1886 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Amweif erf die Aushändigung der

den 2 de. eschebe 1 1222 dess

bef r it der hierdurch eingegachenen

die Stadt mit ihrem gesammten F*

igen hen und mit ihrer Steuerkraft.

en zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter Unterschrift ertheilt. Loetzen, den..

8

en Voczeigung

Der Magistrat.

neuen Zinsscheinreihe an

unserer

90 reußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Vrerins spreser ) Z821hes Enn.

en Mark Pfennig.

zu chein

päterhin die Zinsen

scheir .. ten. bis.

. ten cheines für das Halbjahr vom I Pemseanen. der

den bekannt gemachten Einlösestellen in

L „den . ten Sea Der Magistrat. Dieser Shalbenr ist ungültig,

inner vier Jahren nach der beerzolh dies an gerechnet, erhoben wird.

zu

Provinz Oüprenßen.

Anleiheschei zum Anleihe 1.

sung n,. Ausgabe, Mark Reichswährung.

nwei

zu eschein der Stadt Loetzen, Buchstahe Nr...

über ...

. Mark Reichswährung zu.. Reihe Zinsscheine für die fünf is ten 18.

Jahre vom . ten

wäbtus a.. zent Zinsen über.. m Der Inaber dieses Zinsscheines w. gegen dessen Rückgabe und es vorbenannten Anleihe⸗ ... mit (in Buch⸗ und bhei Berlin und Königsberg i. Pr.

wenn dessen Geldbetrag nicht älligkeit, vom Schluß des betreffenden

Regierungs bezirk Gumbinnen. Buch⸗

tabe 8— pbe Fabeber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe dem 4 b

.Prozent Zinsen die z5 te

bei der Stadtkasse zu Loetzen und bei

den mit der Zinsenzahlung betrauten berg i. Pr., sofern dagegen Seitens des als sol habers des Anleihescheines kein Widerspruch erho

Loetzen, den.. t eg Der Magistrat

en ist.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Medizichal⸗Rath Dr. med. Eduard Eigenschaft an die an seine Stelle der edizinal⸗Raͤth Dr. Karl Reiche zu ürich an die Königliche Regierung zu Marienwerder versetzt

Grun zu Narienwerder ist in gleicher önigliche Rexienmg n ildesheim un egierungs⸗ und

worden. ist der Königlichen Regierung zu Aurich überwiesen worden.

5 Justiz⸗Ministerium.

Der Amtzrichter Sternberg in Ortelsburg Landrichter an das Landgericht in Insterburg versetzt. Der Kaufmann Friedrich Wilhelm

nannt

Göttingen ist nach Danzig versetzt.

Stellen in Berlin und Königs⸗ er legitimirten In⸗

Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Rapmund

erdinand

Fleischer in Stralsund ist zum stellvertretenden Handels⸗ richter bei der Kammer für Handelssachen in Stralsund er⸗

Der Staatsanwalt von und Gaffron in rse

Dem Amtsgerichts Rath Richter in Ottmachau ist bi

er Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: anwalt Gorke bei dem Landgericht in Ratibor. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen:

8,g. Dienstentlassung mit Pension Fücge. n

Affess

der Gerichts⸗Assessor Rosenstock bei dem Landgericht

in Bielefeld, und der Gerichts⸗Affessor Anz bei dem

gericht in Essen.

Dem Notar, Zei rat⸗ Reckum in Koblenz ist die

nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt. Der Landgeri

erichts⸗Rath

haus in Lüdinghausen sind gestorben.

88

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen b

und Forsten.

Der Forstmeister Hartig ensioniruͤng des Forstneeisters elle deeeee versetzt worden.

Der

versetzt worden. - b Der Forst⸗-Assessor, Lieutenant im Reitenden

Kassel übertragen worden.

e der 8e-

der

Rechtsanwalt Willenbücher aus Labiau und der Gerichts⸗ or Triebel bei dem Landgericht in Königsberg, der Rechtsanwalt Bischofswerder aus Schwerin a. W. .“ in

Berlin, der Leonhard bei dem Land 58 e and⸗

ts⸗Direktor Gleim in Verden, der Amts⸗ eiß in Meerholz und der Amtsrichter Holt⸗

2 Minden ist auf die durch ünter erledigte Forstmeister⸗

Oberförster Heuseler zu Altkrakow ist auf die aus Theilen der bisherigen Oberförsterei Jagdschütz und der Ober⸗ fürsteres Glinke neu zu bildende Oberförsterei Jagdschütz, mit em Amtssitz zu Bromberg, im Regierungsbezirk Bromberg,

eldjäger⸗ Corps, Po 12 ist zum Oberförster ernannt und demselben die Sberförsterstelle zu Kassel bei Gelnhausen im Regierungsbezirk

ist als 0

8

versonalveränderungen. Königlich Prenßische Armee.

Webern, Gen. Lt. von der Armee, mit

Peens bei den Offizn. à la suite der Armee geführt werden. Berichtigung. 19.

tragt u. s. w.

Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Im aktiven er T von Preußen haben auf Vorschlag Sr. Majestät des Königs Allerhöchfter Kabinets⸗Ordre vom 11. Mai d. J. den Obersten à la suite des 1. Fuß⸗Art. R

Verse

erll

der Festung Ulm zu ernennen geruht. 19. Maj. Baur,

ven Fris 8 9 eds m mit der Srlauhziilh zum Tragen Mgts, mit der Erlaubni hin Tragen . 4* Art. Regts. der Abschied ertheilt. Beurlanbtenstandes: Fischer des 1. Inf. Regtz. Mack, Flach des 3. Regiments, der Abschied.

e

1 EiC ezebenitliguaögen. Im aktiven Heere. Berlin, p. 1 mit Pension zur ellt; derselbe soll in diesem Verhältniß bis auf Weiteres

Mai. von Fiedler, Oberst⸗Lt beauf⸗

eere. Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Köni mittelst Baur, g., von seiner Stellung als Art.

