Tata 11.25 . Posen, 5. Mai. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 34,80, pr. Wai 35,40, pr. Juni 36,20, pr. Juli 37,00, pr. Arggust 37,70, pr. Sept. 38,40. Gekündigt 50 000 Lbter. Behauptet. Breslau, 6. Mai. (. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 400 1 100 % pr. Mai⸗Juni 35,00, do. ovr Juni⸗Ju⸗i 36,00, do. vr Aug.⸗Septbr. 37,90. Weizen —. Roggen pr. Mai⸗Juni 136,00, do. pr. Juni⸗Juli 137,50, do. pr. Septbr.⸗Oktober 140,00. Rüböl loco vpr. Mai⸗Juni 44,00, do. do. pr. September⸗Oktober —,—. Zink: um⸗ satzlos. — Wetter: Schneetreiben. Koöln, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17.25, fremder 18,00, vr. Mai 17,25, pr. Juli 17,50, pr. November 17,85. Roggen loco hiesiger 14,50, pr. Mai 13,05, pr. Juli 13,50, pr. November 13,90. Hafer loco 15,00. Küböl loco 21,90, pr. Mai 21,80, pr. Oktober 23,20. Bremen, 5. Mai. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) fest, aber ruhig. Standard white loco
6,40 bez.
Hamburg, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt Feizen loco ruhig, holsteinischer loco 158,00 bis 162,00. Roggen loco flau, mechklen⸗ burgischer loco 134,00 bis 142,00, russischer loco ruhig, 101,00., bis 105,00. Hafer und Gerste flau. Rübel still, loco 41. Spiritus still, pr. Mai 24 ½ Br., pr. Juli⸗August 25 ½ Br., pr August⸗ September 26 6 Br., pr. September⸗Oktober 26 ¾ Br. Kaffee ruhig, Umsatz 4000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 6,50 Br., 6,40 Gd., pr. Mai 6,35 Gd., pr. August⸗Dezember 6,80 Gd.
Wien, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,42 Gd., 8,47 Br., pr. Herbst 8,43 Gd., 8,48 Br. Roggen pr. Früh⸗ jahr 6,10 Gd., 6,20 Br., pr. Herbst 6,68 Gd., 6,73 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,78 Gd., 5,83 Br., pr. Juli⸗August 5,88 Gd., 5,93 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,63 Gd., 6,68 Br., pr. Herbst 6,65 Gd., 6,70 Br.
Pest, 5. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 8,25 Sd., 8,26 Br. Hafer pr. Herbst 6,17 Gd., 6,19 Br. Mais pr.
Nai⸗Juni 5.37 Gd., 5,39 Br. Kohlraps pr. August⸗ September 10 ⅞ à 11.
Amsterdam, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Weizen auf Termine niedriger pr. November 218. Roggen loco niedriger, auf Termine unverändert, pr. Mai 128, pr. Oktbr. 136. Rüböl loco 23, pr. Herbst 23 ½.
Amsterdam, 5. Mai. (W. T. B.) Banca⸗
zinn 56 ¼.
Antwerpen, 5. Mai. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Tvpe weiß, loco 16 ½ bez. und Br., pr. Juni 16 ½ Br., pr. September 17 ½ Br., pr. September⸗Dezember
London, 5. Mai. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 14 ⅛ nominell, Rüben⸗Rohzucker 13 ⅛ ruhig. — An der Küste angedoten 2 Weizenladungen. London, 5. Mai. (W. T. B.) Getreidr⸗ markt (Schlußbericht). Weizen ruhig, Mehl stetig, schwedischer Hafer fest, übrige Artikel träge.
Liverpool, 5. Mai. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B Stetig. Middl. amerikanische Lieferung Mai⸗Juni 5 ½ Verkäuferpreis, Juli⸗August 5 12 d., Dezember⸗Januar 5 ½64 d. Käuferpreis.
Glasgow, 5. Mai. (W. T. B.) Roheisen. ,n; “ numbers warrants 38 sh. 6 d. bis 38 sh. 3 ½ d.
