Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom
Dezember d.
J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden
können, da dieselben zunächst an die Regierungs⸗Hauptkasse in Kassel
zur Festsetzung übersandt werden müssen.
Zugleich werden die Inhaber s
olcher Prämienscheine obigen An⸗
lehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Verzeichnisse II auf⸗ geführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der
efallenen Prämienbeträge, gegen
darauf jiermit aufgefordert.
8 scheine,
Prämienscheine sowie auf das Verzeichniß schheeine, deren Verjährung eingetreten ist, gemacht.
Kassel, am 1. Juli 1886.
IV derjenigen P
Ablieferung der Prämien⸗
Endlich wird auf das unter III beigefügte Verzeichniß amortisirter Prämien⸗
nachträglich aufmerksam
—
8 Der Regierungs⸗Präsident.
Magdeburg.
Bekanntmachu die Unfallversicherung
Bekanntmach betreffend die Anmeldung
LTC1“ betreffend.
ung
pflichtiger Baubetriebe.
Laut Bekanntmachung vom 27. Gesetzblatt Nr. 17. des 8 1884 (Rei
Seite 190 hat der Bunde d f.1 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 8⸗Gesetzblatt Seite 69) beschlossen,! Arbeiter und Betriebsbeamte,
welche
unfallversicherungs⸗
Mai 1886 im Reichs⸗ srath auf Grund
von
einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbe⸗
sich auf die
betrieb
Ausführung
von
Schreiner⸗ (Tischler⸗), Einsetzer⸗, Schlosser⸗
oder Anschlägerarbeiten bei
Bauten erstreckt,
in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 an für ver⸗ sicherungspflichtig zu erklären.
Gemäß §. 11.
des Unfallversicherungsgesetzes ist daher
jeder Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe verpflichtet, enselben unter Angabe des Gegenstandes und der Art des
Betriebes, sowie der Zahl der durchs ten versicherungspflichtigen Personen
Versicherungsamt zu bestimmenden Frist bei der unteren
waltungsbehörde anzumelden.
In Ausführung dieser gesetzlichen Be
Reichs⸗Versicherungsamt eine Anmeldefrist “ bis zum 1. September 1886 einschließlich
festgesetzt, und diese Fris 1886 im „Centralblatt f
lichen Theile des „Reichs⸗Anzeigers“ veröffentlicht. 6 Demgemäß werden die Unternehmer der vorstehend auf⸗ geführten, in die berufsgenossenschaftliche Organisation aufzu⸗ vorhandenen Betriebe
naehmenden, im Polizeibezirk Berlin
hierdurch aufgefordert, binnen obiger Frist die Anmeldun der mit den Obliegenheiten der unteren Verwaltungsbe
nittlich darin beschäftig⸗ innen einer vom Reichs⸗
Ver⸗
stimmungen hat das
Frist durch Bekanntmachung vom 10. Juni ür das Deutsche Reich“ und im amt⸗
im Sinne des Gesetzes betrauten Abtheilung II des Polizei⸗
äsidiums, und zwar: durch Vermittelung des
jenigen
Polizei⸗
reviers, in welchem die Betriebsstätte, bezw. die Wohnung des Betriebsunternehmers sich
befindet, zu bewirken.
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf das nach⸗ stehend abgedruckte, vom Reichs⸗Versicherungsamt empfohlene
Anmeldeformular hingewiesen.
Die Anmeldepflicht erstreckt sich nicht auf die Unternehmer §. 1 Absatz 3 und 4 des Unfallversicherungsgesetzes als Betriebe mit Motoren oder mit mindestens zehn Arbeitern in das Kataster einer Berufs⸗ genossenschaft bereits aufgenommen worden sind. Schließlich werden die betheiligten Betriebsunternehmer
noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Derjenige,
von Betrieben, welche auf Grund des
welcher die vorges
chriebene Anmeldung nicht bis zum 1. Sep⸗
tember d. J. bewirkt, hierzu bezw. zu der erforderlichen
Auskunft nach §.
Berlin, den 3. Juli 1886.
11 Absatz 3 sicherungsgesetzes durch Geldstrafen im bis zu einhundert Mark angehalten w
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Richthofen.
Formular für die Anmeldung.
Staat Regierungsbezirk.
Anmeldung
I1“ Gemeinde⸗ (Guts⸗) Bezirk.
des E etrage erden kann
auf Grund des §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes:
Name des Unternehmers (Firma).
Gegenstand des Betriebes. *)
Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen. **)
Bemerkungen.
den 8
1886.
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
*) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von
Bauarbeiten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden.
**) Die Anmeldun
hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger
als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebs⸗ beamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn Zweitausend
Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden.
Königlich Preußische Armee. und Versetzungen.
Beförderungen Ems, 29. Juni.
Ernennungen, Im aktiven Heere. Oehringen
Prinz zu
Deere Hohenlohe⸗ Sec. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 22, kom⸗
mandirt zur Dienstleist, bei dem Auswärtigen Amt, vom Regt. aus⸗ geschieden und, mit Belassung seiner bisherigen Uniform, zu den Offi⸗
zieren à la suite der Armee übergetreten.
