1886 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

sollen. Das ist der wesentlich politische Gedanke der Kreis⸗ stätigungsrecht des S , h zae.; 1 8 8 8 . . ünsti 1 eri ustri schl Be 2 en an un⸗ 1 itische er b gsrecht des Staats wie die Bürgermeister in den Städten. Die Anträ znz Artikel II. 8 Begünstigung der Zuckerindustrie beschlossenen Bestimmuag „nt

2 —— .ö. 2 —2 4.— was 12 wolle; Aber der Amtmann ist ein gemischtes Organ in dreifacher Richtung. g. um ege . unn der Abgg. S prin⸗ rtei und der Regierung in erster Linie, sondern gerade dem An die Stelle der Bestimmung im §. 11 Lit. b der von den Re⸗ geachtet der gegen einige derselben auch jetzt noch Vöieheme n Westfalen vorhandenen Keime dieses BEr ist erstens Polizeibeamter, hat also alle die Funktionen zu ver. nigen und des Abg. Be⸗ geg A ien der Freisin⸗ 8 Windthorst zu verdanken habe. gierungen der Zollvereinsstaaten unter dem 23. Ottober 1845 verein⸗ unerhevlichen Bedenken. Der Gesetzentwu enthält daher nur in den

g nd de g. Berger, der Antrag des Abg. von Schor⸗ ‚dZum §. 31, welcher unter Anderem bestimmt, daß für Faeen Verordaun §§. 1 und 2 des Artikels I Abweichungen von dem aus den Beschlüssen

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Gedankens nicht von den Velleitäten des Freisinns ausgetreten werden. s 8 s zstlich js 4 bL .* 2ö2u rden, seben, welche der Amtsvorsteher in den östlichen Provinzen hat; 1 8 F ie B des im Inlande erzeugten Rüben⸗

sondern zu größerer Blüthe sich entwickeln, als es bisher der Fall] weitens direkter Kommunalbeamter, das heißt 7- der e batz edaft lemer in namentlicher Abstimmung mit 144 gegen 118 Stim⸗ b Zum 2hinderungs älle des Landraths der Kreissekretär die zuckers betreffend . die Vfstenfunged Pestimmungen: 3 Reichstages über die frühere Vorlage hervorgegangenen Entwurf

mare, —] ist es, mir Lebr F2 ob durch kommunalen Angelegenheiten betraut, welche die Amtsbezirke men abgelehnt. Für den letzteren stimmten außer dem Cen⸗ ivertretung übernehmen kann, beantragte der Abg. Dr. 3 4 8 3., 1 (Drucksache des Reichstages Nr. 258).

nnahme des Amendement des Hen. Dr. Gneist. die vorgestern betreffen. Aber außerdem ist er vor allen Dingen das ist meiner trum, den Polen, den Freisinnigen und den Abgg. Berger und ellve Schorlemer, daß diese Vertretung 14 Tage in 3 äb uckerf briken sind verpflichtet, über ihren m §. 1 ist die Rübenzuckersteuer von 100 kg der zur Zucker⸗

erfolgt ist, in dieser Richtung etwas Ersprießliches wird geleistet Auffassung nach das bedeutendste kommunaler Aufsichtsbeamter; Lotichius auch noch die Nationalliberalen Tramm 388 8 kiherr ver übersteigen dürfe Die Inhaber von Fübe c. abes 2s über die am 31. Juli bereitung bestimmten rohen Rüben, statt wie bisher und in dem vom

werden. Theorctisch hat er uns mit unwiderleglichen Gründen das wird von Seiten der Opposition bei der Beleuchtung dieser ganzen (Halberstadt), Möllmann, Ottens d Schl „Weber Regel nicht übers 8 28 8 ir. gesammten Fabrikationsbetrieb, insbeson c sowie über die Menge Reichstag beschlossenen Entwurf auf 1,60 ℳ, auf 1,70 bemessen.

auseinandergesetzt, daß der Zwang der Annahme des Ehrenamts allein dieses Frage fortdauernd ignorirt oder in den Hintergrund geschoben Er ist (en s live Abg. S ens un aeger, sowie der Außer dem Antrag teller erklärte sich auch der national⸗ jedes Jahres vorhandenen Bestände an Zu er. sowie über 9 venge Eine Steuererhöhung von diesem Betrage war bereits von der Zucker⸗ g 1 hoben. nservative Abg. Schnatsmeier. Darauf gelangte der Kom⸗ erale Abg. Schmieding für den Antrag, weil er bestrebt und Art der verarbeiteten Zuckerstoffe und der gewonnenen Produkte, Eumuete⸗Kommission vorgeschlagen und als eine leicht erträgliche be⸗

Institut vor der Verkümmerung zu wahren geeignet sei; aber wie es kommunaler Aufsichts 8 FRaax 1 Nichter h 8 3 5 8 e ommunaler Aufsichtsbeamter, das heißt der Hr. Abg. Richter hat missionsvorschlag gegen die Stimmen des Centrums, der Frei⸗ die Vertretung eines höheren Beamten, wie des Land⸗ nach den von der Steuerbehörde mitzutheilendan Mustren lgschere, wichnet. Bei diesem Steuersate würde nach den Ausführungen auf bungen zu führen, Auszüge daraus in zu bestimverden Seite 20 der Begründung der früheren Vorlage bei Annahme eines