Leith 5. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Markt für alle Artikel fest, aber ruhig.
Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Mai 21,40, pr. Juni 21,60, pr. Juli⸗August 22,50, pr. September⸗ Dezember 22 90. Mehl 12 Maraues behauptet, pr. Mai 47,50, pr. Juni 47,90, pr. Juli⸗August 48,60, pr. September⸗Dezbr. 49,40. Küböl ruhig, vr. Mai 54,75, pr. Juni 55,25, pr. Juli⸗August 56,00, pr. September⸗Dezember 57,50. Spiritus ruhig, vr. Mai 46,00, pr. Juni 46,50, pr. Juli⸗August 46,75, pr. September⸗Dezember 46,75. 1
Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Rohzucker 880 fest, loco 35,25 à 35,50. Weißer Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Mai 39,80, pr. Juni 40,25, pr. Juli⸗August 40,75, pr. Oktober⸗Januar 41,10.
New⸗York, 5. Mai. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 95/16, do. in New⸗Orleans 9. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ¼ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6 ¼, do. Pipe line Certificates — Doll. 73 ⅜ C. Mehl 3 Doll. 25 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 91 ½ C., pr. Mai — D. 91 ½ C., pr. Juni — Doll. 92 ½ C., pr. Juli — D. 92 ¾ C. Mais (New) 47. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,95. Kaffee (Fair Rio⸗) 8 ½. Schmalz (Wilcor) 6,45, do. Fairbanks 6,45, do. Rohe und Brothers 6,40. Speck 5 ¾. Getreidefracht 3 ½.
Berlin, den 6. Mai. Die Marktpreise des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 30. April 1886 1 Mai 8 36,8 82 88
36,8 37,1 — 36,8 5.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft
17 ⅜ Br. Ruhig.
Wetterbericht vom 6. Mai Norgens.
Bar. auf 0 Gr. Q½
u. d. Meeressp.
Temperatur
Stationen. Wind. Wetter.
in ° Celsius
vwboSIS 50 C. = 40 R.
red. in Millim.²
2 —
W 2 wolkig NW 2 wolkig NO 1 Dunstl) N 2 wolkenlos
still wolkenlos
NNW 1 bedeckt
Mullaghmore Peͤneen Chrlstiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda Moskau. Cork, Queens⸗ town. 1161“” 1I1“1““ b5 Hamburg NNW Swinemünde NNO Neufahrwasser N Memel ... NNO
e NNO Münster . .. 2 NW Karlsruhe .. O Wiesbaden . NO München 0 NW Chemnitz.. N ae“ N Wien NW Breslau. NNW Ile d'Aix.. 769 ONO 4 wolkenl. ) 1 EEEEö1A““ still heiter) 1 181111II still wolkig 1
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2b
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=
0 2
0
1) See glatt. 2²) Seegang schwach. ³) See sehr ruhig. ⁴) See ruhig. ⁵) Höhenrauch. 6) Nachtfrost 7) Gestern Nachmittag wiederholt Schneeschauer. ⁵) See ruhig. ⁹) See ruhig.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Oftpreußen, 3) Mittel⸗Europa füdlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skalag für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
“ Uebersicht der Witterung.
Die Wetterlage zeigt auch heute wenig Aenderung, nur macht sich im östlichen Deutschland der Einfluß der Depression über Rusßland durch frische nördliche Winde und trübe, kalte Witterung mit stellenweise leichten Schneefällen bem erkbar. Ueber der West⸗ hälfte Deutschlands sowie übber vSSe dauert das ruhige, heitere und trockene Wetter mit langsam steigender Temperatur fort. Der Luftdruck ist auf dem ganzen Gebiete, außer an! Schwarzen Meere, in Abnahme begriffen. Die obe ren Wolken ziehen über Deutschland aus Nord bis Nordost.
Deutsche Seewarte
von Berlin.
— “ Theater.
