1886 / 124 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

[10946]

der Bitterfelder Louisen⸗Grube, Kohlenwerk

Bilauz und Ziegelei, Actien⸗Gesellschaft, am 31.

Dezember 1885.

schreibungen der prozentigen konsolg Staatsanleihe gewährt. 9 onsolidin Den Inhabern werden die umzutansch, Schuldverschreibungen mit den bishe

Kosten 279 201, 114 503 40

60 671

12 860—

64 617 95

27 193 /75

640,—

An Kohlenfeldern. ebäuden. Eisenbahn. Grubenbau Maschinen. Betriebsgeräthen Mobilien . . Perde. 8 orräthen . . Cassenbestand. Wechseln ... Werthpapieren . . . . . Schuldner in laufender Rech⸗

13 320 5 996/99 5 17879

52 837—

58 129 ,13

1 05è8

Abschrei⸗ bungen 41 881,— 11 450 82

6 067,—

Buchwerth 237 320 Per Actien⸗Kapital .. 103 053 .

54 604

6 430— 6 430, 12 923 95 51 694— 5 438 /75 21 755 320 320,— 529,— 529,—

13 320

5 996 99 5 178/79

52 837,—

Reservefonds...

Vortrag aus 1884. Gewinn aus 1885

Kapitals.

696 207/01

Soll.

611 166 91

Gewinn- und Verlust-Rechnung für das Jahr 1885.

58 199 7—8 40 70 58 129/13 Special⸗Reserve . . . . 85 040 10 V Gewinn⸗Vortrag auf 1886

Restkaufgelder auf Kohlenfeld (unverzinslich) 1 Gläubiger in laufender Rechnung.

Dividende aus 1884 nicht abgehoben 1

8 Deerselbe vertheilt sich ausf:f: 1 Reservefond zur Completirung auf 10 % des Actien⸗

15 % Tantième von 57317. 64. 1u“ 10 % Dividende von 450 000 Actien⸗Kapital

Passiva.

*

1t 8 . 57 675. 64 Reingewinn

358. 00 8597. . 45 000. .„ 4 000. 83852.

Wie oben 61 808.:

Hat.

52 905 ,14

311 50 44642— 1 500,—-

61116691

An Handlungs⸗Unkosten. . . . .. . Unterhaltung der Maschinen und Geräthe. do. Baulichkeiten. .. Pferde und Wagen. Eisenbahn⸗Betrieb . . . . ....

Abschreibungen Bleibt Reingewinn (Vertheilung vorstehend)

Bitterfeld, den 17. Januar 1886.

. Daß die vorstehende Bilanz und das übereinstimmt, bescheinige ich hiermit. Bittterfeld, den 22. Januar 1886.

[6930] Bekanntmachung.

Durch § 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und § 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschrei⸗ bungen anzubieten und die Bedingungen des An⸗ gebots festzusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen (I. Emission) (Privilegien vom 13. Januar 1868 und 3. Dezember 1879) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen kon⸗ solidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der 3 ½ rozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.

„Den Inkabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen

insansprüchen noch bis zum zweitnächsten

Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse, Abtheilung für Werthpapiere, (Leipzigerplatz 17) hierselbst, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Stralsund, Guben, Kottbus, Görlitz, der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Direktions⸗ Bezirk Berlin) zu Breslau oder der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlich, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldver⸗ schreibungen (Obligationen) selbst ein Ver⸗ zeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausferti⸗ gung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung veree dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben.

Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf von etwa 8 Tagen bei der betreffenden An⸗ nahmestelle, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M. jedoch erst nach 14 Tagen, wieder abgehoben werden. Sind dieselben durch Vermitte⸗ lung der Post eingegangen, so erfolgt die Rücksen⸗ dung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich beansprucht wird.

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch vorgenannten Kassen unentgeltlich verab⸗

9 t.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 prozentige Staatsschuldverschreibun⸗ en wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Berlin, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[6931] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Sglehes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen,

19 809/82

18 69377 Ueberschuß auf 850 21 8o9.