Hebbinghaus,
Seec.
v1A11“X“; Lt. von der Res. des Hus. Regts
ts. Nr. 12, im ektien. Heere, und war als Sec. Lt. mit Patent vom 29. Juni 1886, bei dem Drag.“ Regt. Nr. 7 angestellt. v. Conrady, Port. Fähnr. vom 4. Garde⸗ Gren. Regt., in das Gren. Regt. Nr. 8 versetzt. 68 30. Juni. Frhr. v. tbelenn hef Regt. Nr. 7, der Charakter als Major ver 8 H. Nes sare. Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 63, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 2 Irf. Brig., dem Regt. aggregirt. Hoyer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 1, unter Stellung à la sunite des Regts., als Adjut. zur 7. Inf. Brig⸗ kommandirt. v. Müller, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. 3. II. v IIdorff, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, Fult 8 fie dem Ulan. Regt. Nr. 15, in dieses
kommandirt zur Dienstleist. Regt., Frhr. v. Fürstenberg, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 8,
kommandirt als Adjut. bei dem Generalkommando des VII. Armee⸗Corps, unter Belassung in seinem Kommando, in das Kür. Regt. Nr. 4 versetzt. eldt, Pr. Lt. vom . Regt. Nr. 2, unter Beförderung zum Reldt und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, in das Hus. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Jerin, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 6, dem Regt., unter Beförderung zum Rittm., aggregirt. Graf v. Schmettow, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 2, v. Garnier, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 6, zu Pr. Lts., beide vorläufig ohne Patent, befördert. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 23. Juni Zobel, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Neu⸗Breisach, zum Art. Depot in Koblenz, Peucker, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Neisse, kom⸗ mandirt in Kofel, zum Art. Depot in Neu⸗Breisach, Galley, Zeug⸗ Pr. Lt. vom Art. Depot in Breslau, zum Art. Depot in Neisse, unter Kommandirung nach Kosel zur Verwaltung des Filial⸗Art. Depots daselbst, Moser, Zeug⸗Lt. von der 2. Art. Depot⸗Insp., zum Art. Depot in Breslau, Debudey, Zeug⸗Lt. von der 2. Art. Depot⸗Insp., zum Art. Depot in Metz, Heinemann, Zeug Haupt⸗ mann von der 3. Artillerie⸗Depot⸗Insp, zum Artillerie⸗Depot in Straßburg i. E, Henning, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Erfurt, zur 3. Art. Depot⸗Insp., Müller, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Torgau, kommandirt in Wittenberg, zum Art. Depot in Erfurt, Schulz, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Küstrin, zum Art. Depot in Torgau, unter Kommandirung nach Wittenberg zur Verwaltung des Filial⸗Art. Depots daselbst, Podehl, Zeug⸗Lt. von der Insp. der Gewehrfabriken, zum Art. Depot in Küstrin versetzt. Im Beurlaubtenstande. Ems, 29. Juni. v. Keudell, Sec. Lt. a. D., bisher von der Res. des Gren. Regts. Nr. 119, in der Preuß. Armee, und zwar mit Patent vom 6. Oktober 1884 als Sec. Lt. der Res. des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß, angestellt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 29. Juni. v. Bülow, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 114, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. 8 3. Juli. Frhr. v. Reitzenstein, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr 6, mit Pension ausgeschieden. Frhr. v. Seyd⸗ litz und Kurzbach, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 16, mit Pension der Abschied bewilligt. I““ “
1
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern vor und nach dem Diner einen Spaziergang und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.
Heute früh machten Se. Majestät eine Kurpromenade und hörten später die Voxträge des Ober⸗Hofmarschalls, Grafen von Perponcher, und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.
— Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Nachmittag 4 Uhr im Neuen Palais ein größeres Gartenfest statt, zu welchem hauptsächlich an die Damen und Herren der Potsdamer Gesellschaft Einladungen ergangen
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, sowie der Aus⸗ schuß desselben für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Nach dem Finalabschluß der Reichs⸗Hauptkasse haben sich die Ergebnisse des Reichshaushalts für das Etatsjahr 1885/86, abgesehen von den auf besondere Pesls .cas. angewiesenen Ausgaben, im Vergleich zum Etat in runden Summen wie folgt “
Bei der Verwaltung des Reichsheeres sind an fortdauernden Ausgaben 2490000 ℳ weniger, an einmaligen Ausgaben aber 23 ℳ mehr erforderlich gewesen. Die das Reichsheer betreffenden Kapitel des allgemeinen Pensionsfonds haben mit einem Minderbedarf von 224 000 ℳ abgeschlossen. An Einnahmen sind bei der Militärverwaltung 52 000 ℳ weniger aufgekommen. Für das Reichsheer sind hiernach gegen den Etat im Ganzen 2639 000 ℳ weniger gebraucht. — Anlangend die fortdauernden Ausgaben, so ist bei dem Fonds für die Naturalverpflegung eine beträchtliche Ersparniß erzielt; an Mehrbedürfnissen sind erwähnenswerth diejenigen bei den Fonds für das Garnison⸗Verwaltungs⸗ und Serviswesen, für das Remontewesen, für Reisekosten, Tagegelder, Vorspann⸗ 28 Transportkosten, sowie für das Artillerie⸗ und Waffen⸗ wesen.
Bei den M arinefonds, einschließlich des die Marine betreffenden Kapitels des allgemeinen Pensionsfonds, sind 3 270 000 ℳ mehr erforderlich gewesen. Desgleichen 648 000 ℳ beim Auswärtigen Amt, 159 000 ℳ zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung und 269 000 ℳ im Ressort des Reichs⸗Schatzamts, einschließlich der Reichsschuld und der Civilpensionen bei dem allgemeinen Pensionsfonds; bezüg⸗ lich der Reichsschuld ist hervorzuheben, daß die Ver⸗ zinsung der Anleihe 291 000 ℳ weniger, die Ver⸗ zinsung der zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfsonds der Reichs⸗Hauptkasse aufge⸗ nommenen Mittel aber 600 000 ℳ mehr in Anspruch ge⸗ nommen hat. 110 000 ℳ sind bei den Fonds des Reichsamts des Innern, 98 000 ℳ bei den Fonds der Reichs⸗Justizver⸗ waltung und 117 000 ℳ an den einmaligen Ausgaben der Post⸗ und Telegraphenverwaltung erspart worden. Die übrigen bei den Hauptabschnitten der Ausgabe stattgehabten Ab⸗ weichungen gegen den Etat ergeben noch eine Ersparniß von 22 000 ℳ — Im Ganzen übersteigen die Mehrbedürfnisse bei den hier in Betracht gezogenen Ausgabefonds die daran gemachten Ersparnisse um 1 308 587,87 ℳ.