Offlz. vom Platz der Festung Ulm zu entbinden und den Major F. 98½ 2 8 des 1. Fers⸗Art. Regts., zum Art.⸗Offiz. vom berst à ja suite des 1. Fuß⸗Art. Regts.,

moschef bei der Hesrß der Art. und des Trains ernannt. iedsb Beurlaubtenstande.

uf. Fegts.⸗

9

NMbenes v29.

ts.,

Abschied ertheilt.

Im aktiven

„Brand, Gold⸗ Hi r, Gart⸗ 8., Latz, Rath

Sec. Lts. des Beurlaubtenstandes:

sFn a16. 2 smann des

Leinberger, Pöhlmann e,

10. Inf. 88 ts., Völkl, Gnauck, Götz, Raps des 11. Inf. Regts., Fischer, Gottsauner, Würth, Strauß, ln. ler des 12. Inf. Regts., Fohmann des 13. Inf. Regts., erbst, Blaul, Pfeiffer des 11. Inf. Regts. des 15. Inf. Regts., Lahm des 17. . 8 18. Inf. Regts., Tafel des 2. Jäger⸗Bats., öck des 4. Jäger⸗ Batzillons, Bärst des 2. Chev.⸗Regiments, Seyffer des 3. Chev.⸗Regiments, Moll, Vogel des 4. Chev.⸗Regiments, Ritterspach des 5. Chev. Regts. Heinsheimer, Gößwein des 1. Feld⸗Art. Regts., Böcking, Keyser, Grimm des 2. Feld⸗ Art. Regts. Krüp. Kippenberger des 3. Feld⸗Art. Regts., Drumm, 8 des 1. Fuß⸗Art.d des 1. Train⸗ Bats., Richter des 2. Train⸗Bats. der Abschied ertheilt.

Im Sanitätscorps. 19. Mai. Dr. endrichs, Stabs⸗ arzt 58 Se b2 n 3 P 2 2

laubtenstandes, diesem mit der Erlaubni stennes. Assist. Arzt 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, der

Ftellvaag, Hir chauer f. Regts., Ottmann des

XIII. (Königlich Württembergisches) -eFn

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 19. Mai. v. Schachtmeyer, Königl. preuß. Gen. der Inf. à la zuite der Aumee, von dem General⸗Kom⸗ mando des Königl. Armee⸗Corps enthoben. v. Al vensleben, Königl. preuß. Gen. Lt. à la suite der Armee, kommandirt nach Würktemberg, das General⸗Kommando des Königl. Armee⸗Corps

übertragen.

NRichtamtliches. Dentsches Reich.

eußen. Berlin, 29. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags die Vorträge des Ober⸗Hof⸗ und msmarschalls, Grafen von Perponcher, sowie des Chefs des ilitärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Morgen dem Kavallerie⸗Exerzieren auf dem Bornstedter Felde bei. Nachmittags folqte Höchstderselbe mit Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und den Prinzessinnen Töchtern einer Einladung hrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin zu einem Gartenfest auf der Pfauen⸗Insel.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Mai d. J. beschlossen: 1) daß die im laufenden Monat fällis werdenden Rübenzuckersteuer⸗Kredite auf Antrag er Kreditnehmer um drei Monate verlängert werden 2) daß dabei die in betreff der Verlängerung der ür die Entrichtung der in dem Betriebsjahre 1884/85 Rübenzuckersteuer durch den Beschluß vom 16. Mai 1885 Centralblatt für 1885 S. 203 festgestellten Be⸗ stimmungen Nr. 1 ½ 1 2, 3 und 4 siftgemäͤße Anwendung zu finden haben. . 2

Der Bericht über die gestrige Sitzung des gen der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (86.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ elegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Kommissarien beiwohnte, land auf der ess, verre die dritte Berathung des

härfen Fehs. editirten

Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke. Auf Antrag des Abg. Bohtz wurde der Gesetzentwurf en bloc angenommen. Das Haus trat sodann in die zweite Berathung des An⸗ trages eck auf Annahme eines Gesetzentwurfs, bersffenes ie Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen höheren Lehranstalten mit denen an Anstalten staatlichen Patronats ein. Der §. 1 des Antrages lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Die bezüglich des Durchschnitts⸗, Höchst⸗ und Mindestbetrages der Gehälter und be 8 des Wohnungsgeldzuschusses der Lehrer ch

an den staatlichen eren Lehranstalten geweich geltenden Be⸗

timmungen finden auch auf die eine etatsmäßige Stelle bekleidenden an den entsprechenden öffentlichen nichtstaatlichen höheren Lehranstalten Anwendung; auf die Vorschullehrer jedoch nur dann, wenn die Vorschule, an welcher sie angestellt sind, auf dem Etat der

Hauptanstalt steht. Die an einzelnen Anstalten noch vorhandenen etatsmäßigen

Hücferehrer bleiben von den vorstehenden Bestimmungen aus⸗ geschlossen. Der Abg. Freiherr von Huene erklärte, daß seine Partei dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, weil er einen Eingriff in die Rechte der Kommunen enthalte. 1

Der Abg. Schmidt (Stettin) meinte, daß ein Bedenken gegen den Antrag nicht vorliegen könne, da man bereits bei em Volksschullehrer⸗ ensionsgesetz ähnlich verfahren sei.

