1886 / 115 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Vereinigte Sächsisch Thüringische Parafsin und Solaröl⸗ 8 Fabriken in Halle a. Saale.

Die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft werden hiermit zur vierzehnten ordentlichen Generalversammlung auf

Sonnabend, den 5. Juni dieses Jahres, Mittags 1 Uhr,

in das „Hotel zur Stadt Hamburg“ hierselbst höflichst eingeladen. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr unter Vorlegung der Bilanz.

2) Feststellung der zu vertheilenden Dividende. .

3) Ertheilung der Decharge an den Vorstand und den Aufsichtsrath.

4) Beschlußfassung über die Aufnahme einer Anleihe von 800 000 bis 1 000 000 durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, in Gemeinschaft mit der Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik zu Halle a. Saale.

1— Wegen der Theilnahme an dieser Versammlung wird auf die §§. 21 und 22 des Gesellschafts⸗ statuts mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die Actien, außer bei der Direction der Gesellschaft in Halle a. Saale, Meastee eesirss. 49, auch bei 8 der Mitteldeutschen Creditbank in Berlin,

dem Bankhause J. H. Cohn in Dessau, . . Becker & Co. in Leipzig,

8 1 . H. F. Lehmann in Halle a. Saale,

innerhalb der statutenmäßigen Frist deponirt werden können. .““ Halle a. Saale, den 14. Mai 1886. Der Aufsichtsrath:

Leopold,

Vorsitzender. 8— ““

aale.

Zeitzer Parafsin und Solaröl⸗Fabrik in Halle a.

Die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft werden hiermit zur dritten ordentlichen Generalversammlung auf: Sonnabend, den 5. Juni dieses Jahres, Nachmittags 2 ½ Uhr, .““ zur Stadt Hamburg hierselbst höflichst eingeladen. 2☛ Aümdi ,AA“ 1 Tagesordnung: 6““ Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrathes über das abgelaufene Geschäftsjahr. Bericht der Rechnungsrevisoren über Revision der Bücher und Beläge. (efr. §. Statuts.) 1“ Feststellung der Bilanz und Dividende. Ertheilung der Entlastung an den Vorstand und den Aufsichtsrath. Wahl zweier Aufsichtsrathsmitglieder an Stelle des verstorbenen Herrn Albin des ausscheidenden Herrn Bankdirector Ellendt in Berlin. Wahl zweier Rechnungsrevisoren. (efr. §. 29 des Statuts.) Beschlußfassung über die Aufnahme einer Anleihe von 800 000 bis 1 000 000 durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, in Gemeinschaft mit der Vereinigte Sächsisch. Thüringische Paraffin und Solaröl⸗Fabriken zu Halle a. Saale. B 8 Mhre ne⸗ v dn gleges eersenm hang 8 het §. 8 eleeefteftatate mit dem gemerken aufmerksam gemacht, daß die Actien außer bei der Direction der Gesellschaft i 8 Magdeburger Str. 49, auch bei der 1““ 1 Mitteldeutschen Creditbank in Berlin, dem Bankhause J. H. Cohn, Dessau, Becker & Comp. in Leipzig und . . 8 H. F. Lehmann in Halle a. S. innerhalb der statutenmäßigen Frist deponirt werden tönnen. Halle a. Saale, den 14. Mai 1886. Der Aufsichtsrath. Leopold, Vorsitzender.

Mechanische Bindfadenfabrik Oberachern. Rechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1885.

Haupt⸗Bilanz.

Braune und

v

Activa.

6,162 99

32,638 76 5,634 03

151,024 18 78,285

11,921

Materialien. Rohstoffe. Wechsel . . . . 14*“] 8 % Abschreibungenn Z““ 111.“ Mobilien und Utensilien... . 14,901.24 20 % Abschreibungen. . 2,980.24 Pied und Magen . . . . .. 3,374.92‚ 25 % Abschreibungen. . . . 843.73 Gebäude und Liegenschaften. 149,455.588 2 % Abschreibungen . . . . 2,989.10 146,466 Arbeiter⸗Wohnungs⸗Bau⸗Conto 6,770 e* 41,016 63 e Wetatt 1,761 28 6

484,213 32. 484,213 32 Gewinn⸗ u. Verlust⸗Conto. Credit.

