1886 / 143 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

1ober 17,60 Br., per Oktober⸗November —, per No⸗ vember⸗Dezember —.

Oelsaaten per Gek. —. Winterraps ℳ, Winterrübsen ℳ, Sommer⸗ rübsen

Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine behauptet. Gckündigt Ctr. Kündigungspreis Loco mit Faß —. Loco ohne Faß —, per diesen Monat und per Juni⸗Juli 43,7 ℳ, per IJuli⸗ Rugust —, per August⸗September —, per Sep⸗ tember⸗Oktober 43,6 43,7 bez., ver Oktober⸗Novem⸗ ber —, per November⸗Dezember —, per Dezember⸗ Januar —.

Leinöl per 100 kg loco ℳ, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine geschäftslos. Gek. Ctr. Kündigungspr. Loco ℳ, per diesen Monat ℳ, per August⸗ September —, per September⸗Oktober —, per Ok⸗ tober⸗November —.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 Termine steigend. Gekündigt 10 000 1. Kündigungs⸗ preis 37,4 ℳ, loco mit Faß —, per diesen Monat und per Juni⸗Juli 37,3 37,6 bez., per Juli⸗August 87,4 37,6 37,3 37,7 bez., per August⸗September 38,4 38,5 38,2 38,6 bez., per September⸗Oktober 39 39,2 bez., per Oktober⸗November 39,2 39.5 bez., per November⸗Dezember 39,5 39,7 bez., per Januar⸗ Februar 1887 —.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % leco ohne Faß 37,5 bez.

Weizenmehl Nr. 00 22,25 20,75, Nr. 0 20,75 bis 18,25. Sehr stiller Verkehr.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 18,25 17,75, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,50 18,25 bez. Nr. 0 1 ½ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.

Gut begehrt.

Etettin, 18. Juni (W. T. B.) Getreide⸗ markt Weizen fest, loco 144,00 151,00, dr. Juni⸗Juli 151 50, pr. September⸗Oktober 152,50. Koggenunverändert, loco 123,00 126,00, be Juni⸗Juli 126,00, pr September⸗Oktober 127,00 Rüböl still, pr. Juni⸗Juli 43,20, pr. Sep⸗ tember⸗Oktober 43,20. Spiritus fester, loco 36,80, pr. Juni⸗Juli 36 60 pr. Angust⸗September 37,50, pr. September⸗Oktober 38,30. Petroleum versteuert. loco lisance 1¼¾ % Tara 10,75.

Posen, 18 Juni (W. T. B.) Spiritns loco ohne Faß 35,10, pr. Juni 35,20, pr. Juli 35,80, pr. August 36,50, pr. Sept. 37,10, pr. Okto⸗ ber —. Fest.

Breslau, 19. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ moarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Juni⸗Juli 35,90, do. pr. Aug.⸗Septbr. 36,80, do. pr. Septbr.⸗ Oktbr. 37,30. Weizen —. Roggen pr. Juni⸗Juli 134,50, do. vr. Juli⸗August 134,50, pr. Septbr.⸗ Oktober 134 50. Rüböl loco pr. Juni 44,50. do. pr. September⸗Oktober 44,50. Zink: umsatzlos. Wetter: Trübe.

Köln, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,25, eremder 17,50, pr. Juli 16,60, pr. November 16,45. Koggen loco hiesiger 14,50, pr. Juli 13,20, pr. November 13,35. Hafer loco 15,25. Rüböl loco 23,50, pr.

Oktober 23,.40.

Bremen, 18. Juni. (W. T. B.) Petroleum ““ geschäftslos. Standard white loco U,40 B.

Hamburg, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. eizen loco flau, holsteinischer loco 152,00 bis 158,00. Roggen loco flau⸗ mecklen⸗ turgischer loco 136,00 bis 143,00, russischer (oco ruhig, 100,00 bis 102,00. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl still, loco 41,00. Svpiritus still, pr. Juni 22 ½ Br., pr. Juli⸗August 22 ½ Br., pr. August⸗ September 23 ¼ Br., pr. September⸗Oktober 24 Br. Kassee ruhig, Umsatz 4000. Sack. Petroleum sehr ruhig. Standard white loco 6,50 Br., 6.40 Gd., pr. August⸗Dezember 6,70 Ed. Wetter: Bewölkt.

Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Juni⸗Juli 7,80 Gd., 7,85 Br., pr. Herbst 7,82 Gd., 7,87 Br. Roggen pr. Juni⸗ Juli 6,03 Gd., 6,08 Br., pr. Herbst —X,—. Mais pr. Juni⸗Juli 5,47 Gd., 5,52 Br., pr. Juli⸗ August 5,53 Gd., 5,58 Br. Hafer vr. Juni⸗Juli 6,60 Gd., 6,65 Br., pr. Herbst 6,47 Gd., 6,52 Br.

Pest, 18. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 755 Gd., 7,57 Br. Hafer pr. Herbst 6,04 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Juni 5.19 Gd., 5,21 Br., pr. Juli⸗August 5,24 Gd., 5,26 Br. Kohlraps per August⸗September 10 ½ à 10 ¼.

Wetter: Trübe. 1 (W. T. B.) Banca⸗

Amsterdam, 18. Juni. zinn 63 ¼.