Der Abg. Hobrecht hob hervor, daß er, im Gegensatz zu der Mehrheit seiner Freunde, gegen das Gesetz stimmen werde, weil er es fan bedenklich erachte, daß das Haus die Initiative u einer gesetzlichen Regelung dieser Frage ergreife. Wenn ie Re 1““ für diesen Fenr habe, so stehe nichts im Wege, daß auch ohne dieses Gesetz das bestehende Bedürfniß beseitigt werden könne.

Der Abg. Dr. Kropatscheck widerlegte die Bedenken, die gegen eine staatliche Regelung dieser Angelegenheit geltend gemacht wurden. 1

Der Abg. Dr. Langerhans sprach sich gleichfalls für die Vorlage aus.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Pac hezcheiten Dr. von Goßler äußerte, daß er eine bindende Erklärung abzugeben nicht in der Lage sei. Wenn er nur Rücksicht zu nehmen hätte auf sein Ressort, so würde er sich wohl mit dem Gesetz abfinden können. Aber so lägen die Dinge nicht. Die von den Abgeordneten von Huene und Hobrecht angeregten Fragen beducten sicher ber Erwägung.

Nachdem sich 88 der Abg. Seyffardt (Magdeburg) für

9.

er Wiaat Ober⸗Realschulen, Realschulen, höher

und Lambewirthschaftsschulen nicht unterhält, sind d

Ober⸗Realschulen den staatlichen Volaanstalten, die Real⸗, höher Bürger⸗ und Landwirthschaftsschulen den übrigen staatlichen An⸗ stalten gleich zu behandeln. 2 8 Der §. 2 lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Bei der Berechnung der Fhexsehen Dienstzeit der im §. 1 bezeichneten nichtstaatlichen Lehrer einschließlich der etatsmäßigen kommt neben dem Probejahre die gesammte Zeit in ben während welcher der zu Pensionirende im öffentlichen

Schuldienste in Preußen gestanden hat. Ausgeschlossen bleibt die Anrechnung derjenigen Dienstzei

während welcher die Zeit und Kräfte eines Lehners durch die ihm

übertragenen Geschäfte nur nebenbei in Anspruch genommen ge⸗

wesen sind. 8 Der §. 14 der Verordnung vom 28. Mai 1846 (Gesetz⸗

Samml. S. 214) wird aufgehoben.

HKierzu lag nachstehender Antrag des Abg. Günther vo Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1) IFIn die Konmnissiensbeschlüffe einzustellen folgenden

.2a. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, finden auch auf die eine etatsmäßige Stelle beklei⸗ denden Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen höheren Lehr⸗ anstalten (§. 1 Absatz 1) und auf deren Wittwen und Waisen sinn⸗ 982 Anwendung.

ie zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen Anord⸗ nungen, insbesondere über die zu bildenden Kassen und über die Verwendung der zur Zahlung von solchen Wittwen⸗ und Waisen⸗ geldern bereits vorhandenen nichtstaatlichen Mittel erfolgen durch die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und der Finanzen.

2) Die Ueberscheift zu dem Gesetzentwurf, wie derselbe aus der Kommission hervorgegangen ist, wie folgt zu fassen: 1b

Gesetzentwurf, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen Lehranstalten und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen dieser Lehrer.

Der Abg. Günther begründete kurz den von ihm ge⸗ stellten Antrag, während die Abgg. von Schenckendorff, Dr. Ftepatkehec und Dr. Langerhans für die Ablehnung desselben plädirten.

Der Antrag Günther wurde abgelehnt, und der §. 2 un⸗ verändert angenommen.

Der Rest des Gesetzes wurde hierauf ohne Debatte un⸗ verändert genehmigt.

Es folgte die Berathung der Resolutionen:

a. Die Königliche Skaatsregierung aufzufordern, in der nächsten Session dem Hause der Abgeordneten einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an den öffentlichen nicht staatlichen höheren Lehranstalten, mit der Maßgagabe vorzulegen, daß derselbe sich gründet auf Beiträge der betreffenden Lehrer und der zur Unterhaltung jener Anstalten Ver⸗

pflichteten. 1 . .

b. Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in Fällen, wo die eigenen Einnahmen der Lehranstalten und die Mittel der Schulunterhaltungspflichtigen zur Erhaltung dieser Anstalten nach Maßgabe der §§. 1 und 2 nachweisbar nicht ausreichen, in mög⸗ lichst ausgiebiger Weise Subventionen aus staatlichen Fonds zu ge⸗ währen und zu diesem Zweck die erforderlichen Mittel in den nächsten Etat einzustellen.

ierzu lag folgender Antrag des Abg. Dr. Arendt und

Genossen vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1 In der Resolution b (S. 25 des Berichts der Kommission) hinter den Worten: „nachweisbar nicht ausreichen“ einzuschalten: „und sofern die Erhaltung der Anstalt im öffentlichen Interesse

angenommen. Der Antrag Arendt wurde abgelehnt. Schluß 1 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.

Pr. Eylau, welcher den Bau der Chausseen von Kreuzburg nach Sollnicken und von Jesau nach Lichtenfelde ausgeführt hat gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ altung dieser Straßen das Recht zur Erhebung des Chaufseegeldes auf denselben, nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840, ünjcghes ich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorhehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats April d. J. haben die Einnahmen der Post⸗ und I betragen 14 573 360 (mithin im Etatsjahr 1886/87 + 892 267 ℳ), der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 3673 100 (s— 82 700 ℳ).

