1886 / 148 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Feststellung des Etats der Verwaltungskosten ro 1887. 2 eschlußfassung über die Art und Weise der

Beschaffung der bis zur Einbringung der

nächsten Jahresumlage noch erforderlichen

Geldmittel zur Bestreitung der Verwaltungs⸗

kosten.

Antrag auf Erhöhung der Beiträge für ver⸗

schiedene Genossenschaftsmitglieder, welche die

auf sie gefallene Wahl von Vertrauensposten ohne gesetzlichen Grund abgelehnt haben

(§. 24 d. Gef.).

Antrag des Vorstandes auf Abänderung ver⸗

schiedener Paragraphen des Genossenschafts⸗

statuts. 8) Antrag der 5 Delegirten des Wahlbezirks: „Provinz Sachsen, Braunschweig und die thüringischen Staaten“ zu §. 38 des Statuts: den Ersatz der Reisekosten und Tagegelder gleichmäßig auf die Delegirten auszudehnen. 9) Antrag der 6 Delegirten der beiden Wahl⸗ bezirke des Königreichs Württemberg: den Delegirten die Fahrkosten der zweiten Eisen⸗ 3 bahnklasse zu gewähren. 8 10) Beschlußfassung über den Beginn der Amts⸗ periode der Genossens chafts⸗Vorstandsmitglieder, sowie der Vertrauensmänner und der Bei⸗ sitzer der Schiedsgerichte.

7)

[16598] heit der Bestimmung des

Statuts zur Ergänzung des die Herren

zu Beisitzern,

als deren Ersatzmänner erwählt worden sind.

Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufs⸗

8

6 I1“ 1““ 8 11) Wahl des Vorsitzenden und dessen Stell⸗ vertreters, sowie des Schatzmeisters und dessen Stellvertreters für die neue einjährige Amts⸗ periode. 88 12) Bestimmung des Ortes der nächsten ordent⸗ lichen Genossenschaftsversammlung. 13) Verlesung des Protokolles. Berlin, den 26. Juni 1886. Der Vorstand. A. Venzky.

zur Kenntniß, daß in Gemäß⸗ §. 11 Absatz 2 unseres Genossenschaftsvorstandes

Carl Prandtl in München, Thieme⸗Wiedtmarckter in Leipzig und die Herren 8 C. von Reichenbach, Malzfabrik Pasing Fr. Reinhardt zu Leipzig

Wir bringen hiermit

Brauereibesitzer Direktor Braumeister

Frankfurt a. M., den 23. Juni 1886.

genossenschaft. 8

Schleissing, stellvertr. Vorsit

[16597] Norddeutsche Edel⸗ & Auf Grund des §. 8 Absatz zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

I. Jahresbericht pro IV. Quartal 1885.

Unedelmetall⸗Industrie⸗Berufsgenossenschaft.

4 des Statuts wird durch den unterzeichneten Ausschuß Nachstehendes

Einnahmen.

3 928 16 060 45

V I V V

C. Heckmann. V Unkosten⸗Conto.. . . .

Aufgenommene Anleihe 97 Umlage⸗Conto.

Im Voraus bezahlte Beiträge

für

Insertionskosten, sonstiger Verwaltungsaufwand b. Kosten der Untersuchung der Unfälle c. Unfallverhütungskosten . . . . .

d. Schiedsgerichtskosten.

Berlin, den 24. Juni 1885. Der Fr. Heckmann.

Druckkosten⸗Conto. Porto⸗Conto. Gehalts⸗Conto Inventar⸗Conto. Reisekosten⸗ u. Utensilien⸗Conto . . . . Insertionskosten⸗Conto C. Heckmann. 1 Saldo.

Hiervon

sowie der Saldo

effective Ausgaben. II. Voranschlag die Verwaltungskosten der Genossenschaft pro 1887. 1) Persönliche Kosten. Reisekosten und Tagegelder, Gehälter, Remunerirung von Hilfsarbeitern ꝛc.. 2) Sachliche Kosten. 8 a. Lokal⸗Miethe, Inventar, Bibliothek, Schreib⸗, Packmaterialien, Druckkosten, Portokosten,

Rechnungsauss chuß. Rading.