Amsterdam, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Weizen auf Lermine unverändert, pr. November 210. Roggen loco be⸗ hauptet, auf Termine unverändert, pr. Oktober 129 bis 130. Rüböl loco 23 ¼, pr. Mai 24 ⅜, pr. Herbst 23 ⅛.

Antwerpen, 18. Juni. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß. loco 15 bez. u. Br., vr. Juli 16 Br., pr. September 16 Br., pr. September⸗Dezember 16 Br. Ruhig.

Antwerpen, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen fest. Roggen still. Hafer ruhig. Gerste unverändert.

London, 18. Juni. (W. T. B.) Havanna⸗ zacker Nr. 12 12 nominell, Rüben⸗Rohzucker 10 ½ I der Küste angeboten 6 Weizenladungen. Wetter: Trübe.

London, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Sämmtliche Getreidearten ruhig, sehr träge, Tendenz niedriger.

Liverpool, 18. Juni. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Middl. amerikanische Lieferung: Juni⸗Juli 5 34, Käuferpreis, Juli⸗August 5 ¼1 6, Verkäuferpreis, August⸗September 5764 d. do.

Liverpool, 18. Juni. (W. T. B.) (Baum⸗ wollen⸗Wochenbericht.) Wochenumsatz 28 000 B. (v. W. 67 000), desgl. von amerikanischen 21 000 (v. W. 46 000), desgl. für Spekulation 1000 (v. W. 12 000), desgl. für Export 1000 (v. W. 2000), desgl. für wirkl. Konsum 25 000 (v. W. 54 000 desgl. unmittelbar ex Schiff 6000 (v. W. 14 000), wirklicher Export 4000 (v. W. 4000), Import der Woche 57 000 (v. W. 60 000), davon amerikanische 41 000 (v. W. 43 000), Vorrath 664 000 (v. W 643 000), davon amerikanische 495 000 (v. W. 480 000), schwimmend nach Heecßhritamnigg 238 000 52 12* 000), davon amerikanische 131 000 (v. W.

2

16u“

Liverpvol, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ warkt. Weizen 1 d. niedriger, kalifornischer stetig, Mehl geschäftslos, Mais ½ d. niedriger.

Glasgow, 18. Juni. (W. T. B.) Rohersen. (Schluß.) Mired numbers warrants 38 sh. 9 d.

Baris, 18. Juni. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen steigend, pr. Juni 21,10, pr. Juli 21,50, m. Juli⸗August 21,80, pr. September⸗ Dezbr. 22,50 Mebhl 12 Maraues steigend, pr. Juni 46,90, pr. Juli 47,60, pr. Juli⸗August 48,00. pr. September⸗Dezember 49,00. Rüböl ruhig, vper. Juni 54,00, pr. Juli 54.25, pr. Juli⸗August 54,50, pr. September⸗Dezember 56,25. Spiritus steigend, pr. Juni 45 25, pr. Juli 45,50, pr. Juli⸗August 45,50, pr. September⸗Dezember 44.00.

Paris, 18. Juni. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 31,50. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr Juni 34,50, pr. Juli 34,80, pr. Juli⸗August 35,00, pr Oktober⸗Januar 36,10

St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 42,00, pr. August 42,00. Weizen loco 11,50. Roggen loco 7,00. Hafer loco 4,80. Hanf loco 44,50. Leinsaat loco 16,00. Wetter: Warm. Nei⸗YPork, 18. Juni. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 ½, do. in New⸗Orleans 8 ½. Raff. Petroleum 70 % Abe! Test in New⸗York 7 ½¼ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6, do. Pipe line Certificates Doll. 67 C. Mebl 3 Doll 20 C. Rother Winterweizen loco Doll. 83 ¾ C., pr. Juni nominell, pr. Juli D. 83 ¾ C., pr. August Doll. 84 ½ C. Mais (New) 44 ½. Zucker (Fair refining Muscovades) 413⁄16. Kaffee (Fair Rio⸗) 9 ½. Schmalz (Wilcor) 6,50, do. Fairbanks 6,55 do. Rohe und Brothers 6,50. Speck 6 . Getreidefracht 4 ¼.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 18. Juni 1886. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Auftrieb 436 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) I. Qualität ℳ, II. Qualität

ℳ, III. Qualität 70 82 ℳ, IV. Qualität 56 64 Schweine. Auftrieb 355 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 100 kg): Mecklenburger 86 88 ℳ, Landschweine a. gute 82 —84 ℳ, b. geringere 78 80 bei 20 % Tara, Bakony ℳ, Serben ℳ. Russen

Kälber. Auftrieb 571 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1 kg.) 1. Qualität 0,80 0,96 ℳ, II. Qualität 0,60 0,76 ℳ.

Schafe. Auftrieb 1426 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität ℳ, II. Qualität ℳ, III. Qualität

Berlin. Central⸗Markthalle, den 19. Juni. (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Die Zu⸗ fuhr war heute nicht unbedeutend und wurde im Konsum leicht bewältigt, wesentlich trugen dazu die Aufträge bei, welche aus den Provinzen eingehen. Ein Theil derselben konnte jedoch nicht ausgeführt werden, weil bei den leichtverderblichen Waaren Aufträge nur gegen Baarvorschüsse und nicht gegen Nachnahme ausgeführt werden können. Wild und Geflügel sehr begehrt, im Preise unverändert. Von Gänsen 3,50 —4 jeder Posten leicht zu plaziren. Nur Puten schwer verkäuflich. Butter und Käse unverändert flau, Notirungen wie gestern. Von Gemüse und Obst waren heute größere Zufuhren vorhanden. Es bringt Erdbeere 60—70 ₰, Kirschen 15 20 pr. Pfd. Fische und Fischräucher⸗

leicht Aufnahme.