Was die Einnahmen des Reichs angeht, so haben die Zölle und die Tabacksteuer, von deren Ertrage dem Reiche nur der feste Betrag von 130 000 000 ℳ verbleibt, einen Mehrertrag von zusammen 15 814 000 ℳ er⸗ geben, nämlich 15 856 000 ℳ mehr an Zöllen, 508 000 ℳ weniger an Tabacksteuer und 466 000 ℳ mehr an
“ 8
Aversen der Zollausschlüsse. Die den Bundesstaaten im vollen Reinertrage zu überweisenden Stempelabgaben für Werthpapiere zc. haben einen Mehrertrag von 2640 000 ℳ gebracht. Diese Abweichungen von der etatsmäßigen Voraus⸗ setzung haben für den Neichshaushalt durch entsprechende Er⸗ höhung den Ausgaben vorgesehenen Ueberweisungen
An Rübenzuckersteuer sin n aufgekommen, dagegen mehr 940 000 ℳ an Salzsteuer, 1 045 000 ℳ an Branntweinsteuer und 1 916 000 ℳ an Brausteuer. Die Aversen der Zollausschlüsse für diese vier Verbrauchssteuern haben 469 000 ℳ weniger betragen. — Der Spielkartenstempel hat 50 000 ℳ mehr eingebracht, die Wechselstempel⸗ steuer und die statistische Gebühr 122 000 ℳ bezw. 2000 ℳ weniger. — Die Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung hat mit einem Minderüberschuß von 768 000 ℳ abgeschlossen, die Reichs⸗Eisenbahnverwal⸗ tung mit einem solchen von 148 000 ℳ, die Reichs⸗ druckerei aber mit einem Mehrüberschuß von 82 000 ℳ Die Einnahmen aus dem Bankwesen sind um 510 000 ℳ hinter dem Etat zurückgeblieben. An Zinsen aus belegten Reichsgeldern sind 648 000 ℳ mehr aufgekommen. An verschiedenen Verwaltungs⸗Ein⸗ nahmen sind, mit Einrechnung der bereits erwähnten Minder⸗ einnahme von 52 000 ℳ bei der Militärverwaltung, 1 416 000 ℳ mehr eingekommen. Darunter sind enthalten 798 000 ℳ Mehreinnahme aus dem Mün 298 und 303 000 ℳ Zinsen für die Verlängerung der Rübenzucker⸗ steuer⸗Kreditfristen auf Grund des Gesetzes vom 13. Mai 1885 (R.⸗G.⸗Bl. S. 91). 1
Im Ganzen sind die ordentlichen Einnahmen um 16 109 789,21 ℳ hinter dem Etat zurückgeblieben und es hat sich unter Berücksichtigung der Mehrausgaben von 1 308 587,87 ℳ für den Haushalt des Etatsjahres 1885/6 ein Fehlbetrag von 17 418 377,08 ℳ ergeben.
— Ebensowenig wie die Arbeiten zur ersten Einrichtung einer Fabrik sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 17. Mai d. J., die Reparaturarbeiten an der Fabrik in der Regel zum Fabrikbetriebe im Sinne des §. 2 des Haftpflichtgesetzes zu rechnen; ein Unfall bei diesen Arbeiten ist demnach nicht als Unfall beim Fabrik⸗ betriebe nach Maßgabe des erwähnten Gesetzes zu entschädigen. Eine Ausnahme bilden Reparaturen, welche von dem Fabrik⸗ personal regelmäßig selbst ausgeführt werden und in den Be⸗ trieb der Fabrik einschlagen.
— Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 1. d. Mts. ihre öffentliche Sitzung zur Feier des Leibniz'schen Gedächtnißtages.
Der vorgeordnete Staats⸗Minister Dr. von Goßler wohnte der Sitzung bei.
Der an diesem Tage vorsitzende Sekretar, Herr Auwers, eröffnete die Sitzung mit einer Festrede. Zuerst erinnerte dieselbe an die mittelbaren und unmittelbaren Beziehungen zwischen Leibniz' Wirksamkeit und wissenschaftlichen Anschauun⸗ gen und der Bearbeitung des Fachs des Vortragenden, der Astronomie, und ging dann dazu über, die Bedeutung des im laufenden Monat bevorstehenden Festtages, des zweihundertsten Jahrestages der Herausgabe von Newton’s Principia philo- sophiae naturalis mathematica darzustellen.
Alsdann hielt das seit dem letzten Leibniz⸗Tage in die Akademie eingetretene neue Mitglied, der Direktor des König⸗ lichen meteorologischen Instituts, Professor von Bezold, seine ““ welche von dem vorsitzenden Sekretär beantwortet wurde.
Hierauf erfolgte die Berichterstattung über die Bewerbung um den Preis der Steiner'schen Stiftung und die Ausschrei⸗ bung neuer Preise.
Preisertheilung aus der Steiner'’schen Stiftung.
