1886 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

2) 28. Mai, 11 Uhr Vorm. Provinzial⸗Gouvernementsgebäude zu Arlon Bau der 5. Sektion der Route Menuchenet —Alle. Vor⸗ anschlag 71 044 Fr. Vorläufige Kaution 3500 Fr. Preis der Pläne 5 Fr. 70 Cts. Lastenheft Nr. 37 bei der Administration des ponts 8 E. et des mines, Rue de Louvain Nr. 24 zu Brüssel

äuflich. 3

3) 29. Mai, 10 ½ Uhr Vorm. Provinzial⸗Gouvernementsgebäude zu Bruges. Bau der Brücke „Hertsberge brug“ zu Oostkamp, auf der Route Knesselaere -Erneghem. Voranschlag 33 800 Fr. Vorläufige Köption 1700 Fr. Preis des Planes 1 Fr. 65 Cts. Lastenheft Nr. 35 wie ad 2.

4) 29. Mai, 10 ½ Uhr Vorm. Provinzial⸗Gouvernementsgebäu zu Bruges. Wiederherstellung von Mauerwerk in Ziegel⸗ Pnd egen. steinen an einigen Dämmen der Küste von Blankenberghe. Vor⸗ anschlag 160 000 Fr. Vorläufige Kaution 8000 Fr. Preis des Planes 2 Fr. 40 Cts. Lastenheft Nr. 38 wie ad 2.

5) Bis zum 4. Juni, 1 Uhr Mo, nimmt der „Conseil qes 2 m] hospices de Bruxelles“, boulevard du Jardin botanique. zu Brüssel welchem alle anderen Style gemessen werden, und die Grundlage, auf Submissionen auf Lieferung von 24 400 kg Butter 1. Qualität ent⸗ welcher der Unterricht aufgebaut wird.“ Die Besorgniß, daß hieraus gegen. Näheres ebendaselbst. 1 ee eep. sucht der vsas 9 Ffr. 1MI“ 1. 2. 3. streuen und spricht am Schluß die Hoffnung aus, daß wir auf dieser E1111“ z 1“ Grundlage wieder eine architektonische Schule und einen neuen, einheit⸗ Sanitätswesen und Quarantänewesen. Einnahme lichen, wahrhaft volksthümlichen Baustyl erhalten möchten. Frankreich. im Monat

In Marseille ist für Schiffe: 8e April 1886. April 1885.

Die in Leipzig und Berlin am 15. d. M. erscheinende Nr. 2237 a) welche von der Westküste Italiens kommen, eine 24 stündige, [₰

der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Günstige Kritik. Gemälde von L Blume⸗Siebert. Nach einer b) welche von der Ostküste Italiens kommen, eine 5 tägi Quarantäne angeordnet worden. 88 Reichs⸗Post V I. Im Reichs⸗Post⸗

Photographie von Franz Hanfstängl in München. Friedrich Vischer. Schiffe, welche von Sizilien und Sardinien kommen, sind einer Gebiet Gebiet:

. 78 825 g, Baisweil S da er Natur gezeichnet von J. Schäfer. ilder aus den P 8 * 8 bayerischen Alpen; Viberwier, NRöch vee-. Zeichnung von M. Kuhn. Quarantäne nicht mehr unterworfen. (R.⸗A. Nr. 101 vom 29. April 1886.) nlasber 10 526 60 Tanzpause. Gemälde von W. Zimmer. Nach einer Photographie 1) Königsberg 3 730 90 von Franz Hanfstängl in München. Echo und Narciß Nach einem 10 223 Gemälde von Edmund Kanoldt. Hermann Kletke, †Fam 2. Mai. Ein 72 032 10 eierlegendes Säugethier. Der Ameisenigel. Gezeichnet von G. Mützel. 2 709— Wiener Bilder: Aus der niederösterreichischen Landes⸗Findelanstalt. 5 922 70 12 Abbildungen. Originalzeichnungen von G. Zafaurek. Poly⸗ 7266 50 technische Mittheilungen: Caroussel zum Selbstfahren. Selbst⸗ 1 308 befreier für Thiere. 2 Figuren. Der photographische Hut. 2 Figuren. 4 169 30 Mikroskopir⸗Lampe. Moden: Sommerpaletot. Sommer⸗ 3 028 kostüm. Promenadenanzug. Besuchstoilette. Jubiläums⸗ 14 266 60 in Berlin. 43 Abbildungen nach den Original⸗ 7 400,10 s . 17 2790 2 22 b— —:;4 3A 82 eich 2 . 8 ü s 5 5 T1A114“ 154 898) Stck. mit überhauot Sturkoar be Füng (. x B.) Der „St.⸗A. f. V. 5 18380 Uhr den Gülerveilch- 19360 1884 84 109,67, Fesrüesläne meldet, daß auf Befehl des Königs ein wuͤrttembergischer 17 82090 Tragfähigkeit diter Wagen betrug im Ganzen 1 633 222 [E abgefandt ist, um das Impfverfahren 11 57960 (1883/84 1 520 673) llnauf 1 ch.4,81 (1888/66 is 6 933 90 4,81) t. Die Beschaffungskosten der Gepäck⸗ und Güter⸗ 5 597 90 wagen erforderten 497 015 774 (1883/84 459 528 426) ℳ, 1 787 10 d. i. auf 1 Achse 1698 (1883/84 1453) An Postwagen waren 5 067 80 vorhanden 736 (1883/84 693) Stück mit 1995 (1883/84 1858) 15 335 90 Achsen. Bei einem Vergleich der Resultate für sämmtliche deutsche 4 196 60 Eisenbahnen mit denen bei den preußischen Staatseisenbahnen ergiebt 29 022 sich u. A.: In Deutschland waren vorhanden auf 10 km Betriebs⸗ 17 70⁴ 45 5 748 30 3 314 40 35 157 50