3

82 21

1 131/ 65 692 27

2 176 34 573 30 209/ 24 703 75 179—

3 928 97 10 312 69

19 989/42

Ausgaben.

Tagegelder⸗Conto.

ab die an die Firma C. Heck⸗ 3 928,97 8 10 312,69 14 241 66

Mithin verbleiben 5 2728

mann gezahlten

18 010

15 450 2 000 12 000 4 000 51 460

Schmoele.

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.

[16681] Die Ziehung der in diesem Jahre zur Amortisation auszuloosenden, nachstehend näher bezeichneten Priori⸗ äts⸗Obgligationen der Oberschlesischen Eisen⸗ ahn und zwar: der Litt. E. F. G. wird am 15. Juli d. Js., Vormittags von 9 Uhr ab, der Litt. H. Emission von 1873, 1874, 1880 und 1883, sowie der Niederschlesischen Zweigbahn⸗und Neisse⸗ Brieger Prioritäts⸗Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn am 16. Juli d. Js., Vormittags von 8 Uhr ab, n unserem Verwaltungsgebäude Claassenstraße m Sitzungssaale stattfinden. Den Inhabern von vorgedachten Werthpavpieren ist der Zutritt zur Ausloosung gestattet. Breslau, den 23. Juni 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachung. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit 1) die vierprozentigen Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen Serie I. 1. und 2. Emission (Privilegien vom 2. Ok⸗ tober 1848, 28. Juli 1849 und 12 Juli 1856), die vierprozentigen Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen Serie II. 1. und 2. Emission (Privilegien vom 11. März 1850 5. September 1855 12. Juli 1856

[16492]

und 31. März 1862),

3) die vierprozentigen Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien I. Serie (Privilegien vom 22. September 1840 und

28. April 1842),

4) die vierprozentigen Düsseldorf⸗Elberfelder

Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen II. Serie (Privilegien vom 11. September 1850 und

31. März 1862),

die vierprozentigen Dortmund⸗ Soester Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen I. Serie (Privilegium vom 6. Juli 1853),

die vierprozentigen Dortmund⸗Svpester Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen II. Serie (Privilegium vom 23. März 1857),

die vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen I. Serie (Privilegium vom 8. November 1852),

die vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen II. Serie (Privilegium vom 9. Januar 1854),

die vierprozentigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prior.⸗Obligationen III. Serie (Privilegium vom 7. April 1856), die vierprozentigen Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen I. Serie (Privilegium vom 16. No⸗ vember 1850),

gationen II. Serie (Privilegium vom 29. August 1853) und 12) die vierprozentigen Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen III. Serie (Privilegium vom 7. April 1899) soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Bekanntmachung vom 1. Mai d. Js. angebotenen Umtausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschrei⸗ bungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ digten Obligationen ꝛc. erfolgt vom 2. Jannar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Elberfeld gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.

Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.

Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ proꝛentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗

bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Jüuli d. Is. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen.

Berlin, den 19. Juni 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß mit den gekündigten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen ein nach der Reihenfolge der Nummern ge⸗ ordnetes Verzeichniß derselben seiner Zeit einzureichen ist. Vordruckbogen zu diesen Nummern⸗Verzeichnissen sind vom 1. Dezember d. J. ab von der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Elberfeld unentgeltlich zu beziehen. Mit Rücksicht auf den letzten Absatz der vorstehen⸗ den Bekanntmachung vom 19. d M. werden für die⸗ jenigen Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen der vorbezeichneten Eisenbahn⸗Anleihen, welche noch nachträglich ihre Prioritäts⸗Obligationen zum dem⸗ nächstigen Umtausche gegen Schuldverschreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe an⸗ melden wollen, aus der Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers vom 1. Mai d. J. und unserer zu⸗ sätzlichen Bekanntmachung vom 4. Mai d. J. die Bedingungen und Ausführungsvorschriften nach ihrem wesentlichen Inhalte wie folgt wiederholt. Fr die umzutauschenden Prioritäts⸗Obligationen der bezeichneten Anleihen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen konsoli⸗

Prioritäts⸗Obligationen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum 2. Januar 1887 belassen.

haben ihre Erklärung nunmehr

den 31. Juli d. J. 1 zahl. bei 8. Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu digten Obligationen sowie der vier

zinsen für die Berlin oder zember 1886 der Königlichen gegen 2 n. S8. der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons

abzugeben und hierbei die 8* ein 1 und der Talons.

