1886 / 138 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

[14336] Durch Ausschlußurtheil vom 2. Juni 1886 ist das Hvpotheken⸗Instrument, welches aus der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 2. Mai 1867 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 11. Mai 1867 über den auf den Grundstücken des Kohlenhändlers Friedrich vom Sondern zu Barmen Band 22a. Art. 8 Abtheilung III. Nr. 12 im Grundbuche von Ostherbede zu Gunsten der Kinder der Eheleute Dr. med. Heinrich Straube und Justine, geb. Linder, zu Herbede, eingetragenen Erbantheil ad 4500 Gulden, macht 2571 Thlr. 12 Sgr. 102⁄ Pf.,

gebildet ist, für kraftlos erklärt. Hattingen, den 7. Juni 1886. 8 Königliches Amtsgericht.

[14341] . ꝓb e ev-2 v2 ven dar Marie Schnmann aus Diemitz beantragte Aufgebotsverfahren, ist heute das Ausschluß⸗Urtheil dabin vesheehen deaß die vom Vorschußverein, e. G., in Mirow, ausgestellten Spareinlagebücher Nr. 1206 und 1721 für kraftlos erklärt werden.

Mirow, den 10. Juni 1886. Großherzogliches Amtsgericht.

C. Schumann.

[14344] Das Königliche Amtsgericht in Freistadt i. Schl. hat am 7. Juni 1886 durch den Amtsrichter Scheibel

für Recht erkannt: 1. Juni 1859

Das Hypotheken⸗Instrument vom 9. Sept 1861

übber 500 Thaler, eingetragen auf Nr. 191 Freistadt Abtheilung III Nr. 13 für die verehelichte K--Fhenn Henriette Auguste, geb. Schiller, wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

114342] Kraftloserklärung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom heutigen Tage ist die mit der Eintragungsbescheinigung versehene Ausfertigung des gerichtlichen Protokolls vom 29. September 1875, wonach der Schulrechnungs⸗ führer Friedrich Haepke zu Lüchow wegen der ihm obliegenden Pflichten zu Gunsten der Schul⸗ gemeinde Lüchow vertreten durch den Schul⸗ vorstand, an seinem Bürgerhause Nr. 149 in Lüchow, bis zum Betrage von 1200 eine Kautionshypothek bestellt hat, die von dem Königlichen Grundbuchamte I. zu Lüchow am 29. September 1875 Hvypothekenbuchsbezirk I. Abtheilung I. Band II. Folio 149 pagina 33 Nr. 3 eingetragen ist, für kraftlos erklärt. Lüchow, den 9. Juni 1886. Königliches Amtsgericht. I. Lovenfosse.

1143381 Verschollenheits⸗Erklärung.

Nr. 5571. Nachdem Roman Gruünwald von Biengen auf die diess. Aufforderung vom 20. Mai 1885 Nr. 4004 keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und sein Ver⸗ moögen seinen Erben, nämlich: Georg Grünwald, Landwirth, Maria, geb. Grünwald, Ehefrau des

Ferdinand Bihlmann, und Elisabetha, geb. Grün⸗

wald, Ehefrau des Michael Mehr, Alle von Biengen,

in fürsorglichen Besitz gegeben. Staufen, 5. Juni 1886. Großh. Amtsgericht. .. gez. Mors. 1“ Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet Der Gerichtsschreiber. Hufner.

[14345]

Erkenntniß auf Todeserkärung.

Der am 1. Dezember 1851 zu Merrhausen ge⸗ Sbghe e Louis Hermann 11. Sohn des weiland Mühlenbesitzers August Heinrich Opper⸗ mann daselbst und dessen Ehefrau Friederike Wil⸗ helmine, . Tinne, wird hiermit, nachdem auf er⸗ gangene Ediktalladung sich weder der Verschollene Benechet hat hoch von dessen Fortleben glaub⸗

ürdige Nachricht eingegangen ist, auf 2 Voaramncge ae. 1“ „Zugleich werden alle Erb⸗ und Nachfolgeberech⸗ tigte nochmals aufgefordert, ihre A. Nachf⸗ eeeg. 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueber⸗ weisung des Vermögens des Verschollenen auf die⸗ selben keine Rücksicht genommen werden wird. inbeck, 8 1 1886. önigliches Amtsgericht. II. (L. S.) ahrenburg. „Ausgefertigt: 8 „Heinemann, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[14335]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. Juni 1886 ist der am 18. Dezember fchs zu Kniepitten als Sohn der Wirth Christian und Amalie, geborenen Schink, Kirstein'schen Eheleute ge⸗ borene Wirthssohn Carl Friedrich Kirstein für todt erklärt worden.

Pr. Eylau, den 6. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

(14339)50° Bekanntmachung.

