landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Rieck zu Groß⸗Kordshagen, Büchsel zu Hildebrandshagen⸗Norderhof und von der Lancken zu Lüttkewitz, sämmtlich im Regierungsbezirk Stral⸗ sund, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann bei⸗ gelegt worden.
85
Resolut.
In Gemäßheit der Vorschrift im §. 6 des - vom 27. Juli 1885, betreffend die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Ein⸗ kommen gelegter direkten Kommunalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327) mache ich hierdurch öffentlich bekannt, daß der bei der Veranlagung der Gemeindeabgaben von fiskalischen Domänen⸗ und Forstgrundstücken für das Jahr 1886 zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etats⸗ mäßige Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berücksichtigung der auf denselben ruhenden Verbindlichkeiten und Verwaltungskosten nach den Etats pro 1. April 1886/87 in der Provinz Ostpreußen. —.. 133,6 Proz. in der Provinz Westpreußen . 124,5 „ der Stadt Berlin . . . . . .. 0 8 der Provinz Brandenburg 114,4 „ der Provinz Pommern 98,9 „ der Provinz Posen . . . . . . 103,3 „ der Provinz Schlesien . . . . . 136,9 „ der eehe ͤ111A111“ 4 der Provinz Schleswig⸗Holstein . . 132,8 „ der Provinz Hannover . . . . 1 88 in der Provinz Westfalen . . . . . vö.5. in der Provinz Hessen⸗Nassau. 1 13) in der Rheinprovinz . . . . des Grundsteuer⸗Reinertrages beträgt. Berlin, den 18. Mai 1886. ““] Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ Ffheer Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351 ff.) wird mit Zustimmung des -ee für die Dauer Eines Jahres angeordnet, was olgt: 1
§. 1. In der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbezirk Kolonie Heinrichsfeld bedürfen Versamm⸗ lungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, der vorgängigen schriftlichen Geneh⸗ migung der Orts⸗Polizeibehörde. Die Genehmigung ist von dem Unternehmer mindestens achtundvierzig Stunden vor dem Beginne der Versammlung nachzusuchen. b Auf Versammlungen zum Zwecke einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht. 6,2
Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbezirk Kolonie Heinrichsfeld von der Landes⸗Polizei⸗ behörde versagt werden. ¹ 3
Diese Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver⸗ kündigung in Kraft. Beerlin, den 20. Mai 1886. Königliches Staats⸗Ministerium. 88 vpon Bismarck. von Puttkamer. Mavybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.
Umgebungs⸗Karten verschiedener Garnisonstädte. Maßstab 1:25 000 der natürlichen Länge.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 11. November 1885 wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten Garnison⸗Umgebungskarten:
1) die Karte der Umgegend von Straßburg i. E. in
4 Blättern, 8
2) die Karte der Umgegend von Neisse in4 Blättern
eentlicht worden sind.
Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰.
Die gedachten Karten können durch jede Buch⸗ und Landkarten⸗ Handlung bezogen werden. Der General⸗Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlotten⸗ straße Nr. 61, übertragen.
Beerlin, den 20. Mai 1886.; 3 u““ “ Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinhausen, Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
der heutigen 3 gerJnane garnigeg.
vaseeasöeen. ee wird Nr. 21 der
anntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Pvreusten. Berlin, 21. Mai. Se. Majestät der
Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag gegen
10 Uhr nach dem Tempelhofer 5 und nahmen dafslbst die Fruhjahrs⸗Parade über die Berliner Garnison ab.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin trafen
Ssrar, Lree. 8 ¾ Uhr, von Homburg kommend, mit Ihren
Königlichen Hoheiten der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen sowie den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe nebst Gefolge rf der Station Wildpark ein, um den Sommer⸗ aufenthalt im Neuen Palais bei Potsdam zu nehmen.
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8
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— Die diesjährige große Frühjahrs⸗Parade über die Truppen der Berliner und Spandauer Garnison sowie über das Kadetten⸗Corps in Groß⸗Lichterfelde fand heute Vor⸗ mittag 10 Uhr auf dem Infanterie⸗Exerzierplatz östlich der Tempelhofer Chaussee vor Sr. Majestät dem Kaiser und König in Gegenwart Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Koheit der Kronprinzessin nebst Prinzessinnen Töchtern, Ihrer öniglichen Hoheit der Großherzogin von Baden, Sr. König⸗ lichen Hoheit des Herzogs Maximilian von Bayern und anderer hoher Fürstlichkeiten statt. 8 . Die Truppen waren im Parade⸗Anzuge mit Gepäck, die Fußtruppen in weißen Beinkleidern, erschienen und so zeitig aus⸗ gerückt, daß sie 20 Minuten vor Beginn der Parade zum Ein⸗ in das durch Täfelchen bezeichnete Alignement bereit tanden. Die Parade befehligte der kommandirende General des Garde⸗Corps, General der Infanterie, von Pape.