Ist bei wechselseitigen Beleidigungen oder Körperver⸗ letzungen vom Staatsanwalt nur gegen einen der Thäter und nicht gegen den Anderen Anklage erhoben, so kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsengts, vom 19. März d. J., das Gericht von der ihm im §. 500 der Strafprozeß⸗ ordnung gegebenen Ermächtigung, einen oder beide Theile in die Kosen zu verurtheilen, obgleich einer derselben oder beide für straffrei erklärt werden, dem nichtangeklagten Thäter gegen⸗ über keinen Gebrauch machen.

Von den „Amtlichen Nachrichten über das Preu⸗ ßische Staatsschuldbuch“ ist eine zweite Ausgabe erschienen. Die amtlichen Nachrichten sind neu zusammengestellt, nachdem das Gesetz über das Slagtsschugshah vom 20. Juli 1883 durch das Gesetz vom 12. April 1886 auf die 3 ½2 prozentige konso⸗ lidirte Staatsanleihe ausgedehnt worden ist und der Finanz⸗ Minister die ersten Ausführungsbestimmungen pom 22. Juni 1884 inzwischen mehrfach durch Nachträge ekhünst hat. Die Anordnung des Stoffs ist geändert, um die Uebersichtlichkeit der von den Betheiligten zu beachtenden Vorschriften zu er⸗

höhen.

Der General⸗Lieutenant Schulz, Präses des In⸗ genieur⸗Comitss, hat sich auf 8 Tage mit Urlaub nach Sachsen begeben.

Aus

Mecklenburg Schwerin. Schwerin, 28. Mai. Luzern wird den „Meckl. Anz.“ telegraphisch gemeldet, 876 der Großherzog und die Großherzogin auf der Reise von Bellagio nach Ischl estern Nachmittag in Luzern ein⸗ Prrochen und daselbst im Hotel „National“ abgestiegen sind. Die Herrschaften gedenken heute uber Innsbruck die Reise nach

den src ausgesprochen hatte, wurde der §. 1 angenommen, ebenso 1 a in dhe er Fassung: ls höhere

ranstalten im Sinne dieses Gesetzes hen die Gymnasien, Realgymnast Reelsebhelsnen

Fschl fortzusetzen.

vrogymna

iegt“. Beide Resolutionen wurden nach unerheblicher Debatte

Durch Allerhöchste Ordre vom 10. Mai d. J. ist dem Kreise

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahm heute das Landsturmgesetz in weiter Lesung unverändert an und votirte dasselbe sodann in hritter Lesung einstimmig. Der Minister für Landesvertheidi⸗ gung, Graf Welsersheimb, theilte im Lauf der Debatte mit, daß ein Uebereinkommen mit Ungarn in Betreff der Versorgung der Wittwen und Waisen von Militärpersonen bereits erzielt sei und daß ein bezüg⸗ Gesebentwurf noch in dieser Session dem Reichsrath vor⸗ gelegt werden würde. Koenigswarter zeigte seinen Aus⸗ vitt aus der Staatsschulden⸗Kontrolkommission an.

alkenhain beantragte die Einsetzung eines besonderen Aus schuss es von 15 Mitgliedern zur Berathung des Zoll⸗ jarifs. Der Antrag wurde angenommen.

8 Ab geordnetenhause wurde von der Regierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, betreffend die zollfreie Einfuhr von Mais und Hirse aus Serbien und Bulgarien, sowie der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Bahn Mostar⸗Metkowich bis Serajewo. Tausche brachte einen Zusatzantrag u dem Zolltarif ein, betreffend die Einführung einer tatistischen Gebühr für alle ein⸗ und ausgeführten Produkte und Erzeugnisse.

Großbritannien und Irland. London, 27. Mai. (A. C.) Die Königin verließ gestern Abend Windsor in Begleitung der Prinzessin Beatrice, der Prinzessin Ludwig von Battenberg und der Kinder des Herzogs von Connaught, um sich nach Schloß Balmoral in den schottischen Hoch⸗ zu begeben, wo der Hof etwa drei Wochen verweilen wird.

28. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses lehnte der Premier Gladstone es ab, Aufschluß zu geben über seine Absichten bezüglich der