4 079/15

17 828 24

51 26119 85 040/ 10 61 808 27

208 109 56

Der Vorstand: E. Voigt.

. g. 2 . * 222 C 7 Gewinn⸗ 88 Verlust⸗Conto mit den von mir geprüften ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft’

W. Ulrich, Revisor. 8

sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträͤge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Kottbus⸗Großenhainer Eisenbahn (Privi⸗ legien vom 10. Januar 1872 und 31. Mai 1880 dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter solgenden Bedingungen anbiete:

Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt.

Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse, Abtheilung für Werthpapiere (Leipzigerplatz 17) hierselbst, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Stralsund, Guben, Kottbus, Görlitz, der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Direktions⸗ Bezirk Berlin) zu Breslau oder der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Heern Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Berzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗

ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf von etwa 8 Tagen bei der betreffenden An⸗ nahmestelle, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M. jedoch erst nach 14 Tagen, wieder abgehoben werden. Sind diefelben durch Vermittelung der Post eingegangen, Ko erfolgt die Rücksendung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich beansprucht wird.

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Berlin, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[693221 Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 Peß S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finenine ter ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Märkisch⸗Posener Eiseubahn (Privilegien vom 21. August 1871 und 11. Oktober 1878) vehin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen

Per Gewinn⸗Vortrag aus 1884 . Grubenbetrieb Ziegeleibetrieb Zinsen⸗Conto.

Bezirk Berlin) zu Breslau oder der Königlichen

bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder

4 132 63 187 827 42 14 294 51 1 855—

208 109,56

der 3 ½prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der 3 p&rozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine belaffen, also bis zum „2. Jannar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot anneh⸗ men wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mas d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse, Abtheilung für Werthpapiere (Leipzigerplatz 17) hier⸗ selbst, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu⸗ Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskaffen zu Stralsund, Guben, Kottbus, Görlitz, der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Direktions⸗

vereinigten Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. 8 von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen

Zinsansprüchen noch bis zum jrnacch Zinsenfälligkeitstermine belafsen, ale häts „2. Januar 1887. . Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erkl⸗ bis einschließlich den 31. Mai d. J schristalün mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hamern⸗ zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten 80n nämlich: K dih a. der vereinigten Königlichen Eisenhahn⸗n . triebs⸗Kasse zu Berlin Aotcciscnber 8 -— oder bei den Königlichen Ciseniadd triebskassen zu Dessau, Halle Weißenfels d Kassel B. M., I b. der Königlichen General⸗Staatskasse (hin dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin:; c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in furt a. M. (Sachsenhausen), unter vorläufiger Einreichung der O zugeben. Berlin, den 1. Mai 1886. Der Finanz⸗Minister. 8 von Scholz. Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finm Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken

Fran⸗

olig onen 9

des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Ols gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Numm⸗ und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gr tung von Obligationen besonders, in doppelter Au fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wit mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein sender sofort wieder ausgehändigt und ist von den selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der wo⸗ der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehende Obligationen zurückzugeben. Wegen Einreichung der Obligationen zum Un⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibunge wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Erfurt, den 3. Mai 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[6934] Bekauntmachung.

Durch §. 5 ; 2 und 3 des Gefetzes von 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz; des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S.1 und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23 bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Minisn ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ro staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht de zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündiger fowie auch den Inhabern der Schuldverschreibunge dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbetran oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibung anzubieten und die Bedingungen des Angebdots feeß zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betre der nachfolgend bezeichneten Schuldverschres⸗ bungen der Thüringischen Eisenbahn, nämlikt der vierprozentigen unterm 1. Noven⸗ ber 1851 ausgestellten Prioritäts⸗Obl⸗

1. März 1852 und 26. Juni 1861)

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtaust

ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschri⸗

bungen der 3 9 prozentigen konsolidirten Staatsanleib⸗

jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibunga wird derselbe Nennbetrag, in Schuldverschre⸗

anleihe gewährt.

(Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennmerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist.

1 D Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ v

bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder

ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurück⸗

zugeben.

Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf von etwa 8 Tagen bei der betreffenden Annahme⸗ stelle, bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M. jedoch erst nach 14 Tagen, wieder abgehoben werden. Sind dieselben durch Ver⸗ mittelung der Post eingegangen, so erfolgt die Rücksendung auf demfelben Wege unter voller Werth⸗ angabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht aus⸗ drücklich beansprucht wird.

Formulare zu der Annahme⸗Erktärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverfchreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Berlin, den 4. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[6933] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ist der Finanz⸗Mini⸗ ster ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibun⸗ gen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, nämlich:

1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen I. Emission (Privilegium vom 4. Februar 1856) und 2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ 1⸗ Litt. B. (Privilegium vom 1. Juli dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibun⸗ gen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗

gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗

Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsg⸗ älligkeitstermine belassen, also bis zum 2. —. nuar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot m⸗

nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärmge bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich odaf mündlich bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkase.

zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten Kassa nämlich:

a. der Könighichen vereinigten Eisenbahn⸗Betrieb⸗t.

kasse zu Berlin Askanischer Platz 5

oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs kassen zu Dessau, Halle, Weißenfels und Kassel B. M.;

b. der Königlichen General⸗Staatskasse (bintt dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin;

c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Fraut⸗ furt a. M. (Sachsenhausen),

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen p

zugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finaw’ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken rver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den

und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gr⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aux⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar win mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein

sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem

selben bei einstweiliger Wiederausantwortung de von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver sehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um

tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Erfurt, den 3. Mai 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[6935] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes von

17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 8e Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 1l und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. . bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der dia vo pfinil ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigel sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungel dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträüh, oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibunge hezeiseen und die Bedingungen des Angebots fett zusetzen. 3

on diesen Ermächtigungen mache ich in Betr⸗ der nachfolgend bezeichneten Schuldverschrer

öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahn

8 gationen II. Gmission (Privilegien vor

bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatz

. Den Inhabern werden die umzutauschenda

Ang 8 1— Schuldverschreibunga R (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Numme

bungen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn, ämlich:

gr. 2 vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Serie I. 1. und 2. Emission (Privi⸗ legien vom 2. Oktober 1848, 28. Juli 1849 und 12. Juli 1856).

2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Serie II. I. und 2. Emission (Privilegien 11. März 1850 5. September 1855

vom 12. Juli 1856 und —31. März 1862

3) der vierprozentigen Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien I. Serie (Privi⸗ legien vom 22. September 1840 und 28. April

42 1 ) 8 vierprozentigen Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen II. Serie (Privilegien vom 11. September 1850 und 31. März . vierprozentigen Dortmund⸗Soester Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen I. Serie (Privilegium vom 6. Juli 1853),

6) der vierprozentigen Dortmund⸗Soester Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen II. Serie (Privilegium vom 23. März 1857), 88

7) der vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen I. Serie (Privilegium vom 8. November 1852),

8) der vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen II. Serie (Privilegium vom 9. Januar 1854),)

9) der vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen III. Serie (Privilegium vom 7. April 1856), 8

10) der vierprozentigen Ruhrort⸗Krefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen I. Serie (Privilegium vom 16. No⸗

ber 1850), ver) der Ruhrort⸗Krefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen II. Serie (Privilegium vom 29. August

53) und 18a;) der vierprozentigen Ruhrort⸗Krefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen III. Serie (Privilegium vom 7. April 1856 bahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt.

„Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich 8

bei Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse

zu Elberfeld oder bei der General⸗Staats⸗ kasse (hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M. unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben. Berlin, den 1. Mai 1886.. Der Finanz⸗Minister. von Scholz. 8 Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die An⸗ nahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben. 8 8

Vordruckbogen zu diesen Verzeichnissen können bei den oben bezeichneten Kassen unentgeltlich in Empfang genommen werden.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Elberfeld, den 4. Mai 1886. 1

Königliche Eiseubahn⸗Direktion.

[10944] Kölnische .“ Dampfschleppschifffahrt⸗Gesellschaft.