Königliche Fchauspiele. Freitag: Opernhaus. 113. Vorstellung. Die Hnygenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Urbain: Frl. Tornay, vom K. K. Landes⸗Theater in Pest, als Gast, Frl. Leisinger, Fr. Sachse⸗Hofmeister, Hr. Kalisch, Hr. Betz, Hr. Schmidt, Hr. Biberti.) Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus: 120. Vorstellung. Der Leibarzt. Lustspiel in 4 Akten, mit Einfügung einer Riehlschen Idee, von Leopold Günther. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus: 114. Vorstellung. Car⸗ men. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Mérimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. (Frl. Renard, Frl. Hoffmann. Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Pas de espagnol, getanzt von Frl. Nikitine, vom Kaiserl. Hof⸗Theater in St. Peters⸗ burg und Hrn. Glasemann. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 121. Vorstellung. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. (Julia: Frl. Anders, vom Stadt⸗Theater in Köln, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Zeutsches Theater. von Heilbronn. Sonnabend: Der Widerspänstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare. Sonntag: Der Widerspänstigen Zähmung.
Freitag: Das Käthchen
Wallner-Theater. Freitag: Drittes En⸗ semble⸗Gastspiel der Münchener Mitglieder des Königl. Theaters am Gärtnerplatz in München, unter Direttion des Königl. Bayerischen Hofschauspielers Herrn Marx Hofpauer. Zum dritten Male: Almenrausch und Edelweiß, Oberbayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Auf⸗ zügen nach Dr. Hermann von Schmids Erzählung von Hans Neuert. Musik von Müller.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Bictoria-Theater. Freitag und folgende Tage: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Amor von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. Einstudirt von Ettore Coppini. (Amor: Signorina Adelina Sozo.) Gesammtzahl der Mit⸗ wirkenden 750 Personen.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 —26.
Freitag: Zum 91. Male: Der Zigeuner⸗ baron. Operette in 3 Akten nach einer Er⸗ zählung von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Burghardt, Brioschi und Kautsky in Wien. Sonnabend: Benefiz für Hrn. Reinhold Wellhof. 3. 92. Male: Der Zigeunerbaron.
Resikenz-Theater. Direktion: Anton Anno. Freitag: Zum 103. und letzten Male: Theodora. Drama in 8 Bildern von V. Sardou. Deutsch von Hermann von Lehner. Musik von Massenet.
Schwank in 3. zum
Zum 1. Male: Famile Hörner. Akten von Anton Anno. Hierauf 8. Male: Zimmer Nr. 18. Schwank in 1 Akt von Paul von Schönthan. “
Sonnabend:
Krolls Theater. Freitag: Gastspiel der Frau Carlotta Grossi und des K. K. Hofopernsängers Hrn. Leo Gritzinger: Die Jüdin. (Cndora: Fr. Grossi, Eleazar: Hr. Gritzinger.) Bei günstigem Wetter vor der Vorstellung Großes Concert. Anfang 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Täglich' Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vormittag 10 Uhr bis Nachmittag 2 Uhr, Entrée 50 ₰ und Nachmittag von 4 Uhr an bis Schluß der Opern⸗ Vorstellung Entrée inkl. Theater 1 ℳ
Montag, den 10. Mai: Erstes Gastspiel der Fr. Marcella Sembrich. Lucia von Lammermoor. Billets: I. Parquet à 7 ℳ, II. Parg. u. Balk. à 5 ℳ, Logensitze à 2 ℳ 50 ₰ sind vorher zu haben an der Kasse und bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., C. Heintze, Unter den Linden 3 und im Invalidendank, Mark⸗ grafenstr. 51a.
Belle-Alliance -Theater. Freitag: Der Sommergarten ist geöffnet. 7. Gastspiel des Herrn Direktor Theodor Lebrun. Neu einstudirt: O, diese Männer! Schwank in 4 Akten von Julius Rosen. (Morland, Rentier: Hr. Direktor Theodor Lebrun.) Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Sonntag: Zum 1. Male: Der Lientenant und nicht der Oberst. Schwank in 3 Akten von L. v. Saville. Hierauf auf allgemeines Verlangen: Adelaide. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Hugo Müller. Täglich bei günstiger Witterung, vor, während und nach der Vorstellung: 5 Großes Garten⸗Concert der Hauskapelle unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. Paul Prill. Auftreten der internationalen Liedersängerinnen Geschwister Taciano. Abends: Brillante Illumination des Gartens. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Sommerpreise: Erstes Parquet 2 ℳ u. s. w.