Nirischen Verwaltungsbill, und zwar darüber, ob er das

Parlament zu vertagen und die einzelnen Artikel der Bill im Herbst diskutiren zu lassen beabsichtige, oder ob er das Parlament vertagen und im Herbst eine neue Bill ein⸗ bringen wolle. Hicks⸗Beach beantragte die Vertagung des Unterhauses, um die Aufmerksamkeit auf die außergewöhn⸗ liche Taktik der Regierung zu lenken. Die Regierung scheine mit dem Parlament und dem Lande ihr Spiel zu treiben in der Absicht, sich vor Allem im Besitz der Regierungsgewalt u behaupten; das Haus müsse ein solches Vorgehen ent⸗ . ieden zurückweisen. Mr. Gladstone sprach sein Bedauern über die von Hicks⸗Beach an den Tag gelegte Heftigkeit und seine Indignation daxüber gus, daß derselbe der Regierung as Motiv, sich im Besitz der Regierungsgewalt behaupten zu wollen, unterschiebe. Die soziale Ordnung Irlands werde nicht gestört werden, so lange die Regierung Irland gegenüber in gutem Glauben handele. Das Verhalten der Regierung in Bezug auf die irische Verwaltungsbill sei durch den Wunsch bestimmt, von dem Unterhause nicht zu viel Opfer an Zeit zu verlangen, dem Oberhause aber die Entschuldigung abzuschnei⸗ den, daß die Bill zu so vorgerückter Zeit an dasselbe gelangt sei, daß eine Berathung derselben nicht mehr möglich erscheine. „Wir haben eine große Frage aufgeworfen und sehen einen großen Konflikt vor uns, in welchem wir bereit sind, bis an das Ende zu Und wir haben Vertrauen auf das Er⸗ gebniß. Ich habe nicht gesagt, daß die Bill rekonstruirt wer⸗ den solle, sondern lediglich von der Rekonstruirung einiger Artikel der Bill gesprochen. Wir werden die zweite Lesung nicht herabmindern zu einer abhstrakten Resolution. Die zweite Lesung ist eine feierliche Verpflichtung, daß etwas Bestimmtes, und zwar so bald wie möglich zu Stande gebracht werden muß.“ Lord Churchill erklärte: das Ziel der Regierung sei, das Haus zu verwirren und einen Appell an das Land zu vermeiden. Der Schatzkanzler Harcourt acceptirte den Antrag Hicks⸗ Beach, insoweit derselbe dazu bestimmt sei, die Darlegung der Ansichten des Hauses über das Verhalten der Regierung herbeizuführen. Lord Hartington stimmte eben⸗ falls dem Antrage Hicks⸗Beach zu, bemerkte aber; das Haus müsse über die Absichten der Regierung unterrichtet werden. Der Schatzkanzler Harcourt erklärte: die Regierung werde der Königin rathen, das Parlament zu vertagen und zu einer neuen Session im Herbst einzuberufen. Hicks⸗Beach sprach seine Bereitwilligkeit aus, den von ihm gestellten Antrag zurkcztzsehen. Die Parnelliten erklärten sich degen die Zurückziehung des Antrages. Letzterer wurde hier⸗ auf mit 405 Stimmen gegen eine Stimme abgelehnt. Die Konservativen stimmten sämmtlich mit der Majorität. Die Berathung der irischen Verwaltungsbill wurde hierauf von Rigby fortgesetzt und nach sechsstündiger Debatte auf nächsten

ontag vertagt. Die irische Waffenbill wurde mit 56 gegen 65 Stimmen in dritter Lesung angenommen.

Frankreich. Paris, 28. Mai. (W. T. B.) Die Budgetkommission hat in ihrer heutigen Sitzung nach siner Rede des Kultus⸗Ministers Goblet das Kultus⸗ üudget mit 15 gegen 13 Stimmen wiederhergestellt und hierauf mit 16 gegen 14 Stimmen beschlossen, die nähere Prüsung desselben zu vertagen, bis ein Beschluß der ammer über den Antrag auf Trennung von Staat und Kirche porliege. Das Leichen gängnis des Obersten Herbinger 98 heute stattgefunden. twa 5000 Personen wohnten dem⸗ Uien bei; Seitens der Regierung war der Kriegs⸗ inister erschienen. Ruhestörungen sind nicht voßgf enhen; nur vereinzelt wurde auf dem Kirchhof der Ruf: „Nieder mit erry! Nieder mit Brisre de 'Isle!“ vernommen. 29. Mai. (W. T. B.) Der Graf von Paris hat bun kurze Zeit in Madrid verweilt, um die Königin zu egrüßen, und dann die Reise nach Frankreich fortgesetzt.

b Grie enland. Athen, 28. Mai. (W. T. B.) In er Deputirtenkammer erwiderte heute auf eine Inter⸗ hellation wegen der noch nicht erfolgten Aufhebung vür Blokade der Minister⸗Präsident Trikupis: die sichten der Mächte gegenüber der jetzigen Regierung seien ühm nicht bekannt. Dieselbe habe in Betreff der Entwaffnung Fäinerlei Verpflichtungen übernommen, welche die souveränen echte Griechenlands verletzten. Auf eine weitere Anfrage er⸗ ver der Minister⸗Präsident: er hege keinerlei Zweifel be⸗ näglic der günstigen Disposition der Pforte, die edenfalls ab⸗ ib ten, zunächst aber nur einen Theil der Griechenland gegen⸗ er übernommenen Verpflichtungen ausführen werde.

8 Türkei. Konstantinopel, 28. Mai. (W. T. B.) Zis gestern Abend fanden an der Grenze noch kleinere See be ne e statt. Die bis jest amtlich festgestellten Verluste der Türken sind 180 Todte.

Der griechische Verlust soll stärker sein. Außerdem sind 300 griechische Gefangene 8.er üirle —— ISr

Rumänien. Bukarest, 29. Mai. (W. T. B.) Der Senat hat den autonomen Zolltarif einstimmig an⸗ genommen.

„Der König und die Königin kehrten gestern hierher zurück, nachdem der König die Donaugarnisonen von Giurgewo bis Turnu Severinu, sowie in Crarovna, Slatina und Pitesci inspizirt hatte. Der König und die Königin wurden überall enthusiastisch aufgenommen; auch von der bulgarischen und serbischen Bevölkerung wurden denselben, als die Königliche Nacht die bulgarische und serbische Grenze passirte, Ovationen dargebracht.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Mai.

W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, von

iers, ist gestern Abend hierher zurückgekehrt.

Moskau, 29. Mai. (W. T. 87 Der Kaiser und die Kaiserin sowie die Großfürsten sind gestern Nachmittag 5. das Landgut des Großfürsten Sergius, Ilinskoje, gefahren, wo dieselben etwa einen Tag bleiben werden. 5

Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Mai. 88 T. B.) Der Staats⸗Minister Themptander hat eine Demission als Finanz⸗Minister gegeben; zum Finanz⸗Minister ist der Staatsrath Freiherr von Tamm Pnannt xs h Themptander bleibt nach wie vor Conseils⸗

räsident.

