1886 / 149 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

EEEEEIE1111““

Aequivalent einer anderweiten Entlastung. Redner zweifle nicht

bedeute die Finanzen des Reichs, der Einzelstaaten und

Schullasten auf den Staat zur Hälfte oder einer anderen Quote

zu haben glau

Richtung hin 2 die Kommissionsberathung auch werthvolles Material geliefert. Der preußische Finanz⸗Minister habe sehr entschieden betont, daß der Mangel eines konstitutionellen Steuerbewilligungsrechts in Preußen aufrecht erhalten werden

müsse, um zu keiner parlamentarischen Machterweiterung zu

kommen. Gerade dieses aber sei ein Hinderniß der Steuer⸗ reform. Diese Vorlage sei ein weiterer Schritt auf dem Wege der Verschiebung der Steuerlast zu Ungunsten der Aermeren ohne

daran: das Land werde die jetzt eintretende Ruhepause benutzen, um die Bedürfnißfrage und die auf die Tagesordnung gestellten Reformprojekte selbst gründlich zu prüfen. Diese Vorlage habe nicht zu Entlastungen führen können, sondern in erster Reihe zu einer ganz bedeutenden Vermehrung der Ausgaben, zum Theil solcher, die man nicht erwartet habe. Wie viele Reden halte man nicht über die Nothlage des Landes und insbesondere einzelner Erwerbszweige? Wenn nun Angesichts solcher Lage Regierung und Parlament in jedem Jahre Hand in Hen gingen in weiterer Vermehrung der Ausgabelasten, so führe das nothwendig zu einer Verschärfung der gegen⸗ wärtigen schlimmen Situation. Jedenfalls sei das keine Ab⸗ Hoffentlich werde das Land in der nächsten Zeit über die

Sachlage aufgeklärt werden und zu einer noch kühleren und vor⸗

ichtigeren Haltung gegenüber den Finanzvorlagen der Regierung 1 Die Finanzpolitik der letzten Jahre rSn

om⸗

munalverbände verwirren, immer stärkere Heranziehung der

ärmeren Klassen und Vermehrung der Ausgabelasten. Wenn

man im Herbst zuückkommen werde, werde man jede Finanz⸗

vorlage nach diesen Vorgängen mit noch mehr Mißtrauen zu

rüfen haben. Das Resultat werde, daran zweifle Redner nicht, nicht das sein, das der Finanz⸗Minister erwarte.

Der Staats⸗Minister Dr. von Scholz erwiderte:

Der Hr. Abg. Rickert hat doch der Versuchung, wie es scheint, nicht völlig widerstehen können, die ganz kurzen Bemerkungen, die er in Aussicht gestellt hatte, in eine längere politische Erörterung aus⸗ gehen zu lassen. Zwei Punkte nöthigen mich zu einer sofortigen Er⸗ widerung. Der Hr. Abgeordnete hat es so dargestellt, als ob wieder⸗ holtes Drängen nöthig und die Ursache gewesen sei, welche die ver⸗ bündeten Regierungen dazu vermocht hätte, endlich mit der Sprache herauszukommen, wozu die Erträgnisse der höheren Branntweinsteuer ver⸗ wendet werden sollten: es sei das eine Besoldungsverbesserung der Offiziere und Beamten der Armee in einem Umfang, wie sie Niemand bisher ver⸗ muthet hätte. Ich habe versucht, mit dem Herrn Abgeordneten mich schon in der Kommission über dies Mißverständniß zu einigen; wie ich sehe, zu meinem Bedauern erfolglos. Er ist dabei verblieben, daß es eines solchen Drängens erst bedurft habe, etwas klar zu stellen, was meiner Meinung nach nicht erst vom Anfang der Kom⸗ missionsverhandlung an, sondern schon längst vorher vor den Augen aller Welt klar gelegen hat. Ich habe niemals, seit wir in Preußen über die großen Bedürfnisse des Staates mit dem Landtage verhan⸗ delt haben und dort insbesondere der allgemeinen Besoldungsverbesserung jedesmal in der Thronrede gedacht worden, es für möglich gehalten, daß überhaupt einer der Herren Abgeordneten der preußischen Regierung impu⸗ tiren könnte, daß, wenn sie eine Besoldungsverbesserung in Preußen für nöthig hält, sie nicht auch eine entsprechende Besoldungsverbesserung im Reich für nöthig halten und ihrerseits unterstützen würde. Wenn man diesen Schluß für einen logischen ansieht, mußte man meiner Meinung nach, ohne daß es nöthig gewesen wäre, ein Wort darüber zu reden, annehmen, wenn man überhaupt im Reich eine Besoldungs⸗ verbesserung vornimmt, muß sie sich absolut nothwendig auch auf die Offiziere der Armee erstrecken. Ich wüßte nicht, was das für eine preußische Regierung sein könnte, die das Programm aufstellte: eine allgemeine Besoldungsverbesserung, aber die Offiziere der Armee schließen wir aus. Wer das der preußischen Regierung zutraut, wer behauptet, es bedurfte erst eines großen Drängens Seitens des Hrn. Rickert und Genossen, um jene Erkenntniß zu erlangen, der scheint mir wirklich außerhalb unserer gesammten Kreise zu stehen und gar kein Verständniß für uns zu haben. Für mich ist das identisch: wenn ich von allgemeiner Besoldungsverbesserung spreche, so muß ich die Offiziere und Beamten des Reichsheeres einbegreifen. Ich möchte sagen, sie stehen nach dem Anspruch, der ihnen zur Seite steht und nach der Wichtigkeit ihrer Funktionen an erster Stelle.

