u.
——IA9,
—
mündlichen
17218]
Besitzers Christian 1 1 Kreis Schwetz, unter den Letzteren gegen die Auguste,
14 Aren
Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Beäautzen auf
den 29. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bautzen, den 1. Mai 1886.
Hempel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Oeffentliche ee. Die verwittwete Frau Einsasse Anna Hintzler, geb. Dietrich, zu Klein Schoenbrück, Kreis Grau⸗ denz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Mangelsdorff zu Graudenz, klagt gegen die Wittwe und die Erben des vor etwa 11 Jahren verstorbenen Krueger zu Nieder⸗Gruppe,
geb. Krueger, verehelichte Arbeiter Molzahn, nach
Amerika ausgewandert und dort unbekannten Auf⸗ enthalts, aus einem außergerichtlichen Schuldscheine über ein von dem inzwischen verstorbenen Einsassen Karl Hintzler zu Michelau, Erblasser der Klägerin,
gleich nach Weihnachten 1865 dem gedachten Christian Krüger und dessen jetziger mitverklagten Wittwe ge⸗ währten Darlehn von 300 Thalern, nach welchem dieses Darlehn nach vorangegangener halbjährlicher Kündigung zurückzahlbar und bis dahin mit sechs
Prozent jährlich zu verzinsen sein sollte, mit dem Antrog
„ge: die Beklagte zu verurtheilen, und zwar bie een, darunter die obengenannte Auguste Mol⸗
zahn, geb. Krueger, nach Kräften des Nachlasses ihres
Erblassers, an Klägerin 900 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1882 zu zahlen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz, Verhandlungszimmer Nr. 27, auf
den 4. Oktober 1886, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Auguste Molzahn, geb. Krueger, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Grandenz, den 1. Mai 1886.
Voelcker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2] Oeffentliche Zustellung.
ie Losfrau Marie Paczinski, geb. Wengoborski,
Sokollen a. S., vertreten durch Rechtsanwalt Laube in Johannisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Losmann Johann Paczinski, früher in Sokollen,
jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗
lassung mit dem Antrage, die zwischen Parteien be⸗
stehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den
allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lyck
auf den 10. Juli 1886, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lyck, den 3. Mai 1886.
Dongowski,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
7219] Oeffentliche Zustellung. 1) Martin Meyer, Handelsmann in Bartenheim, 2) Jakob Schrameck, Handelsmann in Basel, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinach, klagen gegen:
1) Alois Boeglin, früher Schmied, dann Fabrik⸗ arbeiter, und dessen Ehefrau Antoinette Müller, beide früher zu Stetten, dann zu Mülhausen wohn⸗ haft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
2) Anna Maria Müller, Ehefrau des Fabrik⸗ arbeiters Anton Schmitt in Mülhausen, vertreten durch den Gerichtsvollziehergehilfen Carl Ehrhart
in Sierenz, als seitherigen Prozeßbevollmächtigten, wegen r und Streichung einer Hy⸗ 8 potheken⸗Einschreibung, mit dem Antrage: Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, festzu⸗ „einmal, daß den Eheleuten Alois Boeglin und Antoinette Müller keine Forderung gegen die Kläger aus der Versteigerung vom 2. Juni 1882 zusteht, dann, daß das zu Gunsten derselben Eheleute Boeglin gegen die Kläger am 16. Juni 1882 im Hypothekenamte Mülhausen, Band 931 Nr. 340 eingetragene Vorzugsrecht in Folge dessen bezüglich der in der Anlage bezeichneten Immobilien nicht be⸗ steht, ferner die Streichung desselben gegen Vorlage einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft ver⸗ henen Urtheilsausfertigung zu verfügen und den Beklagten die Kosten zur Last legen. Bezeichnung der Grundstücke.
1) Section A Nr. 493: 14 Aren 20 Centiaren Acker, Bann von Stetten, Kanton im Mittlere Linsenberg, einerseits Jakob Hertzog von Nieder⸗ magstatt, anderseits Ludwig Wespieser, mit beiden Enden auf Anwander stoßend,
2,) Section D. Nr. 116 und Section A. Nr. 528:
Acker und Matten, nämlichen Bann,
Kanton über dem Magstadterweg, einerseits Franz
Anton Sütter, anderseits Joseph Schuler, stoßt auf eg und auf Anwander.