Amerika. New⸗York, 28. Mai. (W. T. B.) Die Hochzeit des Präsidenten Cleveland mit Fräulein Frances Folsom soll am 2. Juni Abends in der Amts⸗ wohnung des Präsidenten stattfinden. .

In dem Prozeß gegen Johann Most und Ge⸗ nossen hat der Gerichtshof gegen Most und zwei andere Anarchisten das Schuldig ausgesprochen. Das Urtheil wird

später gefällt werden. Gegen den Wahrspruch des

gericn 29. 8 28 T. 88 erichts, welcher Johann Most und Genossen schuldi⸗ spricht, ist Appellation eingelegt worden. fe

Zeitungsstimmen.

„Wie die „Kölnische Zeitung“ mittheilt, ist dem Reichskanzler von den Vertretern der Philologen⸗Vereine Rheinlands und Westfalens unter dem Datum: Dortmund und Köln, den 20. Mai, folgende Adresse übersendet worden:

Durchlauchtigster Fürst! Hochgebietender Herr Reichskanzler! Als Vertreter der beiden, nahezu die gesammten akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten von Rheinland und West⸗ falen umfassenden Philologen⸗Vereine bitten die unterzeichneten Vor⸗ stände derselben Ew. Durchlaucht, den Ausdruck des tiefsten Dankes entgegennehmen zu wollen für die Ueberweisung der Höchstihnen zu Ihrem 70. Geburtstage von der deutschen Nation dargebrachten Ehrengabe zur ““ der „Schönhauser Stiftung“ für Be⸗ flissene des höheren Lehramts. Ew. Durchlaucht haben dadurch unsern Stand nicht nur aufs Ehrenvollste ausgezeichnet, sondern auch ein Werk geschaffen, welches auf ferne Zeit hin demselben äußerlich zur Wohlthat, geistig zum Segen gereichen wird. Unser Dankgefühl aber wird noch erhöht durch die Worte, mit welchen Ew. Durchlaucht die Aufsicht über 8 Stiftung dem jeweiligen Ersten Präsidenten des Herrenhauses überwiesen haben! Daß diese den höheren Lehrer⸗ stand ehrenden, die ihm innewohnende Bedeutung würdigenden Worte von dem nächst unserm Kaiser verehrtesten Manne Deutschlands, von dem Mitschöpfer deutscher Einheit gesprochen worden sind, verleiht ihnen das höchste Gewicht. Wie wir erfreut sind über die von Ew. Durchlaucht damit bekundete Anerkennung unserer Berufsarbeit: so entnehmen wir ihnen auch für alle Zukunft Antrieb und Sporn, in Amt und Beruf als die Träger idealer Gesinnnung und Pfleger des nationalen Gedankens bei der Jugend uns zu erweisen und so auch an unserm Theil zur Befestigung und Erhaltung des nationalen Werks beizutragen, dessen Gründung und Aufrichtung Ew. Durch⸗ laucht Ihr Leben gewidmet haben. In größter Ehrerbietung Ew.

b Durchlaucht gehorsamste Diener. (Folgen die Unterschriften.)

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1“ Hmbürzisce Correspondent“ schreibt über den „preußischen Strike⸗Erlaß im Reichstage“: „Der erste Versuch, die schärfere Praxis der preußischen Regierung in der Handhabung des eeeee zum Gegenstande der par⸗ lamentarischen Kritik zu machen und ihn im Sinne der Oppositions⸗ parteien auszubeuten, ladet nicht eben zur Wiederholung ein. Als die Sozialdemokraten den Puttkamerschen Strike⸗Erlaß .... um Gegenstand einer besonderen Interpellation machten ... hatten ie offenbar übersehen, daß die Maßregel lediglich von der preußischen Regierung getroffen ist und mithin nur künstlich vor das Forum des Reichstages gezogen werden kann, sowie daß der Erlaß, wie dies der Abg. Dr. Bamberger ausdrücklich anerkannte, in überaus geschickter Weise die Grenze innehält, welche der Polizei gegenüber dem Koalitionsrecht gezogen ist.

Sowohl in formeller wie in materieller Hinsicht bietet mithin der Puttkamersche Erlaß eine so geringe Angriffsfläche, daß ein Vorstoß mit ungewöhnlichem Geschick unternommen werden müßte, wenn anders er nicht leicht abgewehrt werden sollte. Von einer solchen über⸗ legenen Geschicklichkeit war aber nichts zu merken; der Abg. Hasen⸗ elever, welcher die Interpellation begründete, stand vielmehr augen⸗ scheinlich unter dem Gefühle, daß die Operationsbasis für eine roße Staatsaktion zu schmal sei, und suchte ange ausbleibenden Knalleffekt durch Provokation eines Ordnungsrufes zu erreichen. Er sowohl, wie der in der Besprechung sekundirende e Meister, ließen überdies die rein agita⸗ torische Absicht so deutlich durchblicken und machten es sich bezüglich der thatsächlichen Begeündae so leicht, daß Herr von Boetticher den Spieß wirksam umkehren und die Anklage planmäßiger unpatriotischer

etzerei gegen die Interpellanten erheben konnte. Der Mißerfolg der Letzteren trat auch schon äußerlich in dem Umstande hervor, daß es schwierig war, die zur Besprechung erforderliche Anzahl von Stimmen zu gewinnen.