459 19

24,021 27 9,474 16

460 33 19,945 60 . 33 215 98 87,576 53 4. Mai 1886. Mechanische Bindfadenfabrik Oberachern (Unterschrift.)

Actiencapital. Prioritäten ... Arbeiter⸗Reserve... Special⸗Reserve.. Is Bilanz⸗Conto, Vortrag von 1884 Creditoren... Provisionsvortrag Gewinn⸗Saldo

10 49

164,156.71 13,132.53

86 55 34

Debet.

An Wechsel⸗Conto . . . . .. Unkosten, Steuer und Versiche⸗ 8 1658

rungs⸗Conto

Per Waaren⸗Conto 2 8 8

Fin en Günto . . ebäude⸗Reparatur⸗Conto. Abschreibungen . . . . Gewinn⸗Saldo 6“

87,576 53 ““

890181 Aetien⸗Gesellschaft „Tivoli Schulterblatt“ Alton Bilance per 31. Derember 1885. 1

139 288

80 636

Grundstücke. 1“ Gebäude 81 451. 21. 1 % Abschreibung.. 814. 51. Inventakb.. . 37 288. 95. Diverse Creditoren. 5 % Abschreibung. 1 724. 50. K. C. F. Krüger Ausstehende Miethe per 1. Januar 1885 J“ G d Verlust⸗Conto . . . . . . 89 1t 8 1 283180 35 283 785 Verlust⸗Conto.

17 020/51 3 941/78 4 392 (69 1 896 20 94 37

2 392 2 203 35 5 877 88 19 71845

Activa. Passiva. Actien⸗Capital ypotheken

Laufende Sinsen 8 r

4 941 9219— 1 69070 16 207/ 24

Saldo aus 1884 Theater⸗Unkosten .. Unkosten, Steuern ꝛc.

Bierausschank. Miethen. Abonnements. Entréses Verlust im Jahre: 1884. 17 020. 51.

EPööböööö Electrische Beleuchtung. 1885 12 450. 38.

Annoncen EE“ eö1I1X“*“ artenanlagen . . . . . . .“ 1 453 45 Abschreibungen auf Inventar. .ℳ 1 724. 50. n V Gebäude 814. 51. 2,53901 61 529,69 Altona, den 31. December 1885. „Der Aufsichtsrath. A. Brinkmann.

29 470/89

8 bn9

8

Die Direetzon.. onrad Kayser. Lonis Heyne, . Wolter, 1. Vorsitzende⸗“ Gesam iftführer. „₰

Richtig befunden: J. Ch. Gräber.

8

Schiff und Maschinenbau Actien Gesellschaft 1 Laut Beschluß der Generalversammlung vom 14. Mai d. J. sollen 2 000 000 Vorzugsactien Litt. A. ausgegeben werden, und zwar in der Art, daß: 2 1) von 1 500 000 Stamm⸗Prioritätsactien je drei in zwei Stück Vorzugsactien Litt. A zusammengelegt werden. 1 b 2) 1 000 000 Stamm⸗Prioritätsactien durch Zuzahlung von 25 % in Vorzugsactien Litt. A. gleichen Betrages umgewandelt wird.

1 Die neuen Vorzugsactien Litt. A. sollen wegen des Kapitals und der Dividende bevorzugt sein; sie erhalten vom 1. October 1886 ab von dem zur Vertheilung gelangenden Reingewinn vorweg eine Jahresdividende von 6 %, demnächst erhalten die Stamm⸗Prioritätsactien eine Dividende bis zu 4 %, ein noch verbleibender Reingewinn gelangt gleichmäßig pro rata auf beide Actienkategorien zur Vertheilung.