Die Aufssellung der Parade erfolgte in zwei Treffen: das erste Treffen kommandirte der General⸗Lieutenant von Oppell, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, das zweite Treffen der General⸗Lieutenant von Winterfeld, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division. 1 1
dm ersten Treffen hatten auf dem rechten Flügel die Leib⸗Gendarmerie und die Stäbe Aufstellung genommen. Dann folgten: die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter dem Kommando des General⸗Majors von Kaltenborn⸗Stachau, be⸗ stehend aus dem Kadetten⸗Corps unter Oberst von Rhein⸗ baben, dem 2. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst Graf Finck von Finckenstein, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, dem Garde⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment unter Oberst von Stülpnagel, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und dem 4. Garde⸗Regi⸗ ment z. F. unter Oberst von Unger; die 3. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade unter dem Kommando des General⸗Majors von Wiss⸗ mann, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 1, befehtigt vom Oberst⸗Lieutenant von Lütcken, etatsmäßigem Stabsoffizier des Regiments, an Stelle des be⸗ urlaubten Commandeurs Obersten von Henninges, dem 1. und 2. Bataillon des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisa⸗ beth (das Füsilier⸗Bataillon ist zur Wahrnehmung des Wachtdienstes in Spandau zurückgeblieben) unter Oberst von Beczwarzowsky und dem Garde⸗Schützen⸗Bataillon unter Major von Beneckendorff und von Hindenburg; — die kom⸗ binirte Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter dem Befehl des General⸗Majors von Kropff, Commandeurs der 4. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, zusammengesetzt aus dem Kaiser Frang Gardee⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2, unter dem Befehl des etatsmäßigen Stabsoffiziers des Regiments, Sr. Hoheit des Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen, an Stelle des erkrankten Commandeurs, Obersten von Hackewitz, und dem 3. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst⸗Lieutenant von Loßberg, beauftragt mit der Führung desselben, — und die kombinirte Brigade, befehligt vom Comman⸗ deur des Eisenbahn⸗Regiments, Obersten Golz, gebildet aus dem 1. Bataillon des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments unter Major Kühlenthal, dem Garde⸗Pionier⸗Bataillon unter Major von Kleist, dem Eisenbahn Regiment unter dem Commandeur des 1. Bataillons desselben, Majors Knappe, und der Lehr⸗Compagnie der Artillerie⸗Schießschule Unter Hauptmann Schröter, à la suite des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiments.
Im zweiten Treffen befanden sich: die kombinirte Garde⸗Kavallerie⸗Brigade unter dem Kommando Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen Friedrich von Hohenzollern, Obersten à la suite des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und Comman⸗ deurs der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, bestehend aus dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment unter dem Oberst⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von Fürstenberg⸗Borbeck, dem 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment unter dem Oberst⸗Lieutenant von und zu Schachten, dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment unter dem Oberst von Franken⸗ berg⸗Proschlitz und dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment unter dem Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Stosch; — und die Artillerie und der Train unter dem Befehl des Obersten von Schell, à la suite des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und Commandeurs der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade (1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗ Regiment unter Oberst von dem Knesebeck, 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment unter Oberst von Mutius, Lehr⸗ Batterie der Artillerie⸗Schießschule unter Hauptmann Hüger, à la suite des Ostpreußischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 1, Garde⸗Train⸗Bataillon unter Oberst Stumpf und Brandenburgisches Train⸗Bataillon Nr. 3 unter Oberst⸗Lieutenant Gottschalck.)
Die Aufstellung der Truppen war: im ersten Treffen bei den Bataillonen in Compagniefront⸗Kolonne, bei der Lehr⸗ Compagnie der Artillerie⸗Schießschule in Zug⸗Kolonne; im zweiten Treffen bei der Kavallerie in Kolonne in Escadrons und bei der Artillerie und dem Train in Linie.
Beim Erscheinen Sr. Majestät des Kaisers und Königs wurden die Honneurs zuerst gleichzeitig von der ganzen Parade erwiesen; demnächst wurde bgabecneis präsentirt. sch vns zweite Treffen wurde vom linken Flügel aus be⸗ ichtigt.
Hierauf folgte der Parademarsch, und zwar von den Prne des ersten Treffens in Compagniefront, von der Kavallerie in halben Escadrons im Schritt, von der Artillerie in Batteriefront und vom Train in Zügen, gleichfalls im Schritt.
Der zweite Vorbeimarsch unterblieb auf Allerhöchsten Befehl.
