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Vertretung nicht finden. Gegen diese zu sprechen, halte ich absolut für unnöthig.
Die Verweisung auf die Ergebnisse der Kanäle in England, Belgien, Frankreich, Schweden möchte ich nicht als maßgebend gelten lassen. Es ist bekannt, daß insbesondere vermöge der eigenthümlichen Entwickelung des Kanalwesens in England die Sache sich so gestaltet hat, daß ein Kanal, sobald er recht lebensfähig wurde, von der be⸗ treffenden konkurrirenden Eisenbahngesellschaft gekauft oder durch aller⸗ hand Manipulationen ruinirt und zum Erliegen gebracht wurde. — Ich denke, daß jedes Land das Recht und die Pflicht hat, seine eigenen Verhältnisse und seine Eigenthümlichkeiten in Betracht zu ziehen und wir werden, glaube ich, nicht wohlthun, wenn wir Länder, die unter ganz anderen Verhältnissen arbeiten, in Dingen, die unter ganz anderen Voraussetzungen sich entwickeln, für uns maßgebend sein lassen wollen.
Ich habe den Zusammenhang der beiden verschiedenen Kanal⸗ anlagen schon erörtert, ich glaube noch etwas hinzufügen zu dürfen in Bezug auf das Amendement des Freiherrn von Wendt. Für die Staatsregierung würdeée dieses Amendement nicht annehmbar sein, dasselbe will weiter gehen, als die Interessenten selbst annehmen, wir haben ja schon Angebote bekommen und werden wohl hoffen dürfen, daß auch der Rest, der noch erforderlich sein wird, wenn auch nicht auf einmal, so doch nach und nach aufzubringen sein wird.
Es ist dann auch bemängelt, daß der Import befördert werde durch diesen Kanal. Ja, meine Herren, wir können uns doch nicht mit einer chinesischen Mauer umgeben. Es wäre verkehrt, wollten wir den Ausbau unserer Verkehrsstraßen deshalb vernachlässigen, weil einige fremde Produkte in Konkurrenz mit eigenen ins Land kommen können. Dies zu verhüten, soweit nöthig, haben wir doch noch andere Mittel. Bei den Eisenbahnen kann ich nicht differentiell verfahren, und das wünschen Sie auch nicht, aber wir haben ja Zölle, wir haben Kanalgebühren, die wir danach reguliren können, um uns gegen den übermäßigen Andrang fremder Produkte zu schützen.
Die Annahme, daß wir ja heruntergehen könnten auf einen Eisenbahnfrachtsatz von 1,5 Pfennig pro Tonnenkilometer — es war das der Satz, der ungefähr dem gleich kam, den wir für den Transport der oberschlesischen Kohle nach den Ostseeprovinzen bewilligten —, ist doch nur unter ganz besonderen Verhältnissen und ausnahmsweis zutreffend. Wir haben ihn angenommen, um Schlesien, welches, wie ich anerkenne, vermöge seiner Grenzlage in ganz besonders übler Situation ist, entgegen zu kommen, indem die englische Kohle auf andere Weise nicht von den betreffenden Orten zu verdrängen war und weil bei den großen und langen Transporten und bei dem gün⸗ stigen Transportterrain es noch möglich war, die Beförderung zu solchem niedrigen Satze zu bewirken. Es ist nämlich, ich habe das mit Interesse gehört und werde den Gedanken nicht unverfolgt lassen, angeregt worden, daß man in Rückfracht Holz, Grubenholz, aus den Ostseeprovinzen nach Schlesien billiger fahren lassen könne.
Auf die von dem Herrn Referenten vorgetragenen Ziffern möchte ich jetzt nicht eingehen; sollte es nothwendig sein, so würde ich mir resp. meinen Herren Kommissarien dies vorbehalten. Jedenfalls aber glaube ich, daß Sie wohlthun, alles Beiwerk von der großen Frage abzustreifen, das sich lediglich zu vergegenwärtigen, daß es sich in der
That um ein großes nationales Werk handelt, von dem wir nach
dem, was wir darüber wissen und hören, annehmen dürfen, daß es dem Lande von großem Nutzen sein wird. Sie werden fragen müssen: dürfen wir es riskiren nach Lage unserer Finanzen, dieses Werk durch⸗ zuführen, dürfen wir solches riskiren gegenüber dem Staatsbahn⸗ system, dessen Prosperiren wir auch für die Zukunft wollen? — und wenn Sie diese Frage, wie ich glaube, bejahend beantworten müssen, dann werden Sie nicht zweifelhaft darüber sein, wie Sie sich zu dieser Vorlage zu stellen haben. Ich glaube, mich für jetzt auf diese Worte beschränken zu dürfen, und wenn ich Sie auch nicht überall überzeugt habe, wenn es mir nur gelungen ist, Zweifel zu erregen, ob ein verneinendes Votum richtig sei: so bitte ich Sie doch, erklären Sie sich für das Ja, und ich glaube, das hohe Haus wird nach außen sowohl wie seinem eigenen Bewußtsein gegenüber nicht zu bereuen haben, zu dieser
