*
Druck⸗ sachen, Waaren⸗ ECin⸗ proben, schreib⸗ Ge⸗ gebühr.
Gebühr Die Ausstellung der 98 Auf dem vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen — Abschnitt der Postanweisung für je w in 1“ sind zulässig 20 ℳ 10) Pfd. Sterl. (&), Schillinge (s),s10) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ Pence (d), (10 £ = ℳ 205).] buchstabe eines Vornamens des Absenders 20 ℳ 11) Dollars und Cents (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗] den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. (100 Doll. = ℳ 424). ders) und die genaue Adresse desselben die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender 1“ 8 müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗] hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den 1 theilungen sind nicht statthaft. Empfänger von der erfolgten Einzahlung des Betrages durch 11) Wie Nr. 29. ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. Mark und Pfennig. 12) Schriftliche Mittheilungen jeder
2” - iftli itthei 11) Wie Nr. 29. — Für die Beförderung ab San Francisco Franken und Centimen . 13) Schriftliche Mittheilungen jeder wird von der amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗ (100 Franken = ℳ 81,40).
Meistbetrag einer Post⸗ anweisung. ₰
210 ℳ 20, mindest. 40
50 Dollars. [20, mindest. 40 bis San Fran⸗ cisco (ab San Francisco s. . Bemerkungen) 2 10, mindest. 40 20, mindest. 40
Benennung der Länder. 10) Großbritannien und Ir⸗ land. 11) Hawaii (Sandwich⸗Inseln)
Druck⸗ Bemerkungen. Post- Waaren⸗-
n⸗ iefe. kar⸗ 22 —2 8 8 der schäfts . r. 1 8 . häfts⸗ 8 schäfts⸗- “ S . EE1ö“ papiere. papiere. ₰ ₰ ₰
₰ 22 3 — 2 — 8 0 56) Janzibar. 11e“ —“ — “ P’ für je a. Stadt. für je’ Sämmtliche Staaten
b. Die uͤbrigen Orte Zw. 50 g, u. Inseln. 1
Waa⸗ 8 57) Britische Kolonien.
8 Briefe. kar⸗ tea.
Benennung der 1
Bemerkungen. . 10) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des
Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens
[62) Für Eilsendungen nach Buenos⸗Aires,— sario und La Plata in der Argentinischen R. 50 g, publik, sowie nach Chile 25 ₰ vorauszubezahlen en- 57) Mauritius nebst Amiranten, Seychellen und . n. kirt ren 81 10, . A. 20, In Rodriguez, Goldküste, Gambien, Lagos, 8- 8 G 8 20, 8 V 8 920*. gChur nach Hiogo 500 Franken. mit min⸗ Rück⸗ Sierra Leone. awali(Sandwich.Inse n). unfran⸗ 8* ick⸗ Kobe, e, Kioto, Na⸗
„ schein⸗ 58) S t Zubehör, Mayotte nebst Zu⸗ Apia (Samoa⸗Inseln). irt Ant⸗ destens schein⸗ gasaki. Osaka, Tokio und Ant. destens schein. 58) Senegal nebst Zubehö 8 si Tongatabu (Tonge⸗ 92 wort 10, gebühr BPokohama).