sich thatsächlich entwickeln wird, darüber will ich heute nicht das vorgeste ichti s 1 1 8 1 9*5 es 2 deute nich s vorgestern, glaube ich, ganz richtig dargestellt —, er hat einen inni ; s urtheilen; ich sehe in dieser Hinsicht nicht so rosig in Haupttheil seiner Auf b“ zu suchen in d F hat einen sinnigen, Polen und der genannten Nat llib 3 ine ögli d * 8 in heil se Aufgab zu suche er Leit Beaussichti⸗ 2 genannten Nationalliberalen zur An⸗ einen subalternen Beamten möglichst aus der ger araus in . . 2 . Pr. FIs. . 8 *8 nach Annahme gung der Angelegen de,; 8— gihm E ufsgnne nahme. iun 8 vurch fen 8” doch zu beschränken. der Steuerhebestelle des ö durchschnittlichen Bedarfs von 10,50 Doppelcentner Rüben zur Her⸗ sch. de ebemxeanfte 8 tzeegier der Lage ist. Aber das wiederhole angehörigen einzelnen Gemeinden. Das ganze Rechnungswesen, Der §. 28 der Kommissionsbeschlüsse will zur Bestreitun Ber Antrag des Abg. von Schorlemer wurde gegen die Gofe ds n ritbühe Produktion von Zucker geführt stellung eines Doppelcentners Robzuckers von 93,75 0 2 Irntitut 4* *4 *△ Hdürehhes benß dieser Gemeinden darf keinen Schritt der der besoldeten Beamten, daß Amtsverband und immen der Konservativen und Freikonservativen ange⸗ öö toffen une ververwaltung jederzeit auf Erfordern leßtere F. 2728, 2 sähn en —ꝛ— 82 na! e. e . verde un ohne ie leitende 5 bit 8 B 1 98 Landge 85 2 e. 1, 2 8 er um 9 oder um ,75 % in er em im e eiter entwickeln möge; und darum ist es auch mit vollem Einper⸗ tigsten Funktionen des Gemeindelebens der direkte Vorgesetzte, die des J ; HenKe inister 2* Organ der Staatsregierung 8 ;f; dneten Anschreibungen zurückbleibt. 8 1 8 8 der Regierung geschehen, daß die Kommission den Grundsatz, Obrigkeit Derjenigen, die Sie zu seinen Wählern machen wo en; und des Innern zu erlassenden Regulativ den pensionirten Beamten ndesverwaltung im Kreise führt. 8e JFabrikinhaber, welche die im §. 1 angeor abe wnr 8 fferes Nach H. 22. soll für den über die Grenze ausgeführten oder in der dieser Auffassung entspricht er ist ja in der Landgemeinde⸗ das ist etwas, was ich eine e ii h adjecte Sene ee Pewe ihre Pensionen zu zahlen hat. Um 4 ¼ Uhr wurde die weitere Berathung bis Dienstag nicht oder den. gegebenen Vorschriften. 8 Fhrafe 8 vreühig öffentliche Niederlagen oder Privattransitlager unter amtlichem Mit⸗ ordnung enthalten —, nicht nur als Allegat aufgenommen hat, son⸗ Widerspruch in sich. Sie mögen für die freie Wahl schwä Der Abg. Uhlendorff will de 2 ragt. Wissen unrichtig führen, werden vitt einer Ordarxmoeüere verschluß aufgenommenen Rohzucker von mindestens 90 % Polari-⸗ dern expressis verbis an die Spitze der Vorschrift wegen Ernennung viel Sie woll n ic. Sies nsces dn As TE“ während der Abg. Dr. Frei eeeee ee as bis dreihundert Mark bestraft. tion oder ffinirten Zucker von mindestens 90, aber unter der Amtmänner gebracht hat. Aber andererseits wird diel Fift wollengch wicderhene, ich bin e sss Provpinzi wert Ae e SEaeer 58. sabion Hdiesrifätion dis zum 30. September 11887 die bisberige 8 3 8 verw Imw . 7 2 3 . 2 8 . Ige. Saft⸗ 8 8 des 5 8 Fze. * Fn 888 8 dem Punkte, wo 3. ich Penun handelk 1e -e. Oeben 8. Pensionskasse Ffüͤr hie dee.;e. 1u“ von Zugte pefseracgeitung, Melgst. muger.⸗ Steuervergütung von 18 ℳ, später aber nur —— Vergütung von fällen zu koͤnnen —, in Abrede stellen, daß das Bühler ene r der Peaee, 48 8 Feee der lünhen vnf und da wird durch Organe des Provinzialverbandes verwalten zu sasen. B Reichstags⸗Angelegenheiten. Stärkesyrupfabriken und von Maltose⸗ oder Malkosefprupfabriken, 18,% * 8de e. lciie 8 be- Hegechmnh age 1bu Thatsachen nun einmal dahin gravitirt, daß der besoldete Berufs⸗ b nit begr äg 2 müssen, en Se bstverwaltungsorganen ein ür den Kommissionsentwurf traten die Ab 1 8 xir. . 8 sowie von gewerblichen Betrieben, in denen aus unversteuerten Rüben 1 den Bbaben (S. 21 und 22 der citirten Be⸗ beamte, ich will nicht sagen dauernd numerisch den Vorrang be da Peüt ausgestaltetes Vorschlagsrecht einzuräumen, wie es hier der Scheffer (Schlochau) und von Pilgrim ein 88 ofi Heede, Dem Reichstage sind folgende Gesetzentwürfe en gügent Säfte und zuckerhaltige Produkte gewonnen werden, in Betreff der letzteren gefunden haben (S. 21 un e irte Per ; 2 ,rr;, ne, 4. 1- Fall i 5 1 on Placg ie aus⸗ s etzes, die Besteuerun 1 ücksj f bes 5 ältniss rundung), 2 8 5 E1“— seeFeachel sstheh bübene. 8 fert. sind die Gründe, welche die Staatsregierung dazu g8 daß He die geboten werde, Beamten es 8e erf 88 8 8 v eezne haer 2) nach 2 bo der - Verathng e 8* 8. a en . Mitt dieser nöthigen, das hohe Haus zu bitten; die sämmtlich ie an einer Stelle nicht verwendet werden ’1 8 3 EeN - z trichtet von dem Reichstage angenommenen Sätzen (1, Steuer Thatsache muß jeder, der gesetzgeberisch an die Frage herantritt, §. 27 d6 zu bitten; die sämmtlichen zu d 1 erden könnten, an Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, bis zum 1. August 1886, sofern aber die Anstalt erst später errichte 8 16,40 Steuervergütun . 4 hexre 8 8 c 1 63 jejeni 3 . ; ei. 1 . . „3F 1 8 g) rechnen. Und da glaube ich doch sagen zu dürfen Herr vom Heede n 7 gestellten Amendements abzulehnen, auch diejenigen, anderer Stelle zu verwenden, ohne daß dieselben dadurch eine König von Preußen ꝛc. wird, innerhalb 14 Tagen vor der Eröffnung des Betriebes, der E. Steuerpergetnahcg 1* ines Stens ot zcf 72 welche sich darau b 92 anne d Zensi 8 22 „; 8 ichs ; 8 . 8 zerl; 29 m Besß würde Beträge von bezw. 17,136 und 17,425 ergeben. Der in 18 . meines rsctengan zusgeführ 8 da 8 veheee veschi⸗ Jahre e; ie nntmähnerknun Feeraesace ““ erordnen f8s 1.22— ö T“ 5 Ftliche Ane 9. nonn . en. Vorschlag gebrachte Vergütungssatz Bev, in ver Mit⸗ zwischer en bedentsa F n den bisherigen Zustand enthält. i e r en die 2 jgkei ldert 1 - b Bundesra nd d 3 - nsta den. Desglerch 1 eg 3 bei d entspricht einem Räbenverbrauch von 10,147 bezw meine Herren, aus denen ich Ihnen die Nothwendigkeit geschildert Der Abg. Uhlendorff führte aus, daß es sich darum 1 Artikel I. Besitzers oder eine Verlegung des Betriebes in ein anderes Lokal oder däüden E emneanem Doppelcentner Rohzucker von 93,50