3) Section A. Nr. 273: 21 Aren Acker, Bann von Helfranzkirch, Kanton im Briechlibrunnen, einer⸗
ts Erben von Jean Wespieser, anderseits Erben von Josef Sehner, stoßt in Sech und auf Weg.
4) Section B. Nr. 130 n., 131n.: 10 Aren 80 Centiaren Grasgarten, im Dorf Stetten, oder am Magstadterweg, einerseits Josef Soret, ander⸗ seits Ehefrau von Landauer, stoßt in Sech und auf Weg.
5) Section B. Nr. 189: 20 Aren 30 Centiaren Acker, Bann von Stetten, Kanton in den Stein⸗ reben, einerseits Josef Kohler, anderseits Jean Bap⸗ ist Kohler.
6) Section D. Nr. 88, 89, 90 u. 91: Von einem zu Stetten neben Karl Boeglin und Augustin Weber elegenen Hauswesen mit Hof, Scheune, Stallung, Garten, andern Rechten und Zubehörden, folgende
den Versteiglassern angehörige Theilen, nämlich:
Die gegen Sonnenuntergang gelegene Hälfte des
Wohnhauses, begreifend:
a. Im Erdgeschoß zwei Zimmer mit darunter be⸗
dlichem Keller, die ungetheilte Hälfte der Treppe,
und die gegen Sonnenuntergang gelegene Hälfte der
b. im ersten Stock die über dem vorbezeichneten Zimmer des Erdgeschosses befindliche Kammer, und die ungetheilte Hälfte des Korridors und der auf den Speicher führenden Treppe, 1
c. die gegen Sonnenuntergang zu gelegene Hälfte des Speichers,
d. die Scheunetenne und den gegen Norden zu gelegenen Stall, wie auch die darüber befindlichen Räumlichkeiten, .
e. Die ungetheilte Hälfte des an die Scheune angebauten Schopfes und die Bodenfläche, worauf die Schmiedewerkstätte sich befindet nebst dieser Schmiede,
f. den Hof gemeinschaftlich mit dem Besitzer der anderen Hälfte des Hauses,
g. die gegen Karl Boeglin zu gelegene Hälste des Grasgartens, .
h. und der von dem obigen Haustheil befindliche Theil des Gemüsegartens, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen auf den 10. Juli 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mülhausen, den 4. Mai 1886.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl. [7223]
Die Ehefrau des Kohlenhändlers Julius Mueller, Bertha, geborene Gräf, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann bei der I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungsklage er⸗ hoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 6. Juli 1886, Morgens 9 Uhr, bestimmt worden.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Steinhäuser. 86 7224
Die Ehefrau des Handelsmannes Bertram Boden, Therese, geborene Linken, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehe⸗ mann, bei der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungs⸗ klage erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 6. Juli 1886, Morgens 9 ÜUhr, be⸗ stimmt worden.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Steinhäuser.
[7225] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. April 1886 ist die zwischen den Eheleuten Schlosser Ewald Langensiepen zu Velbert und der zum Armenrechte zugelassenen geschäftslosen Anna Maria, geb. Grund⸗ scheidt, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung vom 25. Februar 1886 für aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster. 17130] Auszug.
In Sachen der gewerblosen Cäcilie Freundlich, Ehefrau des Kaufmanns Julius Kerp zu Köln,
Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gammers⸗ bach, gegen 3
1) den Kaufmann Julius Kerp, handelnd unter der Firma H. Bosson Nachfolger in Köln, zur Zeit im Konkurse befindlich,
2) den Rechtsanwalt Hauck in Köln, als Ver⸗
walter des Konkurses über das Vermögen des Beklagten ad 1, Beklagte ad 1) nicht vertreten, ad 2) ver⸗ ecxrXreten durch Rechtsanwalt Hauck, wegen Gütertrennung,
hat das Königliche Landgericht, I. Civilkammer in Köln, durch rechtskräftiges Urtheil vom 3. März 1886
für Recht erkannt:
Die zwischen der Klägerin und dem Beklagten Julius Kerp bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft wird für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen aus⸗ gesprochen.
Behufs Auseinandersetzung werden die Parteien an den Königlichen Notar Custodis in Köln ver⸗ wiesen und dem Beklagten Julius Kerp die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt.