Nachdem in der außerordentlichen Generalversamm⸗ lung der Actionaire unserer Gesellschaft vom 28. April a. c. die Herabsetzung des Actien⸗Capitals auf 607 200 beschlossen und dieser Beschluß, laut Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts, Abth. VII., vom 6. ds. Mts., im hiesigen Handels⸗ register eingetragen worden ist, fordern wir gemäß §. 248 resp. 243 des Gesetzes vom 18. Juli 1884 die Gläubiger auf, sich bei uns zu melden.

Köln, den 26. Mai 1886.

Die Direktion.

(109721 Actien Gesellschaft für Boden & Kommunal Kredit

2 2 2 67—2 in Elsaß Lothringen, Straßburg. Dividendenzahlung pro 1885.

Gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 22. d. Mts. ist die Dividende pro 1885 mit 4 % = 8. pro Actie, abzüglich der Mutations⸗ gebühr von 48 für die auf den Inhaber lauten⸗ den Actien mit 7. 52 festgesetzt.

Die Auszahlung erfolgt vom 1. Juni d. J. ab gegen Einreichung des Dividendenscheins Nr. 14 nebst Nummernverzeichniß, während der üblichen Geschäftsstunden: 18 8 Ferlsesst in unserm Münstergasse

r. 9

in Berlin bei den Herren Delbrück, Leo & Co.,

8 der Deutschen Bank,

Frankfurt a. M. bei dem Frankfurter

Bankverein, 8 Stuttgart bei der Württembergise en Vereinsbank,

Bureau

*

in Basel bei den Herren von Speyr & Co., Zahn 4&. Co., Mülhausen i. E. bei der Bank von Mül⸗ hausen, . Kolmar bei dem Herrn Ang. Manheimer, Metz bei den Herren Mayer & Co. Straßburg, den 25. Mai 1886. 1 Actien Gesellschaft für Boden A Kommunal Kredit in Elsaß Lothringen. [10945]

Großenhainer Webstuhl⸗ &. Maschinenfabrik

(vormals Anton Zschille). Gemäß §. 26 unseres Statuts laden wir die geehrten Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Montag, den 28. Jnni a. c., Nachmittags 4 Uhr, in unserem Geschäftslokale stattfindenden 8 vierzehnten ordentlichen Generalversammlung hiermit ein. Das Lokal wird um 3 Uhr geöffnet und um 4 Uhr geschlossen. Tagesordnung: b 1) Bericht der Direktion, Vorlage der Bilanz und Genehmigung derselben. 8 2) Bericht des Aufsichtsrathes über Prüfung der Bilanz und Antrag auf Ertheilung der Decharge an die Direktion und den Aufsichts⸗

110788.

Beschlußfassung über Vertheilung des Rein⸗ gewinns. 4) Wahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes. Diejenigen Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung theilnehmen wollen. haben nach §. 28 des Gesellschaftsstatuts ihre Aktien dem proto⸗ kollirenden Notar vorzuzeigen; Auswärtige können ihre Aktien gegen Empfangnahme des Depotscheines, welcher zur Theilnahme legitimirt. bei unserer Direktion, bei der Dresdner Bank oder den Herren Menz, Pekrun & Cie. in Dresden niederlegen; jede Aktien giebt eine Stimme. . Druckexemplare des Geschäftsberichtes sammt Rechnungsabschluß liegen vom 12. Juni a. c. ab bei den oben bezeichneten Depotstellen zur Empfang⸗ nahme bereit. 1 Großenhain, den 24. Mai 1886. Der Aufsichtsrath.

Auflösungsbeschluß.

Es wird hierdurch, auf Grund des §. 243 des Reichs⸗Gesetzes vom 18. Juli 1884 betreffend die Aktiengesellschaften, öffentlich bekannt gemacht, daß die Aktiengesellschaft „Frankfurter Post““ bei ihrer Generalversammlung am 31. März cr. die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und zu Liquidatoren die Herren Banquier Ganz und Böttchermeister Bundermann zu Frankfurt a. O.

rath.