„Die Besprechung wurde durch die von tieferen Gesichtspunkten geleiteten und gedankenreichen Ausführungen des Abg. Bamberger allerdings auf ein Len weg höheres Niveau erhoben, als die sozial⸗ demokratischen Redner vor ihm es vermocht hatten Alllein die Schlußfolgerungen waren doch allzusehr von manchester⸗ lichen Anschauungen beeinlußt um vor einer objektiven Kritik bestehen zu können. Gerade, wenn man der jetzigen Lohnbewegung eine so große Bedeutung für die demnächstige Regelung des Verhält⸗ nisses von Arbeitslohn zum Kapitalgewinn ꝛc. beimißt, wie Hr. Bamberger, muß man den größten Werth darauf legen, daß die natürliche Entwickelung dieses Prozesses sich ungestört vollzieht. Statt gegen einen Erlaß zu Felde zu ziehen, welcher, wie Hr. Bamberger selbst anerkannte, den richtigen Gebrauch der Kcooalitionsfreiheit nicht beeinträchtigt und höchstens die Befürchtung von Mißgriffen der einen oder anderen Unterinstanz hervorrufen kann, hätte er folgerichtig sich nur mit der Absicht desselben einverstanden erklären können, diese Bewegung von agitatorischen Einflüssen, von der Vermischung mit politischen Son⸗ derbestrebungen und insbesondere mit sozialdemokratischen Tendenzen frei zu halten, der künstlichen Jüssenürang von Strikes ent⸗

egenzuwirken und die Lohnbewegungen selbst vor Ausschreitungen hewahren, welche ihens natürliche Entwickelun sc e

E

g völlig zu stören geeignet

88 8

endlich den

sind. Und zwar umsomehr, als gerade der ausnahmsweise Charakter der jetzigen Lohnbewegungen die Frage nahe gr. ob deren Ursprung wirklich allein in den wirthschaftlichen Verhältnissen zu suchen, oder ob er nicht zum Theil die Frucht zielbewußter, auf die Erregung von Unzufriedenheit und die Ausbeutung berechneter Agitation ist.

Mit Recht hielt Hr. von Puttkamer dem Abg. Bamberger diese

verstärkte die Wirkung dieser Entgegnung durch den Hinweis auf die der Staatsgewalt Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Interesse der nicht betheiligten Bürger, wie der Arbeiter selbst. Es heißt in der That, die Aufgabe der Polizei verkennen, wenn man ihre vorbeugende Thätigkeit lahm legen will; und die Erfahrungen in Belgien und den Vereinigten Staaten sprechen nur zu laut dafür, den Brunnen zuzudecken, bevor das Kind hineingefallen ist.

—.In den „Berliner Politischen Nachrichten“

8 8 15 9 inen lehrreichen Beitrag zur Charakteristik von Monopolen jm Allgemeinen und des Taback⸗Monopols im Besonderen finben wir der neuesten Nummer (26. d. M.) der übrigens erzradikalen und somit auch erzmanchesterlichen „Wiener Allgemeinen Zeitung.“ In einer feuilletonistischen Abhandlung „über Havana⸗Cigarren nimmt das Blatt wiederholt Bezug auf das in Oesterreich⸗Ungarn Lene, 8 82s- Feee und macht sich . röblicher Ketzereien vom Standpunkte der doktrinären? 8 feinbschaft des Manchesterthums schuldig. 1 Ses; „Im Allgemeinen heißt es u. A. herrscht im Taback⸗ handel nicht viel Sicherheit in der Güte der Waare; nur dort, wo der Staat, wie bei uns in Oesterreich, die Sache in die Hand ge⸗ nommen hat, kann man vertrauen, denn er hat es in seiner Gewalt, den Handel rechtlich durchzuführen. So zuverlässig, wie bei uns in der Spezialitätenhandlung, kann man nirgends in der Welt Fe ha. Kicarren kaufen. Unser Kommissionslager in der Kärntnerstraße teht überhaupt einzig in seiner Art da, und vornehmlich die Fremden, die nach Wien kommen, können es nicht genug loben und heben die Sicher⸗ heit hervor, mit der man dort für bestimmten Preis entsprechende Waare erhält. Tvrotz des Monopols sind die Preise nicht hoch und kommen je nach der Sorte den Preisen in den Ländern, wo kein Monopol ist, Felth gleich, weil sich dort die Händler und Zwischen⸗ händler gewöhnlich übermäßig hohe Preise bedingen, während die österreichische Regie bei ihrem großen Bedarf als ein riesenhafter Kunde, den Keiner gern verlieren möchte, bei den Häusern in der 58 in hohem kaufmännischen Ansehen steht, daher die beste

aare zu mäßigen Preisen erlangen kann.“ Was das erzradikale und erzmanchesterliche Wiener Blatt hier in einem unbewußten Augenblick zum Lobe des Taback⸗Monopols aus⸗ plaudert, und was mutatis mutandis ebenso sehr auf das Brannt⸗ wein⸗Monopol Anwendung findet, wirkt dadurch noch pikanter und überzeugender, daß es unter dem Strich“, d. h. an einer Stelle zum Vorschein kommt, wo die radikal⸗manchesterliche Parteicensur minder terroristisch gehandhabt wird, als dies im sog. „politischen Theil“, d. h. über dem Feuilletonstrich, der Fall zu sein pflegt.