nen glücklichen Versuche wieder aufgegeben worden seien, beinahe noch Alles zu thun: ein Beweis, wie unendlich schwer das Erfinden von etwas wirklich Neuem auf eihhdhesschem Gebiete sei. Welche Sestafe dieser Styl in Zukunft einmal annehmen werde, vermöge deshal auch noch Niemand zu sagen. Wenn man aber frage, welcher von den beiden für die Weiterentwickelung unentbehrlichen Stylen die fruchtbarsten Elemente für die künstlerische ee so ver⸗ wickelter Aufgaben darbiete, wie unsere Zeit mit ihrem Reichthum an konstruktiven Hülfsmitteln sie der Baukunst stellt, so könne die Antwort nicht zweifelhaft sein. Das hellenische Prinzip, Wesen und Zweck eines jeden Baugliedes durch seine Form und Kunstsymbole zum Ausdruck zu bringen, sei jedenfalls das allgemein An⸗ wendbare; das Prinzip der Gothik, überall nur die Kon⸗ struktion zu zeigen, werde immer schwerer durchführbar, je komplizirter diese ist“ sofern man überhaupt noch ein künstlerisches Werk beanspruche. Diese seine Ansicht sucht der Redner in weiterer Ausführung noch durch Beispiele zu belegen, und kommt schließlich zu dem Axiom: „Die Antike muß wieder der Maßstab werden, an

Statistische Nachrichten. 8

zem hier schon angezogenen, im Reichs⸗Eisenbahnamt bearbeiteten

IV. Bande der „Uebersichtlichen Zusammenstellung der wichtigsten Angaben der deutschen Eisenbahn⸗Sta⸗ tistik, welcher, wie die früheren Bände, im Kommissionsverlage der Kömglichen Hof⸗Buchhandlung von C. S. Mittler und Sohn rschienen ist, sind folgende weitere Mittheilungen entnommen: Im Besitze sämmtlicher deutscher Bahnen mit normaler Spurweite be⸗ fanden sich Ende des Betriebsjahres 1884/85 im Ganzen 12 098 (1883/84 11 726) Lokomotiven, davon waren 2129 (1883/84 1981) Tenderlokomo⸗ tiven; auf 10 km Betriebslänge entfielen demnach 3,29 (83/84 3,25) Loko⸗ motiven; die Beschaffungskosten sämmtlicher Lokomotiven seinschließlich Tender) erforderten 581 097 313 (1883/84 570 439 823) ℳ, d. i. auf 1, Lokomotive durchschnittlich 48 033 (1883/84 48 647) Die Anzahl sämmtlicher Personenwagen betrug 22 145 (188 /84 21 684) Stück mit überhaupt 49 586 (1883/84 48 732) Achsen, d. i. für 10 km Betriebslänge für den Personenverkehr 13,71 (1883/84 13,75) Stück. Die Beschaffungskosten der Personenwagen beliefen sich im Ganzen auf 168 493 204 (1883/84 164 020 477) ℳ, d. i. auf 1 Achse durchschnittlich 3398 (1883/84 3366) An Gepäck⸗ und Güterwagen waren überhaupt vorhanden 246 588 (1883/84 241 634) Stück mit im Ganzen 503 223 (1883/84 493 236) Achsen, d. i., auf 10 km Betriebslänge für den Güter⸗ verkehr 137,02 (1883/84 137,03) Stück; die Tragfähigkeit dieser Wagen betrug überhaupt 2 393 773 (1883/84 2 337 433) t oder auf 1 Achse 4,76 (83/84 4,74) t. Die Beschaffungskosten der Gepäck⸗ und Güterwagen erforderten im Ganzen 727 494 712 (1883/84 714 528 794) oder auf 1 Achse 1594 (1883/84 1449) An Postwagen waren vorhanden 1389 (1883/84 1368) Stck. mit 3467 (1883/84 3384) Achsen. Bei den preußischen Staatsbahnen betrug die Zahl der Lokomotiven im Ganzen 8035 (1883/84 7293), davon waren Tenderlokomotiven 1419 (1883/84 1274) Stck., auf 10 km Betriebslänge kamen 3,86 (1883/84 3,87) Stck. Die Be⸗ schaffungskosten derselben einschl. Tender betrugen 387 908 181 (1883/84 355 588 726) ℳ, d. i. auf 1 Lokomotive durchschnittlich 48 277 (1883/84 48 758) Die Anzahl der Personenwagen belief sich hier überhaupt auf 12 447 (1883/84 11 274) Stck., mit im Ganzen 28 941 (1883/84 26 010) Achsen, d. i. auf 10 km Be⸗ triebslänge für den Personenverkehr 14,23 (1883/84 14,19) Stck. Die Beschaffungskosten der Personenwagen erforderten 102 871 759 (1883/84 91 153,867) ℳ, d. i. auf 1 Achse 3555 (1883/84 3505) Die Gesammtzahl der Gepäck⸗ und Güterwagen betrug bei den preu⸗

tReichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 13. Mai

zum Deutschen

Die Versammlung findet in Gegenwart eines Beauftragten der⸗ jenigen Behörde, welche dieselbe einberufen hat, statt. Der Beauf⸗ 8 tragte hat die Versammlung zu eröffnen, die Wahl eines aus einem Vorsitzenden, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisitzern be⸗ stehenden provisorischen Vorstandes herbeizuführen und, bis dieselbe erfolgt ist, die Verhandlungen zu leiten. 8

Nach erfolgter Wahl übernimmt der provisorische Vorstand die Leitung der Verhandlung, führt die Geschäfte bis zur Uebernahme derselben durch den definitiven Vorstand und beruft erforderlichen Falls die weiteren Genossenschaftsversammlungen. In den Genossen⸗ schaftsversammlungen muß der Beauftragte der Behörde auf Ver⸗ langen jederzeit gehört werden.

Die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

S. .

Die Beschlußfassung der Vorstände kann in eiligen Fällen durch schriftliche Abstimmung erfolgen.