Nach beendeter Parade formirten sich die Truppen zum Abmarsch und rückten demnächst unter klingendem Spiel in ihre Quartiere ab. Das 1. Bataillon des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, welches heute früh per Eisenbahn hier eingetroffen war, kehrte 8 heute wieder nach Spandau zurück; während das 4. Garde⸗Regiment zu Fuß sowie das 1. und 2. Bataillon des 3. Garde⸗Grena⸗ dier⸗Regiments Königin Elisabeth erst morgen früh per Fuß⸗ marsch dorthin zurückkehren werden.
Die Fahnen und Standarten, welche heute früh 8 ¼ Uhr — eine Compagnie des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß resp. durch eine Escadron des Garde⸗Kürassier⸗Regiments aus dem Königlichen Palais abgeholt worden waren, wurden von den⸗ selben Truppentheilen nach Beendigung der Parade in das Palais zurückgebracht.
Die Truppentheile hatten zur Vermeidung von Verkehrs⸗ stockungen beim Marsch zu und von der Parade Wege böstlich und westlich der Friedrichstraße wählen müssen; nur die ahnen⸗Compagnie und die Standarten⸗Escadron, die Leib⸗
Bataillon des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, die 7. und 8. Batterie des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment passir⸗
ten das Hallesche Thor und die Belle⸗Alliancestraße. Am Nachmittage 4 ¾ Uhr findet im Weißen Saale und
in den angrenzenden Gemächern des hiesigen Königlichen Schlosses das Parade⸗Diner statt. Die Tafelmusik wird von der Kapelle des Königin Elisabeth ausgeführt. Anschließend hieran ist Ab hause Militär⸗Vorstellung. 8
ö
— Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat sich estern nach Friedrichsruh begeben. Während seiner Abwesen⸗ eit von Berlin dürfen demselben weder amtliche noch nicht⸗ amtliche Schriftstücke vorgelegt oder 2 e- werden. Es ist deshalb auf eine Beantwortung derselben nicht zu rechnen.
— Der Bundesrath hielt am 20. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, eine Plenarsitzung ab. In derselben wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung der niederländischen Flagge zur Ausübung der deutschen Küsten⸗ frachtfahrt und dem Antrage Preußens, betreffend An⸗ ordnungen auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie für die Stadt Spremberg und Umgegend, die Zustimmung ertheilt. Sodann wurde genehmigt, daß die im laufenden Monat fällig werdenden Rübenzuckersteuerkredite um drei Monate verlängert werden dürfen. Endlich wurde über die Anrechnung von Gemeinde⸗Dienstzeit bei Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten der Militärverwaltung, auf Gesuche wegen Zulassung zur Schifferprüfung, sowie über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Aus⸗ schuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (91.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr.
Wedell⸗Piesdorf zunächst mit, daß der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Jacobi, zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden sei. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung ein und erklärte ohne Debatte die Denkschrift über die Aus⸗ führung der seit dem Jahre 1879 erlassenen Anleihegesetze für erledigt.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten, wurde darauf in dritter Berathung ebenfalls
Beschluͤsse unverändert genehmigt. Es folgte die dritte Berathung des eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers be⸗
angenommenen Vorlage. Die 1 zunächst zur Debatte gestellt 8. lauten:
Die Rübenzuckersteuer wird von 100 kg der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben mit 1,70 ℳ erhoben. 2
Niederlagen oder Privattransitlager unter amtlichem Mitverschluß aufgenommenen Zucker wird, wenn die Menge wenigstens 500 kg be⸗ trägte eine Steuervergütung nach folgenden Sätzen für 100 kg gewährt:
a. für Rohzucker von mindestens 90 % Polarisation und für raffinirten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 % Polarisation:
1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis zum 30. September 1887 18,00 ℳ,
2) vom 1. Oktober 1887 ab 17,25 ℳ;
b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden, Blöcken, Flatten, Würfeln oder Stangen, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu bezeichnende Zucker von mindestens 99 ½ % Polarisation:
22,20 ℳ, 2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 21,50 ℳ;
Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 % Polarisation, soweit auf denselben nicht der Vergütungssatz unter b Anwendung findet:
1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887 20,80 ℳ,
2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 20,15 ℳ
Der Bundesrath hat die Zollämter zu bestimmen, über welche die Ausfuhr der unter a und c fallenden Zucker bewirkt werden kann. Derselbe ist auch befugt zu bestimmen, daß die bei der Ausfuhr von Zucer gegen Seedeibe, eteng abzugebende Dekla⸗ ration auf den Zuckergehalt nach dem Grade der Polarisation ge⸗ richtet werde.
eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: 2 1) dem §. 1 des Artikels 1 “ Fassung zu geben:
Die Rübenzuckersteuer wird von 100 kg der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben mit 1,60 ℳ erhoben; 8 2) den §. 2 des Artikels I zu fassen wie folgt:
8 Für den über die Zollgrenze ausgeführten oder in öffentliche Niederlagen oder Privat⸗Transitlager unter amtlichem Mitverschluß
beträt. eine Steuervergütung nach folgenden Sätzen für 100 kg gewährt:
a. für Rohzucker von mindestens 90 % Polarisation und für raffinirten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 % Polari⸗ sation: 1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis zum 30. Septembe 1887 17 ℳ,
2) vom 1. Oktober 1887 ab 16 ℳ; 18
b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden,
bezeichnende Zucker von mindestens 99 ½ % Polarisation:
endarmerie, das Garde⸗Füsilier⸗Regiment, das Füsilier⸗
20,90 ℳ,
3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments 8 8
Abends im Königlichen Operne⸗ 111“4“
5
von Schelling, und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident von
ohne Debatte auf Grund der in zweiter Berathung gefaßten Entwurfs 8
treffend, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert
§§. 1 und 2 des Artikels I. der Vorlage, welche 1
§. 2. Für den über die Zollgrenze ausgeführten oder in öffentliche
1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887
c. für allen übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen trockenen (nicht über 1 % Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall⸗,
Dazu hatten die Abgg. Dr. Witte und Genossen folgendes 8 bereits in der zweiten Lesung abgelehnte Amendement wieder
aufgenommenen Zucker wird, wenn die Menge wenigstens 500 kg.
Blöcken, Platten, Würfeln oder Stangen, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu
8 1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887
2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 19,70 ℳ
e. für allen übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen
trockenen (nicht über 1 % Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 % Polarisation, soweit auf denselben nicht der Vergütungssatz unter b Anwendung findet: 18 die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887
2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 18,50 ℳ
Der Bundesrath ꝛc. wie im Entwurf.
Der Abg. Dr. Witte erklärte, daß er und seine Mit⸗ antragsteller mit der Wiederaufnahme des Antrages nur be⸗ zweckt hätten, ihren prinzipiellen Standpunkt zur Fuge der Zuckerbesteuerung nochmals zu betonen und zugleich die Mit⸗ verantwortlichkeit für die Folgen der Vorlage abzulehnen.
Ohne weitere Diskussion wurde der Antrag abgelehnt, die Vorlage unverändert definitiv genehmigt.
Hierauf erklärte der Reichstag ein Verzeichniß von Petitionen, welche als zur Erörterung im Plenum nicht far geeignet erachtet worden sind, für erledigt, und wandte sich dann der Interpellation der Abgg. Hasenclever und Meister, betreffend das Verhalten der Königlich preußischen Behörden bei Arbeitseinstellungen, zu.
Die Interpellation lautet:
Am 11. April dieses Jahres hat der preußische Minister des Innern, Herr von Putttamer, in Bezug auf das Verhalten der Behörden bei Arbeitseinstellungen eine Cirkularverfügung an die ihm unterstellten amtlichen Organe erlassen, welche das durch die Reichsgesetzgebung gewährleistete Koalitionsrecht (zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, §. 152 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich) gefährdet und geeignet ist, dasselbe für große Klassen der Bevölkerung aufzuheben.
1) Ist diese Cirkularverfügung des preußischen Ministers des Innern dem Bundesrath bekannt?
2) Was hat der Bundesrath gethan oder was gedenkt er zu thun, um diesem Angriff auf ein Reichsgesetz entgegenzutreten?
Nachdem der Vertreter des Reichskanzlers, Staats⸗Minister von Boetticher, erklärt hatte, die Interpellation sogleich beant⸗ worten zu wollen, erhielt bei Schluß des Blattes der Abg. Hasenclever zur Begründung derselben das Wort.
— In der heutigen (79.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Antrag von Hammerstein und Genossen, betr. die Stellung und Dotirung der evange⸗ lischen Kirche, eingegangen sei. Das Haus trat sodann in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die erste Berathung des Antrages des Abg. Seer auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Königlichen Verordnung vom 17. März 1839, be⸗ treffend den Verkehr auf den Kunststraßen, und der Königlichen Verordnung vom 12. April 1840, betreffend die Modifikation des §. 1 der Verord⸗ nung vom 17. März 1839 wegen des Verkehrs auf den Kunststraßen, war.
Der Antrag wurde nach kurzer Debatte an eine Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Es folgte die Berathung der Petition der Gemeinde⸗ vorstände von Roschki und Piersko wegen Umwandlung des Domänenvorwerkes Preußenhoff in Bauer⸗ wirthschaften und Räumung des in die Mogolnitze führenden Abzugsgrabens.
Die Kommission beantragte bezüglich dieser Petition Ueber⸗ ang zur Tagesordnung.
Das Haus trat diesem Antrage bei.
