Gustav Schallehn,
Chem. Fabr. Magdeburg,
“ offerirt zum Engros-Bezuge: utimerulion, Dr. H. Zerener’s Patent. (Gegen den Hausschwamm) — giftfrei,
geruchlos, feuer⸗
sicher, trockenlassend und nicht unnütz zerstörend. sphalt⸗ u. Wachs⸗Firnisse zu Farben⸗Anstrichen von allem Holzwerk im Freien, wie Planken, Stakete,
Stallthüren, Ackergeräthe ꝛc.
Asphalt⸗ u. gelben Eisenlack für grobe Metalltheile, z. B. Retorten ꝛc. Kreosot⸗Oelfirniß⸗Carbolineum zu Imprägnirungen gegen Fäulniß und Schwamm für
Klotzpflaster, Pfähle, Stakete ꝛc.
“
Facgaden u. feuersichere Wasserglas⸗Farben⸗Anstriche.
Fußboden⸗Wachs⸗Anstriche u. Lacke. Carnalit⸗, Bade⸗, Dünge⸗ u. Gefriersalze. Maschinen⸗Oele: Brillantöl, Baumöl, 88
Maschinen 2 . nochenöl, Vaselin⸗Oele, ff. Vaselin⸗, Leder⸗ u. Huffette. Ceresine, Parafine, Japanwachs, Saalwachs.
Vulkanöl u. a.
Wagenfette, garantirt spat⸗ u. säurefreie, sogenanntes Schwimmfett. Drahtseil⸗, Kammrad⸗, Zapfen⸗ u. Stauffer’s Patentb.⸗Fett ꝛc. Brauerpeche ff., Schuhm.⸗, Schmiede⸗ u. a. Peche. Carbolsäure 15/20 % dito Streupulver Chlorralciumlösung. Kreosot⸗, Parafin⸗, filtrirte Theer⸗ u. Harzöle, Harzgeist. Gondron, Holztheer, Schwerspat, Zinkgran, Wasserglas ꝛc.
[19473]
Monats⸗Uebersicht
der Communalständischen Bauk für die Preußische Oberlausitz ultimo Juni 1886. Aectiva.
98,245. — ℳ 8,933,948.— „ 260,647.— 9,897,230.— „
251,414.— „
öJee“ 11AA6“ Contocorrent⸗Forderungen gegen ö11““; Grundstück⸗ u. diverse ausstehende * Passiva. Stammcpital (§. 4 des Statuts) “* 8 Giro⸗ u. Obligations⸗ Lonto “ Guthaben von Privatpersonen. Görlitz, den 30. Juni 1886. Communalständische Bank für die Preußische Oberlausitz.
4,500,000.— „ 1,125,000.—
5,940,416.— „ 7,659,743.— „
—
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
[19485. Bekanntmachung.
Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S., 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit
die vierprozentigen Berlin⸗Görlitzer
Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen
(I. Emission) (Privilegien vom 13. Ja⸗ nuar 1868 und 3. Dezember 1879),
soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine
Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen
Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschrei⸗
bungen eingegangen sind, oder in der weiter unten
bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. 88
„Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse, Abtheilung für Werthpapiere, zu Berlin (Leipziger Platz 17) gegen Ausantwortung der Obli⸗ gationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsconpons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen mir zu⸗ gegangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½¶prozentige Schuldverschreibungen der kon⸗ solidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. Js. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeich⸗ neten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J. einschließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. angegebenen Bedingungen be⸗ willigen.
Der Finanz⸗Minister. 8 gez. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir mit dem Hirzufügen zur Veröffentlichung, daß diejenigen In⸗
aber der vorbezeichneten Obligationen, welche den angebotenen Umtausch gegen 3 prozentige Schuld⸗ verschreibungen der konsolidirten Anleihe noch an⸗ nehmen wollen, ihre diesbezügliche Erklärung inner⸗ halb der oben festgesetzten Frist bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse, Abtheilung für Werth⸗ papiere (Leipziger Platz Nr. 17), oder bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Stralsund, Guben, Kottbus, Görlitz, der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Direktions Bezirk Berlin) zu Breslau oder bei der Königlichen ver⸗ einigten Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin abgeben 1 Bezüglich der hierbei zu beachtenden For⸗ malitäten verweisen wir auf unsere Bekan ) vom 4. Mai d. J. I1
Berlin, den 23. Juni 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [19486] Bekanntmachung.
Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit die 4 prozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Kottbus⸗Großenhainer Eisenbahn (Privilegien vom 10. Januar 1872 und 31. Mai 1880), soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staats⸗ schuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf ein ehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar
Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse, Abtheilung für Werthpapiere, zu Berlin (Leipziger Platz 17) gegen Ausantwortung der Obli⸗ gationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zu⸗ gegangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritätsobligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedin⸗ gungen bewilligen.
Der Finanz⸗Minister.
gez. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir mit dem Hinzufügen zur Veröffentlichung, daß diejenigen In⸗ haber der vorbezeichneten Obligationen, welche den angebotenen Umtausch gegen 3 ⅛ prozentige Schuld⸗ verschreibungen der konsolidirten Anleihe noch an⸗ nehmen wollen, ihre diesbezügliche Erklärung inner⸗ halb der oben festgesetzten Frist bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse, Abtheilung für Werthpapiere (Leipziger Platz Nr. 17), oder bei der Königlichen
Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Stral⸗ sund, Guben, Kottbus, Görlitz, der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskasse (Direktionsbezirk Berlin) zu Breslau oder bei der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin abgeben können “ der hierbei zu beachtenden Formalitäten Sg auf unsere Bekanntmachung vom Berlin, den 23. Juni 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[19487] Bekanntmachung.
Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Prtgiegtes kündige ich hiermit
die vierprozentigen Märkisch⸗Posen
Eisenbahn⸗Priorilaäts⸗Cblügfäfemer⸗ seri⸗
1. vom 21. August 1871 und 11. Oktober soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. Js. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887.
„Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkasse, Abtheilung für Werthpapiere, zu Berlin (Leipzigerplatz 17), gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886. .
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zu⸗ gegangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gehen 3 ⅞ prozentige Schuldverschreibungen der kon⸗ olidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligtionen zu dem näm⸗ lichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J. einschließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. ange⸗ gebenen Bedingungen bewilligen.
Der Finanz⸗Minister.
8 gez. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir mit dem Hinzufügen zur Veröffentlichung, daß diejenigen In⸗ haber der vorbezeichneten Obligationen, welche den angebotenen Umtausch gegen 3 ½ prozentige Schuld⸗ verschreibungen der konsolidirten Anleihe noch an⸗ nehmen wollen, ihre diesbezügliche Erklärung inner⸗ halb der oben festgesetzten Frist bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse, Abtheilung für Werthpapiere (Leipzigerplatz Nr. 17), oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Stral⸗ sund, Guben, Kottbus, Görlitz, der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskasse (Direktionsbezirk Berlin) zu Bres⸗ lau oder bei der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗ Betriebskasse zu Stettin abgeben können. Bezüglich der hierbei zu beachtenden Formalitäten verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 4. Mai d. Is.
Berlin, den 23. Juni 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 1192751
Die Ausgabe der neuen vom 1. Juli 1886 ab laufenden Zinscoupons
zu den 4 %igen Prioritäts⸗Aktien Litt. A.
und den 3 ½ % igen Prioritäts⸗Aktien Litt. B.
der Oberschlesischen Eisenbahn erfolgt von jetzt ab täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr: “
1) in Breslau bei unserer Hauptkasse — Claassen⸗ straße — sowie durch Vermittelung der nach⸗ stehend bezeichneten Kassen und Zahlstellen: in Berlin bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse, Abtheilung für Werthpapiere, Leipziger Platz Nr. 17, bei der Hauptkasse der General⸗ irektion der Seehandlungs⸗Societät, bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und Industrie und bei S. Bleichröder, in Stettin bei dem Bankhause Wm. Schlutow, in Glogau bei der Commandite des Schlesischen
Bankvereins, der Filiale der
2)
in Dresden bei Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, in Magdeburg bei dem Magdeburger Bank⸗ verein Klincksieck, Schwanert & Comp., in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, in Haunover bei der Hannoverschen Bank, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Köln bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein, in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne, in Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie, b in Stuttgart bei der Württembergischen Bank⸗ anstalt, vormals Pflaum & Comp.