Lassen Sie mich das noch mit wenigen Worten ausführen je 8 ern x 4 g führen. habe, die Amtmänner nicht der freien Wahl zu unterwerfen, bin ich handle, die Versetzbarkeit dieser kommunalen Beamten herbei⸗ Die §s. 1 und 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Be⸗ an einen anderen Ort binnen 14 Tagen sceiftlich anzkeiger. nnd bezw. 93,75 % Polarisation. Zuckers betreffend (Bundes⸗Gesetzbl. S. 282), treten zwar im Falle eines Ortswechsels mit Uebergang in einen anderen Betreffend die ferner im §. 2 ausgeworfenen Ausfuhrvergütungs

Jetzt ernennt der Regierungs⸗Präsident den Amtmann, er ist auch der Meinung, daß es nicht richtig ist, v ltbewährte 1Se. e. 8988: 8 qeide „daß es nicht richtig is „von der altbewährten und, ich zuführen, um sie in den . 3 *

Ln me⸗ EE“ h. Amtsversamnlung, ge, .Mecesahr e“ fugcer EEbb“ iaevc; 8 August 1886 außer Kraft und werden durch folgende Steuerbezirk 8* 6 Hebestale des e terkniten sätze 8 Wen sorgane bei der Anstellung der Amtmänner enthielte. sehen, warum dieses, wenn es überhaupt diskutabel ist, bei der vor⸗ und Dr. Freiherr von Schorlemer aus. z. Rübenz er wird von us 1 Verpflichtungen. n. N“ fation, S 3 g d Fersa f Ausfü 8 dieser Gesetzesvorlage vollständig zu trennen ist, hier den man ür die Pensionirung der Amtmä ühren §. 2 zstrafe von dreißig bis dreihundert Mar estraft. 1“ ea. A8. x nitsrtsemm hgen ee-- e 1“ sei, daß die 8b bringen will, wie es allerdings in anderen Amendements könne, auch für die stüdtischen Bürgermeister gn s ür den über die Zollgrenze ausgeführten oder in öffentliche de Steuerverwaltung sind befust, die im 8b um 31. Oktober 1887 die jetzigen Sätze bei⸗