Walhalla-Bperetten-Theater. Freitag: Z. 84. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in 1 Vorspiel und 3 Akten (8 Bildern) von Ed. Jacobsen und H. Wilken.
Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Sonnabend: Das lachende Berlin
Familien⸗Nachrichteen.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stabsarzt Dr. Koenig (Potsdam). — Eine Tochter: Hrn. Staatsanwalt Philipp Fleischmann (Meseritz). — Hrn. Oberförster Engels (Lindenfurt).
Gestorben: Hr. Baumstr. Otto Lange. — Hr. Kgl. Geh. Justiz⸗Rath a. D. Rud. Heinr. Grolp (Dt. Krone). 3
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [7199]
In Sachen des Kaufmanns Itzig Kornberg hier⸗ selbst, Klägers, wider den Gasmeister August Schoppe hieselbst als Kurator des entmündigten Friedrich Jünke hieselbst, Bellagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Curanden des Beklagten gehörigen 1
Wiese in den Sandwiesen, 3. Revier, Nr. 42a.
zu 110 Ruthen, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 29. April 1886 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf
den 12. August 1886, Morgens 10 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Holzminden, den 29. April 1886.
Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.
8 8 [7210] Aufgebot.
Der Oekonom August Lategahn zu Billmerich hat das Aufgebot des Grundstücks Flur X. Nr. 184 der Steuergemeinde Dellwig, welches im Grundbuche von Strickherdicke Band I. Blatt 259 auf den Na⸗ men des Maurermeisters Wilhelm Kiesewetter mit Elisabeth, geb. Laackmann, in ehelicher Gütergemein⸗ schaft lebend, eingetragen steht, zum Zwecke der Be⸗ sitztitelberichtigung beantragt.
Die Eheleute Kiesewetter sind gestorben, und hat die Wittwe Kiesewetter durch privatschriftlichen Ver⸗ trag vom 13. September 1853 das genannte Grundstück an den Rechtsvorgänger des Antrag⸗ stellers, Oekonom Caspar Diedrich Albert zu Strick⸗ herdicke verkauft, der dasselbe seit dem Jahre 1855 in Besitz gehabt hat.
Demgemäß werden sämmtliche Eigenthumspräten⸗ denten aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller Eigen⸗ thumsprätendenten und die Eintragung des Besitz⸗ titels für den Antragsteller erfolgen. —
Unna, 28. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
[7209] Aufgebot eines Sparkassenbuchs.
Auf Antrag der Frau Bertha Ünger, geborene Schäfer, zu Kottbus, wird der Inhaber des für sie ausgefertigten, angeblich verloren gegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 10518 der städtischen Sparkasse zu Kottbus, lautend über 246 ℳ 10 ₰ Bestand am 1. Januar 1886 ohne Zinsenzuschreibung für das Jahr 1885, zum Zwecke einer neuen Ausferti
den 15. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine bei dem hiesigen Amtsse richte,
Zimmer Nr. 18/19, seine Ansprüche und Rechte an⸗
zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls
dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Kottbus, den 30. April 1886. ½ Königliches Amtsgericht.