Anbringung eines 1 für jede Gattung derselben doppelt ausgefertigten Verzeichniß vorzulegen, zu bei den genannten Kassen werden. Die Prioritäts⸗Obligationen werden nach Anbringung des bezüglichen merk 1 gegeben und wird wegen Wiedereinreichung derselben zum Umtausch gegen verschreibungen später macht werden.

des §. 5 des S.

Privilegien kündige ich

stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs

Den Inhabern werden die umzutauschenden

Diejenigen, welche dieses Angebot annehmen wollen, bis einschließlich

Elberfeld oder bei der General⸗Staatskasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu lin bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu

Frankfurt a. M. 8 Obligationen selbst, behufs bezüglichen Vermerks, nebst einem

welchem Vordruckbogen unentgeltlich verabfolgt Vermerks sofort zurück⸗ 3]⁄ prozentige Staatsschuld⸗ das Erforderliche bekannt ge⸗

Elberfeld, den 23. Juni 1886. 1“ Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

16684] Bekanntmachung.

Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. Bestimmungen der betreffenden hiermit: Prioritäts⸗Aktien Eisenbahn

129) und der

1) die vierprozentigen

Litt. A. der Oberschlesischen

(Privilegium vom 7. März 1843),

2) die vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen Litt. C. dieser Bahn (Privilegium vom 24. März 1851),

3) die vierprozentigen nen Litt. F. II. (Privilegium vom 22.

und 8 1

4) die vierprozentigen Neisse⸗Brieger Prio⸗ ritäts⸗Obligationen dieser Bahn (Privi⸗ legium vom 28. März 1870), 8

soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗

kanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 8prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten

Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren

Rückzahlung am 2. Januar 1887. 1

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗

digten Obligationen, sowie der vierprozentigen Stück⸗

zinsen für die Obligationen unter 3 auf die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1886 erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Hauptkasse zu Breslau gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch

nicht fälligen Zinscoupons und der Talons. 1

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird

von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.

Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligatio⸗

nen ꝛc. erlischt mit dem 31. Dezember 188s6.

Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zu⸗

gegangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗

Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind,

dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches

gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der kon⸗ solidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen

Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J.

einschließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom

1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen. Der Finanz⸗Minister.

gez. von Scholz.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung

wiederholen wir die in dem vorbezeichneten Erlaß

vom 1. Mai d. J. festgesetzten Bedingungen für den

Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen der

3 % prozentigen konsolidirten Staatsanleihe, wie folgt:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibun⸗ gen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt. 8

Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ fälligkeitstermine belassen, also rücksichtlich der Anleihen unter 1, 2 und 4 bis zum 2. Januar 1887, rücksichtlich der Anleihe unter 3 bis zum 1. April 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗

nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung

bis einschließlich den 31. Mai d. J. nach der stattgegebenen Fristverlängerung nunmehr endgültig bis zum 31. Juli d. J. schriftlich oder münd⸗ lich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu

Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebskassen zu

Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Kat⸗

towitz, bei der Königlichen General⸗Staatskasse

(hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, bei den

Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz,

Frankfurt a. Oder, Potsdam, Hannover, Stettin,

Magdeburg und Köln und bei den Eisenbahn⸗

Hauptkassen zu Frankfurt a. Main und Altona unter

vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Den Erklärungen über die Annahme des Angebots

ist außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn⸗ werth der letzteren enthält, für jede Gattung von

Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung

beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer

Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender so⸗

fort wieder ausgehändigt und ist. von demselben bei

einstweiliger Wiederausantwortung der von der An⸗ nahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obli⸗ gationen zurückzugeben.