Wenn der Reingewinn eines Jahres zur Zahlung einer Dividende von 6 % auf die Vorzugs⸗ actien Litt. A. nicht ausreicht, so findet eine Nachzahlung aus dem Gewinn späterer Jahre statt. ei einer Auflösung der Gesellschaft werden die Vorzugsactien Litt. A. wegen des Kapitals und der Zinsen zu 6 % vorweg befriedigt. b

In Gemäßheit dieses Beschlusses sind die Actionaire berechtigt, bis zur Höhe von 2 000 000 ihre Stamm⸗Prioritätsactien entweder gegen Zuzahlung von 25 % des Nominalbetrages in Vorzugsactien Litt. A. umwandeln, oder je drei Stamm⸗Prioritätsactien in zwei Vorzugsactien Litt. A. zusammenlegen zu lassen; die Umwandelung erfolgt durch Abstempelung der Actien. Bei Ueberzeichnung findet durch den Aufsichtsrath die vorgesehene Repartition statt.

„Diejenigen Actionaire, welche von diesen Rechten Gebrauch machen wollen, fordern wir hierdurch auf, ihre Actien, jedoch ohne Dividendenscheine und Talon, mit einem doppelten arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß bis zum 27. Mai d. J., Abends 6 Uhr, bei der Berliner Wechselbank Hermann Friedländer & Sommerfeld, Unter den Linden 45, hier einzureichen, mit der Erklärun ob sie die Umwandelung durch Zusammenlegung von 2 in 2 Actien oder durch Zuzahlung von 25 %, also mit 125 pro Actie von 500 ℳ, beantragen und im letzteren Falle die 25 % gleichzeitig zu zahlen; Forpeelare hierzu werden von der Berliner Wechselbank Hermann Friedländer & Sommerfeld verabfolgt. Berlin, den 14. Mai 1886. 8

Der Aufsichtsrath. Livonius, Vorsitzender.

dencredit⸗Actiengesellschaft

ellschaft. Convertirung 5 % und 4 ½2 oiger mit 10 % Zuschlag rückzahlbarer

Pfandbriefe

vom Mai 1871, Januar 1872 (Her. I.), Juni 1872 (Ser. II.), Mai 1874 (Ser. I.), August 1875 und September 1877

8 der 2

Preußischen Central⸗Bodencredit⸗Actiengesellschaft

8 in

3 ½ % ige Pfandbriefe. Nach

8.

Verständigung mit den betreffenden Darlehnsnehmern bieten wir hiermit die

Convertirung unserer 5 % igen und 4 ½ „%o i gen mit 10 % Zuschlag rückzahlbaren Pfandbriefe au öhe eines B 3 von etwa 30 000 ,000 unter folgenden Bedingungen in 3 ½ %ige Fhlanpbricf an. 1Hest 1) Die ausstehenden Pfandbriefe der oben bezeichneten Emissionen werden Behufs Rückzahlung am 1,/2. Januar 1887 insoweit zur Ausloosung ge⸗ bracht, als die Tilgung auf Höhe des Betrages von etwa 30 000 000 im Wege der Konvertirung nicht erreicht wird. Die 4 ½ % igen Pfandbriefe vom Juni 1872 (Serie II.) werden gänzlich ausgeloost. Die Convertirung erfolgt in der Zeit vom 18. Mai bis einschließlich 1. Juni 1886 in Berlin bei der unterzeichneten Direction, 11“ bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, 8 2n SS 1,178 S..n 8 n Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne, n Köln bei den Herren Sal. Oppenheim jun. & 89 b zwar bei jeder Stelle in den bei derselben üblichen Geschäftsstunden. Es wird vorbehalten, die Convertirung der Pfandbriefe von jeder einzelnen Emission oder von allen Emissionen schon vor Ablauf des vorgenannten Termins zu schließen. An Stelle der zur Convertirung angemeldeten Stücke werden 3 ½ %ige Pfandbriefe der im März 1886 begonnenen Emission von 1886 ausgegeben. 1 eleswr denchree Eecicn die wi herfobtan Bestimmungen. die Pfandbriefe werden auf den Inhaber ausgestellt und in Stücken zu 5000, 3000, 1000, 500, 300, 100 ausgefertigt. Sie sind von Seiten der Inhaber Kngnhe und werden mit 3 ½ % fürs Jahr in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli bis zum Tage ihrer Tilgung verzinst.