[10967]

nannt hat.

Alle etwaigen Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu lden. 8 me zraukfurt a. O., den 22. Mai 1886. 111414“ Der Direktor 84 Fr. König. 110061 „Germania“, Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft in Stettin. Die auf 15 pro Cent des von den Actionairen eleisteten Baareinschusses auf die Aetien festgestellte

ividende für das Jahr 1885 wird vom 1. Juni 1886 ab in den Vormittagsstunden von 9 bis

12 Uhr in:

Stettin: an unserer Hauptkasse, Parade⸗ platz Nr. 16,

Berlin: in unserem dortigen Bureau, Französische Straße Nr. 21, und in den an⸗ deren Städten, in welchen wir Bureaur halten, an deren Kasse,

gegen Rückgabe des Dividendenscheins Serie III. Nr. 8 mit je 45 für jede Actie ausgezahlt. Den Dividendenscheinen ist bei Einreichung ein von dem Präsentanten unterschriebenes Verzeichniß beizufügen, in welchem die präsentirten Scheine in der R ihen. folge ihrer Nummern aufgeführt sind. Stettin, den 25. Mai 1886. 1 Die Direction.

Germania, Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft zu Stettin. A. Bilanz-Conto am 31. Dezember 1885.

Activa.

1) Sola⸗Wechsel der Actionaire

2) Kassen⸗Bestand . . . ..

3) Hypotheken 6

4) Effecten

5) Lombard⸗Darlehne. . . . . ..

6) Darlehne auf Policen der „Germania“.

7) Außenstände: 8. bei genten. 1166 b. bei der Reichsbank und Verschiedenen

7 200 000 71 271 48 53 480 077 03 653 688/15 39 000

5 375 107 07

1) Grund⸗Kapital 3) Kapital⸗Reserve.

rungs⸗Beträge:

Versicherung

Grundstücke der Gesellschaft: 6 in G 11166“ b. in Pet111656“ G. i11111 d. in Straßburg i. C. .. 11 e. in ö“ a. MWM e*“ f. in Cöln a. Rh. .

3353 624 47 385 500. Versicherung . 625 800.

528 000. 439 339. 63 984 107. 05

106 000. Renten

7 068 746/ 68

Weaslien. Cautions⸗Darlehne an versicherte Beamte.. Wegen terminlicher Zahlung gestundete Prämien

16“

B. Ge

Prämienreserve⸗Guthaben bei den Rückversicherungs⸗Gesell⸗ 8.

43 000 320 578— 3 137 622 39

raten . . . 8) Guthaben:

von Agenten

880 200 74 8 a. in Stettin b. in Berlin . c. in Wien

mania“.

b. aus 1885

78 622 916/01

2) Prämien⸗Reserve und Ueberträge. C“

4) Conto für unvorhergesehene Ausgaben . . . 5) Nicht abgehobene Dividende der Acti 1“ 6) Schäden⸗Reserve für fällige noch nicht ausgezahlte Versiche⸗

für Sterbefälle der Lebens⸗ für Sterbefälle der Begräbnißgeld⸗

für bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien . . 2 35 Prämien für Versicherungen mit Prämien⸗Rückgewähr im Todesfalle 85

Kinder⸗Versorgungskassen . . . 357. 85 7) Im Voraus vereinnahmte Zinsen

von Verschiedenen 9) Reserve für die Grundstücke der Gesellschaft:

10) Guthaben der Pensionskasse für die Beamten

11) Amortisationsfonds auf Cautions⸗

Darlehne ... 12) Sicherheitsfonds auf 13) Statuten⸗ und vertragsmäßige Tanti'men . . . . . . 14) Dividende an die Actionaire, 15 % ihrer Einzahlungen. 15) Dividende der mit Gewinn⸗Antheil Versicherten:

a. aus früheren Jahren

Passiva. 9 000 000

84 287

ctionaire 810

95

. 70

““ 273 910 137 433

.84 439 366.