Mitglieder von Selbstverwaltungsbehörden, welche auf Grund des §. 26 Absatz 3 die Verwaltung der Genossenschaft führen, dürfen in Angelegenheiten, an deren Bearbeitung sie in Wahrnehmung der Interessen der Genossenschaft theilgenommen haben, bei der Ent⸗ scheidung im Verwaltungsstreitverfahren oder bei der Entscheidung der Aufsichtsbehörde (vergl. §. 12) 88 mitwirken.

Die Genossenschaft wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vertretung erstreckt sich auch auf die⸗ jenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Durch das Statut kann die Vertretung auch einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vor⸗ standes übertragen werden.

Durch die Geschäfte, welche der Vorstand der Genossenschaft und die Vorstände der Sektionen, sowie die Vertrauensmänner innerhalb der Grenzen ihrer gesetzlichen und statutarischen Vollmacht im Namen E““ abschließen, wird die letztere berechtigt und ver⸗ pflichtet.

Zur Legitimation der Vorstände bei Rechtsgeschäften genügt die Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde, daß die darin bezeich⸗ neten Personen den Vorstand bilden.

Wählbar zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauens⸗ männern sind nur die Mitglieder der Genossenschaft beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter. Nicht wählbar ist, wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist oder sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.

Die Ablehnung der Wahl ist nur aus denselben Gründen zu⸗ lässig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden.

Genossenschaftsmitglieder, welche eine Wahl ohne solchen Grund ablehnen, können auf Beschluß der Genossenschaftsversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu erhöhten Beiträgen bis zum doppelten Betrage herangezogen werden.

Das Statut kann bestimmen, daß die von den Unternehmern bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauensmännern Len werden können.

Die Mitglieder der Vorstände und die Vertrauensmänner ver⸗ walten ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Ge⸗ nossenschaftsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust bestimmt wird. Baare Kaslagen werden ihnen von der Genossenschaft ersetzt, und zwar, soweit sie in Reisekosten bestehen, nach festen, von der Genossen⸗ schaftsversammlung zu o

Die Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner haften der Genossenschaft für getreue Geschäftsverwaltung, wie Vor⸗ münder ihren Mündeln.

Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner, welche absichtlich zum Nachtheil der Genossenschaft handeln, unterliegen der Strafbestimmung des §. 266 des u“

So lange die Wahl der gesetzlichen Organe einer Genossenschaft nicht zu Stande kommt, so lange ferner diese Organe die Erfüllung ihrer gesetzlichen oder statutarischen Obliegenheiten verweigern, hat das Reichs⸗Versicherungsamt die letzteren auf Kosten der Genossen⸗

““ hme an Seeggege. im Deutschen Reich . im Monat April 1886.

4.

In 1886 + mehr weniger.

Einnahme

Ober⸗Post⸗Direktions im Monat

8 Bezirke.

1“

Das Genossenschaftsstatut muß Bestimmung treffen:

1) über Namen und Sitz der Genossenschaft;

2) über die Bildung des Genossenschaftsvorstandes und über den

Umfang seiner Befugnisse;

3) über die Bildung des

scheidung über Beschwerden (§§. 38, 82) ;3 1“

4) über die Zusammensetzung und Berufung der Genossenschafts⸗

versammlung, sowie über die Art ihrer Beschlußfassung;

5) über das den Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung zu⸗

stehende Stimmrecht und die Prüfung ihrer Legitimation; 78

6) über den Maßstab für die Umlegung der Beiträge und, sofern

nicht die Umlegung nach dem Maßstabe von Steuern erfolgt, über

d96 bei der Veranlagung und Abschätzung zu beobachtende Verfahren 833, 37)2

7) üͤber das Verfahren bei Aenderungen in der Person des Unter⸗

nehmers, sowie bei Betriebsveränderungen (§§. 47, 48);

8) über die Folgen der Betriebseinstellungen, insbesondere über

die Sicherstellung der Beiträge der Unternehmer, welche den Betrieb

einstellen; . . krrnateer e

9) über die den Vertretern der versicherten Arbeiter (§. 49) zu

gewährenden Vergütungssätze (§§. 53 Abs. 2, 60 Abs. 1);

10) über die Aufstellung, Prüfung und Abnahme der Jahres⸗

rechnung; .“

11) über die Ausübung der der Genossenschaft zustehenden Be⸗

fugnisse zum Erlaß von Vorschriften behnis der Unfallverhütung und

zur Ueberwachung der Betriebe (§§. 87 ff.);

12) über das bei der Anmeldung und dem Ausscheiden der ver⸗

sicherten Betriebsunternehmer und anderer nach §. 1 nicht versicherter

Personen (§. 2) zu beobachtende Verfahren, sowie über die Er⸗

mittelung des Jahresarbeitsverdienstes der ersteren (§. 3) und darüber,

welche in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben des betreffenden

1 743 60 Genossenschaftsbezirks beschäftigten Personen als Betriebsbeamte (§. 1

Abs. 4) anzusehen sind;

79907 Se 13) über die Voraussetzungen einer Abänderung des Statuts. 206 . 20.

208 0 Die Genossenschaftsversammlung besteht aus Vertretern der ver⸗

1 338 sicherungspflichtigen Unternehmer. 11 1 . 2 050 80 Das Statut kann vorschreiben, daß die Berufsgenossenschaft in 272 50 örtlich abgegrenzte Sektionen eingetheilt wird und daß Vertrauens⸗ 6 946 60 männer als örtliche Genossenschaftsorgane eingesetzt werden. Enthält 154 40 dasselbe Vorschriften dieser Art, so ist darin zugleich über Sitz und 951715 Bezirk der Sektionen, über die Zusammensetzung und Berufung der Sektionsversammlungen, sowie über die Art ihrer Beschlußfassung, 4 074 40 über die Bildung der Sektionsvorstände und über den Umfang ihrer 96690 Befugnisse, sowie über die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauens⸗ nen ode rnel männer, die Wahl der letzteren und ihrer Stellvertreter und den Um⸗ Maßstab für die Umlegung der Beiträge. fang ihrer Befugnisse Bestimmung zu treffen. §. 33. b 8 Die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauensmänner, sowie die Durch das Statut kann, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung Wahl der letzteren und ihrer Stellvertreter, kann von der Genossen⸗ die Versicherung der Familienangehörigen des Betriebsunternehmers schaftsversammlung dem Genossenschafts⸗ oder Sektionsvorstande, die ausgeschlossen ist (§. 1 Abs. 3), bestimmt werden, daß die Beiträge Wahl der Sektionsvorstände den Sektionsversammlungen übertragen der Berufsgenossenschaften durch Zuschläge zu direkten Staats⸗ oder Kommunalsteuern aufgebracht werden. Sofern das Statut eine solche