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hochwichtigen Vorlage seine Zustimmung gegeben zu haben.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und Durchführung. Von Dr. phil. Bruno Schlitte. In drei Abtheilungen. Erste Abtheilung: Allgemeiner Theil; zweite Abtheilung: Spezieller Theil erste Hälfte: Das Königreich Preußen; dritte Abtheilung: Spezieller Theil zweite Hälfte: Die deutschen Mittel⸗ und Kleinstaaten. Anhang: Außer⸗ deutsche Staaten. Leipzig. Verlag von Duncker und Humblot. 1886. (Preis 28 ℳ) — Die Schrift, welche dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, zugeeignet ist, ist ein sehr werth⸗ voller Beitrag zu der noch keineswegs abgeschlossenen Frage der Zusammenlegung der Grundstücke. Ein Einblick in das neuerdings veröffentlichte Sammelwerk des Vereins für Sozialpolitik über bäuerliche Zustände in Deutschland, ein Studium der landwirthschaftlichen, besonders süddeutschen periodischen Literatur, der stenographischen Berichte des preußischen Landtages bei den Berathungen des Gesetzes von 1872 über die Zusammenlegung servitutfreier Grundstücke, der neuesten rheinischen und hohenzollernschen Gesetze von 1885, eine Beobachtung der ausgedehnten, dem größeren Publikum meist verborgenen Thätigkeit der deutschen Auseinandersetzungsbehörden beweist, daß die Zusammen⸗ legung der Grundstücke noch ein bedeutendes Arbeitsfeld bietet. Während der mehr sporadisch vorkommende, private und fiskalische Großgrundbesitz — schon ursprünglich oder in Folge älterer fortgesetzter Austauschungen meist arrondirt belegen (Bayern, Hohenzollern) — in einem rationellen Betriebe weniger behindert ist oder, wenn in Gemenge⸗ lage befindlich (Baden, Großherzogthum Hessen), den Ausweg der Parzellenverpachtung beschreiten kann — wiegt in den vielen Bezirken, in welchen die Landwirthschaft, durch Gemengewirthschaft, parzellirte Flur, Mängel an Feldwegen und organischen Entwaͤsserungsanlagen, unsichtbare Fesseln eines — oft in Abrede gestellten — rechtlichen oder doch faktischen Flurzwangs auf jede Weise gebemmt, sich in einer be⸗ sonders schwierigen Lage befindet, der sozialpolitisch so wichtige bäuerliche Besitz bedeutend vor. Wenn auch über die volkswirthschaftliche Bedeutung der Zusammenlegung kaum noch wesentlich Neues sich bringen läßt, so hat gleich⸗ wohl der Verfasser durch Beispiele aus neuester Zeit und dankenswerthe Berichtigung und Präzisirung mehrerer Gesichts⸗ punkte verschiedene Kontroversen geklärt. Ein großes Interesse bietet der spezielle Theil der Schrift: die Zusammenstellung der älteren und neueren materiellen Verfahrensvorschriften, der zeitliche Verlauf der auf Grund derselben erfolgten Ausführungen, die Uebersicht der statistischen Ergebnisse, die Verfolgung der vorher generell geschilderten Bedeutung innerhalb der einzelnen deutschen Staaten. Im Eingang der speziellen Schilderungen werden die all⸗ gemeinen Agrarverhältnisse des qu. Landes kberührt. In Betracht kommen nach vorausgeschickten einleitenden statistifchen Notizen über Größe und Vertheilung des landmwirthschaftlich benutzten Grund⸗ eigenthums: Art der Ansiedelung in Einzelhofen bezw. Dörfern, Form der letzteren, Bild der Flur, Gemengelage, Flurzwang, Feldsystem, rechtliche Verhältnisse des Grundeigenthums, z. B. Hufenverband, Geschlossenheit der Geber, Theilungsverbote und Theilungsbeschränkun⸗ gen, Wandelbesitz, bäuerliches Erbrecht, Reste von Markgenossenschaften und Altgemeinden, Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke unter die Interessenten, bezw. Ueberweisung derselben an die politische Gemeinde, etwa noch bestehende wichtigere Servitute, einige Servitut⸗Ablösungs⸗ gesetze. — Die Schrift, eine sehr bemerkenswerthe Ergänzung der Er⸗ hebungen des Vereins für Sozialpolitik, zu welcher der Verfasser neben der neueren Fachliteratur die Bibliotheken des preußischen Ministeriums für Landwirthschaft ꝛc., des preußischen statistischen Bureaus, des preußischen Abgeordnetenhauses, der landwirthschaftlichen Hochschule in Berlin, des Reichsgerichts zu Leipzig, der Regierung und des Land⸗ gerichts zu Magdeburg, der
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“ 11u.“
Generalkommission zu Merseburg, der