„Durch Aufgebotsurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richtes vom 9. Juni 1886 sind bezüglich der:

1) auf dem Grundstücke Blatt 2 Klein⸗Zöllnig Abtheilung III. Nr. 2 für George Becker einge⸗ tragenen 92 Thlr. oder 115 Thlr. Schlesische Münze, „2) auf demselben Blatt Abtheilung III. Nr. 14 für Johann Jacobowsky und der Wittwe Junken v 53 2 1828 9

auf dem Grundstücke Blatt 172 Patschke 8 Abth. II. Nr. 2 und Abth. III. Nr. 1 . Forderungen der Johanna Setzer auf Lieferung einer Kuh und Zahlung von 13 Thkr. 12 Sgr. 7 Pf., 4) Hypothekenurkunde über das auf dem Grund⸗ stücke Blatt 31 Kraschen Abth. III. Nr. 7 für Carl Freier eingetragene Darlehn von 120 Thlr., 5) auf dem Grundstücke Blatt 155 Katzur Abth. III. Nr. 1a. c. und 2a. c. d. für Maria Elisabeth und Johanna Richter eingetragenen Ansprüche auf je

1 8

1111“

getragenen 200 Thlr.,

eingetragenen 40 Thlr.,

8) auf dem Grundstücke Blatt 27 Reesewitz Ab⸗

theilung III. Nr. 1 und 2 für Carl Wiczorke ein⸗

getragenen 10 Thlr. 20 Sgr. und 2 Thlr. 12 Sgr.,

alle nicht angemeldeten Rechte ausgeschlossen. Bernstadt i. Schl., den 10. Juni 1886. Königliches Amtsgericht. 8

Im Namen des Königds!! 8 den Antrag des Maurers Hermann Fischer zu Schmolitz erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Neisse für Recht: Bezüglich nachstehender, auf dem Grundstücke Nr. 15, Schmolitz, eingetragener Hypothekenposten: .Abtheilung III. Nr. 4: 28 Thlr. Erbtheil für Katharina und Michael Fischer, .Abtheilung II. Nr. 5: 26 Thlr. 24 Sgr. rückständige Kaufgelder für Josef Fischer senior, .Abtheilung III. Nr. 6: 6 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Ausstattung für Katharina Fischer, .Abtheilung III. Nr. 7: 2 Thlr. Ausstattung für Michael Fischer, ad a- d auf Grund des Kauf⸗ 21. Ja Januar 1902, b

vertrages 82n 13. Februar . . 60 Thlr. rückständige Kaufgelder, zahlbar in 5 jährlichen Raten von 10 Thlrn. und 10 Thlr. auf das Begräbniß zu verwenden, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 30. De⸗ zember 1844 für die Joseph und Catharina, geb. Berger, Fischer'schen Eheleute werden die eingetragenen Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen. 2 Neisse, den 6. Juni 1886. 8 Königliches Amtsgericht.

[14337] Auf den

[14343] Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Juni 1886.

Kambach, Gerichtsschreiber.

In der Werner'schen Aufgebotssache I. F. 9/85 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowicz

für Recht: I. Den nachstehenden Personen:

1) dem Kaufmann Elias Skurnik in Posen, der verehelichten Handelsmann Dobrisch Baruch, geb. Skurnik, in Schroda, der Wittwe Taube Werner, geb. Skurnik, in Vorci;. b. Sk der Rike, geb. Skurnik, verehelichten Kaufmann Siegfried Neustadt, in Febesich

5) der Röschen Jacob, geb Skurnik, in Schroda,

) dem Kaufmann Samuel Nathan Skurnik in

d Kürnig⸗ chte auf d Grundbuch werden ihre Rechte auf die im Grundbuch von Borek Stadt Nr. 159 Abth. III. Nr. 2 für Taube Skurnik eingetragenen 33 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. vorbehalten, die unbekannten Rechtsnachfolger der Taube Skurnik werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen. II. Die etwaigen Berechtigten der im Grundbuch von Borek Stadt Nr. 159 Abth. III. Nr. 4 für Abraham Skurnik eingetragenen Erbegelder von 47 Thlr. 23 Sgr. 3 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Koschmin, den 1. Juni 1886. 8

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! ins dümi 1886. ordan, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: e 1) der Hausbesitzerwittwe Peter Beyer, Wilhel⸗ mine, geb. Werner, zu Ball, des Eigenthümers Peter Beyer daselbst, EEE“ Louise Emilie Beyer da⸗ elbft, als der legitimirten Rechtsnachfolger des SIT Johann Friedrich Schroeder zu 0 des Eigenthümers Wilhelm Feüel 9 und g e ausbesitzers August ändeten 8 vaserbfe dns EFfündeten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu bs durch den Amtsrichter Bartelt ö“ Das Hypothekendck mmen h as Hypothekendokument über die im Grundbu von Ball Band IV. Blatt Nr. 151 C(früher dünch 4¹9 Abtheilung III. Nr. 2 für den Eigenthümer Johann Friedrich Schroeder zu Ball aus der Obli⸗ gation vom 26. November 1851 eingetragene und später auch nach Band V. Blatt Nr. 195 (früher Blatt 455) von Ball zur Mithaft übertragene, mit 5 % jährlich verzinsliche Darlehnsforderung von 100 Thalern, bestehend aus einer Ausfertigung der Obligation vom 26. November 1851, dem Eintra⸗

gungsvermerk und dem othek⸗ ; 15. April 1856, Hypothekenbuchsauszug vom

8 1 besg

ie Kosten des Verfahrens werden gemäß §. 89 d. G. K. G. vom 18. Juni 1878 und ef dond Anerkenntnisses der Antragsteller zu 1 bis 3 diesen

auferlegt. gez. Bartelt. 8 Ausgefertigt:

Jacobshagen, den 4. Juni 18865. (L. 8.) opp,

Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Amtsgerichts.

[14361]

[14340]

als der Eigen⸗ thümer der ver⸗

Im Namen des Königs!