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den

Nummernverzeichnissen werden durch die vorgenann⸗

ten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗

tausch gegen 3 8 ˖prozentige Staatsschuldverschreibun⸗ gen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Breslau, den 25. Juni 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Prioritäts⸗Obligatio⸗ Emission dieser Bahn Oktober 1861)

8

[16685] Bekanntmachungg.

Auf Grund der Ermächtigung im zweiten vele. des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. S. 129) und der Bestimmungen des betreffenden Privilegiums vom 16. Juni 1880 kündige ich hiermit die vierprozentigen Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗

1“1“

kanntmachung vom 1. tausch gegen eingegangen sind, oder in ten baaren Rückzahlung am 2.

von dem Betrage der zu leistenden erlischt mit dem 31.

gegangenen Gesuchen, viele Obligationen ndert dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige - - er

solidirten Anleiheeinnerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. . stempelung zu bringen, hierdu⸗ bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem näm⸗ lichen Zwecke eine 31. Juli d. Is. meiner Bekanntmachung vom gegebenen Bedingungen bewilligen.

wiederholen wir die vom 1. Mai d. J. festgesetzten Umtausch sch gen 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe, wie folgt:

wird derselbe Nennbetrag hu ih der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleice ge⸗

Mai d. J. angebotenen Um⸗ 36prozentige Staatsschuldvers chreibungen der weiter unten bewillig⸗ Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur Januar 1887

Nominalbetrages der gekün⸗ rozentigen Stück⸗ Zeit vom 1. Oktober bis Ende De⸗ erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Breslau der Obligationen selbst und

Die Auszahlung des

Ausantwortung

Zinsscheine wird Zahlung gekürzt. Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen Dezember 1886.

, da nach zahlreichen, mir zu⸗ Besitzer von Prioritäts⸗ thatsächlich verhindert gewesen sind,

Der Geldbetrag etwa fehlender

Uebrigens will ich

Schuldverschreibungen der kon⸗

Mai d. Js. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ hierdurch für die Eingangs

weitere letzte Frist bis zum einschließlich unter den in 1. Mai d. Js. an⸗

Der Finanzminister.

Unter Hinweis auf die vorstehende Bekanntmachung in dem vorbezeichneten Erlaß Bedingungen für den gegen Staatsschuldverschreibungen der a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen in Schuldverschreibungen

währt. b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ fälligkeitstermine belassen, also bis zum 1. April 1887. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot anneh⸗ men wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. nach der statt⸗ gegebenen Fristverlängerung nunmehr endgültig bis zum 31. Juli d. J. schriftlich oder münd⸗ lich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Katto⸗ witz, bei der Königlichen General⸗Staatskasse (hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, bei den König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz, Frankfurt a. Oder, Potsdam, Hannover, Stettin, Magdeburg und Köln und bei den Eisenbahn⸗Hauptkassen zu⸗ Frankfurt a. Main und Altona unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Den Erklärungen über die Annahme des Angebots ist außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn⸗ werth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen. b 1 Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. . 1 Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 3prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Breslau, den 25. Juni 1886. 3

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 2

[16686] Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit 1) die vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien ohne Litt. (Privilegium vom 165. Februar 1844), die 11“”“ Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen ohne Litt. (Privilegium vom 21. Juli 1851) 1 die vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. B. (Privilegium vom 14. Fe⸗ bruar 1853), u.“ die vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. C. (Privilegium vom 19. August 1854), die vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗ Obli⸗ gationen Litt. D. (Privilegium vom 2. August 1858), 6) die vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. E. (Privilegiumm vom 3. Juni 1861), 7) die vierprozentigen Breslau⸗ Schweidnit⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Litt. F. (Privilegium vom 12. März 1866) und 6 8) die fünfprozentigen, vom 1. Oktober 1886 ab vierprozentigen Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts“⸗ Obli⸗ gationen de 1879 (Privilegium vom 3. Fe⸗ bruar 1879), 8 soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um tausch gegen Zäprozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewillig 85 Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baare Rückzahlung am 2. Januar 1887. kün⸗ Die Auszahlung des Nominalbetrazes der vgaa digten Obligationen ꝛc. sowie der vierprozentige Stückzinsen für die Obligationen unter 8 auf die fit vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1886 erfo 8 vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen gb. bahn⸗Hauptkasse zu Breslau gegen Ausantworno der Obligationen selbst und der dazu gehörigen n. nicht fälligen Zinscoupons und der Talons⸗ wird

