopols seien, wenn nur das Interesse der Kleinbrenner besser, als es in der Vorlage ge⸗ schehen, gewahrt würde.

Die ganze Bewegung für das Monopol, wie sie sich namentlich unter den Rebbauern unseres Kreises gezeigt hatte, wird in der Rede des Hrn. Simonis mit folgenden Worten kurz abgethan:

„Manche haben sich in meiner Heimath recht schöne Hoffnungen gemacht; sie sagten: Ist einmal der Schnaps vertheuert, dann wird auch der Weinschmiererei ein⸗ für allemal ein Ende gemacht werden! Dies ist eine sehr schöne, rosenfarbige Hoffnung. Was mich anbe⸗ langt, vermag ich es nicht, sie zu theilen.“

Und warum theilt Hr. Simonis diese Hoffnung nicht? Weil de Staat, nach seiner Ansicht, wenn er erst das Branntwein⸗Monopo habe, selbst zur Weinfabrikation übergehen werde. „Ich kann nicht di Weinfabrikation des Staates zugeben oder anbahnen.“ Man trau seinen Augen kaum, wenn man dies liest. . .. Wie sollte denn de Staat dazu kommen, Wein zu fabriziren? Die Branntwein⸗Monopol verwaltung könnte doch wahrlich nur „Branntwein“ verkaufen Sollte sie etwa Kunstwein fabriziren, um denselben als Schnaps verwerthen??

An einer anderen Stelle seiner Rede sagte Hr. Simonis, der Bauer wisse am besten zu beurtheilen, was ihm nützlich ist. Diesen sehr richtigen Satz hätte der Herr Abgeordnete selbst befolgen sollen anstatt seine Wähler als einfältige Leute hinzustellen, die nichts von der Sache verstehen und die sich in „schönen rosenfarbigen Hoff⸗ nungen“ wiegen, während er, der Herr Abgeordnete, in seiner Wei heit die große Entdeckung gemacht hat, der Staat werde in Folge des Monopols „Weinschmierer“ werden! Ein Leser.

In der „National⸗Zeitung“ lesen wir:

Im Monat April sind bei der städtischen Sparkasse 1 736 670 eingezahlt, und 1 340 128 zurückgezahlt worden. Die Einzahlungen überstiegen die Rückzahlungen also um 396 542 Im Jahre 1885 betrugen die Einzahlungen nur 1 609 326 ℳ, die Rückzahlungen 1 313 536 ℳ, das Mehr der Einzahlungen war daher nur rund 296 000 Wirklich überraschend ist das Ergebniß der ersten vier Monate des laufenden Jahres 1886. Die Einzahlungen betrugen 8 218 974 ℳ, die Rückzahlungen dagegen nur 4 858 004 ℳ, es sind also nicht weniger als 3 380 970 mehr eingezahlt als zurück⸗ genommen worden. Ueberhaupt ist der Kassenverkehr der Sparkasse noch immer im weiteren Wachsen begriffen und wird sich wohl noch mehr steigern, sobald die zweite Sparkasse in der Zimmerstraße bei der Markthalle zur Eröffnung gelangt sein wird.

Statistische Nachrichten.

Das Märzheft der Monatshefte zur Statistikdes Deut schen Reichs enthält außer den auf den betreffenden Monat bezüglichen, regelmäßig wiederkehrenden Nachweisungen über die Einfuhr und Aus⸗ fuhr der wichtigeren Waarenartikel, die Rübenzuckerfabrikation, Groß⸗ handelspreise, die Auswanderung, noch folgende Mittheilungen: 1) über die definitiven Hauptergebnisse der Statistik des Wa arenverkehrs mit dem Auslande im Jahre 1885; 2) über die Art und Zahl der am Schlusse des Jahres 1885 vorhandenen Niederlagen für un⸗ verzollte Waaren; 3) die Einwohnerzahl der deutschen Mittel⸗ und Großstädte (St. von mehr als 20 000 Einwohnern) nach der neuesten Volkszählung.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die in Leipzig und Berlin den 8. d. M. erscheinende Nr. 2236 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Die heilige Magdalena. Gemälde von Pietro de Rotari in der Dresdner Galerie. Nach einem Kohledruck aus dem Verlage von Braun u. Co. in Dornach und Paris (Vertreter Hugo Grosser in Leipzig). Bilder aus Deutschlands kleinster Hauptstadt (Bückeburg und Umgebung). 8 Abbildungen. Originalzeichunung von Konrad Ermisch. 1) Portal des Schlosses zu Bückeburg. 2) Jagdschloß Baum. 3) Schloß zu Bückeburg. 4) Die Arensburg. 8

1G zu - .5) Fagade der Haupt⸗ kirche in Bückeburg. 6) Das Kriegerdenkmal in Bückeburg.

7) Das Steinhuder Meer. 7) Bückeburger Landleute. Die aristokratische