Berlin, 19. Juni. (Grundbesitz und Hypotheken⸗ bericht von Heinrich Fränkel.) Das Geschäft der verflossenen Woche stand noch unter der Nachwirkung der Pfingsttage, so daß der Verkehr, wie immer in den Tagen nach dem Feste, fast gänzlicher Stagnation anheimgefallen war. Die sonst in solcher Zeit ge⸗ förderten Unterhandlungen über Villen⸗Verkäufe er⸗ litten diesmal eine Einbuße durch die wenig günstige Witterung, welche die geplanten Besichtigungen offerirter Objekte vielfach verhinderte. Still blieb es auch am Hypothekenmarkte, zumal es an Material zur sofortigen Belegung gänzlich mangelt. Die vor⸗ liegenden Geldgesuche auf spätere Termine rühren von dem Bestreben her, eine Herabminderung des Zinssatzes zu erlangen, welche angesichts des herr⸗ schenden, sehr flüssigen Geldstandes in den meisten Fällen auch gerechtfertigt erscheint. Wenn aber mit den Gesuchen zugleich wesentliche Erhöhungen der eingetragenen Summen angestrebt werden, so sind die diesbezüglichen Bemühungen meist erfolglos; nur ab und zu werden von Instituten, die nicht an zu strenge Normen gebunden sind, erstaunlich hohe Be⸗ träge bewilligt. Durch hohe Beleihungen wird die Baulust allerdings befördert, zugleich aber werden die Preise für den Baugrund künstlich in die Höhe getrieben, und bei den solchergestalt gesteigerten For⸗ derungen für fertige Bauten sammelt sich allmählich in der ersten Hand ein schwer verkäuflicher Vorrath von Häusern, welcher bei etwaigem Rückschlag be⸗ denkliche Folgen äußern kann. Die Notirungen für Hypotheken sind meist nominell. Erste pupillarische Eintragungen in feinster Stadtlage innerhalb halber Feuertaxe 3¾— 4 %. Erststellige Hypopotheken 4 ½ 4 ¼, durchschnittlich %, entlegenere Straßen 14 4— 5 %. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaxe und nach Beschaffenheit 4 ½ 5 —6 %. Amortisations⸗ Hypotheken 4 ½ % incl. Amortisation. Erst⸗ stellige Guts⸗Hypotheken in den üblichen Beleihungs⸗ grenzen à 4 ¼ 4 4 ¾ % mit und ohne Amortisation.

Berlin, den 18. Juni. Die Marktpreise des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 % Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 11. Juni 1886 14. 88 15. 1 16 36,6

Die Aeltesten der Kaufmannschaft

von Berlin.

36,4 36,3

. 36,5 36,9

Zuckerbericht der Magdeburger Börse, den 18. Juni, Mittags. (Magdb. Ztg.) Rohzucker. Nachdem die in unserem letzten Bericht geschilderte

Würfelzucker, I.,

waaren erreichten normale Preise. Die Zufuhr fand

lustlose Marktstimmung auch in den ersten Tagen dieser Woche noch ungeschwächt dominirt hatte, kam endlich am Mittwoch ein festerer Ton zur Geltung. Die Berichte vom Auslande lauten von da ab ver⸗ trauensvoller bei kleinen Preissteigerungen und riefen sowohl Seitens des Exports als auch der heimischen Raffinerien etwas regere Frage hervor; die Produ⸗ zenten verhielten sich dem gegenüber bis jetzt größten⸗ theils abwartend, das Angebot blieb sehr klein und die meisten, selbst verhältnißmäßig aufgebesserten Gebote wurden abgelehnt. Unter diesen Verhältnissen wurden nur 58 000 Ctr. umgesetzt.

Raffinirte Zucker. Für diese war der Ver⸗ lauf des Geschäftes in der ersten Hälfte der Woche wie bisher, recht ruhig; dagegen stellte sich in den letzten Tagen für gemahlene Zucker zu heute notirten Preisen mehr Frage ein.

Melasse bessere Qualität, zur Entzuckerung geeignet, 42 43 Grad Bé. ohne Tonne 3,90 4,50 ℳ, geringere Qualität, nur zu Brennereizwecken passend, 42 43 Grad Bé. ohne Tonne —.

Unsere Melasse⸗Notirungen verstehen sich auf alte Grade (42⁰°0 = 1,4118 spez. Gexicht). 1

Ab Stationen:

Granulatedzucker, inkl. 8 Krystallzucker, I., über 98 % 4 8 do. II., 8 98 % 1“ E1 Kornzucker, exkl., von 96 % 20,00 20,20 do. 88 Gd. Rendem. 19,00 19,30 Nachprodukte, „75 Gd. Rendem. 16,50 17,00 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, ohne Faß 27,00 do. fein, 26,50 Melis, ffein,

do. mittel, do. ordinär,

5 09 an

mit Kiste I., mit Faß 88

1*

do. II., Gem.

o. Gem. Melis, do.