Die Petitionen der Fischer Prinz und Genossen zu leuwarp, der Fischer Hamer und Genossen aus dem Re⸗ “ Stralsund, sowie der Keitelfischer May und zenossen in Gilge u. a. Orten wegen Abänderung einiger Vorschriften über den Fischereibetrieb wurden auf Antrag der Kommission der Regierung als Ma⸗
terial für das zu erlassende Fischereigesetz überwiesen.
Es folgten nunmehr Wahlprüfungen.
Die Wahlen der Abgg. Seyffarth (Liegnitz) und Dr. Goldschmidt wurden dem Antrage der Kommission gemäß ohne Debatte beanstandet.
Das Haus wendete sich hierauf abermals der Berathung
etitionen zu.
Die Konmission beantragte, die Petition von katho⸗ lischen Familienvätern in der Stadt Stuhm wegen Umwandlung der dortigen Simultanschule in Konfessionsschulen der Staatsregierung zur Berück⸗ sichtigung dahin zu überweisen, daß bei der nächsten Vacanz Schulland und Dienstwohnung einem der Lehrer katholischer Konfession überwiesen werde.
„Der Abg. Mosler beantragte, die Petition der Staats⸗ regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Nach kurzer Debatte wurde der Antrag der Kommission angenommen. (Schluß des Blattes.)
— Die Solidarhaft der Genossenschafter einer in Konkurs gerathenen Genossenschaft erstreckt sich, nach einem Urtheil des eich sgerichts, I. Civilsenats, vom 30. Januar d. J., auch auf die während des Konkursverfahrens über die Genossenschaft laufenden Zinsen.
— Der General⸗Lieutenant von Lewinski, der 2. Feld⸗Artillerie Inspektion, ist von der ökonomischen Musterung der Regimenter der 2. Feld⸗Artillerie⸗Brigade hier⸗ her zurückgekehrt. d
8 g⸗
85
von
Inspecteur
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause betonte heute in Beantwortung der Interpellation über den Abbruch der Verhandlungen mit Rumänien der Leiter des Handels⸗Ministeriums, Freiherr von Pußwald, das entgegenkommende Verhalten Oesterreich⸗Ungarns, welches sich auch bereit gefunden hits. die Verhandlungen in Bukarest zu führen. Schließlich ei aber Rumänien mit dem Verlangen aufgetreten, daß Oesterreich auf die Meistbegünstigungsklausel verzichten und be⸗ treffs der Vieh⸗ und Getreideeinfuhr nach Oesterreich nicht nur volle Handelsfreiheit gewähren, sondern dies auch in der Form eines besonderen Konventionaltarifs anerkennen solle. Diese Forderungen hätten den Grundsätzen Oester⸗ reich⸗Ungarns widersprochen, denn Letzteres wäre durch dieselben genöthigt gewesen, nicht nur rumänisches Vieh und Getreide, sondern selbst indisches Getreide und russisches Vieh über Rumänien vollständig zoll⸗ 85 einführen zu lassen. Oesterreich habe in Folge dessen den lbbruch der Verhandlungen konstatiren müssen. Die Re⸗ sierung bedauere, daß der Abschluß eines Vertrages unmög⸗ ich gewesen sei, sie hoffe aber, daß die materiellen Interessen beider Länder in nicht ferner Zeit eine Verständigung herbei⸗
führen würden. — Auf eine Anfrage des Abg. Knotz, bezüglich der Verbindung der Eisenbahn Rumburg — Schluckenau mit dem sächsischen Eisenbahnnetz erwiderte der Leiter des Handels⸗Ministeriums, von Pußwald: diese Verbindung erscheine nur dann zulässig, wenn die daraus für den in⸗ ländischen Handel zu befürchtenden Nachtheile paralysirt werden könnten, was sich aus den bisherigen Verhandlungen mit Sachsen nicht ergeben habe. — Das Haus begann darauf die Generaldebatte über das Arbeiter⸗Unfallversiche⸗ rungsgesetz. 1 est, 20. Mai. (W. T. 77. Im ses e erwiderte
heute auf die wegen des Zollkonfliktes mit Rumänienein⸗ gebrachte Interpellationder Handels⸗Minister: die Schuld des Scheiterns der Verhandlungen liege an Rumänien. Im Interesse des Ansehens der Monarchie könne Ungarn einen weiteren Schritt nicht thun; eine Initiative von rumänischer Seite verde es aber mit Vergnügen aufnehmen.
Der Ausschuß des Unterhauses für volkswirthschaftliche Angelegenheiten hat die Anträge der Regierung bezüglich der Getreide⸗ und Viehzölle unverändert genehmigt.