Die Akademie hatte vor vier Jahren aus der Steiner'schen Stiftung einen Preis für die Bearbeitung der folgenden Aufgabe ausgesetzt: 1
„Die bis jetzt zur Begründung einer rein geometrischen Theorie der Kurven und Flächen höherer Ordnung gemachten Versuche sind hauptsächlich deswegen wenig befriedigend, weil man sich dabei — ausdrücklich oder stillschweigend — auf Sätze gestützt hat, welche der analytischen Geometrie entlehnt sind und größtentheils allgemeine Gültigkeit nur bei Annahme imaginärer Elemente geometrischer Ge⸗ bilde besitzen. Diesem Uebelstande abzuhelfen, giebt es, wie es scheint, nur ein Mittel: es muß der Begriff der einem geome⸗ trischen Gebilde angehörigen Elemente dergestalt er⸗ weitert werden, daß an die Stelle der im Sinne der analytischen Geometrie einem Gebilde, associirten imaginären Punkte, Geraden, Ebenen wirklich existi⸗ rende Elemente treten, und daß dann die gedachten Sätze, insbesondere die auf die Anzahl der gemein⸗ schaftlichen Elemente mehrerer Gebilde sich beziehenden, unbedingte Geltung gewinnen und geometrisch be⸗ wiesen werden können.
Für die Kurven und Flächen zweiter Ordnung hat dies von
Staudt in seinen „Beiträgen zur Geometrie der Lage“ mit voll⸗
ständigem Erfolge ausgeführt. Die Akademie wünscht, daß in ähn⸗ licher Weise auch das im Vorstehenden ausgesprochene allgemeine Problem in Angriff genommen werde, und fordert die Geometer auf, Arbeiten, welche dieses Problem zum Gegenstande haben und zur Er⸗ ledigung desselben Beiträge von wesentlicher Bedeutung bringen. zur Bewerbung um den im Jahre 1884 zu ertheilenden Steiner'schen Preis einzureichen. Selbstverständlich muß in diesen Arbeiten die Untersuchung rein geometrisch durchgeführt werden; es ist jedoch nicht nur zulässig, sondern wird auch ausdrücklich gewünscht, daß die erhal⸗ tenen Resultate auf analytisch⸗geometrischem Wege erläutert und bestätigt werden.“
In der Leibniz⸗Sitzung vom Jahre 1884 ist berichtet worden, daß diese Aufgabe einen Bearbeiter gefunden habe, dessen Schrift den gestellten Anforderungen zwar nicht genügend entspreche, die Akademie aber doch bestimme, die in Rede stehende Aufgabe nicht fallen zu lassen, sondern als Steiner'sche Preisfrage für das Jahr 1886 zu erneuern, mit der Maßgabe jedoch, daß es den Bewerbern zur Pflicht gemacht werde, den rein geometrischen Untersuchungen analytisch⸗geo⸗ metrische Erläuterungen beizugeben. 1
Hierauf ist nun eine ziemlich umfangriiche Bewerbungsschrift rechtzeitig eingegangen, die den Goethe'schen Ausspruch: „Das Be⸗ sondere unterliegt ewig dem Allgemeinen, das Allgemeine hat ewig dem Besonderen sich zu fügen“ als Motto trägt.
Der Verfasser dieser Schrift hat sich, einem in dem eben erwähnten Berichte gegebenen Winke folgend, darauf beschränkt, eine den An⸗ forderungen der Akademie entsprechende, rein geometrische Theorie der ebenen algebraischen Kurven zu begründen, und dieses ist ihm, wie vorweg ausgesprochen werden möge, in sehr befriedigender Weise gelungen. Die Grundlage seiner Arbeit bilden die in der Preisfrage erwähnten Untersuchungen von Staudt's, welche er im ersten Kapitel ihrem wesentlichen Inhalte nach, doch nicht ohne Eigenes hinzuzu⸗ fügen, reproduzirt, dann aber in dem zweiten und dritten Kapitel elbständig weiter führt. Es iste nicht möglich, in der an diesem
rte gebotenen Kürze den Inhalt dieser umfangreichen Kapitel auch
in Umrissen anzugeben. Es möge nur bemerkt werden, daß der ver e in htlger Erkenntniß des zu erreichenden Zieles dahin ge⸗ strebt hat, für das arithmetische Gebilde, das durch eine algebraische Gleichung zwischen zwei veränderlichen (reellen oder komplexen) Größen definirt wird, ein geometrisches Aequivalent zu konstruiren. Dies gelingt ihm durch Einführung eigenthümlicher geometrischer Gebilde, die er, bekannte Begriffe erweiternd, Involutionen und Involutions⸗
unt. 88 nete Jede (reelle oder komplexe) Zahlgröße kann nach der Staudt schen Theorie geometrisch durch ein Element eines einförmigen Gebildes (einer Geraden oder eines ebenen Strahlbüschels) repräsentirt werden. Eine algebraische Gleichung ten Grades, deren Coefficienten ganze, nicht homogene lineare Funktionen von „ unbeschränkt veränderlichen Größen sind, liefert für jedes System bestimmter Werthe der letzteren ein System von n Werthen der Unbekannten, das also durch ein be⸗ timmtes System von n Elementen eines beliebig angenommenen ein⸗ förmigen Gebildes repräsentirt werden kann: die Gesammtheit der so definirten Systeme von je n Elementen des betrachteten einför⸗ migen Gebildes bildet dann eine Involution n ter Ordnung, wenn „=1 ist, oder ein Involutionsnetz n ter Ordnung, wenn 221. Daraus erhellt sofort, daß und wie zwei Involutionen oder zwei In⸗ volutionsnetze derselben Stufe projektivisch auf einander bezogen werden können; ferner, daß zwei projektivisch auf einander bezogene Involutionen eine bestimmte Anzahl gemeinschaftlicher Elemente besitzen, und zwei projektivisch auf einander bezogene Involutionsnetze ein bestimmtes Involutionsnetz niedrigerer Stufe mit einander gemein haben. Diese Definitionen und Sätze, welche sich in der analytischen Geometrie so einfach und sofort in voller Allgemeinheit ergeben, werden von dem Verfasser rein geometrisch zuerst für = 2, sodann für „ = 3 u. s. w. entwickelt, in der Art, daß, wenn z. B. die Involution nter Ordnung für einen bestimmten Werth von „ definirt und untersucht werden soll, dies zuvor für jeden kleineren Werth von „ ausgeführt sein muß. Darin besteht aber die der reinen Geometrie eigenthüm⸗ liche synthetische Methode. 8 1