Farin

24,50 25,50

2 2 2 2 2 8 20,75 22,75 der Kaufmannschaft.

29,

Die Aeltesten

Frankfurt a. M., 17. Juni. (Getreide⸗ und Produktenbericht von Joseph Strauß.) Das schon seit Wochen der Entwickelung der Vege⸗ tation günstige Wetter hat im Getreidehandel eine Periode der Entmuthigung hervorgerufen, wie sie kaum jemals dagewesen und trotz des ohnehin schon niedrigen Preisniveau's haben wir erneute Rückgänge zu verzeichnen. Die Cours nehmen jetzt aber einen Standpunkt ein, auf dem sie ungemein empfindlich sind, und da kaum anzunehmen ist, daß bis zur Ein⸗ bringung der Ernte eine ununterbrochene Reihe schöner Tage stattfinden wird, so dürfte die leiseste Anregung zur Besserung überraschendste Resultate zeitigen. Amerika ist wieder flauer geworden, infolge dessen unter den einzelnen Theilhabern eines Hausse⸗ konsortiums eine Spaltung eingetreten ist; übrigens soll sich nach der neuesten Depesche ein neuer Ring gebildet haben. London meldet träge, Weizen weichend, angesichts der großen Abladungen von Amerika und Indien. Frankreich bleibt matt, trotz regnerischem Wetter. Belgien und Holland konnten ihren Inlandsbedarf langsam zu weichenden Coursen decken. Oesterreich⸗Ungarn nahm ebenfalls an der allgemeinen Rückwärtsbewegung Theil, der sich die norddeutschen auch nicht entziehen konnten. Auch Nordrußland fühlt sich veranlaßt, mit stärkeren Offerten hervorzutreten. Die Festtage haben wohl am hiesigen Platze eine Unterbrechung der Thätigkeit gebracht, aber in keiner Weise modi⸗ fizirend auf die Grundanschauung eingewirkt. Course bleiben: Hies. Weizenmehl Nr. 0 31 ½ 33 ½ ℳ, Nr. 1 27 28 ½ ℳ, Nr. 2 25 26 ½ ℳ, Nr. 3. 23 24 ½ ℳ, Nr. 4 17 18 ℳ, Nr. 5 15 16 ½ ℳ, hies. Milchbrod⸗ u. Brodmehl im Verbande 49 53 ℳ, norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 23 24 Roggenmehl Nr. 0 (hies.) 23 ½ 24 ½ ℳ, Nr. 0/1 21 ½ 22 ½ ℳ, Nr. 1 19 ½8 20 ½ ℳ, Nr. 2 17 Weizen ab uns. Umgegend 17 ½ ¾ ℳ, frei hier 17 ½¾ 18 ℳ, fremder nach Qual. 17 ½ 19 ¼ Roggen, hiesiger 14 ½ ℳ, Königsberger 14 ¼ ½ ℳ, rossischer 13 14 ℳ, bulgarischer 14 Gerste, Brauerwaare 13 14 ℳ, zu Mahlzwecken 11 ½ Hafer, stark beregnet, mit Geruch 12 ℳ, mittel 13 14 ℳ, prima 14 ½ Raps 22 ½ ¾ Mais, buntes (mixed) 11 ¼ ℳ, geschrotetes, bestes Pferdefutter 13 Heu, pr. Centner 3,20 3,60 Stroh, pr. Centner 2,20— 2,40 Erbsen 18 Wicken 14 ½ 15 Roggenkleie 4 ½ ¾ ℳ, Weizenkleie 4,30 pr. Centner (bei Abnahme von 200 Centnern an), Malzkeime 4.20 pr. Centner, Moostorfstreu, prima 1,30 Spoelzenspreu 1,60 Rüböl im Detail 50

Generalversammlungen. Oesterreichische Lokal⸗Eisenbahn. Ord. Gen.⸗Vers. zu Prag.

Vereinigte Schweizerbahnen. Ord. Gen.⸗Vers. zu St. Gallen.

Kreis Altenaer Schmalspur⸗Eisen⸗ bahn. Erste Gen.⸗Vers. zu Lüdenscheid.

Eisenbahn⸗Einnahmen.

Elsaß⸗Lothringer Eisenbahn.

3 327 000 (— 69 232 ℳ), bis 6 524 000 (— 139 389 ℳ).

Wilhelm⸗Luxemburger Bahn. 512 300 (— 10 595 ℳ).

Werrabahn. Im Mai cr. 16 105 ℳ), bis ult. Mai cr. 38 915 ℳ).

Aachen⸗Jülicher Eisenbahn. 90 461 (+ 8783 ℳ), 436 169 (+ 42 089 ℳ).

Weimar⸗Geraer Eisenbahn. 92 929 (— 7164 ℳ).

Gotthardbahn. Im Mai cr. für den Per⸗ sonenverkehr 328 000 (im April 366 000 Fr.), für den Güterverkehr 537 000 (im April 564 000 Fr.), zusammen 865 000 (im April 930 000 Fr.). Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Mai cr. 395 000 (im April 380 000 Fr.), demnach Ueberschuß 470 000 (im April 550 000 Fr.). Der Betriebs⸗Ueberschuß im Mai 1885 betrug 507 259 Fr.

Oberlausitzer Eisenbahn. Im Mai cer. 152 818 (— 3368 ℳ), bis ult. Mai cr. 769 186 (+ 20 609 ℳ) 8

Im Mai er. ult. Mai cr.