Die Anleihe wird zum Nennwerthe im FPege der Verloosung getilgt.

Zu diesem Behufe hat die Gesellschaft jährlich wenigstens ½ % des Nominal⸗Betrages der Anleihe nebst den aus den eingelösten Pfandbriefen ersparten Zinsen zu verwenden, dergestalt, daß die Tilgung längstens in 71 Jahren, vom 1. Januar 1890 ab gerechnet, vollendet sein muß. Die Ausloosung geschieht im Dezember jeden Jahres, zuerst im Jahre 1889 und werden nach vorgängiger Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern die ver⸗ loosten Pfandbriefe im folgenden Jahre am 1. Juli bezahlt. Der Gesellschaft bleibt jedoch

das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindlichen Pfandbriefe auf ein Mal mit 6 monatlicher Frist zu kündigen. Die Zinscoupons werden ebenso wie die ausgeloosten oder gekündigten Pfandbriefe nach Wahl der Inhaber bei den unter Nr. 2 bezeichneten und bei den sonst bekannt zu machenden 1” 1 ie zur Konvertirung gelangenden Pfandbriefe müssen mit Coupons über die vom 1. Juli 1886 ab laufenden Zinsen nebst Talons eingeliefert werden, während der halbjährliche Cpoupon über die Zinsen bis 1. Juli 1886 zurückbehalten wird. Der Inhaber erhält den gleichen Nennwerth 3 ½ % iger Pfandbriefe mit Coupons über die vom 1. Juli 1886 ab laufenden Zinsen nebst sofortiger baarer Zuzahlung von

1 G 10 % Zuschlag, 2 % Prämie

und der Differenz der Stückzinsen vom 1. Juli 1886 bis 1. Januar 1887. Diese Differenz beträgt für die 5 % igen Pfandbriefe , für die 4 ½ % igen Pfandbriefe ½ %.

8 Bei der Einlieferung der Pfandbriefe muß der Betrag der etwa fehlenden nach dem

1. Juli 1886 fällig werdenden Coupons baar beigefügt werden. Die zur Convertirung eingelieferten Pfandbriefe werden mit dem Vermerke: „Convertirt auf 3 ½ Prozent vom 1. Juli 1886 ab“ abgestempelt. Der Umtausch der abgestempelten Stücke gegen die neuen Titel wird laut besonderer Bekanntmachung erfolgen, wobei vorbehalten bleibt, durch Zusammenlegung den gleichen Be⸗ trag in neu ausgefertigten 3 ½ % igen Pfandbriefen zu gewähren, soweit gegen ein abge⸗ stempeltes Stück nicht ein neuer Pfandbrief von entsprechendem Betrage umgetauscht werden kann. Stücke über 50 Thlr. (150 ℳ) können überhaupt nicht zur Convertirung angenom⸗ men werden, sondern es sind zwei solche Stücke einzureichen, um beim Umtausch Einen neuen Pfandbrief über 300 zu empfangen. b Den Pfandbriefen, welche zux Convertirung eingereicht werden, ist ein doppeltes, mit deut⸗ licher Namensunterschrift und genauer Wohnungsangabe des Einsenders versebenes, nach den Jahrgängen, Littera und Nummern geordnetes Verzeichniß beizufügen. Formulare hierzu können bei den obengenannten Stellen kostenfrei genommen werden. Die Pfandbriefe können behufs der Anmeldung jeder der unter Nr. 2 genannten Stellen mit der Post eingesandt werden, und erfolgt die Gegenleistung unter voller Werthangabe. Das sce Einsendung und Rücksendung trägt die Preußische Central⸗Bodencredit⸗ ellschaft. . Berlin, den 14. Mai 1886. .