Es ist eine durchaus unzutreffende Darstellung, daß erst in der letzten Kommissionssitzung es möglich gewesen sei, dieses Bekenntniß aus den verbündeten Regierungen so zu sagen herauszupressen. Ich habe die Ueberzeugung, daß auch innerhalb des Reichstages eine große Majorität sich zusammenfinden wird, die dem Heer, dem das Vater⸗ land das Höchste verdankt, was wir überhaupt besitzen, das Seine auch zu Theil werden läßt, wenn wir dazu übergehen, eine Beamten⸗ besoldungsverbesserung auszuführen.

Welche Uebertreibung liegt nun weiter in jenen Worten des Herrn Abgeordneten bezüglich der Summe! Meine Herren, wir haben ja doch das Bedürfniß umschrieben, zu dem wir eine höhere Branntweinsteuer, zuerst in der Form des Monopols, von 300 Mil⸗ lionen Mark bedürften. Hat nicht der Hr. Abg. Rickert aber ebenso gesprochen, daß man denken müßte, diese 300 Millionen Mark wären allein oder wenigstens hauptsächlich bestimmt, im Rahmen einer Besol⸗ dungsverbesserung für die Offiziere zu verschwinden! Um was handelt es sich denn dabei? Ich habe die Ziffern nochmals nachgesehen; ich hatte dem Hrn. Abg. Rickert neulich privatim mitgetheilt, meiner Erinnerung nach würde sich die Erhöhung der Besoldungen beim Reich nach denselben Grundsätzen, wie wir sie in Preußen früher berechnet haben, auf etwa 30 Millionen Mark belaufen; in der That sind es nur 24 ½ Millio⸗ nen, die etwa dabei in Frage sind, und da wären die Reichsbeamten mit einbegriffen; das ist also doch nur ein kleiner Antheil von dem, was wir mit der Erhöhung der Branntweinsteuer erreichen wollen, und das ist doch nicht das, was als Hauptzweck oder gar allein als

weck bezeichnet werden kann. Das ist eine Uebertreibung, aber dieses Bedürfniß nicht gesehen und geleugnet zu haben, ist kein Ruhm und kann ich nur bedauern.

Im Uebrigen theile ich die Ansicht des Hrn. Abg. Rickert auch, daß das Land die Pause gewiß benutzen wird, um die Bedürfnißfrage seinerseits sich mehr zu vergegenwärtigen und auf deren Studium in gewissen Kreisen hinzuwirken. Soweit es sich nicht um derartige rein administrative Dinge, wie Besoldungsverbesserungen, handelt, bezüglich deren ich Hrn. Rickert gern Recht gebe, daß von der Regierung zuerst die nähere Darlegung und der nähere Nachweis des Bedürfnisses aus⸗ gehen muß, soweit es sich bei den Plänen der Regierung, namentlich der preußischen Regierung, um große Entlastungszwecke handelt, da, sollte man meinen, müßten die verbündeten Regierungen und ins⸗ besondere die preußische Regierung von den Vertretern des Volkes viel mehr Auskunft über die Bedürfnißfrage erhalten können als wie die Vertreter des Volkes von der Regierung; und ich hoffe, auch dem Hrn. Abg. Rickert werden, wenn er wieder mit seinen Wählern in Berührung tritt, diese in der Lage sein, eine bessere Antwort zu geben, ob die Beseitigung der Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer wünschenswerth ist, ob die Beseitigung der Zuschläge zur Grund⸗ und Gebäudesteuer wünschenswerth . ob die Uebernahme der

ein Bedürfniß ist. Ich glaube, darüber werden die Wähler dem Hrn. Abg. Rickert eine bessere und überzeugendere Antwort geben, als wie ich es mit meiner schwachen Beredsamkeit jemals im Stande sein werde. Suchen Sie doch nicht immer wieder die Fabel zu Kräften kommen zu lassen, als ob es sich um Bedürfnisse handelte, die die Regierung sich einbildet, die die Regierung künstlich hervorrufe, wahrscheinlich um sich Schwierigkeiten zu schaffen! Welche Regierung in aller Welt würde Vortheil davon

en, eine derartige Entlastung von be⸗ stehenden Steuern dem Lande bereiten zu wollen, wenn sie nicht über⸗

aus allen Enden des Landes die Ueberzeugung nahe gelegt bekäme, daß das Land den Druck dieser Steuer empfindet, davon be⸗ freit sein will. Wir machen uns zu unserem Vergnügen nicht künst⸗ lich Bedürfnisse des Landes, und daher hoffe ich, wird der Hr. Abg. Rickert, wenn er in der Pause mit offenem Auge und mit offenem Ohr im Lande sich darum bemüht, erfahren, daß das, was die preußische Regierung insbesondere an Bedürfnissen anerkennt und innerhalb Preußens zu befriedigen sucht, auch vom Volke als Be⸗ dürfniß empfunden wird, wofür es eine Abhülfe ersehnt; daher hoffe ich, den Hrn. Abg. Rickert demnächst lebendiger und bereiter auf unserer Seite zu sehen für die Abhülfe des Bedürfnisses.