Im Mai cr.

217 910 988,297

Mai Mai

hn. Im bis ult.

cr. cr.

Im Mai er.

[8383]

Wetterbericht vom 19. Juni 1886

Morgens.

00 G 2— ꝙ8 8 —2

——

8 8 2*

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp.

Stationen. Wetter.

in 0 Celsius 6 42-

red. in Millim.

WNW 2 beiter 762 NW F5 balb bed. 760 NO 2 Dunstl) 757 9OSO A halb bed. 759 S 2 halb bed. 1761 N 4 heiter t. Petersbg. 759 still wolkenlos Moskau 757 still wolkenlos Cork, Queens 1 towm 763 N. 1——* Helder 750 NNW 3 wolkigz) Sylt 2752 SW A bedeckt*) Hamburg 754 OSO A bedeckt Swinemünde 757 SO 3 heiter Neufahrwasser 759 still neblig ⁵) Memel 760 SO I bhalb bed. ) NW

212 2 bedeckt ünster.. SW

752 4 bedeckt Karlsruhe. 756 SW 3 bedeckt Wiesbaden. 755 NS 3 bedeckt München 757 SW 2 bedeckt Chemnitz.. WSW I halb bed.*) w““ SO alswolkig E11I1““ still bedeckt Breslau.. SW 3 bedeckts) Ile d' Air.. NO —A wolkenl *) Nizza t S 1 halb bed. 0) 19 1““ 3 S 3 Regen 13

1) See sehr ruhig. ²) See ruhig. ³) Seegan schwach. ⁴) Nachts böig. ⁵) 6) Bes ne 7) Gestern Abend Gewitter. 8) Gestern Nachmitte Gewitter. 2) See ruhig. ¹⁰) See glatt.j

8 Uebersicht der Witterung: Ein Minimum an Tiefe zunehmend und westwart fortschreitend, liegt an der holländischen Küste in südlichen Nordscegebiete, trübes regnerisches Wetie verursachend. Die ungewöhnlich hohe Wärme ibg Nord⸗Europa, sowie das kalte meist trübe Wette über Mittel⸗Europa dauert fort. Auf dem Strf Skudesnäs-—Haparanda beträgt die Temperatur? Grad, welche die durchschnittliche in Deutschland etwa um 10 Grad übertrifft. In Mittel⸗Deutschlen und Oesterreich fanden stellenweise Gewitter statt Erhebliche Regenmengen sind insbesondere im west lichen Deutschland gefallen.

Deutsche Seewarte.

2 2 2 5,2 .2 7 A

Theater. Beutsches Theater. Sonntag: Der Hütten besitzer. Montag: Romeo und Julia. Dienstag: Der Richter von Zalamea.

Mullaghmore 765 Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm aparanda

5 heiter still dunstig ²)

Bictoria-Theater. Sonntag: Zum 57. Mält Amor. Großes Ausstattungsballet von Lu Manzotti. Musik von Marenco. Dekoratione von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppim von der Scala in Mailand. 8 ¼ Uhr: Großer Triumphzug Julius Cäfar's, ausgeführt vog 750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr. Sommer⸗reise.

Friedrich-Withelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 1

Sonntag: Zum 134. Male: Der Zigeuner baron. Operette in 3 Akten nach einer Er zhlung von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik vom Johann Strauß. Bei günstiger Witterung im elektrisch beleuchtete Sommergarten von 5 Uhr ab: Concert.

Montag: Zum 135. Male: Der Zigeuner baron.

Krolls Theater. Sonntag: Gastspiel def Frau Carlotta Grossi und I. Gastspiel des Groh⸗ herzogl. Hofopernsängers Hrn. Ludwig Baer: Die Hugenotten. (Margarethe von Valois: Fr. Gross Raoul: Hr. Baer.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor stellung, Abends bei brillanter elektrischer Beleud tung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concett Anfang 4, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag: Der Trompeter von Sälkingen Proses Doppel⸗Concert. Anfang 5, der Vorstellumg

8

Täglich: Gemälde⸗Ausstellung neuer Wet von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vo⸗ mittags 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entréch 50 ₰. und von 4 Uhr an bis zur letzten Palse der Opern⸗Vorstellung, Entrée inkl. Theater 1

Billets und Abonnementsbillets, das Dtzd.,) sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Heruan Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipüige straße 50a., C. Heintze, Unter den Linden 3, un im Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.

Belle- Alliance-Theater. Gastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum 16. Malt Das Paradies. Akt 3: Im klassischen Dreiech La Orquesta Espafiola. Im Sommergarten: Inte nationales Concert. La Orquesta Espasiola. Mus corps Arnold und die Hauskapelle. nanga Wiener, Schwedische und Neger⸗Sängergese chaftam

Brillante Illumination durch 20,000 c flammen. Anfang des Concerts 4 ½ Uhr, der Vor stellung 7 Uhr Montag: Dieselbe Vorstellung.

Schriften, Noten, Zeichn. Buchbrug, Lithographi⸗ zc. zu ben, nenen, 8 hat, verlange Piosng Druck. proben ꝛc. grans und frei) vom patent. Umniver- bal-Copir-ApparatmiturMetallplatten.

Otto Steuer, Dresden 3.