Verkündet am 28. Mai 1886. Kambach, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Handelsmanns Moritz Werner I. in Borek, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hamburger in Posen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Fry⸗ drychowicz

für Recht:

„Das Hypothekendokument in vim recognitionis über 135 Thlr. 18 Sgr., eingetragen am 81. Mai 1837 für die Jette, Taube, Jacob und Dobrisch, Ge⸗ schwister Skurnik, in Abth. III. Nr. 2 des dem

23 Thlr. 7. Sgr. 114 ⁄6 Pf., je 15 Thlr. 5 Sgr. 812 ⁄16 Pf., je 8 Thlr. und Lieferung je einer Kuh.

Handelsmann Moritz Werner I. gehörigen Grund⸗

6) auf dem Grundstücke Blatt 52 Klein⸗Zöllnig Abth. III. Nr. 1 für Carl Friedrich Berchner ein⸗

7) auf dem Grundstücke Blatt 37 Wilhelminenort Abth. III. Nr. 1 für die vier Geschwister Woiwode

Hypothekenbuchsauszuge vom 31. Mai 1837 und dem Erbrezesse vom 5./11. September 1832 wird für kraftlos erklärt. 8 Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt. 8 Koschmin, den 28. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.

[14346] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4421. Der Thomas Landwehr von Dainbach⸗ als Klagvormund des unehelichen Kindes der ledigen Katharina Landwehr von Dainbach, Namens Adolf Landwehr, klagt gegen den Müller Jacob Häffner von Sindolsheim, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, wegen Leistung eines Ernährungsbeitrages, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von wöchentlich 1 20 vom Tage der Geburt des kläg. Kindes an bis zu dessen zurück⸗ gelegtem 14. Lebensjahre, in vierteljährl. Raten vorauszahlbar, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Adelsheim auf

Samstag, den 18. September 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Adelsheim, den 9. Juni 1886.

„(L. S.) (Unterschrift),

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[14351] Oeffentliche Zustellung.

Ferdinand Mann zu Darmstadt, Ludwigsstraße 3, klagt gegen den Skribenten Heinrich Bergsträßer, früher zu Darmstadt, jetzt in Amerika mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt, aus Verkauf und Lieferung von Kleidern, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 73,50 ℳ, nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1886, und zur Tragung der Kosten, einschließlich der des Arrestverfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgerichts I. zu Darmstadt auf den 21. September 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kümmel, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

11a s Oeffentliche, Zustellung.

Der Bierhändler Friedrich Jürgens zu Hannover, vertreten durch emn 8 e daselbst, klagt gegen den Kantinenwirth und Auf⸗ seher Fr. Stoya, früher in Groß⸗Munzel, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen käuflicher Lieferung von Waaren, mit dem Antrage, Beklagten mittelst vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 149 5 nebst 6 % Zinsen seit 1. März 1886 und in die Prozeßkosten zu verurtheilen und ladet hengtshellagten 8 nucebrschen des ei or das Königliche Amtsgeri

Hannover, Abtheilung Ve. 18 den 2. Oktober 1886, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage mit dem Bemerken bekannt semacht, daß gerichtsseitig die öffentliche Zustellung ewilligt ist.

Hannover, den 9. Juni 1886.

. 1 Steffen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[14348] Oeffentliche Zustellung. Der Hausdiener Otto Remschel 8 Berlin W., Mauerstraße Nr. 84, Hof I., vertreten durch den Rechtsanwalt Voigt zu Halle a. S., klagt gegen den Buchbindermeister Gustav Lots junior, früher in Merseburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den Schuldscheinen vom 17. September 1884 über 300 und vom 27. September 1884 über 425 mit dem Antrage auf Zahlung von 725 nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1886 und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 2. November 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halle a. S., den . 85 1886.

ülcke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

[143544 SOeffentliche Zustellung.

Die frühere Kaufmannsfrau Amalie Bergau, geb. Radtke, zu Leipeninken, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kleinschmidt in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Kaufmann Moritz Bergau unbekannten Aufenthaltes, wegen heimlicher, bös⸗ williger Verlassung und Versagung des Unterhaltes, mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet 8 52 Euünnälichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Königli Landgerichts zu Insterburg auf den 25. September 1886, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Insterburg, den 4. Juni 1886.

Mi

1 8 eigge, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14395] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 5945. Die Ehefrau des Goldarbeiters Jakob

Drollinger, Sophie, geb. Augenstein, zu Ispringen,

vertreten durch Rechtsanwalt Dufner in Pforzheim,

klagt gegen ihren Ehemann, zur Zeit in Amerika

an unbekannten Orten abwesend, wegen grober Ver⸗

unglimpfung und harter Mißhandlung mit dem An⸗

trage auf Ausspruch der Ehescheidung, und ladet

den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Groß⸗

herzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf

Montag, den 20. September 1886,

1 Vormittags 8 ½ Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Karlsruhe, den 31. Mai 1886.

(Unterschrift), 8

stücks Borek Stadt Nr. 159, gebildet aus dem

2

[143941 Oeffentliche Zustellun

Nr. 5946 Die Ehefrau des Geldaneite . Drollinger Sophie, geb. Augenstein, zu Ispg⸗ Namens ihres minderjährigen Sohnes I hnh linger, vertreten durch Rechtsanwalt 28½ Pforzheim, klagt gegen ihren Ehemann * in Amerika an unbekannten Orten abwesen. unterlassener Obsorge für den Unterhalt feines n derjährigen Sohnes August Drollinger durch be liches Verlassen seiner Familie, mit dem A auf Leistung eines wöchentlichen Ernährungsnan von 2 50 ₰, vierteljährlich vorauszahlbar ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlm⸗ Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des G herzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf

Montag, den 20. September 1886

1b Vormittags 8;* Uhr, 1 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten g richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. G „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung w dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 31. Mai 1886.