Gestützt auf die in den ersten drei Kapiteln gewonnenen Resul⸗ tate entwirft sodann der Verfasser in dem vierten Kapitel die Grund⸗ züge einer allgemeinen Theorie der ebenen algebraischen Kurven unter voller Berücksichtigung der imaginären Elemente derselben. Auch hierbei ist das Verfahren ein synthetisches. Unter der Voraussetzung, daß die Theorie derjenigen Kurven, deren Ordnung eine bestimmte Grenze „ nicht überschreitet, entwickelt sei — für n=1 und n = 2 hat dies von Staudt ausgeführt — wird gezeigt, wie man aus Kurven einer bestimmten Ordnung Büschel und Netze bilden und eine projektivische Beziehung zwischen zwei solchen Gebilden herstellen kann, wodurch dann der Weg gebahnt ist, um zur Definition der Kurven, deren Ordnung die Zahl 2p nicht übersteigt, und zum Nach⸗ weise der charakteristischen Eigenschaften derselben zu gelangen. Dabei wird den Sätzen, welche sich auf die gemeinschaftlichen Elemente zweier Kurven beziehen, sowie der Aufgabe, eine Kurve n ter Ordnung zu konstruiren, wenn die zu ihrer Bestimmung erforderliche Anzahl von (reellen oder imaginären) Punkten gegeben ist, eine besonders sorgfältige Behandlung zu Theil.
Die Schlußkapitel der Schrift enthalten literarische Nachweise und die von der Akademie verlangten algebraischen Erläuterungen der vorangegangenen geometrischen Untersuchungen.
Die Akademie hat in ihrem Preisausschreiben erklärt, daß sie zur Konkurrenz um den in diesem Jahre zu ertheilenden Steiner'schen Preis jede Arbeit zulassen werde, welche zur Erledigung derjenigen Fragen, auf welche die Akademie durch die gestellte Aufgabe die Auf⸗ merksamkeit der Geometer hat hinlenken wollen, einen Beitrag von wesentlicher Bedeutung liefere. Dieser Anforderung entspricht die beurtheilte Schrift, welche unverkennbar das nach einem wohldurch⸗ dachten Plane ausgeführte Werk eines auf dem Gebiete der reinen wie der analytischen Geometrie vollkommen heimischen Mathematikers ist, in ausgezeichneter Weise; die Akademie trägt daher kein Bedenken, derselben den ausgesetzten Preis zuzuerkennen.
Die Eröffnung des zu der Arbeit gehörigen versiegelten Zettels ergab als Verfasser Hrn. Dr. phil. Ernst Kötter aus Berlin.
Preisaufgabe der Steiner'schen Stiftung für 1888.
In der Absicht, das Studium der Schriften Steiner's zu erleichtern und zum Fortschreiten auf den von ihm eröffneten Bahnen anzuregen, hat die Akademie die Herausgabe der gesammelten Werke desselben veranlaßt, welche in den Jahren 1881 und 1882 in zwei Bänden erschienen sind. Es bleibt jetzt noch, wie aus der Schlußbemerkung zum zweiten Bande hervorgeht, die Aufgabe, die Resultate der ein⸗ zelnen Schriften einer Sichtung und Prüfung zu unterwerfen.
Die Akademie wünscht, daß dieses zunächst für diejenigen Unter⸗ suchungen Steiner's geschehe, welche sich auf die allgemeine Theorie der algebraischen Kurven und Flächen beziehen.
Es wird verlangt, daß die hauptsächlichsten Resultate derselben auf analytischem Wege verifizirt und alsdann durch synthetische Methoden im Sinne Steiner's hergeleitet werden.
Die ausschließende Frist für die Einlieferung der Bewerbungs⸗ schriften, welche in deutscher, lateinischer oder französischer Sprache verfaßt sein können, ist der 1. März 1888. Die Bewerbungsschrift ist mit einem Motto zu versehen und dieses auf dem Aeußern des deeaschen Zettels, welcher den Namen des Verfassers enthält, zu iederholen.
Die Ertheilung des Preises von 1800 ℳ erfolgt in der öffent⸗ lichen Sitzung am Leibniz⸗Tage des Jahres 1888. “ Akademische Preisaufgabe für 1891.
1““
Die Frage nach der Vererbbarkeit erworbener Eigenschaften der
Lebewesen, mögen diese Eigenschaften von äußeren oder inneren Ur⸗ sachen herrühren, ist für die Abstammungslehre eine der wichtigsten. Obwohl schon von Hippokrates erwogen, ist sie noch so unentschieden, daß Einige mit Darwin solche Vererbbapkeit in gewissen Fällen für unzweifelhaft erwiesen ansehen, Andere sie bis auf Weiteres überhaupt leugnen. In neuerer Zeit ist sie zum Gegenstand bestimmt darauf gerichteter Versuche gemacht worden, welche im Allgemeinen für die Vererbbarkeit sprechen, in ihrer Vereinzelung und zum Theil wenig nachhaltigen Durchführung jedoch noch keine volle Ueberzeugung zu erwecken vermochten.