12 520/60 3 401 70 10 609 30 61 771 80 2 791 30 6 020/10 6 879 /60 1751— 4 418 40 2 983, 13 987 10 7 390 20 5 471 40 11 798 80 6 465/ 60 10 605/ 20 7 048 60 5 861 90 1 819 90 4 977/70 17 469 70 3 692/10 27 78650 13 080 20 5 738 3 053 90 32 893/20 1 845/90 11 844 20 35 710 20 17 336/80 4 963 90 11 313/ 60 2 445 50 4 296 /60 4 191 10 15 849 90 57 933 40 15 299 /90 3 497/70 478 815 50

42 697 70 19 379 30G 520 89250 ‧◻‿

329 20 386 30 10 260 30 82 30 97 40 386 90 443 249 10 45 279 50 9 ˙90 346 90 2 184 80 905 30 974 40 114 70 264 90 10

2 133 80 504 50

1 235 50 4 624 25 10 30 260/50 2 264 30 302 50 929 60 1 911 40

Genossenschaftsausschusses zur Ent⸗ Potsdam.. . 6) Frankfurt a. O. Stettin... Köslin. Posen. Bromberg Breslau .

Liegnitz.

Berlin, 13. Mai 1886.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute beendigten Ziehung der 2. Klass d 22 . 8 d 2'. 1 89 8 e

Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 3

1 Gewinn von 12 000 auf Nr. 8492.

2 Gewinne von 1800 auf Nr. 52 958. 59 345. Oppeln

2 Gewinne von 300 auf Nr. 17 201. 64 503. Mandeburg 8

Die „Soc. Corr.“ berichtet über die Arbeitslosigkeit in 1. Wien: Vor einiger Zeit suchte ein Freund der „Sociel⸗Corren Liel . welcher in Wien wohnt, in einem dortigen Blatte einen Schreiber⸗ Fänmasere unter Aufforderung, den Preis für je 1000 Worte beizufügen. Auf Münster Frankreich. 100 e ein, 5 solche von früheren 8 seschluß vom 20. Februar d. & inn bei de SIIiz Beamten, die meisten von Kaufleuten und Buchhaltern. Kaffel.. besserung der Thierarzneischulen gebildet worden, welche aus 35 —50 3 Cö“ EEET11.“ 20—30 Kreuzer 24) Köln dem Frertes für Ackerbau als Vorsitzenden, sowie einer Anzahl von 111“ Feuser 11s n20 8 89 (8 e 5 25) Aachen Beamten und Sachverständigen als Mitgliedern besteht. (scchvreiben. Aus den eingelaufenen Briefen sprach viel Fiotl. 3) zu 26) Koblenz . Noch größer scheint indessen die Arbeitslosigkeit zu Wien in den 8 Düßseldorf handarbeitenden Kreisen zu sein. Wie der neue „Verein für Arbeits⸗ 28 vermittelung“ berichtet, meldeten sich bei ihm 2795 Arbeitsuchende, 29) Dresden . doch konnte er nur 326 Bewerber unterbringen. Die Abgewiesenen 9 Leipzig He waren vorzugsweise Metallarbeiter, Tischler und Geschäftsdiener. Der 68 Karlsruhe Verein schätzt die Zahl der Arbeitslosen in Wien auf 60 000 Personen, 32) LE was offenbar zu niedrig gegriffen ist. Wie sehr Entbehrung und in Folge 33) Darmstadt M. dessen Erkrankungen zunehmen, läßt sich der Thatsache entnehmen, daß 8 i. M. die Allgemeine Arbeiter⸗Kranken⸗ und Invaliden⸗Kasse in Wien im ersten 89 B b schcei Vierteljahr 1886 um 17 870 Fl. = 27 % mehr an ihre Mitglieder 36) e hweig. zu zahlen hatte als im gleichen Zeitraum des Jahres 1885. Mit 37) der Abhülfe des Arbeitsmangels beschäftigt man sich auch in Wien. 38) Hamburg. 1&. Allein was man vorschlägt, die Ausführung einer Reihe großer öffent⸗ 39) Straßburg i. E. licher Bauten, kann unmöglich dem gewünschten Zweck entsprechen. 40) Metz. 8 Sämmtliche Arbeiter des Baufaches sind gerade jetzt vollauf beschäf⸗ Summe I. tigt. 8* mit Pehce ern. Tischlern, Geschäftsdtenern und Schrei⸗ Bayern bern kann man doch weder Flüsse und Straßen regulir Ka⸗ vi. 20 3462 sernen und Eisenbahnen Bauen, 1 v““ 8 1

Berlin, im Mai 1886. Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.

Veterinärwesen.

23

sägge in 1884/,85 8,169 bei den preuß. Staatsbahnen 3,86 Loko⸗ motiven; in Deutschland kostete eine Lokomotive durchschnittlich 48 033 ℳ, bei den preuß. Staatsbahnen 48 277 ℳ; in Deutschland kamen auf 10 km resp. Betriebslänge 13,71 Achsen der Personen⸗ wagen und 137,02 Achsen der Gepäck⸗ und Güterwagen, bei den preuß. Staatsbahnen 14,23 und 163,60 Achsen. In Deutschland 1 Achse der Nersonsgeb ais durchschnittlich 3398 ℳ, eine Achse der Güter⸗ und Gepäckwagen 1594 ℳ, bei den preuß. Staatsbahnen betrugen diese Kosten 3555 und 1698 8 91

Gewerbe und Handel.