8 Statistische Nachrichten.

(Woldts Wiss. Corr.) Ueber die wirthschaftliche Ent⸗ wickelung Deutschlands in den Jahren filichegg ver⸗ öffentlicht der Deutsche Handelstag soeben eine überaus interessante Zusammenstellung, deren Schlußergebniß im Folgenden auszugsweise mitgetheilt wird, da es ein Bild von der gewaltigen Entwickelung der deutschen Wirthschaft auf einigen ihrer wichtigsten Gebiete im letzt⸗ verflossenen Vierteljahrhundert, resp. seit Begründung des Deutschen Reichs giebt. Die Zunahme der Produktion, die Ausdehnung des Handels und Verkehrs, die fortdauernde Steigerung der gesammten wirthschaftlichen Thätigkeit des deutschen Volkes geht aus diesen Zu-. sammenstellungen hervor. Der Wirthschaftsbetrieb nimmt einen immer größeren Umfang an und wird täglich intensiver. Setzt man das Anfangsjahr der betreffenden Statistik gleich 100, so ergeben sich für die Endjahre folgende Verhältnißzahlen: Volkszahl (1860 =y 100) 1885 = 124,1; Steinkohlenförderung (1861 = 100) 1885 Menge = 412,5, Werth = 374,8; Roheisenerzeugung (1861 = 100), 1885 Menge = 617,1, Werth 282,0; Rohrzuckerproduktion (1871/72 = 100) 1884/85 = 602,3; Biergewinnung (1872, = 100) 1884/85 a im Deutschen Reich = 128,4, b. im Reichs⸗Steuergebiet = 152,8; Gesammt⸗Einfuhr in den freien Verkehr (1872 = 100) a. Menge 1884 = 133,2, b. Werth 1884 = 94,8; Gesammt⸗Aus⸗ fuhr aus dem freien Verkehr (1872 = 100) 1884 = a. Menge 190,7, b. Werth 131,2; Eisenbahnlänge (1868 = 100) 1882/83 = 214,3; Eisenbahn⸗Anlagekapital (1868 = 100) 1882/83 = 274,4; Zahl der FeS im ganzen Reich (1874 = 100) 1883 = 167,9; ahl der Telegraphenanstalten im ganzen Reich (1874 = 100) 1883 = 225,4; Porto⸗Einnahmen (1874 = 100) 1883 = 151,1; Tele⸗ grammgebühren (1874 = 100) 1883 = 183,7; Güterverkehr auf den großen Strömen und Kanälen: in Schandau (Elbe) (1860 = 100) 1884 = 416,8, in Hamburg (von der Ober⸗Elbe) (1860 = 100) 1884 = 422,6, in Berlin Spree) (1860 = 100) 1884 = 171,0, in Emmerich (Rhein) (1860 = 100) 1884 = 653,2, in Mannheim (Rhein) (1873 = 100) 1884 = 271,2, in Eberswalde (Finow⸗Kanal) (1873 = 100) 1884 = 143,7, in Küstrin (Oder) (1873 = 100) 1884 = 511,0; Seeverkehr in den deutschen Hafenplätzen: Ladung der angekommenen Schiffe überhaupt (1874 = 100) 1884 = 156,5, Ladung der Dampfschiffe = 100) 1884 = 203,8, Ladung der 8vS Schiffe überhaupt (1874 = 100) 1884 = 165,1, Ladun der Dampfschiffe (1874 = 100) 1884 = 198,9; Roheisenverbrau (1864 = 100) 1883 = 341,3; Steinkohlenverbrauch (1872 = 100) 1883 = 155,6; Braunkohlenverbrauch (1872 = 100) 1883 = 177,5, Petroleumverbrauch (1866 = 100) 1884 = 141,8; Farbholzverbrauch (1866 = 100) 1884 = 233,3; Baumwollverbrauch (1865 = 100) 1884 = 343,6, Juteverbrauch (1866 = 100) 1884 = 3276,7, Chili⸗

salpeterverbrauch (1872 = 100) 1884 = 674,1.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Freiburg i. B., 28. Mai. (W. T. B.) Professor Friedri Mich elis ist heute Abend in Folge eines Schlaganfalls 4

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Volksw. Corr.) Deutschland ist gegenwärtig mit seinem Flachs⸗ und Hanfbedarf fast lediglich auf Rußland angewiesen. Abgesehen von den wirthschaftlichen Nachtheilen, können derar ige Anforderungen an die Leistungsfähigkeit eines einzigen Landes für eine so wichtige In⸗ dustrie, wie sie die Leinenfabrikation in Deutschland bildet, offenbar leicht 8 e Gefahren für die heimische Produktion und für die Geschäftswelt

erbeiführen. Dieser Umstand allein schon sollte also eine dringende Mah⸗ nung für unsere Landwirthschaft sein, dem Anbau des Flachses und Hanfes eine Ffüber⸗ Aufmerksamkeit zuzuwenden, wobei dieselbe 8 durch einen Zollschutz in sehr wirksamer Weise unterstützt werden önnte, ohne die Industrie allzu sehr zu schädigen. Die Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Deutschen Reich wäh⸗ rend der Jahre 1878 und 1883 hat statt dessen ergeben, daß die Anbaufläche des als von 133 890 ha im Fapie 1878 auf 108 297 ha im Jahre 1883, also um 19,1 %, und die Anbaufläche des Hanfes in derselben Zeit von 21 18⁄ ha auf 15.255 ha, also um 28 % arückgegangea ist!

Wenn man nun bedenkt, daß die deutsche Leinenindustrie im Jahre 1884 aus 31 Flachsspinnereien einschließlich Zwirnereien. und Bleichereien, 48 mechanischen Webereien und 7 Hanfspinnereien und Bindfadenfabriken, also zusammen aus 86 Etablissements b i einem Geschäftskapital von 101 427 724 ℳ, einer Arbej 33 718 Köpfen, für welche im genannten Jahre ein Arb 13 932 829 aufgewendet worden ist, so leuchtet

Weiteres ein, daß bei einer so hoch entwickelten Indu ein rationeller Betrieb und eine weitere Ausdehnung unseres Fl

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aus dessen eigenen Auslassungen sich ergebenden Schlüsse entgegen und