5)

Prioritäts⸗Obligationen,

die vierprozentigen Nuhrort⸗Krefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obli⸗

dirten Staatsanleihe gewährt.

soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗

Der Geldbekrag etwa fehlender Zinsscheine n von dem Betrage der zu leistenden Zahlung g ürzt.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion

Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obliga⸗

tionen erlischt mit dem 31. Dezember 1886 Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir

gangenen Gesuchen, viele Besitzer von

Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind

dieselben zum Zwecke des demnächstigen U V cg nt gegen 3 prozentige Schuldverschreibungen b mir bewilligt mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist dur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs lichen Zwecke eine weitere letzte Frist 3 2 8 8 u 31. Juli d. J. einschließlich unter 5 een angegebenen Be⸗

lidirten Anleihe innerhalb der von

bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem

Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. dingungen bewilligen. Der Finanz⸗Minister. gez. von Scholz.

1u1““

Unter Hinweis auf die vorstehende Bekanntmachung wiederholen wir die in dem vorbezeichneten Erlaß Mai d. Js. festgesetzten Bedingungen für den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen der 38 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe, wie folgt:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗

bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗

vom 1.

anleihe gewährt. .Den Inhabern werden die Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗

ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsen⸗ fälligkeitstermine belassen, also rücksichtlich der Januar

Anleihen unter 1 bis 7 bis zum 2. 1887, rücksichtlich der Anleihe unter 8 bis zum

1. April 1887. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. Is. nach der stattgegebenen Fristverlängerung nunmehr end⸗ gültig bis zum 31. Juli d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse zu Breslau oder bei den Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Posen, Glogau, Neisse, Oppeln, Ratibor und Kattowitz, bei der Königlichen General⸗Staats⸗ kasse (hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen zu Liegnitz,

Frankfurt a. Oder, Potsdam, Hannover, Stettin,

Magdeburg und Köln und bei den Eisenbahn⸗Haupt⸗

kassen zu Frankfurt a. Main und Altonga unter vor⸗

läufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Den Erklärungen über die Annahme des Angebots ist außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn⸗ werth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Das eine Exemplar wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender so⸗ fort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der An⸗ nahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obli⸗ gationen zurückzugeben.

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorge⸗ nannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 prozentige Staatsschuldverschrei⸗ bungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Breslau, den 25. Juni 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[16734] Bekanntmachung.

Auf Grund der Ermächtigung im zweiten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G.⸗S. S. 11) und der Bestimmungen des betreffenden

Privilegiums vom 30. Juli 1875 kündige ich hiermit die vierprozentigen „Münster⸗Enscheder“

1 Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen, soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschrei⸗ bungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887.

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse (rechts⸗ rheinischen) zu Köln gegen Ausantwortung der Obli⸗ gationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.

Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.

Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, die⸗ selben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der kon⸗ solidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen.

Berlin, 19. Juni 1886.

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Diejenigen Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen, welche von der weiteren Fristbewilligung Gebrauch machen wollen, haben die bezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Juli d. J. s riftlich oder mündlich bei unserer Hauptkasse (Domhof 48 hier⸗ selbst, oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Münster i. Dortmund, Essen (rechtsrh.), Wesel, Düsseldorf (rechtsrh.) und

euwied, oder bei der Königlichen General⸗Staats⸗ kasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, 1e vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗

eben.

Den Erklärungen ist ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der Obligationen enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Das eine

remplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wieder⸗ ausantwortung der von der Annahmestelle mit einem

ermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch 5* büprohentige taatsschuldverschreibungen wird päter das Erforderliche veranlaßt werden.

öln, den 25. Juni 1886.