Die Ausgabe der neuen Coupons erfolgt gegen Einreichung der Talons und eines Verzeichnisses, welches die einzelnen Talons in der Nummerfolge nachweist und vom Präsentanten mit Angabe des Standes und Wohnortes zu vollziehen ist.
Für jede Aktien⸗Gattung sind besondere Verzeich⸗ nisse auszufertigen. .
Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den vorbezeichneten Ausgabestellen unentgeltlich verabfolgt.
Schriftwechsel und Sendungen finden bei den Eisenbahn⸗Hauptkassen in Breslau und Berlin nicht statt.
Die den auswärtigen Zahlstellen erwachsenden Porto⸗ und Selbstkosten werden den Präsentanten der Talons antheilig in Rechnung gestellt und sind gegen Empfang der Couponsbogen zu berichtigen. Breslau, den 7. Juli 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Leipziger
13)
[19273]
In der ordentlichen Generalversammlung v 26. Juni cr. ist die Herabsehuen, des Srann kapitals beschlossen worden. Rachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen ist fordern wir auf Grund der §S§. 243 und 248 des Gesetzes vom 18. Juli 1884 die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich bei uns zu melden.
Berlin, den 9. Juli 1886.
Berlinische Verlags⸗ und Druckerei⸗ Actien⸗Gesellschaft.
Die Direktion. [19480] Eine außerordentliche Generalversammlung der Tabaksgesellschaft Union, vormals Loo⸗ pold Kroneuberg in Warschau, in Liq., wird am Dienstag, den 3. August 1886, 1 Nachmittags 5 Uhr, in Berlin, Norddeutscher Hof, Mohren⸗Straße Nr. 20 abgehalten werden. 8 “ Tagesordnung: 1) Aufhebung der in der Generalversammlung vom 8. Mai c. beschlossenen Liquidation und der damit zusammenhängenden Modalitäten. 2) ö 8n Beschacfung von Geld⸗ mitteln zum Zwecke des Fortbetriebes des Geschäfts. Fortbetriebes des 3) Neuwahl von Aufsichtsrathsmitgliedern. „Actionaire, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, werden unter Bezugnahme auf §. 26 der Statuten aufgefordert, ihre Aktien mit dazu gehörendem Nummernverzeichniß 2 Tage vor vec und zwar: in Berlin bei der Berliner Handelsgesellscha in Warschau bei der Dinen 9. der Glfüschaft oder bei dem Bankhause J. G. Bloch niederzulegen und dagegen Depot⸗Karten in Empfang zu nehmen, welche zur Theilnahme an der General⸗ versammlung berechtigen. Berlin, den 10. Juli 1886.
Aufsichtsrath der Tabakgesellschaft Union, vormals Leopold Kronenberg in Warschau.
“ “ 84611· Aectien⸗Zuckerfabrik Rethen a. d. Leine.
Die ordentliche Generalv
Actionaire findet 52 11“.“ Donnerstag, den 29. Juli 1886, „Vormittags 11 Uhr,
““ schen Gasthause zu Rethen a. d. Leine
Tagesordnunng: 1) Erledigung der im §. 20 des Statuts vorge⸗ 8 Geschfte 8 2) Anträge von Actionairen, wegen „von Actien. “ 3) Ersatz des bisherigen Statuts durch ein revi⸗ dirtes Statut und dessen Genehmigung. 4) Uebernahme der Rückbürgschaft, Seitens der Actionäre, für den Rübenzuckersteuer⸗Credit. Die Bilanz pro 1885/86, Gewinn⸗ und Verlust⸗ berechnung ꝛc. liegen in unserem Geschäftslokale, vom 13. bis 29. Juli cr., zur Einsicht der Actionaire aus. 3 Die Direction. F. Sievers. C. Spangenberg. H. Voges.