Schweiz. Bern, 20. Mai. (W. T. B.) Nach dem vom Bundesrath jetzt durchberathenen Landsturmgesetz sollen alle schweizer Bürger vom 17. bis zum vollendeten 50. Lebensjahre, welche nicht in den Militärdienst eingestellt und nicht in Folge ihres Amtes frei vom Militärdienst sind, zum Dienst bei dem Landsturm verpflichtet sein. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt, sobald die Grenzen durch den Feind bedroht oder von demselben überschritten sind. In Friedenszeiten wird der Landsturm nicht zum Dienst einberufen; nach erfolgtem Aufgebot steht derselbe unter dem Militär⸗Strafgesetz, leistet den Kriegseid und hat gleiche Rechte und Pflichten wie alle übrigen Truppen. Die Staͤrke des Landsturms wird auf 200 000 Mann berechnet, wovon ⅛ mit Schußwaffen versehen werden, während die übrigen bei Schanzarbeiten ꝛc. verwendet werden sollen. tc London, 20. Mai.
). In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantragte Morley die zweite Lesung der Bill, durch welche die Gültiakeit des am 3. Juni Gesetzeskraft verlierenden Gesetzes für Irland, welches das Waffentragen und den Verkauf und die Einfuhr von Waffen in ge⸗ wissen Distrikten verbietet, verlängert wird. Morley rechtfertigte den Antrag mit dem Hinyweise auf die vorhandene politische Erregtheit, bei der es nicht wünschenswerth sei, daß die Theilnehmer an Zusammen⸗ künften und Versammlungen sich im Besitz von Waffen befänden. Parnell erklärte: er wolle die Bill nicht bean⸗ standen, halte aber für nothwendig, daß dieselbe in allen Distrikten Irlands ganz gleichmäßige Anwendung finde. Der Antrag Morley's und die Erklärung Parnells führten zu einer sehr lebhaften Debatte. Lord Churchill rechtfertigte die jüngst von ihm aufgestellte Behauptung, daß die Loyalisten der Provinz Ulster eventuell zum bewaffneten Wider⸗ stande berechtigt seien. Der Premier Gladstone da⸗
egen erklärte: das Waffengesetz müsse unparteiisch ge⸗ handhabt werden. Er habe zu bedauern, daß er bei Lord Churchills Rede nicht anwesend gewesen sei; er höre, daß Lord Churchill seine in Ulster geführte Sprache zu rechtfertigen gesucht habe, und halte es für eine Sache von hoch ernster Bedeutung, wenn Lord Churchill als früherer Minister dem Volke ertläre, daß dasselbe, wenn alle verfassungsmäßigen Mittel erschöpft seien, zum bewaffneten Widerstande berechtigt sei. Wenn das in Wirklichkeit für die Provinz Ulster an⸗ wendbar sein sollte, müsse es mit demselben Recht auch für die Provinzen Leinster und Munster anwendbar sein. Die Regierung habe von Lord Churchills Erklärungen bis jetzt keine Notiz genommen, um nicht die Leidenschaften im Hause zu ent⸗ fesseln. — Das irische Waffengesetz wurde schließlich mit 303 gegen 89 Stimmen in zweiter Lesung angenom⸗ men. Die Minorität bestand aus den Parnelliten und einigen Radikalen. — Die Bill, betreffend die Gewäh⸗ rung von Entschädigung für in Folge von Ruhestörungen verursachten Schaden, wurde in zweiter Lesung genehmigt. Im Laufe der Debatte er⸗ klärte der Staatssekretär des Innern, Chil⸗ ders: die Regierung habe beschlossen, dem Gesetze auf ein Jahr rückwirkende Kraft zu geben. — Die Fort⸗ setzung der Berathung der irischen Verwaltungsbill wurde auf morgen vertagt.
„Das Oberhaus hat die Bill, betreffend die schot⸗ tischen Kleinbauern, in zweiter Lesung angenommen.
Ein Reutersches Telegramm aus Cape Coast Castle meldete die Ermordung von 45 deutschen Händlern durch den Stamm der Becquah. Diese Nachricht ist un⸗ richtig: es handelt sich um die Ermordung von 45 Gamin⸗Händlern. In der Depesche war zu lesen „Gamin“ statt „German“.
— 21. Mai (W. T. B.) Die „Times“ und einige andere Morgenblätter begleiten den gestrigen Tages⸗ befehl des Kaisers von Ruß land an die Flotte des Schwarzen Meeres mit einigen mißtrauischen Aeußerungen im Hinblick auf etwaige Eventualitäten in der bulgarischen Frage.
Frankreich. Paris, 20. Mai. (W. T. B.) Die Regierung hat den Beschluß des Generalraths des Seine⸗Departements, durch welchen für die Strikenden eine Spende von 5000 Frcs. bewilligt wurde, zu kassiren beschlossen.