Köln, den 28. April 1886. 8
Der Anwalt der Klägerin: 1 Gammersbach, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 3. Mai 1886. Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Landesgerichts.
70 & 2 “ Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 27. April 1886 und in Folge Re⸗ quisitionsschreibens des Königlichen Commandantur⸗ Gerichts von Koblenz und Ehrenbreitstein vom 18. April 1886, wonach der Füsilier Jacob Arnold der 9. Compagnie 6. Rheinischen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 68, geboren am 2. Juli 1862 zu Gevenich, Kreis Kochem, Regierungsbezirk Koblenz, katholisch, Schneidergeselle, entwichen und gegen welchen wegen Fahnenflucht die Kontumatial⸗Untersuchung anhängig ist, wird das im Deutschen Reich befindliche Ver⸗ mögen des ꝛc. Arnold zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Betrage von 3100 ℳ (in Buchstaben Dreitausend einhundert Mark) gegen denselben für den Fiskus mit Beschlag belegt.
Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen.
Koblenz, den 30. April 1886.
Königliches Landgericht, I. Strafkammer. Petry. Fingerhuth. Tesch. Beglaubigt: Koblenz, den 3. Mai 1886. (L. S.) ahmle. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[7226] Beschluß.
In der Untersuchungssache gegen den Kaufmann Alex. Reinhold aus Aachen wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879 und wegen Betruges wird das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Angeklagten Reinhold hier⸗
prozeßordnung, da bereits die öffentliche Klage dem⸗
selben zugestellt, derselbe aber an seinem früheren und angeblichen späteren Wohnorte nicht aufzufinden gewesen und daher Haftbefehl gegen ihn erlassen ist. M. 36 — 86. Bochum, den 3. Mai 1886.
Königliche Strafkammer.
Verkäufe, Verpachtungen, 8 Verdingungen ꝛc.
[4576] Domänen⸗Verpachtung.
Die im Kreise Lebus, an der Station Seelow der Frankfurt⸗Angermünder Eisenbahn belegene Domäne Seelow, welche an Fläche 453,2548 Hektar, darunter 437,1508 Hektar Acker enthält, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1887 bis dahin 1905, im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden
Hierzu ist ein Termin auf .
Dienstag, den 1. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr, W“ im Regierungsgebäude, Junkerstraße Nr. 11 hierselbst, vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Buhlers anberaumt. Der Mindestbetrag des jährlichen Pachtzinses ist auf 16 000 ℳ festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗ tung ein flüssiges Vermögen von 110 000 ℳ er⸗ forderlich.
Die Pachtbewerber haben sich vor d Termin über ihre landwirthschaftliche Befähigung, sowie durch Zeugniß des Kreis⸗Landraths, in welchem zu⸗ leich die Höhe der von ihnen zu zahlenden Staats⸗ 8 angegeben sein muß, oder in sonst glaub⸗ hafter Weise über den eigenthümlichen Besitz des zur Uebernahme erforderlichen Vermögens auszu⸗ weisen.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Schreibgebühren Abschrift er⸗ theilen, können in unserer Domänen⸗MRegistratur und bei dem jetzigen Pächter, Herrn Ober⸗Amtmann Bothe zu Scelow, eingesehen werden.
Die Besichtigung der Domäne nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet.
Frankfurt a. O., den 15. April 1886. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Padberg. [54642]0) Lieferung 8 von 10 000 kg ““ Neisse,
3 700 „ dto. für Artillerie⸗Depot Berlin, wird in öffentlicher Submission vergeben. Offerten sind bis zum Termin, Freitag, den 28. Mai ecr., Vormittags 11 Uhr, in diesseitiges Bureau ein⸗ zureichen.
Lieferungsbedingungen liegen hier aus, werden gegen 50 ₰ Kopialien auch abschriftlich mitgetheilt.
Neisse, 27. April 1886.
Artillerie⸗Depot.
[7244] Submissions⸗Aufforderung.