[7208] Aufgebot eines Schuldscheins. Auf Antrag des Bauern Friedrich Urban, genannt Stellna, zu Kolkwitz wird der ihm vom Vorschuß⸗ verein zu Kottbus, Eing. Genossenschaft, am 10. August 1876 üher ein Darlehn von 300 ℳ aus⸗ gestellte Schuldschein, da die Urkunde ihm abhanden gekommen, hierdurch aufgeboten und der Inhaber desselben aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte hier, Zimmer Nr. 18/19, seine Rechte anzu⸗ melden und den Schuldschein vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Kottbus, den 30. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
[7200] 8 Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, ist zur Auszahlung eines Ablösungskapitals für dem Gehöfte No. ass. 38 hierselbst zuständig gewesene Berechtigung zum Bezuge einer Brennholz⸗ rente aus den Herzoglichen Forsten Termin auf Mittwoch, den 23. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, hierselbst anberaumt. Dritte Betheiligte werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an das Ablösungskapital spätestens im fragl. Termin, bei Vermeidung des Ausschlusses und der Zahlung des Ablösungskapitals an die Berech⸗ tigte oder der Deposition desselben anzumelden. Harzburg, den 3. Mai 1886. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.
[7207] ö“
Die am 23. Juni 1844 zu Plotho geborene, seit 18 Jahren verschollene Antonia Sophia Rennert, Ehefrau Tischlers Bernard Everhard Cleves zu Koesfeld, wird auf den Antrag ihres genannten Ehe⸗ mannes aufgefordert, sich vor oder in dem auf den
27. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt er⸗ klärt werden wird.
Koesfeld, den 1. Mai 1886.
Königliches Amtsgericht.
[7117] Oeffentliche Bekanntmachung. In dem beim vormaligen hiesigen Königlichen Hausvoigtei⸗Gerichte niedergelegten Testament des am 22. März 1853 hierselbst verstorbenen Rech⸗ nungsraths Carl Friedrich Ludwig Wilhelm Fecht ist 1) dessen Ehefrau Albertine Fecht, geborene Tempelhoff, 1 2) dessen 4 Kinder a. Albert, b. Marie verehelichte Pre⸗ diger Cionnet, c. Alwine, d. Elise, zu Erben berufen. 1 1 Dies wird auf Grund der Fecht'schen Testaments⸗ Akten — F. 176 H. V. G. — im Interesse der vorgenannten, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Erbinteressententen hierdurch öffentlich bekannt ge⸗ macht. Berlin, den 2. April 1886. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung 61.
Geschwister
Fecht,
Bekanntmachung.
Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Berlin am 16. Juni 1885 verstorbenen Tischlermeisters Edmund Adolf Albert Müller, ist durch das rechts⸗
[7118] as
aals
endet. Berlin, den 1. Mai 1886.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [7112] Nutzholzverkauf in der Königl. Oberförsterei Schwiedt bei Tuchel, Westpreußen.
Am Donnerstag, den 13. d. Mts., sollen die noch unverkauften, geröthet und geputzt auf den Ab⸗ lagen an der Brahe liegenden Kiefernlanghölzer unter den allgemeinen Bedingungen für den Holz⸗ verkauf aus fiscalischen Forsten in größeren Loosen und zwar alternativ ablagenweise oder taxklassen⸗ weise hierselbst, auf Wunsch auch an Ort und Stelle, öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft Morgens 10 Uhr im hiesigen Ge⸗ schäftszimmer. — Das gesammte Holzquantum be⸗ läuft sich auf ca. 233 Stück I. Kl. mit 574,69 fm, 442 Stück II. Kl. mit 749,73 fm, 950 Stück III. Kl. mit 1166,25 fm und 535 Stück IV. Kl. mit 448,82 fm. — Die Hölzer werden bis zum Tage vor dem Termine von den Forstbeamten auf Ver⸗ langen vorgezeigt. — Verbandholz wird freihändig zur Taxe abgegeben. — ¼½ des Steigerpreises ist so⸗ fort im Termin einzuzahlen.
Schwiedt, den 4. Mai 1886.
Der Oberförster
1188383ö ““ Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Berlin. Zur öffentlichen Versteigerung der in der Haupt⸗ werkstatt Grunewald angesammelten Altmaterialien, als: Zinkblech, Radreifen, Räder, Eisen⸗ und Stahl⸗ abfälle, verbranntes und unverbranntes Gußeisen, Stahlgußbremsklötze, Drehspähne und Glasbrocken, ist Termin auf Dienstag, den 18. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, in der unterzeichneten Haupt⸗ werkstatt anberaumt. „Die Verkaufsbedingungen nebst Massenverzeichniß liegen daselbst zur Einsicht aus, können auch von dort gegen Entrichtung von 50 ₰ unfrankirt bezogen werden, ebenso kann die Besichtigung der zu ver⸗ kaufenden Materialien vor der Versteigerung an den Werktagen in den Stunden von 8—12 Uhr Vor⸗ mittags und 3—6 Uhr Nachmittags stattfinden.