Die Zeitungen beschäftigen sich fortgesetzt mit der Be⸗ rathung der Frage der Ausweisung der Prinzen durch den Ministerrath. Der „Liberté“ zufolge schiene das Prinzip der Ausweisung im Ministerrath die Oberhand er⸗ halten zu haben; ein vollständiges Einvernehmen sei aber noch nicht erzielt, insbesondere noch zicht darüber, gegen welche der Prinzen die Ausweisung verhängt und in welcher Form dieselbe ausgesprochen werden solle. Eine defini⸗ tive Entschließung werde erst in dem am nächsten Dienstag stattfindenden Ministerrath gefaßt werden. — Der „Français“ bezeichnet eine etwaige Ausweisung des Grafen von Paris als eine höchst unpolitische und den Interessen Frankreichs zuwider⸗ laufende Maßregel; in den Augen Frankreichs würden die Prinzen durch eine Ausweisung keine Herabsetzung erleiden.
Griechenland. Athen, 20. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Präsidentenwahl in der Deputirten⸗ kammer wurden für Stephanopulo, welcher von Trikupis empfohlen war, 139 Stimmen, für Delyannis 78 Stimmen
Großbritannien und Irland. (W. T. B.)
zur Gegenpartei von Trikupis gehörten, doch für dessen Kandidaten, Stephanopulo. Beim Verlassen der Depu⸗ tirtenkammer hielt Trikupis an die zahlreich versammelte Menschenmenge eine Rede, in welcher er betonte: das Votum der Kammer zeuge von richtigem Verständniß der schwierigen Lage, in der sich Griechenland zur Zeit befinde. Man dürfe aber nicht verzweifeln; die gegenwärtige mißliche Lage würde wieder gut gemacht werden durch eine feste und weise Politik, welche Griechenland in den Stand setzen werde, die ihm be⸗ stimmte Laufbahn weiter zu verfolgen.
Der König hat Trikupis auf heute zu sich beschieden. Letzterer wird dem Vernehmen nach morgen ein neues Kabinet bilden.
„ „— 20. Mai, Abends. (W. T. B.) Das Ministerium Valvis hat seine Entlassung genommen. Trikupis hat sich bei seiner Unterredung mit dem Könige bereit erklärt, die Bildung eines neuen Kabinets zu übernehmen.
— 21. Mai. (W. T. B.) Das neue Kabinet ist fol⸗ gendermaßen zusammengesetzt: Trikupis: Präsidium, Finan⸗ zen und interimistisch Krieg, Vulgiotis: Justiz, Manetas: Kultus, Dragumis: Auswärtiges, Lombardos: Inneres, “ Marine. Das Ministerium wird heute den Eid eisten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Mai. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, von Giers, ist gestern in Kiew angekommen und wird dort etwa 3 Tage verweilen. Sebastopol, 20. Mai. (W. T. B.) und die Kaiserin haben sich heute Nachmittag Olschakow resp. Nikolasev begeben.
Amerika. Washington, 20. Mai. (W. T. B.) Heute fand wiederum eine längere Kabinetssitzung zur Berathung der kanadischen Fischereifrage statt. Es wurde beschlossen, die Aktion zu verschieben und zunächst genauere Informationen des amerikanischen Konsuls in Halifax abzuwarten. 1 New⸗York, 20. Mai. (W. T. B.) In einem heute stattgehabten, sehr zahlreich besuchten Meeting von Fisch händlern aus Portland und Maine wurde eine Re solution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, Schiffe zum Schutze der Fischer nach de canadischen Gewässern zu senden. Wenn die Re⸗ gierung dies ablehnen sollte, so würden die Fischer selbst ihre Schiffe bewaffnen. 8 Der Alderman Jähne, welcher der Annahme einer Bestechung zu Gunsten der Broadway⸗Straßenbahn über⸗ führt wurde, ist zu neun Jahren und zehn Monaten Gefäng niß verurtheilt worden.