Der Abg. von Helldorff ist überzeugt, daß man jetzt eine Einigung über diese Frage nicht erzielen werde; aber er theile andererseits die Hoffnung des Finanz⸗Ministers, daß die Diskussion über diese Dinge wesentlich dazu beitragen werde, mit der Zeit ein Branntweinsteuergesetz zu Stande zu bringen. Ueber das Wie einer solchen Steuer herrsche allerdings Unklarheit, auch innerhalb seiner (Redners) Partei. Einig sei diese darüber, den Branntwein überhaupt höher zu besteuern als jetzt. Wenn man an dem gegenwärtigen Zustande nichts ändere, so laufe man Gefahr, daß die gegenwärtigen Intraden der Maischraumsteuer verringert würden oder verloren gingen, abgesehen von der schweren Schädigung der landwirthschaftlichen Interessen. Die Konservativen seien aber auch darüber einverstanden, daß auf dem Wege der gegenwärtigen Vorlage nicht vorwärts zu kommen sei, einmal wegen der absolut unvermeidbaren Rück⸗ wirkung der Preiserhöhung auf die Produzenten, und dann wegen der schweren Unzuträglichkeiten der Kontrole. Damit sei aber, hoffe Redner, die Sache nicht abgethan, und die Regierung werde ihre Bemühungen fortsetzen, um eine aus⸗ reichende Steuer herbeizuführen. Je weiter man sich mit der Sache beschäftige, umsomehr werde man zu der Erkenntniß kommen, daß der Weg des Monopols nothwendig sei, um eine zweckmäßige Konsumsteuer durchzuführen. Dadurch allein könne das landwirthschaftliche Interesse gewahrt werden.

Der Abg. Dr. Windthorst äußerte: bei der ersten Lesung habe er darauf aufmerksam gemacht, daß wohl die Zeit zu weit vorgerückt sei, um einen so wichtigen Gegenstand in ge⸗ höriger Weise zu erledigen. Damals habe er keinen Glauben gefunden. Die Thatsachen hätten bewiesen, daß er doch Recht gehabt habe. Es sei manchmal so. Er habe ferner damals erklärt, daß es die Absicht seiner Partei sei, wenn überhaupt an die Arbeit gegangen werden solle, es in vollem Ernste zu thun, mit der Absicht, eine angemessene Besteuerung des Branntweins herbeizuführen, soweit irgend möglich auch im Interesse der Landwirthschaft. Die Anträge seiner Freunde seien leider nicht genügend beachtet worden. Heute wieder⸗ holten sie die Anträge nicht. Sie seien an dieselben nicht weiter gebunden. Damit wolle Redner nicht sagen, daß er Etwas von dem zurücknehme, was er in der Generaldiskussion gesagt habe. Er glaube nach wie vor, daß der Branntwein das geeignetste Steuerobjekt sei, und daß eine Branntweinsteuer dazu dienen könne, um das Defizit in den Einzelstaaten zu decken und um Bedürfnisse zu wie beispielsweise die Kanalbauten in Preußen. an könnte auch den Kom⸗ munen zu Hülfe kommen. Ob eine höhere Besoldung der Offiziere eintreten solle, wolle er heute nicht untersuchen. Andererseits aber könne man ja gar nicht übersehen, welche Ausgaben die Regierung noch in Aussicht genommen habe. Er könne deshalb nicht über das, was seine Freunde in der Kommission vorgeschlagen hätten, hinausgehen, so lange er nicht den neuen Militär⸗Etat ganz und voll vor sich abe, damit es nicht wieder so gehe wie 1879, daß der größte heil der Steuern an dem oberen Ende der Leipzigerstraße hängen bliebe. Dazu habe auch der Abg. Rickert seiner Zeit beigetragen, und Redner freue sich, daß der⸗ selbe heute nicht mitmachen wolle. Er sei in der Zwischenzeit viel im Lande herumgekommen. Die Leute wollten gar keine neuen Steuern. Man müsse sich durchaus beschränken, und wenn man anerkenne, daß die Beamten wünschen müßten, mehr zu haben, so habe man sich anderer⸗ seits zu fragen, ob man auch im Stande sei, es zu zahlen. Die Regierung möge sich gegenwärtig halten, daß überall die größte Sparsamkeit noth thue. Man sollte nicht immer neue Aus⸗ gaben in Aussicht stellen und Hoffnungen, die man später nicht erfüllen könne. Ueberall habe man dem Redner gesagt, man könne nicht mehr geben. Am Besten wäre nach seiner persönlichen Ansicht eine einfache Fabrikatsteuer. Er könne sie ja nicht durchsetzen, jedenfalls sei sie am rationellsten. Er und seine Freunde würden gegen die Vorlage in der heutigen Gestalt stimmen.

Der Staats⸗Minister Dr. von Scholz entgegnete:

Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat insbesondere die Aufforderung an die Regierung gerichtet, in der jetzigen Zeit zu sparen. Er hat seine Beleuchtung der Bedürfnißfrage so eingerichtet, daß der unbe⸗ fangene Hörer wohl auf den Gedanken kommen müßte, die verbünde⸗ ten Regierungen, besonders die preußische, müßten sich angelegen sein lassen, überall auf Ausgaben zu denken, auf Verbesserungen, statt zu sparen; und das Volk hat den Hrn. Abg. Windthorst, wie er meint, belehrt, daß es für diese Neigung der Regierung absolut kein Ver⸗ ständniß hat, daß es überhaupt nichts geben wolle, die Erklärung, die ihm überall entgegengetreten, sei: keine neuen Steuern! Nun bitte ich, meine Herren, doch nicht aus dem Auge zu lassen, daß diese ganze Deduktion des Herrn Abgeordneten überhaupt nur auf einen sehr kleinen Theil derjenigen Bedürfnisse paßt, die von der Regierung geltend gemacht worden sind als solche, welche mit der neuen Branntweinsteuer zu be⸗ friedigen sind. Sie paßt, das gebe ich⸗Ihnen zu, auf die etwaige Besoldungsverbesserung in Preußen und im Reiche, und ich glaube, es wird im Lande ein tiefes Bedauern erregen, daß, nachdem nicht beliebig von einer Regierung Versprechungen gemacht worden sind, sondern nachdem in drei Thronreden hintereinander und unter vielfacher Zustimmung der preußischen Landesvertretung dieses Bedürfniß anerkannt worden ist, daß da jetzt im Reichstage kein anderes Rezept zur Erreichung des Zieles empfohlen wird als Ablehnung, als Sparsamkeit, als Ver⸗ tagen auf bessere Zeiten „bis man Geld hat“. Diese letztere Form, meine Herren, das muß ich konstatiren, sieht doch nur so aus, als ob sie überhaupt in späterer Zeit eine Hülfe verspräche. Wie soll denn der Zeitpunkt kommen, wo Sie Geld haben? Könnte denn etwa der Reichstag in der Lotterie gewinnen? oder auf welche Weise würde denn der Reichs⸗Etat in den Besitz der Mittel kommen können, die zur Beamtenbesoldungsverbesserung im Reiche und in Preußen erforderlich sind mit 50, 60 Millionen? Zu solchen Geldern kommt man doch nur, indem man Gesetze annimmt, durch welche sie der Reichskasse und den Landeskassen zugeführt werden, und in dem Augenblicke, wo solche Gesetze vor⸗ geschlagen werden, haben Sie das Geld nicht, und nun sprechen Sie sogar dagegen, daß die Bedürfnisse auch nur berührt werden. Ich wollte wissen, wie es den verbündeten Regierungen möglich sein würde, jemals das Geld für diese bewilligt zu erhalten, wenn sie nicht das Wort in den Mund nehmen, die Ausgaben bezeichnen, für die sie sie haben wollen. Von anderer Seite wurde im Gegentheil der Vor⸗ wurf erhoben, daß man noch nicht detaillirt genug die Bedürfnisse nachweist. Sie müssen sich selbst überzeugen, daß das Widersprüche sind, die Niemand lösen kann, die eben nur zeigen, daß auf die ver⸗

zeugt wäre davon, wenn sie nicht durch C1112 EEEE1616161

käat, e Aeußerungen!

schiedenste Weise eine Ablehnung verbrämt wird, die noch aussehen

soll gegenüber den armen Benachtheiligten, als ob sie von einer großen

Sympathie begleitet wäre.

er Herr Abgeordnete hat dann aber doch in seinen Aus⸗ führungen die Hauptbedürfnisse völlig ignorirt. Die Hauptbedürfnisse ich wiederhole sie deshalb noch einmal die in Preußen aner⸗ kannt werden und die die Regierung berücksichtigen will, sind die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Gemeinden, die Befreiung von Zuschlägen zu diesen Realsteuern, die Uebernahme der

Hälfte der Schullasten auf die Staatskasse; ja, Hr. Abg. Dr. Windt⸗ horst, sind denn das Ausgaben, von denen das Volk, von dem Sie

gesprochen haben, Ihnen versichert hat, sie wollten sie gerne weiter tragen? Gewiß nicht. Ich glaube, daß die Regierung in dieser Beziehung besser informirt ist, indem sie anerkennt, daß übe den Druck dieser Steuern im Lande geklagt wird, und daß man de Entschluß der Regierung, da Wandel zu schaffen, mit Freuden begrüßt, wie in Preußen das Herrenhaus auch durch einen fast einstimmigen Beschluß der Regierung versichert hat, auch in Fühlung mit der Auf fassung des Landes. Ich muß also die Darstellung und die Beleuch tung der Bedürfnißfrage, die der Herr Abgeordnete Windthorst belieb hat den Regierungen ganz besonders zu empfehlen, als völlig unzu 8 treffend zurückweisen. 1 Der Abg. Buhl meinte: der Standpunkt seiner Freund in der Branntweinsteuerfrage sei bekannt. Sie wollten das System der Lagerhäuser weiter ausbilden, Krediterleichterungen für die Branntweinsteuer und eine fakultative Fabrikatsteuer einführen. Redner möchte nur noch den Wunsch aussprechen, daß es doch bei der Ausarbeitung einer neuen Brannt⸗ weinsteuer-Vorlage gelingen möge, daß alle deutschen Staaten mit der Zeit dem Steuergesetz Dies sei nicht blos vom finanziellen, sondern auch vom nationalen Standpunkte wünschenswerth, damir man nicht

gezwungen sei, in Deutschland Zollschranken zu errichten, wie

gegen das Ausland. Er hoffe, daß in der nächsten Session ein Gesetz zu Stande kommen werde, welches den Wünschen des Reichstages und den Interessen des Reichs entspreche.

Der Abg. Kayser sagte: die Vorlage bezwecke nur, eine neue Steuer den alten zuzulegen. Es sei gut, daß der Abg. Windthorst sich in Arbeiterkreisen habe feiern lassen; es habe

ies wenigstens seine oppositionelle Stellung zur Regierung ver⸗

mehrt. Die Regierung habe weder in der Kommission, noch hier esagt, daß sie für die neue Steuer eine alte aufzugeben geneigt ei. Eine Verbesserung der Gehälter der höheren Beamten halte er Angesichts des allgemeinen wirthschaftlichen Nieder⸗ ganges für vollkommen unberechtigt. Man sollte die Gehälter der Minister, Geheimräthe und Polizei⸗Präsidenten etwas be⸗ schneiden, dagegen z. B. die Gehälter der Briefträger erhöhen. Der Haupteinwand gegen diese Steuer sei, daß sie von dem ärmsten Theile der Bevölkerung getragen werde. Redner habe in der Kommission die Regierung gefragt, wie es mit der weiteren Ausführung der Kaiserlichen Bot⸗ schaft gehalten werden sollte, und ob die Mittel aus diesem Gesetz zur Ausführung der Altersversorgung verwendet werden sollten? Der Minister habe ihm nicht geantwortet, nur einige Konservative hätten gesagt, daß solche Ausgaben natürlich auch aus diesen Mitteln befriedigt werden sollten. Er sei fest überzeugt, daß die Regierung nicht daran denke, für diese Zwecke etwas zu thun, sondern nur für das Heer und die Marine Ausgaben machen wolle.