1886. liche Hauptwerkstatt.
In Seene gesetzt vom Direktor Anno.
aufgefordert, spätestens in dem auf
kräftige Ausschluß⸗Urtheil vom 12. April 1886 be⸗
handschriftlich vollzogen wird. Grunewald bei Charlottenburg, den 5. Mai
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ℳ für das Vierteljahr.
“
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30 ₰.
7. Mai, Abends.
Alle Post-Anstalten nehmen gestellung an; 1 dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
“ 1““
dem Major z. D. Grohmann, bisher Bezirks⸗Comman⸗ deur des 2. Bataillons (Rostock) 2. Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 90, dem Major a. D. Lungershausen, bisher Bataillons⸗Commandeur im Rhei⸗ nischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 8, dem Amtsgerichts⸗Rath. Caesar zu Sagan und dem Oberlehrer a. D. Stolte zu Krefeld den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Oberst⸗
Lieutenant z. D. von Tschischwitz, bisher Bezirks⸗Comman⸗
deur des 2. Bataillons (Brieg) 4. Niederschlesischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 51, und dem Major a. D. Richter, bisher von der 1. Ingenieur⸗Inspektion und Mitglied des Ingenieur⸗ Comités, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Ersten ordentlichen Lehrer an dem Königlichen Lehrerinnen⸗ Seminar und der Augusta⸗Schule zu Berlin, Wilhelm Schmiel, dem emeritirten Lehrer und Kantor Bluhm zu Lübben, bisher an dem Real⸗Progymnasium daselbst, und dem Privat⸗Thierarzt Anton Tillmann zu Mülheim g. Rhein den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Seminar⸗ Direktor und Direktor der Königlichen Augusta⸗Schule, Supprian, zu Berlin den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Lehrer Marold zu Goldap, bisher zu Enskemen im Kreise Stallu⸗ pönen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyr:
dem Kaiserlich Königlich österreichischen Statthalterei⸗Rath und Landes⸗Sanitäts⸗Referenten für Nieder⸗-Oesterreich, Dr. Ritter von Karajan zu Wien, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Kaiserlich Königlich österreichischen Rath und Polizei⸗Ober⸗Kommissär Dr. Wachler zu Wien und dem bisherigen Attachs bei der Kaiserlich brasilianischen Gesandt⸗ schaft in Berlin, Ferreira da Costa, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Großherzoglich Hessischen und Groß⸗ herzoglich sächsischen Geheimen Rath, Professor Dr. von Ritgen an der Universität zu Gießen, und dem Königlich serbischen Oberst⸗Lieutenant und Generalstabs⸗Chef Milowa⸗ nowitsch den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Fürstlich bulgarischen Hauptmann und Flügel⸗Adjutanten Uwalieff den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich. Rundschreiben
an die Vorstände der Berufsgenossenschaften, be⸗
treffend den Erlaß von Strafverfügungen.
R. V. A. I 7274. Vom 20. April 1886. 1“
Die gegenwärtig in sehr großer Zahl eingehenden Be⸗ schwerden gegen Strafverfügungen der Berufsgenossenschafts⸗ Vorstände lassen erkennen, daß einzelne Vorstände die ihnen im §. 104 des Unfallversicherungsgesetzes übertragenen Straf⸗ befugnisse zu dem Versuche anwenden, um Betriebe, welche in das Genossenschaftskataster bislang nicht aufgenommen worden sind, in die Berufsgenossenschaft einzubeziehen.