Preußische Central⸗Bodeneredit⸗Actiengesellschaft.

Die Direction: Bossart. Klingemann.

und

in Empfang

Berlin, Sonnabend, den 15. Mai

¹ 8* A.⸗ 8 bb“

Staats⸗Anzeiger.

1886.

Zaserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

termine belas

Lbis einschließli G mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse

der lnämlich:

(Schuldverschreibungen mit den n ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfällig eits⸗

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

½—

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗ 9. Familien⸗Nachrichten. Beilage. M

Aunoncen⸗Bureaux.

*.

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.

[7049] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17 Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und § 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister er⸗ mächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ wischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗

uusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff

der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen

der Braunschweigischen Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen

de 1881 (Privilegium vom 16. März 1881) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen

wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen lder 36prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsan⸗ sprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeits⸗ ssen, also bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung ch den 31. Mai d. Js. schriftlich oder

oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Magdeburg, oder ferner bei der Königlichen Eisen⸗ h e(Berlin —Magdeburg) zu Berlin Potsdamer Bahnhof oder bei der Königlichen

[Cisenbahn⸗Betriebskasse (Berlin —Lehrte) zu Berlin

Lehrter Bahnhof oder bei den Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskassen zu Halberstadt oder Braunschweig 1 vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben. u“ Berlin, den 1. Mai 1886. Der Finanz⸗Minister. 1 von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demfelben bei einst⸗ weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme⸗ stelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch segen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird päter das Erforderliche veranlaßt werden.

Magdeburg, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[7050] Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und 2 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ ruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗

sstaatlichten Eisenhahnen, soweit dieselben nicht in⸗ wischen

etilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie 1 den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn,

1) der vierprocentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen (Privilegium vom 10. März 1851) und

2) der vierprocentigen Magdeburg⸗Witten⸗ berger Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen (Privilegium vom 4. März 1850) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Um⸗ tausch ihter Schuldverschreibungen gegen Schuld ˖ verschreibungen der 3 ½ procentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe jetzt unter folgenden Bedingungen

anbiete:

2a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen 3 ½procentigen konsolidirten Staatsanleihe ge⸗ bährt.

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden bisherigen

termine belassen, 85 bis zum 2. Januar 188 Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenba ee oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Betrie Fkaßh zu Magdeburg, oder ferner bei der Kön galisgen Eisenbahn⸗ Beteiebstaß e ö“ zu Berlin

Pots⸗ damer Bahnhof oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗

Betriebskasse (Berlin Lehrte) zu Berlin Lehrter

ahnhof oder bei den öniglichen Eisenbahn⸗

Betriebskassen zu Halberstadt oder Braunschweig vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886. 8 .“ Der Finanz⸗Minister.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und

ennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. 1

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch

egen 3 ½ procentige Staatsschuldverschreibungen wird spüter das Erforderliche veranlaßt werden.

Magdeburg, den 4. Mai 1886. Köhnigliche Eisenbahn⸗Direktion.

1— 8

[7051] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen. 1“

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der A1X“ Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen

Lit. B. (Privilegium vom 17. August 1845) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½8 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen der 3 ½6prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsan⸗ sprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeits⸗ termine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Imheher⸗ welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Magdeburg, oder ferner bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskasse (Berlin -Magdeburg) zu Berlin Potsdamer Bahnhof oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Berlin—Lehrte) zu Berlin Lehrter Bahnhof oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Halberstadt oder Braun⸗ schweig unter vorläufiger Einreichung der Obligationen

abzugeben. Berlin, den 1. Mai 1886. Der Finanz⸗Minister von Scholz. 1b

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einst⸗ weiliger Wiederausantwortung der von der An⸗ nahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½¶prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Magdeburg, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [7169] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kün⸗ digen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschrei⸗ bungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuld⸗ beträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldver⸗ sühhrei ungen anzubieten und die Bedingungen des

1 festzusetzen.

on diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff

der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Altona⸗Kieler Eisenbahn, nämlich:

1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen III. Emission (Privilegium vom 2J. April 1872) und

2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗

ationen IV. Emission (Privilegien vom

1. April 1876 und 26. November 1877)

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 8prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschrei⸗

ungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 ½prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ fälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Ja⸗ nuar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Altona oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskassen zu Berlin (Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Altona), Hamburg, Kiel und Flensburg oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a./M. vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu⸗ geben. .