Der Abg. Grad bemerkte: die Vertreter des Elsasses seien prinzipielle Freunde einer Branntweinsteuer⸗Erhöhung, um dem übermäßigen Branntweingenuß entgegenzutreten. Was den vorliegenden Gesetzentwurf betreffe, so stimmten sie gegen diese Verbrauchssteuer und würden an deren Stelle eine fran⸗ zösische Steuer von 1,25 Fr. pro Liter lieber sehen, die bei der Versendung erhoben werde. Dieser Vorschlag würde weniger lästig sein für den kleinen Brenner. 8

Die einzelnen Paragraphen des Gesetzes wurden darauf einstimmig abgelehnt.

Der Präsident erklärte hierauf, daß das Haus nunmehr am Ende seiner Arbeiten angelangt sei, und gab die übliche Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit des Hauses, aus der hervorgehe, daß dem Hause 17 000 Petitionen zugegangen seien, darunter 10 000, die sich auf die Branntweinsteuer bezögen. Z Der Abg. Windthorst äußerte: man stehe am Ende einer langen und mühevollen Session. Daß das Haus mit so großem Erfolge seine Geschäfte habe erledigen können, ver⸗ danke es nicht zum geringsten Theil der Umsicht, der Unpar⸗ teilichkkeit und dem freundlichen Entgegenkommen, das der Präsident erwiesen habe. Redner glaube daher, daß er in Aller Sinne handle, wenn er bitte, durch Sicherheben zu erkennen zu geben, daß man dem Präsidenten für seine Geschäftsführung auf das Wärmste und Innigste danke.

Der Präsident von Wedell (Piesdorf) erwiderte: die Worte des Abgeordneten gäben ihm einen neuen Beweis für das Wohlwollen, das ihm das Haus während der ganzen Session entgegengebracht habe. Er sage Allen dafür seinen herzlichsten Dank, möchte aber darauf hinweisen, daß es wesentlich seinen Kollegen im Präsidium, den Schriftführern und Quästoren zuzuschreiben sei, wenn er die Geschäfte des Hauses zu Aller Zufriedenheit habe führen können. Er erlaube sich in Aller Namen, diesen Herren den herzlichsten Dank zu sagen.

Der Staatssekretär, Staats⸗Minister von Boetticher verlas hierauf die vom 24. Juni aus Bad Ems datirte, vom Reichs⸗ kanzler gegengezeichnete Allerhöchste Botschaft, durch welche er ermächtigt wird, im Namen des Kaisers und der verbündeten Regierungen die Sitzungen des Reichstages am 26. Juni zu schließen, überreichte dem Präsidenten die Allerhöchste Bot⸗ scheft und erklärte die Sitzungen des Reichstages für ge⸗

ossen.

Der Präsident von Wedell forderte das Haus auf, sich auch heute wieder in dem Rufe, der Allen von Herzen komme, zu vereinigen: Se. Maäjestät der Deutsche Kaiser, Er lebe hoch! (Das Haus snrnel⸗ dreimal in den Ruf ein.)

89

11“

eutschen

Neichs-Arzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 28. Juni

——

beiträten.

NHS.esx Zwangsversteigerung.

Ins erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 3 Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels.8 register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stauts-Anzeigers: 8. Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

ladungen

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗

u. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung f. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen

7. Literarische Anzeigen. 1

8. In der Börsen⸗ 2

Aunoncen⸗Bureaux.

serate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, NRudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

9. Familien⸗Nachxrichten. Beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

812 Steckbrief. 1 116912¹ den unten beschriebenen Mechaniker Johann Ludwig Mohr aus Hausen bei Friedberg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren im wiederholten Rückfalle begangenen Diebstahls verhs wird ersucht, er. zu verhaften und in das tizgefängniß hier abzuliefern. Se ae hcr⸗ a. M., den 25. Juni 1886. Der Untersuchungsrichter II. bei dem Königlichen Landgerichte. 8— Beschreibung: Alter 26 Zahte⸗ lank, Haare dunkelblond, irn frei, m G Feür düge Schnurrbart, Augenbrauen blond, hier Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Grundstü Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichts⸗ farbe gesund, Sprache deutsch. 8 16674 Steckbriefs⸗Erledigung. 8 den Kutscher (Fes fer⸗ . S.gs. Diebstahls unter dem 9. Juni 1886 in den Gebẽ . Aigen F. I E. 363. 86 erlasfene Steckbrief wird rolle, ö iermit zurückgenommen. . b Berlin, den 23. Juni 188-6. 3 Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

wird am 30.

Im Wege der

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 15 Nr. 618 auf den Namen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Schroeder eingetragene, in der Kastanien⸗Allee (Nr. 90) belegene Grundstück am 24. September 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Quer⸗ gebäude, Saal 36, versteigert werden. .

Das Grundstück ist mit 7,86 Reinertrag und einer Fläche von 6 a 70 qm nur zur Grundsteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige A schätzun⸗ gen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 23, elngesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden oder Ket spätestens im ö. termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Skathe ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei E des ü gegen die berücksichtigten Ansprüche

im R urücktreten. 16“ welche das Eigenthum des beanspruchen, werden aufgefordert, des

Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens

des Kaufgeldes

Diejenigen, we

wird am 11.