Bei den Verhandlungen über derartige Beschwerden hat sich dann häufig herausgestellt, daß der Vorstand selbst ge⸗ nöthigt war, seine Strafverfügung ohne Weiteres zurück⸗ zuziehen, weil der Unternehmer bereits einer anderen Berufs⸗ genossenschaft rechtsgültig angehörte, oder weil der Betrieb zweifellos überhaupt nicht versicherungspflichtig war.
Eine solche Ausübung der Strafbefugnisse entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, vielmehr ist es hllcht des Genossenschaftsvorstandes, vor dem Erlaß einer Strafverfügung wegen Nichtanmeldung eines Betriebes gewissenhaft zu prüfen, ob die Mitgliedschaft des Unternehmers gesetzlich begründet ist.⸗
Ferner ist bemerkt worden, daß in einzelnen Berufs⸗ genossenschaften nicht, wie das Gesetz vorschreibt, die Vorstände als solche die Strafen verhängen, sondern der Vorsitzende des Vorstandes allein. Dieses Verfahren ist dann weiter sogar dahin ausgedehnt worden, daß Formulare zu Strafverfügungen benutzt werden, welche die Namensunterschrift des Vorsitzenden in Typendruck enthalten. Es liegt auf der Hand, daß es leicht zu argen Mißbräuchen führen kann, wenn ein Vorrath derartiger Formulare dem Bureaupersonal zugänglich ist.
Schon zur Verhütung eines solchen Mißbrauches ist es unerläßlich, daß jede einzelne Strafverfügung, nachdem der Vorstand die Verhängung der Strafe beschlossen hat, von dem Vorsitzenden oder von dessen Stellvertreter oder einem anderen Vorstandsmitgliede (je nach den statutarischen Bestimmungen) An diese Einrichtung läßt sich dann eine entsprechend genaue Kontrolirung des Einganges der Strafgelder knüpfen, während die Versendung von Straf⸗ verfügungen mit gedruckten Unterschriften der Unterschlagung
EE11“
der darauf etwa eingehenden Beträge Thür und Thor öffnet.
ö8893 Reichs⸗Versicherungsamt sieht sich demnach veranlaßt, im Anschluß an sein Rundschreiben vom 22. Januar 1886 —
Nr. 1212 —, den Berufsgenossenschafts⸗Vorständen nochmals u empfehlen, unter strenger Wahrung der gesetzlichen Vor⸗ schriften jedenfalls nur in solchen Fällen von * Strafgewalt Gebrauch zu machen, in welchen die Mitgliedschaft des be⸗ treffenden Unternehmers durch vorherige eingehende Ermitte⸗ lungen festgestellt oder durch eine nicht angefochtene Eintragung in das Genossenschaftskataster konstatirt ist. (Vergl. §. 106 Absatz 1 a. a. O.)
Dabei werden die Genossenschaftsvorstände wohl daran thun, ihre Strafbefugniß nur mit weiser Beschränkung zu handhaben und im Allgemeinen nur da Strafen zu verhängen, wo die Pflichtversäumniß auf bösem Willen oder grober Nach⸗ lässigkeit beruht.
Dies gilt insbesondere auch von der Verhängung von Strafen gegen Betriebsunternehmer, welche den ihnen obliegenden Verpflichtungen in Betreff der “ der Arbeiter⸗ und Lohnnachweisungen, sowie hinsichtlich der Erstattung der Unfall⸗ anzeigen nicht rechtzeitig nachkommen.
Die Sektionsvorstände und Vertrauensmänner sind ge⸗ fälligst, soweit nöthig, dahin zu verständigen, daß sie sich bei ihren Anträgen auf den Erlaß von Strafverfügungen von den gleichen Gesichtspunkten leiten lassen und die Vermögens⸗ verhältnisse der zu Bestrafenden bei ihren Strafvorschlägen jedesmal mit in Rechnung ziehen.