W. Köhn, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerich

[14353] Oeffentliche Zustellung.

„Die Arbeiterfrau Johanna Hinzer, . Dewn in Hardershof, vertreten durch den Justiz⸗Ra Engelmann, klagt gegen den Ehemann Arbej Heeech Hinzer, unbekannten Aufenthalts, weg khescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Pa teien zu trennen und den Beklagten für d allein schuldigen Theil zu erklären, und l den Beklagten zur mündlichen Verhandlung d Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlich Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theateryl Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 2. November 1886, Vormittags 10 Uuh mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten 6 richte 8.e Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Königsberg i. Pr., den 1. Juni 1886.

Hensel, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[ĩ14355] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Zimmermann, Augrst geb. Sann, zu Arnswalde, vertreten durch den Justi rath Deves zu Friedeberg N.⸗M., klagt gegen ihrs Ehemann, den Arbeiter Carl Julius Zimmerman aus Arnswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, weg böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem A trage, das zwischen den Parteien bestehende Ban der Ehe zu trennen und den Beklagten für de allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet de Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recktt streits vor die I. Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Landsberg a. W. auf den 20. November 1886, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht. Landsberg a. W., den 2. Juni 1886. „Pommorsky, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

[143491 SDOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann C. Sonnenkalb jr. zu Leipzig, ver treten durch R. A. Dr. Alfred Engel daselbst, klagt geg den Nähmaschinen⸗Agenten Gustav Adolph Zihang früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, an selbstschuldnerischer Bürgschaft, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zu Zahlung von 180 ₰, auch auf vorläufige Vollstra barkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Abth.] Sekt. VI auf den 28. September 1886, Vormittags 9 Uhr „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wich dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 9. Juni 1886. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Crackau, 8 Aktuar. [14350] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Friedrich Wittler in Magdeburg vertreten durch den Justizrath Meißner daselbst klagt gegen die Erben des in Magdeburg (Neustadt verstorbenen Kaufmanns W. Tittmann, als: 1, 2 b. d. ꝛc., 8 2 a. Emil Tittmann, Seefahrer in Marseille, auf Zahlung von 34,90 nebst 6 % Zinsen fuͤn ein dem Erblasser geliefertes Barrel Petroleum 291 Pfd. enthaltend, mit dem Antrage, die Be klagten zur Zahlung von 34,90 nebst 6 % Zinse seit 13. April 1885 und zur Tragung der Prozeß kosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten Emil Tittmann zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Magdeburg (Neustadt) auf den 18. September 1886, Vormittags 10 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Magdeburg (Neustadt), den 1. Juni 1886. 8 Knauft, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 1“ Abtheilung 15.

[143600) SOeffentliche Ladung. 81 In der Sache betreffend die Ablösung der Seiten der Hansbefiber zu Wüstfeld, im Kreife Hersfeld alljährlich an die Schul⸗ und Küsterstelle zu üst feld zu entrichtenden Roggen und Weizen⸗Abgaben wird der Wilhelm Heusner, Otto's Sohn, aud Wüstfeld, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekam ist. 2 veeekclöches Vollzieh,ung des Ablösung Rezesses au den 23. August d. J., Vormittags 11 uhs in das Geschäftslokal der Königlichen Spezigh Kommission II. zu Hersfeld, Markt 185/1 unter dem Hinweis auf die gesetzlichen 1 Versäumniß, insbesondere unter der Verwarnun hierdurch öffentlich vorgeladen, daß dem Ausbleibe den alle wegen seiner Versäumniß entstehende Weiterungskosten zur Last gelegt werden. (Akten zeichen Litt. WV. Nr. 127. J. Nr. V 4610.) Kassel, am 8. Juni 1886. 8 Königliche Geueral⸗Kommission. Pomme.

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

Wlaffe. der baaren Gewinne.

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Berlin, Dienstag, den 15. Juni

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1886.

Finanz⸗Ministerium.

Plan 6

in Ei Hundert Fünf und Siebzigsten Königlich preußischen

Klassen⸗Lotterie, zehend aus 160000 Stammloosen und 30000

unnen der 3 ersten Klassen auszugebenden Freiloosen g. Ausgabe für Rechnung der Lotterie⸗Kass 95000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen.

ib zu ihrer 2 spielen, mit

zu den Ge⸗ welche e mit⸗

Betrag. Zweite Klasse

Frste Klasse Erste Klass Shete Fse⸗

zu 39 Einsatz.

Betrag.

ℳ.

Gew. zu 30000 15000

10000 5000 3000 1500 500 300 200 150

3 100 8000 Freiloose zu 39

30000 15000 10000 10000

9000

6000

2500

3000 10000 15000 30000

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Gew. zu 45000 30000 V 30000 15000

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Betrag.

60000 45000 30000 15000 10000 5000 3000 1500 500

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3150000 1650000 627500 437700 12586980

500 500 300

F0O G. u. 12000 Freil. 2775525 Einnahme.

22157180

Nachzahlung auf die e.

der Freiloose.

Anzahl der zu begebenden Einsatz.

Stamm⸗ Mℳ.

Gesammt⸗ Einkommen.

loose V Freiloose. V 1’“ te 152000 8000 5928000 312000 zte 150000 10000 5850000 780000 4te 148000 12000 5772000 1404000

FEinnahme u. Ausgabe durchlaufend. Betrag d. Freiloose

6240000

6240000 6240000 6630000 7176000 1170000

Ueberhaupt

Z158000

Betrag der Freiloose.