Universität zu Halle und des landwirthschaftlichen Centralvereins für die Provinz Sachsen benutzt hat, ist jedem sich für Agrarpolitik und Volkswirthschaft Interessirenden aufs wärmste zu empfehlen. — Jede Abtheilung des Buches kann auch einzeln bezogen werden, und zwar die erste für 4 ℳ, die zweite für 16 ℳ und die dritte für 14 ℳ
— Das 5. Heft Jahrgangs 1886 von „Dr. A. Petermann’'s Mittheilungen aus Justus Perthes'’' Geographischer Anstalt“ (Gotha) enthält einen Bericht über die Schingu⸗Expedition im Jahre 1884 von Dr. Otto Clauß, Theilnehmer an der Expedition des Dr. von den Steinen, welcher als der Erste diesen mächtigen Zufluß des Amazonen⸗Stromes unter zahlreichen Gefahren und Ent⸗ behrungen befahren hat. Die Aufnahme des Flusses während der ge⸗ fährlichen Fahrt leitete Dr. Clauß, und das Ergebniß derselben liegt in einer großen Karte vor, welche dem Heft beigegeben ist: ein rühm⸗ liches Zeugniß deutscher Forschung. — Interessante Ergänzungen zu dem bekannten Werk Dr. Zöller's über die deutsche Kolonie Kamerun bietet Professor Kirchhoff durch Auszüge aus dem Tage⸗ buch eines Verwalters der Woermann'’schen Faktorei in Groß⸗Batanga, E. Beyrich, welcher während seines Aufenthalts daselbst sich bemüht hat, möglichst zuverlässige Nachrichten über die noch so wenig bekann⸗ ten, obwohl der Küste so nahe liegenden Gebiete, zu erlangen. Be⸗ beachtenswerth für weitere Kreise ist der Wunsch der Batanga⸗
eute und ihres Königs, eine eigene Missionsstätte zu erhalten, in welcher sie auch Nützliches, namentlich Handwerke, erlernen können. Der leider zu früh verstorbene Kaufmann schließt seinen Bericht mit dem berechtigten Urtheil: „Die Zukunft unserer Kolonie liegt nicht im Handel, sondern im Plantagenbau und deshalb in der Gewöhnung der Schwarzen an Arbeit.“ — Die interessante statistische Unter⸗ suchung von Dr. Alwin Oppel, über die progressive Zunahme der Bevölkerung Europa's, ist schon im Besonderen näher be⸗ sprochen worden. Den „Literaturberichten“, welche die „Mit⸗ theilungen“ seit vorigem Jahre in jedem Heft bieten, wurde auf dem Geographentage in Dresden von berufenster Seite, von Professor von Richthofen, Professor Kirchhoff u. A. die Anerkennung gezollt, daß sie zu einem unentbehrlichen Orientirungsmittel für Jeden, welcher sich mit dem Studium geographischer Fragen beschäftigen will, sich gestaltet haben; Letzterer wies u. a. darauf hin, daß diese Berichte jedem Lehrer der Geographie eine Fülle von Material bieten, um weitverbreitete Irrthümer der Lehrbücher zu berichtigen und Anregung im Unterricht zu geben. Auch dieses Heft liefert einen Beweis für die Vielseitig⸗ keit der Berichte: nicht weniger als 59 Erscheinungen der Literatur, Aufsätze, Werke und Karten werden einer Besprechung unterzogen, unter Mittheilung der wichtigsten Ergebnisse ihres Inhalts; sie be⸗ treffen Süd⸗Amerika, die Polargebiete, Ozeane und allgemeine Fragen, namentlich Länder⸗ und Völkerkunde, Geologie, Meteorologie u. a. Derartige Besprechungen liefert dieser Jahrgang bereits in der hohen Zahl von 223; diese Ausdehnung der Berichte konnte nur dadurch erreicht werden, daß der Umfang der Hefte vergrößert worden ist.
— Geschichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Actium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein⸗ bruch der Barbaren, von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Dr. Gustav Hertzberg Mit ca. 2000 Illustrationen. 30.—32. Heft (je 80 ₰). Verlag von Schmidt u. Günther in Leipzig. — Diese neuen Hefte enthalten zunächst die Geschichte des Kaisers Domitian und seiner despotischen Regierung. Dann beginnt die dritte Periode der Kaisergeschichte: die Periode der Antonine (96—180 n. Chr.), die mit der Regierung des Nerva anfängt. Ihm folgt Trajan, der die Römer so glücklich machte, daß sie ihm den Titel „Optimus“ zu⸗ erkannten, einen Titel, den man sonst nur dem Jupiter gab. Auch die vorliegenden Hefte sind sehr reich und sorgfältig illustrirt.
— Die Buch⸗ und Antiquariatshandlung von A. Lutz in Hanau hat den 2. Theil ihres Lagerkatalogs: „Städte⸗Ansichten“ veröffent⸗ licht. Darin sind 1810 Ansichten von Städten in Oesterreich⸗Ungarn, der Schweiz, Rußland, Dänemark sowie Schweden⸗Norwegen, Belgien und Holland, Großbritannien und Irland, Frankreich, Spanien und Portugal, Italien sowie 30 Kupferstiche verzeichnet.
“
Gewerbe und Handel.
Neuer rumänischer General⸗Zolltarif. (Fortsetzung.)
[Positionen 313— 350]*) Benennung der Waaren.