[18350] Actieagesellschaft für Warpsspinnerei Stärkerei zu Oldenburg.
Neich Beschluß der Generalversammlung vom 22. Mai dieses Jahres wird das Actiencapital auf ℳ 800 000. —, getheilt in 800 Actien von ℳ 1000. —, reducirt werden.
Gläubiger, welche gegen diese Reduction Einspruch erheben wollen, werden hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Direction zu melden.
[ Oldenburg, den 3. Juli 1886. 8 . Die Direrction.
[19269 I [u] In der Generalversammlung vom 13 Apri ist die Reduction des Actiencapitals „ 8 Hälfte beschlossen worden. Wir fordern daher dir Art. 248 des Gesetzes vom 18. Juli 18edeni Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich bei unent melden. uns ze Lüdenscheid, 1. Juli 1886. Der Aufsichtsrath der
Lüdenscheider Poriland Cement
Fabrik.
Leonb. Ritzel.
[19372] 8 “ Mainzer Lagerhaus Gesellschaft Einladung zur ordentlichen Generalversamn lung auf Samstag, den 24. Juli I. . Bnn mittags 11 Uhr, im hiesigen Börsenlokal“ 2 1) RSe e ene echenschaftsbericht über das Geschäftsergebnie 2 des leasfenen Geschätsza oegchäftsergebniß 2) Vertheilung des Reingewinnes äß §. der Statuten. Mainz, 8. Juli 1886. Der Aufsichtsrath.
Mannheimer Dampfschleppschif⸗ fahrts⸗Gesellschaft.
Wir bringen hiemit gemäß §. 23 Absatz 2 der Statuten zur Kenntniß, daß wir unseren langjähri „ Beamten, den Herren: n
Häear Kürner, Benjamin Reichert und Nicolaus ilke Kollektiv⸗Prokura ertheilt haben. 1 Maunheim, den 7. Juli 1886. Die Direktion. Keßler.
119263] Aectien⸗Gesellschaft Görlitzer Maschinenbau⸗Anstalt und Eisengießerei.
Durch Beschluß der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 24. April 1886 sind folgende, das revidirte Statut vom 31. Oktober 1885 abändernde Bestimmungen getroffen worden:
1) Das Grundkapital von 885 000 ℳ wird auf
657 200 78 Fergögesetzt
a. durch Rückkauf und Vernichtung von fünf; Stück Actien à 600 ℳ, eeG
b. durch Konvertirung der verbleibenden 1460 Stück Actien in der Weise, daß von je 4 Actien, eine vernichtet und drei durch einen entsprechenden Aufdruck als konvertirt bezeich⸗
net werden.
2) Das Grundkapital wird um 208 000 ℳ erhöht durch Ausgabe von 208 Stück Aktien à 1000 ℳ al pari. Diese Actien haben in der General⸗ versammlung je eine Stimme.
Wir haben die Neu⸗Emission fest begeben unter dem Vorbehalte, daß es unseren Actionären frei⸗ stehen soll, auf je 7 Aectien eine neue al pari zu be⸗ ziehen. Auf Grund diefer Abmachung stellen wir die uneuen 208 Stück Actien à 1000 Mark sämmtlichen Actionairen in der Weise zur Verfügung, daß dieselben gegen Einreichung von je 7 alten Actien ohne Couponsbogen bei unserer Kasse eine neue Actie à 1000 ℳ al pari zuzüglich 4 % Stück zinsen vom 1. Juli a c. in der Zeit 1 vom 15. bis 25. Juli a. c. beziehen können. 18
Görlitz, den 8. Juli 1886. “ Actien⸗Gesellschaft Görlitzer Maschinenbau⸗
Anstalt & Eisengießerei. Behnisch.