Sonntag

as Abonnement beträgt 4 50 für das UVierteljahr.

für den Raum einer Aruchzeile 30 ₰4. 8

V

Alle n st⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

füͤr Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, den 21. Juni 1886.

Se. Majestät der Kaiser und König sind am Sonn⸗ abend Abend nach Bad Ems gereist.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Major Klatten, Inspecteur der Gewehr⸗ fabriken, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Major Kühn, à la suite des Kriegs⸗Ministeriums, Inspicient der Waffen bei den Truppen, den Königlichen Kronen⸗ rden dritter Klasse; dem Hauptmann Bendel, à la suite des Magdeburgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 36, Subdirektor der Gewehrfabrik zu Danzig, dem Hauptmann Foß, à la suite des 4. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 30, Subdirektor der Gewehrfabrik zu Erfurt, und dem Betriebs⸗Inspektor Bruder bei der Gewehrfabrik zu Spandau den Rothen Abler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober Bachtenmaches Kahmann bei der Gewehrfabrik zu Danzig den König ichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Meister S ö in der Gewehrfabrik zu Spandau, dem Meister inkler in der Gewehrfabrik zu Erfurt, dem Meister Thomas in der Ge⸗ wehrfabrik zu Danzig, dem Arbeiter August Dierberg in der Gewehrfabrik zu Spandau, dem Arbeiter Joseph Ober⸗ hollenzer in der Gewehrfabrik zu Erfurt, und dem Arbeiter Hermann Behrendt in der Gewehrfabrik zu Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich schwedischen Lieutenant Wenn erberg, Drdonnanz⸗Offizier Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, und dem bisherigen Zweiten Legations⸗Sekretär bei der japanischen Gesandtschaft in Berlin, Gunsi Tanahashi, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich. 8

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht: den bisherigen vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Re ichardt, zum Direktor im Auswärtigen Amt, und den bisherigen General⸗Konsul Gillet zum Wirklichen Legations⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.

Dem bisherigen Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Konsular⸗Agenten Ferdinand Mohr in Kiel ist als Honorar⸗Vize⸗Konsul für Oesterreich⸗Ungarn in Kiel das Erequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

6.

Z111441X“ betreffend die Einfuhr und die Ausfuhr von Ge⸗ wächsen, sowie von sonstigen Gegenständen des Wein⸗ und Gartenbaues.

Vom 16. Juni 1886.

Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, des Bundesraths, was folgt:

Der örtliche Geltungsbereich der Verordnungen vom 11. Februar 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 43) und vom 31. Ok⸗ tober 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 303), sowie vom 4. Juli 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) ist fortan dasjenige Gebiet, welches durch das deutsche Zollgebiet und die außerhalb der vfätschen Zollgrenze belegenen Theile des Reichsgebietes ge⸗ ildet wird.

§. 2. 1 . Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗

kündigung in Kraft. . Urkundlich unter Unserer Heacgeipenbenbigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegels,

Gegeben Berlin, den 16. Juni 18860 (L. S.) Wilhelm. 1“ von Boetticher. 8

nach erfolgter Zustimmung

Vertrag zwischen Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachs⸗

fischerei im Stromgebiete des Rheins

8 Vom 30. Juni 1885.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, mit Zu⸗ stimmung Sr. Majestät des Königs von Bayern, Sr. Majestät des 8 von Württemberg, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, Sr. Königlichen Hohei

des Großherzogs von Hessen und

bei Rhein und Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Olden⸗ burg, sowie Se. Majestät der König der Niederlande und der Bundes⸗ rath der Schweizerischen Eidgenossenschaft, von dem Wunsche geleiget zur Hebung des Lachsbestandes die Lachsfischerei im Stromgebiete des Rheins einheitlich zu regeln, haben zur Vereinbarung eines hierüber abzuschließenden Vertrages zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: den Herrn Eduard Marcard, Allerhöchstihren Unter⸗Staats⸗ sekretär und Wirklichen Geheimen Rath, Se. Majestät der König der Niederlande: Jonkheer Dr. Frederik Philippe van der Hoeven, Aller⸗ höchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König

von Preußen, 1 den Herrn Dr. Eduard Nicolaas Rahusen, Allerhöchst⸗ ihren Präsidenten des Staatskollegiums für die Seefischereien, 8 und . 3 8 den Herrn Dr. Philip Adrigan Holsboer, Allerhöchstihren Direktor der Domänen im Finanz⸗Ministerium,

und

der Bundesrathder Schweizerischen Eidgenossenschaft:

den Herrn Dr. Arnold Roth, Seinen außerordentlichen Ge⸗ 8 und bevollmächtigten Minister, 8 un den Herrn Dr. Alfred de Claparède, Legations⸗Rath, welche, nach Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Voll⸗ machten, über folgende Punkte übereingekommen sind: Artikel L. 1 1 Im Rheinstrom vom Fall bei Schaffhausen an abwärts und allen Ausflüssen desselben, durch welche Wasser von dem bei Lobith ungetheilten Rhein in das Meer abfließen kann, soll beim Fischfange weder mittelst ständiger Vorrichtungere Fischwehr, Fach, Zalmsteek), noch mittelst am Ufer oder im Flußbe befestigter oder verankerter Fischereivorrichtungen Eec Sperrnetze) der Stromlauf auf mehr als auf die Hälfte seiner 1 stande, in der kürzesten geraden Linie von Ufer zu Ufer gemessen, den 82 der Wanderfische versperrt werden dürfen. iese Vorschrift soll auch auf die Nebenflüsse des Rheins An⸗ auf diejenigen Strecken der Nebenflüsse, welche der Uebereinkunft nicht betheiligten in dem Nachbarlande ein gleiches

wendung finden; jedoch Grenzgewässer mit einem an Staate bilden, nur soweit, als Vorgehen beobachtet wird. 11

Die an einzelnen Nebenflüssen bestehenden ständigen Fischerei⸗ vorrichtungen sollen dieser Vorschrift nicht unterliegen, wenn mit den⸗ selben eine auf dieses besondere Fangmittel gerichtete Fischerei⸗ berechtigung verbunden ist.