Fegierang sich übee is hinne goe 3 ö er L 1 1““ Es sei bedenklich, ein solches neues Prinzip in die Gesetzgebung dpß Privattransitlager unter amtlichem Mitverschluß Absat 1 beveiehceten Anstalten jederzeit zwecks Kenntnißnahme vom winaz naegesh acse bise zumnzat ader ber „Zes e v⸗ 3 S. wrine mef ; ;2† , 4 7 EEEE111“” 1 b 00 w üj ; ; . 6 i venigst 500 k 2 ¹ z 1 8 8 .2 8 Se in dieser Beziehung vorliegt, billigerweise im Interesse der Selbstverwaltung gefordert werden kann büenuahren venchnrch 8 9 Widerspruch mit der Mehrheit kufgenommgee 9 dr. Mengegzngg⸗ 6 8 88 Betriebe zu besuchen Artikel III. Klasse b auf 21,50 ℳ, und bereitwilligst die Fel 5 dänn Hehmen ““ a astelhag her Amtmänner, in Unt rAol rovinz, bei der man es zuerst anwenden wolle. frägt, eine Steuervergütung Für Elsaß⸗Lothringen tritt die von den Regierungen der Zoll⸗ i Bei Berech e der Steuerbergütung für die Klassen darauf Finausgehen die zeimftige ö vimulch . 8 S babühe 42 nach vneeehcreagstads .egeng BI11“ ühr;. für Rohzucker von mindestens 90 % Polarisation und für vereinsstaaten unter dem 23. Oktober 1845 1“ .. 5 E“ Saßes 1on 1725 ℳ. flr Klaffe a stimmte feste Vorschriften zu knüpfen, an einen sehr erweiterten Kreis mission in Punkte 1A16“ nagc angen ownwenh.. raffinirten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 % Polarisation: die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend, 1) nach dem Verhältniß der bisherigen Vergütungssätze für der Mitwi zu . 1 rten b ukte anschließen möge. Der §. 29, welcher dem Amtmann seine bisherigen Be⸗ affickerer e. 2 86 bi 30. September 1887 it den durch das Gesetz vom 2. Mai 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 311) ac 11.“ 3 fe -9ls ser itgek sg ecses. har Pervinttalegihe, um walche das Der Abg. von Liebermann erklärte sich gegen sämmtliche fugnisse bezüglich der Verwaltung der dan ceene sewere pten8,69 ℳ, nit zaredarch d Eeösezngen und den folgenden ergänzenden Straf⸗ 1“ X“ Ernennungsrecht der Regierungsorgane in 8. ese 459 Amendements und empfahl die Annahme der Kommissions⸗ wird ohne erhebliche Debatte erneuert. Es folgte der dritte h) vom 1. Oktober 1887 ab . . . . . ., Fen. 17,25 ‧„ bestimmungen fortan in Kraft: terzieht oder zu hinterziehen ver⸗ 2) nach dem Verhältniß der von dem Reichstage bei der dritten schließen, daß, glaube ich, in den allerwenigsten Fällen die Staats⸗ beschlüsse, die die Bestimmungen der Vorlage schon wesentlich Abschattt (vaß dem Lanhratg, 30— 82) d. für Kandis und für Zucker Er new er 8 Wer be Jhemanceseeuet, Fhot ermird 1“ Berathung des früberen Gesetzentwurfs angenommenen Ver⸗ regierung in der Lage sein wird, sich von denjenigen Vorschlägen, wenn u. der Richtung der Abänderungsanträge des Centrums er⸗ Nach §. 30 soll der Landrath vom Könige ernannt werden. Blöcken, Platten, Würfeln oder Stangen, oder an Gegenwar de⸗ such 9588. ie. Strofe verfällt namentlich auch derjenige, welcher durch gütungssäße für die Klassen b und c (bezw. 20,20 und 19 ℳ) siñ E“ Sase wird Soch nicht über⸗ 92 deren Befürwortung im Staats⸗Ministerium 1 ist befugt, geeignete, im Kreise angesessene Per⸗ Steuerbehärde Lerkicknert; ferner sisangeaf vfahion G“ eh die 6- einer unrichtigen Feststellung des Gewichts der 68 dem 1 a- 85 Len 8 (189 H de. Berechwang 1 —— nen, welche ihr von de samm⸗ solaten Verst BeF Fsr nen in h ie jsikvt. bei e Zr 8 99 ½ sation: 8 gen, g e g gie Sätze für die Klassen b und c nach B ng r von der Amtsversamm einister nach seiner eben erfolgten Versicherung über⸗ orschlag zu bringen. Die Qualisikation wird in zechnen 85 die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887 zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben zu führen geeignet sind, die würden zin,5 des 19,93 88 8

lung, resp. dem Kreisausschuß unterbreitet werden. Ich möchte sogar nehmen wolle. derselben Weise bestimmt, wie in der Kreisordnung für die 22,20 Steuer verkürzt oder zu verkürzen versucht. b E““ c. Läßt sich der Steuerbetrag, dessen Hinterziehung bewirkt oder nach 98

meinen, daß blos die eine Thatsache, daß künftig der Ober⸗Präsident 2 T z ; ;Je ; östlich 1

also die eirheittiche Keatratteftamg d e Der Abg. Traeger erklärte, der hier angeblich im §. 27 ichen Provinzen. für die Zeit vom 1. November 1887 ab . . . . 21,50 1 sen Hinterziehung 3

be ve— gemachte Fortschritt bes chränke si 11“4“ 8 loße Der Abg. Dr. Freiherr von Heereman erklärte, daß er für 198 übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen versucht worden, nicht feststellen, so tritt eine Geldstrafe von dreisig zu betragen haben. Wie sich aber aus der Anlage 4 d früheren

Fortschritt enthält. Hamit will ich selbstverstöndlich den Regierungs⸗ Dekoration. Es, scheine in der bdisherigen Debatte ein an⸗ den von ihm im wesffälischen Provinzial⸗Landtag gestellten An⸗ rodkeen (richt über 1 % Wasser enthallenden) Zucker in Krvstall’, bis dreihundert Mark, im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Freiheits⸗ Vorlage ergiebt, ist unsere Ausfuhr an Zuckern der Klassen d und e

Präsidenten, die bisher dieses Ernennungsrecht ausübten, ‚einerlei genehmes Schaukelspiel stattgefunden zu haben, denn der Abg. trag, das Präsentationsrecht der Kreistage zu erweitern, nicht ee- Mi dorns 8 bb.“ trase erseese⸗ jedoch der Angeschuldigte in dem unter b bezeichneten 88 üihrer Junahme. 88 des f daß er eine Defraudation nicht habe verüben können oder ““ gen 9. ftehende Wihtlrniß der Steuervergütungen für die

Vorwürfe machen; aber es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn vom Heede erkläre, bei der festen Stellungnahme der Regie⸗ wieder erneuern wolle, zumal doch kaum Aussicht sei, daß die 1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887 20,80 Falle nach U * 8 8 F2e 8. bee 7 . . 25. „o 13 pjßj 2 5 kritt nur eine Hednungsstrafe von drei bis dreii Mar⸗, verschiedenen Klassen des zur Ausfuhr gelangenden Zuckers die Ausfuhr

es si in L 8 ,; 3 8 6 44*b V 8

See hlene der no de ccedehüagan znng. auf seine Spezialwünsche verzichten zu müssen, und der E einer solchen Forderung zustimmen würden. 2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab . . . 20,15 wollen, so Ordnungs 8* 8982

Leeee 8 5 tzon ister seinerseits appellire an die von ihm mit ☚f sei leider zu befürchten, daß das Landrathsamt in seiner Der Bundesrath hat die Zollämter zu bestimmen, über welche im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Freiheitsstrafe ein. gerfrrnin rafsinirten Zustande nicht in dem Maße erleichtert, wie