Baumwollengarne: Baumwollgarn aller Art, ungefärbt, mit Aus⸗ nahme von Nähgarn (bumbarel) . .. Baumwollengarn aller Art, gefärbt, Nähgarn in jeder Form, gefärbt oder nicht.... 60 Gewebe und Wirkwaaren von Baumwolle: Baumwollengewebe, roh, nicht gefärbt, nicht a 4““ Baumwollengewebe, weiß oder gleichviel durch welches Verfahren, jedoch erst nach dem Weben einfarbig gefärbt, appretirt oder nicht, fagonnirt oder nicht, mit Ausnahme der leichten Gewebe und des Baumwollen⸗ sermmeesesest “ Baumwollengewebe, aus ein⸗ oder mehrfarbig gefärbtem Garn gewebt, bedruckte baum⸗ wollene Gewebe, Baumwollensammet . Baumwollengewebe, leichte, einfache, gestickt oder broschirt, ungebleicht, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit Ausnahme von Tüll, baumwollene Wirkwaaren aller Art, baum-: wollene Posamentierwaaren und Bänder . Baumwollene Spitzen, baumwollener Tüll, einfach oder gestickt, mit Ausnahme des⸗ jenigen mit Zwirnspitzen⸗Applikation Hanf, Flachs und andere Gewebe aus Pflanzen: Hanf und Flachs, roh (grün) getrocknet oder geröstet, gepocht oder nicht, gekämmt oder nicht, Hanfe oder Flachs⸗Werg, gerösteter “ Jute, Abaca, phormium tenax und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh oder ge⸗- hechelt ö4““ Garne (torturi) aus Hanf und Flachs und anderen vegetabilischen Geweben: Garne aus Flachs und Hanf, roh, gebleichtt ˙˙˙ö69 hae Garne aus Jute, Abaca, phormium tenax, Alos und anderen ähnlichen Spinnstoffen, roh, gebleicht oder gesärbt. Nähgarn, gebleicht oder nicht, gefärbt oder nicht, aus Hanf oder Flachs .. Bindfaden ohne Unterschied der Stärke, roh, gebleicht oder gefärbt, in Päckchen (päpusc) oder Knäueln; Trensen, Halfter und Gurte, Fischnetze (pläsc, nävõöde) und WWT 1111ö1“6“; Tauwerk aller Art, aus Hanf, Lindenbast (teiün), Jute, Abaca, phormium tenax, Aloë und anderen ähnlichen vegetabilischen Spinnstoffen, nämlich: Taue und Stricke (otgoane, fringhil, streangurc), Stricke aus Lindenbast (fanic), Wagenstränge (opritorc) jeder Stärke, roh, gebleicht, gefärbt oder getheert (cätränite), Gewebe und Wirkwaaren aus Hanf, Flachs und anderen vegetabilischen Spinnstoffen
8 ]
Zoll
Maß⸗
Artikel stab
100 kg 20
100 kg
*) Vergl. Nr. 132, 133 und 134 des „L
Artikel 325 a Leinwand aus Hanf oder Flachs, mit Aus⸗
Benennung der Waaren.
*
nahme der in den folgenden Artikeln vor⸗ gesehenen, wie rohe Packleinwand, rohe Sack⸗, Segel⸗, Zelt⸗ und Rouleaux⸗ leinwand; geköperte, rohe, gebleicht oder farbig gewebt (gestreift oder karrirt), zu Matratzen, Kopfkissenüberzügen, Fenster⸗ rouleaux, Möbelüberzügen, Parfetbelägen, leinener Kanevas . . . .
—
325 b Leinwand aus Jute, ganz gewöhnlich, und
350
konfektionirte Säcke aus gleicher Leinwand 9ö Ant, roh, gebleicht oder farbig b11ö1ö11“*“” Leinwand (de lin unie, schlichte), sogenannte holländische, roh oder gefärbt, ohne Unter⸗ schied der Mualität.. .. . Leinwand (de lin unie, schlichte), sogenannte holländische, gebleicht, ohne Unterschied der vbee84* Leinwand (de lin unie, schlichte), sogenannte holländische, bedruckt, ohne Unterschied der Qualität, leinene Taschentücher, mit Vig⸗ netten bedruckt, in Stücken, welche mehrere Taschentücher enthalten, oder im Dutzend, gesäumt oder nicht, Tisch⸗ und Toiletten⸗
8*
00 kg
wäsche, roh oder gebleicht, faconnirt oder
damaszirt 11“ Batist und Linon, Batist⸗ und Linontaschen⸗ tücher, im Dutzend, auch gestickt, jedoch ö11ö1ö1ö86 Wirkwaaren aus Zwirn (de atä) ohne Unter⸗ ö6* und Bänder,
Zwirnerne Posamentierwaaren roh, gebleicht oder gefärbt . .
Tüll und Spitzen aus Zwirn (atä) . ..
Gewebe aus verschiedenen vegetabilischen Spinnstoffen (Jute, Abaca, Aloë, phor- mium tenax und anderen dergl.), roh, ge⸗ Hleic*
Gemischte Gewebe:
Wollene Stoffe nur mit Seide oder mit Seide und Leinen oder Baumwolle ge⸗ mischt, wobei die Seide jedoch nur zur Darstellung eines Musters oder einer Ver⸗
111X1XAX“““ Teppiche aller Art mit Einschlag von Leinen oder Hanf, meterweise oder in Stücken, welche ganze Teppiche bilden .“ Posamentierwaaren und Bänder, wollene, mit anderen Materialien und selbst mit etwas Seide gemischt “ Posamentierwaaren von echtem oder unechtem Gold oder Silber, Spitzen von echtem oder unechtem Gold oder Silber Wachstuch und getheerte Stoffe: Wachstaffet “ Theertuch zur Verpackung und Bedeckung von Waaren; Wachstuch aller Art, ohne Unter⸗ schied der Qualität, lediglich gefärbt oder ggemustert, im Stück oder meterweise Getheerter Filz und Asphaltfilz zur Schiffs⸗ verhäutung, zur Bedachung und zu anderem Gebrauch öeA“ Kleidungsstücke:
Wollengeweben, den Art. 315 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art. 325 a gehörenden Leinen⸗ oder Hanfgeweben — alle diese Gewebe nur in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren
1 Zöllen unterliegender Materialien ..
Kleidungsstücke aus den Art. 316 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art. 326 gehörenden Leinen⸗ oder Hanfgeweben, zu geschnitten oder konfektionirt — alle diese Gewebe lediglich in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren Zöllen unterliegender Materialien 1
Kleidungsstücke aus den in den vorstehenden
beiden Artikeln nicht erwähnten Wollen⸗ und Baumwollengeweben sowie aus den zu Art. 327 und zu Art. 329 gehörenden Leinengeweben, zugeschnitten oder kon⸗ fektionirt — alle diese Kleidungsstücke ohne Besatz oder auf beliebige Art und mit selbst höheren Zöllen unterliegenden Materialien aller Art, mit Ausnahme der wollenen, seidenen und leinenen Spitzen,
Kleidungsstücke aus den zu Art. 330 und Art. 333
ggehörigen Leinengeweben und den zu Art. 310 und Art. 311 gehörigen Seidenstoffen, zu⸗ geschnitten oder konfektionirt — alle diese Kleidungsstücke in beliebiger Art mit Ma⸗ terialten aller Ar
Wäsche:
Wäsche aus den Art. 315 erwähnten Baum⸗ wollengeweben und den zu Art. 325 a er⸗ wähnten Leinen⸗ oder Hanfgeweben, zuge⸗ schnitten oder Uonfektivrnirt
Wäsche, lediglich aus den zu Art. 316 und 317 gehörigen Baumwollengeweben, zugeschnit⸗
100 kg
1 kg 1 kg
100 kg
1 kg
ten oder konfektionirt — alle diese Gegen⸗
stände jedoch ohne Stickereien und Spitzen Wäsche aus den zu den Art. 316 und 317 ge⸗
hörenden Baumwollengeweben in Verbin⸗-⸗
dung mit holländischer Leinewand aller Art und Wäsche aus den zu Art. 327 und 329 gehörigen Leinengeweben, zugeschnitten oder konfektionirt — alle dies jedoch ohne Stickereien und Spitzen Wäsche aus den in den vorstehenden drei Ar⸗ tikeln nicht besonders aufgeführten Baum⸗ wollen⸗ und Leinengeweben — alle diese Gegenstände mit Stickereien, baumwollenen Spitzen oder mit beiden zusammen besetzt oder nicht, jedoch ohne Tüll und Zwirn⸗ spitzen; Stickereien auf Leinewand aller Art, in Streifen oder auf kleinen Putzgegen⸗ ständen, wie Kragen, Manschetten und der⸗ FeeZ1X““ Wäsche aus Geweben aller Art, zugeschnitten oder konfektionirt, mit Ausputz von Tüll ind Zwirnspitzen (de atä), dns wenn der Tüll oder die Spitzen den Hauptbestand⸗ theil der Arbeit ausmachen, nämlich: Leib⸗ chen, Vorhemden, Brusttücher, Mieder, Kragen, Manschetten, Mützen, Taschen⸗ tücher und dergl. — alle diese Gegen⸗ stände auch in Verbindung mit Seiden⸗ oder Sammetband 1“
v111“
diese Gegenstände
1 kg
75
400
40
. 100 kg 180
[14063]
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
sInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
½—
Oeffentlicher
2 8 .9 1. 5. Industrielle Etablifsements, Fabriken und
Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗ Beilage. 2
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
9. Familien⸗Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. p
Gegen den Schuhmacher Emil Ballentin, geboren am 27. März 1866 zu Schwedt a. Oder, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen schnbenfälschung und Unterschlagung in den Akten — J. Ia. 585. 85 — verhängt. Ballentin war am N. April d. J. in Kiel bei Grotmann (Herberge zur Heimatb) gemeldet und wurde am 30. April d. J. nach Eutin abgemeldet. Es wird ersucht, den Ballentin zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, ab⸗ zuliefern. 3
Berlin, den 5. Juni 1886. 1 Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. 4064 Steckbriefs⸗Erledigung. 8 gegen den Handlungslehrling Bscar Lange wegen Diebstahls und Unterschlagung unter dem 28. Mai 1881 in den Akten J. II d. 419. 81 er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 2. Juni 1886. .
Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
1nn1e] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Dorotheenstadt Band 3 Nr. 207 auf den Namen des Königlich belgischen Vize⸗ konsuls a. und Banquiers Hans Carl Emil von Oppenfeld eingetragene, in der Mittelstraße Nr. 35 hierselbst belegene Grundstück am 10. August 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zim⸗ mer 40, versteigert werden. G
Das Grundstück ist mit 6410 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue
riedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 42, einge⸗ se⸗ werden. 1 1
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ prüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem hrüche e zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden ausgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die 8 eg des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. August 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer 40, verkündet werden.