20 Ge⸗ 20 14) Italien (auch San Marino,
wort 10, gebühr behör, 9— Hesiczafsan und 13,2 *2 — Ge-⸗ 2 Réuni te. Marie de Madagascar un ock. Inseln). gn Ge 55 s 8 1 1 1 scs. 89 60 Ngönion, An ola, Azoren, Bissao, Cacheo, Cap⸗ 66) Französ. Kolonien. 15 3 schäfts⸗ 66) Neu⸗Caledonien nebst Zubehör, Marquesas⸗ Susa (Tunis), Tunis, la Go⸗ papiere verdische Inseln Madeira, Mozambique, Insel papiere Inseln, Tahiti und die unter französischem Schu letta b. Tunis und Tripolis). min⸗ 67) Niederländische Ko⸗ min⸗ stehenden Inselgruppen. 15) Lnxemburg wie Nr. 1. lonie. destens 67) Nordwestl. Theil von Neu⸗Guinea (Papunc) 16) Malta und Gibraltar 68) Spanische Kolonien. 20 V 68) Marianen⸗Archipel. 2
I I Principe, Insel St. Thomé. 3 8 destens 61) Besitzungen an der Nordküste Afrikas, liegen im Allgemeinen dem Frankirungszwange; es können jedoch nach einzelnen Ländern Briefe auch nea abgesandt werden. — Waaren proben nach West⸗ und Süd⸗Australien, sowie nach de
’ b Anobom, Canar. Inseln, Corisco, Fernando⸗Po. Für Briefsendungen nach den dem Weltpostverein noch nicht angehörenden Ländern
Samoa⸗Inseln und den sonstigen britischen Kolonien und unabhängigen Inselgruppen Australiens (außer
Hawaii) genießen auf dem Wege über die Vereinigten Staaten von Amerzka keine orto⸗Ermäßigung. —
sind, soweit nicht nach dem vorstehenden Tarif die Vereinstaxe Anwendung findet, zu entrichten: Für fran⸗
1aean n 60 ₰ für je 15 g, e. ie ₰ hr p. 15, 8, für Drucksachen
8 ür je 50 g, für Waarenproben jedoch mindestens ₰. G 1 „U 889. 1 2 8 b
n 10, Cfr 5 708 1 sind richt afa. 8 Briefsendungen unter⸗ ÜUnzureichend frankirte Briefsendungen werden, soweit Frankirungszwang besteht, nicht abgesendet “ 8 11XA4“*“ “ “ 8
Br Art. Art.
2 von ¾ % des Betrages zu Lasten des Empfängers be⸗ rechnet.
20, unfran⸗ kirt
63) 64)
65)
63) Für Eilsendungen nach Honolulu 25 ₰ voraug apansken
64)] Bei der Beförderung mit den Deutschen
65) † Postdampfern.
58) Französ. Kolonien. 59) Italienische Besitzung Ussab
60) Portugies. Kolonien.
12) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
14) Telegraphische Postanweisungen nach Italien und San Marino zulässig.
15) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
16) Wie Nr. 10. Bezüglich der Gebühr „ab London“ wie Nr. 3.
17) Filbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen zulässig.
18) Die Postanweisung muß deutlich den Vermerk „Nieder⸗ ländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur eine Post⸗ Fenns zum Meistbetrage von 150 Fl. zur Absendung ge⸗ angen.
19) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
Franken und Centimen Schriftliche Mittheilungen jeder-
20, mindest. 40 3 (100 Franken = ℳ 81,40).
20, mindest. 40 bis London (ab London s. b 8
Bemerkungen) 9 3. 1.“ u“ “
20, mindest. 40 107) Schriftliche Mittheilungen jeder 1. Gulden und Cents
30, mindest. 40 — (100 Fl. = ℳ 170).
20, mindest. 1 2 Kronen und Oere
61) Spanische Kolonien.
17) Niederland 235 Fl. Art. (Guld.) Ndrl.
150 Fl. (Guld.) Ndrl. 360 Kronen.
zc E V „ “ 8 20) Oesterreich⸗Ungarn ..1400 ℳ 10, mindest. 40
B. Briefe mit Werthangabe 20 Seslndienerngfe cer 20 Pfd. Sterl. 20, mindest. 40 Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muß ein Zwischenraum ge der⸗Indien, einschl. d. nicht⸗ 8
lassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlags nicht bedecken. britischen Besitzungen und Briefe mit Werthangabe, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Sti Britisch⸗Birma's, dagegen
18) Angabe des eingezahlten Betrages, 1 Name und Wohnort des Absenders. 9)
(100 Kronen = ℳ 112,75).
/ = b Schriftliche Mittheilungen jeder Art. Mark und Pfennig. 20)
Wie Nr. 10. 21) Wie Nr. 10.