Artikel II. 1

In den im Artikel I (Abf. 1) bezeichneten Strecken des Rhein⸗ stroms und in den daselbst (Abs. 2) bezeichneten Nebenflüssen des Rheins, soweit sie den Durchzug der Lachse und Maifische zu den Laichplätzen vermitteln, dürfen Treihnetze beim Fischfange nur an⸗ gewendet werden, wenn sie zwischen Ober⸗ und Unter⸗Simm (Ober⸗ und Unter⸗Leine) nicht über 2,5 m breit sind. Einwandige Netze, welche nur zum Fange von Stör bestimmt und geeignet sind, sollen dieser Beschränkung nicht unterworfen sein. 8

Mebrere Treibnetze dürfen nur in einer Entfernung von einander ausgeworfen werden, welche mindestens das Doppelte der Länge des größten Netzes beträgt.

Artikel III.

Im Rheinstrom vom Fall bei Schaffhausen an abwärts, in allen Ausflüssen desselben, durch welche Wasser von dem bei Lobith unge⸗ theilten Rhein in das Meer abfließen kann, und in allen Nebenflüssen desselben soll jede Lachsfischerei mit Zegensbetrieb alljährlich auf die Dauer von zwei Monaten verboten sein. 8

Die Einstellung dieser Fischereibetriebe soll umfassen: .

1) auf Königlich niederländischem Gebiete die Zeit vom 16. August bis zum 15. Oktober einschließlich. 9

2) auf der Strecke von der niederländisch⸗preußischen Grenze an aufwärts die Zeit vom 27. August bis zum 26. Oktober ein⸗ schece 5

ie Regierungen der betheiligten Uferstaaten werden für ihr Ge⸗ biet feststellen, welche Fischereibetriebe dieser Vorschrift zu unter⸗ werfen sind, und dabei Vorsorge treffen, daß nicht unter dem Vor⸗ wande der Fischerei auf andere Fischarten thatsächlich Lachsfischerei betrieben wird.

Ueber die getroffenen Anordnungen werden sich die Regierungen gegenseitig Mittheilung machen.

Artikel IV..

Von Basel an abwärts soll im Rheinstrom und in denjenigen Strecken seiner Nebenflüsse, welche den Durchzug der Lachse und Mai⸗ fische zu den Laichstellen vermitteln, sowie in seinen im Artikel I be⸗ zeichneten Ausflüssen die Fischerei auf Lachse und Maifische mit Ge⸗ räthen jeder Art auf die Dauer von 24 Stunden in jeder Woche Abend 6 Uhr bis Sonntag Abend 6 Uhr eingestellt werden.

Der Königlich niederländischen Regierung bleibt vorbehalten, für die Lachsfischerei mit Reusen (Steekfischerei) im Fn ebiete den Be⸗ ginn dieser wöchentlichen Schonzeit auf die erste tiesste Ebbe (laa water) nach Samstag Abend 6 Uhr und die Dauer der Schonzeit au

2 Tiden festzusetzen. he Artikel V.

In denjenigen Strecken der Nebenflüsse des Rheins, in welchen sich geeignete Laichstellen für den Lachs finden, und im oberen Strom⸗ laufe des Rheins selbst von Mannheim— Ludwigshafen an aufwärts bis zum Fall von Schaffhausen soll die Lachssischerei während der Dauer von mindestens 6 Wochen innerhalb der Zeit vom 15. Oktober bis 31. Dezember nur mit ausdrücklicher obrigkeitlicher Genehmigung betrieben und diese nur ertheilt werden dürfen, wenn die Benutzung der Fortpflanzungs⸗Elemente 8* en und Milch) der gefangenen laich⸗ reifen cher xr Seichreffe ne 8 1 2 e ee s bng lichen Fischzucht gesichert ist. nter dieser Voraussetzung darf die licheae gischa auch während der wöchentlichen Schonzeit (Art. IV) obrigkeitlich gestattet werde

reite bei gewöhnlichem niedrigen Sus ür

Die Vorschriften der. Artikel I bis V dieser Uebereinkunft finde auf die Mosel von ihrem Austritt aus Elsaß⸗Lothringen bis Trier und auf alle diejenigen linksseitigen Nebenflüsse der Mosel, welche in ihrem Laufe preußisches und luxemburgisches Gebiet berühren, keine Anwendung. 8

Der Königlich preußischen Regierun bleibt vorbehalten, die Vlchgeenerhältrse dieser Gewässer durch Verständigung mit der

roßherzoglich luxemburgischen Regierung im Sinne dieser Ueberein⸗ kunft zu regeln. Artikel VII. 1

Zur Hebung des Lachsbestandes im Rheingebiete soll darauf Be⸗ dacht genommen werden, daß 3

1) die natürlichen Laichplätze in den Nebenflüssen den aufsteigenden Lachsen wieder möglichst erschlossen und zugänglich gemacht werden;

2) die Fortpflanzungselemente (Rogen und Milch) der gefangenen Lachse möglichst zu Zwecken der künstlichen Zucht verwendet werden.