Die Lieferung von:
1) 12 285 Stück Sicherheitsnadeln,
2) 1 140 Bogen rothes Papier,
3) 1 500 Gramm starke rohe drellirte Seide,
4) 2 598 Gramm mittlere rohe drellirte Seide,
5) 570 Gramm feine rohe drellirte Seide,
6) 364,2 Kilogramm gewöhnliche ungeleimte
Watte,
7) 90 Stück Operationsanzüge für Aerzte,
von Leinewand, soll für das unterzeichnete Train⸗Depot in öffent⸗ Submission vergeben werden und ist hierzu auf Dienstag, den 15. Inni 1886, Vormit⸗ tags 10 Uhr, im diesseitigen Bureau vor dem Krökenthor Nr. 1, woselbst die Proben und Bedin⸗ gungen während der Bureaustunden zur Einsicht aus⸗ liegen, angesetzt worden. Die Bedingungen können gegen Erstattung der Kopialien requirirt werden. Die Offerten mit detaillirter Preisangabe, welche die Kenntnißnahme der Bedingungen aussprechen müssen, sind versiegelt, portofrei, unter der Auf⸗ chrift: „Submission auf Feld⸗Sanitäts⸗Material“ einzusenden.
Magdeburg, den 5. Mai 1886.
Königliches Train⸗Depot 4. Armee⸗Corps. [6977]
Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt Halberstadt.
Ausschreibung.
Die Lieferung von 53,00 chm kiefernen Brettern und Bohlen in Stärken von 2—5 cm und verschie⸗ denen Längen sowie von 21,00 chm kiefernen Brücken⸗ balken in Stärken von 22/22 — 30/36 cm und ver⸗ schiedenen Längen soll im Wege der öffentlichen Aus⸗ schreibung vergeben werden. Hierzu ist Termin auf
Dienstag, den 1. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude, Magdeburgerstraße Nr. 11 b., anberaumt.
Massenberechnung und Bedingungen liegen da⸗ selbst zur Einsicht aus, können auch gegen postfreie Einsendung des Betrages von 80 ₰ durch unseren Bureau⸗Vorsteher bezogen werden.
Offerten mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieserung von kiefernen Hölzern“ sind bis zu dem oben genannten Termin postfrei an uns einzusenden.
Die Zuschlagsertheilung erfolgt spätestens 14 Tage uach dem Termine.
Halberstadt, im Mai 1886.
Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt.
[7335] Königl. Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt Harburg. Verdingung 1) der Dachdecker⸗Arbeiten (Holzcement⸗Bedachung),
2) der Klempner⸗Arbeiten, in 2 Loosen, zum Bau des neuen Empfangsgebändes hierselbst.
Termin: Montag, den 31. Mai 1886, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, im Amtszimmer des Unter⸗ zeichneten.
Zeichnungen, Bedingungen u. s. w. können daselbst eingesehen und die Verdingungsunterlagen für jedes Loos gegen kostenfreie Einsendung von 1,20 ℳ be⸗ zogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Uelzen, den 6. Mai 1886.
Der Regierungs⸗Baumeister
6978] Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueber⸗ baues einer Fußweg⸗Ueberführung auf Bahnhof Posen, mit 24,3 t Schmiedeeisen, 4,4 t Gußeisen und 0,24 t Gußstahl, soll in öffentlicher Ausschrei⸗ bung vergeben werden. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotverzeichnisse werden von unserm Bureau⸗Vorsteher Charton, Louisenstraße Nr. 8, hier, gegen postfreie Einsendung von 4 ℳ unfrankirt übersandt. Angebote sind postfrei, versiegelt und mit Auf⸗ schrift: „Angebot auf Fußweg⸗Ueberführung Bahn⸗ hof Posen“ bis zum Eröffnungstermin Donnerstag, den 20. Mai, Vormittags 11 Uhr, einzureichen. 8 . 1t Zuschlagsfrist 14 Tage. 8 8 Posen, den 1. Mai 1886 8 Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt. (Direktionsbezirk Breslau.)