Durchdrungen von der Bedeutung dieser Angelegenheit wünscht die Akademie, daß einem für die Wissenschaft so unerfreulichen Zu⸗ stande womöglich ein Ende gemacht werde. Sie verlangt daher eine folgerichtige, nach Verfahrungsarten und Versuchsgegenständen hin⸗ länglich vermannigfachte, nach Lage der Dinge erschöpfende Ex⸗ perimentaluntersuchung über die Vererbbarkeit erworbener Eigen⸗ schaften bei Thieren und Pflanzen. Der Beschreibung der neuen Versuche und ihrer Ergebnisse ist eine möglichst vollständige und quellenmäßige, geschichtlich⸗kritische Darlegung des Standes der Frage voraufzuschicken.
„Die Bewerbungsschriften sind bis zum 31. Dezember 1890 ein⸗ zuliefern. Dieselben können in deutscher, lateinischer, französischer, englischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein. Jede Schrift ist mit einem Motto zu versehen und dieses auf dem Aeußern des ver⸗ siegelten Zettels, welcher den Namen des Verfassers enthält, zu wiederholen.
Die Verkündigung des Urtheils und eventuelle Ertheilung des Preises von 5000 ℳ erfolgt in der öffentlichen Sitzung am Leibniz⸗ Tage des Jahres 1891.
Herr von Sybel hielt eine Gedächtnißrede auf Leopold von Ranke, und Herr Wattenbach eine solche auf Georg Waitz. Beide Reden werden in den Abhandlungen der Akademie ver⸗ öffentlicht werden.
— Der hiesige Königlich serbische Gesandte, Milan Pétronisvitch, hat Berlin verlassen, um sich zunächst nach Reichenhall und darauf nach Belgrad zu begeben.
Bayern. München, 6. Juli. (W. T. B.) Das heutige „Kriegs⸗Ministerial⸗Blatt“ veröffentlicht die Verleihung der Inhaberstelle des 5. Chevaux⸗
1131“
legers⸗Regiments an den Erzherzog Albrecht von Oesterreich. Die „Allgem. Ztg.“ theilt das an den Prinz⸗ Regenten eingelaufene Telegramm des neuen Inhabers aus Hof bei Kettenberg mit; dasselbe lautet: „Tief gerührt durch diesen Beweis brüderlicher Freundschaft, danke ich von Herzen und bin stolz, mich zu der braven bayerischen Armee zählen zu dürfen.“
7. Juli. (W. T. B.) Die Centennarfeier des Geburtstages König Ludwig's I. ist auf Wunsch des Regenten auf nächstes Jahr verschoben worden.
Baden. Karlsruhe, 5. Juli. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog und die Großherzogin begaben sich vor⸗ gestern nach Heidelberg und besichtigten unter Führung des Prorektors und des Ober⸗Bauraths Durm die neu hergestellten Räume der Universität, die Festhalle sowie die anderen Vor⸗ bereitungen zu dem Universitätsjubiluum. — In der Nacht zum 7. d. gedenken Ihre Königlichen Hoheiten nach Schloß Mainau überzusiedeln.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 4. Juli. (Hann. C.) Dem am 1. Juli eröffneten Land⸗ tage sind, außer Vorlagen von lokaler Bedeutung, zwei Gesetzentwürfe von allgemeinem Interesse unterbreitet worden: der erste derselben betrifft die Heranziehung der Militär⸗ personen zu den Gemeindeabgaben von dem außer⸗ dienstlichen Einkommen. Die Vorlage stützt sich auf das bezüg⸗ liche Reichsgesetz und proponirt eine Gemeindeabgabe der Militär⸗ personen von jährlich 3 ℳ bei einem Einkommen bis zu 660 ℳ, und weiter steigend in 30 Stufen bis zu jährlich 972 ℳ bei einem Einkommen bis zu 36 000 ℳ Das Gesetz soll, wie in Preußen, am 1. April 1887 in Wirksamkeit treten. — Der zweite Gesetzentwurf bezieht sich auf Bewilligung von Staats⸗ dotationen an die Bezirke und Gemeinden. Obwohl nach dem Finanzgesetz von 1883 solche Dotationen in Aussicht genommen sind, würden dieselben doch erst nach 1887, je nach den Ueberschüssen von der Herauszahlung aus der Reichskasse aus den Einnahmen von Zöllen, Tabacksteuer und Stempel⸗ abgaben, flüssig werden können. Die Finanzlage gestattet jedoch die Dotationen jetzt schon, und so wird für 1886 und 1887 ein Staatszuschuß an Bezirke und Gemeinden von jähr⸗ lich 75 000 ℳ proponirt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5. Juli. (Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Der Kaiserliche Statthalter hat durch Erlaß vom 29. Juni d. J. auf Grund der von der Options⸗ kommission in ihrer siebenundzwanzigsten Sitzung ab⸗ gegebenen Gutachten bestimmt, daß 142 Personen als elsaß⸗ lothringische Staatsangehörige nicht zu betrachten sind.