Wie aus Helsingfors mitgetheilt wird, sind 27 M 8 Hel gf eth ; e.; für das Jahr 1886 verschiedene Ermäßigungen des finnischen Ein⸗ E11““ worden. Danach beträgt dieser Zoll, insofern in der Folge andere Bestimmungen veröffentli e sollte g ffentlicht werden sollten, I. für verzinntes Eisenblech 70 Penni pro Liespfund, a. für Spant⸗ und Winkeleisen (Eckeisen), nebst den verschie⸗ denen hierunter zu rechnenden Sorten, 1 für Stahl in Stangen verschiedener 85 Fechistahl, für Stahlblech bei mehr als 12 Zoll Breite und weni ) d ) ben d6 Penn als 8 Zoll Dicke, 8 sas 55 Penni pro Liespfund, wobei Stahl in Stangen von höchst 8 . 51 7 6 --77 2 88 9 7 ens 12 Sol Fireits abfs fgsonmirt verstanden ist, G 1 b „für Stahlbleche bei einer Breite von mehr als 12 Zoll falls die Dicke nicht weniger als x Zoll beträgt, 45 Penni 88 ½ Z eträgt, 45 Penni pro

Die „New⸗Yorker Hdls. Ztg.“ schreibt in i

7. T Hdls. Ztg.“ schreibt in ihrem vo 30. v. M. datirten Wochenbericht: Nahezu 45 000 Aüremn. 8n Kohlenbergwerken, Eisenbahnen, der Textilbranche und anderen In⸗

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

S 1“ a’ die Unfall⸗ und Kranken⸗ eErsicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, isst in 1 eh. im Verlage der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32 schi

(es G helmstraße 32, erschienen G „Unter dem Titel: die griechische

13 799 10 58 205 90 22 246 50 3 34330 508 00265 46 772 10

m,

schaft wahrzunehmen oder durch Beauftragte wahrnehmen zu lassen.

1 . Fesc studiren wir he Baukunst“ liegt uns die Festrede vor, welche Stadtbaurath H. Blankenstein beim Schinkelfest des Bevffche Architektenvereins am 13. März d. J. gehalten hat (Berlin, Verlag von Ernst und Korn Wilhelm Ernst). Der Verfasser weist im Eingange der Rede darauf hin, wie sich befremdlicher Weise bereits

Der Centralverein für Arbeitsnachweis hatte auch in den letzten beiden Monaten März und April recht erfreuliche Resul⸗ tate zu verzeichnen. In 1531 gemeldeten Vakanzen konnten von 1530 Arbeitsuchenden 1002 placirt werden.

Stimmen erheben, die wenn auch bisher nur schüchtern und leise die Antike als einen längst überwundenen Standpunkt und ihr Studium als zwecklos bezeichnen. Diese Erscheinung stehe in innigem Zusammenhang mit dem immer mehr in den Vordergrund ge⸗ stellten gemeinen Nützlichkeitsprinzip, das auch die Werthschätzung der klaslischen Bildung herabzumindern sich erdreistet und von jedem Studium einen unmittelbar greifbaren Nutzen fordert Diesen Bestrebungen gegenüber sei es nothwendig, klar darzulegen, aus welchen Gründen die hellenische Baukunst als Rasgan spunkt alles architektonischen Studiums jetzt und für alle Zeiten zu betrachten sei, weshalb sie unerläßlich sei für jeden Architekten, der seine Kunst wirklich verstehe und mit vollem Verständniß weiter bilden will so unerläßlich wie das Studium der alten Sprachen nicht nur für den Philologen, sondern für einen Jeden, der Anspruch auf die volle Bil⸗ dung unserer Zeit macht. Man studire die Baustyle der Vergangen⸗ heit zunächst im allgemeinen kunstgeschichtlichen Sinne, um unseren eigenen geschichtlichen Standpunkt zu begreifen und von ihm aus weiter zu schaffen. Falsch sei es aber, sie blos geistlos zu kopiren Nachdem schon alle älteren Baustyle an der Reihe gewesen, werde es einem findigen Kopf vielleicht gelingen, noch irgend einen Styl aus⸗ . zugraben, der unserem Bauwesen eine Zeit lang tributpflichtig gemacht werden könne, bis auch er ausgesogen ist und zu den Todten geworfen werden müsse. Dann endlich werde man, wie Semper einmal gesagt habe, aufhören müssen, „die Vergangenheit zu bestehlen, um die Zu⸗ kunft zu belügen“. Das sei aber nur möglich, wenn man den Faden der Entwickelung da wieder aufnehme, wo er Schinkels und seiner Schüler Händen entfallen. Man müsse zurückkehren zu den Quellen der Kunst und die Baustyle der Vergangenheit in künstlerischem, in kunstphilosophischem Sinne studiren, nicht um mit den Schätzen des Alterthums die eigene Armuth zu verdecken, sondern zur Befruchtung für unser eigenes Denken und Erfinden, gerade w die Heroen unserer Litteratur, unsere großen Dichter und Denker die Sprache und die Schriftwerke des Alterthums erforscht haben, um unsere eigene Sprache und Dichtung zur höchsten Vollendung zu führen. In diesem Sinne verdiene die hellenische Baukunst vor Allem Beachtung wegen der vollkommenen Durchdringung des materiell Geschaffenen von der künstlerischen Idee, wegen der Uebereinstimmung der konstruktiven Glieder mit den Kunstformen und wegen des vollendeten, niemals übertroffenen Ebenmaßes in allen Theilen eines Bauwerks. Der Redner weist sodann in fesselnder Ausführung nach, wie das Gesetz der Formenbildung im hellenischen Styl von der technischen Herstel⸗ lung des Werkes gänzlich absieht, lediglich das Wesen und den Zweck eines jeden Gliedes im baulichen System betont und diese Zweck⸗ bestimmung zum Ausdruck bringt. Darum müßten diese Formen und ihre Verhältnisse durch jahrelange Uebung im Darstellen und Nach⸗ empfinden erlernt werden, so daß sie dem Kunstzünger in Fleisch und Blut übergehen und ihm immer gegenwärtig bleiben bei Allem, was er felbst schafft; ihre Kenntuiß und Beherrschung sei unerläßlich nothwendig für Jeden, der überhaupt, „schön⸗ bauen will Nachdem der Redner sodann die Gothik mit der Antike in Vergleich gestellt und den Werth dieser beiden historischen Style für die Decken⸗ bildung geprüft, spricht er die Ansicht aus, daß ein neuer Baustyl us der architektonischen Verwendung der Eigenschaften des Eisens 188 erwachsen müsse. Die Entwickelung eines solchen in rein truktiver Hinsicht sei auch schon weit vorgeschritten, aber für die künst⸗