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklaͤrungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in dop⸗ pelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligation zurückzugeben.

Formulare zu den erwähnten Verzeichnissen können von der Königlichen Füenbahee ee g. zu Altona, sowie von den Königlichen Eisenbahn⸗ * zu Berlin (Direktionsbezirk Altona), Hamburg, Kiel und Flensburg unentgeltlich bezogen werden.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Altona, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[7168] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des s vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Hefehen vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen

und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend Schuldverschreibungen der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn, nämlich:

1) der vierprozentigen Hamburg⸗Berge⸗ „ber Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Anleihe un

2) der vierprozentigen Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen II. Emission (Privilegien vom 11. August 1848

und 17. März 1862)

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldver⸗ schreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ eneen jetzt unter folgenden Bedingungen an⸗ iete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag

in Schuldver⸗

schreibungen der konsolidirten

Staatsanleihe gewährt.

Den Inhabern werden die umzutauschenden

Schuldverschreibungen mit den bisherigen insansprüchen noch bis zum zweitnächsten insenfälligkeitstermine belassen, also rücksicht⸗

lich der Anleihe unter 1 bis zum 1. Sep⸗

tember 1887 und rücksichtlich der Anleihe

öunter 2 bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Altona, oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Berlin (Direktionsbezirk Altona), Hamburg, Kiel und Flensburg, oder bei der König⸗ ichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. /M. unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Eünsenber sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wieder⸗ ausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Formulare zu den erwähnten Verzeichnissen können von der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Altona, sowie von den Königlichen 11 zu Berlin (Directionsbezirk Altona), Hamburg, Kiel und Flensburg unentgeltlich bezogen werden.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Altona, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

vaag Nene fünfte 2ss Abrechnung über

eeuranz⸗Compagnie in Hamburg.

das Jahr 1885.

Der Saldo der Abrechnung für 1884 betrug Einnahme.

Uebertrag aus 1884 für taxirte Schäden und Reserve für den laufenden Risiko

Prämie von gezeichneten Zinsen

58 084 503. —. Gewinn auf Effecten 111

Ausgabe. Rückversicherungs⸗Prämie inel. Stempel. Ristorni und Rückgaben 8

Schäden: a. aus früheren Jahren --““

198 950. 73 147 587. 89

49 87 87

453 375. 644 100. 15 936.

2 11 925. 1 125 338

08 35

62

151 034. 36 638.

346 538.

Courtagen. . Verwaltungskosten Einkommensteuer.

Auf 1886 werden übertragen: für taxirte Schäden . . . . . . . als Reserve für den laufenden Risiko.

und wird das Jahr 1885 abgeschlossen mit einem Gewinn von.

Der laufende Risiko beträgt z. Z. 1 766 158. Hamburg, den 27. März 1886.

Debitores.

Bilanz ultimo D.

97 81

32 910. 41 097. . 595. 608 814

370 523 10

250 000.

ʒ 426 523

Creditores.

Actionisten, 500 Oblig. à 3000 1 500 000,— Hypothekbriefe der Hypotheken⸗Bank in Hamburg 150 000 148 500 4“ 323 586 11A11A1X“ 8 887 1AA“ 924 11111“ 200 Pramgen 143 023 Austheilungs⸗Conto 487 500 Gewinn⸗ u. Verlust⸗Conto 112 500 600 000 77

32 2 250 000 ,— 12 697 41 35 901 82 40

Capital 500 Actien à 4500 Assecuranz⸗Courtage 1 Rückversicherer 111““ Assecuranz⸗Conto von 1886

2 725 122