Es sind nunmehr, wie dem „Schw. Merk.“ geschrieben wird, die Bestimmungen bekannt geworden, welche für die im September d. J. im Reichslande stattfindenden großen Kaiser⸗ manöver getroffen worden sind. An denselben werden theilnehmen: die 30. Division, bestehend aus der 59. und 60. Infanterie⸗Brigade der bayerischen Besatzungs⸗Brigade, dem Ulanen⸗Regiment Nr. 14, dem Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 31, dem Pionier⸗Bataillon Nr. 14 und einer Train⸗Ab⸗ theilung; die 31. Division, bestehend aus der 61. und 62. In⸗ fanterie⸗Brigade, dem Jäger⸗Bataillon Nr. 11, dem Ulanen⸗ Regiment Nr. 15, dem Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 15, dem Pionier⸗Bataillon Nr. 15 und einer Abtheilung Train; eine zusammengesetzte Kavallerie⸗Division, gebildet aus 3 Brigaden mit je 2 Regimentern und der reitenden Batterie des Feld⸗ Artillerie⸗Kegiments Nr. 8; eine zusammengesetzte 2. Kaval⸗ lerie-Division, gebildet wie die erste, mit der reitenden Batterie des “ Nr. 14 und einer Ab⸗ theilung des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 15. Somit sind kommandirt: 1) Infanterie: die Regimenter 98, 130, 92 Braunschweig), 131, 25, 47, 105 (Sachsen), 60, 126 Württemberger), das Jäger⸗Bataillon Nr. 11 und das 4. und 8. Bayerische Infanterie⸗Regiment, im Ganzen 34 Bataillone. 2) Kavallerie: die Dragoner⸗ Regimenter 9, 13, 6, 15, 20, 21, die Ulanen 14, 15, 7, 19, 20, Kürassier⸗Regiment Nr. 8, Husaren Nr. 9 und das Bayerische Chevauxlegers⸗Regiment Nr. 5, im Ganzen 14 Regimenter. 3) Artillerie: die reitenden Abtheilungen der Regimenter 8. und 14 und die Regimenter 15 und 31. 4) Pioniere: die Bataillone 14 und 15 und endlich 2 Train⸗Abtheilungen. Die Divisions⸗Manöver finden am 6., 7. und 8. September statt, und zwar bei der 30. Division in der Gegend bei Pfalzburg und Zabern, bei der 31. Division bei Molsheim. Die 1. Kavallerie⸗Division übt bei Metz vom 23. August bis 1. September, die 2. Kavallerie⸗Division bei Straß⸗ burg vom 30. August bis 8. September. Die große Parade bei Straßburg findet am 11. September statt, am 12. ist Ruhe⸗ tag, am 13. Corps⸗Manöver bei Brumath gegen einen markirten Feind und am 15., 17. und 18. September finden die Feld⸗ manöver der Divisionen gegeneinander bei Hochfelden stat
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Juli. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin statteten heute Mittag dem französischen Botschafter Foucher de Careil einen Besuch ab.
Hermannstadt, 5. Juli. (Wien. Abdp.) Noch während der Dauer des griechisch⸗orientalisch⸗romanischen Kirchen⸗ kon gresses, jedenfalls aber nach Schluß desselben, wird die Bischofs⸗Synode zusammentreten, um im Sinne eines früheren Kongreßbeschlusses den Archimandriten und erz⸗ bischöflichen Vicar Nikolaus Popca zum Weihbischof zu con⸗ secriren.
Schweiz. Bern, 3. Juli. (Köln. Ztg.) Die eid⸗ genössischen Räthe konnten erst heute Morgen von ihren Präsidenten entlassen werden. An dieser Verzögerung waren hauptsächlich die zwischen ihnen obwaltenden Meinungsver⸗ schiedenheiten über das Seuchengesetz schuld. Außer dem Haftpflicht⸗, Patentschutz⸗ und 1u1“ mußten noch folgende wichtigen Vorlagen auf die inter⸗Sesseon verschoben werden: Alkoholgesetz, Doppelbesteuerung, poli⸗ tische Rechte der Schweizerbürger, civilrechtliche Verhältnisse, Schuldbeitreibung und Konkurs, Militär⸗Straf⸗ und Besol⸗ dungsgesetz.
Großbritannien und Irland. London, 7. ZJuli.V (W. T. B.) Es sind nunmehr 387 Parlamentswahlen bekannt; davon entfallen auf die Konservativen 204, auf die vöen enee Liberalen 44, auf die Anhänger Gladstone’s 98, auf die Parnelliten 44. Wiedergewählt sind Shaw⸗ Lefevre, Morgan, Mundella, Richard und Chamberlain.
Nach einer Depesche aus Londonderry (Irland) ,88 gestern anläßlich der Veröffentlicung des Wahlresultats
ernstere R.
Ruhestörungen stattgefunden. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und den dissentirenden Liberalen, welche sich vor dem Hotel, in welchem der Kandidat der letzteren wohnte, versammelt hatten. Mehrere Personen wurden verwundet.
Dublin, 6. Juli. (W. T. B.) In Folge der gestrigen Unruhen sind hier an 100 Verhaftungen vorgenommen worden. Sämmtliche Verhaftete waren in dem Orangistenklub versammelt gewesen. Der Lord⸗Mayor hat einen Aufruf an die Bürgerschaft erlassen, in welchem er dieselbe auf⸗ fordert, Angesichts der schmachvollen Vorgänge in der ver⸗ gangenen Nacht an der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ord⸗ nung mitzuwirken und sich nicht zu ungesetzlichen Schritten hinreißen zu lassen; die Schuldigen würden den Gerichten
übergeben werden.
— 7. Juli. (W. T. B.) In letzter Nacht sind ernste Ruhestörungen nicht vorgekommen. Nur durchzogen zahlreiche Volkshaufen die Straßen unter Absingung des Liedes:
„Gott schütze Irland“.
Frankreich. E 4. Juli. (Fr. C.) Die aus Tongking zurückgekehrten 350 Artilleristen sind heute in Paris mit großem Pomp empfangen worden. Die Straßen vom Lyoner Bahnhofe bis nach Vincennes, wohin die Ar⸗ tilleristen in Garnison kamen, waren dekorirt und mehrere Triumphbogen errichtet. Weißgekleidete Mädchen überreichten den Kriegern Blumensträuße. General Saussier schritt die Front der Abtheilung ab, während die Menge rief: „Es lebe die Armee! Es lebe Frankreich!“ Nach einer Ansprache des Senators und Maires Goujon sagte General Saussier: „Vergeßt nicht die Bande, die euch an die Bevölkerung knüpfen, welche eure Verdienste so warm anerkennt.“ Der Deputirte Etienne sprach im Namen der Kammer: „Ihr habt gezeigt, daß Frank⸗ reich wieder den ihm gebührenden Platz eingenommen hat, und daß Frankreich, wenn auch ein Freund des Friedens, doch auf alle Eventualitäten der Zukunft vorbereitet ist.“ Die Straßen, welche der Zug passirte, waren bis Vincennes vom Publikum dicht besetzt. Von den Fenstern wurden Blumen geworfen. Für die Zeit von 4 bis 8 Uhr weist das Pro⸗ gramm Volksconcerte auf, und um 9 Uhr Abends findet ein großer Zapfenstreich statt, an welchem sich die Regiments⸗ musiker und die musikalischen Gesellschaften vereint betheiligen.