vw19 wie

dustrien befinden sich gegenwärtig in den Vereinigten Staaten im Ausst und es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dda⸗ das ö sich freiwillig ihres Erwerbs begebenden Massen sich in aller⸗ nächster Zeit noch bedeutend vergrößern wird. Indessen wird schon jeßt, allgemein erkannt, daß die ganze schiefe Bewegung, so schnell wie sie auf die Spitze getrieben worden, ebenso schnell auch wieder unter dem Einflusse richtigerer Einsicht dessen weß der Arbeiter zur Verbesserung seiner Lage bedarf, in sich selbst zusammen⸗ fallen wird. Diese Ansicht wird von den Verständigen unter den 11 Arbeiter selbst getheilt. Eine dauernde Schädigung der Geschäftsinteressen oder gar eine plötzliche Revolution der sozialen Verhältnisse wird von Niemandem hier zu Lande befürchtet, wohl aber sieht die Kaufmannswelt mit tiefem Bedauern ihre kaum erst wieder erwachten Hoffnungen auf Neubelebung von Handel und In⸗ dustrie im Keime geknickt und die Entwickelung de⸗ Ressourcen des an welcher Kapital und Arbeit, zu gemeinsamem Gewinn, vereint wirken sollten, auf unbestimmte Zeit zurück⸗ Pehartn. Fast das einzige Gebiet, auf welchem sich reges Le en zeigt, ist der Bau von Eisenbahnen, und zwar hauptsächlich im Westen Das Geschäft am Waaren⸗ und Produkten⸗Markt 9 auf fast allen Gebieten still verlaufen. Weizen und Mais 11 vorwöchentliche Schlußnotirungen nicht behaupten, begegneten a 8 vh ehet ehend recht guter Exportfrage, die jedoch am Schluß für Eehcetc Ee b ct sescht viel Fflcchet aufgetreten ist. Weizenmehl 1 n ge ndenz und fand nur für einzelne sehr beliebt Marken Beachtung. In der Lage des Frachtenm pate eine wesentliche Aenderung stattgefunden. B 1161“ Fetc höher, ohne jedoch besonders lebhaftes Geschäft gemacht zu haben ee Bäeäc Ble fne Stimmung. Für Brasil⸗Kaffees Murde ein weiterer Avanz etablirt, der jedoch von keiner Be . Nachfrag hesreittt war. Von rein meckenden Sorten fade üang c 8 h westin ische Kaffees Beachtung. Rohzucker entbehrte in Folge des ¹ der Raffinerie⸗Arbeiter jeglichen Begehrs, hat sich aber difces 88 Einfluß der festen Haltung der europäischen Märkte im 6 he ehauptet. Am Theemarkt herrschte ein stetiger Ton. Pro⸗ nen Anfangs in willigerer, gegen Schluß jedoch 5 er in F erer Tendenz und haben in den meisten Branchen ruhiges egitimes Geschäft gehabt. Terpentinöl ist ebenso wie Harz sehr still und flau gewesen. Raffinirtes Petroleum still aber gut behauptet lhe ling Csrti steates haben sia s dem Anfangs der Woche er⸗ Bruche ganz wenig erholt, schlossen heute aber in fest Tendenz zu 73 c G. Die Situation am Metallmar In Wer wesentliche Aenderung erlitten. Fremde und eehmaett, 1g. I aere n eehn. Der Import fremder Webstoffe beträgt 1b beendete 8 97 D 938 462 1“ TNe 2a8 88 Doll. gegen 1 938 463 Doll

Submissionen im Auslande

1) Nächfe Belgien. 1) Nächstens. Börse zu Brüssel.

Snne en 2,60 m Länge. Vorläufige Kaution 0,15 Fr. pro 8 . 1 ’e beim Ingenieur en chef, Direktor Goffin, Rue Latsrale Nr. 2 zu Brüssel und bei der Commission de ceception des

Lieferung von 50 000 eichenen

lerische Durchbildung bleibe, nachdem die vor einigen Jahrzehnten begonne⸗

fers et bois, Rue d'Idalie Nr. 38, zu Ixelles⸗Brüssel.

8

Der Verein errichtet jetzt

in allen Stadtgegenden Annahmestellen für die Aufträge der Ae e

geber und erhofft von dieser neuen Einrichtung eine größere Aus⸗

-1 Alle Zuschriften sind an das Bureau

Dammühlen⸗Grundstück, Eingang Poststraße 16 (Fernsprechanschluß

Nr. 3235), zu richten. 8 Rom, 12. Mai. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute N kittag sind an der Cholera in Venedig 6 Personen erkrankt und

4 Personen gestorben; in Bari 15 erkrankt und 9 gestorben, und

in Ostuni 4 erkrankt.

Krolls Theater. Der Wiener Heldentenorist Hr. Leo Gritzinger wird nur noch an wenigen Abenden auftreten. Am Sonntag singt er den „Propheten“, und zwar im Verein mit Fr. Grofsi (Bertha) und der trefflichen Altistin Fr. Baader (Fides).