Vae, wereühe. net der Bber rästbent E 8 88 Freuden anerkannte Staatsweisheit der Majorität. Auf⸗ altpreußischen bewährten Form immer mehr in den Hinter⸗ die Ausfuhr der unter a und c fallenden Zucker bewirkt werden kann. Die unter a bis d enthaltenen Strafbestimmungen treten auch von 38 nteresse der einheimischen Zuckerraffinerie erforderlich ist. Es

der gemachten Vorschläge die Sache unbefangener und einbelklicher diese Schaukel könnten die Freisinnigen sich nicht stellen, rund trete, und daß die Mitwirkung der Kreistage bei der Derselbe ist auch befugt, zu bestimmen, daß die bei der Ausfuhr von für diejenigen anderen Theile des Zollgebiets in Kraft, in welchen die⸗ wird sch daher empfehlen, die Steuervergütungssätze für die Klassen b

zu ordnen. am wenigsten bei einem Paragraphen von der Bedeu⸗ esetzung der Landrathsstellen immer mehr von der Regierung Zucker gegen Steuervergütung abzugebende Deklaration auf den Zucker⸗ selben bisher nicht eingeführt worden sind. mne Jetwas über das zben berechnete Maß zu erhöhen. In dieser

8 ö1“ hergehe, zu ganz kurzen Beleuchtung ece §. 882 solhan wündin Amendements ignorirt werden würde. gehalt nach dem Grade der gerichtet werde. 111“ Erwägung sind die in 8 jesigen 8 enen

Inhalts der Vorschläge, wie er in der Kommissionsvorlage ent⸗ rfen werden sollten, einmüthig dem Antrage von Schor⸗ 1 6 Minister 4 8 8 8 5 6 ätze den von dem Reichstage bei der Beratbung des früheren

X 5 muß. ich mir dabei erlauben, 11 Perallele lemer zustimmen, der keineswegs von ihrem n E“ E“ 3““ 1“ Ere,ptrichtagtden Der Bundesrath wird ernächg, die aus dem Betriebsjahr Seezentwurfs auf Grundlage einer, Rübensteuer von 1,60 g8. für

88 ahen nergältniffen 1.“ Stendadatt 8 vohr 125 des Ministers kurze, aber sehr einschneidende 1“ fit vergebetteif Rüben, ggenraun büg zu üchstens 1885/86 fälligen Rübenzuckerstenerkredite 88 drei sbegenezenbe 1abs beschlofsece ete hlaan dr-S vI“ 118,c es⸗A 2 vrg 44 nt ist, die Provinz England sei doch bei dieser Gelegenheit ebensoweni man zu einigen Gegena öthigt zu fein. Ich v llic Sr a dem Kreditnehmer zu entrichtende und zur Reichskane site ichtigung des vor⸗ E1“ 89 51 141 6 6. 17 1 8 1 mnd 1 ig ma ar inigen Gegenäußerungen genöthigt 1 . 2 t end von de rnen vditis 5 b b 8 : = 20,20: 2 1 60: 1,7

Westfälen vfenlggen darf, in Bezug auf diesen Punkt schlechter gebend, wie in früheren Fällen, in welchen die Beru ung 9 erlauben, ihn daran zu 808 hes 8 80 deinr. Ich l nüfite S 116 Menaten Fitwerden.n dach. na EE11 ratirliche Vergütung von 4 % der Kreditsumme zu verlängern. 1u 1,6 . 68 r ö“

deutende Vortheile ge khecz 1 CE“ be⸗ England irgendwelche Einwände entkräften sollte; da man lich eine wörtliche Reproduktion der Kreisordnung von 1879 vnd der G 1en hade8 1) bestimmt 8 1 8Bööu“ oers 19: 20,18) annähernd angesch

gewährt. 8 astalnd in den östlichen Provinen fast aller Kautelen entbehren müsse, mit denen Novelle von 1881 ist, und daß diese Bestimmungen das Ergebniß un⸗ dütu gin 8 M Steuervergittungsscheine können bei allen Steuerstellen „„Die Haftung der Einzelstaaten für dis Eecherstelang

Die Amtsvorsteher der östlichen Provinzen werden bekanntlich die englische Gesetzgebung und Verfassung die Ver⸗ säglich langer und schwieriger Erörterungen gewesen sind, die schließlich 1 des Deutschen Reichs auf schuldige Rübenzuckersteuer angerechnet willigten Kredite bleibt auch für ““ e Frist bestehen. 8 8 u

von den Ober⸗Präsidenten ernannt auf Grund von Vorschlägen d waltung eingeschränkt habe so sei eine Parallel zu der allgemeinen Ueberzeugung geführt haben, daß man eben nicht werden 2 Sireffend die Feststellung des Reichs⸗ Zweitens der Entwurf eines E tes, betreffend die

Kreistage. Diese Vorschläge könne Antrag des L dgeenden mit englischen Verhältni 9 b arallele anders könne, als, nachdem das ständische Prinzip der Landräthe auf⸗ 1 §. 4 Die im §. 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reich, Besteuerung des Branntweins.

mit Zustimmung des Frögee eanaethsn Anürß venbe Pradgann Die Hesorgais 1 Weitente, nicht, zurassg egec CC11““ zu ggablirer⸗ Für inländischen Zucker ist die Niederlegung gegen Steuer⸗ hen hthee 8 5 düt 18880 Reicehesebblee losgen Iir pydber Bente Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

daß ein 8 1 . all, Besorgniß einzige Nun bin ich mit dem Hrn. Abg. Freih ergü §. 2) in hierzu besti 5 e ter amt⸗ Reichskanzler ertheilte Ermächtigung, orrebef 8 8 en ꝛc.

b hnelne, Personen, dif Sa 97 vgerionet 8 v Kreistage nicht sachliche Grund gewesen, der dem Abg. vom Heede für seine darüber ganz einverstanden, daß man bed ihenh. de dfesgnen esaitang 8. hüiisieen bestcgutdatn edersndere 11hS vö. ehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichshaupt⸗ 5 „Reichs, nach erfolgter Zustimmung des

bildet, daß die Vorschlagsliste in den östli he Prpvi 1“ Ablehnung der freisinnigen Anträge übrig geblieben sei. Aber ständischen Prinzips sehr verschieden urtheilen kann, daß man es sehr 1 gestattet 8 der Zucker gegen Versteuerung durch Erstattung der baße auszugeben, wird bis zum Betrage von einhundertfünfzig Millionen Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

nente ist; das beißt, es stehen ein für allemal für jeden Amtzbezirt 8 diese Besorgniß maßgebend, dann solle man nicht nur alle hoch stellen kann. Ich für meinen Theil thue das, ich bin nur 1 Vergütung nach Maßgabe des Einlagerungsgewichts wieder in den Mark ausgedehnt. 4 6 Erster Abschnitt.