18) Niederländ. Besitzungen in Ostindien 19) Norwegen
““ 20) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oester⸗ reich und Ungarn auf Grund des Wiener und des Buda⸗ pester Börsenkurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern. Telegraphische Postanwei⸗
8 orbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn, Dänemark, Griechenland und Montenegro) nur Werthpapiere
(Obligationen, Hebies eld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. 1b
Die Werthangabe muß bei Briefen nach dem Auslande in ausgedrückt sein; Ausschabungen oder Abänderungen, selbst wenn dieselben anerkannt nicht gestattet. Verlangt der Absender eine Bes „des B Empfänger, so hat er dies auf dem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein“
wären,
Buchstaben und in Zahlen sind einigung über die Zustellung des Briefes an den 1 (avis de
geschrieben ist, sind nicht zulässig. — Briefe
mit Werthangabe unterliegen (ausgenommen in Deutsch⸗
land und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn) keiner Gewichts⸗Einschränkung.
Eilbriefe sind zulässig in De Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz. Dergle par expreés u. s. w. tragen.
utschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland, ichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“, à remettre
mit Ausschluß von Ceylon). Wegen Ceylon s. Nr. 3. 22) Portugal (einschl. Madeira und der Azoren) 23) Rumänien
90 Milreis.
500 Franken. 20,
. ) mindest. 40 mindest. 40
2 Milreis und Reis 8 (1 Milreis = ℳ 4,55). Franken und Centimen
V (100 Franken = ℳ 81,40)]¼ er Tgt
sungen zulässig.
21) Wie Nr. 10. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.
22) Telegraphische Postanweisungen nur nach Lissabon und Porto (Oporto) zulässig.
23) Postanweisungen sind nur nach größeren Orten zulässig.
réception) auszudrücken. Die Gebühr dafür beträgt 20 ₰. Mieist⸗ zu entrichten betrag der Werth⸗ angabe.
24) Schweden 360 Kronen.
Versiche 8 25) Schweiz 500 Franken. 20, fe ebühr rungs⸗ 26) Tripolis siehe Nr. 14. gcanr gebühr für Werth⸗ .füfr gebühr für 27) Türkei: a. Constantinopel den Brief. je 160 ℳ II1“A“ 8. den Brief. je 160 ℳ 1
ü. 1 1 ₰ ₰ ₰ b. Adrianopel, Beirut, Phi⸗ 500 Franken. 20, mindest. 40
11“ 2 no xu 1) Meistgewicht 250 g. Unfrankirte Norwegen unbe⸗ 20 20 20 lippopel, Salonich, Smyrna
(Reichspostgeb Unge 1 — Briefe zulässig mit 10 ₰ Zuschl schränkt 5 ₰ für j 28) Tunis siehe unter 9 und 14 Reichspostgebiet, geogr. riefe zulässig mit 10 ₰ Zuschlag. schrän (5 ₰ für je 28) he unter 9 und 14.] Eilbestellgebühr wie Deutschland 300 ℳ, 29) Vereinigte Staaten von] 50 Dollars.
schränkt Bayern und Württem⸗ Meilen im Fan ni berg) 20 ₰, über der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ mindestens Amerika. 8 10 Meilen bringung eines Briefes mit 10 ₰. 40 ₰, Werthangabe bis 400 ℳ einschl. 8000 ℳ 20 20 ohne Un⸗ 8 oder von Ablieferungsscheinen über (10 000 terschied Werthbriefe nach Postorten 25 ₰, der Azoren) Franken) des Ge⸗ nach Orten ohne Postanstalt 80.₰. Portugiesische Kolo⸗ 8000 ℳ wichts. V .. (10 000 8000 ℳ Z““ 2) Eilbestellung zulässig. Franken) (10 000 (im Grenz⸗ 8000 ℳ Franken) sbezirk 10) (10 000 8000 ℳ 20 Franken) unbe⸗
(10 000 schränkt
Vom Absender ist zu entrichten Ein⸗ schreib⸗ ůür gebühr
20, mindest. 44 * 24) Kronen und Oere b (100 Kronen = ℳ 112,75).
Franken und Centimen N
(100 Franken = ℳ 81,40).
Meist⸗
betrag Porto V der 3
25)
25) jsche Post ; zuI36 Benennung 25) Telegraphische Postanweisungen zulässig
der Länder.
2* 1 8
Ein⸗ Versiche⸗
Porto h. schreib rungs⸗
für V je 15 g.