(rechtsrh.)

ir zuge⸗ Prioritäts⸗

umzutauschenden

Bekanntmachuugg. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Gesetz⸗ Samml. S. 129) und der Bestimmungen des be⸗ „streffenden Privilegiums vom 14. Februar 1853 kündige ich hiermit die vierprozentigen Köln⸗Mindener Eisen⸗ * Prioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗ soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½ꝑprozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Köln (rechtsrheinische) gegen Ausantwortung der Obli⸗ gationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons. Der Geldbetrag etwa fehlender wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt. Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886. Uebrigens will ich, da nach zahlreichen mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. d. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen. Berlin, den 19. Juni 1886. Der Finanz⸗Minister. von Scholz. Diejenigen Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen, welche von der weiteren Fristbewilligung Gebrauch machen wollen, haben die bezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Juli d. J. schriftlich oder mündlich bei unserer Hauptkasse (Domhof 48 hier⸗ selbst) oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Münster i W., Dortmund, Essen (rechts⸗ rhein.), Wesel, Düsseldorf (rechtsrhein.) und Neu⸗ wied oder ferner bei der Königlichen General⸗Staats⸗ kasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Den Erklärungen ist ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der Obligationen enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt, und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Kee tun, den 25. Juni 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische). ““ 8

[16736] Bekanntmachung. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit

die vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen II. Emission der Thüringischen Eisenbahn (Privilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861),

soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. Js. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887.

Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Erfurt gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins⸗ coupons und der Talons.

Der Geldbetrag etwa fehlender Jher gcfeine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt. Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.

Uebrigens will ich, da nach zahlreichen mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. Js. abgelaufenen Frist zur Abstempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem näm⸗ lichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. Js. einschließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. Js. ange⸗ gebenen Bedingungen bewilligen.

Der Finanz⸗Minister.

von Scholz. Indem wir vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers veröffentlichen, bringen wir gleich⸗ zeitig die in derselben in Bezug genommene Bekannt⸗ machung des genannten Herrn Ministers vom 1. Mai d. J., sowie unsere zusätzliche Bekanntmachung vom 3. Mai d. Js. nochmals zur Kenntniß. Erfurt, den 24. Juni 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), 8 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der fänawrehin ter ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen w.--ee und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen. on diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Thüringischen Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen, unterm 1. November 1851

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Um⸗ nusch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗ verschreibungen

Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingun⸗ gen anbiete:

sion (Privilegien vom 1. März

1 1852 und 26. Juni 1861) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen chuldverschrei⸗ bungen der 3 ⁄½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: 2a. Für die umzutauschenden & uldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen Sitetia konsolidirten Staatsanleihe ge⸗ voährt.

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen g ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfällig⸗ keitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.

Dieienigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten Kassen, heakteh e

a. der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebs⸗

kasse zu Berlin Ascanischer Platz 5

oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗

kassen zu Dessau, Halle, Weißenfels und

Kassel B. M.,

b. bei der Königlichen General⸗Staatskasse

(hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin,

c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse Frankfurt a. M. (Sachsenhausen),

evn vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗

zugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister.

von Scholz. v

„Vorstehende Bekanntmachung des 8 Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Cinreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Erfurt, den 3. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

in

[167371 Bekanntmachung.

Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G.⸗S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit

1) die vierprozentigen Berlin⸗Anhalti⸗ schen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen I. Emission (Privilegium vom 4. Februar

⁊1856) und

2) die vierprozentigen Berlin⸗Anhaltischen

Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Litt.

B. (Privilegium vom 1. Juli 1865), soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachschrift noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. „Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Er⸗ furt gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons. Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt. Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obliga⸗ tionen erlischt mit dem 31. Dezember 1886. Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, diesel en zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½uprozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. b einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen.

Der Finanz⸗Minister. M von Scholz.

Indem wir vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig die in derselben in Bezug genommene Bekanntmachung des genannten Herrn Ministers vom 1. Mai d. J., sowie unsere zusätzliche Bekannt⸗ machung vom 3. Mai d. J. nochmals zur Kenntniß. Erfurt, den 24. Juni 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. „Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) ü der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen L und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen. on diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, nämlich: 1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗

tionen I. Emission (Privilegium vom

4. Februar 1856) und 2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗

seeßn ELitt. B. (Privilegium vom 1. Juli

der 3 ½ prozentigen konsolidirten

a. für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in chuldver⸗ schreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten

Offermann.

ausgestellten Prioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Fin ansauch noch bis zum zweitnächsten

Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum

„2. Junuar 1887.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten Kassen, nämlich:

a der vereinigten Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskasse zu Berlin Askanischer Platz 5 oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Dessau, Halle, Weißenfels und Kassel B. M.,

b. der Königlichen General⸗Staatskasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin,

c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse Frankfurt a. M.—Sachsenhausen

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen a

zugeben.