[7113] “ Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Berlin. Zur öffentlichen Versteigerung der in der Haupt⸗ werkstatt Grunewald angesammelten Altmaterialien, als: Zinkblech, Radreifen, Räder, Eisen⸗ und Stahl⸗ abfälle, verbranntes und unverbranntes Gußeisen, Stahlgußbremsklötze, Drehspähne und Glasbrocken, ist Termin auf Dienstag, den 18. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, in der unterzeichneten Haupt⸗ werkstatt anberaumt. 8 Die Verkaufsbedingungen nebst Massenverzeichniß liegen daselbst zur Einsicht aus, können auch von dort gegen Entrichtung von 50 ₰ unfrankirt bezogen werden, ebenso kann die Besichtigung der zu ver⸗ kaufenden Materialien vor der Versteigerung an den Werktagen in den Stunden von 8—12 Uhr Vor⸗ mittags und 3—6 Uhr Nachmittags stattfinden. Grunewald bei Charlottenburg, den 5. Mai
1886. Königliche Hauptwerkstatt.
Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
7114]
— Bei der am 29. April 1886 planmäßig erfolgten Ausloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 6. Mai 1885 ausgegebenen 4 % An⸗ leihescheine der Stadt Köslin (I. Ausgabe) sind folgende Nummern gezogen worden:
Buchstabe B. Nr. 71 160 182 und 216 à 1000 ℳ vd“”“
Buchstabe C. Nr. 412 531 543 565 615 zsc““
Buchstabe D. Nr. 986 1050 1057 1295 1324 1434 1507 1537 1556 1604 1612 1644 1647 1670 1673 1698 à 200 ℳ 3200 „
zusammen 11200 ℳ
Wir kündigen hiemit dieselben zum 2. Januar 1887.
Die Auszahlung erfolgt gegen bloße Rückgabe der Anleihescheine nebst den noch nicht fälligen Zins⸗ setner und der Anweisung bei unserer Stadthaupt⸗ asse.
Die Verzinsung der gekündigten Nummern hört mit dem 1. Januar 1887 auf. 3
Köslin, den 1. Mai 1886.
Der Magistrat.
sl98) Bekanntmachung.
Bei der Ausloosung der Anleihe der Stadt Münster i. W., I. Ausgabe, sind gezogen:
Litt. A. zu 500 ℳ Nr. 35 47 117 269 313.
Litt. B. zu 1000 ℳ Nr. 2 89 202 229 235 3
Litt. C. zu 5000 ℳ Nr. 24. 1
Den Inhabern dieser Anleihescheine werden die⸗ selben hiermit gekündigt zur Rückzahlung vom 31. Dezember d. J. ab, der Art, daß eine weitere Verzinsung nach dem 31. Dezember d. J. nicht stattfindet.
Münster, den 4. Mai 1886.
Der Magistrat. Scheffer Boichorst.
4000 ℳ 4000 „
80 89
99.
Bei der am Heutigen öffentlich vorgenommenen neunten Verloosung des 4½ %K igen Anlehens der Stadt Nürnberg vom Jahre 1871 wurden folgende Nummern gezogen:
Obligationen Litt. A. zu 1400 Fl. oder 800 Thlr. = 2400 ℳ: Nr. 98.
Obligationen Litt. B. zu 700 Fl. oder 400 Thlr. schwarz 20 51 70 72 Nr. roth 39 40 101 102 139 140 143 144
82 112 118 163 164 223 224 235 236. Obligationen Litt. C. zu 350 Fl. oder 200 Thlr. 600 ℳ: schwarz 53 97 roth 209 210 211 212 385 386 387 388 101 109 401 402 403 404 433 434 435 436 117 140 465 4606 467 468 557 558 559 56 152 169 605 606 607 608 673 674 675 676 182 295 725 726 7271 728 G 305 1217 1218 1219 1220 314 1253 1254 1255 1256.
Die baare Heimzahlung der gezogenen Obliga⸗ gationen findet vom 1. November 1886 an bei der Hauptkasse des Magistrats Nürnberg, bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, endlich bei dem Bankhause M. A. von Roth⸗ schild & Söhne zu Frankfurt a. M. statt.
Von eben diesem Tage an endet die normale 4 ½ % tge Verzinsung der gezogenen Obligationen. Dieselben werden von da an bis zum Tage der Ein⸗ lösung mit 2 vom Hundert, jedoch nicht über drei Jahre hinaus verzinst.
Vom 1. November 1889 an hört somit jedwede Verzi sung der bis dahin etwa noch unerhobenen Kapitalien auf.
Nürnberg, den 1. Mai 1886.
Der Magistrat. Stromer. Seiler.
1237 1238 1239 1240
Jablonowski.