27a) türkischer Goldwährung (türk. 27) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 6 — Pfunden, Piaster und Para) 29) Die Postanweisung muß außer dem Namen des Empfängers (16 ½ Piaster Gold = ℳ3,00). und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen 27 b) Franken und Centinen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ (100 Franken = ℳ 81,40). namen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.
400 ℳ 10, mindest. 40
29) Der Name und die Adresse des Ab⸗ senders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung dürfen angegeben sein. Weitere An⸗
gaben sind cht zulässig.
5 ₰ für je 300 ℳ, mindestens
8¼
1) Deutschland 29) Dollars und Cents (100 Doll. = ℳ 424).
88
14) Meistgewicht 250 g. Unfran⸗ 20, mindest. 40 kirte Briefe zulässig mit 10 4₰ — Zuschlag. Eilbestellung zulässig. Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. Nach Bosnien, Herzegowina, Sandschak Novibazar (Oesterr⸗ Okkupationsgebiet) gelangt neben dem deutsch⸗österreichischen Porto noch ein besonderes Porto zur Erhebung: a Gewichtsporto 40 ₰; b. Versich.⸗Gebühr 10 ₰ für Werthangabe bis 100 ℳ, rten 8 20 ₰ über 100 ℳ bis 300 ℳ Tientsin und Urga über 3 30 ₰ über 300 ℳ bi ezirk 10) Rußland) 600 ℳ u. s. w., je 10 ₰ für je 1 89 Schweden Huunbe⸗ 2 300 ℳ schränk 5 schränkt 16) Santiago (Cap Verdische In⸗ 8000 ℳ 20 1720) S Huunbe⸗ 20 seln), San Thomé (Insel San (40 000 schränkt (im Grenz⸗ Thomé), Loanda (Angola). Piaster 2 bezirk 10) 18) Die Einführung ausländischer e 8 ( . 20 2o-eertelonse ist Bhgeet - 13 20) Eilbestellung zulässig. 8000 ℳ Spanien l(einschl. der 8000 ℳ 20 (10 000 Balearen u. Canarischen (10 000 Franken) Inseln) .Franken) 24) a. 8000 ℳ 8) Guadeloupe, Martinique, p .8000 ℳ — 8 (10 000 Französisch Guyana, Senegal, durch Vermittelung von (10 000 Franken) Röéunion, Pondichery, Cochinchina, türkischen Postanstalten Franken) 9) Helgoland unbe⸗ Neu⸗Caledonien, Annam, Tonkin. Türkei 1 3 a. durch Vermittelung 8000 ℳ 10) Italien 10) Briefumschläge mit farbigem von türkischen Post⸗ (10 000 8 Rande oder aus Papier mit anstalten Franken) Linienvordruck dürfen nicht ver⸗ durch Vermittel. von wendet werden. 1 österr. Postanstalten: 11) Eilbestellung zulässig. a. über Bulgarien 8 eee“
Oesterreich⸗Ungarn.
Portugal 6 Madeira und
16
D. Postaufträge zur Einziehung vor Geldbeträgen. M 1 “ w. selbst Zahlung
Einschreiben,
Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorle ung der Obligation u. s. geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach. (Name der Postanstalt), bz. Valeurs à recouvrer, Bureau de poste à (Name oer Postanstalt) Recommandé., zu versehen, im Vereins⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig — Post⸗ aufträge müssen frankirt werden. Für die Nücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung — Der ein⸗ zuziehende Betrag ist auf dem Postauftrage nach Belgien, Egypten, Frankreich mit Algerien, Italien, Rumänien, der Schweiz und Tunis in Franken und Centimen, nach Niederland in Gulden und Cents niederl. Währ., nach Oesterreich⸗Ungarn in Gulden und Kreuzer österr. Währ., nach Portugal in Milreis und Reis anzugeben.
Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deut⸗ dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal wird abzüglich der Post⸗ sowie solche mit
Vorbemerkungen. scher und französischer Sprache) ist, verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, (einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag anweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Postanweisung übersendet. — Postaufträge ohne Anlagen, Briefen als Anlagen sind unzullässig.
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlu ngspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Von dem Betrage eines jeden eingelösten Werthpapiers wird eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung beauftragte Postverwal⸗ tung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich abgesehen, 10 ₰. Niederland und Oesterreich⸗Ungarn nehmen am Vereinsverkehr noch nicht Theil.