Berlin, den 1. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
[14117] G
In der Zwangsvollstreckungssache des Spar⸗ und Vorschuß⸗Vereins zu Vorsfelde, üngegragene, Ge⸗ nossenschaft, Klägers, gegen den Brinksitzer Heinrich Dammann zu Papenrode, Beklagten, wegen Hypo⸗ thekkapitals und Zinsen, werden Diejenigen, welche kraft eines dinglichen oder sonstigen Rechts auf vor⸗ zugsweise Befriedigung aus dem Erlöse des am 25. März 1886 vom unterzeichneten Amtsgerichte versteigerten Grundstücks des Beklagten machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, binnen zwei Wochen ihre Ansprüche mit Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforde⸗ rungen, des Grundes der Forderung, sowie des bean⸗ spruchten Ranges, zugleich unter Vorlegung der Be⸗ weisurkunden, soweit solche nicht bereits im Ver⸗ steigerungstermine überreicht sind, unter dem Rechts⸗ nachtheile hier anzumelden, daß Forderungen be⸗ theiligter Gläubiger nach den Vollstreckungsakten werden berechnet, anderweite Ansprüche aber bei Auf⸗ 6 des Vertheilungsplans unberücksichtigt bleiben werden.
Zur Erklärung über den aufzustellenden Verthei⸗ lungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 12. August 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Einwen⸗ dungen gegen den aufgestellten oder im Termine be⸗ richtigten Vertheilungsplan und dessen Ausführung hiermit vorgeladen werden.
Während der letzten Woche vor dem anberaumten Termine wird der Theilungsplan auf der Gerichts⸗ schreiberei zur Einsicht niedergelegt werden.
Vorsfelde, den 27. Mai 1886.
Herzogliches Amtsgericht. Hildebrand. [14095] v[ ö14“
Der Gensdarm Roloff zu Süchteln, vertreten durch den Rechtsanwalt Joseph zu Treptow a. T., hat als Besitzer der im Grundbuche von Treptow a. T. Band XVI b. Blatt Nr. 21 für die verehelichte Marie Dorothea Schultz, geb. Kraatz, auf dem Titelblatt sub Nr. 1 eingetragenen Wiese im Bruch (K.⸗Bl. 11 Parz. 113) von 69 a 50 qm Flächen⸗ inhalt und 3,53 Rth. Reinertrag das Aufgebot dieses Grundstücks zum Zwecke seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche beantragt.
Falch
Es werden daher alle Diejenigen, welche das Eigenthum des bezeichneten Grundstücks beanspruchen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September er., Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Treptow a. Toll, den 2. Juni 18è86.
Königliches Amtsgericht. 1—
[14077] Aufgebot.
Die Wittwe Haehnke, Henriette, geb. Puepke, und die Wittwe Glawe, Wilhelmine, geb. Dohn, zu Trebitsch haben das Aufgebot folgender angeblich ihr gehöriger Grundstücke, nämlich
des Bilawegarten Parcelle 50 K. III von Trebitsch von 7 a 70 am beziehentlich des Bilawegarten Parcelle 57 K. III von Trebitsch von 8 a 70 qm beantragt. G
Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf diese Grundstücke spätestens in dem auf den 13. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Grund⸗ stücke ausgeschlossen werden.
Driesen, den 5. Juni 1886.
6 Königliches Amtsgericht
1111“
„Ausfertigung. Aufgebot.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern nachstehender Hypotheken:
I. auf dem Anwesen des Anwesensbesitzers Johann Schmid Hs. Nr. 2 von Gschwand — Hyp.⸗Buch 1. 5
17 Fl. 30 Xr. Guthaben der Magdalena Schmid,
II. auf dem Anwesen der Hofbesitzerseheleute Jakob und Theres Biehler, Hs. Nr. 11 in Schoenthal — Hyp.⸗B. I. 15. — “
a. 300 Fl. in Geldanschlag für die lebens⸗ längliche Herberge und Ausnahme der Jakob und Barbara Bierl'’schen Eheleute,
b. 30 Fl. im Werthsanschlag für 1 Paar Oechsel des Georg Bierler, 8
c. 330 Fl. Kaufschillingsrest an die Jakob und Barbara Biecherl'schen Austragseheleute,
III. auf dem Anwesen des Bauers Adam Braun, Hs. Nr. 8 in Kleinsteinlohe — Hyp.⸗B. f. Breiten⸗ ried I. 168. —
200 Fl. Kaufschillingsrest für die Johann Zangl'schen Relikten,
IV. auf dem nneses des 1“ Fischer, Hs. Nr. 9 in atzendorf — Hyp.⸗B. I. 55. — 8 a. 160 Fl. Muttergut sämmtlicher Geschwister
des Sebastian Fischer, Großvaters des jetzigen Besitzers,
b. 250 Fl. Heirathgut der Walburga Fischer von dort,
c. Rückfall an des Eheweibes Walburga Fischer, geb. Ruider, nächste Verwandte im Falle kinderlosen Ablebens des Ehemannes Se⸗ bastian Fischer,
d. für die Schwestern Anna Maria und Mar⸗
areta Fischer des Anwesensbesitzers Wolfgang Fifcher je eine Kuh oder in Geld je 15 Fl.,
V. auf dem Anwesen des Gütlers Josef Heidinger, Hs. 1 in Oed — Gemeinde Steegen — Hyp.⸗ B. I. 17. —
a. 200 Fl. Kaufschillingsrest in jährlichen Nachfristen von 25 Fl. an den Verkäufer Michael Ruhland, — 8
b. 1000 Fl. Kautionskapital für die zu jähr⸗ lich 50 Fl. angeschlagene lepen lähgliche Natural⸗ ausnahme des Verkäufers Michael Ruhland sammt dem Unterschlufsrechte dessen lediger vier Barbara, Katharina, Anna und Elisa⸗ beth,
VI. is dem Anwesen des Binders Joseph Dietl, Hs. Nr. 35 in Herzogau: — Hyp.⸗B. I. 290 —
a. 20 Fl. für den auf 1 Jahr gewertheten lebenslänglichen Naturalausnahm der Austräg⸗ lerin Elisabetha Dietl von Herzogau,
b. 70 Fl. vom 10. Juni 1846 an zu 4 % venzin o und gegen vierteljährige Kündigung, zahlbar für den ledigen Häuslerssohn Georg Dietl von Herzogau, b