Küche,
e durch mit Beschlag belegt, gemäß §. 232 Straf⸗
SGBa da am
[6964] 1 8 S . d. M. vorgenommenen Aus⸗ loosung von Schuldbriefen der Herzoglichen Domainenkasse⸗Verwaltung hier, welche auf Grund des Forstablösungsgesetzes vom 5. März 1876 zur Gewährung von Entschädigungen für abgelöste Berechtigungen und Vergünstigungen an den Herzog⸗ lichen Domainenwaldungen ausgegeben worden sind,
sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und
zur Abzahlung bestimmt worden:
1 Nr 11]
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hier⸗ durch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zins⸗ leisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge⸗
rechnet, bei der Herzoglichen Domainenkasse⸗Verwal⸗ tung hier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Er⸗ lasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten oben bezeichneten Schuldbriefe auf. Gotha, den 29. April 1886. Herzoglich Sächs. Staats⸗Ministerium. G. Mönich.
Verschiedene Bekanntmachungen. 23011 b ] Deutsche Lebens⸗Pensions⸗ und senten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam.
Zu der diesjährigen ordentlichen Generalver⸗ ammlung am Sonnabend, den 5. Juni dieses Jahres, Nachmittags 5 Uhr,
im Saale des Bahnhofsgebäudes hierselbst werden
alle stimmberechtigten Mitglieder bierdurch ein⸗
geladen.
. Tagesordnung:
1) Vorlage der von der Direction gelegten, von dem Curatorium und der Revisions⸗Commission . & 8. Mo Mr geprüften Jahres⸗Rechnung und Antrag auf Entlastung der Verwaltung (§. 38 a. des revi⸗
dirten Statuts).
2) Vertheilung des Ueberschusses aus 1883 als Di⸗ vidende für 1886 (S§. 47 des revidirten Statuts).
[7339]
von P. Killisch junior,
3) Wahl dreier Mitglieder des Curatoriums, und zwar für die Zeit vom 1. Juli 1886 bis Ende Juni 1892 (§. 38e. des revidirten Statuts).
4) Wahl zweier Mitglieder der Revisions⸗Com⸗
mission auf drei Jahre (§. 39 des revidirten Statuts). Genehmigung der Uebernahme einer Wechsel⸗ verpflichtung zum Begründungskapital durch einen Andern, als den bisher Verpflichteten (§. 51. Absatz 3 des revidirten Statuts).
6) Geschäftliche Mittheilungen.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder regelt sich nach den Vorschriften im §. 26 des Statuts von 1868 und §. 32 des revidirten Statuts von 1877, je nachdem auf die betreffende Versicherung des stimm⸗ berechtigten Mitgliedes das frühere, oder das jetzige Statut Anwendung findet. 8 Die Prüfung der Legitimation wird im Geschäfts⸗ lokal, Breite⸗Straße Nr. 34, stattfinden. Die Liste der Anmeldungen wird geschlossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung das Statut von 1868 in Geltung ist, am Tage vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen Mitglieder, auf deren Versicherung das revidirte Statut von 1877 Anwen⸗ dung findet, eine Stunde vor Beginn der General⸗ 1“ am 5. Juni dieses Jahres, Nachmittags
f.
Der Geschäftsbericht kann vom 15. Mai dieses Jahres ab bei der Direction oder bei den Vertretern der Gesellschaft in Empfang genommen werden.
Potsdam, den 21. April 1886.
Das Cunratorium.
[1841]
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Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ epen der Münster⸗Enscheder Eisen⸗
bahn (Privilegium vom 30. Juli 1875) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umkausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ⅞ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anliete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 9½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt;
den Inhabern werden die umzutauschenden
S. Roeder, Königl. Hoflieferant. 8 Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum
.2. Januar 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse (rechtsrheinische) zu Köln oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Münster i. W., Dort⸗ mund, Essen (rechtsrheinische), Wesel, Düsseldorf (rechtsrheinische) und Neuwied, oder ferner bei der Königlichen General⸗Staatskasse (hinter dem Gieß⸗ hause Nr. 2) zu Berlin unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Minister.
von Scholz. 1
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von
demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Köln, den 5. Mai 1886. 8
Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische). Offermann.