. die aten er h a der Vorschlagelite den Amts ahlen, sondern überhaupt alle Vertretungskörper beseitigen erstaunt gewesen, daß seine Worte gerade in den Reihen der Linken freien Verkehr gebracht werden kann Die Lagerfrist beträgt 8 . F VEöIö““ 8 Erster Abschnitt.

EEE1öö114“* ags 8 111““ Bei aller Ehrerbietung vor dem Minister habe wie es mir schien, Beifall fanden, in den Reihen derjenigen Herren, freiene Fee tehr ge . Die Vorschriften der §§. 1e⸗ 8 e““ gerhrauchzahogabe

zur ersprießlichen und erfolgreichen Ausübung des Amtes als Amts⸗ Redner den Vorwurf desselben gegen den Abg. von Schorlemer die für ständische Einrichtungen nicht sehr schwärmen. Aber eins zwen Her niedergelegte Zucker haftet der Steuerbehörde ohne Rücksicht gelten auch für die vermehrte Ausgabe an Seah . 1) Gegenstand und Hbe der Abgabe

vorsteher. Meine Herren, die VPorauzsetzung ist also und sie trifft daß dieser sich auf den Standpunkt des Westfalen, nicht auf enn Feüeteec 88 1 .“ und ich glaube, der Hr. Abg. auf die Rechte Dritter für den Betrag der gewährten Steuer⸗ Begründung. §. 1. 8

k11XX“ ich zu die, daß der Oöber⸗ gebotenen Standpunkt des Gesetzgebers gestellt habe, nicht ver⸗ —, die Freisordnungsnovelle k8 frzundlich sein nicht xüe Ffole n vergitung, sowie der nach SEööö“ Der von den verbündeten Regierungen dem Reichet e vsger dan¹— SOeß Brannvvein unterliegt 8 Gecbiet, der

jeden Amtzbezirk 4 9 55ss sn be. standen und müsse ihn für eine leere Phrase halten. Die Amtt⸗ walzung in der Fer und in der Sache in Bezug auf die ig di Feften Anordnungen über diese Niederlagen, insbesondere 21. Dezember v. J. vorgelegte Entwurs Eihe geaes e einschaft eno. Verbranchen 909 Pelche Fetriss, . 0,40

h nebbe 8 eesgesen. Benehlt fucs hen sonst berseetäe Ernennung v“ B11“ 88 88 den Worten des Hrn. von auch über die an die Lagerinhaber zu stellenden Anforderungen trifft des (Drugsache, Rechs et, gecung der 6. t. * Se 1887 bis 30. September 1888 .90 80 8

Uöcssnenu.de PenBerfchlagstiste, stehendeg, üghr Lon e. ünde chteten lichen in den Händen des üatferi mit edhrüssg n sgeclnc das, was jetzt vor uns liegt. daß⸗ Ceenchenn” Fe dg 176 der der Steuervergütung für Zuckermengen, welche über Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben nach dem EEE11 u“ 1. Hster 1eza0. 1 6“

darf nur Niemand zum Vorsteher ernannt werden, der nicht eu 88 der Ober⸗Präsident solidarisch sein werde, sonst halte durch we⸗ hru Kön wetwem s nennt. Ich berufe mich auf die den auf den Tag der Niederlegung zunächst folgenden 1. Oktober hin⸗ Fssicht ag 88 durc dse Fortschritte daus der Kthschaft ung Fegts. 8 een 18 Fnbrauchsabgabe bleibt befreit:

eRTö 1 diesen §. 27, wie durch ein offenes Thor, die Parteipolitik in T“ ömenfgierugg Pennesa niche uer seitsen 0 aus in der Niederlage verhletben, ist in 55 de eeGe bon Rüben, einerseits durch Erhöhung des Steuersatzes für die 1) Branntwein, welcher ausgeführt wird; 1“¹“;

nd⸗n ehalees nah, Ben des Aan den Kanenens h ehne En diesgrczaarung ihren Emad. Wenn ein Wahl tanftnde, dese Kersäest seernanee bejecht sorgfültin biahte, deh baeenher. enn me na⸗ den fretn Prtehe, fit die weitere Bauer der Lagr penaebeüeien Räten dis seübere, Siabsrhaleseunhe e Kntändischen —²) Branrtwein, welcher zu gemerblichen Zwocen eicchieeüch der

nach sich in den Amtsbezirken selbst wenige Personen inden werden . 2 Amtsperiode auf 12 Jahre zu erstrecken. öchster Ste riact ich aufrichtig an die Bestimmung zu halten, daß Steuer fuͤr den zu Raffineriezwecken aus den Niederlagen entnom⸗ seits die bei er Ausfuhr von Zuck Iu Fbiehung Be 85 . näh g

die vorgeschlagen werden können. Es ist Fe bolh scpa von 85 er büis Eventualantrag Springorum⸗Richter sei lediglich in die Kreistage befugt sind, geeignete Personen vorzuschlagen, soweit diese in menen Rohzucker Kredit bewilligt werden. gütung in schonender Weise zu ermäßigen 8 ela welche dem Bensne anntwein, für welchen die in den §§. 24 und 25 vor

herein in Aussicht genommen, daß in einer großen An on vorn der Absicht gestellt, eine unnöthige Häufung von Aemtern Bezug auf den Wohnsitz und Grundbesitz seit vmdesteng einem dah dieser beiden Wege zu einer Einrichtung, zu gelaugeng rikels besser 3) Branntwein, für weicen (gabe entrichtet worden ist

b zae sich rj b zahl von Fällen zu rrei 5 J 2 v. rs. s 1b dei nen der Steuerfähigkeit dieses Artikels besser eschriebene Zoll⸗ oder Uebergangsabgabe entrichtet worden ist.