2) Belgien Rumänien
3) Bulgarien Rußland... . . . .. (auch nach den chinesischen Orten Kalgan, Peking,
Franken) 1 unbe⸗ 20 schränkt g Grenz⸗
— — 8e. Æ. 8. 8 g g “ . Bennennung Meistbetrag L “ Bemerkungen. der eines Porto. Gebühr.
8 Länder. Postauftrags. ₰ “
SNiederland 150 Gulden NM11“ 1“ für je 15 g
4) Eilbestellung nur nach Post⸗ orten zulässig und mit Aus⸗ schluß von Island und Faröer.
4) Dänemark nebstIsland und den Faröer
5) Dänische Kolonien: a. in Westindien ... b. Grönland .. . .. - Egypte
Meistbetrag Taxe: eines Porto. Geegte. Postauftrags. ₰ 8 8
600 ℳ 30
Benennung der Länder.
1) Deutschlaud. (Reichspostgeb., Bayern und
8 Württemberg) —
2) Belgien . .. 1000 Franken für 8 15 G
(im Grenzbezirk
10 für je 15 g)
3) Egypten . . 1000 Franken 20 für je 15 9
4) Frankreich 1000 Franken 20 mit Algerien.
Bemerkungen.
einen Zahlungs⸗
8) Es dürfen nur Papiere an 6 Wechselproteste werden
pflichtigen beigefügt sein. nicht vermittelt. 9) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die
1) Die Aufschrift hat zu lauten:„Postauftrag nach ....“ V mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. V
Wechselproteste werden durch die Post vermittelt.
2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ merk „Protét“ oder „Protét immédiat“ auf dem Auf⸗ trage sich befindet.
ls für je 15 g) 200 Gulden 10 Ungarn .. ö. W.
Namen
V (imGrenzbezirk
Serbien 9) Oesterreich⸗ bts Fetscht. Wechselproteste werden nicht vermittelt. fberl5 —250 G 10) Portugal .. 180 Milreis 20 (einschl. Ma⸗ für je 15 g deira und der Azoren). 11) Rumänien 1000 Fran en
3) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 ₰ für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Jals Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechsel⸗ proteste werden besorgt nach Frankreich, Algerien und einigen unweit der französischen Küste belegenen Inseln, wenn der Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage “ sich befindet, sowie eine schriftliche Verpflichtung des 1 Absenders zur Zahlung entstehender Protestkosten. 5) Helgoland 800 ℳ 20 5) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum
für je 15 g Protest“ sind unzulässig. 6) IJtalien ... 1000 Franken 20 66) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht bei⸗ für je 15 g gefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 7) Luxemburg 800 ℳ 20 — für je 15 g V
7) Frankreich m. Algerien
10) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht
Briefe mit Werthangabe 07,Zinsscheine urn 1 beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
sind nur nach mehreren größeren Orten zulässig. Die Briefe nach Beirut, Con⸗ stantinopel, Salonich u. Smyrna müssen in der Aufschrift den Vermerk „Aux soins de la Poste Ottomane“ tragen. 24) b. Nur nach Beirut, Con⸗ 8 stantinopel, Salonich u. Smyrna 8000 ℳ zulässig. (10 000 24) 5. Die Briefe müssen mit dem Franken) Vermerk „über Triest“ versehen unbe⸗ sein. schränkt 25) Nur nach den unter der Be⸗ 8 719 merfung 6 a. zum Tarif A. 88 3 00 „ ,10 0 eführten französischen Postanstal⸗ G 8 1“ Franken) . hCCC1116 Franken) 11 in Tunis zöslschen p 8 E. Packetsendungen. er Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland und Montenegro ist bei den Postanstalten zu erfragen. — Nach Großbritannien (mit Irland) sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn.