[7356] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗Mi⸗ nister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Oberschlesischen Eisenbahn, nämlich:
der vierprozentigen Prioritäts⸗Aktien Litt. A. (Privilegium vom 7. März 1843),
Schuldverschreibungen mit den bisherigen
2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗
gationen Litt. C. (Privilegium vom 24. „März 1851),
3) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗
ggeationen Litt. F. II. Emission (Pri⸗
vilegium vom 22. Oktober 1861) und
) der vierprozentigen Neisse⸗Brieger
Prioritäts⸗Obligationen der Oberschle⸗
sischen Eiseubahn (Privilegium vom 28. März 1870),
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch
ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗
bungen der 3 ½prozentigen konsolidirten Staatsanleihe
jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a) Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen
wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗
bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗
anleihe gewährt.
Den Inhabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibungen mit den bisherigen
Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten
Zinsenfälligkeitstermine belassen, also rücksicht⸗
lich der Anleihen unter 1, 2 und 4 bis zum
2. Januar 1887, rücksichtlich der Anleihe
unter 3 bis zum 1. April 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Katto⸗ witz, bei der Königlichen General⸗Staatskasse (hinter dem Gieshause Nr. 2) zu Berlin, bei den König⸗ lichen egierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz, Frank⸗ furt a. Oder, Potsdam, Hannover, Sfettin, Magde⸗ burg und Köln und bei den Eisenbahn⸗Hauptkassen zu Frankfurt a. Main und Altona unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Minister. 1 von Scholz. 8 8
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vor⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Breslau, den 6. Mai 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[7357] Bekanntmachung. Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des
Gesetzes vom 23. Februar 1885 (.
Sund §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Oels⸗Gnesener Eisenbahn (Privilegium vom 16. Juni 1880) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 procentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ gen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum 1. April 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Kattowitz, bei der Königlichen General⸗Staatskasse (binter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz, Frankfurt a. Oder, Potsdam, Hannover, Stettin, Magdeburg und Köln und bei den Eisenbahn⸗ Hauptkassen zu Frankfurt a. Main und Altona unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Berlin, den 1. Mai 1886. Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Num⸗ mer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Breslau, den 6. Mai 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [7358] Bekanntmachung. 8 Durch § 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §
§ 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückꝛahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
8 Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn, nämlich: 8
1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Aktien ohne Litt. (Privilegium vom 16. Februar 1844), der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen ohne Litt. (Privilegium vom 21. Juli 1851), 1
3) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. B. (Privilegium vom 14. Fe⸗ bruar 1853), 1
4) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ S Litt. C. (Privilegium vom 19. August
854),
5) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗
sonen Litt. D. (Privilegium vom 2. August 838),
6. der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. E. (Privilegium vom 3. Juni 1861), der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. F. (Privilegium vom 12. März 1866) und der fünsprozentigen, vom 1. Oktober 1886 ab vierprozentigen Prioritäts⸗ Obligationen de 1879 (Privilegium vom
3. Februar 1879), dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½p&rozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt.
Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ fälligkeitstermine belassen, also rücksichtlich der Anleihen unter 1 bis 7 bis zum 2. Janmuar 1887, rücksichtlich der Anleihe unter 8 bis
zum 1. April 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Katto⸗ witz, bei der Königlichen General⸗Staatskasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, bei den König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz, Frank⸗ furt a. Oder, Potsdam, Hannover, Stettin, Magde⸗ burg und Köln und bei den Eisenbahn⸗Hauptkassen zu Frankfurt a. Main und Altona unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Minister. “ von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben. Formulare; der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeich nissen werden durch die vorgenannten Kassen unent⸗ geltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 /ꝓprozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Breslau, den 6. Mai 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch
1 Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 1 Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister er mächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen II. Emission (Privilegium vom dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Um⸗ tausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗ Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ procentigen consolidirten Staats⸗ den In abern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ fälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Ja⸗ . nuar 1887. 8 Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot annehmen schließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder münd⸗ lich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse (rechts⸗ bahn⸗Betriebskassen zu Münster i. W., Dortmund, Essen (rechtsrheinische), Wesel. Düsseldorf (rechts⸗
5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und
[7359] Bekanntmachung.
Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträg zusetzen. der Köln⸗Mindeuer Eisenbahn, nämlich:
14. Februar 1853), verschreebungen der 3 procentigen consolidirten a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen anleihe gewährt; ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis ein⸗ rheinische) zu Köln oder bei den Königlichen Eisen⸗ rheinische) und Neuwied oder ferner bei der König⸗