die Vorschläge si Nich 88,. ten vermeiden. dem Kreise angehören. Ich habe zu meinem lebhaften? . In B icötiger Deklaration von Zucker Reich von dem Zucker einen der w— EI11“ E18 5 1889 b

ist .”. E15. far ö 8 ber Der Abg. Freik der Reck 8 nicht zum ersten Male diesen einmal versteckt, ““ vanh d zur N 85 1n,g cütr sum vnich ger 88 4 entsprechenden Reinertrag gewährleistete und die Bedingungen eines 2) Zur Entrichtung der Abgabe verpflichtete Personen.

erscheinen läßt, mit gr oßer Vorsicht an die v da 8b vors chlä 78 Freiherr von der Re⸗ fand die Kommissions⸗ haltslos ausgesprochenen Vorwurf gehört, als wenn die Staats⸗ 1 des Ge⸗ geg 8 m 26 Funi 1869, die Besteuerung des Zuckers be⸗ längeren Bestandes in sich trüge. erlnfe des ichst §. 2.

Seeeeeeeee ee üehe un Se h sin ung ag. 5 Shn e allein annehmbar. Wenn auch die Liberalen meinten, regierung die jetzt veränderte Vorschrift in Bezug auf die Ernennung 1wese CS des⸗Gesetznt S. 282), sinngemäße Anwendung. Der Gesetzentwurf hat durch die eschlüsse 8 Reichstages, Wer ein Geschäft betreibt, aus welchem Branntwein unmittelbar

na. eh eee ie Fese amaeken d,g vge. 5 „die Selbstverwaltung sei durch demokratische Elemente allein der Landräthe dazu benutzte, um das büreaukratisch geschulte Beamten⸗ e . s bl. S. 2) dergelegten Zucker hinterjieht oder namentlich durch die Ablehnung der Erhöhung des öö ““ üit betreibt, Zaa ntweinstevergemeinf chaft verkauft

seinen Vorschlag richten können auf jeden beliebigen St 5 schuß, durchzuführen, so irrten sie sehr; ohne aristokratische Elemente thum, sagen wir: den Assessorismus, gezenüber den eingesessenen Ele⸗ u hinterziehen versucht, begeht eine Defraudation, auf welche die für Aenderungen erlitten, welche nach der Ansicht der ver e; ird, ist zur Entrichtung der Verbrauchsabgabe für allen in dieses

komme 89 . walle, der sich ver die Stelle bewirbt. Wenn nun sei ste, namentlich auf dem Lande, gar nicht denkbar. Ebenso menten und dem Kreise angehörenden Bewerbern in den Vordergrund die Rübenzu begeht eine eben Strafhestimmungen sinn⸗ gierungen die Crreichung dieses Zieles vereiteln und zu einem weiteren wird, ist zur (genommenen Branntwein verpflichtet, soweit nicht die

außerdem ins Auge gefaßt een tens deniehe ana unhaltbar sei aber auch die Ansicht, daß die Selbstverwaltung sn schieben. Diese Behauptung weise ich als faktisch voll die Fübennuctersteneedefärer hjaßgabe finden da der hinterzogene Verfall der Zuckersteuer führen 8 1 Feschaltn 1es 1 Absatz 2 Ziffer 2 oder 3 Platz greift.

1 d, 3 8 3 1 1 5 . 8 8 1 1 E8 abe 1 6 . dem ei g olo e Abgabenbe G S 8. 1. A. b S 8 8 . 24 9.¼ eine sehr viel umfassendere der Vielseitigkeit ohne büreaukratische Aufsich ordentli und zweckentsprechend 8 Iaerufs hJJL 8 Riscahenbetrag nach dem Steuervergütungssaß des Zucer⸗ herecsen EETET11“ Senmx. dease b Horhen Da Außerdem haben diejenigen, welche Söeeee er Funktionen nach, wie die des Amtsvorstehers, so folgt fungiren könne. Diesen Gesichtspunkten würden die Kom⸗ erjenigen, welche gerade in den Ksreis⸗ ist. Uebertrektungen der Anordnungen des Bundesraths in Bezug auf hI *. Zuhheit darüber besteht, daß es damit Handel treiben, die Verbrauchsabga be für den in ihrem 8