c. 35 Fl. 28 ½ Xr. von Michaeli 1846 an zu 3 % verzinslich und gegen vierteljährige Kündi⸗
ung zahlbar für die ledige Häuslerstochter
agdalena Dietl von Herzogau,
VII. auf dem Anwesen des Bauers Josef Dirscherl, Hs. Nr. 21 in Untergrafenried: — Hyp.⸗B. I. 153
87 Fl. 30 Xr. Kaufschillingsnachfristenantheil an die Schwester des Besitzers Michael Dir⸗ scherl, Namens Walburga, geehelichte Zangl, von Obergrafenried
VIII. auf dem Anwesen des Bauers Georg Lang, Hs. Nr. 12 in heestecless Sh. —
a. 600 Fl. Kaufschillingsrest an die Jakob Zangl'schen Eheleute,
b. 847 Fl. 20 Xr. Vatergutsrest der erstehe⸗ lichen Kinder Jakob und Katarina Schnabl von Steinlohe 8
c. 20 Fl. einjähriger Austragsanschlag für Georg Wagner von Steinlohe,
d. 150 Fl. Rückfall auf kinderloses Absterben des Georg Wagner,
fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Hypotheken sich beziehenden Handlungen an ge⸗ rechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, werden gemäß §. 82 des Hypotheken⸗Gesetzes beziehungsweise Art. 123 Ziffer 3 des bayrischen Ausführungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung und Konkursordnung auf Antrag der 8.. der Hypothekenobjekte hie⸗ durch alle Jene, welche auf diese und ein Recht zu haben glauben, zur An⸗
meldung innerhalb 89 Monaten, Fspätestens aber in dem au
Montag, den 22. November 1886, Vormittags 9 Uhr, dahier festgesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechts⸗ nachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen und Ansprüche für erloschen erklärt und in den Hypothekenbüchern ge⸗ löscht würden. 8 geeüsthutt. den 11. März 1886. önigliches Amtsgericht. (L. S.) gez. Störrlein. “ Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiemit bestätigt. 1 Waldmünchen, den neunten April 1800 sechs und achtziug. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Grundt.
[14142]
In Sachen, den Konkurs über den Nachlaß des Kaufmanns und Senffabrikanten Hugo Dien zu Räbke betreffend, ist auf den Antrag des Konkurs⸗ verwalters Termin zur Zwangsversteigerung der fol⸗ genden, zum Nachlaß gehörigen Grundstücke, als:
I. des sub No. ass. 87 zu Räbke belegenen Mühlengrundstücks mit Zubehör, insbesondere 3 ha 7 27 am Ländereien, 8
II. 1) des Plans Nr. 214 „auf dem Holmsteine“ zu 3 ha 1 a 86 qm,
2) der 5 a 42 qm vom Plane Nr. 234 „über der Papiermühle an der Schunter“,
3) des westlichen Theils des Plans Nr. 325a. „der Schieren“ zu 1 ha — a 6 qm,
auf den 24. September d. Irs., Vormittags 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, in der Jürgens'schen Gastwirthschaft zu Räbke, anberaumt. Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hypo⸗ thekenbriefe im Termin zu überreichen. Königslutter, den 7. Juni 1886. — HKerrxzogliches Amtsgericht. Brinckmeier. 8 [63614] Aufgebot. 1 Die Wittwe Boldt, Weinhändlerin zu Bahnhof Benningen, hat das Aufgebot eines verloren ge⸗ angenen Niederlagescheines, lautend auf ein Faß kadeira⸗Wein, gez. B. & F. Nr. 526, Brutto 83 Kilogramm schwer, welches bei dem Kaiserlichen Hauptsteueramt zu Kolmar lagert, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Dezember 1886, Nachmittags 3 Uhr, 8 vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Kolmar, den 17. März 1886. Das Kaiserliche Amtsgericht.
[2412] 8 Auf Antrag der katholischen Schulgemeinde zu Strzelce, vertreten durch ihren Vorstand, wird der Inhaber des auf die Schule in Strzelce Brennholz⸗ Ablösungsfonds unter Nr. 784 ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs der Kreissparkasse zu Mogilno über 1983,02 ℳ, welches im August 1884 verloren worden ist, aufgefordert, in dem vor dem hiesigen Amtsgericht 1 B am 23. November 1886, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 8, anstehenden Termine das genannte Sparkassenbuch vorzulegen und seine Rechte an dem⸗ selben geltend zu machen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. Mogilno, den 9. April 1886. Königliches Amtsgericht. [14076] Das Kgl. Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen. hat 5. Juni 1886 nachstehendes Aufgebot erlassen:
Im Stadtgrundbuche für das Kreuzviertel, Bd. I. S. 301, ist auf dem Folium für das Anwesen des Hötedsefit as Jakob Schwarz dahier Haus⸗Nr. 42 an der Neuhauserstraße dahier folgender Eintrag enthalten: “
„Uebergetragen am 5. April 1847: 1/I. Fünf Gulden Gilt jährlich zahlbar an St. Laurentius um einhundert Gulden Kapital an das Gotteshaus St. Salvator auf U. L. Fr. Gottesacker (Reindl'scher Jahrestag)
Lt. Hauptbr. vom 13. August 1760.“
Diese Gilt wurde seit Menschengedenken nicht mehr bezahlt, weil der Gläubiger nicht mehr aus⸗ findig gemacht werden konnte und zwar trotz wieder⸗ holt angestellter Recherchen. Auf Antrag des Hotel⸗ besitzers Jakob Schwarz ergeht nun an Diejenigen, welche auf die bezeichnete Csiccth ein Recht zu haben glauben, die öffentliche Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine
Freitag, den 31. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr,
im diesgerichtlichen Geschäftszimmer 18/1., anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und die Gilt nebst Ewiggeldkapital im Grund⸗ buche gelöscht würde.