[9027]

1) unter N 153 Thlr. 25

Ostermann,

16. Mai fällig

. v1““ em Zuschlag erbeizuführen, widrigenfalls nach ersolgtem Zuschlag 8 Fnfgeld in Bezug auf den Anspruch an die telle des Grundstücks tritt. Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. September 1886, Mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof part., Quergebäude, Saal 36, verkündet werden. Berlin, den 16. Juni 1886. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

116757] Zwangsversteigerung.

n svollst soll das im m Wege der Zwangsvollstreckung so in SSensa von der Königstadt Band 89 Nr. 4552

1827,

hausen aus

mann Rösler 1eeesgh Waßmanstraße 9a. hier⸗ sekbst belegene Grundstüc 8 8e; 30. Ceptember 1886, Vormittags 10 . vor dem unterzeichneten Gericht Gericht . stelle Neue 13, Hof parterre, aal 40, versteigert werden. Saer⸗ Grersgigs ist 1 a 20 dm groß und meheß zur Grundsteuer noch zur etsende e es 18 anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubig Abs chrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Iachsee sowie besondere Kaufbedingungen können 58 richtsschreiberei, b, ö“ 13, Hof part., immer 42, eingesehen werden. 8 3 Alle Realberechtigten werden aufgefordert, 88 nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden 8 n prüche, deren Vorhandensein oder Hetss zem rundbuche zur Zeit der Eintragung des Verst 28 rungsvermerks nicht hervor .. e vhebere hee tige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehren 8 oder Kosten, spätestens im Beetseenc 2 termin vor der Aufforderung zur Abgabe va dhr. boten anzumelden und, falls der betreibende G b8 ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu ma sen. widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden nadh he beges theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtig

fügungsrecht ni

gebot der sub über die sub 3

zeichnete Post

unterzeichneten

Diejenigen, welche das 1 2 tüͤcks Ee werden aufgefordert, vor 8 . Versteigerungstermins die Einstellung des Ver erbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem

erfolgen wird.

fahrens .““

etwaige Abschätzungen und treffende Nachweisungen, bedingungen können in der daselbst, henne W werden. Alle Realberechtigten we 8 nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht ber phag insbesondere derartige orderungen von Kapital, 1, wiederk oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung gegen die berücksichtigten Ansprüche ige zurücktreten. 1 8 lche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des v bhein Das eil über die Ertheilung des 8 a Das Urtheil über g 86 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 40, verkündet werden. Berlin, den 26. Mai 1886. 1 2 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

sitzer, der Landwirth Joh

von dem Landwirth Heinr.

o jährlich, am fkündi ielle Verpfändung des Im⸗

Aufkündigung und spezielle Verpfändung

mobilars für Kapital, Zinsen und Kosten erborgt

hat; eingetragen vigore decreti vom 27. Dezember

¹ 9 1 0, Broeckelmann zu Buchholz gegen 4 ½°

hann Georg Teckenb aus dem s ber 1844; eingetragen zu 1 igu bruar 1847 und resp. 30. März 1847,

3) unter Nr. 2: 100 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen un ister Heinrich Köster zu Holt⸗ iellen Schuld⸗ und Pfand⸗ 14. Oktober 1866 auf die Par⸗ Ausschluß

für den Schreinerme der notar

verschreibung vom to 6 au es Bauunternel Irnst Her⸗ zellen 1 bis 16 inkl. des Titelblatts n. auf den Namen des Bauunternehmers Ernst H 8 1118““

zelle Nr. 11 veräußerten 94 Ruthen 60 Fuß und 3

Posten sind zwar b

Das über die sub 3 bezeichnete Hypothekeninstrument ist angeblich ve Zum Zwecke der Lös Besitzer August Martin gnt. Ostermann

8 id 2 bezeichneten . b ver n und Rechte spätestens im Aufgebotstermine den 21. Oktober 1886, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimme anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren auf diese Posten Puf de 8 Grundbuch n. Ebenso wird der Inhaber des übe gebildeten Hypothekeninstruments gefordert, spätestens in dem elben Termine bei dem

Iu 8 8 Rechte anzumelden und d Ansprüche E des Grund⸗ widrigenfalls die K

September 1886,

Zwangsvollstreckung

in der AOckerstr. 93,

sowie

werden

September 1886,

Aufgebot.

8. 2

f. C Be⸗ Sgr. 4 Pf. Courant, welche Be ann David Martin genannt Ernst

werdenden Zinsen,

2) unter Nr. 11: 19 khnn 23 Sgr. 6 Pf. an vores egen tFoden Mandatariengebühren für den Landwirth Jo⸗ 1ön b erg gnt. Osterhoff zu Holthausen Erkenntniß vom 16. Novem⸗ olge Verfügung vom 6. Fe⸗

cht nachweisen.