aats, g; 1 1 8 88 ung land: rnennungen geworfe 3 ist . 8 irft j f is 30 egt. ringend er vee eeewasms. 8 em Verkauf Verbraucher im Gebiet der Brannk⸗ cber im än edsen Fal sage te ven dseh S wird, Der Abg. Eickenscheidt erklärte das jetzige System sächlich unrichtig, daß die Negierung üeeae dn er Fhn. behe se b 88 8 Srdnunftrofen en 0 bis 300.7 Jewentsgehülfen vntege Pelbchaltung, des jetigen Steuermodus den mit Nihe weg 5 1“ dem. lbnehmer außerhalb dieses regierung. Hiervon kann meiner Ruffaffung nach jn e Staats; der Amtmännerkreirung für unbrauchbar und empfahl dagegen es irgend konnte, die Allerhöchste Ernennung nicht beantragt hätte und die z dairinoge st Bn. ngelohn stehenden Personen rücksicht, gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungem e E Gebe Wiederverkäufer betreibt, ist bezüglich der zuletzt ge⸗ Stgatsautorität nicht abgegangen werden E111“ 85 in Gemäßheit des Vorschlages von Schorlemer die Ehren⸗ wo Persönlichkeiten, die aus den Vorschlägen des Kreistagez hervor. lich der Gelvstrafen, Gefälle und Prozeßkosten, in welche die zu ver⸗ Köhefa 8 speflan⸗ vom nasie beiden Arten von Geschäften von der Verbrauchsabgabe be⸗ bleiben müssen. Bedenken Sie doch, meine Herren, das ist schon amtmannschaft, eventuell die Wahl des Amtmanns durch die hecagen göllen Ulhshadrß he a. enefaeh Faeh. Has hah nht tretenden Personen wegen Defraudationen undo wegen welchene g Wiexhien 1cssh einstweilen ermäßigten Steuer⸗ freit, wenn er besondere Bücher über das abgabepflichtige g8 miederhogt berporgehobens 8 g1 es noch . betonen —, Ammtevetsalnm ung. st 8s Ehrenamtmänner sei wohl auf der Hand llegen dins Hekren ja ich Fhe.. Wind V Vermaltungevorschriften verurtheilt worden 6 veratungssätze des Gesetzes vom 26. Juli 1869 am 1. August d. 8* 1eees 8e fües 8.₰ die Vorräthe für jedes derselben in nen des Amtsvorstehers ja ganz andere sigd, wie die alb in Westfalen nicht zur Entwickelung gekomme S 1 6 6 Era eitet sein würde: chten die derbündeten Regierungen es als ge rennten Räumen aufbewahrt. 8 der Amtmanns in Westfalen. d, 2 weil die Nichtbestäti g g jen, Staatsbeamter und unterliegt der Allerhöchsten Ernennung, und die Bei der Ausfuhr von Fabrikaten, zu deren Herstellung vergütungs⸗ begleitet sein würde: so erachten die ündeten Negis ve ee ichtung der Abgab Der Hr. Abg. Freiherr von Heereman hat es vorhin als ein Daß di W sestätigungen fast zur Regel geworden seien. Berücksichtigung der aus der Selbstverwaltung hervorgegangenen Be⸗ fähiger inländischer Zucker derwendet worden ist, einschließlich der ihre Pflicht, zur Verständigung darüber andere Vorsch äge 8 es. 3) Feststellung und Entrichtung der 2 bga Mißtrauensvotun gegen die lündlichen Wittrikte iesgvorhin als ein die ahl durch die Amtsversammlung zu ganz guten werber wird niemals eine unbedingte und uneingeschränkte sein 8 ger inländis e Riederl solcher Fabrikate in die nach ihrer Ansicht, wenn auch weniger zweckmäßig als die früher a. Anzeigepflicht. ¹ e 2 falen bezeich⸗ Resultaten führen d ¹ vee. 1 n - z, h v. nitte fein können; Auflösungen von Zucker, oder bei Niederlegung solch 7 G 4 ie ih tzuhaltenden Gesi htspunkte besser zu net, daß man i 1 1 1 n werde, zeige die Brauchbarkeit der heutigen ich meine, Niemand, der den monarchischen Staat will, w zffentli . Prive e ter amtlichem gemachten, doch die von ihnen festzuhalte veeh . 3. n shre bee. eeg-” 7 K.. 8 Amt⸗ auf die Art gewählten B eigeordneten, deren Amtsfü⸗ 28 89 Le daß von dieser Regel abgesehen angn Ich möchte espulg, 8839. Mentlichen nüherer eegttesnüd0are die wahren geeignet sind, als der vom Reichstage sschlossene Egtmurf. Wer ein abgabepflichtiges K vaft (§. 2) nach dem 30. Septem. kung war nicht zutreffend. Er sagte: y Ich glaube, diese Bemer⸗ Urlaub des Amtmanns durchaus keine Stockung im Geschäfts⸗ bitten, sich mit der Ueberzeugung zu durchdringen, daß zu der ab⸗ brikaten enthaltene Zuckermenge vergüte und nach den Wahrnehmungen bei den Ver⸗ zandfungen des Reichs⸗- . 886 b treiben will, hat der Slen, Sd des Bezirks, in welchem Landgemeinden das Re r sagte: warum will man denn den gange erkennen lasse. Es hle si g im Geschäfts⸗ fälligen Bemerkung, die Hr. von Heereman an dieses, wie ich gl Steuer für die in den Fabrikaten enthalten tages über den Gegenstand Aussicht auf Annahme bieten. ber 1886 betreihen will, var der espätestens eine Boche vorher eine Süee bat 4 nade Recht vofesa man e. Städten der Anträge von Tc vbs e sich deshalb die Annahme nun doch zur vollendeten Thatsache gewordene Syftem 1. daee werden. §. 7 Der gegerwärtige Gesetzentwurf sieht im Vergleich 89 K F 8 Peete eseh We einunichen und darin 8 gegeben ha 8 di ele tri och nur zu . ür pi 4 3 6 1 6 Zor ur ei iedrigeren Steuersatz vor, sondern Anzeige nach eNgg”; erouß bestimm für die eigentlichen Gemeindeorgane im engeren Sinne; 99* Der Abg. Schmieding sprach sich für die Kommissions⸗ Staatsrechts in Betreff der für die Ernennung der Landräthe gelten⸗ Der Bundesrath kann unter Anordnung sichernder Kontrolen ge⸗ früheren Vorlage nicht nur ecnen niedrigeren Fbi rsäe 8 acführten auch die Räume anzumelden, in welchen die zum Verkauf bestimmten Gemeindevorsteher, die werden nach der Landgemeindeordnung anträge aus. g8; üsstons. den a S. isse anknüpfte, kaum eine Veranlassung war. statten, daß für vergütungsfähigen inländischen Zucker, welcher zur kommt auch in der Femessang, dfc e ges ent 8 en gnek sich im Branntweine aufbewahrt werden sollen. Wenn die im §. 2 Absatz 3 uftig fo wie jetzt frei gewählt werden Be Die Diskussion wurde damit geschlossen 8 84 Landdeh 1 ESa sebnach Hehätung⸗ degen 68* 85 der Viehfütterung oder zur EI anderen sebetfaten br Ver⸗ UeAacenien e br. d deichssegecsta Selengkerung um erwähnten Verkaufer getrennte Aufbewahrungsräume für das abga ö““ 1“”“ Landrathsparagraph seine Gestaltung nie er konservativen zehrungsgegenständen verwendet wird, die Steuer vergüte. erde. 1b

1 1“

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