Gesammt⸗Betrag.

lste 591880

Nte 1229415 8 zte 2146065 4te 22157180

1³½% vom Betrage sämmtlicher Freiloose

468000

903880

1619415

2614065

22157180

161460

Ueberhaupt

Der Plan der Lotterie ist der Gesetzeskraft ha

27456000

bende Vertrag

swischen den Käufern der Loose und der General⸗Lotterie⸗Direktion.

§. 1. Beschaffenheit der Loose.

Jedes Loos ist mit einer der

Kummern von 1 bis 190 000 bedruckt. Die halben Loose unter⸗

schiden sich durch A. ½, B. ½, die Viertel durch A. B. lGtel durch a. b. c. d. e. f. Stempel der General⸗Lotterie⸗Direktion und dandschrift ihrer Mitglieder, auch unterschrft der Lotterie⸗Einnehmer

der

versehen. Letztere

C. D. und die

g. h. Sämmtliche Loose sind mit dem

eingestempelten

mit der eigenhändigen Namens⸗

vollendet die

gültigkeit des Looses. Loose, von welchen die Pamefaeagte sergätt des

innehmers auch nur theilweise abgetrennt ist, geworden und begründen keinen Anspruch tder Erneuerung 5.) Allein die gedruckte

sind hierdurch werthlos auf Gewinnzahlung (§. 10) Nummer des Looses,

nicht die eingeschriebene, entscheidet über den Gewinn⸗Anspruch.

§. 2. Preis der Loose. —. 8 in oben für jede Klasse bestimmten Beträgen Zug

Der Einsatzpreis eines Looses ist in

um Zug gegen

lushändigung des Looses zu entrichten. Ein Verkauf der Loose unter

tder über diesen Preis ist den Lotterie⸗Einnehmern u

nehmern verboten. Außer dem Einsatze sind in seder

genzes Loos 1 an Schreibgebühr und 2 Reich

8ten. Es beträgt sonach für jede Klasse d 1

10 50 und eines Achtellooses 5 25 ₰.

gieser Zahlungen mittelst Postsendung trägt der Spieler Porto

bestellgeld der Post.

§. 3. Verkauf der Loose. Denselben bewirken die bämer und deren Unter⸗Einnehmer. Beide dürfen nur Priginal⸗Loose ausgeben, auch weder Zusicherungen antheile ertheilen, noch Mit⸗ oder Antheilsspieler auf vosen verzeichnen. Von allen Namens⸗

nd Unter⸗Ein⸗ Klasse für ein sstempelabgabe er Preis eines

Looses 42 ℳ, eines halben Looses 21 ℳ, eines Viertellooses Bei Entrichtung

und

e Lotterie⸗Ein⸗ vorgeschriebene au Einsatz⸗ den Original⸗

oder Antheilsvermerken auf

in Loosen, sowie von einem Compagniespiel wird Seitens der Lotte⸗

manermwaltung keine Kenntniß genommen. Nur der rech sn Looses sichert den Gewinnansproch. anehmer dürfen kein Loos dure tig erklären.

tmäßige Besitz Die Einnehmer und Unter⸗ Vermerk für mehrere Klassen als Eine Vorausbezahlung der Geldbeträge Seitens der

shbeler auf spätere Klassen wird von der General⸗Lotterie⸗Direktion hht anerkannt und entbindet auch nicht von der Beachtung plan⸗

mäßiger Vorschriften (§§. 5, 6, 13), sondern begründet sgen den Empfänger. 8s 1

cian „Ziehungen. Die Ziehungen der 175. Lo etalt festgesetzt, daß mit der Ziehung der *2. am 9. November, der 3. am 14.

1. Klasse am 6. Dezember 1886 und der

Ansprüche nur

sind der⸗ Oktober,

tterie

4. Klasse am 21. Januar 1887 der Anfang gemacht werden wird. Sie werden von eigens dazu ernannten Königlichen Kommissarien ge⸗ leitet, Letztere schütten vor Beginn 1. Ziehung sämmtliche 190 000 Loosnummern und zu jeder Klasse die Gewinne in die Ziehungsräder nach Revision der Nummern und Gewinne in Gegenwart des Publi⸗ kums und der jedesmal dazu besonders abgeordneten Lotterie⸗Ein⸗ nehmer, rufen die öffentlich von Waisenknaben gezogenen, Zug um Zug ihnen zugereichten Nummern und Gewinne aus, lassen diese von vereideten Protokollführern auf der Stelle niederschreiben und belegen demnächst die mit ihren Gewinnen aufgereihten Nummern sowie die Ziehungsräder mit ihrem Kommissionssiegel; an die Ziehungsräder wird außerdem ein I“ angelegt. In jeder Klasse werden nur so viele Nummern der Loose gezogen, als im gegenüberstehenden Gewinne vorhanden sind. Die am Schluß der ungsrade zurückbleibenden Nummern sind Nieten.