Der Kaiser
nach
Zeitungsstimmen. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung”“ schreibt: Wir haben in Nr. 231 unseres Blattes bereits die diesjährigen Ergebnisse der Lohn⸗ und Rentabilitätsstatistik mitgetheilt, welche der 8 Verein Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller für seine Branche seit 1879 alljährlich aufgestellt hat. Die freihändlerische Presse, vorweg das von Eugen Richter begründete Blatt, haben an diesen Ergebnissen allerlei zu bemäkeln, was uns veranlaßt, aus dem diese Statistik be⸗ gleitenden Berichte folgenden Passus zu reproduziren:
„„Während in den anderen Eisen produzirenden Ländern (Groß⸗ britannien, Frankreich, Belgien, Nord⸗Amerika) die Lage sich ungleich schlechter gestaltet hat und dort viele Werke kalt gelegt, Tausende von Arbeitern entlassen, die Löhne sehr erheblich reduzirt werden mußten, haben unsere Werke — Dank der neuen Zollpolitik, die ihnen den Absatz auf dem deutschen Markte bis zu einem gewissen Grade sichert, und in Folge des eifrigsten Bestrebens, sich, wenn auch mit großen Opfern, ihren Export zu erhalten — wenigstens fortarbeiten können und konnten, bis auf vereinzelte Ausnahmen, größere Arbeiter⸗ vneeffufgea und erhebliche Lohnreduktionen bis heute noch vermieden werden.“
— Das „Frankfurter Gewerbe⸗ blatt“ äußert über den „Weltzollkrieg“: Tvrotzdem es allgemein bekannt ist, daß uns sowohl Rußland wie Oesterreich und Italien mit der Errichtung von Zollschranken zu Ende der siebziger Jahre vorangegangen sind, fährt ein Theil der Presse fort, der deutschen Großindustrie vorzuwerfen, daß sie den bestehenden Zoll⸗ krieg zwischen den Nationen entfesselt habe und allein dafür ver⸗ antwortlich zu machen sei, wenn wir in unseren Exportbestrebun auf Hindernisse stoßen. Derartigen Behauptungen gegenü mehren sich nun fortgesetzt noch die Beweise dafür, daß der große Umschwung in den handelspolitischen Anschauungen im Wesentlichen spontanen Erwägungen der einzelnen Völker und Re⸗ gierungen entsprossen ist. Man könnte es sich sonst schwer erklären, daß heute, nachdem in allen Staaten die wichtigsten Errungenschaften der Schutzzollpartei geborgen worden sind, in verschiedenen, uns nahe benachbarten und befreundeten Ländern immer wieder neue Versuche in der Richtung der Schutzpolitik unternommen werden. Der Ge⸗ danke nationaler Wirthschaftspolitik ist eben einfach überall durchgeschlagen und beherrscht nicht allein die viel geschmähten industriellen Interessenpolitiker, sondern die große Masse der Bevölkerung. Es ist für die Lage der Dinge charakteristisch, daß zunächst Oesterreich⸗Ungarn im Begriff steht, seinen Zolltarif abermals zu steigern. Charakteristisch sagen wir, weil diesmal der Revision des Zolltarifs dort ganz andere Motive zu Grunde liegen als früher. Ungarn, dieses für unseren Nachbarstaat so oft maß⸗ gebende Land, ist nämlich nicht mehr das Freiheitsland vom reinsten Wasser, sondern seine Staatsmänner haben sich zu der Ansicht bekehrt, daß es nunmehr an der Zeit sei, auch in Ungarn eine Industrie, sei es auch mit Hülfe hoher Schutzzölle, bervorzurufen, und dies ist der Hauptgrund, weshalb Ungarn gern in die Erhöhung des Zolltarifs einwilligt. Die große Produktion von Tertil⸗Rohstoffen in diesem Lande hat insbesondere den ungarischen Minister⸗Präsi⸗ denten dazu geführt, die Anlage von Terxtilfabriken im Lande in jeder Weise zu begünstigen, es wird also die Zeit wohl nicht mehr sehr fern sein, daß Ungarn in diesem Zweige der Industrie Oesterreichs erfolgreiche Konkurrenz macht. Vor allen Dingen aber läßt sich Rußland nicht abhalten, auf dem Wege starrer Schutzzoll⸗ politik fortzuschreiten .. . . In neuester Zeit hat nun auch Italien in verschiedenen Beziehungen eine Erhöhung seines Zolltarifs ein⸗ treten lassen. Frankreich besteht weiter auf seinen sehr hohen Tarif⸗ sätzen und denkt an deren weitere Erhöhung; daß endlich die Frei⸗ handelspropaganda in den Vereinigten Staaten, von der man gegenwärtig wieder so viel Aufhebens macht, keine Bedeutung hat, daran werden wir nach früheren Erfahrungen nicht zweifeln dürfen, denn bisher sind noch alle Anstrengungen der dortigen Freihandelspartei, den exor⸗ bitanten Tarif zu ermäßigen, im Sande verlaufen. So befindet sich also auch heute unsere Industrie in handelspolitischer Bezichung einer starren und feindlichen Haltung des Auslandes gegenüber. Fragen wir uns, welche Mittel sie dagegen ergreifen soll, so wird es keine andere Antwort geben, als daß wir, um uns weniastens den einbei⸗ mischen Markt zu sichern, fortfahren müssen, unseren Zolltarif rationell auszubauen
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und Handels⸗
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abgegeben. Ersterer ist somit gewählt. Sotiropulo, Deligeorgis und Rhali stimmten mit ihren Anhängern, obwohl sie bisher