6 1 A. Das Porto beträgt für Packete: Für unfrankirte Packete bis 5 k einschließlich wird ein Porto⸗ Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht 8 “ 8 P et “ (in geogr. Meilen): zuschlag von 10 ₰ erhoben. Portopflschtige Dienstsendungen unter⸗ in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleit⸗
öA1A“ über über über “ liegen diesem Zuschlag nicht. 1 3 adresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet. “ bis. 10 20 50 100 Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. im Gewichte 10 kis bis bis bis (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherung sgebühr) um die B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben:
V 20 50 100 V 150 Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer 1) das für Packete ohne Werthangabe zu entrichtende Porto vrSsr aeee eneee eeeeeee Ausdehnung 1 ½ m überschreiten, oder welche in einer Ausdehnung S A). 8 8 Zone 1 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 m, in einer anderen ½ m überschreiten und dabei weniger als 10 kg 2) Versicherungsgebühr gleichmäßig 5 ₰ für je 300 ℳ ₰ 1111“ ₰ wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen dder einen Theil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 ₰, ohne 50 Raum, bz. eine 8 sorgsame Behandlung erfordern, z. B. Unterschied der Entfernung. V lebende Thiere, Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln V oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl.
8) Französische Kolonien
20 11) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht für je 15 g beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 20 12) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel für je 15 g bezügl. Papiere, sowie Zins⸗ und Dividendenscheine (imGrenzbezirk dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem 10 für je 15 g) Vermerk „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ . sind zulässig.
13) Nur nach den unter Bemerkung 55 a. zum TarifA. aufgeführten französischen Postanstalten in Tunis zu⸗
lässig. — Wechselproteste werden nicht vermittelt,
12) Schweiz. “ Franken
Franken)
8000 ℳ (10 000 Franken) . 8000 ℳ 20
(5000 Gul⸗(im Grenz⸗ den oder bezirk 10) 10 000
13) Tunis s. unter 4) Frankreich mit Algerien.
12) Eilbestellung zulässig. . über Triest.
25) - Tunis
C. Postanweisungen. 1
88 Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes ür tele⸗ ra: hif osta mweif st; ichten: Form ular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen gebühr, ür Gebühr fürn 8 11“ Uühu entrichten. die iffern und mit lateinischen Schriftzeichen, ohne Durchstreichungen oder Abänderungen. wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet. 3
Meistbetrag Gebühr Die Ausstellung der einer Post⸗ (vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen anweisung. ₰ in 1) Deutschland — 700 ℳo 20 bis 100 ℳ s1) Mark und Pfennig. (Reichspostgebiet, Bayern 30 üb. 100.200 ℳ 1 und Württemberg) 4 über 200 ℳ 20, mindest. 40 20 ℳ 20, mindest. 40 20 ℳ bis London (ab London siehe Bemer⸗
8 8 8 über die gewöhnliche 2 ostanweisungs⸗ 150
Besorgung am 2 estimmungsort,
Benennung
Abschnitte der Postanweisung 8 sind zulässig 1
1) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 1) Eilbestellgebühr s. Tarif A. Nr. 1. Postanweisungen zulässig.
2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
3) Wie Nr. 10 3) Wie Nr. 10. —
Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird Seitens der Großbritannischen Po tverwaltung, welche die Ueberweisun der Postanweisungsbeträge nach dem Be⸗ stimmungsgebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzug gebracht. Wünscht der Absender auch diese Gebühr
bis 5 kg einschließlich. 25 für jedes weitere Kilo⸗
Bemerkungen. gramm mehr . . . .. 5 10
— Telegraphische II.
Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze bestehen. Packete nach Griechenland, Helgoland, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn können
Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 kg nach dem Auslande. 8 Der Umfang derselben ist außerdem auf 20 Cubikdecimeter begrenzt. Großbritannien und Irland besteht eine Be⸗ schränkung des Raummaßes nicht.
Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezüglich derjenigen Packete nach dem Auslande, welche den Bedingungen unter II. nicht entsprechen, ertheilen die Postanstalten nähere Auskunft.
500 Franken. . 1 10 Pfund Für Packete na
Sterling.
88
2) Franken und Centimen. (100 Franken = ℳ 81,40). 3) Wie Nr. 10.
Vorbemerkungen. Die Vorausbezahlung bildet die Regel. jedoch auch unfrankirt abgesandt werden.