§. 5. Erneuerung der Loose. Jedes Loos gewährt nur für die Klasse, auf welche es lautet, Anspruch auf Gewinn. Die Spieler haben daher von Klasse zu Klasse für ihre nicht gezogenen Loose neue, mit gleicher Nummer bezeichnete, unter Vorzeigung der Loose aus der zuletzt gezogenen Klasse, bei dem betreffenden Einnehmer oder Unter⸗ Einnehmer bis spätestens 6 Uhr Abends am vierten Tage vor dem Anfang der bevorstehenden Ziehung, bei Verlust des Anrechts, ein⸗ zulösen. Spieler, welche der Vorzeigung der Vorklassen⸗Loose sich entheben wollen, können diese auf ihre Gefahr im Gewahrsam des Einnehmers oder Unter⸗Einnehmers lassen. Will der Spieler das zur Erneuerung vorgezeigte Loos ferner an sich behalten, so ist der Einnehmer oder Unter⸗Einnehmer zur theilweisen Ablösung seiner Namensunterschrift verpflichtet. Jeder Spieler hat genau darauf zu achten, daß er für die neue Klasse ein Loos derselben Nummer erhalte, welche sein Loos der Vorklasse hatte. Empfängt ein Spieler eine andere Nummer, so hat er auf den Gewinn, welcher auf diese andere Nummer fällt, keinen Anspruch sondern nur ein Anrecht auf den Gewinn, welcher etwa auf die ursprünglich von ihm gespielte Nummer gefallen ist; wogegen der Gewinn auf die verwechselte Nummer dem⸗ jenigen Spieler gebührt, welcher dieselbe in der früheren Klasse ge⸗ spielt und deren Erneuerung unter Zahlung des planmäßigen Betrages rechtzeitig nachgesucht hat. 8

§. 6. Freiloose. Für jedes in den 3 ersten Klassen gezogene Loos erhält der Spieler außer dem planmäßigen Gewinnbetrage, noch ein für die nächstfolgende Klasse einsatzfreies Loos, bei dessen Annahme jedoch für die schon gezogenen Klassen die Einsätze, Schreibgebühren und Reichsstempelabgaben nach Maßgabe des §. 2 nachgezahlt, außer⸗ dem auch für die Klasse, auf welche das Freiloos lautet, die Schreib⸗ gebühr, sowie von dem Betrage derselben aus Anlaß der Reichs⸗ stempelabgabe für ein ganzes Loos 5 ₰, für ein halbes Loos 3 ₰, für ein Viertelloos 2₰ und für ein Achtelloos 14 entrichtet werden müssen. Auch die Einforderung der Freiloose muß spätestens bis 6 Uhr Abends am vierten Tage vor Anfang der bezüglichen nächsten Ziehung, zugleich mit der Erhebung des Gewinnbetrages, unter Rück⸗ nat⸗ des betreffenden Gewinnlooses, bei Verlust des weiteren Anrechts, erfolgen.

§. 7. Kaufloose. Dies sind Loose, welche erst zur 2., 3. oder 4. Klasse verkauft werden. Für dieselben müssen die Genfae Schreibgebühren und Reichsstempelabgaben der früheren Klassen nachgezahlt werden. 8

§. 8. Die Schlußzeit des Looseverkaufs tritt unbeschadet der Vorschriften in den §§. 5 und 6 wegen Einlösung der Erneuerungs⸗ und Freiloose für jede Klasse bei den Einnehmern am letzten, bei den Unter⸗Einnehmern am 3. Tage vor Anfang der bevorstehenden Ziehung ein, und zwar überall mit Ablauf der 6. Stunde Abends.

§. 9. Gewinnlisten. Diese werden mit Unterschrift der Direktion und mit deren Stempel vollzogen gedruckt und den Ein⸗ nehmern zur Einsicht für die Spieler zugefertigt. Nur sie bestimmen den Gewinnanspruch. 1

§. 10. Gewinnzahlung. Die Einnehmer resp. Unter⸗Einnehmer, aus deren Kollekten die betreffenden Gewinnloose entnommen worden sind, zahlen gegen gleichzeitige Rückgabe der Letzteren die Gewinne, nachdem ihnen die gemäß §. 9 vollzogenen Gewinnlisten zugegangen sind, sofort an die Präsentanten der Loose, soweit ihre Bestandsgelder ausreichen, was zur Berichtigung der Gewinne bis zu 500 ein⸗ schließlich in der Regel der Fall sein wird.

Die Legitimation des Präsentanten unterliegt dabei Prüfung, und nur in den beiden Fällen, wenn:

Glücksrade planmäßi letzten Klasse im Jeeß

keiner

a ein Dritter dem Einnehmer oder Unter⸗Einnehmer schriftlich angezeigt hat, daß ihm das zur Kollekte desselben gehörige Gewinnloos abhanden gekommen sei (§. 13), oder wenn: 8 b. eine gerichtliche Beschlagnahme auf Grund des §. 12 er⸗ 1“ folgt ist, ist der Einnehmer resp. Unter⸗Einnehmer verpflichtet, die Zahlung so lange zurückzuhalten, bis im Falle ad a die betheiligten Interessenten sich geeinigt haben, beziehungsweise über den Anspruch gerichtlich ent⸗ schieden, im Falle ad b aber der Arrest vom Gericht aufgehoben ist. Lehnt ein Unter⸗Einnehmer die Gewinnzahlung ab, so ist derselbe verpflichtet, dem Präsentanten des Looses darüber eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen. Mit dieser Bescheinigung hat der In⸗ haber das Loos dem mitunterzeichneten Einnehmer zur Zahlung zu präsentiren, und dieser ist dann verpflichtet, die Zahlung ebenso zu leisten, als wenn das Loos unmittelbar von ihm entnommen wäre. Der Inhaber des Looses kann zwar letzteres auch dem Unter⸗Einnehmer, wenn dieser nicht sofort Zahlung leistet, gegen Empfangsbescheinigung zur Einziehung des Gewinnes von dem bestallten Einnehmer aus⸗ händigen; es geschieht dies jedoch lediglich auf seine Gefahr, derge⸗ stalt, daß er sich wegen seines Anspruchs alsdann nur noch an den Unter⸗Einnehmer zu halten hat. 8 Lehnt ein bestallter Einnehmer die Gewinnzahlung ab, so hat hierüber der Inhaber des Looses sich vom Einnehmer eine Bescheini⸗ gung ertheilen zu lassen, und die Gewinnzahlung, unter Einreichung des Looses nebst der gedachten Bescheinigung, unmittelbar bei der General⸗Lotterie⸗Direktion zu beantragen. Der Gewinn wird alsdann dem Präsentanten, sofern nicht nach dem Ermessen der General⸗ Lotterie⸗Direktion noch eine nähere Erörterung erforderlich erscheint, sofort durch die General⸗Lotterie⸗Kasse ausgezahlt oder ihm auf seine Gefahr und Kosten mit der Post übersandt. Der Inhaber eines Gewinnlooses kann das Letztere in dem vorgedachten Falle auch dem Einnehmer, gegen Empfangsbescheinigung, zur Einziehung des Ge⸗ winnes von der eneral⸗Lokterie⸗Direktion aushändigen; es geschieht dies jedoch lediglich auf seine Gefahr, dergestalt, 8cn er sich wegen seines Anspruchs alsdann nur an den betreffenden innehmer halten kann. Sobald übrigens in diesem letzteren Falle das Gewinnloos bei der General⸗Lotterie⸗Direktion eingegangen ist, soll der Gewinn sofern dies nicht schon geschehen ist dem Einnehmer unverweilt, längstens binnen 4 Wochen, zur Auszahlung überwiesen werden. Ge⸗

§. 11. Abzüge von den Gewinnen. Von allen winnen werden 13 % für die General⸗Lotterie⸗Kassen und 2 % für den Einnehmer, auch die etwaigen Einsatzreste der laufenden Lotterie in Abzug gebracht, welche auf dem Gewinnloose vermerkt stehen und sich auf das Letztere ausschließlich beziehen. Ueber das, was nach diesen Abzügen dem Spieler zukommt, ist jeder Ein⸗ nehmer und Unter⸗Einnehmer verpflichtet, demselben eine Rechnung zu⸗ zustellen, ihm auch auf e. die gedruckte, mit dem Stempel der General⸗Lotterie⸗Direktion beglaubigte Gewinn⸗Tabelle vom 7. Juni

1886, zum Beweise der Richtigkeit dieser Rechnung, vorzulegen.

w

als die vorgedachten, dürfen nicht gemacht werden. Unter⸗Einnehmern ist verboten, von den Ge⸗ winnern Geschenke unter irgend einer Form oder zu irgend einem Zwecke anzunehmen oder Seitens ihrer Angehörigen annehmen zu lassen. Ebenso wenig dürfen sie auch nur das Mindeste unter dem Namen von Kosten, Auslagen, Zinsen, Diskonto ꝛc. den Gewinnern, mit Ausnahme des durch Letztere ihnen verursachten Portos und Be⸗ stellgeldes der Post, abfordern oder sich von ihnen versprechen lassen.

§. 12. Beschlag auf Gewinngelder kann von Gläubigern nie⸗ mals gelegt werden. Wird jedoch dem Inhaber eines Gewinnlooses der rechtmäßige oder ausschließliche Besitz desselben von einem Dritten streitig gemacht, so bleibt es diesem überlassen, mit Bezeichnung von Nummer und Unterscheidungsbuchstaben des streitigen Looses die Be⸗ schlagnahme des betreffenden Gewinnbetrages, vor erfolgter Zahlung desselben beim Gericht auszuwirken. 8 .

§. 13. Abhanden gekommene Loose. Von vermißten Loosen muß der Spieler dem betreffenden Einnehmer beziehungsweise Unter⸗ Einnehmer ungesäumt, spätestens bis zu den in den §§. 5, 6 und 14 bestimmten bezüglichen Verfalltagen, bei Verlust jedes weiteren An⸗ rechts, eine schriftlich und deutsch abgefaßte Anzeige machen, welche zu ihrer Gültigkeit den Tag ihrer Ausstellung, Namen und Wohnung des Ausstellers, ferner die Nummern