„Das lachende Berlin“ wird im Walhalla⸗Theater nur noch an wenigen Abenden zur Aufführung gelangen, da Hr. Link im Laufe dieses Monats seinen vertragsmäßigen Urlaub antritt.

Die Pianistin Frl. Auguste Fischer, unter Leitung des Prof Klindworth ausgebildet, gab gestern im Saale des Arung Res ro ein Concert, in welchem sie zum ersten Mal vor dem hiesigen Uünrikum verjchten. 78 eine grog⸗ Ghg älterer und neuerer Ton⸗ stücke zu Gehör brachte. Ihr Spiel zeichnet sich d 1 Verständniß, klares Phrasiren 1 sic dngs einsehendes aus. Ihrem zarten Anschlage fehlt es zugleich nie Kraft, wo dieselbe wirksam einzutreten hat, mäßige Gebrauch des Pedals den Reiz ihres Spiels noch besonders. Mit diesen Vorzügen begabt, konnte es nicht fehlen, daß sie die C-moll⸗Sonate von Beethoven im Verein mit dem Prof. de Ahna mit großer Vollendung vortrug. Ebenso gelangen der Künstlerin die Kompositionen von Schumann, Bach, Chopin, Liszt, Brahms und Rubinstein, die sie allein ausführte. Die ausgezeichnete, stets gern gehörte Concert⸗ sängerin Frl. Helene Oberbeck unterstützte das Concert durch den Vor⸗ trag einer Ballade von H. Hoffmann und dreier Lieder von Brahms, Jensen und Blumner, die mit stürmischem Beifall aufgenommen wurden. Prof. de Ahna trat auch noch in einer Sololeistung hervor in welcher er die beiden reizenden und poetisch empfundenen Idyllen von Schumann: „Gartenmelodie“ und „Am Springbrunnen“ in wirk⸗ samster Weise zur 8898 brachte. Eine ungenannte junge Dame begleitete sämmtliche, oft für das Klavier sehr schwere Aufgaben ent⸗ veteeer Kompositionen mit so vorzüglicher Sicherheit und Diskretion, 6 oft. auch ihr ein Theil des Beifalls gelten konnte, der in reich⸗ ichem Maße nach allen Vorträgen des Abends gespendet wurde.

auch erhöht der sehr

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Schol;). Druck: W. Elsner⸗ Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

und korrekte, stets unfehlbare Technik an der nöthigen

Gesetz, betreffend die Ue eall⸗ und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben 8 beschäftigten Personen.

Vom 5. Mai 1886. (Schluß.) nd Veränderung der Berufsgenos schaften. Bildung der Berufsgenossenschaften.

Die Berufsgenossenschaften werden auf Grund von Vorschlägen der Landesregierungen durch den Bundesrath nach Anhörung des Reichs⸗Versicherungsamts gebildert. 1

Vor Einbringung der Vorschläge sind Vertreter der unter §. 1 fallenden Betriebe, welche zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt wer⸗ den sollen, zu hören.

Statut der Berufsgenossenschaft. §. 19.

Die Berufsgenossenschaft regelt ihre Angelegenheiten und ihre Geschäftsordnung durch ein Genossenschaftsstatut, welches durch eine Generalversammlung (konstituirende Genossenschaftsversammlung) zu beschließen ist.

schließen is §. 20.

Die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht aus Ver⸗ tretern der Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe. 1

Die Gemeindevertretung oder, wo solche nicht besteht, die Ge⸗ meindebehörde bezeichnet aus der Mitte der der Gemeinde angehörigen Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter Wahlmänner, deren Zahl die Landes⸗Centralbehörde bestimmt. Die Wahlmänner werden nach Bezirken, welche von den Landes⸗Centralbehörden bestimmt werden, zu Wahlversammlungen berufen. Die letzteren wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit die Vertreter, aus welchen die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht. Im Uebrigen wird das Wahlverfahren durch eine von der Landes⸗Central⸗ behörde zu erlassende Wahlordnung geregelt, in welcher die Vertreter auf die Wahlbezirke nach der Zahl der Wahlmänner so zu vertheilen sind, daß mindestens ein Vertreter auf je zwanzig. Wahlmänner ent⸗ fällt. Die Landes⸗Centralbehörde kann die Bestimmung der Wahl⸗ bezirke und den Erlaß der Wahlordnung auch einer anderen Behörde übertragen. 8 8 1 .

Geht der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen eines Bundesstaates hinaus, so werden die Obliegenheiten der Landes⸗ Centralbehörde vom Reichs⸗Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Centralbehörden der betheil ten Bundesstaaten wahrgenommen.

Die Berufung der konstituirenden Genossenschaftsversammlung erfolgt, wenn der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen eines Bundesstaats hinausgeht, durch das Reichs⸗Versicherungsamt, im Uebrigen durch die Centralbehörde des Bundesstaats, zu welchem der

werden.

Das Genossenschaftsstatut bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmi⸗ gung des Reichs⸗Versicherungsamts. 1u 8

Gegen die Entscheidung desselben, durch welche die Genehmigung versagt wird, findet binnen einer Frist von vier Wochen nach der Zu⸗ stellung an den provisorischen Genossenschaftsvorstand (§. 21) die Be⸗ schwerde an den Bundesrath statt. 1“

Wird innerhalb dieser Frist Beschwerde nicht eingelegt oder wird die Versagung der Genehmigung des Statuts vom Bundesrath auf⸗ recht erhalten, so sind die Vertreter (§. 20) innerhalb vier Wochen zu einer neuen Genossenschaftsversammlung behufs anderweiter Beschluß⸗ fassung über das Statut in Gemäßheit des §. 21 zu laden. Wird auch dem von dieser Versammlung beschlossenen Statut die Geneh⸗

solches von dem Reichs⸗

migung endgültig versagt, so wird ein s Versicherungsamt erlassen. 1 8 Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehmigung des Reich Versicherungsamts. Gegen deren Versagung findet binnen einer Frist von vier Wochen die Beschwerde an den Bundesrath statt. Veröffentlichung des Namens und Sitzes der Genossenschaft ꝛc. 25.