Uebrigens bieten, was die Arbeiter⸗ und Lohnnach⸗ weisungen anlangt, die Bestimmungen der §§. 71 Absatz 3 und 73 Absatz 3 a. a. O. den Vorständen in der Regel ein geeigneteres Mittel, um zum Ziele zu gelangen, als die Verhängung von Ordnungsstrafen es ist. In den meisten Fällen wird die bloße Hinweisung auf diese Bestimmungen genügen, um die Betriebsunternehmer zur Einreichung der Nachweisungen zu vermögen. (Wegen der Berichtigung der eingehenden Nach⸗ weisungen vgl. Bescheid Nr. 137, „Amtliche Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ 1886 Seite 54. “ 8 “ Has Zeeeö “
1 ödiker. .“
Köeönigreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Amtsrichter Zweigert in Guben zum Staats⸗ anwalt, und
den Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Larisch in Patschkau zum Gymnasial⸗Direktor zu ernennen; sowie
dem Gutsbesitzer Grams zu Gramsfelde, Kreis Friede⸗ berg N.⸗M., dem Rittergutspächter Funck zu Sennickenrode, Kreis Göttingen, dem Rittergutsbesitzer Stolze zu Neukammer, Kreis Ost⸗Havelland, und dem Direktor der Ackerbauschule,
Dr. Strehl zu Poppelau, Kreis Rybnik, den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu verleihen. 8
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Marienburg bis zum Betrage von 164 000 ℳ Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von der Vertretung der Stadtgemeinde Marien⸗ burg in der Sitzung vom 18. September 1885 beschlossen worden ist, zur Abstoßung der jetzt vorhandenen Gemeindeschulden mit höheren Zinssätzen ein Darlehn von 164 000 ℳ aus dem Reichs⸗ Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der genannten Stadtvertretung:
zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgers, auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens der Schuldnerin un⸗ kündbare Anleihescheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 164 000 ℳ ausstellen zu dürfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch
der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des H. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen der Stadt Marienburg zum Betrage von höchstens 164 000 ℳ, in Buchstaben: „Einhundertvierundsechszigtausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten zu 1000, 500 und 200 ℳ nach der Bestimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem vorliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab jährlich in Höhe von 76 000 ℳ mit 3 Prozent, und im Betrage von 88 000 ℳ mit wenigstens 1 Prozent des Kapitals, Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, ourch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber 8S Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem
Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der
Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. 8 8 88
Urkundlich unter Unserer Segehs beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19. April 1886. (L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. von Scho
Provinz Westpreußen. Anleiheschein der Stadt Marienburg .. te Ausgabe, Buchstabe über. Mark Reichswährung.
8. in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 19. April 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig vom . . ten. 188 . Nr. . . . Seite .. und Gesetz⸗Sammlung sür 188. Nr. . (Gite. )
Auf Grund des unterm 9. Januar 1886 von dem Bezirksaus⸗ schusse des Regierungsbezirks Danzig genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 18. September 1885 wegen Auf⸗ nahme einer Schuld von 164 000 ℳ bekennen sich die Unter⸗ zeichneten Namens der Stadt Marienburg durch diese ür jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ schuld von Mark, welche an die Stadt Marienburg baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 164 000 ℳ erfolgt nach Maß⸗ gabe des enehemsgten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der An⸗ leihescheine vom Jahre 1886/87 ab aus einem Tilgungsstock, welcher in Höhe von 76 000 ℳ mit 3 % und im Betrage von 88 000 ℳ mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Aus⸗ loosung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Der Stadt Marienburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nznnwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für
jedes Jahr zu verstärken.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.
Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie det Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemach Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig und einer in Marienburg erscheinenden Zeitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadt Marienburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Danzig ein anderes Blatt bestimmt und die Ver⸗ änderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht.
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe⸗
cheine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am . . ten und am . . ten von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses An⸗ leihescheines bei der Kämmereikasse zu Marienburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück⸗ zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab- gezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapital⸗ beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Marien⸗- burg. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗— nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 — Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 83 — beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges.⸗S. S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihe⸗ scheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind . . . halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmereikasse in Marienburg gegen Ablieferung der, der älteren LS; beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Stadt Marienburg mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zu- künftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Marienburg, den.