Andere Abzüge, Den Einnehmern und

der vermißten Loose bei halben, Viertel⸗ und Achtel⸗Loosen auch den Unterscheidungs⸗Buch⸗ staben derselben —, sowie die Lotterie und Klasse, welcher diese Loose angehören, bezeichnen muß. Ist bei deren S-. das Erneuerungs⸗ oder Freiloos, resp. der auf das vermißte Loos gefallene Gewinn vom Loos⸗Inhaber bereits in Empfang genommen, so wird die Verlust⸗ Anzeige nicht mehr berücksichtigt und dem Anzeigenden hiervon durch den Einnehmer oder Unter⸗Einnehmer, unter Mittheilung des Sach⸗ verhalts, Nachricht gegeben. Andernfalls muß abgewartet werden, ob sich ein Inhaber des als vermißt angezeigten Looses bis zum Ablauf der Verfallzeit (§§. 5, 6 und 14) meldet. Meldet sich bis dahin kein solcher, so wird dem Anmelder, falls er bis spätestens 6 Uhr Abends des 3. Tages vor der Ziehung den planmäßigen Betrag entrichtet hat, das Erneuerungs⸗ oder Freiloos (Letzteres vorläufig als Kaufloos), beziehungsweise nach dem 90. Tage der Gewinn aus eantwortet wer⸗ den. Meldet sich dagegen ein solcher Inhaber, so bleibt, falls keine gütliche Einigung unter den Betheiligten stattfindet, die Entscheidung dem Gerichte überlassen. Zu dem Ende wird der Einnehmer dem Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, unverzüglich durch ein nach seinem Wohnorte zu richtendes und unfrankirt unter Einschreibung zur Post zu gebendes Schreiben den Inhaber des Looses und seinen Wohnort namhaft machen. Ersterer hat alsdann, bei Ver⸗ lust alles weiteren Anspruchs, die Klage gegen den Inhaber binnen 6 Wochen nach dem Datum dieses Schreibens beim kompetenten Gericht anzustellen und, daß dies geschehen, binnen derselben Frist der General⸗ Lotterie⸗Direktion nachzuweisen. Bleibt dieser Nachweis innerhalb der bezeichneten Frist aus, oder wird die angestellte Klage zurückgenommen oder zurückgewiesen, so verliert der Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, jedes weitere Anrecht sofort. Uebrigens bleiben bei solchen Streitigkeiten sowohl das streitige Loos, als auch das Er⸗ neuerungs⸗ oder Freiloos und der darauf gefallene oder fallende Gewinn, sowie die gerichtlich mit Beschlag belegten Gewinngelder während der Dauer des Streites im Verwahrsam der Lotterie⸗Ver⸗ waltung. Der Inhaber eines als vermißt angezeigten Looses hat dasselbe daher bei Verlust seines Anspruchs sofort bei der Präsentation entweder der General⸗Lotterie⸗Direktion oder auf seine Gefahr (§. 10) dem betreffenden Einnehmer gegen eine ihm darüber zu ertheilende, nicht cedirbare Bescheinigung abzuliefern und hierbei ebenfalls seinen Namen und Wohnort anzuzeigen. Uebrigens haftet den Anmeldern vermißter Loose die General⸗ Lotterie⸗Direktion für keine bei vorstehend angeordnetem Verfahren durch Versehen oder Vorsatz von Einnehmern resp. Unter⸗Einnehmern ihnen entstehenden Nachtheile. In Betreff der Erneuerung eines streitigen Looses hat sowohl dessen Inhaber, als auch Derjenige, welcher es als vermißt angemeldet, bei Verlust jedes weiteren Anrechts, Alles zu erfüllen, was in dieser Beziehung dem Spieler eines Looses obliegt. §. 14. Verfallzeit der Gewinne. Der Anspruch auf einen Gewinn erlischt mit dem 90sten Tage nach dem Ablauf des Datums der bezüglichen Gewinnliste. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn ein Gewinn auf ein rechtzeitig als vermißt angemeldetes Loos gefallen ist. Alsdann kommt dem zum Empfang des Gewinnes Be⸗ rechtigten, neben jener Frist von 90 Tagen eine fernere Frist von 30 Lagen zu Statten, welche in dem Falle, wenn kein Inhaber des Looses innerhalb der erstern Frist sich gemeldet hat, von deren Ablauf anhebt, in dem Falle aber, wenn ein Inhaber rechtzeitig sich gemeldet

hat, mit dem Tage beginnt, an welchem die Betheiligten sich geeinigt 6

haben oder eine rechtskräftige Entscheidung über den streitigen Gewinn⸗ anspruch verkündigt worden ist.

§. 15. Geschäftsanweisung. Sämmtliche Einnehmer und Unter⸗Einnehmer sind mit einer Geschäftsanweisung vom 1. August 1875 versehen, welche sie, sowie die im §. 11 gedachte Gewinn⸗ tabelle und den Lotterieplan Jedem auf Verlangen vorzeigen, auch erstere Beide für Jedermann auf Verlangen von der General⸗Lotterie⸗- Direktion zum Verkauf gegen Vorauszahlung des tarifmäßigen Preises und Portos beziehen müssen. G

§. 16. Bestellungen auf Loose zum Weiterspielen in der folgen⸗ den Lotterie begründen keine Rechte und gewähren nur eine Aussicht auf Erlangung der bestellten Loose, falls die im §. 24 der Geschäfts⸗ anweisung vom 1. August 1875 §. 15 bezeichneten Vorbe⸗ dingungen zutreffen.

Vorstehender Plan der 175. Königlich preußischen Klassen⸗ Lotterie, von welchem Druck⸗Exemplare bei sämmtlichen Königlichen Lotterie⸗Einnehmern und deren Unter⸗Einnehmern unentgeltlich zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und es wird mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. Oktober d. J. der Anfang gemacht werden. Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der gedachten Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 174. Lotterie erfolgen.

Bei sämmtlichen Königlichen Lotterie⸗Einnehmern wird ein Theil der ihnen zugewiesenen Loose in Achtelabschnitten zum Verkauf ge⸗ stellt sein.

Berlin, den 7. Juni 1886.

Koönigliche General⸗Lotterie⸗Direktion. Martzy. Thiele, i. V.

Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebuug und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 12. Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Verände⸗ rungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuer⸗ stellen. Indirekte Steuern: Aenderungen und Ergänzun en des Begleitschein⸗Regulativs. Ergänzung der Ziffer 16 der Ausführungs⸗ narba zum Reichsstempelgesetz. Personalnachrichten.

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