Nach endgültiger Feststellung des Statuts hat der Genossenschafts⸗ vorstand durch den „Reichs⸗Anzeiger“, für die über die Grenzen eines Bundesstaates sich nicht hinaus erstreckenden Genossenschaften durch das zu den amtlichen Veröffentlichungen der Landes⸗Centralbehörde bestimmte Blatt bekannt zu machen:

1) den Namen und den Sitz der Genossenschaft,

2) die Bezirke der Sektionen und der Vertrauensmänner,

3) die Zusammensetzung des Genossenschaftsvorstandes und der Sektionsvorstände sowie, falls von den Bestimmungen des §. 26 Gebrauch gemacht ist, die betreffenden Organe der Selbstverwaltung.

Etwaige Aenderungen sind in gleicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 8

Genossenschaftsvorstände.

Dem Genossenschaftsvorstande liegt die gesammte Verwaltung der Genossenschaft ob, soweit nicht einzelne Angelegenheiten durch Gesetz oder Statut der Beschlußnahme der Genossenschaftsversamm⸗ lung vorbehalten oder anderen Organen der Genossenschaft über⸗ tragen sind. 1

Der Beschlußnahme der Genossenschaftsversammlung müssen vor⸗ behalten werden: 1“ ·;

1) die Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes,

2) Abänderungen des Statuts, 8

3) die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, falls diese nicht einem Ausschusse der Genossenschaftsversammlung von der letzteren übertragen wirdrde. 1““

Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann für einen bestimmten Zeitraum die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, sowie die Verwaltung der Genossenschaft, soweit sie den Vorständen zustehen würde, ganz oder zum Theil an Organe der Selbstverwal⸗ tung mit deren Zustimmung übertragen werden. Eine solche Ueber⸗ tragung bedarf der Genehmigung der Landes⸗Centralbehörde. 1

Soweit eine solche Uebertragung stattfindet, gehen die Befugnisse

1

Berufsgenossenschaft binnen

und Obliegenheiten der Organe der Genossenschaft auf die betreffen⸗

Bezirk der Genossenschaft gehört, oder durch eine von der Central⸗ behörde zu bestimmende andere Behörde.

den Organe der Selbstverwaltung über.

Vorschrift enthält, muß dasselbe auch darüber Bestimmung treffen, wie solche Mitglieder, welche die der Erhebung zu Grunde gelegte Steuer für ihren gesammten Betrieb oder nicht

n Theil desselben

entrichten haben, den Genossensch. zsten heranzu⸗

zu zu ziehen sind.

Sofern das Statut die Umlegung nach dem Maßstabe von Steuern nicht vorschreibt, erfolgt die Umlegung der Beiträge nach der Höhe der mit dem Betriebe verbundenen Unfallgefahr und dem Maß der in den Betrieben durchschnittlich erforderlichen menschlichen Arbeit.

Gefahrenklassen und Abschätzung. 8 3

§. 34. Jede Gemeindebehörde hat für ihren Bezirk nach Bildung der einer von dem Reichs⸗Versicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist ein Ver⸗ zeichniß sämmtlicher Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe aufzustellen und durch Vermittelung der unteren Verwaltungsbehörde dem Genossenschaftsvorstande zu übersenden. In dem Verzeichnisse ist für jeden Unternehmer anzugeben, wieviel versicherte männliche und weibliche Betriebsbeamte und Arbeiter derselbe dauernd und wieviel versicherte Personen derselbe vorübergehend im Jahresdurchschnitt be⸗ schäftigt; bezüglich der letzteren ist auch die durchschnittliche Dauer der Beschäftigung anzugeben

Die Gemeindebehörde ist befugt, die Unternehmer zu einer Aus⸗ kunft über die vorstehend bezeichneten Verhältnisse innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Wird die Auskunft nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ertheilt, so hat die Gemeindebehörde bei Aufstellung des Verzeichnisses nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu verfahren.

Durch die Genossenschaftsversammlung sind für die der Genossen⸗ schaft angehörenden Betriebe je nach dem Grade der mit denselben verbundenen Unfallgefahr entsprechende Gefahrenklassen zu bilden und über das Verhältniß der in denselben zu leistenden Beitragssätze Be⸗ stimmungen z4 treffen (Gefahrentarif).

Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann die Auf⸗ stellung und Aenderung des Gefahrentarifs einem Ausschusse oder dem Vorstande übertragen werden.

Die Aufstellung und Abänderung des Gefahrentarifs bedarf der Genehmigung des Reichs⸗Versicherungsamts.

Wird ein’Gefahrentarif von der Genossenschaft innerhalb einer vom Reichs⸗Versicherungsamt zu bestimmenden Fries nicht aufgestellt, oder dem aufgestellten die Genehmigung versagt, 2 hat das Reichs⸗ Versicherungsamt nach Anhörung der mit der Aufstellung beauf⸗ tragten Organe der Genossenschaft den Tarif selbst festhnseden.

Der Gefahrentarif ist nach Ablauf von längstens zwei Rechnungs⸗ jahren und sodann mindestens von fünf zu fünf Jahren unter Berück⸗ sichtigung der in den einzelnen Betrieben vorgekommenen Unfälle einer Revision zu unterziehen. Die Ergebnisse derselben sind mit dem Ver⸗ zeichnisse der in den einzelnen Betrieben vorgekommenen, auf Grund dieses Gesetzes zu entschädigenden Unfälle der Genossenschaftsversamm⸗ lung zur Beschlußfassung über die Beibehaltung oder Aenderung der bisherigen Gefahrenklassen oder Gefahrentarife vorzulegen. Die Ge⸗ nossenschaftsversammlung kann den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle für die nächste Periode Zuschläge auflegen oder Nachlässe bewilligen. Die über die Aende⸗