Zuschlag das Kaufgeld in Bezug, auf den Anspruch 8 schr Stelle des Grundstücks tritt. des Zuschlags Das Urtheil über die Ertheilung 8 Bülc 8 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 19. Juni 1886. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

116764]4 Zwangsversteigerungn. - soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins Band 30 Nr. 1958 auf den Namen der verehelichten Kauf⸗

Auguste Ida Emilie, geb. Schubert, mann Sommer, Auguste I e

am 11. September 1886, Vormittags 11 Uuhr, vor dem ereeene Gericht an Gerichtsstelle 1 8 Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer 40, bieder versteigert werden. 3 Das Grunbstüͤch ist mit 6310 Nutzungsw zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ Abschrift des Grundbuchblatts, andere das Grundstück be⸗ besondere der Gerichtsschreiberei eben⸗

aufgefordert,

insen, wiederkehrenden

Auf der Grundbesitzung des August Martin genannt Ostermann zu Holt 1r Grundbuche von Holthausen Band 31 Blatt 65 theilung III. folgende Vermerke eingetragen:

ausen sind im

5 9 5 3 Morgen 155 Ruthen 42 Fuß und g 88 äußerten 88 eingetragen ex decreto vo 24. November 1866. Die jetzigen Inhaber der sub l und 2 bezeichneten . ekannt, dieselben können ihr Ver⸗

Post gebildete rloren geg schung dieser Posten h

das

Kauf⸗

die

id Kosten

angen. at der

16786

In 8 Zwangsvollstreckungssache des Metalldrehers Wilhelm Strube in Braunschweig, Klägers, wider den Fabrikanten Friedrich Wiegand zu Wolfenbüttel,

Beklagten,

Kosten und Nebenforderungen binnen zwei bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.

Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf h Auguft 1886, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten vereee ir wozu die Betheiligten und der geladen werden. 1 Wolfenbüttel, den 24. Juni 1886. Herzogliches Amtsgericht.

Kaulitz.

Aufgebot.

[16755]

erth 8 n-9n kafse zu Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse z Geecn ehen Nr. 5899, ausgefertigt für den Knecht Franz Sibbing zu Braubauerschaft ist angeblich ver⸗ oren gegangen und soll auf den Antrag des Eigen⸗ thümers, Knecht Franz Sibbing, zum Zwecke der

neuen Ausfertigung amortisirt werden.

1886, Mittags 12 Uhr, -

neten Gericht, Zimmer Nr. 1, sein Recht

melden und das Buch vorzulegen, widrigenfall

Kraftloserklärung desselben erfolgen wird

Gelsenkirchen, den 1. Juni 1886. Koönigliches Amtsgericht.

5362] Aufgebot.

72] Antrag der Schulgemeinde Ryszewo,

ten durch ihren Vorstand,

auf die Schulgemeinde Ryszewo

vor dem hiesigen Gericht

legen und seine Rechte ms werden wird. 1“ Mogilno, den 17. April 1886.

Köhnigliches Amtsgericht.

Aufgebot.

8

[16787]

buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf

los 1ö16“ Wittenberg, den 21. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht, III. Abtheilung. [16788] Aufgebot. Die Erben der u Marie Goewe (Geuck) aus Kremmin

dert, spätestens in dem auf

Dea . den 23. September 1886, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten

gebotstermine seine Rechte anzumelden

rung der Urkunde erfolgen wird. Grabow, den 24. Juni 1886.

gez. H. Hundt. Veröffentlicht: Allwardt 8 Akt.⸗Geh.

Aufgebot.

[16754]

mann, und der Oekonom Diedrich Heinrich Auf⸗

1 und 2 bezeichneten Posten und des

bezeichnete Post gebildeten Hypotheken⸗ instruments beantragt. 1

FEs daher die unbekannten Berechtigten der .ISx osten aufgefordert, ihre

werden ausgeschlossen

Gerichte (Zimmer Nr.

Hattingen, den 4. Mai 1886.

Königliches Amtsgericht.

Mittags 12 Uhr, 8 r Nr. 19) Ansprüchen

und

verden gelöscht werden. über die sub 3 be⸗

19)

as Instrument vorzulegen, raftloserklärung dieses Instruments

lur II. Nr. 122 (jetzt Flur IX. Nr. 172/26)

diese vember 1809 gegen 4 ½ %

thaler Berl. Cour.

Courant beantragt. seine

anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte auf die gedachte Post anzumelden,

wegen Hypothekkapitals und Zinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen

unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, ochen

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie

anberaumt, rsteher hiermit vor⸗

Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätest im Aufgebotstermine, den 15. Dezember vEb bei dem unterzeich⸗ Recht Sie2

wird der Inhaber des unter fasr. 186n über 1235 52 ausgestellten Sparkassenbu

des Kreissparkasse zu Mogilno aufgefordet, in dem

am 18. November 1886, Vormittags 10 Uhr,

en Termine das qu. Sparkassenbuch vorzu⸗ anstehenden Termine d . baftässenbuch ugrine widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt

uf Antrag der verehelichten Steuermann Rahnsch, aus Elster, wird das angeblich verloren gegangene, auf ihren Namen lautende Spar⸗ kassenbuch Nr. 790 der Sparkasse der Stadt Witten⸗ Ab⸗ berg über 2892 21 hierdurch aufgeboten. Der Inhaber des oben bezeichneten Sparkassen⸗

n 23. September 1886, Vormittags 10 Uhr, 1 Gerichts telle Zimmer Nr. 4, hierselbst anbe⸗ raumten Termine das Sparkassenbuch vorzulegen und seine Ansprüche auf dasselbe anzumelden, widrigen⸗ falls das oben bezeichnete Sparkassenbuch für kraft⸗

ram 16. Juni 1882 verstorbenen der am bobn bes Aufgebot des für ihre gedachte Erblasserin über ein Saf⸗ des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Häus⸗ lerei Nr. 3 zu Kremmin eingetragenes Kapital von 200 Thlr. Crt. ausgestellten Hypothekenscheins be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗

erichte anberaumten Auf⸗ und die

Par⸗ Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Die Wi Diedrich Knoop, gt. Buß⸗ Die Wittwe Johann ch K. üchehe Knoop, gt. Bußmann, zu Bickern, vertreten dur Hees Rechtsanwalt Greve zu Gelsenkirchen, haben das Aufgebot der auf den in der Steuergemeinde Bickern belegenen, den Antragstellern gehörigen Grundstücken dar II. Nr. 124 (jetzt Flur IX. Nr. 174/43) und im rundbuche von Bickern Band I. Blatt 225 bezw. Band I. Blatt 581 in Abtheilung III. Nr. 2 bezw. Nr. 1 für die Steselinc esschen d der gerichtlichen igation vom 15. No⸗ Grund der gerich Besese ang deee ündigung eintragene Post von Einhundert Reichs⸗ Füpdigung 88-n Einhundertundzwanzig

auf⸗ Reichsthaler gemeinen gangbaren Geldes in grobem

Die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechts⸗ nachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Fnmee Nr. 1, nsprüche und

falls sie mit ihren ausgeschlossen werden gelöscht wird.

[16756]

Ansprüchen auf und dieselbe im Grundbuch

Gelsenkirchen, 22. Juni 1886. 1 Königliches Amtsgericht.

Aufgebpt. 8 4 Auf dem Anwesen Haus Nr. 95 in Weihern ist

diese Post

eit dem 15. Juni 1837 für den seit dem Jahre 1880 verschollenen Andreas Viehhauser von Weihern

getragen. 1 Auf Antrag wird der

Am 24. Juni 1886.

gez. Wessinger,

8

[16766]

spätestens in dem auf

des Erblassers

schöpft wird.

[17011]

gebotstermin

werden.

[16785]

zwar:

Dies wird auf

kannt gemacht.

Specht,

als Erben eingesetzt.

[16820]

Das Verfahren,

Anclam, den 23.

[16774] Statutbuch der JI

widrigen⸗ den Namen des

ein Anspruch auf Wohnung und Krankenpflege ein⸗

Berechtigte hiemit aufgefor⸗ dert, sein Recht innerhalb sechs Monaten anzu⸗

. Bayer. Amtsgericht Miesbach.

melden, widrigenfalls der Anspruch für erloschen er⸗ klärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird.

K. Ober⸗Amtsrichter.

Zur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber Tholman, Sekretär.

Aufgebot. Auf Antrag des Nachlaßpflegers Büdners Carl Winkel zu Grüneberg werden alle Diejenigen, welche als Nachlaßgläubiger oder sprüche oder Rechte an den Nachlw b zember 1885 zu Grüneberg verstorbenen Arbeiters Carl Barenthin haben, hiermit aufgefordert, dieselben

810 uhr,

Gransee, den 19. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

1) Carl Sauerzapf, 2) Henriette Sauerzapf, zu Miterben eingesetzt.

Testamentsakten T. 25 65

efordert, sich persönlich oder schriftlich be Gericht, und zwar spätestens in dem Auf⸗

eiligenbeil, den 21. Juni 1886. 8 Königliches Amtsgericht.

Grund der

Berlin, den 16. Juni 1886. b Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

a. den herrschaftlichen Diener

Bekanntmachung. betreffend das b Gläubiger des Nachlasses der am 11. Juni 1884 verstorbenen Händlerin Wittwe Anna Müller, an geblich gebornen Henning, zu Anclam ist beendet.

Juni 1886.

vortmann

8 S 9

den 17. September 1886, Vormittag anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche an den Nachlaß nur insoweit geltend machen können, als derselbe mit Ausschluß aller seit dem Tode aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗

Vermächtnißnehmer An⸗ achlaß des am 26. De⸗

11“

Auf den Antrag des Postagenten Otto Kaatz zu Powunden bei Kranz und des Kaufmanns Heinrich Kaatz zu Königsberg wird der am 17. November 1836 zu Piathen geborene Friedrich Wilhelm Eugen d Kaatz, Sohn der verstorbenen Schiffer Friedrich und Susanne, geborenen Schwerdfeger⸗Kaatz schen Ehe⸗ leute, zuletzt in Rosenberg wohnhaft gewesen, welcher Seefahrer gewesen ist und von dessen Leben seit dem Jahre 1862 keine Nachrichten eingegan

gen sind, auf⸗ ei dem unter⸗

Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von dem Portier Carl Gottfried Sauer⸗

zapf am 21. Januar 1860 errichteten, am 15. Juni

1886 publizirten Testamente sind die ihrem Aufent⸗ halte nach unbekannten Kinder des Testatt

[16106 Oeffentliche Bekanntmachung. 8 8 In dem von dem pensionirten Königlichen Kutscher Johann August Specht und dessen Ehefrau Christiane Erdmuthe Friederike, geborene Keßler, am 24. Mai 1839 errichteten und am 19. Juni 1886 publizirten Testamente haben sich die Eheleute gegenseitig und

den 27. Mai 1887, 12 Uhr Mittags, zu melden, andernfalls er für todt wird erklärt

Sauerzapf'schen 0 hiermit öffentlich be⸗

ohann August

b. die Ehefrau des Schiemer, Marie riederike, geborne Specht,

8 die verwittwete Kutscher Hoenow, Henriette

Friederike Wilhelmine, geborne Specht, d. die Ehefrau des herrschaftlichen Dieners Zelicke,

Marie Caroline, geborne Specht, 8 e. den Arbeitsmann Friedrich Wilhelm Spoecht,

Da beide Testatoren verstorben, Leben und Auf⸗ enthalt der Erben unbekannt ist, so wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 19. Juni 1886. b G

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

Aufgebot der

gt.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

Durch Ausschluß⸗Urtheil vom 4. d. Mts, ist das urch Aussch Fäütch Volksbank Nr. 266, auf

Schulte zu