— 6. Juli. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer beschloß heute mit 307 gegen 257 Stimmen die Dring⸗ lichkeit für die Berathung des Antrages, betreffend die Erhebung einer Zuschlagstaxe für Cerealien. Die Berathung der einzelnen Artikel soll am Donnerstag be⸗ ginnen. Dreyfus legte den Bericht der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Anleihe für die Stadt Paris vor. Die Kammer beschloß, trotz des Einspruchs der Rechten, in die Berathung einzutreten und nahm schließlich im Ganzen die Vorlage in der vom Senat beschlossenen Fassung an.
Spanien. Madrid, 28. Juni. (Allg. Ztg.) Der gestrige Kirchgang der Königin gestaltete sich zu einer Kundgebung der hauptstädtischen Bevölkerung. Trotz der ungeheueren Hitze waren die Straßen, durch welche der Zug ging, die Calle Mayor, Puerta del Sol, San Jeronimo und die lange Allee, welche zur Basilica Atocha führt, mit einer festlich gekleideten Menschenmasse erfüllt, die auf den mit Teppichen und Blumen geschmückten Balkonen die hohe Wöchnerin und den König erwartete. Etwas vor 5 Uhr verließ der Wagen, in welchem die Königin mit Alfonso XIII. und seiner Amme saß, das Schloß. Das übliche Geleit von Hellebardisten ging demselben voraus, und einige Hofwagen beschlossen den Zug. Das Publikum begrüßte die Königin außerordentlich herzlich: wiederholt erschollen die Rufe „Es lebe die Regentin!“ „Es lebe Alfonso XIII.!“ Aus vielen Fenstern wurden Blumen gestreut.
Italien. Rom, 6. Juli. (W. T. B.) Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Gesundheitszustand sind die großen Manöver abgesagt worden.
Amerika. Washington, 6. Juli. (W. T. B.) Die Finanzkommission des Repräsentantenhauses hat einen Bericht ausarbeiten lassen, der sich gegen den von Randall vorgelegten Entwurf wegen Revision des
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Zolltarifs ausspricht. 8
Zeitungsstimmen. eutsche volkswirthschaftliche
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Die Cor
spondenz“ sagt unter der Ueberschrift „Freihändlerische
Inkonsequenz“:
Seitdem die deutsche Wirthschaftspolitik in Bahnen eingelenkt ist, die sich von den Wegen der Freihändler immer mehr entfernten, je deutlicher sich herausstellte, daß die freihändlerischen Wege in die Irre führten, seitdem wird von den Anhängern des Freihandels dem Verständniß der Regierung in wirthschafts⸗ und handelspolitischer Be⸗ ziehung auch nicht das Geringste zugetraut. Alles glauben die Frei⸗ händler besser machen zu können und Alles sehen sie als unbegreiflich an. Daß sie dabei mitunter selbst des Unbegreiklichen viel leisten, das sehen sie nicht ein, oder wollen es nicht einsehen. Es zeigen jene Fälle jedoch die Inkonsequenz der freihändlerischen Ansichten in so frappirender Weise, daß es sich wohl verlohnt, sie ab und zu in das rechte Licht zu rücken.
Neuerdings giebt die Diskussion über die Revision des schwei⸗ zerischen Handelsvertrages Veranlassung dazu. Die Organe der Manchesterpartei sind sonst bekanntlich immer dabei, der Regierung die Fähigkeit zur Wahrung der Interessen der “ und des Handels abzusprechen, der Regierung, in der doch zum großen Theil noch dieselben Männer sitzen, die in der Freihandels⸗Aera als große und einsichtsvolle Wirthschafts⸗ und Handelspolitiker gefeiert wurden. Die Handelsverträge, die damals abgeschlossen wurden, galten als Muster, während heute der Regierung die Fähigkeit zum Abschluß eines vortheilhaften Handelsvertrages kurzer Hand abgesprochen wird. Nun ist aber die Frage, was die Freihändler als vortheilhaft ansehen; man sollte doch meinen, einen Vertrag, der der deutschen Industrie eine große Möglichkeit des Exports gewährt. Aber damit hat man fehlgeschossen. Der schweizerische Vertrag ist ein solcher Vertrag, und gerade den greifen die Freihändler an. In dem Tone des Mitleids mit der armen Schweiz sst ein Ar⸗ tikel gehalten, der sich in einem großen Theil der manchesterlichen Presse findet. „Es ist bemerkenswerth“, heißt es darin, „daß sich im Deutschen Reich weder in der Regierung noch in den Parlamenten, noch in den betheiligten gewerblichen Kreisen auch nur eine Stimme fur Kündigung des Vertrages erhoben hat, während umgekehrt in der Schweiz der Ruf nach Beseitigung des Vertrages seit längerer Zeit und besonders nachdrücklich seit den letzten deutschen Zollerhöhungen ertönt. Die Gründe für dieses verschiedene Verhalten sind aus der Note des schweizerischen Bundesraths klar ersichtlich, und Niemand,