Berlin, den 1. Mai 1886.

Der Finanz⸗Minister.

8 von Scholz. 8

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz Ministers wird hierdurch mit dem 2 emerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ seader sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Erfurt, den 3. Mai 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

(165172 Internationale Bau⸗ und Eisenbahnbau⸗Gesellschaft.

In der heute stattgehabten Generalversammlung wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 1885 auf die Prioritätsactie mit 60 18, auf die Stammactie mit 3 % = 18 festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt von heute an gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 der Prioritätsactien und Nr. 11 der Stammactien an der Casse der Deutschen Vereinsbank dahier und bei Herrn E. J. Meyer in Berlin, Voßstraße 16. Frankfurt a. M., den 24. Juni 1886. Der Aufsichtsrath.

in

[16595]

Deutsche Grundcredit⸗Bank zu Gotha.

Der Bankier Herr Theodor Rosenstock wird in Folge seiner Aufkündigung von der Stellung eines Generalagenten der Bank in Berlin demnächst vugehtee s sind indeß die von unseren dortigen Herren Schuldnern zum Julitermin Aerafazera Herven täten noch an ihn zu zahlen, während für Abführung der später fällig werdenden Annuitäten eine ander⸗ ie; Stelle rechtzeitig brieflich aufgegeben werden Im Uebrigen sollen vom 1. Juli c. ab die Ge⸗ schäfte der Bank von dem 8 Beschluß es Aufsichtsraths daselbst zu errichtenden Bureau wahrgenommen werden. Dasselbe wird Dorotheenstraße 92, I. Etage, eingerichtet und von 9 Uhr früh bis 4 Uhr Nach⸗ mittags geöffnet sein. Ein ständiger Beamter der Bank ist zur Entgegennahme von Anträgen und Aus⸗ kunftsertheilungen daselbst anwesend. Insbesondere sind alle Anträge und Anfragen wegen unserer in und bei Berlin belegenen Terrains dort ausschließ⸗ lich an das Bureau zu richten. Die beiden Unterzeichneten werden bis auf Weiteres abwechselnd wenn auch mit Pausen dorthin kommen und zur Erledigung von Geschäften auf dem Bureau zu treffen sein. Gotha, im Juni 1886. Deutsche Grunderedit⸗Bank. Landsky. R. Frieboes 1“ 8 [16738] Generalversammlung

der Actien⸗Kunstdünger⸗Fabrik Ebstorf

am Montag, den 12. Juli cr., Nachmitt 2 ½ Uhr, im Schützenhaus zu Ebstorf. Tagesordnung: 1) Genehmigung der durch die Verhältnisse ge⸗ botenen späteren Berufung dieser Generalver⸗ 2) nhhas R orlage des Rechnungsabschlusses pro 1885 e58 Revisionsbericht, sowie eschlugfastund arüber. 3) Berichterstattung der Finanzlage und Beschluß⸗ fassong. dievon ilden iedern bezüglich ihrer t . langten Sicherstellungen. 9 Natrag euf. Hbanderung der Statuten. 5) Neuwa ür die ausscheidend itgli 8 Fesattemeatee en Mitglieder des ahl der Revisionskommission 3 schäftsjahr 1886. 8 Bode, den 25. Juni 1886. O. v. Meding.

[16739]

Actien⸗Zuckerfabrik Salzdahlum. ie ordentliche Generalv unserer Gesellschaft findet 8 IFe Tali 1886, Nachmittags 2 Uhr, in der Otte'schen v- zu Salzdahlum statt wozu wir die Herren Aktionäre hiermit einladen. Ianeeennea . 1090 8 n Salzdahlum, den 26. Vuni 88% 8

Staatsanleihe gewährt.

Der Vorsitzende des Aus : 3 Sr Web