München, den 8. Juni 1886. G
Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber.
(L. S.) Hagenauer.
[5923] Aufgebot.
Der Eingesessene Peter Christian Tetens aus Gers Drrehem hat das Aufgebot der Obligation vom 1. Februar 1879 über 530 ℳ, welche für ihn auf dem Grundbuchartikel des Schuhmachers Jo⸗ hannes Vermehren zu Stadt Tönning Band VII. Nr. 313 Artikel 348 Abth. III. Ifd. Nr. 1 einge⸗ tragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 29. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗
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gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
kunde vorzulegen, widrigenfalls d
der Urkunde erfolgen wird.
Tönning, den 19. April 1886. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Inhaber der eingelösten, jedoch abhanden ge⸗ kommenen Partialobligation Litt. C. Nr. 106 über 100 Fl. eines im Jahre 1836 durch das Bankhaus M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. negociirten Fürstlich Isenburg⸗Wächtersbach'schen Anlehens wird auf Antrag der Fürstlichen Rentei Assenheim zu Bad⸗Nauheim aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin 88
Freitag, den 22. Oktober 1886, Vormittags 9 Uhr, 8 seine etwaigen Rechte unter Vorlage der Urkunde eeaeh anderen Falls dieselbe für kraftlos erklärt wird. “
Friedberg, den 5. April 1886.
Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert.
HI40en. Aufgebot.
Nachdem die Bruchhausen⸗Sypke⸗Thedinghausener Meliorationsgesellschaft in Bruchhausen die unten näher bezeichneten Grundstücke durch Kauf bezw. Tausch ganz oder theilweise zu erwerben beabsichtigt und nunmehr durch ihren Director das Aufgebots⸗ verfahren beantragt hat, so werden hiermit Alle, die an den untenbezeichneten näher beschriebenen Grund⸗ stücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ commissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 27. August 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Melden⸗ den das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.
Beschreibung der Grundstücke.
Nummer des Karten⸗
blatts und der Parzelle
Der Eigenthümer
Name, Vorname, 8 Wohnort Stand h
— ] Laufende Nr.
XXIII. 137 XXIII. 138 XXIII. 221 XXIII. 134 XXIII. 135 oyer⸗ [XXIII. 47 hagen
Kl. Borstel
Ahlers, Dietrich, 18
Vollköthner hagen
1“
Bargmann, 1 rich, Eggeköthner Bartels,Hermann, Vollköthner, und Masemann, Johann, Kleinköthner Brüggemann, Hoyer⸗ Heinrich, heagen L Sggeköthner———— Bultmann, Hein⸗ Hoyer⸗ rich, Eggeköthner hagen 31 Dunekack, Hein⸗ Nör⸗ rich, Vollköthner manns⸗ 1 hausen 8 Frieling, Johann, Hoher. XXIII. 2 Eggeköthner hagen II. 6 8½¶ Zum Hingst, Hoyer⸗ [XXIII. 231 Vincenz, Vollmeier hagen Knief, Gerd v Dietrich, Halb:; hagen
köthner, Erben 8 8 agen
Hoyer⸗ hagen
XXIII. 45 XXIII. 46
öä8
IV. 17
[XXIII. 48
Reinhardt, XXIII. 233 2 Heinrich, Voll⸗
köthner, Erben
Reinhardt, Hein⸗
XXIII. 251 rich, Eggeköthner Hhagen
Rengstorff, Heinrich, Wittwe, agen Eggeköthner
Schmidt, Voll⸗ Feher meier, Erben agen Schröder, Riet⸗ Johann Dietrich, hausen Vollköthner Hoya, den 28. Mai 1886. Königliches Amtsgericht. I. gez. Cludius. Ausgefertigt: “ 89 Schellack, Seeretair, . Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts
XXIII. 43
XXIII 240 XIII. 241 / Wi
[8116] r
Der Käthner Peter 5 nrich Rix aus Dätgen hat das Aufgebot einer Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 16. November 1871, aus welcher er seinen Kindern aus der Ehe mit Dorothea Sachau, Namens Dorothea Catharina, Maria Catharina und Johann
inrich, vertreten durch den Bödner Jochim Ri in Dätgen, als Pfleger. 1080 ℳ (Ein Tausend un he- Mark) aus arlehn, verzinslich mit 4 % jährlich, von der Konfirmation der Gläubiger an schuldig geworden ist, eingetragen im Grundbuch von Dätgen Band I. Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
4. Dezember 1886, vee 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