7

524 882

9 000. 2600.

der „Ger⸗ 1 . .. . 419 637 77

eI1¹XX“ V

Cautions⸗Darlehne 8 3 267. 64 40 886 28 113 915/74 270 000—

ℳ1 844 872. 1

1 553 383 3 398 25583

Einnahme. 1) Ueberträge aus dem Vorjahre: a. Prämien⸗Reserve und Ueberträge b. Schäden⸗Reserve. 1116“ c. Dividenden⸗Reserve der mit Gewinn⸗Antheil öʒbb2228 2) Nicht abgehobene Dividende der Aktionäre 3) Prämien⸗Einnahme in 1885: a. Lebens⸗ Versicherung ‚Begräbnißgeld⸗ Versicherung 8116

c. Aussteuer⸗ 1 Versicherung 1 056 549. 15 795 000. 23

geg. 9 672 586. 27 i

187 191. 80

. 2 929 185 34 60 339 746 05 c. .

winn- und Verlust-Conto am 31. Dezember 1885.

b .

660— d

10 245 085 69 88 f 183 689

2* 12 8 2 ren Jahren. 68 8 g. Renten . .

kassen 981 858 78 V

d. Renten⸗ Versicherung 1“

gegen 11 711 327. 45 in 1884

4) Zinsen. gegen 2 613 041. 93 in 1884

3 uwachs des Prämienreserve⸗Guthabens bei den

Rückversicherungs⸗Gesellschaften.

12 556 232/16 2 875 369 67

55 873/58 sicherten:

a. bezahlte.

b. reservirte

a. Prämien⸗Reserve

a. in Stettin .

b. in Berlin

c. in Wien . . Abschreibungen:

a. auf Utensilien.

b. auf Effecten.

) Ueberschuß 1885: Stellvertreter.

Einzahlungen.

Versicherten.

75 827 301 46

Die Direktion.

Ausgabe. Rückversicherungs⸗Prämien Ausgezahlte Versicherungs⸗Beträge:

a. Sterbefälle d. Leb.⸗Vers. a. 1885

Begräbnißgeld⸗Vers. a. 1885

84 8 2 8 früheren Jahren e. Fäll. Kap.⸗Vers.

h. Zahlung an die Theilhaber der zur Aus⸗ 1 145 598 01 . schüttung gelangten Kinder⸗Versorgungs⸗

Schäden⸗Reserve für noch nicht erledigte Fälle

Zurückgezahlte Prämien auf Versicherungen mit Prämien⸗Rückgewähr im Todesfalle ... Zurückgekaufte Polieen . . . . . . . . Dividenden an die mit Gewinn⸗Antheil Ver⸗

b. Prämien⸗Ueberträge . . . . . . . . Beiträge zu der Pensions⸗Kasse für die Beam⸗ ten der „Germania“ einschließlich des in der vorjährigen General⸗Versammlung bewilligten Zuschusses von 5000 8 Agio⸗Verlust auf aus 1... Oeffentliche Abgaben und Stempelgebühren

Verwaltungs⸗ und Organisationskosten, Pro⸗ visionen und Arzthonorare . . . . .. . Reserve für die Grundstücke der Gesellschaft:

ländische Valuten.

c. auf zweifelhafte Forderungen.

a. Statkuten⸗ und vertragsmäßige Tantièmen für Verwaltungsrath, Director und dessen

.Conto für unvorherges hene Ausgaben. .Dividende an die I

„Dividende an die mit Gewinn⸗Antheil

. 3 534 349 05 251 451 20 103 496 80

696 45 510 07350

6 728 55 379 431,45

früher. Jahren

8 aus g. d. Lebensfall a. 1885. frühe⸗

2 2 2

411 24 4 786 638 273 910

1“ 41 730 502 684

. . 8 .

951 61247 .1844 872 63 343 386 25 8

37 310 79,63 380 697

2 796 484

20 295 57 719 46 26 870 23

1 762 789 74 4 500

16 600 18 000

5 259 29 1 519,13 3 517 38

b

113 915 59 579

270 000 1 553 383

Actionaire, 15 % der

1 996 879 s Zo