Artikel VIII.

Die Regierungen der betheiligten Uferstaaten werden für ihr Ge⸗ biet ein Mindestmaß feststellen, unter welchem Lachse weder gefangen, noch in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Artikel IX.

Die Regierungen der betheiligten Uferstaaten werden die zum Vollzuge dieser Uebereinkunft erforderlichen Vorschriften erlassen und deren Uebertretung mit angemessenen Strafen bedrohen, auch das zur Gee dieser Vorschriften erforderliche Aufsichtspersonal be⸗ tellen.

Durch gegenwärtige Uebereinkunft wird die Befugniß der einzelnen Staaten nicht ausgeschlossen, für ihre Gebiete strengere Bestimmungen zum Schutz der Fische zu treffen.

Artikel X.

Jede Regierung der betheiligten Uferstaaten wird für ihr Gebiet einen Bevollmächtigten bestellen. 1

Diese Bevollmächtigten werden sich die von ihren Regierungen getroffenen Anordnungen über das Fischereiwesen im Rheingebiete gegenseitig mittheilen und von Zeit zu Zeit zusammenkommen, um über die zur Förderung der Lachsfischerei im Rheingebiete zu ergreifenden Maßregeln zu berathen.

Artikel XI.

Diese Uebereinkunft tritt sofort nach ihrer Ratifikation in Kraft, bleibt von diesem Tage an zehn Jahre lang in Wirksamkeit und, wenn sie nicht zwölf Monate vor diesem Zeitpunkte von einer der vertragschließenden Regierungen gekündigt worden ist, weiter von Jahr zu Jahr bis zum Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem die eine oder andere der vertragschließenden Regierungen die Kündigung erklärt hat.

Artikel XIII.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die Auswechse⸗ lung der Ratifikationen soll binnen möglichst kurzer Frist in Berlin bewirkt werden. .“ 1“

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten die Uebereinkunft unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Berlin, am 30. Juni 1885. G (L. S.) Marcard. (L S.) 18 2 van der Hoeven. (L. S.) A. Roth. (L. S.) E. N. Rahusen.

(L. S.) Alfred de Claparséde. (L. 8.) Ph. A. Holsboer.

Das vorstehende Uebereinkommen ist ratifizirt worden und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat zu Berlin am 7. Juni 1886 stattgefunden. 2

Schlußprotokoll.

Bei der heute stattgehabten Unterzeichnung der Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich, dem Köni reich der Niederlande und der Schweiz über die Regelung der Lachsfischerei im Stromgebiet des Rheins wurde das Einverständniß der Bepollmächtigten sämmtlicher betheiligten Uferstaaten über folgende Punkte konstatirt:

I.

Auf die in den verlassenen Nebenarmen des Rheins betriebenen Fischereien jeglicher Art sollen die Bestimmungen der Uebereinkunft keine Anwendung finden, sofern diese Nebenarme nicht von beiden Seiten mit dem Hauptstrome derartig in Verbindung stehen, daß die Wanderfische jederzeit frei hindurchziehen können.

II.

Den einschränkenden Vorschriften der Artikel II und III der Uebereinkunft sollen diejenigen Zug⸗ und Treibnetzfischereien unter⸗ worfen werden, welche vorzugsweise auf den Fang von Lachsen gerichtet sind; insbesondere auch 1

a. die mit Treibnetzen dreiwandigen Netzen an bestimmten Stellen betriebenen

b. die in den Niederlanden mittelst großer Zugnetze einwan⸗ diger Netze unter Anwendung von Dampf⸗ oder ferdekraft be⸗ triebenen sogenannten „großen Zegensfischereien“;

c. die vornehmlich auf der niederländischen und der preußischen Flußstrecke unter Anwendung von Zugnetzen einwandigen Netzen sedoch ohne Anwendung von Dampf⸗ oder Pferdekraft betriebenen sogenannten „Hand⸗Zegensfischereien.

Nach Maßgabe des vorletzten Absatzes des Artikels III der Uebereinkunft soll insbesondere dafür Vorsorge getroffen werden, daß während der Herbstschonzeit nicht der Fang von anderen Wander⸗ fischen, namentlich Schnäpeln (Coregonus oxyrynchus) olländisch Houting zum Vorwande genommen wird, um thatsächlich Lachs⸗ fischerei zu betreiben.

IV. Sobald der Beitritt des Großherzogthums Luxemburg zu gegen⸗ wärtiger Uebereinkunft erfolgt sein wird, soll der Artikel VI der Uebereinkunft außer Kraft treten.

In Ausführung der Bestimmungen im Artikel V und VII der Uebereinkunft werden die Regierungen der betheiligten Uferstaaten sich die Erhaltung und Vermehrung des Lachsbestandes im Rhein unter ausgiebigster Benutzung der künstlichen Fischzucht angelegen sein lassen.