Packete nach Bulgarien, Egypten, Frankreich, Französ. Kolonien, Großbritannien und Irland, Italien, Niederland, Portugal, Schweden, Serbien, Spanien, Tripolis, der Türkei und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten. An Zoll⸗ 1 8 8 An Zoll⸗ Inhaltserklärungen Inhaltserklärungen sind beizufügen sind beizufügen
zu tragen, so muß er den Betrag der Pos⸗ anweisung ent⸗ 1t Sprache, in der Sprache, in der Gewicht dieselben auszu⸗
sprechend höher bemessen. V Stück dieselben auszu⸗ höh ss von ℳ stellen sind:
6 ““ stellen sind: 4) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 3 8 5) Wie Nr. 10. — Dem Bestimmungsort ist der Name der 1) Afrika (West⸗ u. Südwestküste) 5 k 1 30 5) Wie Nr. 10 Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen. (mit Woermannschen deesregste) 8 8 8 ) elegraphische ostanweisungen mit Ausschluß von Island 8 ¹ üe dg. 3 b 1“ ostanweisungen sind zulässig nach St. T nas, Christians⸗ 6) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.] stad und Frederikstad anf Uhag gache und bann St. “ 3 8 Hostanweisungen Cind zuläfsig mAee 88 Hrten Unter⸗, 8 ““ 3 el⸗ un er⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie 8 Schriftliche Mittheilungen jeder Art. nach Suakim. Telegraphische bosemechangen 819 Ellowie 9) drien, Cairo, Ismailia, Port Said und Suez zulässig. 9) Telegraphische Postanweisungen zulessig.
9 Belgien 3) Britische Besitzungen bz. Britische Postanstalten in außereuropäischen Län⸗ dern, namentlich Brit. Post⸗ anstalten am persischen Meer⸗ busen u. in China; Ceylon, Cypern, Straits⸗Settlements, — Cap⸗Colonie, Mauritius, 1 3 Natal, — Neu⸗Fundland, Brit. 1 1 “ 1“ 4) Bulgarien.. 500 Franken. 20, mindest. 40 4) und Centimen
1” — 00 Franken = ℳ 81,40). 5) Canada (einschl. Britisch 50 Dollars. 20, mindest. 40 5) Dollars und Cents Columbien, Neu⸗Braun⸗ (100 Doll. = ℳ 424). T schweig, Neu⸗Schottland und und rinz Edward⸗Inseln). 3 7) P änemark nebst Island 360 Kronen. 10, mindest. 40 Kronen und Oere
und den Faröer. . “ 360 Kronen. 20, mindest. 40 7) (100 Kronen = ℳ 1 12,75).
7) Dänische Antillen 8) Egypten 500 — 20, mindest. 40 8) 1 Franken und Centimen 500 Franken. 20, mindest. 40 9) (100 Franken = ℳ 81,40).
Rumänien,
Tarif Bemerku
Nasch — Bemerkungen. bis zum Stück
1) Accra, Addah, Ambriz, 2 ffranzösisch oder Ambrizette, Bagida (Bageida), 2) Belgien (direkt) . . . . . ... 3 englisch, nach Ba⸗Banana (Congo), Cabenda, Cape V
V gida, Kamerun Coast Castle, Cape Palmas, Little Popo und (Eloby, Gabun, Grand Bassa, 3) e (über Oesterreich⸗ 1111““
den Faröer
2) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 ℳ zulässig. Sperrgut ℳ 1,20.
französisch
[1 deutsch, 1 2 französisch deutsch
“
4) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme (ausschl. nach Is⸗ land) bis 400 ℳ zulässig. — Sperrgut ℳ 1,20. 8
5) Sperrgut ℳ 3,60.
Lome deutsch Grand Popo, Kamerun, Kin⸗ sembo, Landana, Little Popo, 4) Dänemark mit V und Island (direkt) . . . ..
rovia, Muculla, Musera, New⸗ Calabar, Quittah, Salt Pond, Sinoe, Waida (Wydah) und Winnebah.
Loanda, Lome, Mayumba, Mon⸗ 5) Dänische Antillen (St. Tho⸗ 1 deutsch
mas, St. Jean und St. Croix) 1 französisch über Hamburg 8 b 8
Frankreich mit Algerien und Tunis
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V.