19266] Deutsche Vorneo⸗Compagnie in Hamburg. Bilanz per 31. Dezember 1885. Activa. Vank.
Diverse Debitores Plantagen. Gewinn und V
51. 41. 9 500. —. 308 647. 11.
52 163. 13. ℳ 370 361. 65.
N.
erluft
8 Passiva.
Grundeapittrl..t. ℳ 300 000. Verschiffe. . .. ... . .“ ℳ 370 361. 65. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto per 31. Dezem⸗
ber 1885.
Vortrag aus 1884 . . ... ℳ 41 089.
Ausgaben 1885.
B1“ 3 943.
11n “ 1 185. 80. vW 4.“
ℳ 52 163. 13.
Hamburg, den 31. Dezember 1885. Der Aufsichtsrath. Der Vorstand.
——;;
29 70.
[18980] Bilanz am 19. Juni 1886.
Activa. Cassa⸗Bestand. . . . ℳ 172. Guthaben bei Banquiers . „ 32,805. 23 Mobiliar⸗Conto... 80. No 35,058.
.“ 1 Passiva. Actien⸗Capital. ℳ 300,000. — nicht eingezahlt. „ 270,000. — Reservefkonds . 657. 97 v—“¹“ ℳ 33,058. 11.
Nachdem in der Generalverfammlung unserer Actionaire vom 19. Juni 1886 die Liquidation und Auflösung unserer Gesellschaft beschlossen worden ist, fordern wir die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich bei uns zu melden.
Düsseldorf, 7. Juli 1886.
Rheinische Handelsgesellschaft
ℳ 30,000.
in Liquid.
8 1n 1
cs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Sonnabend, den 10. Juli
11
schen Staats⸗Anzeiger.
1886.
— 8 I. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Keichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers:
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen. Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
R u. s. w. von öffentlichen Ppieren.
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater⸗Anzeigen. — In der Börsen Beilage. 8
SBnas; nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, 8g Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
9. Familien⸗Nachrichten.
— zommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
34 Bekanntmachung. 1 En. grund der Ermächtigung im zweiten Fülag. des §. 5 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G.⸗ S. 11) und der Bestimmungen des betreffenden Privilegiums vom 30. Juli 1875 kündige ich hiermit
die vierprozentigen „Münster⸗Enscheder“
Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen, soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschrei⸗ bungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse (rechts⸗ rheinischen) zu Köln gegen Ausantwortung der Obli⸗ ationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.
Der EE1“ feslee Fanvscheime von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zuge⸗ angenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich vrana ese b elben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches g 3 prozentige Schuldverschreibungen der kon⸗ solidirten Anleihe 1 von mir 1ö mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Bmece Püte Frift bis zum ¹. J. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ nadung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen ewilligen.
Berlin, 19. Juni 1886.
Der Fiangh Ch iscer. von Scholz.
Diejenigen Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen welche von der weiteren Fristbewilligung Gebrauch sa gh vagser 1ev die 5e Cerärung 88 einschließlich den 31. Juli d. J. schriftlich oder nünpblich 89 “ Hauptkasse ds elbst) oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Brhggroßer zu Münster 18 W., Dortmund, Essen (rechtsrh.), Wesel, Düsseldorf (rechtsrh.) und Neuwied, oder bei der Königlichen General⸗Staats⸗ kasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, üftes vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben.
Den Erklärungen ist ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der Obligationen enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wieder⸗ ausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Köln, den 25. Juni 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrh.). Offermann. 8
[16735] ekanntmachung.
Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Gesetz⸗ Samml. S. 129) und der Bestimmungen des be⸗ treffeden Privilegiums vom 14. Februar 1853 kündige ich hiermit
die vierprozentigen Köln⸗Mindener Eisen⸗ bahn Prioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗ ion, soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ anntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um⸗ ausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen angegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten achfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. v Auszahlung des Nominalbetrages der gekün⸗ igten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab ei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Köln (rechtsrheinische) gegen Ausantwortung der Obli⸗ gationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht älligen Zinscoupons und der Talons. Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird on dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen mir zuge⸗
agenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗
Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind,
ieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches ühen 3* prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ 6 88 Anleihe innerhalb der von mir bewilligten,
98 em 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗
rcpflumng zu bringen, hierdurch für die Eingangs
dc. hneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen ecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli 57 F. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ achung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen ewilligen. 8 Zerlin, den 19. Juni 1886. Der Finanz⸗Minister.
Diejeninen S.x⸗won Scholz. welchefenigen Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen,
he von der weiteren Fristbewilligung Gebrauch
mündlich bei unserer Hauptkasse (Domhof 48 hier⸗ selbst) oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Münster i W., Dortmund, Essen (rechts⸗ rhein.), Wesel, Düsseldorf (rechtsrhein.) und Neu⸗ wied oder ferner bei der Königlichen General⸗Staats⸗ kasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Den Erklärungen ist ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der Obligationen enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt, und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Köln, den 25. Juni 1886. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische). Offermann. “ [16736] Bekanntmachung. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit die vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen II. Emission der Thüringischen Eisenbahn (Privilegien vom 1. März 1852. und 26. Juni 1861), b soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. Js. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887. Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Erfurt gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins⸗ coupons und der Talons. Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt. Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obligationen erlischt mit dem 31. Dezember 1886. Uebrigens will ich, da nach zahlreichen mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½ prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. Js. abgelaufenen Frist zur Abstempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem näm⸗ lichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. Js. einschließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. Js. ange⸗ gebenen Bedingungen bewilligen. Der Finanz⸗Minister. von Scholz. Indem wir vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers veröffentlichen, bringen wir gleich⸗ zeitig die in derselben in Bezug genommene Bekannt⸗ machung des genannten Herrn Ministers vom 1. Mai sowie unsere zusätzliche Bekanntmachung vom 3. Mai d. Js. nochmals zur Kenntniß. Erfurt, den 24. Juni 1886. C Eisenbahn⸗Direktion. Durch §.
Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der he ter ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen hhis heceh und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Thüringischen Eisenbahn, nämlich:
der vierprozentigen, unterm 1. November 1851 ausgestellten Prioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗ sion (Privilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe ge⸗ währt.
b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zins⸗ ansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfällig⸗ keitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887.
Dieienigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder
mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse
zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten Kassen, nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kasse zu Berlin — Ascanischer Platz 5 — oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Dessau, Halle, Weißenfels und
machen wollen haben die bezügli i wollen, bezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Juli d. J. schriftlich oder
Kassel B. M.,
b. bei der Königlichen General⸗Staatskasse (hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin, c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Frankfurt a. M. (Sachsenhausen), He vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt, den 3. Mai 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[16737 Bekanntmachung. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Absatze des §. 5 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G.⸗S. S. 129) und der Bestimmungen der betreffenden Privilegien kündige ich hiermit 1) die vierprozentigen Berlin⸗Anhalti⸗ schen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen
I. Emission (Privilegium vom 4. Februar
1856) und
2) die vierprozentigen Berlin⸗Anhaltischen
Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Litt.
B. (Privilegium vom 1. Juli 1865),
soweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be⸗ kanntmachung vom 1. Mai d. J. angebotenen Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen eingegangen sind, oder in der weiter unten bewilligten Nachfrist noch darauf eingehen werden, zur baaren Rückzahlung am 2. Januar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der ge⸗ kündigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Er⸗ furt gegen Ausantwortung der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Betrage der zu leistenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinsung der Obliga⸗ tionen erlischt mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ich, da nach zahlreichen, mir zuge⸗ gangenen Gesuchen viele Besitzer von Prioritäts⸗ Obligationen thatsächlich verhindert gewesen sind, dieselben zum Zwecke des demnächstigen Umtausches gegen 3 ½prozentige Schuldverschreibungen der konso⸗ lidirten Anleihe innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai d. J. abgelaufenen Frist zur Ab⸗ stempelung zu bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere letzte Frist bis zum 31. Juli d. J. einschließlich unter den in meiner Bekannt⸗ machung vom 1. Mai d. J. angegebenen Bedingungen bewilligen.
Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Indem wir vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig die in derselben in Bezug genommene Bekanntmachung des genannten Herrn Ministers vom 1. Mai d. J., sowie unsere zusätzliche Bekannt⸗ machung vom 3. Mai d. J. nochmals zur Kenntniß.
Erfurt, den 24. Juni 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11) und §. 5 Eebsa 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, nämlich:
1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen I. Emission (Privilegium vom 4. Februar 1856) und
2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. B. (Privilegium vom 1. Juli 1865)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Um⸗ tausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗ verschreibungen der 3 p&rozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingun⸗ gen anbiete:
a. für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der 3 ½ rozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten
Zinsenfälligkeitstermine belassen, also bis zum 2. Januar 1887. 3
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 31. Mai d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Erfurt oder einer der nachbezeichneten Kassen, nämlich:
a. der vereinigten Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskasse zu Berlin — Askanischer Platz 5 — oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Dessau, Halle, Weißenfels und
bassel B. M., der Königlichen General⸗Staatskasse (Hinter dem Gießhause Nr. 2) zu Berlin,
c. der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse Frankfurt a. M. —Sachsenhausen —
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab⸗ zugeben.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gat⸗ tung von Obligationen besonders, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ sender sofort wieder ausgehändigt und ist von dem⸗ selben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt, den 3. Mai 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
in
[18803] Actien⸗Gesellschaft für Bergbau & Hüttenbetrieb zu Hof⸗Pilsen⸗ Schwarzenberg in Liquidation.
General⸗ und Special⸗Bilanz pro 31. März 1886.
Spezial⸗ Bilanz der Schwarzen⸗
berger Hütte.
— 66 528 915 523 27 284 542,41 193 818 76 8 927 90 25 494 49 294 893 30 14 367 ,96
16 559/68 440 605/82
General⸗ Bilanz der Gesellschaft.
Concessionen . . . . 1 696 132 93 Immobilien — Bauten — Eisenbahnen 2 578 547 Mobilien — Maschinen — Apparate ꝛc. 679 734 83 Gruben: Arbeiten Bauten — Maschinen ꝛc. 769 350 Casse — Banquier Obligationen — Wechsel 94 005 Vorräthe und Mate⸗ 78 170 493 330 144 046 125 399
rialien 555 694
Erze und Kalksteine Waarenlager . . .. Conto⸗Corrent⸗Debi⸗ II“ Pe6“*“ Ordnungs⸗Contizwischen den Zweigniederlassun⸗ gen und der Central⸗ Verwaltung . . . 7 086 707 Total (147307121
Passiva.
Capital. 1 Reserve für o“ Conto⸗Corrent⸗Credi⸗ vWvrccc Accepten⸗Conto . .. Ordnungs⸗Conti zwischen den Zweigniederlassun⸗ gen und der Central⸗ 3 Verwaltung . . .7 086 707/ 69 Total [14 301 121/42
Brüssel, den 29. Juni 1886. Der Liquidationsrath.
2 261 261
6 960 000 20 762
52 051 181 600
Cours⸗
2 260 478 228261
[19109] 8 ““
Die Actionaire der Actiengesellschaft Zuckerfabrik
Ebeleben werden hiermit zu einer anßerordentlichen
Generalversammlung
Montag, den 2. August d. J., Vorm.
10 Uhr, im Jacobs'schen Gasthofe in Ebeleben eingeladen.
Tagesordnung: Beschlußfassung und Dechargirung der Bilanzen 1884 — 1885, 1885 — 1886.
Ebeleben, den 10. Juli 1886.
Alttiengesellschaft Zuckerfabrik
Ebeleben.
Der Vorstand: Eduard Klemm. Rud. Schlegel. A. Wunderlich.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes: H. Gremse.